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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Gewerkeübergreifende, allgemeine Baubeschreibung GEWERKEÜBERGREIFENDE, ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG
01 Allgemeiner Bauablauf
Zu Beginn wird die bestehende Lichtkuppel über dem Innenpool rückgebaut und somit eine Öffnung geschaffen, die für die Materialeinbringung ins UG während der Baumaßnahme dienen soll, sowie dem Material-Abtransport bzw. der Schuttentsorgung im Zuge der Abbruchmaßnahmen. Die vorhandene langlochförmige Deckenöffnung wird anschließend teilweise geschlossen, sodass für das neue Oberlicht eine verkleinerte, quadratische Öffnung entsteht. Der Umbau des Oberlichts erfordert eine temporäre Ertüchtigung der Tragkonstruktion im Bereich des Deckenausschnitts, um die Standsicherheit während der Bauphase zu gewährleisten. Hierfür muss die Decke umlaufend um den bestehenden Ausschnitt im Bereich des Innenpool mit einem Stützgerüst abgefangen werden. Die Maße der nutzbaren Einbringöffnung wird ca. 7,00m x 7,00m (l x b) betragen. Die Öffnung ist arbeitstäglich mittels einer temporären, durchtrittssicheren und wasserundurchlässigen Abdeckung morgens zu öffnen und abends wieder zu verschließen. Witterungsbedingt kann es erforderlich werden, die Öffnung mehrfach täglich zu öffnen oder zu schließen. Hierfür steht ein Kran zur Verfügung. Die Öffnung wird zu einem späteren Zeitpunkt mit einem neuen Oberlicht (Glaskubus mit Gründach) überbaut. Ab diesem Zeitpunkt ist der Materialtransport über die Einbringöffnung nicht mehr möglich. Der Materialtransport erfolgt im weiteren Bauablauf über die Andienung im Bereich der Tiefgarage.
Bei den geplanten Abbruch- und Rückbaumaßnahmen handelt es sich im Einzelnen um folgende Leistungen:
- Abbruch Lichtkuppel Schwimmbad
- Abbruch Oberlicht über Ruheraum
- Abbruch tragender Bestandswände (Mauerwerk, Stahlbeton, u.ä.)
- Abbruch nichttragender Bestandswände (Mauerwerk, Stahlbeton, Trockenbau, u.ä.)
- Abbruch Wandbekleidungen (überwiegend Naturstein, Feinsteinzeug, Keramik)
- Abbruch Bodenbekleidungen / Hohlraumboden
- Abbruch Deckenbekleidungen / Abhangdecken
- Rückbau Lüftungs- / Elektroinstallationen, etc.
- Rückbau Bädertechnik
- Rückbau sanitärer Einrichtungsgegenstände
- Rückbau Heizungsinstallationen
- Rückbau im Bereich Spa-Rezeption und Yogaraum
Bei den geplanten Rohbauarbeiten handelt es sich im Einzelnen um folgende Leistungen:
- Anpassungen im Bereich Deckenöffnung Oberlicht
- Herstellung neuer Betonbalken, Schließen der Decke mittels Stahlbaukonstruktion
- Statische Ertüchtigungen, in Form von neuen Stahlunterfangungen und Verstärkung von bestehenden Stahlbeton stützen
- Ergänzung von tragenden Mauerwerkswänden
- Rohbauarbeiten im Bereich neuer Hotpool / Innenpool
- Erstellung des neuen Stahlbeton-Treppenkerns inkl. Auszugschacht
- Erstellung einer neuen Stahlbetondecke im Bereich eines kleineren Oberlichts
- Erstellung der neuen SPA-Rezeption im EG
Bei den geplanten Ausbauarbeiten handelt es sich im Einzelnen um folgende Leistungen:
- Erneuerung des Oberlichts
- Erneuerung der Wand-, Boden- und Deckenbekleidungen
- Erstellung von neuen Trockenbau- und Glastrennwänden
- Erstellung eines neuen Bodenaufbaus inkl. Fliesenbelag
- Erstellung neuer Abhangdecken inkl. Bekleidung (überwiegend Holzlamelle, Akustikputz)
