Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
0 Vorbemerkungen
0
Vorbemerkungen
0. 6 ZTV - Trockenbauarbeiten
0. 6
ZTV - Trockenbauarbeiten
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Trockenbauarbeiten
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil
C, insbesondere ATV DIN 18340 Trockenbauarbeiten,
und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend
genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der
Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von
Kalkulation und Arbeitsausführung:
AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V.,
BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB,
BAKT: Bundesarbeitskreis Trockenbau,
BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,
GIPS: Bundesverband der Gipsindustrie e. V.,
BVS: Bundesverband Systemböden e. V.,
DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V.,
DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
DIN: Deutsches Institut für Normung e. V.,
RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und
Kennzeichnung e. V.,
SAF: Fachverband der Stuckateure für Ausbau und
Fassade,
VdS Schadenverhütung GmbH.
2 Vorleistung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem
Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und
Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert
den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben,
aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen,
Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen
Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen
Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen
Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen
rechtzeitig
vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten
Leistungen hinzuweisen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt
werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich
der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach
Leistungserbringung ist die Abrechnung des
Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr
nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche
Aufmaß
vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage
seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen
baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind
alle
eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für
Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände,
Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen, Lehren
etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden
nicht gesondert vergütet, soweit nicht in
Leistungspositionen ausdrücklich abweichend
beschrieben.
Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente
oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und
rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG
Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des
Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der
Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen
Leistungen
enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche
Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen
zu erfüllen.
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und
Montageplanung für alle Anschlüsse, Abschlüsse und
Deckenkonstruktionen zu erstellen und dem AG vor
Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN
sind u. a.:
Prüfung und Berücksichtigung der voraussichtlichen
Trocknungszeiten im Hinblick auf den Bauzeitenplan,
Durchbrüche in Wänden und Decken mit Anforderungen an
Brand- und Schallschutz,
rechtzeitig vor Ausführungsbeginn Überprüfung der
bauseitigen Untergrundbeschaffenheit auf Eignung für
die eigene Leistung in Bezug auf Haftzugfestigkeit bei
Erfordernis,
Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-,
wärmeschutz- und sicherheitstechnischer Art,
Fugen,
Überprüfung der tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf
das gesamte Ausbausystem,
Prüfung der AG-seitigen Planung auf Anordnung von
Streiflichtquellen.
Unverzüglich nach Auftragserteilung sieht der AN die
TGA- und die ELT-Fachplanung sowie ggf. das
BS-Konzept unaufgefordert ein. Der AN fordert von den
Gewerken ELT, TGA und Innentüren unaufgefordert
die Einbauanleitungen für jegliche Einbauteile,
Schottungen, BS-Klappen und Türelemente an, um diese im
Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung zu sichten
und geeignete Einbausituationen als Vorleistung für
die anderen Gewerke erstellen zu können. Der AN legt
unaufgefordert Montagepläne vor, die - in Abstimmung
auf die von den TGA-Gewerken durchzuführenden Medien
und deren Einbaubedingungen aus
Brandschutzanforderungen - die genaue Lage der
Tragprofile der Unterkonstruktion erkennen lassen.
Sämtliche Oberwände bzw. Wandschotts oberhalb
flurquerender Türen sind detailliert in ihrer
Medienbelegung
und Unterkonstruktionsausbildung vom AN rechtzeitig vor
Beginn der Arbeiten und in Abstimmung auf die
TGA-Gewerke zu planen.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Ausführung
3.1.1 Allgemeine Grundlagen zur Kalkulation
Der nutzungsbezogene Mindestschallschutz gemäß VDI ist
einzuhalten, weiterhin prinzipiell erhöhter
Schallschutz nach DIN 4109.
Sind Befestigungen von Bauteilen an Vorsatzschalen
erforderlich, hat der AN dafür zu sorgen, dass
verdeckte
Rohre und Leitungen nicht beschädigt werden.
Für die Beplankung sind, soweit nicht anders
beschrieben, Platten mit mindestens 12,5 mm Dicke und
einer
möglichst festen Oberfläche zu verwenden. Beplankungen
unter Fliesen- und Plattenbelägen sind mindestens
2-lg. auszuführen.
Mit dem AG ist Rücksprache zu halten, ob Türen im
Endzustand eingebaut werden können. Der AN hat zu
klären ob, bedingt durch den Bauablauf, eine
Zwischenlagerung der Türblätter erforderlich ist bzw.
das
Anbringen von provisorischen Öffnungsbeschlägen mit
anschließendem Gangbarmachen der Türen
erforderlich ist.
