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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung
Der Bauherr plant auf dem Flurstück der Gemarkung Apen,
Flur 1, Flurstück 316/10, Dampfhammer Str. 8, 26689 Apen
den Neubau einer Gasabfüllhalle und Einlagerung eines
60.000l Tanks
Vorgesehen sind:
Der Neubau einer Gasabfüllhalle in Stahlkonstruktion auf
Betonfundament sowie die Einlagerung eines unterirdischen
Flüssiggastanks mit einem Volumen von 60.000 Litern
Vorgesehene Vertragsbedingungen
§ 1 Gegenstand des Vertrages
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer Bauleistungen am
Bauvorhaben
Dampfhammer Str. 8, 26689 Apen
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, den
Ausführungsplänen, der Statik, der Baugenehmigung und dessen Auflagen
sowie den ggf. vorhandenen Gutachten.
§ 2 Vertragsgrundlagen
Vertragsgrundlagen sind in nachstehender Reihenfolge:
Dieser Vertrag Auftrags-LV Baustellenordnung
VOB Teil B + C in der aktuell gültigen Fassung
DIN Normen, VDE Normen, ETB, UVV, DVGW
Die Baugenehmigung und deren Auflagen
Die geprüfte Statik
Das Bodengutachten
Das Brandschutzgutachten
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Vorbemerkungen
Die Ausführungspläne
Die Ausschreibungsunterlagen
Der Bauzeitenplan
Bei ggf. auftretenden Widersprüchlichkeiten gelten jeweils die oben
zuerst genannten Bedingungen.
Die Ausführung der Leistung hat gemäß dem allgemeinen Stand der Technik
zu erfolgen.
Die für die ausgeschriebenen Leistungen hinsichtlich Erstellung, Betrieb
und Nutzung maßgebenden Gesetze, Vorschriften, Regeln und Richtlinien
sind zu beachten.
Alle Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Textform.
Dem Auftragnehmer sind Inhalt, Art und Umfang der nach diesem Vertrag zu
erbringenden Leistungen und Lieferungen sowie die sonstigen
vertraglichen Verpflichtungen und alle für die Preisbildung
beeinflussenden Umstände bekannt.
Er hat sich vor Abschluss dieses Vertrages durch Einsichtnahme in die
Pläne und sonstigen Unterlagen gemäß Anlage sowie Besichtigung der
örtlichen Gegebenheiten ein genaues Bild über Art und Umfang der von ihm
zu erbringenden Leistung verschafft.
Er kann sich in keinem Fall darauf berufen, dass ihm Irrtümer oder
Fehler bei seiner Ermittlung unterlaufen sind oder einzelne Arbeiten
oder Lieferungen, die zu seinem Leistungsumfang gehören, besonders
aufgeführt sind.
Eine Abweichung vom vertraglich vereinbarten Leistungsstandard ist
unschädlich und stellt kein Mangel dar, wenn sie zu einer gleichwertigen
oder höherwertigen Leistung führt.
Der Ablauf der Arbeiten und die Zwischentermine sind rechtzeitig vor
Baubeginn mit dem Auftraggeber abzustimmen und durch den Auftragnehmer
einzuhalten.
Behinderungen, Erschwernisse und Stillstandzeiten aufgrund eines
eventuellen nicht kontinuierlichen Ablaufes der Arbeiten sind bei den
Einheitspreisen zu berücksichtigen.
§ 3 Vergütung
Der Auftragnehmer führt die Bauleistung zu den in der
Leistungsbeschreibung eingesetzten Preisen aus.
Gewährte Nachlässe und Skonti auf den Auftrag gelten auch für sämtliche
Nachträge.
Alle Kosten für die Baustelleneinrichtung sind mit den Einheitspreisen
abgegolten, sofern im Leistungsverzeichnis keine besonderen Positionen
ausgeworfen sind. Auch ohne die ausdrückliche Erwähnung sind alle
erforderlichen Vor- und Nebenarbeiten in den Leistungen enthalten.
Abweichend von § 2 Absatz 3 VOB - B gilt der vertragliche Einheitspreis
unabhängig vom im Vertrag vorgesehenen Mengenansatz.
Die Abrechnung erfolgt nach den Ausführungsplänen.
Die Leistungen sind aus den Zeichnungen zu ermitteln, soweit die
ausgeführten Leistungen diesen Zeichnungen entsprechen. Auf Anforderung
sind die Leistungen nach gemeinsamem örtlichem Aufmaß abzurechnen. Die
in der Leistungsbeschreibung angegebenen Massen sind für die
Endabrechnung nicht verbindlich. Hierfür kommt das geprüfte Aufmaß in
Frage. Eine Ermäßigung oder Erhöhung der Massen der einzelnen
Positionen, auch über 10 % hinaus, berechtigt den AN zu keiner Änderung
der Einheitspreise.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Der Auftragnehmer kann erstmals nach einem vollendeten Baufortschritt
von 20 % des Gesamtbaufortschritts eine Abschlagszahlung verlangen. Jede
weitere Abschlagszahlung kann jeweils nach Vollendung von weiteren 20 %
der Gesamtbauleistung verlangt werden. Die Höhe der Abschlagszahlung
orientiert sich an dem jeweils vollendeten Baufortschritt und liegt im
billigen Ermessen des Auftraggebers.
Bei den Abschlagszahlungen werden 10 % von der Rechnungssumme als
Sicherheitseinbehalt abgezogen. Alternativ ist eine Erfüllungsbürgschaft
in Höhe der Auftragssumme möglich.
Dem Auftraggeber wird mit Begleichung der verlangten Abschlagzahlung für
die damit berechneten Leistungen das Eigentum übertragen.
Sofern Skonto vereinbart wurde, sind sämtliche Zahlungen binnen 8 Tagen
skontierfähig.
Ansprüche auf Abschlagszahlungen werden binnen 21 Tagen nach Zugang der
Abschlagsrechnung fällig.
Der Anspruch auf Schlusszahlung wird alsbald nach Fertigstellung und
Schlussabnahme fällig, spätestens innerhalb von 60 Tagen nach Zugang der
Schlussrechnung.
Bei Fälligkeit der Schlussrechnung wird 5 % der brutto Rechnungssumme
als Gewährleistungseinbehalt abgezogen. Alternativ ist eine
Gewährleistungsbürgschaft möglich.
Bei Fälligkeit der Schlussrechnung werden die vertraglich vereinbarten
Nettoabzüge fällig.
§ 5 Sonderwünsche
Der Auftragnehmer wird Sonderwünsche des Auftraggebers berücksichtigen,
soweit er durch die Erbringung der von ihm geschuldeten Leistung nicht
beeinträchtigt wird. Auf Verlangen wird der Auftragnehmer nachweisen,
dass auch bei Sonderwünschen die Preisbasis dieses Vertrages eingehalten
wurde. Vor Ausführung ist eine schriftliche Beauftragung erforderlich.
