Estricharbeiten (Paket II)
CS63 - DAS DOMIZIL Haar II
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Gliederung GLIEDERUNG DER LEISTUNGSBESCHREIBUNG Übersicht / Abkürzungen im LV Allgemeine Vorbemerkungen Besondere Vertragsbedingungen ZTV Denkmalschutz, Bedingungen und Auflagen Hinweis Bauablauf Auflistung der Anlagen Leistungsverzeichnis Anlagen (gesondert)
Gliederung
Übersicht / Abkürzungen im LV Übersicht / Abkürzungen im LV Vereinfachte Schreibweise AG = Auftraggeber AN = Auftragnehmer (Bieter) Im Leistungsverzeichnis können folgende Abrechnungseinheiten zur Anwendung kommen h = Stunde, d = Tag, Wo = Woche, Mt = Monat, a = Jahr, cm = Zentimeter, cm2 = Quadratzentimeter, m = Meter, m2 = Quadratmeter, m3 = Kubikmeter, l = Liter, St = Stück, kg = Kilogramm, t = Tonne, mh = Meter x Stunde, md = Meter x Tag, mWo = Meter x Woche, mMt = Meter x Monat, ma = Meter x Jahr, m2d = Quadratmeter x Tag, m2Wo = Quadratmeter x Woche, m2Mt = Quadratmeter x Monat, m3d = Kubikmeter x Tag, m3Wo = Kubikmeter x Woche, m3Mt = Kubikmeter x Monat, Sth = Stück x Stunde, Std = Stück x Tag, StWo = Stück x Woche, StMt = Stück x Monat, td = Tonne x Tag, tWo = Tonne x Woche, tMt = Tonne x Monat.
Übersicht / Abkürzungen im LV
Allgemeine Vorbemerkungen 1. ALLGEMEIN Bauvorhaben: Wohngebäude "CS63" im Jugendstilpark, Haar Sanierung und Umnutzung des im Bereich des B-Plans Nr. 190 Jugendstilpark Haar liegende Bestandsgebäude CS 63 zu Wohnzwecken mit Erstellung von 12 Wohneinheiten, Ausbau des Dachgeschosses sowie dazugehöriger Außenanlagen. Gebäudeabmessungen: Gesamtfassadenabwicklung: ca. 150 m BGF: ca. 2548 m² Grundfläche: ca. 827 m² Wohnfläche: ca. 1.240 m² Traufhöhe: ca. 4,4-7,8m Firsthöhe : ca. 12,3-13,5m Ausführungszeiten (gem. BZP siehe Anlage). 1.1 Projektbeschreibung Der "Jugendstilpark" befindet sich auf einer zur Erholung angelegten Parkanlage in Haar. Das Kernstück bilden die im Jugendstil errichteten denkmalgeschützten ehemaligen Klinikgebäude, die zu Wohnungen umgebaut werden. Um diese Bestandsgebäude gruppieren sich in mehreren Bauabschnitten die Neubauquartiere, die sich als eigenständiges und anspruchsvolles Gegenüber zum historischen Bestand präsentieren. Das ganze Wohnquartier befindet sich in einem großen Park mit altem Baumbestand. Bei dem Bauvorhaben handelt sich um die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes aus der Jugendstilzeit mit Baujahr um 1910 mit 12 Wohnungen. Das Gebäude steht als Teil des gesamten bebauten Areals mit samt seiner Außenanlagen unter Denkmalschutz gemäß dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 190 "Jugendstilpark". Das Mehrfamilienhaus besteht aus einem Untergeschoss, Erdgeschoss und Dachgeschoss mit Spitzboden. Die nicht überdachten Fahrradstellplätze befinden sich in den Außenanlagen im Bereich der Gebäudezugänge. Weitere Fahrradräume sind im Untergeschoss vorhanden, die über Treppen erschlossen werden. Für die Müllentsorgung wird eine überdachte Müllstation hergestellt. Die Wohnungen werden über 4 Hauseingänge erschlossen. Die zu den Wohnungen gehörenden PKW-Stellplätze werden in einer Gemeinschaftstiefgarage (sog. "GTG 1A") untergebracht. Die Zufahrt befindet sich in der Nachbarstraße Willy-Träutlein-Straße. Bestandsbeschreibung Das Gebäude weist im Bestand ein vollflächiges Kellergeschoss, Erdgeschoss als Hochparterre und ein teilausgebautes Dachgeschoss (ca. 65% Ausbaufläche) mit einem partiellen Spitzboden auf. Die Außenwände des Kellergeschosses sind in massiver Bauweise (Stampfbeton) in einer Wandstärke von ca. 70 cm errichtet und wurden in gleicher Art und Weise bis Unterkante der erdgeschossigen Fensterbrüstung geführt und bilden so den Sockel der aufgehenden Wandflächen. Das Erdgeschoss - als Hochparterre - und das Obergeschoss (hier: Kopfbau des Dachgeschosses) sind in massivem Mauerwerksbau mit Putzauftrag errichtet. Das Dachgeschoss des Gebäudes CS63 wurde ursprünglich als zimmermannsmäßige Holzkonstruktion erstellt. Die ursprüngliche Grundrissgliederung des Erdgeschosses zeigt eine unter funktional medizinischen Aspekten errichtete Grundrissorganisation in 2 getrennte Abteilungen. Im Zuge der klinischen Nutzung wurde um 1990 der mittig gelegene Teil der hölzernen Dachstuhl-Konstruktion gegen eine massiv ausgeführte Beton-Konstruktion ausgetauscht. Die bauzeitliche Grunddrissorganisation in 2 getrennte Abteilungen wurde durch eine längslaufende Mittelflur-Erschließung mit Auflösung der ursprünglichen Schlafsäle ersetzt. Diese baulichen Eingriffe sind in der Außenwahrnehmung des Gebäudes (Fassaden und insbesondere Dachlandschaft) deutlich ablesbar. Darüber hinaus erfolgten nutzungsabhängige Ausbauten und Grundrissanpassungen in allen Geschossen, meist in leichter Trockenbaukonstruktion ausgeführt. Das Gebäude mit seinem Grundstück ist durch das vorhandene Straßen- und Wegesystem, vielseitig von Straßen umgeben und grenzt in östlicher Richtung an die sogenannte "Geschlechterachse" des Areals an. Vorhandene Archivdokumentationen ist eine Dreiteilung des Grundstücks mit einer offenen Freianlagenkonzeption, einem Zugangsbereich in Art eines Vorgartens und einem umzäunten Bereich zu entnehmen. Allgemeine Maßnahmenbeschreibung zum denkmalgeschützten Gebäude CS63 Mit Umnutzung zu Wohnzwecken werden neue Wohnungsgrundrisse gemäß der Objekt- und Ausführungsplanung der Architekten und Fachplaner in allen oberirdischen Geschossen errichtet. Es erfolgt der Einbau eines zusätzlichen Hauszuganges mit nachgeordnetem Treppenhaus vom Kellergeschoss bis in den ausgebauten Spitzbodenbereich. Das im Bestand vorhandene, neuzeitliche Nebentreppenhaus aus 1990 wird rückgebaut und durch neue Treppenläufe vom Kellergeschoss bis zum Spitzboden ersetzt. Hierbei wird der Hauszugang erhalten. Im Weiteren wird die um 1990 errichtete Betonkonstruktion im mittig gelegenen Dachbereich abgebrochen und durch eine hölzerne Dachstuhl-Kosmntruktion - der historischen Dachform folgend - ausgetauscht. Das bereits in Teilen ausgebaute Dachgeschoss und der Spitzbodenbereich werden bei Erhalt, statischer Ertüchtigung und bauphysikalischer Optimierung (Wärme- und Schallschutz) der Dachkonstruktion zu Wohnzwecken vollflächig ausgebaut. In diesem Zug erfolgt die Errichtung notwendiger Belichtungsflächen durch den Einbau von Gauben, Dachloggien und Dachflächenfenstern. Im Untergeschoss werden notwendige Technikräume, Nebennutzungsräume und die Abstellbereiche der Wohnung eingebaut. Die Erschließung des Untergeschosses erfolgt durch das bestehende und die beiden neu zu errichtenden Treppenhäuser. Die Fenster- und Türanlagen im Kellergeschoss werden nach Vorgaben der Planung erneuert und es erfolgt der Einbau einer mechanischen Quer-/ Längslüftung zu Vermeidung bauphysikalischer Mängel. Jede Wohnung erhält einen zugeordneten Freiraum in Form eingezogener Loggien (teilweise im Bestand vorhanden) und/oder Dachloggien im Dachgeschoss; einzelne Wohnungen erhalten im Gartenbereich anzulegende Terrassenflächen. Unter Beachtung der Umnutzung zu Wohnraum und der bauphysikalischen Bauwerkserhaltung werden die massiv errichteten Außenwände des Gebäudes innenseitig mit einer reversiblen Dämmung aus ca. 6 cm dicken Calcium-Silikat-Platten versehen. Die in Teilen historischen Fensteranlagen (Holzkastenfenster mit Metallsprossen im Erdgeschoss, im Dachgeschoss mit Holzsprossen) werden in Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege bewertet und unter Beachtung eines Wärmeschutz-Konzeptes saniert und ertüchtigt. Neu zu errichtende