Sämtliche Revisionsöffnungen sind mit
Aluminium-Rahmenkonstruktionen mit Gipsplatteneinlage
auszuführen,
soweit nicht detailliert abweichend beschrieben.
3.1.2 Produkte
Für die Konstruktion sind die Zulassungen und
Prüfbescheide sowie die Richt- und Systemzeichnungen
des
jeweilig gewählten Herstellers maßgebend. Dabei ist das
System zu bevorzugen, welches bei gleicher
Wanddicke die höchsten Schalldämmwerte erreicht und die
anderen bauphysikalischen Anforderungen
ausreichend abdeckt. Für das vom AN zur Ausführung
vorgesehene Herstellersystem ist rechtzeitig vor
Ausführung die Zustimmung vom AG einzuholen.
In Feucht- und Kellerräumen sind mindestens
feuchtraumgeeignete hydrophobierte Gipsplatten (GKBI)
einzubauen. Dies gilt auch für die untere Lage bei
doppellagigen Beplankungen. Geschnittene Kanten
imprägnierter Platten sind nachzuimprägnieren.
Der Einbau von Gips- oder Gipskartonbauplatten
(Gewerbebereiche, Schwimmbad- und Sporthallenduschen
etc.) - auch hydrophobierter Platten - in
feuchtigkeitsgefährdeten, hochbeanspruchten Bereichen
ist untersagt.
Gegebenenfalls weist der AN den AG hierauf gesondert
hin, wenn der AG für solche Bereiche gipshaltige
Werkstoffe vorgesehen hat.
3.1.3 Anschlüsse, Durchdringungen, Fugen
Anschlüsse an thermisch beanspruchte Bauteile bzw.
Einbauteile sind beweglich auszubilden. Anschlüsse an
angrenzende Bauteile sind, sofern in den Unterlagen
nicht anders beschrieben oder angegeben, stumpf
auszuführen. Haarfugen sind zulässig.
Werden Flächendichtungen in Ausnahmefällen von
Befestigungselementen durchdrungen, sind diese
ebenfalls
abzudichten. Hierfür sind Formteile aus dem verwendeten
Abdichtungssystem zu verwenden, die geeignet sind
für die Verwendung zusammen mit der Flächendichtung.
Querschnittsschwächungen bzw. -veränderungen von
Bauteilen (Dehnfugen, unterschnittene Sockel etc.) sind
stets mit der gleichen Anzahl von Beplankungslagen
auszuführen wie nebenliegende Wandflächen.
Im Übergang von verschiedenen Flächen (z. B.
Dach-Wand), beim Anschluss an andere Bauteile oder
-elemente sowie bei Wandanschlüssen sind stets
Trennfugen mit Abschlussprofilen zu erstellen. Diese
sind
anschließend dauerelastisch, abreißsicher und
überstreichfähig zu verfugen.
Alle Deckenanschlüsse (an Stützen, Außen- und
Innenwände sowie Trennwände) sind so auszuführen, dass
alle Bauteilanforderungen gewährleistet werden. Die zu
erwartenden Bewegungen der Wände und der Decken
müssen ohne Beeinträchtigung möglich sein.
Plastisch verschlossene Fugen sind grundsätzlich zu
hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden.
Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht
saugende Materialien zu verwenden.
Anschlüsse zwischen Unterkante Rohbaukonstruktion und
Oberkante Wand sind entsprechend den möglichen
Verformungen unter Berücksichtigung der
bauphysikalischen Anforderungen als Gleitanschlüsse
gemäß
Herstellerangaben auszubilden.
Bei Rohr-/Kanaldurchführungen etc. durch Wände im
unmittelbaren Bereich von Gleitanschlüssen sind mittels
vierseitiger Auswechslungen die gleitenden
Deckenanschlüsse um den Durchbruch herumzuführen.
3.1.4 Unterkonstruktion - allgemein
Für Nassraumbereiche mit hoher
Feuchtigkeitsbeanspruchung sind als
Metallunterkonstruktion verzinkte und
korrosionsgeschützte Stahlblechprofile sowie
korrosionsgeschützte Befestigungsmittel zu verwenden.
Zargenaussteifungsprofile müssen so ausgeführt werden,
dass die Bauwerksbewegungen bei größeren
Deckendurchbiegungen aufgenommen werden können (z. B.
durch Teleskopanschlüsse oder Anschlusswinkel
mit ausreichender Federwirkung).
