Erd- und Tiefbauarbeiten
Apen- Neubau einer Gasabfüllhalle
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung Der Bauherr plant auf dem Flurstück der Gemarkung Apen, Flur 1, Flurstück 316/10, Dampfhammer Str. 8, 26689 Apen den Neubau einer Gasabfüllhalle und Einlagerung eines 60.000l Tanks Vorgesehen sind: Der Neubau einer Gasabfüllhalle in Stahlkonstruktion auf Betonfundament sowie die Einlagerung eines unterirdischen Flüssiggastanks mit einem Volumen von 60.000 Litern Vorgesehene Vertragsbedingungen § 1 Gegenstand des Vertrages Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer Bauleistungen am Bauvorhaben Dampfhammer Str. 8, 26689 Apen Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, den Ausführungsplänen, der Statik, der Baugenehmigung und dessen Auflagen sowie den ggf. vorhandenen Gutachten. § 2 Vertragsgrundlagen Vertragsgrundlagen sind in nachstehender Reihenfolge: Dieser Vertrag Auftrags-LV Baustellenordnung VOB Teil B + C in der aktuell gültigen Fassung DIN Normen, VDE Normen, ETB, UVV, DVGW Die Baugenehmigung und deren Auflagen Die geprüfte Statik Das Bodengutachten Das Brandschutzgutachten Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Vorbemerkungen Die Ausführungspläne Die Ausschreibungsunterlagen Der Bauzeitenplan Bei ggf. auftretenden Widersprüchlichkeiten gelten jeweils die oben zuerst genannten Bedingungen. Die Ausführung der Leistung hat gemäß dem allgemeinen Stand der Technik zu erfolgen. Die für die ausgeschriebenen Leistungen hinsichtlich Erstellung, Betrieb und Nutzung maßgebenden Gesetze, Vorschriften, Regeln und Richtlinien sind zu beachten. Alle Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dem Auftragnehmer sind Inhalt, Art und Umfang der nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen und Lieferungen sowie die sonstigen vertraglichen Verpflichtungen und alle für die Preisbildung beeinflussenden Umstände bekannt. Er hat sich vor Abschluss dieses Vertrages durch Einsichtnahme in die Pläne und sonstigen Unterlagen gemäß Anlage sowie Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten ein genaues Bild über Art und Umfang der von ihm zu erbringenden Leistung verschafft. Er kann sich in keinem Fall darauf berufen, dass ihm Irrtümer oder Fehler bei seiner Ermittlung unterlaufen sind oder einzelne Arbeiten oder Lieferungen, die zu seinem Leistungsumfang gehören, besonders aufgeführt sind. Eine Abweichung vom vertraglich vereinbarten Leistungsstandard ist unschädlich und stellt kein Mangel dar, wenn sie zu einer gleichwertigen oder höherwertigen Leistung führt. Der Ablauf der Arbeiten und die Zwischentermine sind rechtzeitig vor Baubeginn mit dem Auftraggeber abzustimmen und durch den Auftragnehmer einzuhalten. Behinderungen, Erschwernisse und Stillstandzeiten aufgrund eines eventuellen nicht kontinuierlichen Ablaufes der Arbeiten sind bei den Einheitspreisen zu berücksichtigen. § 3 Vergütung Der Auftragnehmer führt die Bauleistung zu den in der Leistungsbeschreibung eingesetzten Preisen aus. Gewährte Nachlässe und Skonti auf den Auftrag gelten auch für sämtliche Nachträge. Alle Kosten für die Baustelleneinrichtung sind mit den Einheitspreisen abgegolten, sofern im Leistungsverzeichnis keine besonderen Positionen ausgeworfen sind. Auch ohne die ausdrückliche Erwähnung sind alle erforderlichen Vor- und Nebenarbeiten in den Leistungen enthalten. Abweichend von § 2 Absatz 3 VOB - B gilt der vertragliche Einheitspreis unabhängig vom im Vertrag vorgesehenen Mengenansatz. Die Abrechnung erfolgt nach den Ausführungsplänen. Die Leistungen sind aus den Zeichnungen zu ermitteln, soweit die ausgeführten Leistungen diesen Zeichnungen entsprechen. Auf Anforderung sind die Leistungen nach gemeinsamem örtlichem Aufmaß abzurechnen. Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Massen sind für die Endabrechnung nicht verbindlich. Hierfür kommt das geprüfte Aufmaß in Frage. Eine Ermäßigung oder Erhöhung der Massen der einzelnen Positionen, auch über 10 % hinaus, berechtigt den AN zu keiner Änderung der Einheitspreise. § 4 Zahlungsbedingungen Der Auftragnehmer kann erstmals nach einem vollendeten Baufortschritt von 20 % des Gesamtbaufortschritts eine Abschlagszahlung verlangen. Jede weitere Abschlagszahlung kann jeweils nach Vollendung von weiteren 20 % der Gesamtbauleistung verlangt werden. Die Höhe der Abschlagszahlung orientiert sich an dem jeweils vollendeten Baufortschritt und liegt im billigen Ermessen des Auftraggebers. Bei den Abschlagszahlungen werden 10 % von der Rechnungssumme als Sicherheitseinbehalt abgezogen. Alternativ ist eine Erfüllungsbürgschaft in Höhe der Auftragssumme möglich. Dem Auftraggeber wird mit Begleichung der verlangten Abschlagzahlung für die damit berechneten Leistungen das Eigentum übertragen. Sofern Skonto vereinbart wurde, sind sämtliche Zahlungen binnen 8 Tagen skontierfähig. Ansprüche auf Abschlagszahlungen werden binnen 21 Tagen nach Zugang der Abschlagsrechnung fällig. Der Anspruch auf Schlusszahlung wird alsbald nach Fertigstellung und Schlussabnahme fällig, spätestens innerhalb von 60 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung. Bei Fälligkeit der Schlussrechnung wird 5 % der brutto Rechnungssumme als Gewährleistungseinbehalt abgezogen. Alternativ ist eine Gewährleistungsbürgschaft möglich. Bei Fälligkeit der Schlussrechnung werden die vertraglich vereinbarten Nettoabzüge fällig. § 5 Sonderwünsche Der Auftragnehmer wird Sonderwünsche des Auftraggebers berücksichtigen, soweit er durch die Erbringung der von ihm geschuldeten Leistung nicht beeinträchtigt wird. Auf Verlangen wird der Auftragnehmer nachweisen, dass auch bei Sonderwünschen die Preisbasis dieses Vertrages eingehalten wurde. Vor Ausführung ist eine schriftliche Beauftragung erforderlich. § 6 Ausführungstermine Die Arbeiten sind gemäß dem beigefügten Bauzeitenplan zu beginnen und abzuschließen. Hat der Auftragnehmer Bedenken die Termine nicht einhalten zu können, so hat er dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen. § 7 Vertragsstrafe Bei schuldhafter Überschreitung der Vertragstermine für den Beginn der Bauausführung, für den Zwischentermin der Fertigstellung der 1. Baustufe und für die Gesamtfertigstellung hat der Auftragnehmer Vertragsstrafe zu zahlen. Die Vertragsstrafe beträgt für jeden Kalendertag der schuldhaften Überschreitung für den Zwischentermin 0,2 % der Auftragssumme für die betroffene Teilleistung netto für Beginn und Endtermin 0,2 % der Auftragssumme. Die vorstehenden Vertragsstrafen sind auf insgesamt 5 % der Auftragssumme netto begrenzt. Der Auftragnehmer verwirkt ferner eine Vertragsstrafe, sofern er notwendige bautechnische Nachweise nicht oder nicht rechtzeitig liefert oder gegen sonstige Bestimmungen des Bauvertrages verstößt. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche durch den Auftraggeber bleiben unberührt. Auf einen weitergehenden Schadensersatzanspruch wird die verwirkte Vertragsstrafe angerechnet. Bereits verwirkte Vertragsstrafen entfallen nicht durch die Vereinbarung neuer Termine. Im Falle der Vereinbarung neuer Termine oder der einvernehmlichen Fortschreibung von Vertragsterminen bei Bauzeitverschiebungen gilt das Vertragsversprechen entsprechend für neue Termine. Eine einmal verwirkte Vertragsstrafe für den Beginn- oder den Zwischentermin wird auf die nachfolgend verwirkten Vertragsstrafen für weitere Zwischentermine oder den Fertigstellungstermin angerechnet. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, den Vorbehalt der Vertragsstrafe bis zur Schlusszahlung geltend zu machen. Für die Geltendmachung der Vertragsstrafe ist es ausreichend, wenn der Auftraggeber diese von der Schlussrechnung in Abzug bringt. § 8 Abnahme Der Auftragnehmer hat nach Fertigstellung seiner Leistung dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Abnahme erfolgt förmlich gemäß § 12 VOB Teil B. Werden gravierende Mängel festgestellt, so wird die Abnahme verweigert. Werden lediglich geringe Mängel festgestellt, so wird dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Nachbesserung eingeräumt. Eine Konkludente Abnahme und Abnahme durch Ingebrauchnahme ist ausgeschlossen. Die Benutzung von Teilen einer baulichen Anlage zur Weiterführung der Arbeiten gilt nicht als Abnahme. § 9 Gewährleistung Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre, für Abdichtungen gegen Feuchtigkeit und Dächer 10 Jahre. Für die Dauer der Gewährleistung wird ein Sicherheitseinbehalt von 5 % der brutto Schlussrechnungssumme vereinbart. Sie kann unter entsprechender Anwendung des § 632a Abs. 2 BGB durch Sicherheitsleistung abgelöst werden. § 10 Personal Der AN ist dazu verpflichtet ausschließlich Fachkräfte, die auch entsprechend den gesetzlichen Vorschriften unterwiesen sind auf der Baustelle einzusetzen. Ebenfalls verpflichtet sich der AN über die Dauer der Bauzeit einen festen Polier oder Vorarbeiter auf der Baustelle zu belassen. § 11 Sub- und Nachunternehmer Der Auftragnehmer wird nur leistungsfähige Sub- und Nachunternehmer beschäftigen, die ihren Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt und den Sozialversicherungsträger pünktlich nachkommen. Die Sub- und Nachunternehmer sind zur Vorlage je einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft verpflichtet, soweit sie dem Auftraggeber nicht aus früheren Tätigkeiten bekannt sind. Der Auftragnehmer wird sich bemühen, Firmen aus dem Einzugsgebiet des Bauortes zu beauftragen. Nach Abschluss der Arbeiten erhält der Auftraggeber eine Liste mit der vollständigen Bezeichnung und Adresse aller Sub- und Nachunternehmer. Ich/Wir beabsichtige/n: (____)           keine (____)           die in der beigefügten Liste aufgeführten Leistungen an Nachunternehmer zu übertragen. Überträgt der Auftragnehmer Leistungen an Sub- und/oder Nachunternehmer, haften Auftragnehmer und durch ihn beauftragte Dritte gesamtschuldnerisch. Dem Auftragnehmer obliegt hierbei die Hauptpflicht. Der Auftragnehmer tritt die Gewährleistungsansprüche, die ihm gegenüber dem Sub- bzw. Nachunternehmer zustehen, an den Auftraggeber erfüllungshalber ab. Die Inanspruchnahme des jeweiligen Schuldners ungeachtet des geltend gemachten Anspruchs  erfolgt nach Wahl des Auftraggebers. § 12 Versicherung Der Abschluss einer Bauwesenversicherung erfolgt durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber zieht dem Auftragnehmer hierfür pauschal 0,5% der Auftragssumme Netto inklusive eventueller Nachträge von der Schlussrechnung ab. § 13 Betriebsmittel und Pauschalen Der Verbrauch von Wasser, Strom, Gas und Bauwasser wird pauschal abgerechnet. Auch die Baubeschilderung sowie die Bauendreinigung werden pauschal abgerechnet. § 14 Werbung / Werbeträger Sofern der Auftragnehmer oder ein durch ihn beauftragter Dritter auf oder im unmittelbaren Umfeld der Baustelle werbetechnische Einrichtungen zu installieren wünscht, hat der dies dem Auftraggeber im Vorfeld anzuzeigen. Die mit der Werbemaßnahme verbundene Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Einrichter / Unterhalter der Werbemaßnahme. Im Zweifel obliegt sie dem Auftragnehmer. Ein Anspruch auf Einrichtung besteht indes nicht. § 15 Entwicklungen während der Bauzeit Tritt unmittelbar vor oder während der Planungs- und Bauzeit ein bis dato unbekannter bausituativer Umstand oder eine in der Form noch nicht hinreichend mit technischen Lösungsansätzen versehene Problemstellung auf, und sind hierfür Entwicklungen notwendig  ungeachtet ob diese gemeinsam oder nur durch eine Partei geschaffen wurden  gehen die Ergebnisse sowie sämtliche damit verbundene Bestandteile und Fortschritte in das Eigentum des Auftragsgebers über. Der Auftragnehmer sowie sämtliche durch ihn mit der Entwicklungsarbeit beauftrage Dritte, treten ihre Rechte an den Lösungsansätzen/Ergebnissen bereits