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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Leistungsverzeichnis Leistungsverzeichnis
KG 420 Wärmeversorgungsanlagen
Umbau und Sanierung des
Gebäudes auf dem Grundstück Kurfürstendamm 225 und 226
10719 Berlin
Projekt: Umbau und Sanierung des Wohn- und Geschäftshauses
Kurfürstendamm 225 /226 in 10719 Berlin
Bauherr / AG: AGK – Aachener Grundvermögen
Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
Generalübernehmer Schwitzke Project GmbH
Tussmannstrasse 70, D-40477 Duesseldorf
Fachplanung TGA: DELTA-i Ingenieurgesellschaft mbH
Sonnenallee 262
12057 Berlin
Leistungsverzeichnis
Modernisierung und Sanierung Wohn- und Geschäftshaus am Kurfürstendamm 225–226 in Berlin-Charlottenburg Modernisierung und Sanierung Wohn- und Geschäftshaus am Kurfürstendamm 225–226 in Berlin-Charlottenburg
Projektnummer: 4240131
Allgemeine Projektvorbemerkungen
Standort: Kurfürstendamm 225–226, 10719 Berlin
Bauliche Maßnahme: Am Kurfürstendamm 225–226, 10719 Berlin wird ein denkmalgeschütztes
Wohn- und Geschäftshaus mit einer Grundstücksfläche von ca. 2.400 m²
und einer Raumfläche von rund 9.800 m² umfassend saniert und
modernisiert.
Bauherr: AACHENER GRUNDVERMÖGEN Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
GÜ: Schwitzke Project GmbH
Bauzeit: Februar 2026 bis Mai 2027
(Februar 2026 bis Mai 2026 nur vorgezogener leichter Rückbau und
Schadstoffsanierung)
Kurzbaubeschreibung Gesamtbaumaßnahme und Kalkulationshinweise
Baubeschreibung:
Das Bauvorhaben umfasst die Modernisierung und Sanierung eines denkmalgeschützten Wohn- und Geschäftshauses am Kurfürstendamm 225–226 in Berlin-Charlottenburg. Die Liegenschaft hat eine Grundstücksfläche von ca. 2.400 m² und eine bestehende Raumfläche von rund 9.800 m². Das Gebäude besteht aus Vorder- und Hinterhäusern mit Untergeschoss, Erdgeschoss, vier Obergeschossen sowie einem nicht ausgebauten Dachgeschoss.
Die Maßnahme erfolgt unter Berücksichtigung der Denkmalschutzauflagen und der Bauordnung Berlin. Ziel der Sanierung ist die brandschutztechnische Ertüchtigung, die energetische Modernisierung (TGA wird komplett erneuert) sowie in Teilbereichen die Anpassung an aktuelle Anforderungen der Barrierefreiheit.
Die Nutzungseinheiten und zum Teil die Büroeinheiten werden neu strukturiert: Verkaufsflächen im Erdgeschoss werden zusammengelegt, eine Ladeneinheit wird zu Gastronomie umgenutzt, bestehende Gastronomieflächen werden funktional neu geordnet, und die Büroflächen in den Obergeschossen werden modernisiert. Das Dachgeschoss bleibt im Bestand und wird künftig als Technikfläche genutzt. Im Untergeschoss entstehen zentrale Technik-, Lager- und Müllräume.
Baustelleneinrichtungsfläche:
Vor dem Gebäude am Kurfürstendamm und Joachimsthaler-Platz (Hausnummer 225 + 226) wird eine BE-Fläche eingerichtet. Im vorgezogenen Ausbau erfolgt die Einrichtung ab Februar 2026 vor dem Gebäudeteil 226 (Joachimsthaler-Platz) und ab Mai 2026 vor dem gesamten Gebäude. Aufgrund der innerstädtischen Lage sind die Platzverhältnisse eingeschränkt. Lagerflächen stehen nur begrenzt zur Verfügung und werden durch die Bauleitung koordiniert. Sämtliche Lagerung innerhalb der BE-Fläche hat möglichst auf Europaletten zu erfolgen, um eine flexible Nutzung der Flächen zu gewährleisten. Die BE-Fläche wird gemäß den mit dem AG abgestimmten BE-Plänen festgelegt und ist verbindliche Grundlage für alle Anliefer-, Lager- und Logistikprozesse der Nachunternehmer. Eigenständige Änderungen, Erweiterungen oder Belegungen sind nicht zulässig und bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Freigabe der Bauleitung.
Parkmöglichkeiten sind im direkten Umfeld der Baustelle sehr begrenzt; das Parken mit privaten PKW auf dem Baustellengelände ist nicht zulässig. Für Lieferfahrzeuge stehen nur temporär eingeschränkte Flächen innerhalb der BE zur Verfügung, die vorab mit der Bauleitung abzustimmen sind. Sollten zusätzliche Stell- oder Rangierflächen im öffentlichen Raum erforderlich sein, sind diese vom AN eigenständig zu organisieren, einschließlich der rechtzeitigen Einholung aller erforderlichen Genehmigungen sowie der vollständigen Übernahme aller entstehenden Gebühren. Die Verantwortung für Verkehrssicherung und Beschilderung liegt beim AN. Für Anlieferungen gelten verbindliche, mit der Bauleitung abzustimmende Zeitfenster. Unangekündigte, verspätete oder unkoordinierte Anlieferungen können aus Kapazitäts- und Sicherheitsgründen zurückgewiesen werden. Eventuelle Wartezeiten berechtigen den AN nicht zu Mehrkostenforderungen.
Der Auftragnehmer hat die projektspezifischen örtlichen Gegebenheiten gemäß Baustelleneinrichtungsplan (BE-Plan) zu beachten. Hierzu zählen u. a. die logistischen Abläufe, begrenzten Lagerflächen sowie die innerstädtische Verkehrsführung. Diese Rahmenbedingungen sind bei der organisatorischen Planung der Leistungen des Auftragnehmers zu berücksichtigen.
Auf dem gesamten Baugelände sowie am Bauzaun ist das Anbringen von Firmenwerbung nicht erlaubt, es sei denn, der AG hat diese ausdrücklich auf schriftlichen Antrag des AN genehmigt. Die Baustelleneinrichtung des AN (z. B. Container, Geräte, Gerüste, Lagerbereiche) ist vor Aufbau oder Anlieferung mit der Bauleitung abzustimmen und erfordert deren Freigabe. Eine eigenständige Platzierung ohne Freigabe ist ausgeschlossen. Als Grundlage dienen die BE-Pläne. Für die zentrale Baustelleneinrichtung wie Baustellen-WCs, Aufenthaltsraum, Baulogistik, Baustrom und -Wasser sowie Bauwesenversicherung wird eine Bauumlage von 1,8 % bei Teil- und Schlussrechnung in Abzug gebracht. Die Bauumlage dient der anteiligen Finanzierung der zentral vorgehaltenen Einrichtungen und Leistungen des GÜ. Sie wird prozentual auf die abrechenbare Vergütung des AN angewendet.