Die Unterkonstruktionen für demontable Systeme müssen
in jeder Lage gegen seitliches Verschieben gesichert
sein. Auch beim Entfernen einer ganzen Plattenreihe
darf sich die Unterkonstruktion nicht verschieben.
Dabei
darf die Zugänglichkeit, soweit es erforderlich ist,
zum Deckenhohlraum und der darin liegenden technischen
Teile nicht beeinträchtigt werden. Im Bereich von Türen
oder ähnlichen Teilen, durch die die Decke seitlich in
horizontaler oder anderer Richtung beansprucht werden
könnte, sind zusätzliche Diagonalaussteifungen
einzubauen.
3.1.5 Spachtelung, Oberflächen
Der AN prüft vor Ausführung von oberflächensichtig
verbleibenden Arbeiten, ob in der späteren Nutzung
Streiflicht entstehen kann oder künstliche Beleuchtung
geplant ist. In diesem Fall sind Oberflächen nach Q4
streiflichttauglich herzustellen. Die Versorgung der
Streiflichtquellen während der Ausführung erfolgt durch
den
AN.
Ist für einen Raum Gussasphalt als Bodenaufbau
vorgesehen, dürfen Spachtelarbeiten erst im Anschluss
daran
durchgeführt werden. Es ist zu vermeiden, dass
gespachtelte Flächen mit Warmluft beaufschlagt werden.
Sichtbare Stoßfugen umlaufender Bekleidungen sind auf
Gehrung herzustellen, soweit nicht produktspezifisch
eine andere Ausführung vorgesehen ist.
Plastische Verfugungen sind grundsätzlich mit
überstreichbarem Material auszuführen.
Die Ausführung der Innenecken von Wänden, die erkennbar
nur vliesarmiert und/oder gestrichen werden,
erfolgt stets mit Inneneckformteilen.
Der AN erkundet unaufgefordert, welche Wandoberflächen
vom Folgegewerk mit Fliesen belegt werden, und
spachtelt in diesen Bereichen die Oberfläche lediglich
in Qualität Q1 mit 10 cm breit verspachtelten Fugen zur
späteren Aufnahme von Fliesenbelägen.
3.1.6 Beplankung
An Türen ist die Beplankung im Sturzbereich mit
ausgeklinktem Anschnitt auszuführen (Beplankungsfuge
verläuft nicht in einer Flucht mit der Türzarge).
Alle sichtbaren Innen- und Außenecken sind, sofern
nicht anders beschrieben, mit GK-Formteilen
auszuführen.
Bereiche mit hoher Feuchtebeanspruchung müssen mit
feuchtigkeitsunempfindlichen, zementgebundenen
Platten in allen Beplankungslagen beplankt werden. Dies
betrifft insbesondere alle nicht häuslichen
Nassbereiche und gewerblichen Nassbereiche. Die Stöße
dieser Platten sind zu verkleben, um die
Anforderungen an feuchtigkeitsunempfindliche
Untergründe zu erfüllen.
3.1.7 Brandschutz
Die Einbauanleitungen aller von Drittgewerken verbauten
Produkte, die in Trockenbaukonstruktionen liegen
oder diese tangieren, sind vom AN selbsttätig bei dem
AG abzufordern, um die für diese Produkte
erforderlichen Einbausituationen erstellen zu können
(so beispielsweise die Einbauanleitungen von
Brandschutzklappen, damit der AN die verstärkten
Profile, die Laibung und den umlaufenden Spalt um die
Klappen maßhaltig und zulassungsgerecht herstellen
kann).
Trockenbauwände mit Schall- oder
Brandschutzanforderungen sind in mindestens 150 mm
Wandstärke
auszuführen, sofern Lichtschalter und Steckdosen in der
Wand vorgesehen sind, um die erforderlichen Brand-
und Schallschutzanforderungen auch im Bodenbereich
hinter Hohlwanddosen herstellen zu können.
Sind in der Planung des AG Wände mit Brand- oder
Schallschutzanforderungen in geringer Wandstärke als
150
mm vorgesehen, so meldet der AN hiergegen Bedenken an.
Öffnungen für Schalter- und Abzweigdosen sind
entsprechend den Elektroinstallationsplänen bzw. nach
Angabe des Elektrikers herzustellen. Bei
Trennwandkonstruktionen mit Brandbeanspruchungen sind
die
Elektrodosen in Gips einzubetten oder rückseitig
abgekoffert oder mittels zugelassener Hohlwanddosen
auszuführen. Keinesfalls sind sich gegenüberliegende
Elektrodosen zulässig ohne Hinterfüllung mit
Mineralwolle oder Gipsmörtel.
