Elektroarbeiten
BV Bächtold - Wiederaufbau des Freudighofes in Höchenschwand-Tiefenhäusern
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Angebot einreichen

bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1. Allgemeine Vertragsbedingungen 1.1. Baustelle allgemein Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes durch örtliche Besichtigung der Baustelle von dem Umfang des Auftrages, den Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten, den örtlichen Baustelleneinrichtungen und allen anderen, die Kalkulation beeinflussenden Umständen ein klares Bild zu verschaffen. Bei Angebotsabgabe gelten diese Verhältnisse an der Baustelle als bekannt, so dass Nachforderungen, die aufgrund mangelnder Kenntnis der auszuführenden Arbeiten beruhen, nicht anerkannt werden. 1.2. Änderungsvorschläge, Nebenangebote und Vollständigkeit Änderungsvorschläge und Nebenangebote sind zugelassen. Sie müssen in einer besonderen Anlage beigefügt und als solche deutlich gekennzeichnet sein. Die Ausarbeitung des Hauptangebotes ist jedoch zwingend. Es werden nur vollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnisse zur Wertung zugelassen. Der Text des LVs darf zwecks Wahrung der Ausschreibungsgleichheit nicht geändert werden. Alternativen sind separat aufzuführen. 1.3. Geltung der VOB Die VOB in allen Teilen (DIN 1960 und DIN 1961), in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung, wird als Vertragsgrundlage vereinbart. 1.4. Weitergabe von Leistungen Eine Weitervergabe von vertraglich übernommenen Leistungen an Nachunternehmer ist ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber hat hierzu vorab schriftlich seine Zustimmung erklärt. 1.5. Einheitspreise Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, verstehen sich alle angebotenen Einheitspreise als Festpreise einschließlich Lieferung aller zu den Bauleistungen gehörenden Baustoffe und Materialien sowie aller erforderlichen Nebenleistungen, Vor- und Nacharbeiten für eine schlüsselfertige und betriebsbereite Ausführung. 1.6. Arbeitsunterbrechungen Bei Arbeitsunterbrechungen durch höhere Gewalt, Streik, Frost oder ähnliche unverschuldete Umstände hat der Unternehmer keinen Anspruch auf gesonderte Vergütung oder Entschädigung. Lohn- und Gehaltsnebenkosten werden nicht gesondert vergütet. 1.7. Preisklausel / Festpreisgarantie Zu erwartende Lohn- und Materialpreiserhöhungen sind eigenverantwortlich in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Preise bleiben für die gesamte vereinbarte Bauzeit verbindlich (Festpreisvereinbarung). 1.8. Massen- und Maßangaben Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Massen und Maße sind Zirka-Werte und für die tatsächliche Ausführung nicht verbindlich. Das tatsächliche Abrechnungsmaß wird durch gemeinsames Aufmaß ermittelt. Abweichungen vom Angebot, zusätzliche Arbeiten oder Pauschalvereinbarungen sind vor Ausführungsbeginn schriftlich zu vereinbaren. 1.9. Schriftformerfordernis Mündliche Vereinbarungen oder Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 1.10. Eigenleistungen des Bauherrn Der Bauherr behält sich das Recht vor, einzelne Teilleistungen in Eigenleistung auszuführen oder getrennt zu vergeben. Die hierdurch entstehenden Minderleistungen berechtigen nicht zu einer Änderung der vereinbarten Einheitspreise. 1.11. Stundenlohn- und Taglohnarbeiten Stunden- oder Taglohnarbeiten werden nur dann vergütet, wenn sie vor Beginn von der Bauleitung schriftlich angeordnet wurden. Stundenlohnrapporte sind arbeitstäglich auszufüllen und der Bauleitung spätestens innerhalb von zwei Werktagen nach Ausführung zur Gegenzeichnung vorzulegen. Später eingereichte Rapporte werden nicht anerkannt. 1.12. Abrechnung und Vergütung Für Stundenlohnarbeiten gelten vorrangig die im Titel 15 vereinbarten Stundenverrechnungssätze des LVs. Auslösung, Trennungs- und Wegegelder sowie Aufsichtszeiten werden nicht gesondert vergütet, sondern sind in die Verrechnungssätze einzukalkulieren. 1.13. Abschlagszahlungen Vorschusszahlungen werden nicht gewährt. Abschlagszahlungen erfolgen auf Grundlage nachgewiesener, vertragsgemäßer Leistungen nach Einreichung einer prüfbaren Aufstellung in Höhe von 90 % der geprüften Netto-Leistung. 