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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Gliederung :
1.0 Baubeschreibung
2.0 Erläuterung der verwandten Abkürzungen
3.0 Projektierungs- und Ausführungsablauf
4.0 Unterlagen für den Auftragnehmer
(Ausführungsplanung)
5.0 Vom Auftragnehmer zu erstellende Unterlagen
6.0 Bemusterung
7.0 Revisionsunterlagen
8.0 Abnahme
9.0 Aufmaß und Abrechnung
10.0 Nebenleistungen
11.0 Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
12.0 Metallnotierungen
13.0 Besondere Vertragsbedingungen
14.0 Allgemeine Angaben zu Kalkulation und Erbringung
der Leistungen
15.0 Allgemeine Technische Bemerkungen
Gliederung :
1.0 BAUBESCHREIBUNG
Die Hamburger Berufsschule BS17 Medienschule im
Eulenkamp 46 wurde 2013(-2015) errichtet.
Die Berufliche Medienschule Hamburg-Wandsbek (H 8) und
die
Staatliche Fremdsprachenschule (H 15) fusionierten
2015 am
Standort Eulenkamp zu einer Beruflichen Schule für
Medien und
Kommunikation mit drei vollqualifizierenden
Berufsfachschulen,
der Berufsvorbereitungsschule für Migrantinnen und
Migranten
-sowie einem Weiterbildungskolleg für Fremdsprachen in
Zusammenarbeit mit verschiedenen europäischen
Prüfungszentren für
Fremdsprachen.
Das Kompartment wird für den Medienbereich umgebaut.
Dabei werden aus den zwei
Bestandszuleitungen die neuen Anforderungen mit neuen
Verteilungen eingespeist.
Es ist eine Zentral anlage im Bereich der Brandmelde
im Erdgeschoss vorgesehen,
welche erstmal rein für diesen Kompartmentbereich
ausgebaut wird.
Alle Bestandsanlagen werden in dem Ausbau zurückgebaut
und auf die neuen
Begebeneheiten ausgebaut.
1.0 BAUBESCHREIBUNG
2.0 ERLÄUTERUNG DER VERWANDTEN ABKÜRZUNGEN
In nachstehenden Texten und im Leistungsverzeichnis
werden folgende Abkürzungen verwendet:
AG - Auftraggeber, oder dessen Vertreter -
Architekten, Sonderingenieure - etc.
AN - Auftragnehmer
BL - Bauleitung
BSt - Brandschutztechnik
IB - Ingenieurbüro
EP - Einheitspreis
ET - Elektrotechnik
IT - Informationstechnik (z.B. BMA)
LV - Leistungsverzeichnis
LL - Lieferungen und Leistungen
2.0 ERLÄUTERUNG DER VERWANDTEN ABKÜRZUNGEN
3.0 PROJEKTIERUNGS-UND AUSFÜHRUNGSABLAUF
Bei der ersten Besprechung der an der Ausführung
Beteiligten wird entsprechend der Zuständigkeit ein
Verteiler für die Verteilung des Schriftverkehrs
festgelegt.
- Darüberhinaus ist ein Auftragssachbearbeiter,
ausgestattet mit den erforderlichen kaufmännischen
Vollmachten und technischen Kenntnissen, der den AN
geschäftlich vertritt, zu benennen.
- Änderungen zwischen Planung und Lieferung bedürfen
der Genehmigung des AG. Sie sind unmittelbar
nach Feststellung der Notwendigkeit der BL
bekanntzugeben.
- Der AN verpflichtet sich, selbst dafür Sorge zu
tragen, daß nur nach den Grundrissen, die dem
letztgültigen
Ausführungsstand des Gesamtbauvorhabens entsprechen,
geliefert wird.
3.0 PROJEKTIERUNGS-UND AUSFÜHRUNGSABLAUF
4.0 UNTERLAGEN FÜR DEN AUFTRAGNEHMER
Für die Erstellung seiner Montagepläne erhält der AN
folgende Ausführungsunterlagen, je 1fach als Plot und
als CAD-Datei:
- Grundrisse (M 1:50)
- Detailpläne (M 1:20)
- Übersichtsschemata der Anlagen
Änderungen zu den Plänen werden in Form von
Deckblättern bekanntgegeben.
Die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen vom AG
oder dessen Vertretern ist eine Holepflicht des AN.
4.0 UNTERLAGEN FÜR DEN AUFTRAGNEHMER
5.0 VOM AN ZU ERSTELLENDE UNTERLAGEN
Auf der Grundlage der Ausführungsunterlagen hat der AN
sofort nach Auftragserteilung eine Überprüfung
durchzuführen.
Die vom AN anzufertigenden Unterlagen müssen
entsprechend den Verwendungszwecken und
projektgebunden gekennzeichnet sowie fortlaufend
numeriert, mit einem Zeichnungskopf des AN versehen
und als Bestellgrundlage gekennzeichnet sein.
Änderungen während der Bauausführung, die vom AG oder
dessen Vertretern veranlaßt werden, werden in
geeigneter zeichnerischer Form dem AN bekanntgegeben.
Dieser hat dann seine Unterlagen entsprechend
zu überarbeiten.
Zu der Bestellunterlage gehört insbesondere:
- Zeichnungen für Arbeiten, die bauseits ausgeführt
werden sollen.
