Aufzugsanlagen
DH_Erweiterung Seniorenresidenz
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine technische Vorbemerkungen 1. Technische Vorbemerkungen Allgemeines Zur Bewältigung des vertikalen Verkehrs- und Transportaufkommens sind nachfolgend beschriebene Förderanlagen vorgesehen. Für die Auswahl der Anlagen wurden Kriterien wie Platzbedarf, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit berücksichtigt. 1.1 Leistungs- und Arbeitsumfang des Auftragnehmers/Bieters (AN): Der Arbeits- und Leistungsumfang für die in diesem Abschnitt der Baubeschreibung aufgeführten und beschriebenen Förderanlagen beinhaltet die Ausführungsplanung, die Montageplanung sowie die komplette, schlüsselfertige Lieferung und Montage der Anlagen mit deren Komponenten und Teilen einschließlich allem erforderlichen Zubehör, der für den Betrieb mit einer einwandfreien Funktion der Anlagen notwendig ist. Abweichungen zum LV müssen als Anlage zum Angebot beschrieben und begründet werden. Der Bieter hat die aufgeführten Leistungen auf die technische Ausführung bzw. Durchführbarkeit zu prüfen. Spätere Angebotsabweichungen werden nicht anerkannt. Vor der Unterzeichnung eines Vertrages werden dem AG Zeichnungen in Entwurfsqualität zur Überprüfung Ihres Angebotes zur Verfügung gestellt. Zugehörend sind auch die Leistungen zur betriebsfertigen, protokollierten Einregulierung und Funktionskontrolle des AN einschließlich der Hinzulieferung aller erforderlichen Betriebsmittel. 1.2 Grundlagen zur Planung und Leistungsausführung: Die wesentlichen Grundlagen bei der Planung, Bemessung und Dimensionierung sowie zur Ausführung der Anlagen für die Fördertechnik bilden - neben dem abgeschlossenen Vertrag einschließlich aller Bedingungen und sonstigen Vereinbarungen - ohne Wertung der Rangfolge wie nachstehend genannt: - die Bauordnung des Bundeslandes Bayern nebst Arbeitsstättenrichtlinien - Sicherheitsregeln für die Konstruktion und Einbau von Personen und Lastenaufzügen EN81 - Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU - DIN EN 18090-93, DIN EN 81-58 - EN 55022 Störfeldstärke / Störspannung, Grenzwertklasse B - VDI 2566 Lärmminderung von Aufzugsanlagen - DIN 4109:1:2018-01, DIN 8989 - Richtlinien des VDE und VDMA - Arbeitsstättenverordnung - Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft BGV A2 (früher VBG 4) - Brandschutztechnische Forderungen nach DIN 4102 - alle sonstigen administrativen Verordnungen, Bestimmungen und Erlasse - alle anwendbaren Normen und technischen Richtlinien (DIN, VDI, VDE, VdTÜV) - die Verdingungsordnung für Bauleistungen - VOB, Teil C - die spezifiziert dargelegten Anforderungen und Vorgaben des Auftraggebers / der Mieter - der heutige Stand der Technik sowie sämtliche für diese Fachgewerke anwendbaren Normen, Verordnungen   und technische Richtlinien. Die Leistungen des AN umfassen sämtliche Arbeiten, die zur Erstellung der betriebsfähigen Anlage erforderlich sind. Auf eine vollständige Auflistung der einzelnen Vorschriften und Normen für die technische Ausrüstung dieses Gebäudes wird hier der Einfachheit halber bewusst verzichtet! Für die Ausführung der gebäudetechnischen Anlagen sind die genannten Grundlagen in der zum Ausführungszeitpunkt gültigen Fassung anzuwenden. 1.3 Aufzüge für körperlich beeinträchtigte Personen: In Anlehnung an DIN 18040 und DIN EN 81 Teil 70 soll der Personenaufzug behindertengerecht geplant und für den Transport eines Rollstuhlfahrers als auch eines Pflegebettes geeignet sein. Welche bzw. ob Ausstattungsmerkmale der jeweiligen DIN zum Tragen kommen ist in der Beschreibung der jeweiligen Aufzüge ersichtlich. 1.4 Qualitätsbeschreibung für Anlagenkomponenten der Fördertechnik: Für die zu planenden und auszuführenden Förderanlagen des Gebäudes sind nachfolgend die detaillierten Einzelbeschreibungen der technischen Anlagenkomponenten aufgeführt. Diese gelten als Leitbeschreibungen, Grundausstattungen sowie als Mindest-Qualitätsanforderungen für die einzelnen Anlagenteile und Funktionseinheiten. Mit den Leitbeschreibungen gelten auch der den Grundausstattungen jeweils zugehörende, gesamte Transport-, Liefer- und Arbeitsablauf sowie Herstellungs- und Montagevorgang einschließlich Inbetriebnahme bis zur gebrauchsfertigen Leistung als beschrieben. Für Geräte und Anlagenteile, deren Bauart, Funktion, und Dimension ursächlich von ihren technischen Daten bestimmt wird, sind über die Leitbeschreibungen hinaus die exakten, fabrikatspezifischen und endgültigen Bemessungen und Auslegungen hinsichtlich Größe und technischer Daten unter Berücksichtigung der abgesicherten Betriebs- und Nutzungsvorgaben zwecks kalkulatorischer Zuordnung sowie späterer Ausführung vom Bieter selbst zu ermitteln und festzulegen. 1.5 Gefährliche Stoffe: Der Bieter versichert, daß er keine gefährlichen Stoffe verwendet. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, daß der Einsatz von asbesthaltigen Produkten verboten ist. 1.6 Korrosionsschutz: Korrosionsschutz sämtlicher Stahlteile mit Ausnahme aller funktionsbedingt blanken Flächen,erhalten einen Grund- und Deckanstrich. 