1.14. Schlussrechnung Die Schlussrechnung ist in einfacher Ausfertigung einzureichen. Hierbei sind alle Positionen des Leistungsverzeichnisses einzeln in der vorgegebenen Reihenfolge mit den tatsächlich ausgeführten Mengen (Aufmaß) aufzuführen. 1.15. Konstruktive Änderungen Jegliche Abweichungen von den Ausführungsplänen oder konstruktive Änderungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Bauleitung bzw. Fachplanung. 1.16. Unfallverhütungsvorschriften (UVV) Der Auftragnehmer ist für die strikte Einhaltung aller einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der zuständigen Berufsgenossenschaften sowie der gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen auf der Baustelle allein verantwortlich. 1.17. Bauschutt, Abfallentsorgung und Sauberkeit Der anfallende Bauschutt sowie alle Abfälle und Verpackungsmaterialien sind vom Auftragnehmer auf eigene Kosten und Verantwortung laufend ordnungsgemäß und umweltgerecht zu entsorgen. Das Einbringen von Abfällen in Arbeitsräume ist untersagt. Nach Fertigstellung der Arbeiten ist die Baustelle besenrein zu übergeben. 1.18. Geschäftsbedingungen des Bieters Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Verkaufsbedingungen des Bieters bzw. Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil. 1.19. Gewährleistung und Sicherheitsleistung Die Gewährleistungsfrist für alle vertraglich vereinbarten Leistungen beträgt 5 Jahre ab Abnahme. Als Sicherheitsleistung für die Gewährleistung wird ein Einbehalt in Höhe von 5 % der Netto-Abrechnungssumme vereinbart. Dieser kann durch Vorlage einer unbefristeten Bürgschaft abgelöst werden. 1.20. Anerkennung der Vertragsbedingungen Mit der Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen als ausschließlich maßgeblich und verbindlich für die Auftragsausführung an.
1. Allgemeine Vertragsbedingungen
2. Sonstige Vereinbarungen Neben den Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten folgende ergänzende Vereinbarungen für die Angebotsabgabe und Projektabwicklung: Die Teilnahme am Wertungsverfahren setzt die Einhaltung des vorgegebenen Abgabetermins voraus. Alle Einzelpreise sind netto in EUR mit maximal zwei Nachkommastellen einzutragen. Sofern ein Bieterangabenverzeichnis Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung ist, sind alle geforderten Angaben und Fabrikatsnennungen vollständig und kompakt einzutragen. Eine rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters ist auf den dafür vorgesehenen Angebotsseiten sowie auf dem Deckblatt und der „LV-Zusammenfassung“ zwingend erforderlich. Dem Angebot ist eine gültige Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen (§ 48b EStG) beizufügen. Dem Angebot ist ein aktueller und vollständiger Eignungsnachweis (z. B. Nachweis der Präqualifikation oder vergleichbare Eigenerklärungen) beizufügen. Sämtliche dem Leistungsverzeichnis beigefügten Anlagen und Pläne sind integraler Bestandteil der Ausschreibung und bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Sicherheit und Gewährleistung: Es wird ein Einbehalt in Höhe von 5,00 % der Abrechnungssumme vereinbart (Ablösung durch Gewährleistungsbürgschaft gemäß Punkt 19 der Allgemeinen Vertragsbedingungen zulässig). Umlagen und vertragliche Abzüge: Erfüllungsbürgschaft: Gemäß den gesonderten Vereinbarungen des Bauvertrags. Netto-Abzüge / Umlagen (z. B. anteilige Kosten für Baubeschilderung, Baureinigung, Bauwasser und Baustrom): Die Umlagen werden gemäß den vertraglichen Regelungen anteilig verrechnet. Brutto-Abzüge (z. B. anteilige Kosten für die Bauleistungsversicherung): Werden gemäß Bauvertrag anteilig in Abzug gebracht.
2. Sonstige Vereinbarungen
3. Hinweis zu Festpreisangeboten Wird vom Bieter auf Grundlage dieses Leistungsverzeichnisses ein Festpreis angeboten, hat der Bieter die ausgeschriebenen Mengen, Längen und Massen (z. B. für Kabel, Leitungen, Rohre, Kabeltragsysteme und Installationssysteme) eigenverantwortlich auf Plausibilität, Vollständigkeit und Ausführbarkeit zu prüfen. Erforderliche Mengenanpassungen, Ergänzungen oder Abweichungen sind vom Bieter im Rahmen seines Angebotes zu berücksichtigen und vollständig sowie transparent im Angebot darzustellen. Nachträgliche Mehrforderungen aufgrund unzureichender oder fehlerhafter Mengenprüfung bei Festpreisangeboten sind gemäß VOB/B § 2 Abs. 7 ausgeschlossen. Dies gilt unabhängig davon, ob einzelne Mengen als berechnet, geschätzt oder pauschal ausgewiesen sind.
