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ZTV BESCHICHTUNGSARBEITEN - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen:
Inhalt
1. Grundlagen der Leistungen
2. Leistungen / Preisinhalte
3. Angaben zur Ausführung
4. Anmerkungen zum Leistungsverzeichnis
5. Angaben zur Abrechnung
1. GRUNDLAGEN DER LEISTUNGEN
1.1 Neben diesen "Zusätzlichen technischen
Vertragsbedingungen" gelten - soweit vorhanden -
die "Allgemeinen Angaben zum Bauvorhaben",
die "Allgemeinen Vertragsbedingungen" und
die "Besonderen Vertragsbedingungen",
sowie die Angaben des Anschreibens,
das Angebot des Bieters und der spätere Auftrag.
Eventuelle Kosten und Aufwendungen resultierend
aus den vorgenannten Unterlagen und den dort
vermerkten Anlagen sind in den Preisen des Bieters
zu berücksichtigen.
Später gestellte Forderungen des Bieters, die auf
eine Nichtbeachtung der Unterlagen hindeuten,
werden abgewiesen.
1.2 Grundlage der Arbeiten sind
- die Planunterlagen und Zeichnungen des
Architekten,
- die Angaben und Details des Bauphysikers
wie Wärme- und Schallschutznachweis,
- die Angaben und Details der sonstigen
Fachplaner und Sonderfachleute
wie z.B. der Brandschutznachweis,
- alle sonstigen behördlichen Auflagen,
- das Leistungsverzeichnis.
Die vom Auftragnehmer verwendeten
Ausführungsunterlagen müssen den
Freigabevermerk des Auftraggebers
tragen, um Verwechselungen bei
der Bauausführung zu vermeiden. Nicht
freigegebene Unterlagen dürfen nicht
verwendet werden. Dies entbindet den
Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen
Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleiben
unberührt.
1.3 Maßgebend für die Lieferung und Ausführung der
Leistungen ist die VOB, Teil C, Ausgabe 2019
(Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
für Bauleistungen),
sowie besonders
alle einschlägigen und zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe gültigen
- DIN-/EN-Normen bzw. Vorschriften und
Herstellerrichtlinien,
welche sich auf die vorgesehenen Leistungen
nach den neuesten Kenntnissen der Technik
beziehen, wie u.a.
DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für
Bauarbeiten jeder Art
DIN 18 363 Maler- u. Lackiererarbeiten
DIN 18 451 Gerüstarbeiten
DIN 18 364 Korrosionsschutzarbeiten
an Stahl- u. Aluminiumbauten
DIN 18 202 Toleranzen im Hochbau
Weiter gelten die
- Verarbeitungsrichtlinien der Lieferwerke,
- Richtlinien und Merkblätter der entspr.
Gütegemeinschaften, Verbände etc., wie
- Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz
(BFS),
- Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz,
- Fachverband des Deutschen Maler und
Lackierergewerbes,
- Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD),
- Stahl-Informations-Zentrum,
- Verband der Fenster- und Fassaden-
hersteller e.V. (VFF),
- Wissenschaftlich -Technische Arbeits-
gemeinschaft für Bauwerkserhaltung und
Denkmalpflege WTA e.V.,
- Deutsches Institut für Gütesicherung und
Kennzeichnung e.V. (RAL),
- Richtlinie für Schutz und Instandsetzung
von Betonbauteilen, Deutscher Ausschuss
für Stahlbeton (DAfStb),
- Merkblätter des Deutschen Beton- und
Bautechnik-Vereins (DBV),
- Richtlinien der VdS Schadenverhütung Köln,
- Verordnung über Sicherheit und
Gesundheitsschutz auf Baustellen
(Baustellenverordnung).
1.4 Der Bieter ist verpflichtet, sich vor Abgabe
seines Angebotes von sämtlichen
preisbildenden Faktoren in Kenntnis
zu setzen und diese in seinem Angebot
zu berücksichtigen.
Der Bieter hat sich vor Abgabe des
Angebotes von den örtlichen Verhältnissen
zu überzeugen, dabei kann er die Hilfe eines
Bauherrenvertreters in Anspruch nehmen.
Nachforderungen, welche auf mangelhafte
Information beruhen, werden nicht anerkannt.
2. LEISTUNGEN / PREISINHALTE
2.1 Alle in der VOB, Teil C
als Nebenleistungen aufgeführten Leistungen
gelten als vertragliche Leistung und sind in
die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Als Nebenleistungen gelten insbesondere auch,
sofern nicht ausdrücklich hierfür
Leistungspositionen vorgesehen sind:
- Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen vor
Verunreinigungen und Beschädigungen
während der Arbeiten
wie z.B. Türen, Fenster, Fensterbänke,
Fußböden, Sichtbetonbauteile,
Außenluftdurchlässe, Einrichtungsgegenstände
etc. durch Abdecken, Abhängen und durch
Abkleben mit Abdeckplanen,
eine Beschädigung der Bauteile ist
auszuschließen, verunreinigte Bauteile
und Einrichtungsgegenstände sind sofort
und ohne Beschädigung zu reinigen,
einschl. anschließender Beseitigung der
Schutzmaßnahmen.
- Das Entfernen und Wiederanbringen von
Abdeckungen für Schalter, Steckdosen o ä.
- Ein Fassadengerüst als Standgerüst
ist bauseits erstellt worden, das Gerüst kann
preisneutral über einen vom AG bestimmten
Zeitraum genutzt werden.
Nebenleistungen sind alle darüber hinaus
erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste zur
Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen
für jede erforderliche Arbeitshöhe sowie
Absturzsicherungen bei risikoreichen
Arbeitsbedingungen gem. den Forderungen
der Unfallverhütungsvorschriften
der Berufsgenossenschaft.