jetzt an den Auftraggeber ab. Sofern sich der Auftragnehmer eines Dritten zur Lösung bedient, hat er diesem spätestens bei Beauftragung entsprechend zu verpflichten. § 16 Geheimhaltungsvereinbarung Sämtliche Dokumente, die der Auftragnehmer in Verbindung mit dem in § 1 genannten Bauvorhaben oder aus anderen Gründen von dem Auftraggeber erhält, sind vertraulich zu behandeln. Der Auftragnehmer wird sämtliche ihm zumutbaren Vorkehrungen treffen, um ein Zugriff Dritter oder eine anderweitige Veröffentlichung oder Weitergabe zu verhindern. Die Parteien vereinbaren überdies eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme je Verstoß für den Fall, dass der Auftragnehmer ohne vorheriges Einverständnis des Auftraggebers öffentliche Nachrichtenträger (Rundfunk, Fernsehen, Presse) über die Erteilung und den Inhalt des Auftrags sowie den Baufortschritt oder die Fertigstellung informiert. § 17 Datenschutz Mit Unterzeichnung des Auftrags stimmt der Auftragnehmer der Weitergabe von personenbezogenen Daten im Rahmen der Abwicklung des Bauprojektes an Dritte zu. § 18 Dokumentation Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet Änderungen gegenüber den Ausführungsplänen zu dokumentieren. Alle Dokumentationsarten müssen nachvollziehbar und lesbar sein. § 19 Gerichtsstand Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist das Amtsgericht Rotenburg (Wümme) bzw. das Landgericht Verden (Aller). Gewerkspezifische Vorbemerkungen 1.  Einrichten und Räumen der Baustelle sowie Vorhalten der Baustellen- einrichtung einschl. der erforderlichen Geräte wird nicht gesondert vergütet. 2.  Für die Baustellensicherung ist der Bauleiter des Auftragnehmers (AN)   verantwortlich. 3.  Kabel- und Leitungspläne hat sich der AN selbst zu beschaffen.   Werden bei den Bauarbeiten Leitungen beschädigt, hat der AN die           Reparatur unverzüglich selbst zu veranlassen und die Reparaturkosten zu           tragen. Schäden sind dem AG unverzüglich mitzuteilen. 4. Die Abrechnung erfolgt nach örtlichem Aufmaß.   Alle Massen (Festmassen), Mengen und Stundenlohnarbeiten gelten zum   Nachweis. Die Stundenlohnnachweise sind binnen 48 Std. vorzulegen. Die    Aufmaße sind gemeinsam mit dem Bauleiter des Planungsbüros aufzustellen. Die Materialabfuhr ist dem Bauleiter rechtzeitig bekannt-    zugeben. Lieferscheine und Wiegekarten, die für die spätere Abrechnung als    Mengennachweis erforderlich sind, müssen, soweit sich keine vom Auftraggeber hierzu bevollmächtigten Person auf der Baustelle befindet,   spätestens 24 Std. nach der Materialanlieferung dem Bauleiter zur   Anerkennung vorgelegt werden.Bei der Abrechnung nach LKW-Aufmaß darf   höchstens bis Schottenoberkante geladen werden. Das Lieferdatum, die   Größe der Ladefläche, die Schottenhöhe, das polizeiliche Kenzeichen des    Fahrzeuges und der Name des Fahrers sind auf dem Lieferschein anzugeben. 5.   Bestandteil aller Leistungen sind, auch wenn diese im Text nicht einzeln    aufgeführt werden: a)  die vollständige Lieferung der erforderlichen Baustoffe frei   Verwendungsstelle, sowie deren fach- und normgerechte Verarbeitung. b)   die Beseitigung aller Verunreinigungen und Schäden, die im Zuge der    Baumaßnahme entstanden sind. c)  die Leistungen aller Nebenleistungen. d)  alle Maßnahmen, die zum Schutz aller vorhandenen Einrichtungen,wie   Grenzsteine, Wasserschieber, Schächte und dergl. erforderlich sind, einschl.   Sichern vorhandener Leitungen und Kabel. e)  die Anfertigung und Lieferung der Verdichtungsnachweise. 6. Die Baufelder sind vom Auftragnehmer gemeinsam mit dem Bauleiter abzustecken. Hierfür stellt der AG eine Fachkraft ab. Hilfspersonal,   Vermessungsgeräte und Hilfsmittel sind vom AN unentgeltlich und in   genügendem Umfang zur Verfügung zu stellen.   Die Leistung wird nicht gesondert vergütet. 7.  Alle Arbeiten sind gem. der Ausführungsplanung durchzuführen. Ausführungsmaße sind vor Arbeitsbeginn zu überprüfen. Unstimmigkeiten sind dem AG sofort schriftlich mitzuteilen. 8.  Arbeitsunterbrechungen und Ausführungen in Teilleistungenberechtigen nicht  zu Mehrforderungen. 9.  Die Hinweise und Vorschriften von Materiallieferanten sind zu berücksichtigen. 10.  Bauschutt aus dem eingenen Gewerk ist täglich abzuräumen. Die Schuttabfuhr ist Sache des AN. 11. Bei maschineller Verlegung der Betonpflastersteine sind halbe Steine zu   entfernen, und durch ganze Steine zu ersetzen. 12. Das Anarbeiten der Pflasterflächen an schrägwinklige, gekrümmte Flächen,   wie Borde/Asphaltdecke/Gebäude etc., ist in den Einheitspreisen mit    einzurechnen. Fugenschnitt wird für Pflaster nicht zusätzlich vergütet. 13. Spätestens bis zur Bauabnahme ist eine Dokumentationsmappe in 2-facher   Ausfertigung zu übergeben, die mindestens nachfolgende Unterlagen und   Nachweise enthalten muss:    - Qualitäts- und Gütenachweise der eingesetzten Materialien    - Nachweis der Auftriebsicherheit für Rohre    - Nachweis über die Einhaltung der geforderten Verdichtungswerte für      die Fremd- und Eigenüberwachung    - Bautagebuch bzw. alle Tagesarbeitsberichte    - Zeichnungen mit der baubegleitenden lagermäßigen Einmessung      von Leitungsquerungen auf markante Punke und höhenmäßig auf HN    - Eignungsnachweise der eingebauten Materialien, Erdstoffe, etc.,      einschl. Sieblinen    - Protokolle und Fotos der Beweissicherung    - Am offenen Rohrgraben hergestellte Bestandspläne mit Höhenangaben      auf HN bezogen und die lagemäßige Einmessung auf Häuserecken bzw.      Höhenfestpunkte auf Gauß-Krüger-Koordinaten. 14.  Der AN erstellt in Zusammenarbeit mit dem Bauleiter des Architekten ein    Nivellement des vorhandenen Geländes und ein Nivellement nach     Bodenabtrag. Die ermittelten Höhen gelten als Grundlage für die     Abrechnung. Bodenabtrag von mehr als 5 cm unter geplante Höhe und der    demzufolge anfallende erhöhte Bodeneinbau gehen zu Lasten des AN.