3. Hinweis zu Festpreisangeboten
4. Allgemeine Vorbemerkungen Alle Leistungen umfassen die Lieferung, Montage bzw. Herstellung und den Einbau der beschriebenen Bauteile und Stoffe einschließlich Abladen, Lagern und Transport auf der Baustelle bis zur vollständig fertigen Leistung, sofern im Positionstext nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Die Ausführung hat nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den jeweils gültigen DIN-, EN- und VDE-Bestimmungen zu erfolgen. 4.1 Befestigungsmittel Für Befestigungsmittel sind mindestens korrosionsgeschützte Werkstoffe zu verwenden. Befestigungsmittel, die der Witterung ausgesetzt sind, müssen aus korrosionsbeständigen Werkstoffen bestehen. 4.2 Besondere Ausführungen / Zuschläge Für Bauteile oder Gegenstände, die vom rechten Winkel abweichen (z. B. Schrägschnitte), werden nur dann Zuschläge vergütet, wenn diese in den jeweiligen Positionen ausdrücklich ausgewiesen sind. Andernfalls sind solche Ausführungen in die Einheitspreise einzukalkulieren oder vom Auftragnehmer ergänzend auszuweisen. 4.3 Maßkontrollen / Abweichungen Maßkontrollen auf der Baustelle sind durchzuführen. Auf festgestellte Maßdifferenzen oder planerische Abweichungen ist die Fachplanung bzw. Bauleitung unverzüglich hinzuweisen. Massenänderungen und voraussichtliche Mehrkosten sind der Bauleitung vor Ausführung schriftlich (per E-Mail oder Fax) anzuzeigen. 4.4 Terminplanung Der Auftragnehmer hat vor Beginn seiner Arbeiten zu prüfen, ob die vorgesehene Ausführung für die Durchführung seiner Leistungen geeignet ist. In diesem Zusammenhang ist auch die Eignung des Bestandes sowie die Leistung der Vorgewerke zu prüfen. Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung sind dem Auftraggeber unverzüglich und schriftlich mitzuteilen. 4.5 Fabrikatsangaben / Gleichwertigkeit Wird ein anderes Fabrikat angeboten, ist die technische Gleichwertigkeit schriftlich nachzuweisen und dem Angebot beizufügen. Mehrkosten, die durch den Einsatz eines anderen Fabrikates entstehen, werden nicht gesondert vergütet.
4. Allgemeine Vorbemerkungen
5. Anzuwendende Vorschriften und Verordnungen 5.1 Baurechtliche Vorschriften LBO - Landesbauordnung ASR - Arbeitsstättenrichtlinien TRBS - Technische Regeln für Betriebssicherheit DGUV Vorschriften und Regeln - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung 5.2 Elektrotechnik LAR - Leitungsanlagen-Richtlinie Sowie alle einschlägigen DIN- und VDE-Bestimmungen, insbesondere: DIN VDE 0100 - Errichten von Niederspannungsanlagen DIN EN 61439 - Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen DIN VDE 0108-100 - Sicherheitsbeleuchtungsanlagen DIN VDE 0185-100 - Blitzschutzanlagen 5.3 DIN-Vorschriften und Regeln zum Hausanschluss TAB - Technische Anschlussbedingungen des zuständigen Netzbetreibers VDE-AR-N 4100 - Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung) VDE-AR-N 4105 - Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz 5.4 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen DIN VDE V 0826-2 - Brandwarnanlagen (BWA) für Kindertagesstätten, Heime, Beherbergungsstätten und ähnliche Nutzungen DIN EN 50173 - Informationstechnik - Anwendungsneutrale Kommunikationsanlagen 5.5 Sonstige Normen und Vorschriften DIN EN 12464-1 - Licht und Beleuchtung von Arbeitsstätten DIN 18015 - Elektrische Anlagen in Wohngebäuden 5.6 Allgemeine Ausführungsbestimmungen Die elektrischen Anlagen sind nach den anerkannten Regeln der Technik unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Normen, Richtlinien und Vorschriften, insbesondere der VDE- und VdS-Bestimmungen, auszuführen. Darüber hinaus sind auch alle weiteren einschlägigen Normen, Richtlinien, technischen Regeln und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, auch wenn diese im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich benannt sind, sofern deren Anwendung für eine fachgerechte, normkonforme und funktionstüchtige Ausführung der Leistungen erforderlich ist. Zusätzlich sind die Auflagen der zuständigen Behörden, insbesondere des Baurechtsamtes, der Brandschutzbehörde, die Vorgaben des Brandschutzkonzeptes sowie die Bestimmungen der Versorgungsunternehmen einzuhalten.
