Betonsanierung
Betonsanierung Kellerdecke
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkung Vorbemerkungen A.                 Allgemeines A.1.              Baubeschreibung A.1.1.            Beschreibung der Rahmensituation Die Musikschule liegt am Markt in Geilenkirchen, unmittelbar neben dem Rathaus. Im Jahr 1949 ist das Gebäude um- und ausgebaut worden. Damals war das viergeschossige Objekt noch ein Verwaltungsgebäude. Das Gebäude umfasst ein Untergeschoss, ein Erdgeschoss und zwei Obergeschosse. Die Wände sind aus Mauerwerk errichtet worden. Die oberen Geschossdecken sind als Kappendecken ausgeführt worden. Die Kellerdecke ist in Stahlbetonbauweise mit Unterzügen hergestellt worden. Im Rahmen der hier ausgeschrieben Instandsetzungsmaßnahme wird ausschließlich das Kellergeschoss betrachtet. Das Kellergeschoss wird derzeit kaum genutzt. In einem Kellerraum ist die Heizung installiert. Die restlichen Räume sind ungenutzt bzw. werden lediglich als Abstellraum verwendet. Das Kellergeschoss verfügt über eine lichte Raumhöhe von 2,10 m. A.1.2.            Lage der Baustelle Die Musikschule liegt in der Geilenkirchener Innenstadt (Markt 15). Die Zu- und Abfahrt erfolgt jeweils über eine Einbahnstraße und Gebäudedurchführungen mit lichter Durchfahrtshöhe von 2,5 m und lichter Durchfahrtsbreite von 2 m. Sowohl die Zuwegungen als auch die zur Verfügung stehenden Flächen weisen enge Platzverhältnisse auf (s. Fotodokumentation). Das Kellergeschoss der Musikschule wird über den linken Hauseingang und das unmittelbar dort gelegene Treppenhaus erreicht. Der Abgang ins Kellergeschoss ist im Erdgeschoss mit einer zusätzlichen Tür separiert. A.2.              Termine und Bauablauf A.2.1.            Informationen zum Bauablauf Der AN erarbeitet sofort nach Erhalt des Auftrages einen verbindlichen, detaillierten Bauablaufplan, in dem alle wesentlichen Ecktermine gemäß den abgesprochenen bzw. vertraglich festgelegten Vereinbarungen eingearbeitet sind. Dieser Ablaufplan ist auf die vorgegebenen Randbedingungen und anderen Gewerke auszulegen, mit dem AG während der Erstellung abzustimmen und 10 Werktage vor Baubeginn dem AG zu übergeben. Der AG führt wöchentlich mindestens eine Baustellenbesprechung durch, an welcher der Bauleiter des AN teilzunehmen hat, ggfs. dessen benannter Vertreter. A.2.2.            Bauzeiten / Termine Der Soll-Starttermin für die Baumaßnahme ist am 06.07.2026. Die Bauzeit wird auf 8 Wochen geschätzt. Die Ausführung soll nach dem erforderlichen Rückbau und dem Umlegen der TGA Anfang Juli 2026 beginnen und fortlaufend ausgeführt sowie schnellstmöglich abgeschlossen werden. Der AG behält sich vor, im Auftragsschreiben den Beginn und das Ende der Ausführungsfrist und etwaiger Einzelfristen terminlich festzulegen. Die Arbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Ausführungszeiten auszuführen und abzuschließen. Dies ist, ohne besondere Vergütung, ggf. durch Einsatz mehrerer Kolonnen zu gewährleisten. In Bezug auf den fortlaufenden Betrieb der Musikschule, sind lärmintensive Arbeiten wie z.B. Stemmarbeiten auf die Morgenstunden/vormittags und Ferienzeiten auszurichten und im Rahmen dieser Arbeitszeiten auszuführen. Der Unterricht der Musikschule beginnt Dienstags und Freitags ab 11 Uhr und Mittwochs ab 9:30 Uhr. Sollten lärmintensive Arbeiten unausweichlich in den Unterrichtszeiten der Musikschule stattfinden müssen, sind diese frühstmöglich - mindestens 3 Werktage vorher - anzukündigen, sodass die Musiklehrer:innen informiert werden können. Ferner sind aus statischen Gründen zwei Bauabschnitte bzw. Pilgerschritte geplant. Die Baustelle muss so lange vorgehalten werden, bis die örtliche Bauleitung / Fachbauleitung die Fertigstellung der begonnenen Arbeiten bestimmt. Dieses ist in die EPs mit einzukalkulieren. A.2.3.            