Baubeschreibung
01 Ausstattung
01
Ausstattung
01._.0010 Baustellen-WC Baustellen WC für die gesamte Bauzeit über vorhalten und regelmäßig reinigen und Entsorgen lassen. Miete ist für ca. 3  Monate einzukalkulieren
01._.0010
Baustellen-WC
1,00
Psch
01._.0020 Bauzaun liefern und aufstellen, h = 2,00 m Bauzaun auf unbefestigtem und befestigtem Untergrund, aus Einzelelementen mit verzinktem Stahlrohrrahmen und Vergitterung, mit Standfüßen, Zaunoberkante über Oberfläche Gelände 2,00 m, Elemente fest miteinander verbunden durch Verschraubung, liefern, aufstellen und für die Dauer der vertraglichen Leistungen vorhalten, abbauen. Vorhaltedauer: 3 Monate
01._.0020
Bauzaun liefern und aufstellen, h = 2,00 m
E
65,00
m
01._.0030 Bauzaun Vorhalten Bauzaun wie vor Pos. über die Vorhaltezeit von 3 Monate hinaus vorhalten und unterhalten. Außer den vollen Monaten werden Teilzeiten nach Tagen zu 1/30 des Einheitspreises abgerechnet. Zaunhöhe: 2,00 m
01._.0030
Bauzaun Vorhalten
E
1,00
lfdm
01._.0040 Tor zweiflügelig für Bauzaun, b = 5,00 m Tor für Bauzaun, Breite bis 5,00 m, zweiflügelig, verschließbar einschließlich Türschloss, Schließzylinder bauseits. Durchfahrtsbreite: bis ca. 5,00 m Vorhaltezeit: 3 Monate
01._.0040
Tor zweiflügelig für Bauzaun, b = 5,00 m
E
1,00
Stk
01._.0050 Tor für Bauzaun Vorhalten Tor für Bauzaun wie vor Pos. über die Vorheltedauer von 3 Monate hinaus vorhalten und unterhalten. Außer den vollen Monaten werden Teilzeiten nach Tagen zu 1/30 des Einheitspreises abgerechnet. Zaunhöhe: 2,00 m
01._.0050
Tor für Bauzaun Vorhalten
E
1,00
Stk
02 Erdarbeiten
02
Erdarbeiten
Das abgetragene Erdreich bestehend aus Oberboden mit Grasnarbe sowie Boden unter Oberboden (Mutterboden) wird gemäß Merkblatt LAGA PN 98 und DIN 19698-1² getrennt untereinander in je 3 bis 5 Haufwerke der größe von 300 bis 500 cbm auf dem Grundstück zwischengelagert. Der Auftragnehmer hat eine Probeentnahme der einzelnen Haufwerke nach LGA PN 98 zur Feststellung von physikalischen, chemischen und biologischen Bestandteilen durchzuführen. Gemäß des Ergebnisses der Probeentnahmen nach LAGA-Liste wird das abgetragene Erdreich in Haufwerken dementsprechend geladen, transportiert und fachgerecht entsorgt. Austauschböden Als Austauschböden eignen sich frostsichere und gut verdichtungsfähige Lockergesteine der Region mit = 7 Gew.-% Feinanteilen Korn-Ø = 0,06 mm (weitgestufte Kies-Sand-Gemische) oder geeignetes, klassifiziertes Recycling-Material. Der Austauschboden ist gemäß DIN 18196 zu wählen (z.B weitgestufte Sand-/ Kiesgemische, SW) und muss im trockenem Zustand lagenweise verdichtet werden (mindestens mitteldichte Lagerung). Ein Lastabtragswinkel von nährungsweise 45° ist zu berücksichtigen. Lastplattendruckversuche Die Lagerungsdichte des eingebrachten Austauschbodens ist vor einer Überbauung mit einem geeignetem Verfahren mittels Lastplattendruckversuchen zu überprüfen und die Prüfprotokolle sind dem Bodengutachter vor Baubeginn zur Freigabe vorzulegen. Auf dem Planum für die Bodenplatte und die Fundamente ist eine dynamische Proctordichte von 98% nachzuweisen Tragfähigkeit Leitungsgräben Beim Verfüllen von Leitungsgräben/Kanälen sollte in der Baugrubensohle auf dem Planum mittels Lastplattendruckversuch ein Verformungsmodul von Ev2 = 60 MN/qm (gilt nur für enggestuften Sand, Bodengruppe SE) mit einem Verhältnis Ev2/Ev1 = 2,6 erreicht werden. Der Verdichtungsgrad auf der Tragschicht darf 97 % Proctordichte nicht unterschreiten. Tragfähigkeit Planum Auf dem Planum der Verkehrsflächen gilt als Nachweis für eine ausreichende Tragfähigkeit ein Ev2 - Wert = 45 MN/qm und ein Verdichtunghsverhältnis von Ev2/Ev1 = 2,5. Tragfähigkeit Frostschutzschicht Auf der OK. Frostschutzschicht ist der Nachweis von 120 MN/qm nachzuweisen. Tragfähigkeit Schottertragschicht Auf der OK Tragschicht (Schottertragschicht) ist bei einer Betonbauweise je nach Tragschichtaufbau ein Verformungsmodul von 150 MN/qm gefordert. Der Verdichtungsgrad auf der Tragschicht (Schottertragschicht) darf 103% Proctordichte nicht unterschreiten. dafür ist ein Verhältniswert Ev2/Ev1 = 2,2 mittels Lastplattendruckversuch nachzuweisen. Die Kontrolle der Verdichtung  bzw. der Tragfähigkeit ist mit anerkanten Prüfverfahren vorzunehmen. Erst nach dem Erreichen der geforderten Planumstragfähigkeit kann die Ausführung des Oberbaues entsprechend der RStO 12 erfolgen. Herstellung von Verkehrsflächen Die Verkehrsflächen werden in Anlehnung an die gültigen Vorschriften im Straßenbau entsprechned der RStO 12 (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen), der ZTVE- StB 94/Ausgabe 2009 (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau) und der ZTVT- StB 95/Ausgabe 2002 (Zusätzliche Technische Vertragsbedinungen und Richtlinien für Tragschichten im Straßenbau) hergestellt.
