Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 KG-410 - Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
01
KG-410 - Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Das Bauvorhaben ICE City Erfurt Haus 1 für DB Campus ist Bestandteil der Quartiersentwicklung ICE-City Erfurt und wird auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs östlich des Erfurter Hauptbahnhofs realisiert. Das Baugrundstück umfasst eine Fläche von ca. 3.900?m² und liegt in zentraler, infrastrukturell erschlossener Lage.
Gegenstand des Projektes ist die Planung und Errichtung eines mehrgeschossigen Bürogebäudes mit zugehörigen Außenanlagen. Das Gebäude wird als flexibel nutzbarer Arbeitsstandort konzipiert und zunächst teilweise temporär genutzt. Langfristig erfolgt die Nutzung als moderner Bürostandort im Kontext des Quartiers "Neues Arbeiten Erfurt".
Die Bauausführung erfolgt in Holz-Hybrid-Bauweise unter Berücksichtigung der Anforderungen an Tragwerk, Bauphysik, Brandschutz sowie Dauerhaftigkeit. Ziel ist eine ressourcenschonende, nachhaltige und wirtschaftliche Bauweise. Ergänzend sind Maßnahmen zur Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit vorgesehen, insbesondere Photovoltaikanlagen, Dachbegrünungen sowie Einrichtungen zum Regenwassermanagement.
Für das Gebäude wird eine Zertifizierung nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) in der Qualitätsstufe Gold angestrebt. Hieraus ergeben sich erhöhte Anforderungen an Planung, Ausführung, Materialwahl, Dokumentation sowie an den späteren Betrieb.
Vertragsgrundlagen
Für die Ausführung der Leistungen gelten die Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Dies umfasst insbesondere:
" die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B),
" die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C),
" sowie die einschlägigen ATV der DIN18299 ff.
Ergänzend gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie alle einschlägigen gesetzlichen, behördlichen und technischen Vorschriften, Normen und Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung.
Baustellenbedingungen
Die Baustelle befindet sich in einem innerstädtischen Umfeld mit angrenzender Bebauung sowie teilweise laufendem Betrieb. Die Zufahrt zur Baustelle ist grundsätzlich möglich, jedoch aufgrund eingeschränkter Radien und beengter Verhältnisse erschwert. Wendemöglichkeiten für LKW sind vorhanden.
Im Einflussbereich der Baustelle befinden sich Gleisanlagen und Oberleitungen sowie sicherheitsrelevante Bereiche in der Umgebung. Hieraus können zusätzliche Anforderungen an die Baustellenorganisation entstehen, die vom Auftragnehmer eigenständig zu berücksichtigen sind.
Auf dem Baufeld stehen grundsätzlich Lagerflächen zur Verfügung, deren Nutzung und Zuweisung mit der Bauleitung abzustimmen ist. Einschränkungen aus Platzverhältnissen, Logistik und Bauablauf sind in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Baustelleneinrichtung und Versorgung
Seitens des Auftraggebers werden Baustrom, Bauwasser, Sanitärcontainer sowie Abfallcontainer in angemessenem Umfang bereitgestellt.
Weitere Einrichtungen wie Lager-, Büro- oder Sozialcontainer sind, sofern erforderlich, durch den Auftragnehmer bereitzustellen und vor Aufstellung mit der Bauleitung abzustimmen.
Alle für die Ausführung notwendigen Transport-, Lager- und Logistikleistungen sind Bestandteil der Leistung, sofern sie nicht gesondert ausgeschrieben sind.
Baustellenlogistik, Hebezeuge und Sicherheitsanforderungen
Der Auftragnehmer hat die baustelleninterne Logistik einschließlich Transport, Zwischenlagerung, Materialdisposition sowie die Einbringung der für seine Leistungen erforderlichen Baustoffe, Bauteile und Geräte eigenverantwortlich zu organisieren und mit der Bauleitung abzustimmen.
Soweit für die Ausführung seiner Leistungen erforderlich, hat der Auftragnehmer die notwendige Hebe-, Transport- und Fördertechnik eigenverantwortlich vorzusehen und mit der Bauleitung abzustimmen, sofern diese nicht ausdrücklich bauseits zur Verfügung gestellt wird.