Technische Gebäudeausrüstung (TGA) Die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) wird bauseits vor Beginn der Betoninstandsetzungsarbeiten rückgebaut bzw. umgelegt, um eine vollumfängliche Zugänglichkeit zur Bearbeitung aller Betonbauteile zu ermöglichen. Die verbleibenden, umgelegten Leitungen und installierte Heizung, die nicht rückgebaut werden können, sind während der Arbeiten entsprechend zu schützen. Die Reinstallation der zurückgebauten TGA erfolgt ebenfalls bauseits nach den Betoninstandsetzungsarbeiten. A.3.               Angaben zum LV A.3.1.            Randbedingungen Es besteht die Möglichkeit, dass der Bieter sich vor Angebotsabgabe durch eine Ortsbesichtigung über die Örtlichkeit sowie die Transportverhältnisse und Lagermöglichkeiten informieren kann. Mit der Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass die ihm übertragenen Unterlagen ausreichend und fachtechnisch richtig sind. Er kann sich nach Angebotsabgabe nicht darauf berufen, über die Aufga-benstellung nicht ausreichend informiert gewesen zu sein. A.3.2.            Vertragsgrundlage Vertragsgrundlage wird die VOB/B. A.3.3.            Angebotsbindung Der Bieter ist - beginnend von der Angebotsfrist - drei Monate an sein Angebot gebunden. A.3.4.            Positionen Mit den in den Positionen des Leistungsverzeichnisses enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der Ausführungsbestimmungen der einschlägigen, technischen Baubestimmungen als beschrieben. Mit den Preisen ist die komplette Leistung inkl. aller Nebenkosten, dem Liefern der notwendigen Materialien bis zum Einbauort, den Verbrauchsstoffen, dem Einbau, anschließendem Säubern, usw. als fixe und fertige Leistung abge-golten, falls in den folgenden Leistungspositionen nichts anderes zum Ausdruck kommt. Die Abstimmung mit anderen am Bau beteiligten Gewerken (falls vorhanden) ist im Leistungsumfang und damit den angebotenen Preisen enthalten. A.3.5.            Änderungen des LVs Die Einheitspreise gelten als Festpreise bis zur Fertigstellung aller Arbeiten, d.h. Lohn- und Materialpreiserhöhungen können nicht geltend gemacht werden. A.3.6.            Nachträge / Mehrleistungen Zusätzliche Leistungen bedürfen eines Nachtrags bzw. einer Auftragsänderung. Zur Erteilung einer Nachbeauftragung ist ein prüfbares Angebot in schriftlicher Form einzureichen, dessen Preisniveau dem Hauptangebot entsprechen muss. Nachträge werden nur anerkannt, wenn sie auch vom Bauherrn anerkannt und beauftragt werden. Mehrleistungen werden ohne vorherige Kostenanmeldung nicht anerkannt. A.3.7.            Anlagen Zur besseren Erläuterung der Arbeiten sind das Instandsetzungskonzept inkl. zugehöriger Ausführungspläne zur Instandsetzung sowie Leitdetails und ein BE-Plan als Anlagen beigefügt. A.4.              Baustoffe Es dürfen grundsätzlich nur von anerkannten Prüfanstalten eignungsgeprüfte Baustoffe, deren Herstellung einer unabhängigen Produktionskontrolle (Verwendbarkeitsnachweis / Grundprüfung) unterliegen bzw. Baustoffe nach DIN-Normen eingesetzt werden. Die verwendeten Materialen für die Instandsetzung müssen alle untereinander verträglich und im System geprüft sein. Es muss eine Europäische Technische Bewertung (ETA) oder eine Technische Dokumentation über die Erfüllung der Anforderungen der TR Instandhaltung des DIBt vorliegen. Die Ausführungsanweisungen der Materialhersteller sind Bestandteil des Angebotes. Der Nachweis hierüber muss vom AN nach Auftragserteilung durch Prüfzeugnisse des Herstellers nachgewiesen werden. Die Verträglichkeit der vom Bieter gewählten Baustoffe untereinander bzw. mit den am Objekt vorhandenen Baustoffen bzw. Baustoffkomponenten ist vor Beginn der Arbeiten durch eine entsprechende Eignungsprüfung nachzuweisen und durch Vorlage von Eignungsprüfzeugnissen zu belegen, sofern in der Leistungsbeschreibung keine anderweitigen Regelungen vereinbart werden. A.5.              Bauschutt und Entsorgung Der AN hat Bauabfälle ordnungsgemäß entsprechend den jeweils geltenden Rechtsvorschriften zu entsorgen und dem AG die gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise mit der Abrechnung vorzulegen. Die An- und Abfuhr von Containern und deren Vorhaltung ist - sofern nichts Gegenteiliges im Positionstext erwähnt ist - in die EP's der entsprechenden Positionen mit einzurechnen. Sämtliche anfallenden Reinigungsmittel, Rückstände u. ä. sind werktäglich ordnungsgemäß zu entsorgen. Die örtlichen Vorschriften sind zu beachten. A.6.              