Dachdeckerarbeiten
Zelinka Immobilienverwaltung, Chiemgaustraße 3, 83233 Bernau am Chiemsee
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Die Bauherrenschaft der Wolfgang Zelinka Immobilienverwaltung plant den Neubau eines Lager- und Produktionsgebäudes mit integrierten Büro und Sozialräumen in der Chiemgaustraße 3 in 83223 Bernau (Bayern). Die Firma Haas Fertigbau wurde als Generalunternehmer mit der Ausführung der Baumaßnahme beauftrag. Die Baugenehmigung liegt mit Datum vom 22. Dezember 2025 vor. Das Bauvorhaben besteht aus einem zweistöckigen Bürogebäuden sowie einer angeschlossenen Lagerhalle und zwei Verbindungsbauten an die Bestandsgebäude. Bürogebäude: Das Gebäude wird in Holzständerbauweise errichtet. Die Außenwände im Bereich der Sozialräume werden in Holztafelbauweise (Fertigbau) in geputzter Ausführung (Vollwärmeschutz) ausgeführt. Innenwandseitig werden die Holzständerwände einlagig mit Gipskarton beplankt und Malerfertig gespachtelt (Q2) Im Bereich der Lagerhalle kommen Blech-Sandwichpaneele zur Ausführung. Die Geschossdecken werden zum Teil aus Stahlbeton und zum Teil als sichtbare Holzstapeldecke ausgeführt. Abmessungen: Länge:  ca. 40,46 m Breite:  ca. 16,90 m Höhe:  ca. 7,65 m Raumhöhen: Rohbauhöhe EG:  ca. 3,54m lichte Höhe 1.OG:  ca. 3,54 m Gründung: Zur Ausführung kommt eine Sondergründung mittels Rüttelstopfverdichtung. Umlaufend kommten Stb Frostschürzen zur Ausführung welcher auf OK +30cm FFB ausgeführt werden. Zur statischen Ableitung der Kräfte kommen Stb. Fertigteilstützen zur Ausführung. Anschließend wird eine schwimmende oberflächenfertige Bodenplatte eingebracht. Bauteile Oberbau: Außenwand/Fassade: HAAS Thermoprotect Wand: 200 mm Holzständer 100 mm EPS als Putzträger Putzstruktur Korn 3 mm, weiß Wandüberstand ca. 4,0 cm Innenbekleidung der Außenwände mit Gipskartonplatten, malerfertig verspachtelt, Q2 In Teilbereichen der Fassade kommt eine waagerechte aufgesetzte Holzschalung zur Ausführung. Innenwand: Metallständerwände als Innenwand zweilagig beplankt; 75 mm C-Profil mit 2 x 2 Lagen 12,5 mm Gipskarton beplankt und 60 mm TWP 1 Dämmung, malerfertig verspachtelt, Q2 Metallständerwände als Vorsatzwand 75 mm C-Profil mit 2 Lagen 12,5 mm Gipskarton beplankt und 60 mm TWP 1 Dämmung, malerfertig verspachtelt, Q2 Decken: Zwischendecke Gewerbebereich: Stb. Filigrandecke Nutzlast bis 2,00 kN/m² Dachkonstruktion und Aufbau: BSH Leimholzbinder Die Dacheindeckung erfolgt mittels eines 2-schaligen Blechdaches bestehend aus einer Stahltrapeztragschale einer zwischenliegender Steinwolldämmung und einer Gleit-Falzprofildacheindeckung. Dachaufbau Flachdach Verbindungsbauten: Folienflachdach über dem BSH-bzw. Stb. Dach, von unten nach oben wie folgt diffusionsdichte Schicht Wärmedämmung MiWo, i.M. ca. 130 bzw. 140mm stark als 2- lagige Gefällekeildämmung Dachhaut: FPO-Folie 1,8 mm Farbton nach Herstellerliste inkl. Dachdurchführungen und Absturzsicherung (Seilsystem) Entwässerung mittels Attikagullys. Hallenkonstruktionen: Die statische Tragkonstruktion besteht im Wesentlichen aus eine BSH Leimholzkonstruktion, welche auf einem umlaufenden Betonsockel verbaut wird. Zur statischen Aussteifung kommen Stb. Fertigteilstützen zur Ausführung. Die Hallen werden mittels einer verdeckt befestigten Blechsandwichfassede mit 120mm Kerndämmung verkleidet. Bauzeit: Der Oberbau soll ab Juli 2026 realisiert werden. Die geplante Bauzeit beträgt ca. 6 Monate. Der Gesamtfertigstellung ist für ca. Januar 2027 geplant. Allgemeines: Die Baustellenzufahrt erfolgt über die A8 Ausfahrt 107 Felden. Von der Autobahn abkommend kann am Kreisel drekt in die Zielstraße Chiemseestraße abgefahren werden. Nach ca. 700m rechts in die Zielstraße zur Baustelle abbiegen. Die Baustelle befindet sich dann auf der linken Seite. Der Bieter hat sich über die Zugänglichkeit des Grundstückes persönlich oder via (Google Maps) zu informieren. Notwendige Straßensperrungen für Materialanlieferungen o.Ä. sind frühzeitig mit der AG abzustimmen. Nachforderungen aus Unkenntnis der Örtlichkeit für Transport-Mehrkosten o.Ä. können nicht anerkannt werden. Alle eventuell daraus resultierenden Schwierigkeiten für Transport und Einbau der Materialien sind in die Einheitspreise einzurechnen. Der Bieter erklärt mit Abgabe seines Angebotes, dass er sich über alle örtlichen Gegebenheiten informiert hat, sich mit den spezifischen Anforderungen über Anlieferprobleme o.Ä. auseinandergesetzt hat und ggf. erforderliche Leistungen hierfür in den Einheitspreisen berücksichtigt hat. Der AG wird sich bemühen, einen möglichst homogenen Arbeitsablauf zu gewährleisten. Es kann trotzdem zu notwendige Montageunterbrechungen aufgrund von Abhängigkeiten zu anderen Gewerken, insbesondere der haustechnischen Gewerke oder aufgrund von während der Baumaßnahme vorgefundenen Änderungen der technischen Grundlagen kommen. Daraus anfallende Kosten sind frühzeitig anzumelden. Für Planung, Konstruktion und Bauausführung kommen die einschlägigen Fachregeln und Normen zur Anwendung. Die Richtlinien der Hersteller sind verbindlich, sofern sie den DIN-Vorschriften nicht widersprechen. Der AN hat dem AG spätestens im Zuge der Schlussrechnung sämtliche Unterlagen der erforderlichen Dokumentation (wie Fachunternehmererklärung, Datenblätter etc.) zur Weiterleitung an die Bauherrenschaft zu übermitteln. Die Firma Haas nimmt sich vor falls diese zum Tag der eingegangenen Schlussrechnung nicht vorliegt einen Einbehalt von bis zu 20% auf die offene Schlussrechnung einzubehalten. Baustelle: Der AG stellt für die Bauphase ein Fassadengerüst zur Verfügung, welches für die WDVS- sowie Dachdeckerarbeiten verwendet werden kann. Ein WC wird für die Dauer der Arbeiten vorgehalten. Anschlüsse für Strom und Wasser werden ebenfalls zentral vorgehalten. Die Verteilung von dort obliegt den Firmen. Baustrom und Wasser werden den Nachunternehmern kostenlos zur Verfügung gestellt. Während der Bauphase wird das Gebäude mit einem Bauzylinder versperrt, hierzu erhält jeder Nachunternehmer einen Schlüssel. Der AN hat für die sichere Lagerung seiner Materialien und Werkzeuge selbst zu sorgen. Die Baustellenver und -entsorgung ist mit der Bauleitung abzustimmen und von ihr genehmigen zu lassen. Jede Firma hat für die eigene individuelle Baustelleneinrichtung einschl. der erforderlichen Geräte, Arbeitseinrichtungen, Hebezeuge, Gerüste, Arbeitsschutzmaßnahmen, Beleuchtung, Umkleidemöglichkeit usw. zu sorgen - sofern diese Leistungen nicht extra im vorliegenden LV erfasst sind. Sämtliche Materialanlieferungen durch den AN sind vorab mit dem AG abzustimmen um evtl. Standzeiten der LKW´s oder ähnliches zu vermeiden. Daraus entstandene Mehrkosten können dem AG nicht weitergeleitet werden. Auf der Baustelle sind beschränkte Lagerflächen vorhanden. Diese können nach vorheriger Abstimmung mit der Bauherrenschaft sowie der Bau- und Projektleitung genutzt werden. Der AN hat selbst dafür zu sorgen, dass seine Materialen zu den erforderlichen Räumen/Flächen transportiert, verhoben und gelagert werden. Vor Baustellenbeginn hat der AN dem AG einen Ersthelfer zu benennen, welcher im Ernstfall für die erste Versorgung bei Arbeitsunfällen zuständig ist. Während des geplanten Bauablaufes werden regelmäßige Jour fixes abgehalten. Hierzu wird gebeten, dass ein Vertreter des AN anwesend ist. Des Weiteren muss sich der AN vor Ausführung der Tätigkeit mit dem Bauleiter abstimmen, um einen reibungslosen Bauablauf und ein Ineinandergreifen der Gewerke zu gewährleisten. Der AN hat sicherzustellen, dass bei der Durchführung der Leistungen stets mindestens ein Mitarbeiter die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht, sodass etwaige Anweisungen des AG verstanden und umgesetzt werden können. Aller anfallender Bauschutt und Restmaterialien für die Leistungen des AN sind den gesetzlichen Vorschriften entsprechend zu entsorgen und die Kosten in die Einheitspreise einzurechnen, ebenfalls die Kosten für den Schutz angrenzender Bauteile. Ein Entsorgungsnachweis ist auf Verlangen des AG beizubringen. Der AN hat nach Fertigstellung seiner Arbeiten sämtliche Restmaterialien von der Baustelle zu entsorgen. Anlagen: - - - - -
Die Bauherrenschaft der Wolfgang Zelinka
1. Auftraggeber AG = Haas Fertigbau GmbH, Industriestraße 8, 84326, Falkenberg (nachfolgend AG genannt) 2. Vertragsgrundlage Maßgebend für die Vergabe sowie für Art und Umfang der auszuführenden Leistungen und Lieferungen sowie für die ordnungsgemäße Abwicklung des Auftrags sind in der angegebenen Reihenfolge: 2.1. das Auftragsschreiben des AG mit Verhandlungsprotokoll, wenn ein Verhandlungsprotokoll angefertigt wurde 2.2. diese Allgemeinen Vergabe- und Auftragsbedingungen (AVAB), 2.3. das Leistungsverzeichnis/ Angebot, und die diesem zugrunde liegenden Zeichnungen, Muster, Vorschriften und Vorbemerkungen 2.4. die beigefügten Vertragsbedingungen des Bauherrn einschl. der Baugenehmigungsunterlagen, 2.5. die VOB/C; VOB Teil C in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung, sonstige einschlägige DIN-Vorschriften und öffentlich-rechtliche Vorschriften, die Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils neuesten Fassung, wobei auch evtl. Änderungen während der Vertragsdurchführung zu beachten sind. 2.6. Der AN versichert gegenüber dem AG, dass ausländische Arbeitskräfte auf der vertragsgegenständlichen Baustelle seinerseits nur dann zum Einsatz kommen, wenn die dafür zu jedem Zeitpunkt der Vertragsabwicklung auferlegten Gesetze der Bundesrepublik Deutschland beachtet und eingehalten werden. Bei Verstoß des AN gegen die vor oder während der Auftragsdurchführung gültigen oder geänderten Gesetze stellt der AN den AG von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. 3. Vergabe 3.1. Die Abgabe des Angebotes des AN erfolgt für den AG kostenlos und unverbindlich. 3.2. Ist keine Bindefrist vereinbart, gilt eine Angebotsbindung von 30 Kalendertagen ab Zugang des Angebots beim Auftraggeber. 3.3. Das Angebot hat alle verlangten Preise und Erklärungen zu enthalten, ist mit rechtsverbindlicher Unterschrift, Ort und Datum sowie Firmenstempel zu versehen. 3.4. Nebenangebote für technische Verbesserungen oder preisgünstigere Ausführungen sind erwünscht und mit dem Hauptangebot gesondert gekennzeichnet einzureichen. 