Außenwandverkleidung
Ditzingen MFH BW BF5
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
0.1 Projektbeschreibung - Lage und Grundstück 0.1 Projektbeschreibung - Lage und Grundstück Die Strenger Stuttgart GmbH plant den Neubau eines Mehrfamilienhauses am nordöstlichen Ortsrand von Ditzingen. (Ausführung auf Baufeld 5). Auf den benachbarten Baufeldern werden Reihenhäuser errichtet, die nicht Bestandteil dieser Ausschreibung sind. Die Baugrundstücke sind unbebaut (ehemalige Acker- und Wiesenflächen). Projektadresse: Astrid-Lindgren-Straße 8, 71254 Ditzingen Flurstücke 6587 / 6588 /6589 / 6590 Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Neubau des Mehrfamilienhauses mit insgesamt 3 oberirdischen Geschossen und einem Untergeschoss mit Abstellräumen und einer Tiefgarage. Abmessungen Gebäude Außenmaß ca. 39,265 x 13,65 m Staffelgeschoss im DG zurückversetzt OK RFB UG TG: ca. -3,535 m bis -3,345 m OF RFB UG Treppenhäuser: ca. -3,655 m = 323,575 m ü NN OK RFB Aufzugsschacht: ca. -4,51 m = 322,72 m ü NN OK FFB EG i.d.R. 0,00 = 327,23 m ü NN Fußbodenaufbau EG-OG2: 15 cm, im DG 26 cm Geschosshöhe Rohbau EG - OG2. ca. 2,575 m, im DG ca. 2,685 m (lichte Raumhöhe EG-DG ca. 2,425 m) OK Attika ca. +12,07 m = +339,30 m ü NN OK Attika TRH: ca. +11,97 m = +339,20 m ü NN Das Baugebiet ist nach der DIN 4149:2005-04 der Erdbebenzone 0 zugeordnet. Das Bauvorhaben liegt im Wasserschutzgebiet Ditzingen Zone III und IIIA. Vorläufiger Bemessungswasserstand: 322,5 m ü NN Schneelastzone 2 Windzone 1 Gebäudehöhe ca. 12 m Geländekategorie III Vorstädte Das Gebäude wird mit dem energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 errichtet. Das Wohngebäude ist in Gebäudeklasse 4 mit einer Gebäudehöhe >7m < 13 m und mit keiner NE größer als 400 m2 eingestuft. Die Tiefgarage als TG Mittelgarage, geschlossen, unterirdisch, eingeschossig mit Verbindung zum MFH, Fläche TG ca. 750,33 m2 als 1 Rauch- und Brandabschnitt. Weitere Angaben siehe beiliegende Baubeschreibung und beiliegende Gutachten.
0.1 Projektbeschreibung - Lage und Grundstück
0.2 Projektbeschreibung - Architektur und Konstruktion 0.2 Projektbeschreibung - Architektur und Konstruktion In dem dreigeschossigen Baukörper entstehen 25 Wohneinheiten mit insges. 1.456 m2 Wohnfläche. 0.2.1 Untergeschoss - Tiefgarage Das Gebäude wird unterkellert. In der Tiefgarage können ca. 28 PKW-Stellplätze ausgewiesen werden. Im UG sind außerdem Keller- und Technikräume sowie Müll- und Fahrradkeller angeordnet. Die Zufahrt erfolgt an der süd-östlichen Grundstücksecke über eine Rampe. Die Parkierungsflächen sowie Neben- und Technikräume erhalten eine Bodenplatte. Außen- und Innenwände werden massiv aus StBeton errichtet. Die Gründung erfolgt über Streifen- und Einzelfundamente 0.2.2 Obergeschosse - Wohngeschosse Die Wohnbebauung ab EG ist in Hybridbauweise vorgesehen. Decken und massive Treppenhauskerne mit Aufzugsschächten, Wohnungstrennwände, Außenwände von Loggien und Balkonen, Brandwände sowie ergänzende Stützen werden in StBeton errichtet. Die Außenfassaden werden im Holzrahmenbau inkl. Kunststofffenstern erstellt und mit WDVS bekleidet. Das Dach wird als begrüntes Flachdach errichtet. Nichtragende Wände sind in Trockenbauweise als Gipskarton-Ständerwände vorgesehen. Die Wohnungen erhalten Badzellen bzw. Bäder als Fertigteile. Im weiteren Ausbau sind folgende Oberflächen vorgesehen: Wandoberflächen mit Spachtelung, Raufaser und Anstrich (kein Putz in den Wohnungen, Ausnahme Treppenhäuser mit Innenputz) Bodenbeläge Parkett auf schwimmendem Estrich + Wärme- und Trittschalldämmung Balkonbeläge Betonwerkstein Treppenhäuser Beläge und Treppenstufen aus Naturstein oder Kunststein Wohnungseingangstüren Innentüren mit Holzumfassungszargen und Holztürblätter Türen im UG als Stahltüren Fenster aus Kunststoff mit Rollladen Das Haus erhält einen Personenaufzug als maschinenraumloser Seilaufzug. 0.2.4 TGA-Erschließung: Das Gebäude wird an die Ortskanalisation und die Wasser-, Fernwärmeleitungen - und Stromleitungen der Versorgungsunternehmen angeschlossen.
