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Angebot einreichen
bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Die Ausführung der Leistungen darf nur
mit fachlicher Qualifizierung erfolgen. Ein
entsprechender Fachkundenachweis ist
bei Angebotsabgabe zu erbringen.
Für alle auszuführenden Leistungen
gelten alle zum
Zeitpunkt der Ausführung gültigen
DIN-Vorschriften und sonstigen
technischen Regelwerke.
Alle beschriebenen Leistungen beinhalten
Betriebsstoffe, sofern hierfür keine
gesonderten Positionen vorhanden sind.
In die Leistung einzurechnen sind
erforderlich werdende Konstruktionen
oder Anpassungen jeglicher Art sowie
Verschnitt.
Dem Bieter wird empfohlen, dass er sich
über alle örtlichen und sachlichen
Verhältnisse zu dem vorliegenden
Bauvorhaben unterrichtet und ggf. die
Baustelle besichtigt.
Unklarheiten sind vor Angebotsabgabe
zu klären.
Der AN hat alle Schutzmaßnahmen für
Schlechtwetterarbeiten vorzusehen und
in seine Preise einzukalkulieren (z.B.
Schutzkleidung).
Bei An- und Abtransporten verpflichtet
sich der AN, die
im Baugelände benachbarten Straßen
und Grundstücke unbedingt frei von
Verunreinigungen und Beschädigungen
zu halten.
Die ausgeschriebenen Leistungen
werden auch in der
Schlechtwetter-Jahreszeit ausgeführt.
Mehraufwendungen für Arbeiten unter
Schlechtwetterbedingungen, welche zur
fachgerechten Ausführung der
ausgeschriebenen Leistungen
erforderlich sind, sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
Der Auftragnehmer hat für jedes Gewerk
einen Ersthelfer auf der Baustelle zu
stellen. Der Ersthelfer muss auch auf der
Baustelle anwesend sein und ist bei
Baubeginn namentlich zu benennen.
Die arbeitstägliche Reinigung der
Arbeitsbereiche und
Entsorgung von Schutt etc. ist durch den
Auftragnehmer sicherzustellen. Die An-
und Abfahrtswege und Aufstellflächen
der Feuerwehr und von
Rettungsfahrzeugen sind
uneingeschränkt und ständig frei zu
halten.
Einholung von verkehrsrechtlichen
Sperrungen inkl. Gebühren für
notwendige Straßen- und
Gehwegsperrungen,
sowie Gebühren für Sondernutzung für
Parkplätze u.ä. für
die eigenen nachfolgenden Leistungen
sind in die jeweiligen Einheitspreise
einzurechnen.
Die Ausführung der Leistungen darf nur
LV Außenanlagen
Ausschreibung, Technische Vorbemerkung
Dieser Teil der Ausschreibung umfasst alle notwendigen
Arbeiten zur Herstellung der
Freianlagen einer neuen Wohnbebeauung. Enthalten sind
die Herstellung der Freianlagen im
Umfeld des Gebäudes bzw. des Innenhofes sowie die
Leitungsungsverlegung von
Regenwasser in den Freianlagen.
Weitere zusätzliche technische Vorschriften
und Vertragsbedingungen
1. Vertragsgrundlage
Für die Ausführung und Abrechnung sind die VOB Teile
C, sowie alle darin einbezogenen
DIN-Normen und Vorschriften, sämtliche behördlichen
und örtlichen Bestimmungen und
Vorschriften, soweit in der Leistungsbeschreibung
keine abweichenden Forderungen gestellt
sind, maßgebend. Für den Umweltschutz gelten die
neuesten Gesetze und Richtlinien, in
keinem Fall dürfen Materialien zum Einsatz kommen, die
in behördlichen Verbotslisten erfasst
sind. Siehe auch Besondere Vertragsbedingungen und
Zusätzliche Vertragsbedingungen der
Formblätter.
Der AN hat seine Leistungen, bestehend aus Rechnung,
Mengenermittlung, Aufmaßen und
Lieferscheinen / Nachweisen prüfbar abzurechnen.
