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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen Sehr geehrte Damen und Herren,
im Anhang erhalten Sie unsere Ausschreibung zum Thema "Elektro-Dienstleistungen für unsere Tochter Wieland Recycling GmbH"
Die Wieland Recycling benötigt immer wieder Unterstützung im Bereich Elektro-Dienstleistungen. Die Leistungen der Elektroausschreibung umfassen unter anderem folgende Arbeiten:
Beleuchtung installieren(/ersetzen), Inbetriebnehmen
(Materialbeistellung durch uns).
Innen und Außenbereich, Hebebühne wird durch uns gestellt
TÜV-Mängel Ortsfest Verteiler beheben
Typischerweise Themen zur Klemmenbelegung, Berührungsschutz, Leitungsverlegung, Dokumentation erstellen
Leitungen Verlegen und anschließen
Jährlicher Umfang: zwischen 20.000,-- € und 50.000,-- €
Grundlage für diese Ausschreibung sind die VOB/ B und C in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, sowie die für das jeweilige Gewerk anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften, insbesondere Umwelt, Gefahrgut- und Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheits- und Gesundheitsschutz. Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach der Baustellenverordnung ist bei Bedarf vom AG zu beauftragen.
Den Anweisungen des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators bei allen Sicherungsmaßnahmen ist Folge zu leisten, sowie Normen, die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die von uns geforderten Vorgaben.
Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis/Preisdatei vollständig auszufüllen. Nicht vollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnisse/Preisdateien können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden.
Die Ausführung erfolgt auf Basis konkreter Abrufe.
Ein Besuch vor Ort kann bei Bedarf vereinbart werden. Bitte kontaktieren Sie Patrick Schober um einen Termin zu vereinbaren.
Bei technischen Fragen Rückfragen:
Patrick Schober
Head of Production & Maintenance Wieland Recycling
P +49 731 944 1777 M +49 162 1095449 patrick.schober@wieland.com
Wieland Recycling GmbH | Daimlerstrasse 20 | 89079 Ulm | Germany
Bei kaufmännischen Fragen Rückfragen:
Claudia Bader
Strategic buyer
P +49 731 944 2960 M +49 172 7418150 claudia.bader@wieland.com
Wieland-Werke AG | Graf-Arco-Str. 36 | 89079 Ulm | Germany
Vorbemerkungen
Allgemeine Vertragsbedingungen / Besondere Vertragsbedingungen BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
für Bauleistungen des Auftragnehmers (AN) für die Wieland-Werke AG (AG)
1. Grundlage für die Leistungen des AN sind die VOB/ B und C in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung sowie sämtliche für das jeweilige Gewerk anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften, insbesondere Umwelt, Gefahrgut- und Unfallverhütungsvorschriften sowie Normen, die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die von uns geforderten Vorgaben.
2. Lager- und Arbeitsplätze, Wasser- und Stromanschluss werden dem AN vom AG auf dem Baugrundstück im für die jeweiligen Arbeiten des AN notwendigen Umfang kostenlos bereitgestellt
3. Mängelansprüche verjähren nach fünf (5) Jahren ab Abnahme.
4. Auf das Verlangen des AG ist der AN verpflichtet, Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 10 % der Auftragssumme (incl. Umsatzsteuer, sofern anfallend) in der vom AG gewählten vorgesehenen Form zu leisten.
5. Zur Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen werden von der Auftragssumme
5 % für die Dauer der Gewährleistungsfrist zuzüglich einer 6-monatigen Abwicklungsfrist einbehalten. Dieser Betrag kann der AN durch eine unbefristete selbstschuldnerische Gewährleistungsbürgschaft einer Bank, unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit und Vorausklage gemäß §§ 770 Abs.1 BGB ohne Möglichkeit der Bank, sich durch Hinterlegung des Betrags von der Bürgschaftsverpflichtung befreien, abgelöst werden. Diese Bürgschaft darf keine Bedingung erhalten, die den Bürgen zur Zahlung auf erstes Anfordern verpflichtet.
6. Nachtragsangebote sind prüfbar mind. 2 Wochen vor geplantem Beginn der entsprechenden Arbeiten schriftlich dem AG zur Genehmigung vorzulegen. Führt der AN solche Arbeiten ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des AG durch, hat der AN keinen Anspruch auf deren Vergütung.