0.2 Projektbeschreibung - Architektur und Konstruktion
1.0 Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen Zur Durchführung des Bauvorhabens hat sich der Bieter vor Angebotsabgabe durch Augenschein des Grundstücks und bei den zuständigen Behörden über Art und Lage von Versorgungsleitungen (Strom, Telefon, Gas, Wasser) und über Entwässerungsleitungen zu erkundigen. Die Nutzung des Baugrundstücks für die Baustelleneinrichtung darf nur in dem von der Bauleitung genehmigten Umfang erfolgen. Grundlage ist der Baustelleneinrichtungsplan, den der Auftragnehmer bei Auftragserteilung zur Genehmigung vorzulegen hat. Lagerflächen außerhalb des Grundstücks stehen grundsätzlich nicht zur Verfügung. Sollte sich im Einzelfall jedoch eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung im nahen Umfeld ergeben, kann dies in Abstimmung mit der Bauleitung und dem Technischen Projektleiter geprüft werden. Die Arbeiten sind so durchzuführen, dass die Anlieger nicht unzumutbar belästigt werden. Bei Verunreinigung der Straßen, Gehwege und Hofflächen sind diese vom Unternehmer auf seine Kosten unverzüglich zu reinigen. Alle Positionen verstehen sich, falls nicht anders beschrieben, einschließlich Lieferung und Montage. Bei Weitergabe von Teilleistungen durch den Unternehmer an Subunternehmer ist die ausdrückliche Zustimmung der Bauleitung erforderlich. Die ausgeschriebenen Massen sind Circa- Massen, auch wenn dies nicht extra erwähnt ist. Falls Bedenken seitens des Unternehmers gegenüber ausgeschriebenen Konstruktionen oder Materialien bestehen, hat er dies unverzüglich der Bauleitung schriftlich mitzuteilen. Folgende Bauumlagen werden dem Auftragnehmer abgezogen: Bauleistungsversicherung 0,25 % Bauwasser und Baustrom 0,50 % Sanitärcontainer 0,50 % Baustellenüberwachung 0,25 % Projektraum 0,10 % Baustellengrundsätze Der Bieter erklärt, dass die aufgeführten Baustellengrundsätze sowohl von ihm selbst als auch von seinen Mitarbeitern und Subunternehmern die vor Ort auf den Baustellen der Fa. STRENGER tätig sind, anerkannt und eingehalten werden. Absolutes Alkoholverbot auf jeder Baustelle Generelles Rauchverbot nach Einbau der Fenster Nach Einbau des Fußbodenbelags (Fliesen, Parkett, Teppichboden, auch wenn nur teilweise eingebaut) darf die Baustelle nur noch mit Überschuhen betreten werden. Die Überschuhe können falls beim Bieter nicht vorhanden, vom Bieter bei der Fa. Profi Sicherheitsschuhe - Schutzartikel, Gartenstraße 14, 71723 Großbottwar, Telefon 07148 / 2243, Telefax 07148 / 2348, bezogen werden In den Gebäuden darf weder gegessen noch gevespert werden. Die Bauleitung wird einen geeigneten Raum für Pausen und Verpflegung benennen, sobald dies baulich möglich ist. Die Bereitstellung eines Pausenraums erfolgt durch den Auftraggeber im Rahmen der Baufortschrittsplanung. Sollte zum Zeitpunkt der Ausführung noch kein Pausenraum verfügbar sein, wird gemeinsam mit dem Unternehmer eine Übergangslösung abgestimmt. Eigene Provisorien dürfen nur nach vorheriger Rücksprache mit der Bauleitung aufgestellt werden. Die Entsorgung von