3.5. Diese für den AG kostenlose und unverbindliche Leistung ist hinsichtlich Ausführung und Beschaffenheit exakt zu beschreiben, vor allen Dingen dann, wenn die vorgeschlagene Ausführung weder in den DIN-Vorschriften und/oder den Verdingungsunterlagen eine Regelung erfährt. Zeitverkürzungen oder Zeitverzögerungen durch Nebenangebote sind hinsichtlich ihrer Dauer anzugeben, auch bereits ausgeführte Beispiele mit entsprechenden Referenzen. 3.6. Über die örtlichen Verhältnisse der dem Angebot zugrundeliegenden Baustelle, Zu- und Abfahrtswege, vorhandene Gas-, Wasser-, Elektro-, Fernsprech- und Kanalleitungen, Möglichkeiten der Abfallbeseitigung und Lagerungsplätze für Materialien hat sich der AN vor Angebotsabgabe ausreichend zu informieren. 3.7. Der AG ist nicht verpflichtet, das Ausschreibungsergebnis mit den dazugehörigen Unterlagen dem AN zu offenbaren. Der AG ist berechtigt, unter den Anbietern nach seiner Wahl zu vergeben. 4. Vertragspreis 4.1. Die dem Auftrag zugrundeliegenden Preise sind Festpreise. 4.2. Alle Preise einschließlich derer für Stundenlohnarbeiten verstehen sich einschließlich aller Gehalts- und Lohnnebenkosten. 5. Pauschalpreisvereinbarung 5.1. Wird der Auftrag zu einem Pauschalpreis erteilt, so erfolgt die Berechnung ohne Aufmaß der tatsächlich ausgeführten Massen. 5.2. Der AN verpflichtet sich, vor Auftragsannahme die Leistungsbeschreibung (Leistungsverzeichnis, Baubeschreibung, Pläne etc.) auf ihre Vollständigkeit zu prüfen und diese für seinen Pauschalpreis als verbindlich anzuerkennen. 5.3. Kalkulationsirrtümer berechtigen nicht zu einer Änderung des Pauschalpreises. 6. Umfang der Leistungen 6.1. Es gilt die VOB /B § 4 6.2. Abgegolten durch die vereinbarten Preise sind Unterhalt und Schutz der begonnenen oder ausgeführten Leistungen vor Beschädigungen, Diebstahl, Witterungseinflüssen, insbesondere Winterschäden und Grundwasser bis zum Zeitpunkt der Abnahme, die sach- und fachgerechte Herstellung von Bauteilen und Einbauteilen, die dem zeitlichen Ablauf der Baustelle notwendige Stellung von Beschäftigten, Geräten und Gerüsten, soweit diese für die eigenen Arbeiten notwendig sind, auch über 2 m hinaus, und die Vorhaltung von Mannschafts- und Materialunterkünften für die eigenen Mitarbeiter. 6.3. Für die Zuleitung bauseits vorhandener Entnahmestellen zu den einzelnen Arbeitsstätten hat der AN auf seine Kosten zu sorgen. Verbrauchsmengen und Zwischenzählergebühren gehen zu Lasten des AN. 6.4. Über Stromanschluss, Wasseranschluss, Telefon, Sanitäranlagen, Krangebühren oder die Benutzung sonstiger Einrichtungen wird mit dem AN ein gesonderter Vertrag abgeschlossen, der seitens des AN mit Ort, Datum, Firmenstempel und rechtsverbindlicher Unterschrift zu versehen ist, bzw. gilt eine evtl. vereinbarte Regelung gemäß Verhandlungsprotokoll. Bei der Nutzung von Bauwasser und Strom hat ein verantwortungsvoller Umgang zu erfolgen. 6.5. Inhalt dieses Vertrages sind die Leistungen und die vereinbarten Preise für die Mitbenutzung von Einrichtungen des AG während der gesamten Bauzeit bis zum Zeitpunkt der Abnahme durch den Bauherrn, bzw. Fertigstellung der Arbeiten des AN auf der vertragsgegenständlichen Baustelle. 6.6. Das Bauschild richtet sich nach Inhalt, Form und Ausmaßen nach den Vorgaben des Bauherrn. 6.7. Vor Anbringung eines eigenen Bauschildes hat der AN die Genehmigung des AG einzuholen. 6.8. In dem gesamten Gebäude gilt ein absolutes Rauch- und Alkoholverbot 6.9. Bei der Entsorgung in die jeweiligen Container ist auf eine fachgerechte und korrekte Trennung der Abfallstoffe zu achten 6.10. Entstandene Schäden sind der Bau- und Projektleitung unverzüglich zu melden 6.11. Der AN hat bis zur Abnahme seine Leistung vor Beschädigung zu schützen 7. Mehr- oder Minderleistungen 7.1. Mehr- oder Minderkosten durch Änderung des Bauentwurfs, Planungsänderungen oder angeordnete 7.2. Ausführungsänderungen des Bauherrn sind unverzüglich nach Bekanntwerden durch den AN dem AG anzuzeigen. 7.3. Eine evtl. stattzufindende Vergütung auf der Grundlage für die Preisermittlung der vertraglich vereinbarten Leistung (Basis ist die Kalkulation des AN) unter Berücksichtigung der nachgewiesenen Mehr- oder Minderkosten findet im Zuge einer Vereinbarung statt. 8. Ausführungsunterlagen 8.1. Sämtliche zur Auftragsdurchführung notwendigen Unterlagen werden dem AN vom AG in einfacher Ausfertigung zur Verfügung gestellt. 8.2. Gewünschte Mehrfachausfertigungen werden dem AN berechnet. 8.3. Notwendige Details oder Ergänzungen, die der AN zu liefern hat, sind dem AG rechtzeitig zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. 8.4. Der AN hat die ihm für die Ausführung übergebenen Unterlagen nach Erhalt in allen Details, insbesondere hinsichtlich der Maße zu überprüfen und diese, so weit wie möglich, mit der vertragsgegenständlichen Baumaßnahme örtlich zu vergleichen. 8.5. Fehler oder Unstimmigkeiten sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 8.6. Unterlässt der AN eine unverzügliche Mitteilung, so hat er für alle daraus entstehenden Schäden zu haften. 8.7. Hat der AN Bedenken bezüglich der Eignung von Materialien und Ausführungsanweisungen des AG, so hat er diese dem AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 8.8. Der AN ist verpflichtet, dem AG auf dessen schriftliches Verlangen für alle seine Leistungen in die gültigen einschlägigen DIN- Normen, behördlichen Bestimmungen und technischen Richtlinien Einsicht zu gewähren. 8.9. Bemusterungsvorschläge hat der AN dem AG auf dessen Verlangen so frühzeitig vorzulegen, dass eine beiderseitige Klärung rechtzeitig erfolgen kann, ohne den Baufortschritt zu gefährden. Der hierdurch entstehende Aufwand ist mit der vereinbarten Vergütung abgegolten. 8.10. Vor Beginn der Arbeiten, insbesondere vor der Materialbestellung hat der AN die Ausführung seiner Lieferungen und Leistungen gemäß Plänen und Leistungsverzeichnis mit der örtlichen Bauleitung des AG detailliert und rechtzeitig abzusprechen. Daraus resultierende Versäumnisse gehen zu Lasten des AN. 8.11. Der AN ist verpflichtet, für die technischen Gewerke seiner Leistungen Bestandspläne/ -unterlagen anzufertigen und diese nach Fertigstellung der Arbeiten dem AG in digitaler Form zu überlassen. Der Aufwand ist mit den jeweiligen Vertragspreisen abgegolten. Bei Verzögerungen oder Nichtvorlage ist der AG berechtigt, zu Lasten des AN mit der Erstellung der Bestandspläne einen sachlich geeigneten Dritten nach seiner Wahl auf Kosten des AN zu beauftragen. Weitergehende Schadensersatzansprüche des AG bleiben durch die Ersatzbeauftragung unberührt. 9. Bauzustand 9.1. Der AN hat sich vor Beginn seiner Arbeiten vom Zustand der Baustelle und des Baues, sowie über Versorgungsleitungen und sonstigen seinen Arbeitsbereich betreffenden Umständen zu überzeugen und festzustellen, ob er seine Leistungen mangelfrei erbringen kann. Etwaige Einwände und Bedenken sind dem AG schriftlich rechtzeitig vor Beginn der Auftragsausführung anzuzeigen. 9.2. Sind die Vorleistungen anderer Unternehmer, auf die der AN seine Leistungen aufbaut, mangelhaft, so hat der AN dies rechtzeitig schriftlich zu rügen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann zur Haftung des Auftragnehmers führen. 9.3. Der AN ist verpflichtet, sämtliche von ihm stammenden Baureste und Verunreinigungen laufend entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zu beseitigen und die Baustelle während seiner Tätigkeit und nach Beendigung seiner Arbeiten in sauberem Zustand zu halten. Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nach, so hat der AG das Recht, nach zweimaliger vergeblicher schriftlicher Aufforderung mit Terminsetzung die notwendigen Maßnahmen auf Kosten des AN vornehmen zu lassen und von den Abschlagsrechnungen oder der Schlussrechnung einzubehalten. 10. Auftragsdurchführung 10.1. Dem AN obliegt im Rahmen seiner Tätigkeit die Verantwortung für Arbeits- und Gesundheitsschutz. Hierzu hat er alle erforderlichen Anordnungen und Maßnahmen zu treffen sowie die erforderlichen Einrichtungen zu schaffen, die notwendig sind, Arbeits- und Gesundheitsschutz sicherzustellen. Er hat alle gesetzlichen, berufsgenossenschaftlichen sowie projektspezifischen Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, insbesondere die Baustellenverordnungen sowie einen ggf. vorliegenden SiGe-Plan zu beachten. Der AN sorgt für die gesetzlich geforderte sicherheitstechnische Betreuung seiner Leistungserbringung durch eine Sicherheitsfachkraft und weist diese dem AG unaufgefordert nach. Auf Anforderung des AG übergibt der AN dem AG die Gefährdungsanalyse und legt ihm die für Notfälle geplanten Maßnahmen sowie die baustellenspezifischen Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen dar. Der AN hat die Projektleitung des AG unaufgefordert unverzüglich über jegliche Arbeitsunfälle zu informieren. Ebenso steht der AN dafür ein, dass sämtliche seiner Arbeitnehmer, die auf der vertragsgegenständlichen Baustelle eingesetzt werden, die jeweils erforderliche persönliche Schutzausrüstung, mindestens entsprechend den Vorgaben der Baustellen- bzw. Werksordnung, benutzen bzw. tragen. Für den Fall einer von ihm zu vertretenden Zuwiderhandlung gegen die in dieser Ziffer übernommenen Pflichten, verpflichtet sich der AN zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den AG in Höhe von 200,00 _ pro betroffenen Mitarbeiter bzw. pro Regelverstoß. Dem AN obliegt der Nachweis, dass er die Zuwiderhandlung nicht zu vertreten hat. Die Vertragsstrafe wird auf maximal 5 % der Nettoabrechnungssumme begrenzt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Von aus der Nichtbeachtung in Ziffer 10.1 genannter Verpflichtungen herrührenden Ansprüchen Dritter hat der AN den AG freizustellen. 10.2. Die Arbeiten des AN sind im Rahmen der festgelegten Bauzeiten - auch evtl. Zwischentermine - termingerecht auszuführen. Eine Behinderung anderer am vertragsgegenständlichen Bauwerk beschäftigter Unternehmer ist nach Möglichkeit zu vermeiden. 10.3. Der AN verpflichtet sich, seine vertraglich vereinbarte sach- und fachgerechte Leistung so durchzuführen, dass Verzögerungen, Behinderungen oder Unterbrechungen nicht eintreten. Er ist gehalten den Beginn und den Fortgang der ihm übertragenen Arbeiten vorausschauend auf mögliche Behinderungen zu prüfen und diesen Umstand dem AG gegebenenfalls unverzüglich schriftlich, bei Gefahr in Verzug zunächst mündlich oder fernmündlich, anzuzeigen. 