Elektroanlagen
Düsseldorf Kernsanierung eines Bürogebäudes
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gewerk: KG 400 Bauwerk -Technische Anlagen -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Projekt: MRW, Sanierung Bürogebäude Merowingerstr. 111-113 40225 Düsseldorf --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bauherr:  Heinrich-Heine-Universität Universitätsstr. 1 40225 Düsseldorf --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Architekt: Pischke Architekten Neuer Weyerstraßerweg 7 50969 Köln --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Fachplanung:  Heiming GmbH Energie- und Gebäudetechnik Niederlassung Ratingen Am Brüll 17 40878 Ratingen Tel.: +49 2102 3072-300 Fax: +49 221 16797-100 --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Angebotssumme - netto - Euro ................................. Mehrwertsteuer 19% Euro ................................. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Angebotssumme - brutto - Euro .................................( ungeprüft ) Nachlass / Skonto in % ................... %   /    ................... % --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Unterschrift und Stempel (Bieter) ___________________________________________________________________________________ Angebotssumme - netto - Euro ................................. Mehrwertsteuer 19% Euro ................................. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Angebotssumme - brutto - Euro .................................( geprüft ) --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Unterschrift und Stempel (Prüfer)
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
01 410/420/434 Heiz-San-Kälte
01
410/420/434 Heiz-San-Kälte
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen (ZTV) Sanitär Folgende Leistungen sind durch den AN vor Arbeitsbeginn zu erbringen und in die Einheitspreise mit einzurechnen: I)   Dem AN werden nach Beauftragung des Angebotes alle Planungs-, Berechnungs- und Bauantragsunterlagen überreicht. Der Auftragnehmer hat diese Unterlagen eigenverantwortlich zu prüfen und im Falle einer Unstimmigkeit den Fachplaner schriftlich um Stellungsnahme aufzufordern.    Im Besonderen sind zu beachten:    - Die geltenden Euro-Normen    - Die einschlägigen VDE-Vorschiften    - DIN-Normen, inkl. Normenentwürfe    - Die gültigen VDI-Richtlinien    - Die TAB des zuständigen EVU    - Das Gesetz über technische Arbeitsmittel    - Die Vorschriften der gewerblichen Berufsgenossenschaft    - Die Richtlinien des Verbandes der Sachversicherer    - Einschlägige Arbeitsblätter und Regeln des DVGW    - Die VOB    - die TAB 3.0 der HHU     - die RAGA der HHU    - die Baustellenrichtlinie der HHU. II)   Der Inbetriebsetzungsantrag Wasser ist beim zuständigen Wasser-Versorgungsunternehmen (WVU) frühzeitig auf Grundlage der Versorgungsanfrage des Fachplaners zu stellen und dem Bauherrn zur Freigabe und Bestellung vorzulegen. III)   Nach Fertigstellung der Anlagen ist eine vom Bauherrn benannte Person in die Technik einzuweisen. Besonders sind die Apparate Rückspülfilter, Wasserzähler, Dosieranlage, Abwasserpumpen, Druckerhöhungsanlagen, usw. durch eine Einweisung zum weiteren Betrieb an den Bauherrn/Nutzer zu übergeben. IV)   Das Entlüftungssystem nach DIN 18017 ist baubegleitend und nach der Fertigstellung durch einen anerkannten Sachverständigen prüfen zu lassen. Die gesamte Koordination der Arbeiten, einschl. des Abnahmetermins und dessen komplette Vorbereitung, liegt beim Auftragnehmer. V)   Die Herstellung von Trinkwasserhausanschlüssen ist mit dem zuständigen WVU vor Ort abzustimmen. Die gesamte Koordination der Arbeiten liegt beim Auftragnehmer. VI)   Alle erforderlichen Schlitze, Wand- und Deckendurchbrüche sind soweit möglich, bauseits vorzunehmen. Der Auftragnehmer hat sofort nach Auftragserteilung die Schlitzpläne einzusehen, eigenverantwortlich zu prüfen, erforderlichenfalls zu ergänzen und die bauliche Ausführung fehlender Schlitze und Durchbrüche an den vom Auftraggeber beauftragten Bauunternehmer zu melden sowie die Herstellung zu veranlassen. Angaben zur technischen Ausführung: Zur Befestigung der Rohrleitungen sind verzinkte Befestigungssysteme und Rohrschellen (keine Klammern) mit lösbaren Verbindungen zu verwenden. Die Rohrbefestigungen und Rohrverlegung sind in technisch einwandfreier Form auszuführen, so dass vorgesehene Isolierungen fachgerecht ausgeführt werden können. Die DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) ist besonders zu beachten. Der Unternehmer muss alle notwendigen Einstellungen und Regulierungen vornehmen, um eine gleichmäßige Wasserverteilung zu gewährleisten. Der AN hat die neueste TAB des zuständigen Wasserversorgers zu beachten und die Anlage in Übereinstimmung mit den dort gemachten Angaben zu bauen und einzustellen. Alle Rohrbefestigungen sind gegen Schallübertragung zu sichern. Alle Befestigungsschellen erhalten 8 mm dicke Vollgummistreifen, Shore-Härte 40. Die Schellen müssen deshalb im Endzustand um 2 x 8 mm = 16 mm weiter sein als der äußere Rohrdurchmesser. Die Schellen müssen im Inneren glatt sein, sie dürfen nach innen keine vorspringenden Gewinde haben. Zur Befestigung aller Bautele sind grundsätzlich nur Befestigungssysteme zu verwenden, welche vom Hersteller eine Zulassung für die Montagewand haben und für die statische Belastung ausreichend sind. Der Fachunternehmer hat immer die für den Montageeinsatz vom Hersteller zugelassenen Dübel zu verwenden. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen. In Decken- und Wanddurchgängen sind besonders die MLAR (Musterleitungsanlagenrichtlinie) und die Ausführungen im vorliegenden Brandschutzkonzept hinsichtlich der brandschutztechnischen Belange zu beachten. Alle in Wandschlitze zu verlegenden Wasser- und Abwasserleitungen sind entsprechend zu isolieren. Die Verlegung aller Rohrleitungen (auch der Abstand zu Fremdgewerken!) hat so zu erfolgen, dass eine ausreichende Wärme- und Schwitzwasserisolierung durch eine Isolierfirma erfolgen kann. Sämtliche Gewinde sind von überflüssigem Hanf und Dichtungsmaterialien zu reinigen. Jeder Steigestrang muss im Keller an gut zugänglicher Stelle ein Strang-Absperrventil mit Entleerung haben. Rohrverbindungen innerhalb von Decken- und Wanddurchgängen sind bei allen Leitungsarten verboten. Alle Leitungsnetze sind abschnittsweise abzudrücken. Die Kosten sind in die Einheitspreise der Rohrpositionen einzurechnen. Das gesamte Rohrnetz ist bis zur Fertigmontage druckdicht zu verschliessen und unter Wasserdruck zu setzen! Bei Frostgefahr ist mit Luft abzudrücken. Diese Maßnahmen sind ebenfalls in die Einheitspreise des Angebotes einzurechnen. Alle Armaturen die eingebaut werden, müssen das PA-I-Kennzeichen des Institutes für Bautechnik in Berlin haben, Schallschutzgruppe I. Jeder Abwasserstrang erhält im Untergeschoss eine Revisionsmöglichkeit mit druckdicht verschlossenem Deckel. Die horizontal mit ausreichendem Gefälle verlegten Leitungen erhalten ebenfalls einen Reinigungsstutzen (Abzweig) mit druckdicht gesichertem Enddeckel. Alle Fallstränge mit Hauptlüftung sind über Dach zu entlüften. Der Anschluss der Hauptlüftung an die Dachdurchführung ist Sache des Auftragnehmers. Die Abflussleitungen sind mit Wasser zu füllen und auf Dichtheit zu prüfen. Der Prüfdruck muss 0,5 bar und die Prüfdauer 1 Stunde betragen. Die Prüfung ist schriftlich zu dokumentieren und den Revisionsunterlagen beizufügen. 2. Technische Vorschriften TGA 2.1. In allen Bauteilen sind nur zugelassene Bohrdübel gestattet. Befestigungen mittels Schießdübel sind nicht zugelassen. 2.2. Zu jeder Druckprobe ist ein Protokoll anzufertigen und unaufgefordert vorzulegen. 2.3. Für spannungsfreies Montieren und Anschließen aller Anlagenteile wie Pumpen, Ventile, Wärmetauscher ist Sorge zu tragen. 2.4. Spritz-, Schwitz- und Leckwasserquellen sind ausreichend mit Wannen, Überläufen und Sammelrinnen auszurüsten. 2.5. Horizontal liegende Rohrleitungen sind einzeln an beweglichen völlig lösbaren Schellen schwingungs- und körperschallisoliert zu befestigen. 2.6. Rohrschellen, Rohrkonsolen oder sonstige Befestigungen aller Art müssen mit Gummi-Schalldämmeinlagen das Installationsnormal (IGN) einhalten. 2.7. Auf vollkommene Entlüftung und Entleerung der Rohrleitungen, übersichtliche Anordnung der Absperrorgane und sonstiger Einbauten ist zu achten. 2.8. Bei Fußboden-, Decken- und Mauerdurchbrüchen sind die Rohrleitungen mit Schutzrohren in den erforderlichen Längen zu umgeben, die Schallübertragung und Kontaktkorrosion ausschließen. 2.9. Bis zur Anbringung der Einrichtungsgegenstände sind alle Leitungsenden mit Verschlussdeckel oder Stopfen abzudichten. 2.10. Absperrorgane müssen jederzeit zur Bedienung zugänglich sein. 2.11. Sämtliche Anlagenteile erhalten Bezeichnungsschilder mit einer AKS Nummerierung nach Vorgabe des Bauherren. Anzahl, Art und Größe sind mit der Bauleitung abzustimmen. 2.12. Der Auftragnehmer hat Anlagenteile, die bauseits zur Verfügung gestellt werden, frühzeitig abzurufen. 2.13. An allen Geräten, bei denen Installationen elektrischer und sanitärer Art bzw. lufttechnischer Art erforderlich sind, haben beide Firmen ihre Bauleistungen sachlich und zeitlich abzustimmen. 2.14. In Wänden sind notwendige Mauerschlitze maschinell mit Mauerfräse in geringstmöglichen Dimensionen auszuführen. 2.15. Die genauen Maße für den Einbau von Einrichtungsgegenständen und Bauteilen sind vor Beginn der Installation mit der Bauleitung abzusprechen.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen (ZTV) Sanitär
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen (ZTV) Heizung Folgende Leistungen sind durch den AN vor Arbeitsbeginn zu erbringen und in die Einheitspreise mit einzurechnen: I)   Dem AN werden nach Beauftragung des Angebotes alle Planungs-, Berechnungs- und Bauantragsunterlagen überreicht. Der Auftragnehmer hat diese Unterlagen eigenverantwortlich zu prüfen und im Falle einer Unstimmigkeit den Fachplaner schriftlich um Stellungsnahme aufzufordern. Dem Angebot und dem später auszuführenden Auftrag sind die gültigen anerkannten Regeln und Richtlinien der Technik zugrunde zulegen.    Im Besonderen sind zu beachten:    - Die geltenden Euro-Normen    - Die einschlägigen VDE-Vorschiften    - DIN-Normen, inkl. Normenentwürfe    - Die gültigen VDI-Richtlinien    - Die TAB des zuständigen EVU    - Das Gesetz über technische Arbeitsmittel    - Die Vorschriften der gewerblichen Berufsgenossenschaft    - Die Richtlinien des Verbandes der Sachversicherer    - Einschlägige Arbeitsblätter und Regeln des DVGW    - Die VOB    - die TAB 3.0 der HHU    - die RAGA der HHU    - die Baustellenrichtlinie der HHU II)   Der Inbetriebsetzungsantrag Gas ist beim zuständigen Gas-Versorgungsunternehmen (GVU) frühzeitig auf Grundlage der Versorgungsanfrage des Fachplaners zu stellen und dem Bauherrn zur Freigabe und Bestellung vorzulegen. III)   Nach Fertigstellung der Anlagen ist eine vom Bauherrn benannte Person in die Technik einzuweisen. Besonders sind BHKW-Modul, Gas-Brennwertheizkessel, Pumpen, Schaltschrank, Entstörung der Nachspeisearmaturen, Druckhalteanlagen, usw. durch eine Einweisung zum weiteren Betrieb an den Bauherrn/Nutzer zu übergeben. IV)   Die Herstellung von Gashausanschlüssen ist mit dem zuständigen GVU vor Ort abzustimmen. Die gesamte Koordination der Arbeiten liegt beim Auftragnehmer. V)   Alle erforderlichen Schlitze, Wand- und Deckendurchbrüche sind soweit möglich, bauseits vorzunehmen. Der Auftragnehmer hat sofort nach Auftragserteilung die Schlitzpläne einzusehen, eigenverantwortlich zu prüfen, erforderlichenfalls zu ergänzen und die bauliche Ausführung fehlender Schlitze und Durchbrüche an den vom Auftraggeber beauftragten Bauunternehmer zu melden sowie die Herstellung zu veranlassen. Angaben zur technischen Ausführung: Zur Befestigung der Rohrleitungen sind verzinkte Befestigungssysteme und Rohrschellen (keine Klammern) mit lösbaren Verbindungen zu verwenden. Die Rohrbefestigungen und Rohrverlegung sind in technisch einwandfreier Form auszuführen, so dass vorgesehene Isolierungen fachgerecht ausgeführt werden können. Die DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) ist besonders zu beachten. Es ist bei den Befestigungen der Rohrleitungen die entsprechende Wärmedehnung durch Ausdehnungsstücke bzw. Lyrabogen zu berücksichtigen. Für die Befestigung von Leitungen, Armaturen, Geräten, usw. an betonierten Bauteilen sind die Befestigungen mit Metallspreizdübeln herzustellen. Schießen ist grundsätzlich verboten. Alle Befestigungen sind zu bohren. Ergänzend zu den vorstehenden Ausführungen sind alle weiteren Angaben aus den Projektzeichnungen zu entnehmen. Der Unternehmer muss alle notwendigen Einstellungen und Regulierungen vornehmen, um eine gleichmäßige Wärmeverteilung zu gewährleisten. Die eingestellten Werte sind zu protokollieren und dem beratenden Ingenieur in dreifacher Ausfertigung zu überreichen. Hierzu gehört insbesondere der hydraulische Abgleich des gesamten Heizungsrohrnetzes nach DIN 18380 VOB Teil C. Der AN hat die neueste TAB des zuständigen Wärmeversorgers zu beachten und die Anlage in Übereinstimmung mit den dort gemachten Angaben zu bauen und einzustellen. Die Anlage ist nach dem Anheizen (60°C) mit dem 1,5-fachen Betriebsdruck (maximaler Druck des Sicherheitsventils) abzudrücken. Es ist kein Druckabfall zulässig! Über den Abdrückvorgang ist ein Protokoll anzufertigen und dem beratenden Ingenieur zu übergeben. Das Einsetzen der Befestigungen und das evtl. Stemmen der dazu erforderlichen Löcher ist Aufgabe des Unternehmers und ist in die Einheitspreise des Angebotes einzukalkulieren. Alle Rohrbefestigungen sind gegen Schallübertragung zu sichern. Alle Befestigungsschellen erhalten 8 mm dicke Vollgummistreifen, Shore-Härte 40. Die Schellen müssen deshalb im Endzustand um 2 x 8 mm = 16 mm weiter sein als der äußere Rohrdurchmesser. Die Schellen müssen im Inneren glatt sein, sie dürfen nach innen keine vorspringenden Gewinde haben. Zur Befestigung aller Bautele sind grundsätzlich nur Befestigungssysteme zu verwenden, welche vom Hersteller eine Zulassung für die Montagewand haben und für die statische Belastung ausreichend sind. Der Fachunternehmer hat immer die für den Montageeinsatz vom Hersteller zugelassenen Dübel zu verwenden. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen In Decken- und Wanddurchgängen sind besonders die MLAR (Musterleitungsanlagenrichtlinie) und die Ausführungen im vorliegenden Brandschutzkonzept hinsichtlich der brandschutztechnischen Belange zu beachten. Alle in Wandschlitze zu verlegenden Heizungsleitungen sind entsprechend der Energieeinsparverordnung zu isolieren. Die Verlegung aller Rohrleitungen (auch der Abstand zu Fremdgewerken!) hat so zu erfolgen, dass eine ausreichende Wärme- und Schwitzwasserisolierung durch eine Isolierfirma erfolgen kann. Sämtliche Gewinde sind von überflüssigem Hanf und Dichtungsmaterialien zu reinigen. Jeder Steigestrang muss im Keller an gut zugänglicher Stelle ein Strang-Absperrventil mit Entleerung haben. Rohrverbindungen innerhalb von Decken- und Wanddurchgängen sind bei allen Leitungsarten verboten. Das gesamte Rohrnetz ist bis zur Fertigmontage druckdicht zu verschliessen und unter Wasserdruck zu setzen! Bei Frostgefahr ist mit Luft abzudrücken. Diese Maßnahmen sind ebenfalls in die Einheitspreise des Angebotes einzurechnen. Die Heizkörper müssen für Putz- und Malerarbeiten abgenommen, zwischengelagert und wieder montiert werden. Schutzfolien an den Heizkörpern werden erst 1 Tag vor der Abnahme des Gewerks Heizung entfernt. 2. Technische Vorschriften TGA 2.1. In allen Bauteilen sind nur zugelassene Bohrdübel gestattet. Befestigungen mittels Schießdübel sind nicht zugelassen. 2.2. Nach Abschluss der Druckprobe muss das geprüfte Rohrnetz entleert und die Leitung gespült und gereinigt werden. Hierüber ist ein Protokoll anzufertigen und vorzulegen. 2.3. Für spannungsfreies Montieren und Anschließen aller Anlagenteile wie Pumpen, Ventile, Wärmetauscher ist Sorge zu tragen. 2.4. Spritz-, Schwitz- und Leckwasserquellen sind ausreichend mit Wannen, Überläufen und Sammelrinnen auszurüsten. 2.5. Horizontal liegende Rohrleitungen sind einzeln an beweglichen völlig lösbaren Schellen schwingungs- und körperschallisoliert zu befestigen. 2.6. Rohrschellen, Rohrkonsolen oder sonstige Befestigungen aller Art müssen mit Gummi-Schalldämmeinlagen das Installationsnormal (IGN) einhalten. 2.7. Auf vollkommene Entlüftung und Entleerung der Rohrleitungen, übersichtliche Anordnung der Absperrorgane und sonstiger Einbauten ist zu achten. 2.8. Bei Fußboden-, Decken- und Mauerdurchbrüchen sind die Rohrleitungen mit Schutzrohren in den erforderlichen Längen zu umgeben, die Schallübertragung und Kontaktkorrosion ausschließen. 2.9. Bis zur Anbringung der Einrichtungsgegenstände sind alle Leitungsenden mit Verschlussdeckel oder Stopfen abzudichten. 2.10. Absperrorgane müssen jederzeit zur Bedienung zugänglich sein. 2.11. Sämtliche Anlagenteile erhalten Bezeichnungsschilder mit einer AKS Nummerierung nach Vorgabe des Bauherren. Anzahl, Art und Größe sind mit der Bauleitung abzustimmen. 2.12. Die Anordnung der Heizflächen ist mit der Bauleitung nochmals vor Montagebeginn abzustimmen. 2.13. Der Auftragnehmer hat Anlagenteile, die bauseits zur Verfügung gestellt werden, frühzeitig abzurufen. 2.14. An allen Geräten, bei denen Installationen elektrischer und sanitärer Art bzw. lufttechnischer Art erforderlich sind, haben beide Firmen ihre Bauleistungen sachlich und zeitlich abzustimmen. 2.15. In Wänden sind notwendige Mauerschlitze maschinell mit Mauerfräse in geringstmöglichen Dimensionen auszuführen. 2.16. Die genauen Maße für den Einbau von Einrichtungsgegenständen und Bauteilen sind vor Beginn der Installation mit der Bauleitung abzusprechen.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen (ZTV) Heizung
Vorbemerkungen / Spezifikation zum Projekt Vorbemerkungen zum Projekt Termine: Vom AN ist ein Terminplan für seine eigenen Leistungen zu erstellen. Dieser ist im Detail mit dem AG abzustimmen. Abstimmungen mit Fremdgewerken sind zu berücksichtigen! Dokumentation: Bei Auftragserteilung erhält der AN zwei Satz Ausführungspläne in Papierform sowie eine Ausführung auf Datenträger (Auto-CAD, Format DWG). Als Ausführungspläne werden dem Auftragnehmer folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: Grundrisse, Gebäudeansichten, Schnitte und Details mit den entsprechenden Gewerkeanlagen. Abweichungen von den Ausführungsplänen sind nur im Einvernehmen mit dem AG zulässig. Auf der Grundlage der Ausführungspläne sind vom AN entsprechende Werk -und Montagepläne sowie Revisionspläne als Bestandspläne zu fertigen! Die Kosten hierfür werden nicht besonders vergütet. Bei der Erstellung dieser Unterlagen sind zwingend die folgenden Dokumente der Heinrich-Heine-Universität als Vorgabe zu berücksichtigen und umzusetzen: -Modul 810- FM Dokumentationsrichtlinie -Anlage 811- Vorgaben für Revisionsunterlagen, Version 2.1, Stand: 23.04.2020 Die vollständige Dokumentation beinhaltet alle erforderlichen Messprotokolle, Zulassungsbescheide und Errichterbescheinigungen sowie Prüfbuch und Revisionspläne als Bestandsunterlage. Allgemeine Anforderungen an die Dokumentation: Alle aufgeführten Unterlagen sind dem Auftraggeber spätestens 14 Werktage vor der Schlussabnahme zu übergeben. Die Unterlagen sind in zweifacher Ausfertigung, in DIN A4-Ordnern mit Inhaltsverzeichnis und beschriftetem Rückenschild zu übergeben. Zusätzlich sind alle Bestandszeichnungen dreifach auf Datenträger CD (Auto-CAD, Format DWG) zur Verfügung zu stellen. Bauleitung / Baustellenorganisation: Der Auftragnehmer hat einen verantwortlichen und kompetenten Vertreter als Projektleiter zu bestimmen. Dieser muss der deutschen Sprache mächtig sein. Der Projektleiter ist spätestens zwei Kalenderwochen nach Auftragsvergabe schriftlich namentlich zu benennen. Für die Leitung der Montage der Anlage am Einbauort ist vom Auftragnehmer ein Montageleiter (eine entsprechende Fachbauleitererklärung ist spätestens zwei Kalenderwochen nach Auftragsvergabe vorzulegen) zu bestimmen, der mit ausreichenden Vollmachten ausgestattet ist. Der Abzug bzw. die Auswechslung des Montageleiters ist nur mit schriftlicher Zustimmung der örtlichen Bauleitung statthaft. Der AN oder der von ihm benannte Bauleiter hat bei Bedarf oder nach Aufforderung des AG während der gesamten Bauzeit an den regelmäßig wöchentlich stattfindenden Baubesprechungen teilzunehmen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Vom AN sind entsprechende Wochen- / Tagesberichte zu fertigen, die jeweils wöchentlich, unterschrieben dem AG vorzulegen sind. Die Wochen- / Tagesberichte beinhalten Arbeitszeit, Monteure, Bauleiter, die Beschreibung der ausgeführten Leistungen, die stundenweise Kapazitätsauflistung, sowie die Dokumentation von Baustofflieferungen und Besonderheiten. Ein entsprechendes Formblatt wird dem AN zur Verfügung gestellt. Folgende Montageunterlagen des Auftragnehmers sind der Bauüberwachung 2fach auf Anforderung zu übergeben: Beschilderungsplan mit Schilderliste, aus dem hervorgeht, welche Schilder wo und mit welchem Text angebracht werden; (Abstimmung mit den anderen Gewerken ist notwendig, damit weitgehendst Fabrikatsgleichheit gewährleistet ist). Grundlage ist die TAB 3.0 der HHU. Hinweis zu technischen Abnahmen im Baubetrieb Der Auftragnehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei allen Leistungsabschnitten, Teilleistungen und Übergängen, bei denen durch die Weiterführung der Leistungen zuvor ausgeführte Leistungsbereiche verdeckt, verkleidet oder verschlossen werden, zwingend vorab technische Abnahmen gemäß § 4 Abs. 10 VOB/B gemeinsam mit der Bauleitung des AG durchzuführen sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Bauleitung des Auftraggebers zeitgerecht (mindestens 72 Stunden vorab) über die entsprechende Leistungsstände zu informieren, damit die Technischen Abnahmen organisiert und ohne Störung des Bauablaufs durchgeführt werden können. Soll der Auftragnehmer diese Mitwirkungs- und Hinweispflicht nicht erfüllen, behält sich der Auftraggeber vor, für Teilleistungen, die nachträglich nicht mehr prüfbar sind, die Abnahme zu verweigern. Zusätzliche Kosten, die im Zusammenhang mit nachträglich notwendigen Prüfungsfeststellungen entstehen, werden dem Auftragnehmer weiter belastet. Ebenso wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei allen Leistungsabschnitten, Teilleistungen und Übergängen, bei denen durch die Weiterführung der Leistungen zuvor ausgeführte Leistungsbereiche verdeckt, verkleidet oder verschlossen werden, ein gemeinsames Aufmaß mit der Bauleitung des Auftragnehmer durchgeführt werden muss. Für Leistungen die bei Weiterführung der Arbeiten nur schwer feststellbar sind, hat der Auftragnehmer rechtzeitig (mindestens 72 Stunden vorher) eine gemeinsame Feststellung der Leistungen von sich aus zu beantragen (§14 Abs. 2 VOB/B). Lagerung von Material Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Akustische Bedingungen Die Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers müssen den Forderungen der behördlichen Auflagen entsprechen. Es gelten u.a. VDI-Richtlinien 2058, Beurteilung und Abwehr von Arbeitslärm, DIN 4109, Schallschutz im Hochbau. Alle Teile der elektrotechnischen Anlage, von denen Körperschall ausgehen kann, sind auf schwingungstechnisch einwandfrei bemessenen Elementen zu lagern. Der Auftragnehmer hat vor Montagebeginn dem vom Bauherrn gewählten Bauphysiker die Montagezeichnung vorzulegen und genehmigen zu lassen. Änderungen aus Nichtbeachtung dieser Maßnahme gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Fabrikatsabfrage Im Leistungsverzeichnis In der Allgemeinen Beschreibung zu Titeln oder in den einzelnen Positionen sind teilweise eingesetzte Fabrikate und Typen abgefragt. Diese sind vollständig vom Bieter auszufüllen. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung wird von der Leistungsbestimmungshoheit gemäß § 7 VOB/A Gebrauch gemacht. Im Rahmen der technischen Ausstattung wird besonderer Wert auf die Kompatibilität mit den bestehenden Systemen und Anlagen an der HHU gelegt.  Zur Sicherstellung eines einheitlichen technischen Standards und einer effizienten Betriebsführung sind daher bestimmte Produktbindungen vorgesehen. Durch die Verwendung bereits etablierter Komponenten lassen sich Schnittstellenprobleme und Integrationsrisiken zuverlässig vermeiden. Dies gewährleistet nicht nur einen reibungslosen Betrieb, sondern reduziert auch den Aufwand für Anpassungen und Nachrüstungen. Die vertraute Handhabung und das vorhandene Fachwissen führen zu einer schnelleren Fehlerdiagnose und ermöglichen eine zügige Instandsetzung im Störungsfall. Dadurch werden Ausfallzeiten minimiert und die Betriebssicherheit nachhaltig erhöht. Die genannten Gründe dienen der Sicherstellung eines störungsfreien Betriebs, der Wirtschaftlichkeit und der Nachhaltigkeit der technischen Infrastruktur. Wird vom Bieter kein Hersteller und Fabrikat angegeben so gilt das als Leitfabrikat angegebene Produkt als angeboten und vereinbart. Montagehöhen Die Räumlichkeiten haben in der Regel eine lichte Deckenhöhe von nicht mehr als 3m. Abweichend davon ist die Deckenhöhe in Ebene00 (Erdgeschoss) bis zu 4m hoch. Die Ebene 00 hat eine Fläche von ca. 400m². Bei der Kalkulation ist die erhöhte Montagehöhe in diesem Bereich zu berücksichtigen. Besondere Bemerkungen - Entfall von Leistungen: Der Auftraggeber behält sich vor einzelne Positionen und / oder auch gesamte Titel entfallen zu lassen. - Wertung von Alternativ-Positionen: Um Alternativ-Positionen mit anderen Positionen und / oder Alternativ-Positionen der verschiedenen Bieter vergleichen zu können müssen alle Positionen komplett ausgefüllt werden. Möchte der Bieter kein Alternativ-Angebot zu einer Position machen (anderes Fabrikat und anderer Typ) ist in der Alternativ-Position das Fabrikat, der Typ und der Einheitspreis der angebotenen Grundposition einzutragen. - Alternativ-Angaben: Werden Alternativ-Positionen angeboten, ist hier zwingend das Fabrikat und der Typ anzugeben. Die Alternativen sind bei Angebotsabgabe auf Gleichwertigkeit nachzuweisen. Werden keine Angaben zum Fabrikat und Typ gemacht so kann das Angebot als nicht wertbar ausgeschlossen werden. - Änderungen an LV-Texten: Die Texte im Leistungsverzeichnis dürfen nicht geändert / gestrichen und / oder ergänzt werden. Dieses Vorgehen kann zum Ausschluss führen. - Regeln für die Preiseintragung: Folgende Festlegungen für die Preisangabe werden getroffen: - keine Preiseintragung =   Position gilt als nicht angeboten, Angebot kann als nicht wertbar   ausgeschlossen werden; - waagerechter Strich ( " - " ) bei EP und GP =   Position gilt als nicht angeboten, Angebot kann als nicht wertbar   ausgeschlossen werden; - Null eingetragen ( " 0 " ) bei EP und GP =   Position gilt als Kostenlos angeboten;   In diesem Fall ist eine Begründung anzugeben - Eintrag " Position in Pos. XXX enthalten " =   Position gilt als angeboten. - Gültigkeiten: Die in den Ausführungsplänen des Fachplaners dargestellten Installationen und deren Mengenangaben haben vorrangige Gültigkeit  vor denen des Leistungsverzeichnisses. - Materialbestellungen: Vor Bestellung von Materialien ( Installationsgeräte und Leuchten ) sind diese zur Bemusterung vorzulegen, ggf. auch mehrfach.
Vorbemerkungen / Spezifikation zum Projekt
Anlagenbeschreibung Wasser- und Abwasseranlagen, sowie Wärmeversorgungsanlagen 1.1 Planungsgrundlagen 1.2 Öffentliche Erschließung 1.3 Anlagenbeschreibung – Wasser- und Abwasseranlagen 1.4 Anlagenbeschreibung – Wärmeversorgungsanlagen Diese Erläuterungsbeschreibung dient nur der groben Darstellung des geplanten und beschreibt nicht allumfassend die geplanten und auszuführenden Maßnahmen. Sie dient als Leitfaden und ist dem Obermonteur der Baustelle ebenfalls zur Information zur Verfügung zu stellen. 1.1 Planungsgrundlagen Grundlagen für die Planung der sanitärtechnischen und heizungstechnischen Anlagen sind neben der Baugenehmigung und dem Brandschutzkonzept (Stand: 25.11.2024 von Corall Ingenieure) alle relevanten Bauverordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, allgemein anerkannte Regeln der Technik (DIN/VDI-Normen) sowie die technischen Anschlussbedingungen des Energieversorgers jeweils in der letztgültigen Fassung. Hierzu zählen insbesondere: - Bauordnung NRW - SBauVO NRW - Leitungsanlagenrichtlinie MLAR NRW 2021 - Alle zutreffenden VDE-Bestimmungen und DIN-Normen - Brandschutzkonzept vom 25.11.2024 (von Corall Ingenieure) - TAB 3.0 HHU 1.2 Öffentliche Erschließung Die Versorgung des Gebäudes mit Trinkwasser erfolgt aus dem Netz der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH. Im Bestand liegt bereits ein Hausanschluss vor. Dieser ist in der Raum 37.02.U1.011 der Ebene U1 eingeführt und das Trinkwassernetz wird von hier neu aufgebaut. Der Anschluss für Regenwasser sowie Schmutzwasser an die Entwässerung des Mischwasserkanals ist im Bestand vorhanden und den Stadtentwässerungsbetrieben der Landeshauptstadt Düsseldorf bekannt. Es gibt insgesamt zwei Anschlüsse an den Mischwasserkanal, einen je Hausnummer (111 und 113). 1.3 Anlagenbeschreibung – Wasser- und Abwasseranlagen Die Planung und Ausführung der Wasser- und Abwasseranlagen erfolgt gemäß den technischen Regeln der VOB/C DIN 18381 sowie den einschlägigen Normen, insbesondere DIN 1986 Teil 100, DIN 1988 Teil 200, den DVGW-Arbeitsblättern W 551, W 553 und W 557 sowie DIN EN 12056. Sämtliche Materialien, Rohrsysteme und Armaturen müssen DVGW-zertifiziert und für den jeweiligen Einsatzbereich geeignet sein. Die Anlagen sind nach dem anerkannten Stand der Technik und den technischen Anschlussbedingungen der örtlichen Versorgungsunternehmen auszuführen. Die Entwässerungsanlagen werden aus einem schallgedämmten Kunststoffrohrsystem hergestellt, das für die Ableitung von häuslichem Schmutzwasser geeignet ist. Anschlussleitungen für sanitäre Einrichtungsgegenstände bestehen ebenfalls aus Kunststoff. Die Fallleitungen werden über Dach entlüftet. In den Technikräumen des Untergeschosses sind Bodenabläufe mit integriertem Rückstauverschluss vorgesehen, angeordnet nach den jeweiligen Entwässerungserfordernissen. Die Grundleitung ist als abgängig zu bezeichnen und vollständig zu sanieren. Bei der Sanierung soll trotzdem darauf geachtet werden, möglichst wenig vorhandene Grundleitungen zu erneuern, um den Sanierungsumfang im Inlinerverfahren gering zu halten. Die Rückstauebene liegt bei etwa +37,96 m über NHN und entspricht der Oberkante des öffentlichen Mischwasserkanals. Alle unterhalb dieser Rückstauebene anfallenden Schmutzwässer werden über automatische Hebeanlagen mit Rückstauschleife, mindestens 20 cm oberhalb der Rückstauebene, in das Entwässerungsnetz gefördert. Die Rampenabfahrt zur Tiefgarage sowie die dort anfallenden Tropf- und Regenwassermengen werden über eine separate, doppelt ausgeführte Regenwasserhebeanlage mit Rückstauschleife entwässert. Diese wird an die vorhandene Freispiegelentwässerung angeschlossen. Die Dachentwässerung erfolgt über Dachabläufe und außenliegende Fallleitungen. Für die Notentwässerung werden separate Abläufe vorgesehen. Die außenliegenden Fallleitungen sind durch die KG 300 zu liefern die Schnittstelle beginnt in der Ebene 00 an der Erdoberfläche. Die Anschlussleitungen der außenliegenden Fallstränge werden im Untergeschoss an die vorhandenen Grundleitungen angeschlossen. Die Entwässerung der Hofflächen über der Tiefgarage erfolgt über Abläufe und Leitungen, die auf der Deckenfläche installiert werden. Die Ableitung des Regenwassers erfolgt entsprechend dem Nachweis der geplanten Oberflächenentwässerung. Vor dem Übergang in den öffentlichen Kanal werden in den vorhandenen Revisionsschächten neue Revisionseinrichtungen eingebaut. Ausgussbecken, Waschmaschinenanschlüsse, Rückspülfilter und Bodenabläufe im Untergeschoss werden mit Einzelrückstausicherungen ausgestattet. Die Trinkwasseranlage wird nach DIN 1988 Teil 200 ausgeführt. Die Leitungsinstallation erfolgt vertikal in Schächten und Vorwandinstallationen sowie horizontal oberhalb der abgehängten Decken. Für die Versorgung einzelner Sanitärgruppen werden dezentrale Absperrarmaturen vorgesehen. Sämtliche Armaturen müssen über eine DVGW-Zulassung verfügen. Die Hausanschlusseinrichtung befindet sich im Untergeschoss und besteht aus Wasserzähleranlage, automatischem Rückspülfilter und Hauptabsperrarmaturen gemäß den Anschlussbedingungen des örtlichen Wasserversorgers. Die Wasserhärte liegt bei etwa 14 °dH. Die sanitären Einrichtungsgegenstände werden aus Sanitärporzellan, Farbe Weiß, ausgeführt. Sichtbare Armaturen erhalten verchromte Oberflächen. Urinale sind mit wassersparender, automatischer Spüleinrichtung mit Sensorik ausgestattet. WC-Anlagen sind mit einem Spülvolumen von 6 Litern ausgelegt. Die Trinkwasserinstallation wird mit Edelstahlrohrsystemen und Pressverbindungen hergestellt. Zapfstellen mit Warmwasserbedarf, beispielsweise Spülbecken oder Teeküchen, werden mit dezentralen, elektrischen Klein-Durchlauferhitzern ausgestattet. Im barrierefreien WC im Erdgeschoss ist ein elektrischer Durchlauferhitzer mit einer Leistung von 18 bis 24 kW vorgesehen, um die dortige Duschfunktion zu gewährleisten. Zur Sicherstellung der Trinkwasserhygiene und zur Vermeidung von Stagnation werden automatische Spülstationen in den oberen Geschossen und an entfernt liegenden Entnahmestellen vorgesehen. Trinkwasserleitungen werden als durchgeschleifte Ringleitungen ausgeführt, damit die letzte Entnahmestelle – vorzugsweise WC oder Urinal – mit automatischer Spülauslösung den notwendigen Durchfluss sicherstellt. Bei größeren Rohrdimensionen in den unteren Ebenen erfolgt die Anbindung der Einzelzuleitungen über T-Stücke mit minimaler Stichleitungslänge gemäß DIN 1988-200, Abschnitt 8. Da keine umfangreichen Bewässerungsflächen vorgesehen sind, wird keine Regenwassernutzungsanlage installiert. Zur Bewässerung der Hofflächen ist eine frostsichere Außenzapfstelle mit separatem Wasserzähler im angrenzenden Sanitärbereich vorgesehen. Zusätzlich wird im Technikgeschoss eine weitere frostsichere Außenarmatur zur Bewässerung der Dachflächen installiert. Alle Installationen sind nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Rohrleitungen, Armaturen und Dämmungen sind gemäß DIN EN 12056, DIN 1988 und den VOB-Vorschriften zu montieren. Vor der Inbetriebnahme sind Dichtheitsprüfungen, Spülungen und gegebenenfalls Desinfektionsarbeiten nach DVGW W 557 durchzuführen. Brandschutz Bei Wand- und Deckendurchführungen werden Brandschutzsysteme mit Feuerwiderstandsklasse F90 verwendet.Die Ausführung erfolgt luft-, brand- und rauchgasdicht nach Herstellerangaben mit bauaufsichtlicher Zulassung. Jede Brandschutzdurchführung wird mit einem Kennzeichnungsschild (Firma, Datum, Monteur) versehen. Die gesamte Anlage ist vollständig, betriebsbereit und wartungsfreundlich herzustellen. Sämtliche erforderlichen Befestigungen, Armaturen, Rückstau- und Sicherheitskomponenten sind im Leistungsumfang enthalten. Nach Fertigstellung sind vollständige Montagepläne, Schemata und Revisionsunterlagen zu erstellen und zu übergeben. Ziel ist eine langlebige, hygienisch einwandfreie und betriebssichere Trink- und Abwasserinstallation nach dem Stand der Technik. 1.4 Anlagenbeschreibung – Wärmeversorgungsanlagen Die Wärmeversorgungsanlage wird gemäß den geltenden technischen Regeln nach DIN 18380 und DIN EN 12828 ausgeführt. Grundlage ist eine zentrale Wärmeerzeugung mittels einer 2-Leiter-Wärmepumpe mit den Betriebsarten Heizen oder Kühlen, umschaltbar je nach Jahreszeit. Die Wärmepumpe ist im Technikgeschoss installiert. In der Ebene U1 befindet sich die Heizungszentrale mit Pufferspeichern, Verteileranlage, Pumpen, Absperrarmaturen, Schmutzfängern und Regelungseinrichtungen. Der Heizungsverteiler ist als kombinierter Vorlauf-/Rücklaufverteiler ausgeführt. Die Regelventile sind als druckunabhängige Energy Valves vorgesehen. Die berechnete Heizlast beträgt ca. 49 kW, wovon etwa 28 kW auf Transmissionsverluste entfallen. Heizkreise und Temperaturen Folgende Heizkreise sind vorgesehen: HeizkreisVorlauf / RücklaufReserveStatische Heizflächen UG–5. OG37 °C / 34 °CHeiz- und Kühldecken37 °C / 34 °C Jeder Heizkreis wird mit einem eigenen integriertem Messsystem ausgestattet. Dadurch können Energieverbräuche transparent erfasst und für das Energiecontrolling genutzt werden. Dies soll in Form von Energy Valves geschehen. Hydraulik und Regelung Für die Einregulierung und den hydraulischen Abgleich werden druckunabhängige Regelventile eingesetzt. Die Heizungsverteilung erfolgt innerhalb der abgehängten Decken der jeweiligen Geschosse. Hauptleitungen verlaufen in vertikalen Schächten. Die Pumpen sind differenzdruckgeregelt und werden über eine 0–10 V-Schnittstelle durch die Gebäudeautomation angesteuert. Rohrnetz und Befestigung Für die Verteilung werden mittelschwere Gewinderohre nach DIN EN 10255 (DIN 2440) in geschweißter Ausführung verwendet. Befestigungen erfolgen mit lösbaren Rohrschellen und schalldämmenden Einlagen. Kompensatoren und Halterungssysteme zur Aufnahme von Längenausdehnungen sind berücksichtigt. Technische Isolierung Alle Heizungsleitungen werden gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) gedämmt – innenliegende Leitungen mit mindestens 100 %, außenliegende mit 200 % Dämmstärke. Verwendet wird alukaschierte Mineralwolldämmung. In Sichtbereichen, z. B. in der Tiefgarage, wird zusätzlich eine Blechummantelung vorgesehen. Leitungen werden mit Flussrichtungspfeilen und Mediumskennzeichnung beschriftet. Flanscharmaturen, Kugelhähne und Strangregulierventile werden mit werkseitig vorgeformten Isolierelementen oder abnehmbaren Blechmänteln gedämmt. Da die Anlage sowohl heizen als auch kühlen soll, ist die Isolierung mit der dementsprechenden Zulassung für beide Fälle vorzusehen. Brandschutz Bei Wand- und Deckendurchführungen werden Brandschutzsysteme mit Feuerwiderstandsklasse F90 verwendet. Die Ausführung erfolgt luft-, brand- und rauchgasdicht nach Herstellerangaben mit bauaufsichtlicher Zulassung. Jede Brandschutzdurchführung wird mit einem Kennzeichnungsschild (Firma, Datum, Monteur) versehen. Raumheizflächen In Ebene U1 werden Heizkörper installiert. In den Ebenen 00-06 werden Flure ebenfalls über Heizkörper beheizt. Dort wo keine Heizkörper vorgesehen sind, wird die Heizlast über die benachbarten Räume gedeckt. Raumtemperaturen: Büro / Besprechung: 20 °C WC: 20 °C EDV-Raum: 15 °C Technikräume: 5 °C Treppenraum / Tiefgarage: unbeheizt Kühlung Zur Begrenzung der Raumtemperaturen in den Sommermonaten wird eine Kühlfunktion über die Wärmepumpe realisiert. Die Anlage arbeitet mit demselben 2-Leiter-System, das wahlweise Heiz- oder Kühlbetrieb ermöglicht. Eine vollwertige Klimatisierung mit Entfeuchtung ist nicht vorgesehen. Auslegung Kühlbetrieb: Vorlauf 16 °C Rücklauf 19 °C Raumtemperatur 26 °C Wärmepumpe Die Wärmeerzeugung und -abgabe erfolgt über eine elektrisch betriebene, modulierende Luft/Wasser-Wärmepumpe in 2-Leiter-Ausführung mit reversibler Betriebsweise für Heizen und Kühlen. Die Anlage wird im Technikgeschoss aufgestellt und ist für den ganzjährigen Betrieb ausgelegt. Die Wärmepumpe arbeitet mit umweltfreundlichem Kältemittel R290 (Propan) und verfügt über einen modulierenden Scrollverdichter zur stufenlosen Leistungsanpassung an den tatsächlichen Bedarf. Eine separate Rückkühlung ist nicht erforderlich, da diese in der Einheit integriert ist. Die hydraulische Einbindung erfolgt über zwei parallelgeschaltete Pufferspeicher mit einem Gesamtvolumen von ca. 1.720 Litern zur Verbesserung des Teillastverhaltens und zur Sicherstellung eines stabilen Anlagenbetriebs. Die Wärmepumpe ist mit allen erforderlichen Sicherheitseinrichtungen, Sensoren und Schnittstellen zur Gebäudeautomation auszustatten. Leistungsdaten (Richtwerte): Kälteleistung (16 / 19 °C): 65 kW Wärmeleistung (34 / 37 °C): 45 kW Kältemittel: R290 (Propan) Aufstellort: Technikgeschoss Die Wärmepumpe ist schwingungsarm aufzustellen und mit Schwingungsdämpfern sowie elastischen Anschlussstücken an das Rohrnetz anzubinden. Die Installation erfolgt gemäß Herstellerangaben, DIN EN 12828, DIN EN 378 sowie den Vorgaben der VDI 4645. Eine frostfreie Betriebsweise wird durch Rohrbegleitheizungen sowohl intern als auch extern im frostgefährdeten Bereich sichergestellt. Der Einsatz wassergefährdender Frostschutzmittel entfällt. Die Regelung der Wärmepumpe erfolgt über die zentrale Gebäudeautomation mit entsprechender Kommunikationsschnittstelle. Heiz- und Kühldecken Die Beheizung und Kühlung der Büroräume erfolgt über kombinierte Heiz- und Kühldeckensysteme in 2-Leiter-Ausführung. Das System dient zur Raumtemperierung durch wassergeführte Deckenpaneele, die im Winter Heiz- und im Sommer Kühlfunktion übernehmen. Die Umschaltung zwischen Heiz- und Kühlbetrieb erfolgt zentral über die Gebäudeleittechnik in Abhängigkeit der Außentemperatur und der definierten Betriebszustände der Wärmepumpe. Die Deckenelemente bestehen aus klappbaren Metallkassetten im Rastermaß, mit integrierten Kupferrohr- oder Verbundrohrregistern. Die Oberfläche ist weiß, leicht glänzend, und entspricht den gestalterischen Anforderungen des Innenausbaus. In den Randzonen (Randfries) werden geschlossene Blindfelder vorgesehen, um Einbauten wie Beleuchtung oder Sensorik aufzunehmen. Die Deckenfelder sind akustisch wirksam ausgeführt und erfüllen die Anforderungen nach DIN 18041 (Raumakustik). Für die raumakustischen Werte wurden folgende Parameter zugrunde gelegt: Büroräume: Rd 1,5 – 22 %, Heiz-/Kühlelement mit 30 mm Mineralwolle, Achsabstand 200 mm, Schallabsorptionsgrad aw = 0,75 Besprechungsräume: Rv 1,6 – 20 %, Heiz-/Kühlelement mit 40 mm Mineralwolle, Achsabstand 200 mm, Schallabsorptionsgrad aw = 0,9 Die Deckensysteme sind auf Grund der geringen Konstruktionshöhe des Bestandsgebäudes platzsparend zu installieren. Ein vollständiger 100%iger Deckungsanteil der Kühllast kann aus bauphysikalischen Gründen nicht garantiert werden; die Auslegung ist auf ein wirtschaftliches und behagliches Temperaturniveau abgestimmt. Auslegungstemperaturen: Heizbetrieb: Vorlauf 37 °C / Rücklauf 34 °C, Raumtemperatur 20 °C Kühlbetrieb: Vorlauf 16 °C / Rücklauf 19 °C, Raumtemperatur 26 °C Die hydraulische Anbindung der Deckenkreise erfolgt über Büroverteiler mit hydraulisch gleichmäßig ausgebildeten Verteilerkreisen mit vor dem Verteiler vorgeschalteten Regelventilen. Jeder Verteiler ist mit einem Taupunktfühler ausgestattet, der bei drohender Kondensation den Kühlbetrieb automatisch unterbricht. Zusätzlich sind Fensterkontakte integriert, die bei geöffnetem Fenster die Heiz- oder Kühlfunktion des betroffenen Raums sperren. Die Regelung der Raumtemperatur erfolgt über Raumthermostate mit Sollwertverstellung, die über die Gebäudeautomation mit der zentralen Wärmepumpensteuerung kommunizieren. Die Verrohrung der Heiz-/Kühlkreise erfolgt in Mehrschichtverbundrohr, Kunststoffrohr oder alternativ in Kupferrohr, pressverbunden, mit formschlüssigen Fittings, je nach Hersteller des Deckensystems allerdings passend zum sonstigen Rohrsystem. Die Leitungsführung erfolgt oberhalb der abgehängten Decke, innerhalb der Raumachsen oder in den Versorgungsschächten. Im Heizbetrieb wird über die Deckenfläche langwellige Strahlungswärme abgegeben, wodurch eine gleichmäßige und behagliche Raumtemperatur entsteht. Im Kühlbetrieb wird die Raumluft durch Wärmestrahlung an die gekühlte Deckenoberfläche thermisch entlastet. Der Betrieb erfolgt zugluftfrei und geräuscharm. Das System erfüllt die Anforderungen der DIN EN 14240 (Kühlleistung), DIN EN 14037 (Heizleistung) sowie die einschlägigen Richtlinien der VDI 6034. Zusammenfassung: Die Anlage besteht aus einer zentralen 2-Leiter-Wärmepumpe mit Heiz- und Kühlfunktion, Pufferspeichern, zentralem Heizungsverteiler, Heizkörpern und Heiz-/Kühldecken. Die Verrohrung erfolgt in geschweißtem Stahlrohr kann aber auch mit einem zugelassenem Presssystem auf gleicher Basis kombiniert werden. Die Rohrleitungen sind voll gedämmt und brandschutzgerecht auszuführen. Die Regelung erfolgt über druckunabhängige Ventile, differenzdruckgeregelte Pumpen und Raumfühler mit Energieerfassung. Diese Beschreibung dient als technische Grundlage für die Angebotserstellung und bildet den Ausführungsumfang der Wärme- und Kälteversorgungsanlage ab. Schnittstellen Zwischen dem Gewerk Heizung/Sanitär/Kälte und den Schnittstellengewerken sind folgende Schnittstellen geplant. Es handelt sich hierbei um eine grobe Aufstellung der Schnittstellen. Feinere Abstimmungen werden in der Bauphase getroffen. Gewerk HSK = Ausführender dieses LV Gewerk Lüftung = Ausführender für Lüftungstechnik und Split-Klimageräte Gewerk SiTe/NT = Ausführender für Sicherheits- und Nachrichtentechnik Gewerk Hochbau = Ausführender für Hochbau (allgemein) Gewerk Elektro = Ausführender für Elektrotechnik Gewerk GA = Ausführender für Gebäudeautomation Gewerk Türen = Ausführender für die Türen innen und außen HHU = Heinrich-Heine-Universität - Ausschnitte für Beleuchtung: Ausführender-Elektro: Angabe der Größe von Ausschnitten in Zwischendecken und Lage wenn abweichend zum Deckenspiegel. Ausführender-Hochbau: Erstellung der Ausschnitte/Vorrichtungen nach Angaben Elektriker und Deckenspiegel. Erfüllung der statischen Anforderungen zur Aufnahme der Leuchten. Ausführender-HSK: Erstellung der Ausschnitte/Vorrichtungen nach Angaben Elektriker und Deckenspiegel in den Heiz- und Kühldecken. Erfüllung der statischen Anforderungen zur Aufnahme der Einbauten - Anschluss Beleuchtung Heiz-Kühldecken-System: Ausführender-HLS: Lieferung der Beleuchtung in dem Heiz-Kühldecken-System. Montage der Leuchten. Übergabe der Steckverbindung an AN-Elektro Ausführender-Elektro: Übernahme des Anschlussstecker vom AN-HLS. Anschluss der eingezogenen Leitungen. Gemeinsame Inbetriebnahme mit AN-GA. Ausführender-GA: Anschluss der DALI-Leitung an zuvor genannten Stecker der Leuchten. - Verschließen von Rohbauöffnungen und Kernbohrungen HSK Ausführender-HSK: Lieferung und Montage der Brandschutzeinrichtung an und um die Rohrleitungen. Ausführender-Hochbau: Verschluss sämtlicher übriger Durchdringungen in Wänden und Decken mit und ohne Brandschutzqualität. - Heizung/Lüftung/Sanitär Ausführender-Elektro: Liefern der Hauptzuleitungen 230V und/oder 400V zu den Verteilern. Herstellen des Potentialausgleichs Ausführender-HSK: Lieferung und Montage der Verteiler einschließlich Kabel und Leitungen zu dessen Peripheren Geräten. Liefern und Verlegen aller Gewerke internen Steuerleitungen. - Spülauslöseeinrichtung Trinkwasser: Ausführender-HSK: Lieferung und Montage der Komponenten Spülauslöseeinrichtungen Gateway und alle übrigen Komponenten für den betriebsfertigen Zustand. Ausführender-GA: Interne Verkabelung der Komponenten untereinander sowie Aufnahme der Meldungen und Aufschaltung auf die GA - Dach Be- und Entlüftungshauben Ausführender-HSK: Lieferung und Montage der Be- und Entlüftungshauben Ausführender-Hochbau: Eindichtung in die Dachhaut im Zusammenhang mit der Montage - Regenentwässerung Ausführender-HSK: Lieferung der Montage der Rohrleitung sowie Anschluss an die Grundleitung ab Ebene 00 im Erdreich bis Grundleitung an Bodenplatte Ebene U1 inkl. Kernbohrungen und abdichten gegen drückendes Wasser. Ausführender-Hochbau: Eindichtung in die Dachhaut im Zusammenhang mit der Montage sowie liefern und montieren der Fallstränge bis Erdreich Ebene 00. Außerdem Freilegen des Erdreiches für die Montage HSK im Zuge der Dämmarbeiten/Fassadenarbeiten. - Split-Anlagen-Kondensatanschluss Ausführender-HSK: Lieferung der Montage der Rohrleitung sowie herstellen der Anschlussmöglichkeit (Abzweig für Kondensatleitung Splitgerät) und die Koordinierung. Ausführender-L: Anschluss Split Klimagerät an vorgenannte Anschlussmöglichkeit. - Hebeanlagen Ausführender-HSK: Lieferung und Montage der Hebeanlagen Ausführender-GA: Aufnahme der Meldungen und Aufschaltung auf die GA Ausführender-Elektro: Liefern der Hauptzuleitungen 230V und/oder 400V zu den Verteilern. Herstellen des Potentialausgleichs - Wärmepumpe Ausführender-HSK: Lieferung und Montage der Wärmepumpe. Ausführender-GA: Aufnahme der Meldungen und Aufschaltung auf die GA. - Belimo Ventile Ausführender-HSK: Montage der Ventile in das Rohrleitungsnetz. Ausführender-GA: Liefern der Belimo Ventile. Aufnahme der Meldungen und Aufschaltung auf die GA. - Heizungspumpen Ausführender-HSK: Lieferung und Montage der Pumpen in das Rohrleitungsnetz. Ausführender-GA: Aufnahme der Meldungen und Aufschaltung auf die GA. - Steuereinheit für Druck halten, Entgasen, Nachspeisen in geschlossenen Heizwasser- und Kühlkreisläufen Ausführender-HSK: Lieferung und Montage Ausführender-GA: Liefern der Hauptzuleitungen 230V und/oder 400V zu den Verteilern. Herstellen des Potentialausgleichs, Aufnahme der Meldungen und Aufschaltung auf die GA. - Rohrbegleitheizungen Ausführender-HSK: Lieferung und Montage der Rohrbegleitheizungen. Ausführender-GA: Aufnahme der Meldungen und Aufschaltung auf die GA.
