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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkung gleichw.techn.Spezifikat GLEICHWERTIGKEIT Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Vorbemerkung gleichw.techn.Spezifikat
Planunterlagen PLANUNTERLAGEN Dem AN werden vor Auftragserteilung Unterlagen zur Kalkulation unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die dem AN nach Auftragserteilung zur Verfügung gestellten Unterlagen sind der Anlagenliste Werkvertrag zu entnehmen. Alle Unterlagen werden digital als PDF oder in vergleichbaren Formaten übergeben, Übertragung per Mail oder über einen vom AG zur Verfügung gestellten Datenraum. Hinweis: Zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe und des Leistungsbeginns ist die Ausführungsplanung nicht vollends abgeschlossen. Es kann daher zur Übermittlung fortgeschriebener Pläne ("neuer Index") kommen, wobei geänderte Bereiche "mit roten Wolken" markiert sind. Dieser fortlaufende Planungsfortschritt und der damit verbundene regelmäßige Austausch von Planungsunterlagen ist einzukalkulieren. Die Pläne werden eigeninitiativ vom Planer übergeben, ansonsten gilt der jeweils letzte übergebene Planungsstand. Der AN hat seine Leistungen ausschließlich auf dem jeweils aktuellsten Stand der übergebenen Planung zu erbringen. Soweit für die jeweilige Bauleistung erforderlich ist es ausreichend, wenn die dazugehörigen Planungsunterlagen bis eine Kalenderwoche vor der vorgesehenen Ausführung (gem. dem zwischen der Objektüberwachung und dem AN abzustimmenden Bauzeitenplan) dem AN übergeben werden. Soweit in besonderen Fällen, z.B. aufgrund von Lieferzeiten, längere Vorlaufzeiten benötigt werden, ist eine ausdrückliche Anforderung des AN zumindest in Textform (Mail) erforderlich. Die Bewehrungspläne werden baubegleitend gemäß Bauzeitenplan erstellt und geliefert. Die vom AN zu erstellenden Unterlagen, als Montageunterlagen, z.B. für Fertigteile o.ä., werden nach abgestimmten Terminplänen dem AG zur Genehmigung digital zur Verfügung gestellt, als PDF oder in vergleichbaren Dateiformaten.. Das digitale Gebäudemodell kann zum gegenseitigen Austausch zur Verfügung gestellt werden.
Planunterlagen
BGB §650c (2): Urkalkulation BGB §650c (2): URKALKULATION Im Falle der Notwendigkeit der Anwendung von BGB §650 C Vergütungsanpassung bei Anordnungen soll nach Abs. 2 auf die Urkalkulation zurückgegriffen werden. Im Auftragsfalle ist die Urkalkulation daher dem AG spätestens 2 Kalenderwochen nach Übergabe des durch den AG unterschriebenen Auftrages im verschlossenen Umschlag zu übergeben.
BGB §650c (2): Urkalkulation
VOB/B und VOB/C VOB/B und VOB/C Die Privilegierung der VOB/B gilt nur, wenn sie unverändert Grundlage des Vertrages wird. Dies ist vorliegend nicht der Fall. Mehrere Regelungen der VOB/B sind verändert bzw. ausgeschlossen. Für diese Fälle hat der BGH in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die einzelnen Regelungen der VOB/B nur noch Allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen, die Privilegierung der VOB/B insgesamt aber entfällt. Es wird an dieser Stelle auf den Werkvertrag des Bauherrn in der aktuell gültigen Fassung verwiesen.
VOB/B und VOB/C
Vollständigkeit VOLLSTÄNDIGKEIT Die vorliegende Leistungsbeschreibung und deren Anlagen wurde nach bestem Wissen und Gewissen zum Zeitpunkt der Erstellung erarbeitet, wissend, dass die Planung seitens der Architekten und Fachplaner zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht abgeschlossen ist. Dadurch kann es, auch wenn es vermieden werden soll, zu einem Zeitpunkt nach Auftragsvergabe noch zu Leistungsänderungen kommen. Zur Abgrenzung des Leistungsumfangs zur Auftragsvergabe bzw. im Falle von späteren Leistungsänderungen soll vereinbart werden: Leistungen des ausgeschriebenen Gewerks, die aus diesem LV und den damit übergeben Unterlagen und Plänen ersichtlich oder erkennbar waren, sind Teil des hier zu kalkulierenden Angebotes des AN und werden Teil des geschuldeten Leistungsumfangs des ANs. Der AG geht davon aus, dass die zu kalkulierenden Leistungen im Leistungsverzeichnis die notwendigen und aus den beigelegten Unterlagen ersichtlichen Leistungen des Gewerks vollständig beschreiben. Sofern der AN im Zuge seiner Kalkulation dennoch auf Unstimmigkeiten und/oder Lücken stößt, so unterliegt er zur Angebotsabgabe einer besonderen Prüf- und Hinweispflicht. Ziel ist es, die Leistungen des ausgeschriebenen Gewerks mit diesem Leistungsverzeichnis vollumfassend zu beauftragen. Dem ist bei der Kalkulation des AN Rechnung zu tragen. Bei allen beschriebenen Leistungen ist der funktionale Werkerfolg maßgeblich. In einzelnen Positionen ist vornehmlich eine funktionale Beschreibung des Werkziels vorgenommen, um die Leistung als Gesamtaufgabe mit besonderen Voraussetzungen oder Schwierigkeit zu beschreiben. Sofern Leistungen nicht beschrieben sind, sich aber aus dem Gesamt-Kontext als üblich und erforderlich ergeben, so sind diese in die Hauptpositionen einzukalkulieren. Beispiel: Im Titel Abdichtungsarbeiten sind die Abdichtungen der Kellerwände und der Kellerdecke als Positionen beschrieben, nicht jedoch einzelne Übergänge, Anschlüsse, Eckausbildungen, etc. Die Positionen sind in diesen (eindeutigen) Fällen so zu verstehen, dass selbstverständlich der Werkerfolg, hier: die geschlossene Abdichtungseinheit, herzustellen ist. Die erforderlichen Zulagen sind diesbezüglich in die beschriebenen Hauptpositionen einzukalkulieren.
Vollständigkeit
Ausführungsterminplan / Bauzeitenplan AUSFÜHRUNGSTERMINPLAN Diesem Leistungsverzeichnis liegt ein Rahmenterminplan bei. Dieser entspricht nicht den Anforderungen eines Ausführungsterminplanes. Ein geeigneter Ausführungsterminplan mit Eintragung der gewerkespezifischen Leistungen dieses LVs wird dem AN bis 4 Wochen vor Ausführung zur Verfügung gestellt.
Ausführungsterminplan / Bauzeitenplan
Rahmenterminplan RAHMENTERMINPLAN Für die Kalkulation der Einrichtung, Vorhaltung und des Unterhalts der nachfolgenden Baustelleneinrichtung kann der AN von den Angaben im aktuell gültigen Rahmenterminplan ausgehen, sofern die Parteien auf Basis des Bauzeitenplans des AN nicht anderweitiges vereinbaren.
Rahmenterminplan
Baustellen-Jour-Fixe BAUSTELLEN-JOUR-FIXE Seitens der Objektüberwachung findet in 2-wöchigem Rhythmus ein Baustellen-Jour-Fixe mit Vertretern der am Projekt beteiligten Unternehmen statt. Die Teilnahme, auf Einladung durch die Objektüberwachung, ist verbindlich durch den Projektleiter des AN bzw. seinen Vertreter vor Ort sicherzustellen und einzukalkulieren.