§ 6 Ausführungstermine
Die Arbeiten sind gemäß dem beigefügten Bauzeitenplan zu beginnen und
abzuschließen. Hat der Auftragnehmer Bedenken die Termine nicht
einhalten zu können, so hat er dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
§ 7 Vertragsstrafe
Bei schuldhafter Überschreitung der Vertragstermine für den Beginn der
Bauausführung, für den Zwischentermin der Fertigstellung der 1. Baustufe
und für die Gesamtfertigstellung hat der Auftragnehmer Vertragsstrafe zu
zahlen. Die Vertragsstrafe beträgt für jeden Kalendertag der
schuldhaften Überschreitung
für den Zwischentermin 0,2 % der Auftragssumme für die betroffene
Teilleistung netto
für Beginn und Endtermin 0,2 % der Auftragssumme.
Die vorstehenden Vertragsstrafen sind auf insgesamt 5 % der
Auftragssumme netto begrenzt.
Der Auftragnehmer verwirkt ferner eine Vertragsstrafe, sofern er
notwendige bautechnische Nachweise nicht oder nicht rechtzeitig liefert
oder gegen sonstige Bestimmungen des Bauvertrages verstößt.
Die Geltendmachung weiterer Ansprüche durch den Auftraggeber bleiben
unberührt. Auf einen weitergehenden Schadensersatzanspruch wird die
verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
Bereits verwirkte Vertragsstrafen entfallen nicht durch die Vereinbarung
neuer Termine. Im Falle der Vereinbarung neuer Termine oder der
einvernehmlichen Fortschreibung von Vertragsterminen bei
Bauzeitverschiebungen gilt das Vertragsversprechen entsprechend für neue
Termine.
Eine einmal verwirkte Vertragsstrafe für den Beginn- oder den
Zwischentermin wird auf die nachfolgend verwirkten Vertragsstrafen für
weitere Zwischentermine oder den Fertigstellungstermin angerechnet.
Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, den Vorbehalt der Vertragsstrafe
bis zur Schlusszahlung geltend zu machen. Für die Geltendmachung der
Vertragsstrafe ist es ausreichend, wenn der Auftraggeber diese von der
Schlussrechnung in Abzug bringt.
§ 8 Abnahme
Der Auftragnehmer hat nach Fertigstellung seiner Leistung dies
unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Die Abnahme erfolgt förmlich gemäß § 12 VOB Teil B.
Werden gravierende Mängel festgestellt, so wird die Abnahme verweigert.
Werden lediglich geringe Mängel festgestellt, so wird dem Auftraggeber
eine angemessene Frist zur Nachbesserung eingeräumt.
Eine Konkludente Abnahme und Abnahme durch Ingebrauchnahme ist
ausgeschlossen.
Die Benutzung von Teilen einer baulichen Anlage zur Weiterführung der
Arbeiten gilt nicht als Abnahme.
§ 9 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre, für Abdichtungen gegen
Feuchtigkeit und Dächer 10 Jahre.
Für die Dauer der Gewährleistung wird ein Sicherheitseinbehalt von 5 %
der brutto Schlussrechnungssumme vereinbart. Sie kann unter
entsprechender Anwendung des § 632a Abs. 2 BGB durch Sicherheitsleistung
abgelöst werden.
§ 10 Personal
Der AN ist dazu verpflichtet ausschließlich Fachkräfte, die auch
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften unterwiesen sind auf der
Baustelle einzusetzen. Ebenfalls verpflichtet sich der AN über die Dauer
der Bauzeit einen festen Polier oder Vorarbeiter auf der Baustelle zu
belassen.
§ 11 Sub- und Nachunternehmer
Der Auftragnehmer wird nur leistungsfähige Sub- und Nachunternehmer
beschäftigen, die ihren Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt und den
Sozialversicherungsträger pünktlich nachkommen. Die Sub- und
Nachunternehmer sind zur Vorlage je einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
des Finanzamtes der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft
verpflichtet, soweit sie dem Auftraggeber nicht aus früheren Tätigkeiten
bekannt sind.
Der Auftragnehmer wird sich bemühen, Firmen aus dem Einzugsgebiet des
Bauortes zu beauftragen.
Nach Abschluss der Arbeiten erhält der Auftraggeber eine Liste mit der
vollständigen Bezeichnung und Adresse aller Sub- und Nachunternehmer.
Ich/Wir beabsichtige/n:
(____) keine
(____) die in der beigefügten Liste
aufgeführten Leistungen an Nachunternehmer zu übertragen.
Überträgt der Auftragnehmer Leistungen an Sub- und/oder Nachunternehmer,
haften Auftragnehmer und durch ihn beauftragte Dritte
gesamtschuldnerisch. Dem Auftragnehmer obliegt hierbei die Hauptpflicht.
Der Auftragnehmer tritt die Gewährleistungsansprüche, die ihm gegenüber
dem Sub- bzw. Nachunternehmer zustehen, an den Auftraggeber
erfüllungshalber ab. Die Inanspruchnahme des jeweiligen Schuldners
ungeachtet des geltend gemachten Anspruchs erfolgt nach Wahl des
Auftraggebers.
§ 12 Versicherung
Der Abschluss einer Bauwesenversicherung erfolgt durch den Auftraggeber.
Der Auftraggeber zieht dem Auftragnehmer hierfür pauschal 0,5% der
Auftragssumme Netto inklusive eventueller Nachträge von der
Schlussrechnung ab.
§ 13 Betriebsmittel und Pauschalen
Der Verbrauch von Wasser, Strom, Gas und Bauwasser wird pauschal
abgerechnet. Auch die Baubeschilderung sowie die Bauendreinigung werden
pauschal abgerechnet.
§ 14 Werbung / Werbeträger
Sofern der Auftragnehmer oder ein durch ihn beauftragter Dritter auf
oder im unmittelbaren Umfeld der Baustelle werbetechnische Einrichtungen
zu installieren wünscht, hat der dies dem Auftraggeber im Vorfeld
anzuzeigen.
Die mit der Werbemaßnahme verbundene Verkehrssicherungspflicht obliegt
dem Einrichter / Unterhalter der Werbemaßnahme. Im Zweifel obliegt sie
dem Auftragnehmer. Ein Anspruch auf Einrichtung besteht indes nicht.
§ 15 Entwicklungen während der Bauzeit
Tritt unmittelbar vor oder während der Planungs- und Bauzeit ein bis
dato unbekannter bausituativer Umstand oder eine in der Form noch nicht
hinreichend mit technischen Lösungsansätzen versehene Problemstellung
auf, und sind hierfür Entwicklungen notwendig ungeachtet ob diese
gemeinsam oder nur durch eine Partei geschaffen wurden gehen die
Ergebnisse sowie sämtliche damit verbundene Bestandteile und
Fortschritte in das Eigentum des Auftragsgebers über. Der Auftragnehmer
sowie sämtliche durch ihn mit der Entwicklungsarbeit beauftrage Dritte,
treten ihre Rechte an den Lösungsansätzen/Ergebnissen bereits jetzt an
den Auftraggeber ab. Sofern sich der Auftragnehmer eines Dritten zur
Lösung bedient, hat er diesem spätestens bei Beauftragung entsprechend
zu verpflichten.
