Trockenbau inkl. Abhangdecken
Abriss und Neubau einer ALDI Filiale ESC 31
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
VORBEMERKUNGEN Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau einer ALDI Filiale in Herzogenrath, Im Straßer Feld 1. Die Planunterlagen Grundrisse, Schnitte zur Maßnahme liegen im Anhang zu diesem Leistungsverzeichnis im PDF  - Format bei. Auf Wunsch kann auch ein DXF- oder DWG - Format zur Verfügung gestellt werden. Die Zeichnungsunterlagen der Ausführungsplanung werden im Auftragsfall per Mail als PDF zur Verfüg gestellt. Alle erforderlichen Planausdrucke zur Verwendung für Materialbestellung, Abrechnung und zur örtlichen Ausführung sind durch den Bieter - /- Auftragnehmer sodann selbst auszudrucken, sodass die hierfür anfallenden Kosten in die Einheitspreise dieses Angebotes mit einzukalkulieren sind. Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, daß er die Baustelle besichtigt hat und alle Einflüsse, die sich aus der Lage der Baustelle ergeben, in seiner Kalkulation berücksichtigt hat. Flächen für die Lagerung von Baustoffen, Geräten und Einrichtungen können nur in einem begrenzten Umfang zur Verfügung gestellt werden. Die Festlegung kann nur gemeinsam mit der Bauleitung erfolgen. Die Zufahrt zum Baugrundstück kann nur über die öffentlichen Verkehrswege erfolgen. PARKEN AUF DER BAUSTELLE Auf dem Baugelände ist keine Übernachtung zugelassen. ANMIETUNG DES STRASSENLANDES Das für die Baustelleneinrichtung erforderliche Straßenland innerhalb der Begrenzung unserer Baustelleneinrichtung wird dem AN kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Genehmigung zur eventuellen Sondernutzung des Straßenlandes außerhalb der Baustelleneinrichtung, z.B. zur Zwischenlagerung von Material bzw. Container, oder zur kurzzeitigen Aufstellung von Autokranen etc. ist durch den AN bei der zuständigen Polizeidienststelle sowie beim Tiefbauamt eigenständig einzuholen. DIN-NORMEN, VORSCHRIFTEN UND HINWEISE DIN 4012 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4420 Arbeits- und Schutzgerüste DIN 18201 Toleranzen im Bauwesen - Begriffe, Grundsätze, Anwendung, Prüfung DIN 18202 Toleranzen im Hochbau DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 1101 Holzwolle-Leichtbauplatten und mehr Mehrschicht-Leichtbauplatten als Dämmstoffe für das Bauwesen - Anforderung und Prüfung DIN 18165 - 1 Faserdämmstoffe für das Bauwesen - Dämmstoffe für die Wärmedämmung Weitere DIN-Normen sind im nachfolgenden Text beschrieben. STOFFE, BAUTEILE Die Stoffe und Bauteile sind in den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen (ZTVB) beschrieben. (1) Es dürfen nur Materialien verwendet werden, die hinsichtlich ihrer Gewinnung, Transport, Verarbeitung, Nutzung und Beseitigung eine hohe Gesundheits- und Umweltverträglichkeit aufweisen. (2) Materialien oder Produkte sind durch den Bieter ohne besondere Aufforderung bezüglich ihrer Inhaltsstoffe und Eigenschaften durch die Vorlage der - technischen Datenblätter und falls erforderlich der - Sicherheitsdatenblätter zu deklarieren. (3) Bei der Verwendung von Dämmstoffen aus künstlichen Mineralfasern (KMF) ist die Deklaration des kanzerogenen Potentials entsprechend § 4a und § 5 GefstoffV durch den Hersteller vorzulegen. Verwendet werden dürfen nur solche Produkte, die beim Umgang keine Faserstäube freisetzen können, die nach § 4a GefstoffV unter Beachtung der in der TRGS 905 dargelegten Kriterien als krebserzeugend oder krebsverdächtig einzustufen sind. Die Verwendung im Innen- oder Aufenthaltsbereich ist generell staubdicht zu ummanteln. (4) Grundsätzlich sind Materialien oder Produkte vorzuziehen, bei denen eine Reststoffrücknahme der Hersteller mit dem Ziel der Wiedereingliederung in den Produktionsprozess über den Verarbeitungsbetrieb erfolgt. (5) Der Auftragnehmer hat als Besitzer und Erzeuger von Baureststoffen und -abfällen auf Verlangen über Art und Verbleib seiner Baustellenabfälle Auskunft zu geben. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR TROCKENBAUARBEITEN - ABHANGDECKEN Anschlüsse Das profilgerechte Anarbeiten an vorhandene Bauteile ist - soweit diese Leistungen nicht in Positionen des LVs erfasst sind - mit dem EP abgegolten. Alle Anschlüsse an Fenster  und Fassaden sind mit Kantenschutzprofilen und dauerelastischer Versiegelung, überstreichbar, auszuführen. Boden-, Wand- und Deckenanschlüsse sind - wenn nicht durch eine gesonderte Position erfasst - mit dem EP abgegolten. Oberflächen Alle Gipskartonwand-Oberflächen sind in Q2 Qualität herzustellen Diese müssen vollkommen glatt, fluchtrecht, eben und lotrecht sein. Aussparungen Das Anlegen von Aussparungen und Öffnungen bis Einzelgröße 1,00 m² ohne Brandschutzanforderungen wird nicht gesondert vergütet. Öffnungen über 1,00 m² Einzelgröße werden abgezogen. In diesem Fall wird das Anlegen der Öffnungen durch besondere Positionen erfasst. Erschwernisse Als Nebenleistung ohne besondere Vergütung sind zu erbringen: a) Das Anarbeiten an alle Vor- und Rücksprünge im Wand- und Deckenbereich, schräge Anschnitte bei unwinkligen Räumen, das Aussparen bzw. Anarbeiten an Stützen, sämtliche Verschnitte usw. b) Alle Decken-, Boden- und Wandanschlüsse erhalten eine Zwischenlage von 5 mm dicken Mineralwollestreifen. c) Die Unterhaltung der fertigen Arbeit bis zur Inbetriebnahme der Räumlichkeiten, beschädigte Teile sind auszubessern. d) Alle Installationen und Wanddurchdringungen sind fachgerecht auszusparen und gemäß Herstellervorschrift auszustopfen und dauerelastisch zu versiegeln. Für den Einbau der Elektroinstallationen in die leichten Trennwände während der Wandmontage ist recht- zeitige Abstimmung und reibungslose Zusammenarbeit mit dem Elektrikernotwendig. weiteres 1. Mit Aufnahme der Arbeiten gilt der Untergrund als abgenommen. 2. Der Trockenbaufirma wird vor Ausführung örtlich der Meterrisse angegeben. 3. Wand- und Deckenflächen sind oberflächenfertig (malerfertig) herzustellen. 4. Hinter Heizkörpern / Verteilerschränken etc. sind die Trockenbauarbeiten auf Anweisung der Bauleitung vorzuziehen. 5. Bei Trockenputzarbeiten sind die erforderlichen Grundierungen auf den vorhandenen Untergrund abzu- stimmen und soweit erforderlich einzubauen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen. 6. Schnittkanten von imprägnierten GK-Platten sind vor dem Platteneinbau mit geeigneten Imprägniermitteln geämß Einbauanweisung gegen Feuchtigkeit dauerhaft zu schützen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen. 7. Einzubauende Mineralwolle-Dämmstoffe müssen ein Kanzerogenitätsindex nach der TRGS 905 (Kl-Wert) von mindestens 40  haben. 8. Beim Einbau der Konstruktionen sind die Angaben und Einbauvorschriften des Herstellers und der Zulassung des gewählten Systems zu beachten und einzuhalten. Die Kosten hierfür sind in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen. 9. Einzubauende Teile sind in Absprache mit der Bauleitung / Architekten vor Produktionsbeginn zu bemustern. Erst nach Freigabe der Muster darf mit den Arbeiten begonnen werden. Bemusterungen sind grundsätzlich auf der Baustelle durchzuführen, soweit von der Bauleitung nicht anders festgelegt. 10. Strom ist an der Baustelle vorhanden und kann gegen Erstattung des Verbrauches und anteiliger Zählermiete genutzt werden. Die entsprechenden Kosten die nach Baukostenverteilerschlüssel ermittelt werden, sind somit in die Einheits- preise mit einzukalulieren. Der erforderliche Wasseranschluss ist vom AN selbst zu beschaffen und ebenfalls in den Einheitspreis mit einzuklakulieren. 11. Alle erforderlichen Arbeitsgerüste sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden im weiteren nicht besonders vergütet. VERGABEGRUNDLAGE 1) Alle Angebote, Kostenanschläge und hierfür erforderlichen Vorarbeiten, Muster und Materialproben sind für den Auftraggeber unverbindlich und kostenlos, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. 2) Der Auftragnehmer bekennt mit Abschluß der Vertrages, sich vor Übernahme des Auftrages über die örtlichen und alle sonstigen, tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse vergewissert zu haben, die für die Durchführung seiner Leistung maßgebend sind sowie alle bei Vertragsabschluß übergebenen oder sonst zugänglichen Unterlagen auf Ihre Richtigkeit und den Umfang seiner Leistung überprüft zu haben. 3) Der Auftragnehmer hat alle ihn betreffenden erforderlichen  Abnahmen, Nachweise und Prüfungszeugnisse auf seine Kosten beizubringen. 