LOS 3 - Betonsanierung
Wohncarrée Industriedenkmal Salzmann (Bauteil A)
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Bauvorhaben Umbau des Salzmann Quartiers, L - Riegel, Bauteil A mit 96 WE und 49 TG - Stellplätze. Auftraggeber: Cureus Nord GmbH Schmalhorn 13 29308 Winsen (Aller) 1.1 Projektbeschreibung Umbau der ehemaligen Salzmannfabrik in Kassel Bauteil A Aus Industriegeschichte wird Lebensraum: Die denkmalgeschützte Salzmannfabrik in Kassel wird im Rahmen einer umfassenden Revitalisierung zu einem modernen Wohnensemble mit 96 barrierefreien 1- bis 2-Zimmer-Wohnungen und einer Tiefgarage mit 49 Stellplätzen umgebaut. Ziel ist es, die historische Bausubstanz zu bewahren und gleichzeitig modernen, komfortablen und nachhaltigen Wohnraum zu schaffen. Dabei trifft der einzigartige Charme des Industriedenkmals auf zeitgemäße Architektur, hochwertige Ausstattung und modernste Energietechnik. Mit Liebe zum Detail, handwerklicher Präzision und Respekt vor der Geschichte entsteht ein Ort, der Vergangenheit und Zukunft verbindet - ein bedeutendes Projekt für die Stadt Kassel, dass die industrielle Identität des Quartiers erhält und gleichzeitig energetisch auf den neuesten Stand (Effizienzhaus 55 EE) gebracht wird. 1.2 Lage des Grundstücks Die Anschrift des Baugrundstückes lautet: Sandershäuser Straße 34 - 34123 Kassel 1.3 Bestand Das Grundstück ist mit einen L - Riegel (Fabriksgebäude) bebaut. 1.4 Städtebauliches Konzept Das insgesamt 5 - geschossige Fabriksgebäude steht teilweise unter Denkmalschutz (TG, EG, 1.OG, 2.OG und 3.OG). 1.5 Verkehrstechnische Erschließung Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über die Sandershäuser Straße 34. 1.6 Planungskonzept, Projektdaten Grundlage für die funktionsgerechte Planung sind die Vorschriften des Wohnungsbaus, die darüber hinausgehenden Vorschriften des Bundeslandes und der DIN 18040; sowie alle weiteren zur Errichtung des funktionstüchtigen Gebäudes gültigen Vorschriften, Normen und Gesetze.
Bauvorhaben
Allgemeine Vorbemerkungen Ausschreibung Im Text des Leistungsverzeichnisses wird aus Gründen der Vereinfachung auf selbstverständliche Ausdrücke wie z. B.: liefern, fachgerecht, usw. verzichtet. Die Ausführung jeder Position versteht sich demnach als die vorschriftsmäßige, ordentliche und gebrauchsfähige Erbringung der geforderten Leistung einschließlich aller notwendigen, aber nicht immer besonders erwähnten Nebenleistungen und Materiallieferung. Die vom Auftragnehmer zur Ausführung vorgesehenen Materialien und Produkte müssen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, den einschlägigen DIN-Normen sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Der Auftraggeber bzw. die Bauleitung behält sich vor, von den zur Verwendung kommenden Stoffen Proben zu entnehmen und diese auf Qualität und Eignung prüfen zu lassen. Die Leistungsbeschreibung dient der Preisfindung. Erkennt der Anbieter, dass Leistungen nicht erschöpfend beschrieben sind, so hat er dieses schriftlich mitzuteilen. Art der Positionen Eventualposition mit Gesamtpreis (Bedarfsposition) Eventualposition mit GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen mit Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht, ob bzw. von wem und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen. Die Entscheidung über die Ausführung der Eventualpositionen (Bedarfspositionen) trifft der Auftraggeber bei der Vergabe bzw. während der Bauzeit. Eventualpositionen (Bedarfspositionen) sind als Gesamtpreis anzubieten. Eventualposition ohne Gesamtpreis Eventualpositionen ohne GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht feststellbar ist, ob und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen. Eventualpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis. Alternativposition Alternativpositionen sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz. Sie können anstelle einer oder mehrerer anderer Grundpositionen zur Ausführung vorgesehen werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Auftraggeber in