Anlagenbeschreibung Wasser- und Abwasseranlagen, sowie Wärmeversorgungsanlagen
01.01 KG 410 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
01.01
KG 410 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
01.02 KG 420 Heizungstechnische Anlagen
01.02
KG 420 Heizungstechnische Anlagen
02 KG 430 Lüftungstechnik
02
KG 430 Lüftungstechnik
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen (ZTV) Lüftung Folgende Leistungen sind durch den AN vor Arbeitsbeginn zu erbringen und in die Einheitspreise mit einzurechnen: 1   Dem AN werden nach Beauftragung des Angebotes alle Planungs-, Berechnungs- und Bauantragsunterlagen überreicht. Der Auftragnehmer hat diese Unterlagen eigenverantwortlich zu prüfen und im Falle einer Unstimmigkeit den Fachplaner schriftlich um Stellungsnahme aufzufordern. Im Besonderen sind zu beachten: - Die geltenden Euro-Normen - Die einschlägigen VDE-Vorschiften - DIN-Normen, inkl. Normenentwürfe - Die gültigen VDI-Richtlinien - Die TAB des zuständigen EVU - Das Gesetz über technische Arbeitsmittel - Die Vorschriften der gewerblichen Berufsgenossen                      schaft - Die Richtlinien des Verbandes der Sachversicherer - Einschlägige Arbeitsblätter und Regeln des DVGW - Die VOB - die TAB 3.0 der HHU - die RAGA der HHU - die Baustellenrichtlinie der HHU 2   Nach Fertigstellung der Anlagen ist eine vom Bauherrn benannte Person in die Technik einzuweisen. Besonders sind RLT-Zentralgeräte, Ventilatoren, Schaltschrank, usw. durch eine Einweisung zum weiteren Betrieb an den Bauherrn/Nutzer zu übergeben. 3   Die RLT-Anlagen sind baubegleitend und nach der Fertigstellung durch einen anerkannten Sachverständigen prüfen zu lassen. Die gesamte Koordination der Arbeiten, einschl. des Abnahmetermins und dessen komplette Vorbereitung, liegt beim Auftragnehmer. 4   Alle erforderlichen Schlitze, Wand- und Deckendurchbrüche sind soweit möglich, bauseits vorzunehmen. Der Auftragnehmer hat sofort nach Auftragserteilung die Schlitzpläne einzusehen, eigenverantwortlich zu prüfen, erforderlichenfalls zu ergänzen und die bauliche Ausführung fehlender Schlitze und Durchbrüche an den vom Auftraggeber beauftragten Bauunternehmer zu melden sowie die Herstellung zu veranlassen. Zusätzliche Stemmarbeiten, wenn nicht anders ausgeschrieben werden nicht gesondert vergütet. Angaben zur technischen Ausführung: Lüftungsleitungen und Kanäle im Gebäude sind aus sendzimir verzinktem Stahlblech herzustellen. Längsnähte gefalzt, Quernähte (Stöße) gebördelt, mit Winkeleisenverbindung, mit losen Flanschen, mit punktgeschweißten profilierten Flanschen, mit Sickenschellen oder Schiebern. Feuerverzinktes Wickelfalzrohr nach DIN 24145. Verbindung durch Muffen oder Steckverbindungen. Dichtung durch Klebebänder oder Gummi. Krümmer bei kleinen Durchmessern gepresst, bei größeren gefalzt und gebördelt. Aufhängung mittels Rohrschellen mit Gummieinlage oder Flacheisen- und Winkeleisenkonstruktionen. Angaben zur Normung: Rohre, Flansche, Winkelflansche DIN 24154/5 (7.66) Blechdicke für Rohre (Tafel 336-2) DIN 24151/3 (7.66/E.12.88) Blechkanäle, Formstücke, Flansche DIN 24190/3 Blechkanäle für Kanäle (Tafel 336-1) DIN 24190/1 Wickelfalzrohre DIN 24145 Blechkanäle, diverse Formstücke DIN 24147 Blechkanäle, diverse Formstücke (fettdicht) DIN 24190 Zur Befestigung der Kanäle und Rohrleitungen sind verzinkte Befestigungssysteme und Rohrschellen (keine Klammern) mit lösbaren Verbindungen zu verwenden. Die DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) ist besonders zu beachten. Die Kanal- und Rohrbefestigungen und deren Verlegung sind in technisch einwandfreier Form auszuführen, so dass vorgesehene Isolierungen fachgerecht ausgeführt werden können Der Unternehmer muss alle notwendigen Einstellungen und Regulierungen vornehmen, um eine gleichmäßige Luftverteilung zu gewährleisten. Leistungsmessungen sind vorzunehmen und durch ein Meßprotokoll zu dokumentieren. Dieses Meßprotokoll ist dem beratenden Ingenieur in dreifacher Ausfertigung zu überreichen. Für die Befestigung von Bauteilen, Kanälen, Leitungen, Geräten, usw. an betonierten Bauteilen sind die Befestigungen mit Metallspreizdübeln herzustellen. Schießen ist grundsätzlich verboten. Alle Befestigungen sind zu bohren. Das Einsetzen der Befestigungen und das evtl. Stemmen der dazu erforderlichen Löcher ist Aufgabe des Unternehmers und ist in die Einheitspreise des Angebotes einzukalkulieren. Alle Kanal- und Rohrbefestigungen sind gegen Schallübertragung zu sichern. Alle Befestigungs- schellen erhalten 8 mm dicke Vollgummistreifen, Shore-Härte 40. Die Schellen müssen deshalb im Endzustand um 2 x 8 mm = 16 mm weiter sein als der äußere Rohrdurchmesser. Die Schellen müssen im Inneren glatt sein, sie dürfen nach innen keine vorspringenden Gewinde haben. Zur Befestigung aller Bauteile sind grundsätzlich nur Befestigungssysteme zu verwenden, welche vom Hersteller eine Zulassung für die Montagewand haben und für die statische Belastung ausreichend sind. Der Fachunternehmer hat immer die für den Montageeinsatz vom Hersteller zugelassenen Dübel zu verwenden. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen. In Decken- und Wanddurchgängen sind besonders die LüAR-NRW (Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen) und die Ausführungen im vorliegenden Brandschutzkonzept hinsichtlich der brandschutztechnischen Belange zu beachten. 2. Technische Vorschriften TGA 2.1. In allen Bauteilen sind nur zugelassene Bohrdübel gestattet. Befestigungen mittels Schießdübel sind nicht zugelassen. 2.2. Nach Abschluss der Druckprobe muss das geprüfte Rohrnetz entleert und die Leitung gespült und gereinigt werden. Hierüber ist ein Protokoll anzufertigen und vorzulegen. 2.3. Für spannungsfreies Montieren und Anschließen aller Anlagenteile ist Sorge zu tragen. 2.4. Spritz-, Schwitz- und Leckwasserquellen sind ausreichend mit Wannen, Überläufen und Sammelrinnen auszurüsten. 2.5. Horizontal liegende Leitungen sind einzeln an beweglichen völlig lösbaren Schellen schwingungs- und körperschallisoliert zu befestigen. 2.6. Rohrschellen, Rohrkonsolen oder sonstige Befestigungen aller Art müssen mit Gummi-Schalldämmeinlagen das Installationsnormal (IGN) einhalten. 2.7. Auf vollkommene Entlüftung und Entleerung der Rohrleitungen, übersichtliche Anordnung der Absperrorgane und sonstiger Einbauten ist zu achten. 2.8. Bei Fußboden-, Decken- und Mauerdurchbrüchen sind die Rohrleitungen mit Schutzrohren in den erforderlichen Längen zu umgeben, die Schallübertragung und Kontaktkorrosion ausschließen. 2.9. Bis zur Anbringung der Einrichtungsgegenstände sind alle Leitungsenden mit Verschlussdeckel oder Stopfen abzudichten. 2.10. Absperrorgane müssen jederzeit zur Bedienung zugänglich sein. 2.11. Sämtliche Anlagenteile erhalten Bezeichnungsschilder mit einer AKS Nummerierung nach Vorgabe des Bauherren. Anzahl, Art und Größe sind mit der Bauleitung abzustimmen. 2.12. Der Auftragnehmer hat Anlagenteile, die bauseits zur Verfügung gestellt werden, frühzeitig abzurufen. 2.13. An allen Geräten, bei denen Installationen elektrischer und sanitärer Art bzw. lufttechnischer Art erforderlich sind, haben beide Firmen ihre Bauleistungen sachlich und zeitlich abzustimmen. 2.14. Der Unternehmer hat den Antrag für den Elektroanschluss bei dem EVU zu stellen und die notwendigen Anmeldungen, Fertigstellungsanzeigen und Schaltbilder so rechtzeitig einzureichen, dass bei Bezug die entsprechen den Zähler bereits montiert sind. 2.15. Die genauen Maße für den Einbau von Einrichtungsgegenständen und Bauteilen sind vor Beginn der Installation mit der Bauleitung abzusprechen. 2.16. Kanäle von Lüftungsanlagen, in denen Wasser auftreten kann (Außenluftkanäle, Abluftkanäle von Feuchträumen usw.) sind im unteren Bereich wasserdicht auszuführen und mit verschließbaren Ablaufstutzen zu versehen.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen (ZTV) Lüftung
Vorbemerkungen / Spezifikation zum Projekt Termine: Vom AN ist ein Terminplan für seine eigenen Leistungen zu erstellen. Dieser ist im Detail mit dem AG abzustimmen. Abstimmungen mit Fremdgewerken sind zu berücksichtigen! Dokumentation: Bei Auftragserteilung erhält der AN zwei Satz Ausführungspläne in Papierform sowie eine Ausführung auf Datenträger (Auto-CAD, Format DWG). Als Ausführungspläne werden dem Auftragnehmer folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: Grundrisse, Gebäudeansichten, Schnitte und Details mit den entsprechenden Gewerkeanlagen. Abweichungen von den Ausführungsplänen sind nur im Einvernehmen mit dem AG zulässig. Auf der Grundlage der Ausführungspläne sind vom AN entsprechende Werk -und Montagepläne sowie Revisionspläne als Bestandspläne zu fertigen! Die Kosten hierfür werden nicht besonders vergütet. Bei der Erstellung dieser Unterlagen sind zwingend die folgenden Dokumente der Heinrich-Heine-Universität als Vorgabe zu berücksichtigen und umzusetzen: -Modul 810- FM Dokumentationsrichtlinie -Anlage 811- Vorgaben für Revisionsunterlagen, Version 2.1, Stand: 23.04.2020 Die vollständige Dokumentation beinhaltet zudem alle erforderlichen Messprotokolle, Zulassungsbescheide und Errichterbescheinigungen sowie Prüfbuch und Revisionspläne als Bestandsunterlage. Allgemeine Anforderungen an die Dokumentation: Alle aufgeführten Unterlagen sind dem Auftraggeber spätestens 14 Werktage vor der Schlussabnahme zu übergeben. Die Unterlagen sind in dreifacher Ausfertigung, in DIN A4-Ordnern mit Inhaltsverzeichnis und beschriftetem Rückenschild zu übergeben. Zusätzlich sind alle Bestandszeichnungen dreifach auf Datenträger CD (Auto-CAD, Format DWG) zur Verfügung zu stellen. Bauleitung / Baustellenorganisation: Der Auftragnehmer hat einen verantwortlichen und kompetenten Vertreter als Projektleiter zu bestimmen. Dieser muss der deutschen Sprache mächtig sein. Der Projektleiter ist spätestens zwei Kalenderwochen nach Auftragsvergabe schriftlich namentlich zu benennen. Für die Leitung der Montage der Anlage am Einbauort ist vom Auftragnehmer ein Montageleiter (eine entsprechende Fachbauleitererklärung ist spätestens zwei Kalenderwochen nach Auftragsvergabe vorzulegen) zu bestimmen, der mit ausreichenden Vollmachten ausgestattet ist. Der Abzug bzw. die Auswechslung des Montageleiters ist nur mit schriftlicher Zustimmung der örtlichen Bauleitung statthaft. Der AN oder der von ihm benannte Bauleiter hat bei Bedarf oder nach Aufforderung des AG während der gesamten Bauzeit an den regelmäßig wöchentlich stattfindenden Baubesprechungen teilzunehmen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Vom AN sind entsprechende Wochen- / Tagesberichte zu fertigen, die jeweils wöchentlich, unterschrieben dem AG vorzulegen sind. Die Wochen- / Tagesberichte beinhalten Arbeitszeit, Monteure, Bauleiter, die Beschreibung der ausgeführten Leistungen, die stundenweise Kapazitätsauflistung, sowie die Dokumentation von Baustofflieferungen und Besonderheiten. Ein entsprechendes Formblatt wird dem AN zur Verfügung gestellt. Folgende Montageunterlagen des Auftragnehmers sind der Bauüberwachung 2fach auf Anforderung zu übergeben: Beschilderungsplan mit Schilderliste, aus dem hervorgeht, welche Schilder wo und mit welchem Text angebracht werden; (Abstimmung mit den anderen Gewerken ist notwendig, damit weitgehendst Fabrikatsgleichheit gewährleistet ist). Grundlage ist die TAB 3.0 der HHU. Hinweis zu technischen Abnahmen im Baubetrieb Der Auftragnehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei allen Leistungsabschnitten, Teilleistungen und Übergängen, bei denen durch die Weiterführung der Leistungen zuvor ausgeführte Leistungsbereiche verdeckt, verkleidet oder verschlossen werden, zwingend vorab technische Abnahmen gemäß § 4 Abs. 10 VOB/B gemeinsam mit der Bauleitung des AG durchzuführen sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Bauleitung des Auftraggebers zeitgerecht (mindestens 72 Stunden vorab) über die entsprechende Leistungsstände zu informieren, damit die Technischen Abnahmen organisiert und ohne Störung des Bauablaufs durchgeführt werden können. Soll der Auftragnehmer diese Mitwirkungs- und Hinweispflicht nicht erfüllen, behält sich der Auftraggeber vor, für Teilleistungen, die nachträglich nicht mehr prüfbar sind, die Abnahme zu verweigern. Zusätzliche Kosten, die im Zusammenhang mit nachträglich notwendigen Prüfungsfeststellungen entstehen, werden dem Auftragnehmer weiter belastet. Ebenso wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei allen Leistungsabschnitten, Teilleistungen und Übergängen, bei denen durch die Weiterführung der Leistungen zuvor ausgeführte Leistungsbereiche verdeckt, verkleidet oder verschlossen werden, ein gemeinsames Aufmaß mit der Bauleitung des Auftragnehmer durchgeführt werden muss. Für Leistungen die bei Weiterführung der Arbeiten nur schwer feststellbar sind, hat der Auftragnehmer rechtzeitig (mindestens 72 Stunden vorher) eine gemeinsame Feststellung der Leistungen von sich aus zu beantragen (§14 Abs. 2 VOB/B). Ergänzend zu den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ZTV sind nachfolgende Punkte bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Leistungsumfang Dieser allgemeine Teil enthält Hinweise und Forderungen zum Leistungsumfang. Der Inhalt dient als Kalkulationsgrundlage und ist Unterlieferanten ebenfalls zur Kenntnis zu geben. Die Ausführung jeder Position versteht sich als die vorschriftsmäßige, fachgerechte und gebrauchsfertige Erbringung der geforderten Leistung einschl. aller notwendigen, auch der nicht besonders erwähnten Nebenleistungen. Der Anteil der Montage- und Anschlussarbeiten ist in den Einheitspreisen der jeweiligen Bauteile einzurechnen. Alle Geräte sind mit geeigneten Mitteln gleichlautend mit den Plänen zu beschriften. Das sind, wenn nicht gesondert ausgeschrieben, in der Regel Bezeichnungsstreifen als beständige Schriftbänder und in geeigneter Größe. Der Anteil der Beschriftungsarbeiten ist in den Einheitspreisen der jeweiligen Geräte einzurechnen. Für besondere Beschriftungen wie den AKS-Schlüssel (Anlagenkennzeichnungsschlüssel) sind gravierte Kunststoffschilder separat ausgeschrieben. Für gleiche Bauteile ist zur günstigeren Lagerhaltung nur ein Fabrikat zu verwenden. Haben Geräte gleiche Funktionen und gleiche Nenndaten, so ist das gleiche Fabrikat und der gleiche Typ vorzusehen. Lagerung von Material Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Akustische Bedingungen Die Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers müssen den Forderungen der behördlichen Auflagen entsprechen. Es gelten u.a. VDI-Richtlinien 2058, Beurteilung und Abwehr von Arbeitslärm, DIN 4109, Schallschutz im Hochbau. Alle Teile der elektrotechnischen Anlage, von denen Körperschall ausgehen kann, sind auf schwingungstechnisch einwandfrei bemessenen Elementen zu lagern. Der Auftragnehmer hat vor Montagebeginn dem vom Bauherrn gewählten Bauphysiker die Montagezeichnung vorzulegen und genehmigen zu lassen. Änderungen aus Nichtbeachtung dieser Maßnahme gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Fabrikatsabfrage Im Leistungsverzeichnis In der Allgemeinen Beschreibung zu Titeln oder in den einzelnen Positionen sind teilweise eingesetzte Fabrikate und Typen abgefragt. Diese sind vollständig vom Bieter auszufüllen. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung wird von der Leistungsbestimmungshoheit gemäß § 7 VOB/A Gebrauch gemacht. Im Rahmen der technischen Ausstattung wird besonderer Wert auf die Kompatibilität mit den bestehenden Systemen und Anlagen an der HHU gelegt.  Zur Sicherstellung eines einheitlichen technischen Standards und einer effizienten Betriebsführung sind daher bestimmte Produktbindungen vorgesehen. Durch die Verwendung bereits etablierter Komponenten lassen sich Schnittstellenprobleme und Integrationsrisiken zuverlässig vermeiden. Dies gewährleistet nicht nur einen reibungslosen Betrieb, sondern reduziert auch den Aufwand für Anpassungen und Nachrüstungen. Die vertraute Handhabung und das vorhandene Fachwissen führen zu einer schnelleren Fehlerdiagnose und ermöglichen eine zügige Instandsetzung im Störungsfall. Dadurch werden Ausfallzeiten minimiert und die Betriebssicherheit nachhaltig erhöht. Die genannten Gründe dienen der Sicherstellung eines störungsfreien Betriebs, der Wirtschaftlichkeit und der Nachhaltigkeit der technischen Infrastruktur. Wird vom Bieter kein Hersteller und Fabrikat angegeben so gilt das als Leitfabrikat angegebene Produkt als angeboten und vereinbart. Montagehöhen Die Räumlichkeiten haben in der Regel eine lichte Deckenhöhe von nicht mehr als 3m. Abweichend davon ist die Deckenhöhe in Ebene00 (Erdgeschoss) bis zu 4m hoch. Die Ebene 00 hat eine Fläche von ca. 400m². Bei der Kalkulation ist die erhöhte Montagehöhe in diesem Bereich zu berücksichtigen. Besondere Bemerkungen - Entfall von Leistungen: Der Auftraggeber behält sich vor einzelne Positionen und / oder auch gesamte Titel entfallen zu lassen. - Wertung von Alternativ-Positionen: Um Alternativ-Positionen mit anderen Positionen und / oder Alternativ-Positionen der verschiedenen Bieter vergleichen zu können müssen alle Positionen komplett ausgefüllt werden. Möchte der Bieter kein Alternativ-Angebot zu einer Position machen (anderes Fabrikat und anderer Typ) ist in der Alternativ-Position das Fabrikat, der Typ und der Einheitspreis der angebotenen Grundposition einzutragen. - Alternativ-Angaben: Werden Alternativ-Positionen angeboten, ist hier zwingend das Fabrikat und der Typ anzugeben. Die Alternativen sind bei Angebotsabgabe auf Gleichwertigkeit nachzuweisen. Werden keine Angaben zum Fabrikat und Typ gemacht so kann das Angebot als nicht wertbar ausgeschlossen werden. - Änderungen an LV-Texten: Die Texte im Leistungsverzeichnis dürfen nicht geändert / gestrichen und / oder ergänzt werden. Dieses Vorgehen kann zum Ausschluss führen. - Regeln für die Preiseintragung: Folgende Festlegungen für die Preisangabe werden getroffen: - keine Preiseintragung =   Position gilt als nicht angeboten, Angebot kann als nicht wertbar   ausgeschlossen werden; - waagerechter Strich ( " - " ) bei EP und GP =   Position gilt als nicht angeboten, Angebot kann als nicht wertbar   ausgeschlossen werden; - Null eingetragen ( " 0 " ) bei EP und GP =   Position gilt als Kostenlos angeboten; In diesem Fall ist eine Begründung anzugeben - Eintrag " Position in Pos. XXX enthalten " =   Position gilt als angeboten. - Gültigkeiten: Die in den Ausführungsplänen des Fachplaners dargestellten Installationen und deren Mengenangaben haben vorrangige Gültigkeit  vor denen des Leistungsverzeichnisses. - Materialbestellungen: Vor Bestellung von Materialien ( Installationsgeräte und Einbauteile ) sind diese zur Bemusterung vorzulegen, ggf. auch mehrfach.
Vorbemerkungen / Spezifikation zum Projekt
Anlagenbeschreibung Raumlufttechnische Anlagen 1.1 Planungsgrundlagen 1.2 Lüftungsanlage 1.3 Natürliche Lüftung 1.4 Split-Anlagen Diese Erläuterungsbeschreibung dient nur der groben Darstellung des geplanten und beschreibt nicht allumfassend die geplanten und auszuführenden Maßnahmen. Sie dient als Leitfaden und ist dem Obermonteur der Baustelle ebenfalls zur Information zur Verfügung zu stellen. 1.1 Planungsgrundlagen Grundlagen für die Planung der raumlufttechnischen Anlagen sind neben der Baugenehmigung und dem Brandschutzkonzept (Stand: 25.11.2024 von Corall Ingenieure) alle relevanten Bauverordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, allgemein anerkannte Regeln der Technik (DIN/VDI-Normen) sowie die technischen Anschlussbedingungen des Energieversorgers jeweils in der letztgültigen Fassung. Hierzu zählen insbesondere: - Bauordnung NRW - SBauVO NRW - Leitungsanlagenrichtlinie MLüAR NRW 2021 - Alle zutreffenden VDE-Bestimmungen und DIN-Normen - Brandschutzkonzept vom 25.11.2024 (von Corall Ingenieure) - TAB 3.0 der HHU 1.2 Lüftungsanlage In Ebene U1 des Gebäudes befindet sich die Lüftungszentrale in der ein Kombiniertes Zentralgerät für Zu- und Abluft für Innenaufstellung in Ebene U1aufgestellt werden soll. Die Thermodynamische Behandlungsfunktionen sind Filtern, Wärmerückgewinnung, Heizen, Kühlen, Geräteausführung unter Berücksichtigung der VDI 6022. Die Außenluft für die RLT-Anlage wird schadstoffarm über die ehemalige Fortluftdurchführung der Tiefgarage in der Nähe der Rampe über einen Ansaugturm in ca. 2 m Höhe über Geländeoberkante angesaugt. Hinweise auf besondere Schadstoffbelastungen in diesem Bereich, auch gasförmige, liegen derzeit nicht vor. Die Außenluftfilterung ist 2-stufig und wird nach DIN EN 16798-3 in Verbindung mit EN 779 durchgeführt. Volumenstrom Vzu = Vab = 3.270 m³/h Die Bemessung der Außenluftrate der mechanischen Lüftung in Aufenthaltsräumen erfolgte als Grundlage mit 2,5 m³/h/m² bezogen auf die Grundfläche des Raumes, bzw. 50,4 m³/h je Person nach DIN EN 16798-1 2022-03 Tabelle B.8 Gesamtwert des Auslegungs- und Außenluftvolumenstroms für den Raum. Sowie die TAB 3.0 die durch den Bauherrn (HHU) zur Verfügung gestellt wurde. Die Außenluftrate Raumlüftung: 50,4 m³/h je Person nach DIN EN 16798-1 unter Berücksichtigung von 20 Personen wurde für den Besprechungsraum berücksichtigt. Die Einregulierung der Luftmengen geschieht über variable Volumenstromregler für den Besprechungsraum in Ebene 00, der in 3 Zonen für eine mögliche Aufteilung des Raumes unterteilt wurde. Die Abluftabsaugung geschieht wie auch die Zulufteinbringung über Schlitzauslässe in der Decke. Da hier auch eine Heiz- und Kühldecke vorgesehen ist, werden die Schlitzauslässe im umlaufenden Fries angeordnet. Über Kanäle zum, im Untergeschoss aufgestellten Lüftungsgerät geschieht der Lufttransport. Die WC-Bereiche sind ebenfalls über dieselbe Anlage mechanisch belüftet. Diese erstrecken sich über alle Etagen des Gebäudes. Die Einregulierung der Luftmengen geschieht über konstante Volumenstromregler. Die Zu- und Abluftversorgung geschieht mittels Tellerventilen. Dabei sind gemäß den Grundrissen die Vorräume und WC-Räume mittels Überströmung über die Türen (Zuständigkeit KG 300) aus platztechnischen Gründen im Bestand, zusammengefasst zu einem Bereich. Ebenfalls geschieht der Lufttransport über senkrechte Luftkanäle zum bzw. vom Untergeschoss. Die Lüftungszentrale wird durch die darin aufgestellte Lüftungsanlage mitversorgt. Wenn Brandabschnitte durchquert werden, werden Brandschutzklappen in den Decken oder in Wänden vorgesehen. Brandschutztechnische Anforderungen sind entsprechend der Lüftungsanlagenrichtlinie NRW berücksichtigt.und durch einen Sachverständigen überprüft worden. Die Fortluftabführung der gesamten Anlage also auch der WC- Abluft geschieht durch einblasen in die Tiefgarage. 1.3 Natürliche Lüftung Gemäß Brandschutzkonzept von Corall Ingenieure mit Stand: 25.11.2024 genügt für die Tiefgarage eine natürliche Lüftung durch Lüftungsöffnungen oder über Lüftungsschächte, die im Bestand bereits vorhanden sind. Der Sibel und BMZ Raum die auch in der Ebene U1 angeordnet sind werden nach Rücksprache mit dem Sachverständigen Lüftung, natürlich mittels L90 Rohrführung belüftet. Dafür wird je Raum jeweils eine Zuluft als auch eine Abluft als direkte Verbindung nach außen mit der Nennweite 100 mm vorgesehen. Die übrige Belüftung der Ebene U1 obliegt der Kostengruppe 300. Diese wird durch eine natürliche Lüftung sichergestellt. Durch Kellerfenster und durch Überströmluftdurchlässe (Türschlitze) bzw. Gittertüren, strömt die Luft in die verbundenen Räume. 1.4 Split-Anlagen Grundsätzlich wird das Gebäude mit einer Wärmepumpe zum Heizen und Kühlen versorgt. Die Versorgung mit Wärme und Kälte der RLT- Anlage in Ebene U1, als auch die Kühlung der EDV Räume geschieht über Split-Anlagen. Die insgesamt 5 benötigten Außeneinheiten werden nach Abstandsvorgaben des Brandschützers in der Tiefgarage vorgesehen. Und mit den Inneneinheiten in den EDV Räumen in Ebene U1, sowie einmal in Ebene 03, verbunden. Das Lüftungsgerät besitzt einen Direktverdampfer mit dem sowohl geheizt als auch gekühlt werden kann. Bei den übrigen Anlagen werden innerhalb der Räume Inneneinheiten innerhalb der Räume platziert. 4 Geräte werden mit dem Kältemittel R32 vorgesehen. Ein Gerät, dessen Inneneinheit in Ebene 03 angeordnet ist wird aufgrund der Raumgröße und der benötigten Leistung mit dem Kältemittel R32 und einer Absperrbox versorgt. Schnittstellen Zwischen dem Gewerk Lüftungstechnik und den Schnittstellengewerken sind folgende Schnittstellen geplant. Es handelt sich hierbei um eine grobe Aufstellung der Schnittstellen. Feinere Abstimmungen werden in der Bauphase getroffen. Gewerk L = Ausführender dieses LV Gewerk HSK = Ausführender für Heizung-,Sanitär- und Kältetechnik Gewerk SiTe/NT = Ausführender für Sicherheits- und Nachrichtentechnik Gewerk Hochbau = Ausführender für Hochbau (allgemein) Gewerk Elektro = Ausführender für Elektrotechnik Gewerk GA = Ausführender für Gebäudeautomation Gewerk Türen = Ausführender für die Türen innen und außen HHU = Heinrich-Heine-Universität - Verschließen von Rohbauöffnungen und Kernbohrungen Lüftung Ausführender-L: Verschluss aller Durchdringungen in Wänden und Decken mit Brandschutzqualität Ausführender-Hochbau: Verschluss sämtlicher übriger Durchdringungen in Wänden und Decken mit keiner Brandschutzqualität. - Heizung/Lüftung/Sanitär Ausführender-Elektro: Liefern der Hauptzuleitungen 230V und/oder 400V zu den Verteilern. Herstellen des Potentialausgleichs Ausführender-L: Lieferung und Montage der Verteiler einschließlich Kabel und Leitungen zu dessen Peripheren Geräten. Liefern und Verlegen aller Gewerke internen Steuerleitungen (Split-Außeneinheiten + Rohrventilatoren). - Split-Anlagen-Kondensatanschluss Ausführender-HSK: Lieferung der Montage der Rohrleitung sowie herstellen der Anschlussmöglichkeit (Abzweig für Kondensatleitung Splitgerät) und die Koordinierung. Ausführender-L: Anschluss Split Klimagerät an vorgenannte Anschlussmöglichkeit. - Dach Fortlufthaube Wärmepumpe Ausführender-HSK: Lieferung und Montage der Fortlufthaube Ausführender-Hochbau: Eindichtung in die Dachhaut im Zusammenhang mit der Montage - Außenluftturm Ausführender-HSK: Lieferung und Montage des Außenluftturmes Ausführender-Hochbau: Eindichtung in die Dachhaut im Zusammenhang mit der Montage - Lüftungsgerät Ausführender-L: Lieferung und Montage des Lüftungsgerätes Ausführender-GA: Lieferung und Montage ASP für Lüftungsanlage, Aufnahme der Meldungen und Aufschaltung auf die GA - Brandschutzklappen Ausführender-L: Lieferung und Montage der Brandschutzklappen inkl. herstellen des Potentialausgleichs Ausführender-GA: Liefern der Hauptzuleitungen 230V und zu den Verteilern. Aufnahme der Meldungen und Aufschaltung auf die GA.