Allgemeine Baustellen Hinweise
Der Auftragnehmer hat für Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle zu sorgen; er ist verpflichtet, anfallenden Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung zu entsorgen. Container auf der Baustelleneinrichtungsfläche werden vom Auftraggeber hierfür nicht zur Verfügung gestellt. Die Entsorgung hat gemäß den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und den einschlägigen Vorschriften zu erfolgen.
Rauch- und Staubbelästigungen sind zu vermeiden, offenes Feuer ist untersagt. Schweiß- und Flexarbeiten dürfen nur mit Genehmigung der Bauleitung durchgeführt werden. Hierbei sind alle notwendigen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen (z. B. Abschottungen, Funkenflugschutz) vom Auftragnehmer zu stellen und die Vorgaben des Brandschutzkonzepts sind strikt einzuhalten. Die Feuerschutzmaßnahmen während der Bauzeit richten sich nach den Auflagen der zuständigen Behörden, Brandschutzsachverständigen und des SiGeKo. Feuerlöscher sind bei Arbeiten mit leicht entflammbaren Stoffen bereitzuhalten.
Gefährliche Stoffe wie Farben, Lösemittel oder Kartuschen dürfen nur in abgestimmten, gesicherten Bereichen gelagert werden; hierfür ist eine gesonderte Freigabe der Bauleitung erforderlich. Der Auftragnehmer hat den Anordnungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) sowie der Bauleitung uneingeschränkt Folge zu leisten. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Arbeitssicherheit, zum Brandschutz, zur Baustellenordnung und zur Koordination der Gewerke.
Der Zugriff auf die Baustelle erfolgt ausschließlich über die definierten Zugangssysteme; ein Drehkreuz mit Zugangskontrolle wird eingerichtet. Der Auftragnehmer hat ein vollständiges Mitarbeiterverzeichnis inkl. Nachunternehmer vorzulegen. Zuwiderhandlungen können zu sofortigen Maßnahmen auf Kosten des Auftragnehmers führen; hieraus entstehende Verzögerungen gelten nicht als Behinderung.
Die Arbeiten sind möglichst lärm- und erschütterungsarm auszuführen. Ohne Ausnahmegenehmigung dürfen sie nur werktags zwischen 07:00 und 20:00 Uhr erfolgen. Die Immissionsrichtwerte gemäß AVV-Baulärm sind einzuhalten.
Für die Baustellenversorgung stellt der Auftraggeber Wasseranschlüsse und Baustromverteiler bereit; die Lage der Übergabepunkte ergibt sich aus dem Baustelleneinrichtungsplan (BE-Plan) und den Baustrom-Geschoßplänen. Herstellung, Erweiterung, Instandhaltung und Rückbau der eigenen Leitungswege von den Übergabepunkten bis zur Verbrauchsstelle erfolgen auf Kosten des Auftragnehmers.
Eine Grundbeleuchtung in den Verkehrswegen wird durch den Auftraggeber gestellt, die ausreichende und arbeitsschutzkonforme Ausleuchtung der jeweiligen Arbeitsbereiche liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers. Das übergeordnete Baustelleneinrichtungs- und Logistikkonzept ist dem BE-Plan zu entnehmen, der Bestandteil der Vertragsunterlagen ist. Die Verkehrsführung zur Baustelle, die Zufahrtsregelung, Ladezonen sowie etwaige Gewichts- oder Einfahrtsbeschränkungen sind strikt gemäß BE-Plan und den Vorgaben der Bauleitung einzuhalten. Besondere Transportbewegungen sind vorab anzumelden. An- und Abfahrten der Gewerke erfolgen ausschließlich in den mit der Bauleitung abgestimmten Zeitfenstern. Materialien und Bauteile sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich gegen Witterungseinflüsse sowie Diebstahl zu schützen; eine Haftung des Auftraggebers hierfür ist ausgeschlossen. Der Schutz flankierender Bauteile sowie aller bereits ausgeführten Leistungen anderer Gewerke ist durch den Auftragnehmer sicherzustellen. Es sind ausschließlich zugelassene Materialien gemäß Leistungsbeschreibung zu verwenden. Bei Einsatz von Alternativprodukten ist die Gleichwertigkeit vor Auftragsvergabe nachzuweisen und eine schriftliche Freigabe einzuholen.
Der Auftragnehmer hat eine nachhaltige Bauweise sicherzustellen und einen umsichtigen Umgang mit Ressourcen zu gewährleisten; Verpackungsreduzierung, Mehrwegverpackungen und eine umweltverträgliche Baustellenlogistik sind zu berücksichtigen
Alle Maße sind vor Ausführung durch den Auftragnehmer zu prüfen. Abweichungen sind der Bauleitung rechtzeitig mitzuteilen. Unterlassene Prüfungen oder verspätet angezeigte Abweichungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Die Ausführungsfristen ergeben sich aus dem Bauzeitenplan.
Der Auftragnehmer erstellt einen gewerkspezifischen Detailablaufplan zur Koordination und Abstimmung mit der Bauleitung. Für die Ausführung gelten die anerkannten Regeln der Technik sowie alle einschlägigen Normen und Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung. Die Baustellen- und Vertragssprache ist Deutsch; eine dauerhaft anwesende, weisungsbefugte deutschsprachige Aufsichtsperson des Auftragnehmers ist während der gesamten Bauzeit sicherzustellen.
Für die Kommunikation auf der Baustelle werden digitale Werkzeuge (z. B. Capmo) eingesetzt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese zu nutzen und die hierin geforderten Dokumentationen vollständig zu führen. Die allgemeine Baustellensicherung wird durch ein übergeordnetes Sicherheitskonzept gewährleistet; der Einsatz eines externen Sicherheitsdienstes (z.B. BauWatch) ist geplant. Der Auftragnehmer hat dessen Vorgaben einzuhalten und entsprechende Zutrittsregelungen zu beachten.
Modernisierung und Sanierung Wohn- und Geschäftshaus am Kurfürstendamm 225–226 in Berlin-Charlottenburg
Projektbeschreibung Projektbeschreibung
Objektbeschreibung allgemein
Im Rahmen der Entwurfsplanung (LPH 3) wurde für die Liegenschaften Kurfürstendamm 225 und Kurfürstendamm 226 ein ganzheitliches Wärmeerzeugungs- und Wärmeverteilungskonzept entwickelt. Ziel der Planung ist eine betriebssichere, hydraulisch stabile und flexibel nutzbare Wärmeversorgung unter Berücksichtigung der bestehenden Gebäudestrukturen sowie der unterschiedlichen Anforderungen der Mietbereiche.