Die Mengenermittlung ist übersichtlich, anhand der
Ordnungszahlen im LV und dem Verweis auf
die entspr. Aufmaße etc. aufzustellen.
Unabhängig der Inhalte der Einzelpositionen sind auf
Verlangen des AG sämtliche
leistungsbezogene Nachweise zu erbringen.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind vorher
mit dem Architekten abzustimmen und
in der Rechnung besonders kenntlich zu machen.
Die für die Abrechnung notwendigen Feststellungen zu
Mengen und Massen treffen die Parteien
auf der Basis des Aufmaßes des AN nach der
Fertigstellung der Leistung. Auf Verlangen des
AG ist der AN verpflichtet, an einem gemeinsamen
Aufmaß mitzuwirken.
Pflegearbeiten werden nur nach vorheriger,
schriftlicher
Abstimmung und Freigabe des AG
und des Architekten vergütet.
2. Lage der Baustelle
Die Baumaßnahme befindet sich in der Stadt Halle
Saale, Burgstraße
67, 06114 Halle Saale.
Verkehrstechnisch ist das Grundstück voll erschlossen.
Die Zufahrt in
den Baustellenbereich erfolgt über die Rainstraße,
wobei die exakte
Logistik in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung
festzusetzen ist.
WC-Anlagen sind auf der Baustelle vorhanden.
Lagerflächen für die Zwischenlagerung von Material und
Geräten stehen auf dem Baugelände zur bedingt und im
sehr
begrenzten Umfang zur Verfügung und sind daher mit der
örtlichen
Bauleitung abzustimmen.
Auf Grund der differenzierten Maßnahme wird dem Bieter
empfohlen,
dass er sich über alle örtlichen und sachlichen
Verhältnisse zu dem
vorliegenden Bauvorhaben unterrichtet und ggf. die
Baustelle
besichtigt.
Unklarheiten sind vor Angebotsabgabe zu klären.
3. Bauleistung
- Abbrucharbeiten
- Erdarbeiten
- Leitungsarbeiten
- Wege- und Platzbau
- Mauerbau
- Metallbauarbeiten
- Zaunbau
- Ausstattungen
- Pflanzarbeiten
- Fertigstellungspflege
4. Bauablauf / Bauzeiten Ausführungsfristen:
Bauzeitenplan ist zum Bauanlauf zur Prüfung und
Freigabe
vorzulegen
5. Vorschriften der Eigentümer
Die Zugänge zu den verschiedenen Gebäudeeingängen
müssen während der gesamten
Bauzeit erreicht werden können. Ggf. sind
provisorische Zwischenbaulösungen herzustellen
oder z.B. Stahlplatten oder ähnliches einzubauen.
Das Umsetzen von Baumaterialien, Bauzaun und
Verkehrssicherungseinrichtungen ist in die
Einheitspreise einzurechnen und wird nicht gesondert
vergütet.
Staubentwicklung und Verunreinigungen sind zu
vermeiden, bzw. sofort ohne
besondere Aufforderung zu beseitigen. Gegenseitige
Behinderungen der Baufirmen
sind durch rechtzeitige Absprachen zu vermeiden.
6. Verbrauchskosten (Baustrom und Bauwasser)
Entnahmestellen für Baustrom und
Bauwasser sind vorhanden.
Baustellenreinigung
Die Reinhaltung der Baustelle obliegt dem
Auftragnehmer. Die Reinigung der Baustelle
versteht sich als Nebenleistung im Sinne der VOB.
Die arbeitstägliche Reinigung der Arbeitsbereiche
und Entsorgung von Schutt etc. ist durch den
Auftragnehmer sicherzustellen. Die An- und
Abfahrtswege und Aufstellflächen der Feuerwehr
und von Rettungsfahrzeugen sind uneingeschränkt
und ständig frei zu halten. Bei An- und
Abtransporten verpflichtet sich der AN, die im
Baugelände benachbarten Straßen und
Grundstücke unbedingt frei von Verunreinigungen
und Beschädigungen zu halten. Siehe auch
Besondere Vertragsbedingungen und Zusätzliche
Vertragsbedingungen der Formblätter.
