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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen 1. Vertragsgrundlagen und Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Vorbemerkungen sind Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen. Soweit im Leistungsverzeichnis nichts Abweichendes geregelt ist, sind die nachfolgend beschriebenen Neben-, Prüf-, Koordinations- und Begleitleistungen in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren. Die Auftragsabwicklung erfolgt auf Grundlage der VOB/B und der VOB/C in der vertraglich vereinbarten Fassung. Für die Ausführung gelten insbesondere: ATV DIN 18353 - Estricharbeiten, ATV DIN 18336 - Abdichtungsarbeiten, soweit einschlägig, die einschlägigen Teile der DIN 18560, DIN EN 13813, DIN 18202, DIN 4108, DIN 4109, DIN 18533, DIN EN 1264, die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die einschlägigen Merkblätter der Fachverbände, die Verarbeitungs- und Systemvorgaben der Hersteller. Technische Festlegungen zur Ausführung und Qualität werden ergänzend in den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und den jeweiligen Positionsbeschreibungen geregelt. Innerhalb des Leistungsverzeichnisses gehen konkrete Angaben der jeweiligen Positionsbeschreibung den Allgemeinen Vorbemerkungen und den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen vor. 2. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen Gegenstand der Ausschreibung ist die vollständige Herstellung der im Gebäude vorgesehenen schwimmenden Zementestrichkonstruktionen einschließlich der zugehörigen Abdichtungs-, Ausgleichs-, Dämm-, Trenn-, Rand- und Fugenarbeiten. Die Estricharbeiten werden in sämtlichen Geschossen des Gebäudes ausgeführt. Der überwiegende Teil der Flächen erhält einen beheizten Zementestrich mit integrierter Fußbodenheizung. Daneben sind unbeheizte schwimmende Zementestriche vorgesehen, die in gesonderten Positionen erfasst werden. Zum ausgeschriebenen Leistungsumfang gehören, soweit in den Positionen beschrieben, insbesondere: Abdichtung der Bodenplatte gegen Bodenfeuchtigkeit, Anschlüsse der Bodenabdichtung an aufgehende Bauteile, Durchdringungen und sonstige Einbauteile, gebundene Ausgleichsschüttungen im Bereich von Installationsleitungen, Grund- und Wärmedämmschichten, Trittschalldämmschichten, passgenaues Anarbeiten der Dämmschichten an Leitungen und Einbauteile, Randdämmstreifen, Abdeckfolien und Trennlagen, unbeheizte schwimmende Zementestriche, schwimmende Zementheizestriche, Estrichzusatzmittel zur Trocknungsbeschleunigung, Bewegungsfugen, Scheinfugen und erforderliche Fugenprofile, Abschalungen und Aussparungen in den Bereichen der bodengleichen Duschen, Prüf-, Mess- und Dokumentationsleistungen, Nachweise der Belegreife. Die Balkone und sonstigen Außenflächen erhalten keinen Estrichaufbau und sind nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen. Die Gefälleestriche und Verbundabdichtungen innerhalb der bodengleichen Duschen werden durch das Gewerk Fliesenarbeiten ausgeführt und sind nicht Bestandteil der Estricharbeiten. 3. Angebotsabgabe und Vollständigkeit Das Leistungsverzeichnis ist für die Angebotsabgabe vollständig auszufüllen. Sämtliche Einheitspreise sind als Nettopreise einschließlich aller zur vollständigen und fachgerechten Ausführung erforderlichen Lohn-, Material-, Geräte-, Transport-, Neben- und Hilfsleistungen anzubieten. Alternativangebote, Gleichwertigkeitsvorschläge oder Abweichungen von den ausgeschriebenen Leistungen sind gesondert zu kennzeichnen und mit eindeutigem Bezug zu den betroffenen LV-Positionen einzureichen. Änderungen oder Einschränkungen der Allgemeinen Vorbemerkungen, der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, der Positionsbeschreibungen oder der Anlagen sind mit dem Angebot ausdrücklich und schriftlich anzugeben. Nicht eindeutig gekennzeichnete Abweichungen werden bei der Angebotswertung und der späteren Vertragsausführung nicht berücksichtigt. Der Bieter hat die Ausschreibungsunterlagen auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und technische Ausführbarkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere für: Estricharten und Estrichdicken, Festigkeits- und Biegezugfestigkeitsklassen, Gesamtaufbauhöhen, Dämmstoffarten und Dämmstoffdicken, dynamische Steifigkeit der Trittschalldämmung, Installations- und Ausgleichsschichten, Heizrohrdurchmesser und erforderliche Rohrüberdeckungen, Bodenbelagsstärken und Belagswechsel, Fugenplanung, Aussparungen und Absenkungen, Anschlüsse an angrenzende Bauteile. Bedenken gegen erkennbare Festlegungen oder Widersprüche der Ausschreibungsunterlagen sind bereits mit dem Angebot schriftlich anzuzeigen. 4. Ortskenntnis und Prüfung der Ausführungsvoraussetzungen Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe eigenverantwortlich über die örtlichen Verhältnisse, Zugänglichkeiten, Bauabläufe, Transportwege, Einbringbedingungen, Fördermöglichkeiten, Aufstellflächen für Estrichpumpen, Materiallagerflächen sowie die sonstigen erkennbaren Ausführungsbedingungen zu informieren. Spätere Forderungen aufgrund von Umständen, die bei einer zumutbaren Prüfung der Baustelle und der Ausschreibungsunterlagen erkennbar waren, werden nicht anerkannt. Vor Beginn der Arbeiten sind die Ausführungsunterlagen, Höhenbezüge, Rohbaumaße und baulichen Voraussetzungen auf Übereinstimmung mit den ausgeschriebenen Leistungen zu prüfen. Dies betrifft insbesondere: Rohbauhöhen und Meterrisse, Türöffnungen, Türhöhen und Schwellen, Aufzugsanschlüsse und sonstige Höhenübergänge, Ebenheit, Sauberkeit und Tragfähigkeit der Rohdecken, Beschaffenheit und Feuchtigkeit der Bodenplatte, vorhandene Bauwerksfugen, Durchdringungen und Anschlüsse der Bodenabdichtung, Lage und Höhe von Installationsleitungen, Heizkreisverteiler und Fußbodenheizungsleitungen, Befestigung und Höhenlage der Heizrohre, Elektroinstallationen, Leerrohre und sonstige Einbauteile, Lage und Abmessungen der bodengleichen Duschen, Lage der Duschrinnen und Ablaufleitungen, Fugenplan und Heizkreisplanung, Anschlüsse an Wände, Stützen, Schächte und Trockenbaukonstruktionen, Schnittstellen zu den Gewerken Rohbau, HLS, Elektro, Trockenbau, Türen, Fliesen und Bodenbelag. Unstimmigkeiten, fehlende Höhenangaben, unzureichende Vorleistungen, fehlende Freigaben oder erkennbare Ausführungsrisiken sind unverzüglich, spätestens jedoch vor Beginn der betroffenen Leistungen, schriftlich anzuzeigen. 5. Nebenleistungen und Preisbestandteile Die Einheitspreise umfassen die vollständige Leistung einschließlich Lieferung, Abladen, Lagern, innerbaustelliger Transporte, Fördern und Einbringen an die Verwendungsstelle sowie sämtlicher erforderlicher Vorbereitungs-, Prüf-, Anpassungs- und Nebenarbeiten. Soweit nicht gesondert ausgeschrieben, sind insbesondere einzukalkulieren: Aufmaßnahme und Prüfung der Ausführungsflächen, Prüfung der Höhenbezüge und Aufbauhöhen, Reinigen der Ausführungsflächen im für die eigenen Leistungen erforderlichen Umfang, Zuschneiden und Anpassen von Dämmstoffen, Trennlagen und Randdämmstreifen, passgenaues Anarbeiten der Plattendämmstoffe an Installationsleitungen, Durchdringungen und Einbauteile, lagenversetztes Verlegen mehrlagiger Dämmkonstruktionen, Verkleben beziehungsweise Schließen der Überlappungen und Stöße von Abdeckfolien, übliche Rand-, Eck- und Anschlussausbildungen, Einbringen, Verteilen, Verdichten, Abziehen, Abreiben und Glätten des Estrichs, Herstellen üblicher Arbeitsunterbrechungen und Tagesansätze, Schutz angrenzender Bauteile vor Verschmutzung und Beschädigung, Vorhalten und Verwenden der erforderlichen Maschinen, Estrichpumpen, Förderleitungen, Schläuche, Werkzeuge und Hilfsmittel, laufendes Entfernen der durch den Auftragnehmer verursachten Estrich-, Dämmstoff-, Verpackungs- und Materialreste, übliche Koordinations- und Abstimmungsleistungen mit den angrenzenden Gewerken. Gesondert ausgeschriebene Abdichtungen, gebundene Ausgleichsschüttungen, besondere Fugen, Duschenaussparungen, Sonderanschlüsse, Zusatzmittel, CM-Messungen und sonstige Sonderleistungen werden ausschließlich über die hierfür vorgesehenen Positionen vergütet. 6. Anordnungen, Änderungen und zusätzliche Leistungen Änderungen der ausgeschriebenen Leistung sowie zusätzliche oder geänderte Leistungen sind vor Ausführung der Bauleitung schriftlich anzuzeigen und hinsichtlich ihrer technischen und terminlichen Auswirkungen darzustellen. Die Ausführung und Vergütung zusätzlicher oder geänderter Leistungen richtet sich nach den vertraglichen Regelungen der VOB/B. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber vor Ausführung über einen erkennbaren zusätzlichen Vergütungsanspruch zu informieren. 13. Bedenkenhinweise und Behinderungen Bedenken hinsichtlich der vorgesehenen Ausführung, der Untergründe, der Vorleistungen, der Planung oder der Schnittstellen sind unverzüglich und vor Ausführung der betroffenen Leistungen schriftlich anzuzeigen. Behinderungen sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen mit den übrigen Gewerken so zu koordinieren, dass vermeidbare Behinderungen ausgeschlossen werden. 7. Baustelleneinrichtung und abschnittsweise Ausführung Eine gesonderte Vergütung für die allgemeine Baustelleneinrichtung, das Vorhalten, Umsetzen und Räumen von Maschinen, Geräten, Estrichpumpen, Förderleitungen, Werkzeugen, Hilfsmitteln, Materiallagern und sonstigen für die Ausführung erforderlichen Einrichtungen erfolgt nicht, soweit hierfür keine gesonderte Position vorgesehen ist. Die Estricharbeiten sind entsprechend dem Baufortschritt geschoss- und abschnittsweise auszuführen. Der Auftragnehmer hat bei seiner Kalkulation zu berücksichtigen, dass beheizte und unbeheizte Estrichflächen sowie die Abdichtungs-, Ausgleichs- und Dämmarbeiten in zeitlich oder räumlich getrennten Arbeitsabschnitten ausgeführt werden können. Übliche Aufwendungen aus dem geschossweisen Bauablauf, dem Umsetzen der Fördertechnik und der Koordination mit parallel tätigen Ausbaugewerken sind in die Einheitspreise einzurechnen, soweit sie aus den Ausschreibungsunterlagen und dem erkennbaren Bauablauf hervorgehen. 8. Schutz, Sauberkeit und Entsorgung Gelieferte Materialien sind entsprechend den Herstellervorgaben zu lagern und gegen Feuchtigkeit, Verschmutzung, Frost, Verformung und Beschädigung zu schützen. Frisch hergestellte Estrichflächen sind gegen unzulässige Belastungen, Erschütterungen, Zugluft, zu schnelle Austrocknung, Frost, Verschmutzung und Beschädigung zu schützen. Der Auftragnehmer hat die Bauleitung schriftlich über Begehbarkeit, Belastbarkeit, Schutzmaßnahmen und erforderliche Sperrzeiten zu informieren. Durch den Auftragnehmer verursachte Verschmutzungen sind laufend zu beseitigen. Estrichreste, Dämmstoffreste, Verpackungen, Folien, Verschnitt und sonstige Abfälle sind regelmäßig aus dem Gebäude zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. 9. QNG-/NaWoh-Anforderungen Das Gebäude soll eine QNG-Zertifizierung nach dem Bewertungssystem NaWoh erhalten. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die von ihm gelieferten und eingebauten Materialien und Systeme die für seinen Leistungsbereich mitgeteilten Anforderungen der Zertifizierung erfüllen. Dies betrifft insbesondere: Abdichtungsbahnen und Anschlussstreifen, Estrichmörtel und Bindemittel, Estrichzusatzmittel, gebundene Ausgleichsschüttungen, Wärme- und Trittschalldämmstoffe, Randdämmstreifen, Abdeckfolien und Trennlagen, Fugenprofile und Fugenmaterialien, Grundierungen, Kleber und sonstige Hilfsstoffe. Vor Verwendung sind die für die Prüfung und Freigabe erforderlichen Produktunterlagen rechtzeitig vorzulegen. Auf Verlangen ist eine produktbezogene Übersicht mit Hersteller, Produktbezeichnung, Artikelnummer, Einsatzbereich, vorgesehener Menge und zugehöriger Nachweisart zu übergeben. Ohne vorherige Zustimmung dürfen keine Produkte eingesetzt werden, bei denen die erforderlichen QNG-/NaWoh-Nachweise fehlen oder deren Konformität nicht geklärt ist. 10. Dokumentation und Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach den Bestimmungen der VOB/C, den jeweiligen Positionsbeschreibungen und dem gemeinsamen beziehungsweise prüffähig vorgelegten Aufmaß. Die Abrechnung ist nachvollziehbar und getrennt nach LV-Positionen, Geschossen, Estrichaufbauten und Ausführungsbereichen aufzustellen. Mit Abschluss der Leistungen sind sämtliche für Nachweis, Weiterbearbeitung, Gewährleistung und Zertifizierung erforderlichen Unterlagen vollständig und geordnet zu übergeben. Hierzu gehören insbesondere: Produkt- und Sicherheitsdatenblätter, technische Merkblätter, Leistungserklärungen und Konformitätsnachweise, Lieferscheine und Chargennachweise, soweit erforderlich, Nachweise zu Estrichart und Festigkeitsklasse, Nachweise zum Estrichbeschleuniger, Nachweise zu Abdichtungs-, Ausgleichs- und Dämmstoffen, Nachweise zur dynamischen Steifigkeit und Trittschallverbesserung, Dokumentation der ausgeführten Fugen, Dokumentation der Messstellen, CM- und Restfeuchtemessprotokolle, Aufheizprotokolle des HLS-Gewerks, Belegreifemeldungen, systembezogene Freistellungserklärungen, QNG-/NaWoh-relevante Produktnachweise. Die Dokumentationsunterlagen sind spätestens mit der Schlussrechnung vollständig vorzulegen. 11. Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Beauftragung beziehungsweise Freigabe durch den Auftraggeber oder die Bauleitung ausgeführt werden. Stundenlohnrapporte sind täglich zu erstellen und spätestens am folgenden Arbeitstag zur Bestätigung vorzulegen. Nicht nachvollziehbare oder nicht rechtzeitig vorgelegte Rapporte können nicht als prüffähiger Nachweis anerkannt werden. Fahrt- und Anfahrtszeiten werden nicht gesondert vergütet, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist. 12. Arbeitsschutz und Verkehrssicherung Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für die Sicherheit seines Arbeitsbereichs, die Betriebssicherheit seiner Maschinen, Estrichpumpen, Förderleitungen, Schläuche, Werkzeuge und Hilfsmittel sowie für die Einhaltung der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften. Erforderliche Absperrungen, Warnhinweise, Schutzmaßnahmen, Schlauchüberführungen, Stolperschutzmaßnahmen und Verkehrssicherungen sind vom Auftragnehmer bereitzustellen und für die Dauer seiner Arbeiten aufrechtzuerhalten.
