Abbrucharbeiten
Stadt Bonn / Kurfürstenbad / BN
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Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 VORBEMERKUNGEN
01
VORBEMERKUNGEN
Allg. Vorbemerkungen - Neubau Kurfürstenbad Allgemeine Vorbemerkungen 1. Grundstück und Bauwerk Das Grundstück liegt in Bonn Bad-Godesberg, Kurfürstenallee 7a in zweiter Reihe hinter bereits bestehender Gebäudekubatur Bei der Bauaufgabe handelt es sich um den Rückbau des schadstoffbelasteten Bestandsgebäudes und anschließendem Neubau  für ein ganzjährig nutzbares Multifunktionsbad. Das neue Hallenbad soll mit dem folgenden Raumprogramm errichtet wer- den: Neben einem 25-Meter-Schwimmerbecken sind ein Multifunktionsbecken, ein Lehr- und ein Kinderbecken vorgesehen. Ergänzt wird das Schwimmangebot durch einen ca. 330 m² großen Saunabereich mit Ruheraum und Außengelände sowie durch entsprechende Sanitär-, Sozial- und Nebenräume. Das Hallenbad soll einen Teil des großen Bedarfs der Bad Godesberger Schulen an Schwimmzeiten abdecken. Das neue Kurfürstenbad liegt auf einem städtischen Grundstück im Stadtbeztirk Bad Godesberg. Es wird begrenzt durch die rückwärtigen Grenzen der Grundstücke Kurfürstenallee 6,7 und 8, den Grundstücken der Friedrich-Ebert-Straße 60-62 sowie dem rückwärtig angrenzendem Redoutenpark. Angrenzend als Nachbarn befinden sich u.a. ein Seniorenheim, zwei Kindergärten und eine Musikschule. Als Bauherrschaft tritt die Bundesstadt Bonn, Sport- und Bäderamt, in Erscheinung. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Bonn (Sport- und Bäderamt). Das Bestandsgebäude „Kurfürstenbad“ befindet sich auf dem hintergelegenen Grundstücksbereich und ist bergseitig in ein-, zweigeschossiger und talseitig in zwei-, dreigeschossiger Bauweise mit Flachdach ausgeführt. Die Andienung der Baustelle kann somit nur über die Kurfürstenallee erfolgen. Aufgrund der beengten Zufahrt/Ausfahrt zwischen Musikschule und Kindergarten zum Baufeld und der anliegenden Straßen ist eine Andienung mit Sattelzügen oder Hängerzügen nur nach Anmeldung bei der Bauleitung möglich. Auf dem Foto von der Baustellenzufahrt ist zu erkennen, dass ein historisches Vordach vom linken, eingerüsteten Gebäude in die Fahrgasse ragt. Die Vordachunterkante liegt auf ca. 3,80m. Für die Zufahrt mit höheren Fahrzeugen müssen die vor dem rechten Gebäude (Kurfürstenallee 7) montierten Schrankenzäune (VZ600) temporär in Abstimmung mit der Bauleitung von nesseler bau für den Zeitpunkt der Durchfahrt demontiert und nach der Durchfahrt sofort wieder montiert werden. Die Durchfahrt darf nur mit der Unterstützung von Einweisungspersonal erfolgen, da es sich bei dem eingeschrankten Bereich um einen Fluchtweg der Kita Minimäuse (Kurfürstenallee 7) handelt. 2. Allgemeine Grundlagen des Angebots Wichtiger Hinweis Aufgrund der anliegenden Nachbarschaft des Seniorenheims und der Kindergärten dürfen in der 2 stündigen Mittagsruhezeit von 11:30Uhr bis 13:30Uhr nur lärmarme Arbeiten ausgeführt werden. Die in der Anlage gekennzeichneten Pläne sowie die Gegebenheiten auf der Baustelle sind von Ihnen zu überprüfen und entsprechend einzukalkulieren. Sollten hierbei Widersprüche auftreten, möchten wir Sie bitten, diese mitzuteilen und mit uns gemeinsam klar zu stellen. In Ihrem Angebot sind grundsätzlich die geforderten Materialien zu berücksichtigen. Wenn von Ihnen andere als im LV ausgeschriebene Produkte verwendet werden, sind diese an den entsprechenden Stellen anzugeben. Diese Produkte sollten zu den ausgeschriebenen Produkten gleichwertig oder höherwertiger sein und zu einer besseren und wirtschaftlicheren Lösung führen. Sollten Sie bei den ausgeschriebenen Arbeiten im Gesamten bessere und wirtschaftlichere Lösungen sehen, bitten wir Sie, diese neben dem Leistungsverzeichnis durch die Abgabe eines Alternativ-Angebotes anzubieten. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h., Leistungen, die sich mit der Ausführung zwangsläufig ergeben, hat er einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. In Zweifelsfällen sind die Leistungsabgrenzungen schriftlich mit dem Angebot abzugeben bzw. mit dem im Anschreiben angegebenen techn. Bearbeiter zu klären. 3. Termine gem. Deckblatt 4. Qualität und Eigenprüfung Das Ansehen und damit auch der Erfolg unseres Unternehmens werden wesentlich geprägt von dem Maß, in dem wir die Qualitätsanforderungen unserer Kunden erfüllen. Mit einem systema- tisch betriebenen und für nesseler bau gmbh verbindlichen Qualitätssystem, zertifiziert nach DIN ISO 9001, sollen Fehler von Anfang an vermieden und Fehlerquellen sofort und konsequent beseitigt werden. Bei unseren Mitunternehmern setzen wir das Bestreben voraus, die vertraglich zugesicherte Bauleistung nach den anerkannten Regeln der Technik zu unserer Zufriedenheit und damit auch der unserer Kunden auszuführen und sich gleichzeitig als Partner für neue Projekte zu qualifizieren. 5. Zu beachtende Vorschriften und Unterlagen: a) Technische Vorbemerkungen b) Leistungsverzeichnis mit Anlagen c) VOB/B (DIN 1961), neueste Ausgabe d) VOB/C, neueste Ausgabe e) Technische Vorschriften für Bauleistungen           - Bauordnungsrechtliche Bestimmungen,           - Unfallverhütungsvorschriften,           - Werksvorschriften für die Verarbeitung der Werkstoffe   in den jeweils zum Ausführungszeitpunkt gültigen Fassungen Bei der Ausführung der beschriebenen Leistungen müssen alle relevanten Gesetze, Normen, Erlasse, Verordnungen, Verarbeitungsvorschriften der Hersteller sowie die anerkannten Regeln der Technik, wie sie zum jetzigen Zeitpunkt gültig sind, berücksichtigt werden. Vor der Angebotsabgabe verschafft sich der Bieter bei einem Ortstermin einen Überblick über die anzubietenden Leistungen. Dies bestätigt der Bieter ausdrücklich rechtsverbindlich durch die Unterschrift dieses Angebots. ...................................................... Ort / Datum / Stempel / rechtsverbindliche Unterschrift Stand: 2026
Allg. Vorbemerkungen - Neubau Kurfürstenbad
01.01 ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
01.01
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Baubeschreibung und allgemeine Vorbemerkungen Miu 1. Baubeschreibung und allgemeine Vorbemerkungen: Hinweis zum Gesamt-LV: AG - Auftraggeber AN - Auftragnehmer o.glw. - oder gleichwertig IB - Ingenieurbüro (x) - gültig () - ungültig 1.1 Besonderheiten der Baustelle, Ortstermin Die Energie- und Wasserversorgung der Baustelle wird vom AG erstellt und vorgehalten. Die Verbrauchskosten der Energie- und Wasserversorgung der Baustelle wird über die Bauumlage vergütet (siehe Deckblatt der Ausschreibung). Der bei den Arbeiten des AN anfallende Schutt ist täglich zu entsorgen. Die entsprechenden Behältnisse und Kippgebühren werden über die Bauumlage dem AG vergütet (siehe Deckblatt der Ausschreibung). 1.2 Allgemeine Grundlagen des Angebotes Die Baustelleneinrichtung ist in die jeweiligen Positionen einzurechnen, sie wird nicht gesondert vergütet, falls im LV nicht anders angegeben ist. Die Baustelle muss ständig mit einem deutschsprachigen Polier besetzt sein. Die als Anlage beiliegenden Pläne sowie die Gegebenheiten auf der Baustelle sind von Ihnen zu überprüfen und entsprechend einzukalkulieren. Sollten hierbei Widersprüche auftreten, möchten wir Sie bitten, diese mitzuteilen und mit uns gemeinsam klar zu stellen. Sollten Sie bei den ausgeschriebenen Arbeiten im Gesamten bessere und wirtschaftlichere Lösungen sehen, bitten wir Sie, diese neben dem Leistungsverzeichnis durch die Abgabe eines Alternativ-Angebotes anzubieten. 