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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen zur vertragsgemäßen Leistungserbringung Angaben zum Vorhaben Adresse: Blankenburger Straße 37, 13156 Berlin Bauherr: GSI BLANK37 Entwicklungs GmbH Krugerstraße 5/Top 16 1010 Wien, Österreich vertreten durch: dBS Investment GmbH Prager Straße 171 04229 Leipzig b37@dbs-invest.de Objektspezifische Angaben: Anzahl der Wohnungen: 63 WE (16 im GH & 47 im VH) Wohnfläche: 4.161m² Baujahr: 2026 Art des Gebäudes: Neubau Wohngebäude Wichtig: Das Vorderhaus wird als förderfähiges KfW 40 EE QNG Plus Objekt erstellt. Alle weiteren Hinweise dazu finden Sie in den Anlagen zur Ausschreibung. Zugänglichkeit zur Baustelle: Das Bauvorhaben liegt an der Blankenburger Straße 37 in 13156 Berlin und ist über das öffentliche Straßenland gut zu erreichen. Lagermöglichkeiten sind nur in geringem Maße vorhanden. Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe ist dringend zu empfehlen. Geplante Leistungen: Auf dem Grundstück Blankenburger Straße Nr. 37 in Berlin, Pankow Ortsteil Niederschönhausen, ist eine Wohnhausanlage mit insgesamt 63 Wohneinheiten geplant. Es wird im hinteren Teilbereich des Grundstücks eine Aufstellfläche für 28 PKW und ein großer Spielplatz realisiert. Baustelleneinrichtung, Vorkehrungen und deren Kosten Umlagekosten: Für die Kosten zu Bauleistungsversicherung, Sanitäre Einrichtung, Bauwasser, Baustrom, Heizstrom, und Baustellensicherung wird eine Gesamtumlage in Höhe von 1,85% der Gesamtnettoabrechnungssumme geltend gemacht. Kosten der Einrichtungen Mit den Umlagen sind alle erforderlichen Einrichtungen zur Durchführung der Arbeiten, wie Mannschaftsunterkünfte mit den Toilettenräumen, Sanitär- und Heizungsanlagen, Lagerräume, Transportgeräte, Hebeanlagen, Gerüste usw., einmalig abgegolten. Gegebenenfalls ist ein mehrmaliger An- und Abtransport der Geräte bzw. Umsetzen der Baumaterialien und -maschinen aufgrund der vereinbarten Ausführungstermine bzw. bauseitiger Leistungen einzukalkulieren. Wohnungen, Kellerräume und Grünanlagen zur Lagerung von Materialien stehen nach vorheriger Absprache mit der örtlichen Bauüberwachung zur Verfügung. Ein Anspruch auf diese Räume besteht nicht. Die Kosten für die Nutzung öffentlichen Straßenlandes während der Bauzeit sind in der Umlage enthalten. Flächen und Räume auf dem Grundstück / im Gebäude Flächen und Räume im öffentlichen Bereich stehen auf dem Grundstück und im Hause als Unterstellmöglichkeiten für die Materiallagerung und Personalunterkünfte zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Umlage ein Anrecht auf Personal- und Materialunterkünfte einschl. Toiletten und Wascheinrichtungen. Für die Nutzung von öffentlichen Flächen trägt der AG über die Umlage im Rahmen der Planung der Baustelleneinrichtung Sorge und unterhält alle dafür erforderlichen Sicherungsmaßnahmen und holt die entsprechenden Genehmigungen ein. Schutz und pfleglicher Umgang mit genutzten Flächen Der AN hat insbesondere angrenzende Bauteile sowie Gullys, Sickerschächte, Balkon- und Balkondacheinläufe vor Verschmutzung bzw. Verstopfung zu schützen. Schäden durch Nichtbeachtung hat der AN auf seine Kosten zu beseitigen. Bei Nichtbeseitigung werden alle verursachten Schäden, einschl. der Folgeschäden zu Lasten des AN beseitigt. Der AN trägt die Beweislast, dass die aufgetretenen Schäden nicht von ihm stammen. Die Wiederherstellung des Zustandes der übergebenen Einrichtungen, Räume, Plätze, Außenanlagen Wege, Vegetationsflächen, Bäume sowie der Straßenbefestigung zum Zeitpunkt der Übergabe ist Sache des AN. Er hat mit Fertigstellung seiner Leistungen, Flächen, die er zur Baustelleneinrichtung genutzt hat, wieder in den vorherigen Zustand zu versetzen. Bauschutt, Verpackungen und sonstige Verunreinigungen zu beseitigen. Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der bestehende Zustand des Grundstückes und der Gebäude ist gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung vor Beginn der Arbeiten bzw. vor Baustelleneinrichtung protokollarisch festzuhalten und durch gegenseitige Unterschrift zu fixieren. Die Zustandserfassung ist durch den AN zu veranlassen. Der AG hierzu ist hierzu einzuladen. Wirtschafts- und Hauszugangswege sowie Rettungswege und öffentliche Einrichtungen der Ver- und Entsorgungsbetriebe Wasser- und Entwässerungswerke, GASAG, Vattenfall, Post, Feuerwehr usw. wie Hydranten, Absperrschieber, Schachtabdeckungen usw. sind für den ungehinderten Zugang ständig freizuhalten. Vermeidung von Lärm Vermeidung von Lärm auf der Baustelle Auf der Baustelle sind die Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zum Schutz gegen Baulärm (Geräuschimmissionen) einzuhalten. Als Zeit mit erhöhtem Ruhebedürfnis gilt in der AVV die Zeit von 20:00 Uhr - 7:00 Uhr morgens. Die Baustelle ist so zu betreiben, dass die verursachten Schallemissionen nicht zur Überschreitung der Richtwerte nach der TA Lärm führen. Die Betriebszeitenregelung und zulässigen Immissionsrichtwerte von Geräten und Maschinen sind in der Geräte-Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV) aufgeführt und unbedingt, ggf. durch geeignete zusätzliche Maßnahmen, einzuhalten. Örtliche Gegebenheiten, Kalkulation, Leistungsverzeichnis und Ausführung Der Bieter hat Gelegenheit, sich vor Abgabe des Angebotes über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Für Ortsbesichtigungen vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem zuständigen Mitarbeiter. Baubesprechungen Durch die vom Auftraggeber beauftragte Bauüberwachung wird in regelmäßigen Abständen eine Baubesprechung durchgeführt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zu den festgesetzten Baubesprechungen und für die gesamte Dauer seiner Tätigkeit auf der Baustelle einen entsprechend sachverständigen deutschsprechenden Fachbauleiter (Polier) mit ausreichenden Entscheidungsbefugnissen und Vollmachten zu stellen. Der Auftragnehmer kann sich auf mangelnde Kenntnis einzelner Umstände nicht berufen, wenn er den Besprechungen unentschuldigt fernbleibt und diese Umstände in einer Baubesprechung ausreichend behandelt wurden. Letzteres wird vermutet, wenn diese Umstände in einem über die Besprechung zeitnah erstellten, unwidersprochen gebliebenen und dem AN zugänglichen Protokoll festgehalten worden sind. Nachweise Schulungen Mit Angebotsabgabe ist der Nachweis zu erbringen, dass die eingesetzten Mitarbeiter entsprechend dem auszuführenden Leistungsspektrum ausgebildet und geschult wurden. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen.
