Aussenanlagen
ALDI_Gifhorn_Adam-Riese-Str. 2
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Das Baugrundstück befindet sich in 38518 Gifhorn, Adam-Riese-Straße 2. Der bestehende ALDI-Markt ist abgerissen. Auf dem frei gewordenen Baufeld entsteht der Neubau eines Lebensmitteldiscounters mit neuem Parkplatz. Die Zufahrt ist über die Adam-Riese-Straße gesichert. Das Gebäude gründet auf frostfreien Streifen- und Einzelfundamenten und bewehrter Bodenplatte. Brettschichtholzbinder spannen von Holzpendelstützen der Außenwände in Achse A und C zu der eingespannten Stützenreihe in Achse B. Das Pultdach wird aus einer Trapezblecheindeckung mit aufliegender Dämmung und Abdichtung mit 2% Gefälle ausgebildet. Die hinterlüftete Fassade besteht aus einem perforiertem Aluminium-Trapezblechprofil in Graualuminium beschichtet. Die Pfosten-Riegel-Fassade, Oberlichter und sonstige Fenster sind aus einer anthrazitgrauen Leichtmetallkonstruktion. Auf dem Dach wird eine Photovoltaik-Anlage errichtet. Das Regenwasser des Parkplatzes und des Gebäudedaches wird über Versickerungsmulden auf dem Grundstück dem natürlichen Kreislauf zurückgeführt. Das Schmutzwasser des Gebäudes wird gesammelt in das öffenliche System eingeleitet. Übergabepunkt ist der bestehende Schacht an der Adam-Riese-Straße. Zur Umsetzung unterstützen folgende Fachingenieure mit ihren Unterlagen: Vermessung:    Erdmann Vermessungen Bodengutachten:    RI+P Prof.DR.-Ing.Victor Rizkallah + Partner Statik und Wärmeschutz::  Carolan-Pöhls Beratende Ingenieure PartGmbB Brandschutz:     geoallplan Entwässerung:    Ingenieurs. Dr. Knollmann mbH Schallschutz:    GTA mbH Netzanschluss:     LSW Netz GmbH & Co. KG Entwässerung:    ASG Abwasser- und Straßenreinigungsbetrieb Stadt Gifhorn Frischwasser:    Wasserwerk Gifhorn GmbH & Co. KG
Das Baugrundstück befindet sich in 38518 Gifhorn,
1.1 Maßgebend für die Lieferungen und Ausführungen der Leistungen sind die ATV in der VOB Teil C und die weiteren einschlägigen DIN-Vorschriften in der jeweils neuesten Fassung. Die Anwendungs- und Verarbeitungsrichtlinien der Herstellerfirmen sind ebenfalls einzuhalten. 1.2 Der zu schließende Bauvertrag ist ein Einheitspreisvertrag auf Grundlage der im folgenden beigefügten Pläne, Gutachten und Statik sowie der folgenden Leistungsbeschreibung. 1.3 Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über die ausgeschriebenen Leistungen genauestens zu unterrichten. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit der ausschreibenden Stelle zu klären. Bedenken gegen die im LV vorgesehene Ausführungsart sind bei Angebotsabgabe schriftlich geltend zu machen. 1.4 Der Bieter übernimmt für die von ihm angebotene Ausführung die uneingeschränkte Haftung für die fertige Gesamtleistung sowie für die Einhaltung der geforderten technischen Werte und Anforderungen. 1.5 Die Einheitspreise umfassen die Lieferung und Montage aller für die Bauleistungen notwendigen Materialien, Hilfsstoffe und Zusätze, einschließlich Gestellung, Vorhaltung und Wiederentfernung aller zur Ausführung erforderlichen Geräte, Maschinen, Transportmittel und Betriebsstoffe. 1.6 Der Auftragnehmer hat sich rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten von der Beschaffenheit des Untergrundes zu überzeugen. Die angetroffenen Bodenflächen sind auf ihre Eignung für die auszuführenden Leistungen hin zu prüfen. Festgestellte erhebliche Mängel, die eine ordnungsgemäße Ausführung in Frage stellen, sind der Bauleitung so frühzeitig anzuzeigen, dass eine Abstellung vor Beginn der Arbeiten möglich ist. Spätere Einwendungen des Auftragnehmers über eine ungenügende Orientierung werden nicht anerkannt. Es ist Sache des Auftragnehmers, sich mit der Bauleitung über den rechtzeitigen Arbeitsbeginn abzustimmen. Die Bauleitung ist hiervon unverzüglich zu informieren. 1.7 Bauseits verlegte Installationen sind gegen Beschädigungen und Verschmutzungen zu schützen. 1.8 Es sind bis zur Abnahme geeignete Schutzmaßnahmen gegen vorzeitiges Betreten fertiggestellter Flächen sowie gegen das Verschmutzen und Beschädigen eigener Leistungen und Leistungen der Fremdgewerke vorzusehen. Nach Beendigung der Arbeiten sind sämtliche Bauteile sorgfältig zu säubern und von Zementschleier zu reinigen. Schutzmaßnahmen sind abzubauen und abzufahren. Die Kosten hierfür sind in den Einheitspreisen miteinzukalkulieren. 1.9 Die abschnittsweise Ausführung auch in Klein-, Kleinstflächen, erschwerte Ausführung von Restarbeiten und nachträglichen Anarbeiten und dergl. werden nicht gesondert vergütet und sind somit miteinzukalkulieren. 1.10 Materialien dürfen nicht in die Abflussleitungen des Gebäudes oder in die öffentlichen Sielleitungen geschüttet werden ( z. B. bei Reinigung von Arbeitsgeräten ). Alle von den Arbeiten des Auftragnehmers herrührenden Verunreinigungen, Rückstände und Reste sind nach den örtlichen Bestimmungen und den Emissions- und Wasserschutzvorschriften zu entsorgen. 1.11 Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Beachtung bau-, verkehrs- und berufsgenossenschaftlicher Vorschriften. Der Bauherr bestellt gemäß der neuen Baustellenverordnung vom 10.06.98 einen Sicherheits-, und Gesundheitskoordinator, dessen Anweisungen Folge zu leisten ist. 1.12 Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die örtlichen Verhältnisse genauestens zu informieren. Nach Abgabe werden keinerlei Ansprüche auf Preiserhöhungen aufgrund ungenauer Kenntnis der geforderten Leistungen, der örtlichen Verhältnisse bzw. aus missverständlicher Auffassung der Beschreibung usw. berücksichtigt. 1.13 Die Fläche für die gemeinsame Baustelleneinrichtung und Lagerfläche auf dem Grundstück ist begrenzt. Nach Abschluss der Arbeiten ist der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. Schäden werden vom Verursacher beseitigt. Die Baustelle und die mitgenutzten Flächen werden besenrein verlassen. 