Baustellen-Jour-Fixe
Dokumentation, Abnahme, Mängelbeseitigung DOKUMENTATION, ABNAHME, MÄNGELBESEITIGUNG Dokumentation Die Vorlage einer geprüften und für vollständig (ohne wesentliche Mängel) erklärten Firmen-Dokumentation ist Voraussetzung für die Abnahme und die Schlussrechnung. Die Dokumentation in Form, Umfang, Struktur und Inhalt ist bis spätestens 4 Wochen vor Abnahmetermin abschließend mit der Bauleitung zu klären. Die Dokumentation soll je 2x in Papierform im sortierten Ordner und je 1x digital in üblichen Dateiformaten (MS Office, MS Projekt, PDF, JPEG, usw.) übergeben werden. Übergabe und Austausch der digitalen Ausgabe in Form von USB-Sticks. Spätestens 4 Wochen vor Abnahmetermin ist der Entwurf der Dokumentation (vollständig, eventuell noch kleinere, gekennzeichnete Lücken) der Bauleitung zur Prüfung zu übergeben. Die Bauleitung wird hierzu eine Prüfung vornehmen und eine Prüfliste mit Mängeln und ergänzenden Anforderungen bis spätestens 3 Wochen vor Abnahme zurückgeben. Die ergänzte und vollständige Dokumentation ist zur Kontrollbegehung der Bauleitung abschließend übergeben. Die Parteien können sich im Zuge Entwurf/Prüfung auf einen Terminplan für die Nachlieferung einzelner Dokumentationsteile verständigen. Für diese Nachlieferung wird ein adäquater Rechnungseinbehalt vereinbart, der dem Umfang entspricht, wie wenn eine Dritte Partei entsprechend einer Ersatzvornahme die fehlenden Dokumentationsteile erstellen müsste. Diese Einbehalte werden Zug um Zug gegen termingerechte Übergabe der vereinbarten Nachlieferungen aufgelöst. Abnahme Eine fiktive oder konkludente Abnahme wird ausgeschlossen. Es soll in jedem Falle eine gemeinsame Abnahme mit Abnahmeprotokoll erfolgen. Hierzu wird folgender Terminplan vereinbart: Die Anmeldung der Abnahme muss bis spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Abnahmetermin in Textform beim AG und bei der Bauleitung erfolgen. Voraussetzung ist, - dass die Dokumentation abgestimmt ist (siehe oben); - dass die behördlichen Abnahmen terminlich vereinbart sind und spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Abnahmetermin abgeschlossen sein werden; - dass in einvernehmlicher Abstimmung mit der Bauleitung bis Abschluss der Technischen Abnahmebegehungen keine offenen Restleistungen mehr vorhanden sein werden (Mängel ausgenommen); Die Technischen Zustandsfeststellungen zur Vorbereitung der Abnahme erfolgen im Zeitraum von spätestens 6 Wochen bis spätestens 3 Wochen vor dem geplanten Abnahmetermin in Abstimmung und gemeinsam mit der Bauleitung. Die Technischen Zustandsfeststellungen erfolgen Abschnittsweise, soweit einzelne Bereiche ohne Restleistungen (Mängel ausgenommen) fertig gestellt sind. Der Abschluss der Technischen Zustandsbegehungen ist Voraussetzung dafür, dass 3 Wochen später die eigentliche Abnahme mit dem Bauherrn stattfinden kann. Bei einer Verspätung der Technischen Zustandsfeststellungen (z.B. weil einzelne Abschnitte noch nicht restleistungsfrei sind) verschiebt sich die eigentliche, formale Abnahme entsprechend so, dass der Abstand von 3 Wochen erhalten bleibt. In den Technischen Zustandsfeststellungen wird seitens der Bauleitung Protokoll über die vorgefundenen Mängel geführt. Das Protokoll wird von allen teilnehmenden Parteien, mindestens jedoch dem AN und der Bauleitung mit Unterschrift auf Richtigkeit bestätigt. Im Falle von unterschiedlichen Meinungen, ob ein Mangel vorliegt, werden die Punkte gekennzeichnet und die divergierenden Meinungen vermerkt. Unterschiedliche, protokollierte Meinungen verhindern nicht die gemeinsame Unterschrift. Im Zeitraum zwischen der Technischen Zustandsfeststellung und der formalen Abnahme verpflichtet sich der AN, die vorgefundenen Mängel nach Möglichkeit abschließend zu beseitigen. Spätestens am Vortag zur formalen Abnahme erfolgt eine Kontrollbegehung zwischen dem AN und der Bauleitung, inwiefern die in der technischen Zustandsfeststellung vorgefundenen Mängel beseitigt wurden, bzw. inwiefern in der Zwischenzeit neue Mängel dazu gekommen sind. Das Ergebnis der Kontrollbegehung ist von allen teilnehmenden Parteien zu unterschreiben und wird Teil der formalen Abnahme. Unterschiedliche Meinungen sind wiederum entsprechend zu vermerken. Sofern sich in den Technischen Zustandsfeststellungen bzw. im Zeitraum der Mängelbeseitigung abzeichnet, dass zu Mängeln in einer relevanten Größenordnung bzw. zu wesentlichen Mängeln unterschiedliche Meinungen vorliegen, verpflichten sich die Parteien, sich dazu dem Ergebnis einer dritten, sachkundigen Meinung zu unterwerfen, z.B. dem TÜV, einem Sachverständigen für Baumängel oder entsprechend. Die Beauftragung der dritten Partei, sowie die Entscheidung, ob eine solche relevante Mängel-Größenordnung vorliegt, liegt beim AG. Die Kosten der dritten Partei werden im Nachgang prozentual zum Ergebnis der Prüfung der dritten Partei aufgeteilt. Die in der Kontrollbegehung festgestellten, noch offenen oder neu erfassten Mängel werden von der Bauleitung preislich bewertet nach - Aufwand (Arbeitszeit und Material) zu Beseitigung des Mangels - Druckzuschlag Faktor 2 - Zuschlag von 20% auf das Ergebnis als Mehraufwand der Bauleitung Die errechnete Summe kann von der Schlussrechnung einbehalten werden und wird Zug um Zug gegen die Erledigung der Mängelpunkte freigegeben. Die formale Abnahme findet abschließend zwischen AN und AG statt. Das Ergebnis der vorgeschriebenen Schritte wird Teil der formalen Abnahme. Die formale Abnahme richtet sich nach der Fertigstellung des hier beauftragten Gewerks, nicht nach der Gesamtfertigstellung des Projektes. Gewährleistungsansprüche richten sich nach dem Tag der formalen Abnahme.
Dokumentation, Abnahme, Mängelbeseitigung
Rechnungsstellung RECHNUNGSSTELLUNG Abschlagsrechnungen können im Abstand von je mind. 4 Wochen gestellt werden. Voraussetzung für alle AR ist ein gemeinsames Aufmaß, das jeweils spätestens zum Tag der Rechnungsstellung in von der Bauleitung geprüfter und bestätigter Form vorliegen muss. Im Falle gemeinsamer Aufmaßbegehungen gilt der Tag der Begehung. Im Übrigen gelten die im Werkvertrag festgelegten Regelungen.
Rechnungsstellung
Sonstige Vorbemerkungen SONSTIGE VORBEMERKUNGEN Der Vertragsvorschlag ist dem LV beigelegt. Dieser soll im Zuge der Auftragsverhandlungen zwischen beiden Seiten abschließend finalisiert werden. Für die Bearbeitung des Angebotes wird keine Kostenerstattung gewährt. Mit Abgabe des Angebotes muss der Bieter oder die Bietergemeinschaft eine Freistellungsbescheinigung nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Beschäftigung im Baugewerbe (EStG § 48b Abs. 1 Satz 1) vorlegen. Das Angebot muss alle Preise und geforderten Erklärungen enthalten und mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Etwaige Änderungsvorschläge oder Nebenangebote sind nur in Verbindung mit dem Hauptangebot zulässig und müssen auf besondere Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet sein. Die Gleichwertigkeit mit dem Hauptangebot ist nachzuweisen. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Widersprüche, so hat er unverzüglich vor Angebotsabgabe den Auftraggeber schriftlich darauf hinzuweisen. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen führen zum Ausschluss des Angebots. Die Einhaltung der Vorschriften des Arbeitnehmerentsendegesetzes ist im Falle der Beauftragung nachzuweisen. Bietergemeinschaften müssen ein Verzeichnis der einzelnen Bieter mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters und eine rechtskräftige Erklärung einer gesamtschuldnerischen Haftung beifügen. Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes von den örtlichen und den sonstigen preisbildenden Verhältnissen für sein Angebot zu überzeugen. Stellt der Bieter in den Verdingungsunterlagen Unklarheiten fest, welche nach seiner Auffassung die Preisermittlung beeinflussen, so hat er vor Angebotsabgabe darauf hinzuweisen. Der Auftraggeber kann bei Auftragserteilung die Hinterlegung der gesamten Kalkulation in einem verschlossenen Umschlag in seinen Räumen verlangen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet vor, während und nach Durchführung des Vertrages alle Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die ihm anlässlich der Vertragserfüllung bekannt werden, gegenüber Dritten vertraulich zu behandeln. Eine entsprechende Verpflichtung wird er seinen zur Durchführung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern oder dritten Erfüllungsgehilfen auferlegen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bieters gelten nicht. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen den Vertragsparteien wie auch die Wahl des Gerichtsstandes bestimmen sich nach deutschem Recht. Gerichtsstand ist der Erfüllungsort der Bauleistung. Alle Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist gemäß gültigem Satz vom Bieter dem Angebot abschließend beizufügen.
