Holzwand-Montage
Höhenweg, Göppingen
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Globale Angaben zum Bauvorhaben Gegenstand der Leistungsbeschreibung ist der Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern in Holz-Hybrid Bauweise. Angaben zur Örtlichkeit: Anschrift der Baustelle:Höhenweg 1, 73037 Göppingen Ort: 73037 Göppingen Straße: Höhenweg Lage des Grundstücks: Zufahrt über die Manzenstraße bzw. weitergehend in den Weilerbachweg. Der Höhenweg ist n diesem bereich eine Sackgasse und führt auf einen Fußgängerweg in richtung Manzenstraße. Das Baugrundstück befindet sich Linksseitig bei einfahrt in den Höhenweg. Auf dem Gründstück stehen Lagerflächen und Parkmöglichkeiten zur Verfügung. 3. Angaben zur Baustelle 3.1. Baugrund - unbelegt - 3.2. Lage und Transportwege Zufahrtmöglichkeiten: Transportwege und Transportmittel für Transport der Baustoffe auf der Baustelle: Baustraßen werden vom Erdbauunternehmen hergestellt. Verunreinigungen der Zufahrtsstraßen sind unverzüglich und ohne Aufforderung zu entfernen. Kommt der AN dieser Aufforderung nicht nach, wird die Reinigung der Flächen vom AG beauftragt. Entstehende Kosten werden von der Schlussrechnung abgezogen. 4. Sonstige Baustelleneinrichtung Geräte/ Einrichtungen anderer Unternehmer: Die Standzeit des Baukrans ist bis Ende der Zimmererarbeiten vorgesehen und in die Positionen einzukalkulieren, Krankosten ggf. bei Nutzung vom Holzbauer direkt an Holzbauer weiterberechnen. 5. Sonstige Angaben zur Baustelle Schutz vorhandener Einrichtungen oder Bauteile (Art und Umfang): 6. Entsorgung von Abfall nach DIN 18299 Die Entsorgung von Abfall nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 ATV DIN 18299 hat regelmäßig, zum Abschluss der jeweiligen Arbeitswoche, zu erfolgen. Alternativ zum Abfahren ist das Entsorgen in geeignete, auf der Baustelle lagernde Abfalltransportbehälter des Auftragnehmers zulässig. Es obliegt in diesem Fall dem jeweiligen Auftragnehmer selber dafür zu sorgen, dass keine Unbefugten Abfälle in diese Behälter füllen.
Globale Angaben zum Bauvorhaben
Allgemeine Angaben zum Objekt 1. Sämtliche Leistungen/Positionen sind einschließlich Herstellung, Lieferung an den Einbauort und Einbau zu kalkulieren inkl. aller dafür notwendigen Geräte, Maschinen, Hebezeuge etc.  2. Beim Einbau sämtlicher Materialien, Halbzeuge, Bauteile, Elemente sind die Einbauvorschriften / Herstellerrichtlinien zu beachten.  3. Während der gesamten Arbeiten einzelner Gewerke sind angrenzende und umliegende Bauteile und vorhandene Außenanlagen umfassend vor Beschädigung zu schützen. Die Schutzmaterialien gehen nach Gebrauch in das Eigentum des AN über. 4. Alle während der Bauzeit erforderlichen Gerüste (ausgenommen Fassadengerüst) bis zu einer Arbeitshöhe von 2,65m sind einzukalkulieren und vorzuhalten. Die Ausführung ist nach den Vorschriften der DIN 4420 und DIN 4422, der Gerüstordnung, den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und der geltenden baupolizeilichen Vorschriften zu erstellen. Auf Übereinstimmung mit der SiGe-Planung ist zu achten. 5. Vorschriftsmäßiges Entsorgen von Abfall inkl. Deponiekosten/Gebühren: Sämtlicher während der Bauarbeiten anfallender Abfall wird Eigentum des AN und ist von diesem zu entsorgen. Die Entsorgung von Abfall nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 ATV DIN 18299 hat regelmäßig, zum Abschluss der jeweiligen Arbeitswoche, zu erfolgen. Alternativ ist der zu entsorgende Abfall zum Abfahren in geeignete, auf der Baustelle lagernde, Abfalltransportbehälter des Auftragnehmers zulässig. Es obliegt in diesem Fall dem jeweiligen Auftragnehmer, selber dafür zu sorgen, dass keine unbefugten Abfälle in diese Behälter gelangen. 6. Die Sicherheitsbestimmungen gemäß Baustellenverordnung und SiGe-Plan sind zu berücksichtigen und zwingend einzuhalten. 7. Die durch das Vermessungsbüro bzw. den AN angebrachten Höhenbezugspunkte (Meterstriche, Marken, etc.) sind während der Bauausführung zu schützen und bei evtl. Beschädigung auf eigene Kosten neu zu setzen. 