10.4. Bei einer evtl. Stilllegung der Baustelle hat der AN alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Erhaltung seiner oder der Leistung Dritter wahrzunehmen. Derartige Vorfälle sind dem AG unverzüglich mit detaillierter Begründung schriftlich mitzuteilen. 10.5. Der AN ist verpflichtet, Mängel an seiner Leistung innerhalb einer vom AG gestellten angemessenen Frist auf seine Kosten fach- und sachgerecht zu beseitigen. Der AG ist verpflichtet, diese Aufforderung schriftlich unter Begründung der Beanstandung(en) dem AN mitzuteilen. Falls der AN einer einmaligen Aufforderung termingerecht nicht nachkommt, ist der AG befugt, eine andere Firma auf Kosten des AN mit der Beseitigung der Mängel zu beauftragen und diese Kosten dem AN gegen Kostennachweis von den Abschlagsrechnungen oder der Schlussrechnung bzw. Rückhalt abzuziehen oder die Ausführungsbürgschaft in Anspruch zu nehmen. 10.6. Der AN verpflichtet sich, einen verantwortlichen und ständig anwesenden deutschsprachigen Vertreter für die vertragsgemäße Ausführung seiner Leistung einzusetzen. Soweit ausgefertigt, siehe auch Verhandlungsprotokoll. Im Falle der Nichtausfertigung eines Verhandlungsprotokolls ist der Name des Vertreters und dessen Stellvertreters spätestens eine Kalenderwoche vor Aufnahme der vertragsgegenständlichen Leistungen dem AG schriftlich mitzuteilen. 10.7. Die personelle Besetzung der vertragsgegenständlichen Baustelle hat der AN mit dem AG spätestens 1 Kalenderwoche vor Beginn der Arbeiten schriftlich festzusetzen, sofern nicht ein Verhandlungsprotokoll zwischen AN und AG ausgefertigt ist. 10.8. Für die vom AN ausgeführten Leistungen trägt der AN die umfassende Verantwortung, insbesondere für die exakte Einhaltung aller einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften. Die Verkehrssicherungspflicht im Rahmen aller Tätigkeiten des AN wird hiermit ausdrücklich auf diesen übertragen. 10.9. Der AN ist für die Unterbringung seines Personals, seiner Geräte, Baustoffe und Bauhilfsstoffe selbst verantwortlich. Dies gilt auch, wenn der AG die Mitbenutzung von Lagerstätten und Räumlichkeiten gestattet. 10.10. Der AN verpflichtet sich, alle seine Leistung betreffenden erforderlichen behördlichen Genehmigungen fristgemäß einzuholen und dem AG im Original vorzulegen. 11. Behinderungen jeglicher Art des AN bei Ausführung seiner Arbeiten auf der vertragsgegenständlichen Baustelle sind dem AG unverzüglich mündlich und unmittelbar anschließend schriftlich unter Angabe des Grundes, des Ortes mit Datum und Uhrzeit zur Prüfung mitzuteilen. 12. Bauleistungsversicherung 12.1. Für das vertragsgegenständliche Bauobjekt wird eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen, in die der AN einbezogen ist. Der AN hat hierfür eine anteilige Prämie von 0,25% seiner Schlussrechnungssumme an den AG zu bezahlen. 12.2. Der AG ist berechtigt, einen Vorschuss in Höhe der voraussichtlichen Prämie vom AN zu fordern bzw. bei den einzelnen Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung einzubehalten. 13. Fristen und Haftung 13.1. Der AG hat verbindliche Zwischen- und Endtermine mit dem Bauherrn vereinbart. Die Termine des AN werden im Auftragsschreiben oder einer gesonderten Vereinbarung festgelegt, soweit vorhanden gilt das Verhandlungsprotokoll. Der AN erklärt hiermit ausdrücklich, über die erforderlichen Geräte und Arbeitskräfte zu verfügen, um die vertraglich vereinbarten Leistungen termingerecht erfüllen zu können. Der AN hat sich alle zur Einhaltung der Zwischen- und Endtermine erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zu verschaffen. 13.2. Überschreitet der AN den vereinbarten Fertigstellungstermin schuldhaft, hat er für jeden Kalendertag der Fristüberschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2% der Auftragssumme, höchsten jedoch 5% der Auftragssumme zu bezahlen, ohne dass es des Nachweises eines Schadens durch den AG bedarf. Unabhängig hiervon haftet der AN dem AG gegenüber bei Nichteinhaltung vereinbarter Fristen (auch Zwischenfristen) für alle weiteren Schäden, die dem AG hieraus entstanden sind. 14. Aufmaß und Abrechnung 14.1. Sämtliche Abrechnungen sind in prüfbarer Form mit den zur Abrechnung notwendigen Unterlagen mit Angabe des betreffenden Bauvorhabens in mindestens dreifacher Ausfertigung an den AG zu stellen. 14.2. Sofern keine Pauschalpreisvereinbarung getroffen ist, erfolgt die Abrechnung nach gemeinsamem Aufmaß unter Zugrundelegung der vertraglich vereinbarten Einheitspreise und unter Berücksichtigung evtl. gewährter Nachlässe. 15. Zahlungen 15.1. Auf Antrag des AN werden Abschlagszahlungen in Höhe von 90 % der jeweils nachgewiesenen Leistung mittels Vorlage einer prüffähigen Abschlagsrechnung angewiesen. 15.2. Der Schlussrechnung seitens des AN ist spätestens innerhalb von 2 Wochen nach vertraglicher Fertigstellung des vertragsgegenständlichen Objekts dem AG unter Beifügung der gesamten Abrechnungsunterlagen in dreifacher Form einzureichen.Sämtliche erhaltene Abschlagszahlungen unter Berücksichtigung von evtl. Skontierungen oder abgebeten sind aufzuführen. 15.3. Andere Zahlungsvereinbarungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. 16.  Sicherheitsleitung 16.1. Der AG kann vom AN unmittelbar nach Vertragsabschluss eine Vertragserfüllungsbürgschaft eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers in Höhe von 10 % der Auftragssumme zuzüglich MwSt. fordern. Die Vertragserfüllungsbürgschaft richtet sich in ihrem Inhalt nach § 17 Nr. 4 VOB/B. Der AG ist berechtigt, bei Nichterbringung der Vertragserfüllungsbürgschaft den Vertrag mit dem AN außerordentlich zu kündigen. Der AN kann daraus seinerseits keinerlei Rechte auf Schadensersatz herleiten. 16.2. Als Gewährleistungssicherheit behält der AG von der Brutto - Schlussrechnungssumme 5 % ein. Der AN kann diesen Einbehalt durch eine unbefristete Gewährleistungsbürgschaft ablösen, deren Inhalt sich nach§ 17 Nr. 4 VOB/B. 17. Abnahme 17.1.  Es findet eine förmliche Abnahme statt. 17.2. Im schriftlichen Abnahmeprotokoll sind Mängel und evtl. Vorbehalte festzuhalten und vom AG und AN mit rechtsverbindlicher Unterschrift zu bestätigen. 17.3. Der AN übernimmt insbesondere die Gewähr, dass seine gesamten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften haben, den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben und mindern. 17.4. Der AG ist berechtigt, die Abnahme gegenüber dem AN zu verweigern, solange die Gesamtleistung des AN wesentliche Mängel aufweist. 17.5. Hat der AN als Subunternehmer geleistet, so erfolgt die Abnahme frühestens zum Zeitpunkt der Gesamtabnahme des Bauwerks durch den Bauherrn, es sei denn, dass eine solche Abnahme nicht binnen 4 Wochen nach Fertigstellung der Leistung des AN erfolgt ist. 18. Gewährleistung 18.1. Die Gewährleistungszeit beginnt mit der Abnahme und dauert 5 Jahre. Bestehen zu diesem Zeitpunkt allerdings noch die Gewährleistungsansprüche des Bauherrn aus den Leistungen des AN (Subunternehmers), so verlängert sich die Gewährleistungsfrist bis zu diesem Zeitpunkt, höchstens um 12 Monate. 18.2. Der AN ist verpflichtet, alle während der Verjährungsfrist aufgetretenen Mängel, die auf seine vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf seine Kosten zu beseitigen. Kommt der AN in einer vom AG gesetzten angemessenen Frist der Mängelbeseitigung nicht nach, so kann der AG die Mängel selbst oder durch einen Dritten auf Kosten des AN beseitigen lassen. 18.3. Entsteht dem AG durch Mängel, die der AN zu vertreten hat, ein Schaden, beispielsweise in Form besonderen technischen oder kaufmännisch notwendigen Aufwands im Zuge der Mängelbeseitigung durch den AN, so ist der AG berechtigt, den AN insoweit auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen. 18.4. Der AN tritt auf Wunsch des AG die Gewährleistungsansprüche ohne weitere Zustimmung direkt an den Bauherrn ab. 19. Arbeitsberichte 19.1. Der AN hat täglich Arbeitsberichte nach dem Muster des AG in mindestens zweifacher Ausfertigung zu erstellen. 19.2. Die täglichen Arbeitsberichte sind lückenlos durchzunummerieren und mit dem jeweiligen Datum zu versehen. 19.3. Mindestinhalt der Arbeitsberichte sind: Ort und Art der Leistung, Anzahl der Arbeitskräfte und evtl. Geräte auf der Baustelle, Witterungsverhältnisse, Materiallieferungen, Besprechungen mit der Bauleitung des AG und besondere Vorkommnisse; Arbeitsunterbrechungen jeglicher Art sind ebenfalls unter Angabe des Grundes anzugeben. 19.4. Die Arbeitsberichte sind wöchentlich mindestens einmal mit Unterschrift des Verantwortlichen des AN der Bauleitung des AG auszuhändigen und von dieser auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen und gegenzuzeichnen. 20. Versicherungen 20.1. Der AN erklärt, über eine ausreichende Haftpflichtversicherung zu verfügen, die gewährleistet, dass Schäden am vertragsgegenständlichen Bauobjekt ausreichend abgedeckt sind. 20.2. Der AN ist verpflichtet dies dem AG spätestens unmittelbar nach Vertragsabschluss nachzuweisen. Zuwiderhandlungen können einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen. 21. Unbedenklichkeitsbescheinigungen Mit der Angebotsabgabe hat der AN folgende Unterlagen neuesten Datums vorzulegen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der AOK, des zuständigen Finanzamtes und der Berufsgenossenschaft. 22. Forderungen des AG Die dem AN aus diesem Auftrag gegen den AG zustehenden Forderungen können ohne Zustimmung des AG nicht an Dritte (z.B. Lieferanten, Banken etc.) abgetreten werden (siehe dazu BGB§ 399). 23. Inkrafttreten des Auftrages 23.1. Mit Annahme des Angebotes des AN durch den AG ist der Auftrag rechtsverbindlich erteilt 23.2. Sämtliche Nachtrags- oder Zusatzaufträge unterliegen den vorliegenden AVAB. 24. Teilunwirksamkeit 24.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der damit verbundenen Unterlagen oder Teile hiervon ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. 25. Gerichtsstand 25.1. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Eggenfelden/Landgericht Landshut, sowie diesem nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.  Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des AG. Es gilt in jedem Falle deutsches Recht.