Aufgrund der Lage des Bauvorhabens im Umfeld von Bahnanlagen und Betriebsflächen der Deutschen Bahn AG sind die jeweils gültigen Sicherheits-, Zugangs- und Verhaltensvorschriften zu beachten.
Soweit Arbeiten im Einflussbereich von Gleisanlagen, Oberleitungen, sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder sonstigen Bahnbetriebsflächen durchgeführt werden, hat der Auftragnehmer die daraus resultierenden Einschränkungen und Anforderungen bei seiner Arbeitsvorbereitung, Terminplanung und Kalkulation zu berücksichtigen.
Erforderliche Sicherheitsunterweisungen, Zugangsvoraussetzungen sowie organisatorische Abstimmungen mit den zuständigen Stellen sind rechtzeitig durch den Auftragnehmer zu veranlassen, soweit diese seine Leistungen betreffen.
Leistungsumfang / Nebenleistungen
Nebenleistungen gemäß VOB/C (insbesondere DIN18299) sind Bestandteil der Leistung, auch wenn sie in den Ausschreibungsunterlagen nicht gesondert beschrieben sind, soweit sie zur vollständigen, funktionsgerechten und mängelfreien Herstellung erforderlich sind.
Hierzu zählen insbesondere:
" Transport und innerbetriebliche Logistik
" Einrichten, Vorhalten und Räumen der Arbeitsbereiche
" Schutzmaßnahmen angrenzender Bauteile
" Abstimmung mit anderen Gewerken
Besondere Leistungen sind gesondert zu beschreiben und zu vergüten.
Mitwirkungspflichten / Prüfpflichten
Der Auftragnehmer hat die ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen, insbesondere Pläne, Leistungsverzeichnisse und Mengenangaben, eigenverantwortlich zu prüfen.
Erkennbare Unstimmigkeiten, fehlende Angaben oder Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung sind unverzüglich unter Berücksichtigung der Regelungen der VOB/B dem Auftraggeber anzuzeigen.
Die angegebenen Mengen sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu prüfen.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach den im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen und Einheitspreisen.
Für einzelne Leistungen kann eine pauschale Vergütung vereinbart werden, sofern dies in den entsprechenden Positionen oder Vorbemerkungen geregelt ist.
Die Abrechnung erfolgt gemäß den Regelungen der VOB/C sowie den in den Positionen festgelegten Einheiten. Maßgeblich ist das tatsächlich ausgeführte und aufmaßfähige Leistungsvolumen.
Koordination und Ausführung
Die Leistungen sind unter Berücksichtigung aller erforderlichen Abstimmungen mit anderen Gewerken sowie mit parallel laufenden Teilprojekten auszuführen. Schnittstellen sind eigenverantwortlich zu koordinieren.
Einschränkungen aus Bauablauf, Baustellenlogistik und Nutzung angrenzender Bereiche sind zu berücksichtigen.
Die Leistungen sind unter Einhaltung aller geltenden Vorschriften zu Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz sowie unter Berücksichtigung der Baustellenverordnung auszuführen.