Allgemeine Vorbemerkungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Estricharbeiten 0. Geltung und technische Grundlagen 0.1 Geltungsbereich Diese Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Vorbemerkungen und den jeweiligen Positionsbeschreibungen für sämtliche ausgeschriebenen Estrich-, Abdichtungs-, Ausgleichs-, Dämm- und Fugenarbeiten. 0.2 Regelwerke und Herstellervorschriften Die Leistungen sind nach den jeweils einschlägigen Bestimmungen der VOB/C, den geltenden Normen, den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den Verarbeitungs- und Systemvorgaben der Hersteller auszuführen. Insbesondere sind zu beachten: ATV DIN 18353 - Estricharbeiten, ATV DIN 18336 - Abdichtungsarbeiten, DIN 18560 - Estriche im Bauwesen, DIN EN 13813 - Estrichmörtel, Estrichmassen und Estriche, DIN 18202 - Toleranzen im Hochbau, DIN 18533 - Abdichtung von erdberührten Bauteilen, DIN 4108 - Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden, DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau, DIN EN 1264 - Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme, einschlägige Merkblätter des Bundesverbandes Estrich und Belag, technische Merkblätter des eingesetzten Estrichbeschleunigers, Herstellervorgaben der eingesetzten Abdichtungs-, Ausgleichs-, Dämmstoff-, Estrich- und Fugensysteme. 0.3 Vorrang der Positionsbeschreibung Konkrete Anforderungen der jeweiligen Positionsbeschreibung gehen diesen Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen vor. Abweichungen zwischen den Positionsbeschreibungen, den Ausführungsplänen und diesen Vertragsbedingungen sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen. 1. Allgemeine technische Anforderungen 1.1 Prüfung der Vorleistungen Vor Beginn der Arbeiten sind sämtliche Untergründe, Vorleistungen und Anschlussbedingungen auf Eignung für die ausgeschriebenen Leistungen zu prüfen. Mängel, Abweichungen oder technisch ungeeignete Vorleistungen sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen. Auf erkennbar ungeeigneten Untergründen oder mangelhaften Vorleistungen darf ohne vorherige Klärung und Freigabe nicht weitergearbeitet werden. 1.2 Systemverträglichkeit Es dürfen nur Materialien und Systemkomponenten verwendet werden, die für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet und untereinander verträglich sind. Bei Verwendung von Produkten unterschiedlicher Hersteller hat der Auftragnehmer die Eignung und Kompatibilität der Kombination nachzuweisen. 1.3 Maße, Höhen und Toleranzen Die Estrichflächen sind höhen-, flucht- und ebenengerecht herzustellen. Maßgeblich sind: freigegebene Ausführungsplanung, Bodenaufbauplanung, Meterrisse, Tür- und Schwellenplanung, Aufzugsanschlüsse, Belagsplanung, Fugenplan, zulässige Toleranzen nach DIN 18202. Soweit im Leistungsverzeichnis keine erhöhten Anforderungen festgelegt sind, gelten für die Ebenheit die Anforderungen der DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 3. Die vorgegebenen Gesamtaufbauhöhen und Fertigfußbodenhöhen sind einzuhalten. Abweichungen sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen. 2. Untergrund und Vorbereitung 2.1 Beschaffenheit der Untergründe Rohdecken und Bodenplatten sind vor Beginn der Arbeiten zu prüfen auf: ausreichende Festigkeit und Tragfähigkeit, Ebenheit und Höhenlage, lose oder absandende Bestandteile, Mörtel- und Betonreste, scharfkantige Erhöhungen, offene Fugen und Risse, Verschmutzungen, Feuchtigkeit, Durchdringungen und Aussparungen, Eignung für das vorgesehene Abdichtungs- beziehungsweise Fußbodenaufbausystem. 2.2 Reinigung Untergründe sind im für die nachfolgenden Leistungen erforderlichen Umfang zu reinigen. Lose Bestandteile, grobe Verschmutzungen, Mörtelreste und sonstige störende Fremdkörper sind zu entfernen. Weitergehende Untergrundsanierungen, Fräsarbeiten oder Ausgleichsmaßnahmen aufgrund mangelhafter Vorleistungen sind nur geschuldet, soweit sie gesondert ausgeschrieben oder beauftragt werden. 2.3 Leitungen auf Rohdecken Leitungen auf den Rohdecken müssen geordnet, ausreichend befestigt und so verlegt sein, dass ein fachgerechter Installationsausgleich und eine vollflächige Verlegung der nachfolgenden Dämmschichten möglich sind. Ungeordnete Leitungsführungen, lose Leitungen, unzulässige Rohrkreuzungen, zu hoch liegende Leitungsbündel oder sonstige Hindernisse sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen. 3. Abdichtung der Bodenplatte 3.1 Abdichtungssystem Die Bodenplatte im Untergeschoss ist entsprechend den Positionsbeschreibungen gegen Bodenfeuchtigkeit abzudichten. Die Ausführung erfolgt mit einer geeigneten Polymerbitumen-Abdichtungsbahn für die vorgesehenen Wassereinwirkungsklassen W1.1-E beziehungsweise W1.2-E. Als Leitprodukt ist Knauf Katja Sprint mit den zugehörigen Knauf-Anschlussstreifen oder ein technisch gleichwertiges und für den vorgesehenen Anwendungsfall nachgewiesenes System vorgesehen. 3.2 Untergrundvorbereitung Der Untergrund muss vor Verlegung der Abdichtung: ausreichend eben, sauber, trocken, frei von scharfkantigen Erhöhungen, frei von losen Bestandteilen, für die Verklebung der Nähte und Anschlüsse geeignet sein. Erforderliche systembezogene Voranstriche oder Grundierungen sind entsprechend den Herstellervorgaben auszuführen, soweit sie Bestandteil der jeweiligen Position sind. 3.3 Verlegung und Nahtausbildung Die Abdichtungsbahnen sind faltenfrei und ohne unzulässige Spannungen zu verlegen. Längsnähte sind mit der systembezogenen Mindestüberdeckung auszuführen und vollständig zu verkleben. Kopfstöße sind mit den zugehörigen selbstklebenden Anschlussstreifen dauerhaft dicht zu schließen. T-Stöße, Kreuzstöße und sonstige Anschlussbereiche sind entsprechend den Systemvorgaben auszubilden. Beschädigungen, offene Nähte und Fehlstellen sind vor Überdeckung der Abdichtung systemgerecht instand zu setzen. 3.4 Anschlüsse und Durchdringungen Anschlüsse an aufgehende Bauteile sind mit systemzugehörigen Anschlussstreifen dauerhaft dicht herzustellen. Rohrdurchführungen, Stützen, Schächte, Türbereiche und sonstige Einbauteile sind entsprechend der Detailplanung und den Herstellervorgaben anzuschließen. Die Abdichtung darf durch die nachfolgenden Arbeiten nicht beschädigt werden. Beschädigungen sind unverzüglich anzuzeigen und vor Einbau der Dämmschichten fachgerecht zu beseitigen. 4. Gebundene Ausgleichsschüttung 4.1 Anwendungsbereich Leitungszonen und Zwischenräume, die nicht mit passgenau zugeschnittenen Plattendämmstoffen ausgefüllt werden können, sind mit einer gebundenen Ausgleichsschüttung auszugleichen. Lose oder ungebundene Schüttungen sind nicht zulässig. 4.2 Materialanforderungen Die gebundene Ausgleichsschüttung muss: für die Verwendung unter schwimmenden Estrichen geeignet sein, ausreichende Druckfestigkeit und Formstabilität aufweisen, mit den angrenzenden Dämmstoffen verträglich sein, die vorhandenen Leitungen sicher umschließen, nach Erhärtung eine ebene und belastbare Oberfläche bilden, den Anforderungen der QNG-/NaWoh-Zertifizierung entsprechen. Produkt, Einbaudicke, Mindestüberdeckung, Verarbeitungsbedingungen und erforderliche Trocknungszeit richten sich nach den Herstellervorgaben und den Positionsbeschreibungen. 4.3 Ausführung Die Ausgleichsschüttung ist hohlraumfrei einzubauen und bis zur Oberkante der angrenzenden Grunddämmung abzuziehen. Leitungen dürfen beim Einbau nicht verschoben oder beschädigt werden. Die fertiggestellte Oberfläche muss eine vollflächige und ebene Auflage für die nachfolgende Trittschalldämmung bilden. Die nachfolgenden Dämmschichten dürfen erst nach ausreichender Erhärtung und Trocknung der Ausgleichsschüttung verlegt werden. 5. Dämmstoffe, Randdämmstreifen und Abdecklagen 5.1 Grund- und Wärmedämmung Die Grunddämmung ist entsprechend den ausgeschriebenen Bodenaufbauten als druckfeste Dämmschicht, insbesondere EPS DEO, WLS 040, auszuführen. Die planmäßigen Dicken betragen abhängig vom Bodenaufbau insbesondere 50 beziehungsweise 60 mm. Die Dämmplatten sind: vollflächig und eben, dicht gestoßen, ohne unzulässige Hohlstellen, ohne Kippstellen, mit passgenauen Anschlüssen, bei mehrlagiger Verlegung lagenversetzt einzubauen. Kreuzfugen und durchgehende Fugen mehrerer Dämmlagen sind zu vermeiden. Im Bereich der Installationsleitungen ist die Grunddämmung passgenau zuzuschneiden. Offene Hohlräume unter der Trittschalldämmung sind unzulässig. 5.2 Trittschalldämmung Die Trittschalldämmung ist entsprechend der Bodenaufbauplanung in einer Nenndicke von 30 mm auszuführen. Die Dämmstoffe müssen für schwimmende Zementestriche und Zementheizestriche geeignet sein und mindestens folgende Anforderungen erfüllen: Regelbereiche: Wärmeleitfähigkeitsstufe WLS 040, Anwendungstyp DES, dynamische Steifigkeit s´ = 20 MN/m³, bewertetes Trittschallverbesserungsmaß Delta Lw = 28 dB. Gemeinschaftsraum: Wärmeleitfähigkeitsstufe WLS 040, Anwendungstyp DES, dynamische Steifigkeit s´ = 15 MN/m³, bewertetes Trittschallverbesserungsmaß entsprechend dem Schallschutznachweis. Die zulässige Zusammendrückbarkeit der Dämmschicht ist unter Berücksichtigung der vorgesehenen Nutzlast, der Estrichdicke und der Anforderungen der DIN 18560 einzuhalten. Die nach den Schallschutznachweisen erforderlichen Produkteigenschaften sind durch Produktdatenblätter und geeignete Prüf- beziehungsweise Herstellerunterlagen nachzuweisen. 5.3 Verlegung der Trittschalldämmung Die Trittschalldämmung ist vollflächig, dicht gestoßen und ohne Schallbrücken zu verlegen. Sie muss vollständig und eben auf der Grunddämmung beziehungsweise der gebundenen Ausgleichsschüttung aufliegen. Hohlstellen, offene Fugen, unzulässige Höhenversätze und nicht unterstützte Dämmstoffbereiche sind nicht zulässig. Bei mehrlagigen Dämmkonstruktionen sind die Plattenstöße der einzelnen Lagen gegeneinander zu versetzen. 5.4 Randdämmstreifen Randdämmstreifen sind umlaufend an allen aufgehenden und die Estrichplatte durchdringenden Bauteilen einzubauen. Die Randdämmstreifen müssen ausreichend dick und hoch sein, damit der Estrich einschließlich Bodenbelag vollständig von den angrenzenden Bauteilen getrennt wird. Schallbrücken und starre Verbindungen zwischen Estrichplatte und angrenzenden Bauteilen sind unzulässig. Die Randdämmstreifen dürfen erst nach Herstellung des Bodenbelags beziehungsweise nach Vorgabe der Bauleitung abgeschnitten werden. 5.5 Abdeckfolie und Trennlage Auf der Trittschalldämmung ist eine für die vorgesehene Estrichkonstruktion geeignete Abdeckfolie zu verlegen. Ein Eindringen von Estrichmörtel zwischen oder unter die Dämmstoffplatten ist zu verhindern. 6. Unbeheizte schwimmende Zementestriche 6.1 Allgemeines Unbeheizte Zementestriche sind als schwimmende Estriche auf den ausgeschriebenen Dämm- und Trennlagen herzustellen. Die Estrichplatte ist vollständig von angrenzenden Bauteilen und Einbauteilen zu trennen. 