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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen Kennwerte Grundstücksfläche: 6.492,45 m Grundfläche: 1.931,04 m2 Geschossfläche: 8.020,47 m2 (oberirdisch) Wohnfläche: 5.680,48 m2 Brutto-Grundfläche: 12.852,54 m2 (inkl. Tiefgarage) Bruttorauminhalt: 39.585,28 m3 (inkl. Tiefgarage) Ein- und Ausfahrt: Greisslbräustraße Ost, Rampe befindet sich in Haus D Gebäude: 4 Wohngebäude mit der Bezeichnung Haus A, B, C und D (D1+D2) mit 105 WE Nutzung: Haus A+B=Wohnen; Haus C+D=betreutes Wohnen; Haus C, EZ=Gemeinschaftsräume Erschließung: Haus A, B, C je 1x Treppenhaus; Haus D 2x Treppenhäuser (D1+D2) Geschossigkeit: (Vollgeschosse) EU (TG), E0, E1, E2, E3 = Haus A; E4 Haus B + C + D2; E5 Haus D2 EZ (Zwischenebene) Haus C = kein Vollgeschoss Dachkonstruktion: Flachdach mit Retention und extensiver Dachbegrünung Dachkonstruktion TG: Flachdach (abgestuft angeordnet) mit Retention + Erdreich Fassade: Wärmedämmverbundsystem + Teilflächen Putzauftrag Besenstrich Fenster: Kunststoff Konstruktionen Balkone: Teilweise gegenüber der Fassade eingerückte Fertigteilkonstruktion + Betonplatten Eingangsportal: Wände und Decke Fertigteilbauweise Gründung Bohrpfähle und Balken (nach statischer Erfordernis) Bodenplatten: WU-Bauweise (nach statischer Erfordernis) Außenwände TG WU-Bauweise (nach statischer Erfordernis) Dach TG: Stahlbeton (nach statischer Erfordernis) Außenwände Haus: Mauerwerk, teilweise Stahlbeton (nach statischer Erfordernis) Trag. Wände innen: Stahlbeton (nach statischer Erfordernis) Wohnungstrennwand: Stahlbeton (nach statischer Erfordernis) Decken: Stahlbeton (nach statischer Erfordernis) Treppenraumwände: Stahlbeton (nach statischer Erfordernis) Treppen: Fertigteilbauweise (nach statischer Erfordernis) Nichttragende Wände: Trockenbauweise TG-Rampe: Oberbelag Abdichtung + 2-schichtigem Gussasphalt TG-Oberfläche: OS-Beschichtungen Baustelleneinrichtung: Platz für BE nur sehr begrenzt auf dem Grundstück vorhanden Baustelle Zu-Abfahrt: voraussichtlich Zufahrt über Greisslbräustraße Nord, Abfahrt über Rotkreuzstraße
Vorbemerkungen
Zusätzliche Vorbemerkungen 1. Allgemeine Beschreibung In der Greisslbräustraße in 85435 Erding entstehen vier Wohngebäude (A, B, C und D) mit insgesamt 105 Wohnungen und der dazu gehörigen Freifläche und den Terrassen im Erdgeschoss. Das Gebäude wird unterkellert mit einer Tiefgarage, Technik- und Abstellräumen. Die Personenaufzüge sowie die Treppenhäuser von Haus A–D sind zugänglich vom Untergeschoss bis zum Dachgeschoss. 2. Normen, Richtlinien, Vorschriften, Verordnungen Die Ausschreibung liegt die VOB, Teil C, neueste Fassung, mit den dort aufgeführten „Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)“ zugrunde. Im Besonderen DIN 18363 - Maler- und Lackierarbeiten DIN 18345 - Wärmedämm-Verbundsysteme DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten die jeweils gültigen TRGS Sämtliche Unfallverhütungsvorschriften und die Regeln der Berufsgenossenschaften Die jeweils gültigen Abfallentsorgungsbestimmungen Die Ausführung der vertraglichen Leistungen hat in Übereinstimmung mit den DIN-Normen, den Fachregeln der Verbände, den Verordnungen der Baubehörden sowie den Hinweisen des Werkstofflieferanten zu erfolgen. Sie gelten vollinhaltlich als Ergänzung der Leistungsbeschreibung. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen (z. B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertige“ immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. 3. Ausführung Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung sind Wärmedämmverbundsysteme. Alle aufgeführten und zum Einsatz kommenden Produkte müssen nach Werksvorschrift der Hersteller sachgemäß verarbeitet werden. Die Produkte müssen in Originalbehältern/-verpackungen des Herstellers an die Baustelle angeliefert werden. Musterflächen sind vor der Ausführung mit dem AG in Form, Größe und Farbton vorab abzustimmen. Die Lager- und Arbeitsflächen sind, ggf. abschnittsweise, vor den Arbeiten mit der Bauleitung abzustimmen. Das Sichern der frischen Anstriche gegen Beschädigungen ist Sache des AN. Das Wegschütten von Farbresten/Lösungen/Materialien aller Art ist in die Entwässerungsleitungen bzw. auf dem Gelände untersagt. Der AN hat diese Reste in einem geeigneten Gefäß/Container zu sammeln und für geeignete Abtransport und Entsorgung zu sorgen. Ungeeigneter Untergrund ist vom Auftragnehmer der Bauleitung vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen und deren Entscheidung abzuwarten. Alle Flächen müssen von allen Unreinheiten befreit und zweckentsprechend vorbereitet werden. Alle fertigen Anlagen wie Türen, Fenster, Leuchten usw. sind sorgfältig gegen Verschmutzungen und Beschädigungen zu schützen. Die Kosten sind in den entsprechenden Einheitspreisen einzukalkulieren. 