4) Der Auftragnehmer hat für den zeitgerechten Abruf, das Abladen, die sachgemäße Behandlung und Lagerung sowie den ordnungsgemäßen Schutz der ihm vom Auftraggeber übergebenen Baustoffe und Materialien vor Beschädigung und Diebstahl zu sorgen. VERGÜTUNG 1) Sämtliche Preise sind Festpreise zuzüglich der gesondert auszuweisenden Umsatzsteuer. Die Berücksichtigung von nach Angebotsabgabe eintretenden Veränderungen der Löhne und Materialpreise sind ausgeschlossen. Die Aufteilung der Einheitspreise in Lohn und Material ist zwingend erforderlich. 2) Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, einzelne Leistungen und Lieferungen ganz oder teilweise aus dem Angebot oder Auftrag herauszunehmen. Hierbei ist eine Änderung der Einheitspreise durch den Auftrag- nehmer ausgeschlossen. 3) Verlangt der Auftraggeber nicht im Leistungsverzeichnis aus-geführte Arbeiten, so hat der Auftragnehmer unverzüglich ein schriftliches Nachtragsangebot und zwar, soweit dies zeitlich und umfangmäßig zumutbar ist, auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung einzureichen. 4) Bei der Vergabe zum Pauschalpreis erkennt der Auftragnehmer an, die Mengen und Massen des Leistungsverzeichnisses geprüft zu haben. 5) Abschlagszahlungen werden in der Regel binnen 18 Tage nach Rechnungszugang geleistet. ABTRETUNGSVERBOT/PFÄNDUNGEN 1) Die ganze oder teilweise Abtretung der Werklohnforderung oder des sonstigen Vergütungsanspruches für die Bauleistung ist gemäß § 399 BGB ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Abtretungen, die aus verlängertem oder erweitertem Eigentumsvorbehalt folgen. 2) Bei einer Zwangsvollstreckung in die Werklohnforderungen oder die sonstigen Vergütungsansprüche des Auftragnehmers wird für jede ganze oder teilweise Befriedigung des Vollstreckungsgläubigers ein Kostenbeitrag von € 150,00 für den damit verbundenen verwaltungsmäßigen Aufwand einbehalten. Die Geltendmachung von darüber hinausgehenden Aufwendungen bleibt unberührt. 3) Mehraufwendungen, die dem Bauherrn (BH/AG) durch den Eintritt von Insolvenzen (Vergleich, Konkurs, Geschäftsaufgabe) entstehen, können bei ausstehenden Werklohnforderungen verrechnet werden. ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR STUNDENLOHNARBEITEN Stundenlohnarbeiten für eventuell erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis beschrieben sind, dürfen nur nach besonderer Anordnung durch den AG oder die Bauleitung ausgeführt werden. Diese werden nur dann anerkannt und zur Abrechnung geführt, wenn die Tageloharbeiten mit entsprechenden Berichten die durch die Bauleitung, innerhalb der Kalenderwoche in der diese ausgeführt wurden, auch durch Unterschrift bestätigt wurden. Andernfalls erfolgt keine Vergütung. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter / AN die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der angefragten Positionen zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeicnnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. Auf Fehler in der Ausschreibung, falls solche vorhanden sind, ist in einem besonderen Anschreiben der Architekt aufmerksam zu machen. Die Einheitspreise sind Festpreise bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens. ABNAHME Nach VOB/B § 12. Die Abnahme ist förmlich durchzuführen. GEWÄHRLEISTUNG Für die Gewährleistung gelten die Bestimmungen des Werkvertrages nach BGB. ( 5 Jahre ) Die Verjährungsfrist für die Gewährleistung beträgt 5 Jahre. Die Frist beginnt mit dem Datum der gemeinsam mit dem Architekten unterschriebenen Niederschrift über die förmliche Abnahme, soweit ausnahmsweise keine förmliche Abnahme stattgefunden hat, beginnt die Frist 2 Monate nach Zugang der ordnungsgemäßen Schlußrechnung. SICHERHEITSLEISTUNG 5 % Sicherheitseinbehalt der Brutto-Abrechnungssumme. Bürgschaften müssen den Bestimmungen des Auftraggebers entsprechen, insbesondere müssen sie stets unbefristet und selbstschuldnerisch sein, die Zahlungsverpflichtung des Bürgen auf erste schriftliche Anforderung und dem Verzicht auf die Einreden der Anfechtung und der Aufrechnung beinhalten sowie eine Hinterlegungsberechtigung des Bürgen ausschließen. Hierzu wird über die Architekten der Auftraggeberin ein Bürgschaftsmuster vorgelegt, falls sie nicht schon den Vergabe- und Vertragsunterlagen beiliegen, zu verwenden. Die sicherheit wird ebenfalls bis spätestend Ende bzw. Rückbau des Provisoriums einbehalten. GERICHTSSTAND Gerichtsstand ist Aachen. Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer der vorgenannten Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Ist eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, kann jeder Vertragspartner verlangen, daß eine neue gültige Bestimmung vereinbart wird, die den Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten erreicht. Die vorstehenden Texte, Hinweise und Beschreibungen wurden gelesen und werden anerkannt. Im Auftragsfalle werden diese automatisch mit zur Vertragsbedingung................................................................................ (Stempel und Unterschrift des Bieters)
VORBEMERKUNGEN
ALLGEMEINE ANMERKUNGEN Neubauten ALDI SÜD Filialen Es handelt sich um ein Muster-Leistungsverzeichnis anhand der vorliegenden Planunterlagen der Bau- und Leistungsbeschreibung ALDI SÜD. Es sind projektspezifische Besonderheiten direkt mit den zuständigen Vertretern von ALDI Süd abzustimmen. Zudem sind die projektbezogenen Gutachten und Nachweise (z.B. Vorgaben aus Wärmeschutznachweisen oder Brandschutz- konzepten) maßgebend für die jeweilige Ausschreibung. Der Auftragnehmer hat seinem Angebot den diesem Leistungsverzeichnis beigefügten Entwurf des Bauvertrages inklusive seiner Anlagen zugrunde zu legen.
ALLGEMEINE ANMERKUNGEN
BESONDERE HINWEISE Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen für die Beurteilung der Eignung des Bieters gemäß VOB A § 8, Absatz 3 und 4 im Rahmen der Angebotsprüfung anzufordern. Baustellenabfälle des AN wie Folien, Farbreste, Bauschutt usw. sind nach einzelnen Bestandteilen zu sortieren und je nach Zusammensetzung entweder der Wiederverwertung oder der Problemmüllbeseitigung, einschl. 1 m³ nicht schadstoffbelasteter Müll vom AG, gemäß VOB, Teil C, DIN 18299, Abs. 4.1.11 und 4.1.12., täglich zuzuführen. Baustoffe, Materialien und sonstige Gegenstände dürfen auf Straßengrund auch vorübergehend nicht gelagert werden. Verunreinigungen der Straße im Rahmen der genehmigten Baumaßnahme sind ohne Aufforderung unverzügl. zu beseitigen. Wird diese Anordnung nicht befolgt, kann der Träger der Straßenbaulast die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen - § 7 Abs. 3 FStrG, Art. 16 BayStr. WG. Detailpläne und Berechnungen, die zur Vorbereitung der vertraglichen Leistungen notwendig  sind und über das übliche Maß von  Architekten- und Ingenieurleistungen hinausgehen, sind vom AN  zu erbringen. Sie sind mit den jeweiligen Einheitspreisen abgegolten (z. B. Fertigtreppen, Stahlbau-details, Pläne für Verbau, Pläne und Detail-Pläne zu Entwässerungsrinnen o.dgl.). Art und Umfang der Leistungen: Bei einer Ausschreibung in Losen (im LV ersichtlich) behält sich der AG die Unterteilung des Auftrages in die Lose vor.  Die Einheitspreise behalten ihre Gültigkeit. Vergütung: Eine zusätzliche Vergütung für Auslösungen, Fahrgelder, Gefahren- und Schmutzzulagen, Schlechtwetterzulagen, Sonn- und Feiertagsarbeiten usw. erfolgt nicht, wenn nicht gesondert vereinbart. Ausführungsunterlagen: Vom Unternehmer entsprechend den zusätzlichen technischen Vorschriften zu liefernde Unterlagen sind so rechtzeitig vor der Ausführung zur Prüfung und Genehmigung  vorzulegen, dass für den AG eine ausreichende Frist zur Prüfung bleibt. Ausführung: Öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse hat der Auftragnehmer selbst ohne Anspruch auf gesonderte Vergütung herbeizuführen. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der  gesamten Ausführungszeit eine deutschsprachige Person auf der Baustelle anwesend ist, die eine Kommunikation mit dem AG und den nicht deutschsprachigen Mitarbeitern des AN ermöglicht. Kommt der AN dieser Verpflichtung trotz nochmaliger Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht  nach, so  ist  der AG  berechtigt,    einen  Dolmetscher  auf Kosten des AN heranzuziehen. Die in den einschlägigen DIN-Vorschriften vorgeschriebenen Proben und Prüfungen sind unaufgefordert durchzuführen. Eine Kopie der Protokolle ist dem AG zu übergeben. Kosten für die Wiederherstellung durch bei Bauarbeiten durch den AN beschädigte oder entfernte Grenzzeichen gehen zu Lasten des Unternehmers. Haftung: Neben der Haftung für die vom AN zu erbringenden Leistungen haftet dieser auch für die im Rahmen seiner Leistungen zu erbringenden Zeichnungen und Berechnungen. Durch die Prüfung der Unterlagen von Seiten der Bauleitung wird die Haftung des Unternehmers nicht eingeschränkt. Schriftverkehr: Sämtlicher Schriftverkehr des Unternehmers an den Bauherrn hat mit Durchschrift an die Bauleitung zu erfolgen.