Das Heizsystem gliedert sich in zwei statische Heiznetze (KUD 225 und KUD 226) mit Auslegungsparametern von 75/55 °C sowie einen zusätzlichen dynamischen Heizkreis zur Versorgung ausgewählter Gewerbeeinheiten. Die Systemtrennung erfolgt über zentrale Verteilerstrukturen in der Technikzentrale.
Die Druckhaltung der Gesamtanlage wird statisch über Membranausdehnungsgefäße sichergestellt.
Die Versorgung wird aus dem Fernwärmenetz der BEW realisiert. Die bestehenden Übergabestationen zur Trinkwarmwasserbereitung des Mietbereichs D sowie die Übergabestation zur Versorgung des Mietbereichs B (Kino) bleiben erhalten.
Derzeit bestehen 2 Übergabestationen, je für das Haus 225 sowie für das Haus 226. Es ist geplant die Übergabe auf eine Station zu reduzieren. Lediglich ist geplant je einen Verteilerabgang für das Haus 225 sowie 226 vorzusehen.
KG 224 Fernwärmeversorgung
Hausanschlüsse Fernwärme
Jedes der beiden Gebäude verfügt im Untergeschoss über einen separaten, Fernwärmeanschluss. Weiterhin gibt es einen separaten Anschluss für das Kino. Folgende Maßnahmen sind im Rahmen des Grundausbaus vorgesehen.
Prüfung / Instandsetzung Hausanschluss KUD225 im Raum UG.23 und Erneuerung des Heizungsverteilers mit Abgängen für Warmwasserbereitung und statische Heizung KUD225 und KUD226.
Prüfung und Erhalt des Hausanschlusses Kino, sonst hier keine weiteren Maßnahmen.
Rückbau Fernwärmeanschluss KUD226 im Raum UG.33
KG 422 Wärmeverteilnetze
Allgemeine Beschreibung der Maßnahmen - Grundausbau
Die Heizleitungen (Verteilleitungen UG und Stränge mit Abgängen) werden im Rahmen des Grundausbaus komplett demontiert und neu errichtet. Sämtliche Brandschutzdurchführungen durch Wände und Decken werden erneuert und gemäß MLAR hergestellt. Als Rohrleitungsmaterial für die Kellerverteilung und die Steigestränge ist Edelstahlrohr vorgesehen. Es werden selbstregelnde Hocheffizienzpumpen vorgesehen, die Rohrleitungen werden gemäß GEG gedämmt. Zur Einhaltung des GEG § 60c (hydraulischer Abgleich) wurde eine Rohrnetzberechnung durchgeführt.
Zur Verteilung der Wärme werden Hocheffizienzpumpen vorgesehen. Zur Vorlauftemperaturregelung der statischen Heizkreise in Abhängigkeit der Außenlufttemperatur werden 3-Wege-Regelventile vorgesehen.
Statisches Heizungsnetz KUD 225
Das statische Heizungsnetz KUD 225 versorgt die angeschlossenen Heizflächen mit einer Auslegungstemperatur von 75/55 °C. Der berechnete Massenstrom beträgt 12.950 kg/h. Der ermittelte Netto-Wärmebedarf der angeschlossenen Verbraucher liegt bei rund 301 kW. Das Anlagenvolumen setzt sich aus ca. 970 Litern Rohrleitungsinhalt sowie rund 1.400 Litern Volumen in den Heizflächen zusammen.
Statisches Heizungsnetz KUD 226
Das statische Heizungsnetz KUD 226 ist ebenfalls auf 75/55 °C ausgelegt. Der berechnete Massenstrom beträgt 7.173 kg/h bei einem Netto-Wärmebedarf von rund 167 kW. Das Anlagenvolumen beläuft sich auf etwa 590 Liter im Rohrnetz sowie 750 Liter in den angeschlossenen Verbrauchern. Auch hier wurde die Rohrnetzhydraulik so abgestimmt, dass eine ausreichende Versorgung aller Heizflächen mit der erforderlichen Effektivleistung gewährleistet ist.
Die Rohrnetzberechnung wurde so ausgeführt, dass die installierten Heizkörper ihre
Nennleistung unter den definierten Auslegungsbedingungen erreichen können.
Dynamischer Heizkreis Gewerbe (Mietbereiche A, C, D)
Zur flexiblen Versorgung der Gewerbeeinheiten A, C und D wird zusätzlich ein dynamischer
Heizkreis vorgesehen/vorgehalten. Dieser arbeitet mit einer sekundären Vorlauftemperatur von 70 °C und
einer Rücklauftemperatur von 50 °C.
Die angesetzten Leistungswerte betragen:
Mietbereich A: ca. 48 kW
Mietbereich D: ca. 80 kW
Mietbereich C: ca. 45 kW
Das Volumen des dynamischen Heizkreises wird mit rund 1.000 bis 1.500 Litern angesetzt.
Vorhaltungsabgänge und Doppelleistungen
In den Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss und 1.Obergeschoss wurden Vorhaltungsabgänge vorgesehen. Die angesetzten Heizlasten orientieren sich an den jeweils zu versorgenden Flächen der anliegenden Stränge. Die Ansätze sind den jeweiligen Grundrissen zu entnehmen.
Da zum Planungszeitpunkt nicht abschließend feststand, ob diese Leistungen vollständig über das statische oder das dynamische System abgerufen werden, wurden sie vorsorglich in beiden Systemen berücksichtigt. Hierdurch entstehen rechnerisch Leistungsvorhaltungen in beiden Netzen.
An den vorgesehenen Übergabepunkten des jeweiligen statischen Heiznetzes dürfen ausschließlich Heizkörper angeschlossen werden.
Die Verbrauchserfassung erfolgt über Heizkostenverteiler an den jeweiligen Heizkörpern.
Übergabestationen und hydraulisches Konzept
Für Mietbereich C steht im Untergeschoss eine Übergabestation zur Verfügung (Bestand). Diese ermöglicht eine hydraulische Trennung zwischen Primär- und Sekundärsystem und erlaubt eine flexible Gestaltung des nachgeschalteten Netzes innerhalb der Mietfläche.
Für die Mietbereiche A und D wurde planerisch ebenfalls die Einrichtung separater Übergabestationen empfohlen. Diese Lösung wurde seitens des Bauherrn nicht weiterverfolgt. Stattdessen wird ein gemeinsamer Heizkreis vom Hauptverteiler geführt, der: die bestehende Übergabestation C sowie jeweils einen zentralen Übergabepunkt für Mietbereich A und D versorgt.
Die Übergabepunkte A und D werden mit Absperrarmaturen, Wärmemengenzählern sowie Differenzdruckreglern ausgestattet. Die Übergabestation C ist optional um eine Trinkwarmwasserbereitung erweiterbar. Die Warmwasserversorgung des Mietbereichs D erfolgt weiterhin über die bestehende zentrale Warmwasseranlage.
