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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen zur vertragsgemäßen Leistungserbringung Angaben zum Vorhaben
Adresse: Blankenburger Straße 37, 13156 Berlin
Bauherr:
GSI BLANK37 Entwicklungs GmbH
Krugerstraße 5/Top 16
1010 Wien, Österreich
vertreten durch:
dBS Investment GmbH Prager Straße 171
04229 Leipzig
b37@dbs-invest.de
Objektspezifische Angaben:
Anzahl der Wohnungen: 63 WE (16 im GH & 47 im VH)
Wohnfläche: 4.161m²
Baujahr: 2026
Art des Gebäudes: Neubau Wohngebäude
Wichtig: Das Vorderhaus wird als förderfähiges KfW 40 EE QNG Plus Objekt erstellt. Alle weiteren Hinweise dazu finden Sie in den Anlagen zur Ausschreibung.
Zugänglichkeit zur Baustelle:
Das Bauvorhaben liegt an der Blankenburger Straße 37 in
13156 Berlin und ist über das öffentliche Straßenland
gut zu erreichen.
Lagermöglichkeiten sind nur in geringem Maße vorhanden.
Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe ist dringend
zu empfehlen.
Geplante Leistungen:
Auf dem Grundstück Blankenburger Straße Nr. 37 in Berlin, Pankow Ortsteil Niederschönhausen, ist eine Wohnhausanlage mit insgesamt 63 Wohneinheiten geplant.
Es wird im hinteren Teilbereich des Grundstücks eine Aufstellfläche für 28 PKW und ein großer Spielplatz realisiert.
Baustelleneinrichtung, Vorkehrungen und deren Kosten
Umlagekosten:
Für die Kosten zu Bauleistungsversicherung, Sanitäre Einrichtung, Bauwasser, Baustrom, Heizstrom, und Baustellensicherung wird eine Gesamtumlage in Höhe von 1,85% der Gesamtnettoabrechnungssumme geltend gemacht.
Kosten der Einrichtungen
Mit den Umlagen sind alle erforderlichen Einrichtungen
zur Durchführung der Arbeiten, wie
Mannschaftsunterkünfte mit den Toilettenräumen,
Sanitär- und Heizungsanlagen, Lagerräume,
Transportgeräte, Hebeanlagen, Gerüste usw., einmalig
abgegolten.
Gegebenenfalls ist ein mehrmaliger An- und Abtransport
der Geräte bzw. Umsetzen der Baumaterialien und
-maschinen aufgrund der vereinbarten
Ausführungstermine bzw. bauseitiger Leistungen
einzukalkulieren.
Wohnungen, Kellerräume und Grünanlagen zur Lagerung
von Materialien stehen nach vorheriger Absprache
mit der örtlichen Bauüberwachung zur Verfügung.
Ein Anspruch auf diese Räume besteht nicht. Die Kosten
für die Nutzung öffentlichen Straßenlandes
während der Bauzeit sind in der Umlage enthalten.
Flächen und Räume auf dem Grundstück / im Gebäude
Flächen und Räume im öffentlichen Bereich stehen auf
dem Grundstück und im Hause als
Unterstellmöglichkeiten für die Materiallagerung und
Personalunterkünfte zur Verfügung. Der Auftragnehmer
hat im Rahmen der Umlage ein Anrecht auf Personal- und
Materialunterkünfte einschl. Toiletten und
Wascheinrichtungen.
Für die Nutzung von öffentlichen Flächen trägt der AG
über die Umlage im Rahmen der Planung der
Baustelleneinrichtung Sorge und unterhält alle dafür
erforderlichen Sicherungsmaßnahmen und holt die
entsprechenden Genehmigungen ein.
Schutz und pfleglicher Umgang mit genutzten Flächen
Der AN hat insbesondere angrenzende Bauteile sowie
Gullys, Sickerschächte, Balkon- und
Balkondacheinläufe vor Verschmutzung bzw. Verstopfung
zu schützen.
Schäden durch Nichtbeachtung hat der AN auf seine
Kosten zu beseitigen.
Bei Nichtbeseitigung werden alle verursachten Schäden,
einschl. der Folgeschäden zu Lasten des AN
beseitigt.
Der AN trägt die Beweislast, dass die aufgetretenen
Schäden nicht von ihm stammen.
Die Wiederherstellung des Zustandes der übergebenen
Einrichtungen, Räume, Plätze, Außenanlagen Wege,
Vegetationsflächen, Bäume sowie der
Straßenbefestigung zum Zeitpunkt der Übergabe ist Sache
des AN. Er hat mit Fertigstellung seiner Leistungen, Flächen, die
er zur Baustelleneinrichtung genutzt hat, wieder in den
vorherigen Zustand zu versetzen. Bauschutt,
Verpackungen und sonstige Verunreinigungen zu
beseitigen.
Kosten hierfür sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
Der bestehende Zustand des Grundstückes und der
Gebäude ist gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung vor
Beginn der Arbeiten bzw. vor Baustelleneinrichtung
protokollarisch festzuhalten und durch gegenseitige
Unterschrift zu fixieren. Die Zustandserfassung ist
durch den AN zu veranlassen. Der AG hierzu ist hierzu
einzuladen.
Wirtschafts- und Hauszugangswege sowie Rettungswege
und öffentliche Einrichtungen der Ver- und
Entsorgungsbetriebe Wasser- und Entwässerungswerke,
GASAG, Vattenfall, Post, Feuerwehr usw. wie
Hydranten, Absperrschieber, Schachtabdeckungen usw.
sind für den ungehinderten Zugang ständig
freizuhalten.
Vermeidung von Lärm
Vermeidung von Lärm auf der Baustelle Auf der
Baustelle sind die Bestimmungen des
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zum
Schutz gegen Baulärm (Geräuschimmissionen)
einzuhalten. Als Zeit mit erhöhtem Ruhebedürfnis gilt
in der
AVV die Zeit von 20:00 Uhr - 7:00 Uhr morgens. Die
Baustelle ist so zu betreiben, dass die verursachten
Schallemissionen nicht zur Überschreitung der
Richtwerte nach der TA Lärm führen. Die
Betriebszeitenregelung und zulässigen
Immissionsrichtwerte von
Geräten und Maschinen sind in der
Geräte-Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV)
aufgeführt und
unbedingt, ggf. durch geeignete zusätzliche Maßnahmen,
einzuhalten.
