Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektbeschreibung Projektbeschreibung
Auf dem ehemaligen Neumann Areal in St. Ingbert soll für CISPA – Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH eine universitätsnahe Forschungseinrichtung mit 900 Arbeitsplätzen entstehen. Das Grundstück wird von den Straßen Am Güterbahnhof, Lautzentalstraße und Zur Schnapphahner Dell umschlossen. Das Grundstück wird durch die Eisenbahnunterführung von der Saarbrücker Straße aus erschlossen. Die Bebauung untergliedert sich in vier Bauteile. Um die Gebäude herum entsteht ein offener Campus mit einem hohen Grünflächenanteil. Das Bauvorhaben, ohne Rechenzentrum, erhält eine Zertifizierung nach BNB silber. Als energetischer Standard wird KfW 40 nach GEG-Berechnung erreicht.
Bauteil A – Ringgebäude
Das Ringgebäude ist 7-geschossig (2 Untergeschosse, Erdgeschoss und 4 Obergeschosse) und stellt das Hauptgebäude des Forschungscampus dar. Durch die Hanglage des Grundstückes kann der Zugang von außen in verschiedenen Etagen erfolgen. Der Hauptzugang zu dem Forschungscampus erfolgt durch das großzügige Portal über den Innenhof des Ringes im Erdgeschoss. Der Zugang vom Parkhaus erfolgt in Ebene UG 2. In diesem Bereich erfolgt auch die Anlieferung der Cafeteria. Die Warenanlieferung erfolgt im UG 1 über eine Rampe im Bereich des Werkstattgebäudes. Die Geschosse EG (linker Flügel) und 1. OG bis 4. OG erhalten Büroflächen für die Wissenschaftler. Die Büros sind an der Innen- und Außenseite des Ringes angeordnet. In der Mittelzone befinden sich die Erschließungskerne, Besprechungs-, Sozial- und Nebenräume. Im linken Flügel des UG1 befinden sich Lager und Werkstattflächen. Das UG 2 enthält Technikflächen. Das Gebäude wird als Stahlbetonkonstruktion mit vorgehängter gekanteter Metallfassade ausgeführt. Die Fassade wird trotz kreisförmiger Gebäudegeometrie segmentiert ausgeführt. Die Großgeräte der Technik werden Großteils auf dem Dach angeordnet. Eine Einhausung der Geräte erfolgt nicht.
Bauteil B – Werkstattgebäude
Das Werkstattgebäude ist 4-geschossig (UG 1, EG und 2 Obergeschosse) und enthält eine Versuchshalle mit Hallenkran (Tragkraft 5 to). Die lichte Höhe der Halle unterhalb des Kranes beträgt ca. 5m. Im 2. Obergeschoss sind der Sicherheitsbereich mit Büro und Besprechungsräumen untergebracht. Im teilunterkellerten Untergeschoss werden Technikflächen und Mitarbeiterumkleiden angeordnet. Im EG sind außer der Versuchshalle noch verschiedene Werkstätten und Nebenflächen angeordnet. Ebenso sind hier Personalräume und Lagerflächen vorgesehen. Das 2. OG umfasst den Sicherheitsbereich mit Büro und Besprechungsräumen und den
dazugehörigen Nebenräumen. Das Gebäude wird als Stahlbetonkonstruktion mit vorgehängter Metallfassade ausgeführt.
Bauteil C – HUB
Das Bauteil C – HUB ist dreigeschossig (UG1, EG und 1. OG) und stellt die hangseitige Verbindungsspange zwischen Bauteil A und Bauteil B dar. Im Zentrum ist der zentrale Empfangsbereich für die Forschungseinrichtung, teilweise zweigeschossig, ausgebildet. An diesen angegliedert sind im EG zwei großzügige Showrooms, die Cafeteria, das Cysec Lab und der Hörsaal. Im Übergangsbereich zu Bauteil B sind Büroflächen angeordnet. Über eine im Eingangsbereich Integrierte skulpturale Stahltreppenkonstruktion mit Natursteinbelag wird das 1. OG direkt angebunden. Dort befinden sich mehrere Besprechungsräume und im Übergangsbereich zu Bauteil B weitere Büroflächen. Im UG 1 sind die beiden Rechenzentren sowie Technikräume angeordnet. Das Gebäude wird als Stahlbetonkonstruktion mit vorgehängte Metallfassade und großzügiger Verglasung im Eingangsbereich ausgeführt.
Bauteil D – Parkhaus
Das Parkhaus wird als freistehendes Systemparkhaus errichtet. Die Zufahrt erfolgt direkt hinter der Eisenbahnunterführung von der Straße Am Güterbahnhof. Im Parkhaus werden im Erdgeschoss 178 Fahrradstellplätze angeordnet. Weiterhin entstehen 215 PKW-Stellplätze auf 10 Ebenen. Das Parkhaus erhält eine begrünte Fassade.
Projektbeschreibung
Allgemeine Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung Allgemeine Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung
1. ALLGEMEINES
1.1 Abkürzungen
AN = Auftragnehmer, Nachunternehmer/Subunternehmer, Bieter
AG = Auftraggeber, Generalunternehmer
1.2 Grundlagen
Diese AVL gelten als besondere Vertragsbedingung, ergänzend zu den AGB des Auftraggebers und der VOB.