Anlagenvolumen und Druckhaltung
Das gesamte Anlagenvolumen der Heizungsanlage beträgt rund 4.710 Liter und wird für die weitere Planung auf 5.000 Liter gerundet.
Die Druckhaltung erfolgt statisch über zwei Membranausdehnungsgefäße (Typ N800). Die Auslegung berücksichtigt das Gesamtvolumen sowie die thermische Ausdehnung des Heizmediums.
Technikzentrale Heizung
In der Technikzentrale wird ein Hauptverteiler mit vier Abgängen vorgesehen: Statisches Netz KUD 225Statisches Netz KUD 226 Dynamischer Heizkreis Gewerbe A, C, D,Reserveabgang.
Jeder Abgang wird mit einer Umwälzpumpe, Rückschlagklappe, Schmutzfänger, Thermometer, Manometer sowie Entlüftungseinrichtung ausgestattet. Die bestehende Übergabestation wird von einer direkten in eine indirekte Übergabe umgebaut. Hierfür wurde eine entsprechende Kompaktstation angefragt.
Beschreibung der Maßnahmen - Mieterausbau
Für die Gewerbe-Mieteinheiten A, C, D im EG und 1.OG wird je ein Anschluss inkl. Absperrventile und Wärmemengenzähler bereitgestellt. Die Wärmeverteilung innerhalb dieser Mieteinheiten wird durch die Mieter geplant und errichtet.
Die Wärmeverteilung Kino Mieteinheit B wird nur im Bereich der neuen WC-Anlagen im UG angepasst. Die restliche Wärmeverteilung des Kinos bleibt bestehen und ist nicht Gegenstand dieser Planung. Die Heizleitungen innerhalb der Bürobereiche im 2.-4.OG werden im Rahmen des Mieterausbaus komplett demontiert und neu errichtet. Als Rohrleitungsmaterial ist Edelstahlrohr vorgesehen. Die Rohrleitungen werden, wo erforderlich, gemäß GEG gedämmt.
KG 423 Raumheizflächen
Die Raumheizflächen innerhalb der Gewerbemieteinheiten A+C+D im EG und 1.OG werden durch die Mieter geplant und errichtet. Im Kino Mieteinheit B werden nur die Heizflächen in den WC-Bereichen im UG erneuert. Die restlichen bestehenden Heizflächen sind nicht Gegenstand dieser Planung.
Die Heizkörper in den Büro Mieteinheiten 2.-4. OG werden im Rahmen des Grundausbaus komplett erneuert. Im Rahmen der Entwurfsplanung wurden Plattenheizkörper (plan) als Ventilheizkörper vorgesehen. Alle Heizkörper werden mit Thermostatventilen ausgestattet.
Projektbeschreibung
Zeichnungen als Anlage zum Leistungsverzeichnis Zeichnungen als Anlage zum Leistungsverzeichnis
Der aktuelle Zeichnungsstand kann beim AG abgefragt und zur Verfügung gestellt werden.
Zeichnungen als Anlage zum Leistungsverzeichnis
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV)
Nach Auftragserteilung sind folgende Unterlagen bei der zuständigen Fachbauleitung einzureichen:
- Teilnahmeliste mit Unterschriften bzgl. Baustellenbelehrung
- Kopie aller Sozialversicherungsausweise
- Eigenerklärung zur Bekämpfung von Schwarzarbeit (SchwarzArbG)
Transport, Baustelleneinrichtung und Materiallagerung
Der Materialtransport zur Einbausstelle sowie die Lagerung von Materialien ist Sache des Auftragnehmers (AN). Bei dem Transport der anzuliefernden Teile muss auf den Bodenbelag, mit ggf. erforderlichen
Schutzmaßnahmen, Rücksicht genommen werden. Hilfsmittel stehen für die Materialeinbringung nicht zur Verfügung. Es sind nur bestimmte Lagerflächen zeitlich begrenzt zulässig, sowie montageabhängig und mit der Bauleitung abzustimmen. Die Größe der zu liefernden Einzelteile ist den vorhandenen Transportwegen anzupassen. Sämtliche Transportkosten fallen zu Lasten des AN an.
Die Lagerplätze sind deutlich, mit erforderlichen ggf. Schutzmaßnahmen, mit Firmenname / Ansprechpartner / Tel.-Nr. zu kennzeichnen und regelmäßig zu reinigen. Die hat mindestens zum Ende des Arbeitstages zu geschehen.
Werden Materialien von Lieferanten des AN direkt auf die Baustelle geliefert, so ist dafür Sorge zu tragen, dass ein Vertreter des AN die Ware in Empfang nimmt. Der AG oder die Fachbauauleitung verweigern prinzipiell die Annahme.
Materialqualität
Der AN verpflichtet sich nur neue, unbeschädigte und gereinigte Materialien Bauteile und Armaturen zu verwenden.
Die eingesetzten Fabrikate sollten zum Zeitpunkt des Einbaus, aktuell erhältliche und in Produktion befindliche Serien umfassen.
Verhalten und Sicherheit auf der Baustelle
Die Unfallverhütungsvorschriften sind unbedingt einzuhalten, insbesondere beim Benutzen von Leitern und Gerüsten. Alle Unfälle, die sich mittelbar oder unmittelbar auf der Baustelle ereignen, sind sofort der örtlichen Projektleitung/SiGeKo anzuzeigen.
Der AG und dessen Projektleitung können für Unfälle nicht haftbar gemacht werden. Der AN übernimmt die volle Haftung für alle durch ihn oder seine Beauftragten verursachten Schäden
und stellt die Projektleitung hiervon frei.
Die Baustellenordnung wird zu Montagebeginn vom AG an den AN übergeben und ist uneingeschränkt einzuhalten. Auf der gesamten Baustelle gilt Helmpflicht. Nach wiederholten Ermahnungen behält sich der AG / BL vor, die Monteure des AN von der Baustelle zu verweisen.
Baubegegleitende Unterlagen
Der Bauleitung sind wöchentlich, unaufgefordert folgende Unterlagen vorzulegen:
- Wochenvorausschau der Arbeiten für die kommende Kalenderwoche
mit Benennung der auf der Baustelle befindlichen Personen und Firmenfahrzeuge (Kennzeichen)
einschließlich Nachunternehmer
- Bautageberichte jeweils zu Wochenbeginn, während der gesamten Bauzeit
- Schweisserlaubnisscheine bei Bedarf
- Arbeits- und Feuererlaubnisscheine bei Bedarf (nach Übernahme Betreiber)
Baureinigung / Abfälle / Entsorgung
Die Beseitigung aller anfallenden Abfälle ist täglich durchzuführen. Die Beseitigung ist Aufgabe des AN.
Die Vorschriften und die Gesetze für die Abfallbeseitigung sowie die Vorschriften der Betreiber von
Deponien und Recyclingunternehmen sind einzuhalten.
