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Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Zimmer-/Holzbauarbeiten
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil
C, insbesondere ATV DIN
18334 Zimmer-/Holzbauarbeiten, und die Allgemein
Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend
genannten Herausgeber in
der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als
Grundlage von Kalkulation
und Arbeitsausführung:
BDZ: Holzbau Deutschland Bund Deutscher Zimmermeister
BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,
Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz,
Deutsche Bauchemie e. V.,
DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
DIN: Deutsches Institut für Normung e. V.,
Holzbau Deutschland - Institut e. V.,
Informationsverein Holz e. V.,
RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und
Kennzeichnung e. V.,
WTA: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft
für Bauwerkserhaltung
und Denkmalpflege e. V.
2 Vorleistung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem
Fall jedoch rechtzeitig vor
Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN
dem AG unaufgefordert den
Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem
alle bauaufsichtlichen
Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und
technischen Eigenschaften
der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte
ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen
Leistungen erforderlichen bauseitigen
Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an
ihn beauftragten Leistungen
hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten
hat der AN eigenverantwortlich
vorgegebene Maße und benannte Höhen auf
Übereinstimmung mit am Bau
vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die
Maßgenauigkeit des Rohbodens
durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung
der Toleranzgrenzen,
insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der
Auftraggeber unverzüglich zu
verständigen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt
werden, erstellt der AN vor
Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß
über diese Leistungen. Nach
Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands
zur Toleranzbeseitigung nicht
mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das
diesbezügliche Aufmaß vom AG
rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines
Vergütungsanspruchs prüfen
lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen
baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus
folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten
Aufwendungen für Hebezeuge,
Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien,
Unterstützungen,
Tragrüstungen (mit Ausnahme von Traggerüsten der
Klasse B nach DIN EN 12812),
Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und
werden nicht gesondert
vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen
ausdrücklich abweichend beschrieben.
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und
Montageplanung sowie bei
Schrägdächern ein Abbundplan zu erstellen und dem AG
rechtzeitig vor Ausführung
zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der
Werkstatt- und Montageplanung
des AN sind u. a.:
statische Nachweise und erforderliche Detailpunkte für
alle Bauteile, Verbindungen,
Befestigungsmittel, Anschluss- und Auflagerpunkte
einschließlich
Werkzeichnungen und Prüfzeugnissen, unter
Berücksichtigung der Flächen- und
Eigenlasten,
Abstimmung sämtlicher Detailpunkte unter Einbeziehung
der tangierenden
Leistungen anderer Gewerke,
Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-,
wärmeschutz- und
sicherheitstechnischer Art,
Überprüfung der Verträglichkeit zu ggf. bereits
vorhandenen Schutzmitteln bzw.
verbleibenden Anstrichen einschließlich Musterflächen,
bauphysikalische Berechnungen (soweit nicht
vorhanden), wie z. B. Berechnungen
zu Dampfdurchgang, Bauteilfeuchte und Wärmedämmwerten
aller von ihm
gedämmten oder mit Dampfsperren oder -bremsen zu
versehenden
Einbaubereiche. Ihm nicht bekannte Eingabewerte für
die Berechnung erfragt bei
Erfordernis der AN beim AG.
Bei der Planung von Holztreppen ist zu berücksichtigen:
Statischer Nachweis für Treppenkonstruktionen, unter
Berücksichtigung der
Vermeidung von Knarzgeräuschen aus Durchbiegung
(Einstemmungen für
Treppenstufen sind zur Vermeidung von Knarzgeräuschen
zu entgraten;
Befestigungsmittel für Stufen und Geländerpfosten sind
verdeckt anzubringen);
Sofern in der Leistungsbeschreibung nicht abweichend
festgelegt, sind folgende
Konstruktionsprinzipien einzuhalten:
Alle Verbindungsmittel sind einzusenken und mit
Holzrundplättchen zu überdecken,
Die Antrittsstufe von Treppen soll als Kastenstufe
ausgebildet werden,
Geländerstäbe sind einzuzapfen,
Deckleisten und dauerelastische Versiegelungen zur
Abdeckung ungenauer
Passungen sind nicht zulässig,
Krümmlinge sind unsichtbar mit anschließenden
Bauteilen zu verbinden,
Wandseitige Befestigungen müssen unsichtbar erfolgen,
Handläufe und Geländer verzogener Treppen sind nicht
abschnittsweise, sondern
ununterbrochen und durchgängig verzogen auszuführen.
