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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ZTV Gerüst ZTV Gerüst 1. Allgemeines Mindestens eine Woche vor Ausführungsbeginn sind die baulichen Voraussetzungen für die Leistungserbringung des Auftragnehmers (Vorleistungen etc.) vom Auftragnehmer zu prüfen. Eventuelle Bedenken und/oder Handlungsbedarf sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 2. Mitgeltende Normen und Regeln Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18451 gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr. Speziell sind dies: - DIN EN 13374 Temporäre Seitenschutzsysteme - Produktfestlegungen und Prüfverfahren - BGI 663 Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten - BGR 179 Einsatz von Schutznetzen - TRBS 2121-1 Gemäß VOB Teil C, Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299, gilt das Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle einschließlich der Geräte und dergleichen als Nebenleistung. Eine Baustelleneinrichtung wird somit nicht gesondert vergütet. Mannschaftscontainer, Magazincontainer o.ä. für das eigene Personal sind in die Einheitspreisen mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Eingänge, Hauseingänge und Einfahrten sind im vollen Öffnungsquerschnitt von Bauteilen der Gerüstanlage freizuhalten. Werden Gerüste auf wasserführenden Flächen wie Vordächer, Dachterrassen und Flachdächer erstellt, hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass die wasserführende Abdichtung durch die Gerüstbelastung nicht perforiert bzw. beschädigt wird. Diese Flächen dürfen nur im Rahmen der zulässigen Belastung genutzt werden. Im Zweifel ist die Bauleitung zu informieren. Das Verkleiden von Gerüsten mit Folie kann von der Bauleitung geschossweise verlangt werden, um bei ungünstigen Verhältnissen eine Kaminwirkung auszuschließen. Metallgerüste sind gegen statische Aufladung zu erden. Bohlen und Abdeckungen sind gegen Verschieben zu sichern. Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben, erfolgt die Gerüstverankerung nach den allgemeinen technischen Regeln. Im Zuge der Leistungserfüllung ist es Aufgabe des AN, sich fachkundig mit dem Auftraggeber oder dessen Vertreter über die Gerüstverankerung an der Fassade oder sonstigen Bauteilen abzusprechen. Die Verankerung ist so zu wählen, dass die Verankerungstechnik und das Schließen der Verankerungslöcher auf den Schichtenaufbau des Bauteils (geputzte Fassade, Fassade mit Thermohaut geputzt, Ziegelsichtmauerwerk, Betonsichtflächen, Metallfassaden, Fassadenverkleidungen sonstiger Art etc.) abgestimmt ist. Beim Abrüsten an der Fassade entstehende Beschädigungen sind zu beseitigen oder über den Unternehmer für die Fassadengestaltung in eigener Regie und auf eigene Kosten ausbessern zu lassen. Werden die Schäden, sofern sie gering sind, selbst beseitigt, kann der AN das dazu benötigte Material in Kleinmengen über die Bauleitung anfordern. In jedem Fall sind die Beschädigungen der Bauleitung anzuzeigen. Aussparungen und Ankerlöcher für die Gerüstverankerung sind im Zuge des Abbaus der Gerüste durch den AN entsprechend der vorhandenen Fassaden fachgerecht zu verschließen. Die Art der Ausführung ist vorher mit der Bauleitung abzustimmen. Für das Bauvorhaben ist vom Bauherrn ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) beauftragt. Obwohl der SiGeKo gemäß Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 keine Weisungsbefugnisse hat, sind die Hinweise und Ratschläge des SiGeKo unverzüglich zu beachten und auszuführen. Alle Unterlagen, die vom SiGeKo gefordert werden, sind unverzüglich und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Kosten, die durch Zuwiderhandeln entstehen, werden mit der Schlussrechnung verrechnet. 