Fenster und Fenstertüren werden im Zuge der Nutzungswandlung und  Abstimmung mit dem BLfD als Holz-Isolier-Glas-Elemente mit bauzeitlicher Profilausbildung der Außensicht errichtet. Die Aufarbeitung der Fassaden wird nach Vorgaben der Gestaltungssatzung und in enger Abstimmung mit dem BlfD unter Berücksichtigung des bereits vorliegenden restauratorischen Farbgutachtens für die Fassaden des Gebäudes CS67 ausgeführt. Die Sanierung der Wand- und Deckenbeschichtungen im Bestandstreppenhaus zur Farbfassung und ornamentalen Gestaltung werden ebenfalls anhand eines noch zu erstellenden restauratorischen Gutachtens erfolgen. Die Aufarbeitung aller Ausstattungen des Treppenhauses (Bodenbeläge, Treppenkonstruktion, Geländer, Handläufe etc.) wird in enger Abstimmung mit dem BLfD ausgeführt. Die allgemeinen Ziele der Sanierung sind erstrangig Substanzerhalt und eine optische Qualität, die dem denkmalgeschützten Haus gerecht werden. Die Eingriffe in die vorhandene Bausubstanz des Gebäudes erfolgen nach Angaben der Tragwerksplaner unter Berücksichtigung bauphysikalischen Bedingungen (Wärme/Schall/Feuchte) sowie sämtlicher bautechnischer Regelwerke und den Vorgaben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalschutz. Sämtliche haustechnische Anlagen werden erneuert. Das Einfügen modern getalteter Funktionalbereiche wie Bad und Küche sowie die Modernisierung aller haustechnischen Installationen erfolgt nach aktuellen technischen Standards. Die ursprüngliche Aufteilung der umgebenden Gartenfläche ist im Bestand immer noch vorhanden und wird grundsätzlich erhalten. Der Vorgarten und der umzäunte, nach Süd-Osten orientierte Privatgarten wird der wohnwirtschaftlichen Nutzung entsprechend und nach Vorgaben der Gestaltungssatzung und dem BLfD saniert und weitergenutzt. Die restlichen Flächen des Grundstücks werden künftig öffentlich gewidmet, so dass der ursprüngliche Charakter der offenen Freianlagenplanung erhalten und gärtnerisch fortgeführt wird. 1.2 Baustelle Die Baustelle ist über öffentliche Straßen zu erreichen. Der AN Rohbau wird die Medienversorgung (Baustrom+Bauwasser) einrichten. 1.3 Bauleistungen Estricharbeiten 1.4 Ortsbesichtigung / Erschwernisse Der Bieter muss sich vor Abgabe des Angebotes zwingend über die örtlichen Verhältnisse informieren. Eine Ortsbegehung ist nach vorheriger Absprache mit der Bauleitung möglich. Folgende Erschwernisse sind dabei zu beachten: Objekt steht unter Denkmalschutz, d.h. Veränderungen am Bestand bedürfen immer einer Genehmigung Besonders zu schützende denkmalrelevante angrenzende Bereiche Treppenhäuser sind gemäß Denkmalschutzauflage zu schützen Zugangstreppen /- rampen zum Gebäude (außen) umgebende Bestandsbäume im Straßenraum Keine Lagermöglichkeiten auf dem Grundstück bzw. nur nach Abstimmung mit der Bauleitung und Beachtung der statisch bewerteten Maximallasten Maximale Punktlasten der Decken sind zwingend einzuhalten. Punktlast maximal 1,0 kN (100 kg). Aufstandsfläche hierfür größer 30 cm x 30 cm, sodass die Punktlast bei den Stahlsteindecken nur auf den Betonrippen steht und nicht auf dem Ziegel. Bei Bedarf muss eine entsprechende Lastverteilung vorgesehen werden. erhöhte Unebenheiten im Bestand; teilweise Haftprüfungen nötig u.s.w. Sofern nicht einzeln beschrieben, sind Sondermaßnahmen aufgrund dieser Erschwernisse in die Positionen miteinzukalkulieren. NavVis Zugang Es liegt ein 3D Scan des Gesamtgebäudes auf Navis vor. Hier können alle Räume digital betrachtet werden und auch Messungen vorgenommen werden können. Der folgende Zugang steht jedem Bieter kostenfrei zur Verfügung: link: https://siin.iv.navvis.com/?vlon=3.44&vlat=-0.25&fov=45.0&site=2625571698842650&image=2836763721164713 Benutzername: domhr.61 PW: domhr.61 1.5 Hinweis zur Verfügungstellung von Planungsunterlagen Der wechselseitige Austausch der Planungsunterlagen zwischen allen am Bau Beteiligten wird über eine Internet-gestützte Planungsplattform erfolgen. Die Teilnahme hieran ist auch für den Auftragnehmer verbindlich. Der AN ist verpflichtet, die für seine Leistungserbringung erforderliche Planungen und sonstigen Unterlagen sich unaufgefordert und jedenfalls nach Erhalt einer automatisierten Nachricht über die Einstellung neuer Unterlagen von dieser Planungsplattform herunterzuladen und sich diese, soweit für Ihn erforderlich auch in Papierform auszudrucken. Der AG und seine Erfüllungsgehilfen stellen dem AN keinerlei Unterlagen in Papierform zur Verfügung.
Allgemeine Vorbemerkungen
Projektbeteiligte Projektbeteiligte Bauherr PHOENIX Das Domizil Haar 2 GmbH Königstrasse 5 70173 Stuttgart Projektsteuerung KTL Heidelberg GmbH Carl-Benz-Str. 6 69115 Heidelberg Entwurfs- und Ausführungsplanung SIIN GmbH Senefelderstrasse 26 70176 Stuttgart Tragwerksplanung AJG Ingenieure GmbH Konrad-Zuse-Platz 1 81829 München Bauphysik GN Bauphysik Finkenberger + Kollegen Ingenieurgesellschaft mbH Bahnhofstraße 27, 70372 Stuttgart Brandschutz Sinfiro GmbH & Co. KG Herzogspitalstraße 24, 80331 München Baugrund Smoltczyk & Partner GmbH Untere Waldplätze 14 70569 Stuttgart Objektüberwachung   igb - Ingenieurgesellschaft Burgert mbH   Plinganserstraße 150   81369 München
Projektbeteiligte
Besondere Vertragsbedingungen 2) BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1. Angebot 1.1 Dem Bieter bleibt freigestellt Nebenangebote mit dem Hauptangebot einzureichen. Nebenangebote ohne Hauptangebote können ausgeschlossen werden. 1.2 Der Bieter hat bei Angebotsabgabe verantwortlich zu ermitteln bzw. zu prüfen, ob die Voraussetzungen zur Funktion und ggf. Zuverlässigkeit seiner Anlage bzw. Ausführungsart gegeben sind. Ferner hat er ein klares Bild seiner Leistung bzw. Lieferung zu geben, z.B. über Abmessungen sowie über Grenzen der Anwendbarkeit, Haltbarkeit und Wirtschaftlichkeit, ferner über bauseits erforderliche Vor-, Neben- und Nachleistungen und außerdem über Pflege, Unterhaltungskosten, Bedienungs- und Sicherheitsvorschriften. Er darf nur bewährte Stoffe und Verfahren anbieten bzw. verwenden, für deren Eignung er sich verbürgt und deren Ausführung er beherrscht. Gelieferte Muster und Pläne sind verbindlich. 1.3 Die Bauleistungen werden i.d.R. mittels Einheitspreisverträgen beauftragt. Gleichwohl behält sich der Auftraggeber vor, mit demjenigen Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot angeboten hat und dem somit der Auftrag zusteht, eine nachträgliche Pauschalierung vorzunehmen, sowohl für eine gesamte als auch für Teile einer Leistung. Sind die anzubietenden Leistungen in Teilbereichen durch allgemeine oder differenzierte Beschreibungen oder nach Leistungsprogramm (funktionale Ausschreibung) so bestimmt, dass mit einer Änderung bei der Ausführung nicht zu rechnen ist, wird ein Pauschalpreis vereinbart. 1.4 Sollten angebotenen Preise vom Bieter zeitlich begrenzt werden, ist schriftlich im Begleitschreiben des Angebotes darauf hinzuweisen und der Termin anzugeben. Die Bindefrist an das Angebot darf dabei nicht unterschritten werden. Kalkulationsfehler begründen kein Recht auf Nachforderungen. 1.5 Soweit in der Leistungsbeschreibung von Einzel-Ausschreibungen bestimmte Erzeugnisse (Markenangaben) oder Verfahren vorgeschrieben sind, kommen sie auch grundsätzlich zur Ausführung, weil ein sachlicher Grund die Produktvorgabe rechtfertigt. Ein solcher Grund liegt vor, insbesondere im Zusammenhang mit der Wiederbeschaffung, Instandhaltung und Instandsetzung, Wartung sowie dem Austausch verschiedener beim Auftraggeber standardisierter Bauteile, wie z.B. Wohnungseingangs- und Innentüren, Bodenbeläge, Beschläge, Heizkörper sowie Sanitärobjekte und Sanitärarmaturen. 1.6 Ansonsten stellen etwaige in Alternativ-/Nebenangeboten als gleichwertig angegebene und im Auftragsfall verwendeten Alternativ-Fabrikate für den Auftraggeber Varianten zur Erreichung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Qualitätsstandard dar