Der AN klärt im Rahmen seiner Werkstatt- und
Montageplanung vor
Ausführungsbeginn, welche Hölzer sichtbar bleiben
sollen. Alle sichtbar verbleibenden
Hölzer sind gehobelt und mit gefasten Kanten
vorzusehen.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Allgemeine Grundlagen
Soweit vom AN bei Arbeitsausführung Schäden an
hölzernen Bestandskonstruktionen
festgestellt werden, die über das in der Beauftragung
festgelegte Maß hinausgehen, ist
der AG unverzüglich zu verständigen. Vor Beseitigung
über den Auftrag
hinausgehender Schäden an der Substanz wird der AN ein
Aufmaß hierüber als
Grundlage seines Vergütungsanspruchs erstellen und dem
AG zur Freigabe vorlegen.
Vor Stemm-, Bohr-, Nagel- und Schraubarbeiten an
Estrichen, geputzten Wänden und
Decken oder Vorsatzschalen sind Leitungen mit einem
Suchgerät zu orten. Der AN
haftet für von ihm verursachte Schäden auch an
verdeckt liegenden Kabeln und
Leitungen.
Soweit Trennlagen und Unterlagen als konstruktiver
Holzschutz für vom AN
einzubauende Holzteile erforderlich werden, sind diese
vom AN einzubauen, ohne
dass hierfür eine zusätzliche Vergütung erfolgt.
Bei sichtbar bleibenden Hölzern im Außenbereich sind
die Kanten leicht zu brechen
bzw. zu fasen.
Holzverbindungen sind stets metallischen
Verbindungsmitteln vorzuziehen. Der Einbau
metallischer Verbindungsmittel in Hölzern im
Außenbereich darf nur in konstruktiv
unumgänglichen Ausnahmefällen erfolgen. Soweit
metallische Verbindungsmittel
ausnahmsweise zum Einsatz gelangen, sind diese in die
Hölzer einzusenken und mit
Holzeinsatzstücken unsichtbar zu überdecken. Ein
sichtbares Verbleiben von
Nagelplatten, Balkenschuhen etc. ist allenfalls in
optisch untergeordneten Bereichen
(nicht ausgebauten Dachböden, Ställe, etc.) zulässig.
3.2 Stoffe/Materialien/Anforderungen
3.2.1 Holzschutz
Der AN berücksichtigt die Erfordernisse des
konstruktiven und ggf. eines chemischen
Holzschutzes bei seiner Werkstatt- und Montageplanung.
Konstruktiver Holzschutz ist
dem chemischen stets vorzuziehen.
Soweit Ausführungsvorgaben des AG einem optimalen
konstruktiven Holzschutz
widersprechen, wird der AN dies dem AG mit Hinweis auf
die zu erwartende geringere
Dauerhaftigkeit mitteilen.
Auf chemischen Holzschutz in Innenräumen ist
vollständig zu verzichten. Soweit der
AN unumgängliche chemische Holzschutzmaßnahmen
durchführt, übergibt er dem AG
unaufgefordert die Bescheinigungen über
den Hersteller des Holzschutzmittels,
die Aufwendungsmenge,
die Art des Holzschutzmittels,
das Überwachungszeichen,
das Datum der Einbringung,
und bringt diese an tragenden Konstruktionen an
solcher Stelle vor Ort an, dass sie
auch nach dem Einbau der Hölzer noch sichtbar sind.
Alle nach erfolgtem Holzschutz noch bearbeiteten oder
gerissenen Teile sind
entsprechend nachzubehandeln.
Sich auf den Holzschutz beziehende europäische Normen
und Regelwerke sollen,
soweit baurechtlich zulässig, nur nachrangig nach den
nationalen deutschen
Regelwerken Anwendung finden. Bei Widersprüchen
zwischen den Regelwerken gilt
der geringstmögliche chemische Holzschutz als
vereinbart.
Alle zum Aufbringen von Holzschutzmitteln
erforderlichen Vorleistungen sind als
Nebenleistungen vom AN vorzusehen.
3.2.2 Wärmedämmungen
Wärmedämmsysteme oder -elemente, die zusätzlich die
Funktion einer
Unterspannung oder einer Unterdeckung erfüllen, sind
mit zusätzlichen
systembezogenen Maßnahmen an alle flankierenden und
durchdringenden Bauteile
anzuschließen.