4. Festlegung Die angebotenen Einheitspreise der aufgeführten Leistungen verstehen sich für eine komplette Lieferung und Montage, Anschluss und Inbetriebnahme der betreffenden Leistung, und zwar auch dann, wenn dies in den einzelnen Positionen nicht ausdrücklich vermerkt ist. Erkennt der Bieter, dass die Leistungen nicht erschöpfend beschrieben sind, so hat er hierauf vor der Angebotsabgabe schriftlich hinzuweisen. Der AN hat sich vor Angebotsabgabe von den örtlichen Verhältnissen, insbesondere von der Lage und Beschaffenheit der Baustelle und der Zufahrtswege, zu überzeugen. Er hat anhand der Planungsunterlagen und des örtlichen Befundes das Angebot bezüglich der errechneten Massen und des Wortlautes auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Etwaige Bedenken sind umgehend spätestens bei Abgabe des Angebotes, schriftlich anzuzeigen. Mit Abgabe des Angebotes erklärt der AN, dass er die Leistung vollständig und funktionsgerecht im vorgegebenen Zeitrahmen erbringen kann. Der AN ist zuständig für das bauliche Herrichten der Baustelleneinrichtungsflächen, der Sicherung der vorgenannten Flächen gegen Gefahren sowie für das Versetzen in den Ursprungszustand nach Beendigung der Baumaßnahme. Eventuelle zusätzliche Leistungen für das Reinigen und Wiederherstellen der Bauflächen in den ursprünglichen Zustand sowie der Abtransport und die Entsorgung des anfallenden Bauschuttes werden nicht gesondert vergütet. Die Angebotspreise verstehen sich incl. aller erforderlichen Nebenleistungen wie Gerüste, soweit sie nicht bauseits vorhanden sind. Die Bauausführung darf nur nach Plänen (Ausführungspläne, Tragwerksplanung... etc.) erfolgen, die zur Bauausführung freigegeben sind. Als Kalkulationsgrundlage sind alle Pläne (inkl. Tragwerksplanung) zu beachten. Es gelten die Aufmaß- und Abrechnungsvorschriften der DIN 18345. 5. Nachweise nach Aufforderung durch den AG sind Referenzen über bereits fertiggestellte Objekte vorzulegen. Materialnachweise sind mit Angebotsabgabe vorzulegen Bei der Ausführung der Anschlussdetails sind ebenfalls die Regeln der Technik, die Detaillösungen des Herstellers bzw. des Planers und die einschlagigen DIN-Normen zu beachten. 1)Systemaufbau: Wärmedämm-Verbundsystem für außen mit -Polystyrol-Hartschaum -Silikat- oder mineralischer Oberputz bzw. 2)Befestigung: -auf tragfähigem Untergrund: kleben -auf Untergrund mit nicht ausreichender Tragfähigkeit: kleben und dübeln -auf nicht tragfähigen Untergrund: Schienenbefestigung 3)Brandschutz: Schwerentflammbar, Baustoffklasse B1 nach DIN 4102. Wenn bei Dämmstärken über 10cm der Brandschutz im Sturzbereich (gemäß Zulassung) weggelassen wird, ist das System normalentflammbar. (Baustoffklasse B2 nach DIN 4102-1). 4)Zulassungen: Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-33.41-116 für Wärmedämm-Verbundsysteme mit angeklebten Dämmstoffplatten aus expandiertem Polystyrol. „StoTherm Classic“ o. glw. „StoTherm Vario“ o. glw. Deutsches Institut für Bautechnik in Berlin. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-33.42-129 für Wärmedämm-Verbundsysteme mit Schienenbefestigung. „StoTherm Classic“ o. glw. „StoTherm Vario“ o. glw. „StoTherm Mineral“ o. glw. Deutsches Institut für Bautechnik in Berlin. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-33.43-61 für Wärmedämm-Verbundsysteme mit angedübeltem und angeklebtem Wärmedämmstoff. „StoTherm Classic“ o. glw. „StoTherm Vario“ o. glw. „StoTherm Mineral“ o. glw. „StoTherm Mineral L“ o. glw. „StoTherm Classic L“ o. glw. „StoTherm Classic MW“ o. glw. „StoTherm Classic S1“ o. glw. Deutsches Institut für Bautechnik in Berlin. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-33.47-811 für Wärmedämm-Verbundsysteme. Zur Anwendung auf Plattenwerkstoffen im Holzbau mit angeklebtem Dämmstoffplatten. „StoTherm Classic“ o. glw. „StoTherm Vario“ o. glw. „StoTherm Mineral L“ o. glw. „StoTherm Classic L“ o. glw. Deutsches Institut für Bautechnik in Berlin. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-33.46-422 für Wärmedämm-Verbundsysteme mit angeklebter keramischer und Naturstein-Bekleidung. Deutsches Institut für Bautechnik in Berlin. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-33.49-1505 für Wärmedämm-Verbundsysteme nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung Nr. Z-33.43-61 zur Aufdopplung auf bestehende Wärmedämmsysteme oder Holzwolle-Leichtbauplatten. Deutsches Institut für Bautechnik in Berlin. 1)Systemaufbau: Wärmedämm-Verbundsystem für außen mit -Steinwolle- oder Steinlamellendämmstoff -mineralischer Putz 2)Befestigung: -Steinlamelle auf tragfähigem Untergrund kleben und zusätzlich verdübeln bei erhöhter Windlast. (Windsog >1,6 kN/m²) -Steinlamelle auf Untergrund mit nicht ausreichender Tragfähigkeit: kleben und dübeln. -Steinwolle: kleben und dübeln. 3)Brandschutz: Nichtbrennbar, Baustoffklasse B1 4)Zulassungen: Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-33.42-129 für Wärmedämm-Verbundsysteme mit Schienenbefestigung. „StoTherm Classic“ o. glw. „StoTherm Vario“ o. glw. „StoTherm Mineral“ o. glw. Deutsches Institut für Bautechnik in Berlin. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-33.43-61 für Wärmedämm-Verbundsysteme mit angedübeltem und angeklebtem Wärmedämmstoff. „StoTherm Classic“ o. glw. „StoTherm Vario“ o. glw. „StoTherm Mineral“ o. glw. „StoTherm Mineral L“ o. glw. „StoTherm Classic L“ o. glw. „StoTherm Classic MW“ o. glw. „StoTherm Classic S1“ o. glw. Deutsches Institut für Bautechnik in Berlin. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-33.44-134 für Wärmedämm-Verbundsysteme mit angeklebtem Mineralfaser Lamellendämmplatten. „StoTherm Mineral L“ o. glw. „StoTherm Classic L“ o. glw. Deutsches Institut für Bautechnik in Berlin. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-33.46-422 für Wärmedämm-Verbundsysteme mit angeklebter keramischer und Naturstein-Bekleidung. Deutsches Institut für Bautechnik in Berlin. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-33.49-742 für Wärmedämm-Verbundsysteme nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung Nr. Z-33.43-61 zur Aufdopplung auf bestehende Wärmedämmsysteme oder Holzwolle-Leichtbauplatten. Deutsches Institut für Bautechnik in Berlin.
