Außenanlagen
Burgstraße 67
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Angebot einreichen

bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Die Ausführung der Leistungen darf nur mit fachlicher Qualifizierung erfolgen. Ein entsprechender Fachkundenachweis ist bei Angebotsabgabe zu erbringen. Für alle auszuführenden Leistungen gelten alle zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen DIN-Vorschriften und sonstigen technischen Regelwerke. Alle beschriebenen Leistungen beinhalten Betriebsstoffe, sofern hierfür keine gesonderten Positionen vorhanden sind. In die Leistung einzurechnen sind erforderlich werdende Konstruktionen oder Anpassungen jeglicher Art sowie Verschnitt. Dem Bieter wird empfohlen, dass er sich über alle örtlichen und sachlichen Verhältnisse zu dem vorliegenden Bauvorhaben unterrichtet und ggf. die Baustelle besichtigt. Unklarheiten sind vor Angebotsabgabe zu klären. Der AN hat alle Schutzmaßnahmen für Schlechtwetterarbeiten vorzusehen und in seine Preise einzukalkulieren (z.B. Schutzkleidung). Bei An- und Abtransporten verpflichtet sich der AN, die im Baugelände benachbarten Straßen und Grundstücke unbedingt frei von Verunreinigungen und Beschädigungen zu halten. Die ausgeschriebenen Leistungen werden auch in der Schlechtwetter-Jahreszeit ausgeführt. Mehraufwendungen für Arbeiten unter Schlechtwetterbedingungen, welche zur fachgerechten Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlich sind, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der Auftragnehmer hat für jedes Gewerk einen Ersthelfer auf der Baustelle zu stellen. Der Ersthelfer muss auch auf der Baustelle anwesend sein und ist bei Baubeginn namentlich zu benennen. Die arbeitstägliche Reinigung der Arbeitsbereiche und Entsorgung von Schutt etc. ist durch den Auftragnehmer sicherzustellen. Die An- und Abfahrtswege  und Aufstellflächen der Feuerwehr und von Rettungsfahrzeugen sind uneingeschränkt und ständig frei zu halten. Einholung von verkehrsrechtlichen Sperrungen inkl. Gebühren für notwendige Straßen- und Gehwegsperrungen, sowie Gebühren für Sondernutzung für Parkplätze u.ä. für die eigenen nachfolgenden Leistungen sind in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen.
Die Ausführung der Leistungen darf nur
LV Außenanlagen Ausschreibung, Technische Vorbemerkung Dieser Teil der Ausschreibung umfasst alle notwendigen Arbeiten zur Herstellung der Freianlagen einer neuen Wohnbebeauung. Enthalten sind die Herstellung der Freianlagen im Umfeld des Gebäudes bzw. des Innenhofes sowie die Leitungsungsverlegung von Regenwasser in den Freianlagen. Weitere zusätzliche technische Vorschriften und Vertragsbedingungen 1. Vertragsgrundlage Für die Ausführung und Abrechnung sind die VOB Teile C, sowie alle darin einbezogenen DIN-Normen und Vorschriften, sämtliche behördlichen und örtlichen Bestimmungen und Vorschriften, soweit in der Leistungsbeschreibung keine abweichenden Forderungen gestellt sind, maßgebend. Für den Umweltschutz gelten die neuesten Gesetze und Richtlinien, in keinem Fall dürfen Materialien zum Einsatz kommen, die in behördlichen Verbotslisten erfasst sind. Siehe auch Besondere Vertragsbedingungen und Zusätzliche Vertragsbedingungen der Formblätter. Der AN hat seine Leistungen, bestehend aus Rechnung, Mengenermittlung, Aufmaßen und Lieferscheinen / Nachweisen prüfbar abzurechnen. Die Mengenermittlung ist übersichtlich, anhand der Ordnungszahlen im LV und dem Verweis auf die entspr. Aufmaße etc. aufzustellen. Unabhängig der Inhalte der Einzelpositionen sind auf Verlangen des AG sämtliche leistungsbezogene Nachweise zu erbringen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind vorher mit dem Architekten abzustimmen und in der Rechnung besonders kenntlich zu machen. Die für die Abrechnung notwendigen Feststellungen zu Mengen und Massen treffen die Parteien auf der Basis des Aufmaßes des AN nach der Fertigstellung der Leistung. Auf Verlangen des AG ist der AN verpflichtet, an einem gemeinsamen Aufmaß mitzuwirken.          