Sonstige Vorbemerkungen
Kennwerte KENNWERTE Grundstücksfläche: 6.492,45 m Grundfläche: 1.931,04 m2 Geschossfläche: 8.020,47 m2 (oberirdisch) Wohnfläche: 5.680,48 m2 Brutto-Grundfläche: 12.852,54 m2 (inkl. Tiefgarage) Bruttorauminhalt: 39.585,28 m3 (inkl. Tiefgarage) Ein- und Ausfahrt: Greisslbräustraße Ost, Rampe befindet sich in Haus D Gebäude: 4 Wohngebäude mit der Bezeichnung Haus A, B, C und D (D1+D2) Nutzung: Haus A+B=Wohnen; Haus C+D=betreutes Wohnen; Haus C, EZ=Gemeinschaftsräume Erschließung: Haus A, B, C je 1x Treppenhaus; Haus D 2x Treppenhäuser (D1+D2) Geschossigkeit: (Vollgeschosse) EU (TG), E0, E1, E2, E3 = Haus A; E4 Haus B + C + D2; E5 Haus D2 EZ (Zwischenebene) Haus C = kein Vollgeschoss Dachkonstruktion:Flachdach mit Retention und extensiver Dachbegrünung Dachkonstruktion TG: Flachdach (abgestuft angeordnet) mit Retention + Erdreich Fassade: Wärmedämmverbundsystem + Teilflächen Putzauftrag Besenstrich Fenster: Holz-Aluminium Konstruktionen Balkone: Teilweise gegenüber der Fassade eingerückte Fertigteilkonstruktion + Betonplatten Eingangsportal: Wände und Decke Fertigteilbauweise Gründung Bohrpfähle und Balken (nach statischer Erfordernis) Bodenplatten: WU-Bauweise (nach statischer Erfordernis) Außenwände TG WU-Bauweise (nach statischer Erfordernis) Dach TG: Stahlbeton (nach statischer Erfordernis) Außenwände Haus: Mauerwerk, teilweise Stahlbeton (nach statischer Erfordernis) Trag. Wände innen: Stahlbeton (nach statischer Erfordernis) Wohnungstrennwand: Stahlbeton (nach statischer Erfordernis) Decken: Stahlbeton (nach statischer Erfordernis) Treppenraumwände: Stahlbeton (nach statischer Erfordernis) Treppen: Fertigteilbauweise (nach statischer Erfordernis) Nichttragende Wände: Trockenbauweise TG-Rampe: Oberbelag Abdichtung + 2-schichtigem Gussasphalt TG-Oberfläche: OS-Beschichtungen Baustelleneinrichtung: Platz für BE nur sehr begrenzt auf dem Grundstück vorhanden Baustelle Zu-Abfahrt: voraussichtlich Zufahrt über Greisslbräustraße Nord, Abfahrt über Rotkreuzstraße
Kennwerte
Schuttbeseitigung SCHUTTBESEITIGUNG Der anfallende Bauschutt ist vom Auftragnehmer zu den entsprechenden Entsorgungsstellen abzufahren und zu entsorgen, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes angegeben ist. Der Nachweis über den Verbleib aller zu entsorgenden Stoffe kann gefordert werden. Ebenso kann ein Nachweis über spezielle Zulassungen beauftragter Dritter (z. B. Transportunternehmen, Deponiebetreiber) verlangt werden.
Schuttbeseitigung
ZTV Estricharbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Estricharbeiten 1 Vorbereitung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Türanschlagwinkel sind an Höhenversprüngen verschiedener Estrich-Fertighöhen zu setzen, wobei immer der liegende Winkelschenkel vom höheren Estrichaufbau überdeckt wird. Der AN prüft rechtzeitig vor Ausführungsbeginn im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung eigenverantwortlich die bauseitige Untergrundbeschaffenheit auf Eignung für die beschriebenen Estricharbeiten. Hierzu zählen u. a. die Messung der Restfeuchte, die Prüfung der chemischen Verträglichkeit des vom AN eingebauten Materials zur Vorleistung und, soweit bekannt, zur Folgeleistung, das Vorhandensein erforderlicher Abdichtungen, das Vorhandensein und die Neigung ggf. erforderliche Gefälles, das Feststellen einer Mindesttemperatur von 5 °C. Soweit nicht vorhanden, erstellt der AN im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung einen Fugenplan, aus dem Anordnung und Art der Fugen (Scheinfugen, Gebäudetrennfugen, Dehnungsfugen etc.) unter Berücksichtigung der geplanten Oberbodenbeläge hervorgehen. Der AN klärt unaufgefordert und auf Grundlage des aktuellsten Planungsstands mit dem AG, auf welcher Wandseite jeweils die Türen zum Einbau gelangen, um Scheinfugen im Estrich unter den Türblättern anlegen zu können. Der AN erfragt Belastungen, Belagsarten und Bodenaufbauten, soweit nicht angegeben. 2 Ausführung und Konstruktion 2.1 Allgemeine Hinweise In den Estrichbelag hineinragende Kabel, Leitungen etc. sind - außer Heizleitungen in Heizestrichen -, unabhängig vom Einbauort des Estrichs, nicht zulässig. Sofern die bereits vorhandenen Vorleistungen eine Estrichplatte gleichmäßiger Stärke nicht zulassen, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Baubeginn unaufgefordert mit. Frisch mit Estrich belegte Räume sind vom AN abzusperren und, soweit erforderlich, gegen rasches, ungleichmäßiges Austrocknen zu schützen. Insbesondere sind vom AN Vorkehrungen zum Schutz gegen Zugluft zu treffen. Die Estrichoberfläche muss nach Freigabe zur Begehbarkeit so widerstandsfähig sein, dass sie bis zur Verlegung des Oberbodens dem üblichen Handwerkerverkehr schadensfrei widerstehen kann. 2.1.1 Untergrund Soweit Verbundestriche zum Einbau gelangen, hat der AN unaufgefordert durch mindestens fünf Prüfversuche je unterschiedlichen Untergrund (bspw. Betonierabschnitt/Bauteil/Deckenebene) die Oberflächenzugfestigkeit des Untergrunds nach DIN 1048-2 zu prüfen. 2.1.2 Dämmung/Randstreifen Die Höhe der Randdämmstreifen ist mindestens 50 mm höher als OK Fertigfußbodenhöhe zu führen und mit Trennlagenfolie und Wand zu verkleben. Ein Hinterlaufen des Randdämmstreifens mit Estrichs ist nicht zulässig. Der Randdämmstreifen ist in Außen- und Innenecken vertikal aufzuschneiden, stumpf zu stoßen und mittels Klebestreifen gegen Verrutschen und Hinterlaufen zu sichern. Randdämmstreifen in Räumen mit Brandschutzanforderung "nicht brennbar" an die Bodenbeläge sind aus Mineralwolle herzustellen. Übergänge von Böden zu Wänden sind mit besonderer Sorgfalt auszuführen. Soweit Abdichtungen auf schwimmenden Estrichen ausgeführt werden, ist zur Aufnahme der zu erwartenden Bewegungen ein 25 mm breiter Randstreifen aus herausnehmbarer Mineralwolle herzustellen, in den die Abdichtung nachfolgend schlaufenförmig vertieft eingearbeitet werden kann. Dämmschichten sind an im Fußbodenaufbau befindliche Rohrleitungen dicht herangeführt zu verlegen. Hohlräume an den in der Dämmung eingebetteten Rohren sind durch Schüttungen zu dämmen. Zuvor sind nebenliegende Dämmplatten am Boden zu verkleben, um eine Unterwanderung der Dämmung durch die Schüttung zu vermeiden. 