1.3 Termine Abgabetermin des Angebotes siehe beiliegendes Deckblatt. Die Angaben entsprechen dem derzeitigen Terminplan und werden definitiv bei der Auftragserteilung mit Ihnen festgelegt. Die Arbeiten sind ohne Unterbrechungen auszuführen. Terminverschiebungen oder Arbeitsunterbrechungen ganz gleich aus welchem Grund führen nicht zu Bauzeitverlängerungen und Nachforderungen. 1.4 Qualität und Eigenprüfung Das Ansehen und damit auch der Erfolg unseres Unternehmens werden wesentlich geprägt von dem Maß, in dem wir die Qualitätsanforderungen unserer Kunden erfüllen. Mit einem systematisch betriebenen und verbindlichen Qualitätssystem, zertifiziert nach DIN ISO 9001, sollen Fehler von Anfang an vermieden und Fehlerquellen sofort und konsequent beseitigt werden. Bei unseren Auftragnehmern setzen wir das Bestreben voraus, die vertraglich zugesicherte Bauleistung nach den anerkannten Regeln der Technik und zu unserer Zufriedenheit auszuführen. 1.5 Zu beachtende Vorschriften und Unterlagen a) Technische Vorbemerkungen b) Leistungsverzeichnis mit Anlagen c) VOB/B, DIN 1961, Ausgabe 2015 d) VOB/C, Ausgabe 2015 e) Technische Vorschriften für Bauleistungen - Bauordnungsrechtliche Bestimmungen, - Unfallverhütungsvorschriften, - Werksvorschriften für die Verarbeitung der    Werkstoffe in den jeweils zur Abnahme gültigen    Fassungen Bei der Ausführung der beschriebenen Leistungen müssen alle relevanten Gesetze, Normen, Erlasse, Verordnungen, Verarbeitungsvorschriften der Hersteller sowie die anerkannten Regeln der Technik, wie sie zum Zeitpunkt der Abnahme gültig sind, berücksichtigt werden. Dies bestätigt der Bieter ausdrücklich rechtsverbindlich durch die Unterschrift dieses Angebotes. 1.6 SiGe-Plan Der für die Baustelle erstellte SiGe-Plan ist einzuhalten. Die Gefährdungsanalysen und die Unterweisungs-protokolle für die Baustelle sind dem SiGeKo und der Bauleitung vor Arbeitsbeginn vorzulegen. 1.7 Preisstellung Die Angebotspreise sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer ist am Schluß der Nettoangebotssumme hinzuzurechnen. Alle Positionen verstehen sich als komplette fertige Leistungen, einschließlich Nebenarbeiten, auch wenn sie nur mit einem Kurztext beschrieben sind. Es ist die 'Komplettleistung ' zu kalkulieren. Für abhandengekommene oder beschädigte Materialien, Leistungen und Geräte wird vom Auftraggeber kein Ersatz geleistet. 1.8 Nebenleistung Die angebotenen Leistungen gelten einschließlich aller Nebenleistungen nach DIN 18299, falls nichts gegenteiliges in den Vorbemerkungen bzw. Positionstexten erwähnt ist. Als Nebenleistung gilt auch das Herstellen von Schnur- gerüsten für die Anbringung von Vermessungsmarken durch den Vermesser. Das Abladen, Lagern und Fördern der Baustoffe auf der Baustelle ist mit den Einheitspreisen abgegolten, wenn nichts anderes im Leistungsverzeichnis vorgeschrieben ist. Das Einweisen und das Auf- und Abladen von Material und Geräten von LKW´s zur Baustellenversorgung ist einzukalkulieren. Das Umstapeln von Material und Geräten zur Schaffung von Stellflächen für Kräne, Betonpumpen, Anlieferung von Material etc. ist in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Dazu gehört auch das tägliche Öffnen und Schließen des Bauzaunes. 1.9 PSA und Kleingeräte Kleinwerkzeug und PSA (persönliche Schutzausrüstung) hat der AN selber zu stellen. 