Zusätzliche Vorbemerkungen
Gleichwertigkeit Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Gleichwertigkeit
Planunterlagen Dem AN werden vor Auftragserteilung Unterlagen zur Kalkulation unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die dem AN nach Auftragserteilung zur Verfügung gestellten Unterlagen sind der Anlagenliste Werkvertrag zu entnehmen. Alle Unterlagen werden digital als PDF oder in vergleichbaren Formaten übergeben, Übertragung per Mail oder über einen vom AG zur Verfügung gestellten Datenraum.
Planunterlagen
BGB §650c (2): Urkalkulation Im Falle der Notwendigkeit der Anwendung von BGB §650 C Vergütungsanpassung bei Anordnungen soll nach Abs. 2 auf die Urkalkulation zurückgegriffen werden. Im Auftragsfalle ist die Urkalkulation daher dem AG spätestens 2 Kalenderwochen nach Übergabe des durch den AG unterschriebenen Auftrages im verschlossenen Umschlag zu übergeben.
BGB §650c (2): Urkalkulation
VOB/B und VOB/C Die Privilegierung der VOB/B gilt nur, wenn sie unverändert Grundlage des Vertrages wird. Dies ist vorliegend nicht der Fall. Mehrere Regelungen der VOB/B sind verändert bzw. ausgeschlossen. Für diese Fälle hat der BGH in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die einzelnen Regelungen der VOB/B nur noch Allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen, die Privilegierung der VOB/B insgesamt aber entfällt. Es wird an dieser Stelle auf den Werkvertrag des Bauherrn in der aktuell gültigen Fassung verwiesen.
VOB/B und VOB/C
Vollständigkeit Die vorliegende Leistungsbeschreibung und deren Anlagen wurde nach bestem Wissen und Gewissen zum Zeitpunkt der Erstellung erarbeitet, wissend, dass die Planung seitens der Architekten und Fachplaner zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht abgeschlossen ist. Dadurch kann es, auch wenn es vermieden werden soll, zu einem Zeitpunkt nach Auftragsvergabe noch zu Leistungsänderungen kommen. Zur Abgrenzung des Leistungsumfangs zur Auftragsvergabe bzw. im Falle von späteren Leistungsänderungen soll vereinbart werden: Leistungen des ausgeschriebenen Gewerks, die aus diesem LV und den damit übergeben Unterlagen und Plänen ersichtlich oder erkennbar waren, sind Teil des hier zu kalkulierenden Angebotes des AN und werden Teil des geschuldeten Leistungsumfangs des ANs. Der AG geht davon aus, dass die zu kalkulierenden Leistungen im Leistungsverzeichnis die notwendigen und aus den beigelegten Unterlagen ersichtlichen Leistungen des Gewerks vollständig beschreiben. Sofern der AN im Zuge seiner Kalkulation dennoch auf Unstimmigkeiten und/oder Lücken stößt, so unterliegt er zur Angebotsabgabe einer besonderen Prüf- und Hinweispflicht. Ziel ist es, die Leistungen des ausgeschriebenen Gewerks mit diesem Leistungsverzeichnis vollumfassend zu beauftragen. Dem ist bei der Kalkulation des AN Rechnung zu tragen. Bei allen beschriebenen Leistungen ist der funktionale Werkerfolg maßgeblich. In einzelnen Positionen ist vornehmlich eine funktionale Beschreibung des Werkziels vorgenommen, um die Leistung als Gesamtaufgabe mit besonderen Voraussetzungen oder Schwierigkeit zu beschreiben. Sofern Leistungen nicht beschrieben sind, sich aber aus dem Gesamt-Kontext als üblich und erforderlich ergeben, so sind diese in die Hauptpositionen einzukalkulieren. Beispiel: Im Titel Abdichtungsarbeiten sind die Abdichtungen der Kellerwände und der Kellerdecke als Positionen beschrieben, nicht jedoch einzelne Übergänge, Anschlüsse, Eckausbildungen, etc. Die Positionen sind in diesen (eindeutigen) Fällen so zu verstehen, dass selbstverständlich der Werkerfolg, hier: die geschlossene Abdichtungseinheit, herzustellen ist. Die erforderlichen Zulagen sind diesbezüglich in die beschriebenen Hauptpositionen einzukalkulieren.
Vollständigkeit
Baustellen-Jour-Fixe Seitens der Objektüberwachung findet in 2-wöchigem Rhythmus ein Baustellen-Jour-Fixe mit Vertretern der am Projekt beteiligten Unternehmen statt. Die Teilnahme, auf Einladung durch die Objektüberwachung, ist verbindlich durch den Projektleiter des AN bzw. seinen Vertreter vor Ort sicherzustellen und einzukalkulieren.