Anlagenbeschreibung Raumlufttechnische Anlagen
02.01 Klimatechnik / Lüftungstechnik
02.01
Klimatechnik / Lüftungstechnik
03 KG 440-450 Elektrische Anlagen
03
KG 440-450 Elektrische Anlagen
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) Elektrotechnische Anlagen Unterlagen für den Auftragnehmer Dem Auftragnehmer werden zur Erstellung der Montage-, Werkstatt- und Detailpläne sowie zur Berechnung und abschließenden Dimensionierung folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: - Werkpläne des Architekten als EDV/CAD-Dateien - Lageplan - Ausführungszeichnungen des Ingenieurs als EDV/CAD-   Dateien - Berechnungen des Ingenieurs (Versorgungs- und Verteilsys-   teme, Leistungszusammenstellung, Beleuchtung) - Schlitz- und Durchbruchspläne (in Schalplänen des Statikers   bzw. in Werkplänen des Architekten) - Maschinen-Aufstellungspläne des Bauherrn, soweit vorhan   den - die Baugenehmigung - das Brandschutzkonzept (Corall Ingenieure vom 25.11.2024) Auf der Grundlage der vorgenannten Unterlagen und der Leistungsbeschreibung hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich die Montageunterlagen einschließlich Berechnungen zu erstellen, die zur Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Der Auftragnehmer ist zur Koordination seiner Leistungen (Montageplanung und Montage) mit den übrigen am Bau beteiligten Gewerken verpflichtet. Der Auftragnehmer hat die Ausführungszeichnungen und die Berechnungen des Ingenieurs zu prüfen und die Prüfungsergebnisse mit dem Ingenieur abzustimmen. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer verpflichtet, Leistungsbedarf der Nebengewerke wie Raumlufttechnik, Heizung, Kälte, Sanitär, Sprinkler  u. ä. mit den hierfür beauftragten Unternehmern abzustimmen. Die Abstimmungsergebnisse hat der Auftragnehmer für die Erstellung der Montageunterlagen einschließlich Berechnungen zu berücksichtigen. Für die Erstellung der Montageunterlagen hat der Auftragnehmer ferner zugrunde zu legen: 1. die letztgültige Gebäudeausführung; 2. die letztgültigen Werkpläne der Architekten für zeichnerische Darstellung der technischen Anlagen und Anlagenteile; 3. die Abstimmung der Anlagenteile aufeinander hinsichtlich der Betriebssicherheit und Funktionstüchtigkeit; 4. die letztgültigen Maschinenaufstellungspläne des Bauherrn, soweit vorhanden Vom Auftragnehmer zu erstellende Montageunterlagen Die zu erstellenden Unterlagen müssen das Projekt kennzeichnen, sind zu nummerieren und vom Ausführungsingenieur zu unterzeichnen. Sie müssen den vereinbarten Verteilerschlüssel ausweisen. Geänderte Unterlagen sind kenntlich zu machen und mit Index zu versehen. Bei Planungsänderungen ist die Plannummer beizubehalten. Nichtgenehmigte Montageunterlagen haben für die Ausführung keine Gültigkeit. Das Genehmigungsverfahren für die Abstimmung mit dem Auftragnehmer legt die Bauüberwachung fest. Können die Montageunterlagen wegen schwerwiegender Fehler, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, nicht freigegeben werden, und müssen deshalb wiederholt vom Auftraggeber bzw. dessen Fachingenieuren geprüft werden, sind die hierdurch entstehenden Kosten vom Auftragnehmer zu tragen. Die Montageunterlagen sind grundsätzlich auf CAD zu bearbeiten und zu produzieren. Folgende Montageunterlagen des Auftragnehmers sind der Bauüberwachung unaufgefordert zu übergeben: Montagepläne Grundrisspläne Maßstab 1:50 mit Eintragung aller Installationskomponenten, z.B. Elektrozentrale mit Möblierung, Trassenführungen, Schaltanlagen und Verteilungen, Versorgungsbereiche, Installationssysteme, BUS-Komponenten, Installationsgeräte, Leuchten, Stromkreis- und Schaltkreiskennzeichnung, Brandschutzmaßnahmen, Blitzschutz- und Erdungsmaßnehmen, Brandmeldeanlage, Einbruchmeldeanlage, Audio- und Videoanlage, Behinderten-Notruf, Datentechnik, etc., Detailzeichnungen für Zentralen, Schächte, Installationsschwerpunkte etc. Maßstab 1:50 bis 1:20, Werkstatt- und Detailpläne über Konstruktion und Aufbau von zentralen Installationseinheiten, wie Niederspannungshauptverteilungen (NHV), USV- Anlagen, Unterverteilungen (UV), Rangierverteiler (RV), Brandmeldezentrale (BMZ), Einbruchmeldezentrale(EMZ), etc., Installationsschwerpunkte, besondere Einbausituationen von Brandschottungen, sämtlich mit Eintragungen aller technischen Werte und Konstruktionsmerkmale; Stromlaufpläne  NHV - USV - NEA - UV - RV etc., Übersichtsschaltpläne, Versorgungsschema, Steigeleitungsplan, Erdungs- /Potentialausgleichsschema, etc. Leistungsbilanz, sämtlicher Elektro-Verbraucher einschließlich haustechnischer Gewerke und betriebstechnischer Einrichtungen, Dimensionierung von Batterieanlagen etc. Netzberechnung, Kurzschlussstromberechnung für gesamtes Stromversorgungsnetz für verschiedene Netz-/Betriebszustände und Varianten, zum Nachweis der Kurzschlussfestigkeit aller Anlagenkomponenten und der Abschaltbedingungen im Fehlerfall, Nachweis der Selektivität der Schutzeinrichtungen, Dimensionierung von Kabel und Leitungen unter Berücksichtigung der zulässigen Belastung, zulässigen Spannungsabfälle usw. Beleuchtungsberechnungen für alle typischen Raumarten und Bereiche Funktionsschemen, bei BUS-Systemen Funktionsmatrix Die Montageunterlagen sind wie folgt zu übergeben: - als Prüfexemplare 2-fach als CAD-Plot/EDV-Ausdruck;   ein Exemplar erhält der AN geprüft mit Eintragungen zurück,     diese Eintragungen sind bei der Erstellung der endgültigen        und zur Genehmigung einzureichenden Montageunterlagen       zu berücksichtigen - als Genehmigungsexemplare 4-fach als CAD-Plot/EDV-   Ausdruck;    1 x für Auftraggeber    1 x für Bauüberwachung    1 x für Architekten    1 x für Auftragnehmer Folgende Montageunterlagen des Auftragnehmers sind der Bauüberwachung 2fach auf Anforderung zu übergeben: Beschilderungsplan mit Schilderliste, aus dem hervorgeht, welche Schilder wo und mit welchem Text angebracht werden; (Abstimmung mit den anderen Gewerken ist notwendig, damit weitgehendst Fabrikatsgleichheit gewährleistet ist). Grundlage ist die TAB 3.0 der HHU. Brandschottpläne mit Position, Bauart und Nummer aller vom AN eingebauten Brandschotts Lichttechnische Daten der Leuchten Sonstige vom Auftragnehmer zu erstellende und unaufgefordert vorzulegende Unterlagen: Antrag auf Stromversorgung beim zuständigen Verteilungsnetzbetreiber (VNB) einschließlich Klärung technischer Detailpunkte für die Herstellung des Hausanschlusses; Prüf- bzw. Zulassungsbescheinigungen, bei Anlagen und Anlagenteilen, die einer Zulassung oder Prüfung unterliegen; Genehmigungs- und Prüfungsanträge bei Anlagen und Anlagenteilen, die für Ausführung, Betrieb und Gebrauch einem behördlich vorgeschriebenen Genehmigungs- und Abnahmeverfahren unterliegen; Anträge mit sämtlichen Unterlagen und Zeichnungen, in vorgeschriebener Form und Ausfertigung, sind durch den Auftragnehmer zu erstellen und bei den zuständigen Instanzen einzureichen. Information und Inhalt der Montageunterlagen Montage- und Detailzeichnungen Alle Anlagenteile sind soweit möglich maßstäblich darzustellen und mit Bezugsmaßen zum Baukörper zu bemaßen. Es sind nur deutsche Bezeichnungen zu verwenden. In den Zeichnungen sind nur genormte Symbole zu verwenden. In die Zeichnungen sind alle zum Leistungsumfang des AN gehörenden Komponenten einzutragen. Schaltanlagen, und Verteilungen sind entsprechend dem vereinbarten Schlüssel (TAB 3.0 der HHU) zu bezeichnen bzw. zu nummerieren. Stromlaufpläne Die Stromlaufpläne sind nach den Vorschriften DIN EN 61082 auszuführen. Entsprechend dem Funktionsablauf ist die Anordnung der Geräte von links nach rechts vorzunehmen. Stromlaufpläne müssen u.a. folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung der Geräte; - Abwicklung der Befehlsorgane; - Klemmen- und Kontaktbezeichnungen; - Leistungsangaben der Verbraucher; - Einstellwerte von Überstromschutzorganen, Zeitrelais usw. sowie Angaben über    die eingesetzten Sicherungen. - Bei Verwendung von Blockschaltbildern im Stromlaufplan sind getrennt davon   Innenschaltungen der Blockschaltbilder mitzuliefern. Die Stromlaufpläne sind auf   DIN-Format, in der Höhe DIN A 4 (297 mm), dargestellt. Aufbauzeichnungen von Schaltanlagen und Verteilungen Die Zeichnungen müssen die räumliche Lage aller Einbauteile der Elektroanlage mit zugehörigem Grobzeichen auf der Montageplatte und auf der Frontseite darstellen. Die Geräte müssen ihre Bezeichnung und Kennziffern entsprechend den übrigen Unterlagen erhalten. Die Darstellung der Frontplatte muss Anordnung der von außen sichtbaren Einbau-, Überwachungs- und Bedienungsteile und die vorgesehene Beschriftung, die Anlagenteile, Funktion, Aufgabe, Systemzugehörigkeit sowie Sicherheitshinweise eindeutig zeigen. Herstellung und Montage Die Montage erfolgt nur nach von der Bauleitung genehmigten Montageunterlagen. Die Folgen einer evtl. Nichtbeachtung wird der Auftragnehmer allein vertreten. Zum Schutz der gefährdeten Anlagenteile auf der Baustelle ist vom Auftragnehmer eine Schutzummantelung während und nach beendeter Montage anzubringen, die erst unmittelbar vor Inbetriebnahme vom Auftragnehmer abzunehmen und von der Baustelle zu entfernen ist. Vor der Abnahme beschädigte oder verschmutzte Farbanstriche sind vom Auftragnehmer wieder herzurichten, gleich, wer diesen Mangel verursacht hat. Offene Anlagenteile sind bei jeglicher Montageunterbrechung durch geeignete Maßnahmen zu verschließen. Vorkehrungen gegen das Eindringen von Fremdteilen (Schmutz etc.) sind zu treffen. Die Anlagen sind gegen mögliche Unfallgefahren zu sichern. Vor der Abnahme durch den Auftraggeber sind alle Anlagen zu reinigen. Vor der Inbetriebnahme sind durch den Auftragnehmer die notwendigen Prüfungen nach den geltenden Vorschriften und Bestimmungen durchzuführen bzw. zu veranlassen. Über die Prüfergebnisse sind vom Auftragnehmer Protokolle anzufertigen. Zum Anbringen von Befestigungen sind nur bauaufsichtsamtlich zugelassene Dübel zu verwenden. Schussbolzen sind nicht zulässig. Soweit der Baukörper aus einer Stahlkonstruktion besteht, dürfen zur Befestigung ohne Genehmigung des Prüfstatikers keine Bohrungen oder Schweißungen in bzw. an statisch tragenden Teilen durchgeführt werden. In solchen Fällen sind ggf. Aufhängklammern vorzusehen. Für die Ausführung der Anlage und die Lieferung des Materials gelten alle zutreffenden Vorschriften und Normen jeweils in der neuesten Fassung, u.a.: - VDE-Bestimmungen - Techn. Anschlussbedingungen des örtl. VNB - Fernsprechordnung der Deutschen Telekom - DIN-Normen - EN-Normen - MLAR - Sondervorschriften der Bauaufsichtsbehörde - Sondervorschriften der Feuerschutzpolizei - Unfallverhütungsvorschriften Sämtliche Anlagenteile sowie Schalt-, Schutz-, Steuer- und Anzeigegeräte sind dauerhaft zu beschildern. Sie kennzeichnen eindeutig Anlage, Gerät, Leistung, Funktion und Stellungen von Stellgliedern. Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich. Zur Abwicklung des Bauvorhabens ist die Zusammenarbeit mit anderen Gewerken erforderlich. Dies gilt auch für die gemeinsame Nutzung von Aussparungen, Schlitzen und Kanälen. Es sind nur die vorgesehenen Schlitze, Aussparungen, Durchbrüche zu belegen. Im Zweifel ist die Bauleitung zu konsultieren. Das Erstellen von Schlitzen an Mauerwerk darf nur mit Mauerfräsen vorgenommen werden. Stemmarbeiten sind mit geeignetem Werkzeug unter möglichster Schonung der Bauwerke auszuführen. Es ist darauf zu achten, dass Schornsteine und Luftschächte nicht beschädigt werden, gegebenenfalls ist ein anderer Leitungsweg zu wählen. Verteilungsanlagen, Sicherheitsschalter und sonstige zur Sicherheit dienende Betriebsmittel sind zu beschriften (s. TAB 3.0 der HHU). Beschriftungen müssen dauerhaft angebracht sein. Eine handschriftliche Ausführung ist nicht zulässig. Alle Verteilungen müssen einen Schaltplan in einer Schaltbildtasche enthalten. Codierte Bezeichnungen sind zu erläutern. Das Verlegen von Leerrohren und Einbauteilen, z.B. Einbautöpfe für Einbauleuchten, in Schalungen für Ortbetonbauteile hat in Abstimmung mit dem Auftragnehmer für die Betonarbeiten zu erfolgen. Die erforderliche Bereitstellung von Personal ist frühzeitig einzuplanen. Die Stoßstellen der Mantelrohre oder Kabelkanäle müssen gegen flüssigen Beton dicht sein. Schalungsstützen für Kabel oder Rohrenden müssen korrosionsgeschützt sein. Leerrohre die in den Aussenbereich führen, sind winddicht auszuführen. Wenn in der Leistungsbeschreibung und den Ausführungsplänen keine abweichenden Vorgaben gemacht werden, sind die allgemeinen Steckdosen 30 cm, Arbeitsplatzsteckdosen 120 cm und Lichtschalter 105 cm über dem Fertigfußboden anzubringen. Die Maße sind jeweils Achsmaße, bei senkrecht angeordneten Kombinationen für den obersten Schalter. Für Leistungen anderer Auftragnehmer, wie z.B. Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär, Tür-, Fenster- und Rollladenantriebe, Fördertechnik, Verfahrenstechnik usw. sind alle erforderlichen Kabel, Leitungen und Dosen bis an die jeweilige Anschlussschnittstelle zu verlegen. Der Anschluss der betreffenden Anlagen und Geräte sowie deren Inbetriebnahme gehören zur Leistung des jeweiligen Auftragnehmers. Grundsätzlich sind alle Leistungspositionen als betriebsfertige Leistungen auszuführen. Schutzmaßnahmen für Stahlteile Alle gelieferten Stahlteile sind, soweit sie nicht feuerverzinkt oder anderweitig gegen Korrosion geschützt sind, mit Korrosionsschutzbeschichtung nach DIN 18 364 zu versehen. Brandschutzbedingungen Die Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmer müssen den Forderungen zuständigen Brandschutzbehörde, dem Verband der Sachversicherer und der DIN 4102 entsprechen. Die zum Brandschutz erforderlichen Einbauten sind als solche eindeutig zu kennzeichnen; Hinweisschilder müssen auf den Einbauort hinweisen. Funktionsprüfung, Einstellung der Anlage Der Auftragnehmer hat vor Erklärung seiner Abnahmebereitschaft die Anlage auf Betriebsfähigkeit zu prüfen, eigenverantwortlich die Inbetriebnahme der Anlagen und Anlagenteile vorzunehmen und den Probebetrieb einschließlich Überwachung durchzuführen. Hierüber ist ein Protokoll anzufertigen. Vor Inbetriebnahme hat der Auftragnehmer alle nach DIN VDE 0100, Teil 600 vorgeschriebenen Prüfungen durchzuführen und durch Protokolle zu belegen, insbesondere: - Messung der Isolationswiderstände aller Kabel und Leitungen - Prüfung der Abschaltzeit von Überstrom-Schutzeinrichtungen    zum Schutz beim   indirekten Berühren - Prüfung der Durchgängigkeit von Schutzleiter und Potential       ausgleich - Prüfung von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen - Prüfung der Drehfeldrichtung von Drehstromsteckdosen - Messung des Erdungswiderstandes Im Rahmen des Probebetriebes hat der Auftragnehmer Funktionskontrollen, Funktionsprüfungen sowie Einregulierung bzw. Einstellung der Anlage und Anlagenteile durchzuführen. Die durchgeführten Funktionsprüfungen und Einstellungen sind durch Protokolle mit Mess- und Einstellwerten zu belegen. Die Funktionsprüfungen müssen eine einwandfreie Funktion ergeben; die Einstellwerte müssen den Sollwerten entsprechen. Auf Anforderung sind in typischen Räumen und Bereichen Beleuchtungsstärkemessungen durchzuführen zum Nachweis, dass die vertraglich geforderten Beleuchtungsstärken zuzüglich dem nach DIN EN 12464 erforderlichen Planungsfaktor (3 Jahre Wartungszyklus) für Neuanlagen erreicht werden. Die Messungen sind nach DIN 5035 Teil 6 mit kalibrierten Messgeräten der Klasse B durchzuführen und zu protokollieren. Der Auftragnehmer hat das Bedienungs- und Wartungspersonal in dem für eine einwandfreie Bedienung und Wartung notwendigen Umfang einzuweisen; hierüber ist ein Bestätigungsprotokoll anzufertigen. Die vorgenannten Protokolle hat der Auftragnehmer spätestens mit der Erklärung seiner Abnahmebereitschaft der Bauüberwachung zu übergeben. Der Auftragnehmer hat den Probebetrieb einschließlich Überwachung bis zum Abschluss der Abnahmeprüfungen durch den Auftraggeber aufrechtzuerhalten. Inbetriebnahme, Probebetrieb, Funktionskontrollen, Funktionsprüfungen und Einstellung der Anlage und Anlagenteile sind Nebenleistungen, worauf der Auftragnehmer keinen Anspruch auf gesonderte Vergütung hat. Sämtliche Messungen, die für Funktionsprüfungen, für Prüfung und Einstellung der Sicherheits- und Schutzeinrichtungen sowie für Einstellung auf Sollwerte notwendig sind, sind ebenfalls Nebenleistungen des Auftragnehmers. Solche Messungen berechtigen keinen Anspruch auf Sondervergütung und gelten nicht als Funktionsmessungen für den gesonderten Nachweis der Leistung bzw. Leistungswerte. Funktionsmessung Als Sondernachweis von bestimmten Leistungen kann der Auftraggeber die Vornahme einer Funktionsmessung als zusätzliche Leistung zur Abnahmeprüfung verlangen. In diesem Fall erfolgt die Vergütung nach den gesondert im LV vorgesehenen Positionen. Über Art, Ort und Durchführung der Funktionsmessung sind die Festlegungen gemäß LV maßgebend. Für die Durchführung von Funktionsmessungen gelten folgende Bedingungen: Die dafür erforderlichen Messgeräte mit Prüfzeugnissen, Kennlinien, Eichkurven etc. sind vom Auftragnehmer zu stellen. Über die zu verwendenden Messgeräte und die anzuwendende Meßmethode entscheidet im Zweifelsfall der Auftraggeber. Über die Messergebnisse ist ein Protokoll anzufertigen. Der Auftraggeber kann Funktionsmessungen auch in Abwesenheit des Auftragnehmers durchführen. Ferner kann der Leistungsnachweis auch noch nach erfolgter Abnahme - innerhalb der Gewährleistungszeit - verlangt werden, wenn die Zustands- oder Störgrößen zum Zeitpunkt der Abnahme nicht vorhanden waren. Eine geforderte Leistung gilt als erbracht, wenn die Funktionsmessung keine Minderleistung ausweist oder die gemessene Mehrleistung keine Störung der Gesamtfunktion ergibt. Der Auftragnehmer wird sämtliche Maßnahmen und Arbeiten vorbereiten und durchführen, die für den Nachweis der zugesicherten Leistung notwendig sind. Können sich beide Vertragspartner evtl. über die durchzuführenden Messungen nicht einigen, hat der Auftraggeber das Recht, mit den Messungen eine neutrale Institution zu beauftragen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Auftragnehmer. Abnahmen Förmliche Abnahmen Muss die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarte förmliche Abnahme wegen schwerwiegender Mängel, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, abgebrochen und zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden, sind die hierdurch entstehenden Kosten, die dem Auftraggeber bzw. dessen Fachingenieuren entstehen, vom Auftragnehmer zu tragen. Zustandsfeststellungen/Sichtprüfungen Der Auftragnehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei allen Leistungsabschnitten, Teilleistungen und Übergängen, bei denen durch die Weiterführung der Leistungen zuvor ausgeführte Leistungsbereiche verdeckt, verkleidet oder verschlossen werden, zwingend vorab technische Abnahmen gemäß § 4 Abs. 10 VOB/B gemeinsam mit der Bauleitung des AG durchzuführen sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Bauleitung des Auftraggebers zeitgerecht (mindestens 72 Stunden vorab) über die entsprechende Leistungsstände zu informieren, damit die Technischen Abnahmen organisiert und ohne Störung des Bauablaufs durchgeführt werden können. Soll der Auftragnehmer diese Mitwirkungs- und Hinweispflicht nicht erfüllen, behält sich der Auftraggeber vor, für Teilleistungen, die nachträglich nicht mehr prüfbar sind, die Abnahme zu verweigern. Zusätzliche Kosten, die im Zusammenhang mit nachträglich notwendigen Prüfungsfeststellungen entstehen, werden dem Auftragnehmer weiter belastet. Ebenso wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei allen Leistungsabschnitten, Teilleistungen und Übergängen, bei denen durch die Weiterführung der Leistungen zuvor ausgeführte Leistungsbereiche verdeckt, verkleidet oder verschlossen werden, ein gemeinsames Aufmaß mit der Bauleitung des Auftragnehmer durchgeführt werden muss. Für Leistungen die bei Weiterführung der Arbeiten nur schwer feststellbar sind, hat der Auftragnehmer rechtzeitig (mindestens 72 Stunden vorher) eine gemeinsame Feststellung der Leistungen von sich aus zu beantragen (§14 Abs. 2 VOB/B). Behördliche Abnahmeprüfungen Der Auftragnehmer sichert zu, bei Anlagen und Anlagenteilen, die gemäß den Vorschriften, Bestimmungen und Richtlinien einem Genehmigungs- und Abnahmeverfahren unterliegen, das Verfahren termingerecht zu beantragen und einzuleiten. Dies gilt für die Genehmigung, Abnahmeprüfung sowie den Nachweis der Einhaltung der Vorschriften, Bestimmungen und Richtlinien für Ausführung, Betrieb und Gebrauch solcher Anlagen und Anlagenteile durch: - Erlaubnis-, Zulassungs- und Aufsichtsbehörden; - Technische Überwachungsorganisationen (TÜV) u.ä.; - örtliche zuständige Dienststellen für Ver- und Entsorgung,          Verband der   Schadenversicherer (VdS), u. a. Die Einleitung des jeweils vorgeschriebenen Verfahrens erfolgt durch die vom Auftragnehmer zu erstellenden Genehmigungs- und Prüfanträge. Die Gebühren für die vorgeschriebenen Genehmigungen und Abnahmeprüfungen trägt der Auftraggeber. Der AN hat Fachpersonal für die Begleitung der Sachvesrtändigenprüfungen beizustellen. Diese müssen befähigt sein, die Abzunehmenden Anlagelagenteile in Betrieb zu nehmen, um dessen Funktion zu testen. Bei Wiederholungsabnahmen, die durch den AN verursacht werden, gehen die zusätzlichen Kosten einschließlich Folgekosten zu Lasten des Auftragnehmers. Sonstige Abnahmeprüfungen Der Bauleitung steht das Recht zu, für ausgewählte Anlagenkomponenten eine Werksabnahme im Herstellerwerk zu verlangen, z.B. für Mittelspannungsschaltanlagen, Niederspannungsschaltanlagen, Notstromaggregate, USV-Anlagen, Unterverteilungen etc. Alle hierfür erforderlichen Abstimmungen sind vom AN mit den jeweiligen Herstellern zu treffen. Die Kosten für diese Werksabnahmen sind als Nebenleistungen in die Einheitspreise der zu prüfenden Anlagen einzurechnen und vom AN zu tragen. Dies betrifft alle dem AN und seinem SUB-AN entstehenden Aufwendungen. Aufwendungen, die dem AG und seinen Fachingenieuren durch die Teilnahme an diesen Werksabnahmen entstehen, sind hiervon ausgenommen und werden vom AG getragen. Bestands- und Revisionsunterlagen Alle beschriebenen Montageunterlagen sind zu Revisionsunterlagen gem. der TAB 3.0 sowie der FM-Dokumentationsrichtlinie Modul 810 ff fortzuschreiben. Die Unterlagen sind mit allen technischen und funktionellen Angaben zu versehen und erfassen den Endzustand der ausgeführten Anlagen nach der Abnahme. Die Unterlagen sind 3-fach als CAD-Plot DIN A 4 gefaltet und in Ordner geheftet sowie 3-fach auf Datenträger als pdf und dwg nach Vorgabe des AG zu übergeben. Die Unterlagen sind mit allen technischen und funktionellen Angaben zu versehen und erfassen den Endzustand der ausgeführten Anlagen nach der Abnahme. Bedienungs- und Wartungsanweisung Der nachfolgende Inhalt der Bedienungs- und Wartungsanweisungen dient als Leitfaden und ist dem Umfang und der technischer Ausstattung des Projektes anzupassen. Die Dokumentation beinhaltet sämtliche Unterlagen, die der Gebäudebetreiber für die Sicherstellung eines sicheren und wirtschaftlichen Betriebes aller Anlagen benötigt, er wird ggf. durch den AG bestimmt. Die Dokumentation ist 3-fach mit übersichtlicher Gliederung und Inhaltsverzeichnis in Ordner geheftet der Bauleitung zu übergeben. Inhalt: Anlagenbeschreibung Anlagencharakteristik mit Ortsbestimmung; Garantiewerte; Betriebsdaten; Installationsdaten; Spezialmerkmale. Bedienungsanweisung Bedeutung und Lage der Bedienungsorgane; Bedienungsreihenfolge in Abhängigkeit der Betriebsweise; Anzeigegeräte; Schutzgeräte; Sicherheitseinrichtungen; Verriegelungen; Entriegelungen; Betriebsunterbrechung; wirtschaftlichste Betriebsart. Alle Bedienungsvorgänge sind je Anlage in richtiger Reihenfolge aufzuführen und zusammen mit den dazugehörigen Funktionskontrollen in einer Checkliste zusammenzufassen. Wartungsanweisungen Erläuterung der Störmeldungen; Fehlersuchtabelle; Schmier- und Dichtungsarbeiten; Spezialwerkzeuge; Eigenschaften von Ölen und anderen Hilfsstoffen; vorgeschriebene behördliche Kontrolle und Überwachungen in Art und Zeitfolge erläutert. Der jeweilige Wartungsumfang ist detailliert in Abhängigkeit des Wartungszeitraumes nach Art einer sogenannten Inspektionstabelle aufzulisten. Ersatzteilaufstellung Reserveeinrichtungen Alle dem Verschleiß oder Bruch unterliegenden Anlagenteile sind tabellarisch aufzuführen. Zu den Ersatzteilen gehören nicht nur komplette Einheiten, sondern auch Einzelteile, die der Hersteller nach Zweckmäßigkeit angibt. Die Ersatzteilliste enthält für jedes Teil: Hersteller (Hauptwerk); Auslieferungslager und Kundendienststützpunkt mit Anschrift und Telefonnummer; Typ/Fabrikat-Nummer; Größe/Leistung und sonstige Bestelldaten. Leuchten-/Lampenliste Über die vom AN eingebauten Leuchten ist eine Tabelle mit folgenden Informationen zu erstellen: Leuchtenart, Hersteller, Typ, Leuchten-Bestellnummer, Lampenbestückung, Lampenhersteller, Lampen-Bestellnummer, Betriebsgerät, Einbauort, Montageart usw. Leistungsliste über Messungen Tabellarische Aufstellung aller Messungen. Protokolle über alle durchgeführten Messungen. Prüfzeugnisse/Abnahmebescheinigungen Kopien behördlicher Prüfbescheinigungen und Werksatteste. Funktionsschema Alle Zentralen sind mit Anlagenschemata auszustatten, die Funktion, technische Daten, Schaltungen, Sollwerte, Mess-Stellen und Kontrolleinrichtungen enthalten. Die Schemazeichnungen sind auf dauerhaft-verwindungssteifer Unterlage aufgebracht und müssen einen Oberflächenschutz haben, der ein Vergilben und Farbänderungen ausschließt (in Folie verschweißte Ausführung oder hinter Glas). Diese sind zu bemustern und mit der Bauüberwachung abzustimmen. Bemusterung Auf Anforderung müssen Anlagenteile vor der Herstellung und Montage zur Bemusterung zur Verfügung gestellt werden. Diese Anlagenteile werden vom Auftraggeber bestimmt und dem Auftragnehmer bekannt gegeben. Die Anforderung kann Wiederholungen und Varianten bis zur endgültigen Entscheidung beinhalten. Die Anlagenteile verbleiben im Besitz des Auftragnehmers. Leuchtenbemusterung Auf Anforderung müssen funktionsfähige Leuchten vor der Lieferung und Montage zur Bemusterung und Probebeleuchtung zur Verfügung gestellt werden. Diese Leuchten werden vom Auftraggeber bestimmt und dem Auftragnehmer bekanntgegeben. Die Anforderung kann Wiederholungen und Varianten bis zur endgültigen Entscheidung beinhalten. Falls erforderlich, sind von den benannten Leuchtentypen jeweils mehrere Muster bereitzustellen und betriebsfähig in einem Musterraum zu installieren. Die Muster-Leuchten verbleiben im Besitz des Auftragnehmers. Termine zur Abstimmung der Unterlagen Für die nach Anforderung eingereichten Unterlagen sowie für die unaufgefordert eingereichten Unterlagen steht der Bauüberwachung eine angemessene Bearbeitungszeit von mind. 3 Wochen zur Verfügung. Die für die Inbetriebnahme der Anlagen erforderlichen Unterlagen sind der Bauleitung 4 Wochen vor dem Fertigstellungstermin zur Überprüfung und Weiterleitung zu übergeben. Die Bedienungs- und Wartungsanweisungen sowie die Revisionsunterlagen sind vom Auftragnehmer 2 Wochen vor der Abnahme der Bauleitung zu übergeben. Nebenleistungen Folgende Leistungen sind mit Einheitspreisen abgegolten: Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen für das eigene Personal; Anfertigen und Liefern aller beschriebenen Montageunterlagen und beschriebenen Bedienungs- und Wartungsanweisungen; CAD/EDV-Bearbeitung aller Planungsleistungen sowie Produktion aller Planungsunterlagen; Prüfen der Schlitz-, Durchbruchs- und Leerrohrpläne; Stellen der Stromversorgungsanträge beim zuständigen VNB sowie Klärung technischer Detailpunkte für den Netzanschluss mit dem VNB; Teilnahme eines Bau-/Projektleiters des AN an Baubesprechungen; Nachprüfung der Qualität von Medien, die zum Betrieb der vom Auftragnehmer erstellten Leistung notwendig sind; Lieferung der für die Inbetriebnahme und den Probebetrieb notwendigen Stoffe; Funktionsprüfungen und Einstellung der Anlage und Anlagenteile; Bemusterung von Anlagenteilen; Reinigung der Anlage vor der Abnahme; Mitwirken bei der Abnahme und Abnahmeprüfungen des Auftraggebers; Eigenverantwortliche Inbetriebnahme, Probebetrieb und Überwachung der in Betrieb genommenen Anlagen und Anlagenteile zum Zwecke der Funktionsprüfungen, sonstige Abnahmeprüfungen sowie Einstellen der Anlage bis zur Abnahme durch den Auftraggeber. EDV/CAD-Schnittstellen Als Austauschformat für CAD-Dokumente ist das dwg- oder dxf- Format vorgeschrieben. Unterstützt wird der DXF/DWG-Datenaustausch bis Autocad-Version 2018. Wenn vorhanden ist die Übergabe der Schaltpläne und Schemata zusätzlich im WS-CAD-Dateiformat wünschenswert.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV)
Generelle Vorbemerkungen Ergänzend zu den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ZTV sind nachfolgende Punkte bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Leistungsumfang Dieser allgemeine Teil enthält Hinweise und Forderungen zum Leistungsumfang. Der Inhalt dient als Kalkulationsgrundlage und ist Unterlieferanten ebenfalls zur Kenntnis zu geben. Im Text der Leistungsbeschreibung wird aus Gründen der Vereinfachung auf selbstverständliche Ausdrücke, wie liefern, verlegen, herstellen, montieren, einschl. Klein- und Befestigungsmaterial, Gerüste, Geräte und Werkzeuge vorhalten, Schutzvorkehrungen treffen usw. überwiegend verzichtet, diese Punkte sind jedoch bei der Kalkulation grundsätzlich zu berücksichtigen. Sollten nur Einzelleistungen, wie z.B. nur Lieferung oder Montage verlangt werden, so ist dies im Text ausdrücklich vermerkt. Die Ausführung jeder Position versteht sich demnach als die vorschriftsmäßige, fachgerechte und gebrauchsfertige Erbringung der geforderten Leistung einschl. aller notwendigen, auch der nicht besonders erwähnten Nebenleistungen. Alle im LV aufgeführten Geräte und Bauteile, wie Schalter, Steckdosen, Telefon- und Netzwerkdosen, Abzweigkästen, Gießharzmuffen, Bus-Geräte, Leuchten usw., verstehen sich einschl. Anschluß aller Leitungen und Kabel. Hier sind die Anschlüsse nicht gesondert ausgeschrieben. Alle Geräte wie Steckdosen, Schalter, Telefon- und Netzwerkdosen, Druckknopfmelder, Warntongeber, Abzweigdosen, etc. sind mit geeigneten Mitteln mit der Stromkreisnummer / Identifikationsnummer  gleichlautend mit den Plänen zu beschriften. Das können Resopalschilder oder auch Bezeichnungstreifen in geeigneter Schriftgröße sein. Für besondere Beschriftungen wie den AKS-Schlüssel (Anlagenkennzeichnungsschlüssel) sind gravierte Kunststoffschilder separat ausgeschrieben. Der Anteil der Montage- und Beschriftungsarbeiten hinsichtlich des Anschlusses ist in den Einheitspreisen der jeweiligen Geräte einzurechnen. Für gleiche Bauteile ist zur günstigeren Lagerhaltung nur ein Fabrikat zu verwenden. Haben Geräte gleiche Funktionen und gleiche Nenndaten, so ist das gleiche Fabrikat und der gleiche Typ vorzusehen. Schutzmaßnahmen Alle Installationen werden ausschließlich gemäß VDE 0100 ausgeführt. Im gesamten Leitungsnetz sind Schutzleiter und Nullleiter getrennt zu führen. Zum Schutz gegen gefährliche Körperströme wird entsprechend VDE 0100 Teil 410 der "Schutz bei indirektem Berühren durch Abschaltung mit einer Überstromschutzeinrichtung", mit der Netzform TN-S nach VDE 0100 Teil 300, angewandt, d.h. Schutz- und Neutralleiter werden grundsätzlich getrennt verlegt. Die Zusammenschaltung erfolgt am zentralen Erdungspunkt in der Niederspannungshauptverteilung. Spannungsabfälle Falls anderweitig keine besonderen Forderungen erhoben werden, darf der Spannungsfall gemäß VDE 0100, Teil 520 betragen: - 1 % in den Zuleitungen, bezogen auf die ermittelte Belastung   einschl. Reserve; - 3 % in Beleuchtungs- und Steckdosenstromkreisen, bezogen   auf den Nennstrom des vorgeschalteten Überstromschutz-   organs; - 3 % in Stromkreisen für Einzelgeräte und Motoren, bezogen   auf die ermittelte Belastung. Kabel- und Leitungsverlegung Es dürfen nur VDE zugelassene Kabel verwendet werden. Kabel sind grundsätzlich in einer Länge, ohne Verbindungsmuffen zu verlegen. Sie sind auf Pritschen, Rinnen, an Decken und Wänden ordnungsgemäß ausgerichtet, nebeneinander mit gegenseitigem Abstand so zu verlegen, dass eine gute Durchlüftung gewährleistet ist. Werden Leitungen oder Kabel ohne zwingende Gründe, z.B. nur zur Montagevereinfachung, auf Umwegen verlegt, so werden die Mehrkosten beim Aufmaß nicht berücksichtigt. Sind Leitungen oder Kabel aus baulichen Gründen auf Umwegen zu verlegen, so sind die Umwege vorher mit der Fachbauleitung abzustimmen. Leitung NYIF (Stegleitung) darf nur dort verlegt werden, wo es unumgänglich ist. In jedem Fall ist vor der Verlegung die Bauleitung hierüber in Kenntnis zu setzen. Bei der Verlegung ist eine Reserveader (nicht grün/gelb) vorzusehen. Alle Kabel und Leitungen sind an beiden Enden entsprechend den Plan-Angaben dauerhaft zu kennzeichnen. Bei Drehstrom-Anschlüssen ist auf ein einheitliches Drehfeld zu achten. Starkstromkreise und Schwachstromkreise müssen nach VDE 0800, elektrisch sicher voneinander getrennt sein. An Kreuzungs- und Näherungsstellen müssen Kabel, Drähte usw. der beiden Leitungsarrten mind. 10cm voneinander entfernt liegen (gilt in Luft), sofern sie nicht in verschiedenen Isolierrohren geführt oder durch besonders starr angbrachte Trennstege voneinander getrennt sind. Des weiteren sind die Vorschriften der DBP-Telekom zu beachten. Dies gilt für Datenleitungen entsprechend. Farbanstriche Die Farbanstriche von Schaltanlagen, Verteilern, Notstromaggregaten etc. sind vor Fertigungsbeginn mit der Bauleitung abzustimmen, falls nicht in der Position bereits bestimmt. Unterlagen Vor Fertigungsbeginn von Schaltanlagen, Verteilern, Notstromaggregaten usw. sind folgende Unterlagen vorzulegen: - einpoliger Übersichtsschaltplan mit Eintragung der Staffelzei   ten aller Leistungsschalter; die Einstellbereiche von Relais   und die Auslösekennlinien der verschiedenen Schaltertypen   sind dem Übersichtsplan beizufügen. - Kurzschlußstromberechnung nach VDE 0102 für verschie-   dene Netz-Betriebszustände und Varianten. - Selektivitätsnachweis der Schutzeinrichtungen (Relais, Siche-   rungen, Leitungsschutzschalter, Leistungsschalter). Akustische Bedingungen Die Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers müssen den Forderungen der behördlichen Auflagen entsprechen. Es gelten u.a. VDI-Richtlinien 2058, Beurteilung und Abwehr von Arbeitslärm, DIN 4109, Schallschutz im Hochbau. Alle Teile der elektrotechnischen Anlage, von denen Körperschall ausgehen kann, sind auf schwingungstechnisch einwandfrei bemessenen Elementen zu lagern. Der Auftragnehmer hat vor Montagebeginn dem vom Bauherrn gewählten Bauphysiker die Montagezeichnung vorzulegen und genehmigen zu lassen. Änderungen aus Nichtbeachtung dieser Maßnahme gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Fabrikatsabfrage Im Leistungsverzeichnis In der Allgemeinen Beschreibung zu Titeln oder in den einzelnen Positionen sind teilweise eingesetzte Fabrikate und Typen abgefragt. Diese sind vollständig vom Bieter auszufüllen. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung wird von der Leistungsbestimmungshoheit gemäß § 7 VOB/A Gebrauch gemacht. Im Rahmen der technischen Ausstattung wird besonderer Wert auf die Kompatibilität mit den bestehenden Systemen und Anlagen an der HHU gelegt.  Zur Sicherstellung eines einheitlichen technischen Standards und einer effizienten Betriebsführung sind daher bestimmte Produktbindungen vorgesehen. Durch die Verwendung bereits etablierter Komponenten lassen sich Schnittstellenprobleme und Integrationsrisiken zuverlässig vermeiden. Dies gewährleistet nicht nur einen reibungslosen Betrieb, sondern reduziert auch den Aufwand für Anpassungen und Nachrüstungen. Die vertraute Handhabung und das vorhandene Fachwissen führen zu einer schnelleren Fehlerdiagnose und ermöglichen eine zügige Instandsetzung im Störungsfall. Dadurch werden Ausfallzeiten minimiert und die Betriebssicherheit nachhaltig erhöht. Die genannten Gründe dienen der Sicherstellung eines störungsfreien Betriebs, der Wirtschaftlichkeit und der Nachhaltigkeit der technischen Infrastruktur Für folgende Anlagen sind zwingend aufgeführte Hersteller vorgegeben und sind anzubieten: Schalterprogramm: Gira Standard 55 reinweiß glänzend Wird vom Bieter kein Hersteller und Fabrikat angegeben so gilt das als Leitfabrikat angegebene Produkt als angeboten und vereinbart. Montagehöhen Die Räumlichkeiten haben in der Regel eine lichte Deckenhöhe von nicht mehr als 3m. Abweichend davon ist die Deckenhöhe in Ebene00 (Erdgeschoss) bis zu 6,5m hoch. Die Ebene 00 hat eine Fläche von ca. 400m². Bei der Kalkulation ist die erhöhte Montagehöhe in diesem Bereich zu berücksichtigen. Baustelleneinrichtung Herstellen und Vorhalten eines Baustrom- und Bauwasseranschlusses erfolgt am Hauttreppenhaus bauseits. Die darüber hinaus gehende Versorgung ist vom AN zu erbringen. Die Verbrauchskosten trägt der AG. Die Parkplatzfläche sind asphaltiert und für Schwerlastverkehr nicht geeignet. Sämtliche für den AN erforderlichen Lagerflächen sind im öffentlichen Straßenraum auf Kosten des AN zu beantragen Die Prüfung der Tragfähigkeit des Untergrundes der Baustellenzufahrt liegt in der Verantwortung des AN. Sollten Flächen innerhalb des Grünbereiches durch den AN in Abstimmung und Freigabe als Lagerfläche o.ä. genutzt werden, so ist der Baumbestand gemäß Bestimmungen der Stadt Düsseldorf im Wurzel-, Stamm- und Kronenbereich zu schützen. Vor Einrichtung der Baustelle hat ein gemeinsamer Ortstermin stattzufinden, bei dem alle Flächen der Außenanlagen im Baustellenbereich, vorhandene Einfriedungen, Ein- und Überfahrten und sonstiges auf Schäden hin zu untersuchen sind. Die vor Baubeginn festgestellten Mängel sind in einem Protokoll festzuhalten. Entstandene Schäden durch den Baubetrieb gehen zu Lasten des AN. Das Gelände ist in den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Beseitigung von Bauschutt und Verunreinigungen Abfallbeseitigung: Sämtliche anfallenden Abfallmaterialien, Schutt, Kabelreste, Restmengen; Verpackungen usw. aus dem Leistungsumfang des AN werden Eigentum des AN. Der AN hat die Baustelle täglich von den anfallenden Schuttmassen bzw. Schuttresten, Abfällen, Verunreinigungen usw. zu räumen bzw. zu säubern. Dies gilt auch für nachträglich angeordnete Arbeiten. Die anfallenden Schuttmassen sind mindestens wöchentlich abzufahren. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht, ebenso erfolgt keine gesonderte Erstattung von Deponiekosten. Die Benutzung von eventuell auf der Baustelle vorhandener Schutt- und Abfallcontainern wird ausdrücklich untersagt. Nach Beendigung der Arbeiten ist jeder Raum besenrein zu verlassen. Kommt der AN einer mündlichen oder schriftlichen Aufforderung der zuständigen Bauleitung innerhalb von zwei Tagen nicht nach, so kann die Bauleitung die Baureinigung durch Dritte veranlassen. Eine besondere Nachfristsetzung ist nicht erforderlich. Die entstehenden Kosten gehen zu Lasten des AN. Kostenverursachung und Kostenübernahme bei mehreren Verursachern werden anteilig entsprechend der erforderlichen Schuttbeseitigung verteilt. WC-Container werden allen am Bau beteiligten Firmen über die gesamte Bauzeit zur Verfügung gestellt. Die Kosten für den Verbrauch trägt der Auftraggeber.