Sofern nicht in der Leistungsbeschreibung abweichend
festgelegt, ist als mindeste
Qualität von Wärmedämmungen Steinwolle mit einem
Flammpunkt von > 1.000 °C
(umgangssprachlich = "graue Wolle") vorzusehen,
Glaswolle (umgangssprachlich =
"gelbe Wolle") ist nur bei ausdrücklichem
Leistungsbeschrieb zulässig. "Mineralwolle"
ist insofern in der Leistungsbeschreibung als
Steinwolle (= "graue Wolle") zu
verstehen.
Sind ausgebaute Dachgeschosse zu dämmen und sind keine
Detailzeichnungen
vorhanden, so sind die Abseitenwände, die Schräge über
diesen und der
außenliegende Bereich der obersten Decke sowie die
Gaubenfronten im vorderen
Abschluss als Mindestumfang zu dämmen.
Soweit Zwischensparrendämmungen hinterlüftet
ausgeführt werden, sind bei der
Bemessung von Lüftungsöffnungen die
Querschnittsminderung durch
Insektenschutzgitter und die Durchbiegung der
Konstruktion zu beachten. Soweit nicht
anders in der Leistungsbeschreibung vorgegeben, sollen
Konterlatten mindestens 38
mm hoch sein.
Auf Ringbalken, Schräggurten, Firstpfetten etc. sind
Wärmedämmungen zur
Vermeidungen von Wärmebrücken einzubauen.
Dämmungen in Steildächern sind, auch bei der
Verwendung von Dämmplatten und
Dämmkeilen, so einzubauen, dass das Abgleiten
verhindert wird.
Soweit ein Rieselschutz erforderlich ist, soll dieser
nach technischer Möglichkeit als
Vlies anstelle einer Folie ausgeführt werden.
3.2.3 Dampfbremsen und Dampfsperren
Diffusionsäquivalente Luftschichtdicke (sd-Wert) und
Begriffe:
diffusionsoffen: 0,50 m < sd,
Dampfbremse: 0,50 m < sd < 1.500 m,
Dampfsperre: sd > 1.500 m.
Dampfsperren und Dampfbremsen sind mit minimaler
Anzahl von Durchdringungen
herzustellen, die Anzahl und Art von
Befestigungsmitteln sind hierauf abzustellen. Alle
Anschlüsse an flankierende Bauteile sind abzudichten,
ggf. sind auch die
Durchdringungen von Befestigungsmitteln einzudichten.
Soweit Dampfsperren von
Installationen, Schalterdosen, Kabeln etc.
durchdrungen werden, sind diese nach
Herstellervorgabe wind- und dampfdicht an die
Dampfsperren anzuschließen.
Soweit nicht nur Teilbereiche, sondern gesamte
Ausbauten vom AN mit einer
Dampfsperre versehen werden, weist der AN die
Luftdichtigkeit seiner Ausführungen
durch Blower-Door-Tests, kostenlos für den AG,
rechtzeitig vor Beginn von Arbeiten
zur raumseitigen Bekleidung der Dampfsperren nach.
Befestigungselemente, die Flächendichtungen im
Ausnahmefall durchdringen, sind
abzudichten. Die Ausführung erfolgt in Abstimmung mit
der örtlichen Bauleitung.
Der AN führt alle Anschlüsse an Fenster- und
Fassadenelemente aus bzw. prüft
bauseitig vorhandene Anschlüsse auf Dichtigkeit,
sodass er alleinig für die Dichtigkeit
der von ihm erstellen Leistungen verantwortlich ist.
3.2.4 Dachstühle ausgebauter Dachräume
Sparren von Dachstühlen ausgebauter Dachräume sind
ausschließlich mit
kammergetrockneten Hölzern oder Leimhölzern
auszuführen. Soweit die
Durchbiegungsbemessung nicht < L/300 beträgt, weist
der AN den AG hierauf hin und
lässt sich das mögliche Auftreten von Rissen in
Dachschrägenbekleidungen vom AG
schriftlich bestätigen.