§ 16 Geheimhaltungsvereinbarung
Sämtliche Dokumente, die der Auftragnehmer in Verbindung mit dem in § 1
genannten Bauvorhaben oder aus anderen Gründen von dem Auftraggeber
erhält, sind vertraulich zu behandeln. Der Auftragnehmer wird sämtliche
ihm zumutbaren Vorkehrungen treffen, um ein Zugriff Dritter oder eine
anderweitige Veröffentlichung oder Weitergabe zu verhindern.
Die Parteien vereinbaren überdies eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 %
der Auftragssumme je Verstoß für den Fall, dass der Auftragnehmer ohne
vorheriges Einverständnis des Auftraggebers öffentliche
Nachrichtenträger (Rundfunk, Fernsehen, Presse) über die Erteilung und
den Inhalt des Auftrags sowie den Baufortschritt oder die Fertigstellung
informiert.
§ 17 Datenschutz
Mit Unterzeichnung des Auftrags stimmt der Auftragnehmer der Weitergabe
von personenbezogenen Daten im Rahmen der Abwicklung des Bauprojektes an
Dritte zu.
§ 18 Dokumentation
Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet Änderungen gegenüber den
Ausführungsplänen zu dokumentieren. Alle Dokumentationsarten müssen
nachvollziehbar und lesbar sein.
§ 19 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist das
Amtsgericht Rotenburg (Wümme) bzw. das Landgericht Verden (Aller).
Gewerkspezifische Vorbemerkungen
1. Einrichten und Räumen der Baustelle sowie Vorhalten der Baustellen-
einrichtung einschl. der erforderlichen Geräte wird nicht gesondert
vergütet.
2. Für die Baustellensicherung ist der Bauleiter des Auftragnehmers
(AN) verantwortlich.
3. Kabel- und Leitungspläne hat sich der AN selbst zu beschaffen.
Werden bei den Bauarbeiten Leitungen beschädigt, hat der AN die
Reparatur unverzüglich selbst zu veranlassen und die
Reparaturkosten zu
tragen. Schäden sind dem AG unverzüglich mitzuteilen.
4. Die Abrechnung erfolgt nach örtlichem Aufmaß.
Alle Massen (Festmassen), Mengen und Stundenlohnarbeiten gelten zum
Nachweis. Die Stundenlohnnachweise sind binnen 48 Std. vorzulegen. Die
Aufmaße sind gemeinsam mit dem Bauleiter
des Planungsbüros
aufzustellen. Die Materialabfuhr ist dem Bauleiter rechtzeitig bekannt-
zugeben. Lieferscheine und Wiegekarten,
die für die spätere Abrechnung als Mengennachweis
erforderlich sind, müssen, soweit sich keine vom
Auftraggeber hierzu bevollmächtigten Person auf der Baustelle befindet,
spätestens 24 Std. nach der Materialanlieferung dem Bauleiter zur
Anerkennung vorgelegt werden.Bei der Abrechnung nach LKW-Aufmaß darf
höchstens bis Schottenoberkante geladen werden. Das Lieferdatum, die
Größe der Ladefläche, die Schottenhöhe, das polizeiliche Kenzeichen
des Fahrzeuges und der Name des
Fahrers sind auf dem Lieferschein
anzugeben.
5. Bestandteil aller Leistungen sind, auch wenn diese im
Text nicht einzeln aufgeführt werden:
a) die vollständige Lieferung der erforderlichen Baustoffe frei
Verwendungsstelle, sowie deren fach- und normgerechte
Verarbeitung.
b) die Beseitigung aller Verunreinigungen und Schäden, die im Zuge der
Baumaßnahme entstanden sind.
c) die Leistungen aller Nebenleistungen.
d) alle Maßnahmen, die zum Schutz aller vorhandenen Einrichtungen,wie
Grenzsteine, Wasserschieber, Schächte und dergl. erforderlich sind,
einschl. Sichern
vorhandener Leitungen und Kabel.
e) die Anfertigung und Lieferung der Verdichtungsnachweise.
6. Die Baufelder sind vom Auftragnehmer gemeinsam mit dem Bauleiter
abzustecken. Hierfür stellt der AG eine Fachkraft ab. Hilfspersonal,
Vermessungsgeräte und Hilfsmittel sind vom AN unentgeltlich und in
genügendem Umfang zur Verfügung zu stellen.
Die Leistung wird nicht gesondert vergütet.
7. Alle Arbeiten sind gem. der Ausführungsplanung durchzuführen.
Ausführungsmaße sind vor Arbeitsbeginn zu überprüfen. Unstimmigkeiten
sind dem AG sofort schriftlich mitzuteilen.
8. Arbeitsunterbrechungen und Ausführungen in Teilleistungenberechtigen
nicht zu Mehrforderungen.
9. Die Hinweise und Vorschriften von Materiallieferanten sind zu
berücksichtigen.
10. Bauschutt aus dem eingenen Gewerk ist täglich abzuräumen. Die
Schuttabfuhr ist Sache des AN.
11. Bei maschineller Verlegung der Betonpflastersteine sind halbe Steine
zu entfernen, und durch ganze Steine zu
ersetzen.
12. Das Anarbeiten der Pflasterflächen an schrägwinklige, gekrümmte
Flächen, wie Borde/Asphaltdecke/Gebäude etc., ist in
den Einheitspreisen mit einzurechnen. Fugenschnitt
wird für Pflaster nicht zusätzlich vergütet.
13. Spätestens bis zur Bauabnahme ist eine Dokumentationsmappe in
2-facher Ausfertigung zu übergeben, die mindestens
nachfolgende Unterlagen und Nachweise enthalten muss:
- Qualitäts- und Gütenachweise der eingesetzten Materialien
- Nachweis der Auftriebsicherheit für Rohre
- Nachweis über die Einhaltung der geforderten Verdichtungswerte für
die Fremd- und Eigenüberwachung
- Bautagebuch bzw. alle Tagesarbeitsberichte
- Zeichnungen mit der baubegleitenden lagermäßigen Einmessung
von Leitungsquerungen auf markante Punke und höhenmäßig auf HN
- Eignungsnachweise der eingebauten Materialien, Erdstoffe, etc.,
einschl. Sieblinen
- Protokolle und Fotos der Beweissicherung
- Am offenen Rohrgraben hergestellte Bestandspläne mit Höhenangaben
auf HN bezogen und die lagemäßige Einmessung auf Häuserecken bzw.