- Das Vorhalten von Lager- und
Aufenthaltsräumen. Umweltgefährdende
Stoffe sind in dafür geeigneten
Auffangbehältern auf der Baustelle zu
lagern.
- Das Nacharbeiten von Beschädigungen
(z.B. beim Transport, Einbau etc.)
an bauseits grundierten Flächen.
- Alle erforderlichen Vorarbeiten zur
Herstellung von malerfertigen Untergründen
z.B.
a) Schleifen , Entstauben, Verkitten etc.
b) Ausbessern von kleineren Putzschäden
o.ä.
c) bei Sichtbeton- und Sichtmauerwerks-
flächen o.ä.
- das Schließen von Lunkern, Löchern,
Hohlstellen
- das Egalisieren von Graten etc.
- Das Ausspritzen aller Anschlussfugen
mit überstreichfähigen elastischen
Dichtstoffen wie:
- bei Materialwechsel
(Putz-Gipskarton, o.ä.),
- Anschluss an Tür-Futter/
Bekleidungen,
- Anschluss an sonstige
Rahmenbauteile,
- Fensteranschluss im
Leibungsbereich,
- Anschluss Wand - Decke
- Anschluss Fliesen-/Werkstein-Wand-
bekleidungen und -Sockel an vom
AN Malerarbeiten zu bearbeitende
Flächen.
- Bei Bodenbeschichtungen:
- Das Abtrennen des ggf. vorhandenen
Randdämmstreifens ca. 1 cm über
Oberkante Estrich.
- Die Übernahme von in der Bodenfläche
vorhandenen Trenn- und Bewegungsfugen
bei Türdurchgängen, Wandöffnungen o.ä.
in die Beschichtungsfläche durch
fachgerechten Fugenverguss.
- Das Ausspritzen der Anschlussfugen
Boden-Wand mit überstreichfähigen
elastischen Dichtstoffen.
- Das sofortige Entfernen von Farbflecken und
sonstiger vom AN verursachten
Verschmutzungen z.B. auf Beschlägen,
Dichtungen etc.
- Das Vorlegen von Farb- und
Qualitätsmustern vor den Probeanstrichen.
- Das regelmäßige Öffnen und Schließen
der Fenster zwecks Durchlüftung des Baues.
- Das ordnungsgemäße Schließen aller
Räume und damit verbunden die Verwahrung
von Schlüsseln unter Aufrechterhaltung der
notwendigen Diebstahlsicherung.
Weitere Nebenleistungen, die als Preisinhalte
mit zu berücksichtigen sind, siehe auch
folgenden Punkt 3 "Angaben zur Ausführung".
2.2 Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch,
Verpackungsmaterial und sonstig anfallende
Bauschuttmassen sind vom AN kostenlos zu
beseitigen. Die einschlägigen Vorschriften
über die Entsorgung von Sondermüll sind
streng einzuhalten.
Das Einfüllen in Arbeitsräume sowie das
Eingraben oder Verbrennen auf der Baustelle
ist untersagt.
2.3 Baustrom und Bauwasser werden bauseits
zur Verfügung gestellt. Abrechnung gemäß
Vertrag.
2.4 Arbeiten die mit anderen Gewerken in Verbindung
stehen, sind mit diesen so abzustimmen, dass
eine einwandfreie und zügige Zusammenarbeit
gewährleistet ist. Verantwortlich für die
Koordination ist der AN, in Abstimmung
mit der örtlichen Bauleitung.
2.5 Auch wenn in der Leistungsbeschreibung
nicht besonders erwähnt, umfassen die
Leistungen gemäß VOB Teil C DIN 18299
auch die Lieferungen der dazugehörigen Stoffe
und Bauteile einschließlich Abladen und Lagern
auf der Baustelle.
2.6 Vor Übergabe der Leistungen an den AG sind der
Bauleitung auf Verlangen in mindestens zweifacher
Ausfertigung kostenfrei zu übergeben:
- alle erforderlichen bauaufsichtlichen
Zulassungen,
- eine Aufstellung der verwendeten
Materialien mit Hinweis auf Hersteller,
Fabrikat und Chargennummer o.ä. zwecks evtl.
erforderlich werdender späterer Nachbestellung,
- Wartungsangaben,
- Pflegeanleitungen.
3. ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
3.1 Es dürfen nur ökologisch unbedenkliche
Dämmstoffe verwendet werden, die nicht im
Verdacht stehen gesundheitsgefährdende
Substanzen zu beinhalten oder freizusetzen.
Falls erforderlich sind Produktzertifikate
vorzulegen, die deren Unbedenklichkeit
bescheinigen. Dämmstoffe dürfen keine voll-
bzw. teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe
enthalten wie HFCKW, FCKW, CFC, HFA, FCK
bzw. unter Einsatz dieser Stoffe hergestellt
werden.
3.2 Wird in der nachfolgenden Leistungsbeschreibung
nichts anderes gefordert, so gilt bezüglich der
Vorbehandlung
die hier genannte Grundleistungsbeschreibung:
- Vorbehandlung
grundsätzlich nach VOB/C DIN 18 363,
neueste Fassung und diesen Vorbemerkungen
- Säubern des Untergrundes,
- Entfernen von Schalölrückständen mit P3
etc.,
- Abbürsten von trockenen Ausblühungen.
- Bei Betonspachtelarbeiten:
Evtl. vorstehende Grate, Betonspritzer
o.ä. abstoßen oder abschleifen.