Besondere Vertragsbedingungen
ZTV Estricharbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Estricharbeiten 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18353 Estricharbeiten und ATV DIN 18354 Gussasphaltarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Außerdem gilt die DIN 18202 Maßtoleranzen und Maßabweichungen. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V., BEB: Bundesverband Estrich und Belag e. V., bga: Beratungsstelle für Gussasphaltanwendung e. V., GIPS: Bundesverband der Gipsindustrie e. V., Bundesverband Leichtbeton e. V., BVF: Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e. V., BVS: Bundesverband Systemböden e. V., DAV: Deutscher Asphaltverband e. V., Deutsche Bauchemie e. V., DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., InformationsZentrum Beton GmbH, RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., VDZ: Verein Deutscher Zementwerke e. V., ZDB: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. 2 Vorbereitung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Türanschlagwinkel sind an Höhenversprüngen verschiedener Estrich-Fertighöhen zu setzen, wobei immer der liegende Winkelschenkel vom höheren Estrichaufbau überdeckt wird. Der AN prüft rechtzeitig vor Ausführungsbeginn im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung eigenverantwortlich die bauseitige Untergrundbeschaffenheit auf Eignung für die beschriebenen Estricharbeiten. Hierzu zählen u. a. die Messung der Restfeuchte, die Prüfung der chemischen Verträglichkeit des vom AN eingebauten Materials zur Vorleistung und, soweit bekannt, zur Folgeleistung, das Vorhandensein erforderlicher Abdichtungen, das Vorhandensein und die Neigung ggf. erforderliche Gefälles, das Feststellen einer Mindesttemperatur von 5 °C. Soweit nicht vorhanden, erstellt der AN im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung einen Fugenplan, aus dem Anordnung und Art der Fugen (Scheinfugen, Gebäudetrennfugen, Dehnungsfugen etc.) unter Berücksichtigung der geplanten Oberbodenbeläge hervorgehen. Der AN klärt unaufgefordert und auf Grundlage des aktuellsten Planungsstands mit dem AG, auf welcher Wandseite jeweils die Türen zum Einbau gelangen, um Scheinfugen im Estrich unter den Türblättern anlegen zu können. Der AN erfragt Belastungen, Belagsarten und Bodenaufbauten, soweit nicht angegeben. 3 Ausführung und Konstruktion 3.1 Allgemeine Hinweise In den Estrichbelag hineinragende Kabel, Leitungen etc. sind - außer Heizleitungen in Heizestrichen -, unabhängig vom Einbauort des Estrichs, nicht zulässig. Sofern die bereits vorhandenen Vorleistungen eine Estrichplatte gleichmäßiger Stärke nicht zulassen, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Baubeginn unaufgefordert mit. Frisch mit Estrich belegte Räume sind vom AN abzusperren und, soweit erforderlich, gegen rasches, ungleichmäßiges Austrocknen zu schützen. Insbesondere sind vom AN Vorkehrungen zum Schutz gegen Zugluft zu treffen. Die Estrichoberfläche muss nach Freigabe zur Begehbarkeit so widerstandsfähig sein, dass sie bis zur Verlegung des Oberbodens dem üblichen Handwerkerverkehr schadensfrei widerstehen kann. 3.1.1 Untergrund Soweit Verbundestriche zum Einbau gelangen, hat der AN unaufgefordert durch mindestens fünf Prüfversuche je unterschiedlichen Untergrund (bspw. Betonierabschnitt/Bauteil/Deckenebene) die Oberflächenzugfestigkeit des Untergrunds nach DIN 1048-2 zu prüfen. 3.1.2 Dämmung/Randstreifen Die Höhe der Randdämmstreifen ist mindestens 50 mm höher als OK Fertigfußbodenhöhe zu führen und mit Trennlagenfolie und Wand zu verkleben. Ein Hinterlaufen des Randdämmstreifens mit Estrichs ist nicht zulässig. Der Randdämmstreifen ist in Außen- und Innenecken vertikal aufzuschneiden, stumpf zu stoßen und mittels Klebestreifen gegen Verrutschen und Hinterlaufen zu sichern. Randdämmstreifen in Räumen mit Brandschutzanforderung "nicht brennbar" an die Bodenbeläge sind aus Mineralwolle herzustellen. Übergänge von Böden zu Wänden sind mit besonderer Sorgfalt auszuführen. Soweit Abdichtungen auf schwimmenden Estrichen ausgeführt werden, ist zur Aufnahme der zu erwartenden Bewegungen ein 25 mm breiter Randstreifen aus herausnehmbarer Mineralwolle herzustellen, in den die Abdichtung nachfolgend schlaufenförmig vertieft eingearbeitet werden kann. Dämmschichten sind an im Fußbodenaufbau befindliche Rohrleitungen dicht herangeführt zu verlegen. Hohlräume an den in der Dämmung eingebetteten Rohren sind durch Schüttungen zu dämmen. Zuvor sind nebenliegende Dämmplatten am Boden zu verkleben, um eine Unterwanderung der Dämmung durch die Schüttung zu vermeiden. 3.1.3 Trennlagen Trennlagen als Feuchteschutz auf Dämmschichten sind beim Einbau in schwimmenden Estrich aus einer PE-Folie, mindestens 1-lg., Stärke mindestens 0,2 mm, mit einer Stoßüberlappung von mindestens 80 mm zu verkleben und hinterlaufsicher einzubauen. Bei einer Überlappung von 150 mm ist, außer beim Einbau von Fließestrich, keine Verklebung erforderlich. 3.1.4 Estriche Alle Estrichhöhen sind so auszuführen, dass die Anschlüsse der fertigen Oberbodenbeläge untereinander ohne Höhendifferenz im fertigen Belag erfolgen, soweit in der Bauplanung keine Versprünge konzipiert wurden. Die Mindeststärken von Estrichen auf Trennlage nach DIN 18560 sind zwingend einzuhalten. Sofern der Einbau von Estrichen in Mindeststärke nicht möglich ist, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung mit, in diesem Fall schlägt der AN dem AG den Einbau eines Verbundestrichs vor. 3.1.5 Estrich unter Türen Unterhalb der Türblätter von Brand- und Rauchschutztüren dürfen Höhentoleranzen im Estrich nicht höher als vom Türenhersteller in der Einbauanleitung vorgegeben sein, keinesfalls jedoch mehr als 3 mm betragen, um einen dichten Bodenanschluss der Türen zu gewährleisten. Der AN erfragt unaufgefordert rechtzeitig vor Ausführungsbeginn, ob Estrichbeläge unterhalb von Türen in Räumen mit Schallschutzanforderung durch elastische Fugenfüllstoffe schalltechnisch zu entkoppeln sind und ob solche Entkopplungsfugen mit Fugenprofilen eingefasst werden sollen. Die Auswahl geeigneter Fugenprofile erfolgt durch den AN unter Berücksichtigung der zu erwartenden Belastungen, insbesondere aus Radlasten. Der AN wird unmittelbar vor Ausführungsbeginn einen Plansatz vom AG anfordern, aus dem er die aktuelle Lage der Türschlagrichtungen und damit die Lage der Estrichfugen unterhalb der Türblätter ersehen kann, um diese auf der richtigen Wandseite anzuordnen. 3.1.6 Bodeneinläufe Für das spätere Einmörteln bauseitiger Bodeneinläufe sind während der Bauzeit Aussparungen mit ca. 50 cm Durchmesser vorzusehen. Das Einmörteln der Bodeneinläufe erfolgt im weiteren Bauablauf als zeitlich versetzte Leistung. Zu beachten sind Brandschutzanforderungen (in der Regel feuerbeständig) beim Vermörteln sowie die schallschutztechnische Entkopplung der einzumörtelnden Bauteile. Der AN hat Bedenken anzumelden, wenn bereits vor Beginn der Estricharbeiten die Bodeneinläufe lagefixiert montiert wurden, da die Einläufe ansonsten nicht korrekt positioniert sein können. Soweit durch den AG nicht anders angegeben, sind der spätere fertige Bodenbelag und der Bodeneinlauf in oberkantengleicher Höhe einzubauen. Die Ausführung eines Sturzgefälles um den Bodeneinlauf herum erfolgt nur nach gesonderter Anweisung des AG. 3.1.7 Wannen und Duschen Estrichbeläge sind auch unter Badewannen und Duschen vollflächig einzubauen. Zur Herstellung der Abdichtung sind in diesem Bereich Mörteleinhausungen von in den Estrich eintauchenden Leitungen auszuführen. 