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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projekt                       926 BSW Aldingen Leistungsverzeichnis  Geb ä udereinigung _______________________________________________________________________________________ Auftraggeber                 FWD Hausbau GmbH                                   Gerhart-Hauptmann-Stra ß e 28                                   69221 Dossenheim Bauherr                       FWD Hausbau GmbH                             Ausf ü hrungort    Schuraer Stra ß e 2/1                                   Gerhart-Hauptmann-Stra ß e 28                                       78554 Aldingen                                   69221 Dossenheim _______________________________________________________________________________________ Abgabeort                    FWD Hausbau GmbH                                   Gerhart-Hauptmann-Str. 28                                   69221 Dossenheim Ansprechpartner           Holger Ducati                                   06221 8750 -132 Abgabedatum                28.09.2026 Ausf ü hrungsbeginn        02.11.2026 Ausf ü hrungsende           20.11.2026 _______________________________________________________________________________________ Angebotssumme netto                                                                                               EUR ______________ Nachlass _____ %                                                                                                     EUR ______________ Angebotssumme netto abzgl. Nachlass                                                                        EUR ______________ Umsatzsteuer 19 %                                                                                                   EUR ______________ Angebotssumme brutto                                                                                                                        EUR         ______________ _______________________________________________________________________________________ _________________________________________                 _________________________________________ Ort und Datum                                                                             Firmenstempel und rechtsg ü ltige Unterschrift
Projekt                       926 BSW Aldingen
00 Vertragsbedingungen
00
Vertragsbedingungen
Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen Angebot Das nachfolgende Leistungsverzeichnis ist komplett auszuf ü llen und alle geforderten Unterlagen sind bei der Angebotsabgabe mit beizulegen. Nicht komplett ausgef ü llte Unterlagen oder von Forderungen des Leistungsverzeichnisses abweichende Angebote k ö nnen von der Bewertung ausgeschlossen werden. Weiter Angebotsunterlagen sind: Die Landesbauordnung des entsprechenden Bundeslandes, neueste Fassung, die Bedingungen und Auflagen aus der Baugenehmigung. Die Baugenehmigung kann nach Terminvereinbarung beim AG eingesehen werden. Sollte der AN auf die Einsichtnahme verzichten, so kann er sich zu einem sp ä teren Zeitpunkt nicht auf Unkenntnis berufen, die allgemeinen technischen Vorschriften f ü r die zu erbringenden Leistungen, insbesondere die einschl ä gigen DIN-Normen und die VDI- und VDE-Richtlinien. Auf die Vorgaben hinsichtlich W ä rme- und Schallschutz ist besonders zu achten. die Vorschriften und Bedingungen der Versorgungstr ä ger, wie z. B. Gas, Wasser, Kanal etc., die