3. Angaben zur Abrechnung Die Vergabe erfolgt nach freier Wahl des AG pauschal oder auf Nachweis (Einheitspreisvertrag). Alle im Leistungsverzeichnis eingetragenen Preise gelten für die fix- und fertige Arbeit einschließlich Lieferung sämtlicher Materialien, Transport und Einbau sowie aller Neben- und Besonderen Leistungen, die für die funktionsgerechte Leistungserstellung erforderlich sind. Kosten für eventuell erforderliche Baustelleneinrichtungen sind inbegriffen. Tagelohnarbeiten sind nur auf Anforderung durch die örtliche Bauleitung auszuführen. Grundlage ist § 15 Abs. 3 VOB/B. Die Nachweise sind werktäglich vorzulegen. Verspätet vorgelegte Tagelohnnachweise werden nicht anerkannt und vergütet. 4. Sonstige Angaben Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Aufbauen", "Vorhalten" oder "Abbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben. Der Auftragnehmer übernimmt die eigenverantwortliche Fachbauleitung gemäß der gültigen Landesbauordnung für die Ausführungen der beauftragten Leistungen. Die Übernahme der Fachbauleitung schließt die volle zivilrechtliche Verantwortung des Auftragnehmers ein. Der Auftragnehmer sichert in diesem Zusammenhang die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, der BGV A1 "Grundsätze der Prävention", insbesondere § 2 Sätze 1 und 2, der allgemeinen und der für das Gewerk besonderen UVV zu. Alle Mitarbeiter auf der Baustelle haben einen gültigen Personalausweis, eine gültige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis bei sich zu tragen. Aus Personalkontrollen können keine Rechte abgeleitet werden. Der Auftragnehmer garantiert, dass er den Pflichten gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz und seinen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt und den Trägern der Sozialversicherung rechtzeitig und vollständig nachkommt. Eventuelle Beanstandungen der baukontrollierenden Behörde sind Sache des Auftragnehmers. Für die sofortige Beseitigung der Beanstandungen wird dieser eigenverantwortlich sorgen. Kosten hierfür sind mit den Preisen abgegolten. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Es sind für jeden Arbeitstag Bautagesberichte zu führen, die der Bauleitung wöchentlich zu übergeben sind. Die Ausführungsunterlagen werden durch den AG ausschließlich über einen Planserver zur Verfügung gestellt. Der AN erhält mit Auftragserteilung die Zugangsdaten. Der AN ist verpflichtet, eigenständig die aktuelle Planung einzusehen und sich diese herunterzuladen. Pläne und Unterlagen in Papierform werden vom AG nicht verteilt. Das Gebäude wird nach QNG zertifiziert. Der AN hat alle für seinen Leistungsumfang erforderlichen  Leistungen zu erbringen und die notwendigen Unterlagen dem AG zu übergeben. Die Kosten dafür sind mit den angebotenen Einheitspreise der einzelnen Positionen abgegolten.
ZTV Gerüst