6.2 Estrichaufbauten Entsprechend der Bodenaufbauplanung sind insbesondere folgende unbeheizte Estriche vorgesehen: BO 01 - Untergeschoss, geflieste Treppenbereiche: Zementestrich CT-C35-F5, Estrichnenndicke 50 mm, schwimmende Ausführung auf Trittschalldämmung. BO 02 - Untergeschoss, Estrich mit Anstrich: Zementestrich CT-C35-F5, Estrichnenndicke 60 mm, schwimmende Ausführung auf Trittschalldämmung. Maßgeblich bleiben die jeweiligen Positionsbeschreibungen und die freigegebene Bodenaufbauplanung. 6.3 Einbau und Oberfläche Der Estrich ist gleichmäßig und homogen einzubauen, fachgerecht zu verdichten, höhengerecht abzuziehen und für die nachfolgenden Oberflächen- beziehungsweise Bodenbelagsarbeiten geeignet herzustellen. Starre Anschlüsse, Mörtelbrücken und sonstige Schallbrücken sind unzulässig. 7. Zementheizestrich 7.1 Allgemeines Zementheizestriche sind als schwimmende Estriche mit integrierter Fußbodenheizung auszuführen. Die Estricharbeiten sind auf das durch den HLS-Unternehmer ausgeführte Fußbodenheizungssystem mit Heizrohren aus PE-Xa, Abmessung 17 × 2 mm, abzustimmen. 7.2 Estrichaufbauten Entsprechend der Bodenaufbauplanung sind insbesondere folgende Heizestriche vorgesehen: BO 03 - EG bis 2. OG, geflieste Treppenhaus- und Flurbereiche: Zementestrich CT-C35-F5, beheizte Ausführung, Estrichnenndicke 65 mm, geplante Bezeichnung H65. BO 04 - EG bis 2. OG, Wohnungen mit Vinylbelag: Zementestrich CT-C35-F5, beheizte Ausführung, Estrichnenndicke 65 mm, geplante Bezeichnung H65. BO 05 - EG bis 2. OG, geflieste Bäder: Zementestrich CT-C35-F7, beheizte Ausführung, Estrichnenndicke 55 mm, geplante Bezeichnung H55, erforderliche Rohrüberdeckung mindestens 35 mm. Maßgeblich bleiben die jeweiligen Positionsbeschreibungen und die freigegebene Bodenaufbauplanung. 7.3 Prüfung der Fußbodenheizung Vor Einbau des Heizestrichs ist zu prüfen, ob: die Heizrohre vollständig verlegt sind, die Heizrohre ausreichend gegen Aufschwimmen befestigt sind, die geplante Höhenlage eingehalten ist, die erforderliche Rohrüberdeckung hergestellt werden kann, die Heizkreise mit dem Fugenplan abgestimmt sind, die Schutzrohre an zulässigen Fugenquerungen eingebaut sind, die Messstellen gekennzeichnet sind, die Druckprüfung durchgeführt wurde, das Druckprüfprotokoll vorliegt, die Freigabe des HLS-Unternehmers erteilt wurde. 7.4 Schutz der Fußbodenheizung Beim Einbringen des Estrichs sind Heizrohre, Befestigungen, Messstellen und sonstige Systembestandteile vor Beschädigung und Lageveränderung zu schützen. Festgestellte Beschädigungen, lose Befestigungen, aufschwimmende Heizrohre oder sonstige Abweichungen sind unverzüglich der Bauleitung und dem HLS-Unternehmer anzuzeigen. Der Estrich darf erst weiter eingebaut werden, wenn die betroffenen Bereiche geprüft und freigegeben wurden. 8. Estrichbeschleuniger 8.1 Vorgesehenes System Sämtliche ausgeschriebenen Zementestriche sind entsprechend den Positionsbeschreibungen mit einem geeigneten Estrichzusatzmittel zur Trocknungsbeschleunigung herzustellen. Als Leitprodukt ist vorgesehen: CONTOPP RS 10 der Knopp GmbH oder gleichwertig. 8.2 Anforderungen Das Beschleunigersystem muss mindestens: für Zementestriche nach DIN EN 13813 geeignet sein, für schwimmende Zementestriche und Zementheizestriche geeignet sein, die ausgeschriebenen Festigkeitsklassen sicher erreichen, die Aufheizbarkeit nach etwa vier Tagen ermöglichen, bei Einhaltung der Systemvorgaben eine Belegreife nach etwa 14 Tagen ermöglichen, im Festestrich nachweisbar sein, mindestens EMICODE EC1PLUS oder einen gleichwertigen Emissionsnachweis besitzen, die Anforderungen aus QNG/NaWoh erfüllen. Die genannten Zeiten setzen geeignete Baustellenbedingungen, eine systemgerechte Dosierung, Verarbeitung und Nachbehandlung sowie die Einhaltung des vorgeschriebenen Aufheiz- und Lüftungsablaufs voraus. 8.3 Verarbeitung und Nachweisführung Dosierung, Mischungsverhältnis, Verarbeitung, Nachbehandlung und Aufheizung haben nach den verbindlichen Vorgaben des Systemherstellers zu erfolgen. Die Dosierung ist für jeden Herstellungstag nachvollziehbar zu dokumentieren. Lieferscheine, Chargenangaben und sonstige Systemnachweise sind aufzubewahren und der Bauleitung auf Verlangen vorzulegen. Gleichwertige Produkte dürfen nur nach vorheriger Freigabe verwendet werden. Die Gleichwertigkeit ist hinsichtlich technischer Eigenschaften, Trocknungsverhalten, Nachweisbarkeit, Emissionen und systembezogener Belegreifemessung nachzuweisen. 9. Bodengleiche Duschen 9.1 Aussparung der Estrichflächen Die Zementestrichplatte ist im Bereich der bodengleichen Duschen vollständig auszusparen. Die planmäßige Grundfläche beträgt je Dusche: 1,20 × 1,20 m. Die planmäßige Länge der Duschrinne beträgt: 80 cm. Maßgeblich sind die freigegebenen Ausführungspläne und die tatsächliche Lage der durch das HLS-Gewerk eingebauten Entwässerungskomponenten. 9.2 Abschalung Die Estrichfelder sind entlang der Duschflächen maß- und höhengerecht abzuschalen. Die angrenzenden Dämmschichten, Randdämmstreifen und Abdecklagen sind entsprechend der freigegebenen Detailplanung anzuarbeiten. 9.3 Leistungsabgrenzung Der Gefälleestrich und die Verbundabdichtung innerhalb der Duschflächen werden durch das Gewerk Fliesenarbeiten ausgeführt. Der Auftragnehmer Estrich hat vor Ausführung die Lage und Abmessungen der Duschflächen mit der Bauleitung sowie den Gewerken HLS und Fliesenarbeiten abzugleichen. 10. Fugen 10.1 Fugenplan Die Ausführung der Fugen erfolgt entsprechend dem durch die Architektur erstellten und freigegebenen Fugenplan. Der Auftragnehmer hat den Fugenplan vor Ausführung auf Übereinstimmung mit folgenden Randbedingungen zu prüfen: Raumgeometrien, Bauwerksfugen, Türdurchgänge, Heizkreise und Heizkreisgruppen, beheizte und unbeheizte Flächen, Belagswechsel, Duschenaussparungen, Einschnürungen und sonstige geometrische Zwangspunkte. Fehlende, unklare oder erkennbar ungeeignete Festlegungen sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen. 10.2 Bauwerksfugen Bauwerksfugen sind deckungsgleich durch die gesamte Fußboden- und Estrichkonstruktion zu übernehmen. Eine Überbrückung von Bauwerksfugen durch Dämmstoffe, Estrich oder starre Bodenbelagskonstruktionen ist unzulässig, soweit keine ausdrücklich freigegebene Sonderkonstruktion vorliegt. 10.3 Bewegungsfugen Bewegungsfugen sind entsprechend dem Fugenplan über die vollständige Estrichdicke bis zur Dämmlage auszubilden. Die angrenzenden Estrichfelder müssen vollständig voneinander getrennt sein. Die Fugen dürfen nicht durch Estrichmörtel oder sonstige starre Stoffe überbrückt werden. Heizrohre dürfen Bewegungsfugen nur kreuzen, wenn dies im Fugen- und Heizkreisplan vorgesehen ist. Erforderliche Schutzrohre an den Heizrohren werden durch das HLS-Gewerk ausgeführt. 10.4 Scheinfugen Scheinfugen sind entsprechend dem Fugenplan beziehungsweise den technischen Erfordernissen rechtzeitig und in ausreichender Tiefe herzustellen. Das kraftschlüssige Schließen beziehungsweise Verharzen von Scheinfugen ist nur geschuldet, soweit es in einer gesonderten Position beschrieben ist. 10.5 Arbeitsfugen Arbeitsfugen sind nur zulässig, wenn sie aufgrund des Bauablaufs unvermeidbar oder vorab mit der Bauleitung abgestimmt sind. Sie sind geradlinig herzustellen und so auszubilden, dass ein späteres kraftschlüssiges Schließen möglich ist, sofern sie nicht dauerhaft als Bewegungsfuge bestehen bleiben müssen. Bewegungsfugen und Bauwerksfugen dürfen nicht kraftschlüssig geschlossen werden. 11. Klimatische Bedingungen, Einbau und Nachbehandlung 11.1 Ausführungsbedingungen Estricharbeiten dürfen nur unter klimatischen Bedingungen ausgeführt werden, die eine fachgerechte Herstellung, Erhärtung und Trocknung ermöglichen. Ungeeignete Temperaturen, Frostgefahr, übermäßige Zugluft, hohe Luftfeuchtigkeit, fehlende Beheizbarkeit oder unzureichende Lüftungsmöglichkeiten sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen. 11.2 Einbau Der Estrichmörtel ist: gleichmäßig und homogen herzustellen, entsprechend dem Beschleunigersystem zu dosieren, fachgerecht zu fördern und einzubringen, sorgfältig zu verdichten, höhengerecht abzuziehen, gleichmäßig abzureiben beziehungsweise zu glätten, in der ausgeschriebenen Festigkeitsklasse herzustellen. Schwankungen der Estrichdicke, unzureichende Rohrüberdeckungen und unzulässige Höhenabweichungen sind zu vermeiden. 11.3 Nachbehandlung und Schutz Frische Estrichflächen sind gegen: zu schnelle Austrocknung, Zugluft, direkte Sonneneinstrahlung, Frost, Erschütterungen, unzulässige Belastungen, Verschmutzung, Beschädigung zu schützen. Der Auftragnehmer hat die Bauleitung über Begehbarkeit, Belastbarkeit, Lüftungsbeginn und erforderliche Sperrzeiten zu informieren. 12. Funktionsheizen und Belegreifheizen 12.1 Zuständigkeit Die Bereitstellung und Bedienung der Heiztechnik sowie die Durchführung und Überwachung des Funktions- und Belegreifheizens erfolgen durch das Gewerk HLS. 12.2 Mitwirkung des Estrichunternehmers Der Auftragnehmer Estrich hat: das verwendete Estrich- und Beschleunigersystem schriftlich mitzuteilen, den frühestmöglichen Aufheizbeginn anzugeben, die verbindlichen Aufheizvorgaben des Systemherstellers zu übergeben, den Estrich für den Aufheizbeginn schriftlich freizugeben, bei der Festlegung des Aufheizprogramms mitzuwirken, das Aufheizprotokoll auf Übereinstimmung mit den Systemvorgaben zu prüfen, erkennbare Abweichungen unverzüglich anzuzeigen. Das Funktionsheizen dient der Prüfung der beheizten Fußbodenkonstruktion und ersetzt nicht den Nachweis der Belegreife. 13. Belegreife und Feuchtemessung 13.1 Allgemeines Die Belegreife ist vor Beginn der Bodenbelags- und Fliesenarbeiten nachzuweisen. Maßgeblich sind: Estrichart und Estrichdicke, verwendetes Beschleunigersystem, vorgesehener Bodenbelag, Herstellervorgaben, dokumentierter Aufheizverlauf, klimatische Bedingungen, Ergebnisse der Feuchtemessung. 13.2 Messstellen Die Lage der Messstellen ist vor Estricheinbau zwischen Estrichunternehmer, HLS-Unternehmer und Bauleitung abzustimmen. Die Messstellen müssen außerhalb unmittelbarer Heizrohrbereiche, Rohrbögen, Verteileranbindungen, Leitungsbündel und Bewegungsfugen liegen. Die Messstellenmarkierungen werden entsprechend der Leistungsabgrenzung durch das HLS-Gewerk eingebaut. Der Estrichunternehmer hat deren Lage vor Estricheinbau zu prüfen. 13.3 CM- und systembezogene Messungen CM-Messungen und systembezogene Restfeuchtemessungen sind entsprechend den einschlägigen Regeln und den verbindlichen Vorgaben des Beschleunigerherstellers auszuführen. Die Messprotokolle müssen mindestens enthalten: Bauvorhaben und Messbereich, Geschoss und Raum, Estrichart und Estrichdicke, Datum des Estricheinbaus, verwendetes Beschleunigersystem, Datum und Ergebnis der Messung, vorgesehener Bodenbelag, Bewertung der Belegreife, Name und Unterschrift des Prüfers. 