Das abgetragene Erdreich bestehend aus Oberboden mit
02._.0010 Probeentnahme für Laboruntersuchnung nach LAGA Z Der Auftragnehmer hat eine Probe der einzelnen Haufwerke nach LAGA M20 zur Feststellung von physikalischen, chemischen und biologischen Bestandteilen durchzuführen. Nach dem Ergebnis der Untersuchung wird das abgetragene Erdreich geladen, transportiert und fachgerecht entsorgt. Sollte gemäß Laboruntersuchung nach LAGA keine Belastung vorliegen, wird der Boden gemäß Leistungsbeschreibung entsorgt.
02._.0010
Probeentnahme für Laboruntersuchnung nach LAGA Z
E
1,00
Stk
02._.0020 Entsorgung von Boden aus Bodenaushub nach LAGA Z0 Entsorgung von Boden aus Bodenaushub mit einem Zuordnungswert gemäß LAGA Z0, profilgerecht ausheben mit geignetem Gerät laden, transportieren und auf einer genehmigten Deponie entsorgen. Deponiegebühren sind einzukalkulieren. Unrat wie Steine und Wurzeln o.glw. vorher und während der Arbeiten aussondern. Das Abtragsgut wird Eigentum des AN.
02._.0020
Entsorgung von Boden aus Bodenaushub nach LAGA Z0
E
1,00
t
02._.0030 Entsorgung von Boden aus Bodenaushub nach LAGA Z 1.1-1.2 Entsorgung von Boden aus Bodenaushub mit einem Zuordnungswert gemäß LAGA Z 1.1-1.2, profilgerecht ausheben mit geignetem Gerät laden, transportieren und auf einer genehmigten Deponie entsorgen. Deponiegebühren sind einzukalkulieren. Unrat wie Steine und Wurzeln o.glw. vorher und während der Arbeiten aussondern. Das Abtragsgut wird Eigentum des AN.
02._.0030
Entsorgung von Boden aus Bodenaushub nach LAGA Z 1.1-1.2
E
1,00
t
02._.0040 Entsorgung von Boden asu Bodenaushub nach LAGA Z 2 Entsorgung von Boden aus Bodenaushub mit einem Zuordnungswert gemäß LAGA Z 2, profilgerecht ausheben mit geignetem Gerät laden, transportieren und auf einer genehmigten Deponie entsorgen. Deponiegebühren sind einzukalkulieren. Unrat wie Steine und Wurzeln o.glw. vorher und während der Arbeiten aussondern. Das Abtragsgut wird Eigentum des AN.
02._.0040
Entsorgung von Boden asu Bodenaushub nach LAGA Z 2
E
1,00
t
02._.0050 Oberboden abtragen und entsorgen i. M. 0,4 m Oberboden (ca. 0,40 m) gemäß DIN 1830 und minder tragfähig, bautechnisch ungeeignet, fachgerecht und profilgerecht ausheben, mit geignetem Gerät abtragen und entsorgen.
02._.0050
Oberboden abtragen und entsorgen i. M. 0,4 m
140,00
02._.0060 Oberboden abtragen und seitlich lagern i. M. 0,4 m Oberboden (ca. 0,4 m) abtragen und seitlich lagern zum Wiedernutzung .
02._.0060
Oberboden abtragen und seitlich lagern i. M. 0,4 m
40,00
02._.0070 Oberboden aus Pos. 01.00.0060 einbauen Oberboden aus Pos. 01.00.0060 als Mutterboden auf dem Grundstück gemäß Zeichnung  fördern und fachgerecht einbauen. Einbauhöhe bis 0,50 m profilgerecht, teilweise zwischen Borden. Förderweg bis 25 m Bereich : Tankdeckung Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle zum Nachweis.
02._.0070
Oberboden aus Pos. 01.00.0060 einbauen
40,00
02._.0080 Mehrabtrag von leicht lösbaren Böden abtragen und und entsorgen, i. M. 0,5 m Mehrabtrag von leicht lösbaren Böden, Feinsand gem. Bodengutachten fachgerecht im gesamten Baufeld mit geeignetem Gerät ohne den Untergrund in der Beschaffenheit aufzuwühlen, abtragen und entsorgen. Erdplanum in diesem Bereich nur mit geeignetem Gerät profilieren, einschl. Feinplanum ± 2,00 cm. Unrat wie Steine und Wurzeln o.glw. vorher und während der Arbeiten aussondern. Das Abtragsgut wird Eigentum des AN. Baugrund: siehe Bodengutachten Abtragshöhe bis 0,50 m Bereich : Halle Neu Pflasterfläche Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle und gemäß Wiegeschein zum Nachweis. Anmerkung Kontrolle der Tragfähigkeit des planiertem Untergrundes. Erreicht der anstehende Boden im Planumsbereich mit anerkanntem Prüfverfahren keinen Ev2 = Wert45 MN/m² gemäß Bodengutachten, muss der Aushub um ca. 0,50 m tiefer geführt werden und mit geeignetem Material verfüllt und verdichtet werden. Nach Anfüllung ist die Kontrolle der Verdichtung für die Tragfähigkeit erneut mit dem Ev2 Wert = 45 MN/m² durchzuführen und mit prüffähigem Nachweis (Protokoll) zu dokumentiren. Füllmaterial wird in gesonderter Pos. aufgeführt
02._.0080
Mehrabtrag von leicht lösbaren Böden abtragen und und entsorgen, i. M. 0,5 m
165,00
02._.0090 Handaushub Handschachtung Handschachtung an besonders schwierigen Stellen oder nachträgliche Handschachtungsarbeiten für Bodenaushub nach Anordnung der örtlichen Bauleitung. Bereich: - Einlagerung Abscheider - Verkehrsflächen
02._.0090
Handaushub Handschachtung
E
1,00
Std.
02._.0100 Lastplattendruckversuche nach DIN 18134 Lastplattendruckversuche nach DIN 18134 für Kontrollprüfung von einem unabhängigen Prüflabor durchführen zu lassen einschl. Bereitstellung sämtlicher Geräte sowie Auswertung und Darstellung der Messergebnisse in 2-facher Ausführung und des Messortes. Der Ev2 Wert muss gem. Bodengutachten > 45 MN/m² betragen.
