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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Projektbeschreibung Objekt: Neubau von zwei Unterkunftsgebäuden und ein NIUKS-Gebäude, Wilhelmsburg-Kaserne
NIUKS-Gebäude Nr. 46 Gebäude Nr. 47 Gebäude Nr. 48
Objektanschrift: Stuttgarter Straße 199, 89081 Ulm (Wilhelmsburg Kaserne)
Bauherr: Staatliches Hochbauamt Ulm, Grüner Hof 2, 89073 Ulm
In der Wilhelmsburg-Kaserne Ulm werden zwei neue Unterkunftsgebäude (Nr. 47, 48) sowie ein NIUKS-Gebäude (Nr. 46) zu Lager- und Umkleidezwecken errichtet. NIUKS steht für "Nicht Unterkunftspflichtige Soldaten".
Die zwei neuen Unterkunftsgebäude Nr. 47 und Nr. 48 werden als Wohngebäude erstellt:
Gebäudemaße Nr. 47: zirka 60,10 x 14,34 x 17,85 m
Gebäudemaße Nr. 48: zirka 42,60 x 14,34 x 17,85 m
Die Gebäude werden mit jeweils vier oberirdischen Vollgeschossen und jeweils einem Untergeschoss realisiert. Die Gebäude sind in Holzmodulbauweise auf je einem massiven Untergeschoss aus Stahlbeton zu errichten.
Die beiden Gebäude Nr. 47 und Nr. 48 umfassen Einzelunterkünften mit eigenen Nasszellen, Gruppen- unterkünfte, barrierefreie Unterkünfte, Spindräume und Funktionsräume wie: UvD-Dienstraum, Gemeinschaftsraum, Teeküchen, WC-Räume, Bettwäschelager, Kleidertrocknungsräume, Reinigungsmittelräume, Technikräume sowie ein Raum zur freien Verfügung.
Die Dächer der Gebäude werden als Flachdach mit einer extensiven Dachbegrünung ausgeführt und erhalten CPC-Kollektoren (Vakuum-Röhren-Kollektoren) zur Beheizung der Gebäude. Die Fassaden werden als hinterlüftete Konstruktion mit vertikal verlaufenden Holzlamellen auf den opaken Wandflächen ausgeführt. Im Bereich der Fenster sind die Fassaden mit dunklen Metallpaneelen verkleidet.
Das neue NIUKS-Gebäude wird als Nichtwohngebäude erstellt:
Gebäudemaße: zirka 60,65 x 14,31 x 15,62 m
Das Gebäude wird mit vier oberirdischen Vollgeschossen und nicht unterkellert in Holzrahmenbauweise realisiert. Die Gründung wird über eine Stahlbetonbodenplatte auf Streifenfundamenten ausgeführt. Seitlich an den Gebäudeenden werden Stahlbetontreppenräume und Funktionsräume in Massivbauweise realisiert. Die Treppenhäuser, Sanitärräume, Technikräume und Kleidertrocknungsräume werden fertig ausgebaut. Die großflächigen Bereiche zum Aufstellen der Spinde erhalten einen rohbauähnlichen Ausbauzustand mit beschichteten Estrichflächen, innenseitig verkleideten Außenwänden und sichtbaren Holzstützen und -unterzügen. Das Gebäude ist für einen zukünftigen Ausbau zum Bürogebäude ausgelegt.
Das Dach wird als Flachdach mit einer extensiven Dachbegrünung ausgeführt und erhält eine PV-Anlage. Die Holzrahmen an der Fassadenseite werden innenseitig mit Gipsfaserplatten beplankt und gestrichen. Im Zwischenraum der Holzrahmen wird eine nicht brennbare Mineralwolledämmung eingebaut. Auf der hinterlüfteten Unterkonstruktion aus Holzlatten werden die vertikal verlaufenden Holzlamellen an den opaken Wandflächen angebracht. Im Bereich der Fenster sind die Fassaden mit dunklen Metallpaneelen verkleidet.