der Regel bei der Auftragserteilung. Ist die Entscheidung ausnahmsweise, z. B. aus technischen Gründen, erst nach der Auftragserteilung möglich, wird der AN rechtzeitig vom Auftraggeber darüber informiert. Alternativpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis. Ablauf Sämtliche Leistungen sind sach- und fachgerecht entsprechend der DIN-Normen, der Herstellerrichtlinien und den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Der Auftragnehmer hat sämtlichen anfallenden Bauschutt und Baustellenabfälle, die durch ihn verursacht wurden (Reste und Verpackungen, usw.), in regelmäßigen Abständen zu beseitigen, andernfalls wird dies durch den Auftraggeber, bzw. durch den Auftraggeber beauftragte Fremdfirmen auf Kosten des Auftragnehmers veranlasst. Für die beschriebenen Reinigungs-, Endschichtungs- und Entsorgungspositionen wird auf die gültigen Gesetze, örtlichen Verordnungen, Satzungen und Transportbestimmungen verwiesen, die bei den zuständigen Behörden zu erfragen sind. Behördliche Forderungen und Auflagen sind, soweit nicht besonders beschrieben, entsprechend einzukalkulieren. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile, einschl. Abladen und lagern auf der Baustelle, wenn nicht anderes ausgeschrieben ist. Alle ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich als abnahmefähig, in  fix- und fertiger, fachgerechter Ausführung inkl. aller erforderlichen Materialien und Hilfsstoffe, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes ausgeschrieben. Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe und Materialien muss in der Originalverpackung erfolgen. Es sind die Richtlinien des Werkstoffherstellers zu berücksichtigen. Bei Systemaufbauten dürfen nur die Stoffe eines Herstellers verwendet werden. Sämtliche für die Erstellung der auszuführenden Arbeiten erforderlichen Baustellen-einrichtungsmaßnahmen ( Anlagen und Einrichtungen einschließlich Mieten, Pacht, Gebühren und dgl.) die nachfolgend nicht gesondert aufgeführt sind, gelten als Nebenleistung und werden nicht gesondert vergütet. Entsprechend benötigte Hebezeuge und Zugangstechnik sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine mögliche Nutzung des Baukranes seitens des Dachdeckers / Rohbauers ist eigenverantvortlich abzustimmen. Beschädigungen an den Zufahrts-, Rad- und Gehwegen sind vom AN durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Das Beseitigen von eventuell entstehenden Schäden geht zu Lasten des AN. Das Gebäude ist bauseitig mit einem Bauzaun versehen. Der AN hat diesen entsprechend zu unterhalten und nach Beendigung seiner Arbeiten stets zu schließen. Das Anbringen von Werbeschildern an vorgenanntem Bauzaun ist aus statischen Gründen untersagt. Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Örtlichkeiten zu informieren (Zufahrtswege, Stellplätze Baustelleneinrichtung usw.) Mit seiner Unterschrift unter dem ausgefüllte Leistungsverzeichnis erkennt der Auftragnehmer / Bieter an, dass diese Vorbemerkungen Bestandteil seines Angebotes sind und in den Einheitspreisen enthalten sind. Ort, Datum, Stempel, Unterschrift des Bieters
Allgemeine Vorbemerkungen
Besondere Vorbemerkungen Nebenleistungen, die zum werkgerechten Standard gehören, wie Entstauben, Ausbessern kleinerer Untergrundschäden u. ä., werden nicht extra aufgeführt, diese sind jedoch grundsätzlich zu kalkulieren und zu erfüllen. Maßnahmen zum Schutz vor Witterungseinflüssen der Materialien sind in den Einheits- preisen zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet. Sind sichtbare Mängel am Untergrund oder an Vorleistungen zu erkennen oder Schäden an der fertigen Leistung zu befürchten, ist der Auftragnehmer gemäß VOB, Teil B, DIN 1961, § 4 verpflichtet, schriftlich darauf hinzuweisen. Absteckungen / Vermessungsleistungen Das Erstellen der erforderlichen Schnurgerüste und die Sicherung der abgesteckten Gebäudeeckpunkte erfolgt soweit erforderlich durch den Auftragnehmer als Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet. Der AN hat, soweit erforderlich, in