02._.0100
Lastplattendruckversuche nach DIN 18134
2,00
Stk
02._.0110 Erdbauvlies unterhalb der Frostschutzschicht Erdbauvlies unterhalb der Frostschutzschicht auf den Höhenmäßig abgeschobenen Boden GRK 3, Gewicht 150g/m² unterhalb der Frostschutzschicht fachgerecht mit der erforderlichen Überdeckung liefern und einbauen. Verlegung gemäß Herstellervorgaben. Einbauort: - Neu Pflasterfläche Abgerechnet wird nach tatsächlich verbrauchtem Material zum Nachweis und abgedeckte Fläche. Angebotenes Fabrikat: ---------------------------------- (vom Bieter einzutragen)
02._.0110
Erdbauvlies unterhalb der Frostschutzschicht
80,00
02._.0120 Frostschutzschicht auf zuvor aufgebrachtes Vlies Frostschutzschicht als frostsicheres und verdichtungsfähiges Verfüllmeterial gemäß DIN 18315 und ZTV/TL SoB-StB, Körnung 0-32 Bauklasse 3,2 gemäß Bodengutachten im gesamten Baufeld liefern und mit geeignetem Gerät gleichmäßig, lagenweise, höhen- und profilgerecht einbauen und verdichten. Planum für Sollhöhe ± 1,00 cm Einbauhöhe im Mittel ca. 0,45 m Bereiche: -Neu Pflasterfläche Die Kontrolle der Verdichtung und Tragfähigkeit im Planum Ev2 Wert = 120 MN/m² und ein Verdichtungsverhältnis von Ev2/Ev1 = 2,5 ist mit einem Prüfzeugnis nachzuweisen. Lastplattendruckversuche werden in gesonderter Position aufgelistet. Abgerechnet wird nach Auftragsprofilen und Wiegeschein zum Nachweis. Angebotenes Fabrikat: ..................................................... (vom Bieter einzutragen) Anmerkung: Es gilt zu beachten, dass sich das Verbaumaterial bei Pflasterarbeiten beim Verdichten nicht so sehr verdichtet, dass die Kapillarität eingeschränkt oder ganz ihre Sickerfähigkeit verliert. -  kein Kalkgestein zugelassen  - -  nur Hartgesteine zugelassen  -
02._.0120
Frostschutzschicht auf zuvor aufgebrachtes Vlies
36,00
02._.0130 Lastplattendruckversuche nach DIN 18134 Lastplattendruckversuche nach DIN 18134 für Kontrollprüfung von einem unabhängigen Prüflabor durchführen zu lassen einschl. Bereitstellung sämtlicher Geräte sowie Auswertung und Darstellung der Messergebnisse in 2-facher Ausführung und des Messortes. Der Ev2 Wert muss gem. Bodengutachten > 120 MN/m² betragen. Bereich: Auf Planum der Frostschutzschicht gemäß Bodengutachten
02._.0130
Lastplattendruckversuche nach DIN 18134
2,00
Stk
02._.0140 Schottertragschicht auf Frostschutzschicht Schottertragschicht nach ZTV SoB-StB, 0/32, Bauklasse 3,2 gemäß Bodengutachten auf die zuvor eingebrachte Frostschutzschicht fachgerecht liefern und lagenweise einbauen. Verdichtungsgrad DPr mind. 103%, EV min 150 MN/m² aus Mineralgemisch BI oder glw. Art einschl. Prüfzeugnis liefern, einbauen und verdichten. Schichtdicke i.M. ca. 0,30 m, in der vorgegebenen Flächensteigung/-Neigung liefern und einbauen. Lastplattendruckversuche werden in gesonderter Position aufgelistet. Einbauort: - Neu Pflasterfläche Abgerechnet wird nach Auftragsprofilen und Wiegeschein zum Nachweis. Angebotenes Fabrikat: ....................................... (vom Bieter einzutragen) Anmerkung: Es gilt zu beachten, dass sich das Verbaumaterial bei Pflasterarbeiten beim Verdichten nicht so sehr verdichtet, dass die Kapillarität eingeschränkt oder ganz ihre Sickerfähigkeit verliert. -  kein Kalkgestein zugelassen  - -  nur Hartgesteine zugelassen  -
02._.0140
Schottertragschicht auf Frostschutzschicht
24,00
02._.0150 Lastplattendruckversuche nach DIN 18134 Lastplattendruckversuche nach DIN 18134 für Kontrollprüfung von einem unabhängigen Prüflabor durchführen zu lassen einschl. Bereitstellung sämtlicher Geräte sowie Auswertung und Darstellung der Messergebnisse in 2-facher Ausführung und des Messortes. Der Ev2 Wert muss gem. Bodengutachten > 150 MN/m² betragen. Bereich: Auf Planum der Schottertragschicht gemäß Bodengutachten
02._.0150
Lastplattendruckversuche nach DIN 18134
2,00
Stk
02._.0160 Zulage Planum Schottertragschicht Zulage für das Feinplanum der Schottertragschicht d= 4 cm zum späteren Einbau der Betonfläche. Bereich : Neu Pflasterfläche
02._.0160
Zulage Planum Schottertragschicht
80,00
02._.0170 Splitt-Naturstein auf Schottertragschicht Splitt- Naturstein auf zuvor aufgebrachte Schottertragschicht mit Längs- und Querneigung liefern und profilgerecht einbauen. Planum für Sollhöhe ± 1,00 cm Schichtdicke: 4,00 cm Bereich : Neu Pflasterfläche
02._.0170
Splitt-Naturstein auf Schottertragschicht
3,20
02._.0180 Füllsand unter Bodenplatte Halle Füllsand unter Bodenplatte Halle mit kapillarbrechendem Material nach Frostempfindlichkeitsklassen F1 liefern, lagenweise einbauen und fachgerecht verdichten, inkl. Grobplanung Verdichtungsgrad DPr mind. 103%, EV min 120MN/m² ohne bindige Beimischungen. Schichtdicke bis ca. 0,55 m Abgerechnet wird nach Auftragsprofilen und gemäß Wiegeschein zum Nachweis.
02._.0180
Füllsand unter Bodenplatte Halle
125,00
02._.0190 Lieferung und Einbau einer Mehrspatenhauseinführung Lieferung und Einbau einer Mehrspatenhauseinführung (Kunststoff) inkl. sämtlicher erforderlicher Zubehörteile (Dichtungen, Wanddurchführungen, Verbindungselemente) zur Einführung von Versorgungsleitungen (Wasser, Strom, Telekommunikation, Gas) in das Gebäude, unter Einhaltung der relevanten Normen und Vorschriften (z.B. DIN 18012, VDE).