3.1.8 Oberfläche Gegebenenfalls systembedingt erforderliches Anschleifen des fertigen Estrichs nach einem vom Hersteller des Estrichmörtels vorgegebenen Zeitraum gehört zur Leistung des AN. 3.1.9 Fugen und Anschlüsse Vom AN sind rechtzeitig vor Einbau der Oberböden alle Fugen und Risse in der Estrichplatte aufzuweiten, mit Kunstharz auszugießen und erforderlichenfalls zu vernadeln. Estrichflächen mit unterschiedlichen Oberbelägen werden durch den Einbau von Trennschienen unterteilt. Scheinfugen sind mit einem Kantenlängenverhältnis von 1 : 1 bis 1 : 1,4 auszuführen. Bei Estrichen ohne nachfolgenden Oberbodenbelag sind die Randstreifen abzuschneiden und die Randfugen zwischen Estrich und aufgehenden Bauteilen flächenbündig vom AN mit dauerelastischem Versiegelungsmaterial zu schließen. Die Farbe des Materials der Versiegelung ist vor Ausführung vom AN beim AG zu erfragen. Großflächige Estrichbeläge müssen entsprechend den möglichen Bewegungen und den Vorschriften durch Dehnungsfugen unterteilt werden. Der AN erkundigt sich insoweit unaufgefordert beim AG nach den zu erwartenden Bauteilbewegungen und den daraus zu erwartenden horizontalen und vertikalen Bauteilversätzen. Bei großen zu erwartenden Setzungsdifferenzen, stets jedoch bei Höhendifferenzen > 10 mm, müssen Bodenfugenprofile mit Schleppstreifen oder -platten eingesetzt werden, um Stolperkanten, bzw. Höhenversätze in Warentransportwegen zu vermeiden. Soweit Fugenprofile vom AG vorgegeben sind, ist die Prüfung der vorgegebenen Profile auf Eignung vom AN rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn durchzuführen, hierzu erfragt der AN unaufgefordert die zu erwartenden Bewegungen ab. Gebäude- und Bauteiltrennfugen sind mittels nichtrostender Profile mit elastischen Einlagen Farbe nach Wahl des AG, einzufassen. Dehnungsfugen in befahrenen Fliesenbodenbelägen sind mittels Metallprofilen gegen Ausbrechen zu schützen. Sofern bei Ausführung von Estricharbeiten bekannt ist, wo Trennwände nachträglich auf dem Estrich angeordnet werden, sind unterhalb der Trennwände Estrichscheinfugen auszuführen. 3.1.10 Rutschhemmung von Oberflächen Soweit Estriche nicht nachfolgend beschichtet oder belegt werden, sind die Vorgaben der DGUV 108-003 zur Rutschhemmung, auch für nicht gewerbliche Bereiche, mindestens einzuhalten. Die Rutschhemmungsklassen benachbarter Bereiche dürfen sich um nicht mehr als eine Rutschhemmungsklasse von einem Bereich zum benachbarten Bereich unterscheiden. Soweit keine andere Rutschhemmungsanforderung im Positionstext beschrieben ist, gilt R10 als mindestens geschuldete Anforderung. Soweit Nassräume als Einsatzzweck erwähnt sind, gilt R10-B als Mindestanforderung.
ZTV Estricharbeiten
Detaillierter Maßnahmenkatalog Denkmalschutz Im Folgenden eine Aufführung der relevanten Maßnahmen für das Gewerk, die sich aus dem Denkmalschutz ergeben. Detaillierter Maßnahmenkatalog zum denkmalgeschützten Gebäude CS 63 (siehe S. 7 ff, Denkmalschutzrechtliche Maßnahmenbeschreibung, Stand 30.06.2019+10.1.20+3.4.20, Stand Tektur) (13) Mit Wohnumnutzung werden die Bestandsgeschossdecken aus statischer, bauphysikalischer und brandschutztechnischer Sicht mit schalldämmenden Abhangdecken und neuen Fußbodenkonstruktionen (Heizestrich) optimiert. Der Aufbau der neuen Fußbodenkonstruktion  erfolgt unmittelbar und nur durch eine Trennlage separiert auf den bestehenden Fußbodenkonstruktionen nach angefügtem Leitdetail. Innendetail-Fußboden-Konstruktion CS 63-I-0
Detaillierter Maßnahmenkatalog Denkmalschutz
Schnittstellen Schnittstellen AN Heizung: Koordinierung Arbeitsablauf nach Verlegen der Dämmung und vor Einbau des Estrichs, Abstimmung Einbau der Estrichmessstellen. AN Elektro: Koordinierung Arbeitsablauf bezüglich auf dem Boden verlegter Leitungen. AN Fliesen: Abstellen des Estrichs im Bereich der Duschen. AN Trockenbau: Vor Einbau des Estrichaufbaues ist die Leistung mit dem Trockenbauwandbauer abzustimmen.
Schnittstellen
Nettomenge Es handelt sich um ein BIM-Projekt. Die Mengenangaben in den Positionen entsprechen Netto-Mengen, ohne Berücksichtigung der VOB-Abzugs- und Übermessungsregeln. Auf dieser Grundlage wären auch die Abrechnungsmengen zu ermitteln, sofern keine Pauschalierung der Leistungen vereinbart wird.
Nettomenge
Auflistung der Anlagen Siehe Anlagenliste anbei
Auflistung der Anlagen
010 Vorbereitende Arbeiten
010
Vorbereitende Arbeiten
UNTERGRUNDVORBEREITUNG
UNTERGRUNDVORBEREITUNG
010.___.0010 Reinigung Untergrund Reinigen des Untergrundes und Entfernen haftungsmindernder Stoffe. Staubreste gründlich aufsaugen. Material aufnehmen und Entsorgen. Einbauort: Wohnflächen EG-DS
010.___.0010
Reinigung Untergrund
1.321,00
m2
010.___.0020 Schrenzlage, Natronkraftpapier, PE-beschichtet, 100g/m2 PE-beschichtetes Natronkraftpapier nach DIN 18560-2 als Schrenzlage unter gebundenen Schüttungen. Zweck: Rieselschutz Vorleistung (baus.): Holzbalkendecke Folgeleistung: mechanisch gebundene Schüttung/ Leichtausgleichmörtel Flächengewicht: ca. 100 g/m2 Sd-Wert: 9m (geeignet für Holzbalkendecke) Bahnenbreite: 1,25 m Stoßüberdeckung: mind. 80 mm Einbauort: DS, Fußbodenaufbau FB 08.1/08.2/09/09.1/ gemäß BTK und Übersichtsplänen Fußbodenaufbauten
010.___.0020
Schrenzlage, Natronkraftpapier, PE-beschichtet, 100g/m2
212,00
m2
010.___.0030 Ausgleich grober Unebenheiten im Bestand Herstellen eines ebenen und tragfähigen Untergrundes durch Ausgleich grober Unebenheiten im Bestandsrohboden vor Ausführung der Estricharbeiten. Leistungsbestandteile Untergrund vorbereiten lose Bestandteile entfernen erforderlichenfalls grundieren Höhenausgleich lokaler Vertiefungen und Unebenheiten Mittlere Dicken bis 50 mm. Abrechnung: nach tatsächlicher Fläche
010.___.0030
Ausgleich grober Unebenheiten im Bestand
E
100,00
AUSGLEICHSSCHÜTTUNG
AUSGLEICHSSCHÜTTUNG
010.___.0040 Gebundene Schüttung, 30 mm Trockene Schüttung aus z.B. Kalkstein oder Blähperliten einschl. Anarbeiten an Kabel und Leitungen. Leistungsumfang Trennlage/Rieselschutz Ausgleichsschüttung Ausbringen mit 10 % Überhöhung höhengerechtes Abziehen Verdichtung durch Begehen Berücksichtigung von Leitungsführungen Zweck: Ausgleich von Unebenheiten Vorleistung: Holzbalkendecke und Rieselschutzlage Folgeleistung: TSD/FB-Heizung + Estrich Ausgleichsschüttung: trockene Schüttung z.B. Fermacell Wabenschüttung/Estrich-Wabe od. glw. flächenbezogene Masse m > 45 kg/m2, Schüttdichte p > 1.500kg/m3, gegen Verrutschen gesichert z.B. mit Pappwaben Schüttdicke: d= 30 mm im verdichteten Zustand Einbauort: DS, Fußbodenaufbau FB 08.1/08.2/0.9/09.1/ gemäß BTK und Übersichtsplänen Fußbodenaufbauten Abrechnungshinweis: Der AN erstellt vor Arbeitsausführung ein Aufmaß zu den mit Höhenausgleich zu belegenden Flächen, da der Umfang der Leistungserbringung nach Ausführungsende nicht mehr nachvollziehbar ist. Die Anspruchsgrundlage des AN für die Vergütung ist nur dann gegeben, wenn der AG das Aufmaß des AN rechtzeitig vor der Ausführung zur Prüfung vorliegen hat, andernfalls ist der Vergütungsansruch des AN mangels Nachvollziehbarkeit verwirkt.
