Abbrucharbeiten
Abriss und Neubau einer ALDI Filiale ESC 41 + Drogeriemarkt
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeiner Hinweis Allgemeiner Hinweis Die ALDI SE & Co. KG, Regionalgesellschaft Eschweiler, Mariadorfer Straße 1, beabsichtigt eine neue ALDI-Filiale und einen Drogeriemarkt an der Feldstraße 18 / Flemingstraße 19, in 52372 Kreuzau zu errichten. Auf den dafür vorgesehenen Grundstücken stehen aktuell die Bestands-ALDI-Filiale, sowie ein Raiffeisenmarkt. Die beiden Gebäude sind in Vorbereitung auf den Neubau zunächst abzureißen. Zu diesem Zweck wurde die Laermann und Freidhof Geo-consulting GmbH mit einer Erkundung und Beprobung von auffälligen Baustoffen der Bestandsmärkte beauftragt, um festzustellen, ob belastete Baustoffe im Bestandsgebäude vorliegen, welche eine arbeitsschutz- oder entsorgungstechnische Relevanz aufweisen. Darauf aufbauend wurde die Laermann und Freidhof Geo-consulting GmbH ebenfalls mit der Erstellung eines Rückbaukonzeptes und der Entsorgungs- / Verwertungskonzeption der beim Rückbau anfallenden Baustoffe und Böden beauftragt. Weiterhin wurde noch ein Bodengutachten erstellt. Alle Gutachten und Konzepte sind den Ausschreibungsunterlagen beigelegt und sind für die Kalkulation und Ausführung zu berücksichtigen. In den nachfolgend beschriebenen Abbrucharbeiten werden die notwendigen Arbeitsteile beschrieben, welche aus nachfolgenden Bestandteilen bestehen: Analyse der Bestandsgebäude Beräumung und Entkernung der Gebäude Rückbau/Sanierung schadstoffhaltiger Bauteile Aufnehmen von befestigten Flächen aus Asphalt und Pflaster Erdarbeiten - Erdplanum für die spätere Ergänzungsbebauung Entsorgung der Abfallstoffe Dem Leistungsbeschrieb sind Fotos sowie eine Übersichtsplan beigefügt. Es wird dringend  empfohlen, sich vor Angebotsabgabe die Gegebenheiten vor  Ort anzusehen. Nachtragsanforderungen, die aus Unwissenheit  der örtlichen Gegebenheiten resultieren, werden nicht  anerkannt. Die Mengen- und Maßangaben im LV sind nicht bindend, vor Beginn der Arbeiten sind in der Örtlichkeit Aufmaße für die Materialbestellung durchzuführen. Der Auftraggeber behält sich vor, einige Positionen gar nicht bzw. Positionen mit reduzierten Massen zu beauftragen. Kosten, die anteilig in die Positionen einzukalkulieren sind (Gemeinkosten), sind in der Pos. Baustelleneinrichtung  einzukalkulieren und anzubieten. Nachtragsforderungen, die  aus reduzierten Massen bzw. nicht ausgeführten Positionen  resultieren, werden nicht anerkannt. Die Arbeiten sind gem. dem aktuellen Stand der Technik, den  gültigen DIN-/ EN-Normen sowie Herstellerangaben  auszuführen. Terminablauf: Siehe Bauzeitenplan. Zusätzlich sind erforderliche Schadstoffuntersuchungen vom AN so einzuplanen, dass entstehende Wartezeiten für eine Analyse den Bauablauf nicht verzögern!