1.7 Ausführungspläne und Unterlagen: Die Ausführungspläne des AN für den Schacht müssen innerhalb von 1 Woche nach Auftragserteilung vorgelegt werden; die restlichen Pläne können innerhalb von 2 Wochen erstellt und nachgereicht werden. Der Schacht ist vom AN aufzumessen und zu loten. Zur Klärung der Anlage und Freigabe der Fertigung sind folgende Ausführungspläne / Werkpläne zu stellen: - Anlagendispositionsplan - Kabinenzeichnung als Werkstattzeichnung - Tableauzeichnung Im Einzelfall kann nach Rücksprache mit dem AG bei standardisierten Aufzügen und Fördermitteln wie z. B. Hebebühnen auf die angegebenen Detailzeichnungen verzichtet werden. Vor Abnahme der Aufzugsanlage hat der AN je Anlage eine technische Dokumentation in 3-facher Ausfertigung ( 1x digital, 2x Papier) zu erstellen. Diese beinhaltet alle Zeichnungen und Schaltbilder sowie die Wartungsanweisungen. Die Dokumentation ist in einem beschrifteten DIN A4 Ordner dem AG zu übergeben. 1.8 Montage: Die Montage erfolgt durch qualifiziertes Personal des Anbieters mit folgenden Leistungen:   ·    Abladen und Transport auf der Baustelle. Lagerplätze außerhalb der Aufzugsschächte sind vom Anbieter mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen.   ·    Das Beistellen von Hebezeugen, Autokränen etc. sowie die Montageaufsicht vom Beginn der Errichtung bis zur Übergabe der Anlage an den AG.   ·    Die Teilnahme an den stattfindenden Baubesprechungen auf Einladung.   ·    Die Montageleitung auf der Baustelle   ·    Montagetermine sind der Bauleitung 2 Wochen vor Montagebeginn schriftlich mitzuteilen bzw. die Montage wird durch die Bauleitung mit 2 Wochen Vorlauf abgerufen.   ·    Das Ergebnis der Baustellenvorkontrolle ist schriftlich zu dokumentieren und dem AG zeitnah zu übermitteln. 1.9 Termine, TÜV-Abnahme, Dokumentation: Die genauen Liefer- und Montagetermine werden im einzelnen nach Auftragserteilung einvernehmlich festgelegt. Der AN hat eine Mindestlieferfrist ab Genehmigung und Klärung je Aufzug anzugeben. Mindestlieferfrist _________________________________ Montagebeginn: nach schriftlicher Aufforderung durch den AG innerhalb einer Woche. Montagedauer : Rohmontage 3 Wochen; Fertigmontage 1 Woche Ausführung:    voraussichtlich ab II / 2027 Abnahme:    voraussichtlich II / 2028 Die vorgeschriebene TÜV-Abnahmeprüfung und deren Terminvereinbarung wird vom AN veranlasst. Die für die Prüfung erforderlichen Unterlagen werden vom AN rechtzeitig erstellt und dem AG zur Weiterleitung an den TÜV zur Verfügung gestellt. Die Prüfung vor Inbetriebnahme erfolgt am gleichen Tag wie die Inverkehrbringung. Der AN hat seine Leistungen bis zur Abnahme sach- und fachgerecht zu schützen. Das Abnahmeprotokoll muss mängelfrei sein bzw. darf nur solche unwesentliche Mängel enthalten, die einer uneingeschränkten Inbetriebnahme der Aufzugsanlage durch den AG nicht im Wege stehen. Letzteres hat der TÜV-Sachverständige ausdrücklich zu erklären. Die Kosten für weitere Abnahmeprüfungen aufgrund bauseitiger Mängel welche eine Inbetriebnahme verhindern gehen zu Lasten des AG. Ein Verzug bezüglich des Fertigstellungstermins wird in diesem Fall nicht geltend gemacht. Prüfgebühren für die Abnahme und Inbetriebnahme einschließlich Kosten für das erforderliche Personal und Gewichte für die Sachverständigenabnahme trägt AN. Ebenso trägt der AN die Kosten für die Einweisung der Aufzugswärter. Dokumentation Fahrkomfort: Durch den AN wird die Messung und Auswertung folgender Daten durchgeführt:   ·    das Beschleunigungs- und Verzögerungsverhalten in allen 3 Achsen   ·    den Geschwindigkeitsverlauf mit Schleichfahrt; Weg-/Zeitkurve   ·    Stoß- und Rüttelbewegungen am Fahrkorb und an den Führungsschienen   ·    sämtliche Türbewegungen   ·    die Qualität der Laufruhe nach ISO/DIS 18738   ·    Geräuschentwicklung bezogen auf die Fahrt mit Geräuschsensor (Mikrofon) Die erfassten Daten und deren Auswertung ist Bestandteil der Aufzugsdokumentation und bei Übergabe an den AG zu übergeben 1.10 Gewährleistung: Ergänzend zu den besonderen Vertragsbedingungen gilt für bewegliche Teile und  Verschleißteile eine Gewährleistungsdauer von 2 Jahren, vorausgesetzt der Betreiber schließt einen Wartungsvertrag (Funktionswartung) mit dem AN ab. Eine Garantie - Wartung von der TÜV - Abnahme bis Abnahme des Bauherren von max. 6 Monaten ist einzurechnen. Der Bieter bestätigt mit Abgabe des Wartungsangebotes, dass die gesetzliche Mindestwartung erfüllt ist. Bei Abschluss eines Funktionswartungsvertrages zwischen dem Betreiber und dem AN kann die Gewährleistung auf 5 Jahre und 6 Monate verlängert werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine 66-monatige Gewährleistungsfrist, in Abweichung von den übrigen Fristen des BGB eine individuelle Vereinbarung ist. Entsprechende Wartungsangebote sind dem Betreiber rechtzeitig vor Übergabe vorzulegen. 