Fußbodenheizung
Vogelsanger Höfe Düsseldorf
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Vorbemerkungen Heizungsanlagen ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Vorschriften / Richtlinien / Merkblätter Für diesen Leistungsbereich gelten als Vertragsgrundlage: -   Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung    von Bauleistungen (VOB Teil B) in ihrer jeweils neuesten    Fassung -   Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen - ATV    (VOB Teil C) in der jeweils neuesten Fassung -   Die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik in der bei    der Abnahme gültigen Fassung. Hierzu gehören insbe-    sondere die DIN-, EN- und ISO- sowie VDE und VDI-   Normen, auch soweit sie nicht in der VOB Teil C benannt    sind Hierzu gehören weiterhin: a)   Erlässe, Merkblätter und Richtlinien für den jeweiligen    Leistungsbereich/Gewerk b)   Verarbeitungshinweise und Richtlinien der Material- und    Produkthersteller sowie der Fachverbände und    Gütegemeinschaften c)   Zulassungen sowie Empfehlungen der Fachverbände und    Arbeitskreise d)   die für das Bauvorhaben gültige Landesbauordnung mit allen    zutreffenden Durchführungsverordnungen und Sonderbau-    richtlinien e)   die Ausführungsrichtlinien der Bauaufsichtsbehörde, techn.    Baubestimmungen etc. f)   die für das Bauvorhaben vorliegende Baugenehmigung mit    den hierzu erteilten Auflagen und vorhandenen bautech-    nischen Nachweisen/Gutachten g)   die UVV der Berufsverbände Allgemeine Ausführungshinweise Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes vorhandene Bedenken, die aus der Leistungsbeschreibung abzuleiten sind, dem Angebot beizufügen. Spätere Einwände entbinden nicht von der Gewährleistung und berechtigen nicht zu Nachforderungen. Sollten sich Widersprüche zwischen Leistungsbeschreibung, Planunterlagen, Gutachten etc. ergeben, so sind diese vom Bieter mit dem Angebot aufzuzeigen, ansonsten ist die qualitativ hochwertigere Ausführung zu realisieren. Für die angebotene Leistung übernimmt der Bieter die Vollständigkeit, d.h., Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei  den LV-Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzurechnen, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. Baustellenbedingte Arbeitsunterbrechungen oder Arbeitsbeschränkungen sowie Veränderung der vorgesehenen Arbeitsabschnitte, die sich aus dem normalen Zusammenspiel mehrerer Gewerke aus dem Bauablauf ergeben, werden nicht gesondert vergütet. Erforderliche Arbeits-und Schutzgerüste bzw. Sicherungsmaßnahmen während der Bauzeit, wenn nicht besonders erwähnt auch für Arbeiten über 2 m Arbeitshöhe, sowie Schutzmaßnahmen für hergestellte Leistungen bis zur Abnahme bzw. Übergabe gehören zum Leistungsumfang des Bieters und werden nicht gesondert vergütet. Das Entfernen der Schutzmaterialien erfolgt kostenlos durch den Auftragnehmer. Die Wahl der Materialien obliegt dem Bieter sofern der Auftraggeber nicht die Verwendung spezieller Fabrikate bzw. Qualitäten in den Vertragsunterlagen vorschreibt. Die Gleichwertigkeit von Alternativen ist vom Bieter mit einer Bemusterung nachzuweisen. Dem Angebot sind Produktbeschreibungen beziehungsweise Datenblätter in Form einer Anlage in einer solchen Ausführlichkeit beizufügen, dass eine Beurteilung der Qualität und der Eignung (technische Gleichwertigkeit) für den vorgesehenen Einsatzzweck möglich ist. Prüfungen für sicherheitsrelevante Anlagen bzw. Sachverständigen- und Sachkundigenabnahmen sind entsprechend den gesetzlichen Anforderungen