Projektziel
Ziel des Projektes ist die termingerechte, wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Herstellung eines nachhaltigen Bürogebäudes unter Einhaltung der definierten Projektziele hinsichtlich Kosten, Termine, Qualität und Nachhaltigkeit.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
ANLAGENBESCHREIBUNG Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen (KG410)
Das Projekt unterliegt allen Anforderungen der deutschen Vorschriften und Richtlinien für den Bau von Gebäuden, darunter:
" DIN 1986- 100 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke
" DIN 1988 Technische Regel Trinkwasserinstallation
" Aktuelle Fassung der Trinkwasserverordnung
" VDI 6023
3.1 Abwasseranlagen (KGR 411)
Für die Entwässerung des Gebäudes wird ein Schmutzwassernetz und ein Regenwassernetz vorgesehen. Die Ausführung erfolgt im Trennsystem. Die Schmutzwasserleitungen werden als Freispiegelentwässerung gemäß DIN 1986-100 errichtet. Die Planung des Regenwassernetzes erfolgt durch die Firma Aplantis. Es wurde eine regelmäßige Benutzung als Bürogebäude angenommen. Es wurde die folgenden Werte berechnet:
K-Wert: 0,5
DU-Wert: 156,20 l/s
Schmutzwasserabfluss; QWW:6,25 l/s
Pumpenstrom; Qp 5,20 l/s
Summenabfluss; Qtot 11,45 l/s
Nenndurchmesser Netzanschluss:DN160
Der Abwasseranschluss wird gemäß Leitungsauskunft des Erschließungskonzepts über die vor-handene Intrastruktur vorgesehen und als Grundleitungsanschluss unterhalb der Bodenplatte an die Fallstränge und Anschlüsse hergestellt. Bzgl. ihrer guten Eigenschaften für den Einsatz im Erdreich, sind für die Grundleitungen KG-Rohre geplant. Die Objekte in den Obergeschossen werden mittels Leitungsverzug im darunterliegenden Geschoss und in Vorsatzschalen angebun-den. Die Rückstauebene wird gemäß Norm berücksichtigt und ist definiert auf +201,80 m ü.NHN. Auf Grundleitungen unter der Gebäudesohle sollte aus Wartungs- und Instandhaltungsgründen weitestgehend verzichtet werden. Da jedoch Objekte im Erdgeschoss angeordnet sind, welche einen Einbau von Grundleitungen erfordern, kann auf diese nicht gänzlich verzichtet werden. Hierbei sind vor Allem Bodenabläufe in Technikbereichen bzw. im Küchenbereich, der Sanitärbe-reich in Achse 3-7 / C-E und die Hauptentwässerungsleitungen der oberen Stockwerke, welche in den Technikschächten geführt werden. Die Grundleitungen werden unterhalb der Bodenplatte verlegt. Gemäß DIN1986-100 werden die Grundleitungen auf kürzestem Weg aus dem Bereich der Bodenplatte hervor verzogen.
Für den Catering- und Spülküchenbereich im EG ist kein eingegrabener Fettabscheider erforder-lich, da es sich nicht um eine Kochküche handelt, sondern um eine Cateringküche, in der nur Gläser gespült werden sollen. Um einer ggf. geänderten Nutzung gerecht zu werden, wird die Nachrüstung eines Fettabscheiders (NS1 - berechnet anhand der vorliegenden Küchenausstat-tung bei normaler Nutzung) in der Planung berücksichtigt.
Die Rohrleitungen im Gebäude werden als hochschalldämmendes PE-Rohrleitungssystem aus-geführt (Planungsfabrikat: Geberit Silent-db20). Die Schmutzwasserleitungen in den Schächten werden, aufgrund des Brandschutzes, als nicht brennbare Leitungen ausgeführt. Hierfür sind Gusseiserne Rohre (SML) vorgesehen. Der Materialwechsel vom PE-Rohrsystem auf die guss-eisernen Rohrleitungen erfolgt jeweils direkt vor dem Eintritt in den Steigschacht. Die Sanitärob-jekte werden etagenweise an die Entwässerungsleitungen angeschlossen und über Fallrohre an die Grund- bzw. Sammelleitungen angeschlossen. Die vertikale Anbindung über Fallleitungen erfolgt in den beiden Technikschächten (S2 - Achse F-G/1-4 und S1 - Achse G-H/16-19). An diesen Fallsträngen sind die Sanitärbereiche des Objektes angeschlossen. Weiterhin befinden sich Abwasserstränge an den Wänden der Treppenhäuser (Achse J/1 und D/17-18) und an der aussteifenden Wand an Achse H/7. Diese erschließen die in den Büroebenen angeordneten Teeküchen. Ein weiterer Fallstrang ist für die Ableitung des in den Elektroräumen anfallenden Kondensats der Umluftkühlgeräte in den Elektroräumen vorhanden (Achse E/16). Der Küchenbe-reich im Erdgeschoss (Achse I-M/16-19) wird direkt an die Grundleitungen angeschlossen. Die Entlüftung aller Strangleitungen erfolgt über Dach.
In den Schächten erfolgt die Brandschutzschottung an den Schachtwänden. An den Fallsträngen für die Teeküchen werden die Rohrleitungen an den Decken etagenweise geschottet. Für die Brandschutzschottung der Kunststoffrohrsysteme sind Brandschutzmanschetten vorgesehen.