- Einbau neuer Liegekojen und sonstiger Schreinermöbel
- Ergänzung Hot-Pool
- Ergänzung Element Wasserwand
- Ausbau der neuen SPA-Rezeption im EG
- Erneuerung sämtlicher Heizungs-/ Lüftungs- und Sanitärinstalliationen
- Erneuerung sämtlicher Elektroinstallationen und Beleuchtung
- Verschließen und Abdichten der neuen Deckenausschnitte des neuen Treppenhauses inkl. Aufzugskern
02 Ausführungsterminplan
Dem AN wird nach Auftragserteilung vom AG ein detaillierter Ausführungsterinplan übermittelt. Sollte der AN für die Erbringung seiner Leistung von diesem abweichen wollen, so hat er auf Basis der vertraglich vereinbarten Ausführungszeiträume und unter Berücksichtigung des Ausführungsterminplans einen eigenen Firmen- und Gewerke-spezifischen, detaillierten Bauablaufplan zu erstellen. Sofern erforderlich, sind auch die Fertigungs-/Produktionsvorgänge der in der Werkstatt bzw. in den Produktionsstätten des ANs herzustellenden Leistungen aufzuführen. Die Festlegungen des AGs zur gewerkeübergreifenden, baufachlichen Koordination sind zu berücksichtigen. Dieser Plan ist der örtlichen Objektüberwachung innerhalb von 5 Tagen nach Übermittlung des Gesamtbauablaufplans zur Genehmigung und Abstimmung vorzulegen.
Gravierende Auswirkungen auf vertraglich vereinbarte Fristen, oder bei erheblichen Abweichungen vom Ausführungsterminplan des AGs welche im Verantwortungsbereich des ANs liegen, ist der Plan unverzüglich zu überarbeiten zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Der Bauablaufplan des ANs ist stets auf der Baustelle vorzuhalten.
Fristen und Bauablaufplanung:
Allgemein gilt: Im Außenbereich sind die rechtlichen Bestimmungen der Gemeinde zu beachten, siehe hierzu auch "Verordnung zum Schutz vor Immissionen durch Baustellen in der Gemeinde Rottach-Egern, vom 08. Mai 2025."
Ausführungszeiträume:
- KW 02 - KW 11 / 2026: Bauphase 1
- KW 13 - KW 30 / 2026: Bauphase 2
Ab Auftragsvergabe Arbeitsvorbereitung und Werkstattfertigung Regelung der detaillierten Ausführungstermine im zu schließenden Bauvertrag. Zur Ausführung der im nachstehenden Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten ist ausreichend Personal und Gerät bereit zu stellen, die der Parallelität von Ausführungsschritten Rechnung tragen. Der AN hat davon auszugehen, dass die Arbeitszeit auf der Baustelle während der Bauphase 1 jeweils von Montagmorgen bis Freitagabend erforderlich ist.
Bauphase 1 (KW 02/2026 – KW 11/2026):
Montag – Samstag, Regelarbeitszeit: 07:00 - 20:00 Uhr
(Regelarbeitszeit optional: 06:00 - 22:00 Uhr nach Abstimmung)
In KW 12 ist der Baustellenbetrieb komplett eingestellt, es sind keine Arbeiten möglich.
Bauphase 2 (KW 13/2026 – KW 30/2026):
Montag – Freitag: 08:00 – 18:00 Uhr
Samstag: 08:00 – 18:00 Uhr
Ein Zweischichtbetrieb in Bauphase 2 ist ausgeschlossen. Lärmintensive Arbeiten dürfen im Innen- und im Außenbereich, ausschließlich zwischen 09 Uhr und 18 Uhr ausgeführt werden.
Lärmintensive Arbeiten an Samstagen sind nicht gestattet, bzw. ausschließlich nach vorangegangener Absprache und dringlicher Erfordernis.
Ebenfalls muss der AN kapazitär in der Lage sein, eventuell auftretenden Verzug durch Mehrarbeit an den Samstagen, die Bereitstellung von noch mehr Personal und Mehrkapazitäten zu kompensieren.
Ergänzend sind die Angaben aus dem Baulogistikhandbuch bindend.
