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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektbeschreibung
Östlich des Lohseparks in der HafenCity wird auf Baufeld 77 ein neuer Schulstandort errichtet. Auf dem neuen "Campus HafenCity" soll eine weiterführende Schule mit vier Gymnasialzügen und vier Stadtteilschulzügen einschließlich einer Dreifeldhalle, einer Zweifeldhalle und einer Einfeldhalle entstehen. Im nördlichen Campusbereich soll auf dem Gebäudedach eine Kindertageseinrichtung für rund 100 Kinder und einer direkt von der Kita aus zugänglichen Außenspielfläche entstehen.
Gestalterisch gliedert sich das Gebäude in 3 Zonen: Das Erdgeschoss wird bestimmt durch seine Sichtmauerwerkfassade. Das 1.Obergeschoss besteht aus einer durchlaufenden Pfosten-Riegel-Fassade. Darüber werden die Fassaden des Schulbaukörpers durch eine vertikale Holzschalung und die Fassade der Sporthalle durch eine vertikale Holzfassade bestimmt.
Das Grundgerüst des Gebäudes wird in den geometrisch anspruchsvollen Bereichen des Gebäudes, sowie dem Sockelbereich in Stahlbeton ausgeführt, während in den Regelbereichen der Klassenräume eine mehrgeschossige Holz-Hybridkonstruktion zum Tragen kommt. Innerhalb der Unterrichtsbereiche erfolgt die Unterteilung des Grundrisses durch Stahlbetonwände, welche die Klassenräume von der Flurzone trennen. Die weitere Unterteilung innerhalb des Klassenraumverbunds erfolgt durch Trockenbauwände, so dass eine langfristige Flexibilität gewährleistet wird.
Grundstück: 11.300,00 m ²
Gelände: ca. 8,40 NHN
Bruttogeschossfläche (BGFR) Oberirdisch: 23.600,00 m²
Bruttogeschossfläche (BGFR) Untergeschoss: 2.250,00 m²
Geschossigkeit: UG, EG, 1.- 5. OG
Geschosshöhe UG: ca. 3,60 m
Geschosshöhe OGs:
Erdgeschoss ca. 5,45 m
1. Obergeschoss ca. 3,60 m
2.-4. Obergeschoss ca. 3,60 m
5. Obergeschoss ca. 3,90 m
Sporthallen ca. 8,65-9,40 m
Die Dachflächen gliedern sich in den ca. 3120 m² großen Terrassen im 1. Obergeschoss, 4. Obergeschoss und Dachgeschoss. Das Freiraumkonzept des Schulcampus verfolgt die Ziele einer vielfältigen Nutzung, einer nachhaltigen Gestaltung mit ökologischen Grünflächen und einem integrierten Regenwasserkonzept.
Auf der Dachterrasse des 1. Obergeschosses einer Schule wird durch überdachte Flächen und strukturierendes Pflanz- und Sitzmobiliar Raum für Aufenthalte geschaffen, inklusive Spielangebote für die Nutzung während Pausen. Die nicht überdachten Bereiche beinhalten erhöhte Pflanzinseln mit Sitzgelegenheiten sowie Gehölzpflanzungen auf bis zu 80 cm hohem Substrat. Für die Kindertagesstätten-Außenflächen im 4-5. Stock und auf dem Dach werden Spiellandschaften aus mit EPDM mit Hügeln und integrierten Rutschen geschaffen. Teilbereiche erhalten Granulatflächen als Fallschutz. Die Auswahl der Spielgeräte erfolgt später unter statischen Lastenvorgaben. Das Aktive Dach wird als Retentionsdach ausgeführt, wobei das Regenwasser entweder gedrosselt an das Kanalnetz abgeleitet oder über offene Rinnen in Versickerungsinseln geführt wird.
Der Leistungsumfang beträgt u.A.
Schutzlagen, Speichervliese , Retentionssysteme , Dränschichten , Filterlagen , Vegetationstragschichten , extensive Dachbegrünungen , intensive Grüninseln , Terrassenaufbauten , Stelzlager , Holzdecks , EPDM-Spielflächen , Kontrollschächte , Kiesstreifen , Kiesfangleisten , Fassadenrinnen , ballastierte Geländer , Stahleinfassungen , Betonfundamente , Sitzelemente , Modulmöbel, Spielgeräte, Pflanzungen , Pflege , Dokumentation, ...
Projektbeschreibung
Allgemeine Vorbemerkungen
1. Allgemeiner Hinweis
Die DIN 18040 findet im Regelfall Anwendung. Eine Präzisierung der erforderlichen Maßnahmen erfolgt über die nachfolgenden Leistungsbeschreibungen.
Die nachfolgenden Leistungen in den weiteren LV-Textteilen sind vom Auftragnehmer nachfolgend AN genannt in sein Angebot einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Widersprechende Qualitätsforderungen werden vom Auftraggeber (AG) geklärt und festgelegt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Leistungen des Nutzers parallel zur und / oder nach Fertigstellung der Leistungen des AN durchgeführt werden.
Veröffentlichungen, insbesondere Pressemitteilungen jeglicher Art sind nur mit vorheriger Zustimmung des AG zulässig.
Soweit AN-Leistungen auf Grund ihrer spezifischen Besonderheiten und Funktionen, sowie auf Grund von Witterungseinflüssen zum Abnahmetermin deren zugesagte Funktion nicht abschließend geprüft werden kann, erfolgt deren Abnahme unter dem Vorbehalt, dass die endgültige Funktions- / Leistungsprüfung zum jeweils nächstmöglichen Prüfungszeitpunkt erfolgt und vom AN vertragsgemäß nachgewiesen werden kann.
Bei fertigen Oberflächen sind die Anforderungen nach DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 4 und 7 einzuhalten, soweit in den weiteren Unterlagen keine höherwertigeren Anforderungen gestellt werden.
Es sind im Falle von Koexistenzphasen bzgl. DIN-Normen und europäischen Normen soweit normativ möglich Bauteile gemäß Bauprodukte-Verordnung mit CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung einzusetzen, dies ist nachzuweisen.
Bei Angebotsabgabe ist darauf hinzuweisen, wenn aus irgendwelchen Gründen die geforderten Produkte, System und Bauteile nicht eingebaut werden können. Nachforderungen können daraus nicht abgeleitet werden.
Der AN hat dem AG die Lieferscheine für sämtliches eingebautes Material geordnet nach jeweiligem Lieferanten sofort nach Lieferung zu überlassen. Auf Anforderung des AG hat der AN für die vom AG ausgewählten Materialien eine Mengenzusammenstellung dem AG zu überlassen. Vorgenannte Unterlagen sind spätestens mit der Fertigstellung der vom AN geschuldeten Leistung zu übergeben.
Es sind im Falle von Koexistenzphasen bzgl. DIN-Normen und europäischen Normen soweit normativ möglich Bauteile gemäß Bauprodukte-Verordnung mit CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung einzusetzen, dies ist nachzuweisen.
Bei Angebotsabgabe ist darauf hinzuweisen, wenn aus irgendwelchen Gründen die geforderten Produkte, System und Bauteile nicht eingebaut werden können. Nachforderungen können daraus nicht abgeleitet werden.