13.4 Systembezogene Freistellung Bei Verwendung von CONTOPP RS 10 oder einem gleichwertigen Beschleunigersystem ist der Systemhersteller beziehungsweise Lieferant entsprechend den ausgeschriebenen Positionen in die Restfeuchtemessung und Nachweisführung einzubinden. Erforderliche Freistellungserklärungen, Produktionskontrollen und Systemnachweise sind vor Freigabe der Flächen für nachfolgende Bodenbelagsarbeiten vorzulegen. 14. Oberfläche und Nachbearbeitung 14.1 Oberflächenbeschaffenheit Estrichoberflächen sind so herzustellen, dass die vorgesehenen Bodenbeläge beziehungsweise Beschichtungssysteme fachgerecht aufgebracht werden können. 14.2 Sinterschichten und Schleifarbeiten Ausführungstechnisch vermeidbare Sinterschichten und sonstige störende Oberflächenbildungen sind zu vermeiden. Soweit das Entfernen einer Sinterschicht aufgrund der eingesetzten Estrichart, des Beschleunigersystems oder der Herstellervorgaben zwingend erforderlich ist, ist dies Bestandteil der Estrichleistung, sofern die Positionsbeschreibung nichts Abweichendes regelt. Darüber hinausgehende Schleif-, Fräs- oder Spachtelarbeiten sind nur geschuldet, wenn sie gesondert ausgeschrieben beziehungsweise beauftragt werden. 15. Risse, Hohllagen und sonstige Mängel Risse, Hohllagen, Schüsselungen, Randabsenkungen, Ausbrüche, unzureichende Festigkeiten, unzulässige Höhenabweichungen oder sonstige Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Soweit die Ursache aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammt, sind die Mängel auf dessen Kosten fachgerecht zu beseitigen. Risssanierungen sind mit einem für den jeweiligen Estrich und Bodenbelag geeigneten System auszuführen. Bewegungsfugen, Bauwerksfugen und sonstige dauerhaft erforderliche Trennungen dürfen nicht kraftschlüssig geschlossen werden. Vor Sanierungsmaßnahmen im Bereich von Heizestrichen ist die Lage der Heizrohre festzustellen und mit dem HLS-Unternehmer abzustimmen. 16. Technische Dokumentation Nach Abschluss der Arbeiten sind die technischen Nachweise vollständig und geordnet zu übergeben. Hierzu gehören insbesondere: Produktdatenblätter und technische Merkblätter, Leistungserklärungen und Konformitätsnachweise, Nachweise der Abdichtungsprodukte, Nachweise zur gebundenen Ausgleichsschüttung, Nachweise der Dämmstoffarten und Dämmstoffdicken, Nachweise zur dynamischen Steifigkeit, Nachweise zum Trittschallverbesserungsmaß, Nachweise der Estrichfestigkeitsklassen, Lieferscheine und Chargennachweise, Dosierungsnachweise des Estrichbeschleunigers, Dokumentation der ausgeführten Fugen, Aufheizprotokolle, CM- und Restfeuchtemessprotokolle, systembezogene Freistellungserklärungen, Belegreifemeldungen, QNG-/NaWoh-relevante Produktnachweise. Die technischen Unterlagen sind den jeweiligen Geschossen, Bodenaufbauten und Ausführungsbereichen nachvollziehbar zuzuordnen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Estricharbeiten
01 Vorbereitende Arbeiten/ Dämm- und Trennlagen
01
Vorbereitende Arbeiten/ Dämm- und Trennlagen
01.__.0001 Betonsohle reinigen und prüfen Reinigen und Prüfen der vorhandenen Stahlbetonbodenplatte beziehungsweise Stahlbetondecken als vorbereitende Leistung für die nachfolgenden Bodenabdichtungs-, Dämm- und Estricharbeiten. Im Untergeschoss erfolgt die Vorbereitung zur Aufnahme der ausgeschriebenen Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit. In den übrigen Geschossen erfolgt die Vorbereitung zur Aufnahme der Dämm- und schwimmenden Estrichkonstruktionen. Die Betonflächen sind vor Ausführung der nachfolgenden Arbeiten insbesondere zu prüfen auf: Tragfähigkeit und Oberflächenfestigkeit, Ebenheit und Höhenlage, lose, absandende oder nicht ausreichend haftende Bestandteile, Mörtel- und Betonreste, scharfkantige Erhöhungen und Grate, Verschmutzungen und Fremdkörper, Risse, Fugen und Fehlstellen, Durchdringungen und Aussparungen, Feuchtezustand und Eignung für den vorgesehenen Bodenaufbau. Die Flächen sind gründlich abzukehren. Lose Bestandteile sowie baustellenübliche, örtlich begrenzte und mit Handwerkzeugen entfernbare Mörtel- und Betonreste sind abzuschaben beziehungsweise abzustemmen. Scharfkantige Erhöhungen und Grate, welche die Abdichtung oder den weiteren Fußbodenaufbau beschädigen beziehungsweise beeinträchtigen können, sind zu beseitigen. Anfallender Schmutz, Rückstände und sonstige Abfälle sind aufzunehmen, aus dem Gebäude zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Nicht enthalten sind großflächige Schleif-, Fräs- oder Kugelstrahlarbeiten sowie die Beseitigung von Öl, Farbe, Beschichtungen oder sonstigen außergewöhnlichen Verunreinigungen. Einschließlich sämtlicher Arbeitsgänge, Werkzeuge, Handgeräte, Hilfsmittel, innerbaustelliger Transporte sowie der ordnungsgemäßen Entsorgung der anfallenden Rückstände.
01.__.0001
Betonsohle reinigen und prüfen
1.901,00
01.__.0002 Grunddämmung/ Wärmedämmung DEO, WLG 035, d=50mm Liefern und fachgerecht Verlegen einer Wärmedämmung / Grunddämmung als untere Dämmlage unter schwimmenden Estrichkonstruktionen, zur Aufnahme der nachfolgenden durchgehenden Trittschalldämmung. Ausführung auf vorbereiteter und gereinigter Rohdecke. Dämmstoff aus expandiertem Polystyrol-Hartschaum EPS oder gleichwertig, geeignet für die Verwendung unter schwimmenden Estrichen. Anwendungsgebiet nach DIN 4108-10: DEO, Innendämmung der Decke oder Bodenplatte oberseitig unter Estrich ohne Schallschutzanforderungen. Wärmeleitfähigkeitsstufe: WLS 040 Dämmstoffdicke: 50 mm Die Wärmedämmung ist vollflächig, eben, dicht gestoßen und ohne unzulässige Hohlstellen zu verlegen. Plattenstöße sind sauber und passgenau auszuführen. Kreuzfugen sind zu vermeiden. Im Bereich von Leitungen, Kabeln, Leerrohren, Rohrleitungen, Schächten und sonstigen Einbauten ist die Wärmedämmung passgenau anzuschneiden und so zu verlegen, dass eine ebene, tragfähige und vollflächige Auflagerfläche für die nachfolgende Trittschalldämmung entsteht. Die Oberseite der Wärmedämmung muss nach Abschluss der Verlegung eine für die Aufnahme der durchgehenden Trittschalldämmung geeignete, möglichst ebene und tragfähige Fläche bilden. Hohlstellen, Kippstellen, offene Fugen, unzulässige Höhenversätze und nicht ausreichend unterstützte Dämmstoffbereiche sind unzulässig. Druckbelastbarkeit: Druckspannung bei 10 % Stauchung CS(10) = 150 kPa, entsprechend EPS 035 DEO dh oder gleichwertig. Die Verlegung hat entsprechend DIN 18560, DIN 4108-10, den einschlägigen Merkblättern sowie den Herstellervorgaben zu erfolgen. Einschließlich sämtlicher Zuschnitt-, Anpassungs-, Stoß-, Rand-, Eck- und Nebenarbeiten sowie aller erforderlichen Materialien, Werkzeuge, Hilfsmittel und innerbaustelliger Transporte.
01.__.0002
Grunddämmung/ Wärmedämmung DEO, WLG 035, d=50mm
310,00
01.__.0003 Grunddämmung/ Wärmedämmung DEO, WLG 035, d=60mm Liefern und fachgerecht Verlegen einer Wärmedämmung / Grunddämmung als untere Dämmlage unter schwimmenden Estrichkonstruktionen, zur Aufnahme der nachfolgenden durchgehenden Trittschalldämmung. Ausführung auf vorbereiteter und gereinigter Rohdecke. Dämmstoff aus expandiertem Polystyrol-Hartschaum EPS oder gleichwertig, geeignet für die Verwendung unter schwimmenden Estrichen. Anwendungsgebiet nach DIN 4108-10: DEO, Innendämmung der Decke oder Bodenplatte oberseitig unter Estrich ohne Schallschutzanforderungen. Wärmeleitfähigkeitsstufe: WLS 040 Dämmstoffdicke: 60 mm Die Wärmedämmung ist vollflächig, eben, dicht gestoßen und ohne unzulässige Hohlstellen zu verlegen. Plattenstöße sind sauber und passgenau auszuführen. Kreuzfugen sind zu vermeiden. Im Bereich von Leitungen, Kabeln, Leerrohren, Rohrleitungen, Schächten und sonstigen Einbauten ist die Wärmedämmung passgenau anzuschneiden und so zu verlegen, dass eine ebene, tragfähige und vollflächige Auflagerfläche für die nachfolgende Trittschalldämmung entsteht. Die Oberseite der Wärmedämmung muss nach Abschluss der Verlegung eine für die Aufnahme der durchgehenden Trittschalldämmung geeignete, möglichst ebene und tragfähige Fläche bilden. Hohlstellen, Kippstellen, offene Fugen, unzulässige Höhenversätze und nicht ausreichend unterstützte Dämmstoffbereiche sind unzulässig. Druckbelastbarkeit: Druckspannung bei 10 % Stauchung CS(10) = 150 kPa, entsprechend EPS 035 DEO dh oder gleichwertig. Die Verlegung hat entsprechend DIN 18560, DIN 4108-10, den einschlägigen Merkblättern sowie den Herstellervorgaben zu erfolgen. Einschließlich sämtlicher Zuschnitt-, Anpassungs-, Stoß-, Rand-, Eck- und Nebenarbeiten sowie aller erforderlichen Materialien, Werkzeuge, Hilfsmittel und innerbaustelliger Transporte.
01.__.0003
Grunddämmung/ Wärmedämmung DEO, WLG 035, d=60mm
1.097,50
01.__.0004 Höhenausgleich mit zementgebundener Schüttung Herstellen eines gebundenen Höhenausgleichs auf der Rohdecke im Bereich von Kabeln, Leerrohren, Rohrleitungen, Schächten, Durchdringungen, Leitungsbündeln und sonstigen Unebenheiten als vorbereitende Leistung zur planebenen Verlegung der nachfolgenden Dämm- und Estrichkonstruktion. Ausführung mit werkseitig vorgemischtem, zementgebundenem Leichtausgleichsmörtel / gebundener Ausgleichsschüttung, geeignet für Innenräume und für den Einsatz unter schwimmenden Estrichkonstruktionen. Produkt: UZIN SC 914 Turbo oder gleichwertig. Der Höhenausgleich ist so einzubauen, dass Leitungen, Rohre, Kabel, Leerrohre und sonstige Einbauteile hohlraumarm und standsicher eingebettet bzw. ausgeglichen werden und die nachfolgende Dämmlage vollflächig, eben, kippsicher und ohne unzulässige Hohlstellen verlegt werden kann. Die Leistung umfasst insbesondere: Prüfen des Untergrundes und der vorhandenen Leitungsführungen, Reinigen der auszugleichenden Bereiche im erforderlichen Umfang, Liefern und Einbringen des zementgebundenen Leichtausgleichsmörtels, höhengerechtes Verteilen, Anarbeiten und Abziehen des Materials, Ausgleichen von Höhenversätzen im Bereich von Rohren, Kabeln, Leerrohren, Schächten, Leitungsquerungen und Durchdringungen, Anarbeiten an angrenzende Bauteile, Leitungen und Einbauteile, Herstellen einer ebenen und tragfähigen Oberfläche für die nachfolgende Dämmstoffverlegung, Einhaltung der erforderlichen Abbinde-, Begehbarkeits- und Belegereifezeiten gemäß Herstellervorgabe, sämtliche Misch-, Förder-, Einbau-, Zuschnitt-, Anpassungs-, Hilfs- und Nebenarbeiten. Der Leichtausgleichsmörtel muss mindestens folgende Eigenschaften aufweisen: zementgebunden und werkseitig vorgemischt, geeignet für Innenräume, geeignet als Höhenausgleich unter Dämmlagen und schwimmenden Estrichen, Flächengewicht ausgehärtet ca. 3,5 kg/m² je cm Schichtdicke, Druckfestigkeit mindestens 0,5 N/mm², Wärmeleitfähigkeit ca. 0,12 W/(mK), begehbar nach ca. 12 Stunden belegereif nach ca. 48 Stunden Baustoffklasse mindestens A2-s1, d0 nach DIN EN 13501-1, allgemeine bauaufsichtliche Zulassung bzw. geeigneter Verwendbarkeitsnachweis.
