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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen zum Projekt Der Bauherr beabsichtigt auf dem Grundstück Baumkirchner Str. / Rosenheimer
Bahndamm in der Gemarkung ´Berg am Laim´ in München, FlNr. 418/22-/25, 418/28
und 430/147 ein Wohngebäude mit Gewerbeeinlagerung, 1-geschossiger Tiefgarage
und einem Haus für Kinder (HfK) zu errichten.
Das architektonische Konzept sieht einen kompakten Baukörper mit Wohnraum
(überwiegend gefördert/teilw. frei finanziert) und Gewerbeeinheit vor. Das HfK ist als
freistehender, 2-geschossiger Baukörper in Holzbauweise vorgesehen und nicht
Bestandteil dieser Ausschreibung.
Anzahl Wohnungen 65 + 1 Gewerbe
Wohnfläche 4.636 m2
Verkaufsfläche 314 m2
Bruttorauminhalt 33.128 m3
TG-Stellplätze 46 Stück
HÖHENANGABEN
* +- 0 ,00m = ca. 526,80 m ü.NN
* OK Gelände im Mittel = ca. 524,10 m bis 524,20 ü.NN
* höchster Grundwasserstand = ca. 522,50 m ü.NN
* Sohle Flachgründung 2.UG = 520,02 (- 6,78m) / 519,72 (- 7,08 m)
* Gründungssohle Aufzugsunterfahrten = 518,62 (- 8,18m)
Zeitlicher Ablauf:
Fertigstellung der Rohbauarbeiten bis Mitte Juli 2026.
Einbau Fenster ab Juni 2026
Setzen der Fensterbänke ab Juli 2026
Ausführung der Treppenhäuser ab November 2026.
Ausführungsdauer bis voraussichtlich Februar 2027.
Die genauen Termine zur Leistungserbringung werden in Vergabeverhandlungen vor einer
möglichen Auftragserteilung festgelegt.
Allgemeine Vorbemerkungen zum Projekt
Allgemeine Technische Vorbemerkungen T 1. Baustelleneinrichtung, Zufahrten, Baustraßen, Lagerflächen
Einrichtungen, Zufahrten, Baustraßen und Lagerflächen sind vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen (Vorlage eines Baustelleneinrichtungsplans), anderfalls bei Bedarf auf eigene Kosten zu ändern.
Weitere erfoderliche Flächen sind durch den Auftrgsnehmer in eigener Sache ggf. anzumieten bzw. zu beschaffen. Aufwendungen hierfür werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Die Verkehrssicherung, Beschilderung und Reinigung der angrenzenden öffentlichen Verkehrswege bzw. Zufahrtsstraßen zur Baustelle ist durch den Auftragnehmer zeitnah und selbstständig durchzuführen.
Die Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs ist in jedem Falle zu gewährleisten.
Der Auftragnehmer hat eine ordentliche, saubere Baustelle zu gewährleisten. Wöchentlich ist die gesamte Baustelle aufzuräumen, Schutt ist in Container zu entsorgen. Die Arbeitsplätze sind täglich aufzuräumen. Sollte auch nach einmaliger Aufforderung die Sauberkeit und Ordnung nicht hergestellt werden, wird der Auftraggeber die Säuberung zu Lasten des Auftragnehmers veranlassen.
Übernachtungen auf der Bautelle sind nicht zulässig.
T 2. Vorleistungen / Vorarbeiten
Der Auftraggeber hat weitere Ausbauarbeiten in Auftrag gegeben. Diese Leistungen werden teilweise parallellaufend ausgeführt.
Hier wird vom Auftragnehmer Zusammenarbeit mit anderen Gewerken zur Termin- und qualitätsgerechten Herstellung erwartet.
T 3. Unfallverhütung/Sicherheit
Besonders wird auf die Einhaltung der UVV-/VBG-Vorschriften zum Unfallschutz und zur Sicherheit hingewiesen, insbesondere für Absturzgefährdungen (Treppenloch, Schächte, bodengleiche Fenster) und bei Schneide-, Transport- und Anschlagarbeiten).