Sollten einzelne Bestimmungen der Leistungsbeschreibung unwirksam werden, bleiben die übrigen verbindlich.
2. KALKULATIONSHINWEISE
2.1 Allgemeines
Die Druckkosten sowie sonstige Kosten der Erstellung des Angebotes sind Sache des Bieters und werden nicht vergütet.
Das Angebot ist vorrangig im Datenaustausch-Format GAEB 2000 p.84 oder GAEB 90 d.84 bei dem AG einzureichen. Alternativ dazu ist das Angebot im PDF-Format oder in Papierform einzureichen.
Zur Wahrung einer einheitlichen Verdingungsunterlage darf der Text des Leistungsverzeichnisses nicht verändert werden. Bei willkürlichen Änderungen der Texte des Leistungsverzeichnisses behält sich die ausschreibende Stelle ausdrücklich vor, derartige Angebote auszusondern und vom Zuschlag auszuschließen. Die Bieter können aber nach anderen Ausführungsarten oder Stoffen suchen, wobei die Gestaltungsabsicht sowie die technische Qualität der vorliegenden Planung nicht verändert werden darf. Dies ist in einer als Nebenangebot gekennzeichneten, gesonderten Anlage zu tun.
Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes durch Besichtigung des Baugeländes Klarheit über die Örtlichkeiten zu verschaffen.
Die Entscheidung zur Anwendung der einzelnen Positionen aus der Leistungsbeschreibung trifft die örtliche Bauleitung des AG, d.h., es besteht kein Anspruch auf die Anwendung der beschriebenen Positionen und
Teilleistungen.
Die im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Massen basieren auf einer groben Schätzung. Abweichungen von den genannten Massen sind zu erwarten und berechtigen nicht zu Preisänderungen, auch für den Fall,
dass einzelne Positionen gänzlich entfallen. Sämtliche Preise gelten Abschnitts- und bauteilübergreifend.
Der AG hat einen internetbasierten Projektraum eingerichtet. Dieser dient der Dokumentation und dem Austausch von Dokumenten und Planunterlagen. Der AG stellt dem AN die notwendigen Zugänge zum
Projektraum zur Verfügung. Alle zur Ausführung durch den AG erstellten Planunterlagen sind bzw. werden im Projektraum abgelegt und sind dort eigenverantwortlich durch den AN zu entnehmen.
Die Vervielfältigung in Papierform und die Kostenübernahme dafür liegen im Verantwortungsbereich des AN.
Der Auftragnehmer muss die ihm übergebenen Ausführungsunterlagen unverzüglich nach Einstellung in den Projektraum auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Die Planungsunterlagen stellen die formal-gestalterischen Anforderungen an die Konstruktion und die technischen Anlagen dar. Auch wenn die Unterlagen vom Auftraggeber gestellt werden, trägt der AN die Verantwortung für die fachgerechte Ausführung.
Sämtliche vom AN erstellen Unterlagen, Montagepläne usw., sind vom AN in den Projektraum einzustellen. Nach Freigabe stellt der AN den aktuellsten Stand ggfs. Korrigiert dem AG nochmals zu Verfügung.
Zur Qualitätssicherung der Gesamtbaumaßnahme und zu deren Dokumentation hat der AG ein online Basiertes Tool, Docma MM, zur Mängelbeseitigung und Dokumentation eingerichtet.
Der AN wird für die Ihm angekündigten Mängel die Dokumentation über das eingerichtete Tool eigenständig vornehmen.
2.2 Vollständigkeit der angebotenen Leistung
Der AN muss als Fachfirma bei der Kalkulation die Beschreibung der verlangten Leistung auf Ihre fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Eindeutigkeit überprüfen. Falls erforderlich, muss er auf einem Beiblatt seine Berichtigungen, Erläuterungen oder Ergänzungen einreichen.
2.3 Medienversorgung auf der Baustelle
Der AG stellt die Abwasser-, Wasser- und Stromversorgung ab einem zentralen Übergabepunkt zur Verfügung und sorgt für die erforderlichen WC-Einrichtungen, Beleuchtungen der Verkehrswege.
2.4 Angebotsinhalte
Grundsätzlich müssen die angebotenen Preise der einzelnen Positionen und Titel, die fertige Vertragsleistung einschließlich aller erforderlichen Vor-, Neben- und Nachleistungen beinhalten.
Die Lieferung der benötigten Stoffe sowie Materialien, Antransport- und Abtransport sowie horizontalen und vertikalen Transporte auf der Baustelle bis zu Verwendungsstelle ist ebenfalls einzukalkulieren.
Weiterhin sind die erforderlichen Hebezeuge, Gerüste und Werkzeugkosten einzukalkulieren.
Auch wenn Leistungen nicht ausdrücklich oder besonders im Einzelnen nicht erwähnt werden, jedoch zur sach- und fachgerechten Herstellung der vollständigen Leistung erforderlich sind, um die in den AVL, TVL, bzw. allg. Baubeschreibung angeführten Angaben und Anforderungen zu erfüllen, sind diese im Angebot einzukalkulieren..