01.__.0004
Höhenausgleich mit zementgebundener Schüttung
8,00
01.__.0005 Trittschalldämmung unter schwimmenden Estrich, d=30mm Liefern und fachgerecht Verlegen einer durchgehenden Trittschalldämmung als obere Dämmlage unter schwimmenden Estrichkonstruktionen, einschließlich Heizestrichen mit Fußbodenheizung. Die Trittschalldämmung wird auf der zuvor verlegten Wärmedämmung verlegt. Leitungen, Kabel, Leerrohre, Rohrleitungen, Leitungsbündel, Schächte und sonstige Einbauten dürfen die Trittschalldämmung nicht unterbrechen. Die Leitungsverlegung hat ausschließlich in der Ebene der Wärmedämmung bzw. in hierfür vorgesehenen Ausgleichslagen unterhalb der Trittschalldämmung zu erfolgen. Trittschalldämmung aus expandiertem Polystyrol-Hartschaum EPS mit Tackerfolie (aufkaschierte Gewebefolie, farbiger Rasteraufdruck, Selbstklebestreifen) oder gleichwertigem, für den vorgesehenen Anwendungsbereich geeignetem Trittschalldämmstoff nach DIN 4108-10. Anwendungsgebiet: DES, Innendämmung der Decke oder Bodenplatte oberseitig unter Estrich mit Schallschutzanforderungen. Für den Einsatz unter Fußbodenheizungssystemen. Produkteigenschaft: sm, Trittschalldämmung mit mittlerer Zusammendrückbarkeit. Dämmstoffdicke: 30 mm Wärmeleitfähigkeitsgruppe / Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit: WLG 040 gemäß Planung bzw. Wärmeschutznachweis. Dynamische Steifigkeit : nach schallschutztechnischem Nachweis, jedoch höchstens SD 20 MN/m³, sofern im Schallschutznachweis keine abweichenden Anforderungen festgelegt sind. Zusammendrückbarkeit: CP3 = 3 mm. Die Dämmschicht ist vollflächig, eben, dicht gestoßen und ohne unzulässige Hohlstellen zu verlegen. Plattenstöße sind sauber und passgenau auszuführen und zusätzlich mit Klebeand abzudichten. Kreuzfugen sind zu vermeiden. Bei mehrlagiger Dämmstoffverlegung sind die Stöße der einzelnen Lagen gegeneinander versetzt anzuordnen. Die Trittschalldämmung ist durchgehend und ununterbrochen über die gesamte Estrichfläche zu verlegen. Ausschnitte, Unterbrechungen, Ausklinkungen oder Schwächungen im Bereich von Leitungen, Kabeln, Leerrohren, Rohrleitungen, Leitungsbündeln oder sonstigen Installationen sind unzulässig. Die Trittschalldämmung darf nur auf einer ebenen, tragfähigen und für die Dämmstoffverlegung geeigneten Unterlage verlegt werden. Die darunterliegende Wärmedämmung bzw. der Höhenausgleich muss so ausgeführt sein, dass die Trittschalldämmung vollflächig aufliegt und die schwimmende Estrichkonstruktion keine Schallbrücken, Hohlstellen oder unzulässigen Setzungen aufweist. Bei Kombination von Trittschall- und Wärmedämmlagen ist die zulässige Zusammendrückbarkeit der Gesamtdämmschicht einzuhalten. Bei mehrlagigen Dämmschichten darf die Summe der Zusammendrückbarkeit der einzelnen Lagen die zulässigen Grenzwerte nicht überschreiten. Schallbrücken durch Mörtelreste, starre Anschlüsse, Leitungen, Einbauteile, Befestigungsmittel oder mangelhafte Randanschlüsse sind unzulässig. Beschädigte, eingedrückte oder nicht passgenau verlegte Dämmstoffbereiche sind vor Einbau weiterer Schichten auszutauschen. Die Verlegung hat entsprechend DIN 18560, DIN 4108-10, DIN 4109, den einschlägigen Merkblättern sowie den Herstellervorgaben zu erfolgen. Einschließlich sämtlicher Zuschnitt-, Anpassungs-, Stoß-, Rand-, Eck- und Nebenarbeiten sowie aller erforderlichen Materialien, Werkzeuge, Hilfsmittel und innerbaustelliger Transporte.
01.__.0005
Trittschalldämmung unter schwimmenden Estrich, d=30mm
1.901,00
02 Abdichtung gegen Bodenfeuchte
02
Abdichtung gegen Bodenfeuchte
02.__.0001 Abdichtung gg. Bodenfeuchte Abdichtung gg. Bodenfeuchtigkeit m. Polymerbitumenbahn Aufbringen einer Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit (DIN 18533-1: Wassereinwirkungsklasse W1.1-E und W 1.2-E), auf Rohbetondecke, als Abdichtungsbahn aus Polymerbitumen mit Aluminiumeinlage und Glasvliesverstärkung, ca. 0,9 mm dick, Rollenbreite 1,25 m, sd-Wert = 1500 m, Längsnähte selbstklebend, 10 cm Stoß-Überlappung, radondicht, emissionsarm (geprüft nach AgBB). Kopfstöße der Abdichtungsbahn mit seblbstklebenden Anschlussstreifen schließen, Abdichtungsbahn an aufgehender Mauerwerks- bzw. Betonwände verkleben,  Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis ist vorzulegen. Produkt: Knauf Abdichtungsbahn Katja Sprint und Knauf Anschlussstreifen
02.__.0001
Abdichtung gg. Bodenfeuchte
494,00
02.__.0002 Anschlussstreifen als Anschlüsse an aufgehende Bauteile Bodenabdichtung - Anschlüsse an aufgehende Bauteile herstellen Anschlüsse an aufgehende Bauteile mit selbstklebendem Anschlussstreifen aus Polymerbitumen. Produkt: Knauf Anschlussstreifen
02.__.0002
Anschlussstreifen als Anschlüsse an aufgehende Bauteile
368,00
m
03 Heizestrich mit Fußbodenheizung
03
Heizestrich mit Fußbodenheizung
03.__.0001 Zement-Heizestrich CT-C35-F5, d=65mm Liefern und fachgerecht Einbauen eines hydraulisch erhärtenden, schnelltrocknenden und emissionsarmen Zement-Heizestrichs als schwimmender Estrich auf Dämmschicht nach DIN 18560-2 und DIN EN 13813. Ausführung auf den in den Vorpositionen beschriebenen Dämm-, Trenn- und Randdämmstreifenkonstruktionen sowie auf der bauseits hergestellten und freigegebenen Fußbodenheizung. Estrichart: Zement-Heizestrich auf Dämmschicht, schwimmend Festigkeitsklasse: CT-C35-F5 Estrichnenndicke: 65 mm Die Estrichqualität ist so herzustellen, dass die Anforderungen an die Druckfestigkeitsklasse C35 und die Biegezugfestigkeitsklasse F5 sicher erreicht werden. Ausführung mit Estrichzusatzmittel zur Estrichbeschleunigung: Produkt: CONTOPP® RS 10 der Firma Knopp GmbH oder gleichwertig. Das Zusatzmittel muss für die Herstellung eines schnelltrocknenden Zementestrichs nach DIN EN 13813 geeignet sein. Das Zusatzmittel muss mindestens folgende Eigenschaften aufweisen: geeignet für schnelltrocknenden Zementestrich nach DIN EN 13813, geeignet für Heizestrich auf Dämmschicht nach DIN 18560-2, Begehbarkeit nach ca. 36 Stunden, Aufheizbarkeit ca. 4 Tage nach Estricheinbau, Belegreife nach ca. 14 Tagen bei Einhaltung der Herstellervorgaben, Nachweisbarkeit im Festestrich, emissionsarm, mindestens EMICODE EC1plus oder gleichwertig, gelistet im DGNB-Navigator oder gleichwertiger Nachweis, geeignet für den Einsatz im Innenbereich. Die Verwendung und Dosierung des Estrichzusatzmittels hat gemäß den technischen Richtlinien und Verarbeitungsvorgaben des Herstellers zu erfolgen. Die Estrichzusammensetzung ist so zu wählen, dass die geforderte Estrichqualität CT-C35-F5 erreicht wird. Eine Erstprüfung bzw. ein geeigneter Nachweis nach DIN EN 13813 ist auf Verlangen vorzulegen. Der Estrich ist gemäß den technischen Richtlinien des Herstellers sowie den einschlägigen Normen und Merkblättern sorgfältig, gleichmäßig und homogen einzubauen, zu verdichten, höhengerecht abzuziehen und ebenflächig nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 3, herzustellen. Die Oberfläche ist für die nachfolgenden Bodenbelagsarbeiten geeignet herzustellen, einschließlich Abreiben und Glätten der Estrichoberfläche. Vor Estricheinbau sind die Heizrohre der Fußbodenheizung durch das Gewerk HLS ordnungsgemäß zu verlegen, zu befestigen, zu befüllen, auf Dichtheit zu prüfen und zur Estrichverlegung freizugeben. Der Estricheinbau darf erst nach Vorlage der Druckprüfung bzw. Freigabe der Fußbodenheizung erfolgen. Die erforderliche Rohrüberdeckung ist entsprechend DIN 18560, DIN EN 1264, Herstellervorgaben und freigegebener Heizkreisplanung einzuhalten. Bedenken gegen Estrichdicke, Rohrüberdeckung, Heizrohrlage, Aufbauhöhe oder technische Ausführbarkeit sind vor Ausführung schriftlich bei der Bauleitung anzuzeigen. Einschließlich Liefern, Fördern, Einbringen, Verteilen, Verdichten, Abziehen, Abreiben, Glätten, Nachbehandlung, Schutz der frischen Estrichflächen, Einhaltung der Herstellervorgaben, Schutz der Fußbodenheizung während des Estricheinbaus, aller erforderlichen Geräte, Werkzeuge, Hilfsmittel, innerbaustelliger Transporte sowie Entsorgung anfallender Reststoffe und Verpackungen.
03.__.0001
Zement-Heizestrich CT-C35-F5, d=65mm
1.253,00
03.__.0002 Zement-Heizestrich CT-C35-F7, d=55mm Liefern und fachgerecht Einbauen eines hydraulisch erhärtenden, schnelltrocknenden und emissionsarmen Zement-Heizestrichs als schwimmender Estrich auf Dämmschicht nach DIN 18560-2 und DIN EN 13813. Ausführung auf den in den Vorpositionen beschriebenen Dämm-, Trenn- und Randdämmstreifenkonstruktionen sowie auf der bauseits hergestellten und freigegebenen Fußbodenheizung. Estrichart: Zement-Heizestrich auf Dämmschicht, schwimmend Festigkeitsklasse: CT-C35-F7 Estrichnenndicke: 55 mm Die Estrichqualität ist so herzustellen, dass die Anforderungen an die Druckfestigkeitsklasse C35 und die Biegezugfestigkeitsklasse F7 sicher erreicht werden. Ausführung mit Estrichzusatzmittel zur Estrichbeschleunigung: Produkt: CONTOPP® RS 10 der Firma Knopp GmbH oder gleichwertig. Das Zusatzmittel muss für die Herstellung eines schnelltrocknenden Zementestrichs nach DIN EN 13813 geeignet sein. Das Zusatzmittel muss mindestens folgende Eigenschaften aufweisen: geeignet für schnelltrocknenden Zementestrich nach DIN EN 13813, geeignet für Heizestrich auf Dämmschicht nach DIN 18560-2, Begehbarkeit nach ca. 36 Stunden, Aufheizbarkeit ca. 4 Tage nach Estricheinbau, Belegreife nach ca. 14 Tagen bei Einhaltung der Herstellervorgaben, Nachweisbarkeit im Festestrich, emissionsarm, mindestens EMICODE EC1plus oder gleichwertig, gelistet im DGNB-Navigator oder gleichwertiger Nachweis, geeignet für den Einsatz im Innenbereich. Die Verwendung und Dosierung des Estrichzusatzmittels hat gemäß den technischen Richtlinien und Verarbeitungsvorgaben des Herstellers zu erfolgen. Die Estrichzusammensetzung ist so zu wählen, dass die geforderte Estrichqualität CT-C35-F7 erreicht wird. Eine Erstprüfung bzw. ein geeigneter Nachweis nach DIN EN 13813 ist auf Verlangen vorzulegen. Der Estrich ist gemäß den technischen Richtlinien des Herstellers sowie den einschlägigen Normen und Merkblättern sorgfältig, gleichmäßig und homogen einzubauen, zu verdichten, höhengerecht abzuziehen und ebenflächig nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 3, herzustellen. Die Oberfläche ist für die nachfolgenden Bodenbelagsarbeiten geeignet herzustellen, einschließlich Abreiben und Glätten der Estrichoberfläche. Vor Estricheinbau sind die Heizrohre der Fußbodenheizung durch das Gewerk HLS ordnungsgemäß zu verlegen, zu befestigen, zu befüllen, auf Dichtheit zu prüfen und zur Estrichverlegung freizugeben. Der Estricheinbau darf erst nach Vorlage der Druckprüfung bzw. Freigabe der Fußbodenheizung erfolgen. Die erforderliche Rohrüberdeckung ist entsprechend DIN 18560, DIN EN 1264, Herstellervorgaben und freigegebener Heizkreisplanung einzuhalten. Bedenken gegen Estrichdicke, Rohrüberdeckung, Heizrohrlage, Aufbauhöhe oder technische Ausführbarkeit sind vor Ausführung schriftlich bei der Bauleitung anzuzeigen. Einschließlich Liefern, Fördern, Einbringen, Verteilen, Verdichten, Abziehen, Abreiben, Glätten, Nachbehandlung, Schutz der frischen Estrichflächen, Einhaltung der Herstellervorgaben, Schutz der Fußbodenheizung während des Estricheinbaus, aller erforderlichen Geräte, Werkzeuge, Hilfsmittel, innerbaustelliger Transporte sowie Entsorgung anfallender Reststoffe und Verpackungen.
03.__.0002
Zement-Heizestrich CT-C35-F7, d=55mm
156,00
03.__.0003 Zulage Gefälleausbildung Estrichoberseite Zulage zur jeweiligen Estrich-Grundposition für das Herstellen der Estrichoberseite im Gefälle, abweichend von ebenflächiger Ausführung. Ausführung in Teilflächen, Nassräumen, Technikbereichen, Bereichen mit Bodenabläufen, Entwässerungsrinnen oder sonstigen planmäßig zu entwässernden Flächen nach Ausführungsplanung, Detailplanung bzw. besonderer Anordnung der Bauleitung. Die Gefälleausbildung erfolgt innerhalb der ausgeschriebenen Estrichkonstruktion. Der Estrich ist höhengerecht, gleichmäßig und mit stetigem Gefälle zu Bodenabläufen, Entwässerungsrinnen oder sonstigen Entwässerungspunkten herzustellen. Gefälle: gemäß Planung, soweit nicht anders angegeben ca. 1,0 bis 2,0 % Estrichart / Estrichqualität: entsprechend zugehöriger Grundposition. Estrichdicke: Mindestdicke gemäß DIN 18560, Herstellervorgaben und zugehöriger Grundposition ist an jeder Stelle einzuhalten. Die Leistung umfasst insbesondere: Einmessen der Höhenpunkte und Gefällelinien, Festlegen und Herstellen der erforderlichen Höhenanschlüsse, höhengerechtes Anarbeiten an Bodenabläufe, Entwässerungsrinnen, Türanschlüsse, Schwellen, Wandanschlüsse und sonstige Einbauteile, Ausbilden eines gleichmäßigen, entwässerungsgerechten Gefälles ohne Gegengefälle, Mulden oder stehende Wasserbereiche, fachgerechtes Verdichten, Abziehen, Abreiben und Glätten der Estrichoberfläche im Gefälle, Berücksichtigung der vorgesehenen Abdichtungs- und Bodenbelagsarbeiten, sämtliche Mehrarbeiten gegenüber der ebenen Estrichausführung. Bei Heizestrichen ist die Gefälleausbildung mit der Lage der Fußbodenheizung abzustimmen. Die erforderliche Rohrüberdeckung sowie die Mindestestrichdicke über den Heizrohren sind auch in Gefällebereichen einzuhalten. Einschließlich sämtlicher Mehrleistungen für Einmessen, Höhenübertragung, Gefälleausbildung, Anarbeiten, Abziehen, Glätten, Werkzeuge, Hilfsmittel und Nebenarbeiten. Abrechnung: nach tatsächlich im Gefälle ausgeführter Estrichfläche als Zulage zur jeweiligen Estrich-Grundposition.