Allgemeine Vorbemerkungen zur vertragsgemäßen Leistungserbringung
Technische Vorbemerkung - Erdarbeiten 1. Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines: Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. DIN 18127 Baugrund, Untersuchung von Bodenproben  Proctorversuch DIN EN 16907-1 Erdarbeiten  Teil 1: Grundsätze und allgemeine Regeln DIN EN 16907-2 Erdarbeiten  Teil 2: Materialklassifizierung DIN EN 16907-3 Erdarbeiten  Teil 3: Ausführung von Erdarbeiten DIN EN 16907-4 Erdarbeiten  Teil 4: Bodenbehandlung mit Kalk und/oder hydraulischen Bindemitteln DIN EN 16907-5 Erdarbeiten  Teil 5: Qualitätskontrolle und Überwachung DIN EN 16907-6 Erdarbeiten  Teil 6: Landgewinnung mit nassgebaggertem Einbaumaterial DIN EN ISO 22476-2 Geotechnische Erkundung und Untersuchung Felduntersuchungen  Teil 2: Rammsondierungen DVGW GW 315 Arbeitsblatt: Maßnahmen zum Schutz von Versorgungsanlagen bei Bauarbeiten > Herausgeber: Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. FGSV 516 Merkblatt für die Verdichtung des Untergrundes und Unterbaues im Straßenbau > Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen FGSV 526 M HifüBau  Merkblatt über den Einfluss der Hinterfüllung auf Bauwerke > Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen FGSV 535 M Geok E  Merkblatt über die Anwendung von Geokunststoffen im Erdbau des Straßenbaus > Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen FGSV 551 Merkblatt über Bodenbehandlungen mit Bindemitteln > Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen FGSV 559 Merkblatt über Bauweisen für technische Sicherungsmaßnahmen beim Einsatz von Böden und Baustoffen mit umweltrelevanten Inhaltsstoffen im Erdbau > Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen 2. Angaben zur Baustelle Baugrund Art und Beschaffenheit der zu bearbeitenden Fläche: Bitte beachten Sie die vorliegenden Einschätzungen zum Baugrund und bestätigen Sie den Erhalt der Unterlagen. Art und Beschaffenheit vorhandener Einfassungen: Derzeit konnten noch keine nachbarschaftlichen Vereinbarungen geschlossen werden. Es ist in jedem Fall in den Einheitspreisen einzukalkulieren, dass es schwierige Zwischenzustände im Zuständigkeitsbereich entlang der Grundstücksgrenzen zu den benachbarten Einfamilienhausgrundstücken geben wird. Der Unternehmer hat jeden Teilschritt seiner Leistungen so zu kalkulieren, dass der logistisch schwierige Rückbau des Erdwalls auf der eigenen Grundstücksseite, genau bis zur Grundstücksgrenze möglich ist. Es kann zu Stillstandszeiten kommen, da Nachbarn Widerspruch gegen die Tätigkeiten ausüben. Alle diese Momente sind vom AN in der Kalkulation berücksichtigt. Diese sind vor Beschädigungen zu schützen, sofern nicht im Leistungsverzeichnis deren Beseitigung vorgegeben wird. Es wird eine Begleitung der Tätigkeiten je Werktag vom Auftragnehmer eingefordert. Die dafür entstehenden Aufwendungen sind mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten. Nachbarschaft und Umgebung Im unmittelbaren Einflussbereich der Arbeiten sind benachbarte Bauwerke vorhanden. Gegenüberliegend ist die Andienspur des Flachbaus mit gewerblicher Nutzung (Burger King Filiale), vom Auftragnehmer auf eigene Kosten abzusichern. 3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Das auf der Baustelle anfallende und nicht zum Verfüllen benötigte Aushubmaterial ist vom Auftragnehmer vor der Abfuhr gemäß den Deponieklassen bzw. Abfallschlüsseln der AVV zu separieren. Das auf der Baustelle anfallende und nicht zum Verfüllen benötigte Aushubmaterial ist vom Auftragnehmer auf eine Deponie, welche der AG als Abfallerzeuger festlegt, abzutransportieren und zu entsorgen. Die daraus entstehenden Gebühren werden seitens des AG (bauseits) getragen. 4. Angaben zur Ausführung Allgemeines Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den Auftragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann. Der Auftragnehmer hat eine eventuell erforderliche Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen. Die Lage vorhandener Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Vermarkungen und sonstiger Hindernisse ist dem vorhandenen Erschließungsplan (Medien) zu entnehmen. Diese Besondere Leistung ist in die Angebotspreise einzurechnen. Falls erforderlich, ist das vorhandene Gelände vor Ausführung der Arbeiten gemeinsam von Auftragnehmer und Auftraggeber im Hinblick auf Lage und Höhe zu vermessen und das Ergebnis im Protokoll festzuhalten. Erdarbeiten, Straßenaufbruch Grasnarben und Oberbodenaushub sind nach Absprache mit dem Auftraggeber an geeigneter Stelle und auf geeigneter Lagerfläche getrennt zu lagern. Werden beim Aushub von der Leistungsbeschreibung abweichende Bodenverhältnisse angetroffen oder treten Umstände ein, durch die die vorgeschriebenen Aushubarbeiten nicht durchgeführt werden können, ist umgehend die Bauleitung zu verständigen. Bei Auftreten von bindigem Boden im