Dachdeckerarbeiten
NÜRNBERG_REINERZER_STR_93
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01 Aufstockung Reinerzer Straße 93 in Nürnb
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Aufstockung Reinerzer Straße 93 in Nürnb
Objektbeschreibung (Erweiterter Holzbau) Die wbg Nürnberg GmbH plant die zweigeschossige Aufstockung in Holzbauweise der Reinerzer Straße 93 in Nürnberg. Die Arbeitshöhe für die Aufstockung beträgt im 5. OG 15,40 m über GOK. Bei dieser Baumaßnahme handelt es sich um ein Bestandsgebäudes aus den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts. Die Ausbau- und Installationsarbeiten werden bauseits durgeführt. Das vorgesehene Baufeld wird bauseits hergerichtet. Ebenfalls wird durch den AG, nach dem Abbruch des aktuellen Dachgeschosses, über dem 4.OG, eine bituminöse Notabdichtung auf der Decke aufgebracht. Im Wesentlichen umfasst die Baumaßnahme die folgenden Punkte: - Holzbauarbeiten Außenwände, tragende Innenwände, Wandkonstruktion Aufzug, Decken und Dachkonstruktion - Dämmung, Abdichtungs- und Klempnerarbeiten, Gründachaufbau und Abdichtung im Bereich der Loggien - Einbau von Fenster- und Fenstertüren Geplante Bauzeit für die Dachdeckerarbeiten: Dachabdichtung: 05.11.2026 - 25.11.2026 Dachbegrünung: 26.11.2026 - 02.12.2026
Objektbeschreibung (Erweiterter Holzbau)
Allgemeine Angaben Einzukalkulieren ist, auch wenn dies nicht besonders ausgeschrieben ist: 1) Sämtliche Leistungen/ Positionen sind einschließlich Herstellung, Lieferung an den Einbauort und Einbau zu kalkulieren inkl. aller dafür notwendigen Geräte, Maschinen, Hebezeuge etc. Mit den Preisen ist die komplette Leistung abgegolten, falls in den besonderen Hinweisen oder Leistungsbeschreibungen nichts anders beschrieben ist. Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne besondere Erwähnung zur vertraglichen Leistung. 2) Sämtliche Nebenleistungen und besondere Leistungen, die zur vollständigen, funktionsfähigen und DIN-Gerechten Herstellung eines Gewerks, des Nachfolge- oder Vorgängergewerkes erforderlich sind, sind vom Bieter mit einzukalkulieren. 3) Beim Einbau sämtlicher Materialien, Halbzeuge, Bauteile, Elemente sind die Einbauvorschriften/ Herstellerrichtlinien zu beachten. 4) Zusatzmaterialien zum Fügen von Bauteilen, als Abschlüsse von Bauteilübergängen, Bauteilstößen, wie Putzschienen, Silikonfugen, Neoprenstreifen etc. sind nach Erfordernis mit einzukalkulieren. 5) Sämtliche Materialien, die zur DIN-gerechten Montage und Befestigung eines Bauteils erforderlich sind, sind vom Bieter mit einzukalkulieren. 6) Während der gesamten Arbeiten einzelner Gewerke sind angrenzende und umliegende Bauteile und vorhandene Außenanlagen umfassend vor Beschädigung zu schützen. Die Schutzmaterialien gehen nach Gebrauch in das Eigentum des AN über. 7) Alle während der Bauzeit erforderlichen Gerüste (ausgenommen Fassadengerüst) sind einzukalkulieren und vorzuhalten. Die Ausführung ist nach den Vorschriften der DIN 4420 und DIN 4422, der Gerüstordnung, den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und der geltenden baupolizeilichen Vorschriften zu erstellen. Auf Übereinstimmung mit der SiGe-Planung ist zu achten. 8) Vorschriftsmäßiges Entsorgen von Altmaterialen incl. Deponiekosten / Gebühren. Sämtl. während der Bauarbeiten anfallender Müll wird Eigentum des AN und von diesem täglich zu entsorgen. 9) Die Sicherheitsbestimmungen gemäß Baustellenverordnung und Sige - Plan sind zu berücksichtigen und zwingend einzuhalten. 10) Die durch das Vermessungsbüro bzw. den AN angebrachten Höhenbezugspunkte (Meterstriche, Marken, etc.) sind während der
Allgemeine Angaben
2 BESONDERER TEIL - Dachabdichtungsarbeiten 2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung grundsätzlich aus: DIN 4066 - Hinweisschilder für die Feuerwehr DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau DIN 18232 - Rauch- und Wärmeabzugsanlagen DIN V 18234-3 - Baulicher Brandschutz im Industriebau; Konstruktive Maßnahmen bei Dachdurchdringungen, -anschlüssen und -abschlüssen zur Verzögerung der Brandweiterleitung DIN 18338 - Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten DIN 18339 - Klempnerarbeiten DIN 18451 - Gerüstbauarbeiten DIN 52270 - Prüfung von Mineralwolle-Dämmstoffen (gilt hier für Definitionen) DIN 68755-1 - Holzfaserstoffe; Dämmstoffe für die Wärmedämmung DIN EN 54 - Brandmeldeanlagen DIN EN 546 - Aluminium und Aluminiumlegierungen; Folien DIN EN 826 - Wärmedämmstoffe für das Bauwesen; Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung DIN EN 1253 - Abläufe für Gebäude DIN EN 1396 - Aluminium und Aluminiumlegierungen; Bandbeschichtete Bleche und Bänder für allgemeine Anforderungen 'Richtlinien für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen' (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. - FLL, Troisdorf) mit Vorrang vor den Normen. AGI-Arbeitsblatt B 11 - Industriedächer; Leitlinien für Planung und Ausführung Industriedachbegrünung 2.2 Stoffe, Bauteile Polystyrolschaumplatten sind nur im abgelagerten Zustand (ca. 6 Wochen) einzubauen. Der Nachweis darüber kann von der Bauleitung verlangt werden. Polystyrolschaum-Dämmplatten für Umkehrdächer sind nur in extrudierter Herstellung zu verwenden. Werden bei RWA-Anlagen andere Größen oder Fabrikate als Nebenangebot angeboten, so müssen diese mindestens die verlangte aerodynamische Öffnungsfläche aufweisen. Das gilt auch dann, wenn in der Ausschreibung lediglich die Rahmengröße vorgegeben ist. Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Unterspannbahnen und Klebebänder sollen von einem Hersteller sein. Falls in der Leistungsposition nicht anders angegeben, gelten folgende Begriffe für die diffusionsäquivalente Luftschichtdicke s (Index) d: - diffusionsoffen: bis 0,3 m - diffusionshemmend: über 0,3 bis 2,0 m - Dampfbremse: über 2,0 bis 100 m - Dampfsperre: ab 100 m 2.3 Ausführung 2.3.1 Allgemeines Ein besenreiner Untergrund ohne Kontergefälle wird bereitgestellt. Bedenken sind weiterhin anzumelden bei - zu feuchtem Untergrund - Unebenheiten des Untergrundes - ungeeigneter Oberfläche des Untergrundes für die vorgesehene Klebung - Rissbildungen im Untergrund - ungeeigneter Art, Lage oder Befestigung von durchdringenden Bauteilen - fehlenden Widerlagern oder Nagelleisten zur Befestigung der Dämmung bzw. der Dachhaut bei stark geneigten Dächern. Der Auftragnehmer hat ausreichend Vorhaltematerial bereitzuhalten, um bei witterungsbedingten Unterbrechungen die zum Teil fertiggestellten Leistungen bis zur Übergabe zu schützen. Die Sicherung provisorischer Abdeckungen ist besonders im Bereich von Durchdringungen der Dachhaut vorzunehmen. Werden Dampfsperren als Notabdichtung verwendet, was möglichst zu vermeiden ist, so muss vor Weiterführung der Arbeiten nachweisbar eine Dichtheitsprüfung erfolgen. Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Ein Feuerlöscher, tragbar, der Klasse C nach DIN EN 2 - oder vergleichbar einsetzbar - muß bei Arbeiten mit brennbaren Gasen vorhanden sein. Für einzubauendes Material sind die Richtlinien der Hersteller grundsätzlich zu beachten. Auf Verlangen ist dem Auftraggeber Einsicht in diese zu gewähren. Sofern dem Leistungsverzeichnis keine Detailunterlagen beigefügt sind, treffen die Pläne des Architekten in erster Linie eine formale Gestaltungsaussage. Es gehört zu den Aufgaben des Auftragnehmers, Elementstöße, Verbindungen, Befestigungen, toleranzaufnehmende Anschlüsse u. dgl. in Abstimmung mit dem Architekten, den anerkannten Regeln der Bautechnik und gemäß dem zu erwartenden Gebrauchswert herzustellen. Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen anderer Bauteile sowie zur Vermeidung der Gefährdung von Personen sind vom Auftragnehmer der Verkehrssitte entsprechende und zumutbare Vorkehrungen zu treffen (Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen u. dgl.). Alle Dämmund Dichtungsmaterialien sind auf Unterlagen trocken zu lagern und einzubauen. Rollen sind stehend zu lagern. Bei der Verarbeitung, vor allem bei Trennung, entstehende Rückstände von Mineralwolle dürfen nicht gefegt werden. Es sind zugelassene Staubsauger zu verwenden. Verschnitt, Abfälle und Staubsaugerinhalte sind in staubdicht schließenden Behältern (auch Plastiksäcke sind zulässig) zu sammeln. Das gilt insbesondere beim Ausbau und Rückbau alter Dämmstoffe. Der Arbeitsablauf ist so einzurichten, daß bei Arbeitsunterbrechung offene Kanten des Abdichtungsaufbaus gegen das Eindringen von Niederschlägen geschützt sind, ggf. sind sie abzukleben und bei Weiterarbeit von den Klebstreifen wieder zu befreien. Stöße und Fugen sind so auszuführen, dass Dehnungen bei gleichzeitiger Sicherstellung der Wasserdichtheit spannungsfrei aufgenommen werden können. Bewegungsfugen sind durchgehend, auch im Bereich der Dampfsperre, anzuordnen. Dacheinläufe sind in Decken mit Abdichtung mit Klebeflansch einzubauen. Ist das Einspannen der Abdichtung gefordert, sind Abäufe mit Pressdichtungsflansch erforderlich. Ist ein Anschluss für den Potentialausgleich vorgesehen, darf dieser nur vom Elektrofachbetrieb ausgeführt werden. Das gilt sinngemäß auch für den Einbau von Rohrhülsen aus Metall für durchführende Steig- und Fallleitungen. Einläufe mit Geruchverschluss sind mit Wasser zu füllen. Dacheinläufe mit Anschluss an Dichtungen müssen unverschlossene Öffnungen in der Dichtungsebene aufweisen. Dacheinläufe sind vertieft einzusetzen. Sie müssen die Dichtungsebene und die Nutzschicht entwässern und dürfen keine Wärmebrücken bilden. Roste für Dacheinläufe müssen herausnehmbar sein. Sind die Roste fest in die begehbare Oberfläche eingebunden, muss ihre Beweglichkeit gegenüber dem Ablauf gewährleistet sein. Abdeckungen und Ortausbildungen sind so zu gestalten, dass durch ablaufendes Wasser an der Fassade keine Schmutzränder entstehen können. Die Dicke der späterenBekleidung ist ggf. zu erfragen. 2.3.2 Dachhaut Zum Nachweis des Fabrikats der angebotenen Dachbahnen dürfen die Banderolen erst unmittelbar vor dem Einbau entfernt werden. Bei Einsatz von Kunststoffdichtungsbahnen ist zwecks Vermeidung des Wanderns der Weichmacher eine Trennlage zwischen Dichtungsbahn und Dämmschicht einzubringen, falls die Verträglichkeit mit dem angrenzenden Baustoff nicht ausdrücklich vom Hersteller garantiert wird. Sind nach Herstellervorschrift Kunststoffbahnen ohne Einlage durch Quell- oder Warmgasschweißen zu verbinden, muss auf Dachschrägen oder an aufgehenden Bauteilen mit gegenläufiger Nahtüberdeckung gearbeitet werden, um eine dichte Verbindung herzustellen und den gesamten Überlappungsbereich zu erfassen. Bei Anschlüssen im Klebeverfahren sind Unterseite der Bahn und Unterlage einzustreichen. Bei Anschlüssen sind die Abdichtungslagen nicht direkt hochzuführen, sondern in der Nähe der Ausrundungen oder über dem Anschlusskeil abzusetzen. Bei der Verarbeitung von Schweißbahnen ist ein entsprechender Feuerlöscher in Bereitschaft zu halten. Sofern Lochglasvlies-Bitumenbahnen als Ausgleichsschicht verwendet werden, ist die folgende Lage im Gießverfahren aufzukleben. Bei zweilagigen Abdichtungen beträgt der Versatz der Bahnen 50 cm, bei dreilagiger Abdichtung 33,3cm. Die einzelnen Lagen sind grundsätzlich in einzelnen Arbeitsgängen aufzubringen. Eine Verbanddeckung (englische Deckung) ist nur nach Zustimmung der Bauleitung zulässig. Um in der letzten Lage eine Verdickung im Stoßbeeich der Überdeckungen zu vermeiden, ist die zu überdeckende Ecke abzuschneiden bei Dachneigungen unter 5°. Anschlüsse an begrenzende oder durchdringende Bauteile sind in Koordinierung mit den Dachklempnerarbeiten auszuführen. Blechverwahrungen als Winkelblech sind zwischen die Abdichtungslagen einzukleben. Der Klebeflansch erhält einen Voranstrich auf einer dem Dichtungsmaterial entsprechenden Lösungsmittelbasis. Die weiteren Lagen werden vollflächig aufgeklebt. Die Anschlussfugen erhalten bei Deckung mit Bitumenbahnen einen Anstrich mit heisser Klebemasse, in anderen Fällen einen Verschluss mit materialentsprechender Spachtelmasse. Nahtverbindungen von Bitumenbahnen in der Deckschicht sind unmittelbar nach Herauslaufen des Klebers entsprechend der Oberflächenbeschichtung abzustreuen. Die Bekiesung von Dachflächen darf erst nach einer technischen Abnahme der fertiggestellten Dachhaut (einschl. aller Anschlüsse) durch die Bauleitung erfolgen. Für Kiesschüttungen ist ungebrochener und von abschlämmbaren Bestandteilen weitgehend freier Kies zu verwenden. Bei Dachplatten aus Betonfertigteilen aller Art und bituminösen Deckungen sollen die Querstöße (Kopfenden) mit Trennstreifen abgedeckt werden, welche gegen Verschieben durch einseitiges Heften zu sichern ist. Bei Platten über 1 m Breite sind auch die Längsstöße entsprechend auszuführen. Metallanschlüsse, die in wasserführenden Ebenen liegen, müssen wegen Bitumenkorrosion oder als Schutz vor Weißrost einen Schutzanstrich erhalten, der mindestens 2 cm über Oberfläche Dachhaut, Kiesschüttung oder Plattenbelag zu führen ist. 2.3.3 Dämmungen Für ruhende Belastungen können Dämmstoffe der Klasses WD verwendet werden; für genutzte Dachflächen ist die Klasse WS erforderlich. Randbohlen müssen 1 cm dünner als die vorgesehene Dämmschicht sein. Falls im Leistungsverzeichnis nicht besonders angegeben, sind bei nichtdurchlüfteten Dächern mit Dämmungen aus biologischen Materialien - ggf. als Besondere Leistung - nach Rücksprache mit dem Architekten und unter Berücksichtigung der Struktur des Dämmstoffes und der Größe der Dachfläche sowie der Jahreszeit Lüftungsöffnungen bzw. -aufsätze zur dampftechnischen Entspannung des Dachaufbaues anzuordnen. Dampfbremsen und Dampfsperren sind konvektionsdicht zu verlegen; das gilt auch für die Befestigung an Anschlüssen und Durchdringungen. Im Regelfall sind Dichtungsbänder zu verwenden. Montageschaum gilt nicht als konvektionsdicht. Dampfsperren und Dampfbremsen dürfen nicht angetackert werden; sie sind zu kleben. Die Dämmschichten sind an allen Anschlüssen so auszuführen, daß keine Wärmebrücken entstehen. Im unmittelbaren Bereich von Dachabläufen sind die Dämmschichten um ca. 20 mm leicht abzuschrägen. Bei stärker geneigten Flächen ist auf das Vorhandensein eines Widerlagers für die Dämm schichten zu achten. Schaumglasplatten müssen wegen der Bruchgefahr in einer ausreichend dicken Bitumenschicht verlegt werden. Mineralfaser-Dämmplatten sind vollflächig aufzukleben. Sind sie mechanisch zu befestigen, müssen sie eine Druckspannung von 0,70 kPa bei maximal 10% Stauchung aufnehmen. Soweit lieferbar, sind Dämmplatten mit Stufenfalz zu verlegen, anderenfalls soll eine doppellagige Verlegung erfolgen. Unterseitig unkaschierte Polystyrolschaum-Dämmstoffe sind mit geeigneten Kaltklebern aufzukleben. Bei wärmegedämmter Attika ist die Dampfsperre entsprechend hoch zu führen. Voranstriche auf Trapezblechen dürfen nicht in die Dachkonstruktion gelangen. 2.3.4 Mechanische Befestigungen Auf nagelbarem Untergrund (z. B. Holzschalung, Spanplatten o. ä.) wird die erste Lage mit Breitkopfstiften wie folgt befestigt (vgl. auch Tabelle 6 der Flachdachrichtlinie): Am zu überdeckenden Rand sind die Bahnen im Abstand von etwa 25 cm zu heften. Am überdeckten Rand sind die Bahnen im Abstand von max. 10 cm dicht abzunageln. Bei verdeckter Nagelung sind die Bahnen am zu überdeckenden Rand alle 10 cm abzunageln. Erfolgt die Verlegung der Bahnen auf stark geneigten Flächen in Gefällerichtung, sind die Bahnen zusätzlich am oberen Rand versetzt in Abständen von etwa 5 cm abzunageln. Das gilt auch für Eckbereiche. Die folgenden Lagen brauchen bei Dachneigungen < 5 Grad (< 8%) nicht zusätzlich abgenagelt zu werden. Nur bei großen Dachneigungen sind auch die weiteren Lagen am oberen Rand alle 5cm versetzt abzunageln, um ein Abrutschen der Bahnen zu verhindern. Die Nagelung der Randbereiche ist auf der windabgewandten Seite von Steildächern durch einen Blechstreifen zu verstärken. Bei stärkeren Dachneigungen ist - entsprechend den Herstellervorschriften des Klebers bzw. der Dichtungsmaterialien - auf nicht nagelbaren Unterlagen eine mechanische Befestigung erforderlich. Sofern in den Ausschreibungsunterlagen nicht differenziert vorgegeben, ist die Mindestbefestigung entsprechend den Flachdachrichtlinien vorzunehmen. Mechanische Befestigungen auf Spannbetonbauteilen sind unbedingt zuvor mit der Bauleitung abzustimmen. Bei Abdichtungen auf Stahloder Alutrapezprofilen sowie bei profilierten Dachformen (Sheddächer, Faltentragwerke) ist in jedem Fall eine mechanische Befestigung - einschließlich der Dämmung - erforderlich. Einzellasten sind nur im Bereich der Auflager zulässig. Werden Befestigungselemente nicht im Überdeckungsbereich angeordnet, müssen sie zusätzlich mit Flecken oder Streifen überklebt werden.
2 BESONDERER TEIL - Dachabdichtungsarbeiten
01.01 Dachabdichtungsarbeiten
01.01
Dachabdichtungsarbeiten
01.02 Dachaufbauten und Einbauteile
01.02
Dachaufbauten und Einbauteile
01.03 Dachbegrünung extensiv
01.03
Dachbegrünung extensiv
01.04 Abdichtung Loggien
01.04
Abdichtung Loggien
01.05 Stundenlohnarbeiten
01.05
Stundenlohnarbeiten