5. Anzuwendende Vorschriften und Verordnungen
6. Schnittstellen zu Fremdgewerken und bauseitigen Leistungen Die nachfolgenden Schnittstellenregelungen gelten titelübergreifend und sind bei der Kalkulation und Ausführung zwingend zu berücksichtigen. 6.1 HLS-Technik (Heizung, Lüftung, Sanitär) Die elektrischen Anschlüsse an Geräten und Anlagen der HLS-Technik werden ausschließlich durch das Gewerk HLS ausgeführt. Im Leistungsumfang des Gewerkes ELT enthalten sind die erforderlichen Kabelwege sowie die Verlegung der Anschlussleitungen bis zu den Übergabepunkten der HLS-Anlagen. Die Verlegung und Beschriftung der Leitungen erfolgt gemäß der vom Gewerk HLS zu erstellenden Kabelzug- bzw. Anschlussliste. 6.2 Photovoltaikanlage und Batteriespeicher Eine Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher ist geplant und wird in einem separaten Los vergeben. Der Auftragnehmer ELT hat bei der Ausführung seiner Leistungen die erforderlichen Schnittstellen, Platzbedarfe, Leitungsführungen, Schutzmaßnahmen sowie die Koordination mit der PV-Anlage und dem Speichersystem zu berücksichtigen. Hieraus entstehende Aufwendungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 6.3 LWL-Hausanschluss (Glasfaser) Der Hausanschlusskasten (HÜP - Hausübergabepunkt) wird vom zuständigen Netzbetreiber geliefert und montiert. Im Leistungsumfang des Auftragnehmers (Gewerk ELT) is die Verlegung der LWL-Leitungen von den Teilnehmeranschlüssen (GF-TA in den Wohneinheiten) bis zum Hausübergabepunkt enthalten. Die Spleißarbeiten am Hausübergabepunkt werden bauseits durch den Netzbetreiber durchgeführt. Die Enden der LWL-Leitungen sind am Hausübergabepunkt dauerhaft und eindeutig den jeweiligen Wohneinheiten zuzuordnen. 6.4 Brandschutz (Bauseits) Die Erstellung von Brandschottungen für Kabel- und Rohrdurchführungen is eine bauseitige Leistung. Sämtliche Leitungs- und Kabeldurchführungen durch feuerwiderstandsfähige oder feuerhemmende Bauteile sind im Vorfeld mit der Bauleitung bzw. Fachbauleitung abzustimmen. Die Verlegung hat so zu erfolgen, dass die nachfolgende, bauseitige Erstellung der Brandschottungen fachgerecht und ohne Behinderung ausgeführt werden kann. Mehraufwendungen, die durch eine nicht abgestimmte Verlegung entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
6. Schnittstellen zu Fremdgewerken und bauseitigen Leistungen
7. Koordinations- und Abstimmungsgespräche Die Kosten für sämtliche Koordinations- und Abstimmungsgespräche, einschließlich der Teilnahme an Baubesprechungen, die im Rahmen der Ausführungs- und Montageplanung sowie zur Abstimmung mit anderen Gewerken, Behörden, Sachverständigen, der Ober- und Fachbauleitung sowie mit Vertretern der Bauherrschaft erforderlich sind, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
7. Koordinations- und Abstimmungsgespräche
8. Abnahmen 8.1 Abnahme Gewerk Elektrotechnik Die Abnahme der gesamten elektrotechnischen Anlage erfolgt gemeinsam mit dem Fachplaner Elektrotechnik und dem ausführenden Unternehmen. Festgestellte Mängel und offene Punkte werden im Abnahmeprotokoll dokumentiert und sind vom Auftragnehmer fristgerecht zu beseitigen.