Der AN hat dem AG die Lieferscheine für sämtliches eingebautes Material geordnet nach jeweiligem Lieferanten sofort nach Lieferung zu überlassen. Auf Anforderung des AG hat der AN für die vom AG ausgewählten Materialien eine Mengenzusammenstellung dem AG zu überlassen. Vorgenannte Unterlagen sind spätestens mit der Fertigstellung der vom AN geschuldeten Leistung zu übergeben.
1.1 Leistungsabgrenzung
Zu den vom AN zu erbringenden Leistungen gehören auch die nachfolgend unter Buchstaben a) bis i) Leistungen. Die vorstehende Leistungspflicht gilt nicht für Leistungen, bei denen für den AN nicht erkennbar ist, dass diese Leistungen für die vertragsgemäße, endfertige Ausführung seiner Leistung erforderlich werden. Sie gilt auch nicht, soweit im Leistungsverzeichnis ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Der AN darf, soweit der Vertrag keine entsprechende Regelung enthält, nicht davon ausgehen, dass die im o.g. Sinne erforderlichen Leistungen vom AG oder von Dritten erbracht werden.
a) Herstellung, Vorhaltung und Wiederbeseitigung der erforderlichen Versorgungseinrichtungen, Lagerflächen, Arbeitsräume, Arbeits- und Schutzgerüste, Arbeitsbühnen, Absturzsicherungen, Hebezeuge, Rüstungsverstärkungen, Hilfskonstruktionen, Absperrungen, Umzäunungen, Einfriedungen, Beschilderungen und Beleuchtungen, soweit nicht vorhandene Einrichtungen dem AN für die Zeit seiner Ausführung in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt werden.
b) in unmittelbarem Zusammenhang mit den Auftragnehmer Leistungen stehende und zur funktionsgerechten, ordnungsgemäßen oder verkehrsüblichen Verwendung und Benutzung erforderliche Ergänzungsleistungen, wie z.B. Isolierungen, Herstellung von Verbindungen, Stemm- und Beiputzarbeiten (nach AN-Bauleitungs-Genehmigung), ferner das Herstellen und funktionsgerechte Verschließen von sämtlichen Bohrungen und Durchbrüchen, soweit diese nicht in den Vertragsunterlagen als vorhandene Aussparungen beschrieben sind und keine sonstigen abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
c) verkehrsübliche Vollständigkeit, bei Installationen und technischen Anlagen insbesondere die Prüfung der Betriebsfertigkeit, Sachverständigen-Abnahmen, die Inbetriebnahme und die Einweisung in die Bedienung und Wartung.
d) eigenverantwortliche Durchführung aller erforderlichen Schutz-, Hilfs- und Pflegemaßnahmen sowie Funktionsüberprüfungen der eingebrachten Gewerke.
e) die Anfertigung bzw. Beschaffung und Überlassung an den AG von Werk-, Konstruktions- und Bestandszeichnungen, Montage- und Verlegeplänen, Montagekonzepte, Berechnungen, behördlichen Ausführungsgenehmigungen, Zulassungen, Zustimmungen im Einzelfall, Material- und Ersatzteillisten, Qualitätsnachweisen, Übereinstimmungserklärungen mit gesetzlichen und behördlichen Vorgaben sowie Prüfattesten, Garantieerklärungen, Bedienungsanweisungen, Mustern, Probearbeiten u. ä.. Sämtliche Unterlagen müssen vom AN mind. in Dateiformaten (Pläne als *.dwg- und *.pdf-Format) und Papierpausen (auch Farbkopien) nach Angabe des AG erstellt werden.
f) Aufladung und Abtransport der zur Auftragsdurchführung beigebrachten Hilfsstoffe, Gerätschaften und nicht benötigten Materialien und Objekte, einschließlich der Beseitigung der durch den AN verursachten Abfälle, Verunreinigungen und Beschädigungen auf dem Baugrundstück, den umliegenden Grundstücken sowie den öffentlichen Verkehrswegen, jeweils umgehend , sobald keine weitere Verwendung auf der Baustelle mehr zu erwarten ist, spätestens jedoch 5 Arbeitstage nach Aufforderung durch den AG.
g) geeignete Schutzmaßnahmen gegenüber Gegenständen (einschließlich naturgeschütztem Baumbestand) und Einrichtung des Bauherrn oder sonstiger Dritter vor Beschädigung und Zerstörung; die Schutzmaßnahmen beinhalten auch eine sorgfältige Erkundung sowie Planungsvorkehrungen.
h) zuverlässig und kontrollierte Absicherung aller bei den Auftragnehmertätigkeiten entstehenden Gefahren- und Unfallquellen (z.B. Öffnungen, stromführende Stellen, durch Witterungseinflüsse gefährdete und gefahrenträchtige Bereiche).
i) Der AN hat zu seinen Lasten rechtzeitige und ausreichende Maßnahmen zum Schutz seiner Arbeiten gegen Beschädigung, Verschmutzung, Witterungsschäden, Tages- und Schichtenwasser und sonstige vorhersehbare Einflüsse (z.B. Leistungen Dritter) zu treffen sowie seine Arbeitsausführung hiernach einzurichten. Schäden aus unterlassener Vorsorge fallen in seine Gefahr.
j) Vor Beginn der Arbeiten sind sämtliche Dachflächen zu begehen, vorhandene Beschädigungen zu dokumentieren und dem AG anzuzeigen. Die Beweislast für nicht dokumentierte Schäden liegt im Verantwortungsbereich des AN.
h) Der AN hat sämtliche Materialien zu bemustern. Die Bemusterung ist rechtzeitig vor Ausführung vorzulegen. Die Freigabe des AG ist abzuwarten. Herstellen erforderlicher Musterflächen ist im Leistungsumfang des AN zu berücksichtigen. Nach Freigabe dienen die Muster als Referenzfläche.
1.2 Planmanagement
Der AG bedient sich eines externen Planverwaltungssystems, welches für die Archivierung und Verteilung dieser zuständig ist. Jegliche Planunterlagen (Montage-/Werksplanung etc.) sind durch den AN eigenständig auf diesem Server einzupflegen. Ausschließlich der Eingang auf dem Server gilt als Zustellungsdatum.
Es ist ausschließlich ein einheitlicher Plankopf nach Vorgabe des AG zu verwenden. Sämtliche Zeichnungen und Planunterlagen sind nach einem durch den AG vorgegebenen Plannummernschlüssel sowie dem Planinhalt zu bezeichnen. Abweichungen hiervon sind nicht zulässig.
2. Sicherheit und Gesundheitsschutz
Der AG legt größten Wert auf eine absolut einwandfreie Abwicklung der Baumaßnahme hinsichtlich Einhaltung sämtlicher Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitssicherheit.
Der AN hat vor Arbeitsbeginn einen Verantwortlichen für die Baustellensicherheit und die Ersthelfer zu benennen (Verweis auf DGUV V1). Der AN erhält eine Einweisung durch den SiGe-Koordinator, im Übrigen gilt die Baustellenordnung.