1.11 Wartung bzw. Instandhaltung: Der Auftragnehmer hat mit seinem Angebot einen Wartungsvertrag nach firmenspezifischen Muster und gem. beiliegendem Vertragsmuster für die Aufzugsanlagen mit vorzulegen. Ebenso wünscht der AG die Abgabe der Preise für den Instandhaltungsvertrag nach beiliegendem Muster. Bezüglich der Wartung nach Firmenspezifikation ist ein   Wartungsintervall von 3 Monaten zu berücksichtigen. Mit der Wartung muss die gesetzliche Mindestwartung und die Voraussetzung für die Verlängerung der Gewährleistung erfüllt sein. Angebote ohne komplett ausgefüllte Wartungsangebote werden nicht berücksichtigt.  Die entsprechenden Musterverträge sind als Anlage beigefügt. Bei der Vergabe wird entschieden welche Form der Wartung- / Instandhaltung beauftragt wird. 1.12 Zahlungen: Die Zahlungen werden wie folgt geleistet: - 30% der Auftragssumme nach Eingang der Auftragsbestätigung. Für diesen Betrag stellt der Auftragnehmer eine unbefristete Bankbürgschaft zur Verfügung. Rückgabe der Bürgschaft nach vollständiger Lieferung aller Aufzugsteile und Rohmontageende. - 30% der Auftragssumme nach der vollständigen Lieferung aller Aufzugsteile auf der Baustelle und Rohmontageende - 20% der Auftragssumme nach der vollständigen Montage der Aufzugsanlage. - 10% der Auftragssumme nach der mängelfreien Abnahme durch den TÜV - 5% der Auftragssumme nach der Abnahme durch den Bauherrn - 5% der Auftragssumme nach Vorlage der Gewährleistungsbürgschaft 2. Vorleistungen anderer Gewerke für das Gewerk Aufzug: 2.1 Allgemein: Vorleistungen anderer Gewerke sind rechtzeitig anzufordern und zu überprüfen. Hierzu ist nach Aufforderung durch den AG eine genaue Auflistung sämtlicher Leistungen, möglichst mit Angabe von Fristen, zu erstellen. Beanstandungen sind der Bauleitung schriftlich mitzuteilen.   ·    Baustromanschluß bzw. endgültiger Stromanschluß 3 * 400 VAC/N/PE 50 Hz sowie 1 * 220 VAC/N/PE 50 Hz gemäß UVV mit allstromsensitiver Fehlerstrom Schutzeinrichtung (RCD Typ B).   ·    Anschlußfertige Drehstromzuleitung und Telefonleitung bis in den Schachtkopf, bzw. nach Vorgabe AN verlegt.   ·    Das Verlegen der erforderlichen elektrischen Verbindungsleitungen außerhab des Schachtes für Notruf, Störungsmeldungen, Brandmeldeanlage, Notstromversorgung etc.   ·    ausreichend Beleuchtung vor den Schachtzugängen.   ·    ungehinderter Zugang zum Schacht und Freiraum vor den Schachtzugängen.   ·    Abschluss eines Notrufvertrages und Sicherstellen eines funktionstüchtigen Fernnotrufes gemäß Aufzugsrichtlinie spätestens zum Zeitpunkt der ZÜS-Abnahme.   ·    Alle im Zusammenhang mit der Erstellung des Aufzuges erforderlichen Maurer-, Maler-, Tischler-, Putz- und Betonarbeiten.   ·    Stellung des Aufzugswärters.   ·    Einbeziehung aller metallisch leitenden, betriebsmäßig nicht stromführenden Teile im Fahrschacht in die Schutzmaßnahme gemäß VDE 0185.   ·    Potentialausgleich einschließlich des fachgerechten Anschlusses an die herangeführten Fundamenterder.   ·    Bereitstellung eines Telefonanschlusses im Schaltschrank.   ·    Schutzmaßnahmen gemäß VDE 0100. 2.2 Aufzugsschacht:   ·    Das Erstellen des Schachtes in Beton / Mauerwerk einschließlich aller erforderlichen Aussparungen, Durchbrüche und Nischen sowie Installationen und Reinigung der Einbauteile nach den Ausführungsplänen des AN.   ·    Meterriss in jeder Etage neben dem Fahrschachtzugang.   ·    Entwässerung der Schachtgrube falls erforderlich.   ·    Einbau der vom AN gestellten Ankerschienen für die Schienen- und Türbefestigungen sowie der Lastösen für die Schachtdecke.   ·    Ölfester Anstrich in der Schachtgrube an Boden und Wänden, soweit erforderlich.   ·    Sicherung der Schachtzugänge bis zum Beginn der Montage.   ·    Der Schacht ist im beheizten Bereich angeordnet; die Entlüftung erfolgt über Öffnungen in der Schachtdecke (Aufzugskopf) ins Freie. S. Beschreibung Aufzugsanlage, Ausführung durch Gewerk Aufzugsanlage. 2.3 Maschinenraum: Wird nicht erstellt. 2.4 Nebenleistungen Auftragnehmer Aufzug (AN): Gemäß Einzelbeschreibung des Aufzuges. 2.5 Leistungen Gewerk Elektro/ Gebäudeautomation:   ·    Endgültiger Stromanschluß 3 * 400 VAC/N/PE 50 Hz sowie 1 * 220 VAC/N/PE 50 Hz gemäß UVV mit allstromsensitiver Fehlerstrom Schutzeinrichtung (RCD Typ B).   ·    Verlegung der Patch Kabel Cat. 6 incl. Netzwerkdose (RJ45 Stecker) gem. Vorgabe AN.   ·    Auslaß des Patchkabels mit RJ 45 Stecker für Anschluß der Endgeräte gem. AN. Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertig" verwendet worden und fehlt die für das Angebot geforderte Bieterangabe, gilt das im Leistungsverzeichnis des Auftraggebers genannte Fabrikat als vereinbart. Andernfalls muss der Bieter sein gesondert angebotenes Fabrikat vollständig angeben. 3. Nachhaltigkeit Das Gebäude wird nach der aktuellen Variante des Bewertungssystems Nachhaltiges Gebäude (BNG) des Bau-Institutes für Ressourceneffizientes und nachhaltiges Bauen (BIRN) zertifiziert. Diesbezüglich wird auf die zugehörige Anlage des LV verwiesen, die vom Bieter mit Angebotsabgabe schriftlich bestätigt werden muss.