8. Abnahmen
9. Revisionsunterlagen Die Erstellung der Revisionsunterlagen ist Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers. Die hierfür entstehenden Kosten sind in die Angebotspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Die Revisionsunterlagen haben den tatsächlich ausgeführten Stand der Anlagen (Bestandsdokumentation) wiederzugeben und müssen mindestens folgende Unterlagen enthalten: 9.1 Dokumentation und Pläne Bestandsdokumentation der ausgeführten elektrotechnischen Anlagen Anlagen- und Funktionsbeschreibungen Übersichtsschemata der elektrotechnischen Anlagen Installationspläne (farbig, Maßstab 1:50) mit Stromkreisbezeichnungen sowie eindeutiger Nummerierung von Steckdosen, Anschlussdosen und sonstigen Betriebsmitteln Verteiler-, Klemmen- und Stromlaufpläne gemäß DIN sowie nach Vorgaben des Auftraggebers Strang- und Übersichtspläne sicherheitsrelevanter Anlagen (z. B. Sicherheitsbeleuchtung) 9.2 Prüf- und Messprotokolle Prüf- und Messprotokolle gemäß DIN VDE 0100-600 Prüf- und Messprotokolle der Gesamtanlage gemäß DGUV Vorschrift 3 Prüf- und Messprotokolle der EDV-Verkabelung Zusätzliche Messungen (z. B. Beleuchtungsstärkemessungen), sofern diese zum Nachweis der geforderten Werte erforderlich sind 9.3 Nachweise, Zertifikate und Bescheinigungen Zertifikate, Zulassungen und Errichterbescheinigungen aller elektrotechnischen Anlagen Zertifikate und Zulassungen aller ausgeführten Brandschutzmaßnahmen CE-Konformitätserklärungen Geräte-, Stück- und Ersatzteillisten mit Angabe der eingesetzten Fabrikate 9.4 Betrieb, Wartung und Einweisung Bedienungs- und Wartungsanleitungen der Gerätehersteller Wartungsanleitungen mit Auflistung aller technischen Anlagen und der erforderlichen Wartungsintervalle Protokolle über die Einweisung des Bedien- und Betreiberpersonals Die Termine zur Einweisung sind mindestens zwei Wochen vor dem vorgesehenen Einweisungstermin mit dem Betreiber abzustimmen. Zur Einweisung muss die Anlage vollständig betriebsbereit und in Betrieb genommen sein. 9.5 Form der Übergabe Die Revisionsunterlagen sind zweifach in Ordnern mit Inhaltsverzeichnis sowie zusätzlich in digitaler Form auf Datenträger (CD oder gleichwertig) zu übergeben. Die digitalen Unterlagen sind mindestens in den Formaten .dwg / .dxf sowie .pdf bereitzustellen. Die vollständigen Revisionsunterlagen sind spätestens vor Abnahme bzw. Übergabe der Anlage vorzulegen. Alle Unterlagen sind so zu strukturieren, dass der Auftraggeber mit geringem Aufwand Wartung, Betrieb und Instandhaltung der Anlagen organisieren kann.
9. Revisionsunterlagen
01 Baustrom und Baustelleneinrichtung
01
Baustrom und Baustelleneinrichtung
01.01 Baustrom
01.01
Baustrom
02 Verteiler und Einbauten
02
Verteiler und Einbauten
Vorbemerkungen Verteilerschränke und Einbauten Verteilerschränke Verteilerschränke sind in stabiler, verwindungsfreier Stahlblechkonstruktion auszuführen und nach Bedarf mit Traggerüsten für Einbaugeräte, Sammelschienen und Montageplatten auszustatten. Innere Abdeckungen sind großflächig mit den erforderlichen Ausschnitten sowie anteiligen Blindabdeckstreifen auszuführen. Die Ausführung hat so zu erfolgen, dass Erweiterungen und Nachrüstungen jederzeit möglich sind. Die Verteilerschränke sind gemäß Lastenheft so zu dimensionieren, dass eine Platzreserve von mindestens 20 % für spätere Erweiterungen vorhanden ist. Diese Reserve ist sowohl für Einbaugeräte als auch für Klemmen- und Verdrahtungsräume vorzusehen. Sicherungs- und Schaltgeräte einschließlich Fernmeldekontakten sowie sämtliche Beschriftungen, Klein-, Zubehör- und Befestigungsmaterialien sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Ausführung hat gemäß den geltenden DIN- und VDE-Vorschriften, insbesondere DIN EN 61439 und DIN VDE 0100, zu erfolgen. In allen Verteilern