In der Bodenplatte erfolgt der Übergang von der innenliegenden Gebäudeentwässerung zu den erdverlegten Grundleitungen. Für die Grundleitungen soll als Rohrmaterial KG2000 verwendet werden. Die Grundleitungen werden an das Kanalsystem zur Entwässerung angeschlossen. Die Schnittstelle bildet dabei ein Übergabeschacht an der Grundstücksgrenze. Weiterhin sind zu Re-visionszwecken insgesamt 5 Einstiegs- und 2 Kontrollschächte vorgesehen. Vom an der Grund-stücksgrenze befindlichen Übergabeschacht aus, wird die Entwässerung an den bestehenden Mischwasserkanal angeschlossen. Dieser Mischwasserkanal ist Eigentum der DB und leitet im Bereich Stauffenbergallee in das öffentliche Kanalnetz ein. Der Anschluss an den Mischwasser-kanal erfolgt zwischen den beiden Bestandsschächten S303500401 (OK Deckel: 201,88 mNHN) und S303500396 (OK Deckel: 201,77 mNHN). Somit sind die Entwässerungsobjekte, welche sich unterhalb einer Höhe von 201,88 mNHN befinden gegen Rückstau zu sichern. Dies betrifft im Erdgeschoss sämtliche Bodenabläufe. Die Bodenabläufe aus den Technikbereichen werden an die Hebeanlage des Sprinklertanks angeschlossen und damit gegen Rückstau gesichert. Bo-denabläufe, welche sich nicht in den Technikräumen befinden, werden als Bodenablauf mit Rückstauverschluss ausgeführt.
Der Anschluss an den Mischwasserkanal stellt jedoch lediglich eine Interimslösung dar. Gemäß dem Erschließungskonzept vom 10. Juni 2021 wird die Errichtung eines Trennsystems ange-dacht. Nach den Plänen des Erschließungskonzepts ist das Haus 1 zwischen den neu zu errich-tenden Schächten S8 (OK Deckel: 200,94 mNHN) und S9 (OK Deckel: 202,00 mNHN) anzu-schließen. Hierbei ergibt sich keine neue Situation hinsichtlich der abzusichernden Entwässe-rungsobjekte. Falls sich im Verlauf der Neuerschließung des Areals herausstellt, dass die geplan-ten Schachthöhen nicht eingehalten werden können und die Rückstauebene oberhalb von 202,20 mNHN definiert werden muss, sind zusätzlich die WC-Anlagen gegen Rückstau abzusichern. Dies kann erfolgen, indem der Sanitärbereich im EG (Achsbereich 3-7 / C-E) an eine Hebeanlage angeschlossen wird. Zusätzlich befindet sich ein WC an Achse I / 18, an welchem eine Einzelhe-beanlage nachgerüstet werden müsste.
Für die Entleerung des Sprinklertanks ist im Außenbereich eine Hebeanlage vorgesehen. Über eine Rückstauschleife in der Fassade wird, das aus dem Sprinklertank geförderte Wasser, dem Schmutzwassersystem zugeführt. Der eingeleitete Volumenstrom in Höhe von 5 l/s ist in der Be-rechnung als Dauerabfluss berücksichtigt.
3.2 Wasseranlagen (KGR 412)
Die Trinkwasserversorgung erfolgt über die Einspeisung in den Hausanschlussraum (PuMi, Raum A.0.71.2). Das Netz wird im Hausanschlussraum auf 2 Gebäudeteile aufgetrennt (Campus und Bürogeschosse), um eine separate Zählung von den beiden Nutzungseinheiten zu ermögli-chen. Die erste Nutzungseinheit besteht aus den Geschossen EG - 2.OG. Die zweite Nutzungs-einheit umfasst die Geschosse 3.OG - 5.OG. Somit werden im Hausanschlussraum insgesamt 3 Wasserzähler vorgesehen, jeweils 1 für jede Nutzungseinheit und 1 Zähler für die Gesamtanlage.
Für den Hausanschluss wurden die folgenden Werte errechnet:
Nutzungsart: Büro
Summendurchfluss VR: 20,02 l/s
Spitzendurchfluss VS: 2,92 l/s
Dimension Hausanschluss:DN50
Versorgungsdruck : 7,1 bar
Die WC-Anlagen sowie die Waschtischanlagen werden ausschließlich mit Kaltwasser versorgt. Eine Warmwasserversorgung ist für die barrierefreien WCs, die Personalduschen im 2.OG, den Küchenbereich, die Teeküchen und die Putzmittelräume vorgesehen. Die Warmwasserbereitung erfolgt mittels Durchlauferhitzer.