auszuführen und mit Protokollen zu belegen. Entsprechend sind Eignungs- und Gütenachweise zu erbringen. Sofern nicht anders geregelt sind die Kosten für diese Prüfungen in die Einheitspreise bzw. die Pauschalsumme einzurechnen. Formstücke und notwendige Zubehörteile aller Art werden nicht besonders vergütet, sofern diese nicht als gesonderte Position aufgeführt sind. Befestigungsmaterialien und Aufhängungen, Schellen, Schrauben, Muttern usw. in einheitlicher Form und in den Umgebungsbedingungen angepassten Ausführung (min. Verzinkung), sofern keine höherwertige Beschichtung gegen Korrosion erforderlich ist. Bei Leitungen mit Wärmedämmung ist der Abstand der parallel laufenden und kreuzenden Rohre so groß zu wählen, dass sie einzeln gedämmt werden können. Dies gilt auch für parallel laufen Trassen und Kreuzungen nicht gedämmter Gewerke. Das Vorhalten der Hebezeuge für die Montage und der Transport von Materialien auf der Baustelle sind in die Einheitspreise einzurechnen. Rohrschellen und Befestigungen aller Art sind nach DIN 4109 mit Einlagen als akustische Entkopplung, mit einem Körperschallverbesserungsmaß von min. 18 dB(A) vorzusehen. Bei später verdeckt liegenden Leitungen müssen vorab eine Druckprobe und ein Aufmaß in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung erfolgen. Bauseits erstellte Durchbrüche und Schlitze sind rechtzeitig vor Arbeitsbeginn zu überprüfen. Änderungsvorschläge oder fehlende Durchbrüche und Schlitze sind der Bauleitung mit Planausschnitten und Maßangaben mitzuteilen. Fehlende D&S sind vor Ort einzumessen und anzuzeichnen. Der AN hat den AG auf die für die für das jeweilige angebotene Fabrikat erforderlichen bauseitigen Leistungen rechtzeitig hinzuweisen. Falls erforderlich, sind Detailzeichnungen zu übergeben. Für Maschinenfundamente sind ebenfalls frühzeitig Detailzeichnungen mit Lastangaben zu übergeben. Bohrungen bis 50 mm (in Beton nur bis 30 mm), Schlitz- und Stemmarbeiten sind im Leistungsumfang enthalten. Hauptdurchbrüche werden im Zuge des Rohbaus hergestellt. Sofern keine besonderen brandschutztechnischen Anforderungen bestehen, werden Durchbrüche mit Mörtel der Mörtelklasse II durch das Gewerk Bau verschlossen. Alle weiteren Brandschutzmaßnahmen sind im Leistungsumfang des AN enthalten. Sämtliche Brandschottungen sind mit einem der Zulassung entsprechendem Schild zu kennzeichnen. Über die Brandschutzmaßnahmen ist eine Fotodokumentation zu erstellen. Der AN ist verpflichtet alle erforderlichen Nachweise ( z.B. abP;abZ bzw. aBG und Leistungserklärungen ) vorzulegen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit den anderen am Bau beteiligten Gewerken und der Bauleitung abzustimmen. Die Koordinierung der Montagen sind eigenständig mit allen am Bau beteiligten Gewerken durchzuführen. Fehlende Vorleistungen sind min. 10 Werktage vor Ausführung anzuzeigen. Schachtbelegungen sowie die Ein- und Ausfädelung in Schächte sind eigenständig mit allen am Bau Beteiligten zu koordinieren. Inbetriebnahmen sind gemeinsam mit allen beteiligten Gewerken (notfalls auch gewerkeübergreifend) durchzuführen. Eine besondere Vergütung erfolgt nicht, auch wenn durch fehlerhafte Leistungen Dritter eine Inbetriebnahme wiederholt werden muss. Dies gilt auch für Sachverständigen- und Sachkundigenprüfungen. Inbetriebnahme und der Probebetrieb haben rechtzeitig vor der Abnahme zu erfolgen. Voraussetzung für die Abnahme ist die Einweisung des Bedienpersonals, Übergabe der Revisionsunterlagen und Prüfungen (z.B. Sachverständigenprüfungen). Teilinbetriebnahmen