sind oben und/oder unten separate Klemmenräume vorzusehen. Die Abdeckungen der Klemmenräume müssen getrennt abnehmbar sein. Kabeleinführungen sind wahlweise oben und/oder unten über Nippelflansche oder geeignete Verschraubungen auszuführen. Erforderliche Kabelbefestigungsschienen, Zugentlastungen sowie die ordnungsgemäße Führung der Leitungen sind einzukalkulieren. Zu- und Abgangsklemmen / Verdrahtung Alle Anschlüsse sind fachgerecht gemäß den geltenden Normen und Herstellervorgaben auszuführen. Schwachstrom-, Steuer- und Busleitungen (z. B. Melde- und Fernmeldekontakte) sind getrennt von Leistungskreisen geordnet zu führen. Alle Leitungen sind dauerhaft und eindeutig zu kennzeichnen. Verteilerpläne und Aufbauzeichnungen Für alle Verteilungen sind die erforderlichen Schalt-, Stromlauf- und Aufbaupläne zu erstellen und der Fachbauleitung zur Genehmigung vorzulegen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Beigestellte Planunterlagen sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich auf Funktion, Dimensionierung und Ausführung zu prüfen. Unstimmigkeiten sind vor Ausführung mit der Fachbauleitung abzustimmen. Beschriftung Sämtliche Einbaugeräte, Klemmen und Felder sind entsprechend den Schaltplänen maschinell zu beschriften. Handschriftliche Beschriftungen sind nicht zulässig. Stromkreis- und Feldlegenden sind übersichtlich und dauerhaft in Klarsichthüllen an der Verteilertür anzubringen. Die Beschriftung ist sowohl an den Einbaugeräten als auch auf den Feldabdeckungen auszuführen.
Vorbemerkungen Verteilerschränke und Einbauten
02.01 Zähleranlage (Direktmessung)
02.01
Zähleranlage (Direktmessung)
02.02 Unterverteiler Wohneinheiten
02.02
Unterverteiler Wohneinheiten
02.04 Kleinverteiler Garage
02.04
Kleinverteiler Garage
02.05 Einbaugeräte
02.05
Einbaugeräte
03 Kabel und Leitungen
03
Kabel und Leitungen
03.01 Kabel und Leitungen
03.01
Kabel und Leitungen
04 Verlegesysteme
04
Verlegesysteme
Sammelhalter Sammelhalter, Kabelklammern sowie sonstige Befestigungsmittel in abgehängten Decken sind in die Einheitspreise der Kabel- und Leitungspositionen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Sammelhalter
Bügelschellen und Zubehör Bügelschellen, Gegenwannen sowie sonstiges Zubehör zur Leitungs- und Trassenbefestigung sind in die Einheitspreise der Kabel- und Leitungspositionen bzw. der Steigleiterpositionen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Bügelschellen und Zubehör
04.01 Kabelrinnen
04.01
Kabelrinnen
04.02 Installationsrohre
04.02
Installationsrohre
Grundbereich ZZ.001.0
04.03 Installationskanäle
04.03
Installationskanäle
05 Dosen und Zubehör
05
Dosen und Zubehör
05.01 Hohlwanddosen
05.01
Hohlwanddosen
05.02 Aufputzdosen
05.02
Aufputzdosen
06 Installationsgeräte und Zubehör
06
Installationsgeräte und Zubehör
06.01 Installationsgeräte Unterputz
06.01
Installationsgeräte Unterputz
06.02 Installationsgeräte Aufputz
06.02
Installationsgeräte Aufputz
07 Potentialaugleich und Blitzschutz
07
Potentialaugleich und Blitzschutz
07.01 Potentialausgleich
07.01
Potentialausgleich
07.02 Innerer Blitzschutz
07.02
Innerer Blitzschutz
08 Beleuchtung
08
Beleuchtung
08.01 Beleuchtung
08.01
Beleuchtung
10 Multimedia, TV und Türkommunikation
10
Multimedia, TV und Türkommunikation
10.01 LWL Installation
10.01
LWL Installation
10.02 Kupferleitungen
10.02
Kupferleitungen
10.03 TV- und Satanlage
10.03
TV- und Satanlage
10.04 Klingelanlage
10.04
Klingelanlage
12 Anschlussarbeiten
12
Anschlussarbeiten
12.01 Anschlussarbeiten
12.01
Anschlussarbeiten
13 Leitungsverlegung HLS
13
Leitungsverlegung HLS
13.01 Leitungsverlegung HLS
13.01
Leitungsverlegung HLS
14 Sonstiges
14
Sonstiges
14.01 Sonstiges
14.01
Sonstiges
15 Stundenlohnarbeiten
15
Stundenlohnarbeiten
15.01 Stundenverrechnungssatz
15.01
Stundenverrechnungssatz