Generelle Vorbemerkungen
Anlagenbeschreibung Elektrotechnik 4.1   Planungsgrundlagen 4.2   Energieversorgung 4.3   Niederspannungsinstallation 4.4   Beleuchtung 4.5   Sicherheitsbeleuchtung 4.6   Einbruchmeldeanlage / Zutrittskontrollanlage / Fluchttürsteuerungsanlage 4.7   Brandmeldeanlage 4.8   Sprachalarmierungsanlage 4.9   Brandschutz 4.10 Baustrom 4.11 Schnittstellen Diese Erläuterungsbeschreibung dient nur der groben Darstellung des geplanten und beschreibt nicht allumfassend die geplanten und auszuführenden Maßnahmen. Sie dient als Leitfaden und ist dem E-Obermonteur der Baustelle ebenfalls zur Information zur Verfügung zu stellen. 4.1 Planungsgrundlagen Grundlagen für die Planung der starkstromtechnischen Anlagen sind neben der Baugenehmigung und dem Brandschutzkonzept (Stand: 25.11.2024 von Corall Ingenieure) alle relevanten Bauverordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, allgemein anerkannte Regeln der Technik (DIN/VDE-Normen) sowie die technischen Anschlussbedingungen des Energieversorgers sowie die TAB 3.0 der HHU jeweils in der letztgültigen Fassung. Hierzu zählen insbesondere: - Bauordnung NRW - SBauVO NRW - Elektrobauverordnung EltBauVO - Leitungsanlagenrichtlinie MLAR NRW 2016 - TAB in der aktuellsten Fassung (Anschlussgebiet der SWD) - Brandschutzkonzept vom 25.11.2024 - Alle zutreffenden VDE-Bestimmungen und DIN-Normen 4.2 Energieversorgung Als Netzübergabe und Leistungsgrenze gilt der Übergabepunkt in der Ebene U1 der SWD. Die vorhandene Trafoanlage mit MSA wird im Laufe des Projektes zurückgebaut. 4.3 Niederspannungsinstallation Die Niederspannungsinstallation umfasst die Verlegung und den beidseitigen Anschluss aller Leistungs- und Steuerkabel für Abgänge von Verteilern zu den Verbrauchern. Als Leitungsmaterial für energietechnische Endstromkreise wird Mantelleitung NYM-J eingesetzt. Nachrichtentechnische Installationskabel sind als J-Y(ST)Y auszuführen, für Brandmelde- oder Datenkabel entsprechendes Kabel. Die Leitungsverlegung der Endstromkreise ab Unterverteilung erfolgt innerhalb der Abhangdecken auf Kabeltrassen oder mit Sammelhalterungen. Im Erdgeschoss werden die Leitungen im Fußbodenbereich in Leerrohren verzogen. Tiefgarage, Technikräume und Lagerräume sollen Aufputz mittels offenem KuPa-Rohr installiert werden.Eine unter Putz Installation wird in den Fluren, Treppenhaus, Toilettenräumen und den PuMi-Räumen ausgeführt. Alle sonstige Räume sind bis in die Zwischendecke in vertikalen oder horizontalen Brüstungskanälen zu installieren wobei das Schalterprogramm in den Brüstungskanälen aus dem uP-Schalterprogramm gewählt wird. Die Art der Ausführung der Schalt- und Steckgeräte in den Plänen kennzeichnet ebenfalls die Kabelverlegeart aP oder uP. Die grundsätzliche Montagehöhe liegt bei 3 bis 3,5 m. Ausnahme hiervon ist das Erdgeschoss. Hier liegen die Montagehöhen bei bis zu 6,5 m. Diese Montagehöhen sind entsprechend mit einzukalkulieren. Alle Leitungen müssen ordnungsgemäß verlegt werden. Bei Verwendung von Bügeln oder Schlaufen in Zwischendecken darf der Abstand zwei benachbarter Bügel 0,6 m nicht überschreiten. Für Sammelhalterungen sind ausschließlich übliche Kabel-Sammel-Halterungen aus Metall zu verwenden, welche an der Rohdecke zu befestigen sind. In Brandschutzkanälen sind nur zugelassene metallene Tragkonstruktionen zu verwenden. Für die Unterputzinstallationsgeräte sowie für die Einbauten in den Gerätebechern in den Brüstungskanälen wird gem. Vorgabe HHU das Schalterprogramm GIRA Standard 55 in reinweiß eingesetzt. Bei Kombinationen von Installationsgeräten sind Kombinationsrahmen zu verwenden. Es sind nur Installationsgeräte eines Fabrikates und gleicher Typenreihe zu verwenden. Sämtliche Geräte müssen das VDE-Zeichen tragen. Alle uP-Installationsgeräte sind mit Schrauben an der Einbaudose zu befestigen. Eine Befestigung mit Krallen alleine reicht nicht aus und wird nicht abgenommen. Als Einbaudose für uP-Montagen sind für Schaltgeräte und Abzweigdosen grundsätzlich welche aus Isolierstoff zu verwenden. Für Datendosen sind sofern erforderlich, Dosen mit angebautem Klemmraum zu verwenden. Klemmstellen in der Decke müssen immer zugänglich sein! Zusätzlich sind Klemmstellen in allen Revisionsplänen eindeutig darzustellen. Alle Geräte innerhalb der Zwischendecke wie Vorschaltgeräte von Leuchten, Abzweigdosen, etc. sind an der Rohdecke oder aber nach Rücksprache mit dem Deckenbauer, an der Deckentragkonstruktion zu befestigen. „Fliegende Elektroinstallationen“ sind nicht zulässig. Steckdosen, welche durch Laien bedient werden und zur allgemeinen Verwendung bestimmt sind und dessen Bemessungsstrom nicht größer als 32A ist , sind entsprechende der aktuellen DIN VDE 0100 Teil 410 mit Fehlerstromschutzschaltern mit  Delta I=0,03 A zu schützen. Dies gilt ebenfalls für Endstromkreise im Außenbereich, welche tragbare Betriebsmittel mit einem Bemessungsstrom nicht größer als 32A versorgen. Schalt- und Steckgeräte im Außenbereich müssen mind. die Schutzart IP44 besitzen. Alle Schalt- und Steckgeräte sind mit Kennzeichnungsschild zu liefern. Die Stromkreiskennzeichnung von Schalter und Steckdosen hat nach folgendem Schlüssel zu erfolgen: EUV-E01.1-AV-F202 E = Medienart UV = Unterverteilungerabkürzungen E01 = Ebene 1 = lauf. UV-Nummer in der Ebene ja Art AV = Netzart (AV, SV, USV, EDV usw) F202 = Stromkreis 202 Verbraucher mit höherer Leistung bzw. Festanschluss erhalten grundsätzlich eine separate Zuleitung (z.B. Herdanschluss, Untertischgerät etc.). Kabel der Starkstrom- und Nachrichtentechnik werden in separaten Leitungsträgern geführt. Der Verlegeabstand nach DIN EN 50174 muss berücksichtigt werden und ist in Luft 10cm. In Kabeltrag- und Kabelführungssystemen ist grundsätzlich eine Reserve für Nachbelegungen von 30% vorzuhalten. Alle Schalterdosen sollen so montiert werden, dass nach fertig gestellten Böden, Türzargen usw. folgende Höhen und Abstände bis Mitte Gerät eingehalten werden: Schalter: 1,05 m. ü. OKFF Steckdosen: 0,30 m. ü. OKFF Abstand von Türzargen: 0,10 bis 0,20 m Sind Schalter und Steckdosen nach anderen Höhen zu platzieren, so ist dies in den Grundrissplänen oder Wandansichten vermerkt. 4.4 Beleuchtung Grundlage für die Beleuchtungsplanung sind insbesondere: - DIN EN 12464-1 Beleuchtung von Arbeitsstätten - DIN 5035-7 - Beleuchtung von Räumen mit Bildschirmarbeitsplätzen - ASR 7/3  Arbeitsstättenrichtlinie Die Leuchten müssen den DIN VDE-Vorschriften entsprechen, insbesondere DIN VDE 0100, 0560, 0710, 0711, 0712. Alle elektrischen Bauteile müssen das entsprechende VDE-Zeichen tragen. Es werden ausschließlich LED-Leuchten vorgesehen. Die Beleuchtungsstärken werden so ausgelegt, dass die nach EN 12464 geforderten Werte erreicht werden. Eventuell weitergehende Bestimmungen der Arbeitsstätten-Verordnung werden berücksichtigt. Die angegebenen Beleuchtungsstärken sind Wartungswerte, die unabhängig vom Alterungszustand und Verschmutzungs- grad der Anlage und des Raumes zu keinem Zeitpunkt unterschritten werden dürfen. Es ist der Wartungszyklus 3 Jahre mit geringer Verschmutzung zugrunde gelegt worden. Nennbeleuchtungsstärken und Lichtfarben im Gebäude Räume / Bereiche Beleuchtungsstärke Büros 500 lx Seminarräume/ Hörsäle 500 lx Besprechungsräume 500 lx Nebenräume 200 lx WC 200 lx Treppen 150 lx Flure 200 lx Technikräume/ -zentralen 200 lx Lager/ Putzraum/ Begehbare Installations-/ Technikschächte 100 lx Teeküchen 200 lx Tiefgarage   75 lx Lichtfarbe: ca. 4000 Kelvin - Neutralweiss Vor Bestellung der Leuchten ist die einzusetzende Lichtfarbe unbedingt nochmals abzustimmen! Die Schaltung der Beleuchtung erfolgt örtlich. Nennbeleuchtungsstärken und Lichtfarben außerhalb des Gebäudes Räume / Bereiche Beleuchtungsstärke Tiefgaragenabfahrt   75 lx Gehwege Innenhof   50 lx Beh. Stellplätze PKW   15 lx Müllplatz   15 lx Fahrradunterstand 200 lx 4.5 Sicherheitsbeleuchtung Im Gebäude wird eine neue Zentralbatterieanlage errichtet. Sie versorgt das zentrale Treppenhaus, die innenliegenden WC-Räume, die Flure und Teeküchen auf den Ebenen sowie die Technikräume im U1 und die Tiefgarage. 4.6 Einbruchmeldeanlage / Zutrittskontrollanlage / Fluchttürsteuerungsanlage Die Komponenten der Einbruchmeldeanlage / Zutrittskontrollanlage / Fluchttürsteuerungs- anlage  werden von dem Gewerk Nachrichtentechnik ausgeführt. Gegenstand dieser Ausschreibung ist lediglich die Verkabelung sowie die Installationsdosen der Einbruchmelde- anlage / Zutrittskontrollanlage / Fluchttürsteuerungsanlage-Komponenten. Die Inbetriebnahmen der EMA und ZuKo werden von dem Gewerk Sicherheitstechnik durchgeführt. Die Inbetriebnahme der Fluchttürsteuerung wird vom Gewerk Türbau durchgeführt. 4.7 Brandmeldeanlage Für die Brandmeldeanlage wird lediglich das Leitungsnetz vorbereitet. Die Komponenten der Brandmeldeanlage werden von dem Gewerk Sicherheitstechnik ausgeführt. 4.8 Sprachalarmierungsanlage Für die Sprachalarmierungsanlage wird lediglich das Leitungsnetz vorbereitet. Die Komponenten der Sprachalarmierungsanlage werden von dem Gewerk Sicherheitstechnik ausgeführt. 4.9 Brandschutz Für die Ausführung von Brandschutzbeschichtungen und Abschottungen sind die folgenden Vorschriften und Richtlinien einzuhalten: - DIN 4102 - Leitungsanlagenrichtlinie LAR 2016 - die Richtlinien des Verbandes der Sachversicherer - die Richtlinien der zuständigen Brandschutzbehörde - das Brandschutzkonzept Kabel und Leitungen, die von einem zum anderen Brandabschnitt wechseln oder Geschossdecken durchstoßen, werden an der Durchführungsstelle entsprechend der Feuerwiderstandsklasse gemäß DIN 4102 verschlossen. Querungen von Leitungen und Kabeln in notwendigen Fluren oder Treppenräumen, welche nicht zur Versorgung/Betrieb diesen Raumes dienen, werden Brandschutztechnische mit I30 Kanälen in Fluren und I90 Kanälen in Treppenhäusern abgeschottet. Die Qualitäten der Wände sind im Brandschutzkonzept bzw. in den Architektenplänen dargestellt. Die Brandabschnitte sind im Brandschutzkonzept dargestellt und beschrieben. 4.10 Baustrom und Baubeheizung Für das Gebäude wird durch die KG 440 ein Baustrom errichtet. Dieser wird aus der bisherigen Gebäudeeinspeisung versorgt. Hierzu werden in den Etagen 1, 3 und 5 Baustromverteiler aufgestellt, aus denen sich alle am Projekt beteiligten Firmen anschließen können. Das Treppenhaus bekommt eine entsprechende Baubeleuchtung mit Sicherheitsbeleuchtung. In der Tiefgarage werden Anbauleuchten als Orientierungslicht ausgebaut. Während der Winterzeit muss das Gebäude beheizt werden. Hierfür wird der errichtete Baustrom genutzt, um die Baubeheizung Etagenweise, je nach Nutzung, zu betreiben. 4.11 Schnittstellen Zwischen dem AN Elektrotechnik und den AN-Schnittstellengewerke sind folgende Schnittstellen geplant. Es handelt sich hierbei um eine grobe Aufstellung der Schnittstellen. Feinere Abstimmungen werden in der Bauphase getroffen. Gewerk Elektro = Ausführender dieses LV Gewerk SiTe/NT = Ausführender für Sicherheits- und Nachrichtentechnik Gewerk Hochbau = Ausführender für Hochbau (allgemein) Gewerk HLS = Ausführender für Heizung, Lüftung oder Sanitär Gewerk GA = Ausführender für Gebäudeautomation Gewerk Türen = Ausführender für die Türen innen und außen HHU = Heinrich-Heine-Universität - Ausschnitte für Beleuchtung: Ausführender-Elektro: Angabe der Größe von Ausschnitten in Zwischendecken und Lage wenn abweichend zum Deckenspiegel. Ausführender-Hochbau: Erstellung der Ausschnitte/Vorrichtungen nach Angaben Elektriker und Deckenspiegel. Erfüllung der statischen Anforderungen zur Aufnahme der Leuchten. Ausführender-HLS: Erstellung der Ausschnitte/Vorrichtungen nach Angaben Elektriker und Deckenspiegel in den Heiz- und Kühldecken. Erfüllung der statischen Anforderungen zur Aufnahme der Leuchten. - Anschluss Beleuchtung Heiz-Kühldecken-System: Ausführender-Elektro: Übernahme des Anschlussstecker vom AN-HLS. Anschluss der eingezogenen Leitungen. Gemeinsame Inbetriebnahme mit AN-GA. Ausführender-GA: Anschluss der DALI-Leitung an zuvor genannten Stecker der Leuchten. Ausführender-HLS: Lieferung der Beleuchtung in dem Heiz-Kühldecken-System. Montage der Leuchten. Übergabe der Steckverbindung an AN-Elektro - Ausschnitte für Gerätedosen in Hohlwänden: Ausführender-Elektro: Die Ausschnitte für Gerätebecher in Gipskartonwänden werden in Abstimmung mit dem Trockenbauer durch den AN Elektro erstellt. Ausführender-Hochbau: Berücksichtigung der Stellung von Profilen innerhalb der Ständerwände zur Montage von Leuchten und Einlass von Gerätbechern. Abstimmung mit dem Elektriker. - Verschließen von Rohbauöffnungen und Kernbohrungen Elektro Ausführender-Elektro: Verschluss aller Durchdringungen in Wänden mit Brandschutzqualität Ausführender-Hochbau: Verschluss sämtlicher übriger Durchdringungen in Wänden mit keiner Brandschutzqualität. - Heizung/Lüftung/Sanitär Ausführender-Elektro: Liefern der Hauptzuleitungen 230V und/oder 400V zu den Verteilern. Herstellen des Potentialausgleichs Ausführender-HLS: Lieferung und Montage der Verteiler einschließlich Kabel und Leitungen zu dessen Peripheren Geräten. Liefern und Verlegen aller gewerkeinternen Steuerleitungen. - SiTe/NT Ausführender-Elektro: Lieferung und Montage der Leitungs- und Kabelanlage, Brandschutzverschluss Leitungsanlage - Gegen- und Wechselsprechanlagen Ausführender-SiTe: Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Komponenten. Aufschaltung auf die Telefonanlage der HHU HHU: Übernahme der beiden Nebenstellenrufe des Smart-Gateways über die Telefonanlage auf dem Campus der HHU und Routing auf die Nebenstellen im Gebäude MRW. Lieferung von IP-Adressdaten für die Programmierung des Smart Gateway - Brandmeldeanlagen Ausführender-Elektro: Lieferung und Montage der Leitungs- und Kabelanlage, Lieferung und Montage von uP-Dosen, Brandschutzverschluss Leitungsanlage Ausführender-SiTe: Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Komponenten. Aufschaltung auf die Feuerwehr Ausführender-GA: Aufnahme der Meldungen und Aufschaltung auf die GA - Sprachalarmierungsanlage Ausführender-Elektro: Lieferung und Montage der Leitungs- und Kabelanlage, Lieferung und Montage von uP-Dosen, Brandschutzverschluss Leitungsanlage Ausführender-SiTe: Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Komponenten. Aufschaltung auf die Feuerwehr Ausführender-GA: Aufnahme der Meldungen und Aufschaltung auf die GA - Zutrittskontrolle Ausführender-Elektro: Lieferung und Montage der Leitungs- und Kabelanlage, Lieferung und Montage von uP-Dosen, Brandschutzverschluss Leitungsanlage Ausführender-SiTe: Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Komponenten mit Motorschloss. Abstimmung der Sicherheitstechnik untereinander (EMA) und Abstimmung mit dem AN-Türen für die Ansteuerung der Türanlagen und Fluchtwegsicherung. Ausführender-Türen: Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Komponenten elektrische Türansteuerung (Motor, Motorschloss,Programmschalter etc.) und der Fluchtwegsicherung (Fluchtwegterminal, Fluchttürsteuerung, Netzteil) Ausführender-HHU: Lieferung und Inbetriebnahme von Komponenten elektronische Schließzylinder, Beschläge und Router Nodes sowie gemeinsame Inbetriebnahme mit dem AN-SiTe - Einbruchmeldeanlage Ausführender-Elektro: Lieferung und Montage der Leitungs- und Kabelanlage, Lieferung und Montage von uP-Dosen, Brandschutzverschluss Leitungsanlage Ausführender-SiTe: Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Komponenten. Abstimmung der Sicherheitstechnik untereinander (ZuKo) und Abstimmung mit dem AN-Türen für die Ansteuerung der Türanlagen und Fluchtwegsicherung. Ausführender-Türen: Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Komponenten elektrische Türansteuerung (Magnetkontakt, Riegelschaltkontakt, Alarmglas etc.) und der Fluchtwegsicherung (Fluchtwegterminal, Fluchttürsteuerung, Netzteil)
Anlagenbeschreibung Elektrotechnik
03.01 Elektrische Anlagen KG 440
03.01
Elektrische Anlagen KG 440
03.02 Kommunikations-, und informationstechnische Anlagen KG 450
03.02
Kommunikations-, und informationstechnische Anlagen KG 450
04 KG 446 Blitzschutz
04
KG 446 Blitzschutz
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) Blitzschutz und Erdungsanlagen KG 446 Unterlagen für den Auftragnehmer Dem Auftragnehmer werden zur Erstellung der Montage-, Werkstatt- und Detailpläne sowie zur Prüfung und Verifizierung der Berechnung von Trennungsabstand und Windlasten und abschließenden Dimensionierung folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: - Werkpläne des Architekten als EDV/CAD-Dateien - Lageplan - Ausführungszeichnungen des Ingenieurs als EDV/CAD-   Dateien - die Baugenehmigung - das Brandschutzkonzept Auf der Grundlage der vorgenannten Unterlagen und der Leistungsbeschreibung hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich die Montageunterlagen einschließlich Überprüfung und ggfs. Anpassungen der Berechnungen zu erstellen, die zur Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Der Auftragnehmer ist zur Koordination seiner Leistungen (Montageplanung und Montage) mit den übrigen am Bau beteiligten Gewerken verpflichtet. Der Auftragnehmer hat die Ausführungszeichnungen und die Berechnungen des Ingenieurs zu prüfen und die Prüfungsergebnisse mit dem Ingenieur abzustimmen. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer verpflichtet, sich mit den beteiligten anderen Gewerken wie Fassadenbau, PV-Anlage, Dachdecker etc. abzustimmen und koordinieren. Die Abstimmungsergebnisse hat der Auftragnehmer für die Erstellung der Montageunterlagen einschließlich Berechnungen zu berücksichtigen. Für die Erstellung der Montageunterlagen hat der Auftragnehmer ferner zugrunde zu legen: 1. die letztgültige Gebäudeausführung; 2. die letztgültigen Werkpläne der Architekten für zeichnerische      Darstellung der technischen Anlagen und Anlagenteile; 3. die Abstimmung der Anlagenteile aufeinander hinsichtlich der     Betriebssicherheit und Funktionstüchtigkeit; 4. die letztgültigen Maschinenaufstellungspläne des Bauherrn,        soweit vorhanden Vom Auftragnehmer zu erstellende Montageunterlagen Die zu erstellenden Unterlagen müssen das Projekt kennzeichnen, sind zu nummerieren und vom Ausführungsingenieur zu unterzeichnen. Sie müssen den vereinbarten Verteilerschlüssel ausweisen. Geänderte Unterlagen sind kenntlich zu machen und mit Index zu versehen. Bei Planungsänderungen ist die Plannummer beizubehalten. Nichtgenehmigte Montageunterlagen haben für die Ausführung keine Gültigkeit. Das Genehmigungsverfahren für die Abstimmung mit dem Auftragnehmer legt die Bauüberwachung fest. Können die Montageunterlagen wegen schwerwiegender Fehler, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, nicht freigegeben werden, und müssen deshalb wiederholt vom Auftraggeber bzw. dessen Fachingenieuren geprüft werden, sind die hierdurch entstehenden Kosten vom Auftragnehmer zu tragen. Die Montageunterlagen sind grundsätzlich auf CAD zu bearbeiten und zu produzieren. Folgende Montageunterlagen des Auftragnehmers sind der Bauüberwachung unaufgefordert zu übergeben: Montagepläne Grundrisspläne Maßstab 1:50 mit Eintragung aller Installationskomponenten, z.B. Ableitung, Fangleitung, Fangstange, Trenn- und Dehnstellen etc. Werkstatt- und Detailpläne Trennungsabstandsberechnung Windlastberechnung Die Montageunterlagen sind wie folgt zu übergeben: - als Prüfexemplare 2-fach als CAD-Plot/EDV-Ausdruck;   ein Exemplar erhält der AN geprüft mit Eintragungen zurück,   diese Eintragungen sind bei der Erstellung der endgültigen   und zur Genehmigung einzureichenden Montageunterlagen   zu berücksichtigen - als Genehmigungsexemplare 4-fach als CAD-Plot/EDV-   Ausdruck;    1 x für Auftraggeber    1 x für Bauüberwachung    1 x für Architekten    1 x für Auftragnehmer Folgende Montageunterlagen des Auftragnehmers sind der Bauüberwachung 2fach auf Anforderung zu übergeben: Beschilderungsplan mit Schilderliste, aus dem hervorgeht, welche Schilder wo und mit welchem Text angebracht werden; (Abstimmung mit den anderen Gewerken ist notwendig, damit weitgehendst Fabrikatsgleichheit gewährleistet ist). Sonstige vom Auftragnehmer zu erstellende und unaufgefordert vorzulegende Unterlagen: Prüf- bzw. Zulassungsbescheinigungen, bei Anlagen und Anlagenteilen, die einer Zulassung oder Prüfung unterliegen; Genehmigungs- und Prüfungsanträge bei Anlagen und Anlagenteilen, die für Ausführung, Betrieb und Gebrauch einem behördlich vorgeschriebenen Genehmigungs- und Abnahmeverfahren unterliegen; Anträge mit sämtlichen Unterlagen und Zeichnungen, in vorgeschriebener Form und Ausfertigung, sind durch den Auftragnehmer zu erstellen und bei den zuständigen Instanzen einzureichen. Information und Inhalt der Montageunterlagen Montage- und Detailzeichnungen Alle Anlagenteile sind soweit möglich maßstäblich darzustellen und mit Bezugsmaßen zum Baukörper zu bemaßen. Es sind nur deutsche Bezeichnungen zu verwenden. In den Zeichnungen sind nur genormte Symbole zu verwenden. In die Zeichnungen sind alle zum Leistungsumfang des AN gehörenden Komponenten einzutragen. Zentralen sind entsprechend dem vereinbarten Schlüssel zu bezeichnen bzw. zu nummerieren. Herstellung und Montage Die Montage erfolgt nur nach von der Bauleitung genehmigten Montageunterlagen. Die Folgen einer evtl. Nichtbeachtung wird der Auftragnehmer allein vertreten. Zum Schutz der gefährdeten Anlagenteile auf der Baustelle ist vom Auftragnehmer eine Schutzummantelung während und nach beendeter Montage anzubringen, die erst unmittelbar vor Inbetriebnahme vom Auftragnehmer abzunehmen und von der Baustelle zu entfernen ist. Offene Anlagenteile sind bei jeglicher Montageunterbrechung durch geeignete Maßnahmen zu verschließen. Vorkehrungen gegen das Eindringen von Fremdteilen (Schmutz, Wasser etc.) sind zu treffen. Die Anlagen sind gegen mögliche Unfallgefahren zu sichern. Vor der Inbetriebnahme sind durch den Auftragnehmer die notwendigen Prüfungen nach den geltenden Vorschriften und Bestimmungen durchzuführen bzw. zu veranlassen. Über die Prüfergebnisse sind vom Auftragnehmer Protokolle anzufertigen. Zum Anbringen von Befestigungen sind nur bauaufsichtsamtlich zugelassene Dübel zu verwenden. Schussbolzen sind nicht zulässig. Soweit der Baukörper aus einer Stahlkonstruktion besteht, dürfen zur Befestigung ohne Genehmigung des Prüfstatikers keine Bohrungen oder Schweißungen in bzw. an statisch tragenden Teilen durchgeführt werden. In solchen Fällen sind ggf. Aufhängklammern vorzusehen. Für die Ausführung der Anlage und die Lieferung des Materials gelten alle zutreffenden Vorschriften und Normen jeweils in der neuesten Fassung, u.a.: - VDE-Bestimmungen - Techn. Anschlussbedingungen des örtl. VNB - DIN-Normen - EN-Normen - MLAR - Sondervorschriften der Bauaufsichtsbehörde - Sondervorschriften der Feuerschutzpolizei - Unfallverhütungsvorschriften Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben. Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich. Bevor der Auftragnehmer Stemm-, Fräs- und Bohrarbeiten mit dem Auftraggeber bzw. der Bauleitung abstimmt, muss er die geplanten Schlitze oder Durchbrüche an den betreffenden Stellen anzeichnen. Zur Abwicklung des Bauvorhabens ist die Zusammenarbeit mit anderen Gewerken erforderlich. Dies gilt auch für die gemeinsame Nutzung von Aussparungen, Schlitzen und Kanälen. Es sind nur die vorgesehenen Schlitze, Aussparungen, Durchbrüche zu belegen. Im Zweifel ist die Bauleitung zu konsultieren. Das Erstellen von Schlitzen an Mauerwerk darf nur mit Mauerfräsen vorgenommen werden. Stemmarbeiten sind mit geeignetem Werkzeug unter möglichster Schonung der Bauwerke auszuführen. Es ist darauf zu achten, dass Schornsteine und Luftschächte nicht beschädigt werden, gegebenenfalls ist ein anderer Leitungsweg zu wählen. Brandschutzbedingungen Die Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmer müssen den Forderungen zuständigen Brandschutzbehörde, dem Verband der Sachversicherer und der DIN 4102 entsprechen. Die zum Brandschutz erforderlichen Einbauten sind als solche eindeutig zu kennzeichnen; Hinweisschilder müssen auf den Einbauort hinweisen. Funktionsprüfung Der Auftragnehmer hat vor Erklärung seiner Abnahmebereitschaft die Anlage auf Betriebsfähigkeit zu prüfen. Vor Inbetriebnahme hat der Auftragnehmer alle nach DIN VDE / EN  vorgeschriebenen Prüfungen durchzuführen und durch Protokolle zu belegen, insbesondere: - Erdungswiderstand/ Erdungsdrahtwiderstand: Messung des Widerstands zwischen Erdungspfosten/ Erdungsleiter und Erdreich - Schleifenwiderstand: Bestimmung des Widerstands der Erdungsleiter-Schleife (Erdungsstrang) und der Verbindungspunkte zum Netz- bzw. Blitzschutzpotentialausgleich. - Blitzschutz-Erderprüfung: Messung der Erdungsanlage gemäß DIN EN 62305 (Schutzpotenzial, Erdungswiderstand, Verbindung der Erder). - Isolationswiderstand der Blitzschutzsystem-Komponenten: Widerstand zwischen Blitzschutzleiter, Fangeinrichtungen und Erdung, sofern metallische Bauteile isolierte Segmente aufweisen. - Kontakt- und Verbindungsmessungen: Messung der Widerstände an Verbindungsstellen (Schraubverbindungen, Verpressungen) zur Sicherstellung geringer Kontaktwiderstände. Sämtliche Messungen, die für Funktionsprüfungen notwendig sind, sind Nebenleistungen des Auftragnehmers. Solche Messungen berechtigen keinen Anspruch auf Sondervergütung und gelten nicht als Funktionsmessungen für den gesonderten Nachweis der Leistung bzw. Leistungswerte. Funktionsmessung Als Sondernachweis von bestimmten Leistungen kann der Auftraggeber die Vornahme einer Funktionsmessung als zusätzliche Leistung zur Abnahmeprüfung verlangen. In diesem Fall erfolgt die Vergütung nach den gesondert im LV vorgesehenen Positionen. Über Art, Ort und Durchführung der Funktionsmessung sind die Festlegungen gemäß LV maßgebend. Für die Durchführung von Funktionsmessungen gelten folgende Bedingungen: Die dafür erforderlichen Messgeräte mit Prüfzeugnissen, Kennlinien, Eichkurven etc. sind vom Auftragnehmer zu stellen. Über die zu verwendenden Messgeräte und die anzuwendende Meßmethode entscheidet im Zweifelsfall der Auftraggeber. Über die Messergebnisse ist ein Protokoll anzufertigen. Der Auftraggeber kann Funktionsmessungen auch in Abwesenheit des Auftragnehmers durchführen. Ferner kann der Leistungsnachweis auch noch nach erfolgter Abnahme - innerhalb der Gewährleistungszeit - verlangt werden, wenn die Zustands- oder Störgrößen zum Zeitpunkt der Abnahme nicht vorhanden waren. Eine geforderte Leistung gilt als erbracht, wenn die Funktionsmessung keine Minderleistung ausweist oder die gemessene Mehrleistung keine Störung der Gesamtfunktion ergibt. Der Auftragnehmer wird sämtliche Maßnahmen und Arbeiten vorbereiten und durchführen, die für den Nachweis der zugesicherten Leistung notwendig sind. Können sich beide Vertragspartner evtl. über die durchzuführenden Messungen nicht einigen, hat der Auftraggeber das Recht, mit den Messungen eine neutrale Institution zu beauftragen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Auftragnehmer. Abnahmen Förmliche Abnahmen Muss die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarte förmliche Abnahme wegen schwerwiegender Mängel, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, abgebrochen und zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden, sind die hierdurch entstehenden Kosten, die dem Auftraggeber bzw. dessen Fachingenieuren entstehen, vom Auftragnehmer zu tragen. Zustandsfeststellungen/Sichtprüfungen Der Auftragnehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei allen Leistungsabschnitten, Teilleistungen und Übergängen, bei denen durch die Weiterführung der Leistungen zuvor ausgeführte Leistungsbereiche verdeckt, verkleidet oder verschlossen werden, zwingend vorab technische Abnahmen gemäß § 4 Abs. 10 VOB/B gemeinsam mit der Bauleitung des AG durchzuführen sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Bauleitung des Auftraggebers zeitgerecht (mindestens 24 Stunden vorab) über die entsprechende Leistungsstände zu informieren, damit die Technischen Abnahmen organisiert und ohne Störung des Bauablaufs durchgeführt werden können. Soll der Auftragnehmer diese Mitwirkungs- und Hinweispflicht nicht erfüllen, behält sich der Auftraggeber vor, für Teilleistungen, die nachträglich nicht mehr prüfbar sind, die Abnahme zu verweigern. Zusätzliche Kosten, die im Zusammenhang mit nachträglich notwendigen Prüfungsfeststellungen entstehen, werden dem Auftragnehmer weiter belastet. Ebenso wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei allen Leistungsabschnitten, Teilleistungen und Übergängen, bei denen durch die Weiterführung der Leistungen zuvor ausgeführte Leistungsbereiche verdeckt, verkleidet oder verschlossen werden, ein gemeinsames Aufmaß mit der Bauleitung des Auftragnehmer durchgeführt werden muss. Für Leistungen die bei Weiterführung der Arbeiten nur schwer feststellbar sind, hat der Auftragnehmer rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) eine gemeinsame Feststellung der Leistungen von sich aus zu beantragen (§14 Abs. 2 VOB/B). Behördliche Abnahmeprüfungen Der Auftragnehmer sichert zu, bei Anlagen und Anlagenteilen, die gemäß den Vorschriften, Bestimmungen und Richtlinien einem Genehmigungs- und Abnahmeverfahren unterliegen, das Verfahren termingerecht zu beantragen und einzuleiten. Dies gilt für die Genehmigung, Abnahmeprüfung sowie den Nachweis der Einhaltung der Vorschriften, Bestimmungen und Richtlinien für Ausführung, Betrieb und Gebrauch solcher Anlagen und Anlagenteile durch: - Erlaubnis-, Zulassungs- und Aufsichtsbehörden; - Technische Überwachungsorganisationen (TÜV) u.ä.; - örtliche zuständige Dienststellen für Ver- und Entsorgung, Verband der Schadenversicherer (VdS), u. a. Die Einleitung des jeweils vorgeschriebenen Verfahrens erfolgt durch die vom Auftragnehmer zu erstellenden Genehmigungs- und Prüfanträge. Die Gebühren für die vorgeschriebenen Genehmigungen und Abnahmeprüfungen trägt der Auftraggeber. Der AN hat Fachpersonal für die Begleitung der Sachverständigenprüfungen beizustellen. Diese müssen befähigt sein, die Abzunehmenden Anlagelagenteile in Betrieb zu nehmen, um dessen Funktion zu testen. Bei Wiederholungsabnahmen, die durch den AN verursacht werden, gehen die zusätzlichen Kosten einschließlich Folgekosten zu Lasten des Auftragnehmers. Bestands- und Revisionsunterlagen Alle beschriebenen Montageunterlagen sind zu Revisionsunterlagen fortzuschreiben. Die Erstellung der Revisionsunterlagen ist im LV als Position abgefragt. Die Unterlagen sind mit allen technischen und funktionellen Angaben zu versehen und erfassen den Endzustand der ausgeführten Anlagen nach der Abnahme. Bedienungs- und Wartungsanweisung Der nachfolgende Inhalt der Bedienungs- und Wartungsanweisungen dient als Leitfaden und ist dem Umfang und der technischer Ausstattung des Projektes anzupassen. Die Dokumentation beinhaltet sämtliche Unterlagen, die der Gebäudebetreiber für die Sicherstellung eines sicheren und wirtschaftlichen Betriebes aller Anlagen benötigt, er wird ggf. durch den AG bestimmt. Die Dokumentation ist 3-fach mit übersichtlicher Gliederung und Inhaltsverzeichnis in Ordner geheftet der Bauleitung zu übergeben. Inhalt: Anlagenbeschreibung Anlagencharakteristik mit Ortsbestimmung; Garantiewerte; Betriebsdaten; Installationsdaten; Spezialmerkmale. Wartungsanweisungen Vorgeschriebene behördliche Kontrolle und Überwachungen in Art und Zeitfolge erläutert. Der jeweilige Wartungsumfang ist detailliert in Abhängigkeit des Wartungszeitraumes nach Art einer sogenannten Inspektionstabelle aufzulisten. Leistungsliste über Messungen Tabellarische Aufstellung aller Messungen. Protokolle über alle durchgeführten Messungen. Prüfzeugnisse/Abnahmebescheinigungen Kopien behördlicher Prüfbescheinigungen und Werksatteste. Bemusterung Auf Anforderung müssen Anlagenteile vor der Herstellung und Montage zur Bemusterung zur Verfügung gestellt werden. Diese Anlagenteile werden vom Auftraggeber bestimmt und dem Auftragnehmer bekannt gegeben. Die Anforderung kann Wiederholungen und Varianten bis zur endgültigen Entscheidung beinhalten. Die Anlagenteile verbleiben im Besitz des Auftragnehmers. Die Muster verbleiben im Besitz des Auftragnehmers. Termine zur Abstimmung der Unterlagen Für die nach Anforderung eingereichten Unterlagen sowie für die unaufgefordert eingereichten Unterlagen steht der Bauüberwachung eine angemessene Bearbeitungszeit von mind. 3 Wochen zur Verfügung. Die für die Inbetriebnahme der Anlagen erforderlichen Unterlagen sind der Bauleitung 4 Wochen vor dem Fertigstellungstermin zur Überprüfung und Weiterleitung zu übergeben. Die Bedienungs- und Wartungsanweisungen sowie die Revisionsunterlagen sind vom Auftragnehmer 2 Wochen vor der Abnahme der Bauleitung zu übergeben. Nebenleistungen Folgende Leistungen sind mit Einheitspreisen abgegolten: Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen für das eigene Personal; Anfertigen und Liefern aller beschriebenen Montageunterlagen. CAD/EDV-Bearbeitung aller Planungsleistungen sowie Produktion aller Planungsunterlagen; Prüfen der Schlitz-, Durchbruchs- und Leerrohrpläne; Teilnahme eines Bau-/Projektleiters des AN an Baubesprechungen; Nachprüfung der Qualität von Medien, die zum Betrieb der vom Auftragnehmer erstellten Leistung notwendig sind; Funktionsprüfungen; Bemusterung von Anlagenteilen; Reinigung der Anlage vor der Abnahme; Mitwirken bei der Abnahme und Abnahmeprüfungen des Auftraggebers; EDV/CAD-Schnittstellen Als Ausstauschformat für CAD-Dokumente ist das dwg- oder dxf- format vorgeschrieben. Unterstützt wird der DXF/DWG-Datenaustausch bis Autocad-Version 2018.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV)
Generelle Vorbemerkungen / Spezifikationen Ergänzend zu den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ZTV sind nachfolgende Punkte bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Leistungsumfang Dieser allgemeine Teil enthält Hinweise und Forderungen zum Leistungsumfang. Der Inhalt dient als Kalkulationsgrundlage und ist Unterlieferanten ebenfalls zur Kenntnis zu geben. Im Text der Leistungsbeschreibung wird aus Gründen der Vereinfachung auf selbstverständliche Ausdrücke, wie liefern, verlegen, herstellen, montieren, einschl. Klein- und Befestigungsmaterial, Gerüste, Geräte und Werkzeuge vorhalten, Schutzvorkehrungen treffen usw. überwiegend verzichtet, diese Punkte sind jedoch bei der Kalkulation grundsätzlich zu berücksichtigen. Sollten nur Einzelleistungen, wie z.B. nur Lieferung oder Montage verlangt werden, so ist dies im Text ausdrücklich vermerkt. Die Ausführung jeder Position versteht sich demnach als die vorschriftsmäßige, fachgerechte und gebrauchsfertige Erbringung der geforderten Leistung einschl. aller notwendigen, auch der nicht besonders erwähnten Nebenleistungen. Alle im LV aufgeführten Geräte und Bauteile, wie Melder, Lautspreche, Sensoren, Aktoren, Zentralen usw., verstehen sich einschl. Anschluß aller Leitungen und Kabel. Hier sind die Anschlüsse nicht gesondert ausgeschrieben. Alle Geräte sind mit geeigneten Mitteln mit der  Meldernummer/Identifikationsnummer  gleichlautend mit den Plänen zu beschriften. Das können Resopalschilder oder auch Bezeichnungstreifen in geeigneter Schriftgröße sein. Der Anteil der Montage- und Beschriftungsarbeiten hinsichtlich des Anschlusses ist in den Einheitspreisen der jeweiligen Geräte einzurechnen. Für gleiche Bauteile ist zur günstigeren Lagerhaltung nur ein Fabrikat zu verwenden. Haben Geräte gleiche Funktionen und gleiche Nenndaten, so ist das gleiche Fabrikat und der gleiche Typ vorzusehen. Allgemeine Angaben Die nachfolgenden Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Gültigkeit und Anwendbarkeit der zitierten Normen. Das Gebäude ist auf Grund seiner Nutzung gemäß der DIN EN 62305-2 / VDS 2010, in die Blitzschutzklasse III (LPS III) eingestuft worden. Für den Blitzschutz erfolgt die Umsetzung der DIN EN 62305 Teil 1-3 (DIN VDE 0185-305 Teil 1-3), mit dem Blitzkugel- und Maschenverfahren. Die Blitzschutzanlage ist mit Fangeinrichtungen in entsprechender Dimensionierung und Höhe zu errichten. Die Positionierung und Höhe der Fangspitzen und –Stangen erfolgte nach dem Blitzkugelverfahren. Die einzuhaltenden Trennungsabstände wurden berechnet und sind vom AN rechnerisch zu überprüfen und bei der Errichtung des Blitzschutzsystems zu beachten. In DIN EN 62305-3, wird „eine geeignet ausgelegte Fangeinrichtung“ beschrieben. Diese Aussage spezifiziert nicht nur die Materialien und Materialstärken, sondern auch die Beachtung der zu erwartenden Windlast. Diese ist auf den Ausführungsunterlagen angegeben und ist für den Standort zu überprüfen und zu verifizieren. Die Ableitungen werden an der Außenwand des Gebäudes bis zum Trennstellenkasten geführt. Die Trennstellen befinden sich ca. 50cm oberhalb des Bodens. Die Fang-/Ableitungen sollen nach Möglichkeit ungeschnitten und auf kürzestem Weg mit der Erdungsanlage verbunden werden. Eine Trennstelle sollte an jedem Anschluss der Ableitung an die Erdungsanlage angeschlossen werden. Blankes Aluminium darf nicht direkt auf, im und unter Putz (Mörtel), in Beton, hinter WDVS und im Erdreich verlegt werden. Bei den Verbindungen von Fangeinrichtungen, Ableitungen und Erdungsanlage ist auf die Materialverträglichkeit der verwendeten Werkstoffe zu achten. Materialspezifische Leiterlängen von 10 m (Aluminium) sind im oberirdischen Bereich mit Dehnungsstücken zu versehen (temperaturbedingte Längenänderung). Sämtliche dachüberragenden Auf- und Einbauten sind in das Blitzschutzkonzept mit einzubeziehen. (Blitzkugelverfahren) An den äußeren Blitzschutz sind insbesondere anzuschließen: - Attika Bleche - Leitern - Absturzsicherung Verbindungen in Blitzschutzsystemen sind nur mit Klemmen gestattet, welche je nach Belastung am Einsatzort über die „H“ bzw. „N“ Prüfung nach DIN EN 62561-1 verfügen. Schutzmaßnahmen Alle Installationen werden ausschließlich gemäß VDE 0100 ausgeführt. Zum Schutz gegen gefährliche Körperströme wird entsprechend VDE 0100 Teil 410 der "Schutz bei indirektem Berühren durch Abschaltung mit einer Überstromschutzeinrichtung", mit der Netzform TN-S nach VDE 0100 Teil 300, angewandt, d.h. Schutz- und Neutralleiter werden grundsätzlich getrennt verlegt. Lagerung von Material Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Akustische Bedingungen Die Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers müssen den Forderungen der behördlichen Auflagen entsprechen. Es gelten u.a. VDI-Richtlinien 2058, Beurteilung und Abwehr von Arbeitslärm, DIN 4109, Schallschutz im Hochbau. Fabrikatsabfrage Im Leistungsverzeichnis In der Allgemeinen Beschreibung zu Titeln oder in den einzelnen Positionen sind teilweise eingesetzte Fabrikate und Typen abgefragt. Diese sind vollständig vom Bieter auszufüllen. Wird vom Bieter kein Hersteller und Fabrikat angegeben so gilt das als Leitfabrikat angegebene Produkt als angeboten und vereinbart. Wartung und Inspektion Mit der VOB-Abnahme der Leistung ist ein Angebot zur Wartung und Inspektion der installierten Blitzschutzanlage über die Vertragsvorlage aus dem Modul 810 für die Gewährleistungszeit zu erstellen und einzureichen.
Generelle Vorbemerkungen / Spezifikationen
Anlagenbeschreibung Erdungs- und Blitzschutzanlagen Anlagenbeschreibung Erdungs- und Blitzschutzanlagen 1.1 Planungsgrundlagen 1.2 Erdungsanlage 1.3 Blitzschutzanlage 1.4 Schnittstellen Diese Erläuterungsbeschreibung dient nur der groben Darstellung des geplanten und beschreibt nicht allumfassend die geplanten und auszuführenden Maßnahmen. Sie dient als Leitfaden und ist dem ausführenden Techniker der Baustelle ebenfalls zur Information zur Verfügung zu stellen. 1.1 Planungsgrundlagen Grundlage für die Planung der Erdungs- und Blitzschutztechnischen Anlagen sind insbesondere die - DIN 18014 - DIN EN 62305 / VDE 0185 305 Teil 1 bis 3 Blitzschutzanlagen - DIN VDE 0100 T540 Errichten von Niederspannungsanlagen - Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel - Erdungs- anlagen, Schutzleiter und Schutzpotentialausgleichsleiter Bei der Planung und Umsetzung sind insbesondere auch die Baugenehmigung, das letztgültige Brandschutzkonzept so wie alle relevanten Bauverordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, allgemein anerkannte Regeln der Technik (DIN/VDE-Normen) sowie die technischen Anschlussbedingungen des Energieversorgers jeweils in der letztgültigen Fassung zu beachten. Hierzu zählen insbesondere: - Bauordnung NRW - SBauVO NRW - Leitungsanlagenrichtlinie MLAR NRW 2020 - Brandschutzkonzept - Alle zutreffenden VDE-Bestimmungen und DIN-Normen Die errichtete Anlage soll im Zuge der Übergabe an den Kunden durch einen Prüfsachverständigen nach PrüfVO geprüft werden, auch wenn diese für den Betreiber nicht verpflichtend ist 1.2 Erdungsanlage Das Gesamtgebäude besteht aus zwei Gebäudeteilen unterschiedlichen Baujahr's. Der rechte Gebäudeteil mit HN 111 ist Baujahr 1975, der linke Gebäudeteil einschließlich Tiefgarage in Stahlbetonskelettbauweise ist Baujahr 1982. Beide Gebäudeteile haben ein Flachdach. Die HN111 ein Betondach, die HN113 erhält ein neues Trapezblechdach. Die gesamte Dachfläche erhält eine extensive Begrünung mit Kiesstreifen und eine PV-Anlage. Umlaufend wird eine fest stehende Absturzsicherung als Geländer vorgesehen. Die Ausführung der Erdungsanlage ist unbekannt, da keine Bestandspläne dazu vorliegen. Es gibt eine Anschlussfahne der Erdungsanlage im Bereich des alten Niederspannungshausanschlusses HN111 sowie beim ehemaligen Mittelspannungsanschluss der HN113. Diese beiden Anschlussfahnen werden auch weiterhin für die Anbindung an die Erdungsanlage verwendet. Da die ausgeführte Anlage im weiteren unklar ist, das Gebäude auf dem Grundstück aufgrund der nahezu vollständigen Bebauung mit Keller und Tiefgarage und unmittelbarer Angrenzung an öffentliche Bereiche oder Nachbargrundstücke nicht mit einer Ringerdungsanlage und erdfühligkeit erstellt werden kann, wird eine neue Erdungsanlage Typ A mit Tiefenerdern aufgebaut. Für die Erstellung der Tiefenerder werden Kernbohrungen in die Bodenplatte erstellt und die bis zu 9m langen Tiefenerder eingeschlagen. Die neuen Tiefenerder werden untereinander verbunden. Diese Verbindung wird im Bereich des Sockels der Fassade im Erdgeschoss durchgeführt. Wenn möglich, sind die Tiefenerder im Bereich der Bodenplatte oder/und der angrenzenden Betonwand an die Armierung anzuschließen. Weiterhin sind im Aussenbereich hinter dem Gebäude oberhalb der Tiefgaragendecke einige Poller- und Mastleuchten sowie Ladesäulen der Elektromobilität vorgesehen. Diese werden ebenfalls mittels V4A Runddraht und V4A Anschlusswinkeln über die Schrauben der Flanschplatte der Einbauten leitend verbunden und an die Erdungsanlage angebunden. 1.3. Blitzschutzanlage Das Gebäude erhält eine Blitzschutzanlage der Blitzschutzklasse III in Anlehnung an die DIN EN 62305-3 Beiblatt 6:2022-06. Wo die Tiefenerder in der Tiefgarage oder Keller eingeschlagen werden und sich Personen aufhalten können, werden hochspannungsfeste Leitungen als Berührungsschutz verwendet, welche nur am Fuß- und Kopfpunkt über eine kurze Distanz offen sind, um an die Leitungen anzubinden. Im Bereich der Verbindung Tiefenerder zu hochspannungsfester Leistung ist ein V4A Runddraht geplant, im Bereich Verbindung Kopfpunkt mit Anbindung an den Trennstellenkasten im Sockel der Fassade Erdgeschoss/Ebene00 entweder ebenfalls mit V4A Runddraht oder mit Kabel NYY-J 1x50mm². Insgesamt sind 6 Ableitungen vorgesehen. Welche in einem unmittelbaren Abstand von im Durchschnitt 15m angeordnet sind. Das aufgehende Gebäude hat einen Umfang von ca. 87m Die erdnahe Verbindung der Tiefenerder findet wir zuvor beschrieben im Bereich der Fassade Sockel Ebene00/Ergeschoss statt. Diese Verbindung wird vor den Trennstellenkästen - von der Erdungsanlage ausgesehen - durchgeführt. Die Trennstellenkästen werden in die Vorhangfassade aus Kunststoffplatten mit hinterliegender Dämmung und Alu-Tragkonstruktion integriert. Von den Trennstellenkästen aus gehen die Ableitungen mittels Abstandschellen innerhalb der Fassadenkonstruktion auf der Rohwand Richtung Dach und gehen oberhalb der Attika- aufkantung unter der Attikabdeckung auf die Dachfläche. Es werden zwischen der Ebene02 und Ebene03 sowie im Bereich Ebene05 und Attika Potenzialebenen eingebracht, welche die 6 Ableiter miteinander verbinden. Diese Verbindungsleitungen werden insbesondere dazu verwendet, die Fassadenkonstruktion bauseits regelmäßig anzubinden, so dass eine durchgängig verbundene und vermaschte Fassadenunterkonstruktion aufgebaut wird. Dies in Anlehnung an das VFF Merkblatt Potentialausgleich und Blitzschutz von Vorhangfassaden FA.01. Auf dem Dach werden die Ableitungen unmittelbar an das umlaufende Geländer als Absturzsicherung angebunden. An Stoßstellen des Geländers werden diese blitzstromtragfähig und dehnbar überbrückt. Weiterhin wird die Attikaabdeckung regelmäßig an diese angeschlossen, da sie kaum Abstand zur Absturzsicherung hat. Zum Schutz der PV-Anlage sowie zur Verhinderung von Direkteinschlag in die Absturzsicherung werden an den Gebäudekanten Fangstangen aufgebaut. Nach dem Blitzkugelverfahren werden Schutzbereiche gebildet.Zusätzlich werden außen an der Attikabdeckung Fangspritzen montiert, um das ca. 2mm starke und pulverbeschichtete Attikablech aus Aluminium vor direktem Blitzeinschlag zu schützen. Die Unterkonstruktion der PV-Anlage wird nicht an den Blitzschutz angebunden, da diese ausreichend Abstand zu leitenden Teilen der an die Blitzschutzanlage angeschlossenen Bauteile hat. Alle sonstigen leitenden Teile werden die Blitzschutzanlage angebunden, sollte der Trennungsabstand zu klein sein. 1.4 Schnittstellen Zwischen dem AN Blitzschutz und den AN-Schnittstellengewerke sind folgende Schnittstellen geplant. Es handelt sich hierbei um eine grobe Aufstellung der Schnittstellen. Feinere Abstimmungen werden in der Bauphase getroffen. AN Blitzschutz = AN dieses LV AN Elektrotechnik = AN für Stark. und Schwachstromanlagen AN Fassade = AN für die Vorhangfassade AN Dachdecker = AN für die Dachdeckerarbeiten AN Hochbau = AN für Hochbau Allgemein je nach Vergabe - Potenzialausgleichschiene AN Blitzschutz: Lieferung der Anschlussfahnen zur Anbindung der Potenzialausgleichschienen AN-Elektrotechnik: Anschluss des inneren Blitzschutzpotenzialausgleichs und Aufbau der inneren Potenzialausgleichs - Fassadenkonstruktion AN Blitzschutz: Lieferung der Ab- und Verbindungsleitungen zur Anbindung der Fassadenunterkontsruktion. Abstimmung mit Fassadenlieferant zu Lage Ab- und Verbinungsleitungen sowie zur Öffnung Trennstellenkasten AN Fassade: Anbindung der Fassadenunterkontstruktion in Anlehnung VFF FA.01 an die Verbindungs-/Ableitungen. Lieferung Öffnung in Fassade für Trennstellenkasten - Metallene Dachaufbauten AN Hochbau/Dachdecker Lieferung und Montage von metallenen Konstruktionen wie Geländer, Attikaabdeckungen, Steigleiter, Einlaufgullies etc. AN Blitzschutz: Anbindung der Dachaufbauten mittels Klemmen/Schrauben und Anbindung an die Blitzschutzanlage, wenn diese nicht im Schutzbereich liegen oder der Trennungsabstand nicht eingehalten werden kann. Falls nicht leitend verbunden, herstellen der Überbrückungsverbindung.