Müll und Verpackungsmaterial hat durch den Unternehmer täglich und auf eigene Kosten zu erfolgen. Bei Verstoß erfolgt ein schriftlicher Hinweis durch die Bauleitung. Verstreicht die darin gesetzte Frist fruchtlos, wird die Leistung durch ein Drittunternehmen ausgeführt und die entstehenden Kosten von der Abschlags- bzw. spätestens von der Schlussrechnung abgezogen. Alle Unternehmer, Mitarbeiter und Subunternehmer verpflichten sich, die eingebauten Sanitär- Einrichtungsgegenstände (WC-Schüsseln, Waschbecken, Duschen, Wannen, usw.) nicht zu benutzen. Für die Bedürfnisse der Mitarbeiter steht ein Baustellen-WC zur Verfügung. Mitarbeiter, die in den Bau urinieren, werden auf jeden Fall mit einem Baustellenverbot belegt Bautüren dürfen nur in Räume eingebaut werden, die vom Bauleiter ausdrücklich zugewiesen werden Der Unternehmer und seine Mitarbeiter(innen) verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang mit den Bauherren / Kunden Der Unternehmer und seine Mitarbeiter(innen) verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang mit den Leistungen der anderen Gewerke Der Handwerker oder Unternehmer der als letzter die Baustelle verlässt, ist verpflichtet, die eingebaute Bautür abzuschließen Die Bauleitung hat das Recht, einzelne Mitarbeiter, die gegen diese Baustellengrundsätze verstoßen, von der Baustelle zu weisen und in extremen Fällen mit einem Baustellenverbot zu belegen. Persönliche Schutzausrüstung auf dem Baufeld Ditzingen Für das gesamte Baugebiet des Auftraggebers in Ditzingen gilt eine erweiterte PSA-Pflicht für sämtliche Unternehmer, Fachleute, Besucher und sonstige Personen, die das Baufeld betreten. 1. Sicherheitsschuhe: Unternehmer: Sicherheitsklasse S3 verpflichtend. Fachpersonal (z. B. Auditoren, Baukontrolle): mind. Sicherheitsklasse S2. Kunden / Besucher (Laien): festes, geschlossenes Schuhwerk. 2. Helmpflicht: Für alle Personen, die das Baufeld betreten oder auf der Baustelle tätig sind, besteht Helmpflicht. Die exakte Farbcodierung der Helme wird gesondert durch die Bauleitung bekannt gegeben. Außenbereich: Helmpflicht gilt bis zur vollständigen Fertigstellung der Außenanlagen. Innenbereich: Helmpflicht besteht bis zum vollständigen Rückbau aller Gerüste und der Fertigstellung des Endbelags der Treppen (Beginn: Malerarbeiten). 3. Warnkleidung: Alle Personen auf dem Baufeld müssen eine reflektierende Warnweste oder Warnjacke in Farbe Gelb tragen. Andere Farben (z. B. Orange oder Rot) sind nicht zugelassen. 4. Augenschutz: Bei Tätigkeiten mit potenzieller Gefahr von Augenverletzungen ist eine geeignete Schutzbrille zu tragen. 5. Verantwortlichkeit & Sanktionen: Die Verantwortung für die vollständige und ordnungsgemäße Bereitstellung sowie Nutzung der PSA liegt ausschließlich beim Unternehmer. Bei Nichtbeachtung ist die Bauleitung berechtigt a) eine mündliche und/oder schriftliche Verwarnung auszusprechen, b) bei wiederholtem Verstoß eine pauschale Sanktion von 100 EUR je betroffener Person und Vorfall in Abzug zu bringen, c) im Härtefall Personen von der Baustelle auszuschließen.