2.1.3 Trennlagen Trennlagen als Feuchteschutz auf Dämmschichten sind beim Einbau in schwimmenden Estrich aus einer PE-Folie, mindestens 1-lg., Stärke mindestens 0,2 mm, mit einer Stoßüberlappung von mindestens 80 mm zu verkleben und hinterlaufsicher einzubauen. Bei einer Überlappung von 150 mm ist, außer beim Einbau von Fließestrich, keine Verklebung erforderlich. 2.1.4 Estriche Alle Estrichhöhen sind so auszuführen, dass die Anschlüsse der fertigen Oberbodenbeläge untereinander ohne Höhendifferenz im fertigen Belag erfolgen, soweit in der Bauplanung keine Versprünge konzipiert wurden. Die Mindeststärken von Estrichen auf Trennlage nach DIN 18560 sind zwingend einzuhalten. Sofern der Einbau von Estrichen in Mindeststärke nicht möglich ist, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung mit, in diesem Fall schlägt der AN dem AG den Einbau eines Verbundestrichs vor. 2.1.5 Estrich unter Türen Unterhalb der Türblätter von Brand- und Rauchschutztüren dürfen Höhentoleranzen im Estrich nicht höher als vom Türenhersteller in der Einbauanleitung vorgegeben sein, keinesfalls jedoch mehr als 3 mm betragen, um einen dichten Bodenanschluss der Türen zu gewährleisten. Der AN erfragt unaufgefordert rechtzeitig vor Ausführungsbeginn, ob Estrichbeläge unterhalb von Türen in Räumen mit Schallschutzanforderung durch elastische Fugenfüllstoffe schalltechnisch zu entkoppeln sind und ob solche Entkopplungsfugen mit Fugenprofilen eingefasst werden sollen. Die Auswahl geeigneter Fugenprofile erfolgt durch den AN unter Berücksichtigung der zu erwartenden Belastungen, insbesondere aus Radlasten. Der AN wird unmittelbar vor Ausführungsbeginn einen Plansatz vom AG anfordern, aus dem er die aktuelle Lage der Türschlagrichtungen und damit die Lage der Estrichfugen unterhalb der Türblätter ersehen kann, um diese auf der richtigen Wandseite anzuordnen. 2.1.6 Bodeneinläufe Für das spätere Einmörteln bauseitiger Bodeneinläufe sind während der Bauzeit Aussparungen mit ca. 50 cm Durchmesser vorzusehen. Das Einmörteln der Bodeneinläufe erfolgt im weiteren Bauablauf als zeitlich versetzte Leistung. Zu beachten sind Brandschutzanforderungen (in der Regel feuerbeständig) beim Vermörteln sowie die schallschutztechnische Entkopplung der einzumörtelnden Bauteile. Der AN hat Bedenken anzumelden, wenn bereits vor Beginn der Estricharbeiten die Bodeneinläufe lagefixiert montiert wurden, da die Einläufe ansonsten nicht korrekt positioniert sein können. Soweit durch den AG nicht anders angegeben, sind der spätere fertige Bodenbelag und der Bodeneinlauf in oberkantengleicher Höhe einzubauen. Die Ausführung eines Sturzgefälles um den Bodeneinlauf herum erfolgt nur nach gesonderter Anweisung des AG. 2.1.7 Wannen und Duschen Duschwannen einschließlich erforderlichem Unterbau werden bauseits durch das Gewerk HLS eingebaut. Ausgelichs- und Trittschalldämmung sowie Estrich sind an die Duschwannen anzuarbeiten. 2.1.8 Oberfläche Gegebenenfalls systembedingt erforderliches Anschleifen des fertigen Estrichs nach einem vom Hersteller des Estrichmörtels vorgegebenen Zeitraum gehört zur Leistung des AN. 2.1.9 Fugen und Anschlüsse Vom AN sind rechtzeitig vor Einbau der Oberböden alle Fugen und Risse in der Estrichplatte aufzuweiten, mit Kunstharz auszugießen und erforderlichenfalls zu vernadeln. Estrichflächen mit unterschiedlichen Oberbelägen werden durch den Einbau von Trennschienen unterteilt. Scheinfugen sind mit einem Kantenlängenverhältnis von 1 : 1 bis 1 : 1,4 auszuführen. Bei Estrichen ohne nachfolgenden Oberbodenbelag sind die Randstreifen abzuschneiden und die Randfugen zwischen Estrich und aufgehenden Bauteilen flächenbündig vom AN mit dauerelastischem Versiegelungsmaterial zu schließen. Die Farbe des Materials der Versiegelung ist vor Ausführung vom AN beim AG zu erfragen. Großflächige Estrichbeläge müssen entsprechend den möglichen Bewegungen und den Vorschriften durch Dehnungsfugen unterteilt werden. Der AN erkundigt sich insoweit unaufgefordert beim AG nach den zu erwartenden Bauteilbewegungen und den daraus zu erwartenden horizontalen und vertikalen Bauteilversätzen. Bei großen zu erwartenden Setzungsdifferenzen, stets jedoch bei Höhendifferenzen > 10 mm, müssen Bodenfugenprofile mit Schleppstreifen oder -platten eingesetzt werden, um Stolperkanten, bzw. Höhenversätze in Warentransportwegen zu vermeiden. Soweit Fugenprofile vom AG vorgegeben sind, ist die Prüfung der vorgegebenen Profile auf Eignung vom AN rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn durchzuführen, hierzu erfragt der AN unaufgefordert die zu erwartenden Bewegungen ab. Sofern bei Ausführung von Estricharbeiten bekannt ist, wo Trennwände nachträglich auf dem Estrich angeordnet werden, sind unterhalb der Trennwände Estrichscheinfugen auszuführen. 3. Materialanlieferung und Materiallagerung Auf Grund eingeschränkter Platzverhältnisse auf der Baustelle, kann es erforderlich werden, Material tagesaktuell auf die Baustelle zu liefern bzw. liefern zu lassen. Es können bauseitig keine größeren Lagerflächen zur Verfügung gestellt werden. Die damit einhergehende Erschwernis und entstehende Mehrkosten sind in den Einheitspreisen mit einzukalkulieren.
ZTV Estricharbeiten
Anforderung erhöhter Schallschutz nach DIN 4109-5 In sämtlichen Wohnungen bestehen für den Trittschall die erhöhte Anforderung an den Schallschutz nach DIN 4109-5. Dies bedeutet, dass der Schallpegel gegenüber den Mindestanforderungen aus DIN 4109-1 um 5 dB unterschritten werden muss. Die erhöhten Anforderungen sind bei der Auswahl der angebotenen Dämmstoffe zu berücksichtigen.