5.0 VOM AN ZU ERSTELLENDE UNTERLAGEN
6.0 BEMUSTERUNG
Auf Anforderung des AG sind Anlagenteile vor
Herstellung, Lieferung und Montage zu
bemustern, wobei dem AG hierdurch keine zusätzlichen
Kosten entstehen.
Explizit umfasst dies die Schalter-Steckdosen Serie
und die Gesamte Beleuchtung.
Diese sind vor der BEstellung sich freigeben zu lassen
6.0 BEMUSTERUNG
7.0 REVISIONSUNTERLAGEN
Vom AN sind nachfolgende Technische Unterlagen
(betriebstechnische Bestandsunterlagen), jeweils in
-facher Ausfertigung, in entsprechenden Mappen
geordnet, als Revisionszeichnungen (von der gesamten
Baumaßnahme) anzufertigen und spätestens 14 Tage vor
der Abnahme der Leistungen dem AG
(Bauleitung) zu übergeben (siehe jeweilige
Pos.-Beschreibungen im LV):
a.)Übersichtspläne,
b.)Schaltschema und Detailpläne,
c.)Aufstellpläne,
d.)Stromlaufpläne, Klemmpläne mit Beschreibungen und
Bedienungsanleitungen,
e.)Montage- und Installationspläne im entsprechenden
Maßstab,
f.)Belegungspläne,
g.)Prüf- und Pflegevorschriften,
h.)Einnahmebelege für die Bestandsnachweise,
i.)Verzeichnisse über eingebaute Apparaturen,
Einrichtungen und sonstige Materialien,
j.)Bestätigungen über ordnungsgemäße Erstellung der
Anlagen nach den anerkannten Regeln der Technik,
Errichterbescheinigung,
k.) Bescheinigungen und Prüfprotokolle gem. DIN VDE
0100 Teil 610 sowie VOB Teil C, Messprotokolle über
durchgeführte Prüfungen, Isolationsmessung der
einzelnen Stromkreise, Schleifen-Widerstandsmessungen,
Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen, Potentialausgleich,
Beleuchtungs-Stärkemessungen DIN 5035,
l.) Meßortlisten oder Pläne bei Außenerdungsanlagen,
ggf. mit Messprotokollen der einzelnen Erder,
m.) ggf. Bescheinigungen über behördliche Abnahmen
(TÜV u.ä.),
n.) Beschreibungen, aus denen die wesentlichen techn.
Angaben u.a. über Leistungen, Querschnitte,
Absicherungen, eingestellte Auslösewerte,
Verriegelungen, Garantiewerte und
Sicherheitseinrichtungen
hervorgehen,
o.) Zeit- und Arbeitsabläufe für die erforderlichen
Wartungs-, Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten der
betriebstechnischen Anlagen und Einrichtungen (z.B. in
Form von Checklisten mit evtl. erforderlichen
Erläuterungen) sowie Pläne für die Störungssuche, Die
Arbeiten sind unter Angabe der erforderlichen
Hilfsmittel (Werkzeuge, Prüf- und Messgeräte,
Reinigungsmittel, Öle, Fette usw.) und Ersatzteile
(insbesondere Verschleißteile) zu beschreiben, so dass
ggf. der Technische Betriebsdienst des
Auftraggebers
die Arbeiten ausführen kann. Die Ersatzteile sind in
Listen mit genauer Bezeichnung und besonderer
Kennzeichnung der für ein Jahr zu bevorratenden
Ersatzteile aufzuführen,
p.) sonstige im LV erwähnte Forderungen, Protokolle
und Unterlagen,
q.) Rechnerische Überprüfung der Erfüllung der Normen
(z.B. DIN VDE 710.413.1) mit Nachweis der
selektiven Abschaltung sowie der Erhaltung der
Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag und zu hohe
Erwärmung,
r.) die Berechnung der minimalen und maximalen
Kurzschlussströme nach DIN VDE 0102 (DIN VDE 0102)
für alle Verteilungsstromkreise und für ausgewählte
Endstromkreise der Sicherheitsstromversorgung. Die
Unterlagen sind mit den Betriebs- und
Wartungsanweisungen sowie den Prüfungsunterlagen
gefaltet, farbig
angelegt und übersichtlich geordnet einschl.
Inhaltsverzeichnis in beschrifteten Ordnern
vorzulegen. Von
allen Unterlagen sind EDV-Dateien auf CD gebrannt zu
übergeben.
HINWEIS:
Alle in den Ausführungs- und Detailzeichnungen
angegebenen Raumbezeichnungen und Nummern etc. sind
Planungsangaben während der Bauzeit. Es ist mit zu
berücksichtigen und zu kalkulieren das alle geforderten
Beschriftungen in und an den Verteilungen,
Installationsgeräten, Abzeigdosen, Kabel/Leitungen,
Revisionsplänen etc. den vom AG geforderten
Bezeichnungen zur Abnahme entsprechen müssen. Diese hat
sich der AN in Absprache mit der Bauleitung vom AG
schriftlich zu bestätigen.
Von allen eingebauten Materialien sind
Konformitätsbescheinigungen den Revisionsunterlagen
beizufügen
7.0 REVISIONSUNTERLAGEN
8.0 ABNAHME
Es findet eine förmliche Abnahme statt.