Auf die Helmtragepflicht wird ausdrücklich hingewiesen.
Insbesondere die Forderungen der Arbeitsstättenverordnung und der UVV "Erste Hilfe" (VBG 109) sind hinsichtlich ausreichender Einrichtungen auf der Baustelle zu beachten.
Der Zugang zu Erste-Hilfe- und Rettungsmaterial ist zu kennzeichnen und während des Baubetriebes allgemein zugänglich zu halten.
Ersthelfer müssen entsprechend der Anzahl der auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter anwesend sein. Eine Meldeeinrichtung (Telefon) muß vorhanden und zugänglich sein.
Der Aushang "Erste Hilfe" ist vom AN zu stellen. Kosten hierfür sind in die Angebots-Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Der Auftraggeber wird die Pflichten der Baustellenverordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz gesondert beauftragen.
T 4. Ausführung und Montage
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen sind entsprechend den jeweils gültigen und aktuellen Regeln der Technik anzubieten und auszuführen.
Übergeordnet zu den nachfolgenden Leistungsbeschreibungen gelten hierfür grundsätzlich sämtliche relevante Normen, Vorschriften, Hinweise von Fachverbänden und Richtlinien des
jeweiligen Baustandortes in den aktuellsten Ausgaben.
Ausnahmen sind explizit angegeben und als solche gekennzeichnet.
Es sind ausschließlich DIN-konforme Materialien aus europäischer Produktion mit entsprechenden Übereinstimmungserklärungen, Prüfzeugnissen oder Qualitätsnachweisen zu verwenden.
Die Qualität von Liefermaterial ist vom Auftragnehmer bei Bedarf ohne Mehrkosten für den Auftraggeber mit unabhängigen Gutachten/Prüfberichten zu belegen.
Hat der AN Bedenken jeglicher Art gegenüber den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Fabrikaten, Ausführungen, Materialien o.ä., so sind diese mit der Angebotsabgabe schriftlich mit genauer Begründung anzumelden.
T 5. Abrechnungshinweise
Leistungen für Verkehrssicherung, Beschilderung, Straßenreinigung (Beseitigung von Verschmutzungen) die auf die angebotenen Leistungen zurückgehen werden nicht gesondert vergütet. Aufwendungen hierfür sind in die angebotenen Preise einzurechnen.
Die Baustelleneinrichtung wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen. Dazu gehört auch ein für die Arbeiten erforderliches Hebezeug.
Mehrarbeiten durch Witterungseinflüsse, soweit sie das jahreszeitlich zu erwartende Ausmaß nicht überschreiten, werden nicht vergütet und sind ohne Verzug auf eigene Kosten durch den Auftragnehmer durchzuführen.
Bei Aufmaßen werden nur technisch erforderliche bzw. technologisch mögliche Maße anerkannt. Mehrleistungen bzw. Folgeleistungen gehen zu Lasten des Verursachers.
T 6. Umwelt- und Entsorgungsvorschriften
Der AN ist in seinem Aufgabenbereich zuständig für die Einhaltung aller Umweltvorschriften, die sich aus den einschlägigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, behördlichen Richtlinien sowie Bau- und Betriebsgenehmigungen ergeben. Dies betrifft die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen und Abwässern, einschl. der anfallenden Gebühren, die bestimmungsmäßige Anwendung, Lagerung und den Transport von gefährlichen Stoffen, sowie die Beachtung von Schutzgebieten und -zeiten im Bereich der Baustelle (Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- und Immissionsschutz), soweit diese bei den Arbeiten und Leistungen des AN anfallen.
Die hierzu erforderlichen Ausrüstungen und Sicherheitseinrichtungen hat der AN für die Dauer seiner Arbeiten auf seine Kosten zu beschaffen, vorzuhalten und einzusetzen. Für eventuell bei Durchführung seiner Arbeiten nötige Bauhilfsmaßnahmen hat der AN die dafür erforderlichen Genehmigungen auf seine Kosten zu beschaffen.