Höhenfestpunkte auf Gauß-Krüger-Koordinaten.
14. Der AN erstellt in Zusammenarbeit mit dem Bauleiter des Architekten
ein Nivellement des vorhandenen Geländes und ein Nivellement
nach Bodenabtrag. Die ermittelten Höhen gelten als
Grundlage für die Abrechnung. Bodenabtrag von mehr als 5
cm unter geplante Höhe und der demzufolge anfallende erhöhte
Bodeneinbau gehen zu Lasten des AN.
Baubeschreibung
01 Ausstattung
01
Ausstattung
01._.0010 Baustellen-WC Baustellen WC für die gesamte Bauzeit über vorhalten
und regelmäßig reinigen und Entsorgen lassen.
Miete ist für ca. 3 Monate einzukalkulieren
01._.0010
Baustellen-WC
1,00
Psch
01._.0020 Bauzaun liefern und aufstellen, h = 2,00 m Bauzaun auf unbefestigtem und befestigtem Untergrund,
aus Einzelelementen mit verzinktem Stahlrohrrahmen und
Vergitterung, mit Standfüßen, Zaunoberkante über
Oberfläche Gelände 2,00 m, Elemente fest miteinander
verbunden durch Verschraubung, liefern, aufstellen und
für die Dauer der vertraglichen Leistungen vorhalten,
abbauen.
Vorhaltedauer: 3 Monate
01._.0020
Bauzaun liefern und aufstellen, h = 2,00 m
E
65,00
m
01._.0030 Bauzaun Vorhalten Bauzaun wie vor Pos. über die Vorhaltezeit von 3 Monate
hinaus vorhalten und unterhalten. Außer den vollen
Monaten werden Teilzeiten nach Tagen zu 1/30 des
Einheitspreises abgerechnet.
Zaunhöhe: 2,00 m
01._.0030
Bauzaun Vorhalten
E
1,00
lfdm
01._.0040 Tor zweiflügelig für Bauzaun, b = 5,00 m Tor für Bauzaun, Breite bis 5,00 m, zweiflügelig,
verschließbar einschließlich Türschloss,
Schließzylinder bauseits.
Durchfahrtsbreite: bis ca. 5,00 m
Vorhaltezeit: 3 Monate
01._.0040
Tor zweiflügelig für Bauzaun, b = 5,00 m
E
1,00
Stk
01._.0050 Tor für Bauzaun Vorhalten Tor für Bauzaun wie vor Pos. über die Vorheltedauer von
3 Monate hinaus vorhalten und unterhalten. Außer den
vollen Monaten werden Teilzeiten nach Tagen zu 1/30 des
Einheitspreises abgerechnet.
Zaunhöhe: 2,00 m
01._.0050
Tor für Bauzaun Vorhalten
E
1,00
Stk
02 Erdarbeiten
02
Erdarbeiten
Das abgetragene Erdreich bestehend aus Oberboden mit
Grasnarbe sowie Boden unter Oberboden (Mutterboden)
wird gemäß Merkblatt LAGA PN 98 und DIN 19698-1²
getrennt untereinander in je 3 bis 5 Haufwerke der
größe von 300 bis 500 cbm auf dem Grundstück
zwischengelagert.
Der Auftragnehmer hat eine Probeentnahme der einzelnen
Haufwerke nach LGA PN 98 zur Feststellung von
physikalischen, chemischen und biologischen
Bestandteilen durchzuführen.
Gemäß des Ergebnisses der Probeentnahmen nach
LAGA-Liste wird das abgetragene Erdreich in Haufwerken
dementsprechend geladen, transportiert und fachgerecht
entsorgt.
Austauschböden
Als Austauschböden eignen sich frostsichere und gut
verdichtungsfähige Lockergesteine der Region mit = 7
Gew.-% Feinanteilen Korn-Ø = 0,06 mm (weitgestufte
Kies-Sand-Gemische) oder geeignetes, klassifiziertes
Recycling-Material.
Der Austauschboden ist gemäß DIN 18196 zu wählen (z.B
weitgestufte Sand-/ Kiesgemische, SW) und muss im
trockenem Zustand lagenweise verdichtet werden
(mindestens mitteldichte Lagerung). Ein
Lastabtragswinkel von nährungsweise 45° ist zu
berücksichtigen.
Lastplattendruckversuche
Die Lagerungsdichte des eingebrachten Austauschbodens
ist vor einer Überbauung mit einem geeignetem Verfahren
mittels Lastplattendruckversuchen zu überprüfen und
die Prüfprotokolle sind dem Bodengutachter vor
Baubeginn zur Freigabe vorzulegen.
Auf dem Planum für die Bodenplatte und die Fundamente
ist eine dynamische Proctordichte von 98% nachzuweisen
Tragfähigkeit Leitungsgräben
Beim Verfüllen von Leitungsgräben/Kanälen sollte in der
Baugrubensohle auf dem Planum mittels
Lastplattendruckversuch ein Verformungsmodul von Ev2 =
60 MN/qm (gilt nur für enggestuften Sand, Bodengruppe
SE) mit einem Verhältnis Ev2/Ev1 = 2,6 erreicht werden.
Der Verdichtungsgrad auf der Tragschicht darf 97 %
Proctordichte nicht unterschreiten.
Tragfähigkeit Planum
Auf dem Planum der Verkehrsflächen gilt als Nachweis
für eine ausreichende Tragfähigkeit ein
Ev2 - Wert = 45 MN/qm und ein Verdichtunghsverhältnis
von Ev2/Ev1 = 2,5.
Tragfähigkeit Frostschutzschicht
Auf der OK. Frostschutzschicht ist der Nachweis von
120 MN/qm nachzuweisen.
Tragfähigkeit Schottertragschicht
Auf der OK Tragschicht (Schottertragschicht) ist bei
einer Betonbauweise je nach Tragschichtaufbau ein
Verformungsmodul von 150 MN/qm gefordert.
Der Verdichtungsgrad auf der Tragschicht
(Schottertragschicht) darf 103% Proctordichte nicht
unterschreiten. dafür ist ein Verhältniswert Ev2/Ev1 =
2,2 mittels Lastplattendruckversuch nachzuweisen.
Die Kontrolle der Verdichtung bzw. der Tragfähigkeit
ist mit anerkanten Prüfverfahren vorzunehmen. Erst nach
dem Erreichen der geforderten Planumstragfähigkeit kann
die Ausführung des Oberbaues entsprechend der RStO 12
erfolgen.
Herstellung von Verkehrsflächen
Die Verkehrsflächen werden in Anlehnung an die gültigen
Vorschriften im Straßenbau entsprechned der RStO 12
(Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von
Verkehrsflächen), der ZTVE- StB 94/Ausgabe 2009
(Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und
Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau) und der
ZTVT- StB 95/Ausgabe 2002 (Zusätzliche Technische
Vertragsbedinungen und Richtlinien für Tragschichten im
Straßenbau) hergestellt.