1.0 Allgemeine Vorbemerkungen
1.1 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Bauleistungen - Allgemein 1.1 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)  für Bauleistungen nach DIN 18299 - Allgemein 1.1.1 Richtlinien, Normen Ergänzend zur VOB/C DIN 18299 wird für die Lieferung der Baustoffe und die Ausführung der Arbeiten besonders hingewiesen auf: die geltenden Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und DIN/EN Vorschriften die einschlägigen Normen, Richtlinien und Regelwerke der von der Ausführung betroffenen Gewerke die anerkannten Regeln der Technik (aRdT) Zeichnungen und Berechnungen der Architekten und der Fachingenieure Sämtliche Verarbeitungshinweise, Verarbeitungsrichtlinien, Montageanleitungen und Empfehlungen der Hersteller Unfall-Verhütungs-Vorschriften (UVV) Arbeitsstättenrichtlinien Arbeitsstättenverordnung, Vorschriften der Bau-BG die Hinweise des SIGEKO auf Baustellen einschl. Baustellenverordnung Landesbauordnung BW und deren Durchführungsverordnungen Wasserhaushaltsgesetzt DIN EN 1998-1 erdbebengerechte Baunorm An Auflagen ist zu beachten: Auflagen von Sachverständigen (TÜV, Dekra, etc) Anschlussbedingungen der Ver- und Entsorgungsunternehmen, Netzbetreiber, etc. 1.1.2 Ausführungspläne Ausführungspläne werden dem AN nur digital zur Verfügung gestellt. Ggf. benötigte Papier-Exemplare gehen zu Lasten des AN. 1.1.3 Angebot Die Leistung umfasst, bzw. mit den Einheitspreisen ist abgegolten, das Liefern und Herstellen, Montieren der beschriebenen Leistung, als gebrauchsfertige Konstruktion inkl. Materialien, Baustoffe, Herstellen sämtlicher Anschlüsse, etc. sowie das Stellen von Hilfskräften, Hilfseinrichtungen, Transporteinrichtungen, Werkzeuge, Arbeits- und Schutzgerüste, Geräte, sowie ggf. erforderliche Werk- und Montageplanung, d.h. alle Nebenleistungen gemäß VOB. 1.1.4 Sicherheit und Gesundheitsschutz Die aufgrund der Baustellenverordnung geforderten Nachweise über die Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten sind vom AN unaufgefordert dem AG vorzulegen. Der AN ist für die Einhaltung der UVV verantwortlich. Das Personal des AN hat beim Betreten der Baustelle und während der Arbeiten ständig die erforderliche Schutzausrüstung wie Helm oder Sicherheitsschuhe usw. zu tragen. Zuwiderhandlungen werden mit Baustellenverbot geahndet. 1.1.5 Maße Sämtliche Maße und Angaben auf den Plänen sind vom AN im Zuge der Angebotserstellung eigenverantwortlich zu prüfen. Widersprüche bzw. Unstimmigkeiten sind im Verhandlungsgespräch aktiv anzusprechen und zu dokumentieren. Ziel ist eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit beidseitiger Kostensicherheit und Transparenz. 1.1.6 Baubesprechungen Bei Erteilung des Auftrages ist vom AN der ständige deutsch sprechende Ansprechpartner für die Einweisung sowie für die Ausführung der Arbeiten zu benennen. Ein Wechsel des Ansprechpartners durch den AN ist der Objektüberwachung mitzuteilen. Die Teilnahme des zuständigen Montageleiters an Baubesprechungen nach Aufforderung durch die Objektüberwachung ist Pflicht. Es ist von i.d.R. 1x wöchentlichen Jour-Fix Besprechungen mit dem Fachbauleiter und tägliche Kurzbesprechungen (ca. 30 min.) mit dem Polier auszugehen. 1.1.7 Stundenlohnarbeiten Ausführung von Stundenlohnarbeiten nur auf schriftliche Anordnung der Bauleitung. Falls keine schriftliche Anordnung erfolgt ist, kann später keine Berechnung der Leistung gewährleistet werden. Rapportzettel müssen täglich am darauffolgenden Tag zur Anerkenntnis vorgelegt werden. In den Verrechnungssätzen ist die Entschädigung für die Benutzung und Herrichtung der Werkzeuge und Kleingeräte eingerechnet. Die Benutzung bereits auf der Baustelle vorhandener Geräte und Gerüste wird bei Stundenlohnarbeiten nicht besonders vergütet. Fahrt- und Rüstzeiten werden nicht besonders vergütet.