Der verantwortliche Bauleiter/Fachbauleiter bzw. sein Umweltschutzverantwortlicher hat die Einhaltung der Umweltschutzbestimmungen im Baustellenbereich sicherzustellen. Er ist verpflichtet, seine Arbeits- kräfte rechtzeitig in der Beachtung aller Umweltschutzbestimmungen im Baustellenbereich in Abstimmung mit dem AG zu unterweisen. Kommt der AN den vorstehend genannten Verpflichtungen nicht nach, ist der AG berechtigt, nach einmaliger schriftlicher Aufforderung mit Fristsetzung und entsprechender Androhung die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des AN durchzusetzen.
Bei der Durchführung der Bauarbeiten ist die Belästigung durch Geräusche der für die Bauarbeiten einzusetzenden Geräte, Maschinen, Fahrzeuge usw. so gering wie möglich zu halten. Gesetzliche Bestimmungen und die dazu erlassenen Durchführungsverordnungen, Richtlinien usw. sind einzuhalten. Während arbeitsfreier Zeiten und bei Unterbrechungen sind die Arbeitsmaschinen auszuschalten. Es sind Baumaschinen einzusetzen, die den Anforderungen der Richtlinie 2000/14/EG vom 08.05.2000 und den Ergänzungen gem. Richtlinie 2005/88/EG entsprechen und die Kriterien des Umweltzeichens „lärmarme Baumaschine“ enthalten und entsprechend gekennzeichnet sind.
Es gilt das Bundesimmissionsschutzgesetz und die AV Baulärm!
Grundsätzlich ist in Bezug auf die Lagerung und Entsorgung von Abfällen, Lärm-, Staub- und Bodenschutz auf der Baustelle die Einhaltung der Bundes-Bodenschutz- und Altlasten- verordnung (BBodSchV) zu beachten.
Sonntagsarbeit (ohne Lärmbelästigung) z.B. beim Innenausbau:
Für diese Genehmigung ist das Amt für Arbeitsschutz zuständig.
(Sondergenehmigungsverfahren, Anträge und Gebühren gehören zum Leistungsumfang des AN).
T 7. Bauseitige Leistungen
Vom AG werden folgende Leistungen bereitgestellt:
- Fassadengerüst
Alle anderen erforderlichen Gerüste und Rüstungen für die Leistungen des AN sind vom AN zu stellen und einzukalkulieren, auch wenn nicht eigens im LV erwähnt.
- Beleuchtung der Verkehrs- und Fluchtwege,
- Elektroverteilungen außerhalb des Gebäudes.
- Höhenbezugspunkte auf jeder Etage.
- Entnahmepunkt "Bauwasser" ebenerdig.
- Sanitärcontainer / Chemietoilette ebenerdig.
- Bauwesenversicherung
Der Auftraggeber erwirkt die erforderliche Baugenehmigung.
Er beauftragt ein Ingenieurbüro mit der Bauüberwachung; die Sige-Koordination gem. Baustellenverordnung wird er getrennt beauftragen.
Alle anderen durch die Gesetzgebung (z. B. Fachbauleitung gem. BayBO) und Notwendigkeit erforderlichen Aufgaben übernimmt der Auftragnehmer. Sie sind mit den Angebotspreisen abgegolten.
Der Verbrauch von Strom und Wasser sowie die Mitbenutzung der bauseitigen sanitären Anlagen ist mit einzukalkulieren. Die Abrechnung erfolgt über eine Bauumlage von 1,75 % der Netto-Abrechnungssumme zzgl. Umsatzsteuer.
Die Beteiligung an der Bauwesenversicherung durch den AN erfolgt über eine Umlage von 0,3 % der Netto- abrechnungssumme. Hierin ist die Versicherungssteuer bereits enthalten.