Entsorgung von Bauschutt und Abfällen
Abbruchmaterial und Verpackungsmaterial wird Eigentum
des AN und ist gemäß
den gesetzlichen Bestimmungen des Umweltschutzes zu
entsorgen. Auf die
Einhaltung der einschlägigen Entsorgungsvorschriften
für Bauschutt-und
Müllentsorgung wird besonders hingewiesen. Bei Anfall
von umweltgefährdenden
Abfällen hat der Auftragnehmer den Nachweis, über die
Möglichkeit, die rechtliche
Befugnis, sowie die ordnungsgemäße Entsorgung, zu
führen
(Begleitscheinverfahren).
Gibt der Auftragnehmer den Abfall seinerseits an einen
Dritten weiter,
so muss er diesen dem Auftraggeber namentlich nennen
und die notwendigen
Unterlagen beifügen, aus denen eindeutig hervorgeht,
dass der Abnehmer zur
Entsorgung des Abfalls geeignet und befugt ist.
Die Entsorgung und deren Kosten sind Sache des Bieters
und in die
Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Anlagen / Leitungen im Baugelände
Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten
eigenverantwortlich über die genaue
Lage von Leitungen, Kabeln, Kanälen und ähnlichem bei
der Bauüberwachung und
über Ver- und Entsorgungsleitungen bei den zuständigen
Trägern anhand der
Bestandspläne und den dazu ergangenen Anweisungen zu
erkundigen, bzw. sich
örtlich einweisen zu lassen. Evtl. verursachte Schäden
gehen zu Lasten des AN.
Vorhandener Baumbestand
Die vorhandenen, nicht zur Rodung freigegebenen
Bäume und Gehölze im Bereich des Areals
sind zu schonen, insbesondere im Stamm- und
Wurzelbereich. In vorhandenem Gehölzbestand
darf im Wurzelbereich nur so gearbeitet werden,
dass Wurzelschäden, auch durch
Bodenverdichtung, vermieden werden. Der
Wurzelbereich darf nicht mit Baufahrzeugen
überfahren oder als Materiallagerfläche genutzt
werden. Die Standfestigkeit von Gehölzen darf
nicht gefährdet werden. Bei Schäden oder
notwendigen Eingriffen am Wurzelwerk, die die
Standsicherheit der Gehölze gefährden, ist umgehend
die Bauleitung zu verständigen. Die
ZTV Baum-StB sowie die ZTV Baumpflege müssen
beachtet werden. Etwaige Schäden
gehen zu Lasten des AN.
11. Massenangaben im LV
Massenangaben im Leistungsverzeichnis sind bei
Materialbestellungen vom
Unternehmer vorher vor Ort eigenverantwortlich zu
prüfen.
Bei den Positionen erfolgt keine Differenzierung
zwischen kleinen und großen
Flächen und zwischen unterschiedlichen Höhenlagen. Der
unterschiedlich hohe
Arbeitsaufwand in Abhängigkeit von der Flächengröße
und Maschinengröße ist in
die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht
gesondert vergütet.
12. Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten sind ausschließlich nach
vorheriger Absprache über Inhalt,
Menge und Qualifikation mit der Bauüberwachung
durchzuführen.
13. Materiallieferungen / Haupt- und Nebenleistungen
Die Einheitspreise erfassen alle Lieferungen, Haupt-
und Nebenleistungen und -
kosten, die zur zeichnungs- und bedingungsgemäßen
Fertigstellung der in den
nachstehenden Positionen beschriebenen Leistungen
erforderlich sind. Die
angebotenen Preise sind einschl. Fuhr- und
Abnahmekosten der Deponien
anzubieten.
Der AN hat für die Anlieferung der von ihm benötigten
Materialien zu sorgen,
diese sind frei zur Verwendungsstelle anzuliefern. Der
Unternehmer ist auch dafür
verantwortlich, daß die Materialien ordnungsgemäß und
schadensfrei an der
Baustelle abgeliefert und abgeladen werden. Es besteht
keine Verpflichtung des
AG, Zwischenlagerplätze in direkter Nähe der
Verwendungsstelle bereitzustellen
oder herzurichten.