In die Angebotspreise sind darüber hinaus folgende Leistungen einzurechnen, soweit nicht in separaten Positionen ausgeschrieben und für die Leistungserbringung des AN erforderlich sind:
Alle erforderlichen bau- und sicherheitstechnischen Prüfungen, Zulassungen, Genehmigungen, Nachweise und Abnahmen die vom AN eigenverantwortlich veranlasst werden müssen, sowie deren Durchführung. Einhalten der Ordnung auf der Baustelle und den Zufahrtswegen; hierzu gehört auch die umgehende Beseitigung von Verunreinigungen. Bauleitung: Die Anwesenheit eines deutschsprachigen bauführenden Ingenieurs, Meisters, Obermonteurs oder Vorarbeiters, der alle Arbeiten überwacht und bei Baubesprechungen den AN verantwortlich vertritt und als LBO-Fachbauleiter bestellt wird. Bauschuttentsorgung: Die vollständige Entsorgung des enstehenden Bauschutts samt aller dafür erforderlichen Aufwendungen, Geräte, Werkzeuge- und Entsorgungsgebühren inkl. freie Rücksendung notwendiger Verpackung usw., Umlagerung: Die Umlagerung von Baustoffen, Baugeräten bei Erfordernis sind zu berücksichtigen.
Bei zeitlich abschnittsweiser Durchführung der Leistung, insbesondere auch bei Leistungen geringen Umfangs, entsprechend den örtlichen Gegebenheiten oder anderen sich ergebenden Notwendigkeiten, kann vom AN aus Unterbrechung usw. kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung abgeleitet werden. Die Abrechnung der zeitlich versetzten Leistungen erfolgt gemäß der LV-Position ohne Zuschlag.
Die Angebotspreise sind grundsätzlich Festpreise über die angegebene Vertragslaufzeit.
2.5 Fabrikate
In der Regel gelten die im Leistungsverzeichnis angegebenen Fabrikate als Leitfabrikate zur Definition der geforderten optischen und qualitativen Eigenschaften. Soweit im LV die Möglichkeit besteht, ein gleichwertiges Fabrikat anzubieten sind vom Bieter die angebotene Fabrikate auszufüllen bzw. zu
ergänzen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit der angebotenen Fabrikate obliegt dem AN. Alternativen können nur anerkannt werden, sofern diese formal und fachtechnisch mit dem Inhalt der Leistungsbeschreibung gleichwertig sind und keine zusätzlichen Kosten für den AG nach sich ziehen.
Gelingt der Gleichwertigkeitsnachweis dem AN nicht, gelten die vom Bieter eingesetzten Einheitspreise für die vom Auftraggeber geforderten Fabrikate und Typen.
Sofern der AN Bedenken gegen die vorgesehene und beschriebene Art der Ausführung oder gegen zu verwendende Materialien, Konstruktionen usw. hat, ist er verpflichtet diese mit seiner Begründung und ggf.
Alternativvorschlägen mit entsprechenden Kostenangaben bei Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen oder Den Angebotsunterlagen als gesondertes Schriftstück beizufügen.
3. AUSFÜHRUNGSHINWEISE
3.1 Abrechnungshinweise
Eine Abrechnung kann ausschließlich auf der Grundlage der vom AN gefertigten und von der Bauleitung abgezeichneten Aufmaße erfolgen. Diese sind stets so rechtzeitig dem AG zur Genehmigung vorzulegen, dass die vorgesehene Abrechnung ungehindert erfolgen kann. Abrechnungen ohne nachvollziehbare und unterschriebene Aufmaße werden zurückgewiesen.
3.2 Tagelohnarbeiten
An dieser Stelle wird auf die VOB §15 Nr. 3 verwiesen. Die Taglohnzettel sind unmittelbar spätestens am darauffolgenden Tag bei der Bauleitung einzureichen. Bei verspätet eingereichten Taglohnzettel findet die VOB §15 Nr. 5 Anwendung.
Die Taglohnzettel müssen detaillierten Angaben über die Leistungen und die Lage im Gebäude enthalten. Sie müssen vollständig und prüfbar sein, wobei alle Lohn- und Materialanteile erkennbar ausgewiesen sein müssen. Sollte die Prüfbarkeit nicht gegeben sein, behält sich der AG das Recht vor, die Taglohnzettel zurückzuweisen.
Bei Vergütung von Leistungen, die von der Bauleitung des AG auf Nachweis in Auftrag gegeben werden, werden Aufwendungen gem. § 15 Nr.1, Abs. 2 VOB/B nicht gesondert vergütet. Es wird die tatsächliche Arbeitszeit auf der Baustelle ohne An- und Abfahrten vergütet.
Die ausgewiesenen Stundensätze gelten grundsätzlich für alle Gewerke dieses Leistungsverzeichnisses. Bei der Abrechnung gelten die vereinbarten Auftragskonditionen (wie z.B.: Nachlass, Skonto, usw.).
Allgemeine Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung
ZVL - 530807 Pfosten-Riegel-Fassaden Zusätzliche Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung
Für Pfosten-Riegel-Fassaden
1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlagen
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus
- ATV/DIN 18357 - Beschlagarbeiten,
- ATV/DIN 18360 - Metallbauarbeiten,
- ATV/DIN 18361 - Verglasungsarbeiten.
Der AG überträgt dem AN nachfolgende Teilleistungen zur Erstellung des vorbezeichneten Bauvorhabens unter alleiniger bautechnischer Verantwortung.
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung einschließlich dem Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile, sowie dem kompletten Einbauen und Befestigen am Gebäude unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften unter Beachtung sämtlicher Unfallverhütungsvorschriften als beschrieben.