03 Baubesprechungen/JF /LEAN-Management
Der AN hat zu den Baustellenbesprechungen, die der AG voraussichtlich wöchentlich durchführt, einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden in geeigneten Räumlichkeiten, auf der Baustelle vor Ort statt. Über sämtliche Besprechungen werden von der Objektüberwachung Protokolle erstellt und nur diese haben Gültigkeit. Eventuelle Einwände müssen vom AN innerhalb einer Woche nach Versand des Protokolls schriftlich erfolgen oder sind vom AN spätestens in der nächstfolgenden Sitzung geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Inhalt des Protokolls als anerkannt.
Zur Gewährleistung eines reibungslosen Bauablaufs und zur kontinuierlichen Abstimmung der beteiligten Gewerke finden regelmäßige LEAN-Besprechungen statt. Hierzu gehört eine tägliche LEAN-Besprechung mit einer Dauer von etwa 15 Minuten vor Arbeitsbeginn sowie eine wöchentliche LEAN-Besprechung mit einer Dauer von etwa einer Stunde, die im Anschluss an die reguläre Baubesprechung durchgeführt wird. Die Teilnahme an diesen Besprechungen ist verbindlich.
04 Bautagesberichte
Der AN hat Bautagesberichte zu führen und dem AG spätestens wöchentlich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sind. Die ausgeführten Leistungen sind zu verorten.
Hierzu gehören u.a.:
Personal-, ggf. Nachunternehmer- und Geräteeinsatz Materiallieferungen Arbeitsleistungen, Arbeitsfortschritt besondere Vorkommnisse (Begehungen, Unfälle, Schadensfälle, Behinderungen) Klimadaten: Temperatur und Witterung Anweisungen durch die Bauleitung bzw. den Bauherrn Abweichungen vom Leistungsverzeichnis bzw. Werkplan, Arbeiten nach Aufwand.
05 Vertreter des AN auf der Baustelle
Damit den Anweisungen der Bauleitung und des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators zur Aufrechterhaltung der Sicherheit auf der Baustelle und zum Schutz von Leib und Leben unverzüglich Folge geleistet werden kann, ist der AN verpflichtet, nur Vorarbeiter einzusetzen, die der deutschen Sprache mächtig sind.
06 Herstellen von Zeichnungen und Vorlage von Unterlagen
Zeichnungen, Berechnungen oder andere Unterlagen, die der AN nach Vertrag, Technischen Vertragsbedingungen oder als Nebenleistung nach VOB zu beschaffen hat, sind in deutscher Sprache auf Grundlage der Planung anzufertigen. Die Unterlagen haben alle Angaben zu enthalten, die zur fachtechnischen Prüfung und zur Beurteilung der Übereinstimmung mit dem Leistungsverzeichnis und dem Projekt erforderlich sind. Die Plan- und Unterlagenvorlage des ANs hat in Abstimmung mit der Bauüberwachung des AGs und dem Architekten so rechtzeitig zu erfolgen, dass die vertraglich vereinbarten Ausführungstermine unter Berücksichtigung der Unterlagenprüfung, der Materialdisponierung und Vorfertigung nicht gefährdet werden. Neben der durch den AN vorzulegenden Werk- und Montageplanung sind zeitgleich sämtliche Datenblätter der zum Einsatz kommenden Materialien inkl. der zugehörigen CE-Nachweise und Verwendbarkeitsnachweise (z.B. allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis, allgemeine Bauartgenehmigung, allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, Europäisch Technische Bewertung) vorzulegen. Diese Vorlage ist nicht Bestandteil der in separater Position beschriebenen Dokumentation, sondern dient dem Nachweis der Übereinstimmung mit den geforderten Eigenschaften und ist in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Für die Dokumentation sind sämtliche Unterlagen erneut vorzulegen. Sämtliche vorgenannten Unterlagen als auch die Aufmaß-Unterlagen des ANs sind sowohl 1-fach in Papierform als auch digital vorzulegen.
07 Übergabe von Ausführungszeichnungen
Die Übermittlung von Ausführungszeichnungen des AGs erfolgt ausschließlich digital. Benötigte Papierausfertigungen und Vervielfältigungen hat der AN auf eigene Kosten vorzunehmen. Ab dem Stand "Frei Baustelle" ist hierbei von max. 5 Planfortschreibungen (Index A - E) der Planunterlagen auszugehen.