Pflegearbeiten werden nur nach vorheriger, schriftlicher                      Abstimmung und Freigabe des AG und des Architekten vergütet. 2. Lage der Baustelle Die Baumaßnahme befindet sich in der Stadt Halle Saale, Burgstraße 67, 06114 Halle Saale. Verkehrstechnisch ist das Grundstück voll erschlossen. Die Zufahrt in den Baustellenbereich erfolgt über die Rainstraße, wobei die exakte Logistik in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung festzusetzen ist. WC-Anlagen sind auf der Baustelle vorhanden. Lagerflächen für die Zwischenlagerung von Material und Geräten stehen auf dem Baugelände zur bedingt und im sehr begrenzten Umfang zur Verfügung und sind daher mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Auf Grund der differenzierten Maßnahme wird dem Bieter empfohlen, dass er sich über alle örtlichen und sachlichen Verhältnisse zu dem vorliegenden Bauvorhaben unterrichtet und ggf. die Baustelle besichtigt. Unklarheiten sind vor Angebotsabgabe zu klären. 3. Bauleistung - Abbrucharbeiten - Erdarbeiten - Leitungsarbeiten - Wege- und Platzbau - Mauerbau - Metallbauarbeiten - Zaunbau - Ausstattungen - Pflanzarbeiten - Fertigstellungspflege 4. Bauablauf / Bauzeiten Ausführungsfristen: Bauzeitenplan ist zum Bauanlauf zur Prüfung und Freigabe vorzulegen 5. Vorschriften der Eigentümer Die Zugänge zu den verschiedenen Gebäudeeingängen müssen während der gesamten Bauzeit erreicht werden können. Ggf. sind provisorische Zwischenbaulösungen herzustellen oder z.B. Stahlplatten oder ähnliches einzubauen. Das Umsetzen von Baumaterialien, Bauzaun und Verkehrssicherungseinrichtungen ist in die Einheitspreise einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. Staubentwicklung und Verunreinigungen sind zu vermeiden, bzw. sofort ohne besondere Aufforderung zu beseitigen. Gegenseitige Behinderungen der Baufirmen sind durch rechtzeitige Absprachen zu vermeiden. 6. Verbrauchskosten (Baustrom und Bauwasser)                      Entnahmestellen für Baustrom und                      Bauwasser sind vorhanden. Baustellenreinigung Die Reinhaltung der Baustelle obliegt dem Auftragnehmer. Die Reinigung der Baustelle versteht sich als Nebenleistung im Sinne der VOB. Die arbeitstägliche Reinigung der Arbeitsbereiche und Entsorgung von Schutt etc. ist durch den Auftragnehmer sicherzustellen. Die An- und Abfahrtswege und Aufstellflächen der Feuerwehr und von Rettungsfahrzeugen sind uneingeschränkt und ständig frei zu halten. Bei An- und Abtransporten verpflichtet sich der AN, die im Baugelände benachbarten Straßen und Grundstücke unbedingt frei von Verunreinigungen und Beschädigungen zu halten. Siehe auch Besondere Vertragsbedingungen und Zusätzliche Vertragsbedingungen der Formblätter. Entsorgung von Bauschutt und Abfällen Abbruchmaterial und Verpackungsmaterial wird Eigentum des AN und ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Umweltschutzes zu entsorgen. Auf die Einhaltung der einschlägigen Entsorgungsvorschriften für Bauschutt-und Müllentsorgung wird besonders hingewiesen. Bei Anfall von umweltgefährdenden Abfällen hat der Auftragnehmer den Nachweis, über die Möglichkeit, die rechtliche Befugnis, sowie die ordnungsgemäße Entsorgung, zu führen (Begleitscheinverfahren). Gibt