Allgemeiner Hinweis
Besondere Hinweise Besondere Hinweise Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen für die Beurteilung der Eignung des Bieters gemäß VOB A § 8, Absatz 3 und 4 im Rahmen der Angebotsprüfung anzufordern. Baustellenabfälle des AN wie Folien, Farbreste, Bauschutt usw. sind nach einzelnen Bestandteilen zu sortieren und je nach Zusammensetzung entweder der Wiederverwertung oder der Problemmüllbeseitigung, einschl. 1 m³ nicht schadstoffbelasteter Müll vom AG, gemäß VOB, Teil C, DIN 18299, Abs. 4.1.11 und 4.1.12., täglich zuzuführen. Baustoffe, Materialien und sonstige Gegenstände dürfen auf Straßengrund auch vorübergehend nicht gelagert werden. Verunreinigungen der Straße im Rahmen der genehmigten Baumaßnahme sind ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen. Wird diese Anordnung nicht befolgt, kann der Träger der Straßenbaulast die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen - § 7 Abs. 3 FStrG, Art. 16 BayStr. WG. Detailpläne und Berechnungen, die zur Vorbereitung der vertraglichen Leistungen notwendig sind und über das übliche Maß von Architekten- und Ingenieurleistungen hinausgehen, sind vom AN zu erbringen. Sie sind mit den jeweiligen Einheitspreisen abgegolten (z. Bsp. Fertigtreppen, Stahlbaudetails, Pläne für Verbau, Pläne und Detail-Pläne zu Entwässerungsrinnen o.dgl.). Art und Umfang der Leistungen: Bei einer Ausschreibung in Losen (im LV ersichtlich) behält sich der AG die Unterteilung des Auftrages in die Lose vor. Die Einheitspreise behalten ihre Gültigkeit. Vergütung: Eine zusätzliche Vergütung für Auslösungen, Fahrgelder, Gefahren- und Schmutzzulagen, Schlechtwetter-zulagen, Sonn- und Feiertagsarbeiten usw. erfolgt nicht, wenn nicht gesondert vereinbart. Ausführungsunterlagen: Vom Unternehmer entsprechend den zusätzlichen technischen Vorschriften zu liefernde Unterlagen sind so rechtzeitig vor der Ausführung zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen, dass für den AG eine ausreichende Frist zur Prüfung bleibt. Ausführung: Öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse hat der Auftragnehmer selbst ohne Anspruch auf gesonderte Vergütung herbeizuführen. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Ausführungszeit eine deutschsprachige Person auf der Baustelle anwesend ist, die eine Kommunikation mit dem AG und den nicht deutschsprachigen Mitarbeitern des AN ermöglicht. Kommt der AN dieser Verpflichtung trotz nochmaliger Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht nach, so ist der AG berechtigt, einen Dolmetscher auf Kosten des AN heranzuziehen. Die in den einschlägigen DIN-Vorschriften vorgeschriebenen Proben und Prüfungen sind unaufgefordert durchzuführen. Eine Kopie der Protokolle ist dem AG zu übergeben. Kosten für die Wiederherstellung durch bei Bauarbeiten durch den AN beschädigter oder entfernter Grenzzeichen gehen zu Lasten des Unternehmers. Haftung: Neben der Haftung für die vom AN zu erbringenden Leistungen haftet dieser auch für die im Rahmen seiner Leistungen zu erbringenden Zeichnungen und Berechnungen. Durch die Prüfung der Unterlagen von Seiten der Bauleitung wird die Haftung des Unternehmers nicht eingeschränkt. Schriftverkehr: Sämtlicher Schriftverkehr des Unternehmers an den Bauherrn hat mit Durchschrift an die Bauleitung zu erfolgen.