1.14 Der Auftragnehmer hat die Angaben des LVs mit den Gegebenheiten des Bauwerks, den Ausführungsplänen, der Statik, der Wärmeschutzberechnung sowie dem Brand- und Lärmschutzgutachten zu vergleichen. Massenangaben sind zu überprüfen. Unstimmigkeiten sind mit dem Architekten zu klären. Sämtliche im Leistungsverzeichnis aufgeführte Positionen verstehen sich, auch wenn nicht ausdrücklich erwähnt, in fertiger Arbeit einschl. Lohn-, Materialkosten, Lieferung, Montage und Nebenarbeiten sowie anfallende Gebühren. Die Leistungen werden komplett funktionsfertig und betriebsbereit bzw. fix und fertig (als Grundlage für das Nachfolgegewerk) übergeben, einschließlich aller erforderlichen Vor- und Nacharbeiten. Die Anschlüsse der beschriebenen Bauteile (aus allen Titeln) untereinander sind in den Positionen zu berücksichtigen. Der Einheitspreis enthält die vollständige Bauleistung,d.h.: Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei der Herstellung zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie nicht ausdrücklich beschrieben sind. 1.15 Bedenken gegen die Ausführung von Vorleistungen anderer AN sind vor Beginn weiterer Arbeiten sofort schriftlich mitzuteilen. Etwaige Änderungen in der Ausführung, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten erforderlich sein sollten, sind nur nach Genehmigung des Architekten zulässig. Der AN ist verpflichtet, Einwände bei der Bauleitung schriftlich vorzutragen, falls es sich aus dem Baufortschritt ergibt. 1.16 Für zusätzlich erforderliche Bauleistungen hat der AN ein Nachtragsangebot abzugeben. Die zusätzlichen Leistungen dürfen erst nach Anerkennung der Preise durch den AG ausgeführt werden. Eventuell anfallende Stundenlohnarbeiten sind täglich zu rapportieren und erfolgen nur nach ausdrücklichen Angaben der Bauleitung. Sollte ein Rapportieren auf der Baustelle nicht möglich sein, so sind die Stundenzettel umgehend per Mail an die Bauleitung zu senden. 1.17 Überwachung 1. Der AN benachrichtigt den Prüfingenieur oder die Bauaufsichtsbehörde und das Architekturbüro eigenverantwortlich vor dem Betonieren. Bei unerwartet auftretenden Baugrundverhältnissen ist das Architekturbüro umgehend zu informieren. 2. Der AN haftet in vollem Umfang für die Standfestigkeit seiner Konstruktion. 3. Der AN benennt einen verantwortlichen Techniker, der für die Überwachung und Abnahme der Leistungen seitens des ANs verantwortlich ist. 4. Bei Schweißarbeiten muss der Nachweis zur Befähigung erbracht werden. 5. Alle zur Verwendung kommenden Materialien müssen den Güteschutzbestimmungen unterliegen. dies gilt auch für Leistungen, die hinzutreten, die nicht im LV beschrieben sind. Nach Aufforderung ist ein Gütenachweis zu erbringen. 6. Alle Abnahmen für Bauteile sind bei den zuständigen Stellen rechtzeitig zu beantragen und die entsprechenden Bescheinigungen der Bauleitung zu übergeben. 1.18 Haftung 1.Der Auftragnehmer haftet für alle sich aus der Erfüllung seiner Leistungen ergebenden Verbindlichkeiten gegenüber dem Auftraggeber, Architekten und Dritten. Der Auftragnehmer trägt die Haftung für Feuer, Diebstahl, Verluste oder Beschädigungen sowie für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften. Bei Unfällen im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stellt dieser die Bauleitung und die Bauherrschaft frei von Verantwortung und Ansprüchen. 2.Der Auftragnehmer muss Mitglied der Berufsgenossenschaft und in einer Haftpflichtversicherung sein, die mindestens die Vertragssumme deckt. 1.19 Baustelleneinrichtung 1. Alle, für die Abwicklung der Gewerke, erforderlichen Baustelleneinrichtungen sind solange wie erforderlich vorzuhalten. Wird die Bauzeit aus Gründen verzögert, die der AN nicht zu vertreten hat, oder die Baustelle stillgelegt, wird eine Vereinbarung über verlängerte Vorhaltung getroffen. 2. Zufahrtswege, Straßen und der Baustellenbereich sind täglich in sauberem Zustand zu halten. Die Straßeneinläufe sind vor Verschmutzungen für die Dauer der Bauzeit zu schützen. Anfallende Schuttmassen und Abfälle sind laufend von den verursachenden Gewerken selbst zu beseitigen und abzufahren. Sie dürfen weder gestapelt noch verfüllt werden. Sollte dem nicht nachgekommen werden, werden die Kosten für die Beseitigung den Unternehmen von der Gesamtrechnungssumme abgezogen. 3. Soweit benachbarte oder öffentliche Flächen für die Baustelleneinrichtung in Anspruch genommen werden, trägt der AN alle eventuell hieraus entstehenden Reparaturkosten, die durch die Bauarbeiten erforderlich wurden. 4. Es sind alle behördlichen Vorschriften, die einschlägig in Frage kommen, einzuhalten. 5. Die Beleuchtung der Baustelle ist bei Bedarf ohne Mehrkosten zu erstellen und instand zu halten. 6. Auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften wird hingewiesen, der AN haftet allein für alle Sicherheitsmaßnahmen während der Bauzeit. Vorgaben aus SigePlan und vom Koordinator sind zu berücksichtigen. Der AN hat alle zur Sicherung der Baustelle erforderlichen Maßnahmen unter voller eigener Verantwortung zu ergreifen. Die Kennzeichnung und Absperrung der Baustelle ist nach den einschlägigen Bestimmungen vorzunehmen. Von unmittelbaren und mittelbaren Schäden aus der Unterlassung solcher Maßnahmen stellt der AN den AG frei. Der AN ist für die Zeit seiner Beschäftigung auf der Baustelle im Rahmen der ihm übertragenen Leistungen für die Überwachung der Betriebssicherheit und die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen für seinen Aufgabenbereich allein verantwortlich. 7. Die Leitungen und Kanäle hat der AN vorsichtig zu behandeln, damit keine Störungen und Gefahren eintreten können. Dafür hat er sich vorab über die Lagen zu erkundigen. 8.Zufahrten zur Baustelle sind freizuhalten. 1.20 Bei Abweichungen zwischen LV, Zeichnung und sonstigen Unterlagen ist die Entscheidung des Architekten so rechtzeitig einzuholen, dass keine Terminverzögerungen entstehen. Initiative und Haftung liegen beim AN. 1.21 Der AG behält sich vor, einzelne Positionen aus dem LV herauszunehmen, ohne dass dies eine Auswirkung auf die EP - Preise hat. Der Bieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er sich mit der Planung vertraut gemacht hat, dass Unklarheiten bei der Kalkulation nicht bestanden haben, so dass hieraus keine Forderungen seitens des Bieters entstehen können. 