Aufbau, WDVS, Standzeit Aufbau, WDVS, Standzeit Das nachfolgend beschriebene Gerüst dient als Schutz- und Arbeitsgerüst. Von dem Gerüst aus soll z.T. ein 26 cm starkes Wärmedämmverbundsystem an einer Beton- / Mauerwerksfassade angebracht werden. Die entsprechenden zugelassenen Verankerungen sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Im Zuge des Abbaus sind die Verankerungslöcher mit vorkomprimiertem Dichtband und farblichen Kunststoffkappen zu verschließen. Die Kunststoffkappen sind schlagregendicht mit einer Dichtmasse einzusetzen. Die Kosten dafür sind in die Einheitspreise einzurechnen. Teile des Gerüstes werden als freistehendes Gerüst ausgeführt. Da das Gerüst auch als Schutzgerüst für die Rohbauarbeiten und die Modulmontage dient, ist dies in den Arbeitstakten auszuführen. Es sind je Haus mindestens 3 Arbeitseinsätze für den Aufbau einzukalkulieren. Um die Arbeitssicherheit während der Rohbauarbeiten zu gewährleisten, ist zwischen Gerüst und der Außenkante Gebäude ein Konsolbelag anzuordnen, der den Abstand zwischen Gebäude und Gerüst auf max. 30 cm beschränkt. Als Standzeit sind an den Gebäuden B-E 12 Wochen, für das Fassadengerüst Haus A 24 Wochen vorgesehen. Im Haus A ist zusätzlich vorab das Treppenhaus einzurüsten und nach Fertigstellung wieder abzubauen. Erst danach wird das Fassadengerüst aufgebaut. geplanter Aufbaubeginn: BA 1 Haus D und E 10.03.2026 BA2 Haus B und C 13.05.2026 Haus A Treppenturm 08.04.2026 Haus A Fassade 04.05.2026
Aufbau, WDVS, Standzeit
01 Gerüst
01
Gerüst
01.__.01 Fassadengerüst LK4 W09 Arbeitsgerüst als längenorientiertes Standgerüst ohne Bekleidung, vertikaler Zugang mit einer Leiter, inkl. äußerer und seitlicher Absturzsicherungen, auf waagerechter Standfläche auf- und abbauen. (Vorhaltung gemäß gesonderter Position.) Die Verankerung erfolgt nach Wahl des AN entsprechend der angegebenen Fassadenflächen. Die Gerüstfelder können je nach Gebäudestruktur und Öffnungsanordnung unterschiedliche Längen haben. Auf- und Abbau erfolgt zwingend nach der neuesten Fassung der TRBS 2121-1 (02/2019). Bei Zuwiderhandlung haftet ausschließlich der AN. Lastklasse 4, Verkehrslast 3 kN/m² Breitenklasse W09 Höhenklasse H2 Fassade: Beton mit WDVS, Holzfassade der Module freistehend Abstand Gerüststütze zur rohen Massivwand mit WDVS ca. 50 cm, mit Holzverkleidung ca. 20 cm Der genaue Abstand zur Fassade ist durch den AN vor dem Aufbau mit der Bauleitung abzustimmen. Haus A 3562,0 m², Fassade 0 Haus A 595,00 m², Treppenhaus Haus B 2235,0 m² 0 Haus C 1648,0 m² 0 Haus D 1993,0 m² 0 Haus E 1648,0 m² 0
01.__.01
Fassadengerüst LK4 W09
11.682,00
01.__.02 Standzeit Gerüst LK4 W09 Haus A 85500,0 m²Wo, Fassade 0 Haus A 4762,00 m²Wo, Treppenhaus Haus B 26820,0 m²Wo 0 Haus C 19772,0 m²Wo 0 Haus D 23917,0 m²Wo 0 Haus E 19772,0 m²Wo 0
01.__.02
Standzeit Gerüst LK4 W09
180.543,00
m²Wo
01.__.03 Konsole 30cm LK4 Konsole inkl. Belag LK4, 30 cm, liefern und im Zuge des Aufbaus auf der Fassadenseite montieren und abbauen. Die Konsole wird nur an der obersten Lage eingebaut Haus A 234,0 m 0 Haus B 163,0 m 0 Haus C 134,0 m 0 Haus D 164,0 m 0 Haus E 134,0 m 0
01.__.03
Konsole 30cm LK4
829,00
m
01.__.04 Gebrauchsüberlassung Konsolen 30cm LK4 Haus A 5606,0 mWo 0 Haus B 1950,0 mWo 0 Haus C 1602,0 mWo 0 Haus D 1968,0 mWo 0 Haus E 1602,0 mWo 0
01.__.04
Gebrauchsüberlassung Konsolen 30cm LK4
12.728,00
mWo
01.__.05 Weitspannträger LK4 bis 5m Überbrückung bis 5,00 in vorbeschriebenem Gerüst LK4, über Eingängen, Durchfahrten o.ä, einschl. Gerüstlage in Überbrückungshöhe. Abrechnung als Einzelträger. Lage: Hauseingänge, Durchgänge Haus A 1 St 2 Haus B 4 St Haus C 6 St Haus D 6 St Haus E 6 St
01.__.05
Weitspannträger LK4 bis 5m
34,00
St
01.__.06 Gebrauchsüberlassung Weitspannträger LK4 Haus A 28 StWo 8 Haus B 48 StWo Haus C 72 StWo Haus D 72 StWo Haus E 72 StWo
01.__.06
Gebrauchsüberlassung Weitspannträger LK4
552,00
StWo