Die WC und Duschbereiche werden vom Hausanschlussraum über die Technikschächte (Achse F-G/1-4 und Achse G-H/16-19) und Verteilleitungen im Deckenbereich und in Vorsatzschalen erschlossen. Die Verbraucher werden dabei in Durchschleifinstallation mit endständigen Spülsta-tionen angeschlossen.
Die Armaturen werden als Wasserspararmaturen ausgeführt, um die Anforderungen aus der BNB-Zertifizierung zu erfüllen. Es wurden die in Abbildung 1 aufgeführten Anforderungen an Ar-maturen herangezogen.
Abbildung 1: Anforderung an Anschlusswerte gem. BNB_BN 1.2.3
Durch die dezentrale Warmwasserbereitung wird die Legionellen-Bildung minimiert. Nach erfolg-ten Nutzerangaben kann es ebenfalls erforderlich sein in den Trinkwasserleitungen (kalt) die Bil-dung von Legionellen, mittels automatischen Spülventilen, zu minimieren. Da eine regelmäßige Benutzung der Sanitärobjekte nicht zu erwarten ist (insbesondere der Duschen), wird das letzte Objekt der Reiheninstallation jeweils mit einer automatischen Hygienespülung ausgestattet.
Gemäß Wasseranalyse der ThüWA ThüringenWasser GmbH liegt die Härte des vom Versorger bezogenen Wassers bei 11,7° dH . Damit liegt die Wasserhärte im mittleren Härtegrad. Für das Gebäude ist keine Enthärtungsanlage gefordert.
Im Hausanschlussraum sind verschiedene Komponenten integriert, darunter ein Rückspülfilter, der die Hausinstallation vor Verunreinigungen aus dem Trinkwassernetz schützt und durch re-gelmäßiges Rückspülen für eine lange Lebensdauer des Filters sorgt. Zusätzlich ist ein Probe-entnahmeventil vorhanden, dass die Entnahme von Wasserproben zur Qualitätskontrolle ermög-licht.
Der Wasserbedarf wird anhand der zu erwartenden Nutzerzahlen und der spezifischen Anforde-rungen der verschiedenen Bereiche ermittelt. Eine Berechnung des Rohrleitungsnetzes erfolgt gem. DIN 1988-300, um eine ausreichende Dimensionierung der Leitungen und Anlagen sicher-zustellen. Die Berechnung des Rohrnetzes ist Teil der Ausführungsplanung.
Für das Rohrsystem sind Edelstahlrohrleitungen vorgesehen, welche mittels Pressen verbunden werden. Die Isolierung gegen Tauwasser erfolgt mit Armaflex-NF (halogenfrei).
Für Wand- und Deckendurchführungen werden Abschottungen des Herstellers Rockwool (Conlit) vorgesehen.
Für die Versorgung von Gartenwasser Außenanlagen und der Dachbegrünung/Dachgärten und der Fassadenbegrünung ist eine Zentrale vorgesehen, welche aus dem Trinkwassernetz ge-speist wird. Die Anlage befindet sich im 2.OG im Raum A.2.89 Technik und besteht aus einem Pausentank mit integrierter Pumpe. Der Zulauf wird über eine Systemtrennung vom Trinkwas-sernetz abgegrenzt. Die jeweiligen Zapfstellen befinden sich in Achse G-H/19 im Erdreich (Au-ßenanlagen), im Dachgeschoss an den Steigeschächten S1 und S2 (Dachbegrünung) und im 2.OG an der Südfassade an Achse M/15-16 (Fassadenbegrünung). Die Zapfstellen werden als ¾" Zoll-Leitung ausgeführt. Das Bewässerungssystem wird mit einem Kunststoffrohrsystem ge-plant und gegen Tauwasserbildung isoliert. Das Bewässerungssystem liegt im Planungsumfang des Außenanlagenplaners.