1.1 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Bauleistungen - Allgemein
1.2 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Außenputzarbeiten WDVS 1.2 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Außenputzarbeiten und Wärmedämmverbundsysteme 1.2.1 Richtlinien, Normen Ergänzend zur VOB/C DIN 18350 - Putz- und Stuckarbeiten und DIN 18345 Wärmedämmverbundsysteme wird für die Lieferung der Baustoffe und die Ausführung der Arbeiten besonders hingewiesen auf: Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) der BAuA BFS-Merkblätter des Bundesausschuss Farbe und Sach- wertschutz Richtlinien des Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade BW Merkblätter des Industrieverbandes WerkMörtel e.V. 1.2.2 Ausführung, Detailausbildung Vor Beginn der Arbeiten/vor Materialbestellung ist die genaue Ausführung (Materialien, Maße, Detail- und Anschlussausbildung) mit dem Architekten und der Objektüberwachung abzustimmen; entsprechende Produktbescheinigungen, Prüfzeugnisse sowie Pflegehinweise sind der Objektüberwachung vor Materialbestellung unaufgefordert vorzulegen. 1.2.3 Gerüste Bauseits werden Außengerüste gestellt. Die Benutzung vorhandener Gerüste, Nottreppen und dgl. erfolgt auf eigene Gefahr. Überprüfung ist Sache des AN. Bei Umbauten dieser Gerüste, Nottreppen und dgl., soweit sie zum Schutze seiner Mitarbeiter erforderlich sind, übernimmt der AN die Verantwortung auch für den Ersthersteller. Diese Leistungen sind im Einheitspreis enthalten und werden nicht besonders vergütet. 1.2.4 Systemaufbau Die Herstellung der nachfolgend beschriebenen Leistungen erfolgt als komplettes System. Wegen der Gewährleistung dürfen nur Original-System-Materialien verwendet werden. Die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers sind genau einzuhalten. Nachfolgend beschrieben ist ein WDVS Aufbau mit Putz im System Sto oder glw. Vom AN kann ein anderes gleichwertiges System angeboten werden. Daraus resultierende systemrelevante Abweichungen z.B. Mehrschichten/Änderungen im Schichtaufbau, Mehrstärken, mehrere/zusätzliche Arbeitsgänge o.ä. sind in diesem Fall in die EP einzukalkulieren. 1.2.5 Angebot Die Leistung umfasst, d.h.in die Einheitspreise ist einzukalkulieren: Vor Arbeitsbeginn hat der Unternehmer den Untergrund zu prüfen und evtl. Beanstandungen der Objektüberwachung schriftlich mitzuteilen. Nachträgliche Beanstandungen werden nicht anerkannt. Evtl. erforderlicher Mehrputzauftrag ist vor Arbeitsbeginn mit der Objektüberwachung festzuhalten. Nachträglich verlangter Mehrputz wird nicht anerkannt. Hat der AN Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung unverzüglich, vor Aufnahme der Arbeiten, schriftlich mitzuteilen, wenn der Untergrund für die vorgesehene Durchführung nicht geeignet ist, insbesondere bei größeren Unebenheiten, Ausblühungen, starken Rissen, zu feuchte Flächen, kreidende u. stark saugende, gefrorene und verölte Flächen. Dasselbe gilt für Systemvarianten, Detaillösungen, Anschlüsse usw., wenn diese für die vorliegenden Erfordernisse nicht ausreichend sind. Das Aufbringen von Haftbrücken z.B. auf bauseitige Dichtfolien in Fensterbereichen einschl. Voranstrich Reinigen und Abkehren des Untergrundes einschl. fachgerechte Entsorgung von anfallendem Material. Grundierungen / Tiefgrund / Haftgrund entspr. Untergrund. In den Einzelpositionen sind die vorhandenen Untergründe genannt. Abstoßen von überstehendem Kleber Übergänge von angrenzenden Dämmungen und Putzträgerplatten, bauseitigen Dämmungen und Dämmung aus Leistung des AN, Stirnseiten Dämmungen im Übergang zu flächigen Dämmungen, insbes. z.B. bei Eingangsbereichen Deckenranddämmung sind sauber anzuarbeiten, sodass kein Versatz entsteht. Ausgleichsspachtelungen, die ggf. zur Herstellung der Ebenheit notwendig werden sind einzukalkulieren. 1.2.6 Mehraufwand für Fassadengestaltung Mehraufwand für die Umsetzung der Fassadengestaltung nach Angaben des Architekten und Gestaltungskonzept inkl. aller Nebenarbeiten wie z.B. das Messen und Einteilen der Fassadenflächen, das Schützen angrenzender Fassadenbereiche sowie das Anarbeiten, Beschneiden und Beschichten von Teilflächen ist in die EP einzukalkulieren. Die Fassade wird in besonderer Art und Weise gestaltet: - Ausbildung von Putz- und Strukturwechsel - abgesetzte Putzfelder Zu berücksichtigen und einzukalkulieren sind alle dafür erforderlichen Abdeck- und Abklebearbeiten sowie deren rückstandslose Entfernung und Entsorgung. Eine teilweise nicht vollflächige Ausführung einer Putzstruktur, kleinteilige Ausführung z.B. in den Balkonbereichen und Ausführung an Kleinflächen entspr. den beiliegenden Planunterlagen ist einzukalkulieren, dies gilt auch für Flächen < 2,5 m2. Das geradlinige Absetzen und Herstellen der Übergänge zwischen den unterschiedlichen Putzstrukturen und Farbtönen innerhalb von Fassadenflächen sowie an Übergängen Außen- und Innenecken, auch Übergang Laibungs- und Fassadenfläche ist einzukalkulieren. Lediglich das Ausbilden von vertieften Übergangs-Fugen, Dehnfugen und Kantenprofilen wird separat vergütet. Einmessarbeiten insbes. bei der Ausführung von abgesetzten Flächen mit Wechsel Struktur / Farbe sind einzukalkulieren.