Energieeinsparverordnung (EnEV), die Arbeitsst ä ttenverordnung und -richtlinien, die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und Verh ü tung von Unf ä llen der Berufsgenossenschaften, die Unfallverh ü tungsvorschriften der GUV, die Vorschriften, Richtlinien und Empfehlungen der Fachverb ä nde, die Auflagen des T Ü V. Preisg ü nstigere Alternativen zu den ausgeschriebenen Einzelleistungen sind erw ü nscht. Das Alternativangebot ist getrennt vom Hauptangebot mit diesem abzugeben. Mit der Abgabe des Angebotes erkl ä rt der Bieter, dass er vor Auftragserteilung dem Auftraggeber die Unbedenklichkeitsbescheinigung dar ü ber vorlegen kann, dass er seinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Beitr ä gen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Er verpflichtet sich bei evtl. Vergabe an Subunternehmer nur solche Handwerker zu ber ü cksichtigen, die ebenfalls die vorgenannten Bedingungen erf ü llen. Verst öß t der AN gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), so kann der AG den Vertrag k ü ndigen. Allgemeine Gesch ä ftsbedingungen (AGB) des AN haben keine G ü ltigkeit. Art und Umfang der Leistung Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes ü ber die Baustelle, ihre Zug ä nglichkeit und alle sonstigen f ü r die Preisfindung und Baudurchf ü hrung wichtigen Tatsachen durch Besichtigung sowie Einsichtnahme der Zeichnungsunterlagen zu unterrichten. Die Ausf ü hrungsfrist f ü r die vollst ä ndige Fertigstellung der ausgeschriebenen Leistungen ist mit ...... Wochen kalkuliert. Im Rahmen des Bauwerkvertrages ist ein detaillierter Zeitplan zu vereinbaren. Soweit die vom Unternehmer aufgestellte Baustelleneinrichtung auch von anderen bauausf ü hrenden Unternehmern ben ö tigt wird, insbesondere Baukran, Ger ü ste, Baustellenabsicherung etc., stellt der Unternehmer diese zur Verf ü gung. Subunternehmer d ü rfen nur mit ausdr ü cklicher Genehmigung des AG eingesetzt werden. Die Genehmigung setzt voraus, dass Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie ein Ansprechpartner des Subunternehmers auf der Baustelle dem AG bekannt gegeben wird. Der AN hat auch bei nicht vollst ä ndiger Beschreibung den Aufwand f ü r fix und fertige Arbeiten einschlie ß lich s ä mtlicher erforderlicher Nebenarbeiten zu ber ü cksichtigen. Montageteile, Befestigungsmittel, Kleinteile usw. sowie deren Dimensionierung und Anzahl sind so zu w ä hlen, dass sie den Anforderungen gerecht werden. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugeh ö rigen Stoffe und Bauteile einschlie ß lich aller Hilfsstoffe, Befestigungs- und Verwahrungsmaterialien sowie Vorhalten von Werkzeugen und Maschinen, das Abladen, Lagern und Bef ö rdern auf der Baustelle und zu der Verwendungsstelle. Vergabe Die Vergabe selbst erfolgt durch schriftlichen Auftrag oder schriftlichen Bauvertrag unter Mitwirkung des AG, niemals m ü ndlich oder stillschweigend. Wesentliche Vertragsbestandteile werden in der nachstehenden Reihenfolge: Der Zuschlag und das Verhandlungsprotokoll, Baukr ä ne und Transportger ä te, soweit sie nicht vom AG nach besonderer Vereinbarung zur Verf ü gung gestellt werden, die gesamte Leistungsbeschreibung des Auftraggebers mit den kompletten Allgemeinen und Zus ä tzlichen Angebots- und Vertragsbedingungen, alle Zeichnungen und Detailangaben, die Vergabe- und Vertragsordnung f ü r Bauleistungen (VOB), Teil B und C, jeweils in der neuesten Fassung, die