Durchführungen durch brand- oder
schallschutzqualifzierte Trockenbauwände sind stets mit
Auslaibung aus
Blech und Beplankung entsprechend dem Hauptbauteil im
Laibungsbereich auszuführen.
Werden Brandschutzklappen in Trockenbauwände eingebaut,
so hat der AN nach Ausführung der ersten
BS-Klappe die Zustimmung des RLT-Prüfingenieurs zur
getätigten Ausführung einzuholen. Erst nach dessen
Zustimmung sind weitere BS-Klappen im Trockenbau
einzubauen.
3.1.8 Türen
Türöffnungen sind unabhängig vom Türblattgewicht stets
mit eingestellten UA-Verstärkungsprofilen
auszuführen.
Soweit Rohrrahmentüren, auch von Drittgewerken, an oder
zwischen Trockenbauwänden zum Einbau
vorgesehen sind, sind die Einbauanleitungen der Türen
zu beachten. In solchen Situationen sind in der Regel
mindestens Quadratrohre von 50 x 50 x 4 mm mit
teleskopierbaren Deckenanschlüssen vorzusehen. Sind
solche Unterkonstruktionen nicht vorhanden, meldet der
AN rechtzeitig vor dem Schleifen der zweiten
Wandseite Bedenken gegen den Türeinbau an.
3.2 Bauphysik
Soweit außenseitig keine oder nur eine Dämmung geringer
Stärke (< 6 cm im Laibungsbereich) aufgebracht
wird, soll eine zusätzliche Laibungsinnendämmung
vorgesehen werden. Als Material hierfür sind
Kalziumsilikatplatten zu verwenden, sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes beschrieben ist. Der AN
weist den
AG ggf. auf das Erfordernis der vorbeschriebenen
Laibungsinnendämmung hin.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Sanitärtrennwände
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil
C, insbesondere ATV DIN 18340 Trockenbauarbeiten
und ATV DIN 18355 Tischlerarbeiten, und die Allgemein
Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend
genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der
Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von
Kalkulation und Arbeitsausführung:
DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V.,
DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
DIN: Deutsches Institut für Normung e. V.,
IFBS: Internationaler Verband für den Metallleichtbau
e. V.,
IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V.,
RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und
Kennzeichnung e. V.
2 Vorbereitung und Planung
Statische Nachweise und erforderliche Detailpunkte für
alle Bauteile, Verbindungen, Befestigungsmittel,
Anschluss- und Auflagerpunkte einschließlich
Werkzeichnungen und Prüfzeugnissen, unter
Berücksichtigung
der Flächen- und Eigenlasten
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Ausführung
3.1.1 Allgemeine Grundlagen zur Kalkulation
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und
Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und
Decken
sind vom AN ggf. vorhandene Leitungen mit einem
Suchgerät zu orten.
Der AN hat sich beim Befestigen von Bauteilen an
Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die
Befestigungsmittel keine Beschädigungen an sichtbaren
Leitungen und Rohren entstehen.
3.1.2 Material, Güte
Alle Metallteile sind vor dem Einbau ausreichend gegen
Korrosion zu schützen. In Feucht- und Nassräumen
sind nur nichtrostende Teile zu verwenden.
3.1.3 Konstruktion
Plastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um
eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung
sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu
verwenden.
Sämtliche Teile sind oberflächenfertig zu übergeben.
Sie sind bis zur Abnahme vom AN vor Beschädigungen
zu schützen.
Bei Ausführung von Spritzdichtungs- und
Versiegelungsarbeiten sind die angrenzenden Flächen mit
geeignetem Klebeband vor Verschmutzung zu schützen. Die
Fugenverschlüsse sind zurückgesetzt oder bündig
angeordnet, absolut eben und fluchtgerecht auszubilden.
Beschichtungen in Form von Kunststofffolien,
Echtholzfurnieren, Metallfolien etc. sind an sämtlichen
Sichtflächen, auch auf Stirnseiten, auszuführen. Kanten
sind mit überdeckten Hartholzeinleimern zu versehen.
Alle Schnittkanten von Holzplattenwerkstoffen erhalten
allseitig, auch in nicht sichtbaren Bereichen, Anleimer
zur Reduzierung der Feuchtigkeitsaufnahme über die
Stirnkanten der Platten.