8.0 ABNAHME
9.0 AUFMAß UND ABRECHNUNG
Abgerechnet wird nach den tatsächlichen und durch
Aufmaß festgestellten Massen und Einheitspreisen des
Leistungsverzeichnisses.
9.0 AUFMAß UND ABRECHNUNG
10.0 NEBENLEISTUNGEN
Für Nebenleistungen gilt die VOB/Teil C
Zur vertraglichen Leistung gehören auch nachfolgende
Leistungen. Die hierfür erforderlichen Kosten sind in
die Einheitspreise einzurechnen, sofern nicht
besondere Positionen im Leistungsverzeichnis vorhanden
sind:
- die vom AN zu erstellenden Unterlagen
- Bemusterungen
- Bestandsunterlagen
- Kosten der Vervielfältigung der korrigierten
Angebote.
- Strom und Wasser werden kostenlos zur Verfügung
gestellt. Die erforderlichen Anschlüsse sind in die EP
einzurechnen.
10.0 NEBENLEISTUNGEN
11.0 VORBEMERKUNGEN ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS
Allgemeine Hinweise zum Leistungsverzeichnis und zur
Kalkulation, sowie zur Koordination.
Dieser allgemeine Teil enthält Hinweise und
Forderungen zum Leistungsumfang. Der Inhalt dient als
Kalkulationsgrundlage und ist Unterlieferanten
ebenfalls zur Kenntnis zu geben.
Im Text der Leistungsbeschreibung wird auf alle
selbstverständlichen Ausdrücke wie "liefern, verlegen,
herstellen, montieren, einschließlich Klein- und
Befestigungsmaterial, Gerüste, Geräte und Werkzeuge
vorhalten, Schutzvorkehrungen treffen usw." verzichtet.
Sollten nur Einzelleistungen, wie z.B. nur Lieferung
oder Montage verlangt werden, so ist dies im Text
ausdrücklich vermerkt.
Die Ausführungen jeder Position versteht sich demnach
als die vorschriftsmäßige, ordentliche und
gebrauchsfertige Erbringung der geforderten Leistungen
einschließlich aller notwendigen, auch der nicht
besonders erwähnten Nebenleistungen.
Das Entfernen der Verpackungsmaterialien von der
Baustelle ist Sache des AN. Kommt der AN dieser
Verpflichtung nicht nach, kann die BL den Abtransport
der Verpackung nach Ablauf einmaliger Fristsetzung
auf dessen Kosten veranlassen.
Dem LV liegen, sofern dieses zur eindeutigen
Beschreibung der einzelnen Bauteile zweckmäßig ist,
Fabrikats- und Typenangaben zugrunde. Wird vom Bieter
ein anderes Fabrikat oder anderer Typ angeboten,
so muß dieses dem ausgeschriebenen gleichwertig sein.
Die Gleichwertigkeit bezieht sich auf sämtliche
Merkmale der Produkte, wie formale Ausführung,
Konstruktion, Material, Montage- und
Wartungsbedingungen.
Bei Abweichung vom ausgeschriebenen Fabrikat ist die
Gleichwertigkeit der angebotenen Alternative vom
Bieter mit dem Angebot nachzuweisen.
Die im LV aufgeführten Fabrikate gelten als angeboten,
wenn der Bieter jeweils die vorpunktierten
Leerräume für andere Fabrikate und/oder Typen freiläßt.
Für gleiche Bauteile ist zur günstigeren Lagerhaltung
nur ein Fabrikat zu verwenden. Haben Geräte gleiche
Funktionen und gleiche Nenndaten, so ist das gleiche
Fabrikat und der gleiche Typ vorzusehen.
Die erforderlichen Mengen und Abmessungen sind vor der
Werkbestellung vom AN zu prüfen.
Abweichungen und Ergänzungen, die zur Erfüllung der
geforderten Aufgabenstellung notwendig sind,
müssen in einer gesonderten Erklärung erläutert und
angeboten werden.
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der
dazugehörenden Stoffe und Bauteile einschl. Abladen und
Lagern auf der Baustelle, wenn in der
Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben
ist.
Eventuelle Änderungen der geplanten Ausführung
bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung der
Fachbauleitung.
Die EP der Positionen des Leistungsverzeichnisses
verstehen sich jeweils für eine komplette Leistung,
bestehend aus Lieferung, Montage, betriebsfertigem
Anschluß, Einregulierung und Inbetriebnahme der
Anlagenteile.
Nachstehende Leistungen sind dabei in die EP
einzurechnen und mit diesen abgegolten:
- Nachprüfung aller vom AG oder dessen Vertretern zur
Verfügung gestellten Unterlagen
- Angabe aller für die Leistungserbringungen des AG
erforderlichen baulichen Arbeiten sowie die Kontrolle
dieser Leistungen auf fach-, sach- und maßgerechte
Ausführung
- Einrichtung und Räumung der Baustelle
- Anmeldung der Anlagen und Stellung von Anträgen bei
Behörden, TÜV und diesen gleichzusetzenden
Stellen einschl. Anfertigung der hierfür notwendigen
Unterlagen unter Beachtung der bestehenden bau- und
gewerbepolizeilichen Vorschriften
- Einweisung des Bedienpersonals des AG und/oder des
Nutzers
- Führen eines Bautagebuches mit wöchentlicher Vorlage
bei der BL
- Vorhalten von Messgeräten, Messen, Anfertigen und
Übergabe der Messprotokolle für z.B. Schleifen- und
Isolationswiderstand von Kabeln und Leitungen
- Durchführen des Aufmaßes mit Erstellung prüffähiger
Aufmaßunterlagen in schriftlicher kopierfähiger Form
(max DIN A3) in jeweils 2-facher Ausfertigung
- die Rücknahme des Verpackungsmaterials zur Trennung
und Entsorgung
11.0 VORBEMERKUNGEN ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS
12.0 METALLNOTIERUNGEN
Metallnotierungen kommen nicht zur Verrechnung. Bei
Leistungen mit NE-Metall-Anteilen sind diese in die
Festpreise einzubeziehen.