8. Der anfällige Mehraufwand für die Bearbeitung von Bauteilen, welche bei der Ausführung zusätzliche oder abweichende Bearbeitungen gegenüber dem Leistungsbeschrieb enthalten, können nicht geltend gemacht werden. Ausgenommen sind Leistungen, welche vor Ausführung angemeldet und genehmigt werden. 9. Weiterhin ist in die Preise einzurechnen: witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungenständige Reinigung der durch die eigene Arbeiten verschmutzten Straßen und Wege, mindestens jedoch täglich;Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte Unterbrechungen der eigenen Arbeiten;Lager- und Aufenthaltsräume werden nach Vereinbarung zur Verfügung gestellt 10. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach Plänen der Ausführungsplanung und Aufmaß vor Ort. Alle Aufmaße sind von der Bauleitung abzuzeichnen. Leistungen, die nicht im LV erfasst sind, müssen als Nachtrag vor Ausführung der Bauleitung schriftlich zur Freigabe vorgelegt werden. 11. Ausführungsunterlagen / Freigaben Dem AN überlassenen Planunterlagen sind vor der Ausführung hinsichtlich Maße und Detailangaben eigenverantwortlich zu prüfen; auftretende Unstimmigkeiten oder Bedenken sind dem AG unverzüglich mitzuteilen. Alle zur Freigabe der Ausführung seitens des AN selbst vorzulegenden Pläne, Unterlagen und Prüfzeugnisse sind dem AG kostenfrei, 1-fach digital und 3-fach in Papierform bei statisch erforderlicher Prüfung, rechtzeitig, jedoch mindestens 2 Wochen vor Montagebeginn zu übergeben. 12. Unterlagen zur Abnahme  Nach Fertigstellung seiner Leistungen und bei Abnahme hat der AN folgende Unterlagen schriftlich in 3-facher Ausfertigung zu übergeben: Fachbauleitererklärungen,Revisionspläne / Bestandspläne,vertraglich vereinbarte Nachweise über bestimmte Eigenschaften von Baustoffen etc.eine vollständige Aufstellung der eingebauten Bauprodukte mit zugehörige Zulassungs- und Konformitätsbescheinigungen sowie zugehörige Hersteller-, Fabrikats-, Typen- und Bestellbezeichnunglückenlose Bautagesberichte über gesamten Baustellenbetriebs- und Bauzeitraum.
Allgemeine Angaben zum Objekt
Planverzeichnis Zugehörige Pläne/Unterlagen zum LV: Grundrisse: Ansichten/Schnitte: Details:
Planverzeichnis
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen ATV DIN 18541 Gerüstbauarbeiten VOB Teil B + C Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Angaben zur Baustelle Lage und Transportwege Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: - KG-DG - alle Fassadenflächen Standflächen Die für die Gerüste vorgesehenen Standflächen bestehen aus verdichtetem Erdreich / Pflasterflächen / Betonflächen. Die für die Gerüste vorgesehenen Standflächen sind weitgehend horizontal und teilweise bis max. 10% geneigt. Angaben zur Ausführung 3.1 Allgemeines Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist nicht gestattet. Die Kronen- und Wurzelbereiche von Bäumen sind frei zu halten. Das gilt auch für Materiallagerungen. Bohlen und Abdeckungen sind gegen Verschieben zu sichern. Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben, erfolgt die Gerüstverankerung nach den allgemeinen technischen Regeln. Im Zuge der Leistungserfüllung ist es Aufgabe des Auftragnehmers, sich fachkundig mit dem Auftraggeber oder dessen Vertreter über die Gerüstverankerung an der Fassade oder sonstigen Bauteilen abzusprechen. Die Verankerung ist so zu wählen, dass die Verankerungstechnik und das Schließen der Verankerungslöcher auf den Schichtenaufbau des Bauteilelementes (geputzte Fassade, Fassade mit Thermohaut geputzt, Betonsichtflächen, Klinkerriecmchen auf WDVS, Fassadenverkleidungen sonstiger Art etc.) abgestimmt ist. Beim Abrüsten an der Fassade entstehende Beschädigungen sind zu beseitigen oder über den Unternehmer für die Fassadengestaltung in eigener Regie und auf eigene Kosten ausbessern zu lassen. Werden die Schäden, sofern sie gering sind, selbst beseitigt, kann der Auftragnehmer das dazu benötigte Material in Kleinmengen über die Bauleitung anfordern. In jedem Fall sind die Beschädigungen der Bauleitung anzuzeigen. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Technische Vorbemerkungen
3 Rohbau
3
Rohbau
3.005 Zimmer- und Holzbauarbeiten
3.005
Zimmer- und Holzbauarbeiten
6 Stundenlohnarbeiten
6
Stundenlohnarbeiten
6.001 Stundenlohnarbeiten
6.001
Stundenlohnarbeiten