Die Verankerungskonstruktionen sind grundsätzlich
verdeckt auszuführen und zur Freigabe vorzulegen.
3.2 Sanitärtrennwände
Die Montage der WC-Trennwände erfolgt auf fertige
Boden- und Wandflächen. Die Befestigung der Füße
(Eingießen, Aufschrauben, Aufkleben) wird - wenn nicht
anders ausgeschrieben - vom AN festgelegt.
Befestigungen an Fußboden und an nässebelasteten Wänden
sind mittels Epoxy-Dübel auszuführen. Die
Anzahl von Befestigungspunkten auf Fliesen- oder
Plattenbelägen aufstehender Elemente ist auf das
unumgängliche Minimum zu beschränken. Da die
Befestigungen stets die Dichtigkeitsebenen von Fliesen,
Platten oder Abdichtungen perforieren, sind sie in
wasserdichter Ausführung herzustellen. Zusätzlich zur
Verwendung von Epoxy-Klebedübeln kommen unterhalb der
Stützfußaufstandsbereiche dichtende Unterlagen
oder vollflächige Verklebungen zur Ausführung. Für die
vorbeschriebene sachgerechte Ausbildung der
Fußpunktanschlüsse erfolgt keine gesonderte Vergütung,
sie ist mit den Einheitspreisen abgegolten.
Die WC-Kabinentrennwände sind als Elementtrennwände
auszuführen. In öffentlich zugänglichen Bereichen
muss durch die Bauart sichergestellt werden, dass kein
Sichtkontakt zwischen den WC-Bereichen vorhanden
ist und auch mit einfachen Werkzeugen nicht hergestellt
werden kann. Die Höhe der Wände ab OKFF beträgt
mindestens 2,10 m. Alle Wandelemente sind im
Türsturzbereich mit Aussteifungstraversen auszubilden.
Die Elementwände sind bei nicht öffentlich zugänglichen
WCs mindestens aus feuchtraumbeständigen und bei
öffentlich zugänglichen WCs sowie Duschen aus
nassraumbeständigen Materialien in Elementbauweise und,
soweit nicht anders beschrieben, beidseitig mit
HPL-Kunststoffbeschichtungen, wasserbeständig,
fäulnissicher,
widerstandsfähig gegen Beschädigungen und besonders
pflegeleicht vorzusehen. Erhöhte Kratz- und
Abriebfestigkeit wird durch ein zusätzliches Overlay
sichergestellt. Alle sichtbaren Kanten sind gerundet
und
verletzungsfrei ausgeführt.
Die stabförmigen Füße der Aufständerung bestehen,
soweit nicht anders beschrieben, aus Edelstahl, die mit
jeweils einer Edelstahlrosette als Andichtung gegen den
Boden versehen sind. Die Füße der
Sanitärtrennwände sollen zum Ausgleich eines Gefälles
im Fußboden nachstellbar sein. Sind
Höhenjustierungen produktbedingt nicht möglich, sind
erforderliche Anpassungsarbeiten als Nebenleistung
durchzuführen.
Alle Türen sollten, soweit es der Grundriss ermöglicht,
in die Kabine einschlagend eingebaut werden. Die
Türbänder sollen die Wahlmöglichkeit 'selbstschließend'
oder 'selbstöffnend' zulassen. Vor Einbau ist eine
Entscheidung zu treffen. Die Türbeschläge gestatten ein
Offenhalten der Tür im Winkel von mindestens 150 ø.
Alle Türen erhalten eine Möglichkeit der
Notentriegelung mit einfachem Werkzeug von außen, die
Türschlösser
sind mit Frei-/Besetzt-Anzeigen versehen.
Kabinentrennwände und Wände zu Vorräumen schließen
seitlich dicht an die Umfassungwände an, sodass
kein Einblick möglich ist.
Zwischen den Urinalen sämtlicher WC-Anlagen werden -
soweit in Leistungspositionen beschrieben -
Schamwände aus dem Material der WC-Kabinentrennwände
eingebaut. Diese haben eine Bodenfreiheit von
mindestens 50 cm und sind derart mechanisch stabil mit
der Wand verbunden, dass Schäden aus Vandalismus
(wie seitlichem Wegdrehen) nur unter großen
Kraftanstrengungen möglich sind.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
1 Trockenbauarbeiten
1
Trockenbauarbeiten
1. 1 Unterseitige Dämmung an Decken und
1. 1
Unterseitige Dämmung an Decken und
1. 2 Stundenlohnarbeiten
1. 2
Stundenlohnarbeiten