12.0 METALLNOTIERUNGEN
13.0 BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
13.1.
Der Anbieter hat sich vor der Abgabe des Angebotes
unbedingt bei dem IB, der örtlichen Bauführung bzw. an
Ort und Stelle über Art und Umfang der Arbeiten sowie
über die Beschaffenheit der Baustelle zu unterrichten.
Eventuelle Unklarheiten sind vorher genaustens mit dem
IB bzw. bei der örtlichen Bauführung zu klären.
Nachträgliche Preiserhöhungen infolge Unkenntnis
werden nicht anerkannt.
13.2.
Mit der Ausführung und Überwachung der Arbeiten
beauftragte Bauführer oder Meister müssen berechtigt
sein, Anweisungen der örtlichen Bauführung
entgegenzunehmen und auszuführen. Diese Herren sind
der örtlichen Bauführung vor Beginn der Arbeiten
schriftlich aufzugeben.
13.3.
Räumlichkeiten für Lagerungszwecke können nicht zur
Verfügung gestellt werden. Die Lagerplätze auf dem
Baustellengelände für Baustoffe werden in Absprache
mit der örtlichen Bauführung festgelegt. Gleiches gilt
für die Aufstellung von Mannschafts- und Material-
containern. Die Kosten für die Baustelleneinrichtung
sowie der Geräte, Arbeitsplatzbeleuchtung, Gerüste,
Maschinen und Förderanlagen sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren, sofern in der
Leistungsbeschreibung hierfür keine Position
vorgesehen ist.
13.4.
Für unvorhergesehene mündlich vereinbarte Bauleis-
tungen sind sofort ohne Aufforderung entsprechende
Zusatzangebote einzureichen, um ohne Verzug den
schriftlichen Nachtragsauftrag erteilen zu können.
Zusätzliche Arbeiten, die nicht schriftlich angeboten
werden, bleiben unberücksichtigt in der Abrechnung.
13.5.
Das Angebot umfasst die nachstehend aufgeführten
Leistungen einschließlich Lieferung der benötigten
Materialien und aller Nebenleistungen, die zur
handwerksgerechten Fertigstellung erforderlich sind,
auch
wenn diese nicht besonders aufgeführt sind.
13.6.
Der Auftragnehmer hat für eine rechtzeitige
Beantragung sämtlicher Anträge, Abnahmen usw. im Rahmen
seines Auftrages Sorge zu tragen. Die örtliche
Bauführung ist von diesen Maßnahmen rechtzeitig in
Kenntnis
zu setzen. Die hiermit verbundenen Kosten und Gebühren
einschließlich Bereitstellung eventueller
Hilfsmaterialien usw. sind in den Einheitspreisen
enthalten.
13.7.
Sämtliche Werkstatt-, Fertigungs-, Konstruktions-,
Verlege-, Montagezeichnungen usw. sind vom AN
einschließlich der erforderlichen Vervielfältigungen
ohne besondere Kostenvergütung herzustellen.
13.8.
Die Maße in den nachstehenden Positionen sowie die in
den beigefügten Zeichnungen und Skizzen sind
ca.-Maße und vom AN vor Ausführungsbeginn nochmals zu
überprüfen. Die beigefügten Zeichnungen und
Skizzen dienen der Erläuterung und Ergänzung der
Leistungs- beschreibung.
13.9.
Es ist dafür zu sorgen, dass eine tägliche Reinigung
der Baustelle durchgeführt wird.
13.0 BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
14.0 ALLGEMEINE ANGABEN ZUR KALKULATION UND
ERBRINGUNG DER LEISTUNGEN
14.1
Für alle Leistungen gelten grundsätzlich sämtliche
einschlägigen Normen, Vorschriften und Richtlinien.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen
europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen etc.) Bezug
genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen
Zusatz "oder gleichwertig" immer auch gleichwertige
Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Die in diesen Vorbemerkungen oder im Leistungstext
ggf. angegebenen Produkte geben die gewünschten
Qualitätsstandards des AG wieder. Die Verwendung
gleichwertiger Produkte anderer Hersteller ist
zulässig,
wenn der AN diese bereits im Angebot vermerkt, im Zuge
der Vergabeverhandlungen deren Gleichwertigkeit
nachgewiesen und diese falls erforderlich - bemustert
hat sowie wenn AG und AN bis Vertragsabschluss
hierüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen
haben. Andernfalls wird die Verwendung der im
Leistungstext angeführten Produkte bindender
Vertragsbestandteil.
Als Kalkulationsgrundlage gelten die bereitgestellten
Pläne. Diese entsprechen dem aktuellen
Planungsstand.