1. Auftraggeber AG = Haas Fertigbau GmbH,
01 Blechsandwichfassade
01
Blechsandwichfassade
01.__. 1 Blechsandwichfassade 120mm verdeckt befestigt Liefern und montieren einer Blechsandwichverkleidung (siehe beiliegender Statik) mit Kernstärke 120 mm, senkrecht montiert, verdeckt befestigt. Bestehend aus beidseitig bandverzinkten und kunststoffbeschichteten Stahldeckblechen. Polyurethan-Hartschaumkern, FCKW- und HFCKW-frei Baustoffklasse B1,  schwer entflammbar Profil: außen microliniert in der Oberfläche, RAL 9007 Graualuminium Innen leicht liniert mit Schutzlack Farbe RAL 9002 Befestigung auf bauseitig montierte Holzkonstruktion. Im Bereich der Stb. Stützen werden HTU-Trapezblech-Befestigungsschienen eingebracht. inklusive der Dichtbänder zu den freien Rändern für eine absolute Wind- und Dampfdichtigkeit um der aktuellen Fachregeln (GEG) genüge zu tragen, und zugehöriger bauaufsichtlich zugelassener nicht rostender Befestigungs- und Verbindungsmittel und nötiger Lastverteilerplatten nach den Fachregeln des IFBS liefern und montieren in fertiger Leistung. Fabr. FischerTherm plus ML 120 0,6/0,4 o.glw. Angebotenes System:                                                      .
01.__. 1
Blechsandwichfassade 120mm verdeckt befestigt
380.00
m2
01.__. 2 Tropfprofil + Stützwinkel als unterer Wandabschluss aus bandverzinktem und organisch beschichtetem Stahlblech Z275. Die höhe der Tropfkante muss entsprechend des Dämmkeiles berücksichtigt sein. Ausführung: bestehend aus 2 Blechen mit einer 3 fachen Kanung sowie einer einfachen Kantung Farbe: RAL 9007 Graualuminium Unterkonstruktion, bauseitig montierte Holzschwelle. Einschließlich der erforderlicher Dichtbänder und zugehöriger bauaufsichtlich zugelassener Verbindungsmittel nach den Fachregeln des IFBS liefern und montieren in fertiger Leistung.
01.__. 2
Tropfprofil + Stützwinkel
55.00
m
01.__. 3 Dämmkeil unter Tropfblech Liefern und montieren eines EPS Dämmkeil unterhalb des Tropfbleches auf Stb. Frostschürze. Material EPS Breite: ca. 140mm Höhe: ca. 20-30mm
01.__. 3
Dämmkeil unter Tropfblech
H
55.00
m
01.__. 4 Außeneckprofil als Abschluss einer Gebäudeaußenecke aus bandverzinktem und organisch beschichtetem Stahlblech Z275. Breite nach örtlichem Aufmaß Ausführung: 3 fach gekantet (Befestigungsschrauben der Fassadenpaneele sind zu überdecken) Farbe: RAL 9007 Graualuminium Der Holraum im Anschlussbereich muss mit einer weichen Dämmung ausgedämmt werden. Einschließlich erforderlicher Dichtbänder und zugehöriger bauaufsichtlich zugelassener Verbindungsmittel nach den Fachregeln des IFBS liefern und montieren in fertiger Leistung.
01.__. 4
Außeneckprofil
15.00
m
01.__. 5 Innenecke Sandwichfassade - Verbindungsbau EG als Abschluss einer Gebäudeinnenecke im Bereich der Blechsandwichfassade und der Stb Fertigteilwand im Verbindungsbau aus bandverzinktem und organisch beschichtetem Stahlblech Z275. Breite nach örtlichem Aufmaß Ausführung: 3 fach gekantet (Befestigungsschrauben der Fassadenpaneele sind zu überdecken) Farbe: RAL 9007 Graualuminium Einschließlich erforderlicher Dichtbänder und zugehöriger bauaufsichtlich zugelassener Verbindungsmittel nach den Fachregeln des IFBS liefern und montieren in fertiger Leistung.
01.__. 5
Innenecke Sandwichfassade - Verbindungsbau EG
5.00
m
01.__. 6 Abdeckblech Fassadenübergang als Abschluss des Fassadenübergangs im Bereich der Blechsandwichfassade und der WDVS Fassade 10cm Putzträger aus bandverzinktem und organisch beschichtetem Stahlblech Z275. Der Versatz der beiden Fassaden beträgt ca. 58mm Ausführung nach vorheriger Absprache mit der Bauleitung Ausführung: 3 fach gekantet (Befestigungsschrauben der Fassadenpaneele sind zu überdecken) Farbe: RAL 9007 Graualuminium Einschließlich erforderlicher Dichtbänder und zugehöriger bauaufsichtlich zugelassener Verbindungsmittel nach den Fachregeln des IFBS liefern und montieren in fertiger Leistung.
01.__. 6
Abdeckblech Fassadenübergang
10.00
m
01.__. 7 seitliches Einfassprofil für den vertikalen Torabschluss als Abschluss der Einbauteile aus bandverzinktem und organisch beschichtetem Stahlblech Z275. 1 Stk. Sektionaltor 3,00 x 3,50m Breite nach örtlichem Aufmaß Ausführung: 2-teilig jeweils 2-fach gekantet Zuschnitt bis 500mm Farbe: RAL 9007 Graualuminium Einschließlich erforderlicher Dichtbänder und zugehöriger bauaufsichtlich zugelassener Verbindungsmittel nach den Fachregeln des IFBS liefern und montieren in fertiger Leistung.
01.__. 7
seitliches Einfassprofil für den vertikalen Torabschluss
10.00
m
01.__. 8 Tropfprofil als oberer Torabschluss incl. Stützwinkel als oberer Abschluss der Einbauteile aus bandverzinktem und organisch beschichtetem Stahlblech Z275. Breite nach örtlichem Aufmaß Ausführung: 2-teilig jeweils 2-fach gekantet Zuschnitt bis 500mm mit seitlicher Aufkantung Ausführung incl. des Stützwinkels Farbe: RAL 9007 Graualuminium Einschließlich erforderlicher Dichtbänder und zugehöriger bauaufsichtlich zugelassener Verbindungsmittel nach den Fachregeln des IFBS liefern und montieren in fertiger Leistung.
01.__. 8
Tropfprofil als oberer Torabschluss incl. Stützwinkel
5.00
m
01.__. 9 Anschlusswinkel Dampsperre an Sandwichfassade als Anschluss der Dampfsperre des Dach an die Sandwichwand zum Thermodach im Bereich des Auskragenden Giebels aus bandverzinktem und organisch beschichtetem Stahlblech Z275. Ausführung: Zuschnitt ca. 350mm, 1-fach gekantet Farbe: RAL 9002 Zwischen dem Anschlusswinkel und dem Dachbinder ist ein Kompriband auszuführen.
01.__. 9
Anschlusswinkel Dampsperre an Sandwichfassade
20.00
m
01.__. 10 Schneidearbeiten Fachgerechtes herstellen der Ausschnitte wie Türe und Tor etc. sowie die Schrägschnitte im Giebel bzw. traufbereich Schneidearbeiten dürfen nur mit Werkzeugen nach Vorschriften des Herstellers durchgeführt werden. Schnittstellen sind einzufassen bzw. abzudecken. Um Verunreinigungen der Holzkonstruktion zu verhindern, dürfen die Schneidearbeiten nicht im Bereich der Holzkonstruktion stattfinden. Andernfalls ist diese gegen herumfliegende Metallspäne zu schützen. Um Roststellen zu vermeiden, sind sämtliche Späne nach den Schneidearbeiten zu entfernen.
01.__. 10
Schneidearbeiten
1.00
psch
02 Dachkonstruktion Hauptdach
02
Dachkonstruktion Hauptdach
02.__. 1 Stahltrapeztragschale 150/280/1,25mm Stahltrapezblech nach DIN 18807 für mehrschaliges, ebenes Flachdach, befestigt auf bauseitigem Untergrund aus Holz, Liefern und nach den Fachregeln des IFBS einschließlich aller nach statischer Berechnung erforderlichen bauaufsichtlich zugelassener Verbindungsmittel in fertiger Leistung montieren. Die Ausführung muss als Durchlaufträger oder mit biegesteifem Stoß erfolgen. Die Stöße sind so einzuplanen, dass diese ca. 15cm neben den Holzbindern sind. Stat. System: Dreifeldträger (mit biegesteifem Stoß) in Positivlage Blechstärke: 1,25 mm Profilhöhe: 155 mm (gemäß beiliegender Statik) Stützweite: bis ca. 6,75 m Oberfläche: Unterseite 15 µm im 9002, Oberseite schutzlackiert Traufhöhe: 7,54 m Dachneigung: 10 Grad Fabr. FischerTRAPEZ 150/280/1,25 Positivlage Angebotenes System:                                                     .
02.__. 1
Stahltrapeztragschale 150/280/1,25mm
690.00
m2
02.__. 2 Randwinkel Randwinkel (nicht statisch wirksam), zur Aufnahme der Dampfsperre an allen aufgehenden Bauteilen (Traufe + Lichtbandzarge) Material Stahlblech bandverzinkt und farbbeschichtet Materialdicke 1,0 mm, Zuschnitt bis 540 mm, 1 Kantungen,
02.__. 2
Randwinkel
100.00
m
02.__. 3 Profilfüllerleisten Profilfüllerleisten passend zu Stahltrapezprofil Bestehend aus: geschlossenzelligem Polyethylenschaum, Dicke 30 mm, zwischen Auflager und Stahltrapezprofil einklemmen Ausführen im Bereich der beiden Ortgänge sowie bei der Trennwand Halle - Büro
02.__. 3
Profilfüllerleisten
70.00
m
02.__. 4 Abdeckblech Tiefsicken Abdeckblech als Anschluss der später montierten Metallständerwand Material Stahlblech bandverzinkt und farbbeschichtet RAL 9002 Materialdicke 1,0 mm, Zuschnitt bis 500 mm, 2 Kantungen,
02.__. 4
Abdeckblech Tiefsicken
O
55.00
m
02.__. 5 Dampfsperre verlegen Liefern und verlegen einer Dampfsperre mit sd-Wert von 1500m Ausführung als Dampfdiffusionsdichte Ebene. Stöße gemäß Herstellerangaben überlappend incl. aller Anschlüsse sowie aufsteigende Bauteile. Im Bereich der Holzbauwände ist die Folie an die Vliesdampfbremse der Außenwände anzuschließen. Untergrund: vor beschriebene Tragschale Fabr. FDB Silver SK Blue o. glw. Angebotene Fabrikat:                                                      .