Anlagenbeschreibung Erdungs- und Blitzschutzanlagen
04.01 Elektrische Anlagen
04.01
Elektrische Anlagen
05 KG 450 Sicherheitstechnik
05
KG 450 Sicherheitstechnik
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen KG 450 Unterlagen für den Auftragnehmer Dem Auftragnehmer werden zur Erstellung der Montage-, Werkstatt- und Detailpläne sowie zur Berechnung und abschließenden Dimensionierung folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: - Werkpläne des Architekten als EDV/CAD-Dateien - Lageplan - Ausführungszeichnungen des Ingenieurs als EDV/CAD- Datei   en - Berechnungen des Ingenieurs (Versorgungs- und Verteilsys-   me, Leistungszusammenstellung, Beleuchtung) - Schlitz- und Durchbruchspläne (in Schalplänen des Statikers   bzw. in Werkplänen des Architekten) - Maschinen-Aufstellungspläne des Bauherrn, soweit vorhanden - die Brandfallmatrix - die Baugenehmigung - das Brandschutzkonzept (Corall Ingenieure vom 25.11.2024) Auf der Grundlage der vorgenannten Unterlagen und der Leistungsbeschreibung hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich die Montageunterlagen einschließlich Berechnungen zu erstellen, die zur Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Der Auftragnehmer ist zur Koordination seiner Leistungen (Montageplanung und Montage) mit den übrigen am Bau beteiligten Gewerken verpflichtet. Der Auftragnehmer hat die Ausführungszeichnungen und die Berechnungen des Ingenieurs zu prüfen und die Prüfungsergebnisse mit dem Ingenieur abzustimmen. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer verpflichtet, Leistungsbedarf der Nebengewerke wie Raumlufttechnik, Heizung, Kälte, Sanitär, Sprinkler  u. ä. mit den hierfür beauftragten Unternehmern abzustimmen. Die Abstimmungsergebnisse hat der Auftragnehmer für die Erstellung der Montageunterlagen einschließlich Berechnungen zu berücksichtigen. Für die Erstellung der Montageunterlagen hat der Auftragnehmer ferner zugrunde zu legen: 1. die letztgültige Gebäudeausführung; 2. die letztgültigen Werkpläne der Architekten für zeichnerische Darstellung der technischen Anlagen und Anlagenteile; 3. die Abstimmung der Anlagenteile aufeinander hinsichtlich der Betriebssicherheit und Funktionstüchtigkeit; 4. die letztgültigen Maschinenaufstellungspläne des Bauherrn,   soweit vorhanden Vom Auftragnehmer zu erstellende Montageunterlagen Die zu erstellenden Unterlagen müssen das Projekt kennzeichnen, sind zu nummerieren und vom Ausführungsingenieur zu unterzeichnen. Sie müssen den vereinbarten Verteilerschlüssel ausweisen. Geänderte Unterlagen sind kenntlich zu machen und mit Index zu versehen. Bei Planungsänderungen ist die Plannummer beizubehalten. Nichtgenehmigte Montageunterlagen haben für die Ausführung keine Gültigkeit. Das Genehmigungsverfahren für die Abstimmung mit dem Auftragnehmer legt die Bauüberwachung fest. Können die Montageunterlagen wegen schwerwiegender Fehler, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, nicht freigegeben werden, und müssen deshalb wiederholt vom Auftraggeber bzw. dessen Fachingenieuren geprüft werden, sind die hierdurch entstehenden Kosten vom Auftragnehmer zu tragen. Die Montageunterlagen sind grundsätzlich auf CAD zu bearbeiten und zu produzieren. Folgende Montageunterlagen des Auftragnehmers sind der Bauüberwachung unaufgefordert zu übergeben: Montagepläne Grundrisspläne Maßstab 1:50 mit Eintragung aller Installationskomponenten, z.B. Brandmeldeanlage, Sprachalarmierungsanlage, Einbruchmeldeanlage, Audio- und Videoanlage, Behinderten-Notruf, ZuKo etc., Detailzeichnungen für Zentralen, etc. im Maßstab 1:50 bis 1:20, Werkstatt- und Detailpläne über Konstruktion und Aufbau von zentralen Installationseinheiten, wie Brandmeldeanlage, Sprachalarmierungsanlage, Einbruchmeldeanlage, Audio- und Videoanlage, Behinderten-Notruf, ZuKo etc. Übersichtsschaltpläne, bei BUS-Systemen Topologie, etc. inkl. Adressierungangaben IP-Adressen. Leistungsbilanz, sämtlicher Verbraucher einschließlich Batterieanlagen etc. Netzberechnung, Dimensionierung von Kabel und Leitungen unter Berücksichtigung der zulässigen Belastung, zulässigen Spannungsabfälle usw. Funktionsschemen, bei BUS-Systemen Funktionsmatrix Die Montageunterlagen sind wie folgt zu übergeben: - als Prüfexemplare 2-fach als CAD-Plot/EDV-Ausdruck; sowie   als digitale Datei (pdf und dwg)   Ein Exemplar erhält der AN geprüft mit Eintragungen zurück,   diese Eintragungen sind bei der Erstellung der endgültigen   und zur Genehmigung einzureichenden Montageunterlagen   zu berücksichtigen - als Genehmigungsexemplare 2-fach als CAD-Plot/EDV-    Ausdruck sowie als digitale Datei (pdf und dwg)    1 x für Auftraggeber    1 x für Bauüberwachung    1 x für Architekten    1 x für Auftragnehmer Folgende Montageunterlagen des Auftragnehmers sind der Bauüberwachung 2fach auf Anforderung zu übergeben: Beschilderungsplan mit Schilderliste, aus dem hervorgeht, welche Schilder wo und mit welchem Text angebracht werden; (Abstimmung mit den anderen Gewerken ist notwendig, damit weitgehendst Fabrikatsgleichheit gewährleistet ist). Grundlage ist die TAB 3.0 der HHU. Sonstige vom Auftragnehmer zu erstellende und unaufgefordert vorzulegende Unterlagen: Antrag auf Aufschaltung der Brandmeldeanlage bei der Feuerwehr Düsseldorf einschließlich Klärung technischer Detailpunkte für die Aufschaltung der Anlage auf die AÜA der Stadt Düsseldorf; Prüf- bzw. Zulassungsbescheinigungen, bei Anlagen und Anlagenteilen, die einer Zulassung oder Prüfung unterliegen; Genehmigungs- und Prüfungsanträge bei Anlagen und Anlagenteilen, die für Ausführung, Betrieb und Gebrauch einem behördlich vorgeschriebenen Genehmigungs- und Abnahmeverfahren unterliegen; Anträge mit sämtlichen Unterlagen und Zeichnungen, in vorgeschriebener Form und Ausfertigung, sind durch den Auftragnehmer zu erstellen und bei den zuständigen Instanzen einzureichen. Information und Inhalt der Montageunterlagen Montage- und Detailzeichnungen Alle Anlagenteile sind soweit möglich maßstäblich darzustellen und mit Bezugsmaßen zum Baukörper zu bemaßen. Es sind nur deutsche Bezeichnungen zu verwenden. In den Zeichnungen sind nur genormte Symbole zu verwenden. In die Zeichnungen sind alle zum Leistungsumfang des AN gehörenden Komponenten einzutragen. Zentralen sind entsprechend dem vereinbarten Schlüssel (TAB 3.0 der HHU) zu bezeichnen bzw. zu nummerieren. Aufbauzeichnungen von Zentralen Die Zeichnungen müssen die räumliche Lage aller Einbauteile  mit zugehörigem Grobzeichen auf der Montageplatte und auf der Frontseite darstellen. Die Geräte müssen ihre Bezeichnung und Kennziffern entsprechend den übrigen Unterlagen erhalten. Die Darstellung der Frontplatte muss Anordnung der von außen sichtbaren Einbau-, Überwachungs- und Bedienungsteile und die vorgesehene Beschriftung, die Anlagenteile, Funktion, Aufgabe, Systemzugehörigkeit sowie Sicherheitshinweise eindeutig zeigen. Herstellung und Montage Die Montage erfolgt nur nach von der Bauleitung genehmigten Montageunterlagen. Die Folgen einer evtl. Nichtbeachtung wird der Auftragnehmer allein vertreten. Zum Schutz der gefährdeten Anlagenteile auf der Baustelle ist vom Auftragnehmer eine Schutzummantelung während und nach beendeter Montage anzubringen, die erst unmittelbar vor Inbetriebnahme vom Auftragnehmer abzunehmen und von der Baustelle zu entfernen ist. Vor der Abnahme beschädigte oder verschmutzte Farbanstriche sind vom Auftragnehmer wieder herzurichten, gleich, wer diesen Mangel verursacht hat. Offene Anlagenteile sind bei jeglicher Montageunterbrechung durch geeignete Maßnahmen zu verschließen. Vorkehrungen gegen das Eindringen von Fremdteilen (Schmutz etc.) sind zu treffen. Die Anlagen sind gegen mögliche Unfallgefahren zu sichern. Vor der Abnahme durch den Auftraggeber sind alle Anlagen zu reinigen. Vor der Inbetriebnahme sind durch den Auftragnehmer die notwendigen Prüfungen nach den geltenden Vorschriften und Bestimmungen durchzuführen bzw. zu veranlassen. Über die Prüfergebnisse sind vom Auftragnehmer Protokolle anzufertigen. Zum Anbringen von Befestigungen sind nur bauaufsichtsamtlich zugelassene Dübel zu verwenden. Schussbolzen sind nicht zulässig. Soweit der Baukörper aus einer Stahlkonstruktion besteht, dürfen zur Befestigung ohne Genehmigung des Prüfstatikers keine Bohrungen oder Schweißungen in bzw. an statisch tragenden Teilen durchgeführt werden. In solchen Fällen sind ggf. Aufhängklammern vorzusehen. Für die Ausführung der Anlage und die Lieferung des Materials gelten alle zutreffenden Vorschriften und Normen jeweils in der neuesten Fassung, u.a.: - VDE-Bestimmungen - Techn. Anschlussbedingungen des örtl. VNB - Fernsprechordnung der Deutschen Telekom - DIN-Normen - EN-Normen - MLAR - Sondervorschriften der Bauaufsichtsbehörde - Sondervorschriften der Feuerschutzpolizei - Unfallverhütungsvorschriften Sämtliche Anlagenteile sowie Schalt-, Schutz-, Steuer- und Anzeigegeräte sind dauerhaft zu beschildern. Sie kennzeichnen eindeutig Anlage, Gerät, Leistung, Funktion und Stellungen von Stellgliedern. Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben. Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich. Bevor der Auftragnehmer Stemm-, Fräs- und Bohrarbeiten mit dem Auftraggeber bzw. der Bauleitung abstimmt, muss er die geplanten Schlitze oder Durchbrüche an den betreffenden Stellen anzeichnen. Zur Abwicklung des Bauvorhabens ist die Zusammenarbeit mit anderen Gewerken erforderlich. Dies gilt auch für die gemeinsame Nutzung von Aussparungen, Schlitzen und Kanälen. Es sind nur die vorgesehenen Schlitze, Aussparungen, Durchbrüche zu belegen. Im Zweifel ist die Bauleitung zu konsultieren. Das Erstellen von Schlitzen an Mauerwerk darf nur mit Mauerfräsen vorgenommen werden. Stemmarbeiten sind mit geeignetem Werkzeug unter möglichster Schonung der Bauwerke auszuführen. Es ist darauf zu achten, dass Schornsteine und Luftschächte nicht beschädigt werden, gegebenenfalls ist ein anderer Leitungsweg zu wählen. Brandschutzbedingungen Die Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmer müssen den Forderungen zuständigen Brandschutzbehörde, dem Verband der Sachversicherer und der DIN 4102 entsprechen. Die zum Brandschutz erforderlichen Einbauten sind als solche eindeutig zu kennzeichnen; Hinweisschilder müssen auf den Einbauort hinweisen. Funktionsprüfung, Einstellung der Anlage Der Auftragnehmer hat vor Erklärung seiner Abnahmebereitschaft die Anlage auf Betriebsfähigkeit zu prüfen, eigenverantwortlich die Inbetriebnahme der Anlagen und Anlagenteile vorzunehmen und den Probebetrieb einschließlich Überwachung durchzuführen. Hierüber ist ein Protokoll anzufertigen. Vor Inbetriebnahme hat der Auftragnehmer alle nach DIN VDE 0100, Teil 600 vorgeschriebenen Prüfungen durchzuführen und durch Protokolle zu belegen, insbesondere: - Messung der Isolationswiderstände aller Kabel und Leitungen - Prüfung der Abschaltzeit von Überstrom-Schutzeinrichtungen     zum Schutz beim indirekten Berühren - Prüfung der Durchgängigkeit von Schutzleiter und Potential-   ausgleich Im Rahmen des Probebetriebes hat der Auftragnehmer Funktionskontrollen, Funktionsprüfungen sowie Einregulierung bzw. Einstellung der Anlage und Anlagenteile durchzuführen. Die durchgeführten Funktionsprüfungen und Einstellungen sind durch Protokolle mit Mess- und Einstellwerten zu belegen. Die Funktionsprüfungen müssen eine einwandfreie Funktion ergeben; die Einstellwerte müssen den Sollwerten entsprechen. Der Auftragnehmer hat das Bedienungs- und Wartungspersonal in dem für eine einwandfreie Bedienung und Wartung notwendigen Umfang einzuweisen; hierüber ist ein Bestätigungsprotokoll anzufertigen. Die vorgenannten Protokolle hat der Auftragnehmer spätestens mit der Erklärung seiner Abnahmebereitschaft der Bauüberwachung zu übergeben. Der Auftragnehmer hat den Probebetrieb einschließlich Überwachung bis zum Abschluss der Abnahmeprüfungen durch den Auftraggeber aufrechtzuerhalten. Inbetriebnahme, Probebetrieb, Funktionskontrollen, Funktionsprüfungen und Einstellung der Anlage und Anlagenteile sind Nebenleistungen, worauf der Auftragnehmer keinen Anspruch auf gesonderte Vergütung hat. Sämtliche Messungen, die für Funktionsprüfungen, für Prüfung und Einstellung der Sicherheits- und Schutzeinrichtungen sowie für Einstellung auf Sollwerte notwendig sind, sind ebenfalls Nebenleistungen des Auftragnehmers. Solche Messungen berechtigen keinen Anspruch auf Sondervergütung und gelten nicht als Funktionsmessungen für den gesonderten Nachweis der Leistung bzw. Leistungswerte. Funktionsmessung Als Sondernachweis von bestimmten Leistungen kann der Auftraggeber die Vornahme einer Funktionsmessung als zusätzliche Leistung zur Abnahmeprüfung verlangen. In diesem Fall erfolgt die Vergütung nach den gesondert im LV vorgesehenen Positionen. Über Art, Ort und Durchführung der Funktionsmessung sind die Festlegungen gemäß LV maßgebend. Für die Durchführung von Funktionsmessungen gelten folgende Bedingungen: Die dafür erforderlichen Messgeräte mit Prüfzeugnissen, Kennlinien, Eichkurven etc. sind vom Auftragnehmer zu stellen. Über die zu verwendenden Messgeräte und die anzuwendende Meßmethode entscheidet im Zweifelsfall der Auftraggeber. Über die Messergebnisse ist ein Protokoll anzufertigen. Der Auftraggeber kann Funktionsmessungen auch in Abwesenheit des Auftragnehmers durchführen. Ferner kann der Leistungsnachweis auch noch nach erfolgter Abnahme - innerhalb der Gewährleistungszeit - verlangt werden, wenn die Zustands- oder Störgrößen zum Zeitpunkt der Abnahme nicht vorhanden waren. Eine geforderte Leistung gilt als erbracht, wenn die Funktionsmessung keine Minderleistung ausweist oder die gemessene Mehrleistung keine Störung der Gesamtfunktion ergibt. Der Auftragnehmer wird sämtliche Maßnahmen und Arbeiten vorbereiten und durchführen, die für den Nachweis der zugesicherten Leistung notwendig sind. Können sich beide Vertragspartner evtl. über die durchzuführenden Messungen nicht einigen, hat der Auftraggeber das Recht, mit den Messungen eine neutrale Institution zu beauftragen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Auftragnehmer. Abnahmen Förmliche Abnahmen Muss die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarte förmliche Abnahme wegen schwerwiegender Mängel, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, abgebrochen und zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden, sind die hierdurch entstehenden Kosten, die dem Auftraggeber bzw. dessen Fachingenieuren entstehen, vom Auftragnehmer zu tragen. Zustandsfeststellungen/Sichtprüfungen Der Auftragnehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei allen Leistungsabschnitten, Teilleistungen und Übergängen, bei denen durch die Weiterführung der Leistungen zuvor ausgeführte Leistungsbereiche verdeckt, verkleidet oder verschlossen werden, zwingend vorab technische Abnahmen gemäß § 4 Abs. 10 VOB/B gemeinsam mit der Bauleitung des AG durchzuführen sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Bauleitung des Auftraggebers zeitgerecht (mindestens 72 Stunden vorab) über die entsprechende Leistungsstände zu informieren, damit die Technischen Abnahmen organisiert und ohne Störung des Bauablaufs durchgeführt werden können. Soll der Auftragnehmer diese Mitwirkungs- und Hinweispflicht nicht erfüllen, behält sich der Auftraggeber vor, für Teilleistungen, die nachträglich nicht mehr prüfbar sind, die Abnahme zu verweigern. Zusätzliche Kosten, die im Zusammenhang mit nachträglich notwendigen Prüfungsfeststellungen entstehen, werden dem Auftragnehmer weiter belastet. Ebenso wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei allen Leistungsabschnitten, Teilleistungen und Übergängen, bei denen durch die Weiterführung der Leistungen zuvor ausgeführte Leistungsbereiche verdeckt, verkleidet oder verschlossen werden, ein gemeinsames Aufmaß mit der Bauleitung des Auftragnehmer durchgeführt werden muss. Für Leistungen die bei Weiterführung der Arbeiten nur schwer feststellbar sind, hat der Auftragnehmer rechtzeitig (mindestens 72 Stunden vorher) eine gemeinsame Feststellung der Leistungen von sich aus zu beantragen (§14 Abs. 2 VOB/B). Behördliche Abnahmeprüfungen Der Auftragnehmer sichert zu, bei Anlagen und Anlagenteilen, die gemäß den Vorschriften, Bestimmungen und Richtlinien einem Genehmigungs- und Abnahmeverfahren unterliegen, das Verfahren termingerecht zu beantragen und einzuleiten. Dies gilt für die Genehmigung, Abnahmeprüfung sowie den Nachweis der Einhaltung der Vorschriften, Bestimmungen und Richtlinien für Ausführung, Betrieb und Gebrauch solcher Anlagen und Anlagenteile durch: - Erlaubnis-, Zulassungs- und Aufsichtsbehörden; - Technische Überwachungsorganisationen (TÜV) u.ä.; - örtliche zuständige Dienststellen für Ver- und Entsorgung, Ver    band der Schadenversicherer (VdS), u. a. Die Einleitung des jeweils vorgeschriebenen Verfahrens erfolgt durch die vom Auftragnehmer zu erstellenden Genehmigungs- und Prüfanträge. Die Gebühren für die vorgeschriebenen Genehmigungen und Abnahmeprüfungen trägt der Auftraggeber. Der AN hat Fachpersonal für die Begleitung der Sachverständigenprüfungen beizustellen. Diese müssen befähigt sein, die Abzunehmenden Anlagelagenteile in Betrieb zu nehmen, um dessen Funktion zu testen. Der AN hat auf Anforderung der Objektüberwachung bei Sachverständigenabnahmen der angrenzenden Gewerke  teilzunehmen. Außerdem ist der AN verpflichtet die erforderlichen Unterlagen zur Begleitung des übergeordneten Inbetriebnahmemangements und des Technischen Monitorings auf deren Anforderung rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und an erforderlichen Terminen dieser Instanzen teilzunehmen. Die beiden Instanzen sind weisungsberechtigt gegenüber dem AN-Sicherheitstechnik und den anderen TGA-Gewerken Bei Wiederholungsabnahmen, die durch den AN verursacht werden, gehen die zusätzlichen Kosten einschließlich Folgekosten zu Lasten des Auftragnehmers. Bestands- und Revisionsunterlagen Alle beschriebenen Montageunterlagen sind zu Revisionsunterlagen fortzuschreiben. Die Erstellung der Revisionsunterlagen ist im LV als Position abgefragt. Der Umfang und die Ordnerstruktur ist gemäß dem Modul 810, insbesondere des Moduls 811 (Anlage der TAB 3.0) beschrieben und umzusetzen. Die Unterlagen sind mit allen technischen und funktionellen Angaben zu versehen und erfassen den Endzustand der ausgeführten Anlagen nach der Abnahme. Bedienungs- und Wartungsanweisung Der nachfolgende Inhalt der Bedienungs- und Wartungsanweisungen dient als Leitfaden und ist dem Umfang und der technischer Ausstattung des Projektes anzupassen. Die Dokumentation beinhaltet sämtliche Unterlagen, die der Gebäudebetreiber für die Sicherstellung eines sicheren und wirtschaftlichen Betriebes aller Anlagen benötigt, er wird ggf. durch den AG bestimmt. Die Dokumentation ist 2-fach mit übersichtlicher Gliederung und Inhaltsverzeichnis in Ordner geheftet der Bauleitung zu übergeben. Zusätzlich als digitale Datei (pdf und dwg) auf USB-Stick. Inhalt: Anlagenbeschreibung Anlagencharakteristik mit Ortsbestimmung; Garantiewerte; Betriebsdaten; Installationsdaten; Spezialmerkmale. Bedienungsanweisung Bedeutung und Lage der Bedienungsorgane; Bedienungsreihenfolge in Abhängigkeit der Betriebsweise; Anzeigegeräte; Schutzgeräte; Sicherheitseinrichtungen; Verriegelungen; Entriegelungen; Betriebsunterbrechung; wirtschaftlichste Betriebsart. Alle Bedienungsvorgänge sind je Anlage in richtiger Reihenfolge aufzuführen und zusammen mit den dazugehörigen Funktionskontrollen in einer Checkliste zusammenzufassen. Wartungsanweisungen Erläuterung der Störmeldungen; Fehlersuchtabelle; Spezialwerkzeuge; Vorgeschriebene behördliche Kontrolle und Überwachungen in Art und Zeitfolge erläutert. Der jeweilige Wartungsumfang ist detailliert in Abhängigkeit des Wartungszeitraumes nach Art einer sogenannten Inspektionstabelle aufzulisten. Ersatzteilaufstellung Reserveeinrichtungen Alle dem Verschleiß oder Bruch unterliegenden Anlagenteile sind tabellarisch aufzuführen. Zu den Ersatzteilen gehören nicht nur komplette Einheiten, sondern auch Einzelteile, die der Hersteller nach Zweckmäßigkeit angibt. Die Ersatzteilliste enthält für jedes Teil: Hersteller (Hauptwerk); Auslieferungslager und Kundendienststützpunkt mit Anschrift und Telefonnummer; Typ/Fabrikat-Nummer; Größe/Leistung und sonstige Bestelldaten. Leistungsliste über Messungen Tabellarische Aufstellung aller Messungen. Protokolle über alle durchgeführten Messungen. Prüfzeugnisse/Abnahmebescheinigungen Kopien behördlicher Prüfbescheinigungen und Werksatteste. Funktionsschema Alle Zentralen sind mit Anlagenschemata auszustatten, die Funktion, technische Daten, Schaltungen, Sollwerte, Mess-Stellen und Kontrolleinrichtungen enthalten. Die Schemazeichnungen sind auf dauerhaft-verwindungssteifer Unterlage aufgebracht und müssen einen Oberflächenschutz haben, der ein Vergilben und Farbänderungen ausschließt (in Folie verschweißte Ausführung oder hinter Glas). Diese sind zu bemustern und mit der Bauüberwachung abzustimmen. Bemusterung Auf Anforderung müssen Anlagenteile vor der Herstellung und Montage zur Bemusterung zur Verfügung gestellt werden. Diese Anlagenteile werden vom Auftraggeber bestimmt und dem Auftragnehmer bekannt gegeben. Die Anforderung kann Wiederholungen und Varianten bis zur endgültigen Entscheidung beinhalten. Die Anlagenteile verbleiben im Besitz des Auftragnehmers. Die Muster verbleiben im Besitz des Auftragnehmers. Termine zur Abstimmung der Unterlagen Für die nach Anforderung eingereichten Unterlagen sowie für die unaufgefordert eingereichten Unterlagen steht der Bauüberwachung eine angemessene Bearbeitungszeit von mind. 3 Wochen zur Verfügung. Die für die Inbetriebnahme der Anlagen erforderlichen Unterlagen sind der Bauleitung 4 Wochen vor dem Fertigstellungstermin zur Überprüfung und Weiterleitung zu übergeben. Die Bedienungs- und Wartungsanweisungen sowie die Revisionsunterlagen sind vom Auftragnehmer 2 Wochen vor der Abnahme der Bauleitung zu übergeben. Nebenleistungen Folgende Leistungen sind mit Einheitspreisen abgegolten: Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen für das eigene Personal; Anfertigen und Liefern aller beschriebenen Montageunterlagen. CAD/EDV-Bearbeitung aller Planungsleistungen sowie Produktion aller Planungsunterlagen; Prüfen der Schlitz-, Durchbruchs- und Leerrohrpläne; Teilnahme eines Bau-/Projektleiters des AN an Baubesprechungen; Nachprüfung der Qualität von Medien, die zum Betrieb der vom Auftragnehmer erstellten Leistung notwendig sind; Lieferung der für die Inbetriebnahme und den Probebetrieb notwendigen Stoffe, falls erforderlich; Funktionsprüfungen und Einstellung der Anlage und Anlagenteile; Bemusterung von Anlagenteilen; Reinigung der Anlage vor der Abnahme; Mitwirken bei der Abnahme und Abnahmeprüfungen des Auftraggebers; Eigenverantwortliche Inbetriebnahme, Probebetrieb und Überwachung der in Betrieb genommenen Anlagen und Anlagenteile zum Zwecke der Funktionsprüfungen, sonstige Abnahmeprüfungen sowie Einstellen der Anlage bis zur Abnahme durch den Auftraggeber. EDV/CAD-Schnittstellen Als Ausstauschformat für CAD-Dokumente ist das dwg- oder dxf- format vorgeschrieben. Unterstützt wird der DXF/DWG-Datenaustausch bis Autocad-Version 2018. Wenn vorhanden ist die Übergabe der Schaltpläne und Schemata zusätzlich im WS-CAD-Dateiformat wünschenswert.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV)
Generelle Vorbemerkungen / Spezifikationen Ergänzend zu den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ZTV sind nachfolgende Punkte bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Leistungsumfang Dieser allgemeine Teil enthält Hinweise und Forderungen zum Leistungsumfang. Der Inhalt dient als Kalkulationsgrundlage und ist Unterlieferanten ebenfalls zur Kenntnis zu geben. Im Text der Leistungsbeschreibung wird aus Gründen der Vereinfachung auf selbstverständliche Ausdrücke, wie liefern, verlegen, herstellen, montieren, einschl. Klein- und Befestigungsmaterial, Gerüste, Geräte und Werkzeuge vorhalten, Schutzvorkehrungen treffen usw. überwiegend verzichtet, diese Punkte sind jedoch bei der Kalkulation grundsätzlich zu berücksichtigen. Sollten nur Einzelleistungen, wie z.B. nur Lieferung oder Montage verlangt werden, so ist dies im Text ausdrücklich vermerkt. Die Ausführung jeder Position versteht sich demnach als die vorschriftsmäßige, fachgerechte und gebrauchsfertige Erbringung der geforderten Leistung einschl. aller notwendigen, auch der nicht besonders erwähnten Nebenleistungen. Alle im LV aufgeführten Geräte und Bauteile wie Melder, Lautsprecher, Sensoren, Aktoren, Zentralen usw., verstehen sich einschl. Anschluß aller Leitungen und Kabel (beidseitiger Anschluss). Hier sind die Anschlüsse nicht gesondert ausgeschrieben. Der Anteil der Montage- und Anschlussarbeiten ist in den Einheitspreisen der jeweiligen Geräte einzurechnen. Alle Geräte sind mit geeigneten Mitteln mit der  Meldernummer/Identifikationsnummer gleichlautend mit den Plänen zu beschriften. Das sind, wenn nicht gesondert ausgeschrieben, in der Regel Bezeichnungsstreifen als beständige Schriftbänder und in geeigneter Größe. Der Anteil der Beschriftungsarbeiten ist in den Einheitspreisen der jeweiligen Geräte einzurechnen. Für besondere Beschriftungen wie den AKS-Schlüssel (Anlagenkennzeichnungsschlüssel) sind gravierte Kunststoffschilder separat ausgeschrieben. Für gleiche Bauteile ist zur günstigeren Lagerhaltung nur ein Fabrikat zu verwenden. Haben Geräte gleiche Funktionen und gleiche Nenndaten, so ist das gleiche Fabrikat und der gleiche Typ vorzusehen. Schutzmaßnahmen Alle Installationen werden ausschließlich gemäß VDE 0100 ausgeführt. Zum Schutz gegen gefährliche Körperströme wird entsprechend VDE 0100 Teil 410 der "Schutz bei indirektem Berühren durch Abschaltung mit einer Überstromschutzeinrichtung", mit der Netzform TN-S nach VDE 0100 Teil 300, angewandt, d.h. Schutz- und Neutralleiter werden grundsätzlich getrennt verlegt. Spannungsabfälle Falls anderweitig keine besonderen Forderungen erhoben werden, darf der Spannungsfall gemäß VDE 0100, Teil 520 betragen: - 1 % in den Zuleitungen, bezogen auf die ermittelte Belastung      einschl. Reserve; - 3 % in Stromkreisen für Einzelgeräte und Zentralen, bezogen      auf die ermittelte Belastung. Kabel- und Leitungsverlegung Es dürfen nur VDE zugelassene Kabel verwendet werden. Kabel sind grundsätzlich in einer Länge, ohne Verbindungsmuffen zu verlegen. Sie sind auf Pritschen, Rinnen, an Decken und Wänden ordnungsgemäß ausgerichtet, nebeneinander mit gegenseitigem Abstand so zu verlegen, dass eine gute Durchlüftung gewährleistet ist. Werden Leitungen oder Kabel ohne zwingende Gründe, z.B. nur zur Montagevereinfachung, auf Umwegen verlegt, so werden die Mehrkosten beim Aufmaß nicht berücksichtigt. Sind Leitungen oder Kabel aus baulichen Gründen auf Umwegen zu verlegen, so sind die Umwege vorher mit der Fachbauleitung abzustimmen. Alle Kabel und Leitungen sind an beiden Enden entsprechend den Plan-Angaben lesbar/erkennbar und dauerhaft z.B. mittels Beschriftungsband zu kennzeichnen. Starkstromkreise und Schwachstromkreise müssen nach VDE 0800, elektrisch sicher voneinander getrennt sein. An Kreuzungs- und Näherungsstellen müssen Kabel, Drähte usw. der beiden Leitungsarrten mind. 10cm voneinander entfernt liegen (gilt in Luft), sofern sie nicht in verschiedenen Isolierrohren geführt oder durch besonders starr angbrachte Trennstege voneinander getrennt sind. Des weiteren sind die Vorschriften der DBP-Telekom zu beachten. Dies gilt für Datenleitungen entsprechend. Lagerung von Material Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Akustische Bedingungen Die Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers müssen den Forderungen der behördlichen Auflagen entsprechen. Es gelten u.a. VDI-Richtlinien 2058, Beurteilung und Abwehr von Arbeitslärm, DIN 4109, Schallschutz im Hochbau. Alle Teile der elektrotechnischen Anlage, von denen Körperschall ausgehen kann, sind auf schwingungstechnisch einwandfrei bemessenen Elementen zu lagern. Der Auftragnehmer hat vor Montagebeginn dem vom Bauherrn gewählten Bauphysiker die Montagezeichnung vorzulegen und genehmigen zu lassen. Änderungen aus Nichtbeachtung dieser Maßnahme gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Fabrikatsabfrage Im Leistungsverzeichnis In der Allgemeinen Beschreibung zu Titeln oder in den einzelnen Positionen sind teilweise eingesetzte Fabrikate und Typen abgefragt. Diese sind vollständig vom Bieter auszufüllen. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung wird von der Leistungsbestimmungshoheit gemäß § 7 VOB/A Gebrauch gemacht. Im Rahmen der technischen Ausstattung wird besonderer Wert auf die Kompatibilität mit den bestehenden Systemen und Anlagen an der HHU gelegt.  Zur Sicherstellung eines einheitlichen technischen Standards und einer effizienten Betriebsführung sind daher bestimmte Produktbindungen vorgesehen. Durch die Verwendung bereits etablierter Komponenten lassen sich Schnittstellenprobleme und Integrationsrisiken zuverlässig vermeiden. Dies gewährleistet nicht nur einen reibungslosen Betrieb, sondern reduziert auch den Aufwand für Anpassungen und Nachrüstungen. Die vertraute Handhabung und das vorhandene Fachwissen führen zu einer schnelleren Fehlerdiagnose und ermöglichen eine zügige Instandsetzung im Störungsfall. Dadurch werden Ausfallzeiten minimiert und die Betriebssicherheit nachhaltig erhöht. Die genannten Gründe dienen der Sicherstellung eines störungsfreien Betriebs, der Wirtschaftlichkeit und der Nachhaltigkeit der technischen Infrastruktur. Für folgende Anlagen sind zwingend aufgeführte Hersteller vorgegeben und sind anzubieten: Elektr. Schließsystem SimonsVoss Beh. WC. Notruf-Set Gira Standard 55 reinweiß glänzend Beh. WC. FernÜG Telegärtner/Sanicall BMA                                Esser by Honeywell, Hekatron oder Siemens Wird vom Bieter kein Hersteller und Fabrikat angegeben so gilt das als Leitfabrikat angegebene Produkt als angeboten und vereinbart. Montagehöhen Die Räumlichkeiten haben in der Regel eine lichte Deckenhöhe von nicht mehr als 3m. Abweichend davon ist die Deckenhöhe in Ebene00 (Erdgeschoss) bis zu 4m hoch. Die Ebene 00 hat eine Fläche von ca. 400m². Bei der Kalkulation ist die erhöhte Montagehöhe in diesem Bereich zu berücksichtigen.
Generelle Vorbemerkungen / Spezifikationen
Anlagenbeschreibung Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen 1.1 Planungsgrundlagen 1.2 Rufanlagen Beh. WC 1.3 Gegen- und Wechselsprechanlagen 1.4 Brandmeldeanlagen 1.5 Sprachalarmierungsanlage 1.6 Elektronisches Schließsystem 1.7 Einbruchmeldeanlage 1.8 Fluchtürsteuerungsanlagen 1.9 Nachrichtentechnische Kabel- und Leitungen 1.10 Installationsdosen 1.11 Brandschutz 1.12 Schnittstellen Diese Erläuterungsbeschreibung dient nur der groben Darstellung des geplanten und beschreibt nicht allumfassend die geplanten und auszuführenden Maßnahmen. Sie dient als Leitfaden und ist dem E-Obermonteur der Baustelle ebenfalls zur Information zur Verfügung zu stellen. 1.1 Planungsgrundlagen Grundlagen für die Planung der Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen sind neben der Baugenehmigung und dem Brandschutzkonzept (Stand: 25.11.2024 von Corall Ingenieure) alle relevanten Bauverordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, allgemein anerkannte Regeln der Technik (DIN/VDE-Normen) sowie die technischen Anschlussbedingungen des Energieversorgers jeweils in der letztgültigen Fassung. Hierzu zählen insbesondere: - Bauordnung NRW - SBauVO NRW - Leitungsanlagenrichtlinie MLAR NRW 2016 - Brandschutzkonzept vom 25.11.2024 - Alle zutreffenden VDE-Bestimmungen und DIN-Normen 1.2 Rufanlagen Beh. WC In Ebene00 des Gebäudes befindet sich ein barrierefreies Behinderten-WC. Das behindertengerechte WC wird mit einem Behinderten-WC-Notrufsystemen nach VDE 0834 ausgerüstet. Dieses besitzt eine akustische und visuelle Alarmierung außen über der Tür sowie eine Dienstzimmereinheit mit einer visuellen und akustischen Alarmierung beim Hausmeister. Das System ist mit einer eigenen USV gepuffert. Weiterhin gibt es eine dort eine akkugepufferte Sprechstelle mit VoLTE Gateway mit Fernmeldung an die Leitstelle Fabrikat Telegärtner auf den Campus der HHU. Im Alarmierungsfall kann man dann über die Mobilfunkverbindung in das Beh. WC einsprechen und mit dem Hilfebedürftigen sprechen. Die schematische Darstellung des Beh-WC-Notrufs kann dem zugehörigen Schema entnommen werden. 1.3 Gegen- und Wechselsprechanlagen An der Haupteingangstüre vorne, der Hintereingangstüre sowie der Zugangstüre Ebene00 zum TRH wird eine Sprechstelle mit folgenden Funktionen vorgesehen: - 4x Klingeltaster - Sprechmodul - Zutrittskontrollmodul - Taster mit LED-Ring im Blindmodul zum scharf/unscharf-   Schalten EMA Es gibt drei Rufgruppen: Rufgruppe 1: Foyer EG Hier wird der Ruf aus der Sprechstelle Haupt- oder Hintereingang mittels Innensprechstellen und zugehöriger Parallelläutewerke aufgeschaltet. Über die zwei Innensprechstellen kann der Ruf angenommen werden und mit demjenigen vor der Tür gesprochen werden. Zudem kann die Türe, von der gerufen wurde, geöffnet werden. Diese Signalisierung ist für Abendveranstaltungen sinnvoll, bei welcher die Eingangstüre verschlossen ist und Personen ohne gültige Zutrittsberechtigung (Transponder) sich bemerkbar machen wollen, weil sie z.B. zu spät zu einer Veranstaltung gekommen sind. Rufgruppe 2: Fakultät Jura Hier wird der Ruf aus der Sprechstelle Haupt-, Hinter- oder TRH-Eingang über ein Smart-Gateway an die Telefonanlage auf dem HHU Campus weitergeleitet und von dort aus auf beliebige Durchwahlen von Mitarbeitern der Fakultät Jura wieder zurück zum Gebäude geleitet. Die SIP-Telefone der entsprechenden Mitarbeiter klingeln, der erste der dran geht erhält den Türruf und kann mit der Person kommunizieren. Über eine Tastenkombination kann die rufende Türe geöffnet werden. Rufgruppe 3: Fakultät Informatik Hier wird der Ruf aus der Sprechstelle Haupt-, Hinter- oder TRH-Eingang über ein Smart-Gateway an die Telefonanlage auf dem HHU Campus weitergeleitet und von dort aus auf beliebige Durchwahlen von Mitarbeitern der Fakultät Informatik wieder zurück zum Gebäude geleitet. Die SIP-Telefone der entsprechenden Mitarbeiter klingeln, der erste der dran geht erhält den Türruf und kann mit der Person kommunizieren. Über eine Tastenkombination kann die rufende Türe geöffnet werden. Für die Nutzung wird eine Lizenz für die Telefonanlage benötigt und eine für das Smart-Gateway, welche beide in den Kosten TGA enthalten sind. Für die über die Telefonanlage anzusprechenden SIP-Teilnehmer sind keine zusätzlichen Lizenzen notwendig. Eine Videoanlage als visuelle Ergänzung zur Gegensprechanlage ist nicht vorgesehen. Die schematische Darstellung der Sprechanlage kann dem zugehörigen Schema entnommen werden. Weiterhin sind Gehäuse und Rahmen berücksichtigt, in welche Module (ZuKo und EMA) - integriert in Blindabdeckungen des Sprechanlagenherstellers - montiert werden. Die zugehörigen Module sind in den Titeln EMA und ZuKo ausgeschrieben. An den Türen wird einen Sprechstelle als modular aufgebaute Türstation eingesetzt. Diese muss in verschiedenen Farben lieferbar sein und optional ebenfalls in Wunschfarbe nach RAL geliefert werden können. Für den entsprechenden Einsatz werden vom Hersteller unterschiedliche Module angeboten. 1.4 Brandmeldeanlagen Für das Objekt ist eine BMA nach DIN 14675 in Kategorie 1 (Vollschutz) gemäß SK geplant. Diese soll auf die Leitstelle der Feuerwehr Düsseldorf aufgeschaltet werden. Der Überwachungsumfang umfasst mit Ausnahme der normativ in Ziff. 6.1.3.2 der DIN VDE 0833-2 beschriebenen zulässigen Ausnahmen alle Räume des Gebäudes. Zusätzlich wurden im BSK folgende Ausnahmen vom Überwachungsumfang zugelassen: - Lüftungsleitungen, wenn diese mit Rauchschaltern der Lüf-   tungstechnik überwacht werden und eine automatische Ab-   schaltung bei Rauchdetektion sichergestellt ist. - Zwischendecken- und Doppelbodenbereiche (hier: Zwischen-   decken der Büros, Teeküchen und WC´s sowie im Doppelbo   denbereich des Erdgeschosses) Die Brandmeldezentrale ist mit der Sprachalarmierungszentrale in einem eigenen Raum in EbeneU1 des Gebäudes untergebracht. Die zugehörige Feuerwehrperipherie FSD, FSE und Blitzleuchte befindet sich im äußeren Haupt-Eingangsbereich des Gebäudes, das FIBS (FSD, FBF, Feuerwehrsprechstelle, PV- Abschaltung, Feuerwehrlaufkarten sowie Feuerwehrpläne) im inneren Haupteingangsbereich (Foyer) des Gebäudes. Im Gebäude werden alle relevanten Melder geplant. Druckknopfmelder an allen Ausgängen ins freie sowie mindestens alle 50m Laufweg. Mehrkriterienmelder in allen Räumen wie Büros, Flure, Besprecher, Pumi, WC-Vorräume, Technikräume etc. soweit nach VDE 0833-2 erforderlich. Für den Transmissionsschacht des Aufzuges ist ein Rauchansaugsystem geplant, die Auswerteeinheit wird im Bereich Technikgeschoss außerhalb des Aufzugsmaschinenraumes im Flur angeordnet. Für die Tiefgarage wurde ein linienförmiger Wärmemelder für die Branderkennung eingeplant. Die Alarmierung findet über die nachfolgend beschriebene Sprachalarmierungsanlage statt, welche über die BMA angesteuert wird. Das Behinderten-WC erhält zusätzlich eine optische Alarmierung über die BMA, Bereiche mit erhöhter Geräuschentwicklung (IuK-Raum, Lüftung, Klimazentrale) ebenfalls. Eine zusätzliche Alarmierung für Hörgeschädigte ist derzeit nicht vorgesehen (z.B. Seminar-/Besprechungsraum). Bei Bedarf wäre es ggfs. möglich, das Alarmsignal in das im Seminarraum Ebene00 vorgesehene System Sennheiser Mobile Connect einzuspielen. Dies ist aber derzeit nicht berücksichtigt. Relevante Ansteuerungen in Form einer Brandfallmatrix werden im Brandschutzkonzept beschrieben und entsprechend umgesetzt. Die schematische Darstellung der BM-Anlage kann dem zugehörigen Schema entnommen werden. 1.5 Sprachalarmierungsanlage Für das Objekt ist eine SAA nach DIN 14675 in Kategorie 1 (Vollbeschallung) und Sicherheitsstufe II (AB-Verkabelung) geplant. Die SAA wird im Brandfall über die BMA angesteuert und erteilt entsprechende Warnhinweise und Anweisung an alle anwesenden Personen. Die Alarmierung erfolgt in den Sprachen Deutsch und Englisch. Eine entsprechende Sprachkonserve liegt der HHU vor und wird dem Projekt zur Verfügung gestellt. Die SAZ ist im selben Raum wie die BMZ angeordnet. Der Raum wird entsprechend über die Lüftungsanlage und auch Kühlung konditioniert. Der Hausmeister erhält eine Sprechstelle, um über die SAA Ansagen oder Durchsagen machen zu können. Folgende Rufgruppen sind vorgesehen: - Tiefgarage EbeneU1 + angrenzende Räume - EbeneU1 ab Schleuse - Ebene00 - Ebene01 - Ebene02 - Ebene03 - Ebene04 - Ebene05 - Ebene06 Eine weitere Sprechstelle mit den o.g. Rufgruppen wird im Bereich der SAZ angeordnet. Weiterhin ist eine Feuerwehrsprechstelle im FIBS vorgesehen. Diese Sprechstelle erhält nur die Rufgruppe „gesamtes Gebäude“, somit kann die Feuerwehr nur Personen im gesamten Gebäude ansprechen ohne Selektion von einzelnen Rufgruppen. Dies wird im Planungsgespräch mit der Feuerwehr verifiziert. Bei der Planung wurden AB-Lautsprecher vorgesehen. Diese entweder als Wandaufbaulautsprecher (Büros, Teeküchen, Besprechungsräume, Technikräume, Tiefgarage, Treppenhaus, …) und in Bereichen mit Zwischendecke in Form von Einlegedecken oder GK-Decken als runde Deckeneinbaulaulautsprecher (Flure, WCs, PuMi, Drucker, Post, Foyer, …). Die schematische Darstellung der SA-Anlage kann dem zugehörigen Schema entnommen werden. 1.6 Elektronisches Schließsystem Das Objekt soll vollständig mit einem elektronischen Schließsystem von SimonsVoss (festgeschriebenes Fabrikat) ausgestattet werden. Leistung dieses Leistungspaketes ist folgendes: An den Türen mit elektromotorischer Betätigung und/oder Motorschlossansteuerung werden Wandleser vorgesehen, welche die Türen entsprechend über Transponder freischalten und öffnen können. Dies ist an folgenden Türen der Fall: - Etagentüren vom TRH in die Etage EbeneU1 – Ebene05 - Haupteingangstüre Ebene00 - Hintereingangstüre Ebene00 - Ausgang Teeküche Ebene00 - Hausmeisterbüro Ebene00 - Türe Schleuse in die TG EbeneU1 Weiterhin gibt es einen ZuKo-Wandleser im Bereich der Tiefgaragenzufahrt zur Öffnung des Tiefgaragentores. Zur Auswertung der Berechtigung werden im Bereich der Zwischendecken sogenannte Smart Gateway in Verbindung mit Smart Output Modulen eingesetzt. Die Smart Gateways sind über das LAN mit dem Core-Switch verbunden, welcher über WAN mit der Schlüsselzentrale der HHU verbunden sind. Dort werden die entsprechenden Berechtigungen im Backendsystem vergeben. Die Smart-Output Module sind nötig, um in Verbindung mit der EMA über die ZuKo die Einbruchmeldeanlage scharf/unscharf schalten zu können. Siehe Titel EMA. Leistung der Rahmenvertragsfirma (Nicht Leistung dieser Ausschreibung) In fast allen Türen ist zudem ein elektronischer Schließzylinder vorgesehen, auch in den vor beschriebenen Türen, um die Zugänglichkeit bei Stromausfall sicher zu stellen. Die elektronischen Schließzylinder werden über sogenannte Funk-Gateways (Nodes) via IP ebenfalls an den Coreswitch angebunden und über die Schlüsselverwaltung verwaltet. Die Beschaffung und Installation ist nicht teil dieses LVs. Es findet jedoch eine gemeinsame Inbetriebnahme statt, nicht nur unter den ZuKo Komponenten selber, sondern auch zur EMA, FTS und elektromotorischen Ansteuerung. Die schematische Darstellung der ZuKo-Anlage kann dem zugehörigen Schema Türsteuerungen und EMA entnommen werden. 1.7 Einbruchmeldeanlage Es ist eine Einbruchmeldeanlage für die Ebene00 vorgesehen. Die Aussenhaut der Ebene00 wird in Form von kombinierten Riegel- und Magnetkontakten an den Fenstern (KG300) und Magnet- und Riegelschaltkontakten an den Türen (KG300) überwacht. Zudem gibt es an allen möglichen Zugangsbereichen (nicht Treppenhaus) mit Einbruchmöglichkeit durchs Fenster oder Eingangstüren Bewegungsmelder als fallenmäßige Überwachung. Es sind drei Scharfschaltebereiche oder auch Sicherungsbereiche (SSB) vorgesehen: SSB 1: Hausmeisterraum Ebene00 SSB 2: Ebene00 ohne Treppenhaus SSB 3: Treppenhaus EbeneU1 und Ebene00 Der SSB2 und SSB3 kann erst scharf geschaltet werden, wenn der SSB 1 bereits scharf geschaltet ist. An den Zugängen zum Scharfschaltebereich innen gibt es Infodisplays, um den Zustand der jeweiligen Bereiche ablesen zu können. - 1x Infodispay EM-Zentrale Ebene00 - 1x Infodisplay innen am Haupteingang Ebene00 - 1x Infodisplay innen am Ausgang TRH Ebene00 - 1x Infodisplay innen im Bereich Schleuse EbeneU1 1. Die EMZ befindet sich in einem eigenen Sicherungsbereich 1 beim Hausmeister. Der Zugang des Hausmeisterraums ist daher mit einer Scharfschalteeinrichtung versehen. 