3.2.5 Treppen
Ein statischer Nachweis für Treppenkonstruktionen
erfolgt im Rahmen der Werkstatt-
und Montageplanung durch den AN. Hierbei sind alle
Holzbauteile nicht nur in Bezug
auf statische Erfordernisse, sondern auch gegen
Knarzgeräusche aus Durchbiegung
zu bemessen. Einstemmungen für Treppenstufen sind zur
Vermeidung von
Knarzgeräuschen zu entgraten. Befestigungsmittel für
Stufen und Geländerpfosten
sind verdeckt anzubringen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01 Unterkonstruktionen
01
Unterkonstruktionen
01.__.0001 Dach-Wand Vollschalung 24 mm Dachschalung Dachaufsicht und
Wandschalung
als Vollschalung (mind. 24 mm);
ab einer Schneeregellast von 3,25 kN/m²
oder in den Geländekategorien 0, I oder II ist
eine Verlegung auf Vollschalung
mit Bitumentrennlage erforderlich.
Bis an First bis Traufe außenseitig liefern
und mit Schrauben einschl. aller Anpaß-
arbeiten fachgerecht verlegen,
Prüfklasse P+Iv. Güteklasse : II
Plattendicke : 24 mm
Dachaufsicht, Gaubenseiten
01.__.0001
Dach-Wand Vollschalung 24 mm
155.00
m²
01.__.0002 Wandschalung Gauben - OSB 22 mm Grobspanplatten Wandschalung - OSB 22 mm Grobspanplatten
an Gauben Wand- und Decken Innenseiten
liefern und mit Schrauben einschl. aller Anpass-
arbeiten fachgerecht verlegen,
Fenster sind komplett übermessen,
d.h. keine Zulage für Kleinflächen
Prüfklasse P+Iv. Güteklasse : II
Plattendicke : 22 mm
Dachgauben innen
01.__.0002
Wandschalung Gauben - OSB 22 mm Grobspanplatten
112.00
m²
01.__.0003 Unterkonstruktion für Gesimsabdeckung Unterkonstruktion für
Gesimsabdeckung /
Unterkonstruktion der Regenrinne
bzw.
Traufschalung Walmdach
mit 3-Schicht-Platte - Stärke 19 mm
wasserfest verleimt,
allseitig imprägniert,
lierfern und montieren
01.__.0003
Unterkonstruktion für Gesimsabdeckung
20.00
m²
01.__.0004 Traufschalung Dach- Gaube - 3-Schichtplatte 22 mm Traufschalung Dachuntersicht
als 3-Schichtplatte 22 mm
an Traufe außenseitig liefern
und mit Schrauben einschl. aller Anpaß-
arbeiten fachgerecht verlegen,
Prüfklasse P+Iv. Güteklasse : II
Plattendicke : 22 mm
Ausladung: ca.250 mm
Dachuntersicht Hautdach, Dachuntersicht Gaube
01.__.0004
Traufschalung Dach- Gaube - 3-Schichtplatte 22 mm
15.00
m²
01.__.0005 Unterspannbahn (Klasse 3), verklebt, Dachfläche mit Koramic Classic 2S
o. glw. als diffusionsoffene Unterspannbahn
mit mindestens 10,0 cm Überlappung,
liefern und fachgerecht verlegen und mit
integrierten Klebestreifen verschließen.
Nageldichtband Koramic Nail-Tape Butyl
/ Nail-Tape Foam unter der Konterlattung
verlegen.
Herstellerangaben sind zu beachten
Ang. Fabrikat:
01.__.0005
Unterspannbahn (Klasse 3), verklebt,
155.00
m²
01.__.0006 Konterlattung aus Nadelholz DIN 4074-1, Konterlattung aus Nadelholz DIN 4074-1,
Güteklasse S10, Holzschutz gemäß DIN 68800,
40/60 mm Querschnitt als Lüftungslattung
auf der Sparren - Unterkonstruktion mit
mechanischen Befestigungsmitteln fixieren.
01.__.0006
Konterlattung aus Nadelholz DIN 4074-1,
155.00
m²
01.__.0007 Holzfaserdämmplatten 40 mm (WF) Liefern, verlegen und befestigen
von Holzfaserdämmplatten auf Sparren
als Aufsparrendämmung
nach EN 13171 im Holzrahmenbau.
Plattengrößen Nut + Federm
Plattendicke 40mm
Wärmeleitstufe WLG 032
Normal entflammbar B2 nach DIN 4102
Die Holzfasewrdämmplatte mit
Nut- und Feder im Verband planeben
und dicht gestoßen mittels Breitrücken-
klammer direkt auf dem mindestens
100 mm breiten Sparren befestigen.