der Auftragnehmer den Abfall seinerseits an einen Dritten weiter, so muss er diesen dem Auftraggeber namentlich nennen und die notwendigen Unterlagen beifügen, aus denen eindeutig hervorgeht, dass der Abnehmer zur Entsorgung des Abfalls geeignet und befugt ist. Die Entsorgung und deren Kosten sind Sache des Bieters und in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Anlagen / Leitungen im Baugelände Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten eigenverantwortlich über die genaue Lage von Leitungen, Kabeln, Kanälen und ähnlichem bei der Bauüberwachung und über Ver- und Entsorgungsleitungen bei den zuständigen Trägern anhand der Bestandspläne und den dazu ergangenen Anweisungen zu erkundigen, bzw. sich örtlich einweisen zu lassen. Evtl. verursachte Schäden gehen zu Lasten des AN. Vorhandener Baumbestand    Die vorhandenen, nicht zur Rodung freigegebenen Bäume und Gehölze im Bereich des Areals    sind zu schonen, insbesondere im Stamm- und Wurzelbereich. In vorhandenem Gehölzbestand    darf im Wurzelbereich nur so gearbeitet werden, dass Wurzelschäden, auch durch    Bodenverdichtung, vermieden werden. Der Wurzelbereich darf nicht mit Baufahrzeugen    überfahren oder als Materiallagerfläche genutzt werden. Die Standfestigkeit von Gehölzen darf    nicht gefährdet werden. Bei Schäden oder notwendigen Eingriffen am Wurzelwerk, die die    Standsicherheit der Gehölze gefährden, ist umgehend die Bauleitung zu verständigen. Die    ZTV Baum-StB sowie die ZTV Baumpflege müssen beachtet werden. Etwaige Schäden    gehen zu Lasten des AN. 11. Massenangaben im LV Massenangaben im Leistungsverzeichnis sind bei Materialbestellungen vom Unternehmer vorher vor Ort eigenverantwortlich zu prüfen. Bei den Positionen erfolgt keine Differenzierung zwischen kleinen und großen Flächen und zwischen unterschiedlichen Höhenlagen. Der unterschiedlich hohe Arbeitsaufwand in Abhängigkeit von der Flächengröße und Maschinengröße ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. 12. Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten sind ausschließlich nach vorheriger Absprache über Inhalt, Menge und Qualifikation mit der Bauüberwachung durchzuführen. 13. Materiallieferungen / Haupt- und Nebenleistungen Die Einheitspreise erfassen alle Lieferungen, Haupt- und Nebenleistungen und - kosten, die zur zeichnungs- und bedingungsgemäßen Fertigstellung der in den nachstehenden Positionen beschriebenen Leistungen erforderlich sind. Die angebotenen Preise sind einschl. Fuhr- und Abnahmekosten der Deponien anzubieten. Der AN hat für die Anlieferung der von ihm benötigten Materialien zu sorgen, diese sind frei zur Verwendungsstelle anzuliefern. Der Unternehmer ist auch dafür verantwortlich, daß die Materialien ordnungsgemäß und schadensfrei an der Baustelle abgeliefert und abgeladen werden. Es besteht keine Verpflichtung des AG, Zwischenlagerplätze in direkter Nähe der Verwendungsstelle bereitzustellen oder herzurichten. 14. Schäden Beschädigungen z.B. an Gebäuden oder Fahrzeugen sind der Bauleitung sofort anzuzeigen und werden auf Kosten des Verursachers von einer Fachfirma instand gesetzt. 