010.___.0040
Gebundene Schüttung, 30 mm
212,00
m2
010.___.0050 wie vor, jedoch gebundene Ausgleichsschüttung Dicke bis ca. 50mm Ausgleichsschüttung auf Bestandsbetondecken zur korrekten Verlegung der Dämmung. Dicke bis ca. 50 mm Abrechnung nach m2 pro 10 mm Dicke der Ausgleichsschüttung Hinweis: Die Bereiche, in denen eine Ausgleichsschüttung notwendig wird, sind vor Beginn der Ausführung mit der Objektüberwachung abzustimmen und von dieser zu genehmigen.
010.___.0050
wie vor, jedoch gebundene Ausgleichsschüttung Dicke bis ca. 50mm
W
42,00
m2
AUSGLEICHSDÄMMUNG
AUSGLEICHSDÄMMUNG
010.___.0060 Wärme-/Ausgleichsdämmung EPS 035 DEO, d= 20 mm Wärme-/Ausgleichsdämmung EPS 035 DEO Dämmstoffdicke: 20 mm
010.___.0060
Wärme-/Ausgleichsdämmung EPS 035 DEO, d= 20 mm
E
10,00
010.___.0070 Wärme-/Ausgleichsdämmung EPS 035 DEO, d= 25 mm Wärme-/Ausgleichsdämmung EPS 035 DEO Dämmstoffdicke: 25 mm
010.___.0070
Wärme-/Ausgleichsdämmung EPS 035 DEO, d= 25 mm
E
10,00
010.___.0080 Wärme-/Ausgleichsdämmung EPS 035 DEO, d= 40 mm Wärme-/Ausgleichsdämmung EPS 035 DEO Dämmstoffdicke: 40 mm
010.___.0080
Wärme-/Ausgleichsdämmung EPS 035 DEO, d= 40 mm
E
10,00
DAMPFBREMSE, DAMPFSPERRE, ABDICHTUNG
DAMPFBREMSE, DAMPFSPERRE, ABDICHTUNG
010.___.0090 Dampfbremse, PE-Folie 0,2mm Dampfbremse aus PE-Folie unterlaufsicher verklebt einschl. Wandaufkantung. Zweck: Bremse gegen aus Betonbauteilen aufsteigende Feuchtigkeit während der Austrocknung Beanspruchung: gering (bspw. geringe Restfeuchte) Vorleistung (baus.): Stb.-Bodenplatte/-decke, baufeucht Folgeleistung: Estrich auf Trennlage oder Estrich auf Dämmschicht Wasserdampf- durchlässigkeit: 2,00 m < Sd < 1.500 m Dicke: t= mind. 0,2 mm Stoßüberdeckung: mind. 10 cm, verklebt
010.___.0090
Dampfbremse, PE-Folie 0,2mm
E
10,00
m2
010.___.0100 Dampfsperre, PYPG 200 S4 Al 0,1 Dampfsperre aus einer Lage Bitumenschweißbahn mit Glasgewebe- und Aluminiumeinlage unterlaufsicher verklebt einschl. Wandaufkantung. Leistungsbestandteile Voranstrich Dampfsperre Zweck: Sperre gegen aus Betonbauteilen aufsteigende Feuchtigkeit während der Austrocknung Vorleistung (baus.): Stb.-Bodenplatte/-decke, baufeucht Folgeleistung: Estrich auf Trennlage oder Estrich auf Dämmschicht Beanspruchung: W1.1-E gem. DIN 18533 Material: Bitumenschweißbahn mit Glasgewebe-/Aluminiumeinlage PYP G200 S4 Al 0,1 gem. DIN EN 13969 Verlegeart: vollflächig verschweißt Stoßüberdeckung: mind. 10 cm, verschweißt
010.___.0100
Dampfsperre, PYPG 200 S4 Al 0,1
E
10,00
m2
010.___.0110 Bodenabdichtung, 1lg, G 200 S4, mäßige Beanspruchung Bodenabdichtung aus einer Lage Bitumenschweißbahn mit Glasgewebeeinlage verlegt und unterlaufsicher verklebt einschl. Wandaufkantung. Leistungsbestandteile Voranstrich Abdichtung Zweck: Abdichtung gegen kapillaraufsteigende Bodenfeuchtigkeit gem. DIN 18533 Vorleistung (baus.): Stb.-Bodenplatte/-decke, baufeucht Folgeleistung: Estrich auf Trennlage oder Estrich auf Dämmschicht Beanspruchung: DIN 18533 W 1.1-E Material: Bitumenschweißbahn mit Glasgewebeeinlage BA/G 200 S4 gem. DIN/TS 20000-202 Verlegeart: vollflächig verschweißt Stoßüberdeckung: mind. 10 cm, verschweißt
010.___.0110
Bodenabdichtung, 1lg, G 200 S4, mäßige Beanspruchung
E
10,00
m2
010.___.0120 Hohlkehle Ausbildung einer Hohlkehle im Anschlussbereich Boden-Wand. Zweck: Ausrundung Innenecken Vorleistung: Stb.-/MW-Wand Folgeleistung: Abdichtung mit Bitumenbahnen nach DIN 18533 Material: Abdichtungsschlemme Zementmörtel Form: T > 5 cm
010.___.0120
Hohlkehle
E
10,00
m
010.___.0130 Randaufkantung, Bitumenbahnenabdichtung Randaufkantung vorgenannter horizontaler Bitumenbahnenabdichtung auf der Bodenplatte einschl. Anschluss an Horizontalsperrbahn bei MW-Wänden. Zweck: Schutz vor aufsteigender Feuchtigkeit Aufkantungshöhe: bis mind. 15 cm über OKFF bzw. bis Höhe der waagerechten Abdichtung in MW-Wänden
010.___.0130
Randaufkantung, Bitumenbahnenabdichtung
E
10,00
m
010.___.0140 Anstauprobe Bodenrinne Anstauprobe der Abdichtung im Bereich von Bodenrinnen nach Fertigstellung der Abdichtungsarbeiten durchführen. Prüfbereich aufstauen, Prüfdauer 24 Stunden, Kontrolle auf Dichtheit, einschließlich aller erforderlichen Hilfsmittel sowie Dokumentationen des Prüfergebnisses.
010.___.0140
Anstauprobe Bodenrinne
P
1,00
psch
010.___.0150 Dokumentation Abdichtungsarbeiten Zustandsfeststellung der ausgeführten Abdichtungsarbeiten vor Beginn der Fliesenverlegung. Einschließlich Fotodokumentation der Abdichtungsflächen, anschlüsse, Durchdringungen und Einbauteile sowie Erstellung eines mess- und Prüfprotokolls. Dokumentation der Objektüberwachung übergeben.