1.22 Gerüste 1. Sämtliche, für die Ausrüstung der Gesamtleistungen, erforderlichen Gerüste, Sicherungen und Netze, gleich welcher Art, sind durch die Preise abgegolten, einschl. Um- und Abbau. Sie müssen den behördlichen Vorschriften entsprechen und vom AN in vorschriftsmäßigem Zustand gehalten werden. 2. Das gleiche gilt für die vom AN, dem Baufortschritt entsprechend, durchzuführenden Schutzgeländer an Treppen, Wand- und Schachtöffnungen und Brüstungen. 3. Die für die Gewerke erforderlichen Gerüste sind so auszulegen und vorzuhalten, dass die nachfolgenden Gewerke, Zimmerarbeiten, Sprenglerarbeiten, Dachdeckungsarbeiten, sie als Arbeits- und Fanggerüst benutzen können. 1.23 Gewährleistung 1.Die Gewährleistungsdauer für Bauleistungen ist grundsätzlich mit 5 Jahren zu vereinbaren jedoch für die Dichtigkeit des Daches, der Fassade und der unterirdischen Bauteile 10 Jahre sowie für alle Verschleißteile (alle drehenden und beweglichen Teile) 6 Monate. Für Teile von maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen beträgt die Gewährleistungsdauer ebenfalls 5 Jahre, sofern ein Wartungsvertrag mit dem Auftragnehmer abgeschlossen wird, sonst 2 Jahre 2. Für beseitigte Mängel beginnt eine neue Gewährleistungsfrist vom Tage der endgültigen Beseitigung an. Der AN ist zur Wiederholung erfolgloser oder unzureichender Nachbesserungen verpflichtet, wenn dies der AG vor Ablauf der Frist verlangt. 3. Ab einer Gesamtrechnungssumme von mehr als 2.500_ brutto werden für die Laufzeit der Gewährleistung 5% von der Gesamtrechnungssumme als Sicherheit einbehalten. Der Sicherheitseinbehalt muss für die Zeitdauer der Gewährleistung (5 Jahre) zur Verfügung gestellt werden. Dieser Einbehalt kann entgegen VOB/B § 17 nur durch Vorlage einer unbefristeten Bürgschaft entsprechend dem beigefügten Muster freigegeben werden. 1.24 Abrechnung 1. Die Mengenermittlung für die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß und Ausführungszeichnung. Alle für die Abrechnung geltenden Zahlen sind in den Abrechnungszeichnungen  einzutragen soweit solche gefordert werden. Die Zahlen und Maßketten der Abrechnungszeichnungen müssen mit denen der Massenberechnung übereinstimmen. 2. Aufmaße von Arbeiten, die später nicht mehr geprüft werden können, sind rechtzeitig durch den AN örtlich in Form von Aufmaßen und Aufmaß-Skizzen festzuhalten. Die Aufmaße und Aufmaß-Skizzen sind der Bauleitung so rechtzeitig vorzulegen, dass die Bauleitung noch die Möglichkeit der Prüfung gemeinsam mit dem Aufsteller hat. 3.Teilrechnungen werden nur bis zur Höhe von 90% der erbrachten Leistungen anerkannt 1.25 Nach Abgabe eines Angebotes für die beschriebenen Leistungen wird der Bauvertrag nach den Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) der BGBGrundstücksgesellschaft Herten geschlossen. 1.26 Erklärung Der unterzeichnende Bieter bestätigt durch seine rechtsverbindliche Unterschrift, dass er bei der Kalkulation sämtliche Kostenfaktoren, welche durch die vorstehenden Punkte entstehen, erfasst hat und dass er Dritten gegenüber keine Mitteilung über die Aufforderung zur Angebotsabgabe vor Ablauf der Angebotsfrist gegeben hat und Preisabsprachen mit anderen Wettbewerbsteilnehmern nicht stattgefunden haben. ....................................... Der Unternehmer: rechtsverbindliche Unterschrift / Stempel
1.1
Bauabschnitt 1: Oktober 2026 Entwässerungsschächte, Leitungsbau und Stellplätze zwischen Anlieferung und Straße Bauabschnitt 2: Januar 2027 Fertigstellung Stellplätze, Aspaltierung, Entwässerungsmulden, Grünanlage
Bauabschnitt 1: Oktober 2026
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__. 1 Baustelleneinrichtung für eigene Leistungen mit - erforderlichen Geräte, Werkzeuge, Maschinen, Betriebs-, Versatz- und Hilfsmitteln und Schutzvorrichtungen - Sozialeinrichtung mit Erste-Hilfe-Koffer, Feuerlöscher - Herrichten der erforderlichen Lager- und Arbeitsplätze einschließlich Beleuchtung und Sicherung - Material-Vorhaltekosten - das tägliche Entfernen von Abbruchmaterial, Schutt und Verunreinigungen, auch der öffentlichen Verkehrsflächen - Grob und Feinabsteckungen, - Sicherung der Achsen, - Forderungen des Amtes für öffentliche Ordnung, der Berufsgenossenschaften, Behörden, Amtsstellen und Körperschaften einschliesslich der damit zusammenhängenden Kosten und Gebühren, sind zu beachten. bereitstellen, einrichten,unterhalten, zurückbauen und abfahren.
01.__. 1
Baustelleneinrichtung
1,00
psch
02 Erdarbeiten
02
Erdarbeiten
Der Boden ist nach BBodSchG und der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) zu verwerten. Entsorgungsnachweise und Entsorgungsgebühren sind mit einzukalkulieren Die Bestimmungen der allgemeinen Abfallbeseitigung sind strengstens zu beachten Baugrundverhältnisse sind entsprechend der beigefügten Bodengutachten und Bodenuntersuchung zu berücksichtigen werden abweichende Bodenverhältnisse während der Ausführung festgestellt werden, ist die Bauleitung zu benachrichtigen bei Fund von geruchsauffälliger Böden ist die Bauleitung zu benachrichtigen schädliche Bodenveränderungen sind abzuwehren Das Bauplanum ist vor Erosion und Verringerung seiner Festigkeit durch Witterungseinflüsse und den laufenden Baubetrieb schützen Baustoffe sind lagenweise mit <= 30cm einzubringen, zu verdichten und mit min. fünf Übergänge mit Vibrationsplatte lagen- und kreuzweise, tiefenwirksam und intensiv nachzuverdichten. Siebanalysen der eingebrachten Materialien sind vorzulegen Angelieferte und eingebaute Materialien sind zu dokumentieren. Die Verdichtungsnachweise auf dem Erdplanum, der Frostschutzschicht und der Schottertragschicht (über einen externen Bodengutachter) sowie geprüfte statische Plattendruckversuche gem. DIN 18134 (mindestens an der Grundstückszufahrt, in den Fahrgassen sowie im Rampenbereich) sind nach Fertigstellung des Objektes zu übergeben.
Der Boden ist nach BBodSchG und der
02.__. 1 Grasnarbe laden und entsorgen Grasnarbe mit Bagger lösen, aufnehmen, laden und fachgerecht entsorgen.
02.__. 1
Grasnarbe laden und entsorgen
800,00
02.__. 2 Mutterboden/ Oberboden laden und entsorgen Mutterboden/ Oberboden unterhalb der Grasnarbe mit Bagger lösen, aufnehmen, laden und fachgerecht entsorgen.