2 Angaben zur Ausführung
2.1 Allgemeines
Die Ausführungszeichnungen werden dem AN via Planserver zur Verfügung gestellt.
Die Bestimmung der Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile erfolgt in Abstimmung mit dem AG. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen gelten als Nebenleistungen.
2.2 Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtungsflächen
Den Ausschreibungsunterlagen ist als Anlage ein BE-Plan bzw. ein Logistikkonzept beigefügt. Die darin enthaltene Leistung wird durch den AG erbracht und betrieben.
Ggfs. Zusätzlich vom AN gewünschte Baustelleneinrichtung bedarf der Zustimmung des AG. Hierauf hat der AN keinen Anspruch.
Die Baustelleneinrichtung wie Tagesunterkünfte, Magazine, usw. inkl. Auf- und Abbau werden vom AN bzw. vom AG zu Lasten des AN gestellt.
Wasser und Strom wird frei Zapfstelle gegen entsprechender Kostenbeteiligung durch den AG gestellt.
Die WC-Container und deren wöchentlichen Reinigung ist Sache des AG.
Der Transport von Materialien ist im Leistungsumfang des AN enthalten und ist eigenständig mit dem zuständigen Bauleiter/Polier täglich zu koordinieren und abzustimmen. Eventuell entstehenden Standzeiten aus mangelnder Koordination, Abstimmung, unvorhergesehenes, usw. liegt im Obliegenheitsbereich des AN.
Für die ausreichende Beleuchtung in seinem Einsatzbereich hat der AN auf seine Kosten während der gesamten Bauzeit (Zeitraum der Erfüllung seiner Leistung) zu sorgen.
Werden vom AN bereits vorhandene oder vom AG aufgestellte Schutz-, Leit- und Verkehrssicherungseinrichtungen entfernt oder verändert, ist nach Beendigung der Arbeiten der Arbeiten bzw. spätestens am Ende des Arbeitstages der ordnungsgemäße Zustand vom AN kostenlos wieder herzustellen.
2.3 Baustellenverkehr, Verkehrssicherungspflicht
Der AN ist verpflichtet, auf den durch den Baustellenverkehr beanspruchten öffentlichen und privaten Straßen einschließlich der Gehwege jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen durch eigene Leistungen zu vermeiden bzw. auf seine Kosten unverzüglich beseitigen zu lassen.
2.4 Personal
Der AN verpflichtet sich die erforderlichen Pfosten-Riegel-Fassadenarbeiten in der jeweils benötigten Menge und Umfang termingerecht auf der Baustelle auszuführen. Der AN verpflichtet sich, den von der Bauleitung zu erstellenden Abruf- bzw. Terminplan einzuhalten. Die Geräte- und Personalstärke ist dem Baufortschritt anzupassen.
Für die Abstimmung der Leistungserbringung als auch für die Entgegennahme von Weisungen benennt der AN einen Vorarbeiter bzw. Polier, der über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt und über die gesamte Dauer der Bauzeit anwesend sein muss. Ein Wechsel der Aufsicht ist nur im Einvernehmen mit der Bauleitung von PG zulässig.
Der Auftragnehmer wird nur solche Fach- und Hilfskräfte für die Erfüllung des Auftrages einsetzen, die mit den allgemeinen Bauvorschriften, den Unfallverhütungsvorschriften vertraut sind und eine Gewähr für ihre Einhaltung bieten.
Werden Arbeitnehmer eingesetzt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, muss ständig eine der deutschen Sprache kundige, fachlich geeignete, weisungsbefugte Person als Ansprechpartner unmittelbar vor Ort sein.
2.5 Pfosten-Riegel-Fassadenarbeiten
Die Werkstatt- und Montageplanung inkl. statischer Berechnung ist vom AN zu erstellen und beim AG bzw. Fachplaner zur Durchsicht vorzulegen.
Die Unterlagen sind ebenfalls vom AN beim Prüfstatiker im notwendigen Umfang vorzulegen. Der AG ist über den Versand zu informieren. Die versendeten Unterlagen sind dem AG digital zu übermitteln.
Alle erforderlichen bau- und sicherheitstechnischen Prüfungen, Zulassungen, Genehmigungen, Nachweise und Abnahmen hat der AN eigenverantwortlich zu veranlassen und durchzuführen.
Innerhalb des Gebäudes ist bauseits für alle Gewerke je Geschoss und je Treppenhaus ein verbindlicher Meterriss und je Fassade ein Achskreuz an den Bauteilen angebracht.
Sind für die Erbringung seiner Leistungen weitere Vermessungsarbeiten erforderlich, sind diese vom AN selbst zu veranlassen.
Die Arbeitsfolge der einzelnen Leistungen wird durch den AG festgelegt. Teilleistungen können in zeitlich versetzten Abständen oder in verschiedenen Gebäuden/Gebäudeteilen/ Ebenen zur Ausführung kommen.
Die brandschutztechnischen Bestimmungen der zuständigen Brandschutzdirektion bzw. des AG sowie den Vorgaben aus dem Brandschutzkonzept sind zu berücksichtigen.
Etiketten, Klebestreifen und Schutzüberzüge bzw. -markierungen sind vor der Übergabe zu entfernen.