2. In der Türe sind Motorschloss, Magnetkontakt und Riegelschaltkontakt bauseits (KG300) vorgesehen. EMA-gesicherte Türen im Verlauf von Rettungswegen sind mit Fluchttürsteuerung und Fluchttüröffner versehen (KG300), ggfs. zusätzlich mit elektromotorischer Ansteuerung (KG300) und / oder Motorschloss (KG300). Weiterhin mit Magnetkontakt und Riegelschaltkontakt (KG300). Die Ebene00 als Sicherungsbereich 2 kann im Bereich Haupteingang aussen, Hintereingang aussen sowie im TRH mit Zugang zum Foyer scharf und unscharf geschaltet werden. Das Treppenhaus EbeneU1 und Ebene00 als Sicherungsbereich 3 kann an der Türe TRH nach draussen sowie an der Zugangstüre Schleuse/Tiefgarage scharf und unscharf geschaltet werden. Die Scharf-/Unscharfschaltung erfolgt über einen berechtigten Transponder der ZuKo-Anlage SimonsVoss in Verbindung mit einem Taster mit LED-Leuchtring der EMA (nicht VdS-Konform). Ist der entsprechende Bereich scharfschaltebereit, so kann man über Druck des Tasters und gleichzeitiges nutzen des Transponders den Bereich scharf schalten. Es erfolgt die Bestätigung über den grünen Leuchtring. Kann nicht scharf geschaltet werden, leuchtet der Ring rot. An einem der Infodispays muss dann geschaut werden, was die Scharfschaltung verhindert. Ggfs. kann man über drücken des Tasters an der aufleuchtenden Farbe erkennen, ob die Anlage zur Zeit scharf oder unscharf ist (nicht VdS-Konform). Eine weitere Möglichkeit ist es, bei Nutzung des Lesers über ein berechtigtes materielles Identifikationsmerkmal zusätzlich den LED-Ring des Tasters in der Farbe anzusteuern (grün = unscharf bzw. Leser Freischaltung Tür öffnen; rot = scharf bzw. Leser keine Freischaltung Tür öffnen) Diese Rückmeldung wäre aber gegebenenfalls auch über die drei Status LEDs des ZuKo-Lesers abzulesen. Die Ansteuerung über den Taster sowie die Ansteuerung der LEDs erfolgt durch eine kleine SPS in der Einbruchmeldezentrale mit Zeit- und Verknüpfungsfunktion je Scharfschaltebereich. Im Sicherungsbereich 3 sind keine Bewegungsmelder vorhanden, dass nicht versehentlich jemand von den oberen Geschossen des TRH in einen Bewegungsmelder des bereits zuvor scharf geschalteten TRHs einläuft und so einen Fehlalarm auslöst. Die Aussentüranlage zum Treppenhaus wird deshalb mit einem Alarmglas ausgestattet, um diese auf Bruch und Durchgriff zu überwachen. Es kann sein, dass ggfs. bereits vorher jemand den Sicherungsbereich 3 scharf geschaltet hat weil er dachte, er sei der letzte in den Obergeschossen. Dann muss derjenige an der Ausgangstüre des TRH zur Merowinger Straße oder an der Schleusentüre zur Tiefgarage zunächst von innen wieder unscharf schalten, um die Türe öffnen zu können. Nur in einem Notfall könnte er das auch unter Alarmauslösung über die Fluchttürsteuerung machen. Im Anschluss muss der Bereich von aussen wieder scharf geschaltet werden. Um Fehlalarme weiter zu reduzieren, werden alle Präsenzmelder in allen Ebenen, welche an eine Raumautomation angebunden und als digitaler Datenpunkt zur Verfügung stehen (Büros, Besprechungsräume, Teeküchen) ausgewertet. Eine Scharfschaltung ist nicht möglich, wenn ein Präsenzmelder des RA-Systems im entsprechenden Scharfschaltebereich eine Bewegung detektiert. Im Falle der Scharfschaltung des SSB3 Treppenhaus erst, wenn keine Präsenz mehr durch die RA-Präsenzmelder in den Obergeschossen ab Ebene 01 gemeldet wird. Da jedoch nicht alle Räume und Bereiche mit RA-Präsenzmeldern ausgestattet sind (z.B. Flure, WCs, Putzräume, IuK-Raum), kann sich trotz erfüllter Zwangsläufigkeit jemand in diesen nicht überwachten Bereichen aufhalten. Weiterhin sind in die Zwangsläufigkeit des SSB1 und SSB2 die Bewegungsmelder sowie Magnet- und Riegelkontakte der EMA von Türen und Fenstern der E00 mit einbezogen. Es ist eine interne Einbruch-Alarmierung in den Fluren in Ebene00, im Treppenhaus Ebene00 sowie in der Schleuse EbeneU1 vorgesehen, welche einen lauten schrillen Ton sowie ein Blitzlicht erzeugt und überall in Ebene00 sowie in der Schleuse EbeneU1 vernommen werden kann. Zudem findet bei Einbruchalarm eine optische und akustische Alarmierung über einen externen Signalgeber im Bereich Treppenhauseingang statt. Die Anlage erhält eine Einrichtung zur Fernübertragung an einen Wachdienst. Das Übertragungsgerät ist im SSB1 beim Hausmeister angeordnet. Die SIM-Karte als redundanter Übertragungsweg ist bauherrenseitig zu stellen. Die Anlage kann nicht gemäß VdS-Klasse aufgebaut werden, da beispielsweise eine Scharfschaltung über eine Fremdsystem, hier ZuKo SimonsVoss, nicht zugelassen ist. Dies ist aber aus organisatorischen Gründen notwendig. Nach Abstimmung mit der HHU ist keine VdS-Konformität gefordert, da es auch keine entsprechende Vereinbarung in der Sachversicherung gibt. Die schematische Darstellung der EM-Anlage kann dem zugehörigen Schema entnommen werden. 1.8 Fluchtürsteuerungsanlagen Die Komponenten der Fluchttürsteuerung wie - Fluchtwegterminal - Fluchtwegsteuerung - Netzteil Fluchtwegsteuerung - Schlüsselschalter - etc. einschließlich Montage und Inbetriebnahme sind in der Kostengruppe 300 ausgeschrieben und im Leistungspaket Türanlagen enthalten. 1.9 Nachrichtentechnische Kabel- und Leitungen Die Kabel- und Leitungsanlage ist im Leistungspaket Elektroinstallation enthalten. Eine Koordination und Abstimmung zu den Leitungen und dessen Verlegung ist Teil dieses Leistungspaketes. 1.10 Installationsdosen Die u.P. Installationsdosen und Gerätebecher für - den Beh.-WC-Notruf - die Brandmeldeanlage - die Sprachalarmierungsanlage - die Fluchtwegsicherung - die Einbruchmeldeanlage - die Bedieneinrichtungen der elektrischen Türbetätigung sind ebenfalls im Leistungspaket Elektroinstallation enthalten. Eine Koordination und Abstimmung zu den Dosen und dessen Einbauort und Abstand zu Bauteilen ist Teil dieses Leistungspaketes. 1.11 Brandschutz Für die Ausführung der Arbeiten ist das gültige Brandschutzkonzept einschließlich Brandfallmatrix, die Baugenehmigung und relevanten Normen zu beachten. Der Verschluss von Öffnungen in Form von Kabel-Abschottungen ist im Leistungspaket Elektroinstallation enthalten. Die Bedarfsanmeldung und Koordination dahingehend ist mit dem Gewerk Elt abzustimmen. 1.12 Schnittstellen Zwischen dem AN dieses Leistungspaket und dem AN-Sonstige Leistungspakete sind folgende Schnittstellen geplant. Es handelt sich hierbei um eine grobe Aufstellung der Schnittstellen. Feinere Abstimmungen werden in der Bauphase getroffen. Gewerk SiTe/NT = Ausführender dieses Leistungspaket Gewerk Elektro = Ausführender für Elektroinstallation und Datennetz Gewerk GA = Ausführender für Gebäudeautomation Gerwerk Türen = Ausführender für die Türen innen und aussen HHU = Heinrich-Heine-Universität - Beh- WC-Notruf Ausführender-SiTe: Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Komponenten. Abstimmung bzgl. und Aufschaltung auf die Leitstelle der HHU mit der HHU Ausführender-Elektro: Lieferung und Montage der Leitungs- und Kabelanlage, Lieferung und Montage von uP-Dosen, Brandschutzverschluss Leitungsanlage Ausführender-GA: Aufnahme der Meldungen und Aufschaltung auf die GA HHU: Übernahme des Beh.-WC-Sprachanrufs auf die Leitstelle - Gegen- und Wechselsprechanlagen Ausführender-SiTe: Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Komponenten. Aufschaltung vis Smart Gateway auf die Telefonanlage der HHU Ausführender-Elektro: Lieferung und Montage der Leitungs- und Kabelanlage, Brandschutzverschluss Leitungsanlage HHU: Übernahme der beiden Nebenstellenrufe des Smart-Gateways über die Telefonanlage auf dem Campus der HHU und Routing auf die Nebenstellen im Gebäude MRW. Lieferung von IP-Adressdaten für die Programmierung des Smart Gateway - Brandmeldeanlagen Ausführender-SiTe: Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Komponenten. Aufschaltung auf die Feuerwehr Ausführender-Elektro: Lieferung und Montage der Leitungs- und Kabelanlage, Lieferung und Montage von uP-Dosen, Brandschutzverschluss Leitungsanlage Ausführender-GA: Aufnahme der Meldungen und Aufschaltung auf die GA - Sprachalarmierungsanlage Ausführender-SiTe: Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Komponenten. Aufschaltung auf die Feuerwehr Ausführender-Elektro: Lieferung und Montage der Leitungs- und Kabelanlage, Lieferung und Montage von uP-Dosen, Brandschutzverschluss Leitungsanlage Ausführender-GA: Aufnahme der Meldungen und Aufschaltung auf die GA - Zutrittskontrolle Ausführender-SiTe: Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Komponenten. Abstimmung der Sicherheitstechnik untereinander (EMA) und Abstimmung mit dem AN-Türen für die Ansteuerung der Türanlagen und Fluchtwegsicherung. Ausführender-Türen: Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Komponenten elektrische Türansteuerung (Motor, Motorschloss,Programmschalter etc.) und der Fluchtwegsicherung (Fluchtwegterminal, Fluchttürsteuerung, Netzteil) Ausführender-Elektro: Lieferung und Montage der Leitungs- und Kabelanlage, Lieferung und Montage von uP-Dosen, Brandschutzverschluss Leitungsanlage - Einbruchmeldeanlage Ausführender-SiTe: Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Komponenten. Abstimmung der Sicherheitstechnik untereinander (ZuKo) und Abstimmung mit dem AN-Türen für die Ansteuerung der Türanlagen und Fluchtwegsicherung. Ausführender-Türen: Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Komponenten elektrische Türansteuerung (Magnetkontakt, Riegelschaltkontakt, Alarmglas etc.) und der Fluchtwegsicherung (Fluchtwegterminal, Fluchttürsteuerung, Netzteil) Ausführender-Elektro: Lieferung und Montage der Leitungs- und Kabelanlage, Lieferung und Montage von uP-Dosen, Brandschutzverschluss Leitungsanlage
Anlagenbeschreibung Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen
05.01 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen
05.01
Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen
06 KG 460 Förderanlagen
06
KG 460 Förderanlagen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen, ZTV - Aufzugsanlagen Vorwort Die folgenden aufgeführten zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen gelten als Ergänzung zu den allgemeinen technischen Vertragsbedingungen der VOB Teil C in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Version. Aussagefähige technische Unterlagen zum Nachweis der geforderten technischen Eigenschaften sind dem Angebot beizufügen. Hinweis ATV Für die Leistungserbringung sind nachfolgende ATV zugrunde zu legen: DIN 18299 - Allgemeine Regeln für Bauarbeiten jeder Art DIN 18385 - Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteige sowie Förderanlagen Vorschriften und Angebotsgrundlage Die Anlagen müssen zum Zeitpunkt der Inverkehrbringung den geltenden Vorschriften entsprechen. Die Baugenehmigung und das Brandschutzkonzept sind zu beachten und umzusetzen. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen oder internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig",  immer auch gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Unterlagen für den Auftragnehmer (AN) Der AN erhält zur Erstellung der Montage-, Werkstatt- und Detailpläne sowie zur Berechnung und abschließenden Dimensionierung jeweils als pdf-Datei (ggfs. eigenverantwortlich vom Projektserver herunterzuladen) - Pläne des Fachingenieurs - Tragwerkspläne - Werkpläne des Architekten - Detailpläne des Architekten Die Zeichnungen sind Grundlage der Montageplanung des AN und nicht für die Baustelle bestimmt. Sie berücksichtigen daher auch nicht die endgültige und vollständige Darstellung aller Bauteile. Die Montageplanung des AN erfolgt in den aktuellen Werkplänen des Architekten. Vom Auftragnehmer (AN) zu erstellende Unterlagen Montage- und Detailzeichnungen bestehend aus: Grundrissen, Grundriss Triebwerksraum mit allen Einbauten, Schnitte, Kabinenansichten, Detailzeichnungen für: - Tableaus, Mauerumfassungszargen und deren Befestigung, Handlauf und dessen Befestigung, Spiegel mit Unterkonstruktion, Kabinendecke mit Beleuchtung und Unterkonstruktion. Regel- und steuertechnische Pläne, bestehend aus: - 3 x Schaltpläne, - 1 x PDF-Datei auf Datenträger Zur Montageplanung gehört unter anderem: - verantwortliche Prüfung der Ausführungsplanung nach (VOB/C 3.1.3), - Koordinierung der Montagepläne mit den anderen Gewerken, - selbständiges Anfordern der Daten von Leistungen der anderen Gewerke die, die Leistung des AN beeinflussen können bei den anderen AN. Berechnungen/ Aufstellungen Unaufgefordert sind der Bauüberwachung/dem Ingenieur zu übergeben: - Berechnung der Führungsschienen - Berechnung der Treibscheibenwelle - Berechnung der Tragmittel - Achsberechnung der am stärksten belasteten Ableitrolle - Berechnung der Seilpressung - Statik für Schachtgerüste und zugehörige Prüfstatik - Statik für Einbauteile - akustische Berechnung - Leistungsbilanz - Fabrikatslisten Bei Anlagen und Anlagenteilen, die für Ausführung, Betrieb und Gebrauch einem behördlich vorgeschriebenen Genehmigungs- und Abnahmeverfahren unterliegen, sind Anträge mit sämtlichen Unterlagen und Zeichnungen, in vorgeschriebener Form und Ausfertigung, durch den Auftragnehmer zu erstellen und bei den zuständigen Instanzen einzureichen. Inhalt der AN-Unterlagen Zeichnungen sind auf CAD zu erstellen. Nur DIN-Formate sind zulässig. Grundrisszeichnungen, Stromlaufpläne DIN A3 oder A4. Anlagenteile sind maßstäblich darzustellen und mit Bezug zum Baukörper zu bemaßen. Es sind nur deutsche Bezeichnungen und genormte Symbole zu verwenden. Aus diesen Zeichnungen müssen alle Aussparungen, Schlitze usw. ersichtlich sein, ebenso sind die statischen Lastangaben verbindlich anzuzeigen. Die Aufteilung der Layer ist mit dem AG abzustimmen. Anlagenzeichnungen, mit folgenden Eintragungen: - Anlagenbezeichnungen mit Leistungsdaten; Abmessungen - Sollwerte - Geräte mit Typen- und Größenangaben, Motorleistungen; - Revisions-, Montageöffnungen; - Aufstellorte von Schaltschränken; - Gewichte, Größe und Lage der Anlagenteile; - statische und dynamische Belastungen. Schaltpläne und Stromlaufpläne Schaltpläne und Stromlaufpläne sind nach DIN EN 60617 (Symbolik), DIN EN 61082-1 (Dokumentationsaufbau) und DIN EN 61346/61346-2 (Objektkennzeichnung) auszuführen. Schaltpläne müssen u.a. folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung der Geräte; - Klemmen- und Kontaktbezeichnungen; - Leistungsangaben der Verbraucher, - Sicherungen, - Einstellwerte von Schutz- und Zeitrelais. Hinweis: • Schaltplan: Zeigt die logische Schaltung einer elektrischen Anlage. Symbole von Bauteilen (Schalter, Relais, Sicherungen, Kontakte) sind miteinander verdraht, aber oft ohne genaue räumliche Anordnung. Fokus auf Verbindungen, Funktionen und Logik der Schaltung. • Stromlaufplan für : Zeigt die physikalische  Verdrahtung und den genauen Verlauf der Leitungen im System. Legt fest, welche Leiter welche Bauteile verbinden, inklusive Klemmen, Leitungswege, Querschnitte und Installationslängen. Fokus auf Praxis der Installation und Verlegung. Klemmenpläne Im Klemmenanschlussplan müssen die Anordnung und Bezeichnung der Klemmen in den Schaltschränken, Steuertableaus, Klemmkästen und der Geräte ersichtlich sein. Abgehenden Kabel und Leitungen sind zu nummerieren und mit Zielbezeichnungen zu versehen. Aufbaupläne der Schaltschränke Maßstäbliche Anordnung der Funktionsteile und Klemmleisten, Maßstab mindestens 1:20. Die Darstellung der Frontplatte muss die Anordnung der von außen sichtbaren Einbau-, Überwachungs- und Bedienungsteile und die vorgesehene Beschriftung, die Anlagenteile, Funktion, Aufgabe, Systemzugehörigkeit sowie Sicherheitshinweise eindeutig zeigen. Termine Der Auftragnehmer hat spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss einen detaillierten Montageterminplan aufzustellen und dem Auftraggeber zur Abstimmung einzureichen. Diese Aufstellung muss die vertraglich vereinbarten Termine enthalten. Prüfung von Ausführungsunterlagen sind vom Auftragnehmer so rechtzeitig zu beantragen (innerhalb von 21 Tage nach Auftragserteilung), dass die vereinbarten Termine gesichert bleiben. Die für die Inbetriebnahme der Anlagen erforderlichen Unterlagen sind der Bauüberwachung (BÜ) 14 Tage vor dem Fertigstellungstermin zur Überprüfung und Weiterleitung zu übergeben. Bedienungs- und Wartungsanweisungen sowie die Revisionsunterlagen sind der BÜ vom AN 14 Tage vor der Abnahme zu übergeben. Zum vertraglichen Fertigstellungstermin müssen die beanstandungslose Sachverständigenabnahmen sowie die Inbetriebnahmeprüfung vollzogen sein. Wird ein vertraglich vereinbarter Fertigstellungstermin durch Umstände, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, nicht eingehalten, so wird der etwa notwendig werdende provisorische Betrieb der Anlage kostenlos und mit eigenen Mitteln vom Auftragnehmer sichergestellt. Transport Für den Transport und die Einbringung von schweren Anlagenteilen stehen bauseits keine Leistungen zur Verfügung. Spezielle Lastaufnahmepunkte, außer den vorhandenen, stehen nicht zur Verfügung. Lastaufnahmepunkte die keinen Prüfungsvermerk führen, sind vor der Nutzung aus Kosten des Auftragnehmers zu prüfen. Die Einbringung von neuen Lastaufnahmepunkten wie z. B. Dübel sind im Vorfeld vom Fachingenieur freizugeben. Gewährleistung Die Gewährleistung gemäß VOB auf alle fest mit dem Gebäude verbundenen Anlagenteile sowie alle beweglichen Anlagenteile wird verlängert und beträgt bei Abschluss eines Normalwartungsvertrages mit dem Auftragnehmer 4 Jahre, ansonsten 2 Jahre. Die Gewährleistung beginnt frühestens nach vollständiger Mängelbeseitigung und erfolgter förmlicher Bauherrenabnahme. Während der Gewährleistungszeit wird der Auftragnehmer neben der Durchführung der regelmäßigen Wartung auch alle elektrischen und mechanischen Teile der Anlagen, soweit erforderlich, reparieren oder ersetzen und auftretende Störungen im Rahmen seiner Gewährleistung zu beseitigen. Mit der Störungsbeseitigung vor Ort ist spätestens 2 Stunden nach Meldung zu beginnen. Reparaturen und Ersatzlieferungen sind durch ihn nicht zu vertreten, wenn diese auf nicht ordnungsgemäße Nutzung der Anlage zurückzuführen sind. Alle Unterhaltungsarbeiten werden während der normalen täglichen Arbeitszeit durchgeführt und sind dem Bauherrn/Betreiber vorher anzuzeigen. Mitbenutzung Die Mitbenutzung von Baustelleneinrichtungen anderer Firmen ist direkt mit dem jeweiligen Eigentümer zu klären. Information auf der Baustelle Vor Abgabe des Angebotes hat sich der Bieter über die Verhältnisse auf der Baustelle zu informieren. Auf nicht ausreichende Unterrichtung kann sich der Auftragnehmer dem Auftraggeber gegenüber nicht berufen und daraus Nachforderungen stellen. Bauseitige Leistungen Elektrische Zuleitung zum Aufstellungsort des Schaltschrankes 400/ 230 V (50 Hz). Daten- und Steuerleitung bis zum Schaltschrank für BMA, GA, NT etc. Zur Montage werden Baustromverteiler je Bauteil zur Verfügung gestellt. Provisorische Verlängerungskabel gehören zum Lieferumfang Auftragnehmer Fördertechnik. Beleuchtung im Bereich des Steuerschrankes (mind. 200 Lux) und auf dem Boden der Schachtzugängen (mind. 50 Lux). Potentialausgleich bereitstellen (innerer Potentialausgleich des Aufzuges und Anschluss an bauseitige Anschlussschiene/ Erdungsfestpunkt erfolgt durch Auftragnehmer). Herstellen der Rohbauöffnung gem. LBO NRW zur Einbringung des Rauchabzugs gemäß Gebäude Energie Gesetz (GEG) bzw. für die Schachtbelüftung. Montage der vom Auftragnehmer gelieferten Einbauteile (Lasthaken, Ankerschienen, Rüsthülsen) in neu errichtete Betonschächten. Absperrungen an den Schachttüren bis Montagebeginn gemäß UVV. Leistungen des Auftragnehmers Übernahme Absperrungen an den Schachttüren. Lieferung und Montage von Lasthaken. Da es sich um einen Bestandsschacht handelt ist eine Dübelmontage für alle Schachteinbauten und Rüstungen mit bauaufsichtlich zugelassenen Dübelsystemen vorzunehmen. Lieferung sowie Ein- und Ausbau der Rüstungen im Fahrschacht einschließlich der Gerüstbügel nach DIN 4420 und UVV. Erstellung Lotprotokoll vor Montagebeginn. Grundierung aller nicht funktionsbedingten blanken Stahlteile, Beschädigungen sind nach der Montage fachgerecht auszubessern. Geschlossener Steuerschrank für den Triebwerksraum. Hauptschalter mit Absicherung und Zubehör. Auflegen der Hauptzuleitung an den Hauptschalter einschließlich Lieferung und Montage einer evtl. erforderlichen Unterverteilung. Notstromquelle bei Netzausfall für Notruf und Notbeleuchtung mit automatisch aufladendem Akku entsprechend den Forderungen der EN 81-20 sowie der EN 81-28. Abladen und Transport auch schwerer Teile bis zur Verwendungsstelle. Konsolen zur Aufnahme der Hauptträger am Maschinenrahmen. Verschließen aller nicht mehr benötigten Bodendurchbrüche im Triebwerksraum mit betretbaren Tränenblech (Stahl verzinkt oder Edelstahl. Anschluss der Aufzüge an den gebäudeseitigen Potenzialausgleich. Anschluss des Windenträgers an den gebäudeseitigen Potentialausgleich. Monteurgestellung für bauseitige Arbeiten im Schacht oder vom Kabinendach aus wie z.B. Einbringung eines bauseitigen RAS, Verlegung derZuleitung im Fahrschacht, Herstellen der Zugangs für Malerarbeiten in der Schachtgrube und Anschlussarbeiten Potenzialausgleich usw. Kennzeichnungen Alle drehenden Teile erhalten einen gelben Warnanstrich, Schmierstellen müssen in der Wartungsanleitung klar gekennzeichnet werden. Maßangaben Alle Maßangaben in den zur Verfügung gestellten Baubeschreibungen und Zeichnungen sind unverbindlich. Daher sind Maße am Bau zu nehmen, die in die Zeichnungen eingetragenen Maße zu prüfen und etwaige Abweichungen der Bauleitung zu melden. Änderungsarbeiten, die durch die Nichteinhaltung dieser Anordnung erforderlich werden, werden nicht vergütet. Absperrungen, Rüstungen, Staubschutzwände Das Erstellen von Rüstungen gem. DIN 4420 mit einer Punktlast von 250 kg gehört mit zum Lieferumfang Auftragnehmer. Die Wartung, Unterhaltung und Verantwortung für die erstellten Abschrankungen von Schachtzugängen usw. liegt ab Arbeitsbeginn beim Auftragnehmer. Wird es notwendig, anlässlich des Transportes von Materialien, Maschinen und dergleichen vorhandene Absperrungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungen, auch an anderen Stellen vorübergehend abzubauen, so ist der Auftragnehmer für die sichere Absperrung dieser Wege und für den ordentlichen Wiederaufbau voll verantwortlich. Staub und Schmutz sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Wenn mit Staub und Schmutz zu rechnen ist, hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass tangierte Bauabschnitte/ Gebäudeteile vor Staub und Schmutz geschützt werden. Die Durchführung der Baustellenreinigung erfolgt durch den Auftragnehmer. Die Baustelle ist täglich vom Auftragnehmer besenrein zu verlassen. Die Bauleitung ist berechtigt, nach ihrem Ermessen erforderliche Baureinigungen, Aufräumarbeiten, Schuttabfuhr und dergleichen ausführen zu lassen. Der Auftragnehmer hat sich die ordnungsgemäße Baureinigung und Ablagerung von der Bauleitung schriftlich auf vorgedrucktem Formular wöchentlich bescheinigen zu lassen. Liegen diese Bescheinigungen nicht oder nur unvollständig vor, werden dem Auftragnehmer die Kosten der bauseitigen Baureinigung im Verhältnis seiner Abrechnungssumme zu den übrigen am Bau beteiligten Firmen, die gleichfalls mit der Schuttbeseitigung in Verzug sind, belastet. Kann der Auftragnehmer die erforderlichen Bescheinigungen auch bei der Schlussrechnung nicht vorlegen, so gilt als vereinbart, dass der Auftragnehmer im vorerwähnten Umfang Schutt auf der Baustelle zurückgelassen und nicht zum angegebenen Platz transportiert hat. Sondermüll ist gem. den gesetzlichen Bestimmungen vom Auftragnehmer selbst zu entsorgen. Achtung: Sollten bei den Arbeiten KMF- Materialien gefunden werden, ist die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Die technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 521, sind unbedingt zu beachten. Zeichnungen und Berichte Alle Zeichnungen, Tagelohn-, Rapport- und Arbeitsberichte sind je 2-fach dem Auftraggeber zu übergeben. In Zeichnungen oder entsprechenden Tabellen werden sämtliche technische Daten, Maße, Dimensionen, Anschlusswerte usw. eingetragen, die für Nebenarbeiten bekannt sein müssen. Der Zeichnungskopf aller Pläne wird so angeordnet und beschriftet, dass er bei gefalteten Pausen sofort erkennbar ist. In dem Zeichnungskopf ist mindestens die dargestellte Anlage oder Anlagenteile sowie Zeichnungsnummern und Änderungsindex anzugeben. Alle Anlagenunterlagen sind zusätzlich in digitaler Form auf einen Datenträger zu liefern. Abweichungen in den Werkplänen gegenüber den Ausschreibungsunterlagen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Auftraggebers und sind gesondert anzuzeigen. Die Unterlagen sind projektgebunden und in deutscher Sprache bereitzustellen. Schaltpläne und Zeichnungen sind VDE- und DIN- gerecht, gem. der CAD Richtlinie des Auftraggebers, in DWG und PDF zu erstellen. Die Vorlage der vollständigen Anlage- und Detailzeichnungen erfolgt bis spätestens 3 Wochen nach schriftlicher Auftragserteilung. Dokumentation Folgende Unterlagen sind zusätzlich mindestens 3 Wochen vor ZÜS-Abnahme bzw. Übergabe der Aufzugsanlage 2-fach, in gegliederten Ordnern und zusätzlich auf einen Datenträger zu liefern. - Beschreibung der Aufzugsanlage, Berechnungen, Prüfatteste, Bescheinigungen, GBU und Notfallplan - Anlagenzeichnungen, Kabinenzeichnungen, Portalzeichnungen, Zeichnungen zu den Bedienelementen - Steuerungsbeschreibung - Hinweise für befähigte Person - Reinigungskonzept für verwendete Oberflächen - Liste der verwendeten Schmiermittel - Auflistung der auszuführenden Wartungs- und Revisionsarbeiten im Wartungsheft - Messprotokoll der Stromaufnahme (nach Abnahme), - Messprotokoll des Fahrkurvenschreibers (nach Abnahme) - Wartungsbuch gemäß DIN EN 13015 - Wartungskonzept des Herstellers Ergänzend: Die Dokumentation ist auch auf die Onlineplattform Building Material Scout zu laden. Materialien Edelstahlteile sind aus Chrom-Nickel-Stahl mit der Werkstoffbezeichnung 1.4301 herzustellen, im weiteren Text als Edelstahl bezeichnet. Alle für die Optik der Anlagen wichtigen Komponenten sind mit dem Bauherrn bzw. dessen Vertreter zu bemustern. Hierzu gehören Muster von Blechen, Beschlägen, Tableaudeckplatten, Bedienelementen, Kabinendetails etc. Es sind kostenlos Muster vorzulegen und die Bezugsquellen nachzuweisen. Anstrich und Korrosionsschutz Alle gelieferten Stahlteile müssen, soweit sie nicht feuerverzinkt oder anderweitig gegen Korrosion geschützt sind, nach DIN 18364 mindestens mit Entrostungsgrad 1 behandelt sein und einen zweimaligen, verschiedenfarbigen Anstrich erhalten. Korrosionsschutz nach DIN 55928, Teil 4, Schutzsystemkennzahl 6-11.3 oder gleichwertig. Schutzmaßnahmen für Stahlteile - 1 x Grundanstrich 80 Mikrometer; - 1 x Deckanstrich 40 Mikrometer; RAL-Farbton des Deckanstrichs nach Vorgabe des Architekten. Beschädigungen sind nach der Montage auszubessern. Blanke Maschinenteile erhalten einen ablösbaren Schutzüberzug. Akustische Forderungen Die Angaben zu den maximal zulässigen Luft- und Körperschallpegeln der DIN 8989 sind einzuhalten. Der AN ist verpflichtet, auf Verlangen des AG die von ihm gewählte Körperschalldämmung prüfbar nachzuweisen. Allgemeine Montagehinweise Die Montagearbeiten werden vom Auftragnehmer durch besonders geschultes und erfahrenes Fachpersonal durchgeführt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich über den gesamten Bauzeitraum einen deutschsprachigen Bauleiter auf der Baustelle zu beschäftigen. Die Abstimmung zwischen den Gewerken intern und extern ist im Angebotspreis mit einzukalkulieren Zu den Baubesprechungsterminen ist die Teilnahme des zuständigen Montagemeisters des Auftragnehmers Pflicht. Auf Anforderung der Bauleitung ist durch den Auftragnehmer ein Bautagebuch über die Montagearbeiten zu führen und wöchentlich vorzulegen. Alle Arbeiten sind zügig und ohne Unterbrechung bis zur Beendigung durchzuführen. Die Arbeitszeit ist mit dem Auftraggeber abzustimmen, jedoch wird besonderer Wert auf eine kurze Montagezeit gelegt. Sämtliche erforderlichen Hebezeuge, das Personal sowie das erforderliche Werkzeug, sind vom Auftragnehmer zu stellen. Schweiß-, Schneid- und Brennarbeiten sind grundsätzlich nicht vorzusehen. Falls solche notwendig werden sind diese in Eigenverantwortung auszuführen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Vorsorgemaßnahmen, brandschutztechnische Belange betreffend, sind vorzunehmen, (Brandwache, Einfeuchten der Etagen etc.) bzw. mit dem SiGeKo abzustimmen. Aufgrund der örtlich begrenzten Möglichkeit ist die Einrichtung der Baustelle allein Sache des Auftragnehmers. Vor Anlieferung des Materials sind die erforderlichen Absprachen mit der Bauleitung bezüglich evtl. erforderlicher Lagerflächen zu treffen. Die Montageleitung liegt beim Auftragnehmer. Er ist für eine ordnungsgemäße, den geltenden Vorschriften und Vertragsbedingungen entsprechende Montageabwicklung verantwortlich. Die Baustelle ist täglich sauber und aufgeräumt zu hinterlassen. Zum Montageende ist die Baustelle (Schacht, Triebwerksraum, Türschwellen) besenrein zu reinigen. Zur Übergabe an den Bauherrn ist die gesamte Anlage (Aufzugstechnik, Schacht) zu reinigen (Staubsauger) und Edelstahloberflächen einzupflegen. Zubehör Zur Lieferung gehört das für jede Aufzugsanlage erforderliche Spezialzubehör wie: - 1 Satz Schilder „Aufzug außer Betrieb“ - 3 Notentriegelungsschlüssel - komplette Beschilderung gem. Vorschrift - 3 Schlüssel je eingesetzten Schließzylinder - Schienenöl - Seilpflegemittel - Edelstahl Pflege Elektrotechnische Ausführungsbestimmungen Alle für die Bestückung des Schaltschrank erforderlichen Schaltgeräte und sonstigen elektrischen Einbauteile müssen den sie jeweils betreffenden Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE) entsprechen bzw. das VDE-Zeichen tragen, oder die VDE-Zeichen-Genehmigung haben. Zum Anschluss aller elektrischen Geräte und Motoren steht Drehstrom 230/400 V – 50 Hz zur Verfügung. Die elektrische Ausrüstung der Anlagen muss in allen Teilen den Forderungen auf Funkentstörung, entsprechend den Richtlinien, den gültigen Vorschriften und den Gesetzen entsprechen. In die Angebotspreise sind die kompletten elektrischen Anlagen, einschl. der Kraftstrom und Steuerleitungen zwischen den Geräten mit Lieferung, Montage und betriebsfertiger Verdrahtung einkalkuliert. Der Hauptschalter, ggf. die Unterverteilung sowie das Auflegen der Zuleitung gehört ebenfalls zum Lieferumfang. Die Verlegung sämtlicher Anschlusskabel und Steuerleitungen im Schacht und Triebwerksraum erfolgt in gut zugänglichen Kabelkanälen. Sofern Fußbodenkanäle zur Ausführung kommen, sind diese trittfest ggf. abgeschrägt zu verlegen. Ein Überspannungsschutz gemäß DIN VDE 0100 gehört zum Lieferumfang des Auftragnehmers. Kabelkanalabdeckungen gehören mit zur Lieferung des Auftragnehmers. Unvorhergesehene Arbeiten/ Stundenlohnarbeiten Für unvorhergesehene Leistungen, die jedoch nur nach besonderer Vereinbarung auszuführen sind, sind feste Stundensätze anzugeben. Stundenlohnzettel werden nur anerkannt, wenn diese vom Auftraggeber bzw. dessen örtlichen Vertreter abgezeichnet sind. In den Stundenverrechnungsätzen sind die Kosten für Fahrtzeit und Auslösung bereits enthalten. Unterweisung der befähigten Person Es sind die vom Auftraggeber benannten Personen (mindestens 2) zu befähigten Personen (Aufzugswärter) auszubilden. Die Terminkoordination gehört zum Leistungsumfang Auftragnehmer. Der Umfang der Unterweisung soll sich auf die Personenbefreiung und die gem. Aufzugsverordnung bzw. Betriebssicherheitsverordnung zu erbringenden Kontrollen erstrecken. Die Kosten für die Prüfung durch die ZÜS, oder durch andere hierzu berechtigten Personen, übernimmt der Auftragnehmer. Zeichnungsliste Die dem LV beigelegten Zeichnungen sind Bestandteil dieser Ausschreibung. Gefährliche Stoffe Es ist erklärtes Ziel des Auftraggebers, dass keine Stoffe verwendet werden, deren Inhalt ganz oder teilweise als gefährlicher Stoff in der Gefahrstoffverordnung (Bundesgesetzblatt vom 26.November 2010 (BGBl. I S 1643) geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 21.Juli 2021 (BGBl. I S 3115) aufgeführt ist. Qualitätssicherung Es wird ein Qualitätssicherungssystem nach DIN ISO 9001/EN 29900 gewünscht. Ein entsprechendes Zertifikat mit Geltungsbereich ist dem Angebot beizulegen. Sicherheit Es wird besonderer Wert auf die Einhaltung der Bedingungen der Unfallverhütungsvorschriften und das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung bei Arbeiten mit Gefahrenpotential gelegt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Baustellenverbot. Sicherheitsbestimmungen /SiGeKo) Die Baustellenverordnung und die Sicherheitsvorschriften sind zwingend einzuhalten. Den Anweisungen der Bauleitung und des Sicherheitskoordinators ist unverzüglich Folge zu leisten. Bei nicht Befolgung oder Zuwiderhandlung können Baustellenverweise ausgesprochen werden. Die hierdurch bedingten Folgekosten hat der Auftragnehmer zu tragen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen: - dass alle Sicherheitsbestimmungen durch seine Mitarbeiter eingehalten werden. - dass alle vorhandenen Sicherheitseinrichtungen erhalten bleiben oder nach Beendigung der eigenen Arbeiten arbeitstäglich wieder montiert werden. - dass an neu erstellten, gefährdeten Stellen die vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen erstellt werden. - dass Mängel in den Sicherheitseinrichtungen oder anderen sicherheitsrelevanten Bereichen unverzüglich der Bauleitung mitgeteilt werden und auf Anweisung per Nachweis behoben werden. Zu erstellende oder zu erhaltende Sicherheiteinrichtungen sind unter anderem: - An allen Wandöffnungen über Geländeniveau ohne ausreichend hohe Brüstungen müssen Absturzsicherungen vorhanden sein. - Treppenläufe und- Podeste müssen an ihren freien Enden mit provisorischen Absturzsicherungen ausgestattet werden. - Schächte und Bodendurchbrüche sind durchtrittsfest und unverschiebbar abzudecken oder zu umwehren. - Laufstege sind sauber und sicher zu verlegen, an Überbauungen von Gruben sind Geländer anzubringen. - Wege sind sicher begehbar und frei von Stolperfallen zu halten. - Frei hängende Kabel und Leitungen sind über Verkehrswegen hoch genug abzuhängen. Die Kosten für diese Leistungen sind in die Angebotspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Für alle zum Einsatz kommenden Gerätschaften sind auf Verlangen Montageanweisungen vorzulegen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen, ZTV - Aufzugsanlagen
Generelle Vorbemerkungen Ergänzend zu den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ZTV sind nachfolgende Punkte bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Leistungsumfang Dieser allgemeine Teil enthält Hinweise und Forderungen zum Leistungsumfang. Der Inhalt dient als Kalkulationsgrundlage und ist Unterlieferanten ebenfalls zur Kenntnis zu geben. Im Text der Leistungsbeschreibung wird aus Gründen der Vereinfachung auf selbstverständliche Ausdrücke, wie liefern, verlegen, herstellen, montieren, einschl. Klein- und Befestigungsmaterial, Gerüste, Geräte und Werkzeuge vorhalten, Schutzvorkehrungen treffen usw. überwiegend verzichtet, diese Punkte sind jedoch bei der Kalkulation grundsätzlich zu berücksichtigen. Sollten nur Einzelleistungen, wie z.B. nur Lieferung oder Montage verlangt werden, so ist dies im Text ausdrücklich vermerkt. Die Ausführung jeder Position versteht sich demnach als die vorschriftsmäßige, fachgerechte und gebrauchsfertige Erbringung der geforderten Leistung einschl. aller notwendigen, auch der nicht besonders erwähnten Nebenleistungen. Alle im LV aufgeführten Geräte und Bauteile verstehen sich einschl. Anschluß aller Leitungen und Kabel. Hier sind die Anschlüsse nicht gesondert ausgeschrieben. Alle Geräte wie Steckdosen, Schalter, Telefon- und Netzwerkdosen, Druckknopfmelder, Warntongeber, Schaltschränke, etc. sind mit geeigneten Mitteln mit der Identifikationsnummer  gleichlautend mit den Plänen zu beschriften. Das können Resopalschilder oder auch Bezeichnungstreifen in geeigneter Schriftgröße sein. Der Anteil der Montage- und Beschriftungsarbeiten hinsichtlich des Anschlusses ist in den Einheitspreisen der jeweiligen Geräte einzurechnen. Schutzmaßnahmen Alle Installationen werden ausschließlich gemäß VDE 0100 ausgeführt. In der gesamten Verkabelung sind Schutzleiter und Nullleiter getrennt zu führen. Zum Schutz gegen gefährliche Körperströme wird entsprechend VDE 0100 Teil 410 der "Schutz bei indirektem Berühren durch Abschaltung mit einer Überstromschutzeinrichtung", mit der Netzform TN-S nach VDE 0100 Teil 300, angewandt, d.h. Schutz- und Neutralleiter werden grundsätzlich getrennt verlegt. Die Zusammenschaltung erfolgt am zentralen Erdungspunkt in der Niederspannungshauptverteilung. Kabel- und Leitungsverlegung Es dürfen nur VDE zugelassene Kabel verwendet werden. Kabel sind grundsätzlich in einer Länge, ohne Verbindungsmuffen zu verlegen. Sie sind auf Pritschen, Rinnen, an Decken und Wänden ordnungsgemäß ausgerichtet, nebeneinander mit gegenseitigem Abstand so zu verlegen, dass eine gute Durchlüftung gewährleistet ist. Alle Kabel und Leitungen sind an beiden Enden entsprechend den Plan-Angaben dauerhaft zu kennzeichnen. Bei Drehstrom-Anschlüssen ist auf ein einheitliches Drehfeld zu achten. Starkstromkreise und Schwachstromkreise müssen nach VDE 0800, elektrisch sicher voneinander getrennt sein. An Kreuzungs- und Näherungsstellen müssen Kabel, Drähte usw. der beiden Leitungsarrten mind. 10cm voneinander entfernt liegen (gilt in Luft), sofern sie nicht in verschiedenen Isolierrohren geführt oder durch besonders starr angbrachte Trennstege voneinander getrennt sind. Des weiteren sind die Vorschriften der DBP-Telekom zu beachten. Dies gilt für Datenleitungen entsprechend. Farbanstriche Die Farbanstriche sind vor Fertigungsbeginn mit der Bauleitung abzustimmen, falls nicht in der Position bereits bestimmt. Unterlagen Vor Fertigungsbeginn sind folgende Unterlagen vorzulegen: - Schachtzeichnungen aller Schachtwände, Boden und Decke mit Lage und Bezeichnung der Einbauteile und Schlitze und Durchbrüche - Grundrisse - Angaben aller Lasten und Lastangriffspunkte - Kabinenzeichnungen - Tableau und Anzeigezeichnungen - Bemusterungen - Schaltschränke - Ansichten der Schachttüren  und -portalen - Triebwerkraumsplan mit Aufstellorte der Komponenten, Trassen und Lasten - Auslegung von Antrieb  Angabe von Geschwindigkeit, Beschleunigung, Jerk und Reserveleistung, Umrichter mit Reserveleistung, Tragmittel mit Lebensdauerberechnung, Elektrische Anschlusswerte, Klemmengröße der Anschlussklemmen. Akustische Bedingungen Die Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers müssen den Forderungen der behördlichen Auflagen entsprechen. Es gelten u.a. VDI-Richtlinien 2566 T1/2 ; DIN 8989, DIN 4109, Schallschutz im Hochbau. Alle Teile der fördertechnischen Anlage, von denen Körperschall ausgehen kann, sind auf schwingungstechnisch einwandfrei bemessenen Elementen zu lagern. Der Auftragnehmer hat vor Montagebeginn dem vom Bauherrn gewählten Bauphysiker die Montagezeichnung vorzulegen und genehmigen zu lassen. Änderungen aus Nichtbeachtung dieser Maßnahme gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Fabrikatsabfrage Im Leistungsverzeichnis In der Allgemeinen Beschreibung zu Titeln oder in den einzelnen Positionen sind teilweise eingesetzte Fabrikate und Typen abgefragt. Diese sind vollständig vom Bieter auszufüllen. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung wird von der Leistungsbestimmungshoheit gemäß § 7 VOB/A Gebrauch gemacht. Im Rahmen der technischen Ausstattung wird besonderer Wert auf die Kompatibilität mit den bestehenden Systemen und Anlagen an der HHU gelegt.  Zur Sicherstellung eines einheitlichen technischen Standards und einer effizienten Betriebsführung sind daher bestimmte Produktbindungen vorgesehen. Durch die Verwendung bereits etablierter Komponenten lassen sich Schnittstellenprobleme und Integrationsrisiken zuverlässig vermeiden. Dies gewährleistet nicht nur einen reibungslosen Betrieb, sondern reduziert auch den Aufwand für Anpassungen und Nachrüstungen. Die vertraute Handhabung und das vorhandene Fachwissen führen zu einer schnelleren Fehlerdiagnose und ermöglichen eine zügige Instandsetzung im Störungsfall. Dadurch werden Ausfallzeiten minimiert und die Betriebssicherheit nachhaltig erhöht. Die genannten Gründe dienen der Sicherstellung eines störungsfreien Betriebs, der Wirtschaftlichkeit und der Nachhaltigkeit der technischen Infrastruktur Für folgende Anlagen sind zwingend aufgeführte Hersteller vorgegeben und sind anzubieten: Aufzugsnotruf: Telegärtner NRZ/NRT Aufzugssteuerung: Kollmorgen oder Thor Engineering Wird vom Bieter kein Hersteller und Fabrikat angegeben so gilt das als Leitfabrikat angegebene Produkt als angeboten und vereinbart. Montagehöhen Die Räumlichkeiten haben in der Regel eine lichte Deckenhöhe von nicht mehr als 3m. Abweichend davon ist die Deckenhöhe in Ebene00 (Erdgeschoss) bis zu 4m hoch. Die Ebene 00 hat eine Fläche von ca. 400m². Bei der Kalkulation ist die erhöhte Montagehöhe in diesem Bereich zu berücksichtigen. Baustelleneinrichtung Herstellen und Vorhalten eines Baustrom- und Bauwasseranschlusses erfolgt am Hauttreppenhaus bauseits. Die darüber hinaus gehende Versorgung ist vom AN zu erbringen. Die Verbrauchskosten trägt der AG. Die Parkplatzfläche sind asphaltiert und für Schwerlastverkehr nicht geeignet. Sämtliche für den AN erforderlichen Lagerflächen sind im öffentlichen Straßenraum auf Kosten des AN zu beantragen Die Prüfung der Tragfähigkeit des Untergrundes der Baustellenzufahrt liegt in der Verantwortung des AN. Sollten Flächen innerhalb des Grünbereiches durch den AN in Abstimmung und Freigabe als Lagerfläche o.ä. genutzt werden, so ist der Baumbestand gemäß Bestimmungen der Stadt Düsseldorf im Wurzel-, Stamm- und Kronenbereich zu schützen. Vor Einrichtung der Baustelle hat ein gemeinsamer Ortstermin stattzufinden, bei dem alle Flächen der Außenanlagen im Baustellenbereich, vorhandene Einfriedungen, Ein- und Überfahrten und sonstiges auf Schäden hin zu untersuchen sind. Die vor Baubeginn festgestellten Mängel sind in einem Protokoll festzuhalten. Entstandene Schäden durch den Baubetrieb gehen zu Lasten des AN. Das Gelände ist in den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Beseitigung von Bauschutt und Verunreinigungen Abfallbeseitigung: Sämtliche anfallenden Abfallmaterialien, Schutt, Kabelreste, Restmengen; Verpackungen usw. aus dem Leistungsumfang des AN werden Eigentum des AN. Der AN hat die Baustelle täglich von den anfallenden Schuttmassen bzw. Schuttresten, Abfällen, Verunreinigungen usw. zu räumen bzw. zu säubern. Dies gilt auch für nachträglich angeordnete Arbeiten. Die anfallenden Schuttmassen sind mindestens wöchentlich abzufahren. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht, ebenso erfolgt keine gesonderte Erstattung von Deponiekosten. Die Benutzung von eventuell auf der Baustelle vorhandener Schutt- und Abfallcontainern wird ausdrücklich untersagt. Nach Beendigung der Arbeiten ist jeder Raum besenrein zu verlassen. Kommt der AN einer mündlichen oder schriftlichen Aufforderung der zuständigen Bauleitung innerhalb von zwei Tagen nicht nach, so kann die Bauleitung die Baureinigung durch Dritte veranlassen. Eine besondere Nachfristsetzung ist nicht erforderlich. Die entstehenden Kosten gehen zu Lasten des AN. Kostenverursachung und Kostenübernahme bei mehreren Verursachern werden anteilig entsprechend der erforderlichen Schuttbeseitigung verteilt. WC-Container werden allen am Bau beteiligten Firmen über die gesamte Bauzeit zur Verfügung gestellt. Die Kosten für den Verbrauch trägt der Auftraggeber.