HOAI in ihrer bei Vertragsabschluss geltenden Fassung, wenn und soweit der AN Planungsleistungen (Ausf ü hrungs- und/oder Fachingenieursplanung) ü bernimmt, die Vorschriften des B ü rgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die unter Ziffer 1.2 aufgef ü hrten Unterlagen gelten neben denjenigen, die im Verhandlungsprotokoll evtl. zus ä tzlich aufgef ü hrt worden sind. Alle Ü berschriften der Vertragsgrundlagen dienen lediglich der Orientierung und nicht der Auslegung. Alle Erg ä nzungen und Ä nderungen des Vertrages bed ü rfen der Schriftform. Verg ü tung, Zahlungen Es wird ein Pauschalfestpreis vereinbart. Die Verg ü tung bzw. Bauwerkvertragssumme ergibt sich aus der Addition der Einzelpositionen. Etwaige Lohn- und Materialkostenerh ö hungen haben keine Auswirkungen auf die Verg ü tung. Die der Ausschreibung zugrunde liegenden Massenberechnungen und sonstigen Kalkulationsgrundlagen sind vor Auftragsvergabe von dem Unternehmer zu ü berpr ü fen. Die Verg ü tung ist zahlbar nach Baufortschritt, gem äß einem noch festzulegenden Zahlungsplan. Die Vertragspreise sind Festpreise f ü r die gesamte Bauzeit. Die Anerkennung wie die Bezahlung der Schlussrechnung schlie ß en R ü ckforderungen wegen fehlerhaft berechneter Leistungen und Forderungen nicht aus. Ein Wegfall der Bereicherung kann nicht geltend gemacht werden. Eine Abtretung der dem AN aus dem Vertrag zustehenden Forderungen an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des AG nicht gestattet. Sicherheitsleistungen Als Sicherheitsleistung f ü r die Vertragserf ü llung erfolgt ein 10%er Abzug an den Abschlagszahlungen, dieser Abzug kann durch eine B ü rgschaft nach Mustervorlage des Auftraggebers abgel ö st werden. Die Gew ä hrleistungsdauer des Unternehmers betr ä gt 5 Jahre. Zur Sicherstellung der Gew ä hrleistungsanspr ü che hat der Auftraggeber das Recht, f ü r die Dauer der Gew ä hrleistungszeit bei der Schlussabrechnung einen Einbehalt von 5 % der Bruttovertragssumme vorzunehmen. Der AN kann den Sicherheitseinbehalt durch eine unbefristete Bankb ü rgschaft, inhaltlich nach Mustervorlage des Auftraggebers, abl ö sen. Ungeachtet dieser Sicherheitsleistung kann der AG ein Zur ü ckbehaltungsrecht geltend machen, wenn vor der Schlusszahlung oder vor Abl ö sung des Sicherheitseinbehaltes nach Ziffer 5.3 ein Leistungsmangel vorhanden ist. Gerichtsstand Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, ist Gerichtsstand f ü r alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Heidelberg. ............................................................................. gelesen (Ort, Datum, Unterschrift
Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB Zus ä tzliche Vertragsbedingungen zur VOB Stoffe und Bauteile S ä mtliche Stoffe und Bauteile m ü ssen den DIN-Normen entsprechen. Es d ü rfen nur Materialien erster Wahl angeboten und verwendet werden. Alle Baustoffe und Bauteile m ü ssen ungebraucht sein. Sie m ü ssen den DIN-, G ü te- und Ma ß bestimmungen entsprechen. Auf Anforderung des AG sind vor Auftragserteilung Pr ü fzeugnisse von amtlich anerkannten Materialpr ü fungsinstituten bzw. bauaufsichtlichen Zulassungen f ü r die zum Einbau kommenden Materialien vorzulegen. S ä mtliche Befestigungsmittel aus Stahl sind in verzinkt oder allgemein nichtrostend zu liefern. Sind im LV unverzinkte Stahlbauteile beschriebenen, sind diese vollkommen entrostet und mit einem Schutzanstrich versehen