BESONDERE HINWEISE
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1. Präambel Die Parteien gehen vertragliche Beziehungen betreffend eines Bauvorhabens ein. Sie sind sich darüber bewusst, dass die Zusammenarbeit auf dem Bau besonderer Kooperation bedarf. Sie verpflichten sich vor diesem Hintergrund, bei Auseinandersetzungen zunächst ernsthaft eine konstruktive Lösung zu suchen. Nachstehende Regelungen gehen den Regelungen der VOB/B vor. 2.§ 1 Leistungen des Auftragnehmers 1. Der Auftragnehmer hat sich im einzelnen ggf. vor Ort uber die Verhältnisse des Bauvorhabens zu erkundigen. Der Auftragnehmer hat die ihm fur die Ausführung der Arbeiten übergebenen Pläne, Zeichnungen und sonstigen, diesem Vertrag zugrunde liegenden Unterlagen auf ihre Richtigkeit, Widerspruchslosigkeit und Vollständigkeit insb. in technischer Hinsicht zu uberprufen. Festgestellte Unstimmigkeiten sowie Bedenken gegen die vorgeschriebenen Baustoffe und -materialien sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm übertragenen Bauleistungen nach Masgabe der diesem Vertrag zugrunde liegenden Unterlagen, Bestimmungen und Vereinbarungen zu erbringen. Von dem Auftrag werden sämtliche Leistungen einschlieslich aller Vorarbeiten erfasst, die erforderlich sind, die übertragenen Bauleist- ungen funktionsfähig so zu erstellen, dass sie zu den Zwecken, wie sie sich aus den dem Vertrag zugrunde liegenden Unterlagen und Vereinbarungen ergeben, uneingeschrankt und dauerhaft genutzt werden konnen. (ENNormen, ISO-Normen, VDI/VDE-Richtlinien) (Herstellerrichtlinien und -vorschriften) 3. Die Bauleistungen haben den zum Zeitpunkt der Abnahme geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik und Baukunst, der gewerblichen Verkehrssitte sowie allen sonstigen einschlagigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, Bestimmungen und Auflagen zu entsprechen, die DIN sind als Mindeststandard zu verstehen; die fur den Bau und Betrieb von Anlagen bestehenden Vorschriften, Normen und Empfehlungen sind einzuhalten. Der Auftragnehmer hat alle nach gesetzlichen, polizeilichen, Arbeitsschutz- und Unfallver- hütungsvorschriften, Richtlinien und Vorschriften der Sachversicherer gebotenen Masnahmen bezüglich der von ihm zu erbringenden Leistungen auszuführen oder zu veranlassen. 4. Zu den vertraglichen Pflichten des Auftragnehmers gehort u. a. auch: 1. Das Einrichten, Vorhalten, Unterhalten sowie Entfernen der Baustelleneinrichtung für sein Gewerk einschlieslich der Ver- und Entsorgungsanschlüsse, soweit nicht ausdrücklich in diesem Vertrag anders geregelt. 2. Die Beantragung und Herbeiführung aller für die übertragenen, Bauleistungen speziell erforderlichen Genehmigungen und Abnahmen einschlieslich hierfür erforderlicher Kosten. 3. Die Durchführung notwendiger Materialprüfverfahren, Versuchsläufe und Inbetriebsetzungen einschlieslich hierfür erforderlicher Kosten. 4. Der Schutz der ausgeführten Leistungen vor Witterungseinflüssen, Diebstahl und sonstigen Gefahren sowie die Beseitigung von Schnee und Eis. 5. Die Einhaltung aller Verkehrssicherungspflichten auf der Baustelle sowie sämtlicher Schutz- und Sicherungsmaßnahmen nach den Unfallverhütungs- und sonstigen Vorschriften auf dem Baugrund- stück und - soweit für die Ausführung der beauftragten Leistung erforderlich - darüber hinaus. 6. Die Entsorgung und Säuberung der Baustelle während der Bauzeit von selbst verursachtem Abfall und Baumüll auf eigenen Kosten. 7. Die Räumung und Säuberung der Baustelle bezüglich ihrer Inanspruchnahme fur die übertragenen Bauleistungen in einem ordnungsgemäßen Zustand nach Fertigstellung aller Leistungen. 8. Fur die Unterbringung und den Transport von Arbeitskräften und Baustoffen hat der Auftragnehmer zusorgen. 9. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Hinblick auf die vom ihm für das BV eingesetzten Mitarbeiter sämtliche arbeitsrechtlichen, tarifrechtlichen, sozialrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften zu beachten. 10. Der Auftragnehmer darf nur solche Nachunternehmer beauftragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind und dies auf Aufforderung hin umgehend nachzuweisen; § 4 Nr. 8 VOB/B bleibt unberührt. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass auch etwaige von ihm beauftragte Nachunternehmer die Verpflichtungen gem. obiger Zif. 5. erfüllen. Der Auftragnehmer gestattet dem Auftraggeber oder einem Bevollmächtigten, Kontrollen durchzuführen, die erforderlich sind, um festzu- stellen, ob obenstehende Verpflichtungen vom Auftragnehmer eingehalten wurden, soweit dies nicht berechtigten Interessen des Auftragnehmers widerspricht. Setzt der Auftragnehmer bei Leistungen, auf die sein Betrieb nicht eingerichtet ist, Nachunternehmer ein, kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen und erklären, dass er ihm nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehe (§ 8 Nr. 3 VOB/B), wenn die eingesetzten Nachunternehmer nicht fachkundig, leistungsfähig oder zuverlässig sind oder der Auftragnehmer diese Voraussetzungen auf Verlangen des Auftragnehmers nicht innerhalb der gesetzten Frist nachweist. 3.§ 2 Ausführung 1. Der Auftragnehmer hat die Baudurchführung bzgl. seiner Leistungen mit dem Auftraggeber und den übrigen Baubeteiligten und soweit erforderlich mit allen behördlichen Stellen rechtzeitig abzustimmen. Der Baustellen- einrichtungsplatz ist rechtzeitig abzustimmen. Alle behördlichen Abnahmen sind vom Auftragnehmer rechtzeitig zu beantragen und durchzuführen; der Auftraggeber ist rechtzeitig zu benachrichtigen. Eigene Bauschilder sind nur nach Genehmigung des Auftraggebers zulässig. 2. Der Auftragnehmer hat unverzüglich für die Dauer der Bauausführung einen geeigneten, verantwortlichen und vertretungsberechtigten Bauführer zu benennen. Der Auftragnehmer bzw. sein Bauführer haben an den jeden- falls wöchentlich, bei Bedarf auch ofters stattfindenden Baustellenbesprechungen teilzunehmen. 3. Der Auftragnehmer hat auf der Grundlage der vereinbarten Ausführungsfristen spätestens zwei Wochen nach Auftragserteilung einen detaillierten Terminplan zu erstellen. Nach Genehmigung durch den Auftraggeber wird der Detailterminplan zum Vertragsgegenstand. Der Detailterminplan ist entsprechend dem tatsächlichen Bauablauf gegebenenfalls fortzuschreiben. 4. Die vom Auftragnehmer zu erstellenden Bautagesberichte müssen alle füur die Vertragsausführung und Abrechnung relevanten Angaben enthalten, wie beispielsweise Baufortschritt, Wetter, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer, Zahl und Umfang der eingesetzten Grossgeräte, Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfangs, Abnahmen, Unterbrechungen der Arbeitszeit mit Angabe der Grunde, Unfälle, behördliche Anordnungen und sonstige besondere Vorkommnisse sowie besondere Anordnungen des Auftag- gebers oder Architekten. Die Bautagesberichte sind jeweils am folgenden Tag dem Auftraggeber zu über- reichen. Der Auftragnehmer hat einen Baustelleneinrichtungsplan zu erstellen. 5. Der Zustand von Teilen der Leistung, die durch die weitere Ausführung einer Prüfung und Feststellung entzogen werden, ist gemeinsam von Auftraggeber und Auftragnehmer festzustellen. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu benachrichtigen. 4.§ 3 Leistungsänderung, Mehrleistungen, Beschleunigung 1. Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung verlängt oder werden durch Änderungen des Bauentwurfs oder durch andere Anordnungen des Auftraggebers, auch Anordnungen allein zeitlicher Natur, die Grundlagen des Preises für eine im Vertrag vorgesehene Leistung geändert, so hat der Auftragnehmer einen hieraus etwaig entstehenden Anspruch vor Beginn der Arbeiten schriftlich anzukundigen. Der Auftragnehmer hat möglichst vor Ausführung ein schriftliches Nachtragsangebot zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben. Das Nachtragsangebot hat auch Ausführungen zu einer eventuellen Veränderung des Fertigstellungstermins oder sonstiger Vertragsfristen zu enthalten. 2. Die Abrechnung etwaiger Nachtragsansprüche erfolgt auf der Kalkulationsgrundlage (Urkalkulation), die dem Angebot zugrundegelegen hat. Auf die Auftragssumme gewährte Nachlässe werden auch bei der Verein- barung der Nachtragsvergütung gewährt, wenn nichts anderes vereinbart ist. 3. Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftragnehmer die Beschleunigung seiner Arbeiten durch zumutbare Masnahmen (z.B. Überstunden, Sonderschichten) zu verlangen. Der Auftragnehmer hat im Falle der Beschleunigungsanordnung Anspruch auf Erstattung ihm zusÄtzlich entstehender Kosten. Er hat solche Kosten mÖglichst vor AusfÜhrung der Beschleunigungsmasnahmen beim Auftraggeber schriftlich anzumelden. 5.