Das abgetragene Erdreich bestehend aus Oberboden mit
02._.0010 Probeentnahme für Laboruntersuchnung nach LAGA Z Der Auftragnehmer hat eine Probe der einzelnen
Haufwerke nach LAGA M20 zur Feststellung von
physikalischen, chemischen und biologischen
Bestandteilen durchzuführen.
Nach dem Ergebnis der Untersuchung wird das abgetragene
Erdreich geladen, transportiert und fachgerecht
entsorgt.
Sollte gemäß Laboruntersuchung nach LAGA keine
Belastung vorliegen, wird der Boden gemäß
Leistungsbeschreibung entsorgt.
02._.0010
Probeentnahme für Laboruntersuchnung nach LAGA Z
E
1,00
Stk
02._.0020 Entsorgung von Boden aus Bodenaushub nach LAGA Z0 Entsorgung von Boden aus Bodenaushub mit einem
Zuordnungswert gemäß LAGA Z0, profilgerecht ausheben
mit geignetem Gerät laden, transportieren und auf einer
genehmigten Deponie entsorgen.
Deponiegebühren sind einzukalkulieren.
Unrat wie Steine und Wurzeln o.glw. vorher und während
der Arbeiten aussondern.
Das Abtragsgut wird Eigentum des AN.
02._.0020
Entsorgung von Boden aus Bodenaushub nach LAGA Z0
E
1,00
t
02._.0030 Entsorgung von Boden aus Bodenaushub nach LAGA Z 1.1-1.2 Entsorgung von Boden aus Bodenaushub mit einem
Zuordnungswert gemäß LAGA Z 1.1-1.2, profilgerecht
ausheben mit geignetem Gerät laden, transportieren und
auf einer genehmigten Deponie entsorgen.
Deponiegebühren sind einzukalkulieren.
Unrat wie Steine und Wurzeln o.glw. vorher und während
der Arbeiten aussondern.
Das Abtragsgut wird Eigentum des AN.
02._.0030
Entsorgung von Boden aus Bodenaushub nach LAGA Z 1.1-1.2
E
1,00
t
02._.0040 Entsorgung von Boden asu Bodenaushub nach LAGA Z 2 Entsorgung von Boden aus Bodenaushub mit einem
Zuordnungswert gemäß LAGA Z 2, profilgerecht ausheben
mit geignetem Gerät laden, transportieren und auf einer
genehmigten Deponie entsorgen.
Deponiegebühren sind einzukalkulieren.
Unrat wie Steine und Wurzeln o.glw. vorher und während
der Arbeiten aussondern.
Das Abtragsgut wird Eigentum des AN.
02._.0040
Entsorgung von Boden asu Bodenaushub nach LAGA Z 2
E
1,00
t
02._.0050 Oberboden abtragen und entsorgen i. M. 0,4 m Oberboden (ca. 0,40 m) gemäß DIN 1830 und minder
tragfähig, bautechnisch ungeeignet, fachgerecht und
profilgerecht ausheben, mit geignetem Gerät abtragen
und entsorgen.
02._.0050
Oberboden abtragen und entsorgen i. M. 0,4 m
140,00
m³
02._.0060 Oberboden abtragen und seitlich lagern i. M. 0,4 m Oberboden (ca. 0,4 m) abtragen und seitlich lagern zum
Wiedernutzung .
02._.0060
Oberboden abtragen und seitlich lagern i. M. 0,4 m
40,00
m³
02._.0070 Oberboden aus Pos. 01.00.0060 einbauen Oberboden aus Pos. 01.00.0060 als Mutterboden auf dem
Grundstück gemäß Zeichnung fördern und fachgerecht
einbauen.
Einbauhöhe bis 0,50 m profilgerecht, teilweise zwischen
Borden.
Förderweg bis 25 m
Bereich : Tankdeckung
Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle
zum Nachweis.
02._.0070
Oberboden aus Pos. 01.00.0060 einbauen
40,00
m³
02._.0080 Mehrabtrag von leicht lösbaren Böden abtragen und und entsorgen, i. M.
0,5 m Mehrabtrag von leicht lösbaren Böden, Feinsand gem.
Bodengutachten fachgerecht im gesamten Baufeld mit
geeignetem Gerät ohne den Untergrund in der
Beschaffenheit aufzuwühlen, abtragen und entsorgen.
Erdplanum in diesem Bereich nur mit geeignetem Gerät
profilieren, einschl. Feinplanum ± 2,00 cm.
Unrat wie Steine und Wurzeln o.glw. vorher und während
der Arbeiten aussondern.
Das Abtragsgut wird Eigentum des AN.
Baugrund: siehe Bodengutachten
Abtragshöhe bis 0,50 m
Bereich :
Halle
Neu Pflasterfläche
Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle
und gemäß Wiegeschein zum Nachweis.
Anmerkung
Kontrolle der Tragfähigkeit des planiertem
Untergrundes.
Erreicht der anstehende Boden im Planumsbereich mit
anerkanntem Prüfverfahren keinen Ev2 = Wert45 MN/m²
gemäß Bodengutachten, muss der Aushub um ca. 0,50 m
tiefer geführt werden und mit geeignetem Material
verfüllt und verdichtet werden.
Nach Anfüllung ist die Kontrolle der Verdichtung für
die Tragfähigkeit erneut mit dem Ev2 Wert = 45 MN/m²
durchzuführen und mit prüffähigem Nachweis (Protokoll)
zu dokumentiren.
Füllmaterial wird in gesonderter Pos. aufgeführt
02._.0080
Mehrabtrag von leicht lösbaren Böden abtragen und und entsorgen, i. M.
0,5 m
165,00
m³
02._.0090 Handaushub Handschachtung Handschachtung an besonders schwierigen Stellen oder
nachträgliche Handschachtungsarbeiten für Bodenaushub
nach Anordnung der örtlichen Bauleitung.
Bereich:
- Einlagerung Abscheider
- Verkehrsflächen
02._.0090
Handaushub Handschachtung
E
1,00
Std.
02._.0100 Lastplattendruckversuche nach DIN 18134 Lastplattendruckversuche nach DIN 18134 für
Kontrollprüfung von einem unabhängigen Prüflabor
durchführen zu lassen einschl. Bereitstellung
sämtlicher Geräte sowie Auswertung und Darstellung der
Messergebnisse in 2-facher Ausführung und des
Messortes.
Der Ev2 Wert muss gem. Bodengutachten > 45 MN/m²
betragen.
02._.0100
Lastplattendruckversuche nach DIN 18134
2,00
Stk
02._.0110 Erdbauvlies unterhalb der Frostschutzschicht Erdbauvlies unterhalb der Frostschutzschicht auf den
Höhenmäßig abgeschobenen Boden GRK 3, Gewicht
150g/m² unterhalb der Frostschutzschicht fachgerecht
mit der erforderlichen Überdeckung liefern und
einbauen.