T 8. Sicherheitsleistungen
Ausführungssicherheit 10 % der Auftragssumme.
Gewährleistungssicherheit 5 % der Abrechnungssumme bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist ( 5 Jahre + 6 Monate).
Die Modalitäten zu den Sicherheiten werden in der Auftragsverhandlung in einem Verhandlungsprotokoll genauer festgelegt.
T 9. Planunterlagen
Pläne werden dem AN als pdf-Dateien, bzw. nach Abstimmung auch als dwg/dxf-Datei zur Verfügung gestellt.
Allgemeine Technische Vorbemerkungen
Allgemeine Kalkulationshinweise Vorbemerkungen zu den Leistungstexten
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen sind entsprechend den jeweils gültigen und allgemein anerkannten Regeln der Technik anzubieten und auszuführen.
Übergeordnet zu den nachfolgenden Leistungsbeschreibungen gelten hierfür grundsätzlich sämtliche relevante Normen,
Vorschriften, Hinweise von Fachverbänden und Richtlinien des
jeweiligen Baustandortes in den aktuellsten Ausgaben.
Ausnahmen sind explizit angegeben und als solche gekennzeichnet.
Die Baustelleneinrichtungskosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Ebenso Kosten für Strom, Wasser, WC-Nutzung und Bauwesenversicherung als Umlage gemäß technischen Vorbemerkungen.
Sofern im LV-Text nicht anders angegeben, ist immer das Liefern und der fachgerechte Einbau der angegebenen Materialien / Stoffe zu kalkulieren.
Allgemeine Kalkulationshinweise
Konstruktionsbeschreibung Naturstein Vorbereitung der bauseitigen Estrichflächen (CT) / Stahlbetonfertig- teile wie folgt:
- Reinigung der Flächen vor Ausführung entsprechend der
anfallenden Verschmutzung, bei Bedarf (z.B. zum Erreichen der
notwendigen Oberflächenhaftzugfestigkeit) z.B. durch Staubsaugen
und Verwendung von Haftbrücken
- Anfallender Schutt ist zu beseitigen.
- Grundierung
Bei techn. notwendiger Erfordernis:
- Schliessen von kleinen Rissen im Estrich
- Zementspachtel bis 3 mm aufbringen und glätten
Das Messen der Restfeuchte im Estrich inkl. Dokumentation ist Leistung des NU und in die Einheitspreis einzurechnen.
Lieferung und Verlegung eines Bodenbelages aus Naturstein in den Treppenhäusern auf Zementestrich,
- Gesamtstärke Platte inkl. Kleber 35 mm
- Material: Juramarmor
- Bahnenware Breite 30,0 cm, in versch. Längen
- Plattenstärke d = 15 mm
- Mörtel: d = 20 mm Mittelbett
- Oberfläche: geschliffen
- Rutschfestigkeit: R9
- Untergrund: schwimmender Zementestrich, bauseits
Verlegung / Verfugung
- in Bahnen, wilder Verband
- Verfugung durch Einschlämmen
- auf waagerechtem Untergrund
Lieferung und Verlegung eines Bodenbelages aus Naturstein in Aufzugskabinen, wie vor, jedoch
- geklebt
- Plattenstärke ca. 15 mm
- Gesamtaufbau 30 mm, inkl. Mörtelbett
Tritt- und Setzstufen aus Naturstein wie vor,
im Gebäude, auf Stahlbeton-FT- Treppe, gerader Treppenlauf
liefern und im Mörtelbett fachgerecht verlegen:
- Mörtelbett: d = 20 mm
- Oberfläche wie vor, Trittstufenkante gefast
Trittstufenbreite: 28,3 bis 33 cm
Trittstufendicke: 30,0 mm
Setzstufenhöhe: 13,8 bis 15,0 cm
Setzstufendicke: 20,0 mm
Steigungsverhältnis: 17,81/27 bis 19/26,3
- Kantenmarkierung mittels Kunststeineinlage gemäß DIN 18040-2
Wandbekleidung aus Naturstein wie vor,
im Eingangsbereich des Treppenhauses im Erdgeschoss,
liefern und fachgerecht befestigen:
- geklebt
- Plattenstärke ca. 10 mm
Konstruktionsbeschreibung Naturstein
01 Untergrundvorbereitung
01
Untergrundvorbereitung
01.0010 Untergrund reinigen, grobe Verschmutzungen gem. Planunterlagen und Konstruktionsbeschreibung.
01.0010
Untergrund reinigen, grobe Verschmutzungen
448,00
m2
01.0020 Grundierung, Bodenflächen Untergrundvorbereitung der Estrichflächen gem. Konstruktions- beschreibung liefern und fachgerecht ausführen.
01.0020
Grundierung, Bodenflächen
448,00
m2
01.0030 Grundierung, Bodenflächen Aufzüge wie Vorposition, jedoch
Ausführung Bodenflächen in Aufzugskabinen.
01.0030
Grundierung, Bodenflächen Aufzüge
8,00
m2
02 Naturstein- Bodenbelag Treppenhaus
02
Naturstein- Bodenbelag Treppenhaus
02.0010 Bodenbelag, Juramarmor, d=15 mm, Bahnen, R9, TRH gem. Planunterlagen und Konstruktionsbeschreibung liefern und fachgerecht einbauen.
Einbauort: Treppenhäuser Ortbetonpodeste, Schleusen
02.0010
Bodenbelag, Juramarmor, d=15 mm, Bahnen, R9, TRH
440,00
m2
02.0020 Bodenbelag, Juramarmor, d=15 mm, Bahnen, R9, Podeste gem. Planunterlagen und Konstruktionsbeschreibung liefern und fachgerecht einbauen.
Einbauort: Treppenhäuser FT-Podestflächen (DA)
02.0020
Bodenbelag, Juramarmor, d=15 mm, Bahnen, R9, Podeste
8,00
m2
02.0030 Zulage für symmetrisch geteilte Bahnen in Türleibung, B= ca. 22-25cm, L= ca. 101cm Ausführung bei
65 WE- Türen mit 101 cm Länge
02.0030
Zulage für symmetrisch geteilte Bahnen in Türleibung, B= ca. 22-25cm, L= ca. 101cm
65,00
Stck
02.0040 Zulage für Türschwellen, Aufzugsschachttüren, B= ca. 22-25cm, L= ca. 160cm Ausführung bei
Aufzugsschachttüren mit 160 cm Länge
02.0040
Zulage für Türschwellen, Aufzugsschachttüren, B= ca. 22-25cm, L= ca. 160cm
30,00
Stck
02.0050 Podestrandplatte, Juramarmor, d= 30mm, B ca. 14,0cm, TRH- Auge Gem. Planunterlagen und Konstruktionsbeschreibung liefern und fachgerecht einbauen.
Abmessungen: d=30 mm, B ca. 14,0 cm,
Einbauort: TRH-Auge
02.0050
Podestrandplatte, Juramarmor, d= 30mm, B ca. 14,0cm, TRH- Auge
36,00
lfm
02.0060 Sockelleiste, Juramarmor, d/h= ca. 10/80mm gem. Planunterlagen und Konstruktionsbeschreibung liefern und
fachgerecht einbauen.
Vollfugig im oberen Anschluss zur Wand
inkl. Abschneiden und Entsorgen des Estrichranddämmstreifens.