§ 4 Haftung 1. Werden Dritte infolge der Leistungen oder pflichtwidrigen Unterlassungen des Auftragnehmers geschadigt, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber von etwaigen Ansprüchen der Dritten freizustellen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. 6.§ 5 Aufrechnung /Abtretung 1. Eine Aufrechnung mit Ansprüchen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber ist nur zulässig, wenn diese Ansprüche durch den Auftraggeber nicht bestritten werden oder rechtskraftig festgestellt sind. 2. Die Abtretung einer Forderung gleich welchen Inhalts bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Ohne die erforderliche Zustimmung erfolgter Abtretungen sind unwirksam. Der Auftraggeber wird die Zustimmung nur verweigern, wenn nach Prüfung im Einzelfall seine Interessen an der Aufrechterhaltung der Forderungs- beziehung die Interessen des Vertragspartners in der beabsichtigten Abtretung überwiegen. 7.§ 6 Sicherheitsleistung (§17 VOB/B) 1. Stellung der Sicherheit die fur Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 5 v.H. der Auftragssumme einschlieslich erteilter Nachträge. 2. Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche richtet sich nach § 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B 8.§ 7 Gewährleistungsfrist 1. Es wird eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren vereinbart. 2. Der AN hat eine Gewährleistungssicherheit gem. § 17 VOB/B zu erbringen i. H. v. 5 % der Bruttoabrech- nungssumme fur die volle Zeit der Gewährleistung. 9.§ 8 Vertragsstrafen 1. Vertragsstrafe bei Verzug mit der Fertigstellung ist vereinbart mit 1,5 Tausendstel der Nettoabrechnungs- summe pro Werktag, max. jedoch 5 % der Nettoauftragssumme. Auf § 11 VOB/B wird verwiesen. Die Vertrags- strafe kann bis zur Schlusszahlung vorbehalten werden. 10.§ 9 Zahlungen 1. Zahlungen durch den AG erfolgen: 1. auf Abschlagsrechnungen mit einem Einbehalt von 10 % innerhalb von 21 Arbeitstagen gemäß vereinbartem Zahlungsplan oder nach prüfbarer Abschlagszahlung. 2. Zahlungen der restlichen 10 % der Bruttoabrechnungssumme unter den Voraussetzungen des 7.2. 3. Schliest der AG eine Bauwesenversicherung ab, bei welcher der AN mitversichert ist, so tragt der AN als Anteil an der Versicherungsprämie einen Betrag i.H.v. 0,3 % seiner Nettoabrechnungssumme von dieser; die Versicherungsprämie legt der Auftraggeber auf Wunsch offen. 4. Der AN erhält Strom und Wasser zur Verfugung gestellt und beteiligt sich an den Kosten prozentual mit 0,35 % der Nettoabrechnungssumme, falls im Bauvertrag nicht anders vereinbart. 11.§ 10 Abnahme 1. Es wird eine formelle Abnahme gem. § 12 VOB/B vereinbart; § 12 Nr. 5 VOB/B wird ausgeschlossen. 12.§ 11 Gefahrtragung 1. Die Gefahrentragung richtet sich ausschlieslich nach § 644 BGB. 13.§ 12 Schlussbestimmungen 1. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird der Vertragsinhalt im übrigen nicht berührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nachsten kommt. 2. Änderungen und Ergänzungen sowie mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Aus Beweisgründen ist fur Vertragsänderungen und Ergänzungen ebenfalls die Schriftform zu wählen. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. ---------------------------------------------------------------------------- Ort, Datum ---------------------------------------------------------------------------- Stempel + rechtsverbindliche Unterschrift Auftragnehmer ---------------------------------------------------------------------------- Ort, Datum ---------------------------------------------------------------------------- Stempel + rechtsverbindliche Unterschrift Auftraggeber
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
HINWEISE ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS Die vorhandenen Fahr- und Parkplatzflächen stehen dem Auftragnehmer ausschließlich zum Parken der Firmen- fahrzeuge zur verfügung. Das Lagern bzw. Zwischenlagern von Baustoffen gleich welcher Art, wird auf diesen Flächen nicht gestattet, sondern hat auschließlich auf den übrigen Flächen des Baugrundstückes in Abstimmung mit der Bauleitung zu erfolgen. Die im Wärmeschutznachweis ermittelten Dämmstoffstärken gelten für Dämmstoffe mit der allgemeinen bauauf- sichtlichen Zulassung durch das DIBt. Sie müssen mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet sein! Evtl. Genehmigungen bzw. Anzeigen bei öffentlichen Behörden sind rechtzeitig bei den Zuständigen anzumelden. Die Entsorgungsgebühren sind in den Einheitspreise zu berücksichtigen. Alle Arbeiten sind mit der Bauleitung abzusprechen.
HINWEISE ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__. 1 Baustelle einrichten, vorhalten und räumen Einrichten, Vorhalten und späteres Räumen der Baustelle, d.h. im Einzelnen: An- und Abfuhr sowie Lagerung aller für die planmäßige Bauausführung erforderlichen Baustoffe, Einrichtungen und Hilfsmittel, einschl. Transportkosten, Kosten des Auf- und Abladens, Aufstellens und Einbauens, soweit dies im Leistungsverzeichnis nicht gesondert ausgeschrieben ist. Gestellung, Vorhaltung und Nutzung von zur fachgerechten Erbringung der nachfolgend ausgeschriebenen Leistung, erforderlichen Arbeitsgerüste/-bühnen gemäß Unfallverhütungsvorschriften, einschl. Verladen sowie An- und Abtransport. Ausführung: Diese Position gilt für die Ausführung aller im LV beschriebenen Leistungen und wird daher nur einmal vergütet.
01.__. 1
Baustelle einrichten, vorhalten und räumen
1,00
psch
01.__. 2 Pauschale für Gerüstbau Pauschale für Gerüstbau. Alle notwendigen Gerüste für nachfolgende beschriebene Arbeiten innen und aussen aufbauen, vorhalten und wieder abbauen.
01.__. 2
Pauschale für Gerüstbau
1,00
psch
02 Metallständerwerk
02
Metallständerwerk
Anmerkung Metallständerwände Es sind Metallständerwände in verschiedenen Wandstärken vorgesehen. Die Trennwände sind als nicht tragende Innenwände gemäß DIN 4103-1 als Metallständerwände der Fa. Knauf, Typ W 112, ausgeschrieben. Es können auch mindestens gleichwertige Systeme anderer Hersteller angeboten werden, welche im nachfolgenden Feld vom Bieter anzugeben sind. Alle erforderlichen Produkte sollten zur fachgerechten Ausführung der Leistungen dem gleichen System entsprechen. Angebotenes System:...................................................................................................... (Vom Bieter anzugeben) Die Trennwände werden unmittelbar auf den vorhandenen Fliesenboden montiert und im Bereich der Decke gleitend an eine Trapezblechkonstruktion angeschlossen. Die Raumhöhe von Oberkante Estrich bis Unterkante Binderkonstruktion bzw. Unterkante Trapezblechkonstruktion ist den Planunterlagen zu entnehmen. Der Mehraufwand für die Ausbildung von Ecken in der Montagewand ist in die Einheitspreise anteilig einzukalkulieren. Der Umfang dieser Leistungen kann den beigefügten Planauszügen entnommen werden. Alle Wandecken sowie Abschlusskanten und Vorsatzschalen sind mit Alu-Eckschonerprofilen auszuführen und entsprechend einzuspachteln. Eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht. Bei der mehrlagigen Beplankung sind die Fugen der unteren Lage mit Spachtelmasse zu füllen, die Oberfläche der äußeren Beplankung ist gemäß Merkblatt 2 "Verspachtelung von Gipsplatten - Oberflächengüten" in der Qualitätsstufe 2 zu verspachteln. Die Verspachtelung nach Qualitätsstufe 2 umfasst: - das Füllen der Stoßfugen der Gipsplatten, - das Überziehen der sichtbaren Teile der Befestigungsmittel, - das Nachspachteln (Feinspachteln, Finish) bis zum Erreichen eines stufenlosen Übergangs zur Plattenoberfläche. Dabei dürfen keine Bearbeitungsabdrücke oder Spachtelgrate sichtbar bleiben. Falls erforderlich, sind die verspachtelten Bereiche zu schleifen. Die Verspachtelung nach Qualitätsstufe 2 ist geeignet für - strukturierte Wandbekleidungen, z.B. Tapeten - strukturierte Anstriche/Beschichtungen - Oberputze (soweit vom Hersteller freigegeben)
Anmerkung Metallständerwände
Montagewand Knauf W112 Montagewand Knauf W112
Montagewand Knauf W112
02.__. 1 Metallständerwand W112, d = 12,5 cm Nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1, als Montagewand, Einbaubereich 2, Höhe bis ca. 5,70 m, Dicke d = 125 mm, Feuerwiderstandsklasse F0, bewertetes Schalldämm-Maß gemäß DIN 4109 Rw,R = 52 dB, Wärmeleitfähigkeit ? = 0,040 W/(mK), Dämmschicht aus Mineralwolle nach DIN EN 13162, Dicke d = 60 mm, einlagig dichtstoßend und abrutschsicher verlegen, Metallständer als CW 75 Profil, Ständerachsabstand a = 625 mm, umlaufende Anschlüsse starr, ausgenommen Deckenanschluss, als gleitenden Anschluss, gemäß Detail W112-VO2, an Trapezbleche herstellen (Anschluss sichtbar, da  keine Abhangdecke). Beplankung beidseitig 2-lagig mit Gipskartonbauplatten GKB, Dicke d = 12,5 mm, einschl. Ausführung von T-Verbindungen und Ecken (Alu-Eckschoner in gesonderter Position), Verspachteln der Platten der 1. und 2. Lage gemäß Qualitätsstufe 2 (siehe Anmerkung  zu Trockenbauarbeiten). Systemtrockenbauwand Fa. Knauf W112 o.glw., frei Baustelle liefern und fachgerecht gem. Herstellerrichtlinien montieren. Bereich:                           Sozialbereich