08 Vorhaltekosten
Vorhaltekosten verstehen sich inkl. der Mietkosten, der Kosten für Abschreibung und Verzinsung sowie der Kosten, die durch Unterhalts-, Instandhaltungs-, Reparatur- und Wartungsarbeiten des normalen Gebrauchs entstehen.
09 Urkalkulation
Der Bieter hat dem AG 10 Werktage nach Auftragsvergabe die Urkalkulation sowie die Mengen- und Massenermittlung in einem geschlossenen Umschlag zu übergeben. Die Urkalkulation muss die Zusammensetzung der Positionspreise in ihren Teilansätzen und sämtlichen Preisbestandteilen vollständig erkennen lassen, d.h. die eindeutige Ermittlung der Materialbestandteile, der Verarbeitungskosten, der Werkstatt- und Montagekosten einschließlich Geräte- und Maschinenkosten sowie etwaiger Fremdleistungen. Auf separater Anlage zur Urkalkulation sind die Baustellengemeinkosten mit sämtlichen Bestandteilen und deren Kostenansätzen aufzustellen und beizulegen. Ebenso sind die Baustelleneinrichtungskosten mit sämtlichen darin kalkulierten Bestandteilen und deren Kostenansätzen aufzustellen und beizulegen.
10 Vegetation
Auf dem Baugrundstück, bzw. daran angrenzend vorhandene, schützenswerte Bäume sind mit einem Baumschutzzaun zu versehen. Vegetationsflächen werden durch geeignete Maßnahmen geschützt. Vor Aufnahme der Arbeiten wird gemeinsam mit dem AN eine Bestandsaufnahme durchgeführt. Bei Schäden an Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen ist, soweit diese durch den AN zu vertreten sind, Schadensersatz zu leisten. Die Höhe des Schadensersatzes bemisst sich nach dem einschlägigen und gerichtlich anerkannten Sachwertverfahren für Bäume, Sträucher und Hecken, Obstgehölzen und Reben (Methode Koch).
Gewerkeübergreifende, allgemeine Baubeschreibung
01 ARBEITSVORBEREITUNG UND DOKUMENTATION
01
ARBEITSVORBEREITUNG UND DOKUMENTATION
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Dokumentation
01.02
Dokumentation
01.03 Technische Bearbeitung
01.03
Technische Bearbeitung
01.04 Muster
01.04
Muster
02 TROCKENBAUWÄNDE, VORSATZSCHALEN UND SCHACHTWÄNDE
02
TROCKENBAUWÄNDE, VORSATZSCHALEN UND SCHACHTWÄNDE
02.04 Wandbekleidung, Holzlamellen
02.04
Wandbekleidung, Holzlamellen
02.05 Wandbekleidung Holzlamelle, Ausschnitte / Sonstiges
02.05
Wandbekleidung Holzlamelle, Ausschnitte / Sonstiges
05 SPANNDECKEN
05
SPANNDECKEN
05.01 Spanndecke, Typ 1
05.01
Spanndecke, Typ 1
06 HOLZLAMELLENDECKEN
06
HOLZLAMELLENDECKEN
06.01 Deckensystem, Holzlamellen
06.01
Deckensystem, Holzlamellen
06.02 Holzlamellendecke, Ausschnitte / Sonstiges
06.02
Holzlamellendecke, Ausschnitte / Sonstiges
06.03 Holzlamellendecke sonstiges
06.03
Holzlamellendecke sonstiges
08 TÜREN
08
TÜREN
Vorbemerkung Türen VORBEMERKUNG TÜREN
Angaben zur Leistungsbeschreibung
Grundlage des Angebots sind die Planungsunterlagen, die Türliste sowie die Leistungsbeschreibung der Architekten. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit der Vergabestelle zu klären. Maßangaben in Leistungstexten beziehen sich grundsätzlich auf das Baurichtmaß (BRM) soweit nicht anderweitig bezeichnet.