Besondere Hinweise
Hinweise Abbrucharbeiten Hinweise Abbrucharbeiten Bei der Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen ist zu berücksichtigen, dass sich im Umfeld der Baustelle bereichsweise die Bahnstrecke befinden. Folgende weitere Hinweise sind zu berücksichtigen: Alle Maßnahmen sind so durchzuführen, dass die  Lärm-, Staub-, Geruchs- und Schadstoffemissionen auf ein dem Stand der Technik entsprechendes Minimum reduziert werden. Es dürfen nur Geräte auf dem neuesten Stand der Technik eingesetzt werden, die zur Vermeidung von Lärmemissionen schallisoliert und ggf. lärmreduziert sind. Zur Minderung von Staubemissionen ist Staub  mittels  Sprühnebel niederzuschlagen. Die Abbrucharbeiten sind so auszuführen, dass  unnötiger Lärm und vermeidbare Erschütterungen nicht entstehen. Auf die Beachtung des Gesetzes zum Schutz gegen  Baulärm vom 9.9.1965, ferner auf die einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Auflagen des Bundes, des Landes Rheinland-Pflaz, der Bezirksregierung und der Stadt Prüm bezüglich Luft- und Gewässerreinhaltung wird besonders hingewiesen. Der Arbeitsablauf ist den beschriebenen Abbruch-  maßnahmen unter der Maßgabe einer zügigen Baustellenabwicklung anzupassen. Der AN hat die für seine Anlagen und Geräte sowie  für deren Betrieb erforderlichen Abnahmebescheinigungen und Genehmigungen ohne Kosten für den AG vor Beginn der Arbeiten beizubringen. Die Kosten für vorzuhaltende Arbeitsgeräte und   Baumaschinen sind erst ab Zeitpunkt ihres jeweiligen Einsatzbeginns abrechenbar. Maßgebend für den Auftragsumfang ist das mit der  Bauleitung gemeinsam erstellte Aufmaß der tatsächlich durchgeführten Arbeiten sowie die Wiegescheine der entsprechenden Entsorgungsanlagen. Vom AN ist ein Bautagebuch zu führen, in dem Angaben  zum Wetter, die Anzahl des eingesetzten Personals, die erbrachten Leistungen, Baustellenbesucher sowie sonstige Maßnahmen festgehalten werden. Gemeinkosten der Baustelle sind in der Position Baustellen- einrichtung einzukalkulieren und anzubieten. Grundsätzlich gehen alle abzubrechenden und zu demontierenden Bauteile in den Besitz des Auftragnehmers über und sind fachgerecht auf dessen Kosten zu entsorgen Anfallende Transport- und Deponiekosten, der vom Auftragnehmer zu entsorgenden Abbruchmasse, sind mit einzukalkulieren.
Hinweise Abbrucharbeiten
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Vorarbeiten
01.02
Vorarbeiten
01.03 Sicherheits- und Gesundheitsschutz
01.03
Sicherheits- und Gesundheitsschutz
02 ALDI
02
ALDI
Allgemeine Anmerkung Allgemeine Anmerkung Die Ausschreibung der Abbruch- und Rückbauarbeiten ist eine funktionale Ausschreibung: Im nachfolgenden werden die vorhandenen Informationen zu den Gebäuden im groben aufgeführt. Für die Kalkulation wird in jedem Fall geraten, sich die Gegebenheiten vor Ort anzuschauen. Für die Kalkulation sind folgende Bestandteile zu berücksichtigen: Schadstoffrückbau Rückbau Gebäude einschl. Entkernung Rückbau Gebäude unterirdisch Der Abbruch des Gebäudes einschl. Fundamentierung ist als Pauschale, aufgrund der beigefügten Fotos und einem Besichtigungstermin anzubieten. Anmerkung Schadstoffrückbau Im Rahmen der Gebäudeuntersuchungen können schadstoffhaltige Baumaterialien in Form von Asbestprodukten (asbesthaltige Putz- und Spachtelmassen, asbesthaltige Brandschutztüren, asbesthaltigen Flachdichtungen im Bereich der Rohrflansche, asbesthaltige Wand- und Deckenputze, asbesthaltige Wandbeplankungen, asbesthaltiger Brandschutzklappen, asbesthaltige Leichtbetonsteine), Dämmmaterialien aus künstlichen Mineralfasern einschließlich Akustikplatten und PCB-haltige dauerelastische Fugenmassen zum Vorschein kommen. Die Asbestsanierungsarbeiten sind von einem nach TRGS 519 zugelassenen Fachbetrieb durchzuführen. Beim Rückbau der asbesthaltigen Baumaterialien ist zu beachten, dass ein Teil der Produkte als schwach gebunden anzusehen sind. Im Vorfeld wurde eine Schadstoffuntersuchung durchgeführt. Das Ergebnis ist dem Gutachten zu entnehmen. Notwendige Maßnahmen zum Arbeitsschutz (erweiterte persönliche Schutzausrüstung der Mitarbeiter, Zuschlag für Arbeit mit Atemschutzmasken, beschichtete Handschuhe etc.) sind einzukalkulieren. Ferner ist die Bereitstellung der belasteten Abfälle in geeigneten Abfallbehältern (Big Bags, Metalltonnen etc.) einzukalkulieren. Notwendige Freimessungen von Sanierungs-/Schwarz-bereichen sind Sache des AN und gehen zu dessen Lasten. Die Kosten sind in den entsprechenden einzukalkulieren. Kosten für den notwendigen Arbeitsschutz sowie die Bereitstellung notwendiger Gerüste, Hubwagen, Leitern etc. sind in den jeweiligen Einheitspreis einzurechnen.