Einbauort: Treppenhäuser, Schleusen
02.0060
Sockelleiste, Juramarmor, d/h= ca. 10/80mm
390,00
m
02.0070 Trittstufenbelag, Juramarmor, gerade, d= 30 mm, BxL ca. 106-108,5 x 28,3-33 cm gem. Planunterlagen und Konstruktionsbeschreibung liefern und fachgerecht einbauen
Unterschnitt: kein Unterschnitt
Stufenkante gefast
Abmessung: BxL ca. 28,3 - 33 cm x 106-108,5 cm
Einbauort: Haus 1 - 4, 2.UG - DA
02.0070
Trittstufenbelag, Juramarmor, gerade, d= 30 mm, BxL ca. 106-108,5 x 28,3-33 cm
393,00
Stck
02.0080 Setzstufenbelag, Juramarmor, gerade, d= 20 mm, BxL ca. 108,5 x 10,0-15,0 cm gem. Planunterlagen und Konstruktionsbeschreibung liefern und fachgerecht einbauen
Abmessung: BxL ca. 13,8 - 15,0 x 106 - 108,5 cm
Einbauort: Haus 1 - 4, 2.UG - DA
02.0080
Setzstufenbelag, Juramarmor, gerade, d= 20 mm, BxL ca. 108,5 x 10,0-15,0 cm
448,00
Stck
02.0090 Anstrittplatte, Juramarmor, d= 30 mm, BxL 108,5 x 31,5-52 cm gem. Planunterlagen und Konstruktionsbeschreibung liefern und fachgerecht einbauen
Unterschnitt: kein Unterschnitt
Stufenkante gefast
Abmessung: BxL ca. 31,5 - 56,7 cm x 106-108,5 cm
Einbauort: Haus 1 - 4, 2.UG - DA
02.0090
Anstrittplatte, Juramarmor, d= 30 mm, BxL 108,5 x 31,5-52 cm
48,00
Stck
02.0100 Austrittstufe, Juramarmor, d= 30 mm, BxL 108,5 x 31-69,5 cm gem. Planunterlagen und Konstruktionsbeschreibung liefern und fachgerecht einbauen
Unterschnitt: kein Unterschnitt
Stufenkante gefast
Abmessung: BxL ca. 31,0 - 69,5 cm x 106-108,5 cm
Einbauort: Haus 1 - 4, 2.UG - DA
02.0100
Austrittstufe, Juramarmor, d= 30 mm, BxL 108,5 x 31-69,5 cm
54,00
Stck
02.0110 Stufensockel, Juramarmor, d/h= ca. 10/60mm Stufensockel, 10/80 mm, einseitig,
Steigung ca. 26,3 - 31,0 / 14,0 - 19,0
Vollfugig im oberen Anschluss zur Wand
02.0110
Stufensockel, Juramarmor, d/h= ca. 10/60mm
450,00
Stck
02.0120 Zulage für Einleger an Stufenkante Zulage zu den Tritt- und Austrittstufen für eine Markierung der Stufenkanten nach DIN 18040-2mittels eingelegtem Kunststeinstreifen.
Sichtkanten BxH 50cm / 2cm
L = 106 - 108,5 cm (gesamte Stufenlänge)
02.0120
Zulage für Einleger an Stufenkante
112,00
Stck
02.0130 Bodenbelag, Juramarmor, d= 15 mm, inkl. Kleber, R9, Aufzugskabine Bodenaufbau d= 15 mm, Bahnen, R9, Aufzug
Gesamtaufbau 30 mm, inkl. Mörtel / Kleber
02.0130
Bodenbelag, Juramarmor, d= 15 mm, inkl. Kleber, R9, Aufzugskabine
8,00
m2
02.0140 Zulage für Höhenausgleich in Aufzugskabine Zulage für Höhenausgleich in Aufzugskabine mit geeignetem Plattenmaterial.
Boden abgesenkt für Bodenaufbau von 30 mm
02.0140
Zulage für Höhenausgleich in Aufzugskabine
8,00
m2
02.0150 Anschlags- und Trennschiene aus Aluminium Anschlag- und Trennschienen aus Aluminium im Bereich von Belagswechsel.
ca. 20x20 mm, einschl. Lieferung und Einbau
Einbauort: WE- Türen, Kellertüren
02.0150
Anschlags- und Trennschiene aus Aluminium
88,00
m
02.0160 Verfugung, elastisch, innen 5-8mm Elastischer Fugenverguss, innen
einschl. Vorreinigung und Hinterfüllung der Fugen
Fugenbreite: 5-8 mm i.M.