Anforderung erhöhter Schallschutz nach DIN 4109-5
Projekt: 3D-Animation mit Grundstück
Projekt: 3D-Animation mit Grundstück
Projekt: 3D-Animation
Projekt: 3D-Animation
Projekt: Rendering
Projekt: Rendering
001 Vorbereitende Arbeiten
001
Vorbereitende Arbeiten
UNTERGRUNDVORBEREITUNG
UNTERGRUNDVORBEREITUNG
001.___.0010 Untergrundvorbereitung, Fräsen Untergrundvorbereitung von Betonoberfläche durch Fräsen. Leistungsbestandteile Untergrundprüfung auf Eignung, Ebenheit und Haftzugfestigkeit Fräsen Entsorgung des abgetragenen Materials nach AVV-Schlüssel Reinigung z. B. Hochdruck-Wasserstrahler einschl. Entsorgung des Schmutzwassers Zweck: Haftverbund für Verbundestrich Vorleistung (baus.): Betonbodenplatte als WU-Konstruktion Folgeleistung: Verbundestrich Einbauort: Untergeschoss Nebenräume: Schleusen, KiWa, Elektro, Übergänge zu TRH
001.___.0010
Untergrundvorbereitung, Fräsen
G
22,00
m2
001.___.0020 Untergrundvorbereitung, Kugelstrahlen Untergrundvorbereitung von Betonoberfläche durch Kugelstrahlen. Leistungsbestandteile Untergrundprüfung auf Eignung, Ebenheit und Haftzugfestigkeit Kugelstrahlen Entsorgung des Strahlgutes nach AVV-Schlüssel Reinigung z. B. Hochdruck-Wasserstrahler einschl. Entsorgung des Schmutzwassers Zweck: Haftverbund für Verbundestrich Vorleistung (baus.): Betonbodenplatte als WU-Konstruktion Folgeleistung: Verbundestrich Einbauort: Untergeschoss Nebenräume: Schleusen, KiWa, Elektro, Übergänge zu TRH
001.___.0020
Untergrundvorbereitung, Kugelstrahlen
A
22,00
m2
001.___.0030 Haftgrund, nicht saugende Untergründe Auftrag von Haftgrund auf nicht saugenden, mineralischen, glatten und sinterschichtfreien Untergründen, vollflächig. Zweck: Haftverbund Vorleistung (baus.): Betondecke, -bodenplatte Folgeleistung: Zement-Verbundestrich Einbauort: Untergeschoss Nebenräume: Schleusen, KiWa, Elektro, Übergänge zu TRH
001.___.0030
Haftgrund, nicht saugende Untergründe
22,00
m2
AUSGLEICHSSCHÜTTUNG
AUSGLEICHSSCHÜTTUNG
001.___.0040 Gebundene Schüttung, 45-55mm Zementgebundene Schüttung aus Perliten zum Höhenausgleich von geneigten Stahlbetondecken. Leistungsumfang Ausbringen mit erforderlicher Überhöhung Abziehen Verdichtung durch Begehen Zweck: Höhenausgleich undAusgleich von geneigten Flächen Vorleistung: Rohdecke geneigt Folgeleistung: Fertigteilestrich Baustoffklasse: B2 nach DIN 4102 Körnung: 0-6 mm Schichtstärke: 50-55 mm Rohmaterial: Zementgebundene Perliten Einbauort: Schleusen und Technikräume U1 Haus A und C
001.___.0040
Gebundene Schüttung, 45-55mm
26,00
m2
001.___.0050 Mehrstärken, gebundene Schüttung, d=10mm Differenzpreis für Mehrstärken der zuvor beschriebenen zementgebundenen Schüttung von je 10 mm. Abrechnungshinweis: Der AN erstellt ein Messprotokoll über erforderliche Mehrstärken mit Messraster 50x50 cm und legt dieses dem AG rechtzeitig vor Beginn der Ausführung zur Prüfung und Freigabe als Grundlage seines Vergütungsanspruchs vor!
001.___.0050
Mehrstärken, gebundene Schüttung, d=10mm
80,00
m2
DAMPFBREMSE, DAMPFSPERRE, ABDICHTUNG
DAMPFBREMSE, DAMPFSPERRE, ABDICHTUNG
001.___.0060 Dampfbremse, PE-Folie 0,2mm Dampfbremse aus PE-Folie unterlaufsicher verklebt einschl. Wandaufkantung. Zweck: Bremse gegen aus Betonbauteilen aufsteigende Feuchtigkeit während der Austrocknung Beanspruchung: gering (bspw. geringe Restfeuchte) Vorleistung (baus.): Stb.-Bodenplatte/-decke, baufeucht Folgeleistung: Estrich auf Trennlage oder Estrich auf Dämmschicht Wasserdampf- durchlässigkeit: 2,00 m < Sd < 1.500 m Dicke: t= mind. 0,2 mm Stoßüberdeckung: mind. 10 cm, verklebt Einbauort: Haus A bis D in allen Geschossen
001.___.0060
Dampfbremse, PE-Folie 0,2mm
6.876,58
m2
001.___.0070 Dampfsperre, PYPG 200 S4 Al 0,1 Dampfsperre aus einer Lage Bitumenschweißbahn mit Glasgewebe- und Aluminiumeinlage unterlaufsicher verklebt einschl. Wandaufkantung. Leistungsbestandteile Voranstrich Dampfsperre Zweck: Sperre gegen aus Betonbauteilen aufsteigende Feuchtigkeit während der Austrocknung Vorleistung (baus.): Stb.-Bodenplatte/-decke, baufeucht Folgeleistung: Estrich auf Trennlage oder Estrich auf Dämmschicht Beanspruchung: W1.1-E gem. DIN 18533 Material: Bitumenschweißbahn mit Glasgewebe-/Aluminiumeinlage PYP G200 S4 Al 0,1 gem. DIN EN 13969 Verlegeart: vollflächig verschweißt Stoßüberdeckung: mind. 10 cm, verschweißt Einbauort: Treppenhäuser und Kellerräume Haus A bis D
001.___.0070
Dampfsperre, PYPG 200 S4 Al 0,1
E
1,00
m2
001.___.0080 Randaufkantung, Bitumenbahnenabdichtung Randaufkantung vorgenannter horizontaler Dampfsperre aus 001.0070 auf der Bodenplatte. Zweck: Schutz vor aufsteigender Feuchtigkeit Aufkantungshöhe: bis mind. 15 cm über OKFF Einbauort: Treppenhäuser und Kellerräume Haus A bis D
001.___.0080
Randaufkantung, Bitumenbahnenabdichtung
E
1,00
m
002 Verbundestrich
002
Verbundestrich
ZEMENTESTRICH (CT)
ZEMENTESTRICH (CT)
002.___.0010 Verbundestrich, CT, 2kN/m2, 50mm Zementestrich als Verbundestrich. Leistungsbestandteile Untergrundvorbehandlung Kugelstrahlen oder Fräsen nach Wahl des AN Haftgrund nach Systemerfordernis Verbundestrich Zweck: Ausgleichsschicht für geneigten Untergrund Vorleistung: Untergrundvorbereitung von geneigter Stb.-Bodenplatte Folgeleistung (baus.): 2K-Beschichtung Bezeichnung: CT-C35-F4-V50, gem. DIN 18560-3 Flächenlast: ≥ 2 kN/m2 Estrich: Zementestrich (CT) Nenndicke: 50 mm im Mittel Einbauort: Haus A und C, U1 Schleusen und Technikräume
002.___.0010
Verbundestrich, CT, 2kN/m2, 50mm
22,00
m2
003 Estrich auf Dämmung (schwimmend)
003
Estrich auf Dämmung (schwimmend)