02.__. 5
Dampfsperre verlegen
690.00
m2
02.__. 6 Zulage Anschlüsse Dampfsperre Anschluss der vor beschriebenen Dampfsperre an aufgehende Bauteile wie Außenwand bzw. Lichtkuppeln bzw. Anschluss an Blechsandwichfassade Anschlusshöhe bis ca. 20 cm
02.__. 6
Zulage Anschlüsse Dampfsperre
H
100.00
m
02.__. 7 Dämmung Stahltrapeztragschale Vordachbereich Dämmen der positiven sowie negativen Trapezprofilhohlräumen im Bereich des auskragenden Vordaches mittels trapezförmig zugeschnittener Profilfüller L= ca. 850mm
02.__. 7
Dämmung Stahltrapeztragschale Vordachbereich
35.00
m
02.__. 8 Zulage Ausführung Dampfsperre auskragender Vordach Ausführung der vor beschriebenen Dampfsperre im Bereich des auskragenden Ortgangs. Die Dampfsperre ist um die Tragschale herumzuführen und an den Blechwinkel anzuschließen Anschlussbreite: bis ca. 800mm (150 + 620mm)
02.__. 8
Zulage Ausführung Dampfsperre auskragender Vordach
H
35.00
m
02.__. 9 Wärmedämmung 160mm DZ MW 035 + 20mm Komprimierung Liefern und lose verlegen einer zweilagigen Wärmedämmung aus Mineralwolle dicht, Stoßversetzt gestoßen komprimiert zwischen Z-Profile verlegt. Untergrund: vor beschriebene Dampfsperre Dämmstoff: Mineralwolle Anwendungstyp: DAD - dk Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(mK) Brandverhalten Klasse: A1 nach DIN EN 13501-1 Fabrikat Isover Typ Metac UF 035 Universal-Filz oder gleichwertig. Dämmstoffdicke: 160 mm + 20mm Komprimierung Angebotenes Fabr.:                                                     .
02.__. 9
Wärmedämmung 160mm DZ MW 035 + 20mm Komprimierung
690.00
m2
02.__. 10 Z-Profilen incl. zwei thermische Trennstreifen Liefern und verlegen von Z-Profilen aus Stahlblech, Korrosionsschutzklasse III zur Aufnahme der Halteclips oder Richtprofile im Abstand ca. 1,19 m (abhängig von Statischer Berechnung Berücksichtigung einer PV-Anlage)) Ausführung mit zwei thermischen Trennstreifen mit hoher Stauchhärte, je einmal oben oder unten auf Z-Profil geklebt, Materialstärke 3 mm x Breite 60 mm Die Befestigung der Z-Profile und Halteclips oder Richtprofile erfolgt mit bauaufsichtlich zugelassenen, selbstbohrenden Schrauben mit Vollgewinde aus nichtrostendem Werkstoff. Die erhöhte Windsogbelastung im Dachrand- und Eckbereich nach DIN EN 1991-1-4 ist zu beachten, Fabrikat Iso-Zell Thermband oder gleichwertig Alternativ kann auch ein anderes System (jeweils abgestimmt auf Eindeckung) der Distanzkonstruktion verwendet und angeboten werden. Angebotenes Fabr.:                                                     .
02.__. 10
Z-Profilen incl. zwei thermische Trennstreifen
H
690.00
m2
02.__. 11 Holzkonstruktion als Distanzkonstruktion Liefern und montieren einer 2-lagigen Holzlattung, als Distanzkonstruktion im Sinne der Lastabtragung als nicht tragendes Bauteil, bestehend aus imprägnierten Kanthölzern aus Fichte/Tanne nach DIN 4074-1, trockensortiert mit Holzfeuchte höchstens 20 % ohne Querkrümmung (Schüsselung), nach DIN 68800-1 für die unter Dach ungünstigste Gebrauchsklasse 2 mit auf die vor beschriebene Position montiert, einschließlich bauaufsichtlich zugelassenem Befestigungsmaterial aus nichtrostendem Werkstoff. Die erhöhte Windsogbelastung im Rand- und Eckbereich nach DIN EN 1991-1-4 ist zu beachten. Aufbauhöhe 160mm Alternativ kann auch ein anderes System (jeweils abgestimmt auf Eindeckung) der Distanzkonstruktion verwendet und angeboten werden. Angebotenes Fabr.:                                                     .
02.__. 11
Holzkonstruktion als Distanzkonstruktion
O
690.00
m2
02.__. 12 Mehrpreis für Ausführung aus trittfester Steinwolldämmung Mehrpreis für die Ausführung einer Trittfesten Steinwolldämmung incl. der Befestigung mit dem Untergrund, sowie der Befestigung mit der nachfolgend beschriebenen Dacheindeckung Dämmstoffdicke: 160 mm Angebotenes Fabr.:                                                     .
02.__. 12
Mehrpreis für Ausführung aus trittfester Steinwolldämmung
O
690.00
m2
02.__. 13 Holzbohlenkranz Traufabschluss Holzbohlenkranz zur Aufnahme der Rinnenhalter Güteklasse II, Fichte/Tanne nach DIN 4074, allseitig imprägniert, 200 mm breit, Höhe 160 mm, (entsprechend der Dicke der Wärmedämmung) Mögliche zulässige Bautoleranzen sind durch Unterlegen mit Distanzleisten auszufluchten
02.__. 13
Holzbohlenkranz Traufabschluss
85.00
m
02.__. 14 Gleit-Falzprofildach Aluminium stuccodessiniert Metalldachsystem - Gleit-Falzprofildach, selbsttragend, begehbar, gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähige "harte" Bedachung nach DIN 4102-4, Montage auf vor beschriebene Unterkonstruktion. Die Montage der Profilbahnen erfolgt ausschließlich durch Klemmwirkung, ohne zusätzliche verschraubungen. Dachneigung 5,0 Grad, Firsthöhe: 6,75m Material bestehend aus: Aluminium stuccodessiniert Materialdicke: 0,70 mm Firstseitig hochgestellt und Traufseitig abgekantet Befestigung durchdringungsfrei nach Herstellerrichtlinien ohne Durchdringung der Profilbahnen, mit Standardclips aus Stahlblech verzinkt und beschichtet. Anzahl nach statischer Berechnung Die erhöhte Windsogbelastung im Dachrand- und Eckbereich nach DIN EN 1991-1-4 ist zu beachten. Eine anschließende bauseitige PV-Anlage ist ebenfalls zu beachten. Befestigungsmittel aus nichtrostendem Werkstoff nach Zulassung bzw. statischer Erfordernis Herstellernachweis Angebotenes System:                                                      .
02.__. 14
Gleit-Falzprofildach Aluminium stuccodessiniert
715.00
m2
02.__. 15 Zulage Ausführung Festlager Zulage für Ausführung eines Festlagers gemäß Statik in fertiger Leistung. Im Preis müssen die Festpunktclips sowie die Nietverbindungen welche im Nachgang mit der Pultblende abgedeckt werden enthalten sein.
02.__. 15
Zulage Ausführung Festlager
H
85.00
m
02.__. 16 Ortgangverkleidung + Dämmung Liefern und montieren einer gekanteten Ortgang-Abdeckung in fertiger Ausführung. Bestehend aus Einhangprofil, Ortgangabdeckung Die Ortgangblende ist in die nachfolgend beschirbenen Untersichtsverkleidung einzuhängen. Im Preis muss die Ausführung einer 10cm starken Dämmung (WLG035) an der Stirnseite enthalten sein. Material: Aluminium stuccodessiniert Materialdicke: 0,70 mm Befestigungsmittel passend zur Abdeckung
02.__. 16
Ortgangverkleidung + Dämmung
35.00
m
02.__. 17 Untersichtsverkleidung + Dämmung Ausführung der Untserichtsverkleidung aus bandverzinktem und organisch beschichtetem Stahlblech Z275. Im Preis muss die Ausführung einer 10cm starken Dämmung (WLG035) enthalten sein. Zuschnitt ca. 550mm Ausführung: 4 fach gekantet Farbe: RAL 9007 Graualuminium
02.__. 17
Untersichtsverkleidung + Dämmung
H
35.00
m
02.__. 18 Traufausbildung Liefern und montieren eine Traufausbildung in fertiger Leistung. bestehend aus: Rinneneinlaufblech, Profilfüller unterseitig und einem Traufblech Material: Aluminium stuccodessiniert Materialdicke: 0,70 mm Befestigungsmittel passend zur Abdeckung
02.__. 18
Traufausbildung
85.00
m
02.__. 19 Firstausbildung Liefern und montieren eine Firstausbildung in fertiger Leistung. bestehend aus: Firstabdeckung Zahnleiste, und Profilfüllerleiste Material: Aluminium stuccodessiniert Materialdicke: 0,70 mm Befestigungsmittel passend zur Abdeckung
02.__. 19
Firstausbildung
35.00
m
02.__. 20 Abdeckungen Firstlichtband Liefern und montieren eine Einblechung des Firstlichtbandes Fabrikat Lamilux in fertiger Leistung. bestehend aus: Dachfenstereinfassung mit den notwendigen Zahnleisten, Profilfüller, Lichtbandanschlussblech sowie Einhangbleche. Die Anschlüsse an das Firstlichtbandes sind mit weicher Dämmung 10cm auszuschoppen. Material: Aluminium stuccodessiniert Materialdicke: 0,70 mm Befestigungsmittel wie die Dacheindeckung Abmaße: 1 Stück 6,00 x 2,00 m
02.__. 20
Abdeckungen Firstlichtband
1.00
St
02.__. 21 Ausschnitt bis 300 mm x 300 mm Ausschnitt in Trapezblech für Lüftungsrohre in einer Abmessung bis maximal 300 mm x 300 mm herstellen, bei Einhaltung der Bedingungen nach DIN 18807 Teil 3, einschl. oberseitigem Verstärkungsblech Blechlänge: mindestens 600mm Blechbreite: mindestens 750mm jedoch mindestens zwei durchlaufende Stahltrapezprofilstege auf jeder Seite des Auschnitts überdeckend, Blechdicke mindestens 1,13 mm, jedoch größer 1,5-fache der Trapezprofile
02.__. 21
Ausschnitt bis 300 mm x 300 mm
O
1.00
St
02.__. 22 Eindichten Dachdurchdringungen, rund, Ø bis 20 cm Dichtmanschette Abdichten der bauseits gelieferten Dachdurchdringungen wie z.B. Sanitärentlüftung oder Zuleitung für PV-Anlage Die genaue Lage wird vor Ort festgelegt. Liefern montieren einer Dichtmanschette und gemäß den Herstellervorschriften andichten. Dunstrohr: bis DN200 Fabrikat EJOT oder gleichwertig. Angebotenes System:                                                      .