2.1 Planung
Der AN hat in Abstimmung mit dem AG die Vertragsunterlagen in Bezug auf Sicherheits- und Gesundheitskoordination im Sinne der Planprüfungsverpflichtung zu prüfen und rechtzeitig Hinweise zu liefern, wenn diesbezügliche Einbauten in seiner Leistung fehlen.
Sollte die Leistung des AN in irgendeiner Form im Zusammenhang mit dem Einsatz von Gefahrstoffen stehen, ist der AN verpflichtet, die jeweils geltenden Vorschriften und Regelwerke bezüglich der Lagerung und des Umgangs mit Gefahrstoffen einzuhalten und dem AG die entsprechenden Unterlagen (Sicherheitsdatenblätter, Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Unterweisungsnachweise) unaufgefordert und unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
2.2 Baustelle
Es werden bis zu zweimal während der Bauzeit Alarmübungen durchgeführt, d.h. es ist mit Arbeitsunterbrechungen von jeweils bis zu 6 Stunden währenddessen zu rechnen.
Alle Mitarbeiter, die die Baustelle betreten, müssen auf der Baustelle jederzeit zugelassene PSA wie Helme, Sicherheitsschuhe S3 und gelbe Warnwesten, etc. tragen.
Warnwesten können vom AG zu einem Preis von 10 €/Stück erworben werden.
Auf die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 2121 Teil 2 Absatz 4.2.4 wird hingewiesen: Es dürfen durch den AN keine transportablen Sprossenleitern eingesetzt werden. Sofern Leitern eingesetzt werden, müssen diese mit mindestens 80mm breiten Stufen ausgestattet sein. Das gilt auch für Anlegeleitern. Bevorzugt eingesetzt sollen jedoch Podeste, Gerüste und Hubarbeitsbühnen.
Der AN oder seine Nachunternehmer, die durch die Ausführung von Arbeiten oder durch die von Ihnen auf der Baustelle stationierten Geräte Gefahrenquellen schaffen, haben zur Abwendung der Gefahren entsprechende Sicherheitsmaßnahmen vorzusehen. Die Gefahren sind durch sichtbareGefahrenzeichen kenntlich zu machen, ggf. zu beleuchten. Geräte und Einrichtungen sind eindeutig so zu kennzeichnen, dass der jeweilige Eigentümer erkennbar ist. Insbesondere sind giftige, ölige, brennbare oder sonst wie toxische Stoffe so zu lagern, dass eine Gefährdung Dritter und der Umwelt (Boden, Grundwasser, etc.) ausgeschlossen ist.
Das Lagern von Druckgasflaschen in Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen müssen tragbare Feuerlöscher vorhanden sein. Bei Arbeiten mit Flüssiggas unter Erdgleiche müssen Leckgassicherungen verwendet werden.
Bei Arbeiten mit Schussapparaten gilt die UVV (DGUV 56) uneingeschränkt. Die Arbeiten dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung durch den AG durchgeführt werden. Die Genehmigung ist auf bestimmte Bauteile, Räume und Zeiten beschränkt.
2.3 Schadstoffe
Schadstoffbelastete und gesundheitsschädliche bzw. gesundheitsgefährdende Materialien wie z. B. Asbest, PCP, PCB, Lindan etc. dürfen nicht verwendet oder eingebaut werden. Formaldehydhaltige Holzwerkstoffe sind im verarbeiteten Zustand mindestens der Emissionsklasse E 1 zuzuordnen, soweit nachstehend nicht höherwertiger beschrieben.
3. Prüfungen, Genehmigungen
Sind behördliche Anmeldungen, Genehmigungen, Prüfungen, Prüfversuche, Zulassungen, Zustimmungen im Einzelfall erforderlich, so hat der AN die hierfür erforderlichen Nachweise gegenüber der Behörde oder Sonstigen rechtzeitig anzumelden und dem AG unverzüglich vorzulegen, spätestens jedoch vor Ausführung der Bauleistung. Sämtliche Kosten hierfür (auch behördliche Kosten) sind vom AN zu tragen. Stellt sich im Laufe der Ausführung heraus, dass die vom AN gemachten Angaben falsch und/oder unvollständig waren, so hat er die Kosten für etwaige bauliche Änderungen und Schadensersatz zu leisten.
Ungeachtet der Prüfungsverpflichtung des AN ist der AG jederzeit berechtigt, Proben auf der Baustelle zur Qualitätsprüfung zu entnehmen. Die anschließende Prüfung kann sich z.B. auf spezielle Eigenschaften, Schadstoffe, Materialzusammensetzungen, Druckfestigkeit, Biegezugfestigkeit, Oberflächenhärte, Abriebfestigkeit, Widerstandsfähigkeit, Leitfähigkeit, Rutschfestigkeit und Farbgebung beziehen, sofern diese Eigenschaften in Normen und / oder der Ausschreibung vom AN geschuldet werden. Die Kosten für notwendige Prüfungen, wenn keine ausreichenden Nachweise vom AN vorliegen bzw. begründete Zweifel an den Materialeigenschaftenbestehen, hat der AN zu tragen.
4. Montageplanung
Die Planung seitens des AG ist abgeschlossen. Er wird keine weiteren Planungsleistungen erbringen. Alle weiteren Planungsleistungen sind Sache des AN und im Rahmen der Werk- und Montageplanung mit den Einheitspreisen abgegolten.
Die Montageplanungen sind koordiniert mit allen beteiligten Gewerken und auch incl. Darstellung aller beteiligten Gewerke vom AN zu erstellen.
5. Vorleistungen und Baufreiheit
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber auf die für die angebotenen Fabrikate erforderlichen bauseitigen Leistungen rechtzeitig hinzuweisen. Falls erforderlich sind Detailzeichnungen und Einbauteile (z.B. Anschweißplatten, Halfenschienen, etc.) rechtzeitig zu übergeben.
Bauseitig wird für die Montagen in der Regel ein 230-Volt-und 400 Volt-Drehstrom-Anschluss vorgesehen und bereitgestellt.
Die elektrische Steuereinrichtung einschließlich der Kleinspannungsinstallation ist vom Auftragnehmer zu erbringen und einzukalkulieren.
Vom Auftraggeber wird ein Höhenbezugspunkt je Geschoss vorgegeben. Gegebenenfalls erforderliche weitere Messpunkte sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu übertragen. Alle weiteren Vermessungsleistungen, die zur Durchführung der eigenen Leistung notwendig werden, sind vom AN zu erbringen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit dem Auftraggeber abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Eventuell notwendige Arbeitsunterbrechungen sowie mehrmalige An- und Abfahrten, bedingt durch den Bauablauf, berechtigen nicht zu Mehrforderungen.
6. Baustelleneinrichtung
Der AN hat die für seine Leistung erforderlichen Lagerflächen, Arbeitsräume, Sicherheitseinrichtungen, Arbeitsgerüste, Sicherheitsnetze, Arbeitsbühnen, Hebezeuge und Absturzsicherungen etc. in sein Angebot einzurechnen.