HINWEIS ESTRICHAUFBAU UNTERGESCHOSSE Der Einsatz einer selbstklebenden, alukaschierten Bitumenbahn als Abdichtung gegen aufsteigende Bodenfeuchte ist in den Untergeschossen nicht notwendig. Eine Abdeckung des Rohfußbodens mit einer PE-Folie als Dampfbremse gegen aufsteigende Feuchtigkeit aus der Bodenplatte während der Trocknung ist ausreichend. Seitens Rohbau erfolgt der Aufbau der Bodenplatte wie folgt: - XPS-Dämmung - Sauberkeitsschicht als Magerbeton - Frischbetonverbundfolie - WU-Beton Bodenplatte
HINWEIS ESTRICHAUFBAU UNTERGESCHOSSE
ZEMENTESTRICH (CT) AUF GEBUNDENER SCHÜTTUNG
ZEMENTESTRICH (CT) AUF GEBUNDENER SCHÜTTUNG
003.___.0010 Höhenausgleich U1: Estrich auf gebundener Schüttung, CT, 5kN/m2 Zementestrich auf Dämmung (schwimmender Estrich). Leistungsbestandteile Randdämmstreifen Feuchtigkeitsschutz, PE-Folie Estrich Zweck: Toleranzausgleich, Beschichtungsuntergrund Vorleistung: zementgebundene Schüttung Folgeleistung (baus.): 2K-Beschichtung (5mm) Bezeichnung: CT-C30-F4-S80, gem. DIN 18560-2 Flächenlast: ≤ 5 kN/m2 Estrich: Zementestrich CT Biegezugfestigkeit: F4 Nenndicke: 80 mm Konstruktionshöhe: bis 210 mm (einschließlich Schüttung) Trennlage: PE-Folie, d= 0,2 mm, verklebt Einbauort: Schleusen und Technikräume/ELT U1 Haus A und C
003.___.0010
Höhenausgleich U1: Estrich auf gebundener Schüttung, CT, 5kN/m2
26,00
m2
ZEMENTESTRICH (CT) AUF TSD + WD
ZEMENTESTRICH (CT) AUF TSD + WD
003.___.0020 BoPla Typ3: Estrich auf TSD/WD, CT, 3kN/m2, 165mm Zementestrich auf Dämmung (schwimmender Estrich). Leistungsbestandteile Wärmedämmung einschl. Anarbeiten Kabel und Leitungen Trittschalldämmung durchgehend Randdämmstreifen Feuchtigkeitsschutz, PE-Folie Estrich Scheinfugenausbildung Zweck: Toleranzausgleich, Beschichtungsuntergrund Vorleistung: Stb.-Bodenplatte Folgeleistung (baus.): Naturstein in Mörtelbett (20mm) (Naturstein 10mm + Mörtelbett 10mm) Bezeichnung: CT-C30-F4-S65, gem. DIN 18560-2 Flächenlast: ≤ 3 kN/m2 Estrich: Zementestrich CT Biegezugfestigkeit: F4 Nenndicke: 65 mm Konstruktionshöhe: 165 mm Trennlage: PE-Folie, d= 0,2 mm, verklebt Dämmstoffart: EPS gem. DIN EN 13163, 1-lg. Anwendungsgebiet: DEO gem. DIN 4108-10 Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(m*K) Dämmstoffdicke: d= 50 mm Trittschalldämmung: MW gem. DIN EN 13162 Anwendungsgebiet: DES gem. 4108-10 Wärmeleitfähigkeit: 0,040 W/(m*K) Dämmstoffdicke: d= 30-2 mm Einbauort: Treppenhäuser Haus C bis D UG bis DG
003.___.0020
BoPla Typ3: Estrich auf TSD/WD, CT, 3kN/m2, 165mm
446,00
m2
003.___.0030 Typ2 Fliese: Estrich auf TSD/WD, CT, 3kN/m2, 165mm Folgeleistung (baus.): Fliesen in Mörtelbett (20mm) (Fliesen 10mm + Mörtelbett 10mm) Einbauort: Flure Haus C und D außerhalb Wohnungen
003.___.0030
Typ2 Fliese: Estrich auf TSD/WD, CT, 3kN/m2, 165mm
W
27,43
m2
003.___.0040 Geschoss Typ4: Estrich auf TSD/WD, CT, 2kN/m2, 165mm Zementestrich auf Dämmung (schwimmender Estrich). Leistungsbestandteile Wärmedämmung Trittschalldämmung durchgehend Randdämmstreifen Feuchtigkeitsschutz, PE-Folie Estrich Scheinfugenausbildung Zweck: Toleranzausgleich, Beschichtungsuntergrund Vorleistung: Stb.-Podeste Folgeleistung (baus.): Naturstein in Mörtelbett (45mm) Bezeichnung: CT-C30-F4-S40, gem. DIN 18560-2 Flächenlast: ≤ 2 kN/m2 Estrich: Zementestrich CT Biegezugfestigkeit: F4 Nenndicke: 40 mm Konstruktionshöhe: 165 mm Trennlage: PE-Folie, d= 0,2 mm, verklebt Dämmstoffart: EPS gem. DIN EN 13163, 1-lg. Anwendungsgebiet: DEO gem. DIN 4108-10 Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(m*K) Dämmstoffdicke: d= 50 mm Trittschalldämmung: MW gem. DIN EN 13162 Anwendungsgebiet: DES gem. 4108-10 Wärmeleitfähigkeit: 0,040 W/(m*K) Dämmstoffdicke: d= 30-2 mm Einbauort: Hauptpodeste Treppenhäuser Haus A bis D UG bis DG
003.___.0040
Geschoss Typ4: Estrich auf TSD/WD, CT, 2kN/m2, 165mm
372,97
m2
003.___.0050 BoPla Typ4: Estrich auf TSD/WD, CT, 3kN/m2, 165mm Zementestrich auf Dämmung (schwimmender Estrich). Leistungsbestandteile Wärmedämmung einschl. Anarbeiten Kabel und Leitungen Trittschalldämmung durchgehend Randdämmstreifen Feuchtigkeitsschutz, PE-Folie Estrich Scheinfugenausbildung Zweck: Toleranzausgleich, Beschichtungsuntergrund Vorleistung: Stb.-Bodenplatte Folgeleistung (baus.): 2K-Beschichtung (5mm) Bezeichnung: CT-C30-F4-S80, gem. DIN 18560-2 Flächenlast: ≤ 3 kN/m2 Estrich: Zementestrich CT Biegezugfestigkeit: F4 Nenndicke: 80 mm Konstruktionshöhe: 165 mm Trennlage: PE-Folie, d= 0,2 mm, verklebt Dämmstoffart: EPS gem. DIN EN 13163, 1-lg. Anwendungsgebiet: DEO gem. DIN 4108-10 Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(m*K) Dämmstoffdicke: d= 50 mm Trittschalldämmung: MW gem. DIN EN 13162 Anwendungsgebiet: DES gem. 4108-10 Wärmeleitfähigkeit: 0,040 W/(m*K) Dämmstoffdicke: d= 30-2 mm Einbauort: Haus A: E0 Müllraum, Trockenraum Haus B: E0 Müllraum, Trockenraum Haus C: EZ Müllraum Haus D: E0 Müllraum U1 Haus D Kellerräume, Flure und Technik
003.___.0050
BoPla Typ4: Estrich auf TSD/WD, CT, 3kN/m2, 165mm
481,01
m2
004 Heizestrich
004
Heizestrich
HINWEIS AUSFÜHRUNG Die Ausführung der Estricharbeiten erfolgt zeitversetzt. Ausgleichsdämmung und Trittschalldämmung werden einschließliich der Randdämmstreufen durch den AN verlegt. Anschließend erfolgt die Verlegung von Systemplatten für die Fußbodneheizung einschließlich Verlegung der Heizschleifen durch das Gewerk HLS. Nach Fertigstellung und Freigabe der FB-Heitung erfolgt der Estricheinbau. Die erforderliche Einbauzeit der Systemplatten und Heizschleifen ist vorab mit den beteiligten Gewerken und der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Der Fußbodenaufbau der bodengleiche Duschen erfolgt nach den Estricharbeiten durch das Gewerk HLS. Hier werden Duschboards aus XPS einschließlich erforderlichem Unterbau ab Rohfußboden geliefert und eingebaut. Der Estrich einschließlich Dämmung und Randdämmstreifen ist vor den Duschboards abzustellen. OK Board = OK Estrich.