Örtliche Gegebenheiten, Kalkulation,
Leistungsverzeichnis und Ausführung
Der Bieter hat Gelegenheit, sich vor Abgabe des
Angebotes über die örtlichen Gegebenheiten zu
informieren.
Für Ortsbesichtigungen vereinbaren Sie bitte einen
Termin mit dem zuständigen Mitarbeiter.
Baubesprechungen
Durch die vom Auftraggeber beauftragte Bauüberwachung
wird in regelmäßigen Abständen eine
Baubesprechung durchgeführt. Der Auftragnehmer ist
verpflichtet, zu den festgesetzten Baubesprechungen
und für die gesamte Dauer seiner Tätigkeit auf der
Baustelle einen entsprechend sachverständigen
deutschsprechenden Fachbauleiter (Polier) mit
ausreichenden Entscheidungsbefugnissen und Vollmachten
zu stellen.
Der Auftragnehmer kann sich auf mangelnde Kenntnis
einzelner Umstände nicht berufen, wenn er den
Besprechungen unentschuldigt fernbleibt und diese
Umstände in einer Baubesprechung ausreichend
behandelt wurden. Letzteres wird vermutet, wenn diese
Umstände in einem über die Besprechung zeitnah
erstellten, unwidersprochen gebliebenen und dem AN
zugänglichen Protokoll festgehalten worden sind.
Nachweise Schulungen
Mit Angebotsabgabe ist der Nachweis zu erbringen, dass
die eingesetzten Mitarbeiter entsprechend dem
auszuführenden Leistungsspektrum ausgebildet und
geschult wurden.
Entsprechende Nachweise sind vorzulegen.
Allgemeine Vorbemerkungen zur vertragsgemäßen Leistungserbringung
Technische Vorbemerkung - Erdarbeiten
1. Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines: Es gelten jeweils die Normen und Regeln
in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung
einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und
Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch
technische Bewertungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen
Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige
Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 18127
Baugrund, Untersuchung von Bodenproben Proctorversuch
DIN EN 16907-1
Erdarbeiten Teil 1: Grundsätze und allgemeine Regeln
DIN EN 16907-2
Erdarbeiten Teil 2: Materialklassifizierung
DIN EN 16907-3
Erdarbeiten Teil 3: Ausführung von Erdarbeiten
DIN EN 16907-4
Erdarbeiten Teil 4: Bodenbehandlung mit Kalk und/oder
hydraulischen Bindemitteln
DIN EN 16907-5
Erdarbeiten Teil 5: Qualitätskontrolle und Überwachung
DIN EN 16907-6
Erdarbeiten Teil 6: Landgewinnung mit nassgebaggertem
Einbaumaterial
DIN EN ISO 22476-2
Geotechnische Erkundung und Untersuchung
Felduntersuchungen Teil 2: Rammsondierungen
DVGW GW 315
Arbeitsblatt: Maßnahmen zum Schutz von
Versorgungsanlagen bei Bauarbeiten >
Herausgeber: Deutscher Verein des Gas- und
Wasserfaches e.V.
FGSV 516
Merkblatt für die Verdichtung des Untergrundes und
Unterbaues im Straßenbau >
Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen
FGSV 526
M HifüBau Merkblatt über den Einfluss der
Hinterfüllung auf Bauwerke >
Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen
FGSV 535
M Geok E Merkblatt über die Anwendung von
Geokunststoffen im Erdbau des Straßenbaus >
Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen
FGSV 551
Merkblatt über Bodenbehandlungen mit Bindemitteln >
Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen
FGSV 559
Merkblatt über Bauweisen für technische
Sicherungsmaßnahmen beim Einsatz von Böden und
Baustoffen
mit umweltrelevanten Inhaltsstoffen im Erdbau >
Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen
2. Angaben zur Baustelle
Baugrund
Art und Beschaffenheit der zu bearbeitenden Fläche:
Bitte beachten Sie die vorliegenden Einschätzungen
zum Baugrund und bestätigen Sie den Erhalt der
Unterlagen.
Art und Beschaffenheit vorhandener Einfassungen:
Derzeit konnten noch keine nachbarschaftlichen
Vereinbarungen geschlossen werden. Es ist in jedem
Fall in den Einheitspreisen einzukalkulieren, dass es
schwierige Zwischenzustände im Zuständigkeitsbereich
entlang der Grundstücksgrenzen zu den
benachbarten Einfamilienhausgrundstücken geben wird.
Der Unternehmer hat jeden Teilschritt seiner
Leistungen so zu kalkulieren, dass der logistisch
schwierige Rückbau des Erdwalls auf der eigenen
Grundstücksseite, genau bis zur Grundstücksgrenze
möglich ist. Es kann zu Stillstandszeiten kommen, da
Nachbarn Widerspruch gegen die Tätigkeiten ausüben.
Alle diese Momente sind vom AN in der Kalkulation
berücksichtigt.
Diese sind vor Beschädigungen zu schützen, sofern
nicht im Leistungsverzeichnis deren Beseitigung
vorgegeben wird.
Es wird eine Begleitung der Tätigkeiten je Werktag vom
Auftragnehmer eingefordert. Die dafür entstehenden
Aufwendungen sind mit den angebotenen Einheitspreisen
abgegolten.
Nachbarschaft und Umgebung Im unmittelbaren
Einflussbereich der Arbeiten sind benachbarte Bauwerke
vorhanden.
Gegenüberliegend ist die Andienspur des Flachbaus mit
gewerblicher Nutzung (Burger King Filiale), vom
Auftragnehmer auf eigene Kosten abzusichern.
3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Das auf der Baustelle anfallende und nicht zum
Verfüllen benötigte Aushubmaterial ist vom
Auftragnehmer
vor der Abfuhr gemäß den Deponieklassen bzw.
Abfallschlüsseln der AVV zu separieren.
Das auf der Baustelle anfallende und nicht zum
Verfüllen benötigte Aushubmaterial ist vom
Auftragnehmer
auf eine Deponie, welche der AG als Abfallerzeuger
festlegt, abzutransportieren und zu entsorgen.
Die daraus entstehenden Gebühren werden seitens des AG
(bauseits) getragen.
4. Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den
Auftragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen
beziehen sich auch auf die Verunreinigung der
öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen
des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer. Solche
Verunreinigungen sind durch geeignete
Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende
Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu
beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des
öffentlichen Verkehrs entstehen kann.
Der Auftragnehmer hat eine eventuell erforderliche
Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen.
Die Lage vorhandener Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle,
Vermarkungen und sonstiger Hindernisse ist dem
vorhandenen Erschließungsplan (Medien) zu entnehmen.
Diese Besondere Leistung ist in die Angebotspreise
einzurechnen.
Falls erforderlich, ist das vorhandene Gelände vor
Ausführung der Arbeiten gemeinsam von Auftragnehmer
und Auftraggeber im Hinblick auf Lage und Höhe zu
vermessen und das Ergebnis im Protokoll festzuhalten.
Erdarbeiten, Straßenaufbruch
Grasnarben und Oberbodenaushub sind nach Absprache mit
dem Auftraggeber an geeigneter Stelle und auf
geeigneter Lagerfläche getrennt zu lagern.
Werden beim Aushub von der Leistungsbeschreibung
abweichende Bodenverhältnisse angetroffen oder
treten Umstände ein, durch die die vorgeschriebenen
Aushubarbeiten nicht durchgeführt werden können, ist
umgehend die Bauleitung zu verständigen.
Bei Auftreten von bindigem Boden im Bereich oberhalb
der Gründungssohle ist vom Auftragnehmer
rechtzeitig die Bauleitung zu verständigen und
zunächst zu klären, ob eine Schutzschicht über der
Gründungssohle verbleiben soll, wenn eine solche nicht
bereits in der Leistungsbeschreibung gefordert
worden ist. Ein Aufweichen der geplanten
Gründungssohle, auch durch Niederschläge, ist
unbedingt zu
vermeiden.
Zur Herstellung des Planums der Baugrubensohle in
homogenen bindigen Böden sind zur Vermeidung von
Auflockerung glatte Baggerschaufeln zu verwenden.
Hat der Auftragnehmer die Lockerung des Bodens im
Bereich der Gründungssohle zu vertreten, besteht für
ihn kein Anspruch auf Vergütung für das
Wiederherstellen der ursprünglichen Lagerungsdichte.
Bei feuchten bindigen Böden darf das Planum nicht
nachträglich verdichtet werden, um ein Aufweichen zu
vermeiden.
Bei Straßenaufbrüchen sind die Ränder gebundener
Schichten vor Beginn der Erdarbeiten geradlinig zu
beschneiden. Der Aufbruch hat so zu erfolgen, dass der
nach Abzug einer eventuellen Böschung
verbleibende Rand unterhalb der Tragschicht noch ca.
20 cm breit ist. Wird die Fahrbahndecke unterspült, ist
nachträglich entsprechend zu verfahren. Die
Tragschicht ist vor dem Schließen der Deckschicht
fachgerecht
in vergleichbarer Qualität wieder herzustellen. Ein
Verfüllen mit Kies genügt diesem Anspruch nicht
Entwässerungsmaßnahmen, zu denen der Auftragnehmer
gemäß ATV DIN 18300 oder Vertrag verpflichtet
ist, sind so auszuführen, dass der Baugrund und der
zum Einbau bestimmte Boden nicht unzulässig
durchfeuchtet wird. Werden die notwendigen
zwischenzeitlichen Entwässerungsmaßnahmen unterlassen
oder unsachgemäß ausgeführt oder werden die planmäßig
herzustellenden Entwässerungsanlagen nicht
rechtzeitig hergestellt, darf dadurch unbrauchbar
gewordener Boden nicht verwendet werden und ist ggf.
auszutauschen.
Bei Erdarbeiten in unmittelbarer Nähe von Bauwerken,
Grenzbebauungen, Leitungen, Kabeln, Dränagen und
Kanälen ist die Bauleitung sofort zu verständigen,
wenn andere Verhältnisse angetroffen werden, als aus
den
Bestandsplänen zu ersehen ist. Von dieser Forderung
wird auch nicht abgesehen, wenn die Situation vom
Statik-Büro alternativ vorgesehen oder in Augenschein
genommen worden ist.
Werden vorhandene Leitungen beschädigt, hat der
Auftragnehmer sofort das zuständige
Versorgungsunternehmen sowie die Bauleitung des
Auftraggebers zu verständigen.
Bei Erdbauwerken und Hinterfüllungen ist darauf zu
achten, dass der für den vorgesehenen
Verwendungszweck geeignete Boden oder Fels eingebaut
wird. Bestehen berechtigte Zweifel an der
Verdichtungsfähigkeit von durch den Auftraggeber
vorgegebenem Material, ist der Auftraggeber oder dessen
Bauleiter zu informieren.
Kies- und Sandmaterial, das beim Aushub der
Rohrleitungsgräben gewonnen wird und sich zur Auf- und
Hinterfüllung der Rohrleitungen eignet, ist seitlich
zur Wiederverwendung zu lagern.
Das Verdichten der Rohrleitungsauffüllungen und
Hinterfüllungen durch Einschlämmen ist grundsätzlich
nicht
zulässig.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Verfüllung von
Bauwerken zu prüfen, ob der zu verfüllende Raum frei
von Bauschutt, Müll u. dgl. ist. Trifft das nicht zu,
ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
Rohrgrabenverfüllung
Für Rohrleitungen ist ohne besondere Vergütung die
Oberfläche der Sohle von Abtrag und Auffüllung mit
folgenden max. zulässigen Abmaßen herzustellen:
Rohplanum +/- 5,0 cm, Feinplanum +/- 2,5 cm. Unter den
Rohrleitungen ist das Feinplanum so genau
herzustellen, dass das geforderte Gefälle der
Leitungen erreicht
wird.Rohrenden sind während der Bauzeit gegen das
Eindringen von Erde und Fremdkörpern zu sichern.
Verkehrssicherung
Verkehrsbeschränkungen, die nur während der
Arbeitszeit notwendig sind, müssen in der übrigen Zeit
aufgehoben werden (Beseitigen oder Ungültigmachen von
Verkehrszeichen). Vor dem rechtzeitigen
Aufstellen von Beschilderungen für Halteverbote sind
aus Beweisgründen die Kennzeichen der im Bereich
parkenden Fahrzeuge zu protokollieren.