7. Baubetriebliche Emissionen
Es sind die gesetzlichen Bestimmungen und technischen Regelwerke, insbesondere TA-Lärm, allg. Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm, sowie DIN 4150 und die Baustellenordnung des AG zu beachten. Der AN verpflichtet sich, baubetrieblich bedingte Belästigungen und Beeinträchtigungen (insbes. durch Lärm, Staub, Schmutz, Erschütterungen, etc.) der Anwohner und Nutzer der anliegenden Straßen und Grundstücke auf ein technisch mögliches Minimum zu reduzieren.
8. Inbetriebnahme und Einweisung
Der AN stellt alle zur Inbetriebnahme erforderlichen Unterlagen und Materialien sowie das Fachpersonal zu den mit dem AG abgestimmten Inbetriebnahmeterminen zur Verfügung.
Der AN ist nach vorheriger Abstimmung mit dem AG verpflichtet, rechtzeitig und ausreichend das Bedienpersonal des AG und/oder künftiger Nutzer und/oder Betreiber und/oder Verwalter in die Bedienung aller technischen Anlagen einzuweisen. Diese Vertragsleistung kann auch erst nach Fertigstellung aller Leistungen abgerufen werden, die Abruffrist beträgt 5 Tage. Der AN hat den AG darüber schriftlich zu informieren bzw. diesbezüglich den Nachweis zu führen.
9. Zertifizierung / Nachhaltigkeit
Das Gebäude wird nach DGNB mit dem Zertifizierungsziel "Gold", dem Qualitätssiegel QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) mit dem Zertifizierungsziel "QNG Plus" und dem Umweltzeichen HafenCity "Platin" zertifiziert.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Erreichung der Zertifizierungsziele die beschriebenen Maßnahmen und gestellten Anforderungen einzuhalten.
LV Anlage DGNB Baustelle-Bauprozess
LV Anlage DGNB Bauökologische Materialanforderungen
LV Anlagen_QNG (mit Anlage 3 zum Handbuch: Gebäudeanforderungen + QNG
Anforderungskatalog: Anhangdokument 313)
LV Anlage_Umweltzeichen HafenCity Zielvereinbarung
Allgemeine Vorbemerkungen
Projektbezogene Vorbemerkung KG 363 Dachaufbau allgemein
Die Dächer sind in ungenutzte Dachflächen (Haupfdächer) und genutze Dachflächen (Dachterrassen) zu unterteilen. Alle Dächer mit Flachdachabdichtung als Bitumendachkonstruktion mit Gefälledämmung, gem. DIN 18531 auszuführen.
Ungenutze Dachflächen: Auf den Hauptdachflächen mit extensiver Begrünung und durchdringungsfreier PV. Belegung der PV gem. Voruntersuchung von Hamburg Energie Solar Anlage A5.5.6 und in der Ausführung unter Berücksichtigung der FLL Kap. 8.4.
Genutze Dachflächen: Dachterrassen im 1. Obergeschoss, 4. Obergeschoss, 5. Obergeschoss und der Dachfläche mit Plattenbelag, Pflanzbeeten, intensiver Begrünung gemäß Planung Außenanlagen mit Beschreibung in KG 500.
Sonstige Dachanforderungen: Teilbereiche mit Brandschutz-Anforderung mit Kiesstreifen, andere Dämmung
ohne HBCD, mit gesicherten Wartungswegen für Wartung und Pflege von dachzugänglichen Bauteilen, mit Sekuranten, Ausführung gem. KG 369. Im Bereich von Wandanschlüssen ist die Andichtung mit Kappleistenprofilen auszuführen. Extensive Dach-Begrünung, Kiestreifen mit Aussaat, mindestens 10 cm extensiv Mehrschichtsubstrat ("Hamburger Mischung"), auf 8cm Retensionsboxen mit Endlosflies als Filtertrennlage mit geprüfter Wasserdurchlässigkeit auf Trenn, Schutz- und Speichervlies auf 2-lagiger wurzelfester bitumen Dachdichtungsbahn. Umlaufend zu allen Dachrändern und Dachaufbauten ist ein ca. 50cm breiter Kiesstreifen, Korn 16-32mm Anforderungen an Oberflächen / Farbe / Produkt der Planung Ausführung gem. Anlage A5.1.10 Farb- und Gestaltungskonzept.
KG 369 Vorrichtung für Photovoltaikanlage (PV-Module nicht Leistung AN)
Die Photovoltaikelemente sind auf eine das Gründachsystem abgestimmte aufgeständerte Unterkonstruktion auszuführen, welche oberhalb der Dachabdichtung aufliegen und in die Substratschicht einbinden. Über eine erhöhte Aufständerung der Paneele läuft die Substratschicht mit der Dachbegrünung unter den Photovoltaikpaneelen durch. Die Dimensionierung der Auflast ist auf die finale Planung der PV-Anlage abzustimmen. UK mit möglichem Klemmbereich bis 1,10 m, als zugelassenes System in Verbindung mit Dachbegrünungssystem (mit bauaufsichtlicher Zulassung, blitzstromtragfähig). Die Photovoltaik-Module werden vom AG (über Hamburg Energie Solar) geliefert. Der AN koordiniert den Einbau und ist verpflichtet die Lieferung rechtzeitig zu veranlassen. Die Detailplanung ist auf die zur Ausführung zu verfügung gestellten Modultypen von Hamburg Energie Solar abzustimmen. Siehe auch Voruntersuchung von Hamburg Energie Solar Anlage A5.5.6.
KG 511 Dachterrassen, Pflanzinseln
Die Dachterrassen sollen mit Pflanzinseln, sogenannten "Grünen Inseln", ausgestattet werden, welche als Gestaltungselemente dienen und zur Steigerung der Biodiversität beitragen. Hierfür ist ein Substrat zu verwenden, das speziell für die Anhügelung von Pflanzinseln geeignet ist. Das Substrat muss hinsichtlich des Gewichts und der Statik der Konstruktion angemessen sein. Lieferung von hochwertigem Substrat für Dachterrassenanwendungen. Anhügelung des Substrats gemäß Plänen und Gestaltungsvorschlägen. Einbau unter Berücksichtigung der statischen Anforderungen des Gebäudes. Sicherstellung, dass das Substrat die notwendigen Nährstoffe enthält und für ein breites Spektrum an Pflanzenarten geeignet ist.
Hinweis zum Dachaufbau: unterhalb der Pflanzflächen und der EPDM-Beläge ist ein Drainageebene mittels Drainmatten vorgesehen. Dies ist zu berücksichtigen.
KG 511 Modellierung von Hügelspiellandschaften für KiTa
Im Rahmen der Gestaltung der Außenspielflächen der Kindertagesstätte sind gemäß den Planungsvorgaben Hügelspiellandschaften zu modellieren. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass ein geeigneter Leichtfüllstoff verwendet wird, um die Lasten auf das Dach zu minimieren und die Statikvorgaben einzuhalten. Die Modellierung hat so zu erfolgen, dass die Oberfläche optimal für die anschließende Verlegung eines EPDM-Belags vorbereitet ist und sichere sowie ansprechende Spielmöglichkeiten für die Kinder bietet. Die Planung und Ausführung der KiTa Außenflächen ist mit dem AG abzustimmen.