Der Zulauf für die Sprinkleranlage erfolgt aus dem Trinkwassernetz und wird mit einer System-trennung ausgestattet. Um Stagnation in der Zuleitung zum Sprinklertank zu vermeiden, wird diese zusätzlich mit einer automatischen Spüleinrichtung ausgestattet. Der Anschluss an die Sprinklertechnik erfolgt im Raum A.0.85 HAR Sprinklerzentrale.
ANLAGENBESCHREIBUNG
VORBEMERKUNGEN ZUR DURCHFÜHRUNG VON BNB Allgemeine Vorbemerkungen
Das Projekt wird nach dem Standard des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäu-de (BNB) bearbeitet. Es wird der Gold-Standard angestrebt.
Der AN verpflichtet sich zur Mitwirkung, um die umschriebenen Qualitätsanforderungen einzuhalten und die nötigen Informationen und Dokumentationen zur Verfügung zu stellen.
Die Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen ist verbindlich.
Auswahl von Bauprodukten
Um die Anforderungen an die Gesundheit und Umweltverträglichkeit der verwendeten Bauprodukte zu erfüllen dürfen keine Bauprodukte verwendet werden, die das Qualitätsniveau Qualitätsniveau 3 (QN3) der Anlage 1 BNB_BN2015_116_A1_2025 nicht einhalten. Die Erfüllung, bzw. Übererfüllung des QN3 gemäß BNB_BN2015_116_A1_2025 ist für alle relevanten Bauprodukte verpflichtend zu berücksichti-gen.
Besonderes Augenmerk liegt auf Bauprodukten mit Schadstoffen, die zu vermeiden sind, wie:
- Gefährlichen und besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)
- Gefährliche Stoffe, die ausgelaugt werden können
- Schwermetalle
- Flüchtige organische Verbindungen (VOC) inkl. Organische Lösemittel
- Halogenierte Kälte- und Treibmittel
- Halogenhaltige Kunststoffe (PVC)
- Biozide
Bevorzugt zu verwenden sind Materialien mit:
- Umweltzeichen wie "Blauer Engel" (DE-UZ), natureplus, eco-Institut oder anderen Produktkenn-zeichen wie z.B. GuT- Teppichsiegel
- GISCODEs- Kennzeichnung mit Produktinformationen für Bauproduktgruppen gemäß GISBAU
- EMICODE EC1 / EC1Plus für Verlegewerkstoffe, Oberflächenbeschichtung etc.
- freiwilliger Umweltproduktdeklaration (EPD), die Aussagen zu SVHC enthalten
Nachweis über die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ), die bestimmte gefährliche Stoffe ausschließt oder begrenzt
Dokumentation, Nachweis und Freigabe:
Der AN hat alle verwendeten Baustoffe und Produkte zu dokumentieren und speziell die Erfüllung der BNB-Produktanforderungen durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Zum Einsatz auf der Baustelle sind nur deklarierte und freigegebene Baustoffe zugelassen.
Für Abweichungen von Produkten oder Produktänderungen ist ein Nachweis der Gleichwertigkeit und Erfüllung der BNB-Anforderungen erforderlich (Über die Gleichwertigkeit im Sinne der Anforde-rungen nach BNB entscheidet ausschließlich der BNB-Koordinator des AG).
Für alle relevanten Bauprodukte sind die Nachweise gemäß Anlage 1 BNB_BN2015_116_A1_2025 vor der Materialbestellung, und mindestens 15 Arbeitstage vor Beginn der Verarbeitung an den AG/BNB-Koordinator zu erbringen.
Die Bestellung und Verarbeitung des Produktes darf nur stattfinden, wenn die geforderte Dokumen-tation dem BNB-Koordinator vorliegt und das Produkt durch den BNB-Koordinator freigegeben wur-de.
Für den Nachweis der erfolgreichen Umsetzung ist die Durchführung einer verbindlichen Material- und Produktdeklaration erforderlich. Material- und Produktlisten sowie ein Prüfvermerk, in dem die Übereinstimmung der deklarierten und verwendeten Materialien und Produkte mit den Anforderun-gen bestätigt sind, dienen als Kontrolle.