Fugen von 2-5mm sind mit best wood
Fugen-Klebedichtmasse FDM zu schließen.
Fugen über 5mm müssen mit Streifen aus
WALL 180 geschlossen werden.
Die Breitrückenklammern müssen
in ausreichender Tiefe im Untergrund
verankert werden. Hierbei beträgt die
effektive Verankerungstiefe der Breitrücken-
klammer = 30 bzw. 36mm.
System best wood Schneider o. glw.
Befestigung gem. Hersteller
Ang. Fabrikat:
01.__.0007
Holzfaserdämmplatten 40 mm (WF)
155.00
m²
01.__.0008 Windrispenband,feuerverzinkt,40x2mm Windrispenband, Stahlblech,
feuerverzinkt zur Aussteifung der
Dachkonstruktion und Wandscheiben
einschl. Verankerung.
Querschnitt: 40x2 mm
Einbauort:
Sparrenda
h
01.__.0008
Windrispenband,feuerverzinkt,40x2mm
90.00
m
01.__.0009 bauseits gelieferte Firstbleche bauseits gelieferte Firstbleche
montieren.
01.__.0009
bauseits gelieferte Firstbleche
54.00
m
01.__.0010 bauseits gelieferte Traufbleche bauseits gelieferte Traufbleche
montieren
01.__.0010
bauseits gelieferte Traufbleche
54.00
m
01.__.0011 Lüftungsgitter An der Traufe über die gesamte
Öffnungs-
breite ein Lüftungsgitter = 2 % der
zugehörigen
Dachfläche, jedoch mindestens 200
cm²/m Traufe
liefern und einbauen
Material: Aluminium
01.__.0011
Lüftungsgitter
110.00
m
02 Bauholz / Abbinden
02
Bauholz / Abbinden
02.__.0001 Bauschnittholz,GK1,S10,Nadelholz,C24 Bauschnittholz aus Kantholz für Zimmerarbeiten; Abbund
gesondert.
Holzart: Nadelholz (Fichte/Tanne/Kiefer)
Güteklasse: 1
Sortierklasse: S10 nach DIN 4074-1
Holzfeuchte: trocken, < 20 %
Festigkeitsklasse: C24 DIN nach DIN EN 338
Oberfläche: Sägerau
Maßtoleranzklasse: 1 nach DIN EN 336
Querschnitte: bis 10/20 cm
Einzellängen: bis ca. 3,5 m
Einbauort: Hauptdach/ Steildach an Betondecke
02.__.0001
Bauschnittholz,GK1,S10,Nadelholz,C24
18.00
m3
02.__.0002 Brettschichtholz,Fichte,GL24h Brettschichtholz (BSH) nach DIN 1052:2008-12, als
sichtbares
Konstruktionsholz für Unterzüge, Binder und
Dachkonstruktionen etc., Abbund gesondert.
Holz: Fichte
Festigkeitsklasse: GL24h
Oberfläche: gehobelt
Verleimung: Melaminharz o. glw.
Querschnitte: bis 30/ 15 cm
Einzellängen: bis ca. 5 m
Einbauort: Hauptdach/ Steildach an Betondecke
02.__.0002
Brettschichtholz,Fichte,GL24h
3.00
m3
02.__.0003 Abbund Bau-Holz,Dachkonstruktion Abbund Bauholz für Dachkonstruktionen, Abbinden,
Aufstellen
und Verlegen einschl. aller Anschlüsse, Auswechslungen,
sämtlicher Kleineisenteile und Verbindungsmittel.
Querschnitte: bis 20 x 10 cm
Dachhöhe: bis ca. 3,50 m
Dachneigung: bis 60°
Dachform: Steildach einseitig an Betondecke
Einbauort: Schrägdach + Gauben
02.__.0003
Abbund Bau-Holz,Dachkonstruktion
220.00
m
02.__.0004 Abbund BS-Holz,Dachkonstruktion Abbund Brettschichtholz für Dachkonstruktionen,
Abbinden, Aufstellen und Verlegen einschl. aller
Anschlüsse,
Auswechslungen, sämtlicher Kleineisenteile und
Verbindungsmittel.