15. Materialproben Materialproben sind dem AG vor Bestellung vorzulegen. Sie dienen dem Auftraggeber zur Überprüfung der vereinbarten Materialbeschaffenheit und Überprüfbarkeit von Farb- und Strukturabweichungen, sowie anderen eventuellen Abweichungen aller späteren Lieferungen. Die Mustersteine werden beim Auftraggeber hinterlegt. Der für die Vergabe in Frage kommende Bieter hat die zur Verwendung vorgesehenen Steine auf der Unterseite oder auf den Seitenflächen dauerhaft zu kennzeichnen nach: Baumaßnahme Position des Leistungsverzeichnisses petrographischer Name Handelsname Herkunft und Ort der Gewinnungsstätte Lieferant Bieter 16. Angebot gleichwertiger Fabrikate / Materialproben Das Angebot eines gleichwertigen Fabrikats ist bereits mit der Angebotsabgabe mit vollständigen Informationsunterlagen bzgl. der benannten Parameter für die Beurteilung der Gleichwertigkeit zu belegen. Werden im Leistungstext der jeweiligen Position Materialproben verlangt, sind dem AG bzw. der Baustellenleitung vor der Bestellung der Materialien Probestücke zur Bemusterung vorzulegen. Fracht-, Material- und Lohnkosten zur Beschaffung der Probestücke sind in den jeweiligen EP einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Über die Gleichwertigkeit von Materialien bzw. Fabrikaten entscheidet allein die Bauüberwachung, d.h. der/die Projektverantwortliche des Architekturbüros oder der AG. 17. Sicherheitsvorschriften Alle Konstruktionen sind entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften des Bundesverbandes der Unfallkassen der öffentlichen Hand - BUK - sowie der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege - BGW - auszuführen und entsprechend zu kalkulieren. Die einschlägigen Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten: ArbStättV  Verordnung über Arbeitstätten ASR  Arbeitsstätten-Richtlinien UW Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften VBG Vorschriften der Berufsgenossenschaften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Altbestand) BGV Berufsgenossenschaftliche Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGR  Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit     und Gesundheit bei der Arbeit BGI Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Bei nötigen Schweißarbeiten ist der Schweiß-Erlaubnisschein für den ausführenden Mitarbeiter vorzulegen Für Maschineneinsatz wird auf das Maschinenschutzgesetz und TA-Lärm verwiesen. 18. Baustelleneinrichtungs- und Bauzeitenplan Vor Baubeginn und Einrichtung der Baustelle, hat der AN dem Architekturbüro oder dem AG einen Baustelleneinrichtungs- und Bauzeitenablaufplan vorzulegen und nach Abstimmung ggf. zu überarbeiten. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Die Baustelle ist durchgehend mit einer ausreichenden Zahl an Mitarbeitern des AN zu besetzen, so dass der hier angegebene Fertigstellungstermin eingehalten werden kann. Während der gesamten Baumaßnahme sind die Feuerwehrzufahrten,  die Aufstellflächen und  die Anlieferungsbereiche für die in Benutzung befindlichen Gebäudeteile, sowie der vorhandene Feuerwehrhydrant, frei zu halten. Baustellenleiter Der AN hat auf der Baustelle für seinen Arbeitsbereich einen als Fachbauleiter geeigneten Mitarbeiter zu stellen. Der AN hat auf der Baustelle ständig einen weisungsberechtigten Vertreter zu halten, der während der Bauzeit mit Zustimmung der Bauleitung schriftlich berechtigt ist, die Anordnungen auszuführen und zu beachten, sowie gemeinsame Aufmaße verbindlich gegenzuzeichnen. Es findet wöchentlich eine Baubesprechung statt, bei der die Anwesenheit des Bauleiters notwendig ist. Baustellenbesetzung Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Bieter die Baustelle wie folgt zu besetzen: Anzahl der Personen: Vorarbeiter: ............. Facharbeiter: ............. Bauhelfer: .............
LV Außenanlagen
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
02 Abbrucharbeiten
02
Abbrucharbeiten
02.01 Abbrucharbeiten
02.01
Abbrucharbeiten
03 Fäll- und Rodungsarbeiten
03
Fäll- und Rodungsarbeiten
03.01 Fäll- und Rodungsarbeiten
03.01
Fäll- und Rodungsarbeiten
04 Erdarbeiten