Allgemeine Projektbeschreibung
Allgemeine Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung 1. ALLGEMEINES
1.1 Abkürzungen
AN = Auftragnehmer, Nachunternehmer/Subunternehmer, Bieter
AG = Auftraggeber, Generalunternehmer
1.2 Grundlagen
Diese AVL gelten als besondere Vertragsbedingung, ergänzend zu den AGB des Auftraggebers und der VOB.
Sollten einzelne Bestimmungen der Leistungsbeschreibung unwirksam werden, bleiben die übrigen verbindlich.
2. KALKULATIONSHINWEISE
2.1 Allgemeines
Die Druckkosten sowie sonstige Kosten der Erstellung des Angebotes sind Sache des Bieters und werden nicht vergütet.
Das Angebot ist vorrangig im Datenaustausch-Format GAEB 2000 p.84 oder GAEB 90 d.84 bei dem AG einzureichen. Alternativ dazu ist das Angebot im PDF-Format oder in Papierform einzureichen.
Zur Wahrung einer einheitlichen Verdingungsunterlage darf der Text des Leistungsverzeichnisses nicht verändert werden. Bei willkürlichen Änderungen der Texte des Leistungsverzeichnisses behält sich die ausschreibende Stelle ausdrücklich vor, derartige Angebote auszusondern und vom Zuschlag auszuschließen. Die Bieter können aber nach anderen Ausführungsarten oder Stoffen suchen, wobei die Gestaltungsabsicht sowie die technische Qualität der vorliegenden Planung nicht verändert werden darf. Dies ist in einer als Nebenangebot gekennzeichneten, gesonderten Anlage zu tun.
Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes durch Besichtigung des Baugeländes Klarheit über die Örtlichkeiten zu verschaffen.
Die Entscheidung zur Anwendung der einzelnen Positionen aus der Leistungsbeschreibung trifft die örtliche Bauleitung des AG, d.h., es besteht kein Anspruch auf die Anwendung der beschriebenen Positionen und Teilleistungen.
Die im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Massen basieren auf einer groben Schätzung. Abweichungen von den genannten Massen sind zu erwarten und berechtigen nicht zu Preisänderungen, auch für den Fall, dass einzelne Positionen gänzlich entfallen. Sämtliche Preise gelten Abschnitts- und bauteilübergreifend.
Der AG hat einen internetbasierten Projektraum eingerichtet. Dieser dient der Dokumentation und dem Austausch von Dokumenten und Planunterlagen.
Der AG stellt dem AN die notwendigen Zugänge zum Projektraum zur Verfügung. Alle zur Ausführung durch den AG erstellten Planunterlagen sind bzw. werden im Projektraum abgelegt und sind dort eigenverantwortlich durch den AN zu entnehmen.
Die Vervielfältigung in Papierform und die Kostenübernahme dafür liegen im Verantwortungsbereich des AN.
Der Auftragnehmer muss die ihm übergebenen Ausführungsunterlagen unverzüglich nach Einstellung in den Projektraum auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Die Planungsunterlagen stellen die formal-gestalterischen Anforderungen an die Konstruktion und die technischen Anlagen dar. Auch wenn die Unterlagen vom Auftraggeber gestellt werden, trägt der AN die Verantwortung für die fachgerechte Ausführung.
Sämtliche vom AN erstellen Unterlagen, Montagepläne usw., sind vom AN in den Projektraum einzustellen. Nach Freigabe stellt der AN den aktuellsten Stand ggfs. korrigiert dem AG nochmals zu Verfügung.
Zur Qualitätssicherung der Gesamtbaumaßnahme und zu deren Dokumentation hat der AG ein online basiertes Tool, Docma MM, zur Mängelbeseitigung und Dokumentation eingerichtet.
Der AN wird für die Ihm angekündigten Mängel die Dokumentation über das eingerichtete Tool eigenständig vornehmen.
2.2 Vollständigkeit der angebotenen Leistung
Der AN muss als Fachfirma bei der Kalkulation die Beschreibung der verlangten Leistung auf Ihre fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Eindeutigkeit überprüfen. Falls erforderlich, muss er auf einem Beiblatt seine Berichtigungen, Erläuterungen oder Ergänzungen einreichen.