Bereich oberhalb der Gründungssohle ist vom Auftragnehmer rechtzeitig die Bauleitung zu verständigen und zunächst zu klären, ob eine Schutzschicht über der Gründungssohle verbleiben soll, wenn eine solche nicht bereits in der Leistungsbeschreibung gefordert worden ist. Ein Aufweichen der geplanten Gründungssohle, auch durch Niederschläge, ist unbedingt zu vermeiden. Zur Herstellung des Planums der Baugrubensohle in homogenen bindigen Böden sind zur Vermeidung von Auflockerung glatte Baggerschaufeln zu verwenden. Hat der Auftragnehmer die Lockerung des Bodens im Bereich der Gründungssohle zu vertreten, besteht für ihn kein Anspruch auf Vergütung für das Wiederherstellen der ursprünglichen Lagerungsdichte. Bei feuchten bindigen Böden darf das Planum nicht nachträglich verdichtet werden, um ein Aufweichen zu vermeiden. Bei Straßenaufbrüchen sind die Ränder gebundener Schichten vor Beginn der Erdarbeiten geradlinig zu beschneiden. Der Aufbruch hat so zu erfolgen, dass der nach Abzug einer eventuellen Böschung verbleibende Rand unterhalb der Tragschicht noch ca. 20 cm breit ist. Wird die Fahrbahndecke unterspült, ist nachträglich entsprechend zu verfahren. Die Tragschicht ist vor dem Schließen der Deckschicht fachgerecht in vergleichbarer Qualität wieder herzustellen. Ein Verfüllen mit Kies genügt diesem Anspruch nicht Entwässerungsmaßnahmen, zu denen der Auftragnehmer gemäß ATV DIN 18300 oder Vertrag verpflichtet ist, sind so auszuführen, dass der Baugrund und der zum Einbau bestimmte Boden nicht unzulässig durchfeuchtet wird. Werden die notwendigen zwischenzeitlichen Entwässerungsmaßnahmen unterlassen oder unsachgemäß ausgeführt oder werden die planmäßig herzustellenden Entwässerungsanlagen nicht rechtzeitig hergestellt, darf dadurch unbrauchbar gewordener Boden nicht verwendet werden und ist ggf. auszutauschen. Bei Erdarbeiten in unmittelbarer Nähe von Bauwerken, Grenzbebauungen, Leitungen, Kabeln, Dränagen und Kanälen ist die Bauleitung sofort zu verständigen, wenn andere Verhältnisse angetroffen werden, als aus den Bestandsplänen zu ersehen ist. Von dieser Forderung wird auch nicht abgesehen, wenn die Situation vom Statik-Büro alternativ vorgesehen oder in Augenschein genommen worden ist. Werden vorhandene Leitungen beschädigt, hat der Auftragnehmer sofort das zuständige Versorgungsunternehmen sowie die Bauleitung des Auftraggebers zu verständigen. Bei Erdbauwerken und Hinterfüllungen ist darauf zu achten, dass der für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignete Boden oder Fels eingebaut wird. Bestehen berechtigte Zweifel an der Verdichtungsfähigkeit von durch den Auftraggeber vorgegebenem Material, ist der Auftraggeber oder dessen Bauleiter zu informieren. Kies- und Sandmaterial, das beim Aushub der Rohrleitungsgräben gewonnen wird und sich zur Auf- und Hinterfüllung der Rohrleitungen eignet, ist seitlich zur Wiederverwendung zu lagern. Das Verdichten der Rohrleitungsauffüllungen und Hinterfüllungen durch Einschlämmen ist grundsätzlich nicht zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Verfüllung von Bauwerken zu prüfen, ob der zu verfüllende Raum frei von Bauschutt, Müll u. dgl. ist. Trifft das nicht zu, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Rohrgrabenverfüllung Für Rohrleitungen ist ohne besondere Vergütung die Oberfläche der Sohle von Abtrag und Auffüllung mit folgenden max. zulässigen Abmaßen herzustellen: Rohplanum +/- 5,0 cm, Feinplanum +/- 2,5 cm. Unter den Rohrleitungen ist das Feinplanum so genau herzustellen, dass das geforderte Gefälle der Leitungen erreicht wird.Rohrenden sind während der Bauzeit gegen das Eindringen von Erde und Fremdkörpern zu sichern. Verkehrssicherung Verkehrsbeschränkungen, die nur während der Arbeitszeit notwendig sind, müssen in der übrigen Zeit aufgehoben werden (Beseitigen oder Ungültigmachen von Verkehrszeichen). Vor dem rechtzeitigen Aufstellen von Beschilderungen für Halteverbote sind aus Beweisgründen die Kennzeichen der im Bereich parkenden Fahrzeuge zu protokollieren. Aufgrabungen, Baugruben und Gräben im Bereich von Flächen des Fahrzeugverkehrs sind in ausreichendem Abstand zu sichern. Rot-weiße Warnbänder (Flatterbänder) dürfen nur als zusätzliche optische Sicherung und nur außerhalb von Fahrbahnen im öffentlichen Raum angebracht werden. Behelfsmäßige Überfahrten in Grundstücke müssen rutschsicher sein und die zu erwartenden Horizontalkräfte aufnehmen können. Behelfsmäßige Fußgängerbrücken dürfen keine Stolper- oder Absturzgefährdungen aufweisen. Sie müssen auch für Behinderte und Rollstuhlfahrer nutzbar sein. Sie sind bei Aufgrabungen vor Hauseingängen, bei Querungen von Fußwegen sowie an absturzgefährdeten Stellen zu errichten. 