02.__. 1
Metallständerwand W112, d = 12,5 cm
E
1,00
02.__. 2 Türöffnung, 0,885 x 2,135 m Fachgerechtes Herstellen einer Türöffnung in zuvor beschriebener Metallständerwand, mit Sturzprofil und verstärktem Metallständerprofil UA 75, einschl. Boden- und Deckenanschluss mit Türpfostensteckwinkeln, befestigt mit Dübeln und Schrauben. Baurichtmaß: 0,885 x 2,135 m
02.__. 2
Türöffnung, 0,885 x 2,135 m
E
1,00
Stüc
02.__. 3 Türöffnung, 1,01 x 2,135 m Fachgerechtes Herstellen einer Türöffnung in zuvor beschriebener Metallständerwand, mit Sturzprofil und verstärktem Metallständerprofil UA 75, einschl. Boden- und Deckenanschluss mit Türpfostensteckwinkeln, befestigt mit Dübeln und Schrauben. Baurichtmaß: 1,01 x 2,135 m
02.__. 3
Türöffnung, 1,01 x 2,135 m
E
1,00
Stüc
02.__. 4 Metallständerwand W112, d = 15 cm Nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1, als Montagewand, Einbaubereich 2, Höhe bis ca. 5,30 m, Dicke d = 150 mm, ohne Brandschutzanforderung, bewertetes Schalldämm-Maß gemäß DIN 4109 Rw,R = 56 dB, Wärmeleitfähigkeit ? = 0,040 W/(mK), Dämmschicht aus Mineralwolle nach DIN EN 13162, Dicke d = 80 mm, einlagig dichtstoßend und abrutschsicher verlegen, Metallständer als CW 100 Profil, Ständerachsabstand a = 625 mm, umlaufende Anschlüsse starr, ausgenommen Deckenanschluss, als gleitenden Anschluss, gemäß Detail W112-VO2, an Trapezbleche herstellen (Anschluss sichtbar, da  keine Abhangdecke). Beplankung beidseitig 2-lagig mit Gipskartonbauplatten GKB, Dicke d = 12,5 mm, einschl. Ausführung von T-Verbindungen und Ecken (Alu-Eckschoner in gesonderter Position), Verspachteln der Platten (1. und 2. Lage) gem. Herstellerangaben, die äußere Beplankung ist in der Qualitätsstufe Q2 gem. Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. mit geeignetem Spachtel vorzusehen. Systemtrockenbauwand Fa. Knauf W112 o.glw., frei Baustelle liefern und fachgerecht gem. Herstellerrichtlinien montieren. Bereich:                           Sozialbereich, Pfandraum, Backraum
02.__. 4
Metallständerwand W112, d = 15 cm
425,00
02.__. 5 Metallständerwand W112, d = 15 cm, F90 Nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1, als Montagewand, Einbaubereich 2, Feuerwiderstandsklasse nach DIN 4102-2: F90 Höhe bis ca. 5,30 m, Dicke d = 150 mm, bewertetes Schalldämm-Maß gemäß DIN 4109 Rw,R = 56 dB, Wärmeleitfähigkeit ? = 0,040 W/(mK), Dämmschicht aus Mineralwolle nach DIN EN 13162, Dicke d = 80 mm, einlagig dichtstoßend und abrutschsicher verlegen, Metallständer als CW 100 Profil, Ständerachsabstand a = 625 mm, umlaufende Anschlüsse starr, ausgenommen Deckenanschluss, als gleitenden Anschluss, gemäß Detail W112-VO2, an Trapezbleche herstellen (Anschluss sichtbar, da  keine Ab-hangdecke) Beplankung beidseitig 2-lagig mit Diamantplatte, Dicke d = 12,5 mm, einschl. Ausführung von T-Verbindungen und Ecken (Alu-Eckschoner in gesonderter Position), Verspachteln der Platten (1. und 2. Lage) gem. Herstellerangaben, die äußere Beplankung ist in der Qualitätsstufe Q2 gem. Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. mit geeignetem Spachtel vorzusehen. Systemtrockenbauwand Fa. Knauf W112 o.glw., frei Baustelle liefern und fachgerecht gem. Herstellerrichtlinien montieren. Bereich:                           Bedarfsposition Technikraum
02.__. 5
Metallständerwand W112, d = 15 cm, F90
E
1,00
02.__. 6 Türöffnung, 0,885 x 2,135 m Fachgerechtes Herstellen einer Türöffnung in zuvor beschriebener Metallständerwand, mit Sturzprofil und verstärktem Metallständerprofil UA 100, einschl. Boden- und Deckenanschluss mit Türpfostensteckwinkeln, befestigt mit Dübeln und Schrauben. Baurichtmaß: 0,885 x 2,135 m
02.__. 6
Türöffnung, 0,885 x 2,135 m
3,00
Stüc
02.__. 7 Türöffnung, 1,01 x 2,135 m Fachgerechtes Herstellen einer Türöffnung in zuvor beschriebener Metallständerwand, mit Sturzprofil und verstärktem Metallständerprofil UA 100, einschl. Boden- und Deckenanschluss mit Türpfostensteckwinkeln, befestigt mit Dübeln und Schrauben. Baurichtmaß: 1,01 x 2,135 m
02.__. 7
Türöffnung, 1,01 x 2,135 m
2,00
Stüc
02.__. 8 Leer - Türöffnung, 1,01 x 2,135 m Fachgerechtes Herstellen einer Türöffnung in zuvor beschriebener Metallständerwand, mit Sturzprofil und verstärktem Metallständerprofil UA 100, einschl. Boden- und Deckenanschluss mit Türpfostensteckwinkeln, befestigt mit Dübeln und Schrauben. Baurichtmaß: 1,01 x 2,135 m Die Töröffnung wird wieder beidseitig geschlossen beplankkt und verbleibt somit als optionale Leeröffung verborgen.
02.__. 8
Leer - Türöffnung, 1,01 x 2,135 m
1,00
Stüc
02.__. 9 Türöffnung, 1,01 x 2,26 m Fachgerechtes Herstellen einer Türöffnung in zuvor beschriebener Metallständerwand, mit Sturzprofil und verstärktem Metallständerprofil UA 100, einschl. Boden- und Deckenanschluss mit Türpfostensteckwinkeln, befestigt mit Dübeln und Schrauben. Baurichtmaß: 1,01 x 2,26 m
02.__. 9
Türöffnung, 1,01 x 2,26 m
3,00
Stüc
02.__. 10 Türöffnung, 1,26 x 2,135 m Fachgerechtes Herstellen einer Türöffnung in zuvor beschriebener Metallständerwand, mit Sturzprofil und verstärktem Metallständerprofil UA 100, einschl. Boden- und Deckenanschluss mit Türpfostensteckwinkeln, befestigt mit Dübeln und Schrauben. Baurichtmaß: 1,26 x 2,135 m
02.__. 10
Türöffnung, 1,26 x 2,135 m
1,00
Stüc
02.__. 11 Türöffnung, 1,26 x 2,26 m Fachgerechtes Herstellen einer Türöffnung in zuvor beschriebener Metallständerwand, mit Sturzprofil und verstärktem Metallständerprofil UA 100, einschl. Boden- und Deckenanschluss mit Türpfostensteckwinkeln, befestigt mit Dübeln und Schrauben. Baurichtmaß: 1,26 x 2,26 m
02.__. 11
Türöffnung, 1,26 x 2,26 m
1,00
Stüc
02.__. 12 Türöffnung, 2,01 x 2,51 m Fachgerechtes Herstellen einer Türöffnung in zuvor beschriebener Metallständerwand, mit Sturzprofil und verstärktem Metallständerprofil UA 100, einschl. Boden- und Deckenanschluss mit Türpfostensteckwinkeln, befestigt mit Dübeln und Schrauben. Baurichtmaß: 2,01 x 2,51 m
02.__. 12
Türöffnung, 2,01 x 2,51 m
E
1,00
Stüc
02.__. 13 Öffnung Pfandautomaten 2,50 x 2,26 m In Vorposition beschriebenes Metallständerwerk: Herstellen von Wanddurchbrüchen für Pfandautomaten nach Angabe der Bauleitung. Abmessung ca. 2,50 x 2,26 m
02.__. 13
Öffnung Pfandautomaten 2,50 x 2,26 m
1,00
Stüc
02.__. 14 Metallständerwand W112, d = 20,0 cm Nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1, als Montagewand, Einbaubereich 2, Höhe bis ca. 5,70 m, Dicke d = 125 mm, Feuerwiderstandsklasse F0, bewertetes Schalldämm-Maß gemäß DIN 4109 Rw,R = 52 dB, Wärmeleitfähigkeit ? = 0,040 W/(mK), Dämmschicht aus Mineralwolle nach DIN EN 13162, Dicke d = 60 mm, einlagig dichtstoßend und abrutschsicher verlegen, Metallständer als CW 150 Profil, Ständerachsabstand a = 625 mm, umlaufende Anschlüsse starr, ausgenommen Deckenanschluss, als gleitenden Anschluss, gemäß Detail W112-VO2, an Trapezbleche herstellen (Anschluss sichtbar, da  keine Abhangdecke). Beplankung beidseitig 2-lagig mit Gipskartonbauplatten GKB, Dicke d = 12,5 mm, einschl. Ausführung von T-Verbindungen und Ecken (Alu-Eckschoner in gesonderter Position), Verspachteln der Platten der 1. und 2. Lage gemäß Qualitätsstufe 2 (siehe Anmerkung  zu Trockenbauarbeiten). Systemtrockenbauwand Fa. Knauf W112 o.glw., frei Baustelle liefern und fachgerecht gem. Herstellerrichtlinien montieren. Bereich:                           Trennwand Lager/Verkaufsraum
02.__. 14
Metallständerwand W112, d = 20,0 cm
E
1,00
02.__. 15 Türöffnung, 2,01 x 2,51 m Fachgerechtes Herstellen einer Türöffnung in zuvor beschriebener Metallständerwand, mit Sturzprofil und verstärktem Metallständerprofil UA 150, einschl. Boden- und Deckenanschluss mit Türpfostensteckwinkeln, befestigt mit Dübeln und Schrauben. Baurichtmaß: 2,01 x 2,51 m
02.__. 15
Türöffnung, 2,01 x 2,51 m
E
1,00
Stüc
02.__. 16 Öffnung Backraum 5,34 x 2,50 m Fachgerechtes Herstellen einer Türöffnung in zuvor beschriebener Metallständerwand, mit Sturzprofil und verstärktem Metallständerprofil UA 150, einschl. Boden- und Deckenanschluss mit Türpfostensteckwinkeln, befestigt mit Dübeln und Schrauben. Baurichtmaß: 5,34 x 2,50 m
02.__. 16
Öffnung Backraum 5,34 x 2,50 m
E
1,00
Stüc
02.__. 17 Laibungsverkleidung Öffnung Backraum Verkleidung der Laibung, d = 20 cm Beplankung beidseitig 2-lagig mit Gipskartonbauplatten GKB, Dicke d = 12,5 mm, einschl. Ausführung von T-Verbindungen und Ecken (Alu-Eckschoner in gesonderter Position), Verspachteln der Platten (1. und 2. Lage) gem. Herstellerangaben, die äußere Beplankung ist in der Qualitätsstufe Q2 gem. Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. mit geeignetem Spachtel vorzusehen.