02._.0190
Lieferung und Einbau einer Mehrspatenhauseinführung
1,00
Stk
03 Unterirdischer Tank
03
Unterirdischer Tank
03._.0010 Grube für denunterirdischen Tank ausheben Boden für Grube profilgerecht lösen und laden. Boden wird Eigentum des AN und ist fachgerecht von der Baustelle abzutranspotieren. Bodenklasse 3 Länge und Breite der Grube, ca; 16,00 m x 5, m Tiefe ca. 2 m Einschließlich notwendigem Abböschen mit 60° Böschungswinkel
03._.0010
Grube für denunterirdischen Tank ausheben
160,00
03._.0020 offene Wasserhaltung für Tankeinlagerung Wasserhaltung für die Einlagerung von 1 Stück Tanks gem. Zeichnung für die Baugrube, LxBxH ca. 16 x 5 x 2 m Vorhaltezeit bis 1 Wochen
03._.0020
offene Wasserhaltung für Tankeinlagerung
1,00
psch
03._.0030 Verlängerung der Vorhaltezeit der offenen Wasserhaltung je angefangene Woche
03._.0030
Verlängerung der Vorhaltezeit der offenen Wasserhaltung
1,00
Wo
03._.0040 geschlossene Wasserhaltung für Tankeinlagerung Für den Einbau des unterirdischenTank ist eine geschlossene Wasserhaltung mit einer Absenkungdes Grundwaserstandes einzuplanen und fachgerecht gemäß Herstellervorgaben durchzuführen. Die zur Wasserhaltung erforderlichen Leitungen, Lanzen, Pumpen, Motoren und sonstige Gerätschaften sind zu installieren und mit einzukalkulieren, für die Zeit der Wasserhaltung einschließlich des Bedienungspersonals und der erforderlichen Betriebsstoffe vollumfänglich vorzuhalten, inkl. Stromverbrauch für Pumpen und Motoren und nach Beendigung der Bauarbeiten wieder zurückzubauen und nach Beendigung der Bauarbeiten wieder zurückzubauen. Zur Vorbemessung der geschlossenen Wasserhaltung kann eine mittlere Durchlässigkeit von etwa 5 x 10^-5m/s gemäß Bodengutachten angenommen werden. Zur genauen Ermittlung der tatsächlichen Durchlässigkeit empfiehlt es sich mindestens einen Pumpversuch durchzuführen. Aktuelle Grundwasserstände sind vor Beginn der Maßnahme mittels Baggerschürfen zu ermiteln. Die geschlossene Wasserhaltung ist bis zum fertigen Einbau der unterirdischen Tanks inklusiv der erforderlichen Verfüllarbeiten aufrechtzuerhalten. Vorhaltezeit der Wasserhaltung bis 1 Wochen. Die Wasserhaltung darf erst beendet werden, wenn das Bauwerk über ein genügendes Eigengewicht verfügt, um nicht durch statischen Auftrieb aufzuschwimmen. Eigenschaften: Einlagerungstanks:   1 Stk. / 30 m³ Länge der Baugrube unten:  16,00 m Breite der Baugrube unten:  5,00 m Tiefe der Baugrube:     2,00 m Die Einholung einer wasserrechtlichen Genehmigung inkl. aller erforderlichen Bescheinigungen zur Grundwasserabsenkung unterliegt dem Auftragnehmer und ist dem Auftraggeber zur Vorlage vor Beginn der Arbeiten vorzulegen.
03._.0040
geschlossene Wasserhaltung für Tankeinlagerung
E
1,00
pau
03._.0050 Verlängerung der Vorhaltezeit der geschlossenen Wasserhaltung je angefangene Woche
03._.0050
Verlängerung der Vorhaltezeit der geschlossenen Wasserhaltung
E
1,00
Wo
03._.0060 Lastplattendruckversuch nach DIN 18134 Plattendruckversuch auf der Sandplanum nach DIN 18 134 für Kontrollprüfung von einem unabhängigen Prüflabor durchführen zu lassen einschl. Bereitstellung sämtlicher Geräte sowie Auswertung und Darstellung der Messergebnisse  und des Messortes. Mindestwert 60 MN/m²
03._.0060
Lastplattendruckversuch nach DIN 18134
2,00
Stk
03._.0070 Uponalschacht (PP), DN 400 Schachtsystem DN/OD 400 gemäß DIN EN 13598 Schachtboden aus Polypropylen (PP) mit angeformten KG-Anschlussmuffen mit Lippendichtring je Muffe, glattwandiges Coex-Steigrohr aus Polyvinylchlorid (PVC-U) liefern und unter Beachtung der DIN EN 1610 verlegen. Angebotenes Fabrikat: ---------------------------------- (vom Bieter einzutragen.)
03._.0070
Uponalschacht (PP), DN 400
1,00
Stk
03._.0080 Drainageleitung DN 100 Drainageleitung aus flexiblem PVC-Rohr DN 100 Ausführung nach DIN 4095 gemäß Planung als Drainageleitung, nach Angebe der Bauleitung. Im Bereich der Erdtanks. Mit Gefälle im Arbeitsraum der Baugrube liefern und fachgerecht verlegen, einschl. 20 cm Ummantelung mit durchlässigem Sand.