03.__.0003
Zulage Gefälleausbildung Estrichoberseite
E
1,00
04 Schwimmender Estrich ohne Fußbodenheizung
04
Schwimmender Estrich ohne Fußbodenheizung
04.__.0001 Zementestrich CT-C35-F5, unbeheizt, d=50mm Liefern und fachgerecht Einbauen eines hydraulisch erhärtenden, schnelltrocknenden und emissionsarmen Zementestrichs als schwimmender Estrich auf Dämmschicht nach DIN 18560-2 und DIN EN 13813. Ausführung als Zementestrich der Festigkeitsklasse: CT-C35-F5 Zementestrich auf den in den Vorpositionen beschriebenen Dämm-, Trenn- und Randdämmstreifenkonstruktionen, einschließlich aller zur fachgerechten Herstellung erforderlichen Arbeitsgänge. Der Estrich ist gemäß den technischen Richtlinien des Herstellers sowie den einschlägigen Normen und Merkblättern sorgfältig, gleichmäßig und homogen einzubauen, zu verdichten, höhengerecht abzuziehen und ebenflächig nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 3, herzustellen. Oberfläche für nachfolgende Bodenbelagsarbeiten geeignet herstellen, einschließlich Abreiben und Glätten der Estrichoberfläche. Ausführung mit Estrichzusatzmittel zur Estrichbeschleunigung: Produkt: CONTOPP® RS 10 der Firma Knopp GmbH oder gleichwertig Das Zusatzmittel muss für die Herstellung eines schnelltrocknenden Zementestrichs nach DIN EN 13813 geeignet sein und folgende Eigenschaften erfüllen: Belegreife nach ca. 14 Tagen bei 40-50 mm Estrichdicke, unbeheizt, Belegreife nach ca. 14 Tagen bei 65-70 mm Estrichdicke, beheizt, Begehbarkeit nach ca. 36 Stunden, Aufheizbarkeit ca. 4 Tage nach Estricheinbau, Nachweisbarkeit im Festestrich, emissionsarm, mindestens EMICODE EC1plus oder gleichwertig, gelistet im DGNB-Navigator oder gleichwertiger Nachweis, geeignet für den Einsatz im Innenbereich. Die Verwendung und Dosierung des Zusatzmittels hat gemäß den technischen Richtlinien und Verarbeitungsvorgaben des Herstellers zu erfolgen. Die Estrichzusammensetzung ist so zu wählen, dass die geforderte Estrichqualität CT-C35-F5 sicher erreicht wird. Eine Erstprüfung bzw. ein geeigneter Nachweis nach DIN EN 13813 ist auf Verlangen vorzulegen. Estrichnenndicke: 50 mm Der Estricheinbau darf erst erfolgen, wenn die Dämmlagen, Trennlagen, Randdämmstreifen, Bewegungsfugen, Messstellen und sonstigen Vorleistungen fachgerecht hergestellt und durch den Auftragnehmer geprüft wurden. Einschließlich Liefern, Fördern, Einbringen, Verteilen, Verdichten, Abziehen, Abreiben, Glätten, Nachbehandlung, Schutz der frischen Estrichflächen, Einhaltung der Herstellervorgaben, aller erforderlichen Geräte, Werkzeuge, Hilfsmittel, innerbaustelliger Transporte sowie Entsorgung anfallender Reststoffe und Verpackungen.
04.__.0001
Zementestrich CT-C35-F5, unbeheizt, d=50mm
184,00
04.__.0002 Zementestrich CT-C35-F5, unbeheizt, d=60mm Liefern und fachgerecht Einbauen eines hydraulisch erhärtenden, schnelltrocknenden und emissionsarmen Zementestrichs als schwimmender Estrich auf Dämmschicht nach DIN 18560-2 und DIN EN 13813. Ausführung als Zementestrich der Festigkeitsklasse: CT-C35-F5 Zementestrich auf den in den Vorpositionen beschriebenen Dämm-, Trenn- und Randdämmstreifenkonstruktionen, einschließlich aller zur fachgerechten Herstellung erforderlichen Arbeitsgänge. Der Estrich ist gemäß den technischen Richtlinien des Herstellers sowie den einschlägigen Normen und Merkblättern sorgfältig, gleichmäßig und homogen einzubauen, zu verdichten, höhengerecht abzuziehen und ebenflächig nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 3, herzustellen. Oberfläche für nachfolgende Bodenbelagsarbeiten geeignet herstellen, einschließlich Abreiben und Glätten der Estrichoberfläche. Ausführung mit Estrichzusatzmittel zur Estrichbeschleunigung: Produkt: CONTOPP® RS 10 der Firma Knopp GmbH oder gleichwertig Das Zusatzmittel muss für die Herstellung eines schnelltrocknenden Zementestrichs nach DIN EN 13813 geeignet sein und folgende Eigenschaften erfüllen: Belegreife nach ca. 14 Tagen bei 40-50 mm Estrichdicke, unbeheizt, Belegreife nach ca. 14 Tagen bei 65-70 mm Estrichdicke, beheizt, Begehbarkeit nach ca. 36 Stunden, Aufheizbarkeit ca. 4 Tage nach Estricheinbau, Nachweisbarkeit im Festestrich, emissionsarm, mindestens EMICODE EC1plus oder gleichwertig, gelistet im DGNB-Navigator oder gleichwertiger Nachweis, geeignet für den Einsatz im Innenbereich. Die Verwendung und Dosierung des Zusatzmittels hat gemäß den technischen Richtlinien und Verarbeitungsvorgaben des Herstellers zu erfolgen. Die Estrichzusammensetzung ist so zu wählen, dass die geforderte Estrichqualität CT-C35-F5 sicher erreicht wird. Eine Erstprüfung bzw. ein geeigneter Nachweis nach DIN EN 13813 ist auf Verlangen vorzulegen. Estrichnenndicke: 60 mm Der Estricheinbau darf erst erfolgen, wenn die Dämmlagen, Trennlagen, Randdämmstreifen, Bewegungsfugen, Messstellen und sonstigen Vorleistungen fachgerecht hergestellt und durch den Auftragnehmer geprüft wurden. Einschließlich Liefern, Fördern, Einbringen, Verteilen, Verdichten, Abziehen, Abreiben, Glätten, Nachbehandlung, Schutz der frischen Estrichflächen, Einhaltung der Herstellervorgaben, aller erforderlichen Geräte, Werkzeuge, Hilfsmittel, innerbaustelliger Transporte sowie Entsorgung anfallender Reststoffe und Verpackungen.
04.__.0002
Zementestrich CT-C35-F5, unbeheizt, d=60mm
309,00
04.__.0003 Zulage Gefälleausbildung Estrichoberseite Zulage zur jeweiligen Estrich-Grundposition für das Herstellen der Estrichoberseite im Gefälle, abweichend von ebenflächiger Ausführung. Die Gefälleausbildung erfolgt innerhalb der ausgeschriebenen Estrichkonstruktion. Der Estrich ist höhengerecht, gleichmäßig und mit stetigem Gefälle zu Bodenabläufen, Entwässerungsrinnen oder sonstigen Entwässerungspunkten herzustellen. Gefälle: gemäß Planung, soweit nicht anders angegeben ca. 1,0 bis 2,0 %; Estrichart / Estrichqualität: entsprechend zugehöriger Grundposition; Estrichdicke: Mindestdicke gemäß DIN 18560, Herstellervorgaben und zugehöriger Grundposition ist an jeder Stelle einzuhalten. Die Leistung umfasst insbesondere: Einmessen der Höhenpunkte und Gefällelinien, Festlegen und Herstellen der erforderlichen Höhenanschlüsse, höhengerechtes Anarbeiten an Bodenabläufe, Entwässerungsrinnen, Türanschlüsse, Schwellen, Wandanschlüsse und sonstige Einbauteile, Ausbilden eines gleichmäßigen, entwässerungsgerechten Gefälles ohne Gegengefälle, Mulden oder stehende Wasserbereiche, fachgerechtes Verdichten, Abziehen, Abreiben und Glätten der Estrichoberfläche im Gefälle, Berücksichtigung der vorgesehenen Abdichtungs- und Bodenbelagsarbeiten, sämtliche Mehrarbeiten gegenüber der ebenen Estrichausführung. Einschließlich sämtlicher Mehrleistungen für Einmessen, Höhenübertragung, Gefälleausbildung, Anarbeiten, Abziehen, Glätten, Werkzeuge, Hilfsmittel und Nebenarbeiten. Abrechnung: nach tatsächlich im Gefälle ausgeführter Estrichfläche als Zulage zur jeweiligen Estrich-Grundposition.
04.__.0003
Zulage Gefälleausbildung Estrichoberseite
15,00
05 Fugen/ Sonderausführungen/ Anschlüsse
05
Fugen/ Sonderausführungen/ Anschlüsse
05.__.0001 Bauwerksfugen Übernehmen vorhandener Bewegungs-, Bauwerks- und Trennfugen aus dem Untergrund in den nachfolgenden schwimmenden Estrichaufbau. Vor Ausführung sind Lage, Verlauf und Breite der im Untergrund vorhandenen Bewegungs- und Bauwerksfugen zu prüfen und auf den Estrichaufbau zu übertragen. Unklare, fehlende oder widersprüchliche Fugenangaben sind vor Ausführung schriftlich bei der Bauleitung anzuzeigen. Die Fugen sind deckungsgleich aus dem Untergrund in den Estrich zu übernehmen und während der Herstellung des Estrichs fachgerecht abzustellen. Eine starre Überbrückung vorhandener Bewegungs- oder Bauwerksfugen durch Dämmlagen, Trennlagen, Estrichmörtel oder sonstige Bestandteile der Estrichkonstruktion ist unzulässig, soweit keine abweichende freigegebene Detailplanung vorliegt. Die Leistung umfasst insbesondere: Einmessen und Übertragen der vorhandenen Fugenlage auf den Estrichaufbau, fachgerechtes Abstellen der Fuge im Bereich der Dämmlage, Trennlage und Estrichplatte, Herstellen einer durchgehenden, bewegungsfähigen Trennung der Estrichfelder, Einbau Dehnfugenprofl Migutec FLK 21; Höhe gemäß örtlichen Anforderungen. Anarbeiten der Dämmlagen, Trennlagen und Randdämmstreifen an den Fugenverlauf, Schutz der Fuge gegen Eindringen von Estrichmörtel, Entfernen etwaiger Hilfsabstellungen, soweit diese nicht dauerhaft im Bauteil verbleiben, sämtliche Zuschnitt-, Anpassungs-, Befestigungs-, Hilfs- und Nebenarbeiten. Bei Heizestrichen ist die Fugenlage vor Ausführung mit dem Gewerk HLS abzustimmen. Heizrohre dürfen Bewegungs- und Bauwerksfugen nur kreuzen, wenn dies planerisch vorgesehen und freigegeben ist. In diesem Fall sind geeignete Schutzrohre bzw. Schutzmaßnahmen vorzusehen. Die Fugen sind so auszubilden, dass Bewegungen aus dem Untergrund schadlos aufgenommen werden können und keine Schallbrücken oder Zwangsspannungen in der schwimmenden Estrichkonstruktion entstehen. Bedenken gegen Lage, Verlauf, Breite oder technische Ausführbarkeit der Fugen sind vor Ausführung schriftlich bei der Bauleitung anzuzeigen. Einschließlich sämtlicher Materialien, Fugenabstellungen, Fugenprofile, Befestigungsmittel, Werkzeuge, Hilfsmittel, Zuschnitt, Anpassung und innerbaustelliger Transporte.
05.__.0001
Bauwerksfugen
E
1,00
m
05.__.0002 Randfugen Liefern und fachgerecht Einbauen von Randdämmstreifen zur Ausbildung der Randfugen bei schwimmenden Estrichkonstruktionen, einschließlich Heizestrichen mit Fußbodenheizung. Ausführung an allen aufgehenden Bauteilen, insbesondere an Wänden, Stützen, Schächten, Fertignasszellen, Rohrdurchführungen, Einbauteilen und sonstigen angrenzenden Bauteilen. Randdämmstreifen aus geeignetem, elastischem Dämmstoff, Dicke 10 mm, Höhe 200 mm, mit ausreichendem Rückstellvermögen zur Aufnahme der Bewegungen der schwimmenden Estrichplatte sowie zur Vermeidung von Schallbrücken. Der Randdämmstreifen verfügt über eine Folienbeschichtung welche mit der Schalldämmplatte verklebt wird um ein Entreten von Estrich in die Stoßfuge zwischen dem Randdämmstreifen und den Angrenzenden Dämmplatten zu vermeiden. Der Randdämmstreifen ist vor Einbau der Dämmlagen und des Estrichs fachgerecht zu stellen und so anzuordnen, dass die Estrichplatte vollständig von aufgehenden und angrenzenden Bauteilen getrennt wird. Starre Anschlüsse, Mörtelbrücken, Schallbrücken oder Unterbrechungen der Randfuge sind unzulässig. Die Randdämmstreifen sind dicht gestoßen und lückenlos einzubauen. Eckbereiche, Anschlüsse, Durchdringungen und Einbauteile sind sorgfältig anzupassen. Die Trennlage bzw. Dämmschicht ist so an den Randdämmstreifen anzuschließen, dass kein Estrichmörtel in die Dämmlage oder in den Randfugenbereich eindringen kann. Der Randdämmstreifen muss bis über die Oberkante des späteren fertigen Bodenbelags geführt werden. Der Überstand darf erst nach Fertigstellung der Bodenbelagsarbeiten bzw. nach ausdrücklicher Freigabe durch die Bauleitung abgeschnitten werden. Ein vorzeitiges Abschneiden durch den Auftragnehmer oder andere Gewerke ist unzulässig. Bei Heizestrichen ist die Randfuge so auszubilden, dass thermische Längenänderungen des Estrichs schadlos aufgenommen werden können. Die Beweglichkeit der Randfuge muss dauerhaft gewährleistet bleiben. Starre Befestigungen des Randdämmstreifens mit Nägeln, Klammern oder sonstigen Befestigungsmitteln in der Estrich- oder Belagsebene sind unzulässig. Einschließlich sämtlicher Zuschnitt-, Anpassungs-, Stoß-, Eck- und Nebenarbeiten sowie aller erforderlichen Materialien, Werkzeuge, Hilfsmittel und innerbaustelliger Transporte.