Allgemeine technische Vorbemerkungen
Beschreibung Bettenaufzug 4. Beschreibung Bettenaufzug mit Durchladefunktion Technische Daten: Elektrisch betriebener Seilaufzug ohne Maschinenraum Tragkraft:         1600 kg / 21 Personen Geschwindigkeit:     1 m/sec. (Betrieb) Haltestellen:         5 Zugänge Seite A:     4 Zugänge Seite C:     1 Förderhöhe:         ca. 9.500 mm Kabinenbreite:         1.400 mm Kabinentiefe:         2.400 mm Kabinenhöhe:         2.200 mm Türbreite:         1.300 mm Türhöhe:         2.100 mm Schachtbreite:         2.300 mm Schachttiefe:         3.000 mm Schachtkopf:         nach Angabe Bieter: ...................................... Schachtgrube:         1.100 mm Schachtwände:        Beton Haltestellen:    Ebene -1:    - 3,23 m     Eingang:    - 1,87 m     EG:     + 0,17 m     1.OG:    + 3,21 m     2.OG:    + 6,25 m Steuerungssystem:     Abwärts-Sammelsteuerung; Einzelaufzug Barrierefreiheit: Barrierefrei nach DIN 18040-2; mindestens Typ 2 nach DIN EN 81-70:2005-09, Tabelle 1; barrierefrei Nutzbarkeit der Befehlsgeber nach DIN EN 81-70:2005-09, Anhang G Lieferumfang - Technische Leistungsbeschreibung: Antrieb: Um einen hohen Wirkungsgrad zur Energieeinsparung mit langfristiger Stromkostenreduzierung zu erzielen, soll der Aufzug mit einem frequenzgeregelten, getriebelosen Treibscheibenantrieb als Synchronmotor ausgeführt werden. Temperaturfühler als Kaltleiter in jeder Phasenwicklung, Auslösung mit geringer Zeitverzögerung. Motorwelle mit aufgesetzter Treibscheibe. Zweikreisbremse mit Haftmagneten und Bremskontrollschalter. Anlaufstrom max. 2,5-facher Nennstrom bei einer einstellbaren Beschleunigung um 0,6 - 0,8 m/s², Einstellwert zur Abnahme ca. 0,6 m/s². Funkstörungsgrad N. Kaltleiter-Temperaturfühler in jeder Phasenwicklung, als Motorschutz geschaltet. Motor bemessen für Inspektionsfahrt über die gesamte Förderhöhe ohne Halt. Antrieb im Schacht im Bereich der untersten Haltestelle, Befestigung schwingungsisoliert. Der Antrieb muss oberhalb der Türschwelle der untersten Haltestelle auf einer Maschinenträgerkonstruktion montiert sein wodurch eine Beschädigung des Antriebes durch Wassereinbruch in die Schachtgrube sicher verhindert wird. Antriebsregelung: Einstellbare computergesteuerte Fahrkurve für ruckfreie, stufenlose Beschleunigung und Verzögerung des Fahrkorbes. Millimetergenaue Einfahrt ohne Zeitverzögerung. Anhaltegenauigkeit max. 3 mm, Nachregulierungsgenauigkeit max. 8 mm. Automatische Nachregulierung von Niveauunterschieden beim Be- und Entladen der Kabine. Regenerativer Antrieb: Einspeisung rückgewonnener Bremsenergie ins Gebäudenetz. Steuerung: Mikroprozessorsteuerung mit Schnittstelle zum Auslesen von Statistiken, Diagnosen, Fehleraufzeichnung. Die Aufzugssteuerung soll folgende Bauelemente und Grundprinzipien enthalten:   ·    Modularer Aufbau der Hardware mit Schnittstellen zum Aufzug, zur Antriebsregelung und zur Türsteuerung Anzeige (min. 2-stellig) für Kabinenstandanzeige, Fehlercodeanzeige usw.   ·    Serielle Schnittstelle zur Datenübertragung   ·    Neben den eingebauten Servicehilfen muss das Steuerungssystem einen Fehlerspeicher haben und die Möglichkeit bieten, die gesammelten Daten über Störungen und fehlerhaften Betrieb zur Verfügung zu stellen die das System selbst ohne erkennbare Störung des Aufzugbetriebs korrigiert. Die Daten müssen Art und Zeitpunkt der eingetretenen Störung enthalten. Einstellungen der Grundparameter sind über Tasten in der Revisionseinheit oder direkt an der Steuerung bzw. Regelung möglich. Falls keine direkten Eingaben möglich sind, ist mit jeder Anlage ein Eingabegerät zu liefern. In der Revisionseinheit ist vom AN eine batteriegepufferte Beleuchtung einzubauen, um gefahrlos Arbeiten durchführen zu können. Diese Beleuchtung wird unabhängig von der bauseitigen Flurbeleuchtung aktiviert. Die Aufzugssteuerung und alle mechanischen Sicherheitseinrichtungen müssen die Forderungen der EN81 Amendment 3 zum Schutz gegen unbeabsichtigte Fahrkorbbewegungen bei offener Tür erfüllen. Die Einfahrt mit sich öffnenden Türen- und eine Nachregulierung des Bündighaltes bei offenen Türen, z.B. beim Be- und Entladen, muss uneingeschränkt möglich sein. Energiesparmodus: Standby Betrieb für Aufzugssteuerung und -regelung sowie Signalisation zur Reduzierung des Energiebedarfs. Führungsschienen: Spezialprofile für den Aufzugsbau, Befestigung entsprechend Schachtausführung mit zugelassenen Befestigungsmaterialien; der Befestigungsabstand darf max. 2.500mm betragen; Befestigungsbügel aus Stahlblech mit galvanischem Rostschutz. Schienenstöße sind so bearbeitet, dass im Fahrkorb das Überfahren nicht bemerkt wird. Die Schienen sind lotrecht aufzustellen und nach 2 Jahren kostenlos nachzujustieren respektive