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631 SOLA-WERK 1+2-UMBAUARBEITEN-2024_2025
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen: 1. Standardisierte Leistungsbeschreibung: Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Hochbau, Version 022 (2021-12), herausgegeben vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW), erstellt. 2. Unklarheiten, Widersprüche: Bei etwaigen Unklarheiten oder Widersprüchen in den Formulierungen gilt nachstehende Reihenfolge: 1. Folgetext einer Position (vor dem zugehörigen Grundtext) 2. Positionstext (vor den Vorbemerkungen) 3. Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe 4. Vorbemerkungen der Leistungsgruppe 5. Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung 3. Material/Erzeugnis/Type/Systeme: Bauprodukte (z.B. Baumaterialien, Bauelemente, Bausysteme) werden mit dem Begriff Material bezeichnet, für technische Geräte und Anlagen werden die Begriffe Erzeugnis/Type/Systeme verwendet. 4. Bieterangaben zu Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme: Die in den Bieterlücken angebotenen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme entsprechen mindestens den in der Ausschreibung bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen. Angebotene Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme gelten für den Fall des Zuschlages als Vertragsbestandteil. Änderungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Auf Verlangen des Auftraggebers weist der Bieter die im Leistungsverzeichnis bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen vollständig nach (Erfüllung der Mindestqualität). 5. Beispielhaft genannte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme: Sind im Leistungsverzeichnis zu einzelnen Positionen zusätzlich beispielhafte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeführt, können in der Bieterlücke gleichwertige Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeboten werden. Die Kriterien der Gleichwertigkeit sind in der Position beschrieben. Setzt der Bieter in die Bieterlücke keine Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme seiner Wahl ein, gelten die beispielhaft genannten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme als angeboten. 6. Zulassungen: Alle verwendeten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme haben alle für den projektspezifischen Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen oder CE-Kennzeichen. 7. Leistungsumfang: Jede Bezugnahme auf bestimmte technische Spezifikationen gilt grundsätzlich mit dem Zusatz, dass auch rechtlich zugelassene gleichwertige technische Spezifikationen vom Auftraggeber anerkannt werden, sofern die Gleichwertigkeit vom Auftragnehmer nachgewiesen wird. Alle beschriebenen Leistungen umfassen das Liefern, Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zur Einbaustelle und Verarbeiten oder Versetzen/Montieren der Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme. Sind für die Inbetrieb- oder Ingebrauchnahme einer erbrachten Leistung besondere Überprüfungen, Befunde, Abnahmen, Betriebsanleitungen oder Dokumentationen erforderlich, sind etwaige Kosten hierfür in die Einheitspreise einkalkuliert. 8. Nur Liefern: Ist ausdrücklich nur das Liefern vereinbart, ist der Transport bis zur vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse) und das Abladen in die Einheitspreise einkalkuliert. 9. Nur Verarbeiten oder Versetzen/Montieren: Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder Versetzen/Montieren von Materialien/Erzeugnissen/Typen/Systemen vereinbart, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle oder von der Abladestelle bis zur Einbaustelle in den jeweiligen Einheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs- oder Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert. 10. Geschoße: Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der Geschoße. 11. Verwerten, Deponieren oder Entsorgen: Sofern nicht anders festgelegt, gehen Materialien die z.B. abgebrochen oder z.B. bei Erarbeiten ausgehoben werden, in das Eigentum des Auftragnehmers über, welcher somit explizit zum umweltgerechten Verwerten, Deponieren oder Entsorgen der Baurestmassen beauftragt ist. 12. Arbeitshöhen: Alle Arbeiten/Leistungen sind bis zu einer Arbeitshöhe von 3,2 m in die Einheitspreise einkalkuliert. Die Arbeitshöhe ist jene Höhe über dem Fußbodenniveau (über dem Geländeniveau) oder über der Aufstellfläche der Aufstiegshilfe, in der sich die zu erbringende Leistung befindet.

Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen:

1. Standardisierte Leistungsbeschreibung:

Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Hochbau, Version 022 (2021-12), herausgegeben vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW), erstellt.

2. Unklarheiten, Widersprüche:

Bei etwaigen Unklarheiten oder Widersprüchen in den Formulierungen gilt nachstehende Reihenfolge:

1. Folgetext einer Position (vor dem zugehörigen Grundtext)
2. Positionstext (vor den Vorbemerkungen)
3. Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe
4. Vorbemerkungen der Leistungsgruppe
5. Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung

3. Material/Erzeugnis/Type/Systeme:

Bauprodukte (z.B. Baumaterialien, Bauelemente, Bausysteme) werden mit dem Begriff Material bezeichnet, für technische Geräte und Anlagen werden die Begriffe Erzeugnis/Type/Systeme verwendet.