Aufgrabungen, Baugruben und Gräben im Bereich von
Flächen des Fahrzeugverkehrs sind in
ausreichendem Abstand zu sichern.
Rot-weiße Warnbänder (Flatterbänder) dürfen nur als
zusätzliche optische Sicherung und nur außerhalb von
Fahrbahnen im öffentlichen Raum angebracht werden.
Behelfsmäßige Überfahrten in Grundstücke müssen
rutschsicher sein und die zu erwartenden
Horizontalkräfte aufnehmen können.
Behelfsmäßige Fußgängerbrücken dürfen keine Stolper-
oder Absturzgefährdungen aufweisen. Sie müssen
auch für Behinderte und Rollstuhlfahrer nutzbar sein.
Sie sind bei Aufgrabungen vor Hauseingängen, bei
Querungen von Fußwegen sowie an absturzgefährdeten
Stellen zu errichten.
5. Angaben zur Abrechnung
Nach ATV DIN 18299 ist der Abrechnung nach Zeichnung
Vorrang zu geben. Wenn trotzdem nach örtlichem
Aufmaß abgerechnet wird, sind auch hierbei die
vereinbarten Sollmaße Grundlage der Abrechnung.
Abweichungen hiervon werden nur in den Fällen bei der
Abrechnung berücksichtigt, in denen die Abweichung
von den Sollmaßen mit dem Auftraggeber oder seinem
Objektüberwacher vereinbart oder von diesen
angeordnet worden sind. Wenn eine solche Abweichung
aufgrund der örtlichen Verhältnisse zwingend
erforderlich wird, hat der Auftragnehmer den
Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und
die
Maßabweichung zu vereinbaren.
Bei einer Abrechnung nach örtlichem Aufmaß werden nur
die technisch erforderlichen und technologisch
möglichen Maße maximal anerkannt. Mehrleistungen
einschließlich der Folgeleistungen gehen zu Lasten des
schuldhaft handelnden Verursachers.
Im Leistungsverzeichnis aufgeführte Handschachtung
wird nur für solche Leistungen vergütet, bei denen aus
objektiven Gründen kein Bagger (auch kein Kleinbagger)
eingesetzt werden kann (Engstellen,
Leitungskreuzungen, Suchschachtung, Querschläge u.ä.).
Durch Verschulden des Auftragnehmers zu viel
abgefahrene oder ausgehobene Aushubmassen sind durch
gleichwertige Massen zu ersetzen.> Eine
Vergütung dafür erfolgt nicht.
Durch unsachgemäßen Verbau, unzureichende Böschungen
oder durch Witterungseinflüsse, mit denen im
Allgemeinen zu rechnen ist, entstandene Mehrarbeiten
werden nicht vergütet.
6. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass
während der Ausführung seiner Leistungen immer
mindestens ein fließend deutsch sprechender
Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend
ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden
Ausführungsunterlagen zählt neben den
Ausführungsplänen auch
eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Technische Vorbemerkung - Erdarbeiten
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__. 1 Baustelleneinrichtung einrichten, vorhalten, räumen Baustelleneinrichtung für sämtliche in der
Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen
einrichten,
vorhalten und räumen, einschl. Freimachen der
erforderlichen
Geländeflächen.
Ausführung gemäß Baustelleneinrichtungsplan, die
örtliche
Zugangssituation ist dabei zu beachten.
Bauseits sind vorhanden:
- Baustromanschluss
- Bauwasseranschluss
- Bauzaun
- Aufenthaltscontainer (begrenzt)
- Baustellen WC
01.__. 1
Baustelleneinrichtung einrichten, vorhalten, räumen
P
1,00
psch
01.__.0002 Herstellen eines Ersatzgehweges Friedhof Herstellen eines temporären Ersatzgehweges auf dem Friedhof gemäß Baustelleneinrichtungsplan (BE-Plan) mit einer Breite von 1,50 m und einer Länge von ca. 57,00 m. Die Leistung umfasst das Herstellen eines tragfähigen Unterbaus einschließlich Planum, den Einbau einer geeigneten Tragschicht sowie das fachgerechte Verlegen eines Ersatzpflasters zur sicheren Nutzung des Gehweges während der Bauzeit.
Weiterer Bestandteil der Leistung ist das stellen eines beidseitigen Bauzaunes entlang des Ersatzgehweges zur Absicherung der Verkehrsflächen sowie das Herstellen und Vorhalten einer Wegebeleuchtung zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Die Beleuchtung ist funktionsfähig zu installieren, während der Nutzungsdauer zu betreiben und bei Bedarf instand zu halten.
Der Ersatzgehweg ist eben, rutschfest und standsicher herzustellen und während der gesamten Nutzungsdauer in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Nach Abschluss der Bauarbeiten sind die temporären Einrichtungen zurückzubauen, sofern dies im BE-Plan vorgesehen ist.
Der Rückbau des Ersatzweges ist mit in die Kalkulation einzuberechnen.
01.__.0002
Herstellen eines Ersatzgehweges Friedhof
1,00
psch
02 Vorbereitende Arbeiten
02
Vorbereitende Arbeiten
02.__. 1 Vermessungs- und Absteckarbeiten Vermessungs- und Absteckarbeiten, die zur Durchführung
der nachfolgend beschriebenen Arbeiten notwendig sind.
Hilfsgerüste sowie das Sichern der Absteckpunkte sind
einzurechnen.
Durch den Auftraggeber werden folgende
Vermessungsarbeiten
durchgeführt:
- Angabe von zwei Hauptachsen
- Angabe eines Höhenfestpunktes
Der AN hat durch einen Vermessungsingenieur die
Maßgenauigkeit der eingebauten Bauteile (z.B. Träger,
Aushubsohlen) schriftlich nachzuweisen. Protokolle
sind dem
AG und der Bauüberwachung unaufgefordert zu übergeben
02.__. 1
Vermessungs- und Absteckarbeiten
1,00
psch
02.__. 2 Absturzsicherung Alle erforderlichen Absturzsicherungen sind nach den
einschlägigen Vorschriften der
Bauaufsicht sowie der Berufsgenossenschaft zu
erstellen und für die Dauer der Ausführung der Abbruch- und
Spezialtiefbaumaßnahmen vorzuhalten, zu unterhalten und
nach Freigabe durch den Rohbau wieder abzubauen. Abbau
inkl. Abtransport wird gesondert vergütet.