01.__.07 Gerüstfelder zur Abstützung für frei stehendes Fassadengerüst Einzelne Gerüstfelder, je nach Gerüstsystem 2,50 - 3,00 m lang, im Abstand von ca. 5 - 6 m als Abstützung quer zum Fassadengerüst aufgebaut, so dass das Fassadengerüst frei steht und keine Verankerung am Gebäude erforderlich ist. Sicherung der Verbindung zum Fassadengerüst, so dass ein Betreten der Querfelder nicht möglich ist. Auf- und Abbau erfolgt zwingend nach der neuesten Fassung der TRBS 2121-1 (02/2019). Haus A 715,0 m² 0 Haus B 720,0 m² 0 Haus C 400,0 m² 0 Haus D 700,0 m² 0 Haus E 400,0 m² 0
01.__.07
Gerüstfelder zur Abstützung für frei stehendes Fassadengerüst
2.935,00
01.__.08 Gebrauchsüberlassung Gerüstfelder Haus A 17160,0 m²Wo 0 Haus B 8640,00 m²Wo Haus C 4800,00 m²Wo Haus D 8400,00 m²Wo Haus E 4800,00 m²Wo
01.__.08
Gebrauchsüberlassung Gerüstfelder
43.800,00
m²Wo
01.__.09 innerer Seitenschutz Gerüst Inneren Seitenschutz im Zuge des Aufbaus am Gerüst montieren und abbauen. Haus A 1808,0 m 0 Haus B 1006,0 m 0 Haus C 690,00 m Haus D 963,00 m Haus E 690,00 m
01.__.09
innerer Seitenschutz Gerüst
5.157,00
m
01.__.10 Gebrauchsüberlassung innerer Seitenschutz Haus A 43394,0 mWo 0 Haus B 12067,0 mWo 0 Haus C 8279,00 mWo Haus D 11552,0 mWo 0 Haus E 8279,00 mWo
01.__.10
Gebrauchsüberlassung innerer Seitenschutz
83.571,00
mWo
01.__.11 Schutz Dachfläche Bautenschutzmatte und Holzbohlen unter den Stützen für den Schutz einer vorhandenen Dachfläche. Angegeben ist in dieser Position die Länge des Gerüstes auf dem Dach. In dieser Position ist die Vorhaltung für die gesamte Standzeit enthalten. Haus A 9,00 m Haus B 20,0 m 0 Haus C 16,0 m 0 Haus D 16,0 m 0 Haus E 16,0 m 0
01.__.11
Schutz Dachfläche
77,00
m
01.__.12 Gerüsttreppe Gerüsttreppe als Podesttreppenaufstieg für vorbeschriebenes Gerüst, Treppenaufgang von der Standfläche bis zur obersten Gerüstlage, Laufbreite 0,5 m, mit Podesten alle 2 m Höhe. Höhe: ca. 18 m Haus A St 4 Haus B St 2 Haus C St 2 Haus D St 2 Haus E St 2
01.__.12
Gerüsttreppe
12,00
St
01.__.13 Standzeit Treppenturm Haus A 9 StWo 6 Haus B 2 StWo 4 Haus C 2 StWo 4 Haus D 2 StWo 4 Haus E 2 StWo 4
01.__.13
Standzeit Treppenturm
192,00
StWo
01.__.14 Übergang Dach Übergang von der obersten Gerüst- oder Treppenlage über die Attika auf die Dachfläche mit sicherem Auf- und Abstieg und seitlichem Geländer herstellen. Anordnung in der Nähe eines Treppenturmes. Haus A St 4 Haus B St 2 Haus C St 2 Haus D St 2 Haus E St 2
01.__.14
Übergang Dach
12,00
St
01.__.15 Übergang Dach Gebrauchsüberlassung Haus A 9 StWo 6 Haus B 2 StWo 4 Haus C 2 StWo 4 Haus D 2 StWo 4 Haus E 2 StWo 4
01.__.15
Übergang Dach Gebrauchsüberlassung
192,00
StWo
02 besondere Leistungen
02
besondere Leistungen
02.__.01 Statik / Standsicherheitsnachweis Statik oder Standsicherheitsnachweis für Gerüst und Befestigung anfertigen und dem AG vor Ausführungsbeginn übergeben.
02.__.01
Statik / Standsicherheitsnachweis
P
1,00
psch
02.__.02 zusätzliche Anfahrt zusätzliche An- und Abfahrt bei einer Baustellenunterbrechung bzw. für Umbauarbeiten, die nicht durch den Auftragnehmer zu vertreten sind. Die Position beinhaltet sämtliche Fahrkosten, Baustelleneinrichtung, Nebenkosten etc.
02.__.02
zusätzliche Anfahrt
E
1,00
St
02.__.03 Stundenlohnarbeiten Mittellohn Stundenlohnarbeiten als Mittellohn durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Ebenfalls enthalten sind Kosten für benötigte Kleingeräte und Werkzeuge - Bohrmaschine, Flex, Akkuschrauber u.ä., Standzeiten für benötigte KfZ - Mannschaftstransporter, Werkstattwagen o.ä. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.
02.__.03
Stundenlohnarbeiten Mittellohn
E
1,00
h