5. Angaben zur Abrechnung Nach ATV DIN 18299 ist der Abrechnung nach Zeichnung Vorrang zu geben. Wenn trotzdem nach örtlichem Aufmaß abgerechnet wird, sind auch hierbei die vereinbarten Sollmaße Grundlage der Abrechnung. Abweichungen hiervon werden nur in den Fällen bei der Abrechnung berücksichtigt, in denen die Abweichung von den Sollmaßen mit dem Auftraggeber oder seinem Objektüberwacher vereinbart oder von diesen angeordnet worden sind. Wenn eine solche Abweichung aufgrund der örtlichen Verhältnisse zwingend erforderlich wird, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und die Maßabweichung zu vereinbaren. Bei einer Abrechnung nach örtlichem Aufmaß werden nur die technisch erforderlichen und technologisch möglichen Maße maximal anerkannt. Mehrleistungen einschließlich der Folgeleistungen gehen zu Lasten des schuldhaft handelnden Verursachers. Im Leistungsverzeichnis aufgeführte Handschachtung wird nur für solche Leistungen vergütet, bei denen aus objektiven Gründen kein Bagger (auch kein Kleinbagger) eingesetzt werden kann (Engstellen, Leitungskreuzungen, Suchschachtung, Querschläge u.ä.). Durch Verschulden des Auftragnehmers zu viel abgefahrene oder ausgehobene Aushubmassen sind durch gleichwertige Massen zu ersetzen.> Eine Vergütung dafür erfolgt nicht. Durch unsachgemäßen Verbau, unzureichende Böschungen oder durch Witterungseinflüsse, mit denen im Allgemeinen zu rechnen ist, entstandene Mehrarbeiten werden nicht vergütet. 6. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Technische Vorbemerkung - Erdarbeiten
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__. 1 Baustelleneinrichtung einrichten, vorhalten, räumen Baustelleneinrichtung für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen einrichten, vorhalten und räumen, einschl. Freimachen der erforderlichen Geländeflächen. Ausführung gemäß Baustelleneinrichtungsplan, die örtliche Zugangssituation ist dabei zu beachten. Bauseits sind vorhanden: - Baustromanschluss - Bauwasseranschluss - Bauzaun - Aufenthaltscontainer (begrenzt) - Baustellen WC
01.__. 1
Baustelleneinrichtung einrichten, vorhalten, räumen
P
1,00
psch
01.__.0002 Herstellen eines Ersatzgehweges Friedhof Herstellen eines temporären Ersatzgehweges auf dem Friedhof gemäß Baustelleneinrichtungsplan (BE-Plan) mit einer Breite von 1,50 m und einer Länge von ca. 57,00 m. Die Leistung umfasst das Herstellen eines tragfähigen Unterbaus einschließlich Planum, den Einbau einer geeigneten Tragschicht sowie das fachgerechte Verlegen eines Ersatzpflasters zur sicheren Nutzung des Gehweges während der Bauzeit. Weiterer Bestandteil der Leistung ist das stellen eines beidseitigen Bauzaunes entlang des Ersatzgehweges zur Absicherung der Verkehrsflächen sowie das Herstellen und Vorhalten einer Wegebeleuchtung zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Die Beleuchtung ist funktionsfähig zu installieren, während der Nutzungsdauer zu betreiben und bei Bedarf instand zu halten. Der Ersatzgehweg ist eben, rutschfest und standsicher herzustellen und während der gesamten Nutzungsdauer in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Nach Abschluss der Bauarbeiten sind die temporären Einrichtungen zurückzubauen, sofern dies im BE-Plan vorgesehen ist. Der Rückbau des Ersatzweges ist mit in die Kalkulation einzuberechnen.
01.__.0002
Herstellen eines Ersatzgehweges Friedhof
1,00
psch
02 Vorbereitende Arbeiten
02
Vorbereitende Arbeiten
02.__. 1 Vermessungs- und Absteckarbeiten Vermessungs- und Absteckarbeiten, die zur Durchführung der nachfolgend beschriebenen Arbeiten notwendig sind. Hilfsgerüste sowie das Sichern der Absteckpunkte sind einzurechnen. Durch den Auftraggeber werden folgende Vermessungsarbeiten durchgeführt: - Angabe von zwei Hauptachsen - Angabe eines Höhenfestpunktes Der AN hat durch einen Vermessungsingenieur die Maßgenauigkeit der eingebauten Bauteile (z.B. Träger, Aushubsohlen) schriftlich nachzuweisen. Protokolle sind dem AG und der Bauüberwachung unaufgefordert zu übergeben
02.__. 1
Vermessungs- und Absteckarbeiten
1,00
psch
02.__. 2 Absturzsicherung Alle erforderlichen Absturzsicherungen sind nach den einschlägigen Vorschriften der Bauaufsicht sowie der Berufsgenossenschaft zu erstellen und für die Dauer der Ausführung der Abbruch- und Spezialtiefbaumaßnahmen vorzuhalten, zu unterhalten und nach Freigabe durch den Rohbau wieder abzubauen. Abbau inkl. Abtransport wird gesondert vergütet. Mit der Arbeitsaufnahme übernimmt der AN die Baustelle und die damit erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Unfallverhütung für die gesamte Bauzeit der Abbruch- und Tiefbaumaßnahmen. Zu berücksichtigen und einzukalkulieren sind hierbei die unterschiedlichen Bauphasen und Bauzustände, die ein mehrmaliger Auf-, Um- und Abbau erforderlich machen. Die Absturzsicherung sind nach Übergabe der Baugrube an das nachfolgende Rohbauunternehmen zur Vorhaltung zu übergeben. Das Übergabeprozedere und die Kostenverrechnung wird durch den Bauherrn geregelt. Die Stellung erfolgt nach Anweisung der Bauleitung. Abrechnung erfolgt nach Aufmass.