Größere Vertiefungen und Fugen mit
geeignetem Fugenspachtel ausfüllen und
glattziehen. Niveau-Unterschiede
breitflächig anspachteln.
3.3 Gerüste für den Außenanstrich bei mehr als
eingeschossigen Bauteilen werden bauseits
gestellt.
3.4 Untergründe sind verantwortlich auf Eignung
als Beschichtungsträger zu prüfen.
Sind Mängel sichtbar oder anderweitig
erkennbar, durch die Schäden in der fertigen
Beschichtung entstehen können, so hat der
Auftragnehmer gem. VOB/C, DIN 18 363 Pkt.
3.1.1 den Auftraggeber bzw. die Bauleitung
als seinen Vertreter schriftlich 3 Wochen
vor Arbeitsbeginn darauf hinzuweisen.
Erfolgt keine Beanstandung, so stellt der
beanstandungsfreie Arbeitsbeginn die
Anerkennung des Untergrundes dar.
3.5 Alle Beschichtungsmittel müssen in Originalverpackung
des Herstellers angeliefert und verarbeitet
werden. Es darf grundsätzlich nur das
Material von einem Hersteller verarbeitet
werden.
3.6 Sämtliche Stahl-/Eisenmontagen innerhalb von
Putz-, Beton-, Holzflächen o. ä. sind nach
erfolgter Entrostung mit geeigneter
Rostschutzfarbe zweimal zu behandeln.
3.7 Alle Farbtonübergänge sind sauber
anzuarbeiten.
3.8 Die Gesamt-Gestaltung der zu verwendenden
Farbtöne und die Tapetenauswahl sind in
jedem Fall mit dem AG vor
Beginn der Arbeiten abzustimmen.
Sonderwünsche seitens des AG sind
zu berücksichtigen. Die dadurch entstehenden
Mehr- oder Minderkosten sind direkt zwischen
AN und AG abzurechnen.
3.9 Beschichtungsstoffe, Lösungs- und
Verdünnungsmittel etc. müssen neben der
Anforderung der DIN 18 363 bei der Verwendung
in Räumen, die überwiegend dem Aufenthalt
von Menschen dienen, so beschaffen sein, dass
Belästigungen oder Gesundheitsgefährdungen
ausgeschlossen sind.
3.10 Die Arbeitstechniken für die Beschichtung sind dem
Auftragnehmer freigestellt, falls die Nutzung von
Räumen - auch durch andere Gewerke - nicht
dagegen spricht und in der Leistungsbeschreibung
keine bestimmte Technik vorgeschrieben wird.
4. ANMERKUNGEN ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS
4.1 Etwaige Unklarheiten des Leistungsverzeichnisses
sind vor Abgabe des Angebotes mit dem Architekten
bzw. der ausschreibenden Stelle zu klären.
Der Bieter ist verpflichtet, die im
Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen
auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung
und Eignung für den vorgesehenen
Verwendungszweck zu überprüfen. Evtl.
Einwände sind mit der Angebotsabgabe
schriftlich anzuzeigen.
4.2 Positionen, die eine zusätzliche Leistung
darstellen und über den Rahmen der
Vollständigkeit der Pauschale oder einer
beschriebenen Einzelleistung hinaus vom AG
gefordert werden könnten, müssen vor
Ausführung angeboten und genehmigt
werden. Wird dies vom AN versäumt, oder ist der
angebotene Preis nicht marktüblich, wird
der AG nach billigem Ermessen gemäß BGB § 315
entscheiden.
4.3 Auch die Alternativ- und Eventualpositionen
sind genau zu kalkulieren und anzubieten.
Unvollständige Angebote können nicht
berücksichtigt werden. Alternativ- und
Eventualpositionen kommen nur auf
ausdrückliche Anordnung der Bauleitung zur
Ausführung.
4.4 Sofern Positionen als "Zulage bzw. Mehrpreis"
(abgekürzt "a. Zul.") ausgeschrieben werden,
ist der Grundpreis bereits in einer anderen
Position enthalten.
Die Zulageposition beinhaltet entweder eine
im Aufmaß übermessene Leistung (meist in
einer anderen Einheit) oder stellt eine
Preisdifferenz zu einer bereits beschriebenen
anderen Leistung (meist mit gleicher Einheit)
dar.
4.5 Werden gleichwertige Materialien bzw.
Ausführungen angeboten, dann ist bei
Angebotsabgabe der Nachweis der
Gleichwertigkeit hinsichtlich Qualität und
Eigenschaften wie z.B. Struktur,
Abriebfestigkeit, Glanzgrad und Beständigkeit
mittels Mustervorlagen und
entspr. Zertifikaten zu erbringen.
Sollten vertragswidrige Werkstoffe eingesetzt
worden sein, so sind die ausgeführten Arbeiten
zu beseitigen und kostenlos entsprechend dem
Angebot zu erneuern.
Die Bauleitung behält sich vor, von allen zur
Anwendung kommenden Werkstoffen Proben zu
entnehmen und von dem zuständigen Institut
auf Qualität und Zusammensetzung untersuchen
zu lassen. Ergibt die Untersuchung Abweichungen
von der Ausschreibung oder eine mindere Qualität,
so hat der Auftragnehmer die Untersuchungs-
gebühren zu tragen.
Prüfstellen wie Gitterschnitte o. ä. sind
kostenlos beizuarbeiten.
4.6 Der Bieter ist berechtigt, zu den ausgeschriebenen
Produkten Alternativen gesondert anzubieten.
Alternativvorschläge des Auftragnehmers
müssen die durch die Änderung notwendige
technische Bearbeitung inkl. Prüfgebühr
enthalten. Sie müssen gleichwertig der
ausgeschriebenen Leistung sein und keine
terminverzögernde Wirkung haben.