010.___.0150
Dokumentation Abdichtungsarbeiten
P
1,00
psch
010.___.0160 Messung, Estrichfeuchte Messung der Estrichfeuchte zur Feststellung der Belegreife mit einem CM-Gerät. Die Orte der Messstellen sind zusammen mit der Bauleitung festzulegen. Leistungsbestandteile Messung der Estrichfeuchte mit einem Calciumcarbid-Messgerät (CM) Verschließen der im Zuge der Messung hergestellten Öffnungen im Estrich. Zweck: Ermittlung der Restfeuchte im Estrich Vorleistung: Estrich Folgeleistung: Bodenbelag
010.___.0160
Messung, Estrichfeuchte
E
1,00
St
020 Estrich
020
Estrich
Hinweise Fußbodenheizung, Randdämmsttreifen nicht Brennbar Hinweis: im Leibungs-/Schwellenbereich von Wohnungseingangstüren sowie Randdämmstreifen in allen Treppenhäusern und im Dachspitz sind generell mit nicht brennbarer Dämmung auszuführen. Die Arbeitsunterbrechung für das Verlegen der Fußbodenheizung seitens des Gewerks Heizung ist jeweils vom Bieter einzukalkulieren.
Hinweise Fußbodenheizung, Randdämmsttreifen nicht Brennbar
SCHWIMMENDER ESTRICH Hinweis: im Leibungs-/Schwellenbereich von Wohnungseingangstüren sowie Randdämmstreifen in allen Treppenhäusern und im Dachspitz sind generell mit nicht brennbarer Dämmung auszuführen.
SCHWIMMENDER ESTRICH
ZEMENTESTRICH
ZEMENTESTRICH
020.___.0010 FB 05 Estrich auf TSD, CT-F5-S55, 3kN/m2 Zementestrich auf Trittschalldämmung (schwimmender Estrich). Leistungsbestandteile Anarbeiten an Leitungen/Kabel Trittschalldämmung durchgehend Randdämmstreifen aus Mineralwolle Feuchtigkeitsschutz, PE-Folie Estrich Scheinfugenausbildung, inkl. Verharzen Estrichfugenausbildung inkl. erforderlicher Fugenprofile Folgeleistung (baus.): Werksteinbelag Bezeichnung: CT-C35-F5-S55, gem. DIN 18560-2 Flächenlast: 3 kN/m2 Estrich: Zementestrich CT Biegezugfestigkeit: F5 Nenndicke: 55 mm Konstruktionshöhe: 75 mm Trennlage: PE-Folie, d= 0,2 mm, verklebt Trittschalldämmung: MW 035 gem. DIN EN 13162, CP5, dyn. Steifigkeit s < 20 MN/m3 Anwendungsgebiet: DES-sm gem. 4108-10 Dämmstoffdicke: d= 20 mm Einbauort: Treppenhaus EG, DG FB 05 , gemäß BTK und Übersichtspläne Fußbodenaufbauten
020.___.0010
FB 05 Estrich auf TSD, CT-F5-S55, 3kN/m2
22,00
m2
020.___.0020 FB 09 und 09.1 Estrich auf TSD, CT-F5-S65, 3kN/m2, 115mm Zementestrich auf Dämmung (schwimmender Estrich). Leistungsbestandteile Anarbeiten an Leitungen/Kabel Trittschalldämmung durchgehend Randdämmstreifen aus Mineralwolle Feuchtigkeitsschutz, PE-Folie Estrich Scheinfugenausbildung, inkl. Verharzen Estrichfugenausbildung inkl. erforderlicher Fugenprofile Vorleistung: Mehrschichtplatte auf Balkenlage Folgeleistung (baus.): Werksteinbelag Bezeichnung: CT-C35-F5-S65, gem. DIN 18560-2 Flächenlast: 3 kN/m2 Estrich: Zementestrich CT Biegezugfestigkeit: F5 Nenndicke: 65 mm Konstruktionshöhe: 115 mm Trennlage: PE-Folie, d= 0,2 mm, verklebt Trittschalldämmung: Glaswolle-Dämmplatten gem. DIN EN 13162, CP5, dyn. Steifigkeit s < 10 MN/m3 Anwendungsgebiet: DES-sh gem. 4108-10, Wärmeleitfähigkeit 0,032 W/(m*K) Dämmstoffdicke: d= 20 mm Einbauort: Treppenhaus DS, FB 09, Treppenhaus DS TRH BT A, FB 09.1, gemäß BTK und Übersichtspläne Fußbodenaufbauten
020.___.0020
FB 09 und 09.1 Estrich auf TSD, CT-F5-S65, 3kN/m2, 115mm
12,00
m2
020.___.0030 FB 13 Estrich auf TSD/WD, CT-F5-S55, 3kN/m2, 155mm Zementestrich auf Dämmung (schwimmender Estrich). Leistungsbestandteile Anarbeiten an Leitungen/Kabel Wärme-/Ausgleichsdämmung einschl. Anarbeiten Kabel und Leitungen Wärme-/Trittschalldämmung durchgehend Randdämmstreifen aus Mineralwolle Feuchtigkeitsschutz, PE-Folie Estrich Scheinfugenausbildung, inkl. Verharzen Estrichfugenausbildung inkl. erforderlicher Fugenprofile Vorleistung: Stb.-Bodenplatte/-decke Folgeleistung (baus.): Werksteinbelag Bezeichnung: CT-C35-F5-S55, gem. DIN 18560-2 Flächenlast: 3 kN/m2 Estrich: Zementestrich CT Biegezugfestigkeit: F5 Nenndicke: 55 mm Konstruktionshöhe: 155 mm Trennlage: PE-Folie, d= 0,2 mm, verklebt Wärme- und Trittschalldämmung: MW gem. DIN EN 13162, CP3, dyn. Steifigkeit s < 20 MN/m3 Anwendungsgebiet: DES-sm gem. 4108-10, Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/(m*K) Dämmstoffdicke: d= 20 mm Art Wärme-/ Ausgleichsdämmung: EPS gem. DIN EN 13163, 2-lg. Anwendungsgebiet: DEO gem. DIN 4108-10 Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(m*K) Dämmstoffdicke: d= 80 mm Einbauort: Treppenhaus EG, FB 13, gemäß BTK und Übersichtspläne Fußbodenaufbauten
020.___.0030
FB 13 Estrich auf TSD/WD, CT-F5-S55, 3kN/m2, 155mm
11,00
m2
020.___.0040 wie vor, jedoch FB 11, Ausgleichsdämmung 40mm Wärme-/Ausgleichsdämmung EPS 035 DEO in Dämmstoffdicke 40 mm, Konstruktionshöhe gesamt 115 mm. Einbauort: Treppenhaus DG, FB 11, gemäß BTK und Übersichtspläne Fußbodenaufbauten
020.___.0040
wie vor, jedoch FB 11, Ausgleichsdämmung 40mm
W
23,00
m2
020.___.0050 Zulage für 80 mm MW-Dämmung statt EPS Bereich Schwellen WE-Türen Zulage zu den in den Vorpositionen beschriebenen Fußbodenaufbauten für die Ausführung der Ausgleichswärmedämmung statt EPS- in Mineralfaserdämmung (nicht brennbar) im Bereich der Türschwellen/Leibungsbereiche der Wohnungseingangstüren. Abmessung BxT ca. 101 x 17,5 bis 50 cm Dicke der Mineralfaserdämmschicht 80 mm Einbauort: Treppenhaus EG, FB 13, gemäß BTK und Übersichtspläne Fußbodenaufbauten
020.___.0050
Zulage für 80 mm MW-Dämmung statt EPS Bereich Schwellen WE-Türen
15,00
St
HEIZESTRICH
HEIZESTRICH
CLACIUMSULFATESTRICH
CLACIUMSULFATESTRICH