gelten nicht als Inbetriebnahmen im Sinne der VOB und lösen nicht den Beginn der Gewährleistungsfristen aus. Besondere Hinweise Die Anträge des Energieversorgers sind rechtzeitig vorzubereiten und zu koordinieren. Die Anträge sind mit allen Anlagen dem Bauherrn zur Unterschrift vorzulegen. Heizungsleitungen sind zu spülen, das Heizungswasser ist aufzubereiten und zu beproben. Es sind Spül- und Analyseprotokolle zu übergeben. Durchdringungen der Gebäudehülle sind mit Durchführungen dicht gegen drückendes Grundwasser herzustellen. Bei Durchdringung von Wände oder Decken sind Brandschutzanforderungen gemäß MLAR in der neuesten Fassung zu berücksichtigen. Die Rohrnetze sind derart herzustellen, dass die elektrisch durchgängige Verbindung gewährleistet ist. Für den Potentialausgleich ist je Rohrsystem ein Erdungspunkt je Zentrale herzustellen. Alle Komponenten und Rohrstränge sind dauerhaft mit PVC-Schildern zu kennzeichnen, ggf. mit Geräteträgern. Die Bezeichnungen sind mit dem Bauherrn abzustimmen und in die Revisionszeichnungen zu übernehmen. Rohrleitungen erhalten min. alle 5 m Medienkennzeichnungen mit Richtungspfeilen. Sämtliche Komponenten sind zu anzuordnen, dass diese dauerhaft zugänglich sind. Abgeschlossene Mietbereiche sind zu umgehen. Komponenten über Abhangdecken sind so anzuordnen, dass diese ohne Demontage des Deckensystems erreichbar sind.
Vorbemerkungen
Allgemeine Vorbemerkungen 1 Lage Das Bauvorhaben befindet sich am Vogelsanger Weg 39 40470 Düsseldorf / Mörsenbroich Grundstücksfläche ca. 7.768 m² Das Grundstück liegt unterhalb der Rückstauebene. Das Erdgeschoss sowie tieferliegende Bereiche sind mittels Fördertechnik zu entwässern . 1.2 Bauwerk Gebäudetyp: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit vollflächiger Tiefgarage und Gewerbeeinheit im Erdgeschoss (Café) Gebäudestruktur: Vier Gebäudeabschnitte Haus A Haus B Haus C Haus D Geschosse: Untergeschoss (-01) bis 07 Obergeschoss Bis zu sieben oberirdische Geschosse Anzahl Wohneinheiten: 411 Wohnungen Tiefgarage: Vollflächige Unterbauung aller Gebäude mit gemeinsamer Parkebene. 1.3 Heizungsinstallation 1.3.1 Allgemeines Ausführungsgrundlagen Es gelten insbesondere: DIN 18299 DIN 18380 Heizungsanlagen DIN 18381 Gas-, Wasser-, Abwasseranlagen DIN 18379 Lüftungsanlagen DIN EN 12831 Heizlastberechnung GEG in gültiger Fassung Die Heizlastberechnung wurde nach DIN EN 12831 durchgeführt . Auslegungsaußentemperatur Düsseldorf: -7,8 °C Referenzwert angepasste Auslegungstemperatur -3,8 °C . 1.3.2 Anlagenkonzept KG 420 Wärmeversorgungsanlagen Grundkonzept Die Wärmeerzeugung erfolgt vollständig über Luft/Wasser-Wärmepumpen gemäß §71c GEG . Art der Wärmepumpe: Luft-Wasser-Systeme Zusätzlich: Elektrischer Zusatzheizer zur Spitzenlastabdeckung Warmwasserbereitung: Dezentrale elektrische Warmwasserbereitung in den Wohneinheiten . Es erfolgt keine zentrale Trinkwassererwärmung. Wärmeübertragung Wohnungen: Fußbodenheizung Bäder zusätzlich mit Badheizkörper Wärmeübertragung Gewerbe: Fußbodenheizung und Flachheizkörper Hydraulik Ausführung mit zentralem Verteilsystem je Gebäude. Steigestränge mit Absperr- und Regulierventilen. Hydraulischer Abgleich nach Berechnung. Passstücke für Wärmemengenzähler sind vorzusehen. 1.3.3 Rohrleitungsinstallation Verteilnetze im Untergeschoss und in Technikbereichen in C-Stahl. Wohnungsverteilungen in Mehrschichtverbundrohr. Dämmung gemäß GEG-Nachweis. Wärmeleitfähigkeitsgruppe entsprechend EnEV/GEG-Anforderungen. Rohrdurchführungen in F-klassifizierten Bauteilen gemäß LAR mit bauaufsichtlich zugelassenen Schottsystemen. 