1.10 Vermessung Die Einheitspreise berücksichtigen das Einhalten der Konstruktionsmaße der Bauteile, ausgehend vom gegebenen Meterriss und Achsmaßen nach VOB. Auf der Baustelle wird zur Vermessung elektrooptische Tachymetrie eingesetzt (Hilti-Pos o. ä.), die Referenzpunkte werden durch den AG angelegt. Die Arbeiten für das Abstecken der benötigten Messpunkte durch den AN zum Anlegen der Bauteile ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. 1.11 Gerüste Das Auf- , Abbauen und Vorhalten von Arbeitsgerüsten bis zu einer Belaghöhe von 3,0 m Höhe wird nicht ge- sondert vergütet. Die für die Arbeiten notwendigen Schutzgerüste oder Absturzsicherungen sind für die jeweilige Bauzeit herzu- stellen und bis zum Abschluss der Arbeiten vor zu halten. Beschädigungen an Gerüstmaterial sind vom AN zu verantworten soweit sie nicht dem normalen Verschleiß unterliegen. 1.12 Sauberkeit auf der Baustelle Der Arbeitsplatz ist besenrein zu verlassen, die Abfälle sind sortiert in den vom AN gestellten Containern zu entsorgen, d. h. der Transport zwischen Abfallentstehung und Abfallcontainer ist vom AN durchzuführen. (Müllentsorgung) 1.13 Absturzschutz Die für die jeweiligen Arbeiten nötigen Schutzgerüste oder Absturzsicherungen sind für die jeweilige Bauzeit herzustellen und bis zum Abschluss der Arbeiten zu unterhalten. Absturzschutz für Fremdfirmen werden gesondert vergütet. 1.14 Aussparungen Das Aussparen und spätere Schließen aller Rüsthölzer, Balkenauflager und Reinigungsöffnungen etc. ist im Einheitspreis enthalten. Dies gilt nur für das eigene  Gewerk. Das Schließen von Aussparungen für TGA-Gewerke etc. wird gesondert vergütet. 1.15 Arbeitszeit Die tägliche Arbeitszeit sowie Samstagsarbeit wird nach den Erfordernissen des Vertragsterminplans geregelt. Aufgrund der anliegenden Nachbarschaft des Seniorenheims und der Kindergärten dürfen in der 2 stündigen Mittagsruhezeit nur lärmarme Arbeiten ausgeführt werden. Die jeweiligen Kolonnen werden durch einen deutsch- sprachigen Vorarbeiter oder Werkpolier besetzt. Der durch die örtliche Bauleitung vorgegebene Arbeits- ablauf ist unbedingt einzuhalten. Sollte aus Bauzeitgründen ein 2-Schicht-Betrieb notwendig sein, so führt dies nicht zu preislichen Mehrforderungen. 1.16 Aufmaß - 1.17 außervertragliche Arbeiten Sollten Arbeiten auszuführen sein, die nicht im Leistungsverzeichnis beschrieben sind, so sind diese vor Ausführung festzustellen und gesondert anzubieten. Mit der Ausführung der Arbeiten ist erst nach Beauftragung durch den AG dem Grunde nach zu beginnen. ............................................................................. Ort / Datum / Stempel / rechtsverbindliche Unterschrift Stand 08/2016
Baubeschreibung und allgemeine Vorbemerkungen Miu
01.02 TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
01.02
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
Vorbemerkungen zu Abbrucharbeiten Vorbemerkungen zu Abbrucharbeiten: 1) Anmerkung: In den folgenden Einzelpositionen ist unter dem Begriff Kippe oder Entsorgung zu verstehen: A: Bei Aushub-, Schutt- und Abfallmassen eine jeweils     zugelassene und geordnete Deponie. B: Bei aufbereitungsfähigem Material eine genehmigte     Wiederaufbereitungsanlage. Die Zuführung zu der jeweils erforderlichen Anlage liegt in der Verantwortung des AN. Werden bei der Aufnahme von Boden oder Abbruch o.ä. Schadstoffe festgestellt, die nicht im Schadstoffkataster der Bausubstanzuntersuchungen angegeben sind, ist der AG unverzüglich zu informieren. Diese Schadstoffe sind in Abstimmung mit dem AG einer Sondermüll-Deponie zuzuführen. Die entstehenden Mehrkosten werden vergütet. Dies trifft besonders zu, wenn in den nachfolgenden Positionen nicht bereits auf die o. g. Schadstoffe hingewiesen wird oder die evtl. vorhandene chemische Deklarationsanalyse die Schad- stoffgehalte eindeutig beschreibt. 