Alle Bauprodukte sind ausschließlich über die Online-Plattform BIM.pi einzureichen. Der Zugang zu der Plattform zum Eintragen der Produkte wird durch die Bauleitung oder den BNB-Koordinator er-teilt. Die geforderten Nachweise im PDF-Format (Benennung nach Vorgabe BNB-Koordinator) in dem genannten Zeitraum beim vom AG beauftragten BNB-Koordinator einzureichen. Für jedes Produkt sind mindestens mit die folgenden Angaben zu machen: Produktname (laut Hersteller), Hersteller, Einsatzort, Menge und Einheit, Nachweisdokumente.
Bei Holzprodukten müssen Lieferscheine nach der Anlieferung eingereicht werden, und das CoC-Zertifikat bis zur Baustelle gültig sein.
Auslüften / Rauchverbot
Auslüftungszeit: Emissionen aus Baumaterialien sind während des Ausbaus auszulüften:
- Mindestens 3x täglich Stoßlüften
- keine Auskühlung durch Dauerlüften der Räume
- keine Kippfenster
Der AN wird gebeten, während der gesamten Ausführung jeweils 15 Minuten quer zu lüften, z.B.:
- 1. Vor Arbeitsbeginn, täglich
- 2. täglich nach der Mittagspause
- 3. Vor Arbeitsende, täglich
Kontrolle durch AN / Bauleitung, z.B. gesamter Ausbauzeitraum / Lüftungszeiten protokollieren
Im ganzen Haus wird nicht geraucht.
- Verbotsschilder für das Rauchen sind aufhängen.
- Ausführende sind auf die Konsequenzen eines Verstoßes zu informieren (Zigaretten enthalten Formaldehyd, nach Fertigstellung des Bauwerks wird auf TVOC und Formaldehyd gemessen)
- Kontrolle durch die Bauleitung
Umweltverträglichkeit der Baustelle
Um die Umweltverträglichkeit der Baustelle sicherzustellen sind die folgenden vier Anforderungen an die Baustelle gewerkübergreifend zu berücksichtigen:
1. Wertstoffoptimierte Baustelle
Die gesetzlichen Vorschriften sind zu erfüllen. Gemäß des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sollen Abfälle vermieden und erst in zweiter Linie verwertet werden.
Es muss der Trennung von Abfällen nachgekommen werden.
Die Baustoffe werden mindestens getrennt in:
- Mineralische Abfälle
- Wertstoffe
- Gemischte Baustellenstoffe
- Gefahrenstoffe
- bei Bestandsmaßnahmen: asbesthaltige Stoffe
Durch den AN wird die Einhaltung der Materialtrennung und die korrekte Nutzung von Sammelstel-len kontrolliert.
Die Umsetzung der beschriebenen Anforderung ist durch den AN zu dokumentieren und mit Fertig-stellung der Arbeiten zu bestätigen.
Dokumentationsanforderung: Auszüge aus Unterlagen, die die Kontrolle der entsprechenden Ab-fallentsorgung nachweisen wie z. B. Bautagebuch, Baufotos, Schriftverkehr Bauleitung/ausführendes Unternehmen
2. Lärmarme Baustelle
Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz soll jede Baustelle so geplant, eingerichtet und betrieben werden, dass Geräusche verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Es müssen Vorkehrungen getroffen werden, welche die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche von Baustellen auf ein Mindestmaß reduzieren.
Gesetzliche Vorschriften (siehe auch BNB_BN_v2015_5.2.1) sind einzuhalten.
Dokumentationsanforderung: Auszüge aus entsprechenden Textstellen der Ausschreibungsunterla-gen bzgl. Integration der Anforderungen an den Lärmschutz zur Einhaltung der gesetzlichen Vor-schriften in Nachunternehmerausschreibungsunterlagen und/oder der Baustellenordnung
3. Staubarme Baustelle
Staubentwicklung ist möglichst zu verhindern oder möglichst geringzuhalten.
Auf den Schutz von Beschäftigen, anderen beteiligten Personen und der Umwelt ist zu achten.
Gesetzliche Vorschriften (siehe auch BNB_BN_v2015_5.2.1) sind einzuhalten.
Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung zu versehen, Stäube sind an der Entste-hungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen.
Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche wird, soweit technisch möglich, verhin-dert. Ablagerungen sind zu vermeiden.
Zur Beseitigung müssen Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren durchgeführt werden. Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben müssen dem Stand der Technik entsprechen.