Baustellen-Jour-Fixe
Sonstige Vorbemerkungen Für die Bearbeitung des Angebotes wird keine Kostenerstattung gewährt. Mit Abgabe des Angebotes muss der Bieter oder die Bietergemeinschaft eine Freistellungsbescheinigung nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Beschäftigung im Baugewerbe (EStG § 48b Abs. 1 Satz 1) vorlegen. Das Angebot muss alle Preise und geforderten Erklärungen enthalten und mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Etwaige Änderungsvorschläge oder Nebenangebote sind nur in Verbindung mit dem Hauptangebot zulässig und müssen auf besondere Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet sein. Die Gleichwertigkeit mit dem Hauptangebot ist nachzuweisen. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Widersprüche, so hat er unverzüglich vor Angebotsabgabe den Auftraggeber schriftlich darauf hinzuweisen. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen führen zum Ausschluss des Angebots. Die Einhaltung der Vorschriften des Arbeitnehmerentsendegesetzes ist im Falle der Beauftragung nachzuweisen. Bietergemeinschaften müssen ein Verzeichnis der einzelnen Bieter mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters und eine rechtskräftige Erklärung einer gesamtschuldnerischen Haftung beifügen. Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes von den örtlichen und den sonstigen preisbildenden Verhältnissen für sein Angebot zu überzeugen. Stellt der Bieter in den Verdingungsunterlagen Unklarheiten fest, welche nach seiner Auffassung die Preisermittlung beeinflussen, so hat er vor Angebotsabgabe darauf hinzuweisen. Der Auftraggeber kann bei Auftragserteilung die Hinterlegung der gesamten Kalkulation in einem verschlossenen Umschlag in seinen Räumen verlangen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet vor, während und nach Durchführung des Vertrages alle Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die ihm anlässlich der Vertragserfüllung bekannt werden, gegenüber Dritten vertraulich zu behandeln. Eine entsprechende Verpflichtung wird er seinen zur Durchführung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern oder dritten Erfüllungsgehilfen auferlegen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bieters gelten nicht. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen den Vertragsparteien wie auch die Wahl des Gerichtsstandes bestimmen sich nach deutschem Recht. Gerichtsstand ist der Erfüllungsort der Bauleistung. Alle Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist gemäß gültigem Satz vom Bieter dem Angebot abschließend beizufügen.
Sonstige Vorbemerkungen
Schuttbeseitigung Der anfallende Bauschutt ist vom Auftragnehmer zu den entsprechenden Entsorgungsstellen abzufahren und zu entsorgen, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes angegeben ist. Der Nachweis über den Verbleib aller zu entsorgenden Stoffe kann gefordert werden. Ebenso kann ein Nachweis über spezielle Zulassungen beauftragter Dritter (z. B. Transportunternehmen, Deponiebetreiber) verlangt werden.
Schuttbeseitigung
001 Baustelleneinrichtung
001
Baustelleneinrichtung
001.___.0010 Baustelle einrichten Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Erfüllung der Bauleistungen erforderlich sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und soweit der Geräteeinsatz nicht gesondert berechnet wird, betriebsfertig aufstellen einschl. der dafür notwendigen Arbeiten. Baubüros, Unterkünfte, Werkstätten, Lagerschuppen und dergleichen, soweit erforderlich, an- und abtransportieren, aufbauen und einrichten. Kosten für Vorhalten, Unterhalten und Betreiben der Geräte, Anlagen und Einrichtungen werden nicht mit dieser Pauschale, sondern mit den Einheitspreisen der entsprechenden Teilleistung vergütet.
001.___.0010
Baustelle einrichten
P
1,00
psch
001.___.0020 Bauschutt-Container An- und Abtransport, vorhalten von mind. je 1 befüllbarem Bauschutt-Container auf der Baustelle für anfallenden Bauschutt. Inkl. Kipp- und Deponiegebühren.
001.___.0020
Bauschutt-Container
P
1,00
psch
001.___.0030 Baustelle räumen Baustelle von allen Geräten, Anlagen, Einrichtungen und dergleichen räumen. Benutzte Flächen und Wege entsprechend dem ursprünglichen Zustand ordnungsgemäß herrichten. Verunreinigungen beseitigen.
001.___.0030
Baustelle räumen
P
1,00
psch
002 Abdeckungen und Schutzeinrichtungen
002
Abdeckungen und Schutzeinrichtungen
002.___.0010 PVC-Folienabdeckung Standflächen PVC-Folienabdeckung oder glw. der Standflächen Bodenflächen im Bereich des Standgerüsts mit gewebeverstärkter PVC-Gitterfolie oder glw. auslegen und gegen Stürm sichern. Mindestbreite unter dem Gerüst: 2,0 m. Folienschäden sind umgehend zu beheben, dies ist in den EP einzukalkulieren. Vorhaltung für die Dauer der Bauzeit.
002.___.0010
PVC-Folienabdeckung Standflächen
300,00
002.___.0020 Fenster/Türen mit Folien abkleben Abkleben von Fenstern einschl. Rahmen mit Folien 300 my gegen Verschmutzung Stöße verkleben. Einschl. entfernen und entsorgen der Folien.
002.___.0020
Fenster/Türen mit Folien abkleben
1.394,69
002.___.0030 Schutz benachbarter Bauteile Liefern, montieren, unterhalten und nach Beendigung der Arbeiten demontieren von Schutzvorkehrungen zur Vermeidung von Verschmutzungen und Beschädigungen von angrenzenden Bauteilen.
002.___.0030
Schutz benachbarter Bauteile
64,00
003 Wärmedämmverbundsystem Wand
003
Wärmedämmverbundsystem Wand
VORBEREITENDE ARBEITEN
VORBEREITENDE ARBEITEN
003.___.0010 Untergrund prüfen - tragfähiger Untergrund Untergrund prüfen (ggfls. reinigen) - tragfähiger Untergrund - WDVS kleben und dübeln Untergrund prüfen, ob dieser fest, fett- und staubfrei ist. Die dauerhafte Verträglichkeit zwischen einer eventuell vorhandene Beschichtung und dem Klebemörtel ist zu prüfen. Mit dem Klebemörtel dürfen Unebenheiten bis maximal 2 cm/m ausgeglichen werden.