2.3 Medienversorgung auf der Baustelle
Der AG stellt die Abwasser-, Wasser- und Stromversorgung ab einem zentralen Übergabepunkt zur Verfügung und sorgt für die erforderlichen WC-Einrichtungen, Beleuchtungen der Verkehrswege.
2.4 Angebotsinhalte
Grundsätzlich müssen die angebotenen Preise der einzelnen Positionen und Titel, die fertige Vertragsleistung einschließlich aller erforderlichen Vor-, Neben- und Nachleistungen beinhalten.
Die Lieferung der benötigten Stoffe sowie Materialien, Antransport- und Abtransport sowie horizontalen und vertikalen Transporte auf der Baustelle bis zu Verwendungsstelle ist ebenfalls einzukalkulieren.
Weiterhin sind die erforderlichen Hebezeuge, Gerüste und Werkzeugkosten einzukalkulieren.
Auch wenn Leistungen nicht ausdrücklich oder besonders im Einzelnen nicht erwähnt werden, jedoch zur sach- und fachgerechten Herstellung der vollständigen Leistung erforderlich sind, um die in den AVL, TVL, bzw. allg. Baubeschreibung angeführten Angaben und Anforderungen zu erfüllen, sind diese im Angebot einzukalkulieren..
In die Angebotspreise sind darüber hinaus folgende Leistungen einzurechnen, soweit nicht in separaten Positionen ausgeschrieben und für die Leistungserbringung des AN erforderlich sind:
- Alle erforderlichen bau- und sicherheitstechnischen Prüfungen, Zulassungen, Genehmigungen, Nachweise
und Abnahmen die vom AN eigenverantwortlich veranlasst werden müssen, sowie deren Durchführung.
- Einhalten der Ordnung auf der Baustelle und den Zufahrtswegen; hierzu gehört auch die umgehende
Beseitigung von Verunreinigungen.
- Bauleitung: Die Anwesenheit eines deutschsprachigen bauführenden Ingenieurs, Meisters, Obermonteurs
oder Vorarbeiters, der alle Arbeiten überwacht und bei Baubesprechungen den AN verantwortlich vertritt
und als LBO-Fachbauleiter bestellt wird.
- Bauschuttentsorgung: Die vollständige Entsorgung des enstehenden Bauschutts samt aller dafür
erforderlichen Aufwendungen, Geräte, Werkzeuge- und Entsorgungsgebühren inkl. freie Rücksendung
notwendiger Verpackung usw.,
- Umlagerung: Die Umlagerung von Baustoffen, Baugeräten bei Erfordernis sind zu berücksichtigen.
Bei zeitlich abschnittsweiser Durchführung der Leistung, insbesondere auch bei Leistungen geringen Umfangs, entsprechend den örtlichen Gegebenheiten oder anderen sich ergebenden Notwendigkeiten, kann vom AN aus Unterbrechung usw. kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung abgeleitet werden. Die Abrechnung der zeitlich versetzten Leistungen erfolgt gemäß der LV-Position ohne Zuschlag.
Die Angebotspreise sind grundsätzlich Festpreise über die angegebene Vertragslaufzeit.
2.5 Fabrikate
In der Regel gelten die im Leistungsverzeichnis angegebenen Fabrikate als Leitfabrikate zur Definition der geforderten optischen und qualitativen Eigenschaften. Soweit im LV die Möglichkeit besteht, ein gleichwertiges Fabrikat anzubieten sind vom Bieter die angebotene Fabrikate auszufüllen bzw. zu ergänzen.
Der Nachweis der Gleichwertigkeit der angebotenen Fabrikate obliegt dem AN.
Alternativen können nur anerkannt werden, sofern diese formal und fachtechnisch mit dem Inhalt der Leistungsbeschreibung gleichwertig sind und keine zusätzlichen Kosten für den AG nach sich ziehen.
Gelingt der Gleichwertigkeitsnachweis dem AN nicht, gelten die vom Bieter eingesetzten Einheitspreise für die vom Auftraggeber geforderten Fabrikate und Typen.