Reinigung der Fassadenoberflächen vor Gerüstabbau bzw. in Abstimmung mit der Bauleitung; empfindliche Oberflächen von anderen Gewerken (z. B. Eloxierte Aluminiumoberflächen) sind dabei besonders zu schützen.
Der AN ist verpflichtet, in Abstimmung mit dem AG bzw. Bauherren, von diesen zu bestimmende Personen in die Bedienung und Wartung seiner Leistung einzuweisen. Hierbei ist zu beachten, dass diese Vertragsleistung evtl. erst nach Fertigstellung bzw. Abnahme fällig wird und vom Bauherren bzw. Nutzer abgerufen wird. Der AN hat sich die Durchführung der Einweisung vom Bauherrn oder dessen Vertretern sowie dem AG schriftlich bestätigen zu lassen.
Für die Dauer der geplanten Montageleistung des AN stellt der AG dem AN ein Fassadengerüst zur Verfügung.
Auf Wunsch des AG sind Muster aller einzubauenden Teile in ausreichender Größe und Anzahl vorzulegen.
Anforderungen
Die Leistungsbeschreibung und die beigefügten Übersichts- und Detailzeichnungen erläutern das geforderte Konstruktionsprinzip.
Die technischen Anforderungen der Leistungsbeschreibung und die dargestellte formale Gestaltung und äußere Profilierung sind verbindlich und durch eine technisch einwandfreie Konstruktion zu erfüllen unter Beachtung der folgenden Anforderungen.
Die konstruktive Detailausführung ist dem Bieter zur Anwendung eigener Erfahrungen und der betriebseigenen Verfahrensweise freigestellt.
Über die aufgeführten DIN, Gütebestimmungen, Richtlinien, Zulassungen hinaus gelten alle gesetzlichen Bestimmungen, Erlässe, usw. die zur Zeit der Angebotsabgabe gültig sind, auch wenn sie nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Die Normen stellen Mindestanforderungen dar, die in keinem Falle unterschritten werden dürfen.
Nach Auftragserteilung sind spätestens zur jeweiligen Zeichnungsvorlage Muster, Handmuster, Oberflächenmuster und Materialproben aller zur Ausführung kommenden Materialien in ausreichender Größe und Anzahl einzureichen und dem Bauherrn bzw. Architekten zur Verfügung zu stellen, wie z.B. Rahmenmaterialien, Glas, Paneele, Verblechungen, Beschläge und Griffe, Oberflächen-Beschichtungsproben, Dämm- und Dichtungsmaterialien jeweils mit Angabe der Produktdaten.
Aus der Bemusterung können sich noch Abänderungen in der Fassadenausführung ergeben.
Werk- und Montageplanung
Nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer für sämtliche Fenster- und Fassadenkonstruktionen inkl. der Öffnungselemente detaillierte Planungsunterlagen in Form von Details im Maßstab 1:20 und dazugehörige Ansichten im Maßstab 1:100 zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Aus diesen Zeichnungen müssen alle zur Beurteilung der Konstruktion notwendigen Einzelheiten wie z.B. Abmessungen der Profile, Anschlüsse an das Bauwerk usw. klar hervorgehen.
Es sind Ansichten inkl. Angaben zu den Glastypen und Beschlagaufstellung zu erstellen.
Für die vorgenannten Zeichnungen ist ein Planverzeichnis zu führen, jeweils zu aktualisieren und mit den Planeinreichungen zu übergeben.
Dabei sind die wesentlichen Prinzipdetails vor Erstellung der Ausführungszeichnungen mit dem AG abzustimmen. Anschlussgewerke, wie z.B. Anschließende Fassaden, Sonnenschutzanlagen, Gebäudeanschlüsse, Innenausbau etc. sind, nach bauseitigen Angaben in die Pläne einzuzeichnen.
Die Planvorlage durch den Auftragnehmer erfolgt in digitaler Form als PDF- und DWG-/DXF-Datei.
Prüfungen und Nachweise
Die Prüfzeugnisse und Zulassungen für die einzubauenden Teile sind vor Fertigungsbeginn vorzulegen. Können diese nicht erbracht werden, sind entsprechende Prüfungen durch den Auftragnehmer durchzuführen. Die Nachweise der Prüfungen sind für folgende Funktionen zu erbringen:
Statische Nachweise der Konstruktion und Verglasungen zur Vorlage beim Prüfingenieur Sommerlicher Wärmeschutz gemäß DIN 4108 - 2 Schlagregendichtigkeit gemäß DIN EN 12208 Luftdurchlässigkeit gemäß DIN EN 12207 Widerstand gegen Windlast gemäß DIN EN 12210 Prüfzeugnisse entsprechend den gestellten Anforderungen für die jeweiligen Fenster und Fassaden in Bezug auf Schallschutz gegen Außenlärm und Längsschalldämmung Sonstige Prüfungen (z.B. Einbruchhemmung) soweit Anforderungen bestehen
Ferner sind Berechnungen bzw. Nachweise für die Einhaltung der geforderten Uw-Werte bei den jeweiligen Fenster- und Fassadenkonstruktionen vorzulegen.
Ausführung/Werkstoffe
Beim Zusammenbau unterschiedlicher Materialien muss sichergestellt sein, dass keine Kontaktkorrosion und keine anderen ungünstigen Beeinflussungen auftreten. Sofern erforderlich sind Zwischenlagen aus nichtleitenden Materialien vorzusehen. Diese müssen eine geringe Feuchtigkeitsaufnahme und eine hohe Alterungsbeständigkeit aufweisen und dürfen nicht verspröden oder Risse bilden.