eigener Verantwortung Absteckung und Vermessungsleistung nach vorheriger Zustimmung des AG zu veranlassen und durchzuführen. Zur Grob- und Feinabsteckung erfolgt bei Bedarf die bauseitige Gestellung eines Vermessungsingenieurs. Bautagesberichte Es sind Bautagesberichte (einschl. Fotodokumentation) zu erstellen, die mindestens wöchentlich einzureichen sind. Datenblätter / Prüfzeugnisse Für alle einzubauenden Materialien sind dem Auftraggeber unaufgefordert vor dem jeweiligen Einbau Produktdatenblätter, Zulassungen, Prüfzeugnisse etc. einzureichen. Bauleitung Der AN verpflichtet sich, einen der deutschen Sprache mächtigen örtlichen Fachbauleiter zu benennen, welcher ständig während der Ausführungen der Leistungen vor Ort ist und an den Baubesprechungen (ca. 1 x pro Woche) teilnimmt. Sollte der AN nach Einladung nicht an der Baubesprechungen teilnehmen, so wird für jedes Fernbleiben von den Baubesprechungen 300€ pauschal von der Schlussrechnungssumme einbehalten. Lieferscheine / Nachweise Sämtliche Lieferscheine (Lieferscheine / Wiegenoten Bodenabfuhr, Lieferscheine / Wiegenoten Einbaumaterial, wie Sand, Kies, Schotter, etc.) sind dem Auftraggeber spätestens wöchentlich im Original zu übergeben. Zur Schlussrechnung ist eine komplette Massenliste mit -bilanz aller ein- und ausgebauten Massen zu übergeben. Aufmaß Spätestens zur Schlussrechnung sind die ausgeführten Leistungen sowie alle Massen in Aufmaßen zu dokumentieren; auch wenn ein Pauschalvertrag geschlossen wird. Mengen / Massen Alle Massen sind vom AN anhand der ihm zur Kalkulation zur Verfügung gestellten Planunterlagen selbstständig zu prüfen. Sollten hierzu weitere Unterlagen benötigt werden, müssen diese beim Auftraggeber angefordert werden. Eine Überprüfung der Mengen und Massen durch den Auftragnehmer hat der Angebotsabgabe vorauszugehen. Nachforderungen resultierend aus Verletzung der Prüfpflicht des Auftragnehmers werden nicht anerkannt. Montage- und Werkplanungen Dem AN werden im Vorfeld der Baumaßnahme geprüfte und freigegebene Ausführungsunterlagen übergeben. Wenn erforderlich, hat der AN auf dieser Basis eine Montage-/Werkplanungen auf eigene Kosten zu erstellen, auch wenn dies nicht ausdrücklich in den Leistungstexten gefordert wird. Stundenlohnarbeiten Sollten Stundenlohnarbeiten notwendig und / oder angeordnet werden, so sind zur Abrechnung und Anerkennung dieser folgende Voraussetzungen als Vergütungsgrundlage zu erfüllen: schriftliche Anzeige mit voraussichtlichem Umfang der Leistung, Fotodokumentation (vor allem bei untergehenden oder später überdeckten Leistungen), Vorlage des Stundennachweises innerhalb von 1 Tag nach Leistungserbringung. Stundenlohnarbeiten sind nur nach vorheriger schriftlicher Ausführungsanzeige mit Bestätigung des AG's, voraussichtlicher Aufwandsbenennung und schriftlicher Ausführungsbestätigung, wie oben angeführt, mit der jeweils nächsten Rechnung zur Abrechnung durch den AN vorzulegen. Für einfache Arbeiten sind immer Helferstunden zu verrechnen. Reinigung Für die tägliche grob Reinigung der Arbeitsbereiche, sowie die tägliche (bzw. nach bedarf) Reinigung und Sauberhaltung aller in Anspruch genommenen öffentlichen Einrichtungen, wie Gehwege, Straßen, Seitenräume und dergleichen, ist der Auftragnehmer verantwortlich. Abnahme Dem Auftraggeber ist eine angemessene Nachfrist zur Abnahme zu setzen, sollte der AG keinen Abnahmetermin innerhalb der genannten Frist im Abnahmeverlangen des AN benennen. Einwände oder Bedenken gegen das vorliegende Leistungsverzeichnis oder einzelne Positionen in technischer Hinsicht sind vom Bieter bei Abgabe seines Angebots in schriftlicher Form vorzubringen und zu begründen. Im Auftragsfalle sind Preise für nicht im LV angebotene Leistungen unbedingt vor Ausführung anzubieten; versäumt der AN dieses, setzt der AG marktübliche Preise nach billigem Ermessen ein. Mit der Abgabe des Angebots erkennt der Auftragnehmer/Bieter an, dass diese Vorbemerkungen Bestandteil seines Angebotes sind und in den Einheitspreisen enthalten sind.