einzubauen. Es d ü rfen keine Reinigungsmittel oder -stoffe verwendet werden, die einer einwandfreien Haftung eines sp ä ter aufgebrachten Anstriches entgegenwirken. Ausf ü hrung Allgemeines Ein dauernd auf der Baustelle anwesender, verantwortlicher, Deutsch sprechender Vertreter des AN ist zu benennen. Der AN hat ein f ö rmliches Bautagebuch zu f ü hren und dem AG w ö chentlich einzureichen. Alle im Zusammenhang mit seiner Leistung erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen f ü r Arbeitsschutz nach den Bestimmungen der Bauberufsgenossenschaft hat der AN auf seine Kosten einzurichten. Falls der AN fremde Ger ü ste oder Einrichtungen benutzt, hat er vorher zu pr ü fen, ob sie f ü r seine Zwecke geeignet sind. Soweit der AG oder andere am Bau Beteiligte Schutz- und Sicherheitseinrichtungen stellen, sind diese vom AN verantwortlich zu unterhalten und erforderlichenfalls zu erg ä nzen. Er hat sie nach Abschluss der Arbeiten ordnungsgem äß zur ü ckzugeben. Vorhandene Schutzabdeckungen, Gel ä nder oder ä hnliches, die zur Durchf ü hrung der Arbeit vor ü bergehend entfernt werden m ü ssen, sind wieder ordnungsgem äß herzustellen. F ü r die Dauer der Entfernung m ü ssen alle Gefahrenstellen durch andere geeignete Ma ß nahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden. Der AN hat ohne besondere Aufforderung Ordnung auf der Baustelle zu halten und st ä ndig, mindestens aber einmal w ö chentlich, den durch seine Leistungen entstandenen Schutt und Schmutz zu beseitigen. Nach Beendigung der Vertragsleistungen sind sowohl die Lager- und Arbeitspl ä tze als auch die Baustelle selbst zu r ä umen und in einem ordnungsgem äß en Zustand zu versetzen. Auf den durch den Baustellenverkehr in Anspruch genommenen ö ffentlichen und privaten Stra ß en einschlie ß lich Gehwege sind jegliche Besch ä digungen oder Verschmutzungen zu vermeiden bzw. unverz ü glich zu beseitigen, damit keine Beeintr ä chtigung der Verkehrssicherheit entsteht. Alle Auflagen von Beh ö rden und beh ö rden ä hnlichen Instituten sind vom AN zu befolgen. § 2 Absatz 5 u. 6 VOB/B bleiben unber ü hrt. Soweit f ü r die Leistungen des AN besondere beh ö rdliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, m ü ssen diese von ihm rechtzeitig beschafft bzw. veranlasst werden. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert dem AG in ausreichender Anzahl einzureichen. Der Platz f ü r die Baustelleneinrichtung wird vom AG entsprechend den vorhandenen M ö glichkeiten zugewiesen. Der AN muss sich darauf einstellen, dass Umlagerungen im Zuge des Baufortschrittes notwendig werden. Die Installation zu den Verwendungsstellen einschlie ß lich Arbeitsplatzbeleuchtung und unfallsicherer Ausleuchtung aller Zugangswege hat der AN, soweit nicht schon vorhanden, auszuf ü hren. Der AG stellt Baustrom und -wasser zur Verf ü gung. F ü r den Anschluss und den Wasserdruck hat der Unternehmer selbst zu sorgen; entsprechendes gilt f ü r den Strom. Eine Baubewachung wird nicht vorgesehen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Beanstandungen und M ä ngel an Vorleistungen so rechtzeitig schriftlich anzuzeigen, dass eine Behebung und Richtigstellung unter seiner beratenden Mitwirkung erfolgen kann, ohne dass es zu Verz ö gerungen bei der Bauausf ü hrung kommt. Mit Arbeitsbeginn ist die Einrede betr. mangelhafter Vorleistungen verwirkt. Gegen Verschmutzung und Besch ä digung an Bauteilen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet f ü r alle entstehenden Sch ä den. Umsichtig vorzugehen ist bei Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Kunststoff-, Holz-, Blech-, Aluminiumteilen usw. Der AN ist verpflichtet, seine Arbeiten mit den Folgehandwerkern so abzusprechen, dass keine Sch ä den an den eingebauten Arbeiten entstehen k ö nnen. Vom Ergebnis ist in jedem Fall die Bauleitung zu verst ä ndigen. Ausf ü hrungsunterlagen Der AN hat dem AG rechtzeitig anzugeben, wann er die f ü r die Ausf ü hrung erforderlichen Unterlagen ben ö tigt und diese unverz ü glich nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere die Ma ß e, zu pr ü fen und diese mit den ö rtlichen Gegebenheiten zu vergleichen. Unstimmigkeiten sind dem AG unverz ü glich bekanntzugeben. Mit der Genehmigung von durch den AN eingereichten Unterlagen ü bernimmt der AG keinerlei Verantwortung und Haftung. Alle Angaben f ü r vom AN ben ö tigten Aussparungen, Schlitze, Betriebseinrichtungen, Einbauteile etc. sind vom AN mit dem AG rechtzeitig abzustimmen. Alle f ü r die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Vermessungsarbeiten sind vom AN verantwortlich durchzuf ü hren. Ver ö ffentlichungen ü ber die Bauleistungen durch den AN sind nur mit vorheriger Zustimmung des AG zul ä ssig. Ausf ü hrungsfristen Rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme an der Baustelle hat der AN den Arbeitsablauf mit dem AG abzustimmen. Er hat auch eine verbindliche fr ü hzeitige Pr ü fung der ö rtlichen Gegebenheiten und Vorleistungen vorzunehmen, damit ein reibungsloser Arbeitsablauf sichergestellt ist. Der AG beh ä lt sich Termin ä nderungen vor. Falls eine Verschiebung vereinbarter Termine aus bauseits zu vertretenden Gr ü nden notwendig werden sollte, und der AN von der Verschiebung rechtzeitig unterrichtet wird, sind neue Vertragstermine zu vereinbaren. Die Zahl der vereinbarten Arbeitstage f ü r die Ausf ü hrung der Gesamtleistung oder der Einzelleistung ist dabei einzuhalten. Behinderung und Unterbrechung der Ausf ü hrung Der AN hat seine Arbeit so durchzuf ü hren, dass andere am Bau t ä tige Unternehmen nicht behindert oder gesch ä digt werden. Nebenleistungen Nebenleistungen sind erg ä nzend zur VOB/C folgende Leistungen, sie sind vom AN bei der Preiskalkulation zu erfassen: Baukr ä ne und Transportger ä te, soweit sie nicht vom AG nach besonderer Vereinbarung zur Verf ü gung gestellt werden. Bereitstellen und Vorhalten von allen erforderlichen Ger ü sten, Sicherungs- und Beleuchtungseinrichtungen f ü r Arbeitspl ä tze und Zugangswege sowie alle notwendigen Bauprovisorien; dem AG wird insoweit eine Mitbenutzung erlaubt. Kosten f ü r besondere beh ö rdliche Genehmigungen, Zulassungen und Abnahmen. Geeignete Schutzma ß nahmen f ü r alle Bauteile und Einrichtungen, soweit sie bei der Ausf ü hrung erforderlich sind, z. B. Abdeckungen und Verh ä ngungen von Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Fenstern, T ü ren, Stahl- und Blechteilen aller Art - Aluminiumteile sind mit ä u ß erster Sorgfalt abzudecken -, Beschl ä gen, Gesimsen, Einrichtungsgegenst ä nden, Plattenbel ä gen, Heizk ö rpern, Rohren und sonstigen Installationen usw. Reinigungsarbeiten an allen betroffenen Bauteilen und Einrichtungen, so gr ü ndlich, dass den Folgeunternehmern, ü ber deren vertragliche Verpflichtung hinaus, keine weiteren Aufwendungen entstehen. Ma ß nahmen zum Umweltschutz. Vorkehrungen zum Schutz der Arbeiten gegen K ä lte, Hitze und Feuchtigkeit. Herstellen von Proben und Musterfl ä chen. Teilk ü ndigungen durch den AG sind zul ä ssig. Haftung der Vertragsparteien Wird der AG von Dritten wegen Sch ä den in Anspruch genommen, die vom AN zu vertreten sind, so ist der AN verpflichtet, den AG unverz ü glich von diesen Anspr ü chen freizustellen. Der AN hat dem AG auf Verlangen eine nach Deckungsumfang und H ö he ausreichende Haftpflicht- und Feuerversicherung w ä hrend der gesamten Bauzeit nachzuweisen. Vertragsstrafe Der Anspruch auf Vertragsstrafe kann zur Schlusszahlung geltend gemacht werden. Ein Vorbehalt bei der Abnahme ist nicht erforderlich. Soweit Termine gem. Ziffer 2.3.2 neu vereinbart werden, gilt die vereinbarte Vertragsstrafe auch f ü r die neuen Termine. Bereits erwirkte Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine. Abnahme Vor der Abnahme hat der AN seine Leistungen auf Vollst ä ndigkeit und M ä ngelfreiheit zu ü berpr ü fen und schriftlich zu erkl ä ren. Ggf. vorhandene Rest- und Nacharbeiten sind umgehend durchzuf ü hren. Es findet eine f ö rmliche Abnahme statt. Eine Abnahme durch Ingebrauchnahme ist ausgeschlossen. Bis zur Abnahme seiner gesamten Leistungen tr ä gt der AN die Gefahr einer Verschlechterung oder des Unterganges seiner Leistung. Gew ä hrleistung Die Gew ä hrleistung betr ä gt gem. BGB 5 Jahre. Der AN ist verpflichtet, sp ä testens 6 Wochen vor Ablauf der Verj ä hrungsfrist per Einschreiben den AG zur gemeinsamen Besichtigung der Arbeiten des AN aufzufordern. Abrechnung Die Abrechnung ist vom AN auf Verlangen nach einer vom AG bestimmten Methode aufzustellen. Stundenlohnarbeit Stundenlohnarbeiten werden nur verg ü tet, wenn sie vom AG ausdr ü cklich angeordnet sind und entsprechende Stundenlohnberichte sp ä testens am folgenden Arbeitstag nach Durchf ü hrung der Bauleitung des AG zur Anerkennung vorgelegt werden. Die Unterschrift der Bauleitung des AG unter Stundenlohnzetteln gilt nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt einer Pr ü fung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder Vertragsarbeiten handelt. Die vertraglich vereinbarten Stundenlohns ä tze beinhalten die erforderliche Aufsicht sowie alle sozialen und tariflichen Nebenkosten. Sie gelten gegenseitig. F ü r evtl. ben ö tigte Materialien oder Ger ä te ist vor Ausf ü hrung eine Verg ü tung in Anlehnung an die Vertragspreise zu vereinbaren. ............................................................................. gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB
01 Bauschlussreinigung
01
Bauschlussreinigung
Bauschlussreinigung Bauschlussreinigung zur Bau ü bergabe: Staubfrei, schlierenfrei, wasserfleckenfrei reinigen; Beseitigen von Flecken, Schutzfolien, Markierungen, Etiketten u. ä.; Behandeln mit einem auf die Oberfl ä che abgestimmten Pflegemittel. Die unten angef ü hrten Leistungen umfassen jeweils auch (falls vorhanden) die tapezierte Wandfl ä chen der jeweiligen R ä ume. Diese sind vor der Bodenreinigung abzufegen.
Bauschlussreinigung
01. 10 Reinigung Räume m. Vinylbelag Reinigung und Erstpflege der Vinylb ö den in Bahnen und Planken nach Pflegeanleitung.
01. 10
Reinigung Räume m. Vinylbelag
1.336,81
m2
01. 20 Reinigung Bodenfliesen Reinigung von Bodenfliesen einschl. Sockel.
01. 20
Reinigung Bodenfliesen
215,62
m2
01. 30 Reinigung von Wandfliesen Reinigung von Wandfliesen einschl. Ablagen, Fensterb ä nken usw.
01. 30
Reinigung von Wandfliesen
406,32
m2
01. 40 Reinigung des Treppenhauses Reinigung des Treppenhauses, inkl. Gel ä nder etc. Bodenbelag: Fliesen
01. 40
Reinigung des Treppenhauses
254,04
m2
01. 50 Reinigung Betonwerkstein (Flachdach) Reinigung der Terrassen, Laubeng ä nge, Balkone etc. Belag: Betonwerkstein
01. 50
Reinigung Betonwerkstein (Flachdach)
162,05
m2
01. 60 Reinigung Betonwerkstein (Außenanlage) Reinigung der Terrassen, Laubeng ä ng etc. Belag: Betonwerkstein
01. 60
Reinigung Betonwerkstein (Außenanlage)
590,22
m2
01. 70 Reinigung Fenster/Türen Reinigung von Fenster und T ü ren mit Verglasung (innen und au ß en) sowie die Reinigung und Pflege der Einfassungen, Rahmen, Bekleidungen und Zargen, Falze und Blenden, Fensterb ä nken etc. Abrechnung nach Fenster- bzw T ü rma ß. Rahmenmaterial: Alu und Kunststoff
01. 70
Reinigung Fenster/Türen
483,73
m2
01. 80 Reinigung Raffstores Die Raffstorereinigung umfasst die Reinigung des Behangs sowie die Reinigung der F ü hrungsschienen. Abrechnung nach Fensterfl ä che. Material: Alu und Kunststoff
01. 80
Reinigung Raffstores
7,08
m2
01. 90 Reinigung der Keller- und Abstellräume Reinigung der Bodenfl ä che. Bodenbelag: Acryl-Beschichtung
01. 90
Reinigung der Keller- und Abstellräume
274,51
m2
01. 100 Reinigung des Aufzugs Reinigung des Aufzugs inkl. s ä mtlicher T ü ren, Einfassungen, Bedienungselemente etc. Der Fahrstuhlboden aus Naturstein/Fliesen. Kabinent ü ren: 2 St Zug ä nge: 5 St Grundfl ä che: ca. 1,40 x 2,40 m
01. 100
Reinigung des Aufzugs
1,00
psch
01. 110 Reinigen von Sanitärgegenstände Reinigen von Sanit ä rgegenst ä nde (Waschtisch, WC usw.) einschl. Zubeh ö r (Papierhalter, Dr ü ckerplatte, Spiegel usw.)
01. 110
Reinigen von Sanitärgegenstände
54,00
St
01. 120 Reinigung der Kompakt-Heizkörper Reinigung der Kompakt-Heizk ö rper incl. Zuleitungen, Ventile etc.
01. 120
Reinigung der Kompakt-Heizkörper
1,00
St
01. 130 Reinigung der Handtuch-Heizkörper Reinigung der Heizk ö rper incl. Zuleitungen, Ventile etc.
01. 130
Reinigung der Handtuch-Heizkörper
24,00
St
01. 140 Reinigung der Türen Reinigung von T ü renelementen inkl. Anbauteilen wie B ä nder, Schl ö sser, Griffe etc.
01. 140
Reinigung der Türen
100,00
St
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
Hinweis F ü r evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfa ß t sind und gegen Nachweis zur Ausf ü hrung kommen. Bei der Verg ü tung von Leistungen nach Stundenlohns ä tzen werden Stunden f ü r Aufsichtspersonal nicht verg ü tet. Stundenlohnarbeiten k ö nnen nur anerkannt werden, wenn die Abrechnung der daf ü r erbrachten Leistung mit der Bauleitung vor der Ausf ü hrung vereinbart war. Stundenlohns ä tze einschlie ß lich aller Zuschlagss ä tze; Fahrgelder werden nicht verg ü tet.
Hinweis
02. 10 Facharbeiter F ü r evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfa ß t sind und gegen Nachweis zur Ausf ü hrung kommen, werden berechnet f ü r: Facharbeiter
02. 10
Facharbeiter
E
1,00
h
02. 20 Helfer F ü r evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfa ß t sind und gegen Nachweis zur Ausf ü hrung kommen, werden berechnet f ü r: Helfer
02. 20
Helfer
E
1,00
h
02. 30 Auszubildender F ü r evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfa ß t sind und gegen Nachweis zur Ausf ü hrung kommen, werden berechnet f ü r: Auszubildender
02. 30
Auszubildender
E
1,00
h