Hinweis zum Dachaufbau: unterhalb der Pflanzflächen und der EPDM-Beläge ist ein Drainageebene mittels Drainmatten vorgesehen. Dies ist zu beachten. Einen besonderen Teil der Ausführung bildet der EPDM-Belag der Multifunktionsfläche, der aufgrund seiner Eigenschaften einen Belag für Sport- und Spielbereiche darstellt ist.
Plattenbelag für die Dachflächen
Jede Position in diesem Bereich der Belagsflächen ist dabei inklusive des erforderlichen Unterbaus und der sorgfältigen Fugenausbildung zu realisieren, um eine langlebige und qualitativ hochwertige Nutzung zu gewährleisten.
KG 533 Beton-Terrassenplatten
Für die Dachterrassen im ersten Obergeschoss ist gemäß Planunterlagen die Verlegung von Beton-Terrassenplatten vorgesehen. Diese Platten sind mit höchster Sorgfalt auf Stelzlager zu positionieren, um eine optisch ansprechende und ebene Oberflächenstruktur sicherzustellen, die zugleich das erforderliche
Gefälle für die Entwässerung berücksichtigt. Die Terrassenplatten, die im Format 50 x 50 cm in einer harmonischen Farbkombination von hell- und dunkelgrau geliefert werden, sind nach den Vorgaben der Planung und gemäß einem durch Bemusterung abgestimmten Verlegeplan zu installieren. Bei der Auswahl und Verarbeitung des Materials sind die Belastbarkeit und die Langlebigkeit entscheidend, um der Terrasse eine einladende Atmosphäre zu verleihen. Die Unterkonstruktion ist entsprechend fachmännisch zu erstellen, wobei auch die Prüfung und Berücksichtigung von Windsoglasten integraler Bestandteil der Ausführung sind. Farbwahl nach Bemusterung Siehe A5.6.5 Leitdetailplanung
KG 533 Oberbau- und Deckschichten von Platzflächen, Terrassen
Für den Ausbau der Platzflächen, Terrassen und des Schulhofes als Bewegungsfläche sowie die Terrassierungen vor der Lärmschutzwand sind umfangreiche Belagsarbeiten vorgesehen. Diese umfassen verschiedene Belagstypen, die nach ihrer spezifischen Verwendung und Positionierung im Gesamtkonzept der Flächengestaltung ausgewählt wurden.
KG 551 Einbau von Drän- und Wasserspeicherelementen
Implementierung von Drainageebenen für eine abgestimmte Entwässerung der unterschiedlichen Areale auf den Dachflächen. Die Belagsbereiche aus Holz und Betonplatten erhalten Stelzlager, die eine effiziente Entwässerung gewährleisten, während für Pflanzbereiche wasserrückhaltende Drainagematten vorgesehen sind, die neben der Drainagefunktion auch zur temporären Regenwasserspeicherung dienen. Sport- und Spielflächen werden mit schnell wasserableitenden Drainagematten ausgestattet. Die Auswahl und Verarbeitung des Materials erfolgt gemäß den vorhandenen Planungen und basiert auf den Ergebnissen hydraulischer Berechnungen für die Dimensionierung der Drainage. Lieferung und Installation schwarz/grauer trittstabiler HDPE-Recycling-Regenerat Drän- und Wasserspeicherelemente mit integrierten Drainagekanälen und Belüftungs- sowie Entwässerungsbohrungen entsprechend den technischen Spezifikationen und Herstellervorgaben. Diese Elemente sollen effektiv überschüssiges Wasser ableiten und gleichzeitig ein Wasserspeichervolumen für Vegetation bewahren und tragen damit zur Funktionalität und Integrität der Dachbegrünung bei, unter Berücksichtigung der spezifischen Belastungsanforderungen. Die Elemente sind nach Druckfestigkeit zertifiziert und werden entsprechend der Planung, hydraulischen Berechnungen und spezifischen Anforderungen verschiedener Begrünungssysteme und begehbarer Flächen dimensioniert und installiert. Siehe Anlage A5.6.4 Regenwasserkonzept, Siehe Anlage A5.6.5 Leitdetailplanung
KG 535 Herstellung eines Sportfelds auf dem Dach
Herstellung eines Sportfelds auf dem Dach: Die Aufgabe umfasst die Errichtung eines Sportfelds mit einem stoßdämpfenden EPDM-Belag, der eine Dicke von etwa 10 mm gemäß den Sicherheitsnormen der DIN EN 1177 aufweist. Dieser Belag gewährleistet optimale Sicherheit bei sportlichen Aktivitäten und ist zugleich wasserdurchlässig. Die Farbgebung des Belags kann nach den individuellen Anforderungen des Auftraggebers angepasst werden. Die Leistung beinhaltet die präzise Herstellung des Spielfeldbelags inklusive sämtlicher Aufbauschichten. Dies schließt die exakte Verlegung des stoßdämpfenden Belags sowie die sorgfältige Anbringung von Spiellinien und Markierungen ein. Im Aufbau ist die Drainageebene zu berücksichtigen. Alle Arbeiten erfolgen in strikter Übereinstimmung mit den geltenden Umwelt-, Sicherheits- und Bauvorschriften. Farbwahl nach Bemusterung. Siehe A5.6.5 Leitdetailplanung
KG 535 Dachterrassen Oberbau- und Deckschichten
KiTa - 5. OG und DG: Für die Dachterrassen sind stoßdämpfende Spielflächen aus recyceltem EPDM-Gummi vorgesehen, die in einer Standarddicke von 10 mm hergestellt und bei Bedarf in der vom Auftraggeber gewünschten Farbe geliefert werden. Die Verlegung erfolgt unter Einhaltung der DIN EN 1177, um Sicherheit und Funktionalität der Fallschutzflächen zu gewährleisten. Alle Arbeiten berücksichtigen die relevanten Sicherheits- und Umweltvorschriften. Zusätzlich sind Markierungen und Spielleitlinien aufzubringen. Die vorliegende Planung ist vorab mit dem KiTa-Betreiber abzustimmen.
Hinweis zur Ausführung: genaue Abstimmung und Definition der Einbauorte Spielgeräte mit KiTa-Betreiber erfoderlich
Zusätzlicher Hinweis: Im 5. OG und DG sind die verfügbaren Aufbaulasten gering, die Einhaltung der statischen Vorgaben bei Ausführung muss sorgfältig geprüft werden.
Dachflächen KiTA
KG 536 Oberbau- und Deckschichten von Spielplatzflächen
Oberbau- und Deckschichten von Spielplatzflächen, Einbauort: Dachfläche KiTa 5. OG, Einbau von Spielsand unter Einhaltung der erforderlichen Normen und Anforderungen Schichtdicken 30cm, gemäß Planung, Material: kalkfrei, 0/2mm, mind. 2x gewaschen, Grabeschutz zur Sicherung der Dachabdichtunge ist vorzusehen (Beachtung Gewicht, z.B. Vlies mit Geogitter), Lieferung und das fachgerechte Aufbringen von Spielsand für Spiel- und Freizeitanlagen. Die Leistungen sind unter Beachtung der geltenden Normen und Richtlinien, insbesondere unter Einhaltung der DIN EN 1176 ‘Spielplatzgeräte und Spielplatzböden‘ durchzuführen. Die vorliegende Planung ist vorab mit dem KiTa-Betreiber abzustimmen Hinweis zur Ausführung: genaue Abstimmung und Definition der Einbauorte Spielgeräte mit KiTa-Betreiber erfoderlich Zusätzlicher Hinweis: Im 5. OG und DG sind die verfügbaren Aufbaulasten gering, die Einhaltung der statischen Vorgaben bei Ausführung muss sorgfältig geprüft werden.