020.___.0060 FB 01 Heizestrich auf WD/TSD, Bauart A, CAF-F5-S65-H45, 3kN/m2, 65mm Heizestrich als schwimmender Calciumsulfatfließestrich (CAF). Leistungsbestandteile Wärme-/Ausgleichsdämmung einschl. Anarbeiten Kabel und Leitungen Trittschalldämmung /Trägerplatte für FB-Heizung durchgehend, inkl. Verbindungsmittel Randdämmstreifen Feuchtigkeitsschutz, PE-Folie Estrich Scheinfugenausbildung, inkl. Verharzen Estrichfugenausbildung inkl. erforderlicher Fugenprofile Vorleistung: Bestandsdecke Folgeleistung (baus.): Parkettbelag Bauart Heizestrich: A Bezeichnung: CAF-F5-S65-H45, gem. DIN 18560-2 Flächenlast: ≤ 3 kN/m2 Estrich: Calciumsulfatfließestrich CAF Biegezugfestigkeit: F5 Heizohrdurchmesser: 20mm Heizrohrüberdeckung: 45 mm Nenndicke: 65 mm Konstruktionshöhe: 175 mm Trennlage: PE-Folie, d= 0,2 mm, verklebt Trägerplatte FB- Heizung/Trittschall- dämmung Polypropylen (PP), als Tackerplatte/clip-Panel, z.B. Kermi 20-2 x-net C12 od.glw. EPS gem. DIN EN 13162, CP5, dyn. Steifigkeit s < 20 MN/m3 Anwendungsgebiet: DES-sm gem. 4108-10, Wärmeleitfähigkeit 0,045 W/(m*K) Dämmstoffdicke: d= 20 mm (Tackerplatte und TSD) Art Wärme-/ Ausgleichsdämmung: EPS gem. DIN EN 13163, 2-lg. Anwendungsgebiet: DEO gem. DIN 4108-10 Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(m*K) Dämmstoffdicke: d= 90 mm Einbauort: Wohnräume EG, FB 01, gemäß BTK und Übersichtspläne Fußbodenaufbauten
020.___.0060
FB 01 Heizestrich auf WD/TSD, Bauart A, CAF-F5-S65-H45, 3kN/m2, 65mm
475,00
m2
020.___.0070 wie vor, jedoch FB 02 mit 50mm Ausgleichsdämmung FB02 mit Wärme-/Ausgleichsdämmung Dicke 50 mm. Einbauort: Wohnräume DG, FB 02, gemäß BTK und Übersichtspläne Fußbodenaufbauten
020.___.0070
wie vor, jedoch FB 02 mit 50mm Ausgleichsdämmung
W
493,00
020.___.0080 wie vor, jedoch FB 08.01 mit 20mm Ausgleichsdämmung FB08.1 mit - Wärme-/Ausgleichsdämmung Dicke 20 mm und - Trittschalldämmplatten aus Mineralwolle als Trägerplatten des Fußbodenheizsystems mit dynamischer Steifigkeit der Trittschalldämmung s < 10 MN/m3. - Randdämmstreifen aus Mineralwolle Einbauort: Wohnräume DS, FB 08.01, gemäß BTK  und Übersichtspläne Fußbodenaufbauten
020.___.0080
wie vor, jedoch FB 08.01 mit 20mm Ausgleichsdämmung
W
178,00
ZEMENTESTRICH
ZEMENTESTRICH
020.___.0090 FB04 Heizestrich auf WD/TSD, Bauart A, CT-F5-S65-H45, 3kN/m2, 65mm Heizestrich als schwimmender Zementestrich (CT). Leistungsbestandteile Wärme-/Ausgleichsdämmung einschl. Anarbeiten Kabel und Leitungen Trittschalldämmung /Trägerplatte für FB-Heizung durchgehend, inkl. Verbindungsmittel Randdämmstreifen Feuchtigkeitsschutz, PE-Folie Estrich Scheinfugenausbildung, inkl. Verharzen Estrichfugenausbildung inkl. erforderlicher Fugenprofile Vorleistung: Bestandsdecke Folgeleistung (baus.): Parkettbelag Bauart Heizestrich: A Bezeichnung: CT-F5-S65-H45, gem. DIN 18560-2 Flächenlast: ≤ 3 kN/m2 Estrich: Heizestrich als Zementestrich CT Biegezugfestigkeit: F5 Heizohrdurchmesser: 20mm Heizrohrüberdeckung: 45 mm Nenndicke: 65 mm Konstruktionshöhe: 125 mm Trennlage: PE-Folie, d= 0,2 mm, verklebt Trägerplatte FB- Heizung/Trittschall- dämmung:: Polypropylen (PP), als Tackerplatte/clip-Panel, z.B. Kermi 20-2 x-net C12 od.glw. EPS gem. DIN EN 13162, CP5, dyn. Steifigkeit s < 20 MN/m3 Anwendungsgebiet: DES-sm gem. 4108-10, Wärmeleitfähigkeit 0,045 W/(m*K) Dämmstoffdicke: d= 20 mm Art Wärme-/ Ausgleichsdämmung: EPS gem. DIN EN 13163, 2-lg. Anwendungsgebiet: DEO gem. DIN 4108-10 Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(m*K) Dämmstoffdicke: d= 40 mm Einbauort: Bäder DG, FB 04, gemäß BTK und Übersichtspläne Fußbodenaufbauten Hinweis: Der Estrich im Bereich von Duschen wird ausgespart, der jeweilige Gefälleestrich für diese Bereiche wird vom Gewerk Fliesen ausgeführt. Der Höhenunterschied zwischen den Oberbelägen Bädern und Fluren beträgt 1 cm, dies ist zu berücksichtigen. Die FFB-Höhe im Bad liegt tiefer als die des Flurs.
020.___.0090
FB04 Heizestrich auf WD/TSD, Bauart A, CT-F5-S65-H45, 3kN/m2, 65mm
34,00
m2
020.___.0100 wie vor, jedoch FB 03 mit 80mm Ausgleichsdämmung FB02 mit Wärme-/Ausgleichsdämmung Dicke 80 mm. Einbauort: EG Bad, FB 03, gemäß BTK und Übersichtspläne Fußbodenaufbauten
020.___.0100
wie vor, jedoch FB 03 mit 80mm Ausgleichsdämmung
W
44,00
m2
020.___.0110 wie vor, jedoch FB 03.1 mit 90mm Ausgleichsdämmung FB02 mit Wärme-/Ausgleichsdämmung Dicke 90 mm. Einbauort: EG WC, FB 03.1, gemäß BTK und Übersichtspläne Fußbodenaufbauten
020.___.0110
wie vor, jedoch FB 03.1 mit 90mm Ausgleichsdämmung
W
8,00
m2
020.___.0120 wie vor, jedoch FB 04.01mit 50mm Ausgleichsdämmung FB 04.01 mit Zementestrich Wärme-/Ausgleichsdämmung Dicke 50 mm. Einbauort: WCs DG, FB 04.01, gemäß BTK und Übersichtspläne Fußbodenaufbauten
020.___.0120
wie vor, jedoch FB 04.01mit 50mm Ausgleichsdämmung
W
4,00
m2
020.___.0130 wie vor, jedoch FB 08.02mit 20mm Ausgleichsdämmung FB 08.02 mit - Wärme-/Ausgleichsdämmung Dicke 20 mm und - Trittschalldämmplatten aus Mineralwolle als Trägerplatten des Fußbodenheizsystems mit dynamischer Steifigkeit der Trittschalldämmung s < 10 MN/m3 - Randdämmstreifen aus Mineralwolle Einbauort: Bäder DS, FB 08.02, gemäß BTK und Übersichtspläne Fußbodenaufbauten
020.___.0130
wie vor, jedoch FB 08.02mit 20mm Ausgleichsdämmung
W
21,00
m2
020.___.0140 Mehrstärken, CT, d=5mm Differenzpreis für Mehrstärken des zuvor beschriebenen Zementestrichs CT von je 5 mm. Abrechnungshinweis: Der AN erstellt ein Messprotokoll über erforderliche Mehrstärken mit Messraster 50x50 cm und legt dieses dem AG rechtzeitig vor Beginn der Ausführung zur Prüfung und Freigabe als Grundlage seines Vergütungsanspruchs vor!
020.___.0140
Mehrstärken, CT, d=5mm
529,00
m2
020.___.0150 Mehrstärken, CAF, d=5mm Differenzpreis für Mehrstärken des zuvor beschriebenen Calciumsulfatfließestrich CAF von je 5 mm. Abrechnungshinweis: Der AN erstellt ein Messprotokoll über erforderliche Mehrstärken mit Messraster 50x50 cm und legt dieses dem AG rechtzeitig vor Beginn der Ausführung zur Prüfung und Freigabe als Grundlage seines Vergütungsanspruchs vor!
020.___.0150
Mehrstärken, CAF, d=5mm
529,00
m2
020.___.0160 Minderpreis bei Ausführung ohne Tackerplatte Minderpreis bei Entfall Tackerplatte (Ausführung durch Gewerk Heizung).
020.___.0160
Minderpreis bei Ausführung ohne Tackerplatte
E
10,00
020.___.0170 Mehr-/Minderpreis je cm EPS Hartschaumplatte Mehr-/Minderpreis je cm Wärme-/Ausgleichsdämmung EPS 035 DEO.