Generelle Vorbemerkungen
Anlagenbeschreibung Fördertechnik Nutzung der Anlage Die Aufzugsanlage ist für den Transport von Personen und Lasten als Personen- und Lastenaufzug in einem Büro- und Seminargebäude der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vorgesehen. Der Aufzug dient der barrierefreien vertikalen Erschließung der Gebäudes (UG - 5.OG) und ist darüber hinaus für den Personen-, Material-, Lehrmittel- und Lastentransport vorgesehen. Das Büro- und Seminargebäude wird 24h/7d für Forschung und Seminare sowie für Sonderveranstaltungen ganzjährig genutzt, d.h. auch während der vorlesungsfreien Zeiten. Gemäß AMEV Vertrag Aufzug - Service 2018 ist die Anlage für eine normale Belastung von 15.000 Fahrten je Monat und gemäß AMEV Aufzug 2022 für eine hohe Belastung von 180 Fahrten pro h auszulegen. Vorschriften Für die Ausführung der Aufzugsanlage(n) sind alle einschlägigen Verordnungen, Richtlinien, Vorschriften und Normen in ihrer jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des lnverkehrbringen der Anlagen zu berücksichtigt. Folgende Spezifikationen sind vorgesehen: · DIN EN 81-70 (2022-12): Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen. · DIN EN 81-70 (2022-12): Anhang B – Extragroße Befehlsgeber in horizontaler Anordnung in einem zusätzlichen Pulttableau. · DIN EN 81-71 Schutzmaßnahmen gegen mutwillige Zerstörung. EN81-71 Class 1 und EN81-71 Class 2 für Bedienelemente. · BauO NRW §39, Abs. (1) Satz 1, ohne eigenen Fahrschacht innerhalb des notwendigen Treppenraumes. Ersatzteilbevorratung Die vom Bieter angebotenen Komponenten Antrieb · Frequenzregelung · Steuerung und Bedienelemente · Türantrieb · Türen müssen eine garantierte Ersatzteilbevorratung von > 10 Jahren haben. Aufzugsanlage Im einem Bestandsgebäude ist im Treppenhaus die Aufzugsanlage zu demontieren und durch eine neue Aufzugsanlage zu ersetzen. Die Aufzugsanlage wird für die Erschließung der Büroebenen, der Tiefgarage als auch dem Transport von Lasten genutzt. Die barrierefreie Erschließung des Gebäudes erfolgt aus der Eingangsebene Erdgeschoss. Behindertenparkplätze sind auf Straßenhöhe links neben dem Gebäude geplant. Rohbau Der Fahrschacht und der Triebwerksraum ist Bestand. Der Schacht ist in betonbauweise mit einer Wandstärke von ca. 20 cm hergestellt. Da es sich um einen Bestandsschacht handelt ist eine Dübelmontage für alle Schachteinbauten und Rüstungen mit einem bauaufsichtlich zugelassenen Dübelsystemen vorzunehmen, insbesondere für: · Führungsschienen (Kabine, Gegengewicht), dynamisch belastbar · Schachttüren · Lasthaken · Montageplattformen · sonstige Einbauten im Schacht und im Triebwerksraum Die Schachtgeometrie im Bestand ist gegeben und nicht änderbar: Maße siehe Positionsbeschreibung. Der Triebwerksraum liegt oben über dem Fahrschacht mit einer Treibwerksraumhöhe von ca. 2.100 mm. Baulich kann der Schacht nicht ins Treppenhaus belüftet werden, daher ist die Schacht- und Triebwerksraumbelüftung mit einer GEG konformen Belüftungs- und Rauchabzugssystem herzustellen. Die Triebwerksraumtür ist gemäß Brandschutzgutachten in T30-Rd herzustellen. Alle Wände sind in F90 auszuführen. Die Technikebene (Dachgeschoss) wird durch ein neues Treppenhaus erschlossen. Eine zusätzliche Leiter mit 3 Stufen ist zum höher gelegenen Triebwerksraum notwendig und wird mit einem Vorraum auf Triebwerksraumhöhe geplant. Die Zugangstür zum Triebwerksraum ist mit Fluchtschloss und in Fluchtrichtung öffnend auszuführen. Anlagentechnik Die Aufzüge sind nach den geltenden Vorschriften, Richtlinien und Normen auszuführen. Es ist ein Treibscheiben-Seilantrieb mit Drehstrom-Synchron-Motor mit Aufhängung 1 : 1 , Frequenzumrichter mit Netz- und Sinusfilter im Triebwerksraum oben über dem Fahrschacht Die Aufzugsanlage dient die Geschosse UG bis 5. OG mit 7 einseitig über einander liegenden Haltestellen an. · Förderhöhe ca. 19.000 mm · Tragkraft min. 825 kg/ 11 Personen · Fahrgeschwindigkeit 1,0 m/s · Kabinenbreite 1.200 mm · Kabinentiefe 1.600 mm · Kabinenhöhe mind. 2.300 mm · Einseitig öffnende automatische 3-blättrige Teleskopschiebetüren. · Türbreite 900 mm (im Bestand max. mögliche Türbreite) · Türhöhe 2.000 mm (im Bestand max. mögliche Türhöhe) · Die Türen sind gemäß DIN EN 81-20/50 und DIN EN 81-58 (E30) oder DIN 18091 auszuführen. Ausführungsbesonderheiten · Treibscheibenseil-Antrieb mit Drehstrom-Synchron-Maschine im Triebwerksraum oben über dem Fahrschacht. · Steuerung, Umrichter, Rauchabzugssteuerung im Triebwerksraum. · SchaItschrank für Steuerung / Notbefreiung im hochwertiger Ausführung. · Aufschaltung auf GA der HHU · Reinigungssteuerung · Brandfallsteuerung mit Haupt- und alternativer Haltestelle · 2D-Lichtgittervorhang zur Türüberwachung · abgesenkter Kabinenboden (min. 30 mm) zur Einbringung eines bauseitigen Fertigfußbodenbelags (Feinsteinzeug in Dünnbett), Flächengewicht bis 80 kg/m² · Sockel Edelstahl · Möglichkeit zum Einhängen von Schutzvorhängen an der Abhangdecke · Befestigung an bauaufsichtlich zugelassenen Klebeanker. · Vorbereitung für den Einbau von beigestelltem Kartenleser im Bedientableau, d.h. Schleppkabel ausgestattet eine CAT-7 PoE, im Kabinentableau Einbauplatz für Hinterbau des Kartenlesers mit Schnittstellen im Steuerschrank. Notruf Fabrikatvorgabe der HHU: Telegärtner gemäß HHU Standard mit 4G / VoLTE-Gateway . Materialien Alle sichtbaren Oberflächen sind, wenn nicht anders angegeben, in Edelstahl, Material 1.4301, Ledernarbe Muster geprägt auszuführen. Für Kabine, Türen und Verkleidungen etc. sind Qualitätsbleche mit einer Blechdicke von mind. 1,5 mm zu verwenden, Mauerumfassungszargen mit Materialdicke 2 mm. Sämtliche Stahlteile sind mit Korrosionsschutz zu versehen bzw. sind in verzinkter Ausführung zu liefern. Beschädigungen sind nach der Montage auszubessern. Alle drehenden Teile erhalten einen Sicherheitsfarbanstrich.Die erforderlichen Beschriftungen auf den Tableaus sind zu gravieren. Antriebsregelung · Der Antrieb ist mit einer elektronischen, feldorientierten Regelung auszurüsten. Das System regelt die Motorspannung und die Motorfrequenz. · Ein ruckfreies, stufenloses Anfahren und Abbremsen muss gewährleistet sein. · Der Aufzug fährt ohne Schleichfahrt direkt in die Haltestellen ein. · Die Anhaltegenauigkeit darf max. +/- 3 mm betragen. · Die mechanische Bremse dient als Haltebremse. · Die automatische Nachregulierung zur Bündigstellung der Kabine erfolgt in den Haltestellen bei geöffneten Türen. · Entstörfilter zur Vermeidung von Netzbeeinflussung sind vorzusehen. Die Taktfrequenz des Frequenzumrichters soll mind. 12 kHz betragen. Wird die Regelung in einem separaten Schaltschrank installiert, so ist diese für eine Raumtemperatur von +5°C bis +30°C auszulegen. Eine erforderliche Belüftung ist über einen Thermokontakt zu schalten. Steuerung · Mikroprozessorsteuerung, offenes System: Gemäß Fabrikatsvorgabe Kollmorgen MPK 411 oder THOR-Engineering, · 2-Knopf-Sammel-Steuerung mit intelligenter Parkhaltestelle, · Energiesparenden LED-Kabinenbeleuchtung mit zeitverzögert automatisch AUS bei nicht Nutzung, · Energiesparabschaltungen bei längerer nicht Nutzung des Aufzugs, · Programmierbare Länge der Tür-Offen-Zeiten, · Betriebs- und Störmeldung zur Aufschaltung an die Gebäudeautomation (GA/ GLT) mit Messertrennklemmen, · Brandfallsteuerung mit Bestimmungshaltestelle und alternativer Bestimmungshaltestelle nach EN 81-73, konkrete Ausführung nach Vorgabe des Brandschutzkonzepts · Sonderfahrt, z.B. Reinigung mittels Schlüssel-Schalter in der Kabine. Während der Sonderfahrt können die Schacht- und Kabinentür nur mit den Tür-Auf und Tür-Zu-Tastern und den Etagenruftastern geöffnet/ geschlossen werden, wenn die Kabine sich in der Haltestelle befindet. · Sonstige Sonderfahrten, die von den Haltestellentableaus gesteuert werden, sind nicht vorgesehen. Schnittstelle Gebäudeleittechnik Datenpunkte gemäß Modul 820, 7 Datenpunkte Notruf · Fernnotruf Fabrikatsvorgabe: Telegärtner mit VoLTE-Gateway · Der Notruf wird direkt auf die HHU-Zentrale aufgeschaltet. · Möglichkeiten zur Fernwartung mit Statusabfrage Ausstattung · Schottenbauweise einschalig · Kabinenwände, Kabinentürportal Oberflächen in Edelstahl gebürstet · Auf den Kabinenwänden umlaufend 3 – seitig sind Rammschutzleisten 1-reihig mit 400 mm Höhe vorzusehen. Material Hartholz nach Wahl des AG. · Kabinendecke abgehängt mit energiesparenden LED-Beleuchtung, Bemusterung der Kabinendecke gemäß Herstellerkatalog · Abgesenkter Kabinenboden für bauseitigen Fertigfußbodenbelag · Handlauf Edelstahl gebürstet ? ca. 38 mm auf Kabinenrückwand und Kabinenseitenwand in gebogener einteiliger Ausführung und stumpf senkrecht in den Kabinenwände befestigt · Kristallspiegel oberhalb des Prallschutzes auf der Kabinenrückwand, UK-Spiegel = 40cm, OK-Spiegel= UK abgehängte Kabinendecke · Türblätter, Edelstahl gebürstet · Türrahmen, Edelstahl gebürstet · Türschwellen in Aluminium mit Edelstahlblechabdeckung · Mauerumfassungszargen in Edelstahlblech, 2 mm stark · Haltestellen-Ruf-Tableau in Mauerumfassungszarge integriert · Symbol „Aufzug im Brandfall nicht benutzen“, Ausführung taktile metallische Plakette · Haltestellen-LCD-Etagenstandanzeige und Fahrtrichtungsanzeige im Ruftableau · Alle Schließzylinder als Tropfen-Halbzylinder zum Austausch gegen Schließzylinder des Gebäudeschließsystems. Bedienungs- und Anzeigeelemente in den Etagen gemäß EN 81-70 und DIN 18024 (DIN DIN 18040). LCD-Etagenstandanzeige und Fahrtrichtungsanzeige im Ruftableau. Die getrennten Deckplatten sind in V2A-Blech, Muster geschliffen, auszuführen. Die Bedienelemente sind analog zu den beschriebenen Tastern im Horizontaltableau als kontrastreiche, geprägte Großflächentaster und Quittierungssignal als Leuchtring (Farbe nach Standard AN) vorzusehen. Auf der Deckplatte für den Etagenruf befinden sich: · je ein Ruftaster in Auf- und Abwärtsrichtung · taktil zu ertastend als Symbol "Aufzug im Brandfall nicht benutzen" · Text "Aufzug im Brandfall nicht benutzen" auf die Deckplatte graviert, rot hinterlegt · Schlüsseltaster/-schalter sind für bauseitige Profilhalbzylinder (späterer Austausch durch Schließanlage) auszulegen. Auf der Deckplatte für die Etagenstandanzeige befinden sich: · Richtungspfeile und TFT-Anzeige für den Etagenstand und "Außer Betrieb Anzeige" Die Befestigungen der Tableaus erfolgt in Vandalismus resistenter Ausführung durch nicht sichtbare Schraubbefestigungen. Barrierefreie Ausstattung gemäß EN 81-70: · Der Aufzug wird gemäß DIN EN 81-70, mind. Größe Typ II ausgeführt. · Taktile Bedienelemente · Flächentaster mind. 30 x 30 mm quadratisch · zusätzliches Pulttableau mit extra großen Tastern mind. 50 x 50 mm quadratisch · Rufeingabe Außenruftaster mit extra großen Tastern mind. 50 x 50 mm quadratisch · Rufquittierung gemäß EN81-70 im 3-Sinne-Prinzip · Kristallspiegel für die Rückwärtsfahrt von Rollstuhlfahrern · Handlauf Durchmesser ca. 38 mm in Edelstahl unter Berücksichtigung einer kontrastreichen Ausführung, 2-seitig über Eck mit Bogen verbunden, Enden Stumpf gegen die Kabinenwände gestoßen. · Abgehängte Kabinendecke mit großflächiger blendfreier LED-Beleuchtung mit Farbwiedergabe Ra ≥? 90, Lichtfarbe 3.000 K warmweiß Horizontaltableau nach EN 81-70 Die Befehlselemente sind als Großflächentaster 50mm x 50mmTaktil und mit Brailleschrift, in kontrastreicher Ausführung zu liefern. Umlaufend verfügen die Taster über einen Leuchtring als Quittungsring Leuchtfarbe in Standardausführung AN). Folgende Elemente sind Bestandteil des Tableaus: · je ein Befehlstaster als Etagenruftaster · Alarmtaster · Tür-Auf-Taster Sämtliche Beschriftungen sind direkt auf das Tableau zu gravieren, hierzu gehört auch die Gravur „Aufzug im Brandfall nicht benutzen“ in Rot. Als Schutz vor unbeabsichtigten Betätigen erhält der Alarmtaster eine Schutzrosette in Edelstahl. Der Taster für das EG ist erhaben mit grünem Ring gekennzeichnet. Sonstiges Schlüsseltresor für den Notbefreiungsdienst in der Betonwand der Tiefgarageneinfahrt.
Anlagenbeschreibung Fördertechnik
06.01 Förderanlagen
06.01
Förderanlagen
07 KG 480 Gebäudeautomation
07
KG 480 Gebäudeautomation
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) Gebäudeautomationsanlagen Unterlagen für den Auftragnehmer Dem Auftragnehmer werden zur Erstellung der Montage-, Werkstatt- und Detailpläne sowie zur Berechnung und abschließenden Dimensionierung folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: - Werkpläne des Architekten als EDV/CAD-Dateien - Lageplan - Ausführungszeichnungen des Ingenieurs als EDV/CAD-   Dateien - Berechnungen des Ingenieurs (Ventilauslegung, Leistungs-   bilanzen ASP) - Schlitz- und Durchbruchspläne (in Schalplänen des Statikers   bzw. in Werkplänen des Architekten) - Funktionslisten nach VDI 3814 GA (mit BACtwin Schlüssel) /   VDI 3813 RA - ASP Listen (Leistungsbilanz Schaltanlage / Ventilauslegung) - die Baugenehmigung - das Brandschutzkonzept - Funktionsbeschreibung der Anlagen- und Raumautomation - Vorgaben für die Anwendung des BAS- Schlüssel nach Vorga   ben der HHU. - weitere Schemata und Grundrisse aus den TGA Gewerken   zum Abgleich. - Grundrisspläne MSR und RA mit Eintragung/Verortung der   Feldgeräte Auf der Grundlage der vorgenannten Unterlagen und der Leistungsbeschreibung hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich die Montageunterlagen einschließlich Berechnungen zu erstellen, die zur Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Der Auftragnehmer ist zur Koordination seiner Leistungen (Montageplanung und Montage) mit den übrigen am Bau beteiligten Gewerken verpflichtet. Bei Differenzen der Planunterlagen ist die nachfolgende Reihenfolge zu Berücksichtigen: Leistungsverzeichnis, VDI Schemata, Funktionsbeschreibung, sonstige Schemata der TGA Gewerke, Grundrissplane. Der Auftragnehmer hat die Ausführungszeichnungen und die Berechnungen des Ingenieurs zu prüfen und die Prüfungsergebnisse mit dem Ingenieur abzustimmen. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer verpflichtet, Leistungsbedarf der Nebengewerke wie Raumlufttechnik, Heizung, Kälte, Sanitär, Sprinkler  u. ä. mit den hierfür beauftragten Unternehmern abzustimmen. Die Abstimmungsergebnisse hat der Auftragnehmer für die Erstellung der Montageunterlagen einschließlich Berechnungen zu berücksichtigen. Für die Erstellung der Montageunterlagen hat der Auftragnehmer ferner zugrunde zu legen: 1. die letztgültige Gebäudeausführung; 2. die letztgültigen Werkpläne der Architekten für zeichnerische Darstellung der technischen Anlagen und Anlagenteile; 3. die Abstimmung der Anlagenteile aufeinander hinsichtlich der Betriebssicherheit und Funktionstüchtigkeit Vom Auftragnehmer zu erstellende Montageunterlagen Die zu erstellenden Unterlagen müssen das Projekt kennzeichnen, sind zu nummerieren und vom Ausführungsingenieur zu unterzeichnen. Sie müssen den vereinbarten Verteilerschlüssel ausweisen. Geänderte Unterlagen sind kenntlich zu machen und mit Index zu versehen. Bei Planungsänderungen ist die Plannummer beizubehalten. Nichtgenehmigte Montageunterlagen haben für die Ausführung keine Gültigkeit. Das Genehmigungsverfahren für die Abstimmung mit dem Auftragnehmer legt die Bauüberwachung fest. Können die Montageunterlagen wegen schwerwiegender Fehler, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, nicht freigegeben werden, und müssen deshalb wiederholt vom Auftraggeber bzw. dessen Fachingenieuren geprüft werden, sind die hierdurch entstehenden Kosten vom Auftragnehmer zu tragen. Die Montageunterlagen (Grundrisse) sind grundsätzlich auf CAD zu bearbeiten und zu produzieren. Folgende Montageunterlagen des Auftragnehmers sind der Bauüberwachung unaufgefordert zu übergeben: Montagepläne Grundrisspläne Maßstab 1:50 mit Eintragung aller Installationskomponenten für die Raumautomation. Montagepläne mit Einbauorten der Feldgeräte. Übersichtsplan mit Eintragung der Standorte der Bedieneinrichtungen und Informationsschwerpunkte (Montagepläne 8 Grundrisse / 2 Schemen) Automationsschemata Automationsschemata ( 1 Stück) mit Darstellung der wesentlichen Funktionen auf Basis der Anlagenschemata entsprechend Anlagenplanung Stromlaufpläne (Je ASP 3Stück) Stromlaufpläne nach DIN EN 61082-1 (VDE 0040-1) „Dokumente der Elektrotechnik — Teil 1: Regeln“, In den Stromlaufplänen sind die CAFM- Kennzeichnung (AKS), die Datenpunktadressen (BAS- Schlüssel nach Bauherrenvorgabe) sowie die Montageplanzeichnung z.B. 5B1 darzustellen. Dabei hat die Feldgerätebezeichnung immer mit der Schaltplanseite zu korrespondieren. Automationsstations- Belegungspläne Automationsstations- Belegungspläne einschließlich Adressierung und BAS Schlüssel. Funktionsbeschreibungen Beschreibung der Funktionen zur Anlagen- und Raumregelung. Kabellisten mit Funktionszuordnung und Leistungsangaben Kabellisten mit Funktionszuordnung in den einzureichenden Stromlaufplänen. Vorlage der abgestimmten Leistungsangaben aller die GA betreffenden Gewerke. Die Kabelliste ist mit Start- und Zielangabe, Kabelart, Kabelausführung eindeutige Kabelnummer über die Beschriftung der Kabel und Leitungen zu erstellen. Stücklisten Stücklisten aller relevanten verwendeten Komponenten. Übersichtsschaltpläne, bei BUS-Systemen (inkl. Adressierungsangaben IP- Adressen, Device Names usw. Topologie, etc. Die Montageunterlagen sind wie folgt zu übergeben: - als Prüfexemplare 2-fach als CAD-Plot/EDV-Ausdruck sowie      auf Datenträger (USB Stick);   ein Exemplar erhält der AN geprüft mit Eintragungen zurück,   diese Eintragungen sind bei der Erstellung der endgültigen   und zur Genehmigung einzureichenden Montageunterlagen   zu berücksichtigen - als Genehmigungsexemplare 4-fach als CAD-Plot/EDV-   Ausdruck;    1 x für Auftraggeber    1 x für Bauüberwachung    1 x für Architekten    1 x für Auftragnehmer Sonstige vom Auftragnehmer zu erstellende und unaufgefordert vorzulegende Unterlagen: Prüf- bzw. Zulassungsbescheinigungen, bei Anlagen und Anlagenteilen, die einer Zulassung oder Prüfung unterliegen; Anträge mit sämtlichen Unterlagen und Zeichnungen, in vorgeschriebener Form und Ausfertigung, sind durch den Auftragnehmer zu erstellen und bei den zuständigen Instanzen einzureichen. Information und Inhalt der Montageunterlagen Montage- und Detailzeichnungen Es sind nur deutsche Bezeichnungen zu verwenden. In den Zeichnungen sind nur genormte Symbole zu verwenden. In die Zeichnungen sind alle zum Leistungsumfang des AN gehörenden Komponenten einzutragen. Zentralen sind entsprechend dem vereinbarten Schlüssel zu bezeichnen bzw. zu nummerieren. Schaltanlagen, und Verteilungen sind entsprechend dem vereinbarten Schlüssel zu bezeichnen bzw. zu nummerieren. Stromlaufpläne Die Stromlaufpläne sind nach den Vorschriften DIN EN 61082 auszuführen. Entsprechend dem Funktionsablauf ist die Anordnung der Geräte von links nach rechts vorzunehmen. Stromlaufpläne müssen u.a. folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung der Geräte; - Abwicklung der Befehlsorgane; - Klemmen- und Kontaktbezeichnungen; - Leistungsangaben der Verbraucher; - Eingesetzte Fabrikaten und Typen sämtlicher Feldgeräte - Einstellwerte von Überstromschutzorganen, Zeitrelais usw. sowie Angaben über die eingesetzten Sicherungen. - Bei Verwendung von Blockschaltbildern im Stromlaufplan sind getrennt davon   Innenschaltungen der Blockschaltbilder mitzuliefern. Die Stromlaufpläne sind auf   DIN-Format, in der Höhe DIN A 4 (297 mm), dargestellt. Aufbauzeichnungen von Schaltanlagen und Verteilungen Die Zeichnungen müssen die räumliche Lage aller Einbauteile der Elektroanlage mit zugehörigem Grobzeichen auf der Montageplatte und auf der Frontseite darstellen. Die Geräte müssen ihre Bezeichnung und Kennziffern entsprechend den übrigen Unterlagen erhalten. Die Darstellung der Frontplatte muss Anordnung der von außen sichtbaren Einbau-, Überwachungs- und Bedienungsteile und die vorgesehene Beschriftung, die Anlagenteile, Funktion, Aufgabe, Systemzugehörigkeit sowie Sicherheitshinweise eindeutig zeigen. Herstellung und Montage Die Montage erfolgt nur nach von der Bauleitung genehmigten Montageunterlagen. Die Folgen einer evtl. Nichtbeachtung wird der Auftragnehmer allein vertreten. Zum Schutz der gefährdeten Anlagenteile auf der Baustelle ist vom Auftragnehmer eine Schutzummantelung während und nach beendeter Montage anzubringen, die erst unmittelbar vor Inbetriebnahme vom Auftragnehmer abzunehmen und von der Baustelle zu entfernen ist. Vor der Abnahme beschädigte oder verschmutzte Farbanstriche sind vom Auftragnehmer wieder herzurichten, gleich, wer diesen Mangel verursacht hat. Offene Anlagenteile sind bei jeglicher Montageunterbrechung durch geeignete Maßnahmen zu verschließen. Vorkehrungen gegen das Eindringen von Fremdteilen (Schmutz etc.) sind zu treffen. Die Anlagen sind gegen mögliche Unfallgefahren zu sichern. Vor der Abnahme durch den Auftraggeber sind alle Anlagen zu reinigen. Vor der Inbetriebnahme sind durch den Auftragnehmer die notwendigen Prüfungen nach den geltenden Vorschriften und Bestimmungen durchzuführen bzw. zu veranlassen. Über die Prüfergebnisse sind vom Auftragnehmer Protokolle anzufertigen. Zum Anbringen von Befestigungen sind nur bauaufsichtsamtlich zugelassene Dübel zu verwenden. Schussbolzen sind nicht zulässig. Soweit der Baukörper aus einer Stahlkonstruktion besteht, dürfen zur Befestigung ohne Genehmigung des Prüfstatikers keine Bohrungen oder Schweißungen in bzw. an statisch tragenden Teilen durchgeführt werden. In solchen Fällen sind ggf. Aufhängklammern vorzusehen. Für die Ausführung der Anlage und die Lieferung des Materials gelten alle zutreffenden Vorschriften und Normen jeweils in der neuesten Fassung, u.a.: - VDE-Bestimmungen - DIN-Normen - EN-Normen - MLAR - Sondervorschriften der Bauaufsichtsbehörde - Unfallverhütungsvorschriften - die TAB der HHU inkl. Anlagen - die RAGA der HHU - die Baustellenrichtlinie der HHU Sämtliche Anlagenteile sowie Schalt-, Schutz-, Steuer- und Anzeigegeräte sind dauerhaft zu beschildern. Sie kennzeichnen eindeutig Anlage, Gerät, Leistung, Funktion und Stellungen von Stellgliedern. Brandschutzbedingungen Die Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmer müssen den Forderungen zuständigen Brandschutzbehörde, dem Verband der Sachversicherer und der DIN 4102 entsprechen. Die zum Brandschutz erforderlichen Einbauten sind als solche eindeutig zu kennzeichnen; Hinweisschilder müssen auf den Einbauort hinweisen. Abnahmen Förmliche Abnahmen Muss die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarte förmliche Abnahme wegen schwerwiegender Mängel, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, abgebrochen und zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden, sind die hierdurch entstehenden Kosten, die dem Auftraggeber bzw. dessen Fachingenieuren entstehen, vom Auftragnehmer zu tragen. Zustandsfeststellungen/Sichtprüfungen Der Auftragnehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei allen Leistungsabschnitten, Teilleistungen und Übergängen, bei denen durch die Weiterführung der Leistungen zuvor ausgeführte Leistungsbereiche verdeckt, verkleidet oder verschlossen werden, zwingend vorab technische Abnahmen gemäß § 4 Abs. 10 VOB/B gemeinsam mit der Bauleitung des AG durchzuführen sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Bauleitung des Auftraggebers zeitgerecht (mindestens 24 Stunden vorab) über die entsprechende Leistungsstände zu informieren, damit die Technischen Abnahmen organisiert und ohne Störung des Bauablaufs durchgeführt werden können. Soll der Auftragnehmer diese Mitwirkungs- und Hinweispflicht nicht erfüllen, behält sich der Auftraggeber vor, für Teilleistungen, die nachträglich nicht mehr prüfbar sind, die Abnahme zu verweigern. Zusätzliche Kosten, die im Zusammenhang mit nachträglich notwendigen Prüfungsfeststellungen entstehen, werden dem Auftragnehmer weiter belastet. Ebenso wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei allen Leistungsabschnitten, Teilleistungen und Übergängen, bei denen durch die Weiterführung der Leistungen zuvor ausgeführte Leistungsbereiche verdeckt, verkleidet oder verschlossen werden, ein gemeinsames Aufmaß mit der Bauleitung des Auftragnehmer durchgeführt werden muss. Für Leistungen die bei Weiterführung der Arbeiten nur schwer feststellbar sind, hat der Auftragnehmer rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) eine gemeinsame Feststellung der Leistungen von sich aus zu beantragen (§14 Abs. 2 VOB/B). Behördliche Abnahmeprüfungen Der Auftragnehmer sichert zu, bei Anlagen und Anlagenteilen, die gemäß den Vorschriften, Bestimmungen und Richtlinien einem Genehmigungs- und Abnahmeverfahren unterliegen, das Verfahren termingerecht zu beantragen und einzuleiten. Dies gilt für die Genehmigung, Abnahmeprüfung sowie den Nachweis der Einhaltung der Vorschriften, Bestimmungen und Richtlinien für Ausführung, Betrieb und Gebrauch solcher Anlagen und Anlagenteile durch: - Erlaubnis-, Zulassungs- und Aufsichtsbehörden; - Technische Überwachungsorganisationen (TÜV) u.ä.; - örtliche zuständige Dienststellen für Ver- und Entsorgung, Verband der Schadenversicherer (VdS), u. a. Die Einleitung des jeweils vorgeschriebenen Verfahrens erfolgt durch die vom Auftragnehmer zu erstellenden Genehmigungs- und Prüfanträge. Die Gebühren für die vorgeschriebenen Genehmigungen und Abnahmeprüfungen trägt der Auftraggeber. Der AN hat Fachpersonal für die Begleitung der Sachverständigenprüfungen beizustellen. Diese müssen befähigt sein, die Abzunehmenden Anlagelagenteile in Betrieb zu nehmen, um dessen Funktion zu testen. Der AN hat auf Anforderung der Objektüberwachung bei Sachverständigenabnahmen der angrenzenden Gewerke  teilzunehmen. Außerdem ist er verpflichtet die erforderlichen Unterlagen zur Begleitung des übergeordneten Inbetriebnahmemangements und des Technischen Monitorings auf deren Anforderung rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und an erforderlichen Terminen dieser Instanzen teilzunehmen. Die beiden Instanzen sind weisungsberechtigt gegenüber dem AN MSR/GA und den anderen TGA-Gewerken. Bei Wiederholungsabnahmen, die durch den AN verursacht werden, gehen die zusätzlichen Kosten einschließlich Folgekosten zu Lasten des Auftragnehmers. Bestands- und Revisionsunterlagen Alle beschriebenen Montageunterlagen sind zu Revisionsunterlagen fortzuschreiben. Die Erstellung der Revisionsunterlagen ist im LV als Position abgefragt. Die Unterlagen sind mit allen technischen und funktionellen Angaben zu versehen und erfassen den Endzustand der ausgeführten Anlagen nach der Abnahme. Bedienungs- und Wartungsanweisung Der nachfolgende Inhalt der Bedienungs- und Wartungsanweisungen dient als Leitfaden und ist dem Umfang und der technischer Ausstattung des Projektes anzupassen. Die Dokumentation beinhaltet sämtliche Unterlagen, die der Gebäudebetreiber für die Sicherstellung eines sicheren und wirtschaftlichen Betriebes aller Anlagen benötigt, er wird ggf. durch den AG bestimmt. Die Dokumentation ist 4-fach mit übersichtlicher Gliederung und Inhaltsverzeichnis in Ordner geheftet der Bauleitung zu übergeben. Bemusterung Auf Anforderung müssen Anlagenteile vor der Herstellung und Montage zur Bemusterung zur Verfügung gestellt werden. Diese Anlagenteile werden vom Auftraggeber bestimmt und dem Auftragnehmer bekannt gegeben. Die Anforderung kann Wiederholungen und Varianten bis zur endgültigen Entscheidung beinhalten. Die Anlagenteile verbleiben im Besitz des Auftragnehmers. Die Muster verbleiben im Besitz des Auftragnehmers. Termine zur Abstimmung der Unterlagen Für die nach Anforderung eingereichten Unterlagen sowie für die unaufgefordert eingereichten Unterlagen steht der Bauüberwachung eine angemessene Bearbeitungszeit von mind. 3 Wochen zur Verfügung. Die für die Inbetriebnahme der Anlagen erforderlichen Unterlagen sind der Bauleitung 4 Wochen vor dem Fertigstellungstermin zur Überprüfung und Weiterleitung zu übergeben. Die Bedienungs- und Wartungsanweisungen sowie die Revisionsunterlagen sind vom Auftragnehmer 2 Wochen vor der Abnahme der Bauleitung zu übergeben. EDV/CAD-Schnittstellen Als Ausstauschformat für CAD-Dokumente ist das dwg- oder dxf- format vorgeschrieben. Unterstützt wird der DXF/DWG-Datenaustausch bis Autocad-Version 2018. Die Übergabe der Schaltplanunterlagen und Schemata sind im WC- CAD Deteiformat zu übergeben.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV)
GA Generelle Vorbemerkungen Ergänzend zu den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ZTV sind nachfolgende Punkte bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Leistungsumfang Dieser allgemeine Teil enthält Hinweise und Forderungen zum Leistungsumfang. Der Inhalt dient als Kalkulationsgrundlage und ist Unterlieferanten ebenfalls zur Kenntnis zu geben. Im Text der Leistungsbeschreibung wird aus Gründen der Vereinfachung auf selbstverständliche Ausdrücke, wie liefern, verlegen, herstellen, montieren, einschl. Klein- und Befestigungsmaterial, Gerüste, Geräte und Werkzeuge vorhalten, Schutzvorkehrungen treffen usw. überwiegend verzichtet, diese Punkte sind jedoch bei der Kalkulation grundsätzlich zu berücksichtigen. Sollten nur Einzelleistungen, wie z.B. nur Lieferung oder Montage verlangt werden, so ist dies im Text ausdrücklich vermerkt. Die Ausführung jeder Position versteht sich demnach als die vorschriftsmäßige, fachgerechte und gebrauchsfertige Erbringung der geforderten Leistung einschl. aller notwendigen, auch der nicht besonders erwähnten Nebenleistungen. Alle Geräte sind mit geeigneten Mitteln mit der AKS/BAS Bezeichnung / Nummer gleichlautend mit den Plänen zu beschriften. Die Beschriftung erfolgt nach vorgaben der HHU und ist im LV über die Leistungsposition beschrieben und zu kalkulieren. Für gleiche Bauteile ist zur günstigeren Lagerhaltung nur ein Fabrikat zu verwenden. Haben Geräte gleiche Funktionen und gleiche Nenndaten, so ist das gleiche Fabrikat und der gleiche Typ vorzusehen. Schutzmaßnahmen Alle Installationen werden ausschließlich gemäß VDE 0100 ausgeführt. Zum Schutz gegen gefährliche Körperströme wird entsprechend VDE 0100 Teil 410 der "Schutz bei indirektem Berühren durch Abschaltung mit einer Überstromschutzeinrichtung", mit der Netzform TN-S nach VDE 0100 Teil 300, angewandt, d.h. Schutz- und Neutralleiter werden grundsätzlich getrennt verlegt. Spannungsabfälle Falls anderweitig keine besonderen Forderungen erhoben werden, darf der Spannungsfall gemäß VDE 0100, Teil 520 betragen: - 1 % in den Zuleitungen, bezogen auf die ermittelte Belastung einschl. Reserve; - 3 % in Stromkreisen für Einzelgeräte und Zentralen, bezogen auf die ermittelte Belastung. Kabel- und Leitungsverlegung Es dürfen nur VDE zugelassene Kabel verwendet werden. Kabel im Aussenbereich sind UV- Beständig auszuführen. Kabel sind grundsätzlich in einer Länge, ohne Verbindungsmuffen zu verlegen. Sie sind auf Pritschen, Rinnen, an Decken und Wänden ordnungsgemäß ausgerichtet, nebeneinander mit gegenseitigem Abstand so zu verlegen, dass eine gute Durchlüftung gewährleistet ist. Werden Leitungen oder Kabel ohne zwingende Gründe, z.B. nur zur Montagevereinfachung, auf Umwegen verlegt, so werden die Mehrkosten beim Aufmaß nicht berücksichtigt. Sind Leitungen oder Kabel aus baulichen Gründen auf Umwegen zu verlegen, so sind die Umwege vorher mit der Fachbauleitung abzustimmen. Alle Kabel und Leitungen sind an beiden Enden entsprechend den den Vorgaben der HHU dauerhaft zu kennzeichnen. Starkstromkreise und Schwachstromkreise müssen nach VDE 0800, elektrisch sicher voneinander getrennt sein. An Kreuzungs- und Näherungsstellen müssen Kabel, Drähte usw. der beiden Leitungsarrten mind. 10cm voneinander entfernt liegen (gilt in Luft), sofern sie nicht in verschiedenen Isolierrohren geführt oder durch besonders starr angbrachte Trennstege voneinander getrennt sind. Des weiteren sind die Vorschriften der DBP-Telekom zu beachten. Dies gilt für Datenleitungen entsprechend. Lagerung von Material Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Akustische Bedingungen Die Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers müssen den Forderungen der behördlichen Auflagen entsprechen. Es gelten u.a. VDI-Richtlinien 2058, Beurteilung und Abwehr von Arbeitslärm, DIN 4109, Schallschutz im Hochbau. Alle Teile der elektrotechnischen Anlage, von denen Körperschall ausgehen kann, sind auf schwingungstechnisch einwandfrei bemessenen Elementen zu lagern. Der Auftragnehmer hat vor Montagebeginn dem vom Bauherrn gewählten Bauphysiker die Montagezeichnung vorzulegen und genehmigen zu lassen. Änderungen aus Nichtbeachtung dieser Maßnahme gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Fabrikatsabfrage Im Leistungsverzeichnis In der Allgemeinen Beschreibung zu Titeln oder in den einzelnen Positionen sind teilweise eingesetzte Fabrikate und Typen abgefragt. Diese sind vollständig vom Bieter auszufüllen. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung wird von der Leistungsbestimmungshoheit gemäß § 7 VOB/A Gebrauch gemacht. Im Rahmen der technischen Ausstattung wird besonderer Wert auf die Kompatibilität mit den bestehenden Systemen und Anlagen an der HHU gelegt.  Zur Sicherstellung eines einheitlichen technischen Standards und einer effizienten Betriebsführung sind daher bestimmte Produktbindungen vorgesehen. Durch die Verwendung bereits etablierter Komponenten lassen sich Schnittstellenprobleme und Integrationsrisiken zuverlässig vermeiden. Dies gewährleistet nicht nur einen reibungslosen Betrieb, sondern reduziert auch den Aufwand für Anpassungen und Nachrüstungen. Die vertraute Handhabung und das vorhandene Fachwissen führen zu einer schnelleren Fehlerdiagnose und ermöglichen eine zügige Instandsetzung im Störungsfall. Dadurch werden Ausfallzeiten minimiert und die Betriebssicherheit nachhaltig erhöht. Die genannten Gründe dienen der Sicherstellung eines störungsfreien Betriebs, der Wirtschaftlichkeit und der Nachhaltigkeit der technischen Infrastruktur. Für folgende Anlagen sind zwingend aufgeführte Hersteller vorgegeben und sind anzubieten: Druckmessumformer mit Anzeige FEMA Smart (DCM/ SN Diff) MBE - GA Honeywell EBI R - 700 MBE - RA Fabrikat wird zum späteren Zeitpunkt festgelegt IP-Konverter M-Bus auf GLT Wiesemann & Theiss ComServer Kombiniertes Regelventil und Wärmezählmesseinheit Belimo Energy Valve Wärme- und Kältezähler Kamstrup / Belimo Enegry Value (nur mit Regelfunktion) Durchflussmesssensor Kamstrup Wird vom Bieter kein Hersteller und Fabrikat angegeben so gilt das als Leitfabrikat angegebene Produkt als angeboten und vereinbart. Montagehöhen Die Räumlichkeiten haben in der Regel eine lichte Deckenhöhe von nicht mehr als 3m. Abweichend davon ist die Deckenhöhe in Ebene00 (Erdgeschoss) bis zu 4m hoch. Die Ebene 00 hat eine Fläche von ca. 400m². Bei der Kalkulation ist die erhöhte Montagehöhe in diesem Bereich zu berücksichtigen.
GA Generelle Vorbemerkungen
Hinweis Technische Anschlussbedingungen HHU Hinweis Technische Anschlussbedingungen HHU Systemsicherheit Zur Erhöhung der Ausfallsicherheit ist die gesamte GA-Funktionalität dezentral auf die Automationsebene aufgeteilt. Jede AS muss unabhängig von anderen Netzwerkteilnehmern die eigenen Regelaufgaben, Ereignisverarbeitung, Bedienplatzunterstützung und Aufzeichnung historischer Daten durchführen. Der Ausfall eines einzelnen Geräts oder Netzwerkknotens darf nicht zur Unterbrechung von Regelstrategien auf anderen Automationsprozessoren führen. Der Ausfall eines Kommunikationsteilnehmers darf nicht zu einem Ausfall oder einer Störung bei anderen Teilnehmern oder zur Störung der gesamten Kommunikation führen. Der Ausfall der Kommunikation wird im System überwacht, angezeigt und alarmiert. Nach Netzwiederkehr bzw. Behebung einer Eigenstörung laufen die Anlagenprogramme in der AS automatisch wieder an, ohne dass Programme oder Daten noch einmal geladen oder eingegeben werden müssen. Die Automationsstation muss einen gestaffelten, vordefinierten Wiederanlauf der Anlagen initiieren. Um nach Spannungswiederkehr die Funktion zeitabhängiger Schaltprogramme sicherzustellen, muss die systeminterne Uhr während des Spannungsausfalles weiterlaufen. Funktionsstörungen der Automationsstation sind als Alarm der Managementbedienebene zu melden. Es ist weiterhin eine Watch-Dog-Funktion zwischen Automationsstation und der Managementbedienebene zu integrieren, die im Störungsfall eine Alarmmeldung generiert. In der AS sind Eigendiagnostik und Systemüberwachung zur Erfassung von Störungen der Hardware bzw. der Anlagenprogramme (z.B. Modulüberwachung der E-/ A-Baugruppen, Eigenüberwachung, Sensor-/ Aktorüberwachung (Kabelbruch, Kurzschluss), Kommunikationsüberwachung, integriert. Eine Plausibilitätsprüfung muss alle analogen Eingänge auf Sinnfälligkeit und Verhältnismäßigkeit prüfen. Liegt ein Messwert außerhalb des vorprogrammierten Wertebereiches (für jeden Eingang separat parametrierbar), muss vom System eine entsprechende Meldung ausgegeben werden. Die Automationsstationen müssen die Anlagenrohdaten und Messgrößen erfassen, skalieren und in Langzeitspeichern direkt im Gerät ablegen können. Dabei muss die Trendaufzeichnung auf alle Anlagendaten zugreifen können und daraus beliebige Datenserien bilden können (Messwerten, Meldungen, Betriebszustände, Betriebszeiten, Schaltwechsel (hierzu ist das BACnet Trendlog-Objekt zu verwenden) etc.). Die Aufzeichnung muss zyklisch mit einer Mindestauflösung von 1 Minute erfolgen können. Die AS muss selbständig den Belegungszustand des Speichers überwachen und die Daten an die MBE übertragen. Die Trendspeicher sind batteriegepuffert und stehen mindestens 72h nach Stromausfall noch zur Verfügung. Der Zugriff auf die Betriebsdaten der Automationsstation ist durch Passwortschutz gegen unbefugte Bedienung zu sichern Es sind bis zu 10 Zugriffsebenen mit freier Rechtezuordnung zu integrieren. Leitfabrikate Die hier aufgeführten Leitfabrikate sind das Fabrikat der Planung und können gleichwertiger Art angeboten werden. Überspannungsschutz Mittelschutz: Fabrikat Dehn DG M TNS 275 FM Geräteschutz: Fabrikat Phoenix / Modutrab MT2-PE/S-24 AC, o.glw. Sicherungsautomaten Fabrikat Siemens System N bis 32 A, o.glw. Hauptschalter, Schaltgeräte, Haupt- und Hilfsschütze sowie Motorvollschutzrelais, Fabrikat Klöckner- Möller, o. glw. Schaltplanpult (Ablagepult) Fabrikat Rittal 4638.600, o. glw. Kabelverschraubungen Fabrikat Lapp, Typ STR mit Gegenmutter GMP, o. glw. Klemmen Fabrikat Phönix, Steuerstromklemmen Typ UK Stecker-Trennklemmen Typ UK 4 T (GLT) N-Trennklemmen Typ UKN Schutzleiterklemmen Typ USLKG Schaltbare Klemmen Typ RTK/S, o. glw. Leitungsschutzschalter Fabr. Siemens / ABB Stotz, o. glw. NH-Trenner Fabr. Siemens 3 NP 5 NH 00 bis 125 A, NH 2 bis 400 A, o. glw. Iso-Wächter Fabr. Bender, Typ 107 TM 40:MK 2410 u. P o. Fabr. Siemens, Typ 7 VC 16 2G-4AA; Typ 93 02, o. glw. Hauptschalter, 3-polig Fabr. Siemens, Typ 5 TE 3 513 o. glw.