Technische Bearbeitung
Es obliegt dem Auftragnehmer (AN) nach den Vorgaben und Bedingungen alle ausgeschriebenen Bauteile und -elemente insgesamt und im Detail zu planen. Hierzu hat der AN alle erforderlichen Werkstattzeichnungen in geeignetem Maßstab (M 1:100 bis M 1:5) zu erstellen und dem Architekten rechtzeitig und entsprechend seiner Bauablaufplanung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Mit der Fertigung darf erst begonnen werden, wenn die Freigabe für die endgültigen Werk- und Detailzeichnungen erfolgt ist und die Prüfungen und Musterstücke zufriedenstellende Ergebnisse gezeigt haben
Nachweise und Prüfungen
Die Anforderungen an Brandschutz, Rauchschutz, Schallschutz, Nassraumeignung und Klimaklassen sowie die Dimensionierung der Bauteile und -stoffe auf Basis der angegebenen Lastannahmen sind vom AN durch bauaufsichtliche Prüfzeugnisse, bauaufsichtliche Zulassungen oder objektbezogene Prüfberichte eines staatlich anerkanntenen Instituts oder dergleichen nachzuweisen.
Die geforderten Schalldämmmaße sind im eingebauten Zustand vom AN im Rahmen von 3 Messungen nach Auswahl des AG nachzuweisen. Bei Unterschreitung werden die Messungen nach Erfordernis erweitert bzw. wiederholt.
Sollten die Anforderung trotz Nachmessung und Nachbesserung nicht erfüllt werden, so sind die entsprechenden Elemente gegen höherwertige Elemente auszutauschen. Sämtliche hiermit verbundenen Kosten trägt der AN.
Zustimmung im Einzelfall (ZiE)
Ist für eine angebotene Konstruktion keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vorhanden, so obliegt es dem AN Einzelzulassungen unter Beachtung der ihm überlassenen Auflagen zu erwirken. Sämtliche hiermit verbundenen Aufwendungen sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen.
Frist zur Vorlage aller geforderten Nachweise, Prüfungen und Unterlagen:
Mit Vorlage der Werkstattplanung
BAUPHYSIKALISCHE ANFORDERUNGEN
Brand- und Rauchschutz
Die Anforderungen an Brandschutz nach DIN 4102 und/oder Rauchschutz nach DIN 18095 sind den vorliegenden Unterlagen zu entnehmen. Es kommen feuerhemmende (T30/T30RS) Tür- und Verglasungselemente nach DIN 4102 zum Einsatz. Diese werden wahlweise um eine Rauchschutzfunktion nach DIN 18095 u.a. mittels absenkbarer Bodendichtung ergänzt.
Schallschutz
Die Anforderungen an den Schallschutz nach DIN 4109 sind den Unterlagen zu entnehmen.
Korrosionsschutz
Sämtliche Elemente mit Anforderung an den Korrosionsschutz, mindestens C4 lang/hoch.
ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
Bauanschlüsse
Es obliegt dem AN die Anschlüsse der nachfolgend beschriebenen Leistungen zum Baukörper hin entsprechend der Anforderungen der allgemein bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse bzw. der allgemein bauaufsichtlichen Zulassungen herzustellen. Die Befestigung der Tür- und Verglasungselemente hat unter Berücksichtigung des Befestigungsuntergrundes und den Richtlinien des Systemherstellers mit zugelassenen, korrosionsgeschützen Befestigungsmitteln (Schrauben, Dübeln, Ankern, etc.) zu erfolgen, Korrosionsklasse mindestens C4 lang/hoch.
Die Abdichtung der Fuge zwischen Baukörper und Tür-, bzw. Verglasungselementen hat entsprechend der Anforderungen der allgemein bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse bzw. der allgemein bauaufsichtlichen Zulassungen zu erfolgen. Sichtbar bleibende Verfugungen sind mittels farbbeständiger Fugenmasse auf Acrylat-Dispersion-Basis auszuführen. Farbton nach Angabe Architekt.
Soweit aus Brand-, Rauch- oder Schallschutz keine weitergehenden/abweichenden Anforderungen gestellt werden, sind die Hohlräume zwischen (Tür-)Zarge und Wand umlaufend, vollvolumig mit Mineralwolle, nichtbrennbar A1, Schmelzpunkt > 1000° C auszustopfen.
Sämtliche hierin beschriebenen Leistungen verstehen sich als Nebenleistung. Entstehende Aufwendungen sind bei der Ermittlung der Einheitspreise der entsprechenden Positionen zu berücksichtigen.