Sofern der AN Bedenken gegen die vorgesehene und beschriebene Art der Ausführung oder gegen zu verwendende Materialien, Konstruktionen usw. hat, ist er verpflichtet diese mit seiner Begründung und ggf. Alternativvorschlägen mit entsprechenden Kostenangaben bei Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen oder den Angebotsunterlagen als gesondertes Schriftstück beizufügen.
3. AUSFÜHRUNGSHINWEISE
3.1 Abrechnungshinweise
Eine Abrechnung kann ausschließlich auf der Grundlage der vom AN gefertigten und von der Bauleitung abgezeichneten Aufmaße erfolgen. Diese sind stets so rechtzeitig dem AG zur Genehmigung vorzulegen, dass die vorgesehene Abrechnung ungehindert erfolgen kann. Abrechnungen ohne nachvollziehbare und unterschriebene Aufmaße werden zurückgewiesen.
3.2 Tagelohnarbeiten
An dieser Stelle wird auf die VOB §15 Nr. 3 verwiesen. Die Taglohnzettel sind unmittelbar spätestens am darauffolgenden Tag bei der Bauleitung einzureichen. Bei verspätet eingereichten Taglohnzettel findet die VOB §15 Nr. 5 Anwendung.
Die Taglohnzettel müssen detaillierten Angaben über die Leistungen und die Lage im Gebäude enthalten. Sie müssen vollständig und prüfbar sein, wobei alle Lohn- und Materialanteile erkennbar ausgewiesen sein müssen. Sollte die Prüfbarkeit nicht gegeben sein, behält sich der AG das Recht vor, die Taglohnzettel zurückzuweisen.
Bei Vergütung von Leistungen, die von der Bauleitung des AG auf Nachweis in Auftrag gegeben werden, werden Aufwendungen gem. § 15 Nr.1, Abs. 2 VOB/B nicht gesondert vergütet. Es wird die tatsächliche Arbeitszeit auf der Baustelle ohne An- und Abfahrten vergütet.
Die ausgewiesenen Stundensätze gelten grundsätzlich für alle Gewerke dieses Leistungsverzeichnisses. Bei der Abrechnung gelten die vereinbarten Auftragskonditionen.
3.3 Umlagen
Der AG erhebt beim AN folgende Umlagen:
Nebenkostenumlage, gesamt: 1,8 % (für Strom 0,6% / Wasser 0,6% / Sanitäreinrichtungen 0,6%)
Bauleistungsversicherung: 0,5 %
Die Beträge werden bei den Abschlagszahlungen und zur Zahlung der Schlussrechnung an den AN in Abzug gebracht.
Allgemeine Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung
Allgemeine Hinweise -Die Anschlussbereiche an den Massivbau sind konstruktiv so auszubilden, dass Wärmebrücken
ausgeschlossen sind.
-Die Fassadengerüste der Lastklasse 3 und Breitenklasse 06 an der Gebäudehülle haben einen lichten
Abstand ab Rohbau von ca. 50cm ggf. angepasst auf die jeweilige Fassadenkonstruktion, zum Gerüst und
erhalten nur ein Innengeländer.
-Grundsätzlich sind Hohlräume im Anschluss vollständig auszudämmen - mineralisch.
-Kant- , Ab- und Anschlussbleche zum schließen der Anschlussbereiche an bauseitigen oder eigenen
Bauteilen sind vom AN auszuführen. Später sichtbare Bauteile in Fassadenfarbe -nicht sichtbare Schwarz
oder Blank auszuführen. Alle verwendten Bleche sind aus Aluminium oder grundsätzlich
korrosuinsgeschützt ausgebildet. Materialdicke min. 2mm.
-Anschlussstellen für Blitzschutz- und Erdungsstellen sind vom AN vorzusehen. Innerer Anschluss erfolgt
vom AN inkl. Messprotokoll. Anschluss ans Gebäude bauseits.
-Für die Dauer der Arbeiten, wird dem AN ein Fassadengerüst zur Verfügung gestellt. (Arbeits-und
Schutzgerüst). Die Dauer der Arbeiten werden in der Vergabe mit dem AG festgelegt.