3) Es gelten folgende rechtliche Bestimmungen VOB ATV DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten Bodenklassen nach DIN 18300, Erdarbeiten gem. ZTVE-STB 76, Trageschichten gem. ZTVT-STB 86, Bit. Deckschichten gem. ZTVBIT-STB 84 Ergänzend zu den o. g. ATV´s gelten alle in der VOB/C, Ausgabe 2012, aufgeführten Normen und DIN-Vorschriften als vereinbart. 4) In den EP´s sind einzurechnen: Lieferung aller Materialien, Gestellen und Vorhalten aller erforderlichen  Arbeitsgeräte und Gerüste, sowie die entsprechenden Transporte und Kippgebühren. 5) Erd- und Verbauarbeiten: Die Festlegung der Aushubarbeiten erfolgt nach DIN 4124 bzw. nach den Unfall-Verhütungs-Vorschriften der TBG. Homogenbereiche gemäß der aktuellen DIN 18300 sind nicht festgelegt (kein Bodengutachten). Zur Orientierung sind in den Leistungspositionen die angenommenen Bodenklassen nach DIN 18300, Sept. 2012 aufgeführt. 6)Weiterverwendung des Aushubbodens Aushubboden wird nicht wiederverwendet, Material ohne Zwischenlagerung abfahren. Die Abrechnung erfolgt nach m fester Masse. 7) Hinterfüllen und Überschütten Baugruben nach dem Merkblatt über das Zufüllen von Leitungsgräben lagenweise verfüllen und verdichten. 8) Abrechnung Bei Abrechnung nach Lieferschein werden gelieferte nichtbindige Füllböden, Sand oder Mittelkies bei Vor- lage der Lieferscheine in m3 mit einem Verdichtungs- faktor von 1,2 berechnet. Bei Vorlage der Lieferscheine in t wird ein Verdicht- ungsfaktor von 1,2 und ein Berechnungsgewicht von 18 KN/m3 (1800 KP/m3) zugrunde gelegt. Das Aufmaß erfolgt im verdichteten Zustand nach m3
Vorbemerkungen zu Abbrucharbeiten
ORTSTERMIN Ein Ortsbesichtigung wird dem Bieter empfohlen.. Bitte kontaktieren Sie hierzu die örtliche Bauleitung vor Angebotsabgabe: Bauleitung: André Neumann : 0173 5253535, E-Mail 702251@nesseler.de alternativ Projektleitung Tomas Amrein:  0175 9270150, E-Mail 702251@nesseler.de
ORTSTERMIN
Hinweis: Hinweis: - Die Baustelleneinrichtung ist in die jeweiligen Einheitspreise   einzurechnen, sie wird nicht gesondert  vergütet, falls es im   LV nicht anders angegeben ist. - Evtl. notwendige Gerüste, temporäre Bauwerksabstützungen   und Absturzsicherungen sind in die Einheitspreise einzurechnen,   falls es im LV nicht anders angegeben ist.
Hinweis:
Anlagen zum LV: Anlagen zum LV: Architektenunterlagen: - Bestandspläne: Lagepläne, Grundrisse, Schnitte und   Grundrisspläne mit Entwässerung. . - Lageplan Statikerunterlagen: Tragwerkplanerisches Rückbaukonzept/Abbruchstatik vom 4.5.2023 Bestandspläne Statik vom Bestand Bestandsdokumentation Fotos: Exemplarische Fotodokumentation aus verschiedenen Gebäudebereichen.
Anlagen zum LV:
01.03 VORBEMERKUNGEN ZUR PREISFINDUNG
01.03
VORBEMERKUNGEN ZUR PREISFINDUNG
04 Abbrucharbeiten /Baufeldfreimachung
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Abbrucharbeiten /Baufeldfreimachung
04.01
04.01
04.02 Fassadenrückbau Natursteinplatten
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Fassadenrückbau Natursteinplatten
04.03 Baufeldfreimachung - Bodenbeläge Aussen
04.03
Baufeldfreimachung - Bodenbeläge Aussen
04.04 Rückbau oberirdisch
04.04
Rückbau oberirdisch
04.05 Unterirdischer Rückbau
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Unterirdischer Rückbau
06 Wasserhaltung
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Wasserhaltung
06.01 Wasserhaltung
06.01
Wasserhaltung
07 Sonstige Leistungen
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Sonstige Leistungen
07.01 Sonstige Leistungen
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Sonstige Leistungen