nachzurichten. Tragrahmen: Stahltragrahmen mit Bremsfangvorrichtung, Gleitführungen und automatischen Schienenölern. Gegengewicht und Tragmittel: Führungsrahmen der Ausgleichsgewichte / des Gegengewichts aus Profilstahl mit Einlagegewichten und automatischen Schienenölern. Vorschriftsmäßige Verkleidung der Gegengewichtsbahn bis zur vorgeschriebenen Höhe. Spezial-Tragseile in der erforderlichen Anzahl und Tragfähigkeit, einseitig federnd und nachspannbar. Ausführung als Stahlseil für Aufzüge in Kreuzschlag-Konstruktion. Machart als Rundlitzenseil Warrington oder gleichwertig. Seilendbefestigung mit asymmetrischen Seilschlössern und Seilklemmen. Der Zustand der Seile muss jederzeit durch eine Sichtprüfung und einfaches messen (z.B. mit einer Messlehre) erkennbar sein. Aufwendige technische Verfahren wie z.B. Ultraschall- oder Röntgenuntersuchungen sind nicht notwendig: Schacht: Der Aufzug wird in einem Beton- oder Mauerwerksschacht montiert, der durch das Gewerk Rohbauarbeiten errichtet wird. Schachtgrubenset zur Aufnahme der Führungsschienen und Aufsetzpuffer. Stahlsockel in der Schachtgrube für Aufsetzpuffer. Führungsschuhe mit geräuschdämmender Einlage. Unter der Fahrbahn der Aufzugskabine und des Gegengewichtes ist ein energiespeichernder Puffer anzuordnen, welcher so ausgelegt wird, dass weder die Kabine noch das Gegengewicht beim Auffahren Schaden nehmen. Abstiegsvorrichtung in die Schachtgrube gemäß Vorschrift. Schachtbeleuchtung: Lieferung und Montage einer Schachtbeleuchtung nach EN 81. Energiesparende LED-Beleuchtung mit  bruchsicherer Abdeckung. Schachtbeleuchtung oberhalb der Türverschlüsse, in der Schachtgrube und im Schachtkopf, schaltbar vom Triebwerksraum oder Steuerschrank und von der Schachtgrube. Schutzkontaktsteckdose in der Schachtgrube. Schachttüren: 5 Stück einseitig öffnende Teleskop-Schiebetür, nach EN81-58 mit bauaufsichtlicher Zulassung für feuerbeständige Schächte nach DIN 4102. Türbreite 1.300mm, Türhöhe 2.100mm; Türblätter und Türrahmen aus Stahlblech mit Korrosionsgrundanstrich. Türkonsolenverlängerung für Fußbodenaufbau 170 mm. Die Ausbildung der Türanschlüsse zum Schacht ist gemäß DIN 18091 herzustellen. Türverschluss baumustergeprüft. Ausführung mit Hakenriegel. Umlaufender Türrahmen mit Knopfkastenausschnitt zur Begrenzung der Türlichte und zum Anschluss von Leibungsbekleidungen. Die Schachttüren sind durch die elektrisch angetriebene Kabinentür mechanisch (spielfrei) mitzunehmen. Geräuscharm laufende Türgehänge mit kugelgelagerten Rollen und Dauerschmierung. Ein evtl. Herausspringen der Rollen ist sicher zu verhindern. Untere Türführungen justierbar mit auswechselbaren Auflagen. Notentriegelungen sind an allen Türen vorzusehen. Spezialschlüssel hierfür sind mitzuliefern. Befestigung der Schachttüren an Ankerschienen nach Angaben Auftragnehmer Aufzüge. Schwellen aus gekantetem Stahlblech, belegt mit rutschfesten, gezogenen Aluminiumprofilen mit Rillen, in denen die Türflügel exakt zu führen sind einschließlich Befestigungen. Türschwellen ausgelegt für eine Radlast von ca. 400 kg. (keine Stahlräder) Bei Türen zum Außenbereich muss eine Aufnahme der Abdichtung bis zur Schwelle möglich sein. Bei Türen im Innenbereich/ Außenbereich muss ein Anschluss für den Estricheinbau enthalten sein. Kabine: Abmessungen ca. 1,40 m x 2,40 m, Höhe 2,20 m; Türöffnung 1,30 m x 2,10 m Kabinentüren:                                                                                                                                  Türantrieb als geregelter Riemenantrieb. Die Regelung des Türantriebes muss schnelle, präzise und leise Türbewegungen garantieren, wobei die Geschwindigkeiten für Auf und Zu voneinander unabhängig einstellbar sein müssen. Automatische Schiebetüre, einseitig öffnend. 2 Stück einseitig öffnende Teleskop-Schiebetür nach EN 81 - 1/2 für maximale Förderleistung und Fahrkomfort. Türbreite 1.300 mm, Türhöhe 2.100 mm Kabinentüre Edelstahl strukturiert, Design zu Kabinenwänden passend. Der geregelte Türantrieb (Gleichstrom- oder Spannungsfrequenzregelung) dient zum automatischen Öffnen und Schließen der Kabinen- und Schachttüren. Die Türen sollen sich in den Haltestellen mechanisch spielfrei kuppeln, synchron öffnen und schließen, wobei die Türbewegung in den Endstellungen zu dämpfen ist. Die Türöffnung beginnt beim Einfahren in die Entriegelungszone +/- 20 cm. Der Türantrieb ist so konstruiert, dass bei Ausbleiben der elektrischen Energie die Fahrkorbtür auf einer Etage jederzeit von innen mit der Hand geöffnet werden kann. Elektrische und mechanische Kabinentürverriegelung zur Verhinderung von manuellem Öffnen der Kabinentür zwischen den Etagen. Sicherheitseinrichtung der Kabinentüre: Berührungslose Überwachung des Türbereichs duch einen