02.__. 17
Laibungsverkleidung Öffnung Backraum
150,00
m
Montagewand Knauf W116 Montagewand Knauf W116
Montagewand Knauf W116
02.__. 18 Metallständerwand W116, d = 20 cm Nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1, als Montagewand, Einbaubereich 2, Höhe bis ca. 5,70 m, Dicke d = 200 mm, Feuerwiderstandsklasse F0, bewertetes Schalldämm-Maß gemäß DIN 4109 Rw,R = 56 dB, Wärmeleitfähigkeit ? = 0,040 W/(mK), Dämmschicht aus Mineralwolle nach DIN EN 13162, Dicke d = 40 mm, zweilagig dichtstoßend¨ und abrutschsicher verlegen, Doppelständerwerk mit CW 75 Profilen, Ständerachsabstand a = 625 mm, umlaufende Anschlüsse starr, ausgenommen Deckenanschluss, als gleitenden Anschluss, gemäß Detail W116-VO2, an Trapezbleche herstellen (Anschluss sichtbar, da  keine Abhangdecke). Beplankung beidseitig 2-lagig mit Gipskartonbauplatten GKB, Dicke 2x 12,5 mm, einschl. Ausführung von T-Verbindungen und Ecken (Alu-Eckschoner in gesonderter Position), Verspachteln der Platten der 1. und 2. Lage gemäß Qualitätsstufe 2 (siehe Anmerkung zu Trockenbauarbeiten). Systemtrockenbauwand Fa. Knauf W116 o.glw., frei Baustelle liefern und fachgerecht gem. Herstellerrichtlinien montieren.
02.__. 18
Metallständerwand W116, d = 20 cm
E
1,00
Vorsatzschale Knauf W626 Vorsatzschale Knauf W626
Vorsatzschale Knauf W626
02.__. 19 Vorsatzschale, d =55 cm Freistehende Vorsatzschale mit Metallständerwerk einseitig beplankt gemäß DIN 4103-1, Einbaubereich 1, Höhe raumhoch  bis 3,80 m, Dicke bis 550 mm, Unterkonstruktion als Einfachständerwerk aus verzinkten Stahlblechprofilen CW 50 gem. DIN 18182-1, Ständerachsabstand 625 mm, mit Bodenanschlussprofil UW 50, und vertikaler Wandbeplankung aus Gipskarton-Bauplatten GKB gem. DIN 18180, 2-lagig, Plattendicke 2 x 12,5 mm, Verspachteln der Platten (1. und 2. Lage) gem. Herstellerangaben, die äußere Beplankung ist in der Qualitätsstufe Q2 gem. Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. mit geeignetem Spachtel vorzusehen, Anschlüsse an flankierende Bauteile luftdicht spachteln, vorhandener Befestigungsuntergrund aus Mauerwerk bzw. Stahlbeton, umlaufende Anschlüsse starr, Material frei Baustelle liefern und fachgerecht nach Herstellerangaben montieren, einschl. Ausbildung von horizontalen und vertikalen Wandabschlüssen (Alu-Eckschoner in gesonderter Position),  inkl. Befestigungsmittel wie Drehstiftdübel, Schnellbauschrauben, etc. System:                            Knauf W626 Bauplatte 2x 12,5 mm Bauseits werden durch den Sanitärinstallateur Stahlrahmengestelle für die Montage von Waschbecken, Hänge-WC's und Urinalen montiert. Diese Gestelle sind in die Unterkonstruktion der Vorwandinstallation vorderkantenbündig zu integrieren. Der hierfür evtl. anfallende Mehraufwand ist in dieser Position mit einzukalkulieren. Die Vorsatzschale wird bauseits mit Wandfliesen bekleidet. Das Herstellen von Öffnungen für Installationen ist in diese Position ebenfalls anteilig einzukalkulieren.
02.__. 19
Vorsatzschale, d =55 cm
11,00
02.__. 20 Innenwandseiten der Holzrahmenbauwände von 1,70 m bis uk Trapezblech mit 1-lage GKB - Beplanken bauseitig vorhandene Holzrahmenbauwände der Achsen H und D von 1,70 bis UK Trapezblech ( + 5,50 m ) auf der OSB3 - Platte zusätzlich mit 1 - Lage GKB - Beplanken, verspachtelen in Q2, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung. Die erforderlichen Rollgerüste oder Scherenbühne sind in den Einheitspreis mit einzukalkulieren.
02.__. 20
Innenwandseiten der Holzrahmenbauwände von 1,70 m bis uk Trapezblech mit 1-lage GKB - Beplanken
E
335,00
Positionen zu allen Wandsystemen Positionen zu allen Wandsystemen
Positionen zu allen Wandsystemen
02.__. 21 Zulage Deckenanschluss Dachtrapezbleche Zulage zu in Vorposition beschriebenem Metallständerwerk für  das Liefern und fachgerechte Montieren eines Gipskarton-Plattenstreifens, d = 12,5 mm, Breite bis 50 cm, zum  Herstellen von gleitenden Deckenanschlüssen gemäß Detail W112-VO2 und gemäß Detail W112-VO5 im Bereich von Hochsicken der Dachtrapezbleche. Der Gipskarton-Plattenstreifen ist unmittelbar an der Unterseite der Dachtrapezbleche (Tiefsicken) zu montieren, der in Vorposition beschriebene gleitende Deckenanschluss erfolgt über den Plattenstreifen.
02.__. 21
Zulage Deckenanschluss Dachtrapezbleche
80,00
m
02.__. 22 OSB-Plattenstreifen, d = 22 mm Position zu in Vorpositionen beschriebenem Metallständerwerk für die zusätzliche Montage von OSB/3-Plattenstreifen zwischen Metallständerprofile als Verstärkung der Unterkonstruktion zur Befestigung von Sanitärmöbeln, Hänge- und Verteilerschränken, Kabelkanälen etc., d = 22 mm, Breite bis 15 cm, Einzellänge = Ständerachsabstand bis 625 mm, einschl. Zuschnitte und geeignete Befestigungsmittel, Material frei Baustelle liefern. Ausführung z.B. Knauf Universaltraverse o. glw.
02.__. 22
OSB-Plattenstreifen, d = 22 mm
10,00
m
02.__. 23 Zulage OSB/3-Beplankung, d = 22 mm Zulage zu in Vorpositionen beschriebenem Metallständerwerk für die Ausführung der untersten Beplankungslage mit OSB/3-Platten, Dicke 22 mm, als einseitige Beplankung in Teilbereichen der Trockenbauwand bzw. Vorsatzschalen, Abrechnung nach Aufmaß.
02.__. 23
Zulage OSB/3-Beplankung, d = 22 mm
M
40,00
02.__. 24 Zulage beide Lagen GKBI Zulage zu in Vorpositionen beschriebenem Metallständerwerk für die Ausführung der beiden Beplankungslagen mit imprägnierten Gipskarton-Bauplatten GKBI, als einseitige Beplankung in Teilbereichen der Trockenbauwand bzw. Vorsatzschalen, Abrechnung nach Aufmaß.
02.__. 24
Zulage beide Lagen GKBI
115,00
02.__. 25 Eckausbildung Außenecke für zuvor beschriebene Montage- und Vorwände, Ausführung mit Alu-Eckschutzschiene, 30/30 mm, einschl. der erforderlichen Spachtelarbeiten in der Qualitätsstufe Q2.
02.__. 25
Eckausbildung
22,00
m
02.__. 26 Zulage Q3-Spachtelung Zulage zu in Vorpositionen beschriebenem Metallständerwerk für das Verspachteln der obersten Beplankungslage in Qualitätsstufe 3 gem. Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. mit geeignetem Spachtel.
02.__. 26
Zulage Q3-Spachtelung
E
1,00
02.__. 27 Freies Wandende Ausbilden eines freien Wandendes der Wandtypen W112 und W116, d = 12,5 - 22,5 cm. Das freie Wandende ist gem. Hauptposition zu beplanken, in diese Position ist das vollflächige Abspachteln der Gipskartonflächen in der Qualitätsstufe Q2 einzukalkulieren.
02.__. 27
Freies Wandende
5,50
m
02.__. 28 Anarbeiten von Wanddurchführungen Anarbeiten von Wanddurchführungen im Zuge des Schließens der Gipskartonwände, Größe bis ca. 0,5 m2.
02.__. 28
Anarbeiten von Wanddurchführungen
10,00
Stüc
02.__. 29 Zulage UA 50-Profile Zulage für die Lieferung und Montage von UA 50-Profilen, zur Verstärkung der Wandkonstruktionen im Bereich von Sanitärinstallationen, Natursteinwaschtischen o.ä., auf besondere Anweisung der Bauleitung, als Zulage Position zu den CW-Profilen, Einbauhöhe bis 3,80 m, einschl. Winkelanschluss oben und unten.
02.__. 29
Zulage UA 50-Profile
10,00
m
02.__. 30 Zulage UA 75-Profile Zulage für die Lieferung und Montage von Verstärkungsprofilen, wie in Vorposition beschrieben, jedoch UA 75.
02.__. 30
Zulage UA 75-Profile
10,00
m
02.__. 31 Zulage UA 100-Profile Zulage für die Lieferung und Montage von Verstärkungsprofilen, wie in Vorposition beschrieben, jedoch UA 100.