Querschnitte: bis 20 x24 cm
Dachhöhe: bis ca. 7,00 m
Dachneigung: bis 45°
Dachform: Steildach einseitig
Einbauort: Fuß- und Firstpfette
02.__.0004
Abbund BS-Holz,Dachkonstruktion
75.00
m
02.__.0005 Abbund Flach-/Schleppdachgaube,B=2,5 m Abbund Bauholz für Dachgaube im Zuge der Errichtung
des Dachstuhls.
Leistungsbestandteile
Abbund, Aufrichten
Beplankung Dach- und Seitenflächen mit Spanplatte OSB/3
Notabdichtung Bitumendachpappe, besandet, genagelt
Gaubenform: Flach-/Schleppdachgaube
Gaubenbreite: bis ca. 2,50 m
Gaubentiefe: bis ca. 2,80 m
Gaubenhöhe: bis ca. 2,00 m
Einbauort: Straßenseite
02.__.0005
Abbund Flach-/Schleppdachgaube,B=2,5 m
8.00
St
02.__.0006 Auswechselung Oberlicht,1,5 x1,5m Auswechslung von Oberlichtern, am Obergurt von
Dachbindern,
als Verbindungsringanker der Dachbinder und als
Unterkonstruktion für den Aufsatzkranz von Oberlichter,
Abmessung nach statischer Erfordernis.
Größe Oberlichter: bis ca. 1,50 x1,50 m
Einbauort: Treppenhäuser
02.__.0006
Auswechselung Oberlicht,1,5 x1,5m
O
2.00
St
03 Dämmungen
03
Dämmungen
03.__.0001 Zwischensparrendämm.,Mineralwolle,d=200mm Hinterlüftete Mineralwollewärmedämmung
als Klemmfilz zwischen den Sparren.
Zweck: Wärmedämmung Hauptdach
Vorleistung: Dachkonstruktion
Folgeleistung: Dampfbremsfolie innen,
Unterdeckung außen
Wärmedämmung: Steinwolle
Brandschutz: A1 nach DIN 4102 bzw.
DIN EN 13501
Schmelzpunkt: >= 1.000 °C
Ausführungsart: ohne Kaschierung
Wärmeleitstufe: WLS 035
Wärmespeicherkapaz.: c= 830 J/(kgK)
Raumgewicht: ca. 36 kg/m3
Anwendungsgebiet: DZ nach DIN 4108-10
Dämmstärke: 200 mm
Einbauort: Hauptdach + Gaubendach
03.__.0001
Zwischensparrendämm.,Mineralwolle,d=200mm
155.00
m2
03.__.0002 Dampfbremse Dachschräge raumseitig Luft- und Dampfbremse, luftdicht an allen angrenzenden
und durchstoßenden Bauteilen, Satteldach und Gauben.
Leistungsbestandteile
Dampfsperrfolie
Randanschlüsse, abgeklebt und versiegelt
Zweck: Feuchteschutz
Vorleistung: Zwischensparrendämmung
Folgeleistung: Innenschalung auf UK
Brandverhalten: B1 nach DIN 4102 bzw.
E nach DIN EN 13501
Reißkraft: ca. 450x400 N/5 cm, DIN EN 12311-2
SD-Wert: ca. 150 m
Gewicht: ca. 180 g/m2
Temperaturbeständigk.: -40 °C bis +80 °C
Einbauort: Dachschrägen, Gauben
03.__.0002
Dampfbremse Dachschräge raumseitig
155.00
m2
03.__.0005 Außenwand- und Innenwanddämmung Außenwand- und Innenwanddämmung
mit Isover ULTIMATE Holzbaufilz-035
aus Mineralwolle mit RAL-Gütezeichen
Nichtbrennbar, Euroklasse A 1 nach DIN EN 13501
Wärmeleitstufe 035
Anwendungsgebiet nach DIN V 4108-10: WH
Dicke: 140mm
liefern und zwischen den vertikalen
Holzständern (Rastermaß 625 mm)
in das Gefach einlegen.
ISOVER ULTIMATE Holzbaufilz-035 o.glw.
Einbauort: Kniestock
03.__.0005
Außenwand- und Innenwanddämmung
25.00
m²
03.__.0006 Anarbeiten Folie an Dachflächenfenster <2,5m2 Allseitiges Anarbeiten von
Dampfbrems- oder Dampfsperrfolien
an Dachflächenfenster und Gauben.