Lichtvorhang. Kabine: Kabine in Abkantbauweise. Haarfugen zwischen den Wandschotten für eine zurückhaltende, sachliche Kabinenwandgliederung. Geeignet für den Einbau in feuerbeständige Schächte nach DIN 4102. Das Kabinendach ist ausreichend versteift, um das Gewicht von mindestens 2 Personen ohne Beschädigungen tragen zu können. Schutzgeländer und elektrische Sicherheitseinrichtungen gemäß Vorschrift. Bodenrahmen aus Profilstahl oder gekantetem Stahlblech mit Zwischenstreben. Entdröhnung der Fahrkorbwände durch rückseitige, nicht brennbare Antidröhnbeschichtung. Schwingungen sollen nicht auf die Kabine übertragen werden. Bei einseitiger Flächenbelastung darf keine Schrägstellung des Bodens über 20 mm auftreten. Die Kabine wird in einen Tragrahmen aus Profilstahl oder gekantetem Stahlblech eingesetzt. Alle Stahlblechteile sind dauerhaft gegen Korrosion geschützt. Typengeprüfte Sicherheitsfangvorrichtung nach EN 81, welche als Bremsfangvorrichtung ausgebildet ist. Die Fangvorrichtung wird durch das Seil des Geschwindigkeitsbegrenzers eingerückt, wenn die höchstzulässige Betriebsgeschwindigkeit in der Aufwärts- oder Abwärtsfahrt überschritten wird. Sie muss so beschaffen sein, dass sie gleichzeitig an den Führungsschienen eingreifen und die Kabine bei der Abwärtsfahrt sowohl im belasteten als auch im leeren Zustand allmählich und sicher zum Stillstand bringen kann. Bei der Aufwärtsfahrt wird die Kabine nach EN 81 auf Nenngeschwindigkeit verzögert. Nach dem Fangen müssen beim Bewegen der Kabine in Gegenrichtung die Fangvorrichtungen selbsttätig in die Ausgangsstellung zurückkehren. Geschwindigkeitsbegrenzer baumustergeprüft. Bei Anordnung im Schacht mit Fernauslösung. Die Laufzeitüberwachung stellt sicher, dass bei laufendem Triebwerk und stehendem Fahrkorb das Triebwerk abgeschaltet wird. Systembedingt kann für den Fang nach oben auch eine andere den gültigen Vorschriften entsprechend zugelassene Sicherheitseinrichtung vorgesehen werden. Es sind Gleitführungen vorzusehen. Führungsschuhe mit geräuschdämmender Einlage. Die Führungspaare sollen möglichst weit auseinander liegen. Kabinenausstattung: Kabinenwände aus hochwertigem Edelstahl mit mustergewalzter oder dessinierter Oberfläche (Leinen, Karo oder Raute.Vertikale Anordnung der Wandpaneele. Lichtreflektierend mit gleichmäßiger Flächenwirkung, langlebig, strapazierfähig und chemisch beständig. Sockelleiste aus Edelstahl Feinschliff (K 240), ca. 20 x 40 mm. Zwangsbelüftung für maximalen Luftwechsel nach EN 81. Verdeckte Hinterlüftung im Sockel- und Deckenbereich. 1 Spiegel, halbhoch, paneelbreit, gegenüber des Bedienpaneels angeordnet. Mit hochwertigen, optisch beständigen Eigenschaften. Kanten geschliffenen und poliert. Mit unsichtbarer Befestigung. Kabinendecke als glatte Stahlblechdecke, sauber lackiert mit strapazierfähigem Strukturlack seidenmatt RAL 9016 Weiß mit Einbauleuchten, deckenbündig eingelassen mit unsichtbaren Befestigungen und milchigweiser PET Streuscheibe. Langlebige, energiesparende Leuchtmittel (LED). Beleuchtungsstärke im Fahrkorb, gleichmäßig und blendfrei, ca. 300 Lux. Kabinenlichtabschaltung bei Nichtbenutzung der Aufzugsanlage nach Ablauf einer einstellbaren, vom AG definierten Zeitspanne. Kabinenboden vorbereitet für Verlegung mit Design-PVC, geliefert und verlegt durch Gewerk Bodenbelag in Abstimmung mit AN Aufzug. Handlauf 2-seitig, 1 -fach als gerades Edelstahlrohr, Handlaufenden zur Kabinenwand gebogen, Durchmesser ca. 38 mm. Oberfläche Feinschliff. Handlaufenden verschlossen mit Edelstahl. Ausgelegt für höchste Beanspruchung und Belastung. Handlaufhalter aus massivem Edelstahl mit mind. 2 Befestigungsschrauben je Handlaufhalter und Verstärkungen an der Außenseite der Kabinenwände. Von der Kabineninnenseite mit besonders geformtem Werkzeug montier- und demontierbar. Betten- oder Wagenschutzleiste 2-seitig, 1-fach aus Edelstahl Feinschliff (K 240), ca. 100 x 20 mm, unsichtbar befestigt. 1 Klappsitz, Sitzfläche gepolstert, Rahmen Edelstahl, auf Kabinenverkleidung aufgesetzt oder flächenbündig eingelassen. Bedientableaus in Kabine Tableau 1: Designtableau, Kabinen- oder halbhoch, oberflächenbündig montiert, Ausführung in Edelstahl gebürstet; Kurzhubtaster mit optischer Kommandoregistrierung, Quittierung der Rufannahme durch Tasterbeleuchtung, Displayabdeckung; Taster der Haupthaltestelle gekennzeichnet (z. B. farbiger Ring); Vandalismus-resistenter Notruftaster; Anbringung der Etagenbezeichnung in Braille-Schrift neben den Tastern. Weitere Funktionen: indirekte Durchladung, keine Etage mit zwei Zugängen; Tür-Zu-Taster, Tür-Auf-Taster; Notlicht; Akustische Quittierung der Rufannahme in den Haltestellen und in der Kabine; Tableau 2: Horizontales Bedientableau im Fahrkorb, extragroße Befehlsgeber