04
Erdarbeiten
04.01 Erdarbeiten
04.01
Erdarbeiten
05 Entwässerungs- und Kanalarbeiten
05
Entwässerungs- und Kanalarbeiten
05.01 Regenwasser
05.01
Regenwasser
06 Wege- und Platzbau
06
Wege- und Platzbau
VORBEMERKUNGEN Die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten den neuesten Stand der Technik und Vegetationskunde unter besonderer Beachtung nachstehender Richtlinien, Anmerkungen und Qualitätskontrollen in ihren aktuellen Ausgaben. Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen (Dachbegrünungsrichtlinie) Herausgeber: FLL Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung/Landschaftsbau e.V., Bonn Gartengestaltung und Landschaftsbau - Begrünung von Dächern und Decken auf Bauwerken (ÖNORM L 1131) Anforderung an Planung, Ausführung und Erhaltung Herausgeber: Österreichisches Normungsinstitut, Wien Bewertungen von Dachbegrünungen nach FLL / ÖNORM Herausgeber: FLL Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung/Landschaftsbau e.V., Bonn bzw. Herausgeber: Österreichisches Normungsinstitut, Wien Prüfung der Wurzelschutzbahn nach FLL-Verfahren über 2 bzw. 4 Jahre (Prüfmethoden nach DIN 4038/DIN 4062 sind unzureichend und nicht anwendbar) Dachbegrünungssubstrate und Dränschichten entsprechen den besonderen Anforderungen der o.g. Richtlinien Entwässerung der Pflanzflächen nach DIN 1986-2 (DIN 4095 gilt nicht für Dachflächen), 1986-100 und DIN EN 12056-4 Merkblatt über Umgang mit Tetrahydrofuran Berufsgenossenschaft Chemie Sicherheitsregeln für gärtnerische Arbeiten auf Bauwerken Berufsgenossenschaft Gartenbau (aktueller Stand) Richtlinien für Planung und Ausführung von Dächern (Flachdachrichtlinien) Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks Qualitätskontrolle gleichwertiger Materialien, insbesondere der Substrate Die Kennwerte der vom Bieter als gleichwertig angebotenen Materialien sind der ausschreibenden Stelle gemäß VOB Teil A, § 21 mit dem Angebot nachzuweisen und Materialproben vorzulegen. Die Güteüberwachung sollte wegen der Vergleichbarkeit der Untersuchungsmethoden an eine Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalt nach den FLL-/ÖNORM-Methoden erfolgen. Ausführung durch qualifizierte und auf Dachbegrünung spezialisierte Betriebe des Garten- und Landschaftsbaues mit dem schriftlichen Nachweis ausgeführter Objekte und Fortbildungsnachweisen der letzten Jahre. Wasserrückhaltung Nachweis über wissenschaftlich begleitete Versuche aufgrund von langjährigen Freilanduntersuchungen. Idealerweise über ein EDV-Simulationsprogramm unter Berücksichtigung der regionalen Wetterdaten. Abnahme nach FLL-Richtlinie bzw. ÖNORM L 1131 ca. 1 Jahr nach dem Aufbringen der Vegetation. Dabei werden ggf. Materialproben genommen und auf Kosten des AG analysiert. Bei Bedarf wird ein Sachverständiger hinzugezogen.
VORBEMERKUNGEN
Nach Fertigstellung der Dachabdichtung und unmittelbar vor Beginn der Dachbegrünungsarbeiten muss die Dachabdichtung vom Dachbegrüner überprüft werden (siehe auch § 4 Nr. 3 VOB/B). Diese Überprüfung erfolgt also durch sog. "In-Augenscheinnahme", d.h. auf sichtbare und offene Mängel, deren Erkennung für den Dachbegrüner im Rahmen seiner Fachkunde, zumutbaren Möglichkeiten und Pflichten möglich sind. Diese Überprüfung ersetzt daher nicht die förmliche Abnahme der Dachabdichtung. Nach der Überprüfung ist sicherzustellen, dass die Abdichtung nicht durch Dritte (weiter) beschädigt werden kann. Die Abdichtung ist also unmittelbar nach dieser Begehung zu schützen. Bei größeren Flächen, die abschnittsweise begrünt werden, sollte die Abdichtung in Abschnitten unmittelbar vor Beginn der jeweiligen Begrünungsarbeiten (erneut) überprüft werden. Der Dachbegrüner sollte hierzu ein Begehungsprotokoll erstellen und dieses auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen.