KG 544 Spezialstufe auf Dachterrasse
Errichtung von Spezialstufen auf der Dachterrasse 1. OG – Bereich Höhensprung
Es sind Spezialstufen zu fertigen und zu installieren, die im Bereich des Höhensprungs auf einer Dachterrasse angebracht werden. Die Konstruktion muss die Durchlässigkeit von Wasser von der oberen zur unteren Ebene sicherstellen und sowohl als Sitz- als auch Gehfläche dienen. Die Stufenoberfläche besteht aus hochwertigen Terrassendielen aus Kompositmaterial. Die Unterkonstruktion ist mittels Stahlprofilen zu realisieren, wobei Öffnungen an definierten Stellen für den Wasseraustausch zu positionieren sind. Stahlwinkel und Betonenlemente gehören zum Leistungsumfang. Siehe Anlage A5.6.5 Leitdetailplanung, Siehe Anlage A5.6.4 Regenwasserkonzept
KG 551 Fassadenrinnen in Eingangsbereichen EG und Dachflächen
Fassadenrinnen in Eingangsbereichen EG und Dachflächen: Für die präzise Ableitung von Niederschlagswasser sind in den Eingangsbereichen des Erdgeschosses sowie auf den Dachflächen Fassadenrinnen vorzusehen. Diese sollen eine effiziente Entwässerung gewährleisten und gleichzeitig das Erscheinungsbild der Fassade unterstützen. Die Rinnen sind in Übereinstimmung mit den relevanten baulichen Anforderungen und Normen zu installieren. Hierbei ist darauf zu achten, dass sie eine adäquate Kapazität aufweisen, um auch bei Starkregenereignissen eine einwandfreie Funktion zu garantieren. Material und Design der Fassadenrinnen sind auf die architektonischen Gegebenheiten abzustimmen und sollen eine dauerhafte, wartungsarme Lösung bieten. Die Installation muss so erfolgen, dass die Rinnen zugänglich sind und Inspektionen sowie Wartungsarbeiten leicht durchgeführt werden können. Die exakten Spezifikationen, wie Größe, Materialauswahl und Positionierung der Rinnen, sind in der Planung festgelegt und richten sich nach den zu erwartenden Wassermengen, die gemäß hydrologischer Berechnungen kalkuliert werden.
KG 551 Punktabläufe für diverse Bereiche
Planung und Einrichtung von Hofabläufen in verschiedenen Bereichen des Schulhofs, einschließlich der grünen Inseln, der Multifunktionsfelder und der Dachterrassen. Die Punktabläufe sollen so gestaltet werden, dass sie eine effiziente Drainage ermöglichen, um Wasseransammlungen und Überschwemmungen zu verhindern. Hierbei ist zu beachten, dass die Einläufe sowohl funktional als auch ästhetisch in die jeweiligen Umgebungen integriert werden und den jeweiligen Anforderungen des Bodenbelags und der Nutzung entsprechen. Siehe Anlage A5.6.4 Regenwasserkonzept
KG 551 Einbau von Drän- und Wasserspeicherelementen
Implementierung von Drainageebenen für eine abgestimmte Entwässerung der unterschiedlichen Areale auf den Dachflächen. Die Belagsbereiche aus Holz und Betonplatten erhalten Stelzlager, die eine effiziente Entwässerung gewährleisten, während für Pflanzbereiche wasserrückhaltende Drainagematten vorgesehen sind, die neben der Drainagefunktion auch zur temporären Regenwasserspeicherung dienen. Sport- und Spielflächen werden mit schnell wasserableitenden Drainagematten ausgestattet. Die Auswahl und Verarbeitung des Materials erfolgt gemäß den vorhandenen Planungen und basiert auf den Ergebnissen hydraulischer Berechnungen für die Dimensionierung der Drainage. Lieferung und Installation schwarz/grauer trittstabiler HDPE-Recycling-Regenerat Drän- und Wasserspeicherelemente mit integrierten Drainagekanälen und Belüftungs- sowie Entwässerungsbohrungen entsprechend den technischen Spezifikationen und Herstellervorgaben. Diese Elemente sollen effektiv überschüssiges Wasser ableiten und gleichzeitig ein Wasserspeichervolumen für Vegetation bewahren und tragen damit zur Funktionalität und Integrität der Dachbegrünung bei, unter Berücksichtigung der spezifischen Belastungsanforderungen. Die Elemente sind nach Druckfestigkeit zertifiziert und werden entsprechend der Planung, hydraulischen Berechnungen und spezifischen Anforderungen verschiedener Begrünungssysteme und begehbarer Flächen dimensioniert und installiert.
KG 551 Installation von Entwässerungsbauteilen
Zu installieren sind Sonderschächte für Retentionsdach, mit Höhensprüngen zur effektiven Regulation bzw. Weiterleitung des Wasserflusses, wobei Sonderanfertigungen in enger Abstimmung mit dem Hersteller zu entwerfen sind. Zudem umfasst die Position Drosselschächte zur Feinabstimmung des Abflusses, Abflussdrosseln zur Limitierung des Wasserabflusses während Spitzenbelastungszeiten sowie Fallrohr Randkontrollschächte, welche die Überprüfung der korrekten Funktionsweise der Gesamtanlage gewährleisten. Alle erforderlichen Montagekomponenten sollen unter Beachtung der technischen Vorschriften und Planvorgaben verbaut werden.
KG 551 Fußroste - Eingangsbereiche KiTA
Für den Eingangsbereich der KiTa in den Dachflächenaußenbereichen ist die Installation von Fußrosten vorgesehen. Diese werden unmittelbar vor den Eingängen platziert, entsprechen der Türbreite und weisen eine Mindesttiefe von 2 Metern auf. Die Roste sind fest verankert, um ein Herausheben zu verhindern, und in eine Bodenwanne mit flexibel positionierbarem Entwässerungsanschluss eingebettet. Es wird eine schwellenlose und barrierefreie Umsetzung gewährleistet, um Stolperkanten zu vermeiden. Die Auswahl der Roste erfolgt nach vorheriger Bemusterung. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Schmutzeintrag im Inneren der KiTa zu minimieren und trägt so zur Sauberkeit im Eingangsbereich bei.