Allgemeine Anmerkung
02.01 Abbrucharbeiten
02.01
Abbrucharbeiten
02.02 Abbrucharbeiten Außenanlagen
02.02
Abbrucharbeiten Außenanlagen
02.03 Erdbau Baugrundstück
02.03
Erdbau Baugrundstück
02.04 Stundenlohnarbeiten
02.04
Stundenlohnarbeiten
03 Rossmann
03
Rossmann
Allgemeine Anmerkung Allgemeine Anmerkung Die Ausschreibung der Abbruch- und Rückbauarbeiten ist eine funktionale Ausschreibung: Im nachfolgenden werden die vorhandenen Informationen zu den Gebäuden im groben aufgeführt. Für die Kalkulation wird in jedem Fall geraten, sich die Gegebenheiten vor Ort anzuschauen. Für die Kalkulation sind folgende Bestandteile zu berücksichtigen: Schadstoffrückbau Rückbau Gebäude einschl. Entkernung Rückbau Gebäude unterirdisch Der Abbruch des Gebäudes einschl. Fundamentierung ist als Pauschale, aufgrund der beigefügten Fotos und einem Besichtigungstermin anzubieten. Anmerkung Schadstoffrückbau Im Rahmen der Gebäudeuntersuchungen können schadstoffhaltige Baumaterialien in Form von Asbestprodukten (asbesthaltige Putz- und Spachtelmassen, asbesthaltige Brandschutztüren, asbesthaltigen Flachdichtungen im Bereich der Rohrflansche, asbesthaltige Wand- und Deckenputze, asbesthaltige Wandbeplankungen, asbesthaltiger Brandschutzklappen, asbesthaltige Leichtbetonsteine), Dämmmaterialien aus künstlichen Mineralfasern einschließlich Akustikplatten und PCB-haltige dauerelastische Fugenmassen zum Vorschein kommen. Die Asbestsanierungsarbeiten sind von einem nach TRGS 519 zugelassenen Fachbetrieb durchzuführen. Beim Rückbau der asbesthaltigen Baumaterialien ist zu beachten, dass ein Teil der Produkte als schwach gebunden anzusehen sind. Notwendige Maßnahmen zum Arbeitsschutz (erweiterte persönliche Schutzausrüstung der Mitarbeiter, Zuschlag für Arbeit mit Atemschutzmasken, beschichtete Handschuhe etc.) sind einzukalkulieren. Ferner ist die Bereitstellung der belasteten Abfälle in geeigneten Abfallbehältern (Big Bags, Metalltonnen etc.) einzukalkulieren. Notwendige Freimessungen von Sanierungs-/Schwarz-bereichen sind Sache des AN und gehen zu dessen Lasten. Die Kosten sind in den entsprechenden einzukalkulieren. Kosten für den notwendigen Arbeitsschutz sowie die Bereitstellung notwendiger Gerüste, Hubwagen, Leitern etc. sind in den jeweiligen Einheitspreis einzurechnen.
Allgemeine Anmerkung
03.01 Abbrucharbeiten
03.01
Abbrucharbeiten
03.02 Abbrucharbeiten Außenanlagen
03.02
Abbrucharbeiten Außenanlagen
03.03 Erdbau Baugrundstück
03.03
Erdbau Baugrundstück
03.04 Stundenlohnarbeiten
03.04
Stundenlohnarbeiten