Kommt der AN der Verpflichtung zur täglichen Baureinigung nicht nach, ist die Bauleitung berechtigt,
nach einmaliger, vergeblicher, mündlicher Mahnung einen Dritten auf Kosten des AN mit der Reinigung
zu beauftragen. Die Abfallbeseitigungspflicht jedes einzelnen AN wird davon nicht berührt.
Die bei der Installation anfallenden Verpackungs- und Verarbeitungsrückstände sind vom Verursacher
zu entsorgen. Die Vorschriften zur Abfallentsorgung sind einzuhalten.
Verunreinigungen sind nach jedem Arbeitsgang sofort zu beseitigen. Das Verbreiten von Staub,
Spänen und sonstigen Materialien ist in geeigneter Weise zu verhindern. Staubsauger sind
vorzuhalten und einzusetzen.
Auf besondere Reinigung (Reinraumbedingungen) kann verzichtet werden.
Bei der Montage ist jedoch auf Sauberkeit entsprechend der zukünftigen Raumnutzung besonders zu achten.
Verwendung gefährlicher Stoffe
Es ist erklärtes Ziel des AG, keine Stoffe zu verwenden, deren Inhalt ganz oder teilweise als gefährliche Stoffe in der Gefahrstoffverordnung (Bundesgesetzblatt neueste Fassung) aufgeführt sind.
Für den Umgang mit gefährlichen Stoffen hat der AN selbst für geeignete Schutzausrüstung zu sorgen
und ist für die Gesundheit seiner Mitarbeiter verantwortlich.
Gerüste
Jeder AN hat die für das Erbringen seiner Leistungen die erforderlichen Gerüste die gesamte Bauzeit vorzuhalten. Gerüste, Hebebühnen mit einer Arbeitshöhe über 2,0 m, sind als besondere Leistung
pauschal im Leistungsverzeichnis ausgewiesen.
Auf die Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsvorschriften ist zu achten. Die Mitbenutzung vorhandener Gerüste und Einrichtungen weiterer AN ist auf eigenes Risiko und eigene Kosten zu vereinbaren.
Kalkulationshinweis zum Positionszusatz "Montieren"
Alle für die Montage der Installationen (Leitungen, Leitungszubehör, Geräte der einzelnen Haustechnischen Gewerke) erforderlichen Bohrungen, Befestigungselemente sowie Hilfs- und Betriebsmittel sind in die Einheitspreise der einzelnen Positionen mit einzukalkulieren.
Für die Montage von Stahl - Sonderkonstruktionen erforderliche Bohr-, Stemm- und Fräsarbeiten sind im LV als separate Position ausgewiesen.
Angebotsinhalte
Grundsätzlich sind alle Leistungen, die zur Erbringung einer abnahmereifen Gesamtleistung notwendig sind, vom Auftragnehmer aus den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen und in die ausgeschriebenen Mengen mit einzukalkulieren. Eine Ortsbesichtigung ist seitens des AG kann erfolgen, im Zusammenhang mit der Ausführung im Bestand wird diese empfohlen.
Die Unterlagen, die der AN vom AG erhält, werden ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung gestellt, sodass sich der AN, die für seine Belange erforderliche Anzahl als Planpausen selbst erstellen oder erstellen lassen kann. Dies ist mit den Angebotspreisen abgegolten.
Grundsätzlich übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit seines Angebots, d.h. Leistungen, die sich aus den Unterlagen ergeben, sind in die Mengen einzukalkulieren, auch wenn sie nicht ausdrücklich beschrieben oder als Einzelposition erfasst sind. Dies betrifft auch evtl. Erschwerniszulagen.
Auf Verlangen sind dem Auftraggeber die angebotenen Positionen in Einzelleistungen mit Mengen und Einheitspreisen gemäß einer Urkalkulation aufzuschlüsseln.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, Europäische Technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen vorausgesetzt.
Der Bieter ist verpflichtet, das vorliegende Leistungsverzeichnis einschließlich der dazugehörigen allgemeinen Vorbestimmungen auf Vollständigkeit in Bezug auf die Textierung bzw. auf Mehrfachforderungen hin zu überprüfen. Auftretende Unklarheiten sind vor Angebotsabgabe (spätestens jedoch 5 Tage vor dem Abgabetermin) abzuklären. Spätere Reklamationen in Bezug auf angebliche Textunklarheiten werden nicht anerkannt.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
Das Vertragssoll dieser Leistungsbeschreibung ist eine komplette, voll funktionstüchtige und abnahmereife Leistung. Damit sind auch alle zu den beschriebenen Funktionen notwendigen Leistungen Vertragssoll, auch wenn diese Leistungen nicht einzeln im Vertragswerk beschrieben bzw. dargestellt sind.
Vertragssoll sind demzufolge auch alle Massenmehrungen von den Ausführungszeichnungen zur Werk- und Montageplanung wie z. B. Höhensprünge, Anpassungen an den statisch notwendigen Rohbau, wie für Unterzüge u.ä., Massenmehrungen durch das Ausweichen der Gewerke untereinander usw.
Technische Vorschriften
Dieser Leistungsbeschreibung liegt die VOB mit ihren Teilen A, "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen", Teil B "DIN 1961 Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen" und C "DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" zugrunde. Ergänzend gelten die "allgemeinen anerkannten Regeln der Technik (aaRdT)", die für die Ausführung der Leistungen geltenden DIN-Normen, Richtlinien und sonstige technischen und gesetzlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Insbesondere folgende technische Vorschriften sind zu beachten:
generelle Gültigkeit haben:
die zum Vertragsabschluss gültige Fassung der VOB
die Bauordnung Mecklenburg Vorpommern
Wasserhaushaltsgesetz, sowie zugehörige Normen und Richtlinien
Verordnung über gefährliche Stoffe (GefahrstoffV)
die einschlägigen Normen (z. B. DIN, DIN EN, EN u. a.) in den jeweils gültigen Fassungen
-die einschlägigen VDI-Richtlinien in den jeweils gültigen Fassungen
die einschlägigen VDE-Vorschriften und DIN VDE in den jeweils gültigen Fassungen
die einschlägigen DVGW und ATV-Regelwerke in den jeweils gültigen Fassungen
Trinkwasserverordnung
Technische Regeln (wie z.B. TRD, TRB, TRbF, TRF, TRGI, TRWI)
Verordnungen wie z.B. (HeizAnlV, DampfkV, VBF, DruckbehV, FeuV, EnEV, FeuerAnlVBE, BImSchV etc.)