Besondere Vorbemerkungen
01 Los 3 - Bauteil A - Fensterstürze und DG-Betonbauteile
01
Los 3 - Bauteil A - Fensterstürze und DG-Betonbauteile
Gewerkspezifische Vorbemerkungen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen Wenn erforderlich, sind während der Durchführung der Arbeiten, geeignete Schutz- und Sicherungsmaßnahmen zu treffen, um Beeinträchtigungen angrenzender Bauteile und Nutzungsbereiche zu vermeiden. Hierzu gehören insbesondere: Staubschutzmaßnahmen gemäß Stand der Technik Abschottung der jeweiligen Arbeitsbereiche gegenüber angrenzenden Gebäudeteilen Schutz angrenzender Bauteile, insbesondere Fenster, Türen, Bodenflächen sowie technischer Anlagen Abdecken und Abkleben angrenzender Bauteile vor Beginn der Stemmarbeiten Einsatz geeigneter Absaugtechnik bei staubintensiven Arbeiten Tägliche Grobreinigung der Arbeitsbereiche Deckenlast Größere Materiallagerungen sind mit der Bauleitung abzustimmen. Arbeitsschutz: Die für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen, einschließlich notwendiger Absturzsicherungen, sind durch den Auftragnehmer zu treffen. Die Betoninstandsetzungsarbeiten sind gemäß der DAfStb-Richtlinie „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen“, sowie wie in der Allgemeinen Vorbemerkung - ( Ablauf) beschrieben auszuführen. Die Arbeiten sind unter Leitung bzw. Überwachung einer zertifizierten SIVV-Fachkraft auszuführen. Der Qualifikationsnachweis ist dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten vorzulegen. Die hierfür erforderlichen Leistungen  werden nicht gesondert vergütet. Erforderliche Zugangstechnik (Arbeitsgerüste, Rollgerüste, Arbeitsbühnen, Leitern etc.) sind durch den AN selbst zustellen. Entsorgung Anfallendes Material sowie lose und nicht tragfähige Beton- und Mauerwerksteile sind aufzunehmen und fachgerecht sowie ordnungsgemäß zu entsorgen. Sämtliches Abbruchmaterial sowie ggf. anfallendes Strahlgut und sonstige Reststoffe sind vollständig aufzunehmen und fachgerecht sowie ordnungsgemäß zu entsorgen (s. Allgemeine Vorbemerkung). Flächen-Räumung Nach Abschluss der Arbeiten, erfolgt ein vollständiger Rückbau aller Einrichtungen, Reinigung der genutzten Flächen und sauberes Wiederherstellen. Baustellenlogistik Vor An- /Ablieferungen sowie Materialtransporte auf sowie von der Baustelle, sind mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Einrichtung durch AN von Stromverteilungen ab bauseits gestelltem Baustromanschluss, sowie die Herstellung durch AN erforderlicher Wasseranschlüsse ab bauseits bereitgestellter Entnahmestelle. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt, sofern nicht anders angegeben, auf Nachweisbasis. Zusätzliche Nebenleistung Die in diesem Abschnitt beschriebenen Nebenleistungen und Anforderungen sind vollständig in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Dazu gehört auch sämtliches anfallendes Material sowie lose und nicht tragfähige Beton- und Mauerwerksteile, ggf. anfallendes Strahlgut und sonstige Reststoffe sind aufzunehmen und fachgerecht sowie ordnungsgemäß zu entsorgen.
Gewerkspezifische Vorbemerkungen
01.01 Bauteil A allgemein
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Bauteil A allgemein
01.02 Rahmenstützen Dachgeschoss
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Rahmenstützen Dachgeschoss
01.03 Dokumentation
01.03
Dokumentation
01.04 Gerüste
01.04
Gerüste
01.05 Lohnarbeiten
01.05
Lohnarbeiten