Über die Gleichwertigkeit entscheidet der AG
zusammen mit dem Architekten.
Alternativvorschläge dürfen keine zusätzlichen
Kosten in anderen Gewerken oder auch im eigenen
Gewerk nach sich ziehen.
4.7 Bedenken gegen die Untergründe sind dem
Auftraggeber rechtzeitig, jedoch mindestens
drei Wochen vor Beginn der Arbeiten
schriftlich mitzuteilen.
4.8 Alle Maße sind vom Auftragnehmer
eigenverantwortlich am Bau zu nehmen.
4.9 Die Abrechnung erfolgt nach den am
Bau vorhandenen Maßen bzw.
auf Grundlage der Ausführungszeichnungen.
5. ANGABEN ZUR ABRECHNUNG / SONSTIGES
5.1 Bei der Mengenermittlung werden Öffnungen
über 2,5 m² abgezogen. Öffnungen kleiner
oder gleich 2,5 m² werden übermessen.
Die Leibungen von Öffnungen werden in
gesonderter Position erfasst.
5.2 Bei der Mengenermittlung sind Flächen zwischen
Rohfußboden und Oberkante Fertigfußboden
abgezogen.
5.3 Bei der Mengenermittlung von Sockellängen o.ä.
wird die Länge der Unterbrechung durch eine
Tür mit dem Rohbauöffnungsmaß der Tür ermittelt,
d.h. Rohbauöffnungsbreiten größer 1,0 m werden
abgezogen, Breiten kleiner oder gleich 1,0 m²
werden übermessen.
5.4 Kosten, die durch bauablauf- oder
witterungsbedingte Unterbrechungen entstehen,
werden nicht gesondert vergütet.
5.5 Die Teilnahme einer entscheidungsbefugten
Person an den Baustellenbesprechungen
(wöchentlich bzw. nach Bedarf) ist mit den Einheits-
preisen abgegolten, soweit nichts anderes mit der
Bauleitung des Auftraggebers vereinbart wurde.
ZTV BESCHICHTUNGSARBEITEN
25 TG-Bodenbeschichtung
25
TG-Bodenbeschichtung
Vorbemerkungen Als Nebenleistungen, die in die Einheitspreise
der nachfolgenden Leistungsositionen
einzurechnen sind, gelten insbesondere auch:
- Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen
z.B. von Türen, Fenster etc.
vor Verunreinigung und
Beschädigung während der Arbeiten
einschl. der hierzu erforderlichen Stoffe und
anschließender Beseitigung der
Schutzmaßnahmen.
Systemanforderung Tiefgaragenbeschichtung:
Einschichtiges Parkflächenbeschichtungssystem
ohne Rissüberbrückung (OS 8),
entspricht EN 1504-2 und DIN V 18026
Anwendung: Tiefgaragen, erdberührte Bodenplatten, Rampen,
mechanisch mittlere bis schwere Belastung
EN 1504-2: ZA.1d; ZA.1f; ZA.1g
(Grundprüfung gem. OS 8)
Das Beschichtungssystem hat gem. EN 1504-2
als Mindestanforderung die nachfolgenden
Eigenschaften und technischen Daten
zu erfüllen (Nachweis durch entspr. Prüfberichte):
- Chemikalienbeständigkeit:
gegen BPG Prüfgruppen 1, 3, 10, 11
- Griffigkeit nach Verschleißprüfung:
Klasse III SRT>= 60 (mit Kopfversiegelung,
- Abriebfestigkeit: 1069 mg/1000 U
- Schlagfestigkeit: Klasse I
- CO2- Durchlässigkeit: Sd > 50 m
- H2O- Diffusionsfähigkeit: Klasse II
- Rutschhemmung: R12 V6 mit TC 373
- Brandverhalten nach DIN EN 13501-1: Bfl-s1
- Systemmindestschichtdicke: 2,5 mm
nach EN 1504-2 und DIN V 18026,
1,5 mm nach EN 13813
Beschichtungssystem MasterSeal Traffic 2271
der Fa. BASF Construction Chemicals Europe AG
www.basf.com
oder gleichwertig.
Angebotenes Fabrikat/Typ:
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(vom Bieter einzutragen)
Vorbemerkungen
25.0010 Untergrundvorbereitung Kugelstrahlen Untergrundvorbereitung der gesamten Bodenflächen
durch Kugelstrahlen zur Erzielung einer Fläche,
die den Systemanforderungen an die Beschichtung sowie sonstig vereinbarter Richtlinien
und Vertragsbedingungen entspricht.
Der Untergrund muss nach der Vorbereitung fest,
trocken, feingriffig und tragfähig sein, frei von
Zementleimschichten, losen und mürben
Teilen sowie trennend wirkenden Substanzen wie Öl,
Fett, Gummiabrieb, Anstrichresten oder ähnlichem.
Anschliessend mit Industriestaubsauger gründlich
entstauben.
Einzurechnen ist die Bearbeitung der Bereiche, die mit dem Strahlgerät nicht erreicht werden können.
Das abgetragene Material wird Eigentum des AN,
ist zu sammeln und nach den gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen.
Die örtlich geltenden Immissionsbestimmungen
sind zu beachten.
Oberflächen-/Haftzugfestigkeit nach der Untergrundvorbereitung:
Mittelwert: mind. 2,0 N/mm²,
kleinster Einzelwert: 1,5 N/mm²
25.0010
Untergrundvorbereitung Kugelstrahlen
1,762.00
m²
25.0020 Fräsen mit nachtr. Kugelstrahlen Untergrundvorbereitung der Bodenfläche
durch Oberflächenabtrag in Form von Fräsen.