7. Kurzfristig notwendig werdende Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Genehmigung der Bauleitung ausgeführt werden und sind täglich zu rapportieren.
8. Abschlagszahlungen (AZ) werden zu 90% ausgezahlt und sind kumuliert und exakt nach der Nummerierung der Leistungsverzeichnisse zu stellen; separate Nummerierungen werden nicht akzeptiert. AZ sind mit entsprechenden Aufmaßen zu belegen. Mit der 1. AZ ist eine gültige Freistellungsbescheinigung zu übergeben. Ohne die genannten Unterlagen für AZs und Schlussrechnungen wird die Zahlungsfrist bis zur Vorlage ausgesetzt.
9. Rechnungen nebst Anlagen sind an die Anschrift des Auftraggebers zu Händen des Projektleiters, per E-mail an invoice@wieland.com zu verschicken.
10. Der AN haftet für alle Schäden, die durch von ihm eingesetzten Mitarbeiter sowie durch die von ihm eingebrachten Arbeitsmittel dem Auftraggeber oder Dritten aus oder im Zusammenhang mit der Auftragsabwicklung entstehen.
Der AN unterhält eine Montage-, Produkt- und Betriebshaftpflicht-Versicherung in Höhe von mindestens 5 Mio. €, insbesondere für Sach- und Personenschäden, und weist diese dem AG vor Vertragsabschluss durch Vorlage einer Erklärung des Versicherungsunternehmens nach.
11. Vor Aufnahme der Tätigkeiten muss vom Montageleiter eine schriftliche Bestätigung über die durchgeführte Sicherheitsbelehrung seiner Mitarbeiter anhand des beigefügten Arbeitsschutzmerkblattes vorliegen. Diese werden vom AG, bzw. durch ihn beauftragte Personen durchgeführt
12. Der AN wird das Werk förmlich Abnehmen und ein schriftliches Abnahmeprotokoll erstellen, wenn es im Wesentlichen Mangelfrei erbracht ist. Zur mangelfreien Erbringung gehört auch die Zurverfügungstellung aller vereinbarten und notwendigen Dokumente und Nachweise. Teilabnahmen sind ausgeschlossen, insbesondere stellt die vorbehaltlose Bezahlung von AZ keine Abnahme dar.
13. Überschreitet der AN vereinbarte Termine, hat der AN an den AG eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,25% je Werktag, höchstens jedoch 5,0% der Brutto-Auftragssumme, einschließlich etwaig beauftragter Nachträge, zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Die Vertragsstrafe kann bis zur Schlussrechnung geltend gemacht werden und muss vorher nicht vorbehalten werden.
14. Bei Einheitspreisverträgen erfolgt das Aufmaß nach den freigegebenen Ausführungsplänen. Sollte dies nicht möglich sein, so ist mit der Projektleitung ein örtliches Aufmaß vorzunehmen. Nicht sichtbare Leistungen sind durch den AN unaufgefordert per Foto zu dokumentieren.
15. Die Baustelle und die angrenzenden Verkehrs- und Grundstücksflächen sind zum Ende einer jeden Arbeitswoche unaufgefordert aufzuräumen und in einen besenreinen Zustand zu versetzen.
16. Bei der Anlieferung von Material und Anlagenkomponenten müssen Mitarbeiter des AN vor Ort sein. Für das Abladen und den Transport der Komponenten an den Einsatzort ist der AN verantwortlich. Die in Auftrag gegebenen Arbeiten führt der AN technisch und organisatorisch in eigener Verantwortung durch; hierzu gehört auch die Gewährleistung der Arbeitssicherheit der Mitarbeiter des AN.
17. Der AN erhält alle Projektunterlagen, wie z.B. Pläne, Berechnungen usw. digital.
Sollte die Übergabe der Projektunterlagen in Papier gewünscht sein, so sind diese kostenpflichtig.
18. Ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des AG ist der AN nicht berechtigt, zur Herstellung des Werks Dritte zu beauftragen. Beabsichtigt der AN Dritte zur Herstellung des Werks zu beauftragen hat er dies dem AG vier (4) Wochen vor Aufnahme der Arbeiten schriftlich zur Genehmigung anzuzeigen.
