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01 Aufstockung Reinerzer Straße 93 in Nürnb
01
Aufstockung Reinerzer Straße 93 in Nürnb
Objektbeschreibung (Erweiterter Holzbau)
Die wbg Nürnberg GmbH plant die zweigeschossige
Aufstockung in
Holzbauweise der Reinerzer Straße 93 in Nürnberg. Die
Arbeitshöhe für
die Aufstockung beträgt im 5. OG 15,40 m über GOK. Bei
dieser
Baumaßnahme handelt es sich um ein Bestandsgebäudes aus
den 60er
Jahren des letzten Jahrhunderts. Die Ausbau- und
Installationsarbeiten
werden bauseits durgeführt. Das vorgesehene Baufeld
wird bauseits
hergerichtet. Ebenfalls wird durch den AG, nach dem
Abbruch des aktuellen
Dachgeschosses, über dem 4.OG, eine bituminöse
Notabdichtung auf der
Decke aufgebracht. Im Wesentlichen umfasst die
Baumaßnahme die folgenden
Punkte:
- Holzbauarbeiten Außenwände, tragende Innenwände,
Wandkonstruktion
Aufzug, Decken und Dachkonstruktion
- Dämmung, Abdichtungs- und Klempnerarbeiten,
Gründachaufbau und
Abdichtung im Bereich der Loggien
- Einbau von Fenster- und Fenstertüren
Geplante Bauzeit für die Dachdeckerarbeiten:
Dachabdichtung: 05.11.2026 - 25.11.2026
Dachbegrünung: 26.11.2026 - 02.12.2026
Objektbeschreibung (Erweiterter Holzbau)
Allgemeine Angaben
Einzukalkulieren ist, auch wenn dies nicht besonders
ausgeschrieben ist:
1) Sämtliche Leistungen/ Positionen sind einschließlich
Herstellung, Lieferung
an den Einbauort und Einbau zu kalkulieren inkl. aller
dafür notwendigen Geräte,
Maschinen, Hebezeuge etc. Mit den Preisen ist die
komplette Leistung
abgegolten, falls in den
besonderen Hinweisen oder Leistungsbeschreibungen
nichts anders
beschrieben ist. Nebenleistungen werden nicht gesondert
vergütet und gehören
ohne besondere Erwähnung zur vertraglichen Leistung.
2) Sämtliche Nebenleistungen und besondere Leistungen,
die zur vollständigen,
funktionsfähigen und DIN-Gerechten Herstellung eines
Gewerks, des
Nachfolge- oder Vorgängergewerkes erforderlich sind,
sind vom Bieter mit
einzukalkulieren.
3) Beim Einbau sämtlicher Materialien, Halbzeuge,
Bauteile, Elemente sind die
Einbauvorschriften/ Herstellerrichtlinien zu beachten.
4) Zusatzmaterialien zum Fügen von Bauteilen, als
Abschlüsse von
Bauteilübergängen, Bauteilstößen, wie Putzschienen,
Silikonfugen,
Neoprenstreifen etc. sind nach Erfordernis mit
einzukalkulieren.
5) Sämtliche Materialien, die zur DIN-gerechten Montage
und Befestigung eines
Bauteils erforderlich sind, sind vom Bieter mit
einzukalkulieren.
6) Während der gesamten Arbeiten einzelner Gewerke sind
angrenzende und
umliegende Bauteile und vorhandene Außenanlagen
umfassend vor
Beschädigung zu schützen. Die Schutzmaterialien gehen
nach Gebrauch in das
Eigentum des AN über.
7) Alle während der Bauzeit erforderlichen Gerüste
(ausgenommen
Fassadengerüst) sind einzukalkulieren und vorzuhalten.
Die Ausführung ist nach
den Vorschriften der DIN 4420 und DIN 4422, der
Gerüstordnung, den
Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und der
geltenden baupolizeilichen
Vorschriften zu erstellen. Auf Übereinstimmung mit der
SiGe-Planung ist zu
achten.
8) Vorschriftsmäßiges Entsorgen von Altmaterialen incl.
Deponiekosten /
Gebühren. Sämtl. während der Bauarbeiten anfallender
Müll wird Eigentum des
AN und von diesem täglich zu entsorgen.
9) Die Sicherheitsbestimmungen gemäß
Baustellenverordnung und Sige - Plan
sind zu berücksichtigen und zwingend einzuhalten.