Nach den Fräsarbeiten ist ein zusätzlicher
Vorbereitungsarbeitsgang in Form von Kugelstrahlen
notwendig, um eine gleichmässig intakte, fräsrauhe
Oberfläche zu erzielen, die den Anforderungen der
vereinbarten Richtlinien und Bestimmungen entspricht.
Der Untergrund muss nach der Vorbereitung fräsrauh,
fest, feingriffig und tragfähig sein, frei von
Zementleimschichten, losen und mürben Teilen sowie
trennend wirkenden Substanzen wie Öl, Fett,
Gummiabrieb, Anstrichresten oder ähnlichem.
Anschliessend mit Industriestaubsauger gründlich
entstauben.
Das abgetragene Material wird Eigentum des AN,
ist zu sammeln und nach den gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen.
Die örtlich geltenden Immissionsbestimmungen
sind zu beachten.
Oberflächen-/Haftzugfestigkeit nach der Untergrundvorbereitung: im Mittel 2,0 N/mm2,
der kleinste Einzelwert darf 1,5 N/mm2 nicht
unterschreiten.
Abtrag ca. 2 mm
25.0020
Fräsen mit nachtr. Kugelstrahlen
O
1.00
m²
25.0030 Untergrundvorbereitung Kugelstrahlen, 2. Arbeitsgang Kugelstrahlen (2. Arbeitsgang), falls die für die
nachfolgende Beschichtung notwendige
Abreissfestigkeit beim 1. Arbeitsgang nicht erreicht
wurde.
Vor Beginn ist in Absprache mit dem Auftraggeber ein
Probestrahlen durchzuführen.
Anschliessend mit Industriestaubsauger gründlich
entstauben.
Das abgetragene Material wird Eigentum des AN,
ist zu sammeln und nach den gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen.
Die örtlich geltenden Immissionsbestimmungen
sind zu beachten.
Oberflächen-/Haftzugfestigkeit nach der Untergrund-
vorbereitung: Mittelwert: mind. 2,0 N/mm²,
kleinster Einzelwert: 1,5 N/mm².
25.0030
Untergrundvorbereitung Kugelstrahlen, 2. Arbeitsgang
O
1.00
m²
25.0040 Ausbrüche über 6 mm verfüllen Ausbrüche und größere Schadstellen
(Umfang ca. 150 mm, Tiefe ca. 10 mm)
vor Ausführung der Beschichtung
mit Haftvermittler vorbehandeln
und mit einem geigneten Reparaturmörtel
oberflächenbündig verfüllen.
25.0040
Ausbrüche über 6 mm verfüllen
O
1.00
St
25.0050 Risstränkung mit Injektionsharz Risse in vorh. Beton-/Estrichflächen schließen,
Rissbreite 0,2 - 3 mm,
wie folgt:
- Riss V-förmig aufschneiden,
den Rissverlauf möglichst begradigen,
- Reinigen durch Ausblasen mit ölfreier
Druckluft/Absaugen,
Breite mind 6 mm, Tiefe mind. 10 mm
- Ausgießen der Risse bis zur Sättigung mit langsam
härtendem, niedrigviskosem Injektionsharz auf
EP- Basis,
- nach dem Tränken oberflächenbündiges
Verspachteln mit Injektionsharz, gemischt mit
Stellmittel und ggf. Quarzsand,
- lose Abstreuung der Spachtelung mit Quarzsand
0,3-0,8 mm.
25.0050
Risstränkung mit Injektionsharz
160.00
m
25.0060 Risstränkung mit Injektionsharz, Vernadelung Risse in vorh. Beton-/Estrichflächen schließen,
Rissbreite 0,2 - 3 mm,
wie folgt:
- Riss aufschneiden, aufweiten,
den Rissverlauf möglichst begradigen,
Breite mind. 6 mm, Tiefe mind. 10 mm,
- Einschneiden von quer zum Rissverlauf
angeordneten Nuten zur Aufnahme von gewellten
VA- Streifen als Vernadelung,
Breite mind. 6 mm,
Länge ca. 10 - 15 cm, Abstand ca. 15 - 20 cm,
- Reinigen durch Ausblasen mit ölfreier
Druckluft/Absaugen,
- Ausgießen der Risse und Vernadelungsnuten
bis zur Sättigung mit niedrigviskosem, langsam
härtendem Injektionsharz auf EP- Basis
und Einlegen der VA- Streifen,
- nach dem Tränken oberflächenbündiges
Verspachteln mit Injektionsharz, gemischt mit
Stellmittel und ggf. Quarzsand,
- lose Abstreuung der Spachtelung mit Quarzsand
0,3 - 0,8 mm,
- Entfernen des überschüssigen Quarzsandes.
25.0060
Risstränkung mit Injektionsharz, Vernadelung
O
1.00
m
25.0070 Hohlkehle starr EP-Mörtel, TG, Fahrradraum Hohlkehle mit 2K-EP, lösemittelfrei (total solid)
mit Quarzsandmischung,
Boden-/Stützen-/Wandanschluss starr,
herstellen wie folgt:
- vorbereiteten Untergrund nach Herstellervorschrift
grundieren mit einem die Anforderungen der
einschlägigen Richtlinien hinsichtlich rückwärtiger
Durchfeuchtung erfüllenden, lösemittelfreien,
unpigmentierten, niedrig-viskosen 2-K-System auf
Epoxid-Flüssigharzbasis.