Mit der Arbeitsaufnahme übernimmt der AN die Baustelle
und die damit erforderlichen Schutzmaßnahmen zur
Unfallverhütung für die gesamte Bauzeit der Abbruch- und
Tiefbaumaßnahmen.
Zu berücksichtigen und einzukalkulieren sind hierbei
die unterschiedlichen Bauphasen und Bauzustände, die ein
mehrmaliger Auf-, Um- und Abbau erforderlich machen.
Die Absturzsicherung sind
nach Übergabe der Baugrube an das nachfolgende
Rohbauunternehmen zur Vorhaltung zu übergeben. Das
Übergabeprozedere und die Kostenverrechnung wird durch
den Bauherrn geregelt.
Die Stellung erfolgt nach Anweisung der Bauleitung.
Abrechnung erfolgt nach Aufmass.
02.__. 2
Absturzsicherung
67,00
lfdm
02.__. 3 Rückbau Absturzsicherung Rückbau der zuvor beschriebenen Absturzsicherungen
etc. inkl.
Entsorgung nach Freigabe des Rohbauers
und in Abstimmung mit dem Bauherrn, inkl. sämtlicher
Aufwendungen und Kosten.
Abrechnung siehe wie vor.
02.__. 3
Rückbau Absturzsicherung
67,00
lfdm
02.__. 4 Herstellen einer BE-Fläche Herstellen einer BE-Fläche mit mineralischer
Schottertragschicht und 30cm mächtiger Auskofferung.
02.__. 4
Herstellen einer BE-Fläche
200,00
m²
02.__. 5 Rückbau der Pos. 04 Rückbau der hergestellten BE-Fläche aus Pos. 4.
02.__. 5
Rückbau der Pos. 04
E
200,00
m²
02.__. 6 Rasterfeldbeprobung, Deklarationsanalyse Deklarationsanalyse für Bodenaushub je 500 m3 Aushub-
volumen in Form einer Rastfeldbeprobung.
Laborative Bewertung und Einordnung des
Baugrubenaushubes nach vorgegebenen Entsorgungsklassen.
Siedlungsabfall bezüglich Deponierfähigkeit und Wiederverwertung
durchführen.
Probenahme nach Probenahmerichtlinie einschl.
Dokumentation, Übergabe der Dokumentation 2-fach an AG.
Bei erhöhtem pH-Wert und elektrischer Leitfähigkeit
ist eine 24-stündige Durchleitung von Luft oder Kohlendioxid im
Labor und anschließende Nachuntersuchung zu berücksichtigen und
einzukalkulieren.
02.__. 6
Rasterfeldbeprobung, Deklarationsanalyse
1,00
psch
02.__.0007 Herstellen eines Kranstandortes Herstellen eines Kranstandortes gem. BE-Plan.
Fläche: 64m² ( d=40cm)
Inkl. Rückbau des Standortortes nach Krandemontage.
02.__.0007
Herstellen eines Kranstandortes
64,00
m²
03 Erdarbeiten
03
Erdarbeiten
03.__.0001 Sicherung Bestand Nachbar Abschnittsweise Sicherung der im Bestand befindlichen Friedhofswand mit L-Steinen.
Abschnittsweises Herstellen des Arbeitsraumes unter Berücksichtigung der Standsicherheit der Bestandswand
Lösen, Fördern und Lagern des Aushubs gemäß Bodenklasse
Herstellen eines frostsicheren, ebenen und tragfähigen Fundaments aus Beton C16/20 (oder Schottertragschicht, falls gewünscht) inkl. Feinplanum
Liefern und fachgerechtes Versetzen von L-Steinen aus Beton, Sichtbetonqualität, Abmessungen gemäß Planung
Abmessungen der L-Steine:
Bauhöhe: 1,30 m (ab Oberkante Fundament)
Fußlänge: ca. 0,70 – 0,80 m, statisch geeignet für die anstehende Erdlast
Wandstärke: mind. 12 cm
Elementlänge: ca. 0,99 m
Betonqualität: C30/37, bewehrt, frost- und tausalzbeständig
Ausführung nach DIN EN 15258
Sichtseite glatt, grau
Exaktes Ausrichten in Lage und Höhe
Hinterfüllen der L-Steine mit geeignetem, verdichtungsfähigem Material in Lagen
Verdichten des Hinterfüllmaterials
Entsorgung überschüssigen Aushubmaterials gemäß den gesetzlichen Vorschriften
Alle Nebenleistungen wie Geräte, Kleinmaterial, Schutzmaßnahmen für Nachbargrundstück und Bestandswand sind einzukalkulieren
03.__.0001
Sicherung Bestand Nachbar
112,40
lfm
03.__.0002 Aushub für Bodenplatte, gemischtk. mittelschw. lösb. Boden, GH Boden ab Baugrubensohle für Bodenplatte lösen und lagern, einschl. Herstellen des Planums der Sohle inkl. Herstellen des Aushubs für Frostschürze.
Bodenprofil nach Bodengutachten der Firma AnalyTech.
Ausführungsort: Gartenhaus
03.__.0002
Aushub für Bodenplatte, gemischtk. mittelschw. lösb. Boden, GH
175,10
m³
03.__.0003 Auffüllen bis Höhe Tragschicht mit Aushub GH Auffüllen bis Höhe Tragschicht mit Aushub GH als Höhenausgleich.
Ausführungsort: Außenbereich Nord (im Bereich der Parkplätze und des Spielplatzes)
03.__.0003
Auffüllen bis Höhe Tragschicht mit Aushub GH
175,10
m³
03.__.0004 Lieferung und Einbau einer versickerungsfähigen Schottertragschicht Die ausführende Firma hat die für den Einbau erforderliche Schottertragschicht vollständig zu liefern und unmittelbar nach Anlieferung überwiegend in den vorgesehenen Flächen fachgerecht einzubauen. Eine längere Zwischenlagerung auf der Baustelle ist nicht vorgesehen; das Material ist bauablaufbedingt nur kurzfristig zwischenzulagern und im Wesentlichen direkt zu verbauen. Der Einbau erfolgt in den vorgesehenen Verkehrsflächen wie Wege-, Fahr- und Parkplatzflächen mit späterer Nutzung als versickerungsfähige Fläche mit Ökopflaster.