10) Die durch das Vermessungsbüro bzw. den AN
angebrachten
Höhenbezugspunkte (Meterstriche, Marken, etc.) sind
während der
Allgemeine Angaben
2 BESONDERER TEIL - Dachabdichtungsarbeiten
2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie
die technische
Ausführung grundsätzlich aus:
DIN 4066 - Hinweisschilder für die Feuerwehr
DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau
DIN 18232 - Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
DIN V 18234-3 - Baulicher Brandschutz im Industriebau;
Konstruktive
Maßnahmen bei Dachdurchdringungen, -anschlüssen und
-abschlüssen zur
Verzögerung der Brandweiterleitung
DIN 18338 - Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten
DIN 18339 - Klempnerarbeiten
DIN 18451 - Gerüstbauarbeiten
DIN 52270 - Prüfung von Mineralwolle-Dämmstoffen (gilt
hier für
Definitionen)
DIN 68755-1 - Holzfaserstoffe; Dämmstoffe für die
Wärmedämmung
DIN EN 54 - Brandmeldeanlagen
DIN EN 546 - Aluminium und Aluminiumlegierungen; Folien
DIN EN 826 - Wärmedämmstoffe für das Bauwesen;
Bestimmung des
Verhaltens bei Druckbeanspruchung
DIN EN 1253 - Abläufe für Gebäude
DIN EN 1396 - Aluminium und Aluminiumlegierungen;
Bandbeschichtete Bleche und Bänder für allgemeine
Anforderungen 'Richtlinien
für die Planung, Ausführung und Pflege von
Dachbegrünungen'
(Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung
Landschaftsbau e.V. -
FLL, Troisdorf) mit Vorrang vor den Normen.
AGI-Arbeitsblatt B 11 -
Industriedächer; Leitlinien für Planung und Ausführung
Industriedachbegrünung
2.2 Stoffe, Bauteile
Polystyrolschaumplatten sind nur im abgelagerten
Zustand (ca. 6 Wochen)
einzubauen. Der Nachweis darüber kann von der
Bauleitung verlangt werden.
Polystyrolschaum-Dämmplatten für Umkehrdächer sind nur
in extrudierter
Herstellung zu verwenden.
Werden bei RWA-Anlagen andere Größen oder Fabrikate als
Nebenangebot
angeboten, so müssen diese mindestens die verlangte
aerodynamische
Öffnungsfläche aufweisen. Das gilt auch dann, wenn in
der Ausschreibung
lediglich die Rahmengröße vorgegeben ist.
Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund
abgestimmt sein; ihre
Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen
erzeugen. Bei nicht
ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu
verwenden.
Unterspannbahnen und Klebebänder sollen von einem
Hersteller sein. Falls in
der Leistungsposition nicht anders angegeben, gelten
folgende Begriffe für die
diffusionsäquivalente Luftschichtdicke s (Index) d:
- diffusionsoffen: bis 0,3 m
- diffusionshemmend: über 0,3 bis 2,0 m
- Dampfbremse: über 2,0 bis 100 m
- Dampfsperre: ab 100 m
2.3 Ausführung
2.3.1 Allgemeines
Ein besenreiner Untergrund ohne Kontergefälle wird
bereitgestellt.
Bedenken sind weiterhin anzumelden bei
- zu feuchtem Untergrund
- Unebenheiten des Untergrundes
- ungeeigneter Oberfläche des Untergrundes für die
vorgesehene
Klebung
- Rissbildungen im Untergrund
- ungeeigneter Art, Lage oder Befestigung von
durchdringenden
Bauteilen
- fehlenden Widerlagern oder Nagelleisten zur
Befestigung der
Dämmung bzw. der Dachhaut bei stark geneigten Dächern.