02.__. 2
Absturzsicherung
67,00
lfdm
02.__. 3 Rückbau Absturzsicherung Rückbau der zuvor beschriebenen Absturzsicherungen etc. inkl. Entsorgung nach Freigabe des Rohbauers und in Abstimmung mit dem Bauherrn, inkl. sämtlicher Aufwendungen und Kosten. Abrechnung siehe wie vor.
02.__. 3
Rückbau Absturzsicherung
67,00
lfdm
02.__. 4 Herstellen einer BE-Fläche Herstellen einer BE-Fläche mit mineralischer Schottertragschicht und 30cm mächtiger Auskofferung.
02.__. 4
Herstellen einer BE-Fläche
200,00
02.__. 5 Rückbau der Pos. 04 Rückbau der hergestellten BE-Fläche aus Pos. 4.
02.__. 5
Rückbau der Pos. 04
E
200,00
02.__. 6 Rasterfeldbeprobung, Deklarationsanalyse Deklarationsanalyse für Bodenaushub je 500 m3 Aushub- volumen in Form einer Rastfeldbeprobung. Laborative Bewertung und Einordnung des Baugrubenaushubes nach vorgegebenen Entsorgungsklassen. Siedlungsabfall bezüglich Deponierfähigkeit und Wiederverwertung durchführen. Probenahme nach Probenahmerichtlinie einschl. Dokumentation, Übergabe der Dokumentation 2-fach an AG. Bei erhöhtem pH-Wert und elektrischer Leitfähigkeit ist eine 24-stündige Durchleitung von Luft oder Kohlendioxid im Labor und anschließende Nachuntersuchung zu berücksichtigen und einzukalkulieren.
02.__. 6
Rasterfeldbeprobung, Deklarationsanalyse
1,00
psch
02.__.0007 Herstellen eines Kranstandortes Herstellen eines Kranstandortes gem. BE-Plan. Fläche:  64m² ( d=40cm) Inkl. Rückbau des Standortortes nach Krandemontage.
02.__.0007
Herstellen eines Kranstandortes
64,00
03 Erdarbeiten
03
Erdarbeiten
03.__.0001 Sicherung Bestand Nachbar Abschnittsweise Sicherung der im Bestand befindlichen Friedhofswand mit L-Steinen. Abschnittsweises Herstellen des Arbeitsraumes unter Berücksichtigung der Standsicherheit der Bestandswand Lösen, Fördern und Lagern des Aushubs gemäß Bodenklasse Herstellen eines frostsicheren, ebenen und tragfähigen Fundaments aus Beton C16/20 (oder Schottertragschicht, falls gewünscht) inkl. Feinplanum Liefern und fachgerechtes Versetzen von L-Steinen aus Beton, Sichtbetonqualität, Abmessungen gemäß Planung Abmessungen der L-Steine: Bauhöhe: 1,30 m (ab Oberkante Fundament) Fußlänge: ca. 0,70 – 0,80 m, statisch geeignet für die anstehende Erdlast Wandstärke: mind. 12 cm Elementlänge: ca. 0,99 m Betonqualität: C30/37, bewehrt, frost- und tausalzbeständig Ausführung nach DIN EN 15258 Sichtseite glatt, grau Exaktes Ausrichten in Lage und Höhe Hinterfüllen der L-Steine mit geeignetem, verdichtungsfähigem Material in Lagen Verdichten des Hinterfüllmaterials Entsorgung überschüssigen Aushubmaterials gemäß den gesetzlichen Vorschriften Alle Nebenleistungen wie Geräte, Kleinmaterial, Schutzmaßnahmen für Nachbargrundstück und Bestandswand sind einzukalkulieren
03.__.0001
Sicherung Bestand Nachbar
112,40
lfm
03.__.0002 Aushub für Bodenplatte, gemischtk. mittelschw. lösb. Boden, GH Boden ab Baugrubensohle für Bodenplatte lösen und lagern, einschl. Herstellen des Planums der Sohle inkl. Herstellen des Aushubs für Frostschürze. Bodenprofil nach Bodengutachten der Firma AnalyTech. Ausführungsort: Gartenhaus
03.__.0002
Aushub für Bodenplatte, gemischtk. mittelschw. lösb. Boden, GH
175,10
03.__.0003 Auffüllen bis Höhe Tragschicht mit Aushub GH Auffüllen bis Höhe Tragschicht mit Aushub GH als Höhenausgleich. Ausführungsort: Außenbereich Nord (im Bereich der Parkplätze und des Spielplatzes)
03.__.0003
Auffüllen bis Höhe Tragschicht mit Aushub GH
175,10
03.__.0004 Lieferung und Einbau einer versickerungsfähigen Schottertragschicht Die ausführende Firma hat die für den Einbau erforderliche Schottertragschicht vollständig zu liefern und unmittelbar nach Anlieferung überwiegend in den vorgesehenen Flächen fachgerecht einzubauen. Eine längere Zwischenlagerung auf der Baustelle ist nicht vorgesehen; das Material ist bauablaufbedingt nur kurzfristig zwischenzulagern und im Wesentlichen direkt zu verbauen. Der Einbau erfolgt in den vorgesehenen Verkehrsflächen wie Wege-, Fahr- und Parkplatzflächen mit späterer Nutzung als versickerungsfähige Fläche mit Ökopflaster. Der einzubauende Schotter muss grobkörnig, wasserdurchlässig und für den Einsatz als versickerungsfähige Tragschicht geeignet sein, beispielsweise in der Körnung 32/63 oder vergleichbar, frei von Feinanteilen und bindigen Bestandteilen, entsprechend den anerkannten Regeln der Technik für wasserdurchlässige Bauweisen. Der Einbau erfolgt lagenweise auf eine verdichtete Schichtdicke von insgesamt 35 cm, einschließlich des profilgerechten Abziehens des Planums. Die Verdichtung ist so auszuführen, dass die erforderliche Tragfähigkeit erreicht wird, ohne die Wasserdurchlässigkeit der Tragschicht zu beeinträchtigen. Die Einhaltung der vorgegebenen Höhen, Gefälle, Ebenheiten sowie der Versickerungsfähigkeit der Tragschicht ist sicherzustellen. Sämtliche Nebenleistungen wie Lieferung des Materials, kurzzeitige Zwischenlagerung, innerbetrieblicher Transport, Einbau, Verdichtung, Geräte- und Personalgestellung sowie alle zur ordnungsgemäßen Ausführung erforderlichen Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
03.__.0004