05.__.0002
Randfugen
1.953,00
m
05.__.0003 Scheinfugen Herstellen von Scheinfugen als Sollbruchstellen in schwimmenden Zementestrichen, zur gezielten Aufnahme von Schwindspannungen und zur Vermeidung unkontrollierter Rissbildung. Ausführung in Estrichflächen, Türdurchgängen, Arbeitsabschnitten, Einschnürungen, größeren zusammenhängenden Flächen sowie sonstigen Bereichen nach Fugenplan, Ausführungsplanung oder Anordnung der Bauleitung. Die Scheinfugen sind im frischen oder ausreichend erhärteten Estrich fachgerecht herzustellen. Die Fugentiefe hat ca. ein Drittel bis zur Hälfte der Estrichdicke zu betragen. Die Fuge ist so auszubilden, dass eine gezielte Rissbildung im Bereich der Scheinfuge ermöglicht wird. Ein nachträgliches Überglätten oder Zusetzen der Fuge ist unzulässig. Die Leistung umfasst insbesondere: Einmessen und Anzeichnen der Fugenlage, Herstellen der Scheinfuge durch Einschneiden, Einziehen oder Schneiden des Estrichs, Ausführung in geradem und fachgerechtem Fugenverlauf, Anordnung in Türdurchgängen, Raumübergängen und größeren Estrichfeldern nach Erfordernis, Abstimmung der Fugenlage mit Bauleitung, Fugenplan, Heizkreisen und vorgesehenem Oberbelag, Schutz angrenzender Estrichbereiche vor Beschädigung, Reinigen der Fugenbereiche nach Herstellung, sämtliche Geräte-, Werkzeug-, Hilfs- und Nebenleistungen. Bei Heizestrichen ist die Lage der Scheinfugen vor Ausführung mit dem Gewerk HLS abzustimmen. Heizrohre dürfen durch das Herstellen der Scheinfugen nicht beschädigt werden. Die Lage der Heizrohre ist vor dem Schneiden zu prüfen bzw. durch das Gewerk HLS anzugeben. Scheinfugen sind so rechtzeitig herzustellen, dass die Rissbildung infolge Schwindens gezielt im Bereich der Scheinfuge erfolgen kann. Bei nachträglichem Schneiden sind die Arbeiten unverzüglich nach ausreichender Begehbarkeit des Estrichs und vor Einsetzen wesentlicher Schwindspannungen auszuführen. Das kraftschlüssige Schließen bzw. Verharzen der Scheinfugen ist nicht Bestandteil dieser Position und wird nur über gesonderte Position vergütet. Einschließlich sämtlicher Materialien, Werkzeuge, Schneidgeräte, Hilfsmittel, Einmessarbeiten, Reinigungsarbeiten und innerbaustelliger Transporte.
05.__.0003
Scheinfugen
15,00
m
05.__.0004 Scheinfuge schließen/ verharzen Kraftschlüssiges Schließen vorhandener bzw. zuvor hergestellter Scheinfugen in Zementestrichflächen nach Abschluss des maßgeblichen Schwindvorgangs und nach ausreichender Erhärtung des Estrichs. Die Leistung ist erst nach Freigabe durch die Bauleitung und grundsätzlich erst bei hinreichender Belegreife bzw. nach ausreichender Trocknung des Estrichs auszuführen. Vor Ausführung sind die Scheinfugen auf Sauberkeit, Trockenheit, Tragfähigkeit der Fugenflanken, ausreichende Fugentiefe und Eignung für das kraftschlüssige Schließen zu prüfen. Die Leistung umfasst insbesondere: Reinigen und Vorbereiten der Scheinfugen, Entfernen loser Bestandteile, Staub, Estrichreste und Verunreinigungen aus dem Fugenbereich, Herstellen von Querschnitten / Einschnitten quer zur Scheinfuge, soweit für die kraftschlüssige Verbindung erforderlich, Einlegen geeigneter Wellenverbinder, Estrichklammern oder gleichwertiger Verbindungsmittel, kraftschlüssiges Füllen der Scheinfuge mit geeignetem Reaktionsharz, Epoxidharz oder gleichwertigem Fugenharz, vollständiges Benetzen und Verkleben der Fugenflanken, erforderliches Nachfüllen bei Einsacken oder Weglaufen des Harzes, Vermeiden von Harzeintritt in Dämmschichten, Randfugen oder Bewegungsfugen, Abstreuen der frischen Harzoberfläche mit feuergetrocknetem Quarzsand zur Herstellung eines geeigneten Haftverbunds für nachfolgende Spachtel-, Klebe- oder Belagsarbeiten, Entfernen überschüssigen Materials nach Erhärtung, Reinigen der angrenzenden Estrichflächen. Die Ausführung hat entsprechend den Herstellervorgaben des eingesetzten Harzsystems, den einschlägigen technischen Regeln sowie den Anforderungen des nachfolgenden Bodenbelags zu erfolgen. Einschließlich sämtlicher Materialien, Reaktionsharz / Epoxidharz, Wellenverbinder / Estrichklammern, Quarzsand, Schneid-, Reinigungs-, Hilfs- und Nebenarbeiten sowie innerbaustelliger Transporte.
05.__.0004
Scheinfuge schließen/ verharzen
15,00
m
05.__.0005 Bewegungsfugen Herstellen von Bewegungsfugen in schwimmenden Zementestrichen sowie Zement-Heizestrichen zur vollständigen Trennung von Estrichfeldern und zur schadlosen Aufnahme von thermischen und hygrischen Bewegungen der Estrichkonstruktion. Ausführung nach Fugenplan, Ausführungsplanung, Heizkreisplanung bzw. besonderer Anordnung der Bauleitung, insbesondere in folgenden Bereichen: in Türdurchgängen und Raumübergängen, zwischen beheizten und unbeheizten Estrichflächen, zur Trennung von Heizkreisen bzw. Heizkreisgruppen, soweit planerisch erforderlich, bei großen oder ungünstig geschnittenen Estrichfeldern, an Einschnürungen, Vorsprüngen, Schächten und sonstigen geometrischen Zwangspunkten, an Belagswechseln, soweit die Bewegungsfuge im Oberbelag fortgeführt werden muss. Bewegungsfugen sind über die gesamte Estrichdicke und durchgehend bis zur Dämmlage auszubilden. Eine kraftschlüssige Verbindung der angrenzenden Estrichfelder ist unzulässig. Die Fuge muss dauerhaft beweglich bleiben und darf nicht mit starren Stoffen geschlossen oder verharzt werden. Die Leistung umfasst insbesondere: Einmessen und Anzeichnen der Fugenlage, fachgerechtes Abstellen der Estrichfelder vor und während des Estricheinbaus, Herstellen einer vollständigen Trennung der Estrichplatte, Einbau geeigneter Fugenstreifen, Fugenprofile oder Fugenabstellungen, Anarbeiten der Trennlagen und Dämmlagen im Fugenbereich, Schutz der Fuge gegen Eindringen von Estrichmörtel, Sicherstellung einer sauberen, geraden und funktionsfähigen Fugenausbildung, gegebenenfalls Sichern gegen Höhenversatz durch geeignete, schalltechnisch verträgliche Fugensysteme, soweit nach Fugenplan oder technischer Erfordernis vorgesehen, sämtliche Zuschnitt-, Anpassungs-, Befestigungs-, Hilfs- und Nebenarbeiten. Bei Heizestrichen ist die Fugenlage vor Ausführung mit dem Gewerk HLS abzustimmen. Heizrohre dürfen Bewegungsfugen nur kreuzen, wenn dies planerisch vorgesehen und freigegeben ist. In diesem Fall sind die Heizrohre im Fugenbereich mit geeigneten Schutzrohren bzw. Schutzmaßnahmen zu versehen. Ein starrer Verbund zwischen Heizrohr und Estrich im Fugenbereich ist unzulässig. Bewegungsfugen sind so auszubilden, dass sie im nachfolgenden Oberbelag aufgenommen und fortgeführt werden können. Einschließlich sämtlicher Materialien, Fugenprofile, Fugenstreifen, Fugenabstellungen, Schutzrohre im unmittelbaren Fugenbereich, Befestigungsmittel, Werkzeuge, Hilfsmittel, Einmessarbeiten und innerbaustelliger Transporte.
05.__.0005
Bewegungsfugen
80,00
m
05.__.0006 Arbeitsfugen Herstellen von Arbeitsfugen in schwimmenden Zementestrichen und Zement-Heizestrichen bei arbeitsablaufbedingten Unterbrechungen, Tagesansätzen, Abschnittsgrenzen oder sonstigen ausführungstechnisch erforderlichen Unterbrechungen der Estrichverlegung. Arbeitsfugen sind nur dort zulässig, wo sie nach Bauablauf unvermeidbar sind oder durch Fugenplan, Ausführungsplanung bzw. Bauleitung vorgesehen oder freigegeben werden. Die Lage der Arbeitsfugen ist vor Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen und so zu wählen, dass die technische Funktion der Estrichkonstruktion, der Heizestrichflächen, der Heizkreise, der Belagsflächen und der späteren Nutzung nicht beeinträchtigt wird. Arbeitsfugen sind fachgerecht auszubilden, geradlinig herzustellen und gegen Höhenversatz zu sichern, soweit dies technisch erforderlich ist. Die Fuge ist so vorzubereiten, dass ein späteres kraftschlüssiges Schließen möglich ist, sofern sie nicht als Bewegungsfuge auszubilden ist. Bei Heizestrichen ist die Lage der Arbeitsfugen mit dem Gewerk HLS abzustimmen. Heizrohre dürfen im Bereich von Arbeitsfugen nicht beschädigt werden. Soweit Heizrohre Arbeitsfugen kreuzen, sind geeignete Schutzmaßnahmen vorzusehen. Das kraftschlüssige Schließen bzw. Verharzen der Arbeitsfugen ist nicht Bestandteil dieser Position und wird nur über gesonderte Position vergütet, sofern nicht ausdrücklich abweichend geregelt. Bewegungsfugen, Randfugen und Bauwerksfugen dürfen nicht als Arbeitsfugen kraftschlüssig geschlossen werden. Unklare Fugenarten sind vor Ausführung schriftlich bei der Bauleitung anzuzeigen. Einschließlich Einmessen, Anzeichnen, Herstellen der Fuge, Fugenabstellung, Höhenversatzsicherung, Schutzmaßnahmen, Zuschnitt-, Anpassungs-, Hilfs- und Nebenarbeiten.
05.__.0006
Arbeitsfugen
E
1,00
m
05.__.0007 Arbeitsfugen schließen/ verharzen Kraftschlüssiges Schließen vorhandener bzw. zuvor hergestellter Arbeitsfugen in schwimmenden Zementestrichen und Zement-Heizestrichen, soweit diese nicht als Bewegungsfugen, Randfugen oder Bauwerksfugen auszubilden sind. Die Leistung ist nach ausreichender Erhärtung und nach Abschluss des maßgeblichen Schwindvorgangs des Estrichs auszuführen. Vor Ausführung ist zu prüfen, ob es sich bei der zu schließenden Fuge tatsächlich um eine Arbeitsfuge handelt. Bewegungsfugen, Randfugen und Bauwerksfugen dürfen nicht kraftschlüssig geschlossen oder verharzt werden. Die Leistung umfasst insbesondere: Prüfen der Arbeitsfuge auf Eignung zum kraftschlüssigen Schließen, Reinigen und Vorbereiten der Fugenflanken, Entfernen loser Bestandteile, Staub, Estrichreste und sonstiger Verunreinigungen, Herstellen von Querschnitten bzw. Einschnitten quer zur Arbeitsfuge, soweit für die kraftschlüssige Verbindung erforderlich, Einlegen geeigneter Wellenverbinder, Estrichklammern oder gleichwertiger Verbindungsmittel, kraftschlüssiges Füllen der Arbeitsfuge mit geeignetem Reaktionsharz, Epoxidharz oder gleichwertigem Fugenharz, vollständiges Benetzen und Verkleben der Fugenflanken, erforderliches Nachfüllen bei Einsacken oder Weglaufen des Harzes, Vermeiden von Harzeintritt in Dämmschichten, Randfugen, Bewegungsfugen oder sonstige entkoppelte Bereiche, Abstreuen der frischen Harzoberfläche mit feuergetrocknetem Quarzsand zur Herstellung eines geeigneten Haftverbunds für nachfolgende Spachtel-, Klebe- oder Belagsarbeiten, Entfernen überschüssigen Materials nach Erhärtung, Reinigen der angrenzenden Estrichflächen. Bei Heizestrichen ist vor Ausführung die Lage der Heizrohre zu prüfen bzw. mit dem Gewerk HLS abzustimmen. Heizrohre dürfen durch Schneid-, Reinigungs- oder Verharzungsarbeiten nicht beschädigt werden. Soweit Arbeitsfugen im Bereich späterer Bewegungsfugen oder Belagsfugen liegen, ist vor Ausführung eine Freigabe der Bauleitung einzuholen. Unklare Fugenarten, widersprüchliche Fugenverläufe oder Bedenken gegen das kraftschlüssige Schließen sind vor Ausführung schriftlich bei der Bauleitung anzuzeigen. Die Ausführung hat entsprechend den Herstellervorgaben des eingesetzten Harzsystems, den einschlägigen technischen Regeln sowie den Anforderungen des nachfolgenden Bodenbelags zu erfolgen. Einschließlich sämtlicher Materialien, Reaktionsharz / Epoxidharz, Wellenverbinder / Estrichklammern, Quarzsand, Schneid-, Reinigungs-, Hilfs- und Nebenarbeiten sowie innerbaustelliger Transporte.