Verlegung gemäß Herstellervorgaben.
Einbauort:
- Neu Pflasterfläche
Abgerechnet wird nach tatsächlich verbrauchtem Material
zum Nachweis und abgedeckte Fläche.
Angebotenes Fabrikat:
----------------------------------
(vom Bieter einzutragen)
02._.0110
Erdbauvlies unterhalb der Frostschutzschicht
80,00
m²
02._.0120 Frostschutzschicht auf zuvor aufgebrachtes Vlies Frostschutzschicht als frostsicheres und
verdichtungsfähiges Verfüllmeterial gemäß DIN 18315 und
ZTV/TL SoB-StB, Körnung 0-32 Bauklasse 3,2 gemäß
Bodengutachten im gesamten Baufeld liefern und mit
geeignetem Gerät gleichmäßig, lagenweise, höhen- und
profilgerecht einbauen und verdichten.
Planum für Sollhöhe ± 1,00 cm
Einbauhöhe im Mittel ca. 0,45 m
Bereiche:
-Neu Pflasterfläche
Die Kontrolle der Verdichtung und Tragfähigkeit im
Planum Ev2 Wert = 120 MN/m² und ein
Verdichtungsverhältnis von Ev2/Ev1 = 2,5 ist mit einem
Prüfzeugnis nachzuweisen.
Lastplattendruckversuche werden in gesonderter Position
aufgelistet.
Abgerechnet wird nach Auftragsprofilen und Wiegeschein
zum Nachweis.
Angebotenes Fabrikat:
.....................................................
(vom Bieter einzutragen)
Anmerkung:
Es gilt zu beachten, dass sich das Verbaumaterial bei
Pflasterarbeiten beim Verdichten nicht so sehr
verdichtet, dass die Kapillarität eingeschränkt oder
ganz ihre Sickerfähigkeit verliert.
- kein Kalkgestein zugelassen -
- nur Hartgesteine zugelassen -
02._.0120
Frostschutzschicht auf zuvor aufgebrachtes Vlies
36,00
m³
02._.0130 Lastplattendruckversuche nach DIN 18134 Lastplattendruckversuche nach DIN 18134 für
Kontrollprüfung von einem unabhängigen Prüflabor
durchführen zu lassen einschl. Bereitstellung
sämtlicher Geräte sowie Auswertung und Darstellung der
Messergebnisse in 2-facher Ausführung und des
Messortes.
Der Ev2 Wert muss gem. Bodengutachten > 120 MN/m²
betragen.
Bereich:
Auf Planum der Frostschutzschicht gemäß Bodengutachten
02._.0130
Lastplattendruckversuche nach DIN 18134
2,00
Stk
02._.0140 Schottertragschicht auf Frostschutzschicht Schottertragschicht nach ZTV SoB-StB, 0/32, Bauklasse
3,2 gemäß Bodengutachten auf die zuvor eingebrachte
Frostschutzschicht fachgerecht liefern und lagenweise
einbauen.
Verdichtungsgrad DPr mind. 103%, EV min 150 MN/m² aus
Mineralgemisch BI oder glw. Art einschl. Prüfzeugnis
liefern, einbauen und verdichten.
Schichtdicke i.M. ca. 0,30 m, in der vorgegebenen
Flächensteigung/-Neigung liefern und einbauen.
Lastplattendruckversuche werden in gesonderter Position
aufgelistet.
Einbauort:
- Neu Pflasterfläche
Abgerechnet wird nach Auftragsprofilen und Wiegeschein
zum Nachweis.
Angebotenes Fabrikat:
.......................................
(vom Bieter einzutragen)
Anmerkung:
Es gilt zu beachten, dass sich das Verbaumaterial bei
Pflasterarbeiten beim Verdichten nicht so sehr
verdichtet, dass die Kapillarität eingeschränkt oder
ganz ihre Sickerfähigkeit verliert.
- kein Kalkgestein zugelassen -
- nur Hartgesteine zugelassen -
02._.0140
Schottertragschicht auf Frostschutzschicht
24,00
m³
02._.0150 Lastplattendruckversuche nach DIN 18134 Lastplattendruckversuche nach DIN 18134 für
Kontrollprüfung von einem unabhängigen Prüflabor
durchführen zu lassen einschl. Bereitstellung
sämtlicher Geräte sowie Auswertung und Darstellung der
Messergebnisse in 2-facher Ausführung und des
Messortes.
Der Ev2 Wert muss gem. Bodengutachten > 150 MN/m²
betragen.
Bereich:
Auf Planum der Schottertragschicht gemäß Bodengutachten
02._.0150
Lastplattendruckversuche nach DIN 18134
2,00
Stk
02._.0160 Zulage Planum Schottertragschicht Zulage für das Feinplanum der Schottertragschicht d= 4
cm zum späteren Einbau der Betonfläche.
Bereich :
Neu Pflasterfläche
02._.0160
Zulage Planum Schottertragschicht
80,00
m²
02._.0170 Splitt-Naturstein auf Schottertragschicht Splitt- Naturstein auf zuvor aufgebrachte
Schottertragschicht mit Längs- und Querneigung liefern
und profilgerecht einbauen.
Planum für Sollhöhe ± 1,00 cm
Schichtdicke: 4,00 cm
Bereich :
Neu Pflasterfläche
02._.0170
Splitt-Naturstein auf Schottertragschicht
3,20
m³
02._.0180 Füllsand unter Bodenplatte Halle Füllsand unter Bodenplatte Halle mit kapillarbrechendem
Material nach Frostempfindlichkeitsklassen F1 liefern,
lagenweise einbauen und fachgerecht verdichten, inkl.
Grobplanung Verdichtungsgrad DPr mind. 103%, EV min
120MN/m² ohne bindige Beimischungen.
Schichtdicke bis ca. 0,55 m
Abgerechnet wird nach Auftragsprofilen und gemäß
Wiegeschein zum Nachweis.
02._.0180
Füllsand unter Bodenplatte Halle
125,00
m³
02._.0190 Lieferung und Einbau einer Mehrspatenhauseinführung Lieferung und Einbau einer Mehrspatenhauseinführung
(Kunststoff) inkl. sämtlicher erforderlicher
Zubehörteile (Dichtungen, Wanddurchführungen,
Verbindungselemente) zur Einführung von
Versorgungsleitungen (Wasser, Strom, Telekommunikation,
Gas) in das Gebäude, unter Einhaltung der relevanten
Normen und Vorschriften (z.B. DIN 18012, VDE).
02._.0190
Lieferung und Einbau einer Mehrspatenhauseinführung
1,00
Stk
03 Unterirdischer Tank
03
Unterirdischer Tank
03._.0010 Grube für denunterirdischen Tank ausheben Boden für Grube profilgerecht lösen und laden. Boden
wird Eigentum des AN und ist fachgerecht von der
Baustelle abzutranspotieren.