14. Schäden
Beschädigungen z.B. an Gebäuden oder Fahrzeugen sind
der Bauleitung sofort
anzuzeigen und werden auf Kosten des Verursachers von
einer Fachfirma instand
gesetzt.
15. Materialproben
Materialproben sind dem AG vor Bestellung
vorzulegen. Sie dienen dem Auftraggeber zur
Überprüfung der vereinbarten Materialbeschaffenheit
und Überprüfbarkeit von Farb- und
Strukturabweichungen, sowie anderen eventuellen
Abweichungen aller späteren Lieferungen. Die
Mustersteine werden beim Auftraggeber hinterlegt. Der
für die Vergabe in Frage kommende Bieter hat die zur
Verwendung vorgesehenen Steine auf der Unterseite
oder auf den Seitenflächen dauerhaft zu kennzeichnen
nach:
Baumaßnahme
Position des Leistungsverzeichnisses
petrographischer Name
Handelsname
Herkunft und Ort der Gewinnungsstätte
Lieferant
Bieter
16. Angebot gleichwertiger Fabrikate / Materialproben
Das Angebot eines gleichwertigen Fabrikats ist bereits
mit der Angebotsabgabe
mit vollständigen Informationsunterlagen bzgl. der
benannten Parameter für die
Beurteilung der Gleichwertigkeit zu belegen.
Werden im Leistungstext der jeweiligen Position
Materialproben verlangt, sind dem
AG bzw. der Baustellenleitung vor der Bestellung der
Materialien Probestücke zur
Bemusterung vorzulegen. Fracht-, Material- und
Lohnkosten zur Beschaffung der
Probestücke sind in den jeweiligen EP einzurechnen und
werden nicht gesondert
vergütet.
Über die Gleichwertigkeit von Materialien bzw.
Fabrikaten entscheidet allein die
Bauüberwachung, d.h. der/die Projektverantwortliche
des Architekturbüros oder
der AG.
17. Sicherheitsvorschriften
Alle Konstruktionen sind entsprechend den
Unfallverhütungsvorschriften des Bundesverbandes der
Unfallkassen der
öffentlichen Hand - BUK - sowie der
Berufsgenossenschaft für
Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege - BGW -
auszuführen und
entsprechend zu kalkulieren.
Die einschlägigen Sicherheitsvorschriften sind
einzuhalten:
ArbStättV Verordnung über Arbeitstätten
ASR Arbeitsstätten-Richtlinien
UW Unfallverhütungsvorschriften der
Berufsgenossenschaften
VBG Vorschriften der Berufsgenossenschaften für
Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit (Altbestand)
BGV Berufsgenossenschaftliche Vorschriften für
Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit
BGR Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit
und Gesundheit bei der Arbeit
BGI Berufsgenossenschaftliche Informationen für
Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit
Bei nötigen Schweißarbeiten ist der
Schweiß-Erlaubnisschein für den
ausführenden Mitarbeiter vorzulegen
Für Maschineneinsatz wird auf das
Maschinenschutzgesetz und TA-Lärm
verwiesen.
18. Baustelleneinrichtungs- und Bauzeitenplan
Vor Baubeginn und Einrichtung der Baustelle, hat der
AN dem
Architekturbüro oder dem AG einen
Baustelleneinrichtungs- und
Bauzeitenablaufplan vorzulegen und nach Abstimmung
ggf. zu überarbeiten.
Die Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen und
werden nicht gesondert
vergütet. Die Baustelle ist durchgehend mit einer
ausreichenden Zahl an
Mitarbeitern des AN zu besetzen, so dass der hier
angegebene
Fertigstellungstermin eingehalten werden kann.
Während der gesamten Baumaßnahme sind die
Feuerwehrzufahrten, die
Aufstellflächen und die Anlieferungsbereiche für die
in Benutzung
befindlichen Gebäudeteile, sowie der vorhandene
Feuerwehrhydrant, frei zu
halten.