05.__.0007
Arbeitsfugen schließen/ verharzen
E
1,00
m
06 Belegereife/ CM-Messung/ Dokumentation/ Stundenlohn
06
Belegereife/ CM-Messung/ Dokumentation/ Stundenlohn
06.__.0001 Messstellen zur Feuchtemessung Herstellen und Kennzeichnen von Messstellen zur späteren zerstörungsarmen Feuchtemessung, insbesondere CM-Messung, in schwimmenden Zementestrichen und Zement-Heizestrichen. Die Messstellen sind vor dem Einbau des Estrichs in Abstimmung mit der Bauleitung sowie bei Heizestrichen mit dem Gewerk HLS festzulegen und so anzuordnen, dass eine spätere Feuchtemessung ohne Beschädigung von Heizrohren, Leitungen, Kabeln oder sonstigen Einbauteilen möglich ist. Bei Heizestrichen sind die Messstellen in geeigneter Weise entsprechend Heizkreisplanung, Verlegeplan der Fußbodenheizung bzw. nach Angaben des HLS-Unternehmers festzulegen. Die Lage der Heizrohre ist hierbei zu berücksichtigen. Messstellen dürfen nicht im unmittelbaren Bereich von Heizrohren, Rohrbögen, Verteileranbindungen, Leitungsbündeln, Bewegungsfugen, Randfugen oder sonstigen ungeeigneten Bereichen angeordnet werden. Die Leistung umfasst insbesondere: Abstimmung der Lage der Messstellen mit Bauleitung und HLS-Unternehmer, Einmessen und Festlegen geeigneter Messbereiche, Herstellen geeigneter Messstellenmarkierungen vor bzw. während des Estricheinbaus, dauerhaft erkennbare Kennzeichnung der Messstellen bis zur Durchführung der Feuchtemessung, Dokumentation der Messstellenlage in Grundriss, Skizze oder Messstellenprotokoll, Schutz der Messstellenkennzeichnung während der Estricharbeiten, sämtliche Hilfs-, Neben- und Dokumentationsleistungen. Die Messstellen sind so herzustellen und zu kennzeichnen, dass die spätere Probenentnahme für die CM-Messung eindeutig zugeordnet und ohne Beschädigung der Fußbodenheizung durchgeführt werden kann. Die Anzahl und Lage der Messstellen erfolgt nach Fugenplan, Heizkreisplanung, Bauabschnitten, Geschossen, Raumgruppen bzw. nach Vorgabe der Bauleitung. Soweit keine abweichende Vorgabe erfolgt, ist mindestens je Geschoss, je Bauabschnitt und je wesentlichem Estrichaufbau eine ausreichende Anzahl an Messstellen vorzusehen. Einschließlich sämtlicher Materialien, Markierungsmittel, Einmessarbeiten, Abstimmungen, Dokumentation, Hilfsmittel und Nebenarbeiten.
06.__.0001
Messstellen zur Feuchtemessung
60,00
St
06.__.0002 Systemtechnische Estrichbeschleuniger, Restfeuchtemessung, Freistellungserklärung, Produktionskontrolle Pauschale Leistung für die vollständige systembezogene Nachweisführung im Zusammenhang mit dem Einsatz eines Estrichbeschleunigers zur Herstellung eines schnelltrocknenden Zementestrichs. Die Leistung umfasst die Einbindung des Herstellers bzw. Lieferanten des Estrichbeschleunigers in die Nachweisführung für die ausgeführten Estrichflächen, insbesondere bei Verwendung des Produkts CONTOPP® RS 10 der Firma Knopp GmbH oder eines gleichwertigen Produkts. Der Hersteller-Vordruck zu CONTOPP® RS 10 sieht ausdrücklich die Restfeuchtemessung und Freistellungserklärung im Prüfpunkt Restfeuchtigkeit durch die KNOPP Vertriebs GmbH sowie die werkseigene Produktionskontrolle nach DIN EN 13813 durch die KNOPP Vertriebs GmbH vor. Diese Leistungen sollen entsprechend als eigenständige pauschale Nachweisposition ausgeschrieben werden. Die Leistung umfasst insbesondere: Abstimmung und Koordination mit dem Hersteller bzw. Lieferanten des Estrichbeschleunigers, Einbindung des Herstellers / Lieferanten in die Nachweisführung, Restfeuchtemessung im Prüfpunkt Restfeuchtigkeit durch die KNOPP Vertriebs GmbH bzw. bei gleichwertigen Produkten durch den jeweiligen Systemhersteller / Lieferanten, Ausstellung einer Freistellungserklärung im Prüfpunkt Restfeuchtigkeit durch die KNOPP Vertriebs GmbH bzw. bei gleichwertigen Produkten durch den jeweiligen Systemhersteller / Lieferanten, Nachweis der werkseigenen Produktionskontrolle nach DIN EN 13813 durch die KNOPP Vertriebs GmbH bzw. bei gleichwertigen Produkten durch den jeweiligen Systemhersteller / Lieferanten, Nachweis der Systemkonformität des eingesetzten Estrichbeschleunigers, Nachweis der Eignung, Verwendbarkeit und Dosierung des Estrichbeschleunigers für die ausgeschriebene Estrichqualität, Vorlage der technischen Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter, Leistungserklärungen, Emissionsnachweise und sonstigen produktbezogenen Unterlagen, Vorlage der Nachweise zur Emissionsbewertung, insbesondere EMICODE EC1plus bzw. gleichwertig, Vorlage der Nachweise zur DGNB-/QNG-/NaWoh-Konformität, soweit für die Zertifizierung erforderlich, Zusammenstellung und geordnete Übergabe sämtlicher Nachweise an die Bauleitung. Die Restfeuchtemessung und die Freistellungserklärung im Prüfpunkt Restfeuchtigkeit sind vor Freigabe der Estrichflächen für nachfolgende Bodenbelagsarbeiten vorzulegen. Die Freigabe zur Belegung erfolgt erst nach Vorlage der erforderlichen Messprotokolle, Freistellungserklärungen und sonstigen Systemnachweise. Soweit ein gleichwertiges Produkt angeboten oder verwendet wird, hat der Auftragnehmer nachzuweisen, dass die vorgenannten Leistungen durch den jeweiligen Systemhersteller bzw. Lieferanten in gleichwertigem Umfang erbracht werden. Die Leistung gilt für sämtliche im Bauvorhaben ausgeführten schnelltrocknenden Zementestriche mit Estrichbeschleuniger, einschließlich unbeheizter schwimmender Estriche und Heizestriche. Einschließlich sämtlicher Abstimmungs-, Koordinations-, Prüf-, Nachweis-, Dokumentations- und Übergabeleistungen sowie etwaiger Kosten des Herstellers / Lieferanten.
06.__.0002
Systemtechnische Estrichbeschleuniger, Restfeuchtemessung, Freistellungserklärung, Produktionskontrolle
P
1,00
psch
06.__.0003 Dokumentation, Revisionsunterlagen Estricharbeiten Zusammenstellen, aufbereiten und übergeben der vollständigen Revisions- und Dokumentationsunterlagen für die ausgeführten Estricharbeiten. Die Unterlagen sind vollständig, geordnet, prüffähig und eindeutig dem Bauvorhaben sowie den ausgeführten Leistungsbereichen zuzuordnen. Die Leistung umfasst insbesondere: Zusammenstellung sämtlicher gewerkspezifischer Revisions- und Dokumentationsunterlagen, Produktdatenblätter und technische Merkblätter der eingebauten Materialien, Sicherheitsdatenblätter, soweit erforderlich, Leistungserklärungen, Zulassungen, Verwendbarkeitsnachweise, Prüfzeugnisse, Klassifizierungen und Systemnachweise, soweit für die ausgeführten Leistungen erforderlich, Nachweise zur Estrichart, Estrichqualität und Festigkeitsklasse, insbesondere CT-C35-F5, Nachweise zu Zementestrich, Estrichmörtel, Zement, Zuschlägen und sonstigen verwendeten Ausgangsstoffen, Nachweise zu den eingebauten Dämmschichten, insbesondere Grunddämmung EPS DEO und Trittschalldämmung EPS DES, Nachweise zu Randdämmstreifen, Trennlagen, Fugenprofilen, Fugenstreifen und sonstigen Nebenmaterialien, Dokumentation der ausgeführten Fugen, insbesondere Bauwerksfugen, Randfugen, Bewegungsfugen, Scheinfugen und Arbeitsfugen, Dokumentation der Messstellen zur Feuchtemessung, CM-Messprotokolle bzw. sonstige Feuchtemessprotokolle, soweit durch den Auftragnehmer auszuführen, Belegreifemeldungen, soweit durch den Auftragnehmer auszustellen, Nachweise zur Ebenheit, Estrichdicke und Ausführungsqualität, soweit geprüft oder gefordert, Dokumentation etwaiger Abweichungen, Bedenkenhinweise, Freigaben und Sonderausführungen, Zusammenstellung aller für die QNG- bzw. NaWoh-Zertifizierung erforderlichen Produkt- und Konformitätsnachweise, produktbezogene Übersicht mit Hersteller, Produktbezeichnung, Artikelnummer, Einsatzbereich, Menge und Nachweisart, geordnete Übergabe sämtlicher Unterlagen an die Bauleitung. Nicht Bestandteil dieser Position sind die bereits gesondert ausgeschriebenen systembezogenen Leistungen und Nachweise im Zusammenhang mit dem Estrichbeschleuniger, insbesondere Restfeuchtemessung, Freistellungserklärung im Prüfpunkt Restfeuchtigkeit sowie werkseigene Produktionskontrolle durch den Hersteller bzw. Lieferanten des Estrichbeschleunigers. Die Revisionsunterlagen sind spätestens mit Fertigstellung der Estricharbeiten, jedenfalls vor Schlussrechnung, vollständig und prüffähig zu übergeben. Soweit einzelne Nachweise Voraussetzung für Folgegewerke, Belegreife, Abnahme oder Zertifizierung sind, sind diese rechtzeitig vor Ausführung der jeweiligen Folgearbeiten vorzulegen. Die Übergabe hat digital als PDF-Dateien in geordneter Ordnerstruktur zu erfolgen. Dateibezeichnungen sind eindeutig und nachvollziehbar zu wählen. Auf Anforderung sind einzelne Unterlagen zusätzlich in Papierform zu übergeben. Unvollständige, nicht prüffähige oder nicht eindeutig zuordenbare Unterlagen gelten nicht als ordnungsgemäße Revisionsunterlagen. Einschließlich sämtlicher Zusammenstellungs-, Abstimmungs-, Prüf-, Kopier-, Digitalisierungs-, Sortier-, Dokumentations- und Übergabeleistungen.
06.__.0003
Dokumentation, Revisionsunterlagen Estricharbeiten
P
1,00
psch
06.__.0004 Ausführen von Stundenlohnarbeiten auf besondere Anordnung Ausführen von Stundenlohnarbeiten auf besondere Anordnung der Bauleitung bzw. des Auftraggebers. Die Stundenlohnarbeiten dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie vor Beginn der Ausführung ausdrücklich und schriftlich durch die Bauleitung bzw. den Auftraggeber angeordnet wurden. Ohne vorherige schriftliche Anordnung ausgeführte Stundenlohnarbeiten werden nicht vergütet. Abgerechnet wird auf Grundlage eines einheitlichen Mittellohns für gewerbliches Personal des Auftragnehmers, einschließlich Vorarbeiter, Facharbeiter, Helfer und sonstigem eingesetzten Baustellenpersonal. Der angebotene Mittellohn umfasst sämtliche lohngebundenen und lohnabhängigen Kosten, Zuschläge, Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn sowie alle sonstigen mit dem Personaleinsatz verbundenen Aufwendungen. In den Mittellohn einzurechnen sind insbesondere: Lohn- und Gehaltskosten, Sozialkosten und lohngebundene Kosten, Zuschläge, soweit nicht ausdrücklich gesondert angeordnet, Werkzeug- und Kleingerätekosten, übliche persönliche Schutzausrüstung, Baustellengemeinkosten, allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn, Vorhaltung üblicher Handwerkzeuge und Kleinmaterialien, innerbaustelliger Wege- und Transportaufwand. Nicht gesondert vergütet werden An- und Abfahrten, Fahrtzeiten, Rüstzeiten, Wartezeiten, Pausen, Gerätegrundkosten sowie allgemeine Baustelleneinrichtung, soweit diese nicht im Einzelfall ausdrücklich vorab schriftlich angeordnet wurden. Materialien, besondere Geräte, Maschinen oder sonstige Fremdleistungen werden nur vergütet, wenn diese vor Ausführung gesondert schriftlich angeordnet und prüffähig nachgewiesen wurden. Stundenlohnarbeiten sind täglich auf Stundenlohnrapporten zu erfassen. Die Rapporte müssen mindestens enthalten: Die Stundenlohnrapporte sind der Bauleitung arbeitstäglich, spätestens am folgenden Werktag, zur Prüfung und Gegenzeichnung vorzulegen. Nicht oder verspätet vorgelegte sowie nicht gegengezeichnete Rapporte begründen keinen Vergütungsanspruch. Die Gegenzeichnung der Stundenlohnrapporte bestätigt lediglich Art und Umfang der erbrachten Leistung, nicht jedoch eine Anerkennung der Vergütungspflicht dem Grunde oder der Höhe nach. Abrechnungsgrundlage: tatsächlich angeordnete, nachgewiesene und bestätigte Arbeitsstunden auf Grundlage des angebotenen Mittellohns.
06.__.0004
Ausführen von Stundenlohnarbeiten auf besondere Anordnung
15,00
h