020.___.0170
Mehr-/Minderpreis je cm EPS Hartschaumplatte
E
10,00
ZULAGEN
ZULAGEN
020.___.0180 Zulage Zementestrich-Schnellhärter Zulage zu den zuvor beschriebenen Estricharbeiten für die Verwendung von Estrich-Schnellhärter anstelle Estrich mit normaler Abbindezeit. Zweck: Verkürzung der Aushärtungszeit auf 25 % bis zur Begehbarkeit Verwendung: Estrichdicken < 75 mm Estricharten: Zementestrich (CT) Fu0bodenaufbauten: FB 03 EG Bad, FB 03.1, EG WC, FB 04.01 WCs DG, FB 05 Treppenhaus EG, DG FB 08.02 Bäder DS, FB 09 Treppenhaus DS, FB 09.1 Treppenhaus DS TRH BT A, FB 11 Treppenhaus DG, FB 13 Treppenhaus EG, Produkt: e-4 Bauchemie GmbH, Supermix od.glw.
020.___.0180
Zulage Zementestrich-Schnellhärter
177,00
m2
020.___.0190 Zulage Calciumsulfatestrich-Schnellhärter Zulage zu den zuvor beschriebenen Estricharbeiten für die Verwendung von Estrich-Schnellhärter anstelle Estrich mit normaler Abbindezeit. Zweck: Verkürzung der Aushärtungszeit auf 25 % bis zur Begehbarkeit Verwendung: Estrichdicken < 75 mm Estricharten: Calciumsulfatestrich (CAF) Fußbodenaufbauten: FB 01 Wohnräume EG, FB 02 Wohnräume DG, FB 08.01 DS Wohnräume, Produkt: e-4 Bauchemie GmbH, ANHYDRIT Additiv od.glw.
020.___.0190
Zulage Calciumsulfatestrich-Schnellhärter
1.146,00
m2
020.___.0200 Randdämmstreifen PE-Schaum D 10mm H 200mm Randdämmstreifen aus PE-Schaum, Dicke 10 mm, Höhe bis 200 mm.
020.___.0200
Randdämmstreifen PE-Schaum D 10mm H 200mm
1.483,00
m
0,00
020.___.0210 Randdämmstreifen Mineralwolle D 10mm H 200mm Randdämmstreifen aus Mineralwolle, Dicke 10 mm, Höhe bis 200 mm. Einbauort: Treppenhäuser+ gesamter Dachspitz
020.___.0210
Randdämmstreifen Mineralwolle D 10mm H 200mm
362,00
m
0,00
020.___.0220 Bodeneinlauf anarbeiten, nachträglich Nachträgliche Anarbeitung der zuvor beschriebenen Zementestrichbeläge an nachträglich montierte Bodeneinläufe. Leistungsumfang zeitversetzte Baustelleneinrichtung gesonderte Anfahrt Anarbeitung Estrich
020.___.0220
Bodeneinlauf anarbeiten, nachträglich
10,00
St
020.___.0230 Scheinfugen / Verharzen von Rissen Scheinfugen / Verharzen von Rissen. Fugenbreite: bis 10 mm Fugentiefe: bis 30 mm
020.___.0230
Scheinfugen / Verharzen von Rissen
10,00
m
020.___.0240 Zusätzliche Abdeckung der Estrichflächen Zusätzliche Abdeckung der Estrichflächen auf besondere Anordnung der Bauleitung, sofern über die übliche Nachbehandlung nach DIN 18560 hinasu erforderlich, Abrechnung nach überdeckter Estrichfläche.
020.___.0240
Zusätzliche Abdeckung der Estrichflächen
100,00
020.___.0250 Lüften der Arbeitsbereiche (EP) Besondere Lüftungsmaßnahmen zur beschleunigten Estrichtrocknung auf Anordnung der Bauleitung, außerhalb der üblichen Estrichnachbehandlung.
020.___.0250
Lüften der Arbeitsbereiche (EP)
E
5,00
h
SONSTIGES
SONSTIGES
020.___.0260 Abstellwinkel Liefern und Einbauen von Estrich-Abstellwinkeln, Kantenlänge gemäß Estrichaufbau. Material: Abstellwinkel od.Ä. nach Wahl AN Hinweis: Mehraufwand im Bereich Fußbodenheizung Zweck: Abgrenzung Arbeitsabschnitt + Entkopplung im Bereich Türleibungen, Wechsel zwischen Zementestrich und Calciumsulfatestrich
020.___.0260
Abstellwinkel
98,00
m
020.___.0270 Randabstellung Estrich, H= bis 20cm Estrichabstellung an Übergängen zu unterschiedlichen Estrichaufbauten (Höhendifferenzen), Randabstellung Bereich Duschen etc. Abrechnung je m Abstellung. Höhe der Schalung: bis 20 cm
020.___.0270
Randabstellung Estrich, H= bis 20cm
70,00
m
020.___.0280 Estrichmessstellenmarkierung Estrichmessstellenmarkierung liefern und in den Estrich zwischen 2 Heizrohren einbauen. Zweck: Entnahme Estrichprobe Farbton: gut erkennbare Signalfarbe Material: PVC od. Ä.
020.___.0280
Estrichmessstellenmarkierung
120,00
St
030 Techn. Bearbeitung / Dokumentation
030
Techn. Bearbeitung / Dokumentation
TECHNISCHE BEARBEITUNG / DOKUMENTATION
TECHNISCHE BEARBEITUNG / DOKUMENTATION
030.___.0010 Technische Bearbeitung Technische Bearbeitung (Werkstatt- und Montageplanung) für alle in den nachfolgenden Leistungspositionen beschriebenen Arbeiten der Vergabeeinheit gem. ZTV, VOB/C und Vortexten. Leistungsumfang Montage- und Ausführungspläne (erforderliche Bodenaufbauten, Details, Verbindungen, Anschlüsse) notwendige Nachweise als Einzel- bzw. Systemnachweise einschl. bauphysikalischer Anforderungen prüffähig Rechtzeitige Vorlage der Werkstatt- und Montageplanung durch den AN in Bezug auf: mind. 10-tägigen Prüfzeitraum des AG Einarbeitung der Prüfanmerkungen; Wiedervorlage Materialdisposition des AN Werkstatt- und Montageplanung 3-fach in Papierform sowie in Dateiform als PDF und bearbeitungsfähige Programmdatei.
030.___.0010
Technische Bearbeitung
P
1,00
psch
030.___.0020 Gewerkedokumentation Als Revisionsunterlagen sind alle Ausführungszeichnungen und Unterlagen in Ordner sortiert, mit Inhaltsverzeichnis versehen und durch Register getrennt in folgender Anzahl zu übergeben: - 1-fach digital - 1-fach in Papierform für das Denkmalamt Zeichnungen sind digital jeweils in den Formaten .dxf, .dwg und .pdf auf dem Planserver zu speichern, alle anderen Unterlagen im Format .pdf. Mindestumfang Verlege- und Einbaupläne in Form auf den Ist-Montagezustand nachgeführte Werkstatt- und Montageplanung Sämtliche für die Arbeiten aufgestellten Berechnungen und Nachweise Zulassungen und Prüfzeugnisse sämtlicher verbauter Materialien samt deren Einbauanleitungen Zustimmungen im Einzelfall - soweit relevant - sowie deren zu Grunde liegende Prüfungen und Nachweise Konformitätserklärung/Errichterbescheinigung über die regelgerechte Errichtung des Werks/Ausführung der Arbeiten - Fachbauleitererklärungen technische Datenblätter sämtlicher eingesetzter Systeme und Produkte Pflege-, Reinigungs- und Wartungsanleitungen für alle eingebauten Produkte Farb- und Designdokumentation mit vollständiger Herstellerartikel- und Farbbezeichnung für alle sichtbar verbleibenden Produkte und Oberflächen Bautagesberichte Insbesondere Dastellung aller denkmalpflegerisch relevanter Informationen zur abschließenden Übergabe an das Denkmalamt Regelmäßige Schichtdickenmessung und Dokumentation von Innenabdichtungen vor Ort nach DIN 18534.
030.___.0020
Gewerkedokumentation
1,00
St
040 Stundenlohnarbeiten
040
Stundenlohnarbeiten
ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlohnarbeiten Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-, Samstags- und Sonntagsarbeit sowie für Überstunden. Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten, Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten. Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten Stunden besteht generell nicht. Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht nur, wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor Arbeitsausführung von der Bauleitung bestätigt/beauftragt wurden. Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung, Stemm- und Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich nur die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung. Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als Grundlage wechselseitiger Zeitaufwandsverrechnung zwischen AN und AG herangezogen.
ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlohnarbeiten
040.___.0010 Stundensatz: Vorarbeiter Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen. Vorarbeiter
040.___.0010
Stundensatz: Vorarbeiter
5,00
h
040.___.0020 Stundensatz: Fachwerker Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen. Fachwerker
040.___.0020
Stundensatz: Fachwerker
5,00
h
040.___.0030 Stundensatz: Bauhelfer Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen. Bauhelfer
040.___.0030
Stundensatz: Bauhelfer
5,00
h