02.__. 22
Eindichten Dachdurchdringungen, rund, Ø bis 20 cm Dichtmanschette
O
1.00
St
02.__. 23 Liefern Sanitärlüfter Liefern und montieren einer Dunstrohr / Strangentüftung für Be- / Entlüftung von Sanitär- und Abwasserleitung Länge bis 1,5m Ø bis 20 cm
02.__. 23
Liefern Sanitärlüfter
O
1.00
St
02.__. 24 Schneefang für PV-Anlage Liefern und montieren eines doppelten Schneefang mit Eisstopper Befestigung mittels Klemmprofil. Schneefangwinkel mit integriertem Schneestopper Materialdicke: 1,5 mm
02.__. 24
Schneefang für PV-Anlage
O
60.00
m
03 Dachkonstruktion Verbindungsbrücke OG
03
Dachkonstruktion Verbindungsbrücke OG
03.__. 1 Dampfsperre verlegen Liefern und verlegen einer Dampfsperre mit sd-Wert von 1500m Ausführung als Dampfdiffusionsdichte Ebene. Stöße gemäß Herstellerangaben überlappend. Die Dampfsperre ist an dir nachfolgend beschriebene Siga Wetguard anzuschließen Untergrund: bauseitig verlegte Siga Wetguard auf 12cm BSH Dachelemente Anschlüsse werden gesondert vergütet. Angebotene Fabrikat:                                                      .
03.__. 1
Dampfsperre verlegen
20.00
m2
03.__. 2 Anschluss Dampfsperre an Attikawand Anschluss der vor beschriebenen Dampfsperre an Attika, einlagig, wie Flächenabdichtung liefern, auf den Untergrund befestigen. Untergrund Attikaholz Anschluss auf Attikastirnseite (Holzwerkstoffplatte) Anschlusshöhe bis ca. 50 cm + Wandaufbau
03.__. 2
Anschluss Dampfsperre an Attikawand
H
15.00
m
03.__. 3 Aufdachdämmung 100mm Grunddämmung DAA, Steinwolle Liefern und Windsogsicher (Tellerdübel oder auf Untergrund verklebt) verlegen einer Grunddämmung aus Mineralwolle (MW) gem. DIN EN 13162, dicht verlegt Untergrund: Dampfsperre Dämmstoff: Schmelzpunkt der Steinwolle > 1000 °C Anwendungstyp: DAA - dh Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,039 W/(mK) Brandverhalten Klasse: nichtbrennbar, A1 (nach DIN EN 13501-1) Dämmstoffdicke: 100mm Fabr. Rockwool Hardrock oder gleichwertig Angebotene Fabrikat:                                                      .
03.__. 3
Aufdachdämmung 100mm Grunddämmung DAA, Steinwolle
15.00
m2
03.__. 4 Gefälledämmung DAA, Steinwolle Liefern und Windsogsicher (Tellerdübel oder auf Untergrund verklebt) verlegen einer Gefälledämmung aus Mineralwolle (MW) gem. DIN EN 13162, Einlagig dicht, Stoßversetzt zur Grunddämmung, gestoßen verlegt. Untergrund: vor beschriebene Grunddämmung Dämmstoff: Mineralwolle mit Schmelzpunkt > 1000 °C Anwendungstyp: DAA - dh 70 kPa Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,037 W/(mK) Brandverhalten Klasse: A2 (nach DIN EN 13501) Dämmstoffdicke: 20 bis 40 mm, Gefälle: 1,15°. Fabr. Rockwool Georock oder gleichwertig Angebotene Fabrikat:                                                      .
03.__. 4
Gefälledämmung DAA, Steinwolle
15.00
m2
03.__. 5 Linienentwässerung Steinwolle Quergefälleausbildung Steinwolle - Dachreiter-Quergefälledämmplatte, zur Verlegung in Kehlbereichen zur gezielten Wasserableitung zu den Dachabläufen Anwendungskurzzeichen nach DIN V 4108: Dämmstoff: Mineralwolle mit Schmelzpunkt > 1000 °C Anwendungstyp: DAA - dh Wärmeleitfähigkeit nach DIN EN 13162: 0,040 W/(m*K) Brandverhalten nach DIN 13501: Klasse A1 liefern und auf den Untergrund mit Industriedachkleber kleben. Platten dicht stoßen und zwischen den Dachabläufen nach Verlegeplan aufkleben. Die Verlegepläne müssen vor Ausführung dem AG zur Freigabe vorgelegt werden.
03.__. 5
Linienentwässerung Steinwolle
10.00
m
03.__. 6 Dachabdichtung, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig Dachabdichtung aus FPO-Kunststoffbahnen, fachgerecht nach den Hersteller und DIN-Vorschriften, inkl. aller erforderlichen Linienfixierungen und Verankerungen im Punkt oder Liniearsystem, eindichten. Die Naht- und Stoßbereiche sind nach der Verlegeanleitung des Herstellers zu überlappen, vorzubereiten und mit Heißluft homogen und kapillarfrei zu verschweißen. Ausführung in fertige Leistung inkl. aller Eckausbildungen. Die Attikaanschlüsse werden gesondert vergütet. Untergrund: vor beschriebene Dämmung Bahnenart: FPO mit Einlage aus Glasvlies nach DIN Anwendungstyp: DE Brandverhalten: E und B ROOF (t1) Dachbahndicke: 1,8 mm Farbe: silbergrau Angebotene Dachbahn:                                                      . Angebotenes Verankerungssystem                                                      .
03.__. 6
Dachabdichtung, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig
15.00
m2
03.__. 7 Attikaanschluss, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig Anschluss der Dachabdichtung aus FPO-Kunststoffbahnen an Attika, einlagig, wie Flächenabdichtung liefern, auf den Untergrund verkleben und im unteren Bereich auf die Flächenabdichtung mit Überdeckung der Randfixierung thermisch verschweißen. Im Außenbereich der Attika ist die Abdichtung mit einem Folienblech um ca. 5cm nach unten zu führen. Untergrund Attikaholz Anschluss auf Attikastirnseite (Holzwerkstoffplatte) Anschlusshöhe bis ca. 50 cm
03.__. 7
Attikaanschluss, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig
15.00
m
03.__. 8 Dämmung an Wandanschluss Dämmung aus extrudierten Polystyrol-Hartschaumplatten, als trittfeste Sockeldämmung bei Wandanschluss Bürofassade Dicke: 80 mm Höhe: ca. 45cm Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,040 W/(mK) Brandverhalten Klasse: E Dämmstoff: XPS
03.__. 8
Dämmung an Wandanschluss
5.00
m
03.__. 9 Wandanschluss, Folienblech + Klemmprofil Anschluss der Dachabdichtung an aufgehenden Bauteile (Neubau- Bestandswand), Bestehend aus Folienblech incl. Klemmprofil - Anschluss mind. 150 mm über Oberkante Abdichtung - Klemmprofil aus Aluminium als mechanischer Befestigung am oberen Rand des Anschlusses mit korrosionsgeschützten Schrauben befestigt Aufgehendes Bauteil: Neubau- Bestandswand Untergrund: 80mm XPS auf 12,5mm OSB
03.__. 9
Wandanschluss, Folienblech + Klemmprofil
5.00
m
03.__. 10 Attika-Abdeckung Attika-Abdeckung aus Metallblech, verdeckt befestigt, inkl. Haftstreifen und Befestigungsmittel, an den Längenstößen verbunden, ggf. mittels Schiebenähten, liefern und fachgerecht montieren als fertige Leistung inkl. aller Befestigungen. Untergrund: Holz Material: Titanzink Blechdicke: 1,00mm Farbe: Titanzink Zuschnitt: bis zu 650 mm, vierfach gekantet (Maße sind vor Ort durch den NU selbst aufzunehmen) Mindestabstand: 3cm Mindestüberdeckung: > 8cm Ausführung im Gefälle zur Dachfläche 5 Grad
03.__. 10
Attika-Abdeckung
15.00
m
03.__. 11 Zulage Anschluss an aufgehende Bauteile Anschluss der Attika-Abdeckungen an aufgehende Bauteile wie Anschlusswände o.Ä. Im Preis muss das anbringen einer Kappleiste sowie das dauerelastische Abfugen der Anschlüsse enthalten sein. Alternativ ist ein Muster zu erstellen mit einer zusätzlichen seitlichen Aufkantung, worauf bauseits ein Putzabschlussprofil eingeputzt wird.
03.__. 11
Zulage Anschluss an aufgehende Bauteile
H
4.00
St
03.__. 12 Dichtigkeitsprüfung am Flachdach ausführen eines Elektroimpuls-Messverfahrens nach DIN 55670, den Gegebenheiten angepasst, im Hoch- und/oder Niedervoltverfahren. Prüfung der Nähte im Prüfnadelverfahren. Visuelle Überprüfung der Flächen und Anschlüsse Anzubieten als Pauschale inkl. Anfahrt und Dokumentation für die vorher aufgeführte Dachfläche
03.__. 12
Dichtigkeitsprüfung am Flachdach
1.00
psch
04 Dachkonstruktion Verbindungsbau EG
04
Dachkonstruktion Verbindungsbau EG
04.__. 1 Dampfsperre verlegen Liefern und verlegen einer Dampfsperre mit sd-Wert von 1500m Ausführung als Dampfdiffusionsdichte Ebene. Stöße gemäß Herstellerangaben überlappend. Untergrund: Beton Anschlüsse werden gesondert vergütet. Angebotene Fabrikat:                                                      .
04.__. 1
Dampfsperre verlegen
115.00
m2
04.__. 2 Anschluss Dampfsperre an Attikawand Anschluss der vor beschriebenen Dampfsperre an Attika, einlagig, wie Flächenabdichtung liefern, auf den Untergrund befestigen. Untergrund Beton Anschluss auf Attikastirnseite Anschlusshöhe bis ca. 50 cm
04.__. 2
Anschluss Dampfsperre an Attikawand
H
15.00
m
04.__. 3 Aufdachdämmung 80mm Grunddämmung DAA, Steinwolle Liefern und Windsogsicher (Tellerdübel oder auf Untergrund verklebt) verlegen einer Grunddämmung aus Mineralwolle (MW) gem. DIN EN 13162, dicht verlegt Untergrund: Dampfsperre Dämmstoff: Mineralwolle mit Schmelzpunkt > 1000 °C Anwendungstyp: DAA - dh Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,037 W/(mK) Brandverhalten Klasse: A1 (nach DIN EN 13501) Dämmstoffdicke: 80mm Fabr. Rockwool Hardrock oder gleichwertig Angebotene Fabrikat:                                                      .
04.__. 3
Aufdachdämmung 80mm Grunddämmung DAA, Steinwolle
115.00
m2
04.__. 4 Gefälledämmung DAA, Steinwolle Liefern und Windsogsicher (Tellerdübel oder auf Untergrund verklebt) verlegen einer Gefälledämmung aus Mineralwolle (MW) gem. DIN EN 13162, Einlagig dicht, Stoßversetzt zur Grunddämmung, gestoßen verlegt. Untergrund: vor beschriebene Grunddämmung Dämmstoff: Mineralwolle mit Schmelzpunkt > 1000 °C Anwendungstyp: DAA - dh 70 kPa Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,037 W/(mK) Brandverhalten Klasse: A2 (nach DIN EN 13501) Dämmstoffdicke: 20 bis 100 mm, Gefälle: 1,15°. Fabr. Rockwool Georock oder gleichwertig Angebotene Fabrikat:                                                      .
04.__. 4
Gefälledämmung DAA, Steinwolle
115.00
m2
04.__. 5 Linienentwässerung Steinwolle Quergefälleausbildung Steinwolle - Dachreiter-Quergefälledämmplatte, zur Verlegung in Kehlbereichen zur gezielten Wasserableitung zu den Dachabläufen Anwendungskurzzeichen nach DIN V 4108: Dämmstoff: Mineralwolle mit Schmelzpunkt > 1000 °C Anwendungstyp: DAA - dh Wärmeleitfähigkeit nach DIN EN 13162: 0,040 W/(m*K) Brandverhalten nach DIN 13501: Klasse A1 liefern und auf den Untergrund mit Industriedachkleber kleben. Platten dicht stoßen und zwischen den Dachabläufen nach Verlegeplan aufkleben. Die Verlegepläne müssen vor Ausführung dem AG zur Freigabe vorgelegt werden.