Vorgaben des AG zur Gebäudeautomation
die Unfallverhütungsvorschriften
die einschlägigen Orts-, Gewerbe-, Feuer- und verkehrspolizeilichen Vorschriften,
sowie alle sonstigen einschlägigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen
Weiterhin sind bei der Planung und Erstellung der Anlagen sind die derzeit gültigen Normen, Richtlinien und Vorschriften einschließlich der allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie der Stand der Technik zu berücksichtigen:
DIN EN10217 nahtlose und geschweißte Stahlrohre
DIN 2402 Rohrleitungen
DIN 2403 Kennzeichnung von Rohrleitungen
DIN 2410 Rohre
DIN 2440 mittelschwere Stahlrohre, Gewinde
DIN 2441 schwere Stahlrohre, Gewinde
DIN 2448 nahtlose Stahlrohre
DIN 2458 geschweißte Stahlrohre
DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 4700 Grundlagen der Heizungstechnik
DIN EN 12831 Heizlastberechnung
DIN 4703 Wärmeleistung von Raumheizkörpern
DIN 4704 Prüfung von Raumheizkörpern
DIN 4713 verbrauchsabhängige Wärmekostenabrechnung
DIN 4714 Aufbau der Heiz- und Warmwasserkostenverteiler
DIN 4722 Stahlradiatoren
DIN 4751 sicherheitstechnische Ausrüstung
DIN 4806 Ausdehnungsgefäße
DIN 8560 Prüfung von Stahlschweißern
DIN 8563 Sicherung der Güte von Schweißarbeiten
Trinkwasserverordnung
DIN EN 752
DIN EN 806
DIN EN 1717
DIN 1986-3/-30/100
DIN 1988
DIN 1989
DIN 2000
DIN2001
DIN 2403
DIN 4109
DIN 4753
DIN 4807
DIN EN 10255 Gewinderohre
EN 10395 Präzisionsstahlrohre
DIN 17100 Allgemeine Baustähle, Gütevorschriften
DIN 17400 Nichtrostende Stähle, Gütevorschriften
DIN 24260 Kreiselpumpen
DIN 32729 energiesparende Maßnahmen für Regelung
DIN 50049 Bescheinigung von Werkstoffprüfungen
DIN 55928 Schutzanstrich von Stahlbauwerken
DIN EN 378 Kälteanlagen und Wärmepumpen Sicherheitstechnische und umweltrelvante Anforderungen; Konstruktion, Herstellung, Prüfung, Kennzeichnung
DIN EN 15834 Kälteanlagen und Wärmepumpen - Qualifizierung der Dichtheit der Bauteile und Verbindungen
ATV Allgemeine techn. Vorschriften
EnEV Energieeinsparverordnung
RLB – Muster für Richtlinien über brandschutztechnische Anforderungen an
Leitungsanlagen
Verordnung über Arbeitsstätten
LAR Richtlinien über brandschutztechnische Anforderungen
TA-Lärm Technische Anleitung gegen Lärm
UVV Unfall- Verhütungs- Vorschriften insbesondere VBG 1
VDE Vorschriften des Vereins Deutscher Elektroingenieure
VDI 2058 Vorschriften der Beurteilung von Arbeitslärm
VDMA Einheitsblätter
und folgenden Sonderauflagen:
Allgemeine Verwaltungsvorschriften (u. a. TA-Luft, TA-Lärm)
Unfallverhütungsvorschriften des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaft
Richtlinien und Vorschriften vom Verband der Sachversicherer
Druckbehälterverordnung
Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR)
AGFW-Richtlinien
Gewerbeordnung
Arbeitsstättenrichtlinien
Verlegerichtlinien und Einbauanleitungen der Hersteller
Allgemeine Hinweise zur Ausführung der Bauleistungen
Wand- und Deckendurchführungen, Körperschallentkopplung, Dämmungen
Zusätzliche Durchbrüche zur Schlitz- und Durchbruchsplanung sind vom Auftragnehmer anzuzeichnen und als Deckblatt zur statischen Überprüfung, bei der Fachbauleitung einzureichen. Die Ausführung wird danach von der Bauleitung veranlasst.
Bohrungen durch Decken, Wände und Fußböden dürfen nur nach vorheriger Absprache und mit Genehmigung durch die Bauleitung ausgeführt werden.
Stemmarbeiten sind nur in Absprache mit der Bauleitung zulässig. Es sind entsprechende Staubschutzmaßnahmen zu treffen.
Brandwand- bzw. Brandschutzdecken durchführende Rohrleitungen sind mit entsprechenden Brandschutzdurchführungen, ggf. entsprechend der gültigen Prüfvorschriften, zu installieren.
Isolierungen in Wanddurchführungen sind entsprechend den technischen Anforderungen durchzuführen
Durchführungen sind mit geeigneten Maßnahmen, z.B. Regenabweiser, wetterfest zu verschließen.
Falze und Übergänge an Dachaufbauten (Hauben, Bögen) sind fachgerecht mit UV- beständigen Dichtband zu verkleben.
Alle Kanäle bzw. Rohrleitungen sind in Dach- und Wanddurchführungen und 1m davor dampfdiffusionsdicht zu isolieren.
Alle statisch relevanten Angaben sind im Zuge der Montageplanung mit dem Hochbau zu verifizieren.
Alle Leitungen sind körperschallentkoppelt durch Wände und Decken zu führen und zu befestigen.
Für alle Bauteile von denen Körperschallemissionen ausgehen, wie Geräte, Ventilatoren, usw.,
sind Maßnahmen- zur Schall und Schwingungsentkopplung (Schwingungsdämpfer, Dämmmatten) zu treffen.
Qualitätsanforderungen, Korrosionsschutz
Die Verschmutzung von Geräten und Materialien ist zu verhindern. Während der Bauzeit sind alle Bauteile, Anlagenteile wirksam zu schützen. Rohre und Kanäle sind gegen Verschmutzung durch Folie zu sichern.
Vor Inbetriebnahme der Anlage sind alle Anlagenteile gründlich zu reinigen und zu spülen.
An die eingesetzten Versorgungsmedien werden hohe Qualitätsanforderungen gestellt.
Bei der Auswahl der Fügeverfahren sowie der Bestellung sind diese erhöhten Bedingungen zu berücksichtigen.
Die Rohre und Formteile sollten aus einer Charge stammen und verpackt auf die Baustelle geliefert werden.
Anforderungen zum Korrosionsschutz
Bauteile die der Witterung ausgesetzt sind, müssen wetterfest ausgeführt werden. D.h., die Bauteile werden mit feuerverzinkter, pulverbeschichteter Oberfläche, bzw. komplett aus nicht korrodierendem Material, geliefert. Gedämmte Leitungen, die der Witterung ausgesetzt sind werden wetterfest ummantelt (verzinkt, Aluminiumblech).
Die Schnittkanten, Stöße o. ä. werden wetterfest hergestellt. Außengeräte erhalten Traufkanten o. ä. Wetterschutz.
Sämtliche Bauteile bei denen die Gefahr der Bildung von Tauwasser besteht sind mit einer geeigneten Dämmung zu versehen.