1.2 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Außenputzarbeiten WDVS
2.0 Anlagenliste 2.0 Anlagenliste Grundlage für die Kalkulation, Planung und Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten bilden nachfolgend gelistete Planunterlagen und Dokumente: Die Übereinstimmung der Unterlagen, welche dem AN zur Ausführung seiner Leistungen überlassenen werden, sind mit den örtlichen Gegebenheiten und dem Leistungsverzeichnis durch den AN eigenverantwortlich zu überprüfen. Während des Vergabeverfahrens auftretende Widersprüche sind unverzüglich zu melden. Hinweis: die verkleinerten Detailausschnitte im LV dienen lediglich der besseren Verdeutlichung z.B. der Einbausituation und ersetzten nicht die Details, die in den Anlagen in vollständiger Form einschl. Vermaßung und Beschriftung dem LV beigefügt und bei der Kalkulation zu berücksichtigen sind. 2.0.1 Leistungsverzeichnis Leistungsverzeichnis einschl. Vorbemerkungen und ZTV 2.0.2 Anlagen Pläne Architekt Grundrisse: ARC_GR_UG1 BF5 0050 Tiefgarage ARC_GR_EG0 BF5 0051 Erdgeschoss ARC_GR_OG1 BF5 0052 Obergeschoss 1 ARC_GR_OG2 BF5 0053 Obergeschoss 2 ARC_GR_DG3 BF5 0054 Dachgeschoss ARC_GR_DA4 BF5 0055 Dachaufsicht Ansichten: ARC_AN_XXX BF5 0250 Ansicht Nord ARC_AN_XXX BF5 0251 Ansicht Ost, West ARC_AN_XXX BF5 0252 Ansicht Süd Schnitte: ARC_SC_A-A BF5 0151 Schnitt A-A ARC_SC_D-D BF5 0152 Schnitt D-D Details: ARC DT BF5 4100 Sockel Erdreich Nord HRW ARC DT BF5 4101 Sockel auf TG Süd HRW ARC DT BF5 4102 Sockel Staffelgeschoss HRW ARC DT BF5 4110 Sockel Erdreich TRH Nord STB ARC DT BF5 4111 Sockel Erdreich Ost STB ARC DT BF5 4112 Sockel auf TG West STB ARC DT BF5 4113 Sockel Terrasse Eingang STB ARC DT BF5 EG0 4310 Fenster HRW Wohnen + KiWa Brüstung ARC DT BF5 XXX 4311 Fenster HRW Wohnen bodentief ARC DT BF5 DG3 4312 Fenster HRW Wohnen Staffelgeschoss ARC DT BF5 DG3 4313 Fenster HRW Wohnen Staffelgeschoss HST ARC DT BF5 XXX 4330 Fenster STB TRH ARC DT BF5 EG0 4331 Fenster STB Wohnen Brüstung ARC DT BF5 XXX 4332 Fenster STB Wohnen bodentief ARC DT BF5 EG0 4333 Fenster STB Wohnen HST Terrasse EG ARC DT BF5 EG0 4400 Eingangsber. Eingangstür Übersicht ARC DT BF5 EG0 4401 Eingangsber. Eingangstür ARC DT BF5 EG0 4402 Eingangsber. Eingangstür seitlich ARC DT BF5 EG0 4410 Schlosser Vordach ARC DT BF5 XXX 4550 Fassade Wandaufbauten ARC DT BF5 XXX 4551 Fassade Anschlüsse STB-HRW ARC DT BF5 XXX 4552 Fassade Rücksprung TRH Eingang ARC DT BF5 XXX 4600 Balkon Balkontyp I ARC DT BF5 XXX 4601  Balkon Balkontyp II ARC DT BF5 XXX 4602 Balkon Balkontyp III ARC DT BF5 OG3 4603 Balkon Balkontyp IV ARC DT BF5 XXX 4700 Dach Attika HRW ARC DT BF5 XXX 4710 Dach Attika STB ARC DT BF5 DG3 4720 Dach Geländer Staffelgeschoss ARC DT BF5 EG0 4820 Sichtschutz mittlere Terrassen ARC DT BF5 EG0 4821 Sichtschutz Eckterrassen ARC DT BF5 DG3 4822 Sichtschutz Dachterrasse Süd ARC DT BF5 DG3 4823 Sichtschutz Dachterrasse West 2.0.3 Sonstiges Lageplan: 6591-6587 Bestand Baufeld 4-5 BE Plan BF5 Konzept