02.__. 2
Mutterboden/ Oberboden laden und entsorgen
320,00
02.__. 3 Mutterboden lösen, laden und wiedereinbauen wiederverwendbaren Mutterboden unterhalb der Grasnarbe lösen, laden, innerhalb des Baufeldes verfahren und plan,- und profilgerecht wiedereinbauen.
02.__. 3
Mutterboden lösen, laden und wiedereinbauen
E
1,00
02.__. 4 Tragmaterial liefern und einbauen frostfrei und verdichtungsfähigen Schotter der Körnung 0/32 liefern und als Schottertragschicht unter den Stellplätzen mit einer Stärke von 20 cm und unter den Fahrwegen aus Asphalt mit einer Stärke von 15 cm einbauen und tiefenwirksam verdichten.
02.__. 4
Tragmaterial liefern und einbauen
400,00
02.__. 5 Frostschutzschicht liefern und einbauen frostfrei und verdichtungsfähigen Schotter der Körnung 0/45 liefern und als Frostschutzschicht unter den Stellplätzen mit einer Stärke von 33 cm und unter den Fahrwegen aus Asphalt mit einer Stärke von 36 cm einbauen und tiefenwirksam verdichten.
02.__. 5
Frostschutzschicht liefern und einbauen
780,00
02.__. 6 Bauseitiges Tragmaterial lösen, laden und wiedereinbauen bauseitiges Tragmaterial lösen, laden, innerhalb des Baufeldes verfahren und in verschiedenen Stärken plan,- und profilgerecht lagenweise wiedereinbauen und verdichten.
02.__. 6
Bauseitiges Tragmaterial lösen, laden und wiedereinbauen
800,00
02.__. 7 Chemische Bodenanalyse auf Verunreinigung nach EBV
02.__. 7
Chemische Bodenanalyse
10,00
St
02.__. 8 BM-F3 Material laden und entsorgen BM-F3 Material aufnehmen, laden und nach Ersatzbaustoffverordnung EBV, einschließlich dem damit zusammenhängenden Mehraufwand und Vorlage des Entsorgungsnachweises entsorgen. Hier: Für Bodenaustausch in versickerungsfähiges Material und Aushub der Entwässerungsmulden
02.__. 8
BM-F3 Material laden und entsorgen
800,00
t
02.__. 9 BM-F0* Material laden und entsorgen wie in Vorposition beschrieben, jedoch BM-F0* Material
02.__. 9
BM-F0* Material laden und entsorgen
E
1,00
t
02.__. 10 BM-F1 Material laden und entsorgen wie in Vorposition beschrieben, jedoch BM-F1 Material
02.__. 10
BM-F1 Material laden und entsorgen
E
1,00
t
02.__. 11 BM-F2 Material laden und entsorgen wie in Vorposition beschrieben, jedoch BM-F2 Material
02.__. 11
BM-F2 Material laden und entsorgen
E
1,00
t
02.__. 12 Dk I-Material laden und entsorgen wie in Vorposition beschrieben, jedoch Dk I-Material
02.__. 12
Dk I-Material laden und entsorgen
E
1,00
t
02.__. 13 Dk II-Material laden und entsorgen wie in Vorposition beschrieben, jedoch Dk II-Material
02.__. 13
Dk II-Material laden und entsorgen
E
1,00
t
02.__. 14 Erweiterungsanalyse nach Deponieverordnung
02.__. 14
Erweiterungsanalyse nach Deponieverordnung
E
1,00
St
02.__. 15 Versickerungsmulde 1 modellieren Versickerungsmulde 1 mit der oberen Versickerungsfläche von 94 m² und der unteren Versickerungsfläche von 42 m² mit einer fertigen Tiefe von 30 cm mit Böschungsneigung profilgerecht modellieren.
02.__. 15
Versickerungsmulde 1 modellieren
94,00
02.__. 16 Versickerungsmulde 2 modellieren wie in Vorposition beschrieben, jedoch mit der oberen Versickerungsfläche von 124 m² und der unteren Versickerungsfläche von 80 m².
02.__. 16
Versickerungsmulde 2 modellieren
124,00
02.__. 17 Versickerungsmulde 3 modellieren wie in Vorposition beschrieben, jedoch mit der oberen Versickerungsfläche von 92 m² und der unteren Versickerungsfläche von 45 m².
02.__. 17
Versickerungsmulde 3 modellieren
92,00
02.__. 18 Versickerungsmulde 4 modellieren wie in Vorposition beschrieben, jedoch mit der oberen Versickerungsfläche von 104 m² und der unteren Versickerungsfläche von 33 m² mit einer fertigen Tiefe von 40 cm mit Böschungsneigung profilgerecht modellieren.
02.__. 18
Versickerungsmulde 4 modellieren
92,00
03 Ent- und Versorgung
03
Ent- und Versorgung
In den Positionen sind zu berücksichtigen und miteinzukalkulieren: - Verfallungen, Formteile, Verbindungsmittel, Dichtungen und Anschlüsse - Reinigen und Spülen sämtlicher Leitungen nach Anschluss an den öffentlichen Kanal - Enden offenliegender Versorgungsleitungen gegen Verschmutzungen sichern - Anschlüsse an vorhandene Schächte und Leitungen - bauseits vorhandene Versorgungsleitungen sichern - Arbeiten im Kreuzungsbereich mit Bestandsleitungen mit größter Sorgfalt ausführen, falls erforderlich mit Handschachtung - bauseitige Schächte und Leitungen auf Beschädigungen prüfen. Zu Berücksichtigen ist die wasserbehördliche Erlaubnis für die Versickerung von Niederschlagswasser, die Entwässerungsplanung und der Entwässerungsantrag.
In den Positionen sind zu berücksichtigen und
03.__. 1 Bestandsschacht bearbeiten Übergabeschacht der Schmutzwasserentwässerung auf Funktion prüfen, reinigen, vorhanden Anschluss zur Vermeidung von Sedimenteintrag in das Abwassernetz schließen und neuen Anschluss für Schmutzwasserleitung DN 150 höhengerecht mittels Kernbohrung herstellen.
03.__. 1
Bestandsschacht bearbeiten
1,00
St
03.__. 2 Bestandsschächte ausbauen und entsorgen aus Beton mit DN 1000 in Höhen bis zu 1,60 m ausbauen, und fachgerecht entsorgen, einschließlich Trennung der Anschlussleitung, Verfüllung und Verdichtung der Grube.
03.__. 2
Bestandsschächte ausbauen und entsorgen
4,00
St
03.__. 3 Suchhandschachtung zur Lagefeststellung bestehender Leitungen und Schächte herstellen. Aushub zur Wiederverwendung seitlich lagern, nach Verlegung der Grundleitungen lagenweise einbauen und verdichten.