Lieferung und Einbau einer versickerungsfähigen Schottertragschicht
879,00
03.__.0005 Andecken der restlichen Flächen Die verbleibenden Flächen sind mit dem vorhandenen Material bzw. mit der Schottertragschicht provisorisch zu versehen und als Zwischenebene im Rahmen von Schritt 1 aufzubringen. Das Aufbringen erfolgt ausschließlich in dem Umfang, der zur Herstellung einer temporären, gleichmäßigen und befahrbaren Fläche erforderlich ist. Die Leistung dient der Sicherstellung des Bauablaufs und stellt keinen Endzustand dar. Etwaige restlich gelagerte Materialmengen sind im Rahmen dieser Position nicht vollständig einzubauen und nicht auf Endhöhe zu verteilen. Die endgültige Verteilung des Materials, der vollständige Einbau sowie das Herstellen der Endhöhen erfolgen erst im Zuge der späteren Ausführung der Außenanlagen und sind nicht Bestandteil dieser Leistungsposition. Sämtliche Nebenleistungen wie innerbetrieblicher Transport, kurzfristiges Lagern und Umsetzen von Material, Geräte- und Personalgestellung sowie alle zur ordnungsgemäßen Ausführung erforderlichen Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Dicke im Mittel: 20cm
03.__.0005
Andecken der restlichen Flächen
1.500,00
03.__.0006 Liefern und Einbauen einer Noppenbahn, sowie anschließendes Verfüllen & Verdichten Umlaufend an der Bodenplatte ist eine Noppenbahn mit einer Noppenhöhe von 8 mm als reine Schutzlage fachgerecht anzubringen. Die Noppenbahn ist vollflächig, lot- und fluchtgerecht mit den Noppen zur Bodenplatte bzw. zum Bauteil hin anzulegen, einschließlich der erforderlichen Überlappungen, Zuschnitte und Befestigungen gemäß Herstellerangaben. Die Noppenbahn dient ausschließlich dem Schutz der Abdichtung und besitzt keine Dränfunktion. Nach dem ordnungsgemäßen Anbringen der Noppenbahn sind die Arbeitsräume umlaufend mit geeignetem, nicht bindigem, stein- und scharfkantfreiem sowie verdichtungsfähigem Material lagenweise wieder aufzufüllen und vorsichtig zu verdichten, ohne die Schutzfunktion der Noppenbahn zu beeinträchtigen. Die Wiederverfüllung erfolgt bis zur vorgesehenen Höhe gemäß Planung. Die Oberfläche des verdichteten Raumes muss für die Gerüststellung, Plan genug sein. Sämtliche Nebenleistungen wie Lieferung der Noppenbahn, Befestigungsmaterial, Zuschneiden und Anpassen, innerbetrieblicher Transport, Verfüll- und Verdichtungsarbeiten sowie alle zur ordnungsgemäßen Ausführung erforderlichen Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
03.__.0006
Liefern und Einbauen einer Noppenbahn, sowie anschließendes Verfüllen & Verdichten
96,50
03.__.0007 Abschnittsweiser Bodenaustausch im Pilgerschrittverfahren am Giebel zum Nachbarn B35 Abschnittsweiser Bodenaustausch im Bereich des Giebels auf einer Gesamtlänge von 13,50 m bis in einen Abstand von 1,00 m vor der eigenen Kelleraußenwand, ausgeführt im Pilgerschrittverfahren. Die Arbeiten sind in 5 aufeinanderfolgenden Ausführungsschritten durchzuführen, sodass pro Schritt ein Abschnitt von max. 2,70 m Länge bearbeitet wird. Der Bodenaustausch erfolgt bis zu einer Aushubtiefe von 2,80 m unter Geländeoberkante. Während sämtlicher Arbeiten ist die Standsicherheit des bestehenden Bauwerks sowie angrenzender Bauteile jederzeit sicherzustellen. Der vorhandene, ungeeignete Boden ist abschnittsweise zu lösen, aufzunehmen, abzufahren und ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Austausch erfolgt durch den lagenweisen Einbau von geeignetem, standfestem und verdichtungsfähigem Ersatzmaterial. Die Wiederverfüllung ist nur bis zu einer Höhe von 1,80 m auszuführen, entsprechend der Unterkante des Streifenfundaments der Durchfahrt. Die Restverfüllung erfolgt nach Betonage der Streifenfundamente der Durchfahrt. Erst nach vollständigem Einbau und ausreichender Verdichtung des Ersatzmaterials innerhalb eines Abschnitts darf mit dem nächsten Ausführungsschritt begonnen werden. Die Verdichtung hat gemäß den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Der detaillierte Bauablauf, einschließlich Abschnittslängen, Reihenfolge der Ausführung sowie gegebenenfalls erforderlicher Sicherungs- und Kontrollmaßnahmen, ist vor Beginn der Arbeiten mit der Bauleitung abzustimmen und nur nach deren Freigabe umzusetzen. Sämtliche Nebenleistungen wie erforderliche Sicherungsmaßnahmen, Geräte- und Personalgestellung, innerbetrieblicher Transport, Abfuhr und Entsorgung des Aushubmaterials, Lieferung und Einbau des Ersatzmaterials, Verdichtung sowie alle zur ordnungsgemäßen, sicheren und standsicheren Ausführung erforderlichen Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
03.__.0007
Abschnittsweiser Bodenaustausch im Pilgerschrittverfahren am Giebel zum Nachbarn B35
300,00