BAUABLAUF
Bauablauf
Die Zargenmontage (inkl. Seitenfenster und/oder Oberlichter) und die Montage der Türflügel hat zur Vermeidung von Beschädigungen ggf. zeitlich voneinander unabhängig zu erfolgen. Zwischen diesen beiden Arbeitsschritten ist eine Arbeitsunterbrechung einzukalkulieren.
LEITUNGSFÜHRUNG / SCHNITTSTELLEN
Leitungsführung
Sämtliche Leitungen sind grundsätzlich innerhalb der Profilhohlräume zu führen. Eine offene Führung ist nicht zulässig. Die Einbauanleitung des Herstellers ist zu berücksichtigen. Angaben zu erforderlichen Leitungslängen verstehen sich ab Austrittspunkt der Leitung aus dem Profil des (Tür-) Elements.
Das Heranführen sämtlicher erforderlicher Leitungen bis zur Übergabestelle und das Anklemmen der Leitungen an die hierfür vorgesehenen Übergabepunkte (Klemmdosen) ist Sache des AN.
Die Leistung beinhaltet das Herstellen sämtlicher erforderlicher Bohrungen. Bei der Leitungsführung, insbesondere bei der Durchdringung von Bauteilen mit Anforderungen an den baulichen Brandschutz, ist die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) in Ihrer jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen.
Schnittstellen
Als Übergabestelle gilt grundsätzlich die bauseitige Aufputz-Klemmdose im Deckenhohlraum der Unterdecke, Zugänglichkeit über Revisionsöffnung, Abmessungen mindestens 400 x 400 mm, erforderliche Leitungslänge ca. 5 m.
Folgende Schnittstellen werden dem AN, soweit zutreffend, zur Verfügung gestellt:
Energieversorgung 230 V AC (Wechselstrom) 50/60 Hz, Anschluss an bauseitige Klemmdose an Übergabestelle.
Externe bauseitige Auslöseeinrichtungen (z.B. Taster, Smart-Relais der Schließanlage, etc.)
Anschluss an bauseitige Klemmdose an Übergabestelle.
KONSTRUKTIONS- / SYSTEMBESCHREIBUNG
Türelemente, Verglasungen
Holz-Türelemente
- Rauchschutz nach DIN 18095 (mit allgemeinem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis)
- Feuerhemmend (T30) nach DIN 4102 (mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung)
- Schallschutz nach DIN 4109
- Feuchtraumeignung nach RAL RG 426-3
Beschläge
Es dürfen nur geprüfte, zum System gehörende bzw. die im Prüf- oder Zulassungsbescheid ausgewiesenen Beschläge eingesetzt werden.
Abmessungen (Baurichtmaße, Wandstärke, Maulweite, etc.) und Befestigungsuntergrund gemäß Unterlagen.
Zargen
Stahlzargen, Blechdicke 2,0 mm, mit 3- seitig umlaufender Spezialdichtung, als Stahlumfassungszarge zum nachträglichen Einbau (2-teilig), Sicke = 15 mm
Verbindung von Eck- und Gegenzarge muss verdeckt in der Nut des Dichtungsgummis im Falz verschraubt sein.
Edelstahlzargen, Blechdicke 2,0 mm, Oberfläche geschliffen Korn 240, mit 3-seitig umlaufender Spezialdichtung, als Umfassungszarge zum nachträglichen Einbau (2-teilig), Sicke = 15 mm
Verbindung von Eck- und Gegenzarge muss verdeckt in der Nut des Dichtungsgummis im Falz verschraubt sein.
Aluminiumzargen, Blechdicke 2,0 mm, mit 3-seitig umlaufender Spezialdichtung, als Umfassungszarge zum nachträglichen Einbau (2-teilig), Sicke = 15 mm
Verbindung von Eck- und Gegenzarge muss verdeckt in der Nut des Dichtungsgummis im Falz verschraubt sein.