Bodenklasse 3
Länge und Breite der Grube, ca; 16,00 m x 5, m
Tiefe ca. 2 m
Einschließlich notwendigem Abböschen mit 60°
Böschungswinkel
03._.0010
Grube für denunterirdischen Tank ausheben
160,00
m³
03._.0020 offene Wasserhaltung für Tankeinlagerung Wasserhaltung für die Einlagerung von 1 Stück Tanks
gem. Zeichnung für die Baugrube, LxBxH ca. 16 x 5 x 2 m
Vorhaltezeit bis 1 Wochen
03._.0020
offene Wasserhaltung für Tankeinlagerung
1,00
psch
03._.0030 Verlängerung der Vorhaltezeit der offenen Wasserhaltung je angefangene Woche
03._.0030
Verlängerung der Vorhaltezeit der offenen Wasserhaltung
1,00
Wo
03._.0040 geschlossene Wasserhaltung für Tankeinlagerung Für den Einbau des unterirdischenTank ist eine
geschlossene Wasserhaltung mit einer Absenkungdes
Grundwaserstandes einzuplanen und fachgerecht
gemäß Herstellervorgaben durchzuführen. Die zur
Wasserhaltung erforderlichen Leitungen, Lanzen, Pumpen,
Motoren und sonstige Gerätschaften sind zu installieren
und mit einzukalkulieren, für die Zeit der
Wasserhaltung einschließlich des Bedienungspersonals
und der erforderlichen Betriebsstoffe vollumfänglich
vorzuhalten, inkl. Stromverbrauch für Pumpen und
Motoren und nach Beendigung der Bauarbeiten wieder
zurückzubauen und nach Beendigung der Bauarbeiten
wieder zurückzubauen.
Zur Vorbemessung der geschlossenen Wasserhaltung kann
eine mittlere Durchlässigkeit von etwa 5 x 10^-5m/s
gemäß Bodengutachten angenommen werden. Zur genauen
Ermittlung der tatsächlichen Durchlässigkeit empfiehlt
es sich mindestens einen Pumpversuch durchzuführen.
Aktuelle Grundwasserstände sind vor Beginn der Maßnahme
mittels Baggerschürfen zu ermiteln.
Die geschlossene Wasserhaltung ist bis zum fertigen
Einbau der unterirdischen Tanks inklusiv der
erforderlichen Verfüllarbeiten aufrechtzuerhalten.
Vorhaltezeit der Wasserhaltung bis 1 Wochen.
Die Wasserhaltung darf erst beendet werden, wenn das
Bauwerk über ein genügendes Eigengewicht verfügt, um
nicht durch statischen Auftrieb aufzuschwimmen.
Eigenschaften:
Einlagerungstanks: 1 Stk. / 30 m³
Länge der Baugrube unten: 16,00 m
Breite der Baugrube unten: 5,00 m
Tiefe der Baugrube: 2,00 m
Die Einholung einer wasserrechtlichen Genehmigung inkl.
aller erforderlichen Bescheinigungen zur
Grundwasserabsenkung
unterliegt dem Auftragnehmer und ist dem Auftraggeber
zur Vorlage vor Beginn der Arbeiten vorzulegen.
03._.0040
geschlossene Wasserhaltung für Tankeinlagerung
E
1,00
pau
03._.0050 Verlängerung der Vorhaltezeit der geschlossenen Wasserhaltung je angefangene Woche
03._.0050
Verlängerung der Vorhaltezeit der geschlossenen Wasserhaltung
E
1,00
Wo
03._.0060 Lastplattendruckversuch nach DIN 18134 Plattendruckversuch auf der Sandplanum nach DIN 18 134
für Kontrollprüfung von einem unabhängigen Prüflabor
durchführen zu lassen einschl. Bereitstellung
sämtlicher Geräte sowie Auswertung und Darstellung der
Messergebnisse und des Messortes.
Mindestwert 60 MN/m²
03._.0060
Lastplattendruckversuch nach DIN 18134
2,00
Stk
03._.0070 Uponalschacht (PP), DN 400 Schachtsystem DN/OD 400 gemäß DIN EN 13598
Schachtboden aus Polypropylen (PP) mit angeformten
KG-Anschlussmuffen mit Lippendichtring je Muffe,
glattwandiges Coex-Steigrohr aus Polyvinylchlorid
(PVC-U) liefern und unter Beachtung der DIN EN 1610
verlegen.
Angebotenes Fabrikat:
----------------------------------
(vom Bieter einzutragen.)
03._.0070
Uponalschacht (PP), DN 400
1,00
Stk
03._.0080 Drainageleitung DN 100 Drainageleitung aus flexiblem PVC-Rohr DN 100
Ausführung nach DIN 4095 gemäß Planung als
Drainageleitung, nach Angebe der Bauleitung. Im Bereich
der Erdtanks. Mit Gefälle im Arbeitsraum der Baugrube
liefern und fachgerecht verlegen, einschl. 20 cm
Ummantelung mit durchlässigem Sand.
03._.0080
Drainageleitung DN 100
42,00
m
03._.0090 Bauseitige Auftriebssicherung einbauen Bauseitige Fertigteil Auftriebssicherung aus Beton
einbauen
14*3*0,2 m
03._.0090
Bauseitige Auftriebssicherung einbauen
1,00
Stk
03._.0100 Auftriebssicherung aus Beton C 35/45 mit konstr. Bewehrung herstellen als Auftriebssicherung aus Beton C 35/45 mit
konstruktiver Bewehrung Q oder R 188 inkl. Einbau von
Ankerplatten mit Dübeln inkl. Schalung gem.
Detailzeichnung.
Maß : 14*3*0,2 m
03._.0100
Auftriebssicherung aus Beton C 35/45 mit konstr. Bewehrung
E
8,40
m³
03._.0110 Erdtank 60.000 Ltr. einlagern Bauseits gestellte Erdtanks in Baugrube einlagern.
Grubentiefe und Abmessungen prüfen, Erdtanks vom
Tieflader mit Autokran abladen, Standzeit des
Tiefladers von mehr als 1 Stunde gehen zu Lasten des
AN, Erdtanks mit Autokran in Baugrube gem.
Ausführungsplanung einlagern, einschl. Krangestellung.
Technische Daten Erdtank:
Nenninhalt: 60.000 Ltr.
Länge: 14,00 m
Durchmesser: 2,5 m
Gewicht ca 11 t
03._.0110
Erdtank 60.000 Ltr. einlagern
1,00
Stk
03._.0120 Wasserbefüllung des Tanks zur Auftriebssicherung während der Bauzeit zu ca. je
1/2 mit Wasser füllen.
30.000 l Wassermenge
03._.0120
Wasserbefüllung des Tanks
1,00
Psch
03._.0130 Steinfreier Sand für die Einlagerung des Erdtanks Sand mit Körnung bis 2 mm liefern für die Verfüllung
der Erdtanks lagenweise einbauen und verdichten.bis ca.