Personalanforderungen A.6.1.            Bauleiter / Polier°/°Qualifizierte Führungskraft Der AN stellt für den Zeitraum der Ausführung seiner Leistungen mit Annahme des Auftrages einen über die gesamte Bauzeit verantwortlichen, deutschsprachigen Bauleiter sowie einen Stellvertreter. In gleicherweise muss während der gesamten Bauzeit ein deutschsprachiger Polier bzw. Vorarbeiter anwesend sein. Bei Baubeginn ist der Name des Bauleiters, des Poliers, deren Stellvertreter und der verantwortlichen qualifizierten Führungskraft der örtlichen Bauleitung / Fachbauleitung des AG mitzuteilen. A.6.2.            Baustellenfachpersonal Für die Ausführung der Schutz- und Instandsetzungsarbeiten an den Betonbauteilen gelten hinsichtlich der Anforderung an das Personal des Auftragnehmers die Bestimmungen der DAfStb-Richtlinie "Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen" Teil 3, Abschnitt 1.2.4 Baustellenfachpersonal. Ein SIVV-Schein Inhaber muss dauerhaft auf der Baustelle anwesend sein. Ebenso hat ein deutschsprachiger Facharbeiter auf der Baustelle anwesend zu sein. A.6.3.            Nachunternehmer Setzt der AN Fremdfirmen oder Nachunternehmer ein, so sind diese ständig durch den AN zu beaufsichtigen. Nachunternehmer werden nur nach vorheriger Absprache mit der Fachbauleitung und dem AG gestattet. Die Nachunternehmer sind mit der Abgabe des Angebotes zu benennen. Es werden vom Nachunternehmer die gleichen Qualifikationen wie vom AN gefordert. Der AG behält es sich vor ungeeignet erscheinende Unternehmer abzulehnen. A.7.              Qualifikationen Der AN hat bereits bei Angebotsabgabe folgende Qualifikationen schriftlich nachzuweisen. Eine Nichtvorlage bzw. Verweigerung der Nachreichung bei Nachforderung, ist als Ausschlusskriterium zu betrachten. - Präqualifizierungsbestätigung für Betonerhaltungsarbeiten mit Registriernummer oder gleichwertige Bescheinigung - Zertifikat "Qualifizierte Führungskraft/ Fachbauleiter in der Betoninstandhaltung nach DAfStb-Richtlinie" (QFK) (nicht älter als 3 Jahre) - SIVV-Schein für mind. 2 Mitarbeiter (nicht älter als 3 Jahre) - Düsenführerschein für mind. 1 Mitarbeiter A.8.              Versicherungsnachweis Der AN hat bei der Angebotsabgabe einen Versicherungsnachweis zu erbringen. Die Deckungs-summen der Versicherung müssen mindestens die folgenden Beträge umfassen: für Personenschäden: 5.000.000,00 EUR für sonstige Schäden: 5.000.000,00 EUR (Sach- und Vermögensschäden) A.9.              Pflichten AN A.9.1.            Informationspflicht des AN Der AN ist verpflichtet, nicht dokumentierte Mängel an der Bausubstanz oder der Funktionalität am Bauwerk sowie vorhandene und mögliche Behinderungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die daraus erforderlichen Maßnahmen werden nach Rücksprache mit dem AG festgelegt. A.9.2.            Mitteilungspflicht des AN Werden vom AN Abweichungen zwischen dem Wortlaut des Leistungsverzeichnisses und den Werks- und Detailzeichnungen festgestellt, so ist dies mit der Fachbauleitung vor Beginn der Arbeiten zu klären. In diesem Fall ist die Art der Ausführung gemeinsam zu erarbeiten und festzulegen. Der AN hat die für die Ausführung erforderlichen Maße am Bau zu nehmen. Sollte der Bieter Lösungsmöglichkeiten erkennen, die ihm geeignet erscheinen, die Wirtschaftlichkeit bei Einhaltung der geforderten Qualität zu erhöhen, hat er dem AG umgehend davon Mitteilung zu machen. Lässt die Beschreibung der Leistungen im Leistungsverzeichnis oder in den Vertragsunterlagen verschiedene Auslegungen zu, hat der Unternehmer vor Angebotsabgabe darauf aufmerksam zu machen oder durch vorherige Anfrage seine Verpflichtungen schriftlich zu klären. A.9.3.            