Sämtliche Zargen pulverbeschichtet nach Angabe Architekt
(Hersteller / Produkt: Tiger Surface Solutions, oder gleichwertig)
Türblatt
Einschlag stumpf oder stumpf mit Leibungsfalz (entsprechend Brand- und/oder Schallschutzanforderung),Türblatt gemäß Feuchtraum- / Nassraumanforderung, Klimaklasse 2(c) / III nach DIN EN 12219, Beanspruchungsgruppe 4 nach DIN EN 1192, Türblattdicke ca. 50 mm, bzw. ca. 70 mm mit zwei Dichtungsebenen mit absenkbarer Bodendichtung als Konsequenz aus Rauch- und / oder Schallschutz-, oder sonstigen Anforderungen.
Beschläge und Türtechnik
Zubehörteile wie Zylinder-Rosetten, Drückerstifte, Befestigungszubehör etc. werden in den Leistungstexten nicht besonders erwähnt; diese Zubehörteile sind jedoch in jedem Fall mitzuliefern und einzubauen.
Ausstattung der Türen
gemäß der beigefügten Türliste.
BETÄTIGUNGEN
Konstruktionsbeschreibung
Türdrücker mit Rosetten - festdrehbar gelagert in einer Ausgleichslagerung zum Ausgleich von Montage- und Fertigungstoleranzen im Gefüge von Türbohrungen, Schloss/Schlosstasche und Beschlag, Konstruktion besonders geeignet für die hohe Beanspruchung an Objekttüren. Ausgleichslagerung mit reibungsarmen teflonbeschichteten Gleitlagerbuchsen für wartungsfreie und nachhaltige Dauerfunktion. Wahlweise als Drückergarnitur zum Einsatz an Rauch- und/oder Brandschutztüren gem. DIN 18095 bzw. DIN 4102. Feuerbeständigkeit nach DIN 18273 einschl. Übereinstimmungszertifikat MPA Dortmund.
Türdrückergarnitur - A
(Hersteller / Produkt: FSB Rahmentürdrücker 1268 - Rosette oval, oder gleichwertig)
Material Bronze, Oberfläche Dunkel patiniert, matt
Drückerart: Verkröpfter Türdrücker
Türdrückerausführung Standard
Dekor Rosette
Dekorform Oval
Richtung Neutral
Vierkantstift – 8 mm
Türdrückergarnitur - B
(Hersteller / Produkt: FSB – Vollblatttürdrücker 1045 – Rosette rund, oder gleichwertig)
Lagerungstechnologie FSB AGL
Verriegelbar Ja/Nein
Montageart Aufliegend
Garniturenart Badgarnitur / Drückergarnitur > nach Einsatzort
Lochung Profilzylinder
Vierkantstift 8 mm
Material Bronze
Oberfläche Dunkel patiniert, matt
Dekor Rosette
Dekorform Rund
Stiftart Vollstift
Drücker ausgeführt als zweiteiliger Kompaktbeschlag bestehend aus Stift- und Lochteil zur Fehlerreduktion bei der Montage. Optimale Ableitung der auftretenden Kräfte ins Türblatt durch formschlüssige Verbindung von Stift- und Lochteil. Drückerverbindung mit fest montiertem 8 mm Stabilstift bzw. 9 mm Stabilstift bei Ausführung als Feuerschutzbeschlag. Hochhaltemechanismus ausgeführt für waagerechte / 0°-Stellung des Türdrückers.
Die Mindestanforderungen der DIN EN 1906 Benutzungskategorie Klasse 4 und der DIN 18255 mit Drückerführung Durchmesser 17,85 mm und Führungslager 8 mm lang werden wesentlich überschritten.
Bänder
Die Anordnung der Türbänder ist unter Berücksichtigung der Lastannahmen - unter Einbeziehung sämlicher Ein- und Anbauteile - sowie nach den Richtlinien des Systemherstellers vorzusehen. Es sind grundsätzlich mindestens 3 Bänder je Öffnungsflügel einzubauen.
Oberflächen gem. Türliste
Bänder für Holz-Türelemente
Es sind Dreirollenbänder, Länge ca. 160 mm, Bandunterkonstruktion 3-dimensional
verstellbar, aus nichtrostendem Stahl zu verwenden (Schwimmbadatmosphäre).
Schlösser/Schlosskombinationen
Es sind systemkonforme Schlösser und Zubehörteile einzusetzen. Die Stulp- und Schließbleche der einzusetzenden Schlösser bzw. Schlosskombinationen müssen aus nichtrostendem Stahl bestehen.