Änderungen der Massen, aber auch geringfügige
Änderungen der Ausführung bleiben vorbehalten. Alle
angegebenen Maße in dieser Leistungsbeschreibung sind
Richtmaße zur Kalkulation und nach
Auftragsvergabe durch örtliches Aufmaß zu überprüfen.
Ist eine Werkplanung des AN üblicherweise
erforderlich, so ist diese als Nebenleistung zu
erstellen und unter
Beachtung der vereinbarten Montage- und
Fertigstellungstermine rechtzeitig vor Fertigung zur
Prüfung und
Freigabe dem AG vorzulegen.
In die Angebotspreise sind alle gesetzlich
vorgeschriebenen Maßnahmen zur Einhaltung der
BaustellenVO,
des Arbeitsschutzgesetzes, der BGV (früher UVV) und
ggf. der TRGS einzukalkulieren.
Üblicherweise erforderliche Vorarbeiten sind wenn
nicht anders angegeben - als nicht gesondert vergütete
Nebenleistungen Teil der anzubietenden Leistung.
Eine Besichtigung der Baustelle vor Angebotsabgabe und
nach Rücksprache mit dem Bauherrn und dem
Architekten wird empfohlen. Etwaige Nachträge, welche
aus Unkenntnis der örtlichen Situation resultieren,
werden nicht anerkannt.
Zusätzliche Nebenangebote über alternative
Ausführungsweisen sind grundsätzlich zulässig und
erwünscht.
Zusammen mit dem Angebot ist die Urkalkulation in
einem verschlossenen und entsprechend
beschrifteten Umschlag zur Aufbewahrung durch den AG
abzugeben. Der AG verpflichtet sich,
diesen Umschlag ausschließlich im Bedarfsfall und in
Anwesenheit des AN zu öffnen.
14.2
Das Angebot ist termingerecht zum Abgabetermin
einzureichen.
Bedenken gegen die ausgeschriebenen Ausführungsarten
der Leistungen sind schriftlich geltend zu
machen. Sondervorschläge sind als getrenntes Angebot
auszuarbeiten.
14.3
Es ist unter Umständen damit zu rechnen, dass die
Arbeiten unterbrochen werden müssen. Hiermit
sind für den Auftraggeber keine zusätzlichen Kosten
verbunden.
14.4
Die ausgeschriebenen Leistungen enthalten
grundsätzlich die fertige, abgeschlossene Leistung,
einschl. Lieferung aller Stoffe, auch wenn dies im
Positionstext nicht ausdrücklich erwähnt ist, sowie
alle
Nebenleistungen gem. VOB.
14.5
Die ausgeschriebenen Leistungen bedürfen vor ihrer
Ausführung, bzw. Bestellung der hierfür
benötigten Stoffe, der ausdrücklichen Zustimmung der
Bauleitung, um sicherzustellen, dass mögliche
zwischenzeitlich geänderte Ausführungsabsichten oder
dergleichen berücksichtigt werden.
14.6
Leistungen, die in dieser Ausschreibung nicht
enthalten sind und deren Notwendigkeit sich erst
während der Arbeiten herausstellt, dürfen nur nach
Vorlage von Nachtragsangeboten und der
Zustimmung der Bauleitung ausgeführt werden.
14.7.
Tagelohnberichte sind vom ausführenden Gesellen
unmittelbar nach Ausführung der Arbeit -
spätestens jedoch mit Ablauf der Kalenderwoche, in der
die Arbeit ausgeführt wurde - der Bauleitung
zur Unterschrift vorzulegen. Später eingereichte
Tagelohnberichte werden nicht anerkannt.
14.8
Für die Gewährleistung, Sicherheitsleistungen,
Abrechnungen gilt sofern nicht abweichend
vereinbart die VOB/B in der gültigen Fassung.
14.9
Die <Allgemeine Vorbemerkungen> gelten als
Vertragsbestandteil.
14.10
Für alle Montagearbeiten sind die Vorschriften der
Hersteller verbindlich.
14.11
Für Material und Geräte, die auf der Baustelle
gelagert werden, sind Bauherr und Bauleitung von
jeder Haftung freizuhalten.
14.12
Den Anweisungen des Auftraggebers und dessen
Beauftragten ist unbedingt Folge zu leisten.
14.0 ALLGEMEINE ANGABEN ZUR KALKULATION UND
15.0 Allgemeine technische Bemerkungen
Bauleistung:
-Elektro- und Fernmeldeinstallationen -
Neben- und Zusatzleistungen, Sicherungsmaßnahmen:
Die zur Erbringung der Leistungen erforderlichen
Nebenleistungen sind entsprechend der VOB/C, der ATV
DIN 18299 und der ATV DIN 18459 in die Einheitspreisen
mit einzukalkulieren.
Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehören
sämtliche erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zur
Vermeidung von Beschädigungen, Verschmutzungen oder
Beeinträchtigungen an den nachbarlichen
Bebauungen und Nutzungen, die durch den Abbruch, Lärm,
Staub oder durch sonstige Bauarbeiten
entstehen können.
Zwischenlagerung:
Später wieder zu verwendende Bauteile, Materialien und
Objekte sind durch den Auftragnehmer schadenfrei
auszubauen, geschützt zu verpacken und im Gebäude
beschädigungsfrei und geschützt zwischen zu lagern.