HINWEIS AUSFÜHRUNG
ZEMENTHEIZESTRICH (CT)
ZEMENTHEIZESTRICH (CT)
004.___.0010 Geschoss Typ1: Heizestrich auf TSD/WD, CT, 2kN/m2, 165mm, F4 Heizestrich als schwimmender Zementestrich (CT). Leistungsbestandteile Wärmedämmung einschl. Anarbeiten Kabel und Leitungen Trittschalldämmung, Stöße und Wandanschlüsse verklebt Kermi x-net C16 Clip (Bauseits durch Gewerk HLS) Randdämmstreifen d ≥ 5 mm Estrich Scheinfugenausbildung Zweck: Toleranzausgleich, Beschichtungsuntergrund Vorleistung: Stb.-Bodenplatte/-decke Folgeleistung (baus.): Parkett (15 + 5mm) Bezeichnung: CT-C20-F4-S60-H45, gem. DIN 18560-2 Flächenlast: ≤ 2 kN/m2 Estrich: Zementestrich CT Biegezugfestigkeit: F4 Heizrohrdurchmesser: 16 mm Heizrohrüberdeckung: > 40 mm Nenndicke: 60 mm Konstruktionshöhe: 165 mm Dämmstoffart: EPS gem. DIN EN 13163, 2-lg. Anwendungsgebiet: DEO gem. DIN 4108-10 Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(m*K) Dämmstoffdicke: d= 50 mm Trittschalldämmung: EPS gem. DIN EN 13163 Anwendungsgebiet: DES gem. 4108-10 Wärmeleitfähigkeit: ≤ 0,040 W/(m*K) Dämmstoffdicke: d= 30-2 mm Systemplatte (bauseits): Kermi x-net C16 Clip, d=5mm Lieferung und Einbau bauseits Einbauort: Wohngeschosse Haus A bis D
004.___.0010
Geschoss Typ1: Heizestrich auf TSD/WD, CT, 2kN/m2, 165mm, F4
4.381,27
m2
004.___.0020 Wie Geschoss Typ1: Heizestrich auf TSD/WD, CT, 2kN/m2, 165mm, F4 Heizestrich als schwimmender Zementestrich (CT). Folgeleistung (baus.): Mosaikparkettarkett (10 + 5mm) Bezeichnung: CT-C20-F4-S65-H45, gem. DIN 18560-2 Flächenlast: ≤ 2 kN/m2 Estrich: Zementestrich CT Biegezugfestigkeit: F4 Heizrohrdurchmesser: 16 mm Heizrohrüberdeckung: > 45 mm Nenndicke: 65 mm Konstruktionshöhe: 165 mm Einbauort: Zwischenetage Haus C
004.___.0020
Wie Geschoss Typ1: Heizestrich auf TSD/WD, CT, 2kN/m2, 165mm, F4
W
107,49
m2
004.___.0030 Geschoss Typ2: Heizestrich auf TSD/WD, CT, 2kN/m2, 165mm, F4 Heizestrich als schwimmender Zementestrich (CT). Leistungsbestandteile Wärmedämmung einschl. Anarbeiten Kabel und Leitungen Trittschalldämmung, Stöße und Wandanschlüsse verklebt Kermi x-net C16 Clip (Bauseits durch Gewerk HLS) Randdämmstreifen d ≥ 5 mm Estrich Scheinfugenausbildung Zweck: Toleranzausgleich, Beschichtungsuntergrund Vorleistung: Stb.-Bodenplatte/-decke Folgeleistung (baus.): Fliesen in Mörtelbett (10 + 10mm) Bezeichnung: CT-C20-F4-S65-H45, gem. DIN 18560-2 Flächenlast: ≤ 2 kN/m2 Estrich: Zementestrich CT Biegezugfestigkeit: F4 Heizrohrdurchmesser: 16 mm Heizrohrüberdeckung: > 40 mm Nenndicke: 60 mm Konstruktionshöhe: 165 mm Dämmstoffart: EPS gem. DIN EN 13163, 2-lg. Anwendungsgebiet: DEO gem. DIN 4108-10 Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(m*K) Dämmstoffdicke: d= 50 mm Trittschalldämmung: EPS gem. DIN EN 13163 Anwendungsgebiet: DES gem. 4108-10 Wärmeleitfähigkeit: ≤ 0,040 W/(m*K) Dämmstoffdicke: d= 30-2 mm Systemplatte (bauseits): Kermi x-net C16 Clip, d=5mm Lieferung und Einbau bauseits Einbauort: Wohngeschosse Haus A bis D
004.___.0030
Geschoss Typ2: Heizestrich auf TSD/WD, CT, 2kN/m2, 165mm, F4
355,05
m2
004.___.0040 Geschoss Typ3: Heizestrich auf TSD/WD, CT, 2kN/m2, 165mm, F4 Heizestrich als schwimmender Zementestrich (CT). Leistungsbestandteile Wärmedämmung einschl. Anarbeiten Kabel und Leitungen Trittschalldämmung, Stöße und Wandanschlüsse verklebt Kermi x-net C16 Clip (Bauseits durch Gewerk HLS) Randdämmstreifen d ≥ 5 mm Estrich Scheinfugenausbildung Zweck: Toleranzausgleich, Beschichtungsuntergrund Vorleistung: Stb.-Bodenplatte/-decke Folgeleistung (baus.): Fliesen in Mörtelbett + Abdichtung (10 + 10 + 5mm) Bezeichnung: CT-C20-F4-S60-H45, gem. DIN 18560-2 Flächenlast: ≤ 2 kN/m2 Estrich: Zementestrich CT Biegezugfestigkeit: F4 Heizrohrdurchmesser: 16 mm Heizrohrüberdeckung: 39 mm Nenndicke: 55 mm Konstruktionshöhe: 165 mm Dämmstoffart: EPS gem. DIN EN 13163, 2-lg. Anwendungsgebiet: DEO gem. DIN 4108-10 Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(m*K) Dämmstoffdicke: d= 50 mm Trittschalldämmung: EPS gem. DIN EN 13163 Anwendungsgebiet: DES gem. 4108-10 Wärmeleitfähigkeit: ≤ 0,040 W/(m*K) Systemplatte (bauseits): Kermi x-net C16 Clip, d=5mm Lieferung und Einbau bauseits Einbauort: Feuchträume Haus A bis D Nutzräume Haus C Zwischengeschoss
004.___.0040
Geschoss Typ3: Heizestrich auf TSD/WD, CT, 2kN/m2, 165mm, F4
679,36
m2
005 Zulagen, Profile, Einbauteile, Sonstiges
005
Zulagen, Profile, Einbauteile, Sonstiges
ZULAGEN
ZULAGEN
005.___.0010 Mehrstärken, CT, d=5mm Differenzpreis für Mehrstärken des zuvor beschriebenen Zementestrichs CT von je 5 mm. Abrechnungshinweis: Der AN erstellt ein Messprotokoll über erforderliche Mehrstärken mit Messraster 50x50 cm und legt dieses dem AG rechtzeitig vor Beginn der Ausführung zur Prüfung und Freigabe als Grundlage seines Vergütungsanspruchs vor!
005.___.0010
Mehrstärken, CT, d=5mm
E
1,00
m2
005.___.0020 Mehrstärken, CT, d=10mm Differenzpreis für Mehrstärken des zuvor beschriebenen Zementestrichs CT von je 10 mm. Abrechnungshinweis: Der AN erstellt ein Messprotokoll über erforderliche Mehrstärken mit Messraster 50x50 cm und legt dieses dem AG rechtzeitig vor Beginn der Ausführung zur Prüfung und Freigabe als Grundlage seines Vergütungsanspruchs vor!