Der einzubauende Schotter muss grobkörnig, wasserdurchlässig und für den Einsatz als versickerungsfähige Tragschicht geeignet sein, beispielsweise in der Körnung 32/63 oder vergleichbar, frei von Feinanteilen und bindigen Bestandteilen, entsprechend den anerkannten Regeln der Technik für wasserdurchlässige Bauweisen. Der Einbau erfolgt lagenweise auf eine verdichtete Schichtdicke von insgesamt 35 cm, einschließlich des profilgerechten Abziehens des Planums. Die Verdichtung ist so auszuführen, dass die erforderliche Tragfähigkeit erreicht wird, ohne die Wasserdurchlässigkeit der Tragschicht zu beeinträchtigen. Die Einhaltung der vorgegebenen Höhen, Gefälle, Ebenheiten sowie der Versickerungsfähigkeit der Tragschicht ist sicherzustellen.
Sämtliche Nebenleistungen wie Lieferung des Materials, kurzzeitige Zwischenlagerung, innerbetrieblicher Transport, Einbau, Verdichtung, Geräte- und Personalgestellung sowie alle zur ordnungsgemäßen Ausführung erforderlichen Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
03.__.0004
Lieferung und Einbau einer versickerungsfähigen Schottertragschicht
879,00
m²
03.__.0005 Andecken der restlichen Flächen Die verbleibenden Flächen sind mit dem vorhandenen Material bzw. mit der Schottertragschicht provisorisch zu versehen und als Zwischenebene im Rahmen von Schritt 1 aufzubringen. Das Aufbringen erfolgt ausschließlich in dem Umfang, der zur Herstellung einer temporären, gleichmäßigen und befahrbaren Fläche erforderlich ist. Die Leistung dient der Sicherstellung des Bauablaufs und stellt keinen Endzustand dar.
Etwaige restlich gelagerte Materialmengen sind im Rahmen dieser Position nicht vollständig einzubauen und nicht auf Endhöhe zu verteilen. Die endgültige Verteilung des Materials, der vollständige Einbau sowie das Herstellen der Endhöhen erfolgen erst im Zuge der späteren Ausführung der Außenanlagen und sind nicht Bestandteil dieser Leistungsposition. Sämtliche Nebenleistungen wie innerbetrieblicher Transport, kurzfristiges Lagern und Umsetzen von Material, Geräte- und Personalgestellung sowie alle zur ordnungsgemäßen Ausführung erforderlichen Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Dicke im Mittel: 20cm
03.__.0005
Andecken der restlichen Flächen
1.500,00
m²
03.__.0006 Liefern und Einbauen einer Noppenbahn, sowie anschließendes Verfüllen & Verdichten Umlaufend an der Bodenplatte ist eine Noppenbahn mit einer Noppenhöhe von 8 mm als reine Schutzlage fachgerecht anzubringen. Die Noppenbahn ist vollflächig, lot- und fluchtgerecht mit den Noppen zur Bodenplatte bzw. zum Bauteil hin anzulegen, einschließlich der erforderlichen Überlappungen, Zuschnitte und Befestigungen gemäß Herstellerangaben. Die Noppenbahn dient ausschließlich dem Schutz der Abdichtung und besitzt keine Dränfunktion.
Nach dem ordnungsgemäßen Anbringen der Noppenbahn sind die Arbeitsräume umlaufend mit geeignetem, nicht bindigem, stein- und scharfkantfreiem sowie verdichtungsfähigem Material lagenweise wieder aufzufüllen und vorsichtig zu verdichten, ohne die Schutzfunktion der Noppenbahn zu beeinträchtigen. Die Wiederverfüllung erfolgt bis zur vorgesehenen Höhe gemäß Planung.
Die Oberfläche des verdichteten Raumes muss für die Gerüststellung, Plan genug sein.
Sämtliche Nebenleistungen wie Lieferung der Noppenbahn, Befestigungsmaterial, Zuschneiden und Anpassen, innerbetrieblicher Transport, Verfüll- und Verdichtungsarbeiten sowie alle zur ordnungsgemäßen Ausführung erforderlichen Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
03.__.0006
Liefern und Einbauen einer Noppenbahn, sowie anschließendes Verfüllen & Verdichten
96,50
m²
03.__.0007 Abschnittsweiser Bodenaustausch im Pilgerschrittverfahren am Giebel zum Nachbarn B35 Abschnittsweiser Bodenaustausch im Bereich des Giebels auf einer Gesamtlänge von 13,50 m bis in einen Abstand von 1,00 m vor der eigenen Kelleraußenwand, ausgeführt im Pilgerschrittverfahren. Die Arbeiten sind in 5 aufeinanderfolgenden Ausführungsschritten durchzuführen, sodass pro Schritt ein Abschnitt von max. 2,70 m Länge bearbeitet wird. Der Bodenaustausch erfolgt bis zu einer Aushubtiefe von 2,80 m unter Geländeoberkante. Während sämtlicher Arbeiten ist die Standsicherheit des bestehenden Bauwerks sowie angrenzender Bauteile jederzeit sicherzustellen.
Der vorhandene, ungeeignete Boden ist abschnittsweise zu lösen, aufzunehmen, abzufahren und ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Austausch erfolgt durch den lagenweisen Einbau von geeignetem, standfestem und verdichtungsfähigem Ersatzmaterial. Die Wiederverfüllung ist nur bis zu einer Höhe von 1,80 m auszuführen, entsprechend der Unterkante des Streifenfundaments der Durchfahrt. Die Restverfüllung erfolgt nach Betonage der Streifenfundamente der Durchfahrt.
Erst nach vollständigem Einbau und ausreichender Verdichtung des Ersatzmaterials innerhalb eines Abschnitts darf mit dem nächsten Ausführungsschritt begonnen werden. Die Verdichtung hat gemäß den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen.
Der detaillierte Bauablauf, einschließlich Abschnittslängen, Reihenfolge der Ausführung sowie gegebenenfalls erforderlicher Sicherungs- und Kontrollmaßnahmen, ist vor Beginn der Arbeiten mit der Bauleitung abzustimmen und nur nach deren Freigabe umzusetzen.