Meilensteine während der Ausführung Im Rahmen der Ausführung ist bei wesentlichen überwachungsbedürftigen Instandsetzungsschritten die Fachbauleitung mit einem Vorlauf von 5 Werktagen in Kenntnis zu setzen, sodass eine Teilnahme an einem Ortstermin realisiert werden kann. Zu den wesentlichen überwachungsbedürftigen Instandsetzungsschritten zählen u.a. Untergrundvorbereitung vor Applikation einer Beschichtung / Betonersatz, Spritzarbeiten und Beschichtungsarbeiten zur Kontrolle der Schichtdicken. A.10.             Vergabe Die Vergabe erfolgt an den Bieter, der das nach technischer und wirtschaftlicher Prüfung wirtschaftlichste Gesamtangebot unter Einhaltung der geforderten, aktuell gültigen Qualifikationen (SIVV-Fachkraft, qualifizierte Führungskraft nach Rili-SIB, Düsenführerschein) unterbreitet hat. Nebenangebote sind nicht zugelassen. A.11.             Abnahme Zur Abnahme (VOB) der Bauleistungen sind die instand gesetzten Bauteile im Kellergeschoss der Musikschule sowie die umliegenden Flächen so zu säubern, dass sie sich in einem abnahmewürdigen Zustand befinden. Der Termin der Abnahme ist mit einem Vorlauf von mind. 5 Werktagen schriftlich beim AG zu beantragen. B.                 Objektbeschreibung B.1.              Angaben zur Baustelle B.1.1.            Versorgungsmedien Mögliche Stromanschlüsse befinden sich im UG des nebenanliegenden Parkhauses (Ebene 0). Dabei steht ein 16 A und ein 32 A-Kraftstromanschluss zur Verfügung. Der AN sorgt eigenverantwortlich für die Installation von Baustromverteilern, für die Ausführung der Anschlüsse und die Stromverteilung sowie die Sicherung und den Überfahrschutz der zusätzlich von dort aus benötigten Verlängerungskabel. Es ist von Kabellängen bis zu 60 m auszugehen. Es steht ein Bauwasseranschluss im Bereich des Wendekreises vor der Musikschule zur Verfügung. Der AN sorgt eigenständig für den Anschluss an die Wasserversorgung mittels Standrohr, die Verteilung sowie für die Sicherung und den Überfahrschutz der Schlauchleitungen. Es ist von Leitungslängen bis zu 45 m auszugehen. Gesondert vergütet werden die dafür erforderlichen Aufwendungen nicht. Bei der Abwassereinleitung ist besonders darauf zu achten, dass keine Betonreste oder andere feste Bestandteile in die Entwässerungsanlage gelangen. Sollte es zu Verunreinigungen kommen, trägt der AN die Kosten zur Wiederherstellung der Leitungen und Anlagen. Es ist von der zuständigen Behörde eine Einleitungsgenehmigung einzuholen. B.1.2.            B.1.2. Baustelleneinrichtung Für die Baustelleneinrichtung können die zwei reservierten Parkplätze vor der Musikschule genutzt werden, die durch den AN selbstständig abzusperren sind. Bei Bedarf können weitere Parkplätze im nebengelegenen Parkhaus zur Verfügung gestellt werden, die nach Absprache mit dem AG ebenfalls selbstständig durch den AN abgesperrt werden müssen. Nach Abschluss der Arbeiten und Räumung der BE-Fläche ist der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. Die Verortung der Lage und Anschlüsse der Versorgungsmedien ist dem begelegten BE-Plan zu entnehmen. Der AG stellt über den unmittelbaren Bereich der Baustelleneinrichtung hinaus grundsätzlich keine weiteren Flächen zur Verfügung. Für die Lagerung von umweltgefährdenden Betriebsstoffen sind die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. B.2.              Angaben zur Instandsetzungsmaßnahme Die Angaben zur Instandsetzungsmaßnahme sind dem angehängten Instandsetzungskonzept sowie den zugehörigen Planunterlagen zu entnehmen.
Vorbemerkung
05 ALLGEMEINES
05
ALLGEMEINES
05.01 Baustelleneinrichtung
05.01
Baustelleneinrichtung
05.02 Qualitätssicherung
05.02
Qualitätssicherung
05.03 Schutzmaßnahmen
05.03
Schutzmaßnahmen
06 BETONINSTANDSETZUNG
06
BETONINSTANDSETZUNG
06.01 Deckenunterseite/Unterzüge
06.01
Deckenunterseite/Unterzüge
06.02 Oberflächenschutz
06.02
Oberflächenschutz
07 MAUERWERKINSTANDSETZUNG
07
MAUERWERKINSTANDSETZUNG
07.01 Außenwände, innen (Ziegelmauerwerk)
07.01
Außenwände, innen (Ziegelmauerwerk)
08 STUNDENLOHNARBEITEN
08
STUNDENLOHNARBEITEN
08.01 Stundenlohnarbeiten
08.01
Stundenlohnarbeiten