Leistungsbestandteile
Dampfsperrfolie
Randanschlüsse, abgeklebt und
versiegelt
Größe Dachfenster: < 2,50 m2
03.__.0006
Anarbeiten Folie an Dachflächenfenster <2,5m2
O
2.00
St
04 Stahlbau
04
Stahlbau
04.__.0001 fachmännischer Einbau statischer Abfangungen fachmännischer Einbau statischer Abfangungen
nach Angaben des Statikers
Einbau Pfosten HEB 100
Länge ca. 3,0 m
inkl. Kopfplatten unten und oben
8x M12 Schrauben
inkl. satter Auflagerausbildung,
Betonauffütterung
liefern und Einbau
04.__.0001
fachmännischer Einbau statischer Abfangungen
O
3.00
St
05 Verbindungsmittel
05
Verbindungsmittel
05.__.0001 Sparrenpfettenanker, Typ BMF 210 Sparrenpfettenanker, Typ BMF 210
feuerverzinkt, als Holznagelverbinder
aus Stahlblechformteilen.
Angeb. Fabrikat :
05.__.0001
Sparrenpfettenanker, Typ BMF 210
130.00
St
05.__.0002 Winkelverbinder Typ BMF 90 Winkelverbinder Typ BMF 90
ohne Rippe o. glw., voll ausgenagelt
mit Kammnägeln 4,0*60
05.__.0002
Winkelverbinder Typ BMF 90
65.00
St
05.__.0003 Winkelverbinder Typ BMF 105 Winkelverbinder Typ BMF 105
mit Rippe, voll augenagelt
mit Kammnägeln 4,0*75
05.__.0003
Winkelverbinder Typ BMF 105
65.00
St
05.__.0004 Lochbleche/Lochblechstreifen Lochbleche/Lochblechstreifen
Zuschnitt 14 mm x 60 mm
Blechstärke 2 mm
05.__.0004
Lochbleche/Lochblechstreifen
10.00
St
05.__.0005 Betonanker d=16, l= ca 0,3m Betonanker d=16, l= ca 0,3 m einbauen
05.__.0005
Betonanker d=16, l= ca 0,3m
125.00
St
05.__.0006 Balkenschuhe BMF 100/ 140 mm Balkenschuhe BMF 100/ 140 mm
nach stat. Angaben,
geliefert und montiert
05.__.0006
Balkenschuhe BMF 100/ 140 mm
65.00
St
05.__.0007 Stabdübel Stabdübel, Oberfläche an den Enden
gefast
einschließlich Bohrung und Einbau im
Bauteil
Material: Stahl, verzinkt
Größe: d=12mm, l=160mm
05.__.0007
Stabdübel
100.00
St
05.__.0008 Mauersperrbahn Zulage Mauersperrbahn unter
Schwellen liefern und anbringen
05.__.0008
Mauersperrbahn
74.00
m
07 Stundenlohn
07
Stundenlohn
07.__.0001 Meister, Stundenlohnarbeiten Meister, Stundenlohnarbeiten
Für evtl. erforderliche Arbeiten, die
nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt
sind und gegen Nachweis zur
Ausführung
kommen, werden verrechnet für:
Facharbeiter
07.__.0001
Meister, Stundenlohnarbeiten
10.00
Std
07.__.0002 Vorarbeiter, Stundenlohnarbeiten Vorarbeiter, Stundenlohnarbeiten
Für evtl. erforderliche Arbeiten, die
nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt
sind und gegen Nachweis zur
Ausführung
kommen, werden verrechnet für:
Vorarbeiter
07.__.0002
Vorarbeiter, Stundenlohnarbeiten
10.00
Std
07.__.0003 Facharbeiter, Stundenlohnarbeiten Facharbeiter, Stundenlohnarbeiten
Für evtl. erforderliche Arbeiten, die
nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt
sind und gegen Nachweis zur
Ausführung
kommen, werden verrechnet für:
Facharbeiter
07.__.0003
Facharbeiter, Stundenlohnarbeiten
10.00
Std
07.__.0004 Helfer, Stundenlohnarbeiten Helfer, Stundenlohnarbeiten
Für evtl. erforderliche Arbeiten, die
nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt
sind und gegen Nachweis zur
Ausführung
kommen, werden verrechnet für:
Helfer
07.__.0004
Helfer, Stundenlohnarbeiten
10.00
Std