Sämtliche Nebenleistungen wie erforderliche Sicherungsmaßnahmen, Geräte- und Personalgestellung, innerbetrieblicher Transport, Abfuhr und Entsorgung des Aushubmaterials, Lieferung und Einbau des Ersatzmaterials, Verdichtung sowie alle zur ordnungsgemäßen, sicheren und standsicheren Ausführung erforderlichen Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
03.__.0007
Abschnittsweiser Bodenaustausch im Pilgerschrittverfahren am Giebel zum Nachbarn B35
300,00
m³
03.__.0008 Aushub Teilunterkellerung VH Herstellen des Baugrubenaushubs für die Teilunterkellerung im Bereich des Vorderhauses gemäß Ausführungsplanung. Der Aushub ist bis zu einer Tiefe von 3,25 m bis zum Planum für die SKS auszuführen. Das Baugrubenvolumen beträgt ca. 1280 m³. Der Leistungsumfang umfasst ausdrücklich auch den Aushub der erforderlichen Arbeitsräume sowie der notwendigen Böschungen, einschließlich der Herstellung der Baugrubengeometrie entsprechend den statischen, arbeitsschutzrechtlichen und baubetrieblichen Anforderungen.
Der Boden ist zu lösen, aufzunehmen und innerhalb der Baustelle zu verladen. Der anfallende Aushub ist nach Eignung getrennt zu lagern oder abzufahren und einer ordnungsgemäßen Verwertung oder Entsorgung zuzuführen. Die Baugrubensohle ist eben, tragfähig und maßgerecht herzustellen. Während der Ausführung ist die Standsicherheit angrenzender Bauteile jederzeit zu gewährleisten sowie die Vorgaben des Arbeits- und Umweltschutzes einzuhalten.
Der Aushub zum Verfüllen der Arbeitsräume ist seitlich zu lagern.
Sämtliche Nebenleistungen wie Geräte- und Personalgestellung, innerbetrieblicher Transport, erforderliche Sicherungs- und Schutzmaßnahmen, das Herstellen und Vorhalten der Baugrube bis zur weiteren Bauausführung sowie alle zur ordnungsgemäßen und vollständigen Ausführung erforderlichen Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
03.__.0008
Aushub Teilunterkellerung VH
1.280,00
m³
03.__.0009 Aushub für Bodenplatte (nicht unterkellerter Bereich) Herstellen des Aushubs für die Bodenplatte des nicht unterkellerten Teils des Vorderhauses gemäß Ausführungsplanung. Der Boden ist in den erforderlichen Abmessungen und Tiefen zu lösen, aufzunehmen und zu verladen. Der Leistungsumfang umfasst den Aushub der Bodenplattenfläche einschließlich der erforderlichen Arbeitsräume. Die Sohle ist eben, tragfähig und maßgerecht herzustellen. Der anfallende Boden ist nach Eignung getrennt zu lagern oder abzufahren und einer ordnungsgemäßen Verwertung oder Entsorgung zuzuführen. Während der Ausführung sind die Standsicherheit angrenzender Bauteile sowie die Vorgaben des Arbeits- und Umweltschutzes einzuhalten. Sämtliche Nebenleistungen wie Geräte- und Personalgestellung, innerbetrieblicher Transport, erforderliche Sicherungsmaßnahmen sowie alle zur ordnungsgemäßen Ausführung erforderlichen Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
03.__.0009
Aushub für Bodenplatte (nicht unterkellerter Bereich)
75,00
m³
03.__.0010 Aushub für Streifenfundamente (nicht unterkellerter Bereich) Herstellen des Aushubs für die Streifenfundamente des nicht unterkellerten Teils des Vorderhauses gemäß Ausführungsplanung. Der Boden ist in den erforderlichen Fundamentbreiten, Längen und Tiefen zu lösen, aufzunehmen und zu verladen. Der Leistungsumfang umfasst den vollständigen Aushub der Fundamentgräben einschließlich der erforderlichen Arbeitsräume. Die Fundamentsohlen sind eben, tragfähig und maßgerecht herzustellen. Der anfallende Aushub ist nach Eignung getrennt zu lagern oder abzufahren und fachgerecht zu verwerten oder zu entsorgen. Während der Ausführung sind die Standsicherheit angrenzender Bauteile sowie die geltenden Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten. Sämtliche Nebenleistungen wie Geräte- und Personalgestellung, innerbetrieblicher Transport, Sicherungsmaßnahmen und alle zur ordnungsgemäßen Ausführung erforderlichen Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
03.__.0010
Aushub für Streifenfundamente (nicht unterkellerter Bereich)
155,00
m³
03.__.0011 Aushub für Einzelfundamente (nicht unterkellerter Bereich) Herstellen des Aushubs für die Einzelfundamente des nicht unterkellerten Teils des Vorderhauses gemäß Ausführungsplanung. Der Boden ist in den jeweils erforderlichen Abmessungen und Tiefen zu lösen, aufzunehmen und zu verladen. Der Leistungsumfang umfasst den vollständigen Aushub der Einzelgründungen einschließlich der notwendigen Arbeitsräume. Die Fundamentsohlen sind eben, tragfähig und maßgerecht herzustellen. Der anfallende Aushub ist getrennt zu lagern oder abzufahren und einer ordnungsgemäßen Verwertung oder Entsorgung zuzuführen. Während der Ausführung sind die Standsicherheit angrenzender Bauteile sowie die Vorgaben des Arbeits- und Umweltschutzes einzuhalten. Sämtliche Nebenleistungen wie Geräte- und Personalgestellung, innerbetrieblicher Transport, Sicherungsmaßnahmen sowie alle zur ordnungsgemäßen Ausführung erforderlichen Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
03.__.0011
Aushub für Einzelfundamente (nicht unterkellerter Bereich)
10,00
m³
03.__.0012 Rückverfüllung Teilunterkellerung Rückverfüllung der Baugrube im Bereich der Teilunterkellerung nach Fertigstellung des Kellers und der Abdichtungsarbeiten. Vor der Rückverfüllung ist umlaufend an den erdberührten Außenflächen eine Noppenbahn mit einer Noppenhöhe von 8 mm als reiner Durchstich- und Schutzschutz fachgerecht anzubringen. Die Noppenbahn ist vollflächig, lot- und fluchtgerecht mit den Noppen zur Kelleraußenwand hin anzulegen, einschließlich erforderlicher Überlappungen, Zuschnitte und Befestigungen gemäß Herstellerangaben. Die Noppenbahn besitzt keine Dränfunktion und dient ausschließlich dem Schutz der Abdichtung.