KG 561 Sitzbank Stahl/Holz
Bank aus Stahlelementen mit Sitzauflage aus Holz, Material: Stahleinfassung, Holz, Höhe H450mm, Lieferung und Installation von Sitzbänken, für den Schulhofbereich um die "Grünen Inseln". Die Konstruktion jeder Bank setzt sich aus Stahlelementen zusammen, die eine stabile Unterkonstruktion bilden, und einer Sitzauflage aus hochwertigem Holz. Die Bänke zeichnen sich durch eine robuste Bauweise und eine kurvige Linienführung aus. Die Holzbalken sind horizontal in einem selbsttragenden Kamm positioniert, was neben Komfort auch für eine ansprechende Optik sorgt. Die Stahlteile der Bank sind verzinkt und mit einer zweischichtigen Pulverbeschichtung versehen, um langanhaltenden Schutz vor Witterungseinflüssen zu gewährleisten. Die Sitztiefe beträgt 40 cm. Höhe der Bank: 450 mm. Richtqualität siehe Anlage A5.1.10 Farb- und Gestaltungskonzept mit Bemusterung
KG 561 Sitzwürfel für Dachterrassen
Die Lieferung und Montage der Sitzwürfel für die Dachterrassen umfasst eine Kombination aus Holz und Stahl. Die Konstruktion besteht aus gekantetem Stahlblech, das für eine Verwendung im Außenbereich verzinkt und pulverbeschichtet ist, um Witterungsbeständigkeit und Langlebigkeit zu gewährleisten. Die Sitzfläche wird mit hochwertigen Massivholzlamellen gefertigt.
Ausführungen:
1. Kleine Sitzwürfel
- Sitzhöhe: 290 mm
- Sitzbreite: 290 mm
2. Große Sitzwürfel
- Sitzhöhe: 445 mm
- Sitzbreite: 450 mm
Für alle pulverbeschichteten Bauteile ist in Absprache mit dem Auftraggeber und gemäß des Farbkonzepts ein einheitliches Erscheinungsbild sicherzustellen. Richtqualität siehe Anlage A5.1.10 Farb- und Gestaltungskonzept mit Bemusterung
KG 561 Modulbank
Für die Ausstattung der Dachterrassen ist eine Modulbank vorgesehen, die eine Kombination aus Stahl- und Holzkonstruktion aufweist. Die Maße der Modulbank sind jeweils 800 mm in der Breite, 850 mm in der Tiefe und 465 mm in der Höhe. Es handelt sich um rechtwinklige Kästen, die flexibel horizontal sowie vertikal angeordnet und zu diversen Möbelformationen zusammengesetzt werden können und somit anpassbare Sitzlandschaften ermöglichen. Die Montage der Modulbänke erfolgt mittels Verschraubung, wobei die exakte
Positionierung der Elemente auf den Dachterrassen den Angaben in den Planunterlagen entspricht. Richtqualität siehe Anlage A5.1.10 Farb- und Gestaltungskonzept mit Bemusterung
KG 561 Modulpflanzgefäß
Lieferung und Montage von Kombinations-Pflanzgefäßen für die Dachterrassen gemäß den Planunterlagen als Ergänzung zu den Modulbänken. Die Pflanzgefäße sollen in Konstruktion und Design den Modulbänken entsprechen, jedoch mit größeren Maßen in der Höhe, bei gleichbleibender Breite und Tiefe. Die Ausführung erfolgt in einer robusten Stahl-Holz-Konstruktion, unter Verwendung von FSC-zertifiziertem Hartholz. Jedes Gefäß wird mittels Verschraubung fest montiert und muss exakt nach den Vorgaben der Planunterlagen auf den Dachterrassen positioniert werden. Richtqualität siehe Anlage A5.1.10 Farb- und Gestaltungskonzept mit Bemusterung
KG 561 Sitzbank aus Holz
Für die Dachterrasse im 1. Obergeschoss ist eine lange Sitzbank aus Holz zu fertigen, Dimensionen ungefähr 10 Meter Länge und 1,5 Meter Breite. Das verwendete Holz muss witterungsbeständig sein und die strukturelle Integrität unter verschiedenen Umweltbedingungen bewahren. Die Befestigung der Holzelemente erfolgt auf einer widerstandsfähigen Stahlunterkonstruktion, die korrosionsgeschützt und im Einklang mit dem Design der Terrasse steht. Sie muss für die Nutzung durch mehrere Personen gleichzeitig ausgelegt sein. Die Sitzbank soll als Teil des Terrassenkonzepts fungieren, gut zugänglich sein und genügend Raum für Freizügigkeit lassen. Alle Materialien und Installationen müssen den gängigen Standards für Qualität, Sicherheit und Umwelt/Nachhaltigkeit entsprechen, wobei entsprechende Zertifikate und Qualitätsnachweise erforderlich sind. Bei der Herstellung und Installation der Sitzbank ist darauf zu achten, dass die statischen Anforderungen der Dachterrasse eingehalten werden. Die maximale Dachlast darf nicht überschritten werden.
KG 562 Refugien für Insekten und Vögel
Im Rahmen des Projektes soll ein Refugium für Insekten und Vögel angelegt werden. Dieses dient als Lebensraum für verschiedene lokale Insektenarten sowie als Nistplatz für Vögel. Die Struktur soll Insektenhotels beinhalten, die aus natürlichen und nachhaltigen Materialien wie Holz, Bambus und Laub besteht und verschiedene Kammern für unterschiedliche Insektenarten aufweisen. Zusätzlich ist die Installation von Vogelhäusern an der Lärmschutzwand vorgesehen, die sicher und vor Witterungseinflüssen geschützt aufgehängt werden, um ein gemütliches Nistumfeld für Vögel zu schaffen. Die Position umfasst die Materialbeschaffung, die Konstruktion und die Installation beider Strukturen an Standorten, die nach ökologischen Gesichtspunkten ausgewählt wurden, um die Biodiversität des Areals zu unterstützen und zu erhöhen. Diese Position ist darauf ausgerichtet, einen Beitrag zur ökologischen Nachhaltigkeit und zur Förderung der lokalen Fauna zu leisten, indem Tieren Unterschlupf und Nistmöglichkeiten angeboten werden.
Dachterrasse 1. OG
KG 562 Nestschaukel
Nestschaukel aus verzinktem Stahlrohr-Ring, ummantelt mit stoßdämpfendem Material und umwickelt mit stoßdämpfendem Faserseil. Das engmaschiges Netz aus weichem Stahlseil hat Stahldrahtlitzen, die mit geflochtenen Polyestergarnen ummantelt sind. Die Verbindungsteile bestehen aus Edelstahl (V2A). Einbauort: Dachfläche 1. OG. Für Spielgeräte ist die strikte Beachtung aller relevanten Sicherheitsvorgaben und Normen zwingend. Dazu gehören aktuelle Zertifikate und die Befolgung von Sicherheitsstandards bei Auswahl, Bau und Montage.
KG 562 Outdoor Kickertische für Dachterrasse 1. OG
Die zu liefernden Outdoor Kickertische für die Dachterrasse im 1. OG bestehen aus einem robusten, mit kratzfester Kunststoffbeschichtung überzogenen Bootsbausperrholz für den Korpus und verfügen über stabile, eloxierte Aluminiumbeine inklusive Gummikappen zum Schutz. Die Ecken und der Rahmen sind zusätzlich mit Aluminiumprofilen verstärkt und tragen aufgesetzte Kunststoffelemente für eine erhöhte Langlebigkeit. Für optimale Spielqualität sorgen bruchfeste Edelstahl-Teleskopstangen mit darauf fest aufgespritzten Figuren. Des Weiteren sind verschleißfeste Kunststoffgleitlager und Edelstahlschrauben installiert, welche allesamt korrosionsgeschützt sind. Das Spielfeld wird durch eine Abdeckung aus gehärtetem Sicherheitsglas geschützt, was den Tisch zusätzlich wetterfest macht. Die Abmessungen des Kickertisches belaufen sich auf eine Breite von 1350 mm, eine Tiefe von 1100 mm und eine Höhe von 900 mm über Flur. Die Farbgebung wird nach Bemusterung festgelegt.