19. Werbung des AN am Gebäude und am Bauzaun ist nicht zugelassen. Wird von WW eine Bautafel aufgestellt, kann auf Wunsch die Anbringung eines einheitlichen Firmenschildes mit der Verrechnung von pauschal 150 ,-€ erfolgen.
20. Der AN hat seine Arbeiten mit allen anderen AN so zu koordinieren, dass keine hindernden Umstände eintreten.
21. Zahlungskonditionen:
• Anzahlungen gegen Bankbürgschaft
• Abschlagszahlungen/Teilrechnungen nach Leistungsstand
Materialrechnungen bei Anlieferung in unserem Werk und Eigentumsübergang
• Jeweils innerhalb 60 Tagen netto
Allgemeine Vertragsbedingungen / Besondere Vertragsbedingungen
Technische Baustellenrechtliche Vorbemerkungen Technische & Baustellenrechtliche Vorbemerkungen
1. Es gelten:
a) Die Allgemeinen Vorbedingungen der VOB nach DIN, soweit von deren Bestimmungen nicht durch die Allgemeinen Bedingungen des LV's oder durch den Rahmenvertrag abgewichen wird
b) Die vom Auftragnehmer anzufordernden Pläne
c) Die einschlägigen technischen Vorschriften für Bauleistungen
d) Die baupolizeilichen und ortspolizeilichen Vorschriften
e) Das Leistungsverzeichnis einschl. Vorbemerkungen
2. Alle Arbeiten sind erstklassig und fachmännisch nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Für die Ausführung und die Funktion der Arbeit ist der Unternehmer allein verantwortlich.
3. Mit den im LV enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessung gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung, unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, als beschrieben. Hierbei bedeutet Bauart das Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung: Massenangaben des Leistungsverzeichnisses können auch um mehr als 10% von der tatsächlichen Ausführungsmenge abweichen.
Mit der örtlichen Bauleitung ist von der ausführenden Firma ein erfahrener Obermonteur oder Montagemeister zu benennen, der für die Dauer der Bauzeit bis zum Anfahren der Anlage ohne Genehmigung der Oberbauleitung weder abgezogen noch ausgetauscht werden darf.
4. Die vorschriftsmäßige Sicherung und eventuell notwendige Beleuchtung der Baustelle ist Sache des Auftragnehmers. Die Baustelle und der Bau selbst sind während der Ausführung der Arbeiten vom Auftragnehmer tadellos sauber und in Ordnung zu halten. Die Abfuhr von Verpackungsmaterial sowie anfallendem Bauschutt ist vom AN selbst vorzunehmen, eine zusätzliche Vergütung für diese Arbeiten erfolgt nicht. Andere Gewerke, die vom AN beschädigt oder beschmutzt werden, sind von ihm auf seine Kosten instand zu setzen bzw. zu reinigen.
5. Der Montagebeginn und die Probeinbetriebnahme müssen unbedingt frühzeitig der Bauleitung mitgeteilt werden.
6. Der AN hat vor Beginn der Montagearbeiten alle Angaben zu machen, die für den reibungslosen Ablauf der Montagearbeiten erforderlich sind. Der AN hat nach den Planungsunterlagen die für die Ausführung erforderlichen MONTAGE -u. WERKSTATTZEICHNUNGEN zu erbringen und wenn erforderlich mit den an grenzenden Gewerken in Eigenverantwortung abzustimmen.
7. BAUSTROM sowie BAUWASSER wird während der Bauzeit zur Verfügung gestellt.
8. Bauseits beigestellte Materialien sind vom Auftragnehmer auf der Baustelle abzunehmen, sachgemäß zu lagern und vor Diebstahl zu sichern. Der Auftragnehmer haftet bis zur mängelfreien Abnahme für alle vorkommenden Schäden
9. Bei Einwendungen in konstruktiver und funktioneller Hinsicht ist sofort die Bauleitung zu unterrichten.
10. Regiearbeiten müssen von der Bauleitung angeordnet werden und sind täglich zu rapportieren.
11. Das Einrichten von Aufenthaltsräumen in den bestehenden Gebäuden wird nicht gestattet. Entsprechende Personal-Aufenthaltsräume (Büro Container, Bauwagen) sind vom Auftragnehmer zu stellen.