Die Rückverfüllung des Arbeitsraumes erfolgt anschließend mit dem seitlich auf der Baustelle gelagerten Aushubmaterial, sofern dieses geeignet, frei von groben Steinen, Bauschutt und organischen Bestandteilen ist. Das Material ist lagenweise einzubauen und schonend zu verdichten, sodass Beschädigungen der Kelleraußenwand, der Abdichtung oder der Noppenbahn ausgeschlossen sind. Die Rückverfüllung erfolgt bis zur vorgesehenen Höhe gemäß Planung.
Sämtliche Nebenleistungen wie Lieferung und Montage der Noppenbahn einschließlich Befestigungsmaterial, innerbetrieblicher Transport des Aushubmaterials, Verfüll- und Verdichtungsarbeiten, Schutzmaßnahmen sowie alle zur ordnungsgemäßen und vollständigen Ausführung erforderlichen Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
03.__.0012
Rückverfüllung Teilunterkellerung
300,00
m³
03.__.0013 Restverfüllung der Bereiche mit Bodenplatte, Streifen-& Einzelfundamente VH Restverfüllung der Arbeitsräume im Bereich der Bodenplatte sowie der Streifen- und Einzelfundamente des Vorderhauses (VH) nach Herstellung der Gründungsbauteile. Vor Ausführung der Verfüllarbeiten ist an den erdberührten Bauteilflächen eine Noppenbahn mit einer Noppenhöhe von 8 mm als reiner Durchstich- und Schutzschutz fachgerecht anzubringen. Die Noppenbahn ist vollflächig, lot- und fluchtgerecht mit den Noppen zum Bauteil hin anzulegen, einschließlich erforderlicher Überlappungen, Zuschnitte und Befestigungen gemäß Herstellerangaben. Die Noppenbahn besitzt keine Dränfunktion und dient ausschließlich dem Schutz der Bauteiloberflächen bzw. der Abdichtung.
Die Restverfüllung erfolgt anschließend mit geeignetem, auf der Baustelle gelagertem Bodenmaterial aus dem Aushub, sofern dieses frei von organischen Bestandteilen, Bauschutt sowie groben und scharfkantigen Steinen ist. Das Material ist lagenweise einzubauen und so zu verdichten, dass eine standsichere, ebene und tragfähige Verfülloberfläche (Planum) entsteht, auf der unmittelbar Gerüstbauteile aufgestellt werden können, ohne zusätzliche Sicherungs- oder Nachverdichtungsmaßnahmen. Setzungen oder Nachverformungen sind auszuschließen.
Die Verfüllung ist bis zur vorgesehenen Höhe gemäß Planung auszuführen; das Herstellen der endgültigen Außenanlagen- oder Geländehöhen ist nicht Bestandteil dieser Leistungsposition.
Sämtliche Nebenleistungen wie Lieferung und Montage der Noppenbahn einschließlich Befestigungsmaterial, innerbetrieblicher Transport und Umsetzen des Verfüllmaterials, lagenweiser Einbau, Verdichtung, Herstellen eines gerüstgeeigneten Planums, Geräte- und Personalgestellung sowie alle zur ordnungsgemäßen und vollständigen Ausführung erforderlichen Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
03.__.0013
Restverfüllung der Bereiche mit Bodenplatte, Streifen-& Einzelfundamente VH
68,50
m³
03.__.0014 Abfahren und fachgerechte Entsorgung des Bodenaushubs Abfahren und fachgerechte Entsorgung des auf der Baustelle anfallenden Bodenaushubs der Bodenklasse 3–4 gemäß DIN 18300. Der Boden ist aufzunehmen, zu verladen und von der Baustelle zu transportieren. Die Entsorgung hat ordnungsgemäß und unter Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Bestimmungen, behördlichen Auflagen sowie abfallrechtlichen Vorschriften zu erfolgen.
Der Aushub ist einer zugelassenen Verwertungs- oder Entsorgungsanlage zuzuführen. Sämtliche Transport-, Entsorgungs- und Deponiekosten einschließlich eventuell erforderlicher Wiege-, Nachweis- und Begleitdokumente sind in die Einheitspreise einzurechnen. Verunreinigungen oder Fremdstoffe sind nicht Bestandteil dieser Position, sofern nicht gesondert beschrieben.
Alle Nebenleistungen wie Bereitstellung der Transportfahrzeuge, Verladegeräte, innerbetrieblicher Transport, Wartezeiten, Entsorgungsnachweise sowie alle zur ordnungsgemäßen und vollständigen Ausführung erforderlichen Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
03.__.0014
Abfahren und fachgerechte Entsorgung des Bodenaushubs
900,00
t
03.__.0015 Sichern von Böschungen gegen Erosion mittels PE-Folie Sichern von Böschungen und offenen Erdflächen gegen Erosion durch Niederschlagswasser und Witterungseinflüsse mittels PE-Folie. Die PE-Folie ist vollflächig auf den Böschungsflächen aufzulegen, an die jeweilige Böschungsgeometrie anzupassen und gegen Verrutschen, Abheben oder Unterspülung zu sichern. Überlappungen sind ausreichend auszuführen und fachgerecht herzustellen. Die Folie ist am oberen und unteren Böschungsrand sowie bei Bedarf zwischendurch standsicher zu befestigen oder zu beschweren.
Die Sicherungsmaßnahme dient als temporärer Erosionsschutz während der Bauzeit und ist so auszuführen, dass die Böschungen bis zur weiteren Bearbeitung oder endgültigen Sicherung geschützt bleiben. Beschädigungen der Folie sind umgehend zu beseitigen.
Sämtliche Nebenleistungen wie Lieferung der PE-Folie, Zuschnitt, Anpassung an die Böschungsform, Befestigungs- und Beschwerungsmaterial, innerbetrieblicher Transport, Wartung während der Bauzeit sowie alle zur ordnungsgemäßen Ausführung erforderlichen Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
03.__.0015
Sichern von Böschungen gegen Erosion mittels PE-Folie
248,00
m²
03.__.0016 Stundensatz Fachwerker, Erdarbeiten Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind
und gegen
Nachweis zur Ausführung kommen:
Fachwerker
03.__.0016
Stundensatz Fachwerker, Erdarbeiten
1,00
h