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Angebot einreichen
bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Bauendreinigung
01
Bauendreinigung
Allgemeine Vorbemerkungen
1. In die Lücke "Angebotenes Fabrikat" hat der Bieter
die genaue Bezeichnung des angebotenen Produkts
(Erzeuger, Type, etc.) anzugeben, einschließlich der
wichtigen technischen Daten. Auf Anforderung sind die
angegebenen Werte durch Prüfzeugnisse einer staatlich
autorisierten Prüfanstalt zu belegen.2. Die
ausgeschriebenen Angaben sind Mindestwerte.3. Die
befestigten Verkehrsflächen auf dem Grundstück können
grundsätzlich mitbenutzt werden. Beschädigungen sind
durch den AN zu beseitigen. Die Sauberhaltung obliegt
ebenfalls den AN.4. Sind über die Grundstücksfläche
hinaus zusätzliche Baustelleneinrichtungsflächen
erforderlich, sind diese vom AN selbst zu beschaffen.
Die hierfür anfallenden Kosten sind mit den
Angebotspreisen abgegolten.5. Lager und Arbeitsräume
werden von AG nicht zur Verfügung gestellt und sind vom
AN selbst einzurichten. Die anfallenden Kosten sind mit
den Angebotspreisen abgegolten.6. Über Art und Umfang
der beschriebenen Leistungen hat sich der Bieter an Ort
und Stelle zu überzeugen. Eine Besichtigung der
Baustelle und der örtlichen Gegebenheiten wird deshalb
vor Kalkulationsbeginn dringend empfohlen.
Nachforderungen die auf Unkenntnis der örtlichen
Verhältnisse beruhen, können nicht anerkannt werden.7.
Der Bauherr behält sich das Recht vor einzelne
Positionen zu ändern bzw. nicht ausführen zu lassen.8.
Fallen Arbeiten an, die im LV nicht oder anders
ausgeschrieben sind, so ist vor deren Beginn ein Preis
schriftlich mit dem AG, der auf der Kalkulation des
Hauptangebotes beruht zu vereinbaren.9. Für
Bestellungen auf Grund der im Leistungsverzeichnis
aufgeführten Massen übernimmt der AG sowie der Planer
keine Haftung. Die Abrechnung erfolgt nach Aufmass,
welches, soweit nicht durch Arbeitspläne belegt ist, an
Hand von örtlichen Aufmaßen und Aufmaßzeichnungen vom
Auftragnehmer zu erbringen ist.10. Der Auftragnehmer
ist verpflichtet, die Baustelle in einem sauberen
Zustand zu halten, insbesondere den von seinen Arbeiten
anfallenden Bauschutt, Verpackungsmaterial und Abfälle
sowie Verunreinigungen nach Erbringung der Bauleistung
zu beseitigen. Abfälle sind getrennt zu beseitigen nach
den gültigen gesetzlichen Regelungen.11. Sämtliche
Nebenarbeiten, die zum Ausführen der in den einzelnen
Positionen beschriebenen Leistungen, notwendig sind,
sind in den Preis einzurechnen und werden nicht
gesondert vergütet.Dazu zählen Arbeiten wie:-
notwendige Materialien- Abdeckungsmaterialien zum
Schutz der Bausubstanz- Abdeckarbeiten-
Baustelleneinrichtungen
- Arbeitssicherheit, Unfallverhütung
- usw. gemäß VOB12. Der Bauherr behält sich vor, Teile
des Leistungsverzeichnis selbst zu beschaffen bzw.
nicht zu beauftragen.Ein Anspruch zur Ausführung aller
ausgeschriebenen Positionen besteht nicht.13. Bei
Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen
(§812 BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf den
Wegfall der Bereicherung (§818 Abs. 3 BGB) berufen."14.
Die Arbeiten erfolgen in mehreren Abschnitten -siehe
Ausführungstermine. Mehrfache Anfahrten sind in den
Einheitspreis mit einzukalkulieren. Eine gesonderte
Vergütung erfolgt nicht. Die genauen Termine sind im
Vorfeld mit der Bauleitung abzustimmen.
Ausführungstermine:
Haus 4: 05.10.-14.10.2026
Haus 3: 05.10.-14.10.2026
Haus 2: 15.10.-23.10.2026
Haus 1: 15.10.-23.10.2026
Aussenbereich 12.-23.10 2026
15. Der Zugang und Materialtransport erfolgt über die
Stahltreppen der Treppenhäuser (lichte Breite 1,35m).
Die erforderlichen Hebezeuge / Arbeitsbühne sind vom
Auftragnehmer selbst zu stellen bzw. zu beschaffen. Die
Kosten sind in die jeweiligen Einheitspreise
einzurechnen.