2.0 Anlagenliste
3.1 Putzaufbauten, Richtqualitäten 3.1 Ausführungsbeschreibung Putzaufbauten, Richtqualitäten Für die nachfolgenden Positionen im Titel Außenputz sind folgende Produkteigenschaften und -qualitäten auszuführen und zu kalkulieren: 3.1.1 Oberputze: Alle Oberputze sind als mineralische Putze mit folgenden Eigenschaften auszuführen: Außenputz nach EN 998-1 mineralischer Oberputz, Mörtelklasse CS II ohne bioziden Filmschutz, geeignet für Zertifizierung nach der aktuellen DGNB-Richtlinie Brandschutz A1 gem. DIN EN 13501-1 hoch wasserdampfdurchlässig witterungsbeständig mit hochwertiger Marmorkörnung aus natürlichen Vorkommen Richtqualität: Fa. Sto Signature mit StoMiral K '.........' Angebotenes Fabrikat Ausführung der nachfolgenden Putzaufbauten an Außenwänden mit vorbeschriebener Dämmung sowie an Fassadenbereichen mit bauseitiger Holzrahmenwand und bauseitiger Dämmung auf vorbeschriebenen Armierungsputz. Auftrag und Verbrauch entspr. Herstellervorgaben entspr. in den Einzelpositionen angegebenen Körnungen und Strukturen. 3.1.2 Fassadenfarbe: Die Fassadenfarben sind als Polymerdispersion mit silikatischen und organischen Füllstoffen, natürlich gegen Algen und Plizbefall, mit reduzierter Haftung von Schmutzpartikeln und Selbstreinigung bei Beregnung (Lotus-Effekt) als Zwischenbeschichtung außen auf vorbeschriebenen Oberputz mit unterschiedlichen Strukturen und unterschiedlichen Farbtönen auszuführen. Produkteigenschaften: strukturerhaltend reduzierte Benetzbarkeit mit Wasser spannungsarm ohne bioziden Filmschutz Diffusionsäquivalente Luftschichtdicke: < 0,01 m EN ISO 7783-2, V1 hoch Wasserdurchlässigkeitsrate w: 0,05 kg/(m2*h0,5), W3 niedrig EN 1062-3 Wasserdampfdiffusionszahl 50 EN ISO 7783-2 Glanz: matt G3 EN 1062-1 Trockenschichtdicke 170 ym E3<100, <200 EN 1062-1 Korngröße < 100ym S1 fein EN 1062-1 Die Fassadenfarbe ist in den jeweiligen Positionen angegeben. Richtqualität: Sto Lotusan oder glw. '.........' Angebotenes Fabrikat
3.1 Putzaufbauten, Richtqualitäten
01 WDVS
01
WDVS
01.01 Wärmedämmung
01.01
Wärmedämmung
01.02 Armierungsschicht, Unterputz
01.02
Armierungsschicht, Unterputz
01.03 Putz und Fassadenfarbe
01.03
Putz und Fassadenfarbe
01.04 Sockelausbildung
01.04
Sockelausbildung
02 Anschlüsse, Sonstiges
02
Anschlüsse, Sonstiges
02.01 Fensteranschlüsse
02.01
Fensteranschlüsse
02.02 Sonstiges
02.02
Sonstiges
02.03 Fenstersimse
02.03
Fenstersimse
02.04 Stundenlohnarbeiten
02.04
Stundenlohnarbeiten

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