Sollten einzelne Bauteile unter Aufwendung angemessener technischer Mittel nicht gedämmt werden können, ist dies dem AG anzuzeigen.
Entsprechend dem Stand der Technik sind grundsätzlich Bauteile einzusetzen, bei denen aufgrund ihrer Konstruktion die Entstehung von Tauwasser gänzlich oder weitestgehend ausgeschlossen ist. Besonders gilt das für Pumpen, Armaturen, tauwassergefährdete Rohrleitungen usw. In später nicht mehr zugänglichen Bereichen, wie in Schächten und in Wänden, sind nicht bzw., schwer korrodierende Materialien, wie Edelstahl, Kunststoff oder Kupfer einzusetzen.
Das Ansammeln von Feuchtigkeit in Geräten und Kanälen ist zu verhindern, ggf. sind Entwässerungsmöglichkeiten vorzusehen.
Bauteile mit einer Korrosionsschutzschicht in Aufenthalts- und Verkehrsbereichen erhalten
eine zusätzliche Verkleidung gegen mechanische Beschädigung.
Schnittstellen, Inbetriebnahme
Dimensionen und Kapazitäten
Dimensionen sind entsprechend der vorliegenden Unterlagen zu wählen. Abweichungen sind zulässig, wenn nach vorheriger Mitteilung an das Planungsbüro durch die Änderungen wesentliche Verbesserungen erzielt werden oder ohne die Änderungen kein einwandfreier Betrieb möglich ist.
Antriebe und Förderaggregate
Förderaggregate und Antriebe wie z. B. von Ventilatoren, Pumpen usw., sind so auszulegen,
dass der endgültige Arbeitspunkt auf der Betriebskennlinie folgende Mindestanforderungen erfüllt:
- die sichere Funktion muss in allen Betriebsfällen gesichert sein
- für den Auslegungsfall muss der Betriebspunkt sicher im Bereich eines guten Wirkungsgrades liegen
- für alle Betriebsfälle muss der Arbeitspunkt im sicheren Bereich der Anlagenkennlinie liegen
Dies gilt insbesondere bei Alternativ- und Nebenangeboten.
Für Aggregate und Bauteile, die einer Beschädigungsgefahr ausgesetzt sind bzw. von denen bei eine Gefahr ausgehen kann, sind das Errichten von Sperrbereichen und Errichten von Anfahr-/Aufprallschutzvorrichtungen in die Einheitspreis einzukalkulieren.
Strömungsgeschwindigkeiten und Widerstände
Bei der Auslegung von Netzen sind, wenn in der Leistungsbeschreibung keine anderen Angaben enthalten sind, entsprechend den allgemeinen Regelwerken für Strömungsgeschwindigkeiten und Widerstände mittlere Werte zu Grunde zu legen. Die in der Leistungsbeschreibung und den Plänen enthaltenen Abmessungen, Kapazitäten sind Mindestwerte und dürfen ohne ausdrückliche Erlaubnis der AG-Seite nicht verringert werden.
Schnittstellen Gewerke
Alle Gewerke übergreifenden Bauleistungen sind letztgültig zwischen den AN abzustimmen zu koordinieren. Alle Parameter, Abmessungen, Anschlusswerte sind im Rahmen der Erstellung der Montageplanung den entsprechenden Gewerken zur Verfügung zu stellen.
Abstimmung mit und Schnittstellen zu anderen Gewerken
Für Leistungen die der Auftragnehmer an der Schnittstelle zu anderen Gewerken ausführt, hat er sich bei diesen die notwendigen Informationen/Unterlagen zu beschaffen.
Für Leistungen anderer Gewerke, die zur Erfüllung der vom Auftragnehmer vertraglich zugesicherten Funktion und Eigenschaft notwendig sind, hat der AN die dafür erforderlichen Unterlagen und Angaben rechtzeitig beizustellen und die Ausführung mit den Auftragnehmern der betreffenden Gewerke abzustimmen.
Die Abstimmungsergebnisse und die gegenseitigen Festlegungen sind zu dokumentieren und dem Fachplaner vorzulegen.
Für den Diebstahlschutz auf dem Baustellengelände ist der Auftragnehmer zuständig.
Potentialausgleich
Der Auftragnehmer hat die Prüfpflicht über alle notwendigen, auch vom Gewerk Elektro ausgeführten Erdungsarbeiten und Kabelzugarbeiten, welche bis zur bauseitigen Potentialausgleichsschiene bzw. zum bauseitigen Schaltschrank zu führen sind.
Kennzeichnung
Bezeichnungsschilder, Farbkennzeichnungen sind einheitlich für alle Gewerke vorgeschrieben.
Der Beschriftungstext ist vor Bestellung mit der Bauleitung festzulegen. Die Grundfarbe der Beschilderung ist nach den Gewerken zu unterscheiden.
Besondere Kennzeichnungsvorschriften des Bauherrn sind zu berücksichtigen.
Prüfprotokolle
Alle Prüfergebnisse sind zu protokollieren und der Bauüberwachung vorzulegen.
Allgemeine Hinweise zur Abnahme und Übergabe
Inbetriebnahme und Prüfung der Hardware
Eine systemweite Prüfung aller Schaltfunktionen und deren Dokumentation sind unbedingt erforderlich.
Eine stichprobenweise Inbetriebnahme ist unzulässig. Alle Geräte und Einbauteile sind in Abstimmung mit den übrigen Gewerken auf Funktion und Ihre richtige Platzierung zu überprüfen.
Mit der Inbetriebnahme sind Sollwertprotokolle mit den Anlageneinstellungen anzufertigen.
Die Einstell- und Regelorgane sind vor Ort mit dauerhafter Kennzeichnung/Beschilderung der Einstellwerte zu versehen. Die Messstellenbeschilderungen sind anzubringen.
Die erfolgreiche Inbetriebnahme ist durch die Erstellung von Inbetriebnahme- und Einmessprotokolle zu dokumentieren und der Fachbauleitung vorzulegen.
Voraussetzung für die Abnahme
Dieses Kapitel gilt auch für Fremdprüfungen durch Dritte.
Drei Wochen vor der Schlussabnahme sind die Bestandsunterlagen, einschließlich der Bestandszeichnungen, wie im Leistungsverzeichnis beschrieben, vollständig zur Prüfung vorzulegen.
Die Abnahmen erstrecken sich ergänzend zu den gültigen DIN-Normen auf folgende Punkte:
- Vollständigkeit und Richtigkeit
- Funktion
- Reinheit
- Dichtheit
- Drucksicherheit
- Kennzeichnung
- Dokumentation
- Bedienvorschriften
- Service- und Wartungsvorschriften
Nicht vorliegende bzw. unvollständige Bestandsunterlagen, Prüfzeugnisse u. ä. bewirken den Abbruch der Endabnahme. Die Dokumentationen sind wie im Leistungsverzeichnis beschrieben (Form und Anzahl) bereitzustellen.