4. Bieterangaben zu Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme:

Die in den Bieterlücken angebotenen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme entsprechen mindestens den in der Ausschreibung bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen.

Angebotene Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme gelten für den Fall des Zuschlages als Vertragsbestandteil. Änderungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

Auf Verlangen des Auftraggebers weist der Bieter die im Leistungsverzeichnis bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen vollständig nach (Erfüllung der Mindestqualität).

5. Beispielhaft genannte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme:

Sind im Leistungsverzeichnis zu einzelnen Positionen zusätzlich beispielhafte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeführt, können in der Bieterlücke gleichwertige Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeboten werden. Die Kriterien der Gleichwertigkeit sind in der Position beschrieben.

Setzt der Bieter in die Bieterlücke keine Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme seiner Wahl ein, gelten die beispielhaft genannten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme als angeboten.

6. Zulassungen:

Alle verwendeten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme haben alle für den projektspezifischen Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen oder CE-Kennzeichen.

7. Leistungsumfang:

Jede Bezugnahme auf bestimmte technische Spezifikationen gilt grundsätzlich mit dem Zusatz, dass auch rechtlich zugelassene gleichwertige technische Spezifikationen vom Auftraggeber anerkannt werden, sofern die Gleichwertigkeit vom Auftragnehmer nachgewiesen wird.

Alle beschriebenen Leistungen umfassen das Liefern, Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zur Einbaustelle und Verarbeiten oder Versetzen/Montieren der Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme.

Sind für die Inbetrieb- oder Ingebrauchnahme einer erbrachten Leistung besondere Überprüfungen, Befunde, Abnahmen, Betriebsanleitungen oder Dokumentationen erforderlich, sind etwaige Kosten hierfür in die Einheitspreise einkalkuliert.

8. Nur Liefern:

Ist ausdrücklich nur das Liefern vereinbart, ist der Transport bis zur vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse) und das Abladen in die Einheitspreise einkalkuliert.

9. Nur Verarbeiten oder Versetzen/Montieren:

Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder Versetzen/Montieren von Materialien/Erzeugnissen/Typen/Systemen vereinbart, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle oder von der Abladestelle bis zur Einbaustelle in den jeweiligen Einheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs- oder Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert.

10. Geschoße:

Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der Geschoße.

11. Verwerten, Deponieren oder Entsorgen:

Sofern nicht anders festgelegt, gehen Materialien die z.B. abgebrochen oder z.B. bei Erarbeiten ausgehoben werden, in das Eigentum des Auftragnehmers über, welcher somit explizit zum umweltgerechten Verwerten, Deponieren oder Entsorgen der Baurestmassen beauftragt ist.

12. Arbeitshöhen:

Alle Arbeiten/Leistungen sind bis zu einer Arbeitshöhe von 3,2 m in die Einheitspreise einkalkuliert.

Die Arbeitshöhe ist jene Höhe über dem Fußbodenniveau (über dem Geländeniveau) oder über der Aufstellfläche der Aufstiegshilfe, in der sich die zu erbringende Leistung befindet.

00 Allgemeine Bestimmungen
00
Allgemeine Bestimmungen
00.11 Angebotsbestimmungen
00.11
Angebotsbestimmungen
43 Türsysteme (Elemente)
43
Türsysteme (Elemente)
Version 022 (2021-12) Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen: Im Folgenden sind Türsysteme als Elemente für einen beweglichen Raumabschluss beschrieben. Das Türsystem wird ohne unteren Anschlag ausgeführt. Die beschriebenen Eigenschaften gelten für das ganze Türsystem (Element), auch wenn dieses in Teilen und zu verschiedenen Zeitpunkten auf die Baustelle geliefert und dort versetzt oder montiert wird. 1. Prüfwerte: Prüfwerte für Wärme- und Schallschutz beziehen sich immer auf einflügelige Türsysteme mit allseitiger Dichtung. Schalldämmwerte des geprüften Systems sind im bewerteten Schalldämmmaß RW angegeben. 2. Falzausführungen am Türblatt: 2.1 Stumpfe Türen sind ohne Türblattüberschlag und mit ungefälzten Türblättern ausgeführt, die auf der Anschlagseite bündig mit dem Zargenspiegel in der Zarge montiert sind (bei Zargen mit Schattennut auch bündig mit der Wandfläche). 2.2 Gefälzte Türen sind mit Türblattüberschlag und Türblättern mit Einfachfalz ausgeführt. 2.2.1 Doppelfalztüren werden mit Überschlag und einem zweifach gefälzten Türblatt und mit zwei Dichtungsebenen ausgeführt. 2.2.2 Dünnfalztüren sind Stahltüren mit einem außenliegenden dünnen Überschlag (Blechumbug). Die beschriebene Falzausführung gilt seitlich und oben, unten wird das Türblatt stumpf ausgeführt, mit Ausnahme von Türen mit allseitig umlaufender Zarge. 3. Werkstoffe: Im Folgenden ist unter Edelstahl korrosionsbeständiger Stahl (z.B. V2A oder V4A) beschrieben. Verzinkte Oberflächen sind bandverzinkt ausgeführt. 4. Oberlichten (OL): Oberlichten werden mindestens gemäß den Anforderungen des Türsystems ausgeführt. Die angegebene Höhe bezieht sich auf das gesamte Türsystem (einschließlich Oberlichte). 5. Einkalkulierte Leistungen: 5.1 Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert: Systemabhängige Absenkabdichtungen bei Ausführungen bei z.B. Schall- und Rauchschutzanforderungen sind in die Einheitspreise einkalkuliert. Der Auftragnehmer weist auf Verlangen des Auftraggebers die Erfüllung der beschriebenen Anforderungen oder der Eigenschaften des Türsystems nach. Alle Einheitspreise gelten ohne Unterschied, ob Links- oder Rechtsausführung. 5.2 Leistungserklärung: Eine Leistungserklärung ist spätesten zum Zeitpunkt der ersten Anlieferung beizubringen. 6. Beschläge, Schloss und Drücker: Baubeschläge (z.B. Zylinder und Drücker) und weitere Ausstattungen sind in eigenen Positionen zu beschreiben (frei zu formulieren).