12. Der An- und Abtransport sowie das Vorhalten von Aufenthaltsräumen während der gesamten Dauer der Ausführung ist über die Einzelpreise abgegolten und ist nicht eigens ausgewiesen. Während der Bauarbeiten sind grundsätzlich alle erforderlichen Brandschutzbestimmungen zu beachten, es gilt:
- ein absolutes Rauchverbot
- die Verordnung über die Verhütung von Bränden ist einzuhalten
- es dürfen nur geeignete Heizstrahler, E-Geräte, aufgestellt werden, mit den erforderlichen Abständen zu brennbaren Bauteilen und nicht unbeaufsichtigt in Betrieb sein.
- Das Stellen von Brandwachen bei Schneid- und Schweißarbeiten erfolgt durch den Auftragnehmer zu dessen Kosten, diese sind mit den entsprechenden Löschmitteln auszurüsten bzw. sind diese für die Dauer der Arbeiten auf der Baustelle vorzuhalten
13. Das Entfernen des anfallenden Montagerestmaterials und des Bauschuttes, welcher bei den nachfolgenden Arbeiten anfällt, wird Eigentum des Auftragnehmers und ist restlos zu beseitigen, zu verladen und abzutransportieren.
Die Lagerung darf nur in Containern erfolgen bzw. ist arbeitstäglich in entsprechenden Behältern zu beseitigen. Die möglichen Lagerplätze auf dem Baugrundstück stehen nur in beschränktem Umfang zur Verfügung. Vom Auftragnehmer sind für Materiallagerungen entsprechende Materialcontainer beizustellen. Die Aufstellungsflächen sind mit der Bauleitung und dem Bauherrn abzustimmen.
14. GERÄTEAUSSTATTUNG UND BESONDERHEITEN (siehe zusätzlich auch Liefervorschriften)
Wenn nicht ausdrücklich anders ausgeschrieben und oder wenn gewerketechnisch zutreffend, ist bei Pumpen, Absperrorganen, Thermometern, Bezeichnungsschildern usw. grundsätzlich nur ein Fabrikat in der gesamten Anlage zu verwenden. Sämtliche Sanitärgegenstände sind vor der Bestellung mit dem Auftraggeber bzw. dessen Vertreter zu bemustern und von ihm zum Einbau genehmigen zu lassen. Der Auftraggeber behält sich nachträgliche Abänderungen vor. Die genaue Lage und Einbauanordnung der Einrichtungsgegenstände und der Armaturen ist vor Baubeginn mit der Bauleitung festzulegen. Wandhängende Porzellanteile sind auf Schalldämmstreifen zu setzen und mit farblich passendem Silikon sauber abzuspritzen.
15. WAND -UND DECKENDURCHFÜHRUNGEN
Durch Wände und Decken geführte Rohre und Kanäle sind mit geeigneten Isolierstoffen gegen Körperschallübertragung zu ummanteln. Dabei sind die Brandschutzanforderungen zu beachten. Vor Beginn der Arbeiten sind Muster der Befestigungen der Bauleitung unaufgefordert zu übergeben und genehmigen zu lassen.
16. TAGELOHNARBEITEN
Tagelohnarbeiten dürfen nur auf ausdrücklichen Wunsch und nur gegen schriftlichen Nachweis der Bauleitung ausgeführt werden. Die Liefervorschriften und Vertragsbedingungen des Auftraggebers sind strikt zu beachten und einzuhalten. Falls Ihnen der Zugriff auf die Daten nicht möglich ist, muss eigenständig der Auftraggeber kontaktiert werden und die Daten in Druckform angefragt werden.
Technische Baustellenrechtliche Vorbemerkungen
10 Stundenlohnarbeiten - Auf Abruf - Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand zu den vereinbarten Preisen entsprechend der von uns abgezeichneten Stundennachweise. Eine Durchschrift ist der Rechnung beizulegen.
10
Stundenlohnarbeiten - Auf Abruf - Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand zu den vereinbarten Preisen entsprechend der von uns abgezeichneten Stundennachweise. Eine Durchschrift ist der Rechnung beizulegen.
10.01 Preise:
10.01
Preise: