Baufeinreinigung
Neubau Studentenquartier Metten
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Bauendreinigung
01
Bauendreinigung
Allgemeine Vorbemerkungen 1. In die Lücke "Angebotenes Fabrikat" hat der Bieter die genaue Bezeichnung des angebotenen Produkts (Erzeuger, Type, etc.) anzugeben, einschließlich der wichtigen technischen Daten. Auf Anforderung sind die angegebenen Werte durch Prüfzeugnisse einer staatlich autorisierten Prüfanstalt zu belegen.2. Die ausgeschriebenen Angaben sind Mindestwerte.3. Die befestigten Verkehrsflächen auf dem Grundstück können grundsätzlich mitbenutzt werden. Beschädigungen sind durch den AN zu beseitigen. Die Sauberhaltung obliegt ebenfalls den AN.4. Sind über die Grundstücksfläche hinaus zusätzliche Baustelleneinrichtungsflächen erforderlich, sind diese vom AN selbst zu beschaffen. Die hierfür anfallenden Kosten sind mit den Angebotspreisen abgegolten.5. Lager und Arbeitsräume werden von AG nicht zur Verfügung gestellt und sind vom AN selbst einzurichten. Die anfallenden Kosten sind mit den Angebotspreisen abgegolten.6. Über Art und Umfang der beschriebenen Leistungen hat sich der Bieter an Ort und Stelle zu überzeugen. Eine Besichtigung der Baustelle und der örtlichen Gegebenheiten wird deshalb vor Kalkulationsbeginn dringend empfohlen. Nachforderungen die auf Unkenntnis der örtlichen Verhältnisse beruhen, können nicht anerkannt werden.7. Der Bauherr behält sich das Recht vor einzelne Positionen zu ändern bzw. nicht ausführen zu lassen.8. Fallen Arbeiten an, die im LV nicht oder anders ausgeschrieben sind, so ist vor deren Beginn ein Preis schriftlich mit dem AG, der auf der Kalkulation des Hauptangebotes beruht zu vereinbaren.9. Für Bestellungen auf Grund der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Massen übernimmt der AG sowie der Planer keine Haftung. Die Abrechnung erfolgt nach Aufmass, welches, soweit nicht durch Arbeitspläne belegt ist, an Hand von örtlichen Aufmaßen und Aufmaßzeichnungen vom Auftragnehmer zu erbringen ist.10. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Baustelle in einem sauberen Zustand zu halten, insbesondere den von seinen Arbeiten anfallenden Bauschutt, Verpackungsmaterial und Abfälle sowie Verunreinigungen nach Erbringung der Bauleistung zu beseitigen. Abfälle sind getrennt zu beseitigen nach den gültigen gesetzlichen Regelungen.11. Sämtliche Nebenarbeiten, die zum Ausführen der in den einzelnen Positionen beschriebenen Leistungen, notwendig sind, sind in den Preis einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.Dazu zählen Arbeiten wie:- notwendige Materialien- Abdeckungsmaterialien zum Schutz der Bausubstanz- Abdeckarbeiten- Baustelleneinrichtungen - Arbeitssicherheit, Unfallverhütung - usw. gemäß VOB12. Der Bauherr behält sich vor, Teile des Leistungsverzeichnis selbst zu beschaffen bzw. nicht zu beauftragen.Ein Anspruch zur Ausführung aller ausgeschriebenen Positionen besteht nicht.13. Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§812 BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf den Wegfall der Bereicherung (§818 Abs. 3 BGB) berufen."14. Die Arbeiten erfolgen in mehreren Abschnitten -siehe Ausführungstermine. Mehrfache Anfahrten sind in den Einheitspreis mit einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Die genauen Termine sind im Vorfeld mit der Bauleitung abzustimmen. Ausführungstermine: Haus 4:  05.10.-14.10.2026 Haus 3:  05.10.-14.10.2026 Haus 2:  15.10.-23.10.2026 Haus 1:  15.10.-23.10.2026 Aussenbereich 12.-23.10 2026 15. Der Zugang und Materialtransport erfolgt  über die Stahltreppen der Treppenhäuser (lichte Breite 1,35m). Die erforderlichen Hebezeuge / Arbeitsbühne sind vom Auftragnehmer selbst zu stellen bzw. zu beschaffen. Die Kosten sind in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen. 16. Sämtlicher anfallender Abfall ist gemäß der Müllentsorgungssatzung des Abfallwirtschaftsamt, zu entsorgen.Der AN schuldet dem AG auf Anfrage den Nachweis hierüber.Verpackungsmaterial:Das Verpackungsmaterial gemäß Verpackungsordnung bleibt im Eigentum des AN und ist eigenverantwortlich zu entsorgen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Hinweise Die termingerechte Ausführung der Arbeiten erfolgt nach Vereinbarung in einem persönlichen Bietergespräch. Grundlagen für die Durchführung der o. g. Bauarbeiten ist die VOB/B+C in ihrer zur Zeit der Ausführung gültigen Fassung. Bedarf-, Alternativ-, und Regiepositionen sind nur auf besondere Anweisung durch den Bauherrn auszuführen. Sofern in den LV-Positionen nicht ausdrücklich eine bauseitige Beistellung von Materialien beschrieben wird, ist das Liefern, Abladen, Lagern und Einbauen der Stoffe enthalten. Die Wahl der Geräte- und Maschinen in der Art und Größe ist für die zu erbringenden Leistungen in Beachtung der örtlichen Gegebenheiten eigenverantwortlich durch den AN zu wählen.
Technische Hinweise
Hinweise zur Baureinigung Die Bauendreinigung umfasst die erstmalige gründliche Reinigung sämtlicher durch die Bauausführung verschmutzter Oberflächen und Einbauteile unmittelbar vor Übergabe des Gebäudes. Sämtliche Flächen sind staubfrei, schlierenfrei und gebrauchsfertig zu reinigen. Alle Reinigungsmittel sind auf die jeweiligen Oberflächen abzustimmen. Beschädigungen durch ungeeignete Reinigungsverfahren gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Die Reinigung erfolgt gemäß den Herstellervorgaben der eingebauten Materialien und Oberflächen. Im Zuge der durchzuführenden Reinigungsarbeiten sind, auch wenn in den nachfolgenden Positionen nicht gesondert aufgeführt, ausnahmslos alle Verschmutzungsarten zu entfernen, sowohl grobe und feine Verunreinigungen durch Putz- oder Mörtelspritzer als auch alle anderen haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen innen und außen. Darunter fallen auch Etiketten und Rückstände von Klebebändern. Der anfallende Abfall wird Eigentum des AN und ist entsprechend der gültigen Bestimmungen zu entsorgen. Die Beseitigung wird nicht gesondert vergütet. Im Zuge der Reinigungsarbeiten sind auch von den Bauarbeitern hinterlassene Bleistift- und Farbmarkierungen an Fliesen und anderen Oberflächen wie Putz- und Sichtbetonflächen zu entfernen. Diese Leistung ist mit den jeweiligen Einheitspreisen abgegolten. Geschlossene und offene Fugen jeder Art z. B. bei Sockelleisten, Sockelfliesen, an Armaturen, bei Treppenläufen etc. müssen ebenfalls gereinigt bzw. gesaugt werden. Diese Leistung ist mit den jeweiligen Einheitspreisen abgegolten. An allen feucht zu reinigenden Flächen gilt, dass keine Wasser- bzw. Kalkflecken aufgrund unsachgemäßer Nachtrocknung sichtbar bleiben. Diese gelten ebenfalls als Verschmutzung. Der AN hat einen verantwortlichen Ansprechpartner anzugeben, welcher Anweisungen entgegen nimmt. Es erfolgt eine Gesamtabnahme der Leistung und keine Teilabnahmen einzelner Räume bzw. Gebäudeteile. Erwartet wird ein sehr gutes / einwandfreies Ergebnis, bei dem der zukünftige Mieter das Objekt ohne eine zusätzliche Vorreinigung beziehen kann. Das Objekt wird bauseits vor der Reinigung durch den AG geräumt, d. h. noch vorhandenes Baumaterial wird beseitigt und alle Bodenflächen werden einmal grob gekehrt. Es ist nicht von einer absolut staubfreien Oberfläche auszugehen. Auch kleinste Materialreste können vorhanden sein. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass das zum Einsatz kommende Personal entsprechend ausgerüstet und geschult ist.
Hinweise zur Baureinigung
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Wohnungen
01.02
Wohnungen
01.03 Treppenhäuser und Aufzug
01.03
Treppenhäuser und Aufzug
01.04 Gemeinschaftsflächen (Verkehrsflächen, T
01.04
Gemeinschaftsflächen (Verkehrsflächen, T
01.05 Stundenlohnarbeiten
01.05
Stundenlohnarbeiten