- Beschläge grundsätzlich in Edelstahl. Türen mittels Rollenbänder 3-D verstellbar.
-Innenfenstersimsen werden bauseits ausgeführt.
-Fenstersimsen auf der Fassadenseite werden durch den AN mit ausgeführt. Befestigung
am Rahmen des AN / Bieters.
-Rahmenaufdopplungen sind allseitig und in notwendiger Menge einzuplanen.
-Gernerell sind Schnittstellen zu den Anschlussgewerken planerisch in der Werkstatt und Montageplanung
dargestellt werden "bauseits". Regelungen, welche Leistungen ausgeführt oder bauseits beigestellt /
angeschlossen werden sind im Leistungsverzeichnis und deren Anlagen enthalten.
1. Enge Abstimmung im Bereich der Bauwerksabdichtung (z.B. Abdichtungsbereiche mittels
Flüssigkunststoff oder Klemmflansch, etc.)
2. Enge Abstimmung mit Anschlussverkabelung (z.B. Leitungsquerschnitte, Übergabestellen, etc.)
3. Enge Abstimmungen mit dem Auftraggeber hinsichtlichgestellter Leistungen.
Allgemeine Hinweise
Hinweis zu BNB-Anforderungen Oberflächenbeschichtungen Folgende BNB-Anforderungen für Oberflächenbeschichtungen sind einzuhalten und anzubieten:
Betrachtete Schadstoffgruppe:
Schwermetalle (Chrom-VI)
Bauproduktgruppe:
Oberflächenveredlung
Bauprodukttyp:
eloxierte Aluminium- und passivierte Edelstahlober-
flächen
Typische Einsatzbereiche:
Aluminium- und Edelstahlbleche und -profile für
Oberflächenbekleidungen (Fassade, Dach, Fenster,
Türen, Tore, Sonnenschutzsysteme, etc.)
Qualitätsstufe 1 Mindestanforderung:
Dokumentation
Qualitätsstufe 2 - 3 (zusätzlich zu QS 1)
--------------------
Qualitätsstufe 4 - 5 (zusätzlich zu QS 3)
Chrom-VI-oxidfreie Passivierungsmittel
Mögliche Nachweisdokumente:
PDB oder TM ggf. Herstellerklärung, EPD
Hinweis zu BNB-Anforderungen Oberflächenbeschichtungen
Hinweis zu BNB-Anforderungen PVC-Produkte Folgende BNB-Anforderungen für PVC-Produkte sind einzuhalten und anzubieten:
Betrachtete Schadstoffgruppe:
Schwermetalle (Blei, Cadmium, Zinn),
gefährliche Einzelstoffe
Bauproduktgruppe:
Bauprodukte aus Kunststoff
Bauprodukttyp:
Bauprodukte aus PVC
Typische Einsatzbereiche:
Wandbeläge, Fassadenelemente, Lichtkuppeln,
Fensterprofile, Rinnen, Rohre, Kanäle und Kabel
aus PVC sowie PVC-Folien zur Abdichtung an
Dach und Außenwänden UG
Qualitätsstufe 1 Mindestanforderung:
Dokumentation
Qualitätsstufe 2 - 5 (zusätzlich zu QS 1)
keine Cadmium- und Bleistabilisatoren),
für Weich-PVC gilt: reproduktionstoxische Phthalat-Weichmacher < 0,1 % (siehe Anlage 2, E)
Mögliche Nachweisdokumente:
PDB oder TM ggf. Herstellerklärung, EPD
Hinweis zu BNB-Anforderungen PVC-Produkte
01 Alu-Pfosten-Riegel-Fassaden
01
Alu-Pfosten-Riegel-Fassaden
01.01 Alu-Pfosten-Riegel-Fassaden Treppenhäuser
01.01
Alu-Pfosten-Riegel-Fassaden Treppenhäuser
02 Alu-Fassadentüren
02
Alu-Fassadentüren
02.01 Alu-Fassadentüren
02.01
Alu-Fassadentüren
03 Alu-Fensterelemente
03
Alu-Fensterelemente
03.01 Alu-Fensterelemente
03.01
Alu-Fensterelemente