03.__.0008 Aushub Teilunterkellerung VH Herstellen des Baugrubenaushubs für die Teilunterkellerung im Bereich des Vorderhauses gemäß Ausführungsplanung. Der Aushub ist bis zu einer Tiefe von 3,25 m bis zum Planum für die SKS auszuführen. Das Baugrubenvolumen beträgt ca. 1280 m³. Der Leistungsumfang umfasst ausdrücklich auch den Aushub der erforderlichen Arbeitsräume sowie der notwendigen Böschungen, einschließlich der Herstellung der Baugrubengeometrie entsprechend den statischen, arbeitsschutzrechtlichen und baubetrieblichen Anforderungen. Der Boden ist zu lösen, aufzunehmen und innerhalb der Baustelle zu verladen. Der anfallende Aushub ist nach Eignung getrennt zu lagern oder abzufahren und einer ordnungsgemäßen Verwertung oder Entsorgung zuzuführen. Die Baugrubensohle ist eben, tragfähig und maßgerecht herzustellen. Während der Ausführung ist die Standsicherheit angrenzender Bauteile jederzeit zu gewährleisten sowie die Vorgaben des Arbeits- und Umweltschutzes einzuhalten. Der Aushub zum Verfüllen der Arbeitsräume ist seitlich zu lagern. Sämtliche Nebenleistungen wie Geräte- und Personalgestellung, innerbetrieblicher Transport, erforderliche Sicherungs- und Schutzmaßnahmen, das Herstellen und Vorhalten der Baugrube bis zur weiteren Bauausführung sowie alle zur ordnungsgemäßen und vollständigen Ausführung erforderlichen Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
03.__.0008
Aushub Teilunterkellerung VH
1.280,00
03.__.0009 Aushub für Bodenplatte (nicht unterkellerter Bereich) Herstellen des Aushubs für die Bodenplatte des nicht unterkellerten Teils des Vorderhauses gemäß Ausführungsplanung. Der Boden ist in den erforderlichen Abmessungen und Tiefen zu lösen, aufzunehmen und zu verladen. Der Leistungsumfang umfasst den Aushub der Bodenplattenfläche einschließlich der erforderlichen Arbeitsräume. Die Sohle ist eben, tragfähig und maßgerecht herzustellen. Der anfallende Boden ist nach Eignung getrennt zu lagern oder abzufahren und einer ordnungsgemäßen Verwertung oder Entsorgung zuzuführen. Während der Ausführung sind die Standsicherheit angrenzender Bauteile sowie die Vorgaben des Arbeits- und Umweltschutzes einzuhalten. Sämtliche Nebenleistungen wie Geräte- und Personalgestellung, innerbetrieblicher Transport, erforderliche Sicherungsmaßnahmen sowie alle zur ordnungsgemäßen Ausführung erforderlichen Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
03.__.0009
Aushub für Bodenplatte (nicht unterkellerter Bereich)
75,00
03.__.0010 Aushub für Streifenfundamente (nicht unterkellerter Bereich) Herstellen des Aushubs für die Streifenfundamente des nicht unterkellerten Teils des Vorderhauses gemäß Ausführungsplanung. Der Boden ist in den erforderlichen Fundamentbreiten, Längen und Tiefen zu lösen, aufzunehmen und zu verladen. Der Leistungsumfang umfasst den vollständigen Aushub der Fundamentgräben einschließlich der erforderlichen Arbeitsräume. Die Fundamentsohlen sind eben, tragfähig und maßgerecht herzustellen. Der anfallende Aushub ist nach Eignung getrennt zu lagern oder abzufahren und fachgerecht zu verwerten oder zu entsorgen. Während der Ausführung sind die Standsicherheit angrenzender Bauteile sowie die geltenden Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten. Sämtliche Nebenleistungen wie Geräte- und Personalgestellung, innerbetrieblicher Transport, Sicherungsmaßnahmen und alle zur ordnungsgemäßen Ausführung erforderlichen Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
03.__.0010
Aushub für Streifenfundamente (nicht unterkellerter Bereich)
155,00
03.__.0011 Aushub für Einzelfundamente (nicht unterkellerter Bereich) Herstellen des Aushubs für die Einzelfundamente des nicht unterkellerten Teils des Vorderhauses gemäß Ausführungsplanung. Der Boden ist in den jeweils erforderlichen Abmessungen und Tiefen zu lösen, aufzunehmen und zu verladen. Der Leistungsumfang umfasst den vollständigen Aushub der Einzelgründungen einschließlich der notwendigen Arbeitsräume. Die Fundamentsohlen sind eben, tragfähig und maßgerecht herzustellen. Der anfallende Aushub ist getrennt zu lagern oder abzufahren und einer ordnungsgemäßen Verwertung oder Entsorgung zuzuführen. Während der Ausführung sind die Standsicherheit angrenzender Bauteile sowie die Vorgaben des Arbeits- und Umweltschutzes einzuhalten. Sämtliche Nebenleistungen wie Geräte- und Personalgestellung, innerbetrieblicher Transport, Sicherungsmaßnahmen sowie alle zur ordnungsgemäßen Ausführung erforderlichen Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
03.__.0011
Aushub für Einzelfundamente (nicht unterkellerter Bereich)
10,00
03.__.0012 Rückverfüllung Teilunterkellerung Rückverfüllung der Baugrube im Bereich der Teilunterkellerung nach Fertigstellung des Kellers und der Abdichtungsarbeiten. Vor der Rückverfüllung ist umlaufend an den erdberührten Außenflächen eine Noppenbahn mit einer Noppenhöhe von 8 mm als reiner Durchstich- und Schutzschutz fachgerecht anzubringen. Die Noppenbahn ist vollflächig, lot- und fluchtgerecht mit den Noppen zur Kelleraußenwand hin anzulegen, einschließlich erforderlicher Überlappungen, Zuschnitte und Befestigungen gemäß Herstellerangaben. Die Noppenbahn besitzt keine Dränfunktion und dient ausschließlich dem Schutz der Abdichtung. Die Rückverfüllung des Arbeitsraumes erfolgt anschließend mit dem seitlich auf der Baustelle gelagerten Aushubmaterial, sofern dieses geeignet, frei von groben Steinen, Bauschutt und organischen Bestandteilen ist. Das Material ist lagenweise einzubauen und schonend zu verdichten, sodass Beschädigungen der Kelleraußenwand, der Abdichtung oder der Noppenbahn ausgeschlossen sind. Die Rückverfüllung erfolgt bis zur vorgesehenen Höhe gemäß Planung. Sämtliche Nebenleistungen wie Lieferung und Montage der Noppenbahn einschließlich Befestigungsmaterial, innerbetrieblicher Transport des Aushubmaterials, Verfüll- und Verdichtungsarbeiten, Schutzmaßnahmen sowie alle zur ordnungsgemäßen und vollständigen Ausführung erforderlichen Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