003.___.0010
Untergrund prüfen - tragfähiger Untergrund
3.889,95
m2
003.___.0020 Mörtelgrate abschlagen Abschlagen vorhandener Mörtelgrate. Anfallendes Material wird Eigentum des AN und ist umweltgerecht gemäß den örtlich geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen. Diese sind vor Beginn der Baumaßnahme bei den Städten und Gemeinden zu erfragen.
003.___.0020
Mörtelgrate abschlagen
E
1,00
m2
003.___.0030 Schalölreste entfernen Entfernen der Schalölreste durch Abwaschen mit Wasser, unter Zusatz eines benetzenden Reinigungsmittels, z.B. Henkel P3 oder gleichwertig. Schmutzwasser und anfallendes Material wird Eigentum des AN und ist umweltgerecht gemäß den örtlich geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen. Diese sind vor Beginn der Baumaßnahme bei den Städten und Gemeinden zu erfragen.
003.___.0030
Schalölreste entfernen
E
1,00
m2
003.___.0040 Installationsschlitz schließen Installationsschlitz schließen und spachteln, in mehreren Arbeitsgängen, - Fläche ggfls. mit Mineralwolle ausstopfen - Schlitz überspannen mit vollflächigem verzinktem Putzträger - Putzträger mit geeignetem Grundputz verputzen - Fläche komplett feinspachteln.
003.___.0040
Installationsschlitz schließen
60,00
m
MINERALISCHE DÄMMUNG
MINERALISCHE DÄMMUNG
003.___.0050 WDVS, Wand, EPS, B1, d=180mm, mineralisch WDVS, Wand, mineralischer Armierungs- und Oberputz, geklebt, Verdübelung nach statischer Erfordernis einschl. Armierung und Egalisierungsanstrich. Zeitversetztes Schließen der Gerüstankerlöcher begleitend beim (bauseitigen) Abrüsten. Leistungsumfang Untergrundprüfung Untergrundausgleich bis 10 mm Wärmedämmung Armierungsspachtelung mit Gewebe Mineralgrund Oberputz Schließen Gerüstankerlöcher Egalisierungsanstrich Zweck: außenseitige Wärmedämmung nach DIN 55699 Beanspruchung: mechanische Belastung, Feuchtigkeit Vorleistung: Ziegel-Mauerwerk, Beton, monolithisch Folgeleistung: endfertige Oberfläche Dämmung: Hartschaum EPS 035 Befestigung: nach stat. Erfordernis Dämmstoffstärke: 180 mm WLS: 035 Baustoffklasse: B1 nach DIN 4102 bzw. EN 13501 Grundputz: Putzmörtel als Armierungsschicht (mineralisch), CS III nach DIN EN 998-1, auf Dämmfläche Mineralgrund: Voranstrich für mineralischen Oberputz zu Vereinheitlichung des Saugverhaltens Oberputz: als mineralischer Edelputz in CR, CS II, gemäß DIN EN 998-1, eingefärbt, Farbe nach Wahl des AG Struktur: Scheibenputz, Körnung 2 mm Anstrich: Silikatdispersionsanstrich, RAL 9016 Max. Wandhöhe: > 0,00-18,00 m über GOK Windlastzone: I Einbauort: Außenwände Haus A-D
003.___.0050
WDVS, Wand, EPS, B1, d=180mm, mineralisch
2.557,25
m2
003.___.0060 Horizontale/vertikale Steinwolle-Brandriegel - Plattendicke 18cm Steinwolle BR-Dämmplatten als horizontal umlaufenden Brandriegel bei EPS-Dämmung mit Schichtdicken zwischen 4 - 30cm. 1. Brandriegel: im Sockelbereich max. 90 cm ab Geländeoberkante oder über angrenzende horizontale Gebäudeteile. 2. Brandriegel: auf Decke über dem Erdgeschoss, max. 3 m über dem Sockelbrandriegel, Weitere Brandriegel: - in jedem 2. Geschoss mit einem maximalen Abstand von 50 cm zwischen Unterkante Sturz und Unterkante Brandriegel gemäß Allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung - Max. 1 m unterhalb von angrenzenden brennenden Bauprodukten (z.B. am oberen Abschluss des WDVS unterhalb eines Daches) in der Dämmebene des WDVS. - vertikale Brandriegel im Bereich der einbindenden inneren Brandwände. Mit mindestens 3 bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln mit Stahlspreizelement pro Steinwolleplatte (Format 1,20 x 0,20 m) und einem Dübelteller >= 60 mm befestigen. Weitere zusätzliche umlaufende Brandriegel: Steinwolle BR-Dämmplatten als horizontal/vertikal umlaufenden Brandriegel bei EPS-Dämmung mit Schichtdicken zwischen 4-30cm. - An Übergängen der Außenwand zu horizontalen Flächen (z.B. Durchgänge, -fahrten, Arkaden), soweit diese in dem durch einen Brand von außen beanspruchten Bereich des 1. bis 3. Geschosses liegen. - Seitlich im Bereich von Brandwänden sofern eine vertikale Gebäudetrennfuge ausgebildet ist. Zur Ausführung ist unbedingt die gültige allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des entsprechenden WDVS zu beachten. Steinwolledämmplatten 035 als horizontal umlaufenden Brandriegel bei EPS-Dämmung mit Schichtdicken zwischen 10-30сm. Wärmedämmplatten aus Steinwolle nach EN 13162, Anwendungstyp WAP-zg nach DIN 4108-10, mit hoch verdichteter Oberfläche zum Putz vorbeschichtet für rationelle Verarbeitung. Faserrichtung parallel zur Oberfläche, Abreißfestigkeit mind. 0,005 N/mm?, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit 0,034 W/m*K, Brandklasse A1 nach EN 13501-1, mit systemzugehörigem Klebemörtel vollflächig auf tragfähigen Untergrund kleben. Platten mindestens 20 cm hoch, planeben und press gestoßen verlegen. Offene Fugen mit Steinwolle ausfüllen. Anschlussfugen sowie die Verstärkung des Kantenbereiches bei Stürzen. Plattendicke: 18 cm Produkt: StoLevell Duo Plus, Sto-Steinwolleplatte BR Xtra 2, oder gleichwertig
