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Erdungsanlagen Es ist eine funktionsfähige Erdungsanlage zu erstellen. Die Gesamtanlage ist entsprechend den einschlägigen Richtlinien zu errichten, insbesondere gelten u.a. die nachfolgend aufgelistetenAnforderungen und Montagehinweise.
Die Anlage umfasst u. a.:
- Erdungsanlage
- Blitzschutz-Potentialausgleich
- Potentialausgleich
- Fundamenterder
Die Ausführung der Anlage muss unter Beachtung
und Einbindung der
- Schirmung
- Näherung in die Gesamtanlage erfolgen.
Im Leistungsumfang des AN sind entsprechend der oben genannten Anlage die erforderlichen Nachweise wie z.B. Einhaltung Trennungsabstand,
Näherung etc. mit den Einheitspreisen abgegolten.
Bei Neubauten ist die Stahlarmierung der Decken und Wände entsprechend der Richtlinien untereinander zu verbinden, um eine zusätzliche Ableitung und Schirmung zu erreichen.
Erdungsanlage
Es ist eine funktionsfähige und den Vorschriften entsprechende Erdungsanlage zu errichten. Die Einhaltung des maximal zulässigen Erdausbreitungswiderstandes ist rechnerisch und messtechnisch nachzuweisen.
Das Gebäude ist mit einem Fundamenterder zu errichten.
Der Fundamenterder ist entsprechend den Richtlinien mind. alle 2,5m mit der Bewehrung über zugelassene Klemmverbindungen dauerhaft zu verbinden. Sollte kein Fundament vorhanden sein, so ist der feuerverzinkte Flachstahl hochkant in der Bodenplatte zu verlegen, sodass der Erder mindestens allseitig von 10 cm Beton umschlossen wird.
Der Anschluss von Potentialausgleichsschienen erfolgt ausschließlich mit eingebauten Erdungsfestpunkten. In Bereichen von isoliert - gegenüber dem Erdreich ausgeführten Bodenplatten oder einer WU-Sohle ist zusätzlich ein V4A-Erder im Erdreich vorzusehen. Alle mit Erdreich in Berührung kommende Teile der Erdungsanlage sind in V4A generell vorzusehen.
Ableitungen/Erder, die aus Beton austreten, sind in V4A oder isoliert auszuführen. Die Anordnung der Anschlussfahnen für den äußeren Blitzschutz-Potentialausgleich ist in der Erdungsanlage zwingend zu berücksichtigen.
Die Einhaltung des maximal zulässigen Erdausbreitungswiderstandes ist messtechnisch nachzuweisen.
Blitzschutz-Potentialausgleich/Überspannungsschutz:
Der Blitzschutz-Potentialausgleich ist für alle von außen (Blitzschutzzone A, B, C) nach innen (BSZ 1) eingeführten Systeme, wie metallene Rohrleitungen, energie- und informationstechnische Systeme etc. vorgeschrieben.
Der Blitzschutzpotentialausgleich muss unmittelbar an der Kabeleintrittsstelle in die bauliche Anlage vorgenommen werden.
Alle Leiter und Rohre sind direkt oder indirekt mit dem Blitzschutz-Potentialausgleich zu verbinden. Aktive Leiter sind über Blitzstromableiter mit dem Blitzstrom-Potentialausgleich zu verbinden.
Es sind die Richtlinien von der Vereinigung Deutscher
Elektrizitätswerke (VDEW) zu berücksichtigen:
Blitzstrom-Schutzeinrichtungen SPD Type 1 Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz VDE geprüfter Blitzschutzableiter.
Potentialausgleich
Der Potentialausgleich beseitigt Potentialunterschiede und verhindert somit gefährliche Berührungsspannungen (z.B. zwischen Schutzleiter der Netzspannung und metallenen Wasser-, Gas- und Heizungsleitungen).
Der Potentialausgleich im Gebäude ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
PA-Schienen sind durch verbundene Armierung mittels Erdungsfestpunkt mit Anschlussgewinde M12 anzuschließen, sofern der Technikraum sich an einer Außenwand befindet. Weiterhin muss der Anschluss an den Hauptpotentialausgleich erfolgen.
Hinweis zur Kalkulation:
Folgende Nebenleistungen sind in der Auschreibung Blitzschutz- und Erdungsanlagen nicht in separaten Positionen erfasst und müssen daher in den nachfolgend aufgelisteten Positionen anteilig mit eingerechnet werden.
Dies betrift die Leistungen:
- Fotodokumentation
- Erstellung von Revisionsunterlage auf Datenträger
- Sachverständigenabnahme
Erdungsanlagen
1 Erdungsanlangen
1
Erdungsanlangen
1.3 FKL Halle
1.3
FKL Halle
1.4 Fahrzeughalle
1.4
Fahrzeughalle
1.5 Carport
1.5
Carport
1.6 Schuttgutlager
1.6
Schuttgutlager