- Herstellen einer Hohlkehle, bestehend aus:
1 Gew. T. des Grundierharzes und
6 Gew. T. feuergetr. Quarzmischung
(50 % Körnung 0,1 - 0,4 mm
50 % Körnung 0,3 - 0,8 mm)
die Hohlkehle auf dem frischen bzw. angelierten
Grundierharz formen und bei Bedarf absanden
(nicht im Überschuss) mit feuergetr. Quarzsand
der Körnung 0,3 - 0,8 mm.
Radius: ca. 5 cm,
Verbrauch (Mischung): ca. 2,3 kg/m.
MASTERTOP P 617 der Fa. BASF
oder gleichwertig.
25.0070
Hohlkehle starr EP-Mörtel, TG, Fahrradraum
676.00
m
25.0080 Hohlkehle mit Fugenausbildung, flexibler Anschluss *a.Zul. Zulage bzw. Mehrpreis zur vorgenannten Hohlkehlausbidung für:
Hohlkehle mit Fugenausbildung (flexibler Anschluss)
für baus. Bodenfugen am Übergang Boden - Wand fachgerecht herstellen.
25.0080
Hohlkehle mit Fugenausbildung, flexibler Anschluss *a.Zul.
O
1.00
m
25.0090 Beschichtung OS8 TG-Bodenplatte Bodenfläche Tiefgaragen
beschichten gem. RiLi-SIB System OS 8,
Rutschfestigkeitsklasse mind. R11 V4
bzw. nach Wahl des AG,
bestehend aus:
- Grundierung mit 2K-EP, lösemittelfrei.
Vorbehandelten Untergrund nach Herstellervorschrift
grundieren mit einem die Anforderung der
einschlägigen Richtlinien hinsichtlich rückseitiger
Feuchteeinwirkung erfüllenden, lösemittelfreien,
unpigmentierten, niedrigviskosen 2-K-System
auf Epoxid-Flüssigharzbasis,
Verbrauch: ca. 0,4 - max. 0,5 kg/m2
Frische Grundierung im Bedarfsfall abstreuen
(nicht im Überschuss) mit 0,8 - 1,0 kg/m2
feuergetr. Quarzsand der Körnung 0,3 - 0,8 mm,
Verbrauch: ca. 0,8 - 1,0 kg/m2
Anforderungen an das Produkt:
entspricht mind. EN 13813 SR-B1,5-AR1-IR4
Produkt MASTERTOP P 617 der Fa. BASF
oder gleichwertig.
Angebotenes Fabrikat/Typ:
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(vom Bieter einzutragen)
- Grundierspachtelung mit lösemittelfreien,
unpigmentierten, niedrigviskosen 2-K-System
auf Epoxid-Flüssigharzbasis,
1:1 gefüllt mit feuergetrocknetem Quarzsand
der Körnung 0,1 - 0,4 mm,
Verbrauch: jeweils 0,45 - 1,0 kg/m2,
abgesandet mit feuergetrocknetem Quarzsand
der Körnung 0,3 - 0,8 mm oder 0,7 - 1,2 mm,
im Überschuss,
Verbrauch: 1,5 - 3,0 kg/m2,
Produkt MASTERTOP P 617 der Fa. BASF
oder gleichwertig.
Angebotenes Fabrikat/Typ:
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(vom Bieter einzutragen)
- 2K- EP- Versiegelung, pigmentiert, lösemittelfrei
(total solid), zähhart, als systemgeprüfte Deckschicht
auf abgestreuten EP- und PUR- Untergründen.
EN 13813: SR-B1,5-AR1-IR4
Oberflächenschutzprodukt gemäß EN 1504-2
und DIN V 18026
Farbton: nach Wahl des AG aus
Standard-Farbtonpalette des Herstellers,
Verbrauch: ca. 0,5 - 0,9 kg/m2,
Produkt: MASTERSEAL TC 373 der Fa. BASF
oder gleichwertig.
Angebotenes Fabrikat/Typ:
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(vom Bieter einzutragen)
Anmerkung:
Begleitende Rissbehandlung gemäß DBV-Merkblatt
"Parkhäuser und Tiefgaragen" in gesonderter
Position erfasst.
25.0090
Beschichtung OS8 TG-Bodenplatte
1,583.00
m²
25.0100 Beschichtung OS8 Fahrradräume Bodenfläche beschichten gem. RiLi-SIB System OS 8
wie vor, jedoch
in Fahrradräumen.
25.0100
Beschichtung OS8 Fahrradräume
180.00
m²
25.0110 Schöpfschacht beschichten *a. Zul. Zulage bzw. Mehrpreis Bodenbeschichtung
für:
senkrechte und waagerechte Flächen von
Schopfschachtgruben aus Beton beschichten wie vor,
Abmessungen i.L. b/h/t: ca. 40 x 40 x 40 cm,
die Bodenfläche ist in der Menge der Bodenbeschichtungsposition bereits enthalten,
Ausführung einschl.
- entsprechender Untergrundvorbereitung,
- Hohlkehlsockelausbildung,
- Zusatz eines Stellmittels, etc.,
- Anarbeiten der Flächenbeschichtung.
25.0110
Schöpfschacht beschichten *a. Zul.
1.00
St
25.0120 Anarbeitung an Einbauteile, Ablaufrinnen, Fugenprofile *a.Zul. Zulage zum vor beschriebenen Beschichtungsaufbau
für:
Anarbeitung an vorhandene Ablauf-/
Entwässerungsrinnen oder Fugenprofile,
die Anarbeitungshinweise des
Rinnen- /Fugenprofilherstellers
zur Gewährleistung eines flüssigkeitsdichten
Anschlusses sind zu berücksichtigen,
Abklebe- und Beschneidearbeiten sind
in den Einheitspreis einzukalkulieren.