Ausführung:
Bei allen Arbeiten sind die Flächen besenrein zu
hinterlassen. Sofern ein Fegen aufgrund der
Kontaminationen nicht zulässig ist, müssen die
Arbeiten gemäß der Vorschriftenlage und
Arbeitsanweisung
anderweitig fachgerecht gereinigt werden (z.B. durch
Absaugen).
Zufahrten und Standflächen für Transporteinrichtungen:
Das Herrichten besonderer Zufahrten und Standflächen
für Transporteinrichtungen, die zur Durchführung der
vereinbarten Leistungen, ist Sache des Auftragnehmers
und in den Angebotspreis einzurechnen. Die
Zufahrten zum Grundstück dürfen nicht zugestellt und
eingeschränkt werden. Die benachbarten Gebäude
sind von allen Baumaßnahmen und
Baustelleeinrichtungsflächen sowie Gerüsten u. ä.
freizuhalten.
Lärm- und Staubschutz:
Zum Schutz gegen Baulärm sind Massnahmen entsprechend
den gesetzlichen Verordnungen zu treffen.
Dies ist durch den Auftragnehmer zu gewährleisten.
Ebenso sind Belästigungen infolge Staubentwicklung
durch geeignete Massnahmen auf das Äusserste
einzuschränken.
Kommen Arbeiten mit intensiven Lärm-, Geruchs- und
Staubimmissionen zur Ausführung, sind diese
grundsätzlich mit der Bauüberwachung abzusprechen und
durch geeignete Massnahmen (z.B. Einsatz
geräuschgedämmter Gerätschaften) auf das Äusserste
einzuschränken. Daraus entstehende Kosten sind
den Angebotspreis einzurechnen und werden nicht
gesondert vergütet. Die Belastung durch Bauarbeiten ist
im Hinblick auf die anliegende Wohnbebauung so gering
wie möglich zu halten. Zum Schutz gegen Baulärm
sind zu beachten:
Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG); Einschränkung:
lärmintensive Arbeiten nur von 7:00 bis 20:00h
Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) zum Schutz
gegen Baulärm/Geräuschimmissionen
Wochenendarbeit:
Seitens des AN erforderliche Samstagsarbeit und die
durch die genannten Umstände möglicherweise
entstehenden Bauunterbrechungen sind in die
Einheitspreise mit einzukalkulieren. Die
Samstagsarbeit erfolgt
in Abstimmung mit der Bauüberwachung des AG.
Anordnungsrecht:
Das Anordnungsrecht auf der Baustelle und bei der
Bauausführung wird ausschließlich durch die örtliche
Fachbauleitung und der Bauleitung des Bauherrn
ausgeübt.
Örtliche Bauleitung des AN:
Der Auftragnehmer hat eine geeignete, deutschsprachige
Fachkraft als verantwortlichen Vertreter zu
benennen (Fachbauleiter-/ in), der nur im Einvernehmen
mit der Bauüberwachung gewechselt werden darf.
Diese Vertretung muss während der Arbeitseinsätze
ständig auf der Baustelle anwesend und zur
Entgegennahme von Anordnungen und Anweisungen
berechtigt sein. Im Verhinderungsfalle ist rechtzeitig
ein geeigneter Stellvertreter zu benennen. Die
Verkehrssprache bei allen Geschäftsvorgängen ist
deutsch.
Die Verständigung mit anderssprachigen, ausführenden
Arbeitskräften muss stets, insbesondere auch für
Notfälle, sichergestellt sein.
15.1
Zusätzliche technische Vorbemerkungen
ERGÄNZUNGEN ZU VOB - TEIL C - ATV - ALLGEMEIN
ERGÄNZUNGEN ZU VOB - TEIL C - ZTV - TECHNISCHER TEIL
Dem Angebot liegen folgende Bedingungen zugrunde:
15.1.1 Die VOB DIN Teil C 18379, 18380, 18381, 18421
und 18299 in der neuesten Fassung.
15.1.2 Die EN-, DIN-, VDI- und VDE-Vorschriften in der
neuesten Fassung.
15.1.3 Die Sonderbestimmungen des zuständigen EVU s
(TAB).
15.1.4 Die VOB Teil B in der neuesten Fassung.
15.1.5 Sonstige Vorschriften, soweit sie die
Leistungen betreffen in der jeweils gültigen Fassung.
15.1.6 Die einschlägigen Unfallverhütungs- und
Berufsgenossenschaflichen Vorschriften sind beim Bau
und
bei der Ausrüstung der Anlage zu beachten.
15.1.7 Die allgemeine Gerätesicherheit gem. UVV und
BG-Richtlinien ist zu Gewährleisten und einzuhalten.
15.1.8 Auf die Beseitigung sämtlicher durch die
eigenen Arbeiten entstandenen Verunreinigungen wird
besonders hingewiesen. Entstandener Schaden ist zu
ersetzen. Anfallender Bauschutt und Materialabfälle
sind vomAuftragnehmer aus den Räumen und dem Gebäude
zu entfernen und abzufahren.
15.1.9 Während der Bauzeit sind sämtliche Geräte,
Maschinen, Kanäle, Rohrleitungen, Bauteile usw. vom
Auftragnehmer dauerhaft gegen Verunreinigungen zu
schützen. Offene Anlageteile sind zu schützen.