02.__. 31
Zulage UA 100-Profile
60,00
m
02.__. 32 Stahlzargen einbauen Einbauen von bauseits zur Verfügung gestellten Stahlzargen in zuvor beschriebene Gipskartonwände, Abmessungen 0,885 x 2,135 m bis 1,26 x 2,26 m.
02.__. 32
Stahlzargen einbauen
E
10,00
Stüc
Anmerkung Raum-in-Raum-Systeme Anmerkung Raum-in-Raum-Systeme Die Ausführung der aussteifenden Raumsysteme ist projektbezogen zu wählen. Eine konventionelle Bauweise mit UA-Profilen / Vierkantrohren / Holzaussteifungen ist zu bevorzugen. Es sind Raum-in-Raum-Systeme als Bedarfspositionen in verschiedenen Ausführungen vorgesehen. Die Systeme sind von der Fa. Knauf, System Cubo Basis K375, ausgeschrieben. Es können auch mindestens gleichwertige Systeme anderer Hersteller angeboten werden, welche im nachfolgenden Feld vom Bieter anzugeben sind. Alle erforderlichen Produkte sollten zur fachgerechten Ausführung der Leistungen dem gleichen System entsprechen. Angebotenes System:...................................................................................................... (Vom Bieter anzugeben) Der Mehraufwand für die Ausbildung von Ecken in der Montagewand ist in die Einheitspreise anteilig einzukalkulieren. Der Umfang dieser Leistungen kann den beigefügten Planauszügen entnommen werden. Alle Wandecken sowie Abschlusskanten und Vorsatzschalen sind mit Alu-Eckschonerprofilen auszuführen und entsprechend einzuspachteln. Eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht.
Anmerkung Raum-in-Raum-Systeme
02.__. 33 Raum-in-Raum System Sozialbereich Raum-in-Raum System Knauf Cubo Basis o.glw., selbsttragendes Raumsystem, Anzahl der Seiten mit Anschluss an vorhandene Wände: 2 Außenmaße L x B x H: 16,00 x 4,85 x 3,00 m Räume: - Technik - Büro - Flur - Garderobe - WC H - WC D - Aufenthaltsraum Feuerwiderstandsklasse nach DIN 4102-2 F0. Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,R in dB gemäß Immisionsgutachten. Mit Montagewänden nach DIN 18183, Wanddicke 150 mm, Beplankung der Wände zweilagig, einschl. UA-Profile zur Aufnahme einer Rasterdecke.
02.__. 33
Raum-in-Raum System Sozialbereich
E
1,00
Stüc
02.__. 34 Raum-in-Raum System Backraum Raum-in-Raum System Knauf Cubo Basis o.glw., selbsttragendes Raumsystem, Anzahl der Seiten mit Anschluss an vorhandene Wände: keine Außenmaße L x B x H: 9,90 x 3,95 x 4,00 m Räume: - Backraum Feuerwiderstandsklasse nach DIN 4102-2 F0. Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,R in dB gemäß Immisionsgutachten. Wanddicke 150 mm, Ausführung einschl. UA-Profile zur Aufnahme einer Rasterdecke. Mit Montagewänden nach DIN 18183. Die Ausführung der Wände sowie Rasterdecken wird in gesonderten Positionen vergütet.
02.__. 34
Raum-in-Raum System Backraum
E
1,00
Stüc
03 Decken
03
Decken
Anmerkung Rasterdecke Anmerkung Rasterdecke Als Abhangdecken werden Systeme der Fa. OWA ausgeschrieben. Vorgesehen sind die Systeme OWAcoustic® premium S3. Es können auch mindestens gleichwertige Systeme anderer Hersteller angeboten werden, welche im nachfolgenden Feld vom Bieter anzugeben sind. Alle erforderlichen Produkte sollten zur fachgerechten Ausführung der Leistungen dem gleichen System entsprechen. Im Bereich der Backvorbereitung werden abwaschbare Deckenplatten mit erhöhter Beständigkeit gegenüber wiederholten Reinigungsprozessen ausgeführt. Material, Lieferung und abnahmefertige Montage inkl. Gerüststellung (wenn nicht gesondert ausgeschrieben) sowie sämtliche Anpassarbeiten sind nach DIN EN 13964 sowie den für den Brandschutz gültigen, einschlägigen europäischen und nationalen Normen, Vorbemerkungen, Architekturplänen, Angaben der Bauleitung sowie den Hersteller-Verarbeitungsrichtlinien auszuführen. Das Herstellen von Passplatten ist in die jeweilige Position einzukalkulieren und wird daher nicht gesondert vergütet. Es dürfen nur bauaufsichtlich zugelassene Verbindungsmittel verwendet werden. Befestigungs- und Tragschienenabstände sind nach OWA-Systemblatt S3 bzw. S3a  (nach Prüfzeugnis) exakt einzuhalten. Die vorgegebenen Anforderungen sind im Auftragsfall nachzuweisen.
Anmerkung Rasterdecke
03.__. 1 Abhangdecke, OWAcoustic®premium - Sternbild Abhangdecke OWAcoustic® premium System S 3 (sichtbar, herausnehmbar), einschließlich abgehängter Unterkonstruktion frei Baustelle liefern und entsprechend den OWA-Verlegerichtlinien, DIN EN 13964, sowie nach vorhandenen Verlegeplänen montieren. Qualität: OWAcoustic®premium Mineralwollplatten Baustoffklasse: A2-s1, d0 nach DIN EN 13501-1 Kanten: 3 Dessin: Sternbild Farbe: weiß, ähnl. RAL 9003 Akustikeinlage: keine- Plattendicke: 15 mm Modulmaß l x b: 625 mm x 625 mm Unterkonstruktion: Sichtbare Metallkonstruktion, Farbe weiß, bestehend aus OWAconstruct® T-Tragprofilen (OWA-Nr. 45) im Abstand von maximal 125 cm und rechtwinklig dazu angeordneten Verbindungsprofilen (OWA-Nr. 46, 47, 48) im entsprechenden Achsraster  gemäß OWA-Systemblatt S3, einschließlich passender Abhängung  mit bauaufsichtlich zugelassener Befestigung. statisch tragendes Bauteil: UA-Profile, Trapezbleche Abhänghöhe: 3,00 m Raumhöhe: Sozialbereich 2,50 m                     (von OKFF bis UK Abhangdecke) Einbaubereich: Sozialbereich
03.__. 1
Abhangdecke, OWAcoustic®premium - Sternbild
63,00
03.__. 2 Zulage Decke, erhöhte Abhängung Zulage zu Pos. OWAcoustic-System S 3 - Dessin Sternbild für die erhöhte Abhängung der Deckenkonstruktion in den Bereichen: Aufenthaltsraum, Büro, Toiletten und dgl., zusätzliche Abhängung auf insg. bis zu 250 cm
03.__. 2
Zulage Decke, erhöhte Abhängung
M
101,00
03.__. 3 Zulage Decke, sturmsicher Zulage zu Pos. OWAcoustic-System S 3-Dessin Sternbild - für  eine sturmsichere Ausführung. Die Platten werden im Windfangbereich eingebaut und müssen deshalb mit Klammern gegen Abheben gesichert werden.
03.__. 3
Zulage Decke, sturmsicher
E
1,00
03.__. 4 Zulage Dämmung als Schallschutz Zulage zu Pos. OWAcoustic-System S 3 - Dämmung als Schallschutz über dem Deckenbereich, bewertetes Schalldämm-Maß gemäß DIN 4109 Rw,R = 52 dB, Wärmeleitfähigkeit ? = 0,040 W/(mK), Dämmschicht aus Mineralwolle nach DIN EN 13162, Dicke d = 60 mm, einlagig dichtstoßend und abrutschsicher verlegen.
03.__. 4
Zulage Dämmung als Schallschutz
50,00
03.__. 5 Abhangdecke, OWAcoustic®premium - Sanitas Schlicht Abhangdecke OWAcoustic® premium System S 3 (sichtbar, herausnehmbar), einschließlich abgehängter Unterkonstruktion frei Baustelle liefern und entsprechend den OWA-Verlegerichtlinien, DIN EN 13964 sowie nach vorhandenen Verlegeplänen montieren. Qualität: OWAcoustic®premium Mineralwollplatten Baustoffklasse: A2-s1, d0 nach DIN EN 13501-1 Kanten: 3 Dessin: Sanitas Schlicht Farbe: weiß, ähnl. RAL 9003 Akustikeinlage: -keine- Plattendicke: 15 mm Modulmaß l x b: 625 mm x 625 mm Unterkonstruktion: Sichtbare Metallkonstruktion, Farbe weiß, bestehend aus OWAconstruct® T-Tragprofilen (OWA-Nr. 45) im Abstand von maximal 125 cm und rechtwinklig dazu angeordneten Verbindungsprofilen (OWA-Nr. 46, 47, 48) im entsprechenden Achsraster  gemäß OWA-Systemblatt S3, einschließlich passender Abhängung  mit bauaufsichtlich zugelassener Befestigung. statisch tragendes Bauteil: UA-Profile, Trapezbleche Abhänghöhe: ca.2,50 cm Raumhöhe: 3,50 m (von OKFF bis UK Abhangdecke) Einbaubereich: Backraum
03.__. 5
Abhangdecke, OWAcoustic®premium - Sanitas Schlicht
38,00
03.__. 6 Wandanschluss Wandprofil, passend zu OWAcoustic® premium-Abhangdecke System S 3 - (sichtbar, herausnehmbar), aus Aluminium, Fabrikat OWAconstruct® Nr. 50G, Farbe weiß, ähnl. RAL 9003, frei Baustelle liefern und an alle aufgehenden Bauteile wie Wände, Fassaden, Blenden, etc. einbauen. In den Ecken sind die Profile auf Gehrung zu stoßen. Der Einheitspreis berücksichtigt sämtliche Anschnittarbeiten.