03.__. 3
Suchhandschachtung
5,00
St
03.__. 4 Doppelhebeanlage RW bestehend aus Betonschacht DN 1000 bis zu einer Tiefe von 2,5 m einschließlich Abdeckplatte Belastungsklasse D400, Doppelhebeanlage 6 l/s, Schaltschrank mit Rücklaufschleife, der erforderlichen Erdarbeiten und Anschluss an Grundstücksentwässerung entsprechend Entwässerungsplanung liefern setzen und gemäß Herstellerangaben anschließen, die Betriebsdokumentation vorlegen und das Personal einweisen. Fabrikat: z.B. Mall
03.__. 4
Doppelhebeanlage RW
1,00
St
03.__. 5 Druckleitung Hebeanlage passend zur Hebeanlage der Vorposition mit DN 50 liefern und verlegen.
03.__. 5
Druckleitung Hebeanlage
10,00
m
03.__. 6 Druckentspannungsschacht bestehend aus Betonschacht DN 1000 bis zu einer Tiefe von 2,5 m einschließlich Speziell ausgeformtes Schachtunterteil zur turbulenzfreien Beruhigung mit Gerinne und Berme aus GFK PP als fugenloser Stahlbehälter nach DIN 4034-1, wasserundurchlässig und risssicher einschließlich Konus und Schachtabdeckung liefern und einschließlich Anschlüsse setzen.
03.__. 6
Druckentspannungsschacht
1,00
St
03.__. 7 Übergabe- und Revisionsschächte RW als Betonfertigteil DN 1000 für Regenwasser bestehend aus Schachtunterseite, Schachtrohr, geschlossene und verschraubbare Schachtabdeckung der Belastungsklasse D und Gerinne aus STZG-Schale und Berme aus Beton liefern und einschließlich Fundamentierung, Anschlüsse für Einbindungen in erforderlicher Anzahl und Dimension und den erforderlichen Erdarbeiten bis in eine Tiefe von 1,40 m setzen.
03.__. 7
Übergabe- und Revisionsschächte RW
1,00
St
03.__. 8 Übergabe- und Revisionsschächte SW wie in Vorposition beschrieben, jedoch für Schmutzwasser bis in eine Tiefe von 2,00 m setzen.
03.__. 8
Übergabe- und Revisionsschächte SW
2,00
St
03.__. 9 Versorgergraben für Mehrfachbelegung für Strom, Trinkwasser, Schmutzwsser und Telekom mit einer Tiefe von 1,60 m und Breite von 0,60 m profilgerecht ausheben, Aushub zur Wiederverwendung seitlich lagern, nach Verlegung der Versorgungsleitungen lagenweise einbauen und verdichten. Die Versorgungsleitungen sind jeweils mit einer Bettung und Überfüllung von 30 cm voneinader zu trennen und mit Trassenbänder zu versehen.
03.__. 9
Versorgergraben
25,00
m
03.__. 10 Rohrgraben für DN 110 SW für KG 2000 Rohr DN 110 der Schmutzentwässerung zwischen SW 01 und SW 02 und von SW 02 zum Bestandsschacht bis 1,80 m Tiefe in erforderlicher Breite profilgerecht ausheben, Aushub zur Wiederverwendung seitlich lagern und nach Verlegung der Grundleitungen den Aushub nach "Merkblatt für das Verfüllen von Leitungsgräben"  lagenweise einbauen und verdichten. Die Grundleitungen sind jeweils mit einer Bettung und Überfüllung von 30 cm sowie mit Trassenbänder zu versehen.
03.__. 10
Rohrgraben für DN 110 SW
66,00
m
03.__. 11 Rohrgraben für DN 150 wie in Vorposition beschrieben, jedoch für das Leerrohr DN 150 für die E-Stellplätze herstellen.
03.__. 11
Rohrgraben für DN 150
30,00
m
03.__. 12 KG 2000 Rohr DN 110 SW aus Polypropylen für Schmutzwasser liefern mit möglichst wenig Bögen im gleichmäßigen Gefälle verlegen und einschließlich Steckmuffen, Verbindungsstücke, Dichtungen, Abzweiger, Bögen, Reduzierungen, Muffenstopfen, u.ä. anschließen.
03.__. 12
KG 2000 Rohr DN 110 SW
66,00
m
03.__. 13 KG 2000 Rohr DN 150 E-Stellplätze wie in Vorposition beschrieben, jedoch als KG 2000 Rohr DN 150 einschließlich Zugdraht liefern und im Versorgergraben als Leerrohr für die E-Stellplätze verlegen.
03.__. 13
KG 2000 Rohr DN 150 E-Stellplätze
30,00
m
03.__. 14 KG 2000 Rohr DN 150 Strom wie in Vorposition beschrieben, jedoch Leerrohr für die Stromleitung des Versorgers verlegen.
03.__. 14
KG 2000 Rohr DN 150 Strom
25,00
m
03.__. 15 KG 2000 Rohr DN 150 Telekom wie in Vorposition beschrieben, jedoch Leerrohr für die Telekomleitung verlegen.
03.__. 15
KG 2000 Rohr DN 150 Telekom
25,00
m
03.__. 16 KG 2000 Rohr DN 150 FW wie in Vorposition beschrieben, jedoch Leerrohr für die Frischwasserleitung verlegen.
03.__. 16
KG 2000 Rohr DN 150 FW
25,00
m
03.__. 17 Einlaufbereich Regenfallrohre bestehend aus Rohrauflager für DN 150 mit b/l/h = 60/60/40 cm aus Beton, 2,00 m² Wasserbaupflaster in Beton gesetzt, Rohrummantelung aus Beton, und Auslaufgitter für DN 150 herstellen.
03.__. 17
Einlaufbereich Regenfallrohre
4,00
St
03.__. 18 Anschluss Regenfallrohr bauseitiges Regenfallrohr, feuerverzinkt DN 125 an die Grundleitung der Regenentwässerung mit entsprechenden Formteilenanschließen. Der Übergang ist nicht sichbar unterhalb der neuen Geländeoberkante herzustellen
03.__. 18
Anschluss Regenfallrohr
1,00
St
03.__. 19 Straßenablauf Anlieferung Straßenablauf mit 30 x 50 cm in flacher Bauweise für Regenentwässerung, bestehend aus Bodenstück, Schaft, Ausgleichsring, verzinktem Eimer, Schlammfang und Aufsatz der Belastungsklasse D 400 liefern und höhengerecht einschließlich Anschluss an die Grundleitungen der Regenentwässerung einbauen.
03.__. 19
Straßenablauf Anlieferung
1,00
St
03.__. 20 Schwerlastrinne Grundstückszufahrt mit ca. 12,50 m Länge, Abdeckroste aus Gusseisen, Belastungsklasse D 400, mit Ablauf und Schlammfang liefern und auf 20 cm Betonsohle versetzen, einschließlich beidseitiger Einfassungen aus Gossensteinen 16/16/14, Anschluss an Grundstücksentwässerung, Stirnstücke und Einlaufkästen.