Der Auftragnehmer
hat ausreichend Vorhaltematerial bereitzuhalten, um bei
witterungsbedingten
Unterbrechungen die zum Teil fertiggestellten
Leistungen bis zur Übergabe zu
schützen. Die Sicherung provisorischer Abdeckungen ist
besonders im Bereich
von Durchdringungen der Dachhaut vorzunehmen. Werden
Dampfsperren als
Notabdichtung verwendet, was möglichst zu vermeiden
ist, so muss vor
Weiterführung der Arbeiten nachweisbar eine
Dichtheitsprüfung erfolgen. Das
Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen,
Treppenhäusern, Durchgängen
und Durchfahrten ist untersagt. Ein Feuerlöscher,
tragbar, der Klasse C nach
DIN EN 2 - oder vergleichbar einsetzbar - muß bei
Arbeiten mit brennbaren
Gasen vorhanden sein. Für einzubauendes Material sind
die Richtlinien der
Hersteller grundsätzlich zu beachten. Auf Verlangen ist
dem Auftraggeber
Einsicht in diese zu gewähren. Sofern dem
Leistungsverzeichnis keine
Detailunterlagen beigefügt sind, treffen die Pläne des
Architekten in erster Linie
eine formale Gestaltungsaussage. Es gehört zu den
Aufgaben des
Auftragnehmers, Elementstöße, Verbindungen,
Befestigungen,
toleranzaufnehmende Anschlüsse u. dgl. in Abstimmung
mit dem Architekten,
den anerkannten Regeln der Bautechnik und gemäß dem zu
erwartenden
Gebrauchswert herzustellen. Gegen Verschmutzungen und
Beschädigungen
anderer Bauteile sowie zur Vermeidung der Gefährdung
von Personen sind vom
Auftragnehmer der Verkehrssitte entsprechende und
zumutbare Vorkehrungen
zu treffen (Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen
u. dgl.). Alle Dämmund
Dichtungsmaterialien sind auf Unterlagen trocken zu
lagern und
einzubauen. Rollen sind stehend zu lagern. Bei der
Verarbeitung, vor allem bei
Trennung, entstehende Rückstände von Mineralwolle
dürfen nicht gefegt
werden. Es sind zugelassene Staubsauger zu verwenden.
Verschnitt, Abfälle
und Staubsaugerinhalte sind in staubdicht schließenden
Behältern (auch
Plastiksäcke sind zulässig) zu sammeln.
Das gilt insbesondere beim Ausbau und Rückbau alter
Dämmstoffe.
Der Arbeitsablauf ist so einzurichten, daß bei
Arbeitsunterbrechung offene
Kanten des Abdichtungsaufbaus gegen das Eindringen von
Niederschlägen
geschützt sind, ggf. sind sie abzukleben und bei
Weiterarbeit von den
Klebstreifen wieder zu befreien.
Stöße und Fugen sind so auszuführen, dass Dehnungen bei
gleichzeitiger
Sicherstellung der Wasserdichtheit spannungsfrei
aufgenommen werden
können. Bewegungsfugen sind durchgehend, auch im
Bereich der
Dampfsperre, anzuordnen.
Dacheinläufe sind in Decken mit Abdichtung mit
Klebeflansch einzubauen. Ist
das Einspannen der Abdichtung gefordert, sind Abäufe
mit
Pressdichtungsflansch erforderlich. Ist ein Anschluss
für den Potentialausgleich
vorgesehen, darf dieser nur vom Elektrofachbetrieb
ausgeführt werden. Das gilt sinngemäß auch für den
Einbau von Rohrhülsen
aus Metall für durchführende Steig- und Fallleitungen.
Einläufe mit
Geruchverschluss sind mit Wasser zu füllen.
Dacheinläufe mit Anschluss an
Dichtungen müssen unverschlossene
Öffnungen in der Dichtungsebene aufweisen. Dacheinläufe
sind vertieft
einzusetzen. Sie müssen die Dichtungsebene und die
Nutzschicht entwässern
und dürfen keine Wärmebrücken bilden. Roste für
Dacheinläufe müssen
herausnehmbar sein. Sind die Roste fest in die
begehbare Oberfläche eingebunden, muss ihre
Beweglichkeit gegenüber dem
Ablauf gewährleistet sein. Abdeckungen und
Ortausbildungen sind so zu
gestalten, dass durch ablaufendes Wasser an der Fassade
keine
Schmutzränder entstehen können. Die Dicke der
späterenBekleidung ist ggf. zu
erfragen.
2.3.2 Dachhaut
Zum Nachweis des Fabrikats der angebotenen Dachbahnen
dürfen die
Banderolen erst unmittelbar vor dem Einbau entfernt
werden. Bei Einsatz von
Kunststoffdichtungsbahnen ist zwecks Vermeidung des
Wanderns der
Weichmacher eine Trennlage zwischen Dichtungsbahn
und Dämmschicht einzubringen, falls die Verträglichkeit
mit dem angrenzenden
Baustoff nicht ausdrücklich vom Hersteller garantiert
wird. Sind nach
Herstellervorschrift Kunststoffbahnen ohne Einlage
durch Quell- oder
Warmgasschweißen zu verbinden, muss auf Dachschrägen
oder an aufgehenden Bauteilen mit gegenläufiger
Nahtüberdeckung gearbeitet
werden, um eine dichte Verbindung herzustellen und den
gesamten
Überlappungsbereich zu erfassen. Bei Anschlüssen im
Klebeverfahren sind
Unterseite der Bahn und Unterlage einzustreichen. Bei
Anschlüssen sind die
Abdichtungslagen nicht direkt hochzuführen, sondern in
der Nähe der
Ausrundungen oder über dem Anschlusskeil abzusetzen.
Bei der Verarbeitung
von Schweißbahnen ist ein entsprechender Feuerlöscher
in Bereitschaft zu
halten. Sofern Lochglasvlies-Bitumenbahnen als
Ausgleichsschicht verwendet
werden, ist die folgende Lage im Gießverfahren
aufzukleben.
Bei zweilagigen Abdichtungen beträgt der Versatz der
Bahnen 50 cm, bei
dreilagiger Abdichtung 33,3cm. Die einzelnen Lagen sind
grundsätzlich in
einzelnen Arbeitsgängen aufzubringen. Eine
Verbanddeckung (englische
Deckung) ist nur nach Zustimmung der Bauleitung
zulässig. Um in der letzten
Lage eine Verdickung im Stoßbeeich der Überdeckungen zu
vermeiden, ist die
zu überdeckende Ecke abzuschneiden bei Dachneigungen
unter 5°. Anschlüsse
an begrenzende oder durchdringende Bauteile sind in
Koordinierung mit den
Dachklempnerarbeiten auszuführen. Blechverwahrungen als
Winkelblech sind
zwischen die Abdichtungslagen einzukleben. Der
Klebeflansch erhält einen
Voranstrich auf einer dem Dichtungsmaterial
entsprechenden
Lösungsmittelbasis. Die weiteren Lagen werden
vollflächig aufgeklebt. Die
Anschlussfugen erhalten bei Deckung mit Bitumenbahnen
einen Anstrich mit
heisser Klebemasse, in anderen Fällen einen Verschluss
mit
materialentsprechender Spachtelmasse. Nahtverbindungen
von Bitumenbahnen
in der Deckschicht sind unmittelbar nach Herauslaufen
des Klebers
entsprechend der Oberflächenbeschichtung abzustreuen.
Die Bekiesung von
Dachflächen darf erst nach einer technischen Abnahme
der fertiggestellten
Dachhaut (einschl. aller Anschlüsse) durch die
Bauleitung erfolgen. Für
Kiesschüttungen ist ungebrochener und von
abschlämmbaren Bestandteilen
weitgehend freier Kies zu verwenden. Bei Dachplatten
aus Betonfertigteilen aller
Art und bituminösen Deckungen sollen die Querstöße
(Kopfenden) mit
Trennstreifen abgedeckt werden, welche gegen
Verschieben durch einseitiges
Heften zu sichern ist. Bei Platten über 1 m Breite sind
auch die Längsstöße
entsprechend auszuführen.
Metallanschlüsse, die in wasserführenden Ebenen liegen,
müssen wegen
Bitumenkorrosion oder als Schutz vor Weißrost einen
Schutzanstrich erhalten,
der mindestens 2 cm über Oberfläche Dachhaut,
Kiesschüttung oder
Plattenbelag zu führen ist.
2.3.3 Dämmungen
Für ruhende Belastungen können Dämmstoffe der Klasses
WD verwendet
werden; für genutzte Dachflächen ist die Klasse WS
erforderlich. Randbohlen
müssen 1 cm dünner als die vorgesehene Dämmschicht
sein. Falls im
Leistungsverzeichnis nicht besonders angegeben, sind
bei nichtdurchlüfteten
Dächern mit Dämmungen aus biologischen Materialien -
ggf. als Besondere
Leistung - nach Rücksprache mit dem Architekten und
unter Berücksichtigung
der Struktur des Dämmstoffes und der Größe der
Dachfläche sowie der
Jahreszeit
Lüftungsöffnungen bzw. -aufsätze zur dampftechnischen
Entspannung des
Dachaufbaues anzuordnen. Dampfbremsen und Dampfsperren
sind
konvektionsdicht zu verlegen; das gilt auch für die
Befestigung an Anschlüssen
und Durchdringungen. Im Regelfall sind Dichtungsbänder
zu verwenden.
Montageschaum gilt nicht als konvektionsdicht.
Dampfsperren und
Dampfbremsen dürfen nicht angetackert werden; sie sind
zu kleben. Die
Dämmschichten sind an allen Anschlüssen so auszuführen,
daß keine
Wärmebrücken entstehen.
Im unmittelbaren Bereich von Dachabläufen sind die
Dämmschichten um ca. 20
mm leicht abzuschrägen. Bei stärker geneigten Flächen
ist auf das
Vorhandensein eines Widerlagers für die Dämm schichten
zu achten.
Schaumglasplatten müssen wegen der Bruchgefahr in einer
ausreichend dicken Bitumenschicht verlegt werden.
Mineralfaser-Dämmplatten
sind vollflächig aufzukleben. Sind sie mechanisch zu
befestigen, müssen sie
eine Druckspannung von 0,70 kPa bei maximal 10%
Stauchung aufnehmen.
Soweit lieferbar, sind Dämmplatten mit
Stufenfalz zu verlegen, anderenfalls soll eine
doppellagige Verlegung erfolgen.
Unterseitig unkaschierte Polystyrolschaum-Dämmstoffe
sind mit geeigneten
Kaltklebern aufzukleben. Bei wärmegedämmter Attika ist
die Dampfsperre
entsprechend hoch zu führen. Voranstriche auf
Trapezblechen dürfen nicht in
die Dachkonstruktion gelangen.
2.3.4 Mechanische Befestigungen
Auf nagelbarem Untergrund (z. B. Holzschalung,
Spanplatten o. ä.) wird die
erste Lage mit Breitkopfstiften wie folgt befestigt
(vgl. auch Tabelle 6 der
Flachdachrichtlinie):
Am zu überdeckenden Rand sind die Bahnen im Abstand von
etwa 25 cm zu
heften. Am überdeckten Rand sind die Bahnen im Abstand
von max. 10 cm
dicht abzunageln. Bei verdeckter Nagelung sind die
Bahnen am zu
überdeckenden Rand alle 10 cm abzunageln.
Erfolgt die Verlegung der Bahnen auf stark geneigten
Flächen in
Gefällerichtung, sind die Bahnen zusätzlich am oberen
Rand versetzt in
Abständen von etwa 5 cm abzunageln. Das gilt auch für
Eckbereiche. Die
folgenden Lagen brauchen bei Dachneigungen < 5 Grad (<
8%) nicht zusätzlich
abgenagelt zu werden. Nur bei großen Dachneigungen sind
auch die weiteren
Lagen am oberen Rand alle 5cm versetzt abzunageln, um
ein Abrutschen der
Bahnen zu verhindern. Die Nagelung der Randbereiche ist
auf der
windabgewandten Seite von Steildächern durch einen
Blechstreifen zu
verstärken. Bei stärkeren Dachneigungen ist -
entsprechend den
Herstellervorschriften des Klebers bzw. der
Dichtungsmaterialien - auf nicht
nagelbaren Unterlagen eine mechanische Befestigung
erforderlich. Sofern in
den Ausschreibungsunterlagen nicht differenziert
vorgegeben, ist die
Mindestbefestigung entsprechend den
Flachdachrichtlinien vorzunehmen.
Mechanische Befestigungen auf Spannbetonbauteilen sind
unbedingt zuvor mit
der Bauleitung abzustimmen. Bei Abdichtungen auf
Stahloder
Alutrapezprofilen sowie bei profilierten Dachformen
(Sheddächer, Faltentragwerke)
ist in jedem Fall eine mechanische Befestigung -
einschließlich
der Dämmung - erforderlich. Einzellasten sind nur im
Bereich der Auflager
zulässig. Werden Befestigungselemente nicht im
Überdeckungsbereich
angeordnet, müssen sie zusätzlich mit Flecken oder
Streifen überklebt werden.
2 BESONDERER TEIL - Dachabdichtungsarbeiten
01.01 Dachabdichtungsarbeiten
01.01
Dachabdichtungsarbeiten
01.02 Dachaufbauten und Einbauteile
01.02
Dachaufbauten und Einbauteile
01.03 Dachbegrünung extensiv
01.03
Dachbegrünung extensiv
01.04 Abdichtung Loggien
01.04
Abdichtung Loggien
01.05 Stundenlohnarbeiten
01.05
Stundenlohnarbeiten