KG 562 Tischtennisplatten für Dachterrasse 1. OG
Lieferung und Aufstellung hochqualitativer Tischtennisplatten. Jede Platte besteht aus robustem Stahl, der zur Erhöhung der Langlebigkeit und Widerstandsfähigkeit gegen Witterungseinflüsse sowohl nasslackiert als auch feuerverzinkt ist. Die Anfertigung erfolgt präzise nach den gegebenen Maßen: eine Breite von 1,5 Metern und eine Tiefe von 2,7 Metern. Die Höhe der Platten ist so konzipiert, dass sie komfortabel bei einer Höhe von 760 mm über dem Fußboden spielbar sind. Die Lackierung erfolgt in einer Farbe nach Wahl des Auftraggebers, basierend auf einer vorherigen Bemusterung und Auswahl aus dem RAL-Farbstandard. Dank des Einsatzes von nasslackiertem und feuerverzinktem Stahl sind die Platten sowohl wind- als auch wetterfest, was sie ideal für den Freilufteinsatz auf der Dachterrasse macht. Die genaue Art der Befestigung der Platten bleibt offen, um sie optimal an die Gegebenheiten der Dachterrasse anzupassen. Richtqualität Siehe Anlage A5.1.10 Farb- und Gestaltungskonzept mit Richtqualitäten
KG 573 Pflanzung von Gehölzen und Stauden
Pflanzung von Gehölzen und Stauden einschließlich Feinplanum und Fertigstellungspflege
KG 573 Pflanzkonzept
Typologie Pflanzflächen, Kategorie Pflanzinseln
Dachgärten
Dachbegrünung mit Baum- und Strauchpflanzung Pflanzkonzept-gerechte Anordnung von Kleinbäumen und mehrstämmigen Gewächsen, kombiniert mit Staudenunterpflanzung, unter Beachtung der Dachlastgrenzen.
KG 573 Staudenpflanzung
Grüninseln inklusive Fertigstellungspflege. Die Position umfasst die Lieferung und Pflanzung von Staudenmischungen, die für die Gestaltung der "Grünen Inseln" ausgewählt wurden. Die Stauden sollen abwechslungsreiche, ganzjährig attraktive Pflanzungen schaffen und sind gemäß des Pflanzkonzepts auf Blütenreichtum, Langlebigkeit und Pflegeleichtigkeit ausgelegt.
Pflanzgut: Qualitätsgesicherte Stauden mit dichter, buschiger Wuchsform und einem etablierten Wurzelwerk zur Förderung eines schnellen Anwachsens. Pflege: Die Fertigstellungspflege beinhaltet Bewässerung, Unkrautkontrolle und bei Bedarf einen saisonbedingten Rückschnitt, um die pflanzentypische Struktur und Blühfähigkeit zu erhalten. *gemäß Pflanzkonzept
KG 579 Entwicklungspflege von Pflanz-, Rasen- und Saatflächen
Entwicklungspflege der Pflanzflächen, Dauer: 2 Jahre, Die Entwicklungspflege soll die Vegetation unterstützen und fachspezifische Arbeitsgänge umfassen. Dazu gehört das Abschneiden vertrockneter Pflanzenteile, das jäten von Unkraut, und das Auflockern des Bodens. Eine kontinuierliche Mulchpflege ist ebenso Teil der Maßnahmen wie die umweltgerechte Entsorgung organischer Abfälle. Die Pflegetermine werden individuell abgestimmt, um eine optimale Entwicklung der Pflanzen zu unterstützen. Diese Leistungsbeschreibung zielt darauf ab, durch qualitativ hochwertige Pflege eine langfristig gesunde und ansprechende Vegetation zu gewährleisten und die gestalterischen Ziele des Pflanzkonzepts zu erfüllen.
KG 579 Entwicklungspflege von Bäumen und Sträuchern
Im Rahmen der zweijährigen Entwicklungspflege werden Bäume und Sträucher professionell betreut, um deren gesundes Wachstum und ästhetische Erscheinung zu gewährleisten. Die Pflege umfasst regelmäßige Inspektionen und zielgerichtete Maßnahmen, die sich nach dem individuellen Entwicklungsstand der Pflanzen und den saisonalen Anforderungen richten. Zum Leistungsumfang gehört das sachkundige Beschneiden von Ästen zur Formgebung und Entlastung der Gehölzstruktur, das Wässern der Bäume, das Entfernen abgestorbener oder kranker Pflanzenteile zur Vermeidung von Krankheitsübertragungen und zur Förderung neuer Triebe, sowie das Anbringen von Stützen bei Bedarf. Die Bodenbeschaffenheit wird kontinuierlich überprüft und verbessert, um optimale Wachstumsbedingungen bereitzustellen. Maßnahmen wie Mulchen und Düngen sind entsprechend des Nährstoffbedarfs der Pflanzen anzupassen, um deren gesundheitliche Entwicklung zu fördern. Außerdem wird bei der Entwicklungspflege darauf geachtet, eine harmonische Integration der Bäume und Sträucher in das vorhandene Landschaftsbild zu erzielen, wobei gestalterische Aspekte mit einfließen. Umweltschonende Methoden stehen im Vordergrund der Pflegemaßnahmen, und die bei den Arbeiten anfallenden organischen Materialien werden vom Auftragnehmer fachgerecht und nach geltenden Vorschriften entsorgt. Durch eine termingerechte und fachkundige Ausführung der Entwicklungspflege wird so eine langfristig vitale und ansehnliche Baumentwicklung sichergestellt.
Projektbezogene Vorbemerkung
01 Dachaufbau - A1.1, A1.2, A2.1, B1, B2, B3 inkl. TRH B1+B2
01
Dachaufbau - A1.1, A1.2, A2.1, B1, B2, B3 inkl. TRH B1+B2
01.01 Statik / Windsogsicherung
01.01
Statik / Windsogsicherung
01.02 Dachbegrünung Retentionsdach Grün
01.02
Dachbegrünung Retentionsdach Grün
01.03 Fertigstellungs- und Entwicklungspflege Extensivbegrünung
01.03
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege Extensivbegrünung
02 Dachaufbau - A2.2, A3, A4, A5, A6, A7, B4, B5
02
Dachaufbau - A2.2, A3, A4, A5, A6, A7, B4, B5
02.01 Spielterrassen mit EPDM-Granulat und Terrassenbelägen auf Stelzlager
02.01
Spielterrassen mit EPDM-Granulat und Terrassenbelägen auf Stelzlager
02.02 Grüninsel
02.02
Grüninsel
02.03 Spielgeräte
02.03
Spielgeräte
02.04 Möbilar
02.04
Möbilar
02.05 Pflanzen
02.05
Pflanzen
02.06 Rinnen
02.06
Rinnen