03.__. 20
Schwerlastrinne Grundstückszufahrt
1,00
St
03.__. 21 Entwässerungsrinnen Notausgänge mit ca. 1,40 m Länge, Belastungsklasse A, mit Abdeckroste aus Gusseisen, Ablauf und Schlammfang, liefern und auf 20 cm Betonsohle und Anschluss an die Grundstücksentwässerung samt Stirnstücke und Einlaufkästen vor den beiden Notausgängen montieren
03.__. 21
Entwässerungsrinnen Notausgänge
2,00
St
03.__. 22 Entwässerungsrinnen Fußweg wie in vorposition beschrieben, jedoch mit 2,80 m am Fußweg montieren.
03.__. 22
Entwässerungsrinnen Fußweg
1,00
St
03.__. 23 Spülung und Dichtigkeitsprüfung Spülung aller Schmutzwasser- und Regenentwasserleitungen einschließlich Nachweis, Dichtigkeitsprüfung mit Protokoll der Dichtigkeit und Bescheinigungen nach aktuellen Auflagen durchführen.
03.__. 23
Spülung und Dichtigkeitsprüfung
1,00
St
03.__. 24 Kabelgraben Parkplatzbeleuchtung und Pylon für Zuleitungen der Parkplatzbeleuchtung bis 0,5 m Tiefe in erforderlicher Breite profilgerecht ausheben, zur Wiederverwendung seitlich lagern und nach Verlegung der bauseitigen Zuleitungen Aushub lagenweise nach "Merkblatt für das Verfüllen von Leitungsgräben" einschließlich Trassenband einbauen und verdichten.
03.__. 24
Kabelgraben Parkplatzbeleuchtung und Pylon
260,00
m
03.__. 25 bauzeitliche Wasserhaltung als offene Wasserhaltung mit Pumpensumpf während des Leitungsbaus.
03.__. 25
bauzeitliche Wasserhaltung
40,00
h
03.__. 26 Zugdraht liefern und in Vorpositionen einbauen
03.__. 26
Zugdraht liefern und in Vorpositionen einbauen
E
1,00
m
04 Oberbau
04
Oberbau
Der Parkplatzoberbau einschließlich der Anlieferungszone ist entsprechend den zu erwartenden Belastungen aus Pkw- und Lkw-Verkehr und unter Einhaltung sämtlicher technischer Vorschriften und Richtlinien in der jeweils neuesten Fassung herzustellen. Der Aufbau des Oberbaus ist nach RStO 12 zu ermitteln. Es gelten folgende Mindestanforderungen für den Aufbau des Oberbaus: Fahrwege für LKW: RStO 12, Belastungsklasse 1.0 Fahrwege für PKW: RStO 12, Belastungsklasse 1.0 Verformungsmodul Ev2: Mindestwerte auf Schottertragschicht (Pflaster): 150 MPa, Mindestwerte auf Frostschutzschicht (Asphalt): 120 MPa Parkplatzgefälle max. 2%, Anlieferung bis zu 8% Das Planum ist gemäß den Vorgaben der RStO 12 zu verdichten In den Positionen sind Passschnitte an Einbauten und Begrenzungen, Einschlämmen und Einsanden, Abrütteln, Vergiessen, Dehnscheiben und Abfegen miteinzukalkulieren.
Der Parkplatzoberbau einschließlich der
04.__. 1 Grobplanum mit einer maximalen Abweichung von +- 10 cm plan,- und profilgerecht unter dem Asphalt der Fahrspuren, dem Betonsteinpflaster der Stellplätze, den Gehwegplatten und dem Betonsteinpflaster im Eingangsbereich herstellen und flächig, tiefenwirksam verdichten.
04.__. 1
Grobplanum
2.400,00
04.__. 2 Feinplanum der vorbeschriebenen Bettung mit einer maximalen Abweichung von +- 2 cm herstellen und mit mittelschweren Flächenrüttler kreuzweise, tiefenwirksam und intensiv nachverdichten.
04.__. 2
Feinplanum
2.400,00
04.__. 3 Betongroßpflastersteine einreihig aus Beton mit 16 x 16 cm in grau-anthrazit zur Trennung der Fahrbahn aus Asphalt und der Pflasterflächen der Stellplätze liefern und zur Anarbeitung des Asphaltes setzen.
04.__. 3
Betongroßpflastersteine einreihig
280,00
m
04.__. 4 Betongroßpflastersteine zweireihig wie in Vorposition beschrieben, jedoch zweireihig entlag des Gebäudes in der Rampenniederfahrt setzen.
04.__. 4
Betongroßpflastersteine zweireihig
50,00
m
04.__. 5 Asphalt Fahrwege Aufbau nach RStO 12 der Belastungsklasse BK 1,0 aus 4 cm Asphaltdeckschicht aus Splittmastixasphalt und 14 cm Asphalttragschichtmischgut (ATS) einschließlich Bindemittelschicht und Aufbringen von Abstreumaterial auf die noch warme Oberfläche der Asphaltdeckschicht und herstellen.
04.__. 5
Asphalt Fahrwege
1.280,00
04.__. 6 Bewegungsfugen Asphalt Bewegungsfugen im Abstand von max. 12 m, bei befahrbaren Rinnen von 4 m bis 6 m, sowie max. 75 cm vor und hinter Einbauten (z.B. Straßenabläufen) durchgehend in Bordlinie als fest eingepresst mit Dehnscheiben herstellen
04.__. 6
Bewegungsfugen Asphalt
18,00
m
04.__. 7 Zusätzliche Baustelleneinrichtung Zusätzliche Baustelleneinrichtung zum An- und Abtransport der Ausrüstung für den Einsatz der Asphaltkolonne mit Fertiger, Walzen, Fräser und Radlader
04.__. 7
Zusätzliche Baustelleneinrichtung
2,00
St
04.__. 8 Pflasterbettung liefern und einbauen Z0-Splittgemisch 0/8 mm liefern und in einer Stärke von ca. 4 cm plan,- und profilgerecht als Bettung für das Pflaster einbauen.
04.__. 8
Pflasterbettung liefern und einbauen
1.120,00
04.__. 9 Betonsteinpflaster Supra - Radial Stellplätze Supra - Radial Verbundpflaster, ohne Fase, Steinstärke 8 cm, Farbe anthrazitgrau durchgefärbt, nach "Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Pflaster- und Plattenbelägen" liefern, verlegen und Fugen mit Natursand einschlämmen.
04.__. 9
Betonsteinpflaster Supra - Radial Stellplätze
880,00
04.__. 10 Betonsteinpflaster Mammut Stellplätze wie in Vorposition beschrieben, jedoch als Mammut Pflaster
04.__. 10
Betonsteinpflaster Mammut Stellplätze
E
880,00
04.__. 11 Betonsteinpflaster Eingangsbereich rechteckig, ohne Fase mit 8 cm Steinstärke in anthrazitgrau durchgefärbt, nach "Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Pflaster- und Plattenbelägen" liefern, verlegen und Fugen mit Natursand einschlämmen. Pflasterflächen mit einem Gefälle von min. 1 % und max. 2 % nach außen fallend verlegt herstellen und auf einen planebenen Übergang im Zutrittsbereich zum Verkaufsraum, sowie den übrigen Anschlussflächen der Stellplatzfläche achten. Einbauort: Eingangsbereich und Rammschutzbord an der Längsseite des Gebäudes.