003.___.0060
Horizontale/vertikale Steinwolle-Brandriegel - Plattendicke 18cm
900,00
m2
ÖFFNUNGEN, LAIBUNGEN
ÖFFNUNGEN, LAIBUNGEN
003.___.0070 Laibungen, WDVS, Profile, bis 25cm, mineralisch Fenster- und Türlaibungen, passend zum zuvor beschriebenen WDVS Pos. 020.0120 einschl. Eckschutzschienen und Anputzprofilen. Leistungsbestandteile Gewebe-Eckschutzschiene Anputzprofil mit Dichtlippe zum Fenster-/Türrahmen, bzw. Rollladenschiene Aufbringen der Armierung und Grundputz auf Stirnseite der Wanddämmung Oberputz Egalisierungsanstrich Zweck:außenseitige Wärmedämmung nach DIN 55699 Beanspruchung:mechanische Beanspruchung, Feuchtigkeit Vorleistung:Mauerwerk oder Beton Folgeleistung:endfertige Oberfläche oder Anti-Graffiti-Beschichtung Oberputz:wie Wandfläche Anstrich:wie Wandfläche Oberfläche:gefilzt, Körnung 2 mm Putzprofile:Kunststoff Laibungstiefe:über 15-25 cm Einbauort:Fenster- und Türlaibungen Haus A bis D
003.___.0070
Laibungen, WDVS, Profile, bis 25cm, mineralisch
1.505,62
m
003.___.0080 Zulageposition: Farbanstrich Leibung Zulageposition zu vorbeschriebenen Position Leibung: Überstreichen der fertigen Oberfläche (weiß) mit RAL Farbton Farbfächer Grau Classic gem. Bemusterung vor Ort. Der Übergang zu den verbleibenden weißen Flächen muss "scharfkantig" erfolgen. Notwendige Abklebungen sind in der Position zu berücksichtigen.
003.___.0080
Zulageposition: Farbanstrich Leibung
E
1.505,62
m
ZULAGEN, EINBAUTEILE
ZULAGEN, EINBAUTEILE
003.___.0090 Ausschneiden Miwo-Dämmpl. Leitungen WDVS B 50mm T 30mm Ausschneiden von vorbeschriebenen Min.-Wolle-Dämmplatten für auf den Untergrund verlegte Leitungen in Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS), Dicke Dämmplatte 180 mm, Breite Ausschnitt 50 mm, Tiefe Ausschnitt 30 mm.
003.___.0090
Ausschneiden Miwo-Dämmpl. Leitungen WDVS B 50mm T 30mm
160,00
m
003.___.0100 Panzergewebe WDVS Wand Panzergewebe als Zusatzarmierung für mechanisch stark belastete Flächen für Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS) gemäß bauaufsichtlicher Zulassung, auf Wand. Einbauort:Terrassenwände EG Haus A-D
003.___.0100
Panzergewebe WDVS Wand
800,00
m2
003.___.0110 Panzergewebe Laibung, B=25cm Panzergewebe als Zusatzarmierung für mechanisch stark belastete Flächen für verputzte Außenwärmedämmung auf Leibung, Breite Leibung bis 25 cm.
003.___.0110
Panzergewebe Laibung, B=25cm
320,00
m
003.___.0120 Diagonalbewehrung Fensteröffnung Diagonalbewehrung an Ecken von Fensteröffnungen zur Minderung der Rissgefahr. Zweck:Kerbrissvermeidung an Fensterecken Beanspruchung:mechanische Beanspruchung Vorleistung:vollflächig gedämmte,trockene Wandoberfläche Folgeleistung:Armierputz und Oberputz Bewehrung:Glasfasergewebe Maschenweiteca. 4 mm Einbauort:alle Ecken einer Fensteröffnung Abrechnung:je Fensteröffnung
003.___.0120
Diagonalbewehrung Fensteröffnung
359,00
St
003.___.0130 Anti-Graffiti-Oberfläche Anti-Graffiti-Oberflächenimprägnierung auf Putzflächen, diffussionsoffen und farblos. Höhe:bis ca. 4,00 m über GOK Einbauort:Hauseingangsportale Haus A bis D
003.___.0130
Anti-Graffiti-Oberfläche
E
104,114
m2
003.___.0140 Zulage Putzträgerplatte, D=10mm Zulage für Putzträgerplatte mit reduzierter Dämmstoffstärke  samt Diagonalarmierung. Zweck: putzträger vor Einbauten wie Rollladen- oder Raffstorekästen Beanspruchung: mechanische Belastung, Feuchtigkeit Höhe der Platte: bis ca. 30 cm Dicke der Platte: ca. 1,0 cm Befestigung:nach stat. Erfordernis Einbauort: vor Rollladenkästen
003.___.0140
Zulage Putzträgerplatte, D=10mm
284,965
m
003.___.0150 Zulage Putzträgerplatte, D=15mm Höhe der Platte:bis ca. 40 cm Dicke der Platte:ca. 1,5 cm Befestigung:nach stat. Erfordernis Einbauort:vor Rollladenkästen, Detail Plan 523
003.___.0150
Zulage Putzträgerplatte, D=15mm
W
260,38
m
003.___.0160 Zulage Putzträgerplatte, D=20mm Höhe der Platte:bis ca. 40 cm Dicke der Platte:ca. 20 cm Befestigung:nach stat. Erfordernis Einbauort:vor Rollladenkästen, Detail Plan 511
003.___.0160
Zulage Putzträgerplatte, D=20mm
W
45,06
m
003.___.0170 Befestigungselement WDVS Montagetragwinkel Fassade PU-Hartschaum verstärkt 280/125mm D 180mm Befestigungselement im Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS), Montagetragwinkel für Fassade o.ä., Lastaufnahme, Zugkraft, Querkraft, ggf. Moment gemäß beigefügter Statik, für Absturzsicherung/Umwehrung bis 1,5 m, aus Polyurethan-Hartschaum mit Verstärkung, Maße 280/125 mm, einschl. erforderlicher Aussparung im Dämmstoff, Befestigung im Untergrund, Dämmstoff Polystyrol-Hartschaum, HBCD-frei, Dämmschichtdicke 180 mm, Untergrund Beton oder Mauerwerk, Befestigung mit Injektionsdübeln. Einschließlich anarbeiten des WDVS an Befestigungselement und Montagewinkel. Anschlussfuge schlagregendicht mit Fugendichtband herstellen.