Fugenfarbe: grau bzw. passend zum Naturstein
Fugendichtmasse Silikon für Naturstein geeignet.
Boden-Wand, Boden-Boden
ang. Fabrikat:
02.0160
Verfugung, elastisch, innen 5-8mm
825,00
m
02.0170 Fußabstreifer, Sauberlaufmattem ca. 100x60cm Lieferung und fachgerechte Montage einer Sauberlaufmatte inkl. Winkelrahmen aus V2A in Hauseingängen.
Sauberlaufmatte, wie folgt:
- Abmessungen: LxB = 100 x 60 cm
- Mattenhöhe: ca. 12 mm
- rollstuhlgeeignet, barrierefrei nach BayBo Art. 48
- Trägerprofile aus verwindungssteifem Aluminium
- Trittfläche mit eingelassener, widerstandsfähiger
witterungsbeständiger Matte mit Rauhaarripsstreifen, Farbe nach
Bemusterung
- passender V2A- Winkelrrahmen, geliefert und auf OK Estrich
fachgerecht eingebaut
- absolut flächenbündig mit OKF in entsprechender Aussparung
einbauen
Richtfabr.: EMCO Diplomat 512 R o. glw.
ang. Fabrikat:
02.0170
Fußabstreifer, Sauberlaufmattem ca. 100x60cm
4,00
St
02.0180 Imprägnierung, Naturstein, farbtonvertiefend+ Imprägnierung für Naturstein, farbtonvertiefend und schmutzabweisend, bei rückgetrockneten Belägen, wie folgt:
- Grundereinigung nach Herstellervorgaben aufbringen
- Vershcmutzung aufnehmen und wieder vollständig auftrocknen
lassen
- Öl-/wasserabweisende Imprägnierung nach Herstellervorgaben,
überschüssiges Material aufnehmen
Gesteinsart: Juramarmor
Oberfläche: geschliffen
02.0180
Imprägnierung, Naturstein, farbtonvertiefend+
M
456,00
m2
02.0190 Treppenschutz, diffusionsoffen, Naturstein Schutz für Treppenstufen mit diffusionsoffenen, verfärbungsfrfeien und begehbaren Abdeckungen, inkl. Vorhaltung sowie Entsorgung nach Abschluss der Arbeiten.
Abrechnung pro Stufe
02.0190
Treppenschutz, diffusionsoffen, Naturstein
M
448,00
St
02.0200 Schutzabdeckung, diffusionsoffen, Naturstein Schutzabdeckung von Bodenflächen aus Naturstein mit diffusionsoffenem Materialen. Diese dürfen keine natursteinverfärbenden Bestandteile enthalten.
Inkl. Vorhaltung sowie Entsorgung nach Abschluss der Arbeiten.
02.0200
Schutzabdeckung, diffusionsoffen, Naturstein
M
456,00
m2
03 Naturstein- Wandbekleidung Treppenhaus
03
Naturstein- Wandbekleidung Treppenhaus
03.0005 Haftbrücke auf Beton, Wandflächen Vorbehandlung von Wänden mit zementären Verzahnungshaftbrücke
Untergrund: glatter Beton
für Naturstein- Bekleidungen, geklebt
03.0005
Haftbrücke auf Beton, Wandflächen
M
33,00
m2
03.0010 Wandbekleidung, Juramarmor, d=10 mm, Bahnen, R9, TRH Eingangsbereich gem. Planunterlagen und Konstruktionsbeschreibung liefern und fachgerecht einbauen.