04.__. 11
Betonsteinpflaster Eingangsbereich
160,00
04.__. 12 Betongehwegplatten mit 50 x 50 cm in verkehrsgrau liefern und nach "Merkblatt für Flächenbefestigungen" als Gehweg und Technikfläche verlegen und Fugen mit Natursand einschlämmen.
04.__. 12
Betongehwegplatten
80,00
04.__. 13 Rundbordsteine als Randeinfassungen mit Ausrundung r = 10 cm, nach DIN 1340 und DIN 18318 mit Rückenstütze liefern und mit der Oberkante auf einer Höhe von max. 8 cm ab OK Pflasteroberfläche als Abtrennung zwischen den befestigten Flächen der Stellplätze und Grünflächen auf Lücke gesetzt herstellen.
04.__. 13
Rundbordsteine
128,00
m
04.__. 14 Tiefbord mit 8/25/100 cm einschließlich Vorsatzbeton liefern und auf 20 cm starker Betonsohle und Rückenstütze aus Beton C 12/15 höhen- und fluchtgerecht engfugig versetzen.
04.__. 14
Tiefbord
68,00
m
04.__. 15 Winkelsteine h = 1,00 m Winkelsteinen als Betonfertigteil mit 1,00 m Höhe mit Festigkeitsklasse C 25/30 für PKW-Belastung in betongrau liefern und engfugig auf Betonfundament einschließlich der erforderlichen Erdarbeiten, frostfreiem Unterbau und wasserdichtem, dauerelastischem Verschluss der Fugen an der östlichen Grundstücksgrenze vom Gebäude zum Koppelweg einbauen.
04.__. 15
Winkelsteine h = 1,00 m
22,00
m
04.__. 16 Markierungsstein "Behinderten-Parkplatz" 60x60x8cm, mit weissem Symbol "Behinderten-Parkplatz" liefern und setzen. Fabrikat Klostermann Serie Linear o. glw.
04.__. 16
Markierungsstein "Behinderten-Parkplatz"
2,00
St
04.__. 17 Markierungsstein "Eltern-Kind-Parkplatz" 60x60x8cm, mit weissem Symbol "Eltern-Kind-Parkplatz" liefern und setzen, Fabrikat Klostermann Serie Linear o. glw.
04.__. 17
Markierungsstein "Eltern-Kind-Parkplatz"
2,00
St
04.__. 18 Markierungsstein "Ladestation" 60x60x8cm, mit weissem Symbol "Ladestation" liefern und setzen, Fabrikat Klostermann Serie Linear o. glw.
04.__. 18
Markierungsstein "Ladestation"
1,00
St
04.__. 19 Stellplatzmarkierung mit weiß durchgefärbten Betonsteinpflaster in ununterbrochenen Reihen herstellen.
04.__. 19
Stellplatzmarkierung
240,00
m
04.__. 20 Richtungspfeile für die Ein- und Ausfahrten mittels Heißspritzplastik herzustellen. z.B.: Thermocolor
04.__. 20
Richtungspfeile
3,00
St
04.__. 21 Lastplattendruckversuche dynamisch als dynamischer Lastplattendruckversuch zur Ermittlung des Verformungsmodul Evd mit leichtem Fallgewichtsgerät einschließlich Vorlage der Auswertung und Dokumentation der Ergebnisse.
04.__. 21
Lastplattendruckversuche dynamisch
8,00
St
04.__. 22 Lastplattendruckversuche statisch als statischer Lastplattendruckversuch einschließlich Vorlage der Auswertung und Dokumentation der Ergebnisse.
04.__. 22
Lastplattendruckversuche statisch
E
1,00
St
05 Einbauten
05
Einbauten
05.__. 1 Fundamente Einkaufswagenbügel 2 Stück mit 2,60m x 0,30m x 0,55 m Höhe, 1 Stück mit 2,60m x 0,74m x 0,55 m Höhe, 1 Stück mit 2,60m x 0,80m x 0,55 m Höhe, mit OK Fundamente = 15 cm unter OK Belag, einschließlich Erdarbeiten und Unterbau herstellen.
05.__. 1
Fundamente Einkaufswagenbügel
1,00
St
05.__. 2 Fundamente Fahrradbügel 2 Stück mit 6,40m x 0,30m x 0,60m, mit OK Fundamente = 15cm unter OK Belag, einschließlich Erdarbeiten und Unterbau herstellen.
05.__. 2
Fundamente Fahrradbügel
1,00
St
05.__. 3 Kernbohrungen EKW und Fahrräder mit DN 80 mm durch die Pflasterfläche in die Fundamente der Vorpositionen zur Aufnahme der bauseitig gelieferten Bügel herstellen.
05.__. 3
Kernbohrungen EKW und Fahrräder
32,00
St
05.__. 4 Bügel EKW und Fahrradbügel einsetzten bauseitig gelieferte Bügel der EKW und Fahrradbügel in die Bohrungen einsetzen, ausrichten und mit Mörtel verfüllen.
05.__. 4
Bügel EKW und Fahrradbügel einsetzten
16,00
St
05.__. 5 Fundament E-Ladesäule bauseits geliefertes Fertigteil mit b/l/h = 150/280/80 cm aus Stahlbeton C 25/30 einschließlich Erdarbeiten und frostfreiem Unterbau einbauen.
05.__. 5
Fundament E-Ladesäule
1,00
St
05.__. 6 Fundamente Masten Aussenbeleuchtung mit Köcher DN 300 und 1,00 m Tiefe einschließlich der erforderlicher Erdarbeiten, frostfreiem Unterbau in Beton C 20/25 herstellen.
05.__. 6
Fundamente Masten Aussenbeleuchtung
9,00
St
05.__. 7 Masten Aussenbeleuchtung aufstellen bauseitig gelieferte Masten der Aussenbeleuchtung für die Stellplatzanlage im Fundament der Vorposition aufstellen.
05.__. 7
Masten Aussenbeleuchtung aufstellen
9,00
St
05.__. 8 Gitterstabmattenzaun 180 mit 180 cm Höhe über OK Gelände feuerverzinkt, beschichtet in RAL 7016 liefern und einschließlich Pfosten, Streben und Kleinteile, aller erforderlicher Erdarbeiten und ausreichender Fundamentierung in Beton C 20/25 zur Einzäunung der Haustechnik montieren.
05.__. 8
Gitterstabmattenzaun 180
12,00
m
05.__. 9 Tor h= 180 cm Tor mit Fluchtwegfunktion mit 1,00 m Breite und 180 cm Höhe, mit beidseitigem Drücker, Zylinder und drei Schlüssel liefern und montieren.