04.__. 5
Linienentwässerung Steinwolle
15.00
m
04.__. 6 Dachabdichtung, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig Dachabdichtung aus FPO-Kunststoffbahnen, fachgerecht nach den Hersteller und DIN-Vorschriften, inkl. aller erforderlichen Linienfixierungen und Verankerungen im Punkt oder Liniearsystem, eindichten. Die Naht- und Stoßbereiche sind nach der Verlegeanleitung des Herstellers zu überlappen, vorzubereiten und mit Heißluft homogen und kapillarfrei zu verschweißen. Ausführung in fertige Leistung inkl. aller Eckausbildungen. Die Attikaanschlüsse werden gesondert vergütet. Untergrund: vor beschriebene Dämmung Bahnenart: FPO mit Einlage aus Glasvlies nach DIN Anwendungstyp: DE Brandverhalten: E und B ROOF (t1) Dachbahndicke: 1,8 mm Farbe: silbergrau Angebotene Dachbahn:                                                      . Angebotenes Verankerungssystem                                                      .
04.__. 6
Dachabdichtung, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig
115.00
m2
04.__. 7 Attikaanschluss, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig Anschluss der Dachabdichtung aus FPO-Kunststoffbahnen an Attika, einlagig, wie Flächenabdichtung liefern, auf den Untergrund verkleben und im unteren Bereich auf die Flächenabdichtung mit Überdeckung der Randfixierung thermisch verschweißen. Im Außenbereich der Attika ist die Abdichtung mit einem Folienblech um ca. 5cm nach unten zu führen. Untergrund Attikaholz Anschluss auf Attikastirnseite Anschlusshöhe bis ca. 50 cm
04.__. 7
Attikaanschluss, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig
15.00
m
04.__. 8 Dämmung an Wandanschluss Dämmung aus extrudierten Polystyrol-Hartschaumplatten, als trittfeste Sockeldämmung bei Wandanschluss Bürofassade Dicke: 80 mm Höhe: ca. 45cm Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,040 W/(mK) Brandverhalten Klasse: E Dämmstoff: XPS
04.__. 8
Dämmung an Wandanschluss
20.00
m
04.__. 10 Wandanschluss, Klemmprofil incl. Überhangblech (mechanischer Trittschutz) Außenwand Anschluss der Dachabdichtung an aufgehenden Bauteile, Bestehend aus Klemmprofil incl. Überhangblech aus verzinkt beschichtetem Blech - Anschluss mind. 200 mm über Oberkante fertiger Belag - Klemmprofil aus Aluminium als mechanischer Befestigung am oberen Rand des Anschlusses mit korrosionsgeschützten Schrauben befestigt incl. Sämtlicher Stoß und Längsverbinder. Schutz aus Überhangprofil inkl. geeigneter dauerelastischer Versiegelung der Anschlussfuge Aufgehendes Bauteil: Außenwand Untergrund: vor beschriebene Sockeldämmung Material: Titanzink Blechdicke: 0,70mm Farbe: RAL 9007 Angebotenes System:                                                      .
04.__. 10
Wandanschluss, Klemmprofil incl. Überhangblech (mechanischer Trittschutz) Außenwand
20.00
m
04.__. 11 Zulage Anschluss an Fenstertüren Ausführung der Anschlüsse an Fenstertüre Laibungstiefe bis 25cm 1 Stück Terrassentüre gemäß Planausschnitt
04.__. 11
Zulage Anschluss an Fenstertüren
H
1.00
St
04.__. 12 Flüssigkunststoff Anschluss Fenster bis 1,20m Ausführung einer Flüssigabdichtungabdecihtung zwischen der FPO Flachdachabdichtung an die Alutüre der Fensterelemente, bestehend aus Flüssigkunststoff aus Polyurethanharz mit Vliesarmierung, zweikomponentig sowie bedarfsweise eines Haftvermittlers. Ausführung gemäß herstellerangaben, blasen- und faltenfrei im nass in nass  verfahren, die Vliesüberlappung von mind. 5cm sind einzuhalten. Die Abdichtung ist mind. 10cm breit auf die Flächenabdichtungund bis Oberkante der Anschlüsse zu führen. Ausführung einschließlich aller Eckausbildungen, der vorherigen Abklebearbeiten. Untergrund: FPO Flachdachabdichtung sowie Alutüre Anschlusshöhe bis 20 cm Fensterbreite bis 120 cm Angebotene System:                                                      .
04.__. 12
Flüssigkunststoff Anschluss Fenster bis 1,20m
1.00
St
04.__. 13 Attika-Abdeckung Attika-Abdeckung aus Metallblech, verdeckt befestigt, inkl. Haftstreifen und Befestigungsmittel, an den Längenstößen verbunden, ggf. mittels Schiebenähten, liefern und fachgerecht montieren als fertige Leistung inkl. aller Befestigungen. Untergrund: Holz Material: Titanzink Blechdicke: 1,00mm Farbe: Titanzink Zuschnitt: bis zu 700 mm, vierfach gekantet (Maße sind vor Ort durch den NU selbst aufzunehmen) Mindestabstand: 3cm Mindestüberdeckung: > 8cm Ausführung im Gefälle zur Dachfläche 5 Grad
04.__. 13
Attika-Abdeckung
15.00
m
04.__. 14 Zulage Anschluss an aufgehende Bauteile Anschluss der Attika-Abdeckungen an aufgehende Bauteile wie Anschlusswände o.Ä. Im Preis muss das anbringen einer Kappleiste sowie das dauerelastische Abfugen der Anschlüsse enthalten sein. Alternativ ist ein Muster zu erstellen mit einer zusätzlichen seitlichen Aufkantung, worauf bauseits ein Putzabschlussprofil eingeputzt wird. Im Fall einer Sandwichfuge ist der Anschluss mittels eines Komribandes zu hinterfüllen und mit Flüsstikunststoff o.Ä. abzudichten, sodass auch die Stoßfugen der Wandpaneele dicht sind.
04.__. 14
Zulage Anschluss an aufgehende Bauteile
H
4.00
St
04.__. 15 Schutzlage / Kiesbereich Polyestervlies liefern und mit 10 cm Überdeckung als Schutzlage lose verlegen. Typ: Polyestervlies, 300 g/m² verrottungsfest, bitumenverträglich, bohrfest, frei bewitterbar, UV beständig Dicke: 2,5 mm
04.__. 15
Schutzlage / Kiesbereich
115.00
m2
04.__. 16 Kiesschicht Liefern und vollflächiges aufbringen einer Kiesschicht (nicht scharfkantig), Körnung 16/32 mm, auf vor beschriebenes Polyestervlies Aufzubringende Schütthöhe: 50mm
04.__. 16
Kiesschicht
115.00
m2
04.__. 17 Dichtigkeitsprüfung am Flachdach ausführen eines Elektroimpuls-Messverfahrens nach DIN 55670, den Gegebenheiten angepasst, im Hoch- und/oder Niedervoltverfahren. Prüfung der Nähte im Prüfnadelverfahren. Visuelle Überprüfung der Flächen und Anschlüsse Anzubieten als Pauschale inkl. Anfahrt und Dokumentation für die vorher aufgeführte Dachfläche
04.__. 17
Dichtigkeitsprüfung am Flachdach
1.00
psch
05 Anschlussarbeiten an Bestand
05
Anschlussarbeiten an Bestand
05.__. 1 Arbeiten am Bestand Nachfolgende Positionen beziehen sich auf die Umbau- und Anschlussarbeiten der bestehenden Halle. Sämtliche Arbeiten an Bestand werden auf nachweiß ausgeführt für eine Anschließende Kostenweiterleitung an die Bauherrenschaft. Nachfolgend werden die Arbeiten für die Übersichtlichkeit aufgelistet, ggf. können sich vor Ort noch weitere Zusatzleistungen ergeben.
05.__. 1
Arbeiten am Bestand
0.00
05.__. 2 Anschlussblech an Bestandsgebäude als Abschluss einer Gebäudeinnenecke im Bereich der Blechsandwichfassade und der WDVS Fassade 10cm Putzträger aus bandverzinktem und organisch beschichtetem Stahlblech Z275. Breite nach örtlichem Aufmaß Ausführung: 3 fach gekantet (Befestigungsschrauben der Fassadenpaneele sind zu überdecken) Farbe: RAL 9007 Graualuminium Einschließlich erforderlicher Dichtbänder und zugehöriger bauaufsichtlich zugelassener Verbindungsmittel nach den Fachregeln des IFBS liefern und montieren in fertiger Leistung. 2 Stk. Verbindungsbrücke an Bestand  L= 3,60m 1 Stk. Verbindungsbrücke an Bestand  L= 2,50m 2 Stk. Verbindungsbau an Bestandshalle L= 3,90m
05.__. 2
Anschlussblech an Bestandsgebäude
17.50
m
05.__. 3 Wandanschluss, Folienblech + Klemmprofil Verbindungsbau EG Bestandsgebäude (Blechsandwich) Anschluss der Dachabdichtung an aufgehenden Bauteile (Neubau- Bestandswand), Bestehend aus Folienblech incl. Klemmprofil - Anschluss mind. 150 mm über Oberkante Abdichtung - Klemmprofil aus Aluminium als mechanischer Befestigung am oberen Rand des Anschlusses mit korrosionsgeschützten Schrauben befestigt Aufgehendes Bauteil: Neubau- Bestandswand Untergrund: 80mm XPS auf 12,5mm OSB Der Anschluss ist mittels eines Komribandes zu hinterfüllen und mit Flüsstikunststoff o.Ä. abzudichten, sodass auch die Stoßfugen der Wandpaneele dicht sind.
05.__. 3
Wandanschluss, Folienblech + Klemmprofil Verbindungsbau EG Bestandsgebäude (Blechsandwich)
20.00
m
05.__. 4 Rückbauarbeiten Sandwichfassade + Fallrohr Rückbau der bestehenden Fallleitung + anschließende Erweiterung für eine freie Entwässerung auf die Dachfläche des Verbindungsbaus EG. Rückbau der bestehenden Blechsandwichfassade mit anschließenden Verlechen der Übergänge zwischen Neubau und Bestand.
05.__. 4
Rückbauarbeiten Sandwichfassade + Fallrohr
1.00
psch
07 Entwässerung
07
Entwässerung
07.__. 1 Dachrinne, Titanzink, Zuschnitt 400 mm Außenliegende Dachrinne, halbrund, liefern und mit Rinnenhaltern aus feuerverzinktem Bandstahl, deren Abmessung und Einbauabstände nach den örtlichen Gegebenheiten und den zu erwartenden Belastungen zu richten sind, an der Traufe des Daches fachgerecht mit leichtem Gefälle anbringen. Liefern und montieren in fertiger Leistung gemäß den Klempnerfachregeln incl. sämtlicher Dehnungselemente, Einhangstutzen und Rinnenböden. Material: Titanzink Zuschnitt: 400 mm Materialstärke: 0,70 mm
07.__. 1
Dachrinne, Titanzink, Zuschnitt 400 mm
85.00
m
07.__. 2 Regenfallrohr, Titanzink, DN 120 Regenfallrohr, rund, aus Metallblech, für Dachentwässerungsanlagen, Dachrinnen etc., inkl. sämtlicher Bögen sowie der Rohrschellen mit Schraubstift und doppeltem Scharnier, sowie aller Zubehör liefern und fachgerecht an Holztafelwänden bzw. Blechsandwichfassade befestigt mittels Rohrschellen, Schraubstift und Dämmstoffdübel Material: Titanzink-Blech Blechdicke: 0,70 mm Nenngröße: DN120 Oberfläche: Titanzink Befestigungsuntergrund: Holztafelwand 10cm WDVS bzw. Blechsandwichfassade
07.__. 2
Regenfallrohr, Titanzink, DN 120
45.00
m
07.__. 3 Standrohr DN 120 Standrohr abgestimmt auf Fallrohr, vor Gebäudesockel einbauen, mit runder Revisionsöffnung einschl. Deckel und Schrauben, mit Muffe incl. Dichtung und Standrohrkappe liefern und fachgerecht an Holztafelwänden bzw. Blechsandwichfassade befestigt mittels Rohrschellen, Schraubstift und Dämmstoffdübel Material: Loro-X Form: rund Nenngröße: DN 120
07.__. 3
Standrohr DN 120
6.00
St
07.__. 4 Attikagully Verbindungsbrücke OG Dachgully angeschlossen an Dachabdichtung. Angeschlossen an Fallleitung / ausgeführt im Gefälle durch Attika incl. Eindichtung Ausführung in der Dämmung incl. Dämmstoffkörper oder oberhalb der Dämmung Nennnweite: bis DN 100 Liefern und montage in fertiger Leistung incl.Fixierung des Gullys. Anstauhöhe h1: ca. 40mm Abflussleistung: mind. 0,60l/s Der NU muss eine passende Flachdachentwässerung vorlegen. Angebotenes System:                                                      .
07.__. 4
Attikagully Verbindungsbrücke OG
1.00
St
07.__. 5 Notentwässerung Verbindungsbrücke OG Notentwässerung, incl. Kiesfang angeschlossen an Dachabdichtung. Nennnweite: bis DN 100 oder als Rechteckspeier Liefern und montage in fertiger Leistung incl. Fixierung des Gullys. Anstauhöhe h2: max. 50mm Abflussleistung: mind. 0,49l/s Der NU muss eine passende Flachdachentwässerung vorlegen. Angebotenes System:                                                      .
07.__. 5
Notentwässerung Verbindungsbrücke OG
1.00
St
07.__. 6 Attikagully incl. Kiesfang Verbindungsbau EG Dachgully incl. Kiesfang, angeschlossen an Dachabdichtung. Angeschlossen an Fallleitung / ausgeführt im Gefälle durch Attika incl. Eindichtung Ausführung in der Dämmung incl. Dämmstoffkörper oder oberhalb der Dämmung Nennnweite: bis DN 100 Liefern und montage in fertiger Leistung incl.Fixierung des Gullys. Hier muss berücksichtigt werden, dass dás Fallrohr vom Bestand frei auf die Dachfläche entwässert. Anstauhöhe h1: ca. 40mm Abflussleistung: mind. 6,7l/s Der NU muss eine passende Flachdachentwässerung vorlegen. Angebotenes System:                                                      .
07.__. 6
Attikagully incl. Kiesfang Verbindungsbau EG
2.00
St
07.__. 7 Notentwässerung incl. Kiesfang Verbindungsbau EG Notentwässerung, incl. Kiesfang angeschlossen an Dachabdichtung. Nennnweite: bis DN 100 oder als Rechteckspeier Liefern und montage in fertiger Leistung incl. Fixierung des Gullys. Hier muss berücksichtigt werden, dass dás Fallrohr vom Bestand frei auf die Dachfläche entwässert. Anstauhöhe h2: max. 50mm Abflussleistung: mind. 6,09l/s Der NU muss eine passende Flachdachentwässerung vorlegen. Angebotenes System:                                                      .
07.__. 7
Notentwässerung incl. Kiesfang Verbindungsbau EG
4.00
St
07.__. 8 Flachdachabzweig Titanzink Flachdachabzweig Material: Titanzink Nenngröße: 100mm (passend zu vor beschriebenen Attikagully) Fertige Leistung inklusive vormontierter Zulaufdichtung, liefern und fachgerecht einbauen Befestigungsuntergrund: 100mm Styropoor auf 13mm OSB bzw. Beton
07.__. 8
Flachdachabzweig Titanzink
3.00
St
07.__. 9 Regenfallrohr, Titanzink, DN 100 Regenfallrohr, rund, aus Metallblech, für Dachentwässerung inkl. Rohrschellen mit Schraubstift und doppeltem Scharnier, sowie aller Zubehör liefern und fachgerecht an Holztafelwänden bzw. Beton befestigt mittels Rohrschellen, Schraubstift und Dämmstoffdübel Material: Titanzink-Blech Blechdicke: 0,70 mm Nenngröße: DN100 Oberfläche: Titanzink Befestigungsuntergrund: 100mm Styropoor auf 13mm OSB bzw. Beton
07.__. 9
Regenfallrohr, Titanzink, DN 100
15.00
m
07.__. 10 Standrohr DN 100 Standrohr abgestimmt auf Fallrohr, vor Gebäudesockel einbauen, mit runder Revisionsöffnung einschl. Deckel und Schrauben, mit Muffe incl. Dichtung und Standrohrkappe. liefern und fachgerecht an Holztafelwänden bzw. Beton befestigt mittels Rohrschellen, Schraubstift und Dämmstoffdübel Material: Loro-X Form: rund Nenngröße: DN 100
07.__. 10
Standrohr DN 100
3.00
St
08 Sicherheits- und Montageeinrichtung
08
Sicherheits- und Montageeinrichtung
08.__. 1 Sicherheitseinrichtung während Montage Personenauffangnetz gemäß DIN EN 1263 aus Polypropylen, hochfest, 4-5mm dick mit Maschenweite > 100mm mit Aufhängeseil, einschließlich Anbindeseil für die Montage an Holzbauteile. Liefern und montieren im gesamten Hallenbereich nach den gültigen UVV. Bereitstellung für die gesamten Montagezeit und nach fertigstellung der Dacheindeckung sowie sämtlicher Absturzgefährderten Arbeiten demontieren.
08.__. 1
Sicherheitseinrichtung während Montage
665.00
m2
08.__. 2 Vorhalten Auffangnetze Dachlichtband Vorhalten der Auffangnetze bei Dachlichtband bis zu deren Fertigstellung.
08.__. 2
Vorhalten Auffangnetze Dachlichtband
O
H
1.00
Wo
08.__. 3 Absturzsicherung, Verankerungspunkt Seilsicherungssystem überfahrbar Verbindungsbau EG Planen liefern und montieren eines überfahrbaren Seilsicherungssystem in den Dachaufbau eingebunden und eingedichtet, Geprüft nach DIN EN 795:2012, Typ C und DIN CEN/TS 16415:2013, mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung und Ü-Zeichen, als permanentes Seilsicherungssystem in Fertige Leistung inkl. Edelstahlseil incl. Systemschild, Endhalter, Kurvenelemente und Verbindungslaschen sowie dem Befestigungsset, aus Grundplatte, Anker und Schrauben. Material: edelstahl Untergrund: Beton Lieferung ohne PSA Im Preis muss eine umfangreiche Dokumentation für Spätere Wartungsarbeiten (gemäß der DGUV Information 201-056 sowie der AUVA) zur weitergaben an den Bauherren enthalten sein. Bestehend aus Datenblättern der Systeme sowie der Befestigungsmittel, eines Verlegeplanes, einer umfangreichen Fotodokumentation der Montage sowie einer Bescheinigung der Auszuführenden Firma. Es wird von 4 Sekuranten und ca. 15 lfm Seil ausgegangen. Angebotenes Produkt:                                                      . Angebotenes System:                                                      .
08.__. 3
Absturzsicherung, Verankerungspunkt Seilsicherungssystem überfahrbar Verbindungsbau EG
O
1.00
psch
09 Statik und Verlegepläne
09
Statik und Verlegepläne
09.__. 1 Planung und Prüfung Planung der Dachabdichtung und Prüfung der baulichen Gegebenheiten. Verbindungsbrücke OG mittels BSH Dachelemente Verbindungsbau EG mittels Stb. Deckenelemente Planung und Prüfung Berechnung Windsogsicherung/Statik Werkstatt- und Montageplanung / Gefälleplanung Prüfung bauliche Gegebenheiten; u. a. Abstände von Durchdringungen, Einbauhöhen Abläufe und Notüberläufe, Aufkantungshöhen Entwässerungsberechnung für Einläufe, Abläufe und Notüberläufe für die Normal- und die Jahrhundertregenspende Größe Dachfläche: ca. 15 und 115 m² Höhe über Gelände: ca. 7,50 und 4,20 m
09.__. 1
Planung und Prüfung
1.00
psch
09.__. 2 Staik Prüffähige statische Berechnung für die Ausführung der Blechsandwichfassade sowie der Trapezblechtragschale nach DIN 18807 einschl. des statischen Nachweises der Verbindungen der Profiltafeln mit der Unterkonstruktion in digitaler Ausfertigung, vor Montagebeginn zur Genehmigung dem Auftraggeber sowie dem Prüfstatiker vorzulegen.
09.__. 2
Staik
1.00
psch
09.__. 3 Verlege- und Detailplan Verlege- und Detailpläne für die Dachrandabschlüsse gemäß Anforderung der DIN 18807 Teil 3 und den IFBS-Fachregeln für die Ausführung der vor beschriebenen Bauteile, in digitaler Ausfertigung, vor Montagebeginn zur Genehmigung dem Auftraggeber sowie dem Prüfstatiker vorzulegen. Basis und Voraussetzung der Planung sind durch den Auftraggeber bereit gestellte Werkpläne pdf im DWG-Format.
09.__. 3
Verlege- und Detailplan
1.00
psch
10 Stundenlohnarbeiten
10
Stundenlohnarbeiten
Regie- und Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit Genehmigung der Bauleitung durchgeführt werden. Diese müssen vor ihrer Ausführung in Bezug auf Inhalt, Grund und Auftragssumme mit dem zuständigen Projektleiter abgestimmt und freigegeben werden. Stundennachweise und Regieberichte sind spätestens eine Woche nach der Ausführung vom unserem Bauleiter unterschreiben zu lassen. Eine Verechnung erfolgt nur bei Vorlage der anerkannten Regieberichte. Hier wird ausschließlich die Haas-Vorlage akzeptiert. Soweit möglich erfolgt die Abrechnung generell auf der Basis der vereinbarten Einheitspreise und nicht auf Stundenbasis.
Regie- und Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit
10.__. 2 Stundenlohn Vorarbeiter Stundenlohn für einen gut ausgebildeten Vorarbeiter
10.__. 2
Stundenlohn Vorarbeiter
O
1.00
h
10.__. 3 Stundenlohn Facharbeiter Stundenlohn für einen gut ausgebildeten Facharbeiter
10.__. 3
Stundenlohn Facharbeiter
O
1.00
h
10.__. 4 Stundenlohn Hilfsarbeiter Stundenlohn für einen gut eingewiesenen Hilfsarbeiter
10.__. 4
Stundenlohn Hilfsarbeiter
O
1.00
h
10.__. 5 Stundenlohn Auszubildender Stundenlohn für einen Auszubildenden
10.__. 5
Stundenlohn Auszubildender
O
1.00
h