16. Sämtlicher anfallender Abfall ist gemäß der
Müllentsorgungssatzung des Abfallwirtschaftsamt, zu
entsorgen.Der AN schuldet dem AG auf Anfrage den
Nachweis hierüber.Verpackungsmaterial:Das
Verpackungsmaterial gemäß Verpackungsordnung bleibt im
Eigentum des AN und ist eigenverantwortlich zu
entsorgen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Hinweise
Die termingerechte Ausführung der Arbeiten erfolgt nach
Vereinbarung in einem persönlichen Bietergespräch.
Grundlagen für die Durchführung der o. g. Bauarbeiten
ist die VOB/B+C in ihrer zur Zeit der Ausführung
gültigen Fassung.
Bedarf-, Alternativ-, und Regiepositionen sind nur auf
besondere Anweisung durch den Bauherrn auszuführen.
Sofern in den LV-Positionen nicht ausdrücklich eine
bauseitige Beistellung von Materialien beschrieben
wird, ist das Liefern, Abladen, Lagern und Einbauen der
Stoffe enthalten.
Die Wahl der Geräte- und Maschinen in der Art und Größe
ist für die zu erbringenden Leistungen in Beachtung der
örtlichen Gegebenheiten eigenverantwortlich durch den
AN zu wählen.
Technische Hinweise
Hinweise zur Baureinigung
Die Bauendreinigung umfasst die erstmalige gründliche
Reinigung sämtlicher durch die Bauausführung
verschmutzter Oberflächen und Einbauteile unmittelbar
vor Übergabe des Gebäudes. Sämtliche Flächen sind
staubfrei, schlierenfrei und gebrauchsfertig zu
reinigen. Alle Reinigungsmittel sind auf die jeweiligen
Oberflächen abzustimmen. Beschädigungen durch
ungeeignete Reinigungsverfahren gehen zu Lasten des
Auftragnehmers. Die Reinigung erfolgt gemäß den
Herstellervorgaben der eingebauten Materialien und
Oberflächen.
Im Zuge der durchzuführenden Reinigungsarbeiten sind,
auch wenn in den nachfolgenden Positionen nicht
gesondert aufgeführt, ausnahmslos alle
Verschmutzungsarten zu entfernen, sowohl grobe und
feine Verunreinigungen durch Putz- oder Mörtelspritzer
als auch alle anderen haftenden und nicht haftenden
Verschmutzungen innen und außen. Darunter fallen auch
Etiketten und Rückstände von Klebebändern.
Der anfallende Abfall wird Eigentum des AN und ist
entsprechend der gültigen Bestimmungen zu entsorgen.
Die Beseitigung wird nicht gesondert vergütet.
Im Zuge der Reinigungsarbeiten sind auch von den
Bauarbeitern hinterlassene Bleistift- und
Farbmarkierungen an Fliesen und anderen Oberflächen wie
Putz- und Sichtbetonflächen zu entfernen. Diese
Leistung ist mit den jeweiligen Einheitspreisen
abgegolten.
Geschlossene und offene Fugen jeder Art z. B. bei
Sockelleisten, Sockelfliesen, an Armaturen, bei
Treppenläufen etc. müssen ebenfalls gereinigt bzw.
gesaugt werden. Diese Leistung ist mit den jeweiligen
Einheitspreisen abgegolten.
An allen feucht zu reinigenden Flächen gilt, dass keine
Wasser- bzw. Kalkflecken aufgrund unsachgemäßer
Nachtrocknung sichtbar bleiben. Diese gelten ebenfalls
als Verschmutzung.
Der AN hat einen verantwortlichen Ansprechpartner
anzugeben, welcher Anweisungen entgegen nimmt.
Es erfolgt eine Gesamtabnahme der Leistung und keine
Teilabnahmen einzelner Räume bzw. Gebäudeteile.
Erwartet wird ein sehr gutes / einwandfreies Ergebnis,
bei dem der zukünftige Mieter das Objekt ohne eine
zusätzliche Vorreinigung beziehen kann.
Das Objekt wird bauseits vor der Reinigung durch den AG
geräumt, d. h. noch vorhandenes Baumaterial wird
beseitigt und alle Bodenflächen werden einmal grob
gekehrt. Es ist nicht von einer absolut staubfreien
Oberfläche auszugehen. Auch kleinste Materialreste
können vorhanden sein.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass das zum Einsatz
kommende Personal entsprechend ausgerüstet und geschult
ist.
Hinweise zur Baureinigung
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Wohnungen
01.02
Wohnungen
01.03 Treppenhäuser und Aufzug
01.03
Treppenhäuser und Aufzug
01.04 Gemeinschaftsflächen (Verkehrsflächen, T
01.04
Gemeinschaftsflächen (Verkehrsflächen, T
01.05 Stundenlohnarbeiten
01.05
Stundenlohnarbeiten