ca. 50 x 50 mm, Symbole 30 - 40 mm groß, erhaben (taktil erfassbar) und kontrastierend zum Hintergrund auf dem Taster angebracht. Optische und akustische Rufquittierung. Die Befehlsgeber sind horizontal anzuordnen und auf einer geneigten Platte auf Barrierefreier Bedienhöhe einzubauen. Das Tableuau kann in die Kabinenwand eingelassen oder auf den Handlauf aufgesetzt werden, sofern die Bewegungsflächen damit nicht eingeschränkt werden. Notstopp-Schalter Nothupe: Beim Betätigen des Alarmknopfes in der Kabine ertönt eine Alarmglocke im Aufzugsschacht. Sprachansage: Ansage von fest definieren Texten für Etagenbezeichnungen, Fahrtrichtungen und Türbewegungen in der Kabine. Gegensprechanlage: Notrufsystem (2-Wege-Kommunikationsanlage) mit je einer Sprechstelle in Kabine und Wartungstableau. Haltestellentableaus Außenrufe: aufgesetzt montiertes Ruftableau; Außenruf Eingangsseite; Außenruf Rückseite Deckplatte in silbefarbigem, gebürstetem Edelstahl, bündig montierte extragroße, Barrierefreie Befehlsgeber mit taktiler Beschriftung; Rahmen aus kontrastierend gestaltetetem, z. B. schwarzem, gebürstetem Edelstahl; Quittierung der Rufannahme durch Beleuchtung am Taster. Akustische Quittierung der Rufannahme in den Haltestellen und in der Kabine. Symbol "Im Brandfall nicht betreten" am Ruftableau. Fahrtrichtungsanzeige Kabinenstandsanzeige in der Haupthaltestelle und Fahrtrichtungsanzeigen in allen weiteren Haltestellen; Design passend zu Ruftableaus. LCD-Display, Haltestellesignalisation im Türrahmen integriert. Wartungstableau Anordnung in oberster Haltestelle; Montage in Türrahmen integriert; Oberfläche Stahlblech mit Korrosionsgrundanstrich. Vorzugsfahrt Vorrangsteuerung für die Exklusivnutzung des Aufzugs, aktivierbar über einen Schlüsselschalter im Kabinentableau; Profil-Halbzylinder inkl. 3 Schlüssel je Schließung. Die vorgesehenen Schlüsselschalter/Schlüsseltaster müssen bei Bedarf mit den Zylindern der Hausschließanlage ausgetauscht werden können. Der Austausch wird kostenneutral durch den Auftragnehmer Aufzüge durchgeführt. Störungs-Alarm: Sammelstörmeldung als potentialfreier Kontakt. Fernnotruf Digitales Notrufsystem gemäß EN 81 welches bei Betätigung des Notrufknopfes in der Kabine automatisch über die Wähleinrichtung und das Telefonnetz eine Sprechverbindung zwischen der Freisprecheinrichtung im Fahrkorb und der Notrufzentrale des Auftragnehmers bzw. Weiterleitung auf Schwesternrufanlage hergestellt. Erstellen des erforderlichen Interventionsplanes.  Notrufunterdrückung, um mißbräuchlichen Notruf zu verhindern. Die Anforderungen nach TRA 106 und EN 81-28 sind zu erfüllen. Beantragung bei der Telekom AG und Unterrichtung der zuständigen Aufsichtsbehörde. Notrufeinrichtung ersatzstromversorgt. Notrufservice mit Instandhaltung der Hardware, einschl. Austausch der Notstrom-Akkus. Das Notrufgerät wird dem AG vom AN für die Dauer des Vertrages leihweise überlassen. Einschl. Lieferung eines Schlüsselbehälters zum Einbau im Zugangsbereich des Gebäudes, Einbau durch Gewerk Rohbau/WDVS. Brandfallsteuerung und Vorgaben aus Brandschutzkonzept Nach dem Einschalten der Brandmeldeanlage und Signalisierung durch einen potentialfreien Öffnerkontakt über eine zusätzlich verlegte Steuerleitung wird folgendes Programm abgefahren: Der Aufzug fährt sofort ohne Zwischenhalt in eine festgelegte Ebene und bleibt mit geöffneten Türen stehen. Die Befreiungsfahrt setzt die Türreversierung und die elektronische Türüberwachung bzw. Lichtschranken / Lichtgitter außer Kraft. Passagiere werden akustisch zum Verlassen der Kabine aufgefordert. Ist die vorgesehene Haltestelle bereits verraucht und wird dies über einen baus. potentialfreien Öffnerkontakt angezeigt, fährt der Aufzug jeweils die nächste vorgesehene Haltestelle an usw. Steht das Brandmeldesignal nicht mehr an, stellt sich der Normalbetrieb von selbst wieder ein. Signale und Leitungen außerhalb von Schacht und Maschinenraum durch Gewerk Elektroinstallation. Die Vorgaben aus dem Brandschutzkonzept für den Aufzug, Seiten 64-67, sind einzuhalten. Digitale Anschlussmöglichkeit Um die Zukunftsfähigkeit des Gebäudes zu gewährleisten, muss standardmäßig die Möglichkeit bestehen die Aufzugsanlage über eine offene, cloudbasierte Programmierschnittstelle an intelligente IoT- („Internet of things“) Gebäudesysteme anzuschließen. Digitale Dienste und eine prädiktive Wartung müssen möglich sein, ohne dass technische Umbauten oder ERweiterungen der Steuerung notwendig sind. Die Integration von digitalen Lösungen an den Aufzug soll möglich sein, z. B.:   ·    Digitaler Aufzugswärter inkl. digitale Verwaltungstools (online oder mobil)   ·    Besucher- und Zutrittsmanagement für Wohngebäude als auch Bürogebäude   ·    Informationsmanagementsystem („digitales schwarzes Brett“) für den Aufzug   ·    Liefer- und Service-Roboter   ·    Abgreifen von Service-Informationen der Aufzugsanlage   ·    Möglichkeit den Aufzug über eine programmierte Schnittstelle zu rufen.   ·    Einbindung automatischer Status-Information in Gebäudeleitsysteme   ·    Navigationsanwendung für sehbehinderte Personen Elektroinstallation- Allgemeines Zum Anschluss aller elektrischen Geräte und Motoren steht Drehstrom 230/400 V 50 Hz zur Verfügung. Mit den Angebotspreisen sind die elektrischen Anlagen einschl. der Kraftstrom- und Steuerleitungen zwischen den Geräten und Schalter, einschl. Lieferung, Montage und die betriebsfertige Verdrahtung abgegolten. Leistungsgrenze für den Auftragnehmer Aufzüge sind die durch Gewerk Elektroinstallation bis zum Triebwerksraum bzw. Steuerung geführten Kabel für Kraft- und Lichtstrom. Auslegung der Kabel nach Angaben Auftragnehmer Aufzüge. Das Absetzen und Auflegen der Kabel auf den Hauptschalter und Lichtschalter obliegt dem Auftragnehmer Aufzüge. Die Installationen anderer Gewerke müssen mit handelsüblichen Materialien vorgenommen werden können. Die Verlegung der Anschlusskabel und Steuerleitungen erfolgt weitestgehend in gut zugänglichen Kabelkanälen, wenn nötig trittfest in Metallkabelkanälen verlegt. Schutzmaßnahmen im Sinne der VDE 0110 und 0113, Potentialausgleich mit Schutzleitersystem. Führungsschienen, elektrisch leitende Gehäuse von Betriebsmitteln, Schienenbügel usw. werden durch einen geerdeten Leiter miteinander verbunden. Die Reihenklemmen sind dauerhaft zu beschriften, die ankommenden und abgehenden Adern sind mit der Zielbezeichnung zu versehen. Elektronische Bauteile in Sicherheitsschaltungen baumustergeprüft. Schalter und Taster der Rückholsteuerung von außen bedienbar. Aus schalltechnischen Gründen muss bei der Verlegung von Elektrokabeln oder anderen Installationen, für die der Querschnitt der jeweiligen Wände durch Frässchlitze oder ähnliches geschwächt wird, nach Verlegung der Installationen der verbleibende Hohlraum mit Mörtel vollflächig verfüllt werden. Weitere Bedingungen: Lieferung frei Baustelle einschließlich Verpackung. Montage und Inbetriebnahme durch qualifizierte Fachmonteure des Bieters. Einsatz von Sub-Unternehmern ist bei Angebotsabgabe mitzuteilen. Schmiermittel für die Erstinbetriebnahme. Grubenset und Grubenabstieg nach Vorschrift. Lieferung von Hinweis- und Belastungsschildern gem. EN 81, Selbsthaftende Schilder "Aufzug außer Betrieb", 1 Stück pro Haltestelle Beschreibung der Aufzugsanlage, allgemeine Wartungsanleitung und Anlagezeichnungen. Handlampe nach Erfordernis, sowie Notentriegelungsschlüssel. Sämtliche Stahlteile, mit Ausnahme aller funktionsbedingt blanken Flächen sind mit Korrosionsschutz zu versehen. Alle drehenden Teile mit gelbem Sicherheitsanstrich. Übernahme der Prüfgebühren und Stellung der Prüfgewichte und erforderlichen Hilfskräfte zu der ersten Abnahme und Inbetriebnahme durch zulässige Überwachungsstelle; Liefern der Ankerschienen wie in vorangegangener Beschreibung angegeben. Einsetzen nach Angaben des Auftragnehmer Aufzüge und reinigen durch Gewerk Rohbau. Gerüsthülsen zur baus. Montage und Gerüstschuhe leihweise. Bei TT- Stromnetz ist ein allsensitiver Fi- Schutzschalter durch Gewerk Elektro vorzusehen. Auslösestrom für FI Schalter bei Aufzüge 300 mA 4-polig.. Montagebühnen, soweit erforderlich,durch Gewerk Rohbau, Ausbau durch AN. Montagebühnen sind:       erforderlich          nicht erforderlich      (vom Bieter anzugeben)
Beschreibung Bettenaufzug
Angaben des AN zu technischen Daten Technische Daten und Checkliste (ist vom AN unbedingt auszufüllen) ArtLeistungsabfrage AntriebGetriebelosJaNein Anordnung im SchachtkopfJaNein Hersteller Regelung Typ Regelung Hersteller Antrieb Typ Antrieb DrehzahlU/min LeistungKW AnfahrstromA NennstromA Max. GeräuscheIm SchachtdB A In der KabinedB A 1 m vor der SchachttürdB A TürantriebHersteller Typ ÖffnungszeitSekunden SchließzeitSekunden Max. Türbewegungen pro JahrStück SeileAnzahlStück Durchmessermm vorgeschriebenes Prüfverfahren TableausBefestigung unsichtbarJaNein MontageMontage gerüstlosJaNein
Angaben des AN zu technischen Daten
01 Aufzugsanlagen
01
Aufzugsanlagen
01.01 Bettenaufzug
01.01
Bettenaufzug
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
Vorbemerkung Stundenlohnarbeiten Die Stundensätze sind einschließlich aller Nebenkosten anzubieten. Es werden nur die auf der Baustelle geleisteten Stunden vergütet. Die Stundenlohnarbeiten sind vor der Ausführung vom AG schriftlich genehmingen zu lassen. Die Regieberichte sind spätestens am darauffolgenden Montag nach der Ausführung dem AG zur Prüfung vorzulegen.
Vorbemerkung Stundenlohnarbeiten
02.01 Stundenlohnarbeiten
02.01
Stundenlohnarbeiten