Version 022 (2021-12)

Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:

Im Folgenden sind Türsysteme als Elemente für einen beweglichen Raumabschluss beschrieben.

Das Türsystem wird ohne unteren Anschlag ausgeführt.

Die beschriebenen Eigenschaften gelten für das ganze Türsystem (Element), auch wenn dieses in Teilen und zu verschiedenen Zeitpunkten auf die Baustelle geliefert und dort versetzt oder montiert wird.

1. Prüfwerte:

Prüfwerte für Wärme- und Schallschutz beziehen sich immer auf einflügelige Türsysteme mit allseitiger Dichtung.

Schalldämmwerte des geprüften Systems sind im bewerteten Schalldämmmaß RW angegeben.

2. Falzausführungen am Türblatt:

2.1 Stumpfe Türen sind ohne Türblattüberschlag und mit ungefälzten Türblättern ausgeführt, die auf der Anschlagseite bündig mit dem Zargenspiegel in der Zarge montiert sind (bei Zargen mit Schattennut auch bündig mit der Wandfläche).

2.2 Gefälzte Türen sind mit Türblattüberschlag und Türblättern mit Einfachfalz ausgeführt.

2.2.1 Doppelfalztüren werden mit Überschlag und einem zweifach gefälzten Türblatt und mit zwei Dichtungsebenen ausgeführt.

2.2.2 Dünnfalztüren sind Stahltüren mit einem außenliegenden dünnen Überschlag (Blechumbug).

Die beschriebene Falzausführung gilt seitlich und oben, unten wird das Türblatt stumpf ausgeführt, mit Ausnahme von Türen mit allseitig umlaufender Zarge.

3. Werkstoffe:

Im Folgenden ist unter Edelstahl korrosionsbeständiger Stahl (z.B. V2A oder V4A) beschrieben.

Verzinkte Oberflächen sind bandverzinkt ausgeführt.

4. Oberlichten (OL):

Oberlichten werden mindestens gemäß den Anforderungen des Türsystems ausgeführt.

Die angegebene Höhe bezieht sich auf das gesamte Türsystem (einschließlich Oberlichte).

5. Einkalkulierte Leistungen:

5.1 Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert:

Systemabhängige Absenkabdichtungen bei Ausführungen bei z.B. Schall- und Rauchschutzanforderungen sind in die Einheitspreise einkalkuliert.

Der Auftragnehmer weist auf Verlangen des Auftraggebers die Erfüllung der beschriebenen Anforderungen oder der Eigenschaften des Türsystems nach.

Alle Einheitspreise gelten ohne Unterschied, ob Links- oder Rechtsausführung.

5.2 Leistungserklärung:

Eine Leistungserklärung ist spätesten zum Zeitpunkt der ersten Anlieferung beizubringen.

6. Beschläge, Schloss und Drücker:

Baubeschläge (z.B. Zylinder und Drücker) und weitere Ausstattungen sind in eigenen Positionen zu beschreiben (frei zu formulieren).

43.02 Innentür m.Stahlzarge/Holztürblatt ohne Feuerschutz
43.02
Innentür m.Stahlzarge/Holztürblatt ohne Feuerschutz
43.72 Türschließer u.Drehtürantriebe f.Vollbautürblatt-Türen
43.72
Türschließer u.Drehtürantriebe f.Vollbautürblatt-Türen
43.90 Regieleistungen
43.90
Regieleistungen