Nach Fertigstellung der Dachabdichtung und unmittelbar
06.01 OBERBAU ÖFFENTLICHER BEREICH / ZUFAHRT
06.01
OBERBAU ÖFFENTLICHER BEREICH / ZUFAHRT
06.02 OBERBAU RAMPE / ZUFAHRT PKW FAHRSTUHL
06.02
OBERBAU RAMPE / ZUFAHRT PKW FAHRSTUHL
Grundbereich ZZ.001.0
06.03 OBERBAU RAMPE / ZUFAHRT PKW FAHRSTUHL -
06.03
OBERBAU RAMPE / ZUFAHRT PKW FAHRSTUHL -
Alternativbereich ZZ.001.1 zu ZZ.001.0
06.04 OBERBAU UMFAHRUNG
06.04
OBERBAU UMFAHRUNG
06.05 OBERBAU UMFAHRUNG, UNTERBAUT
06.05
OBERBAU UMFAHRUNG, UNTERBAUT
06.06 OBERBAU STELLPLÄTZE
06.06
OBERBAU STELLPLÄTZE
06.07 OBERBAU STELLPLÄTZE, UNTERBAUT
06.07
OBERBAU STELLPLÄTZE, UNTERBAUT
06.08 OBERBAU FUßWEGE / MÜLLSTELLPLÄTZE
06.08
OBERBAU FUßWEGE / MÜLLSTELLPLÄTZE
06.09 OBERBAU FUßWEGE / MÜLLSTELLPLÄTZE, UNTER
06.09
OBERBAU FUßWEGE / MÜLLSTELLPLÄTZE, UNTER
06.10 OBERBAU TERRASSE, UNTERBAUT
06.10
OBERBAU TERRASSE, UNTERBAUT
06.11 EINFASSUNGEN
06.11
EINFASSUNGEN
06.12 WEGEBELAG ÖFFENTLICHER BEREICH / ZUFAHRT
06.12
WEGEBELAG ÖFFENTLICHER BEREICH / ZUFAHRT
06.13 WEGEBELAG RAMPE / ZUFAHRT PKW FAHRSTUHL
06.13
WEGEBELAG RAMPE / ZUFAHRT PKW FAHRSTUHL
Grundbereich ZZ.002.0
06.14 WEGEBELAG RAMPE / ZUFAHRT PKW FAHRSTUHL
06.14
WEGEBELAG RAMPE / ZUFAHRT PKW FAHRSTUHL
Alternativbereich ZZ.002.1 zu ZZ.002.0
06.15 WEGEBELAG UMFAHRUNG
06.15
WEGEBELAG UMFAHRUNG
06.16 WEGEBELAG UMFAHRUNG, UNTERBAUT
06.16
WEGEBELAG UMFAHRUNG, UNTERBAUT
06.17 WEGEBELAG STELLPLÄTZE
06.17
WEGEBELAG STELLPLÄTZE
06.18 WEGEBELAG STELLPLÄTZE, UNTERBAUT
06.18
WEGEBELAG STELLPLÄTZE, UNTERBAUT
06.19 WEGEBELAG FUßWEGE / MÜLLSTELLPLÄTZE
06.19
WEGEBELAG FUßWEGE / MÜLLSTELLPLÄTZE
06.20 WEGEBELAG FUßWEGE / MÜLLSTELLPLÄTZE, UNT
06.20
WEGEBELAG FUßWEGE / MÜLLSTELLPLÄTZE, UNT
06.21 WEGEBELAG TERRASSE, UNTERBAUT
06.21
WEGEBELAG TERRASSE, UNTERBAUT
06.22 SANDSPIEL
06.22
SANDSPIEL
06.23 WEGEBELAG ANARBEITUNGSFLÄCHEN
06.23
WEGEBELAG ANARBEITUNGSFLÄCHEN
06.24 VERMESSUNG
06.24
VERMESSUNG
06.25 SONSTIGES
06.25
SONSTIGES
07 Mauer-, Zaun- und Treppenbau
07
Mauer-, Zaun- und Treppenbau
Vor Fertigung der Blockstufen, Winkelelemente und Betonsitzelemente sind die Maße und Stückzahlen vor Ort zu entnehmen.
Vor Fertigung der Blockstufen,
07.01 Treppenbau
07.01
Treppenbau
07.02 Mauerbau
07.02
Mauerbau
07.03 Zaunbau
07.03
Zaunbau
08 Metallbau
08
Metallbau
08.01 Metallbau
08.01
Metallbau
09 Ausstattung
09
Ausstattung
09.01 Ausstattung
09.01
Ausstattung
09.02 Sichtschutz
09.02
Sichtschutz
10 Vegetationstechnische Arbeiten
10
Vegetationstechnische Arbeiten
Textposition zur Pflanzenlieferung Diese Position umfasst nur die Pflanzenlieferung frei Baustelle einschließlich Verpackung. Es dürfen nur die Pflanzen geliefert werden, die den Gütebestimmungen der FLL- TL-Baumschulpflanzen Technische Lieferbedingungen für Baumschulpflanzen (Gütebestimmungen), 2020 - entsprechen. Es dürfen nur sortenechte, fehlerfreie und gut bewurzelte Pflanzen verwendet werden. Die Mindestanforderungen bei der Gehölzgröße, Triebzahl und Wüchsigkeit der Triebe sind zu erfüllen. Arten und Größenangaben sind bindend. Ersatzlieferung darf nur mit Rücksprache des Auftraggebers erfolgen. Der Auftraggeber ist berechtigt, Pflanzen mit offensichtlichen Mängeln zurückzuweisen. Original Lieferscheine sind spätestens zur Schlussrechnung einzureichen
Textposition zur Pflanzenlieferung
10.01 Freianlagen
10.01
Freianlagen
10.02 unterbaute Bereiche
10.02
unterbaute Bereiche
11 Fertigstellungspflege
11
Fertigstellungspflege
11.01 Fertigstellungspflege
11.01
Fertigstellungspflege