Hinweis Technische Anschlussbedingungen HHU
Anlagenbeschreibung der Gebäudeautomation Anlagenbeschreibung der Gebäudeautomation Eine Bestands-MBE (Management- und Bedieneinrichtung) der Heinrich-Heine-Universität besteht. Die Automationsschwerpunkte werden bauseits auf die Bestands- MBE aufgeschaltet. Hierbei ist zu Berücksichtigen, dass es für die Bereiche GA und RA jeweils eine MBE vorhanden ist. Das mitwirken inklusive 1:1 Test zur jeweiligen MBE ist Bestandteil des Leistungsverzeichnis. Zur Überwachung vor Ort wird an jedem Schaltschrank eine Bedienmöglichkeit realisiert. Hierbei wird ein 19" Touchdisplay in der Schaltschranktüre oder im Schaltschrank angeordnet (Aufstellort / Innen / Außen). Für das Projekt sind drei Automationsschwerpunkte (ASP) geplant: -ASP01 im UG Raum: U1.063 für die Wärmeverteilung und die Aufschaltung der Störmeldungen im HLS / TGA Bereich. Zu regelnde Heizkreise: - 1 Heizkreis stat. Heizkörper - 2 Heiz/Kühlkreise für die Heiz/Kühldecken Gebäude K111 - 3 Heiz/Kühlkreise für die Heiz/Kühldecken Gebäude K113 - 4 Pufferspeicherregelung - Zonencontroller -ASP02 im UG Raum: U1.020 in der Lüftungszentrale für das Lüftungsgerät und die Aufnahme der Verbrauchszähler. Alle M-Bus-Zähler im Gebäude werden im Bus geschaltet und zentral über einen Pegelwandler und IP- Umsetzter (W&T Com- Server) bereit gestellt. Der Com- Server erhält eine IP-Adresse und wird ins VLAN des GLT-IP-Netz gepatcht. Aufgeschaltete Anlagen - RLT Anlage - Splitgeräte - Überspannungsschutz - Verbrauchszählung -ASP03 im Technikgeschoss Raum: 06.074 für die Wärmeerzeugung. Aufgeschaltete Anlagen - Wärmepumpe Die Automationsschwerpunkt in jeder Schaltanlage sind untereinander über ein BACnet / IP verbunden. Zudem wird eine Einzelraumregelung der Büroräume sowie Zonenregelungen für die Nebenräumen wie WC und Flure realisiert. Die Vernetzung erfolgt über BACnet / IP über weitere Feldbussystem zum jeweiligen Zonencontroller (RA). Die motorischen Brandschutzklappen werden einzeln aufgeschaltet. Die Lüftungsanlage wird bei Auslösen einer Klappe Heruntergefahren und alle weiteren klappen schließen (siehe Brandschutzkonzept). In der Technikzentrale erfolgt die Verlegung von Kabeln und Leitungen auf eigenen Kabelpritschen und Steigetrassen der GA. Einzelanschlüsse werden bedarfsabhängig mittels, Stapa- oder Kupa- Rohr verlegt. In Steige Schächten und in den Etagen erfolgt die Verlegung, parallel zur Elektrotechnik, mit Schellen an C-Schienen oder auf Steigetrassen. Die Steigetrassen in den Etagen werden durch das Gewerk Elektro errichtet. Die Stichleitungen welche nur durch das Gewerk GA benötigt werden sind durch GA auszubauen. In der Fläche erfolgt die Verlegung über Kunststoffkabelklammern. Der Bedarf ist im rahmen der Koordination mit dem Gewerk Elektro abzustimmen. Der primäre Überspannungsschutz für die Einspeise-Leitungen von GA-Schaltschränken erfolgt im Leistungsumfang der Elektrotechnik. Der weiterführende Überspannungsschutz wird, ab den Einspeiseklemmen der GA-Schaltanlagen, im Leistungsumfang der GA selbst berücksichtigt. Bei der Durchführung von Leitungen durch Brandschutzwände und Brandschutzdecken ist das Herstellen von brand-, luft- und rauchgasdichten Wand- und Deckendurchführungen in der Feuerwiderstandsklasse F90 Leistungsumfang dieser Ausschreibung. Es sind ausschließlich Produkte mit anerkanntem, bauaufsichtlichen Prüfzeugnis oder Zulassung je nach Anwendungsgebiet anzubieten und zu verwendet. Der Einbau hat entsprechend den Einbauvorschriften und Prüfzeugnissen des Herstellers zu erfolgen. Die Durchführungen müssen luft- und brandgasdicht ausgeführt werden. Raumregelung Allgemein Es ist eine Raumregelung für einen Großteil des Gebäudes geplant. Die Einzelraum/Zonenregler sitzen im ELT-UV Raum und sind ins GA- Netzwerk via BACnet / IP mit eingebunden. -Raumbediengeräte werden über MODBus angebunden. Je Gebäudeseite eine Linie.       Diese werden dann im Elektroraum an den Zonenreglern aufgelegt. -Multisensoren DALI 2 werden ebenfalls in zwei Linien auf die Zonenregler geführt. Von den Multisensoren werden dann auch die Lampen (Beleuchtung via Dali 2 über Gewerk ELT - Parametrierung durch das Gewerk GA) im jeweiligen Raum angebunden. -Es wird zwei SMI(Verschattung)Linien geben (für zwei Fassadenseiten) Die Einheiten werden ebenfalls im Elektroraum untergebracht und an den Zonenregler angeschlossen. -Die Ventile für die Heiz und Kühldecken werden über MP-Bus angebunden. -Taupunktfühler und Fensterkontakte (bei mehreren Fensterkontakten im Raum durchschleifen) werden an den Multisensor über Hardwarekontakte angeschlossen. Raumreglung Büro Eine Raumregelung ist für alle Büros geplant. Die Umsetzung erfolgt nach den Vorgaben der HHU. (Funktionen und Parameter sind gemäß RA-Konzept der HHU herzustellen (Stützbetrieb, Absenkbetrieb, Eco-Betrieb, Präsenzbetrieb); Sonnenschutz automatisch über Sonnenstand/ Dämmerungsschalter, Helligkeitsregelung mit Lamellensteuerung über SMI). Sie beinhaltet Fensterkontakte für die Abschaltung der Regelung bei geöffnetem Fenster. Taupunktwächter gewährleisten die Abschaltung im Kondensat Fall. Über ein Raumbediengerät kann eine Vorgabe von +/- 3 K vorgegeben werden. Hier kann auch das Licht geschaltet werden sowie die Leuchtstärke (jedoch nur bis zum Arbeitsplatzwert von 500 lx) gedimmt werden. Die Bedienung der Raffstores erfolgt ebenfalls über das Raumbediengerät. Außerhalb der Betriebszeiten geht die Regelung in einen Absenkbetrieb. Bei Nutzung außerhalb der Betriebszeiten wird durch einen Präsenzmelder der Absenkbetrieb deaktiviert. Raumregelung Nebenräume Alle Heizkörper erhalten einen regelbaren Ventilantrieb. Und werden über einen Raumtemperaturfühler geregelt. Raumregelung Besprechungsraum Der Besprechungsraum erhält Fensterkontakte, die bei geöffnetem Fenster die Regelung abschalten. Eine CO2 Fühler der bei Bedarf die Luftmenge erhöht. Taupunktwächter für die Abschaltung im Kondensat Fall. Über ein Raumbediengerät kann eine Vorgabe von +/- 3 K vorgegeben werden. Außerhalb der Betriebszeiten geht die Regelung in einen Absenkbetrieb. Bei Nutzung außerhalb der Betriebszeiten wird durch einen Präsenzmelder der Absenkbetrieb deaktiviert. Heizen und Kühlen werden gegeneinander verriegelt, so das nicht gleichzeitig gekühlt und geheizt werden kann (Heiz/Kühldecke, Lüftung). Die Temperaturfühler, Präsenzmelder und Raumbediengeräte werden mehrfach installiert so das der Raum auch in 3 einzelne Räume unterteilt werden kann. Weitere BUS-Netzwerke BSK-Bus Aufgrund der geringen Zahl der BSK´s ist kein BSK-Netzwerk geplant. Die BSK´s werden auf den ASP02 direkt aufgeschaltet. M-Bus M-Bus-Netzwerke dienen in erster Linie der zentralen Erfassung von Verbrauchsdaten. Parallel mit der Bus-Leitung ist eine gemeinsame Spannungsversorgung der angeschlossenen Zähler aus den jeweiligen GA-Schaltschränken (ASP) vorzusehen. Die Zähler der Energieerfassung werden per M- BUS auf die GA aufgeschaltet. Das Netzwerk der HLS-Verbrauchszähler ist als M-Bus Netzwerk auszuführen. Alle M-Bus-Zähler im Gebäude werden im Bus geschaltet und zentral über einen Pegelwandler und IP-Umsetzter (W&T Com-Server) bereit gestellt. Der Com-Server erhält eine IP-Adresse und wird ins VLAN des GLT-IP-Netz gepatcht. Modbus Die Raumbediengeräte sind über MODBus mit dem Etagencontroller verbunden. (Siehe Raumautomationskonzept der HHU). SMI-Bus Über den SMI Bus erfolgt die Verschattung. Dali2-Bus Über den Dali2bus erfolgt die Beleuchtungssteuerung. MP-Bus-B Über den MP-Bus werden die Ventile der Heiz/Kühldecken angesteuert (im Change Over Betrieb als 2 Leitertechnik). Verkabelung Halogenfreie Leitungen sind nicht gefordert. Die Leitungen benötigen auch keine Brandschutzklasse. Die Trassen im Gebäude werden durch die MSR mitgenutzt. Der Bedarf ist mit Elektro abzustimmen. Lediglich in den Zentralen oder im Außenbereich werden diese durch die GA eigenständig geplant und ausgeführt. Ebenso können Steigeschächte durch die GA mitgenutzt werden. Im Aussen Bereich sind die Kabel in UV beständiger Ausführung zu verlegen. Mess- bzw. Datenleitungen werden getrennt von elektrische Leistung übertragenden Leitungen und Kabeln verlegt. Dieses kann durch separate Trassenführung oder mittels Trennsteg erfolgen. Unter Berücksichtigung der Elektro- Magnetischen- Verträglichkeit (EMV) werden zum Teil geschirmte Leitungen erforderlich. Für die Verkabelung von z.B. Messwertgebern wird daher der Leitungstyp I-Y(St)Y-.... vorgesehen. Der Schirm von Mess-, Steuer- und Datenleitungen ist einseitig anzuschließen. Schnittstellen Gebäudeautomation zu Fremdgewerken Liefergrenzen Verkabelung für GA / MSR-Technik Die Verkabelung der gesamten MSR-Technik ist Bestandteil dieser Kostengruppe. Meldungen und Regelungsfunktionen sind gemäß der Funktionsliste umzusetzen. Sanitär Die Spülauslöseeinrichtungen werden durch das Gewerk Sanitär geliefert und montiert. Die Verkabelung des Systems und der Störmeldung erfolgt durch das Gewerk GA/MSR. Die Inbetriebnahme erfolgt gemeinsam. Die Hebeanlagen werden durch das Gewerk Elektro mit Spannung versorgt. Die Störmeldung wird durch GA/MSR Verkabelt und aufgeschaltet. Heizungstechnik Vom Gewerk Heizungstechnik werden die wasserseitigen Einbauten für das Gewerk GA/MSR vorgenommen. Die Festlegung der Einbauorte und der Dimensionierung muss gemeinsam erfolgen. GA/MSR macht klare Vorgaben anhand von Detailskizzen über die Ausführung des Einbaus der Feldgeräte. Hierbei ist besonders auf die fach- und funktionsgerechte Ausführung als auch auf die einwandfreie Zugänglichkeit zu achten. Nach dem wasserseitigen Einbau wird vom Gewerk GA/MSR das Feldgerät komplettiert und elektrisch angeschlossen. Der Potentialausgleich für die Rohrleitungen erfolgt durch das Gewerk GA/MSR. Raumlufttechnik Die motorischen Antriebe für die Brandschutzklappen werden vom Gewerk RLT geliefert und montiert. Die Einzelverkabelung zur Ansteuerung und Überwachung der BSK`s wird vom Gewerk GA/MSR erbracht. Der Funktionstest der BSK - Antriebseinheiten erfolgt gemeinsam (RLT und GA/MSR). In den Steigeschächten der Raumlufttechnik dürfen ausschließlich elektrische Installation für unmittelbar im Schacht befindliche Feldgeräte eingebaut werden. Gewerkefremde Verkabelung sowie Verkabelung von nicht im Schacht befindlichen Feldgeräten darf nicht im Steigeschacht montiert werden. Der Potentialausgleich für die RLT Geräte sowie den Segeltuchstutzen erfolgt durch das Gewerk RLT. Alle zur Ansteuerung der Lüftungsanlagen erforderlichen Feldgeräte werden durch die GA/MSR geliefert und Verkabelt. Die analogen Anzeigegeräte werden durch den Gerätehersteller mitgeliefert. Ebenso die Volumenstromerfassung. Die Beleuchtung für das Gerät ist im Gerät vorverdrahtet und wird von GA/MSR mit Spannung versorgt. Kältetechnik Vom Gewerk Kältetechnik werden die wasserseitigen Einbauten für das Gewerk GA/MSR vorgenommen. Die Festlegung der Einbauorte und der Dimensionierung muss gemeinsam erfolgen. GA/MSR macht klare Vorgaben anhand von Detailskizzen über die Ausführung des Einbaus der Feldgeräte. Hierbei ist besonders auf die fach- und funktionsgerechte Ausführung als auch auf die einwandfreie Zugänglichkeit zu achten. Nach dem wasserseitigen Einbau wird vom Gewerk GA/MSR das Feldgerät komplettiert und elektrisch angeschlossen. Der Potentialausgleich für die Rohrleitungen erfolgt durch das Gewerk GA/MSR. Elektrotechnik Störmeldungen NSHV, UV, SiBel, Kontakte Die Störmeldungen werden durch das Gewerk GA/MSR Verkabelt und gemäß Schema E_SC_A_E Meldungen GA örtlich aufgenommen. Aufschaltung der Störmeldungen Wallboxen Die Wallboxen werden um UG bezüglich der Störmeldungen aufgenommen und die Boxen im EG werden über einen Überspannungsschutz geführt. Elektrozähler Das Gewerk Elektro liefert die Zähler mit M- Bus Schnittstelle und verkabelt diese innerhalb der NSHV auf eine Ausgangsklemme. Von hier verkabelt GA/MSR bis zur entsprechenden Schaltanlage (ASP02). Im ASP über COM Schnittstelle auf die MBE aufgeschaltet. Beleuchtungssteuerung / Sonnenschutz Die Beleuchtungssteuerung in den Räumen erfolgt durch die GA/MSR. Der Sonnenschutz läuft über SMI BUS und wird durch GA Verkabelt. Der Überspannungsschutz erfolgt durch die GA/MSR. Die Kabeltrassen im Gebäude werden durch das Gewerk ELT errichtet und von der GA/MSR mit genutzt. Kabeltrassen außerhalb des Gebäudes zur Regelung der RLT – Anlagen werden durch das Gewerk GA/MSR errichtet. Die Einspeisung der Schaltschränke (durchgängig Fünfleitertechnik) erfolgt durch das Gewerk Elektro. Das Zuleitungskabel wird von Elektro bis in den Schaltschrank GA/MSR verlegt (einschließlich anschellen an der Kabelabfangschiene). Kabel absetzen und Adern auflegen erfolgt durch GA/MSR gemäß Vorgaben Elektro. Der Elektroanschluss am Elektroverteiler erfolgt durch das Gewerk Elektrotechnik. Die Inbetriebnahme erfolgt gemeinsam. Der Potentialausgleich in der Zentrale und an den betriebstechnischen Anlagen wird vom Gewerk Elektrotechnik erbracht. Der Potentialausgleich der Schaltschränke ist vom Gewerk GA/MSR zu erbringen. Es sind geeignete Überspannungsschutzmaßnahmen durchzuführen. Der Grobschutz erfolgt im Gewerk Elektrotechnik, Mittel- und Feinschutz werden vom Gewerk GA/MSR erbracht. Es sind alle Schaltschrankeinspeisungen, Busleitungen und die Gebäudehülle verlassende Kabel und Leitungen zu schützen. Die Druckerhöhungsanlagen der Gerätekühlung werden direkt vom Gewerk Elektro eingespeist. Nachrichtentechnik An jeden GA/MSR-Schaltschrank wird extern ein BMA-Koppler mit der erforderlichen Anzahl an Schaltausgängen zur Übergabe der BMA-Signale angeordnet. GA/MSR greift von diesem Koppler ab. Zur Übertragung der GA- Daten wird das hausinterne Datennetz genutzt. Datendosen werden am ASP und an der GLT vorgesehen. Dämmung/Isolierung In Bereichen von zu dämmenden Anlagenteilen ist bei erforderlicher Feldgerätemontage eine Abstimmung zwischen dem Gewerk Dämmung und GA/MSR erforderlich. GA/MSR macht klare Vorgaben anhand von Detailskizzen über die Ausführung der Dämmung im Bereich der Feldgeräte. Hierbei ist besonders auf die fachgerechte Ausführung als auch auf die einwandfreie Zugänglichkeit zu achten. Die Verkabelungserschließung im Bereich von gedämmten Bauteilen ist mit dem Gewerk Dämmung explizit abzustimmen. Baulicher Brandschutz Vom Gewerk GA/MSR wird kein baulicher Brandschutz erbracht. Dieser erfolgt im Gewerk Elektro. Einzelleitungen sind durch GA/MSR zu schotten. Örtliche Statuserfassung Zur Erfassung von örtlichen Stati wird seitens GA/MSR jeweils die Meldung im Gewerkeschrank wie Beispielhaft von der Aufzugsanlage aufgenommen und bis zum ASP verdrahtet. Diese Leistung wird von GA/MSR erbracht, der Anschluss im Bereich des Gewerks wird vom jeweiligen Gewerk in Zusammenarbeit mit GA/MSR erbracht. Raumregelung Die Zentral in der Etage angeordneten Controller werden durch Elektro mit Spannung versorgt. Die Verkabelung zur Einzelraumregelung erfolgt durch das Gewerk MSR. Alle Gewerke Jedes Gewerk legt die Kabel und Leitungen (eigen- oder fremdverlegte) im eigenen Schaltschrank bzw. Klemmleiste auf. Inbetriebnahmen MSR/GA mit allen Gewerken Der 1:1-Test, der Funktionstest und die Inbetriebnahme der auf die GA/MSR aufgeschalteten Anlagen ist grundsätzlich von allen beteiligten Gewerkevertretern gemeinsam zu erbringen. Das jeweilige Gewerk hat die Gesamtverantwortung für die Funktion als geschuldete Leistung. Behinderten-WC Der Notruf aus dem Behinderten-WC wird auf die GLT aufgeschaltet.
Anlagenbeschreibung der Gebäudeautomation
Funktionsbeschreibung Gebäudeautomation Funktionsbeschreibung Gebäudeautomation Folgende allgemeine Funktionen sind je Anlage entsprechend vorzusehen. Messungen besitzen digitale Grenzwerte, die bei Unter-/Überschreitung Störmeldungen auslösen. Eine direkte manuelle Steuerung der Ventile, der Pumpen und der Klappen kann auch mit den Handschaltern der lokalen Vorrangbedienung (LVB) erfolgen. Die manuelle Ansteuerung über die LVB ist den Betriebsvorgaben Hand-Ein und Hand-Aus übergeordnet, löst aber keine Folgesteuerungen aus. Sie kann lediglich noch durch eine direkte Handbetätigung der Feldgeräte selbst übersteuert werden. Status wird an die DDC/MBE gemeldet. Der Software-Anlagenschalter wird auf die Zustände „Automatik“, „Hand-Ein“, „Hand-Aus“ und „Verriegelt-Aus“ geprüft. Über den aktuellen Status erfolgt eine selektive Vorgabe der aktiven Anlagensteuerung. Im Anlagenstatus „Verriegelt-Aus“ ist kein Anlagenbetrieb möglich. Sämtliche Betriebsfreigaben oder Anforderungen werden unterdrückt. Abhängig von Meldungs- und Verriegelungsart (Sicherheitssteuerungen) sind auch die Handschalter der LVB nur eingeschränkt wirksam bzw. ist eine direkte Handbetätigung der Motoren nicht möglich. Eine Rückschaltung muss durch Quittierung manuell erfolgen. Mit Rückgang und Quittierung der auslösenden Störung geht die Anlage wieder in den bedarfsgerechten Betriebszustand gemäß aktuellem Status des Software-Anlagenschalters zurück. Nach einer Stillstandszeit der Pumpen von 168 Stunden erfolgt ein automatischer Pumpenzwangslauf von 5 Minuten. Nach einer Stillstandszeit der Ventile bzw. der Klappen von 168 Stunden erfolgt ein automatischer Ventil-/Klappenzwangslauf 0-100%. Die Parameter der Stillstandszeiten, der Zwangslaufdauer sowie der Stellbereiche sind für den Betreiber frei editierbar. Mit Auslösung eines Festsetz-/Blockierschutzes erfolgt keine Anforderung der versorgenden Primäranlage(n). Ein zeitgleicher Festsetz-/ Blockierschutz weiterer Anlagen des gleichen ASP-Schrankes wird ebenfalls unterdrückt und erfolgt seriell verzögert anstatt parallel. Der Festsetz- bzw. Blockierschutz wird nicht in der Funktionsliste (BACnet- Eigenschaften) vermerkt. Alle Regelparameter sind für den Betreiber frei editierbar. Jeder Anlagen-/Gerätestatus wird auf Bereitschaft, Betrieb, Hand, Wartung sowie Störung überwacht. Er wird als Statuscode automatisch erfasst und gemäß Meldungsmanagement gemeldet, visualisiert sowie an die GA übertragen. Dieses dient dem bedarfsgerechten Betrieb primärer Versorgungsanlagen, angeschlossener Verbraucher sowie zur Visualisierung an MBE. Folgemeldungen als „Störmeldeschauer" werden mit dem Software-Anlagenschalter unterdrückt. Die Anlage ist mit einem Netzwiederkehrprogramm ausgestattet bzw. darin eingebunden. Der Leistungsabgang der Zirkulationspumpen wird mittels Hilfskontakt auf Störung überwacht. Bei Störung wird der Software-Anlagenschalter ausgeschaltet und verriegelt. Der Pumpenstatus wird mittels Meldekontakten und Befehlsausführkontrolle auf Betrieb und Störungen überwacht. Bei Störung „Unerlaubt-Aus“ wird der Software-Anlagenschalter ausgeschaltet und verriegelt. Der Klappenstatus wird mittels Befehlsausführkontrolle auf Störung überwacht. Die lokale Vorrangbedienung der Klappe wird auf Status Hand überwacht. Im LVB-Handbetrieb wird die jeweilige Befehlsausführkontrolle des Automatikbetriebs unterdrückt. Die Reparaturschalter wird mittels Hilfskontakt auf den Wartungsstatus (Aus) überwacht. Bei einer Abschaltung wird der Software-Anlagenschalter ausgeschaltet und verriegelt. Der dezentrale Überspannungsschutz wird mittels Meldekontakt auf Störung überwacht. Sensoren werden auf Drahtbruch bzw. Sensorstörung überwacht. Die Anlagenlaufzeit wird mittels Betriebsstundenzähler zweistufig auf Wartungsbedarf überwacht (Vor- und Hauptmeldung). Beide Grenzwerte und der Betriebsstundenzähler sind für den Betreiber frei editier- bzw. rücksetzbar. Es ist ein anlagenspezifischer Zeitplan mit Tages-, Wochen- und Jahresausnahmeprogramm vorzurüsten. Die übergeordnete Ansteuerung des Anlagenzeitplans erfolgt durch ein zentrales GA-Jahresprogramm als Zeitplansteuerung mit Systemzeit, -datum und Vorgabe der Betriebsart. Jedes Tagesprogramm kann mindestens 8 Schaltzeiten mit der Funktion „gleitendes Schalten“ verarbeiten. Je Schaltpunkt sind Eingaberegister für Betriebsart, Offset und die Schaltzeit vorhanden. Das Wochenprogramm besteht aus 7 Tagesprogrammen (1 = Montag bis 7 = Sonntag). Das Ausnahmeprogramm ist ein Jahreskalender für Sondertage und dient einer anlagenspezifischen Übersteuerung von Wochen- und Tagesprogrammen sowie des zentralen GA-Zeitplans. Alle Parameter der Eingaberegister sind für den Betreiber frei editierbar. Das Eingabeformat der Schaltzeiten/-zyklen ist variabel und kann mittels Zeit, Datum, Datumsbereich, Wochentag oder Kalenderwoche bedarfsabhängig erfolgen. Alle Funktionen sind gemäß Abstimmung mit der HHU abzustimmen und mit dem Jeweiligen Gewerk final festzulegen. Funktionsbeschreibung – KG 300 RWA-Anlage Die Rauchableitöffnung wird auf Betrieb, Störung und Auslösung überwacht. Funktionsbeschreibung – KG 410 Hygienespülung: Die Trinkwasser-Hygienespülungen werden über BACnet IP aufgeschaltet. Das Bussystem der Hygienespülung erfolgt autark durch das Gewerk Sanitärtechnik. Die Schnittstelle ist der Master des Spülsystems. Aufgeschaltet werden die Betriebs und die Störmeldung auf die DDC zur MBE. Rohrbegleitheizung: Die Rohrbegleitheizung liefert eine Sammelstörmeldung. Trinkwasserzähler: Der Wasserzähler des Hausanschlusses ist auf die GA über M- BUS aufgeschaltet. Übertragen werden die Sammelstörmeldung sowie Angaben zum Volumenstrom gemäß VDI 3814 Listen. Trinkwasserrückspülfilter: Übertragen wird die Störmeldung für den Rückspülfilter. Kompakthebeanlagen: Für die Hebeanlagen sind je eine Sammelstörmeldung sowie die Auslösung und die Havarie Meldung vorgesehen. Funktionsbeschreibung – KG 420 Heiz-/Kühlfall: Die Umschaltung Heiz-/Kühlfall des Verteilers erfolgt nach diesen Prioritäten: Priorität 1: Auskühlschutz Priorität 2: Manueller Taster Der Auskühlschutz wird ausgelöst, wenn mindestens zwei Raumtemperaturen unter 17°C fallen. Die Rückschaltung erfolgt nach 6 Stunden. Für die Anlage steht ein Button ausschließlich in der MBE zu Verfügung, über diese sich die verschiedenen Betriebsarten „Heizen“ oder „Kühlen“ auswählen lassen. Es erfolgt keine automatische Rückschaltung, diese ist aber einstellbar. Wärmepumpe Die Wärmepumpe wird durch die Betriebsanforderung der nachfolgenden Heiz- Kühlkreise angeschaltet bzw. sonst ausgeschaltet. Die Einspeisepumpe wird dadurch ein- und ausgeschaltet. Die Pufferspeichertemperaturen schalten die Wärmepumpe je nach Füllgrad bedarfsabhängig ein und aus. Die Wärmepumpe läuft autark. Von der GA werden die Betriebsarten (AUS/HEIZ/KÜHL) und der VL-Sollwert vorgegeben. Der Datenaustausch erfolgt über BACnet IP. VL Sollwert Heizen 37/34°C VL Sollwert Kühlen 16/19°C Die Umschaltung der Sequenz Heizen oder Kühlen wird durch einen Button oder durch eine Grenztemperatur, die Einstellbar ist, in der MBE erfolgen. Hier wird aktiv die Umschaltung vorgenommen und Rückgemeldet. Die im folgenden beschriebenen Funktionen sind auf den jeweiligen betriebszustand bezogen. Der Druck wird durch einen Druckfühler mit 3 Grenzwerten überwacht. Der niedrigere obere Grenzwert schaltet die Wärmepumpe aus, während die nachfolgenden Heizkreise und Einspeisepumpe standardmäßig freigegeben bleiben. Eine Rückschaltung erfolgt automatisch. Der untere und obere Grenzwert schalten die nachfolgenden Heizkreise sowie Pumpe ab und die Wärmepumpe ab sowie die Klappen mittels Federrücklauf zu. Eine Rückschaltung erfolgt erst nach manueller Quittierung. Heiz-/Kältekreis Decken: Im Heizfall (Anforderung durch 2 Referenzwerte der Raumtemperaturen, wenn diese < 17°C betragen) und bei mindestens einer Heizanforderung der nachgeschalteten Zonenregelung wird der Heizkreis eingeschaltet. Die Freigabe wird entzogen, wenn es keine Heizanforderung mehr im Heizfall gibt. Mit einer Betriebsfreigabe des Heizkreises wird automatisch erst die Zirkulationspumpe eingeschaltet. Es wird dann auch die Betriebsfreigabe Heizen an die Zonenregelung versendet. Erst mit der Betriebsmeldung der Pumpe wird nachfolgend die Ventilregelung aktiviert. Bei Rückgang der Betriebsfreigabe wird zuerst das Ventil geschlossen und dann die Pumpe abgeschaltet. Der jeweilige Vorlaufsollwert wird durch die Heizkurven der Außentemperatur und der Rücklauftemperatur bestimmt. Durch die Einbeziehung der Rücklauftemperatur findet eine Rücklaufbegrenzung statt. Die Vorlauftemperatur wird durch das Ventil geregelt. Im Kühlfall und bei mindestens einer Kühlanforderung der nachgeschalteten Zonenregelung wird der Kältekreis eingeschaltet. Die Freigabe wird entzogen, wenn es keine Kühlanforderung mehr im Kühlfall gibt. Mit einer Betriebsfreigabe des Kältekreises wird automatisch erst die Zirkulationspumpe eingeschaltet. Es wird dann auch die Betriebsfreigabe Kühlen an die Zonenregelung versendet. Erst mit der Betriebsmeldung der Pumpe wird nachfolgend die Ventilregelung aktiviert. Bei Rückgang der Betriebsfreigabe wird zuerst das Ventil geschlossen und dann die Pumpe abgeschaltet. Der Vorlaufsollwert ist im Kühlfall konstant. Heizkreis statische Heizung: In Automatik wird die Anlage bei einer Außentemperatur von über 20°C oder im „Kühlfall“ ausgeschaltet und bei unter 18°C und im „Heizfall“ wieder eingeschaltet. Bei einer ausgeschalteten Anlage schließen die Klappen am Heizkreisverteiler. Mit einer Betriebsfreigabe durch einen Erzeuger werden automatisch erst die Klappen geöffnet und dann die Zirkulationspumpe eingeschaltet. Erst mit der Betriebsmeldung der Pumpe wird nachfolgend auch die Ventilregelung aktiviert. Bei Rückgang der Betriebsfreigabe wird zuerst das Ventil geschlossen und dann die Pumpe abgeschaltet sowie die Klappen geschlossen. Der jeweilige Vorlaufsollwert wird durch die Heizkurve der Außentemperatur und der Rücklauftemperatur bestimmt. Durch die Einbeziehung der Rücklauftemperatur findet eine Rücklaufbegrenzung statt. Die Vorlauftemperatur wird durch das Ventil geregelt. Funktionsbeschreibung – KG 430 RLT-Anlage Die Anlage dient der bedarfsgerechten Lüftung des Besprechungsraums, der Büroräume sowie der WC Bereiche. Die Lüftungsanlage verfügt über eine Wärmerückgewinnung mittels Kreuzstromwärmetauscher. Die Lüftungsanlage wird im Normalbetrieb gemäß Anforderung der Raumregelung an- und ausgeschaltet. Bei der Anforderung „Freie Kühlung“ kann auch außerhalb des Zeitplans die Anlage eingeschaltet werden. Alle Regelfunktionen der Anlage sind nur bei Anlagenbetrieb aktiv. Die Soll-Zulufttemperatur bei Außentemperaturen bis 26°C beträgt 20°C. Bei über 26°C Außentemperatur wird für die Soll-Zulufttemperatur von der Außentemperatur 6 K abgezogen. Mit einer Betriebsfreigabe der Anlage werden die Jalousieklappen (AUL, FOL) automatisch geöffnet. Mit anstehender Rückmeldung „Auf“ aller Klappen erfolgt eine Betriebsfreigabe der Ventilatoren sowie der Druck- und Temperaturregelungen. Bei Rückgang der Betriebsfreigabe werden erst die Temperaturregelungen abgeschaltet, dann mit 2 Minuten Nachlauf die Ventilatoren mit Druckregelung abgeschaltet und abschließend alle Jalousieklappen geschlossen. Die Zeiten für die RLT Anlagenfreigabe wird von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr parametrierbar über die GLT eingestellt. Ab einer Außentemperatur ≤? 10°C wird mit einer Betriebsanforderung der Anlage automatisch eine Winteranfahrschaltung aktiviert. Hierbei wird das Signal an die Splitgeräteeinheit gesendet. Die Rückschaltung der Winteranfahrschaltung erfolgt mit einer Hysterese von 2 K. Zuluft- und Abluftkanaldruck werden erfasst und jeweils als PI-Regelung über die Drehzahl der EC-Ventilatoren auf einen konstanten Kanaldruck geregelt. Der Sollwert des Kanaldrucks wird in Abhängigkeit des Soll-Volumenstroms angepasst. Der Heizbetrieb erfolgt durch die Bypass-Klappe der WRG und das nachfolgende Register des Splitgerätes. Wenn sich die Solltemperatur zwischen AUL- und ABL-Temperatur befindet, regelt die Bypass-Klappe. Wenn die Solltemperatur näher an der AUL-Temperatur als an der ABL-Temperatur liegt, ist die Bypass-Klappe geöffnet. Wenn die vorgenannten Kriterien nicht erfüllt sind und damit die ABL-Temperatur voll genutzt werden soll, ist die Bypass-Klappe geschlossen. Das Register des Splitgerätes regelt unabhängig davon die Zulufttemperatur als P-Regelung. Der Kühlbetrieb erfolgt durch die Bypass-Klappe der WRG und das nachfolgende Kühlerventil. Wenn sich die Solltemperatur zwischen AUL- und ABL-Temperatur befindet, regelt die Bypass-Klappe. Wenn die Solltemperatur näher an der AUL-Temperatur als an der ABL-Temperatur liegt, ist die Bypass-Klappe geöffnet. Wenn die vorgenannten Kriterien nicht erfüllt sind und damit die ABL-Temperatur voll genutzt werden soll, ist die Bypass-Klappe geschlossen. Das Kühlerventil regelt unabhängig davon die Zulufttemperatur als P-Regelung, wobei die Temperatur nur so weit heruntergekühlt wird, dass die Luftfeuchte noch im behaglichen Bereich ist. Die Differenzdrücke von AUL- und ABL-Filter werden überwacht. ZUL- und FOL-Kanal werden mittels Rauchschutzschalter überwacht. Bei einer Rauchdetektion wird die Anlage über eine Sicherheitsteuerung sowie den Software-Anlagenschalter sofort ausgeschaltet und verriegelt. Alle Brandschutzklappen werden über Federrücklauf automatisch geschlossen. Bei einem Brandalarm oder Auslösung einer Brandschutzklappe wird die Anlage über eine Sicherheitssteuerung sowie den Software-Anlagenschalter sofort ausgeschaltet und verriegelt. Funktionsbeschreibung – KG 434 Die Außeneinheit des jeweiligen Multisplitgeräts läuft autark. Sie wird auf Störung überwacht. Dies gilt analog für die Splitgeräte der Bereiche luK Raum, Sibel Raum BMZ- Raum und luK Raum 3 OG. Funktionsbeschreibung – KG 440/450 Nachfolgende Anlagen werden auf Störung oder Betrieb überwacht. (Siehe Schema E_SC_A_E_(0) Elektrotechnik Schwachstrom Schema Meldungen GA): Überspannungsschutz Etagenweise in Ost und West unterteilt. Einbruchmelde Sibel Behindertennotrufanlage Medientechnik EG Etagenverteilung (ÜSS) PV Anlage EDV Schrank Sprachalarmierungsanlage Brandmeldeanlage Rauchabzug Treppenhaus (NRA) Funktionsbeschreibung – KG 480 Außentemperatur- und Außenfeuchtefühler (über Wetterstation) sind für alle ASP vorgesehen. Da sich die Fühler außerhalb der Gebäudehülle befinden, ist ein ÜSS vorgesehen, der auf eine Störmeldung überwacht wird. Außentemperatur und Außenfeuchte werden zusätzlich über das GA-Netz an die weiteren Schaltschränke übertragen. Bei dem Störmeldetaster werden Meldungen bezüglich der Meldeleuchte und der Quittier-Taste detektiert. Folgende Schaltschrankmeldungen sind vorgesehen: · Hauptschalter Hand Aus · Hauptschalter Störung · Überspannungsschutz Störung · Phasenausfall-Störung · Steuerspannung 24 V Störung · Steuerspannung 230 V Störung · interne Sammelstörmeldung Einzelraumregelung Im Gebäude sind unterschiedliche Raumtypen realisiert. In der Ebene EG wird ein Besprechungsraum realisiert, der für den späteren Umbau in drei einzelne Büro´s vorgerüstet wird. Des Weiteren sind überwiegend Büroräume als Einzelbüros sowie Nebenräume Regelungs- und Steuerungstechnisch vorgesehen. Die Zustandsfeststellung der im Raum vorhandenen Istwerte erfolgen über Mulitsensoren, Raumbediengeräte oder Raumtemperaturfühler sowie Fensterkontakte. Raumregelung Büros Die Zustandsfeststellung der im Raum vorhandenen Istwerte erfolgen über: - Präsenzerfassung - Helligkeitsmessung - Fensterkontakt - Raumtemperaturmessung Temperaturregelung Es erfolgt keine Betriebsanforderungen bei einer Außentemperatur von 18-25°C und einer Raumtemperatur von 19-23°C. Wird im Heizfall der untere Grenzwert der Raumtemperatur erreicht, wird eine Heizanforderung an den Heizkreislauf gestellt. Bekommt der Einzelraumregler eine Heizfreigabe, wird das Durchgangsventil aktiv. Wird im Kühlfall der obere Grenzwert der Raumtemperatur erreicht, wird eine Kühlanforderung an den Heizkreislauf gestellt. Bekommt der Einzelraumregler eine Kühlfreigabe, wird das Durchgangsventil aktiv. Bei dem Rückgang der Betriebsfreigabe wird der 2-Wege-Ventil geschlossen. Der Stützbetrieb dient zur Begrenzung der Raumtemperatur auf minimal 18°C und maximal 26°C, wenn keine Zimmernutzung gemeldet ist. Bei einer Über-/Unterschreitung der Temperaturgrenzwerte erfolgt eine automatische Betriebsanforderung der Anlage. Die Rückschaltung erfolgt mit einer Hysterese von 2K (heizen) bzw. -2K (kühlen). Der Komfortbetrieb dient zur Temperierung des Raumes, wenn der Präsenzmelder die Anwesenheit sendet. Im Heizfall beträgt die Solltemperatur 20°C. Es ist eine Sommerkompensation der Raumsollwerte einzurichten. Bei einer Außentemperatur von 26 bis 32°C ist der Raumsollwert = Außentemperatur - 6K. Die Sollwertverschiebung und Messung der Raumtemperatur geschieht über ein Bedienpaneel. Der Sollwert des Raums werden auf +/- 3 K des aktuellen SW begrenzt. Bei einem Taupunktalarm wird das Durchgangsventil geschlossen. Mit Rückgang des Taupunktalarms wird die Übersteuerung automatisch aufgehoben. Wenn mindestens ein Fenster im Heizfall geöffnet ist, wird der Temperatursollwert auf 17°C gesetzt. Wenn mindestens ein Fenster im Kühlfall geöffnet ist, wird das Kühlventil geschlossen. Tageslichtregelung Die Beleuchtung wird bei Anwesenheit von Personen und der Unterschreitung einer bestimmten Raumhelligkeit (parametrierbarer Sollwert) automatisch oder durch den Raumnutzer manuell eingeschaltet. Das Ausschalten erfolgt automatisch bei Abwesenheit von Personen im Raum nach einer einstellbaren Ausschaltverzögerung oder automatisch bei Überschreiten einer bestimmten Raumhelligkeit nach einer einstellbaren Ausschaltverzögerung. Manuelles Ein-/Ausschalten oder Dimmen der Beleuchtung durch den Nutzer kann über unterschiedliche MSS erfolgen über das Raumbediengerät. Durch übergeordneten Befehl im Zeitprogramm kann die Beleuchtung übergeordnet ein- oder ausgeschaltet werden. Abschalten bei Anwesenheit muss möglich sein. Nach manueller Bedienung (Ein oder Aus) ist die Automatik für eine parametrierbare Zeit ausgeschaltet. Die Lichthelligkeit der künstlichen Beleuchtung wird automatisch so eingestellt, dass die erforderliche Lichtstärke im Raum auf einen konstanten Wert eingeregelt wird. Die erforderliche Lichtstärke im Raum ist abhängig von der Nutzungsart. Raumregelung Besprechung Die Zustandsfeststellung der im Raum vorhandenen Istwerte erfolgen über: - Präsenzerfassung - Helligkeitsmessung - Fensterkontakt - Raumtemperaturmessung - CO2 Erfassung am Raumbediengerät CO2 Regelung: Die Anlage dient der bedarfsgerechten Regelung des Besprechungsraums im Erdgeschoss. Bei Präsenzerfassung wird eine Anforderung an die RLT-Anlage gesendet. Nach Freigabe wird die CO2-Regelung freigegeben. Bei Rückgang der Präsenzmeldung bleibt die Anforderung der RLT-Anlage so lange bestehen, bis der untere Grenzwert des CO2 (800 ppm einstellbar über MBE) erreicht wird. Falls im Sommer (Mai-Oktober) mindestens zwei Raumtemperaturen von > 24 °C außerhalb der Betriebszeiten vorliegen, während die Außentemperatur mindestens 6 K darunterliegt, wird die Anforderung „Freie Kühlung“ an die RLT-Anlage geschickt. Die Rückschaltung erfolgt, wenn alle Raumtemperaturen 21°C erreichen, eine Raumtemperatur von 18°C unterschreitet, die AT nicht mehr der Anforderung entspricht oder nach 4 h Laufzeit. Temperaturregelung: Es erfolgt keine Betriebsanforderungen der Temperaturregelung bei einer Außentemperatur von 18-25°C und einer Raumtemperatur von 19-23°C. Wird im Heizfall der untere Grenzwert der Raumtemperatur erreicht, wird eine Heizanforderung an den Heizkreislauf gestellt. Bekommt der Einzelraumregler eine Heizfreigabe, wird das Durchgangsventil geöffnet. Wird im Kühlfall der obere Grenzwert der Raumtemperatur erreicht, wird eine Kühlanforderung an den Heizkreislauf gestellt. Bekommt der Einzelraumregler eine Heizfreigabe, wird das Durchgangsventil geöffnet. Mit einer Betriebsanforderung Heizen oder Kühlen wird automatisch auch die Primär-Versorgung (vorgelagerte Anlagen Heizung oder Kälte) angefordert. Mit einer Betriebsanforderung der Anlage wird die Heiz-/Kühldecke durch Regelbetrieb des 2-Wege-Kugelhahns aktiviert. Bei Rückgang der Betriebsfreigabe wird der 2-Wege-Kugelhahn geschlossen. Der Stützbetrieb dient zur Begrenzung der Raumtemperatur auf minimal 18°C und maximal 26°C, wenn keine Zimmernutzung vorgesehen ist. Bei einer Über-/Unterschreitung der Temperaturgrenzwerte erfolgt eine automatische Betriebsanforderung der Anlage. Die Rückschaltung erfolgt mit einer Hysterese von 2K (heizen) bzw. -2K (kühlen). Der Komfortbetrieb dient zur Temperierung des Raumes während der Nutzungszeiten. Im Heizfall beträgt die Solltemperatur 20°C. Es ist eine Sommerkompensation der Raumsollwerte einzurichten. Bei einer Außentemperatur von 26 bis 32°C ist der Raumsollwert = Außentemperatur - 6K. Die Sollwertverschiebung und Messung der Raumtemperatur geschieht über ein Bedienpaneel. Der Sollwert des Raums werden auf +/- 3 K des aktuellen SW begrenzt. Bei einem Taupunktalarm wird das Durchgangsventil geschlossen. Mit Rückgang des Taupunktalarms wird die Übersteuerung automatisch aufgehoben. Wenn mindestens ein Fenster geöffnet ist, wird der Temperatursollwert Heizen auf 17°C gesetzt. Wenn mindestens ein Fenster im Kühlfall geöffnet ist, wird das Kühlventil geschlossen. Tageslichtregelung Die Beleuchtung wird bei Anwesenheit von Personen und der Unterschreitung einer bestimmten Raumhelligkeit (parametrierbarer Sollwert) automatisch oder durch den Raumnutzer manuell eingeschaltet. Das Ausschalten erfolgt automatisch bei Abwesenheit von Personen im Raum nach einer einstellbaren Ausschaltverzögerung oder automatisch bei Überschreiten einer bestimmten Raumhelligkeit nach einer einstellbaren Ausschaltverzögerung. Manuelles Ein-/Ausschalten oder Dimmen der Beleuchtung durch den Nutzer kann über unterschiedliche MSS erfolgen über das Raumbediengerät. Durch übergeordneten Befehl im Zeitprogramm kann die Beleuchtung übergeordnet ein- oder ausgeschaltet werden. Abschalten bei Anwesenheit muss möglich sein. Nach manueller Bedienung (Ein oder Aus) ist die Automatik für eine parametrierbare Zeit ausgeschaltet. Die Lichthelligkeit der künstlichen Beleuchtung wird automatisch so eingestellt, dass die erforderliche Lichtstärke im Raum auf einen konstanten Wert eingeregelt wird. Die erforderliche Lichtstärke im Raum ist abhängig von der Nutzungsart. Raumregelung Nebenräume Die Anlage dient der bedarfsgerechten Regelung der Nebenräume. Temperaturregelung: Es erfolgt keine Betriebsanforderungen bei einer Außentemperatur von 18-25°C und einer Raumtemperatur von 19-23°C. Wird im Heizfall der untere Grenzwert der Raumtemperatur erreicht, wird eine Heizanforderung an den Heizkreislauf gestellt. Bekommt der Einzelraumregler eine Heizfreigabe, wird das Durchgangsventil aktiv. Im Heizfall beträgt die Solltemperatur 20°C. Wenn mindestens ein Fenster geöffnet ist, wird der Temperatursollwert auf 17°C gesetzt. Verbrauchsdatenerfassung: Die Verbrauchsdatenerfassung wird gemäß Zählschema erfolgen. Die Verbräuche werden für den Bereiche Elektro (M- Bus) in der GHV des Gebäudes erfasst. Die Wärme/ Kühlverbräuche am Verteiler werden über die Belimo Valve Ventile (BACnet IP) für die Heiz- Kühlkreise erfasst. Der Haupt Trinkwasserzähler des EVU wird über M- Bus erfasst. Die Zähleraufschaltung erfolgt gemäß TAB wie folgt (Auszug TAB) Zähleraufschaltung MBE: Die M-Bus-Zählermodule werden je Hauptgebäude über einen M-Bus/ RS485- Pegelwandler z.B. Fabri-kat Relay PW 60 zusammengeschaltet und auf einen übergeordneten Wandler (Fabrikat W&T Com-Ser-ver +/ Typ 58665) zur weiteren Umwandlung von RS485 in ein in TCP/IP übertragbares Protokoll an die Managementbedienebene (MBE) zur Visualisieirung sowie zur weiteren Auswertung auf einem Ener-giemanagementsystem (EMS) aufgeschaltet. Der W&T-Umsetzter (Com-Server) erhält eine IP-Adresse und wird einfach wie ein Controller auf das übergeordnete IP-Netzwerk verdrahtet.
Funktionsbeschreibung Gebäudeautomation
07.01 Gebäudeautomation
07.01
Gebäudeautomation
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