03._.0080
Drainageleitung DN 100
42,00
m
03._.0090 Bauseitige Auftriebssicherung einbauen Bauseitige Fertigteil Auftriebssicherung aus Beton einbauen 14*3*0,2 m
03._.0090
Bauseitige Auftriebssicherung einbauen
1,00
Stk
03._.0100 Auftriebssicherung aus Beton C 35/45 mit konstr. Bewehrung herstellen als Auftriebssicherung aus Beton C 35/45 mit konstruktiver Bewehrung Q oder R 188 inkl. Einbau von Ankerplatten mit Dübeln  inkl. Schalung gem. Detailzeichnung. Maß : 14*3*0,2 m
03._.0100
Auftriebssicherung aus Beton C 35/45 mit konstr. Bewehrung
E
8,40
03._.0110 Erdtank 60.000 Ltr. einlagern Bauseits gestellte Erdtanks in Baugrube einlagern. Grubentiefe und Abmessungen prüfen, Erdtanks vom Tieflader mit Autokran abladen, Standzeit des Tiefladers von mehr als 1 Stunde gehen zu Lasten des AN, Erdtanks mit Autokran in Baugrube gem. Ausführungsplanung einlagern, einschl. Krangestellung. Technische Daten Erdtank: Nenninhalt: 60.000 Ltr. Länge:  14,00 m Durchmesser:  2,5 m Gewicht       ca 11 t
03._.0110
Erdtank 60.000 Ltr. einlagern
1,00
Stk
03._.0120 Wasserbefüllung des Tanks zur Auftriebssicherung während der Bauzeit zu ca. je 1/2 mit Wasser füllen. 30.000 l Wassermenge
03._.0120
Wasserbefüllung des Tanks
1,00
Psch
03._.0130 Steinfreier Sand für die Einlagerung des Erdtanks Sand mit Körnung bis 2 mm liefern für die Verfüllung der Erdtanks lagenweise einbauen und verdichten.bis ca. 30 cm ü. OK Tankscheitel
03._.0130
Steinfreier Sand für die Einlagerung des Erdtanks
100,00
03._.0140 Tank abpumpen Vorgenannte Auftriebsbefüllung durch Abpumpen der Tanks nach Herstellung des Auflastbetons. Wassermenge 30.000l
03._.0140
Tank abpumpen
1,00
Psch
04 Rohrleitungen
04
Rohrleitungen
04.1 Kabelzugrohr Erdarbeiten
04.1
Kabelzugrohr Erdarbeiten
04.2 Kabelzugrohr
04.2
Kabelzugrohr
04.3 Erdarbeiten Regenwasser
04.3
Erdarbeiten Regenwasser
04.4 Leitungsnetz Regenwasser
04.4
Leitungsnetz Regenwasser
04.5 Leitungsnetz Trinkwasser
04.5
Leitungsnetz Trinkwasser
05 Oberflächenbefestigung
05
Oberflächenbefestigung
05.1 Pflasterfläche
05.1
Pflasterfläche
05.2 Entwässerungrinne
05.2
Entwässerungrinne
06 Stundenlohnarbeiten
06
Stundenlohnarbeiten
0001 Vorbemerkung
[0001]
Vorbemerkung
E
06._.0010 Facharbeiterstunde Stundenlohnarbeiten eines Facharbeiters auf Anordnung des AG ausführen. Die Verrechnungssätze für die Arbeitskraft umfassen sämtliche Gehalts- und Lohnnebenleistungen, sowie Zuschläge für Überstunden, Nachts-, Sonntags- und Feiertagsarbeit. Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Stunden zum Nachweis.
06._.0010
Facharbeiterstunde
E
20,00
Std
06._.0020 Helferstunden Stundenlohnarbeiten eines Helfers auf Anordnung des AG ausführen. Die Verrechnungssätze für die Arbeitskraft umfassen sämtliche Gehalts- und Lohnnebenleistungen, sowie Zuschläge für Überstunden, Nachts-, Sonntags- und Feiertagsarbeit. Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Stunden zum Nachweis.
06._.0020
Helferstunden
E
20,00
Std
06._.0030 Vibrationswalze bis 5 to. Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des AG auszuführen. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz, insbesondere Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe, Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal. Der Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der Einsatzfähigkeit auf der Baustelle. Vibrationswalze bis 5 to. Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zum Nachweis.
06._.0030
Vibrationswalze bis 5 to.
E
15,00
Std
06._.0040 Flächenrüttler 0,75 - 1,3 to Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des AG. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz insbesondere Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe, Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal. Der Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der Einsatzfähigkeit auf der Baustelle. Flächenrüttler über 0,75 - 1,3 to. Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Arbeitstunden zum Nachweis.
06._.0040
Flächenrüttler 0,75 - 1,3 to
E
10,00
Std
06._.0050 LKW ca. 10 to Nutzlasten Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des AG. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz, insbesondere Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe, Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal. Der Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der Einsatzfähigkeit auf der Baustelle. LKW u. Ladegerät, ca. 10 to Nutzlast. Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zum Nachweis.
06._.0050
LKW ca. 10 to Nutzlasten
E
15,00
Std
06._.0060 LKW ca. 5 to Nutzlasten Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des AG. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz, insbesondere Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe, Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal. Der Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der Einsatzfähigkeit auf der Baustelle. LKW u. Ladegerät, ca. 5 to Nutzlast. Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zum Nachweis.
06._.0060
LKW ca. 5 to Nutzlasten
E
15,00
Std
06._.0070 Kleinbagger bis 2,0 to Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des AG. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz, insbesondere Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe, Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal. Der Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der Einsatzfähigkeit auf der Baustelle. Kleinbager bis 2,0 to. Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zum Nachweis.
06._.0070
Kleinbagger bis 2,0 to
E
10,00
Std
06._.0080 Bagger Tieflöffel, 1,00 cbm Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des AG. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz, insbesondere Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe, Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal. Der Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der Einsatzfähigkeit auf der Baustelle. Bagger Tieflöffel, 1,00 cbm Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zum Nachweis.
06._.0080
Bagger Tieflöffel, 1,00 cbm
E
15,00
Std.
06._.0090 Radladerstunde, ca. 1,50 cbm Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des AG. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz, insbesondere Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe, Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal. Der Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der Einsatzfähigkeit auf der Baustelle. Radladerstunde, ca.1,50 cbm luftbereift. Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zum Nachweis.
06._.0090
Radladerstunde, ca. 1,50 cbm
E
10,00
Std
06._.0100 Radladerstunde, ca. 0,40 cbm Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des AG. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz, insbesondere Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe, Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal. Der Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der Einsatzfähigkeit auf der Baustelle. Radlader, ca. 0,40 cbm luftbereift. Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zum Nachweis.
06._.0100
Radladerstunde, ca. 0,40 cbm
E
10,00
Std
06._.0110 Revisionsunterlagen Erstellen der Revisionsunterlagen ( Bestandspläne) in 4-facher Ausführung. Die Zeichnungen sind mit allen technischen und funktionellen Angaben versehen und erfassen den Endstand der ausgeführten Arbeiten nach der Abnahme, basierend auf der DIN 2425, Teil 4, einschl. Vermessung auf der Grundbuchkarte. bestehend aus: Lageplan und Grundrißzeichnungen mit Kanal-, Kabel und Rohrleitungsführung als DWG/DXF-Format als Papierpausen, farbig angelegt Prüf-, Druck-, Spül-, und Einweisungsprotokoll, Bedienungs- und Wartungsanleitung, System und Schemazeichnungen. Die Revisionsunterlagen sind jeweils in einem Ordner mit Rücken-schild, Inhaltsverzeichnis, Register 1-xx zu übergeben. Die Revisionsunterlagen sind als solches zu kennzeichnen und mit dem Firmennamen und mit dem Namen des Revisors zu versehen.
06._.0110
Revisionsunterlagen
E
1,00
Stk
06._.0120 Revisionsunterlagen wie vor beschrieben, jedoch handschriftlich in die Ausführungspläne eingetragen zur Übernahme durch den AG und bauseitiger Erstellung der Bestandsplaner.
06._.0120
Revisionsunterlagen
E
1,00
Stk