Vor Abnahme muss ein ausreichender Probebetrieb (5 Arbeitstage) durch den Auftragnehmer unter Betriebsbedingungen erfolgt sein.
Vor Abnahme muss die Einweisung des Bedienungs- und Wartungspersonals erfolgt sein. Die Einweisung kann im Zuge der Inbetriebnahme und des Probebetriebes erfolgen. Hierüber ist eine schriftliche Bestätigung des Eingewiesenen vorzulegen. Liegt diese Bestätigung zur Abnahme nicht vor, so hat dies den Abbruch der Abnahme zur Folge.
Der Auftragnehmer hat eine funktionsgeprüfte, betriebssichere Gesamtanlage vorzuführen und zu übergeben. Es erfolgen förmliche Abnahmen gemäß VOB.
Die Kosten der Abnahme für die Sachverständigen und Behörden trägt, wenn im Leistungsverzeichnis nicht anders ausgeschrieben, der AG.
Die Kosten für Mitwirkung und Vorbereitung von Sachverständigen- und behördlichen Abnahmen sind vom AN einzukalkulieren.
Unterlagen, welche vom AN für behördliche und baurechtliche Abnahmen ohnehin bereitzustellen sind, können auf Anforderung durch die Projektleitung separat und vorab angefordert werden.
Durch Verschulden des AN, ggf. erforderlich werdende weitere Nachprüfungen, und dadurch dem AG oder Dritten entstehende Kosten gehen zu Lasten des AN.
SchaIIschutz
Alle Befestigungen werden der DIN 4109 entsprechend realisiert. Alle Rohrbefestigungen in Montagetechnik, aus verzinktem Material, mit Gummieinlagen. Alle Festpunkte mit Gummi-MetalIdämpfern für entsprechende Dehnungskräfte, welche vom AN zu berechnen sind, bei Notwendigkeit werden Gummi-Metall-Schwingungsdämpfer eingesetzt.
Unisolierte Rohrleitungen dürfen nicht mit Beton, Mauerwerk, Putz oder ähnlichen Materialien in Verbindung stehen.
Alle Rohrleitungen werden schallentkoppelt und wenn erforderlich, schallgedämmt nach den Mindestanforderungen der DIN 4109 befestigt.
Brandschutz
Für Brandabschottungen sind nur zugelassene Systeme mit Prüfzeugnis einzusetzen, entsprechend Vorgaben des Brandschutzgutachtens. Sämtliche Durchführungen durch Wände und Decken mit brandschutztechnischen Anforderungen sind entsprechend den Vorgaben der MLüAR02/2021 und MLAR 4/2021 gegen die Übertragung von Feuer und Rauch zu dämmen.
Befestigungen über Flucht- und Rettungswegen erfolgen als geprüfte Befestigung im vorbeugenden Brandschutz mit bauaufsichtlicher Zulassung.
Alle Rohrleitungsdurchführungen werden durch Brandschutzmanschetten oder Steinwollschalen gemäß den techn. Regeln vom Bauwerk getrennt und nach brandschutztechnischen Erfordernissen realisiert.
Die erforderlichen Dämmschichtdicken werden entsprechen des GEG/ENEV vorgesehen. Alle Heizungsleitungen aus Stahlrohr nach DIN EN 10220 in den Zentralen werden zusätzlich mit einer PVC-Ummantelung ausgestattet.
Baustatische Anforderungen
Der AN hat die im Rahmen der Tragwerksplanung definierten Lasten und die sich daraus ergebenden baustatischen Anforderungen an seine Leistung zu berücksichtigen.
Lastverteilungskonstruktionen und Hilfskonstruktionen zum Einbringen schwerer Anlagen sind mit zu berücksichtigen.
Überprüfung der Maße am Bau
Sämtliche Maße sind eigenverantwortlich durch den AN am Bau zu überprüfen.
Der AN legt alle benötigten Meterrisse selbständig an und informiert die Bauleitung bei unzulässigen Toleranzen. Alle angegebenen Dimensionen sind vom Bieter eigenverantwortlich zu prüfen. Falls erforderlich, sind stärkere Ausführungen einzukalkulieren. Alle nicht angegebenen Dimensionen sind vom AN zu bemessen.
Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u. ä. beim AG und bei den für die Ver- und Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern anhand der ausliegenden Bestandspläne und den dazu ergangenen Anweisungen zu unterrichten.
Vom AN gelieferte Stoffe und Materialien
Zur Ausführung dürfen nur Bauprodukte kommen, die nach dem Bauprodukt-Gesetz zugelassen sind bzw. eine bauaufsichtliche Zulassung haben. Die Zulassungen nach dem Bauproduktgesetz (Übereinstimmungsnachweis), die Allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (AbP) bzw. die Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (AbZ) sind der Bauüberwachung des AG bei Ausführungsbeginn zu übergeben.
Vom AG gelieferte Stoffe und Materialien
Etwa vom AG gelieferte Stoffe oder Materialien sind vom AN wirtschaftlich und sparsam zu verwenden.
Beschädigungen gehen zu Lasten des AN und die beschädigten Stoffe oder Materialien sind von ihm auf seine Kosten zu ersetzen. Die Kosten für Abladen, Lagern und Verteilen von zum Einbau übernommenen Lieferungen des AG trägt der AN.
Der AN wird, falls erforderlich, Lagermöglichkeiten stellen. Schäden des AG infolge unsachgemäßer Lagerung durch den AN oder infolge von Nachlässigkeiten beim Transport sind vom AN zu ersetzen; sonstige Rechte des AG bleiben unberührt.
Auf Verlangen hat der AN Unterlagen und Bücher über die Verwendung der vom AG etwa gelieferten Gegenstände zu führen und bei Fertigstellung der Vertragsarbeiten Überschüsse an den AG herauszugeben.
Der AN hat vom AG beizustellende Stoffe oder Bauteile rechtzeitig unter Angabe der benötigten Mengen und Anliefertermine abzurufen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
1 KG 420 - Wärmeversorgungsanlagen
1
KG 420 - Wärmeversorgungsanlagen
1.1 KG 421 - Wärmeerzeugungsanlagen
1.1
KG 421 - Wärmeerzeugungsanlagen
1.2 KG 422 - Grundausbau_Wärmeverteilnetze
1.2
KG 422 - Grundausbau_Wärmeverteilnetze
1.3 KG 422 - Mieterausbau_Wärmeverteilnetze
1.3
KG 422 - Mieterausbau_Wärmeverteilnetze
1.4 KG 423 - Raumheizflächen
1.4
KG 423 - Raumheizflächen
1.5 KG 429 - Sonstiges Wärme
1.5
KG 429 - Sonstiges Wärme