Baustellenleiter
Der AN hat auf der Baustelle für seinen Arbeitsbereich
einen als Fachbauleiter
geeigneten Mitarbeiter zu stellen.
Der AN hat auf der Baustelle ständig einen
weisungsberechtigten Vertreter zu halten,
der während der Bauzeit mit Zustimmung der Bauleitung
schriftlich berechtigt ist, die
Anordnungen auszuführen und zu beachten, sowie
gemeinsame Aufmaße verbindlich
gegenzuzeichnen.
Es findet wöchentlich eine Baubesprechung statt, bei
der die Anwesenheit des
Bauleiters notwendig ist.
Baustellenbesetzung
Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der
Bieter die
Baustelle wie folgt zu besetzen:
Anzahl der Personen:
Vorarbeiter:
.............
Facharbeiter:
.............
Bauhelfer:
.............
LV Außenanlagen
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
02 Abbrucharbeiten
02
Abbrucharbeiten
02.01 Abbrucharbeiten
02.01
Abbrucharbeiten
03 Fäll- und Rodungsarbeiten
03
Fäll- und Rodungsarbeiten
03.01 Fäll- und Rodungsarbeiten
03.01
Fäll- und Rodungsarbeiten
04 Erdarbeiten
04
Erdarbeiten
04.01 Erdarbeiten
04.01
Erdarbeiten
05 Entwässerungs- und Kanalarbeiten
05
Entwässerungs- und Kanalarbeiten
05.01 Regenwasser
05.01
Regenwasser
06 Wege- und Platzbau
06
Wege- und Platzbau
VORBEMERKUNGEN
Die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten den neuesten
Stand der Technik und Vegetationskunde unter besonderer
Beachtung nachstehender Richtlinien, Anmerkungen und
Qualitätskontrollen in ihren aktuellen Ausgaben.
Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von
Dachbegrünungen (Dachbegrünungsrichtlinie)
Herausgeber: FLL Forschungsgesellschaft
Landschaftsentwicklung/Landschaftsbau e.V., Bonn
Gartengestaltung und Landschaftsbau - Begrünung von
Dächern und Decken auf Bauwerken (ÖNORM L 1131)
Anforderung an Planung, Ausführung und Erhaltung
Herausgeber: Österreichisches Normungsinstitut, Wien
Bewertungen von Dachbegrünungen nach FLL / ÖNORM
Herausgeber: FLL Forschungsgesellschaft
Landschaftsentwicklung/Landschaftsbau e.V., Bonn bzw.
Herausgeber: Österreichisches Normungsinstitut, Wien
Prüfung der Wurzelschutzbahn
nach FLL-Verfahren über 2 bzw. 4 Jahre (Prüfmethoden
nach
DIN 4038/DIN 4062 sind unzureichend und nicht
anwendbar)
Dachbegrünungssubstrate und Dränschichten
entsprechen den besonderen Anforderungen der o.g.
Richtlinien
Entwässerung der Pflanzflächen
nach DIN 1986-2 (DIN 4095 gilt nicht für Dachflächen),
1986-100 und DIN EN 12056-4
Merkblatt über Umgang mit Tetrahydrofuran
Berufsgenossenschaft Chemie
Sicherheitsregeln für gärtnerische Arbeiten auf
Bauwerken
Berufsgenossenschaft Gartenbau (aktueller Stand)
Richtlinien für Planung und Ausführung von Dächern
(Flachdachrichtlinien)
Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks
Qualitätskontrolle gleichwertiger Materialien,
insbesondere
der Substrate
Die Kennwerte der vom Bieter als gleichwertig
angebotenen
Materialien sind der ausschreibenden Stelle gemäß VOB
Teil A,
§ 21 mit dem Angebot nachzuweisen und
Materialproben vorzulegen. Die Güteüberwachung sollte
wegen
der Vergleichbarkeit der Untersuchungsmethoden an eine
Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und
Forschungsanstalt
nach den FLL-/ÖNORM-Methoden erfolgen.