1.3.4 Fußbodenheizung Ausführung als vollflächige Fußbodenheizung in allen Wohneinheiten. Heizkreisverteiler in Unterputz-Verteilerschränken. Hydraulischer Abgleich zwingend nach Berechnung. Dichtheitsprüfung mit Protokoll. Aufheizprotokoll nach Estricheinbau gemäß Estrichvorgabe. --- # 1.4 Lüftung (KG 430) Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung . Zusätzliche Lüftungsanlagen für: Technikräume Zählerräume Heizzentrale Müllraum Café im Erdgeschoss 1.5 Abwasser- und Trinkwasseranlagen (KG 410) Schmutzwasser unterhalb Rückstauebene über Hebeanlagen . Freispiegelentwässerung oberhalb RSE. Trinkwasseranlage gemäß DIN 1988 und DVGW-Regelwerk. Warmwasser dezentral elektrisch. 2.0   Allgemeines 2.1   Der im Leistungsverzeichnis beschriebene       Leistungsumfang beinhaltet Neumontagen von       heizungs- und kältetechnischen Anlagen. 2.4   AUSFÜHRUNG       Der Schutz der ausgeführten Leistungen vor       Winterschäden und Grundwasser ist Sache des       Auftragnehmers (AN). Eine zusätzliche Vergütung      erfolgt nicht. C.    ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZVB)       (Die § beziehen sich auf die VOB / B) 1.0   Für die angebotene Leistung übernimmt der       Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit,       d.h. auch Teilleistungen, die nicht ausdrücklich       im einzelnen erwähnt bzw. beschrieben werden,       sind zu kalkulieren und sind im Einheitspreis       enthalten. 2.0   Der AG geht davon aus, daß das Angebot nach       ausführlicher Besichtigung der Örtlichkeiten       abgegeben wurde, und daß jede einzelne Position       qualitativ und quantitativ geprüft wurde. 3.0   Auf Bedenken hinsichtlich der in der Leistungs-       beschreibung aufgeführten Positionen ist mit       Abgabe des Angebots hinzuweisen. D.  Technische Vorschriften Heizungs- und Kältetechnik 1.    Allgemeines 1.1   Der im Leistungsverzeichnis beschriebene       Leistungsumfang beinhaltet Neumontagen von      heizungs- und kältetechnische Anlagen. 1.2   Die nachstehenden Ausführungsbestimmungen gelten       zusätzlich zu den Bestimmungen der VOB DIN 18.381,18.379, 18.380 und 18.421. 1.3   Mit den im LV enthaltenen Positionen und den vom       Bieter eingetragenen Einheitspreisen ist eine       betriebsfertige Anlage angeboten. 2.    Ausführung 2.1   Ausführungsbestimmungen       Die heizungs- und kältetechnische Anlagen sind       nach den anerkannten Regeln der Technik unter       Berücksichtigung aller einschlägigen Normen,       Richtlinien und Vorschriften, den Auflagen der       Behörden, insbesondere Baurechtsamt, Brandschutz-       behörde und Gewerbeaufsichtsamt, des TÜV und der       Versorgungsunternehmen auszuführen. Die Anschluß-       bedingungen der Versorgungsunternehmen sind in      allen Teilen zu beachten. 2.2   Abstimmung mit anderen Gewerken       Der Aufbau der Technikzentralen, die Rohrführung       etc. ist auf der Grundlage der Planunterlagen des       Fachingenieurs mit den Gewerken der anderen       Auftragnehmer, insbesondere der Firmen für       Lüftung, Heizung und Elektro, in allen Teilen       abzustimmen. Vor der Montage einzelner Arbeits-       abschnitte hat der Auftragnehmer eine Abstimmung       über Montageablauf und Ausführungsdetails mit       den beteiligten Auftragnehmern herbeizuführen.       Änderungen jeglicher Art sind mit der Bauleitung       abzustimmen. Der Auftragnehmer hat sich mit       seinen Leistungen dem übrigen Bauablauf       anzupassen.       