05.__. 9
Tor h= 180 cm
1,00
St
05.__. 10 Rammschutzbügel aus verzinktem Stahlrohr DN 88,9 mm, Stärke 2,9 mm, Achsmaß ca. 50cm, mit h = ca.0,9m über OK Pflaster zum Schutz der Parkplatzbeleuchtung liefern und einschließlich der erforderlicher Erdarbeiten, frostfreiem Unterbau in Beton C 20/25 setzen.
05.__. 10
Rammschutzbügel
9,00
St
05.__. 11 Begrenzungspoller aus verzinktem Stahlrohr DN 80 mit h = ca.1,5m über OK Pflaster mit Beton verfüllt, RAL 7016 gestrichen/ beschichtet, liefern und einschließlich der erforderlicher Erdarbeiten, frostfreiem Unterbau in Beton C 20/25 setzen.
05.__. 11
Begrenzungspoller
6,00
St
05.__. 12 Rammschutzpoller aus verzinktem Stahlrohr DN 300 mit h = ca.1,50 m über OK Pflaster mit Beton verfüllt, RAL 7016 gestrichen/ beschichtet, liefern und einschließlich der erforderlicher Erdarbeiten und frostfreiem Unterbau in Beton C 20/25 setzen.
05.__. 12
Rammschutzpoller
3,00
St
05.__. 13 verzinkter Rohrpfosten mit ca. 2,50 m Länge liefern und einschließlich der erforderlicher Erdarbeiten, frostfreiem Unterbau und wasserdicht verschlossenem Kopf für die Schilder der Folgepositionen in Beton C 20/25 setzen.
05.__. 13
verzinkter Rohrpfosten
6,00
St
05.__. 14 Schild "Behindertensymbol" liefern und an Rohrpfosten der Vorposition montieren.
05.__. 14
Schild "Behindertensymbol"
2,00
St
05.__. 15 Schild "Eltern-Kind-Parkplatz" liefern und an Rohrpfosten der Vorposition montieren.
05.__. 15
Schild "Eltern-Kind-Parkplatz"
2,00
St
05.__. 16 Schild "Sammelstelle" liefern und an Rohrpfosten der Vorposition montieren.
05.__. 16
Schild "Sammelstelle"
1,00
St
05.__. 17 Schild "Ladestation" liefern und an Rohrpfosten der Vorposition montieren.
05.__. 17
Schild "Ladestation"
1,00
St
06 Grünanlagen
06
Grünanlagen
06.__. 1 Mutterboden liefern Mutterboden steinfrei und frei von Dauerunkräutern, liefern und in einer Stärke von 40 cm aufbringen und planieren, Bodenverbesserer aus Kompost o. glw. aufbringen, mindesten 15 cm tief in Oberboden einfräsen, Oberfläche vor Bepflanzung mit organischem Dünger versehen und die Qualität per Lieferschein nachweisen.
06.__. 1
Mutterboden liefern
168,00
06.__. 2 Landschaftsrasen als Grünfläche mit maximal 2-3 Mahden pro Jahr einschließlich Vorarbeiten einsäen.
06.__. 2
Landschaftsrasen
420,00
06.__. 3 Säulenförmiger Spitzahorn, Acer platanoides ´Columnare´ als hochstämmiger, mittelkroniger, standort- und klimagerechter Einzelbaum mit einem Stammumfang von mind.16 cm bis 18 cm bei 1,00 m Höhe liefern und einschließlich Erdarbeiten der Baumgrube mit einer 8 m² großer Baumscheibe für mindestens 12 m³ zertifiziertes Baumgrubensubstrat, Dreiblock aus unbehandelten Pfählen DN 10 cm samt Anbindung gemäß Richtlinien für Baumpflanzungen der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Forschungsgesellschaft für Straßen- und Landschaftsbau e. V. pflanzen.
06.__. 3
Säulenförmiger Spitzahorn, Acer platanoides ´Columnare´
4,00
St
06.__. 4 Schmalkronige Stadtulme, Ulmus x hollandica ´Lobel´ sonst, wie in Vorposition beschrieben
06.__. 4
Schmalkronige Stadtulme, Ulmus x hollandica ´Lobel´
4,00
St
06.__. 5 Säulen-Hainbuche, Carpinus betulus ´Lucas´ sonst, wie in Vorposition beschrieben
06.__. 5
Säulen-Hainbuche, Carpinus betulus ´Lucas´
2,00
St
06.__. 6 Strauchartige Laubgehölze aus regionaler verpflanzter Sträucher mit 4 Trieben und einer Höhe von 100 bis 125 cm liefern und als zusammenhängende Fläche aus den 3 verschiedenen Arten anpflanzen. Haselnuss (Corylus avellana), Schlehe (Prunus spinosa) und Gemeiner Schneeball (Viburnum opulus)
06.__. 6
Strauchartige Laubgehölze
50,00
06.__. 7 Fertigstellungs- und Entwicklungspflege für die gepflanzten Gehölze Bewässern, Baumpflege, etc. für laufendes und komplettes Folgejahr, Anwuchsgarantie innerhalb des Pflegezeitraums.
06.__. 7
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege
1,00
psch
06.__. 8 Stauden regional verpflanzte Stauden liefern und anpflanzen. z.B.: Grasnelke (Armeria maritima ), Lavendel  (Lavandula angustifolia), Nelkenwurz (Geum cultorum), Storchschnabel (Geranium macrorrhizum) oder Großes Immergrün (Vinca major)
06.__. 8
Stauden
E
10,00
St
07 Stundenlohnarbeiten zum Nachweis
07
Stundenlohnarbeiten zum Nachweis
07.__. 1 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter als Mittellohn Für erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
07.__. 1
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter als Mittellohn
80,00
h
07.__. 2 Minibagger bis 5 t mit Bedienung zum Nachweis Minibagger bis 5 t mit Bedienung zum Nachweis
07.__. 2
Minibagger bis 5 t mit Bedienung zum Nachweis
8,00
h
07.__. 3 Radlader mit Bedienung zum Nachweis Radlader mit Bedienung zum Nachweis
07.__. 3
Radlader mit Bedienung zum Nachweis
8,00
h
07.__. 4 Bagger bis 16 t mit Bedienung zum Nachweis Bagger bis 16 t mit Bedienung zum Nachweis
07.__. 4
Bagger bis 16 t mit Bedienung zum Nachweis
8,00
h
07.__. 5 Rüttelplatte mit Bedienung zum Nachweis Rüttelplatte mit Bedienung zum Nachweis
07.__. 5
Rüttelplatte mit Bedienung zum Nachweis
8,00
h
07.__. 6 LKW mit Bedienung zum Nachweis
07.__. 6
LKW mit Bedienung zum Nachweis
8,00
St
07.__. 7 Schuttcontainer Schuttcontainer mit 7 m³ für Mischabfälle anderer Gewerke, liefern, bereitstellen, abfahren und entsorgen.
07.__. 7
Schuttcontainer
2,00
St
07.__. 8 wie Vorposition jedoch für Holz
07.__. 8
wie Vorposition
1,00
St
07.__. 9 wie Vorpostion jedoch für Bauschutt
07.__. 9
wie Vorpostion
1,00
St