Ausführung
durch qualifizierte und auf Dachbegrünung
spezialisierte
Betriebe des Garten- und Landschaftsbaues mit dem
schriftlichen Nachweis ausgeführter Objekte und
Fortbildungsnachweisen der
letzten Jahre.
Wasserrückhaltung
Nachweis über wissenschaftlich begleitete Versuche
aufgrund
von langjährigen Freilanduntersuchungen. Idealerweise
über ein
EDV-Simulationsprogramm unter Berücksichtigung der
regionalen Wetterdaten.
Abnahme
nach FLL-Richtlinie bzw. ÖNORM L 1131 ca. 1 Jahr nach
dem
Aufbringen der Vegetation. Dabei werden ggf.
Materialproben
genommen und auf Kosten des AG analysiert. Bei Bedarf
wird
ein Sachverständiger hinzugezogen.
VORBEMERKUNGEN
Nach Fertigstellung der Dachabdichtung und unmittelbar
vor
Beginn der Dachbegrünungsarbeiten muss die
Dachabdichtung
vom Dachbegrüner überprüft werden (siehe auch § 4 Nr. 3
VOB/B).
Diese Überprüfung erfolgt also durch sog.
"In-Augenscheinnahme", d.h. auf sichtbare und offene
Mängel,
deren Erkennung für den Dachbegrüner im Rahmen seiner
Fachkunde, zumutbaren Möglichkeiten und Pflichten
möglich
sind. Diese Überprüfung ersetzt daher nicht die
förmliche
Abnahme der Dachabdichtung.
Nach der Überprüfung ist sicherzustellen, dass die
Abdichtung
nicht durch Dritte (weiter) beschädigt werden kann. Die
Abdichtung ist also unmittelbar nach dieser Begehung zu
schützen.
Bei größeren Flächen, die abschnittsweise begrünt
werden,
sollte die Abdichtung in Abschnitten unmittelbar vor
Beginn der
jeweiligen Begrünungsarbeiten (erneut) überprüft
werden.
Der Dachbegrüner sollte hierzu ein Begehungsprotokoll
erstellen und dieses auf Verlangen dem Auftraggeber
vorzulegen.
Nach Fertigstellung der Dachabdichtung und unmittelbar
06.01 OBERBAU ÖFFENTLICHER BEREICH / ZUFAHRT
06.01
OBERBAU ÖFFENTLICHER BEREICH / ZUFAHRT
06.02 OBERBAU RAMPE / ZUFAHRT PKW FAHRSTUHL
06.02
OBERBAU RAMPE / ZUFAHRT PKW FAHRSTUHL
Grundbereich ZZ.001.0
06.03 OBERBAU RAMPE / ZUFAHRT PKW FAHRSTUHL -
06.03
OBERBAU RAMPE / ZUFAHRT PKW FAHRSTUHL -
Alternativbereich ZZ.001.1 zu ZZ.001.0
06.04 OBERBAU UMFAHRUNG
06.04
OBERBAU UMFAHRUNG
06.05 OBERBAU UMFAHRUNG, UNTERBAUT
06.05
OBERBAU UMFAHRUNG, UNTERBAUT
06.06 OBERBAU STELLPLÄTZE
06.06
OBERBAU STELLPLÄTZE
06.07 OBERBAU STELLPLÄTZE, UNTERBAUT
06.07
OBERBAU STELLPLÄTZE, UNTERBAUT
06.08 OBERBAU FUßWEGE / MÜLLSTELLPLÄTZE
06.08
OBERBAU FUßWEGE / MÜLLSTELLPLÄTZE
06.09 OBERBAU FUßWEGE / MÜLLSTELLPLÄTZE, UNTER
06.09
OBERBAU FUßWEGE / MÜLLSTELLPLÄTZE, UNTER
06.10 OBERBAU TERRASSE, UNTERBAUT
06.10
OBERBAU TERRASSE, UNTERBAUT
06.11 EINFASSUNGEN
06.11
EINFASSUNGEN