003.___.0170
Befestigungselement WDVS Montagetragwinkel Fassade PU-Hartschaum verstärkt 280/125mm D 180mm
20,00
St
003.___.0180 Anarbeiten Entwässerungsltg., d=100mm Anarbeiten der Fassade an Entwässerungsleitung. Durchmesser 100 mm Leistungsumfang Anarbeiten des zuvor beschriebenen WDVS Anschlussfuge schlagregendicht Zweck:Regendichter Anschluss Beanspruchung:Luftfeuchtigkeit Vorleistung:Kernbohrung an Außenwand, einschl. Rohrleitung Folgeleistung:Oberputz Untergrund:tragfägige Bestandswand (Stb./MW) Einbauort:Attika
003.___.0180
Anarbeiten Entwässerungsltg., d=100mm
8,00
St
003.___.0190 Anarbeiten Halterungen, Fläche <100cm2 Anarbeiten der Fassade an Halterungen aus Metall thermisch getrennt, für Sichtschutzwände an Terrassen und Balkonen und Unterkonstruktion für Aluverkleidungen an Attiken. Querschnittsfläche < 100 cm2 Leistungsumfang Anarbeiten des zuvor beschriebenen WDVS Anschlussfuge schlagregendicht Zweck:Regendichter Anschluss Beanspruchung:Luftfeuchtigkeit Vorleistung:montierte Halterungen an Außenwand Folgeleistung:Oberputz Untergrund:tragfägige Bestandswand (Stb./MW) Einbauort:Terrassen und Balkone, Attiken
003.___.0190
Anarbeiten Halterungen, Fläche <100cm2
143,00
St
003.___.0200 ALD, Einbau + Anarbeiten, d<180mm Einbau einer Außenluftdurchlass-Anlage (ALD-Anlage) einschließlich Anarbeiten Fassade. Leistungsumfang Anpassung Länge ALD an Tiefe des Untergrunds Einbau und Anarbeiten ALD Anschlussfuge schlagregendicht Zweck:Kontrollierter Luftwechsel, Unterdruckausgleich Beanspruchung:Luftfeuchtigkeit Vorleistung:Kernbohrung an Außenwand, vollflächig gedämmte,trockene Wandoberfläche Folgeleistung:Oberputz Untergrund:tragfähige Bestandswand (Stb./MW) Einbauort:Wandflächen in allen Geschossen
003.___.0200
ALD, Einbau + Anarbeiten, d<180mm
241,00
St
WDVS-SOCKEL
WDVS-SOCKEL
003.___.0210 Anpassen bauseitige XPS-R-Platten (Sockeldämmplatten) Bauseits sind XPS-R-Platten (Rohbau) im Anschlussbereich UG/TG - EG vorhanden. Die vorliegende Position versteht sich für Anpassungsarbeiten der bestehende XPS-Dämmung und Vorbereitung für nachfolgende Beschichtungsarbeiten (z.B. Spachteln, Armierung, Oberputz). Anpassungsarbeiten sind: Entfernen von grober Verschmutzung (Erde, Schlammspritzer, etc.), Schneiden von senkrechten und waagerechten Kanten der montierten Sockeldämmplatten (XPS-R 180 mm) zum sachgemäßen Anschluss des WDVS Anpassen von Sockelversprüngen Ausbesserung kleiner Beschädigungen (z.B. Dellen) durch spachteln, Säubern der Sockeldämmplatten mittels Besen o.Ä. zur Vorbereitung des nachfolgenden Putzaufbaus
003.___.0210
Anpassen bauseitige XPS-R-Platten (Sockeldämmplatten)
432,00
m
003.___.0220 Sockelputz auf XPS-R, B1, mit Abdichtung, mineralisch, gefilzt Sockelausbildung mit WDVS-Abdichtung, Perimeterdämmung aus Polystyrolhartschaumplatten (bauseits Rohbauer), MDS und mineralischem Oberputz. Schutzschicht (Noppenbahn) erfolgt bauseits durch Galabauer Leistungen bauseits durch Rohbauer Spachtelung Rückwandoberfläche Abdichtungsbeschichtung mit Mörtelschlämme, W4-E Sockeldämmung XPS-R nach Fertigstellung Sockelputz Noppenbahn durch Galabauer Leistungsbestandteile Übergang zu WDVS ohne Sockelabschlussprofil, Abdichtungsbeschichtung mit Mörtelschlämme, W4-E mind. 5cm ü. GOK Grundputz mit Gewebeeinlage Mineralgrund Oberputz mineralisch Egalisierungsantrich Zweck:feuchtigkeitsbeständige Sockeldämmung, Abdichtung Beanspruchung:Erddruck, Feuchtigkeit Vorleistung:Sockeldämmung Folgeleistung:endfertige Oberfläche Abdichtung Wassereinwirkung:Klasse W4-E (Wandsockel) Rissüberbrückung:Klasse RÜ1-E (< 0,2 mm) Abdichtungsmaterial:MDS, 2 Aufträge frisch-in-frisch Schichten:2-fach Trockenschichtdicke:mind. 2 mm Grundputz:Putzmörtel armiert, CS III, W 2, gemäß DIN EN 998-1 Mineralgrund:Voranstrich für mineralischen Oberputz zu Vereinheitlichung des Saugverhaltens Oberputz:Sockelputz strukturiert, CS III, W 2 gemäß DIN EN 998-1 Struktur:gefilzt, Körnung 2 mm Anstrich:Silikatdispersionsanstrich Farbe:RAL 9016 Einbauort:Sockelbereich Haus A-D
003.___.0220
Sockelputz auf XPS-R, B1, mit Abdichtung, mineralisch, gefilzt
261,60
m2
ÖFFNUNGEN, LAIBUNGEN
ÖFFNUNGEN, LAIBUNGEN