03.__.0012
Rückverfüllung Teilunterkellerung
300,00
03.__.0013 Restverfüllung der Bereiche mit Bodenplatte, Streifen-& Einzelfundamente VH Restverfüllung der Arbeitsräume im Bereich der Bodenplatte sowie der Streifen- und Einzelfundamente des Vorderhauses (VH) nach Herstellung der Gründungsbauteile. Vor Ausführung der Verfüllarbeiten ist an den erdberührten Bauteilflächen eine Noppenbahn mit einer Noppenhöhe von 8 mm als reiner Durchstich- und Schutzschutz fachgerecht anzubringen. Die Noppenbahn ist vollflächig, lot- und fluchtgerecht mit den Noppen zum Bauteil hin anzulegen, einschließlich erforderlicher Überlappungen, Zuschnitte und Befestigungen gemäß Herstellerangaben. Die Noppenbahn besitzt keine Dränfunktion und dient ausschließlich dem Schutz der Bauteiloberflächen bzw. der Abdichtung. Die Restverfüllung erfolgt anschließend mit geeignetem, auf der Baustelle gelagertem Bodenmaterial aus dem Aushub, sofern dieses frei von organischen Bestandteilen, Bauschutt sowie groben und scharfkantigen Steinen ist. Das Material ist lagenweise einzubauen und so zu verdichten, dass eine standsichere, ebene und tragfähige Verfülloberfläche (Planum) entsteht, auf der unmittelbar Gerüstbauteile aufgestellt werden können, ohne zusätzliche Sicherungs- oder Nachverdichtungsmaßnahmen. Setzungen oder Nachverformungen sind auszuschließen. Die Verfüllung ist bis zur vorgesehenen Höhe gemäß Planung auszuführen; das Herstellen der endgültigen Außenanlagen- oder Geländehöhen ist nicht Bestandteil dieser Leistungsposition. Sämtliche Nebenleistungen wie Lieferung und Montage der Noppenbahn einschließlich Befestigungsmaterial, innerbetrieblicher Transport und Umsetzen des Verfüllmaterials, lagenweiser Einbau, Verdichtung, Herstellen eines gerüstgeeigneten Planums, Geräte- und Personalgestellung sowie alle zur ordnungsgemäßen und vollständigen Ausführung erforderlichen Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
03.__.0013
Restverfüllung der Bereiche mit Bodenplatte, Streifen-& Einzelfundamente VH
68,50
03.__.0014 Abfahren und fachgerechte Entsorgung des Bodenaushubs Abfahren und fachgerechte Entsorgung des auf der Baustelle anfallenden Bodenaushubs der Bodenklasse 3–4 gemäß DIN 18300. Der Boden ist aufzunehmen, zu verladen und von der Baustelle zu transportieren. Die Entsorgung hat ordnungsgemäß und unter Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Bestimmungen, behördlichen Auflagen sowie abfallrechtlichen Vorschriften zu erfolgen. Der Aushub ist einer zugelassenen Verwertungs- oder Entsorgungsanlage zuzuführen. Sämtliche Transport-, Entsorgungs- und Deponiekosten einschließlich eventuell erforderlicher Wiege-, Nachweis- und Begleitdokumente sind in die Einheitspreise einzurechnen. Verunreinigungen oder Fremdstoffe sind nicht Bestandteil dieser Position, sofern nicht gesondert beschrieben. Alle Nebenleistungen wie Bereitstellung der Transportfahrzeuge, Verladegeräte, innerbetrieblicher Transport, Wartezeiten, Entsorgungsnachweise sowie alle zur ordnungsgemäßen und vollständigen Ausführung erforderlichen Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
03.__.0014
Abfahren und fachgerechte Entsorgung des Bodenaushubs
900,00
t
03.__.0015 Sichern von Böschungen gegen Erosion mittels PE-Folie Sichern von Böschungen und offenen Erdflächen gegen Erosion durch Niederschlagswasser und Witterungseinflüsse mittels PE-Folie. Die PE-Folie ist vollflächig auf den Böschungsflächen aufzulegen, an die jeweilige Böschungsgeometrie anzupassen und gegen Verrutschen, Abheben oder Unterspülung zu sichern. Überlappungen sind ausreichend auszuführen und fachgerecht herzustellen. Die Folie ist am oberen und unteren Böschungsrand sowie bei Bedarf zwischendurch standsicher zu befestigen oder zu beschweren. Die Sicherungsmaßnahme dient als temporärer Erosionsschutz während der Bauzeit und ist so auszuführen, dass die Böschungen bis zur weiteren Bearbeitung oder endgültigen Sicherung geschützt bleiben. Beschädigungen der Folie sind umgehend zu beseitigen. Sämtliche Nebenleistungen wie Lieferung der PE-Folie, Zuschnitt, Anpassung an die Böschungsform, Befestigungs- und Beschwerungsmaterial, innerbetrieblicher Transport, Wartung während der Bauzeit sowie alle zur ordnungsgemäßen Ausführung erforderlichen Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
03.__.0015
Sichern von Böschungen gegen Erosion mittels PE-Folie
248,00
03.__.0016 Stundensatz Fachwerker, Erdarbeiten Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Fachwerker
03.__.0016
Stundensatz Fachwerker, Erdarbeiten
1,00
h