30 cm ü. OK Tankscheitel
03._.0130
Steinfreier Sand für die Einlagerung des Erdtanks
100,00
m³
03._.0140 Tank abpumpen Vorgenannte Auftriebsbefüllung durch Abpumpen der Tanks
nach Herstellung des Auflastbetons.
Wassermenge 30.000l
03._.0140
Tank abpumpen
1,00
Psch
04 Rohrleitungen
04
Rohrleitungen
04.1 Kabelzugrohr Erdarbeiten
04.1
Kabelzugrohr Erdarbeiten
04.2 Kabelzugrohr
04.2
Kabelzugrohr
04.3 Erdarbeiten Regenwasser
04.3
Erdarbeiten Regenwasser
04.4 Leitungsnetz Regenwasser
04.4
Leitungsnetz Regenwasser
04.5 Leitungsnetz Trinkwasser
04.5
Leitungsnetz Trinkwasser
05 Oberflächenbefestigung
05
Oberflächenbefestigung
05.1 Pflasterfläche
05.1
Pflasterfläche
05.2 Entwässerungrinne
05.2
Entwässerungrinne
06 Stundenlohnarbeiten
06
Stundenlohnarbeiten
0001 Vorbemerkung
[0001]
Vorbemerkung
E
06._.0010 Facharbeiterstunde Stundenlohnarbeiten eines Facharbeiters auf Anordnung
des AG ausführen. Die Verrechnungssätze für die
Arbeitskraft umfassen sämtliche Gehalts- und
Lohnnebenleistungen, sowie Zuschläge für Überstunden,
Nachts-, Sonntags- und Feiertagsarbeit.
Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Stunden
zum Nachweis.
06._.0010
Facharbeiterstunde
E
20,00
Std
06._.0020 Helferstunden Stundenlohnarbeiten eines Helfers auf Anordnung des AG
ausführen. Die Verrechnungssätze für die Arbeitskraft
umfassen sämtliche Gehalts- und Lohnnebenleistungen,
sowie Zuschläge für Überstunden, Nachts-, Sonntags- und
Feiertagsarbeit.
Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Stunden
zum Nachweis.
06._.0020
Helferstunden
E
20,00
Std
06._.0030 Vibrationswalze bis 5 to. Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des
AG auszuführen. Der Verrechnungssatz für das jeweilige
Baugerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den
Einsatz, insbesondere Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe,
Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal. Der
Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der
Einsatzfähigkeit auf der Baustelle.
Vibrationswalze bis 5 to.
Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten
Arbeitsstunden zum Nachweis.
06._.0030
Vibrationswalze bis 5 to.
E
15,00
Std
06._.0040 Flächenrüttler 0,75 - 1,3 to Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des
AG. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät
umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz
insbesondere Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe,
Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal. Der
Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der
Einsatzfähigkeit auf der Baustelle.
Flächenrüttler über 0,75 - 1,3 to.
Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten
Arbeitstunden zum Nachweis.
06._.0040
Flächenrüttler 0,75 - 1,3 to
E
10,00
Std
06._.0050 LKW ca. 10 to Nutzlasten Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des
AG. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät
umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz,
insbesondere Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe,
Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal. Der
Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der
Einsatzfähigkeit auf der Baustelle.
LKW u. Ladegerät, ca. 10 to Nutzlast.
Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten
Arbeitsstunden zum Nachweis.
06._.0050
LKW ca. 10 to Nutzlasten
E
15,00
Std
06._.0060 LKW ca. 5 to Nutzlasten Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des
AG. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät
umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz,
insbesondere Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe,
Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal. Der
Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der
Einsatzfähigkeit auf der Baustelle.
LKW u. Ladegerät, ca. 5 to Nutzlast.
Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten
Arbeitsstunden zum Nachweis.
06._.0060
LKW ca. 5 to Nutzlasten
E
15,00
Std
06._.0070 Kleinbagger bis 2,0 to Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des
AG. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät
umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz,
insbesondere Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe,
Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal. Der
Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der
Einsatzfähigkeit auf der Baustelle.
Kleinbager bis 2,0 to.
Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten
Arbeitsstunden zum Nachweis.
06._.0070
Kleinbagger bis 2,0 to
E
10,00
Std
06._.0080 Bagger Tieflöffel, 1,00 cbm Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des
AG. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät
umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz,
insbesondere Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe,
Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal. Der
Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der
Einsatzfähigkeit auf der Baustelle.
Bagger Tieflöffel, 1,00 cbm
Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten
Arbeitsstunden zum Nachweis.
06._.0080
Bagger Tieflöffel, 1,00 cbm
E
15,00
Std.
06._.0090 Radladerstunde, ca. 1,50 cbm Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des
AG. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät
umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz,
insbesondere Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe,
Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal. Der
Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der
Einsatzfähigkeit auf der Baustelle.
Radladerstunde, ca.1,50 cbm luftbereift.
Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten
Arbeitsstunden zum Nachweis.
06._.0090
Radladerstunde, ca. 1,50 cbm
E
10,00
Std
06._.0100 Radladerstunde, ca. 0,40 cbm Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des
AG. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät
umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz,
insbesondere Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe,
Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal. Der
Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der
Einsatzfähigkeit auf der Baustelle.
Radlader, ca. 0,40 cbm luftbereift.
Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten
Arbeitsstunden zum Nachweis.
06._.0100
Radladerstunde, ca. 0,40 cbm
E
10,00
Std
06._.0110 Revisionsunterlagen Erstellen der Revisionsunterlagen ( Bestandspläne) in
4-facher Ausführung. Die Zeichnungen sind mit allen
technischen und funktionellen Angaben versehen und
erfassen den Endstand der ausgeführten Arbeiten nach
der Abnahme, basierend auf der DIN 2425, Teil 4,
einschl. Vermessung auf der Grundbuchkarte.
bestehend aus:
Lageplan und Grundrißzeichnungen mit Kanal-, Kabel und
Rohrleitungsführung als DWG/DXF-Format als
Papierpausen, farbig angelegt Prüf-, Druck-, Spül-, und
Einweisungsprotokoll, Bedienungs- und
Wartungsanleitung, System und Schemazeichnungen.
Die Revisionsunterlagen sind jeweils in einem Ordner
mit Rücken-schild, Inhaltsverzeichnis, Register 1-xx zu
übergeben.
Die Revisionsunterlagen sind als solches zu
kennzeichnen und mit dem Firmennamen und mit dem Namen
des Revisors zu versehen.
06._.0110
Revisionsunterlagen
E
1,00
Stk
06._.0120 Revisionsunterlagen wie vor beschrieben, jedoch handschriftlich in die
Ausführungspläne eingetragen zur Übernahme durch den AG
und bauseitiger Erstellung der Bestandsplaner.
06._.0120
Revisionsunterlagen
E
1,00
Stk