15.1.10 Vorgenommene Stemmarbeiten sind unter
Beachtung der DIN-Bestimmungen 1053, 4102, 4109
auszuführen. Stemmarbeiten sind rechtzeitig vorher
anzumelden bzw. in Absprache mit der Bauleitung der
ausführenden Baufirma aufzugeben.
15.1.11 Die erforderlichen behördlichen Genehmigungen
und Abnahmen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer
zu beantragen. Die entstehenden Kosten sind vom
Auftragnehmer zu tragen.
15.1.12 Die Übergabe der Ausführungspläne erfolgt nach
der Auftragserteilung. Der AN verpflichtet sich, die
für die Ausführung notwendigen Zeichnungen rechtzeitig
anzufordern und etwaige Unstimmigkeiten
umgehend zu klären. Vom AG werden die Grundriss Pläne,
Schnittpläne oder sonstigen Baupläne der
Baumaßnahme zur Verfügung gestellt.
15.1.13 Vom AN sind Montageunterlagen und Montagepläne
anzufertigen:
a.) Vom AG werden nach Auftragserteilung
Ausführungspläne in Form von Installationsplänen,
Schemata
und Übersichtsplänen in 2-facher Ausfertigung als
farbige Papier-Plots zur Verfügung gestellt. Danach
sind
vom Auftragnehmer innerhalb der vereinbarten Frist
Montagezeichnungen mit Eintragungen sämtlicher
technischen Daten (die Trassenführung ist den
vorhandenen Aussparungsplänen anzupassen) in 3-facher
Ausfertigung als CAD - Plan in Papierform und als .pdf
- und .dwg.-Dateien an den Auftraggeber und der
Bauleitung vorzulegen.
b.) Technische Unterlagen, Werk- und Detailpläne sind
für alle Anlagen anzufertigen. Mit der Fertigung und
Montage darf erst nach Genehmigung der Montagepläne
durch die Bauleitung begonnen werden. Für die
Prüfung müssen der Bauleitung mind. 6 Werktage zur
Verfügung stehen. Die Haftung des Unternehmers für
die einwandfreie Funktionsfähigkeit der Leistungen
wird jedoch durch diese Prüfung nicht eingeschränkt.
15.1.14 Die Aussparungspläne für Rohre, Leitungen,
Kabeltrassen, Mauereinbaukästen und dergl. sind vom
AN nach der Auftragserteilung rechtzeitig beim AG
anzufordern. Festgestellte Toleranzen bei den von der
Baufirma bereits erstellten Durchbrüchen und Schlitzen
gegenüber den Zeichnungen, nicht ausreichende
Verankerung der Befestigungsschienen u. ä. sind der
Bauleitung so rechtzeitig zu melden, daß ggf. eine
Mängelbeseitigung innerhalb einer Mindestfrist von 3
Arbeitstagen vor Beginn der Arbeiten vorgenommen
werden kann.
15.1.15 Vom AG werden CAD - Zeichnungen der
endgültigen Grundriß- und Schnittpläne oder sonstigen
Baupläne der Baumaßnahme zur Verfügung gestellt. In
den Unterlagen muß bei der Abnahme der
Ist-Zustand der Anlagen eingearbeitet sein. Alle
Zeichnungen, Pläne usw. sind in CAD - Qualität
herzustellen.
15.1.16 Stoffe, Bauteile und Bauelemente der
nachfolgenden Positionen müssen ungebraucht sein. Für
die
Güte der Stoffe und Bauteile und für die Ausführung
der Leistungen gelten folgende Bestimmungen:
a.) Vertrags- und Vergabeordnung für Bauleistungen
(VOB) Teil B + C
b.) Materialproben, Muster und Prospekte sind auf
Verlangen vorzulegen und können Einfluß auf die
Auftragserteilung haben
c.) Zu den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen
Leitfabrikaten muß sich die Gleichwertigkeit beziehen
auf:
Leistung und Qualität
Wirtschaftlichkeit und Platzbedarf
Herstellergarantien
Die geforderten Nachweise hierzu sind vom Bieter zu
erbringen.
d.) Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Maße
entsprechen dem Planungsstand zum Zeitpunkt der
Ausschreibung. Dem Leistungsverzeichnis beigefügte
Skizzen, angegebene Planmaße o. ä. heben die
Orientierungspflicht des Bieters nicht auf.
15.1.17 Als Leistungsmaßstab für die vom Auftragnehmer
zu liefernden Materialien bzw. Anlagen sind im
Bedarfsfall Fabrikate aufgeführt. Der Auftragnehmer
hat in seinem Angebot entweder die als Beispiel
genannten Fabrikate oder aber Materialien bzw. Anlagen
zu liefern, die in Ausführung, Leistung, Ausrüstung,
Qualität und Bedienungskomfort den als
Leistungsmaßstab angegebenen Firmen entsprechen.
Sämtliche
angebotenen Materialien müssen den geforderten
technischen Werten entsprechen. Eine Fabrikats- und
Typenbezeichnung entbindet ihn nicht aus dieser
Verpflichtung. Sollte es sich herausstellen, daß die
geforderten technischen Werte nicht eingehalten
wurden, so ist der Auftraggeber bzw. die Bauleitung
berechtigt, Fabrikat und Typ des einzubauenden
Materials selbst zu bestimmen.