Der AN muss dafür sorgen, dass die Einrichtungen regelmäßig gewartet und geprüft werden und do-kumentiert dies.
Dokumentationsanforderung: Auszüge aus entsprechenden Textstellen der Ausschreibungsun-terlagen bzgl. Integration der Anforderungen zum Staubschutz in Nachunternehmerausschrei-bungsunterlagen und/oder der Baustellenordnung.
4. Umweltschutz auf der Baustelle (Bodenschutz)
Gesetzliche Vorschriften (siehe auch BNB_BN_v2015_5.2.1) sind einzuhalten.
Boden, Vegetation und Grundwasser müssen vor chemischen Verunreinigungen geschützt werden.
Es wird sichergestellt, dass keine Stoffe der unterhalt aufgeführten H-Sätze mit der Umwelt in Kon-takt kommen:
- H400 Sehr giftig für Wasserorganismen
- H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung
- H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
- H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
- H413 Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung
- H420 Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren At-mosphäre
Es ist sicherzustellen, dass mit dem Gefahrensymbol Umweltgefährlich gekennzeichnete Stoffe nicht in Kontakt mit der Umwelt kommen.
Die Ausschreibungs- und Angebotsunterlagen bzgl. der Beauftragung von Nachunternehmern be-rücksichtigen den Bodenschutz ausdrücklich.
Kontaminierte Böden sind getrennt zu behandeln, so dass anderer Boden durch diesen nicht che-misch verunreinigt wird. Die Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung ist einzuhalten.
Durch eine Dokumentation der Bauleitung ist der Bodenschutz während der Bauphase zu bestätigen.
Dokumentationsanforderung: Auszüge aus entsprechenden Textstellen der Ausschreibungsun-terlagen bzgl. Integration der Anforderungen zum Bodenschutz in Nachunternehmerausschrei-bungsunterlagen und/oder der Baustellenordnung; Auszüge aus Unterlagen, die die Kontrolle des Umgangs mit dem Bodenschutz bezgl. chem. Verunreinigungen nachweisen, insbesondere durch Stoffe, die mit den benannten H-Sätze gekennzeichnet sind (z. B. Auszüge aus Bautage-buch, Baufotos).
Qualitätssicherung der Bauausführung
Aus Kriterium 5.2.2
Die verwendeten / eingebauten Materialien wurden umfassend dokumentiert.
Es liegen mind. für alle Materialien Sicherheitsdatenblätter und / oder alternative / zusätzliche Pro-duktbeschreibungen (z. B. Labormessergebnisse, Produktdeklarationen, Produktdatenblätter) vor.
Dokumentationsanforderung: Auszüge aus dem Gebäudehandbuch oder ähnlicher Objektdoku-mentation
Die Reinigungsfreundlichkeit & Instandhaltungsfreundlichkeit ist gegeben.
Generell zu beachtet für KG400 ist:
TGA ist so zu planen und umzusetzen, dass anfallende Arbeiten zur Bedienung und Instandhaltung unter guten Bedingungen mit geringem Aufwand und geringer Nutzerbeeinträchtigung durchgeführt werden können und die Einstellung und Überwachung der Anlagen leicht möglich ist.
Zuzüglich sind gemäß BNB_BN_v2015_4.1.6 spezifische Anforderungen für folgende Komponenten zu berücksichtigen:
- Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen (KG 410)
- Wärmeversorgungsanlagen (KG 420)
- Lufttechnische Anlagen (KG 430)
- Kälteversorgungsanlagen (KG 435)
- Starkstromanlagen (KG 440)
- Förderanlagen (KG 460)
- Gebäudeautomation (KG 480)
Schulung
Der AN (Vorarbeiter, Verantwortlicher) verpflichtet sich an digitalen oder Präsenz-Schulungen des AG zu o.g Themen vor Auftragsbeginn teilzunehmen und sein Baustellenpersonal entsprechend einzuwei-sen. Nach erfolgter Einweisung ist eine schriftliche Bestätigung obligatorisch.
VORBEMERKUNGEN ZUR DURCHFÜHRUNG VON BNB
01.2 KG 412 - Wasseranlagen
01.2
KG 412 - Wasseranlagen
01.3 Sonstiges
01.3
Sonstiges