Bei kraftschlüssigen Verbindungen ist auf eine ausreichende Druckfestigkeit zu achten.
Im sichtbaren Bereich dürfen vom AN nur Leichtmetallteile ohne Ziehrillen und Kratzer verwendet werden.
Schweißstellen dürfen nach der Eloxierung nicht störend in Erscheinung treten.
Dichtungsstoffe und Bauabdichtungsfolien dürfen keine aggressiven Bestandteile beinhalten, müssen mit den angrenzenden Stoffen und Materialien verträglich sein und dürfen deren Konsistenz und Farbe nicht beeinflussen. Kombinationen von Produkten verschiedener Hersteller sind nicht zugelassen.
Bauabdichtungsfolien sind satt an die Oberfläche der anzuschließenden Bauteile anzukleben. Die Verklebung ist vollflächig auszuführen. Der AN hat sich mit Drittgewerken eigenständig hinsichtlich der Überputzbarkeit der Bauabdichtungsfolien abzustimmen und die Verträglichkeit der von ihm verwendeten Folien einschl. Kleber mit benachbarten Materialien sicherzustellen. Die Überputzbarkeit der Folien ist durch ein Muster sicherzustellen.
Bei Anschlüssen von bauseitigen Dachdichtungsbahnen an Konstruktionen des AN ist die mechanische Sicherung der Dachabdichtungsbahnen sicherzustellen.
An Stellen, an denen die Befestigung der Klemmleiste nicht mit selbstschneidenden Schrauben möglich ist, sind an den Anschlussschienen durch den AN Gewindestehbolzen anzubringen.
Dichtungen, die ausschließlich aus dauerelastischen oder anderen spritzbaren Verfugungsmassen erzeugt werden, dürfen nicht verdeckt oder an Stellen, die später nicht mehr zugänglich sind, ausgeführt werden.
Dichtstoffe im Bereich von Verglasungen müssen DIN 52452 entsprechen. Die Verträglichkeit zu Stoffen im Isolierglasverbund und zu PVB-Folien von Verbundsicherheitsgläsern ist nachzuweisen.
Die Farben der Dichtstoffe sind in den Werkplänen anzugeben und mit dem AG/Architekten abzustimmen. Sofern für den Anwendungsfall erforderlich, müssen Dichtstoffe überstreichbar sein.
Vorkomprimierte Dichtbänder sind nur in Bereichen zugelassen, die nicht der freien Bewitterung und insbesondere starker UV-Strahlung ausgesetzt sind. Die Dimensionierung des Fugendichtungsbandes richtet sich nach der Fugenbreite und Fugentiefe. Vor dem Einlegen des Dichtungsbandes in die Fugen sind die Haftflächen zu reinigen. Dimensionierung des Bandes bei der Verlegung laut Herstellervorschrift.
Die Funktion des Dichtungsbandes muss an jeder Stelle der Fuge gewährleistet sein. Die Dichtbänder sind an den Ecken stumpf und dicht zu stoßen. Sie dürfen nicht um die Ecken herumgezogen werden, um ihre Funktion nicht zu beeinträchtigen.
Sämtliche Dämmstoffe sind, sofern in der Leistungsbeschreibung oder den beiliegenden Plänen nicht anders beschrieben, aus Dämmmaterialien der Baustoffklasse A1 mit einem Schmelzpunkt von mindestens 1000 Grad Celsius auszuführen. Im Sockelbereich sind hierfür geeignete Dämmmaterialien einzusetzen. Dämmplatten sind dicht zu stoßen und prinzipiell so zu verlegen, dass sich keine Hohlräume zwischen Untergrund und Dämmschicht bilden und ein Hinterströmen der Dämmschicht mit kalter Außenluft ausgeschlossen ist. Dämmplatten, deren Stöße und die Dämmplattenhalter dürfen sich an der Fassade nicht abzeichnen. Die Dämmstoffe sind, insbesondere horizontale Abschlüsse und stirnseitige Flächen, vor eindringendem Wasser in oder hinter die Dämmung zu schützen. Hierfür sind Folien, Bleche oder andere geeignete Maßnahmen vorzusehen. Gleiches gilt auch für Flächen, die nur in der Bauphase Wasser ausgesetzt sind.
Die Verwendung von FCKW- und HFCKW-haltigen Dämmstoffen ist nicht zugelassen.
Falze und Profilnuten, in die Niederschlag eindringen oder in denen in Extremfällen Kondenswasser entstehen können, müssen nach außen entwässert werden. Alle Abläufe in Rahmen- und Kämpferprofilen sind vor direktem Windanfall zu schützen.
Sichtbare Entwässerungsschlitze sind mit Kappen im Farbton der umgebenden Fassadenprofile abzudecken.
Die Profile müssen zur Aufnahme von Befestigungsmöglichkeiten für z.B. Sonnenschutzeinrichtungen, Beleuchtungskörper etc. geeignet sein. Die Profile müssen dazu geeignet sein, dass die notwendigen Verkabelungen für Sonnenschutzeinrichtungen und Elektroinstallationen (Beleuchtung, Einbruchmelder etc.) unsichtbar verlegt werden können.