15.1.18 Der AN zeigt die Abnahmebereitschaft seiner
Leistungen mind. 12 (zwölf) Werktage vor dem
gewünschten Termin schriftlich an. Er hat zu diesem
Zweck als Nachweis der Abnahmebereitschaft folgende
Unterlagen einzureichen:
Erklärung, dass seine Leistungen entsprechend dem
Bauleistungsvertrag abnahmebereit sind
Mängelfreie Abnahmebescheinigungen seiner Vorlieferung
und Leistungen, soweit diese gefordert werden.
Beim Vorliegen geringfügiger Mängel werden diese bei
der Abnahme festgehalten und in einem Protokoll
aufgeführt. Nachforderungen irgendwelcher Art können
hieraus nicht abgeleitet werden.
15.1.19 Der Angebotspreis ist für das Gesamtwerk
anzubieten. Die angebotenen Einheitspreise müssen
grundsätzlich eine komplette, betriebsbereite Leistung
beinhalten, das heißt liefern und montieren,
einschließlich aller Nebenleistungen mit den
erforderlichen Klein-, Anschluß- und
Befestigungsmaterialen,
auch wenn dieses bei den einzelnen Positionen nicht
mehr besonders vermerkt ist. Hierzu gehört unter
anderem auch das Einführen, Absetzen und Anschließen
aller Kabel und Leitungen an Verteilern, Geräten
und sonstigen Bauteilen dieses
Leistungsverzeichnisses. Abweichungen von dieser Regel
sind in der
Leistungsbeschreibung ausdrücklich angegeben.
Änderungen an den in der Leistungsbeschreibung
gestellten
Forderungen sind nicht zulässig. Das Angebot muss im
Anschreiben oder gesondert alle hierfür notwendigen
Teile und Einrichtungen einschließen, soweit sie im
Leistungsverzeichnis nicht besonders aufgeführt sind.
15.1.20 Der Auftragnehmer übernimmt für seine
Leistungen eine Gewährleistung gem. VOB (falls in den
ZVB
nicht anders gefordert), beginnend mit dem Tage der
Abnahme. Außerdem bestätigt der Bieter durch seine
Unterschrift, dass er über das nötige Fach- und
Montagepersonal verfügt, um diese Anlage termingerecht
zu
erstellen. Der bestehende Terminplan ist
Vertragsbestandteil und zwingend einzuhalten.
15.1.21 Der Angebotspreis für alle zu liefernden
Anlageteile gilt frei Baustelle und enthält stets die
Kosten für
Auf- und Abladen, Ein- und Auspacken, Versand und ggf.
Rücksendung von Material und Verpackung.
Materialsendungen per Bahn, Wasserweg oder Straße usw.
sind nicht an den Auftragnehmer, sondern an
einen ortsanwesenden Beauftragten des Auftragnehmers
zu richten.
15.1.22 Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes
genau über die Art und Weise der Arbeiten, über die
Lage von Leitungen, Kabel, Dränen, Kanälen u.a., sowie
die Örtlichkeiten und dem Zustand der Baustelle
beim AG und bei den für die Ver- und
Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern zu informieren.
15.1.23 Bei der Ausführung der Arbeiten hat der AN
Lärmbelästigungen der Nachbarschaft und die
Ausbreitung
unvermeidbarer Geräusche auf ein Mindestmaß zu
beschränken und die diesbezüglichen Gesetze,
Verordnungen und Richtlinien in ihrem jeweils gültigen
Umfang zu beachten.
15.0 Allgemeine technische Bemerkungen
01 KG 440 Elektrische Anlagen
01
KG 440 Elektrische Anlagen
01.32 KG 443 Niederspannungsschaltanlagen - Un
01.32
KG 443 Niederspannungsschaltanlagen - Un
01.40 KG 444
Niederspannungsinstallationsanlagen
01.40
KG 444
Niederspannungsinstallationsanlagen
01.41 KG 444 Niederspannungsinstallationsanlag
01.41
KG 444 Niederspannungsinstallationsanlag
01.43 KG 444 Niederspannungsinstallationsanlag
01.43
KG 444 Niederspannungsinstallationsanlag
01.50 KG 445 Beleuchtungsanlagen
01.50
KG 445 Beleuchtungsanlagen
01.51 KG 445-1 Beleuchtungsanlagen - Sicherhei
01.51
KG 445-1 Beleuchtungsanlagen - Sicherhei
01.90 KG 449 Sonstiges zur KG 440
01.90
KG 449 Sonstiges zur KG 440
01.91 KG 449 Sonstiges zur KG 440 - Brandschut
01.91
KG 449 Sonstiges zur KG 440 - Brandschut
01.92 KG 449 Sonstiges zur KG 440 - Stundenloh
01.92
KG 449 Sonstiges zur KG 440 - Stundenloh
02 KG 450 Kommunikations- sicherheits- und
Informationstechnische Anlagen
02
KG 450 Kommunikations- sicherheits- und
Informationstechnische Anlagen
02.20 KG 452 Such- und Signalanlagen
02.20
KG 452 Such- und Signalanlagen
02.40 KG 454 Elektroakustische Anlagen
02.40
KG 454 Elektroakustische Anlagen
02.60 KG 456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
02.60
KG 456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
02.70 KG 457 Datenübertragungsnetze
02.70
KG 457 Datenübertragungsnetze
02.90 KG 459 Sonstiges zur KG 450
02.90
KG 459 Sonstiges zur KG 450