06.12 WEGEBELAG ÖFFENTLICHER BEREICH / ZUFAHRT
06.12
WEGEBELAG ÖFFENTLICHER BEREICH / ZUFAHRT
06.13 WEGEBELAG RAMPE / ZUFAHRT PKW FAHRSTUHL
06.13
WEGEBELAG RAMPE / ZUFAHRT PKW FAHRSTUHL
Grundbereich ZZ.002.0
06.14 WEGEBELAG RAMPE / ZUFAHRT PKW FAHRSTUHL
06.14
WEGEBELAG RAMPE / ZUFAHRT PKW FAHRSTUHL
Alternativbereich ZZ.002.1 zu ZZ.002.0
06.15 WEGEBELAG UMFAHRUNG
06.15
WEGEBELAG UMFAHRUNG
06.16 WEGEBELAG UMFAHRUNG, UNTERBAUT
06.16
WEGEBELAG UMFAHRUNG, UNTERBAUT
06.17 WEGEBELAG STELLPLÄTZE
06.17
WEGEBELAG STELLPLÄTZE
06.18 WEGEBELAG STELLPLÄTZE, UNTERBAUT
06.18
WEGEBELAG STELLPLÄTZE, UNTERBAUT
06.19 WEGEBELAG FUßWEGE / MÜLLSTELLPLÄTZE
06.19
WEGEBELAG FUßWEGE / MÜLLSTELLPLÄTZE
06.20 WEGEBELAG FUßWEGE / MÜLLSTELLPLÄTZE, UNT
06.20
WEGEBELAG FUßWEGE / MÜLLSTELLPLÄTZE, UNT
06.21 WEGEBELAG TERRASSE, UNTERBAUT
06.21
WEGEBELAG TERRASSE, UNTERBAUT
06.22 SANDSPIEL
06.22
SANDSPIEL
06.23 WEGEBELAG ANARBEITUNGSFLÄCHEN
06.23
WEGEBELAG ANARBEITUNGSFLÄCHEN
06.24 VERMESSUNG
06.24
VERMESSUNG
06.25 SONSTIGES
06.25
SONSTIGES
07 Mauer-, Zaun- und Treppenbau
07
Mauer-, Zaun- und Treppenbau
Vor Fertigung der Blockstufen,
Winkelelemente und
Betonsitzelemente sind die Maße und
Stückzahlen vor Ort zu entnehmen.
Vor Fertigung der Blockstufen,
07.01 Treppenbau
07.01
Treppenbau
07.02 Mauerbau
07.02
Mauerbau
07.03 Zaunbau
07.03
Zaunbau
08 Metallbau
08
Metallbau
08.01 Metallbau
08.01
Metallbau
09 Ausstattung
09
Ausstattung
09.01 Ausstattung
09.01
Ausstattung
09.02 Sichtschutz
09.02
Sichtschutz
10 Vegetationstechnische Arbeiten
10
Vegetationstechnische Arbeiten
Textposition zur Pflanzenlieferung
Diese Position umfasst nur die Pflanzenlieferung frei
Baustelle einschließlich Verpackung.
Es dürfen nur die Pflanzen geliefert werden, die den
Gütebestimmungen der FLL- TL-Baumschulpflanzen
Technische Lieferbedingungen für Baumschulpflanzen
(Gütebestimmungen), 2020 - entsprechen.
Es dürfen nur sortenechte, fehlerfreie und gut
bewurzelte
Pflanzen verwendet werden.
Die Mindestanforderungen bei der Gehölzgröße,
Triebzahl und
Wüchsigkeit der Triebe sind zu erfüllen.
Arten und Größenangaben sind bindend.
Ersatzlieferung darf nur mit Rücksprache des
Auftraggebers
erfolgen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, Pflanzen mit
offensichtlichen
Mängeln zurückzuweisen.
Original Lieferscheine sind spätestens zur
Schlussrechnung
einzureichen
Textposition zur Pflanzenlieferung
10.01 Freianlagen
10.01
Freianlagen
10.02 unterbaute Bereiche
10.02
unterbaute Bereiche
11 Fertigstellungspflege
11
Fertigstellungspflege
11.01 Fertigstellungspflege
11.01
Fertigstellungspflege