To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your bid
until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
allgemeine Projektbeschreibung Die WIEGEL Verwaltung GmbH & Co. KG baut ein neues Büro- und Laborgebäude am Standort 90427 Nürnberg, Hintere Dorfäckerstraße.
Das Projekt umfasst ein Bürogebäude (ca. 2.500 m²), ein Labor- und Lagergebäude (ca. 315 m²) sowie Freianlagen mit Park- und Anlieferflächen.
Das aus drei Ebenen (Erdgeschoss, 1. und 2. Obergeschoss) bestehende Bürogebäude wird als Holzhybridbau errichtet und bietet moderne Arbeitsplätze, Kommunikationsräume sowie Begegnungsflächen für die Mitarbeiter.
Das Gebäude besticht durch eine individuell gestaltete Metallfassade und ein modernes Erscheinungsbild. In der Teilunterkellerung des Bürogebäudes befinden sich Technik- und Personalräume.
Das Labor- und Lagergebäude wird ebenfalls als Holzhybridbau errichtet und stellt Flächen für die interne Prozessüberwachung an allen Standorten zur Verfügung.
Die im Laborgebäude integrierte Lagerfläche ermöglicht es, wichtige Ersatzteile, die als Schlüsselkomponenten identifiziert wurden, für eine Vielzahl von Produktionsstandorten zentral vorzuhalten und bei Bedarf schnell bereitzustellen.
Die Außenanlagen bestehen aus gepflasterten Park- und Anlieferflächen für Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten. Zusätzlich dienen Terrassenflächen und bepflanzte Grünstreifen als attraktive Erholungsflächen für die Mitarbeiter.
allgemeine Projektbeschreibung
Besondere Vertragsbedingungen Allgemeine Vertragsbedingungen des Bauherrn
Die Anforderungen sind folgenden Anlagen zu entnehmen:
260410_FKT-A - Büro- und Laborgebäude Wiegel Nürnberg angepasst
Umlagen:
Der AG erhebt beim AN folgende Umlagen:
Allgemeine Umlagen: 1,8%
Bauleistungsversicherung: 0,5%
Die Beträge werden bei den Abschlagszahlungen und zur Zahlung der Schlussrechnung an den AN in Abzug gebracht.
Bei sämtlichen Schriftverkehr ist die Projektmail zu verwenden:
1090051-wvw@gross-bau-projekte.de
Besondere Vertragsbedingungen
Allgemein Geltungsbereich
Die nachfolgenden ZTV gelten allgemein sowie übergreifend für sämtliche zu erbringende Leistungen. Sämtliche Vorgaben der VOB/C sind zu beachten.
Stoffe, Bauteile
Die gewerkespezifischen Hinweise zu Stoffen, Bauteilen sind in den jeweiligen ZTV zu beachten.
Es dürfen nur Materialien verwendet werden, die hinsichtlich Gewinnung, Transport, Verarbeitung, Nutzung und Entsorgung eine hohe Gesundheits- und Umweltverträglichkeit aufweisen. Sofern Umweltzeichen des deutschen Institutes für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. existieren, dürfen nur Produkte mit Umweltzeichen verwendet werden. Erfüllen die gekennzeichneten Produkte nicht die funktionalen Anforderungen des LV, hat der Bieter dies mit seiner Produktwahl anzugeben.
Folgende Materialien oder Inhaltstoffe sind von der Verwendung auszuschließen:
-Stoffe, für die bereits Beschränkungs- und Verbotsregelungen bestehen wie z.B. Asbest, PCP, PCB usw.
-FCKW und HFCKW. Produkte, die organisch gebundene Halogene (Chlor, Fluor, Brom) enthalten, dürfen dann nicht verwendet werden, wenn sie im Gebäudeinnenbereich eine Brandlast darstellen können.
Dies gilt insbesondere für:
-Halogenhaltige Kunststoffe
-Halogenhaltige Flammschutzmittel
Der AN hat als Besitzer und Erzeuger von Baureststoffen und -Abfällen auf Verlangen über Art und Verbleib seiner Baustellenabfälle Auskunft zu geben.
Ausführung
Die gewerkespezifischen Hinweise zur Ausführung sind in den jeweiligen ZTV zu beachten.
DIN 18 299 - Allgemeine Regelungen für Bauarbieiten jeder Art
Zusätzlich sind folgende Leistungen Sache des Auftragnehmers und für die Preisbildung maßgebend, und grundsätzlich zu beachten / zu berücksichtigen:
-Ergeben sich aus den technischen Grundlagen unterschiedliche oder widersprüchliche Anforderungen, gilt jeweils die weiterreichende (wirtschaftliche höherwertige) Anforderung als vereinbart.
-Für die jeweiligen Unterlagen gilt der Stand in der zum Auftragszeitpunkt gültigen Fassung als vereinbart. Bei der Kalkulation ist von einer Fertigung nach theoretischen Maßen auszugehen. Rohbautoleranzen nach DIN werden impliziert.
Allgemein
01 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
01
Blitzschutz- und Erdungsanlagen
01.01 Fundamenterder
01.01
Fundamenterder
01.02 Ringerder
01.02
Ringerder
01.03 Fangeinrichtungen (Leitungen und Halter)
01.03
Fangeinrichtungen (Leitungen und Halter)
01.04 Verbinder
01.04
Verbinder
01.05 Erdungszubehör
01.05
Erdungszubehör
01.06 Trennstellen
01.06
Trennstellen