005.___.0020
Mehrstärken, CT, d=10mm
E
1,00
m2
005.___.0030 Zulage Ebenheitstoleranzen, 50% Zulage für die Herstellung der zuvor beschriebenen Estricharbeiten mit reduzierten Ebenheitstoleranzen gegenüber den Toleranzen nach DIN 18202, Tab.3, Zeile 3. Grundleistung: Toleranzen gem. DIN 18202, Tab. 3, Zeile 3 Zulage für: Toleranzen 50 % der Tabellenwerte Einbauort: Auf Anweisung der örtlichen Bauleitung
005.___.0030
Zulage Ebenheitstoleranzen, 50%
E
1,00
m2
005.___.0040 Zulage Estrich-Schnellhärter Zulage zu den zuvor beschriebenen Estricharbeiten für die Verwendung von Estrich-Schnellhärter anstelle Estrich mit normaler Abbindezeit. Zweck: Verkürzung der Aushärtungszeit auf 25 % bis zur Begehbarkeit Verwendung: Estrichdicken < 75 mm Estricharten: Zementestrich (CT) Einbauort:
005.___.0040
Zulage Estrich-Schnellhärter
E
1,00
m2
005.___.0050 Zulage Estrich im Gefälle, 2-D Zulage zum zuvor beschriebenen schwimmenden Estrich für die Ausführung im Kreuzgefälle anstelle horizontaler Ausbildung. Leistungsbestandteile Dämmung als Gefälledämmung, Ausbildung als Kreuzgefälle Estrich in gleichmäßiger Stärke Zweck: Gefälle für Entwässerung Gefälle: zweidimensional, < 3 % Toleranz: DIN 18202, Tab. 3, Zeile 4 Einbauort: Bodenablauf in Waschraum Haus D
005.___.0050
Zulage Estrich im Gefälle, 2-D
16,52
m2
005.___.0060 Aussparung, <0,50m2, Estrich Aussparung in Estrich herstellen und nachträglich an durchdringende Bauteile anarbeiten. Estrichart: Zementestrich Aussparungsgröße: bis 0,50 m2 Konstruktionshöhe: bis 185 mm Einbauort: Auf Anweisung der örtlichen Bauleitung
005.___.0060
Aussparung, <0,50m2, Estrich
E
20,00
St
005.___.0070 Aussparung, <0,10m2, Estrich Aussparung in Estrich herstellen und nachträglich an durchdringende Bauteile anarbeiten. Estrichart: Zementestrich Aussparungsgröße: bis 0,10 m2 Konstruktionshöhe: bis 185 mm Einbauort: Auf Anweisung der örtlichen Bauleitung
005.___.0070
Aussparung, <0,10m2, Estrich
E
20,00
St
005.___.0080 Aussparung Verdrängungskörper, <2,00m2, Estrich Aussparung in Estrich mittels Verdränugnskörper herstellen. Estrichart: Zementestrich Aussparungsgröße: bis 2,00 m2 Tiefe: bis 20 mm Zweck: Aussparung für bauseitige Sauberlaufzone Einbauort: Hauseingänge Haus A bis D 5 x (BxL) 1,530 x 1,295 m 1 x (BxL) 1,050 x 1,600 m 1 x (BxL) 1,550 x 1,095 m 1 x (BxL) 1,150 x 1,550 m 2 x (BxL) 1,500 x 1,000 m
005.___.0080
Aussparung Verdrängungskörper, <2,00m2, Estrich
10,00
St
005.___.0090 Bodeneinlauf anarbeiten, nachträglich Nachträgliche Anarbeitung der zuvor beschriebenen Zementestrichbeläge an nachträglich montierte Bodeneinläufe. Leistungsumfang zeitversetzte Baustelleneinrichtung gesonderte Anfahrt Anarbeitung Estrich Einbauort: Auf Anweisung der örtlichen Bauleitung
005.___.0090
Bodeneinlauf anarbeiten, nachträglich
E
1,00
St
PROFILE
PROFILE
005.___.0100 Schallschutztrennfuge mit Profil Feldbegrenzungsfuge unterhalb von Türen mit Schallschutzanforderungen, mittels Bewegungsfugenprofil aus Hart-PVC mit integrierten Verankerungsstegen. Zweck: Schallentkopplung Vorleistung: Einbau mit Verbundestrich bzw. schwimmenden Estrichen Folgeleistung (baus.): Bodenbelag Sichtbare Profilbreite: 10 mm Profilhöhe: wie Estrichdicke Einbauort: Wohnungseingangstüren Haus A bis D
005.___.0100
Schallschutztrennfuge mit Profil
106,05
m
EINBAUTEILE
EINBAUTEILE
005.___.0110 Anarbeitung an Bodeneinlauf Anarbeitung des zuvor beschriebenen Estrichbodens an bauseitigen Bodeneinlauf, 4-seitiges Trichtergefälle. Gefällefläche: ca. 10,00 m2 Einbauort: Waschraum Untergeschoss Haus D
005.___.0110
Anarbeitung an Bodeneinlauf
1,00
St
SONSTIGES
SONSTIGES
005.___.0120 Randabstellung Estrich, H= bis 20cm Estrichabstellung in Bädern, für nachträglichen Einbau von Duschboards, Abmessungen 900x900 mm. Abrechnung je m Abstellung. Höhe der Schalung: bis 20 cm Einbauort: Haus A bis D Erdgeschoss bis Dachgeschoss Duschboards Bäder
005.___.0120
Randabstellung Estrich, H= bis 20cm
189,00
m
006 Regiearbeiten
006
Regiearbeiten
Kalkulationshinweis für Regiearbeiten KALKULATIONSHINWEIS FÜR REGIEARBEITEN Eine Abrechnung zusätzlicher oder geänderter Leistungen soll grundsätzlich als Nachtragsvereinbarung vergütet werden. Hierfür sind auf Basis der EPs dieses LVs oder bereits bestehender Nachtragsvereinbarungen, bzw. der Urkalkulation, Nachtragsangebote zu erstellen und der Bauleitung zur Prüfung vorzulegen. Dies erfolgt nach BGB §650b (2). Eine Abrechnung nach den tatsächlichen Kosten gem. BGB §650c (1) ist nicht vorgesehen und soll ausnahmsweise nur dort erfolgen, wo aus den vorliegenden Unterlagen selbst bei weiter Auslegung kein Kalkulationspreis ermittelt werden kann. Eine Abrechnung zusätzlicher oder geänderter Leistungen zur Schlussrechnung ist prinzipiell auf Basis übergebener Stundenzettel (Regiearbeiten) nicht vorgesehen, auch wenn diese der Bauleitung vorgelegt und von dieser in Kenntnisnahme unterschrieben wurden. In der Baustellenpraxis müssen aber immer wieder Leistungen dem Grunde nach beauftragt und ausgeführt werden, noch bevor die Nachtragskalkulation der Höhe nach vorliegt und/oder beauftragt werden kann. Zur Vermeidung von Wartezeiten (bis zur Beauftragung der Höhe nach) und zur Sicherung der Liquidität können solche Leistungen, die zum Zeitpunkt der nächsten Abschlagsrechnung nur dem Grunde nach beauftragt wurden, ersatzweise nach Regiestunden abgerechnet werden. Hierfür können die beiliegenden Stundensätze verwendet werden. Zeitnah (zur darauf folgenden AR), jedoch spätestens 4 Wochen vor Abgabe der Schlussrechnung, sind für alle bis dahin aufgelaufenen Stundenarbeiten die entsprechenden Kalkulationen als Nachtragsberechnungen in prüffähiger Form mit allen Nachweisen und Unterlagen vorzulegen, und der Bauleitung zwecks nachfolgender Prüfung zu erläutern. Die tatsächliche Nachtragsvereinbarung ersetzt dann die zwischenzeitliche Abschlagsabrechung auf Stundenbasis, auch wenn sich daraus höhere oder niedrigere Summen ergeben sollten, als sich nach der Stundenabrechnung zuvor ergeben hatten. Maßgeblich bleibt die Positionskalkulation des Hauptauftrages bzw. bereits zuvor genehmigter Nachtragskalkulationen ("guter Preis bleibt guter Preis, schlechter Preis bleibt schlechter Preis").
Kalkulationshinweis für Regiearbeiten
006.___.0010 Vorarbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Vor/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
006.___.0010
Vorarbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge
10,00
h
006.___.0020 Baufacharbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Baufacharbeiter/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
006.___.0020
Baufacharbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge
20,00
h