03.__. 6
Wandanschluss
115,00
m
03.__. 7 Zulage gleitender Wandanschluss Zulage zu in Vorposition beschriebenem Wandanschluss für die Ausbildung als gleitender Wandanschluss, Befestigung des Profils an den Traglatten, OWAconstruct® T-Tragprofil (OWA-Nr. 45), frei Baustelle liefern und fachgerecht nach Herstellerangaben montieren.
03.__. 7
Zulage gleitender Wandanschluss
E
1,00
m
03.__. 8 Deckendurchführung, 30 x 30 cm Deckendurchführung, ca. 30 x 30 cm, in Mineralfaser-Decke sauber und fachgerecht herstellen.
03.__. 8
Deckendurchführung, 30 x 30 cm
4,00
Stüc
03.__. 9 Deckendurchführung, bis Ø250 mm Deckendurchführung, Durchmesser bis 250 mm, in Mineralfaserdecke zur Entlüftung der innenliegenden Räume, sauber und fachgerecht herstellen.
03.__. 9
Deckendurchführung, bis Ø250 mm
M
2,00
Stüc
03.__. 10 Aussparungen Deckenplatten, Ø131 mm Runde Aussparungen in den Deckenplatten gemäß Angabe für Einbau-Downlights, Durchmesser ca. 131 mm, fachgerecht herstellen, einschl. Verstärkungsplatte aus Blech, Dicke ca. 1 mm, mit gleicher Aussparung.
03.__. 10
Aussparungen Deckenplatten, Ø131 mm
M
10,00
Stüc
03.__. 11 Verstärkungen Kassenleuchten Verstärkungskonstrutkionen für die Kassenleuchten pro Kassenband (4 Befestigungspunkte pro Kassenband) in Form einer 15 mm starken OSB-Platte 600 x 600 mm, verbunden mit einer Latte 40 / 60 mm inklusive Befestigung der Konstruktion an der Untergurtebene der Nagelplattenbinder nach Wahl des Auftragnehmers. Abgerechnet wird die gesamte Konstruktion pro Kassenband inkl. 4 OSB-Platten sowie Latte und Abhängung von den Bindern.
03.__. 11
Verstärkungen Kassenleuchten
E
1,00
Stüc
03.__. 12 Verstärkungs-Platte OSB 15 mm Verstärkungs-Platte OSB 15 mm, Abmessung 600 x 600 mm zur Verstärkung und Befestigung von Lampen etc. in der Filiale inklusive Abhängung von der Binderkonstruktion liefern und fachgerecht montieren. Abgerechnet wird pro Platte nach Abstimmung mit der Bauleitung.
03.__. 12
Verstärkungs-Platte OSB 15 mm
M
1,00
Stüc
03.__. 13 Mineralfaser-Platten liefern - Sternbild Mineralfaser-Platten für zuvor beschriebene OWAcoustic® premium Abhangdecke, System S3, als Ersatzplatten an den Bauherrn übergeben. Qualität:                           OWAcoustic®premium Mineralwollplatten Baustoffklasse: A2-s1, d0 nach DIN EN 13501-1 Kanten:                     3 Dessin:                            Sternbild Farbe:                       weiß, ähnl. RAL 9003 Akustikeinlage:     -keine- Plattendicke:             15 mm Modulmaß l x b: 625 mm x 625 mm
03.__. 13
Mineralfaser-Platten liefern - Sternbild
30,00
Stüc
03.__. 14 Mineralfaser-Platten liefern - Sanitas Schlicht Mineralfaser-Platten für zuvor beschriebene OWAcoustic® premium Abhangdecke, System S3, als Ersatzplatten an den Bauherrn übergeben. Qualität:                           OWAcoustic®premium Mineralwollplatten Baustoffklasse: A2-s1, d0 nach DIN EN 13501-1 Kanten:                     3 Dessin:                            Sanitas Schlicht Farbe:                       weiß, ähnl. RAL 9003 Akustikeinlage:     -keine- Plattendicke:             15 mm Modulmaß l x b: 625 mm x 625 mm
03.__. 14
Mineralfaser-Platten liefern - Sanitas Schlicht
30,00
Stüc
Anmerkung freitragende Decke Anmerkung freitragende Decke Die nachfolgend beschriebene Gipskartondecke ist als Bedarfsposition für den Fall ausgeschrieben, dass Räume mit Brandschutzanforderung ausgeführt werden müssen. Die Decke einschl. Profile, Revisionsklappen, etc. ist als Plattendecke der Fa. Knauf Gips KG, System K219 vorgesehen. Es können auch mindestens gleichwertige Systeme anderer Hersteller angeboten werden, welche im nachfolgenden Feld vom Bieter anzugeben sind. Alle erforderlichen Produkte sollten zur fachgerechten Ausführung der Leistungen dem gleichen System entsprechen. Angebotenes System:...................................................................................................... (Vom Bieter anzugeben) Erforderliches Material, einschl. Zubehör wie Befestigungsmittel, etc. sind frei Baustelle zu liefern und fachgerecht unter Beachtung der Herstellerangaben zu montieren. Befestigungsmittel werden nicht gesondert ausgeschrieben und vergütet, diese sind in die Einheitspreise der nachfolgenden Positionen mit einzukalkulieren. Der Anschluss an aufgehende Bauteile ist vor der Spachtelung mit Klebeband unterkantenbündig mit der Abhangdecke anstelle Kellenschnitt auszuführen; damit ist eine geradlinige Sollrissstelle gegeben. Die Kosten hierfür sind anteilig in die einzelnen Positionen einzukalkulieren.
Anmerkung freitragende Decke
03.__. 15 Freitragende Plattendecke F90 Unterdecke DIN 18168-1, als freitragende Decke, Einbauhöhe: 2,50 m - 3,00 m Raumbreite ? 2,75 m Feuerwiderstandsklasse DIN 4102-2: F90, für die Unterdecke allein bei Brandbeanspruchung vom Deckenzwischenraum und von unten zum Schutz des darunter liegenden Raumes, der Rohdecke und des Deckenzwischenraumes. Oberseitige Abdeckung der Tragprofile mit Plattenstreifen, Knauf Massivbauplatte GKF 25 mm, Breite 120 mm. Befestigungsuntergrund: Stahlbetonwände/ Mauerwerkswände/ Leichtbetonwände/ Metallständerwände. Ausführung der Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1, Tragprofile als Doppelprofile CW 75, Randbefestigung mit UW 75, Befestigung mit für den Untergrund geeigneten Befestigungsmitteln, Befestigungsabstand: ... mm. Decklage/Bekleidung aus Gipsplatten GM-F DIN 15283-1 Brandverhalten A1 DIN EN 131501-1, mit nichtbrennbarer, gipsbeschichteter Glasvliesummantelung: Knauf Fireboard, zweilagig, Plattendicke 2x 20 mm, Verarbeitung gemäß DIN 18181. Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Qualitätsstufe Q2 Standardverspachtelung. Ausführung gemäß Knauf Detailblatt D13.de. System: Knauf Freitragende Decke K219.de Einbaubereich:                   Technikraum                                                            (nur bei Bedarf)
03.__. 15
Freitragende Plattendecke F90
E
1,00
03.__. 16 Zulage Deckendöffnung für Einbauleuchten herstellen Deckendurchführung in Gipskartonplatten fachgerecht herstellen als Zulage zu vorbeschriebener Plattendecke, Abmessung = 625 x 625 mm.
03.__. 16
Zulage Deckendöffnung für Einbauleuchten herstellen
E
1,00
Stüc
03.__. 17 Zulage Einbau Profilrahmen Einbauleuchten rofilbausätze der Deckenleuchten als Zulage zu vor-beschriebener Brandschutzdecke fachgerecht auf Anweisung montieren.
03.__. 17
Zulage Einbau Profilrahmen Einbauleuchten
E
1,00
Stüc
03.__. 18 Abhangdecken im Bereich Pfandvorraum und Windfang - GK Unterdecken nach DIN 18 168/Teil-1 und Knauf-Detailblatt D-112 aus verzinkten CD-Deckenprofilen nach DIN 18 182/Teil-1 1-lagig mit Gipskarton-Bauplatten (GKB) nach DIN 18 180, 1*12.5 mm dick, beplankt, Abhängehöhe  bis  ca. 4,00 m Einbauhöhe   bis ca.5.50 m abgehängte Metallunterkonstruktion unter Rohbaudecken befestigt, Fugenverspachtelung nach Qualitätsstufe Q2 als Standardverspachtelung, gemäß IGG-Merkblatt 2 liefern und nach Werksvorschrift einbauen, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
03.__. 18
Abhangdecken im Bereich Pfandvorraum und Windfang - GK
35,00
03.__. 19 Deckenaussparungen für Leuchten und Lüftungsauslässe in der GK-Decke Zulagepreis für Herstellen von quadratischen Deckenaus- sparungen für Leuchten- oder Lüftungseinbauten, Abmessungen bis 625 * 625 mm einschließlich der erforderlichen Verstärkungen und Auswechselungen der Unterkonstruktion, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
03.__. 19
Deckenaussparungen für Leuchten und Lüftungsauslässe in der GK-Decke
6,00
St
04 Regiearbeiten
04
Regiearbeiten
Anmerkung Regiearbeiten Für anfallende Regiearbeiten, die positionsmäßig nicht erfasst sind, werden nach anerkannten Tageslohnmeldungen folgende Stundensätze berechnet. Die Stundensätze beinhalten alle Nebenleistungen. Die Regiearbeiten kommen nur nach ausdrücklicher Genehmigung der Bauleitung zur Ausführung. Leistungsbeschreibungen sind täglich zu erstellen und der Bauleitung vorzulegen.
Anmerkung Regiearbeiten
04.__. 1 Facharbeiterstunden Für Facharbeiter werden verrechnet.
04.__. 1
Facharbeiterstunden
E
1,00
Std