Höhe ca. 130 cm (OK Brüstung neben Aufzug)
Vorderkante bündig zu Brüstungsabdeckung
inkl. Ausklinkungen im Bereich der Naturstein- Brüstungsabdeckung
Einbauort: Eingangsbereich EG bis 1. Stufe/Aufzug
03.0010
Wandbekleidung, Juramarmor, d=10 mm, Bahnen, R9, TRH Eingangsbereich
33,00
m2
03.0020 Zulage für Ausschnitte Bedienpaneel/Ruftasterl Aufzug Zulage für Ausschnitt für Ruftaster Aufzug
(Bedienelement ca. 80 x 80 mm)
03.0020
Zulage für Ausschnitte Bedienpaneel/Ruftasterl Aufzug
M
4,00
Stck
04 Naturstein- Fensterbänke, innen
04
Naturstein- Fensterbänke, innen
04.0010 Fensterbank, Juramarmor, d= 30mm, B ca. 17,0 cm, Gem. Planunterlagen und Konstruktionsbeschreibung liefern und fachgerecht einbauen.
Abmessungen: Längen ca. xx - xx cm
Tiefe ca. 17 cm
Überstand 2 cm
Anschluß an Fenster mit dauerelastischer Fuge, Farbe mit Naturstein abgestimmt.
Einbauort: Treppenhäuser EG- 4.OG
Fenster mit Brüstung EG-DG
04.0010
Fensterbank, Juramarmor, d= 30mm, B ca. 17,0 cm,
253,00
m
04.0020 Brüstungsabdeckung, Juramarmor, d= 30mm, B ca. 15,0 cm Gem. Planunterlagen und Konstruktionsbeschreibung liefern und fachgerecht einbauen.
Abmessungen: Längen ca. 125 cm
Breite ca. 23 cm
ohne Überstand
Einbauort: Brüstungen neben Aufzugsportal 2.UG
Haus 4
04.0020
Brüstungsabdeckung, Juramarmor, d= 30mm, B ca. 15,0 cm
1,25
lfm
04.0030 Brüstungsabdeckung, Juramarmor, d= 30mm, B ca. 23,5 cm Gem. Planunterlagen und Konstruktionsbeschreibung liefern und fachgerecht einbauen.
Abmessungen: Längen ca. 63,5 - 103,5 cm
Breite ca. 23 cm
ohne Überstand
Einbauort: Brüstungen neben Aufzugsportal 2.UG- DA
Haus 4
04.0030
Brüstungsabdeckung, Juramarmor, d= 30mm, B ca. 23,5 cm
7,80
lfm
04.0040 Brüstungsabdeckung, Juramarmor, d= 30mm, B ca. 26,5 cm Gem. Planunterlagen und Konstruktionsbeschreibung liefern und fachgerecht einbauen.
Abmessungen: Längen ca. 45 - 96,5 cm
Breite ca. 27 cm
ohne Überstand
Einbauort: Brüstungen neben Aufzug 2.UG- DA, Haus 3
Brüstungen neben Aufzug EG+DA, Haus 1+2
04.0040
Brüstungsabdeckung, Juramarmor, d= 30mm, B ca. 26,5 cm
7,80
lfm
05 Naturstein- Fensterbänke, innen - Gewerbe
05
Naturstein- Fensterbänke, innen - Gewerbe
05.0010 Fensterbank, Juramarmor, d= 30mm, B ca. 25,0 cm, Gem. Planunterlagen und Konstruktionsbeschreibung liefern und fachgerecht einbauen.
Abmessungen: Längen ca. 116 - 201 cm
Tiefe ca. 23 cm
Überstand 2 cm
Anschluß an Fenster mit dauerelastischer Fuge, Farbe mit Naturstein abgestimmt.
Einbauort: Gewerbe 1.UG (Haus 4)
05.0010
Fensterbank, Juramarmor, d= 30mm, B ca. 25,0 cm,
3,20
m
06 Regiestunden
06
Regiestunden
06.0010 Facharbeiter
06.0010
Facharbeiter
E
1,00
Std
06.0020 Helfer
06.0020
Helfer
E
1,00
Std