Die angebotenen Konstruktionen müssen gewährleisten, dass alle Temperaturbewegungen der Außenwandbauteile spannungsfrei und geräuschlos ausgeglichen werden können.
Die Glasdicke und -qualität sind für die statischen Erfordernisse und geforderten bauphysikalischen
Eigenschaften eigenverantwortlich durch den AN zu ermitteln und entsprechend zu berücksichtigen.
Die zulässigen Durchbiegungen sind entsprechend der Vorschriften der Glashersteller einzuhalten. Bei der Glasdickenbemessung ist zu beachten, dass Verzerrungen aus Durchbiegung unter Temperatur- und Luftdruckeinfluss durch entsprechende Glaskombinationen vermieden werden. Der AN hat ein einheitliches Erscheinungsbild der Verglasungen, auch bei unterschiedlichen Glasaufbauten und Anforderungen innerhalb zusammenhängender Fassadenbereiche, sicherzustellen.
Sofern nicht anders beschrieben oder in den Leitdetails dargestellt, sind Verglasungen im
Trockeneinbauverfahren einzubauen und abzudichten. Die Außenprofile sind an den Ecken zu einem Rahmen zu vulkanisieren und in eine Profilnut einzuziehen.
Die inneren Dichtungsprofile müssen in den Ecken dampfdicht abgedichtet werden.
Die Leistungen vom AN beinhalten alle zur Erfüllung der Leistung erforderlichen Einbauteile, Befestigungsmittel, Distanzhalter, Kleinmaterial, usw.
Die Befestigungs- und Verbindungselemente müssen bauaufsichtlich zugelassen sein und aus nichtrostendem Werkstoff bestehen.
Bei Mehrscheibenisoliergläsern mit mehr als einem Randverbund gilt, dass der max. Ebenenversatz der Randverbünde zueinander auf 2 mm zu begrenzen ist. Eine wellenförmige Ausführung des Randverbundes ist nicht zulässig.
Die verwendete Verglasung muss neben der vorgeschriebenen CE-Kennzeichnung zusätzlich eine dauerhafte Kennzeichnung am Isoliersteg aufweisen. In dieser Kennzeichnung sind Informationen wie Fabrikat, Herstelldatum, Glasaufbau mit Angaben zu Sicherheits- oder Funktionsgläsern und -schichten, Gasfüllung, Schalldämmwert, etc. anzugeben, die im Vorfeld mit dem AG abzustimmen sind.
Typenangaben auf dem Isolierglas-Abstandhalter bzw. auf Sicherheitsgläser sind, vorbehaltlich einer normativ geforderten Produktkennzeichnung, dauerhaft und im eingebauten Zustand sichtbar zu kennzeichnen. Alle verwendeten ESG-Scheiben sind als ESG mit Heißlagerungstest und dem Nachweis einer bauaufsichtlich anerkannten Fremdüberwachung zu fertigen.
Sofern nicht anders vorgegeben, müssen Beschläge und Schlösser der Benutzerkategorie 3 der DIN EN 1906 entsprechen.
Sofern in den Ausschreibungsunterlagen nicht anderes angegeben, müssen alle Beschlagteile mit Ausnahme der Bedienungshebel und Bänder verdeckt liegend angeordnet werden.
Kippfenster sind grundsätzlich mit Putz- und Sicherungsscheren auszustatten. Die Rosetten der Fensterbeschläge sind grundsätzlich im gleichen Material wie die Bedienungsgriffe und ohne jegliche Aufdrucke oder Eingravierungen auszuführen.
Die Beschläge müssen die Anforderungen der EN 13126 erfüllen und den zu erwartenden Belastungen
Entsprechend ausgebildet sein. Die verwendeten Werkstoffe sind gegen Korrosion zu schützen.
Die Beschlagteile müssen nachjustierbar sein und der Einbau hat nach den Vorgaben des Beschlagherstellers zu erfolgen. Eine dauerhafte und sichere Befestigung von Beschlag- und Verbindungsteilen muss sichergestellt sein, ebenso die Möglichkeit zur Wartung und im Bedarfsfall zum Austausch der Beschläge. Das Ecklager von Drehkippbeschlägen muss den Flügel bei jeder Bewegungsstellung sicher führen (Verwendung einer Dreipunktschere bzw. Einbau von Fehlbedienungsvorrichtungen). Bei Flügelbreiten über 120 cm sind grundsätzlich Zweitscheren vorzusehen. Eine dauerhafte und sichere Befestigung von Beschlag- und Verbindungsteilen ist sicherzustellen. Alle Schließstücke sind scherentlastend zu befestigen.
Der Fensterflügel muss im eingebauten Zustand mindestens um 90° geöffnet werden können, sofern die geometrischen Randbedingungen der Einbausituation das zulassen.
Bei Stulpfenstern muss der Standflügel durch entsprechende Beschläge im Blendrahmen fixiert werden.
Nach Wahl des AG erfolgt die Griffmontage zeitlich versetzt und erst nach Aufforderung durch den AG.
Falls Ankerteile zum Einbau durch den Rohbau vorgesehen sind, so sind diese gemäß abgestimmtem Terminplan durch den AN auf die Baustelle zu liefern und dem Rohbau-AN zum Einbau zur Verfügung zu stellen. Die hierfür erforderlichen Planunterlagen (Verankerungs- und Verlegepläne) sind vom AN rechtzeitig, d.h. Unter Berücksichtigung der Lieferzeiten, zu erstellen und dem Rohbau-AN zu übergeben.