003.___.0230 Laibungen, Sockelputz auf XPS-R, Profile, bis 25cm, mineralisch, gefilzt Fenster- und Türlaibungen, passend zum zuvor beschriebenen Sockelputz Pos. 020.0430 einschl. Eckschutzschienen und Anputzprofilen. Leistungen bauseits durch Rohbauer Spachtelung Rückwandoberfläche Abdichtungsbeschichtung mit Mörtelschlämme, W4-E Sockeldämmung XPS Noppenbahn (Galabauer) Leistungsbestandteile Abdichtungsbeschichtung mit Mörtelschlämme, W4-E mind. 5cm ü. GOK Eckschutzschienen und Anputzprofile, Kunststoff Grundputz mit Gewebeeinlage Mineralgrund Oberputz mineralisch Egalisierungsantrich Zweck:feuchtebeständige Sockeldämmung, Abdichtung Beanspruchung:Erddruck, Feuchtigkeit Vorleistung:Sockeldämmung Folgeleistung:endfertige Oberfläche Putzaufbau:wie Wandfläche Oberfläche:wie Wandfläche Putzprofile:Kunststoff Laibungstiefe:über 15-25 cm Einbauort:Fenster- und Türlaibungen im Sockelbereich Haus A-D
003.___.0230
Laibungen, Sockelputz auf XPS-R, Profile, bis 25cm, mineralisch, gefilzt
42,00
m
004 Wärmedämmverbundsystem Decke
004
Wärmedämmverbundsystem Decke
Kalkulationshinweis für Wärmedämmverbundsystem Alle Positionen verstehen sich inklusive Lieferung, Einbau und Verarbeitung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in der Position beschrieben ist. Alle Materialien sollen aus einem einheitlichen System verwendet werden. Zu allen Materialien sind der Objektüberwachung Proben zu übergeben, sowie die Datenblätter und zuordenbare Teile der Verpackung (mit Produkthinweis). Ein Arbeitsgerüst wird bauseits nicht gestellt. Die Arbeitshöhe Decke über Bodenniveau (Arbeitsgeschoss) liegt unterhalb von 3,50m lichte Höhe. Die notwendigen Arbeitsgerüste sind in die jeweilige Leistung einzukalkulieren. Beispiel: eingerückte Balkone, oberste Geschossebene.
Kalkulationshinweis für Wärmedämmverbundsystem
004.___.0010 Untergrund prüfen auf Schad- Hohlstellen abklopfen Außenwand Untergrund prüfen auf Schad- und Hohlstellen, durch Abklopfen, Schadstellen und Rissverläufe markieren, an Außendecke, außen. Fotodokumentation und Hinweis an die Objektüberwachung.
004.___.0010
Untergrund prüfen auf Schad- Hohlstellen abklopfen Außenwand
37,19
m2
004.___.0020 Schutzabdeck. Bodenfläche Folie D 0,3mm Abdeck. Bohlen D 9-14mm herstellen beseitigen Begehbare Schutzabdeckung der Bodenfläche, Abdeckung aus Folie, Dicke 0,3 mm, zusätzliche Abdeckung aus Bohlen, Dicke über 9 bis 14 mm, herstellen und beseitigen, nur in Absprache und nach Anweisung der Objektüberwachung.
004.___.0020
Schutzabdeck. Bodenfläche Folie D 0,3mm Abdeck. Bohlen D 9-14mm herstellen beseitigen
E
1,00
m2
DÄMMUNG DECKEN
DÄMMUNG DECKEN
004.___.0030 WDVS, Decke, Miwo, A2, d=120mm, mineralisch WDVS, Decke, mineralischer Armierungs- und Oberputz, geklebt, Verdübelung nach statischer Erfordernis einschl. Armierung und Egalisierungsanstrich. Leistungsumfang Untergrundprüfung Untergrundausgleich bis 10 mm Wärmedämmung Armierungsspachtelung mit Gewebe Mineralgrund Oberputz Egalisierungsanstrich Zweck: außenseitige Wärmedämmung nach DIN 55699 Beanspruchung: mechanische Belastung, Feuchtigkeit Vorleistung: Stb.-Decke Folgeleistung: endfertige Oberfläche Befestigung: nach stat. Erfordernis Anwendungsgebiet: DAA, zh nach DIN 4108-10 Dämmstoffstärke: 120 mm WLS: 035 Baustoffklasse: B1 nach DIN 4102 bzw. EN 13501 Grundputz: Putzmörtel als Armierungsschicht (mineralisch), CS III nach DIN EN 998-1, auf Dämmfläche Mineralgrund: Voranstrich für mineralischen Oberputz zu Vereinheitlichung des Saugverhaltens Oberputz: als mineralischer Edelputz in CR, CS II, gemäß DIN EN 998-1, eingefärbt, Farbe nach Wahl des AG Struktur: Scheibenputz, Körnung 2 mm Anstrich: Silikatdispersionsanstrich, RAL 9016 Max. Wandhöhe: > 0,00-18,00 m über GOK Windlastzone: I Einbauort: Balkondecken oberste Geschosse, Haus A bis D
004.___.0030
WDVS, Decke, Miwo, A2, d=120mm, mineralisch
37,19
m2
005 Regiearbeiten
005
Regiearbeiten
005.___.0010 Vorarbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Vorarbeiter/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
005.___.0010
Vorarbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge
20,00
h
005.___.0020 Baufacharbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Baufacharbeiter/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
005.___.0020
Baufacharbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge
20,00
h

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