Beschreibung der Schlösser bzw. Schlosskombinationen nach Schließfunktion.
Einbausituation und Anforderungen an den Brand- und/oder Rauchschutz sind den Unterlagen zu entnehmen.
Der Einbau der Schlösser bzw. Schloßkombinationen schließt ebenso die entsprechende Vorrichtung des Türelements mit ein.
Schlösser/Schlosskombinationen
gemäß Türliste
2-Flügelige Türen: Standflügel mit Treibriegel und Bodenhülse.
Türschließer(-systeme) und Feststellanlagen
Sämtliche nachfolgend beschriebenen Türschließer (-systeme) und Feststellanlagen - ausgenommen Modelle mit mech. Festellung - müssen für die Montage an Feuer- und Rauchschutztüren vorgesehen sein und haben den Anforderungen und Prüfverfahren für Schlösser und Baubeschläge nachfolgender Normen zu entsprechen:
- DIN EN 1154 - Türschließmittel mit kontrolliertem Schließablauf
- DIN EN 1155 - Elektrisch betriebene Feststellvorrichtungen für Drehflügeltüren
- DIN EN 1158 - Schließfolgeregler
Hinweis:
Richtlinie des DIBt beachten. Die Leistung umfasst auch die Abnahmeprüfung der Feststellanlage und das dauerhafte Anbringen des Zulassungsschildes.
Obentürschließer
mit Gleitschiene mit integrierter Öffnungsbegrenzung, gedämpft von vorn einstellbare Schließkraft, Schließgeschwindigkeit, Öffnungsdämpfung und Endschlag, mit optischer Größenanzeige, Schließkraft EN 2-6, Türflügelbreite bis 1.400 mm, Türblatt-/Kopfmontage auf Band- und Bandgegenseite, mit Montageplatte.
Obentürschließer für 2-flügelige Türen
Obentürschließer für 2-flg. Türen mit integrierter unsichtbarer Schließfolgeregelung, mit Gleitschiene mit integrierter Öffnungsbegrenzung, gedämpft von vorn einstellbare Schließkraft, Schließgeschwindigkeit, Öffnungsdämpfung und
Endschlag, mit optischer Größenanzeige, Schließkraft EN 2-6, Türflügelbreite bis 1.400 mm, Türblatt-/Kopfmontage auf Band- und Bandgegenseite, mit Montageplatte
Zutrittskontrolle, Elektromechanische Schließanlage
Die Komponenten der elektromechanischen Schließanlage, bzw. des digitalen Schließsystems, sowie der Zutrittskontrolle werden seitens des Gewerks Elektrotechnik ausgeführt.
Die Türen mit entsprechenden Ausstattungshinweisen sind für den jeweiligen Ausstattungzweck seitens der Türtechnik vorzurichten und die zu verwendenden Bauteile wie Schlösser, u.Ä. müssen die vorgesehenen Funktionen ermöglichen. Dies ist bei der Wahl der Bauteile der Türtechnik und in der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen.
Die hier gemachten Ausstattungshinweise definieren die jeweiligen Vorrichtungserfordernisse. Das seitens des Bauherrn bereits in Betrieb befindliche Schließsystem ist zu erweitern.
Sonstiges
Türstopper aus nichtrostendem Stahl gebürstet, Gummipuffer schwarz
wahlweise Boden- oder Wandtürstopper
Vorbemerkung Türen
08.01 Türen - Typ 1 / Tapetentüren
08.01
Türen - Typ 1 / Tapetentüren
08.02 Türen - Typ 2 / Stahlblechtüren
08.02
Türen - Typ 2 / Stahlblechtüren
08.03 Türen - Typ 3 / Holztüren
08.03
Türen - Typ 3 / Holztüren
08.04 Türen - Typ 4 / Rohrrahmentüren
08.04
Türen - Typ 4 / Rohrrahmentüren
08.05 Türen - Sonstiges
08.05
Türen - Sonstiges
10 LEISTUNGEN GEGEN NACHWEIS
10
LEISTUNGEN GEGEN NACHWEIS
10.01 Arbeitskräfte
10.01
Arbeitskräfte