Grundsätzlich ist das Freilegen der Einbauteile Leistung des AN.
Dem AN obliegt die Durchführung der Inbetriebnahme aller von ihm erbrachten Leistungen unter realistischen Bedingungen, einschließlich Lieferung sämtlicher Betriebsstoffe, um zur Feststellung der vertraglich vereinbarten Funktion aller Anlagen die notwendigen Prüfungen und Messungen sowie die Inbetriebnahme durchführen zu können.
Probeläufe und Funktionsprüfungen sind in ausreichender Anzahl und Dauer durchzuführen,
Alarm- und Notsituationen zu simulieren.
Es muss sichergestellt sein, dass bis zur Abnahme alle Anlagen in Betrieb genommen und sorgfältig durchgetestet worden sind. Die Durchführung hat in Abstimmung mit dem AG und
Den anderen beteiligten Gewerken zu erfolgen und ist zu protokollieren.
Schnittstelle Elektro:
Lediglich die Stromzuleitung wird bauseits ausgeführt.
Werden Elektro-Bauteile vom AN geliefert und eingebaut hat der AN die erforderlichen Kabel unsichtbar im Profil bis zu den Übergabepunkten an bauseitigen Verteilerdosen zu verlegen.
Die Aufklemmarbeiten der Zuleitung und der gelieferten Bauteile sowie die ggfs. Erforderlichen weitere interne Verkabelung und Inbetriebnahme aller Bauteile sind im Leistungsumfang des AN enthalten.
Maße und Maßtoleranzen
Für die Einhaltung der Maße und Maßtoleranzen ist die DIN 18202 Toleranzen im Bauwesen / Hochbau maßgebend.
Die Fertigung der Fenster- und Fassadenelemente erfolgt weitestgehend nach theoretischen Maßen. Entsprechende Kontrollmaße sind gemäß VOB rechtzeitig vor Montage am Bau zu nehmen.
Liegen Rohbautoleranzen über den Vorgaben, ist der Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu informieren. Auf die grundsätzliche Prüf- und Hinweispflicht des Auftragnehmers gemäß § 4 Nr. 3 VOB/B wird ausdrücklich hingewiesen.
Schnittstelle Elektro:
Lediglich die Stromzuleitung wird bauseits ausgeführt.
Werden Elektro-Bauteile vom AN geliefert und eingebaut hat der AN die erforderlichen Kabel unsichtbare im Profil bis zu den Übergabepunkten an bauseitigen Verteilerdosen zu verlegen.
Die Aufklemmarbeiten der Zuleitung und der gelieferten Bauteile sowie die ggfs. Erforderlichen weitere interne Verkabelung und Inbetriebnahme aller Bauteile sind im Leistungsumfang des AN enthalten.
Türflügel sind bis zur Übergabe mittels Holzverkleidungen zu schützen
Alternativ können die Türflügel als provisorischen Bautüren ausgeführt werden. In diesem Fall werden die endgültigen Türflügel kurz vor Übergabe auf Abruf der Bauleitung eingebaut. Die provisorischen Bautüren sind vom AN zu entsorgen.
3 Preisinhalte
Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-18357, DIN 18360 und DIN-18361 als Nebenleistungen:
- Alle unter 2.5 beschriebenen Vorgaben.
- Arbeitsunterbrechungen bzw. Mehraufwendungen bei zeitlich getrennten Arbeitsgängen
4 Abrechnungshinweise
5 Revisionsunterlagen
In den Einheitspreisen enthalten ist die vollständige Darstellung der vertragsmäßig erstellten Leistung in Form von Revisionsunterlagen. Die Revisionsunterlagen sind 1-fach digital im PDF-Format, bei Plänen im PDF- und DWG/DXF-Format abzugeben.
Diese müssen im Einzelnen enthalten:
- Fachbauleitererklärung
- Fachunternehmerbescheinigung
- Errichterbescheinigung bei brandschutzrelevanten Bauteilen/ Maßnahmen
- Materialnachweise bei Brandschutzanforderungen
- Prüfzeugnisse und Zulassungen
- Materialnachweise bei Brandschutzanforderungen
- Werk- und Montagepläne
- Statische Nachweise
- Datenblätter
- bauaufsichtliche Zulassungen, Prüfzeugnisse
- Glasliste
- Alle vom AN erstellten Nachweise gemäß 2.5
- Wartungs-, Bedienungs- und Pflegeanweisungen
- Wartungsangebot
ZVL - 530807 Pfosten-Riegel-Fassaden
01 Pfosten-Riegel-Fassaden
01
Pfosten-Riegel-Fassaden
1 Leitbeschreibung Pfosten-Riegel-Fassade und Einsatzelemente
[1]
Leitbeschreibung Pfosten-Riegel-Fassade und Einsatzelemente
E
01.01 Pfosten-Riegel-Fassade Haupteingang HUB BT C
01.01
Pfosten-Riegel-Fassade Haupteingang HUB BT C
01.02 Pfosten-Riegel-Fassade Hörsaal
01.02
Pfosten-Riegel-Fassade Hörsaal
01.03 Pfosten-Riegel-Fassade linker Flügel
01.03
Pfosten-Riegel-Fassade linker Flügel