25.0120
Anarbeitung an Einbauteile, Ablaufrinnen, Fugenprofile *a.Zul.
43.00
m
25.0130 Fugenverguss 10/15mm elastisches Abdichten von Anschluss-, Trenn-
und Bewegungsfugen im Bodenbereich
wie folgt:
- Fugenflanken grundieren mit systemgebundenen
Primer,
Verbrauch: ca. 20 ml/m bei 1 cm Fugentiefe,
- Fuge mit geeignetem, geschlossenzelligem,
weichmacherfreiem und verrottungsfestem
Schaumstoff hinterfüllen,
- Fuge vergießen mit 1K-Polyurethan-
Fugenvergussmasse,
lösemittelarm, pigmentiert.
Fugendimension ca. B/T= 10/15 mm,
Verbrauch: Fugendimension 10 x 10 mm
ca. 140 g/m,
Angebotenes Fabrikat/Typ:
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(vom Bieter einzutragen)
25.0130
Fugenverguss 10/15mm
O
1.00
m
25.0140 Sockelbeschichtung TG OS8, 50cm, einschl. Vorbehandlung Ausführung einer Sockelbeschichtung
auf vertikalen Flächen wie Wänden, Stützen
der Tiefgarage fachgerecht aufbringen
gem. ZTV-SiB System OS 8,
Höhe: ca. 50 cm,
Ausführung einschl.
- Untergrundvorbereitung der Wandflächen
durch maschinelles Schleifen, Strahlen o.ä. zur
Erzielung einer Fläche, die den Anforderungen der
vereinbarten Richtlinien und Bestimmungen
entspricht, und anschliessendem Entstauben mittels
Industriestaubsauger,
anfallender Schleifstaub ist zu sammeln und nach
den gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen,
Oberflächen-/Haftzugfestigkeit nach der
Untergrundvorbereitung: i.M. mind. 1,5 N/mm2
- fachgerechter Untergrundvorbehandlung,
wie Grundierung, Spachteln von Lunkern,
Feinspachtelung etc.,
- aller Abklebe- und Beschneidearbeiten,
Farbton: nach Wahl des AG.
Angebotenes Fabrikat/Typ:
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(vom Bieter einzutragen)
25.0140
Sockelbeschichtung TG OS8, 50cm, einschl. Vorbehandlung
531.00
m
25.0150 Sockelbeschichtung Fahrradräume OS8, 15cm, einschl. Vorbehandlung Ausführung einer Sockelbeschichtung
auf vertikalen Flächen wie Wänden, Stützen
fachgerecht aufbringen wie vor,
jedoch in Fahrradräumen, Schleusen
Höhe: ca. 15 cm.
25.0150
Sockelbeschichtung Fahrradräume OS8, 15cm, einschl. Vorbehandlung
146.00
m
25.0160 Schichtdickenzuschlag Einstreuschicht, Rauhtiefe Rt = 0,5 mm *a.Zul. Zulage bzw. Mehrpreis zur vorgenannten Einstreuschicht
für Schichtdickenzuschlag "dz" 0,5 mm,
gemäss Rili-SIB 2001 und EN 1504-2
Verbrauch: min. 0,4 kg/m2,
Farbton: abgestimmt auf Deckbeschichtung,
Produkt: MASTERTOP BC 376 der Fa. BASF
oder gleichwertig.
Angebotenes Fabrikat/Typ:
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(vom Bieter einzutragen)
25.0160
Schichtdickenzuschlag Einstreuschicht, Rauhtiefe Rt = 0,5 mm *a.Zul.
O
1.00
m²
25.0170 Schichtdickenzuschlag Einstreuschicht, Rauhtiefe Rt = 1,0 mm *a.Zul. Zulage bzw. Mehrpreis zur vorgenannten Einstreuschicht
für Schichtdickenzuschlag "dz" 1,0 mm,
gemäss Rili-SIB 2001 und EN 1504-2
Verbrauch: min. 0,6 kg/m2,
Farbton: abgestimmt auf Deckbeschichtung,
Produkt: MASTERTOP BC 376 der Fa. BASF
oder gleichwertig.
Angebotenes Fabrikat/Typ:
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(vom Bieter einzutragen)
25.0170
Schichtdickenzuschlag Einstreuschicht, Rauhtiefe Rt = 1,0 mm *a.Zul.
O
1.00
m²
25.0180 Kratzspachtelung vorgen. Bodenflächen 0,5-1,0mm *a.Zul. Zulage bzw. Mehrpreis Bodenbeschichtung
für:
Kratzspachtelung vorgen. Bodenflächen
nach der Grundbeschichtung,
wie folgt:
- vorbehandelten Untergrund nach
Herstellervorschrift spachteln mit einem
die Anforderungen der einschlägigen
Richtlinien hinsichtlich rückwärtiger
Feuchteeinwirkung erfüllenden, lösemittelfreien
(total solid), unpigmentierten, niedrigviskosen
2-K-System auf Epoxid-Flüssigharzbasis,
gemischt mit feuergetr. Quarzsand der Körnung
0,1 - 0,4 mm im Mischungsverhältnis 1 : 0,5 Gew.T.
(Harz: Quarzsand),
Verbrauch: ca. 0,9 kg/m2xmm,
Quarzsand ca. 0,45 kg/m2xmm,
- frische Spachtelung glatzenfrei
absanden mit ca. 2 - 3 kg/m2 feuergetr. Quarzsand
der Körnung 0,3 - 0,8 mm (nicht im Überschuss),
Verbrauch: ca. 2 - 3 kg/m2,
Schicktdicke: ca. 0,5 - 1,0 mm,
Produkt: MASTERTOP P 617 der Fa. BASF
oder gleichwertig.
Angebotenes Fabrikat/Typ:
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(vom Bieter einzutragen)
25.0180
Kratzspachtelung vorgen. Bodenflächen 0,5-1,0mm *a.Zul.
1,762.00
m²
25.0190 Mehrdicke Kratzspachtelung je 1mm Kratzspachtelung vorgen. Bodenflächen wie vor
für Mehrdicke je 1 mm.
25.0190
Mehrdicke Kratzspachtelung je 1mm
O
1.00
m²
25.0200 Ausgleichestrich kunststoffvergütet, 20 - 80 mm Ausgleichsestrich geeigneter Festigkeit,
kunststoffvergütet,
liefern und einschl. Kunstharzhaftbrücke
auf den vorbereiteten Betonuntergrund
aufbringen,
für nachträgliche Gefälleausbildung oder Höhenausgleich,
Dicke: 20 mm - 80 mm.
25.0200
Ausgleichestrich kunststoffvergütet, 20 - 80 mm
O
1.00
m²
25.0210 PKW-Stellplatzmarkierung b= ca. 10 cm PKW-Stellplatzmarkierungen in der Tiefgarage
mit einer abriebfesten Markierungsfarbe
auf vorgen. Bodenflächen dauerhaft aufbringen,
Breite: ca. 100 mm,
Farbton: weiß,
Ausführung einschl.
- aller erforderlichen Einmess- und Abklebearbeiten,
- Schablonen.
25.0210
PKW-Stellplatzmarkierung b= ca. 10 cm
200.00
m
25.0220 Behinderten-Stellplatzmarkierung normgerechte Behinderten-Stellplatzmarkierung
in Tiefgaragen mit einer abriebfesten
Markierungsfarbe auf vorgen. Bodenflächen dauerhaft aufbringen,
max. Breite ca. 1,50 m,
max. Höhe ca. 1,75 m,
Farbton: weiß,
Ausführung einschl.
- aller erforderlichen Einmess- und Abklebearbeiten,
- Schablonen.
25.0220
Behinderten-Stellplatzmarkierung
8.00
St
25.0230 Stellplatznummerierung 1-stellig Nummerierung von PKW-Stellplätzen in Tiefgaragen,
1-stellig, mit einer abriebfesten Markierungsfarbe
auf Bodenbeschichtung dauerhaft aufbringen,
Farbton: weiß,
Ziffernhöhe ca. 300 mm,
Strichbreite entsprechend,
Ausführung einschl.
- aller erforderlichen Einmess- und Abklebearbeiten,
- Schablonen.
Die Nummerierung erfolgt nach Angabe der
Bauleitung bzw. Detailplan,
die Abrechnung erfolgt stückweise je Ziffer.
25.0230
Stellplatznummerierung 1-stellig
64.00
St
25.0240 Wartungsplan Erstellen eines Wartungsplanes gem. DBV-Merkblatt
"Parkhäuser und Tiefgaragen" nach Angaben
und in Zusammenarbeit mit dem Tragwerkplaner
des Objekts.
25.0240
Wartungsplan
L
1.00
PSCH
25.0250 Wartung der Beschichtung (begleitende Rissbehandlung für OS8) Wartung der Beschichtung OS 8
für begleitende Rissbehandlung
im Rahmen eines erweiterten Wartungs- und Instandhaltungskonzepts gem. DBV-Merkblatt "Parkhäuser und Tiefgaragen",
die Leistung umfasst Prüfung der Beschichtung
einschl. Funktionskontrolle gem. den Richtlinien des
Beschichtungsherstellers nach Aufforderung innerhalb
von 8 Arbeitstagen,
Erfassen von Rissen gemäß DAfStb-Richtlinie
"Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen".
Die Ergebnisse sind zu protokollieren,
die Meßprotokolle sind dem AG zu übergeben.
Es eine Wartung pro Jahr zu kalkulieren
gem. Variante B1 nach DBV-Merkblatt.
25.0250
Wartung der Beschichtung (begleitende Rissbehandlung für OS8)
1.00
St/J
25.0260 Rissbandage im Rahmen der Wartungsarbeiten Rissbandage im Rahmen der Wartungsarbeiten
herstellen wie folgt:
- Einfräsen einer ca. 20 cm breiten und mind. 5 mm
tiefen Nut über dem Riss, die Vertiefung muss an
jeder Stelle mind. 5 mm Abstand zur Oberkante
Beton haben,
- Aufbringen einer Grundierung aus Epoxidharz,
- Aufbringen einer Kratzspachtelung frisch in frisch
auf die grundierte Fläche aus Epoxidharz, ggf. mit
Zuschlägen,
- Abstreuen der noch frischen Kratzspachtelung im
leichten Überschuss mit feuergetrocknetem
Quarzsand 0,3 - 0,8 mm.
- nach Aushärtung Abkehren des nicht eingebundenen
Quarzsandes
- ggf. Aufbringen eines Haftvermittlers,
- Verfüllen der Vertiefung bis Oberkante Beton mit
einem pigmentierten, zweikomponentigen,
hochelastischen Polyurethanharz,
- Aufbringen eines verschleissfesten Verlaufmörtels,
- Abstreuen der beschichtete Fläche schichtweise
mit feuergetrocknetem Quarzsand 0,3 - 0,8 mm im
Überschuss abgestreut,
- Abfegen des nicht eingebundenen Abstreukorns
- Aufbringen einer Deckversiegelung aus einem
pigmentierten, zweikomponentigen total solid
Epoxidharz.
25.0260
Rissbandage im Rahmen der Wartungsarbeiten
O
1.00
m