Einzelunterbrechungen bzw. Wechsel des Montage-       ortes, insbesondere bei Montagen in Installations-       schächten, sind von ihm in Kauf zu nehmen und       berechtigen nicht zu Mehrforderungen. 2.3   Montagehinweise       Die Montagearbeiten dürfen nur nach den geneh-       migten bzw. freigegebenen Ausführungsplänen       des Auftragnehmers ausgeführt werden. Die       Genehmigung der vorstehenden Plänen erfolgt       vom Auftraggeber bzw. dessen Bevollmächtigten. 3.    Besondere Leistungen       Außer den in den vorgehefteten Vertragsbeding-       ungen und in der VOB, Teil C, bereits genannten       Nebenleistungen werden folgende Leistungen nicht       besonders vergütet: 3.1   Gespräche mit Behörden, TÜV- und       Versorgungsunternehmen über Anlagenausführung,       Werkstoffwahl und sicherheitstechnische Ausrüs-       tungen, Einholen der erforderlichen Genehmigungen       und Einleitung der notwendigen Abnahmen. Der       Auftragnehmer hat sämtliche erforderlichen       behördlichen (auch TÜV) Prüfungen, TÜV- Abnahmen       Abnahmen mit dem Auftraggeber usw. vorzubereiten,       durchzuführen und die erforderlichen Prüfbe-       scheinigungen und Abnahmen auf seine Kosten       beizubringen. 3.2   Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen,       sofern in den Vertragsbedingungen nichts anderes       vorgesehen ist. 3.3   Stemm- und Bohrarbeiten für die Befestigung von       Halterungen, Konsolen und Befestigungskonstruk-       tionen. 3.4   Einbau von zusätzlichen Holzkonstruktionen für       die Rohrleitungsbefestigungen und Befestigungen       von sanitären Einrichtungen in den Aussen- und       Innnenwände wenn es sich um Holz- bzw. Trocken-       bauwände handelt. 3.5   Schlagen oder Nachschlagen       von Schlitzen und kleinerer Wanddurchbrüche im       Mauerwerk. Schlitze und Durchbrüche in Beton,       sowie Kernbohrungen werden entsprechend der LV-       Position vergütet.       Die Kosten für Bohrungen bei den Heizkörper-       anschlußleitungen, Wanddurchbrüche in Gips-       ständerwänden, Wanddurchbrüche und Wandschlitze       in Gipsdielenwände  und Schlitzarbeiten beim       unterfahren der Anschlußleitungen die auf dem       Rohfußboden verlegt werden, werden nicht       gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise       einzukalkulieren. 3.6   Abdeckung von Anlagenteilen während der Bauzeit,       zum Schutz vor Beschädigung und Verschmutzung. 3.7   Die vorzusehenden Schallschutzmaßnahmen sind in       den Einheitspreisen enthalten, sofern sie im LV       nicht gesondert enthalten sind. 3.8   Freispülen der Anlage von Fremdstoffen und       Durchführung einer 12-stündigen Druckprobe.       Der Auftragnehmer hat Teilabschnitte der Anlage       auf Dichtigkeit zu prüfen, wenn dieses für       den Ablauf der Bauarbeiten erforderlich ist. 3.9   Ausblasen von Rohrleitungen, wenn Frostgefahr       besteht und eine restlose natürliche Entleerung       nicht gewährleistet ist. 3.10  Probeweise Inbetriebnahme der Anlage,       Inbetriebnahme, Übergabe und Einweisung des       Bedienungspersonals. Der Probebetrieb führt nicht       zur Abnahme der Anlage nach VOB Teil B, ? 12. 3.11  Erstinbetriebnahme von der kompletten Anlage etc. durch Fachmonteure bzw.       Fachingenieure der Herstellerfirmen, einschl.       Erstellung der Inbetriebnahmeprotokolle. 3.12  Leistungsmessungen, soweit sie für eine       ordnungsgemäße Fertigstellung, Einregulierung und       Funktion der Anlagen erforderlich sind. Sie sind       vor der Abnahme durchzuführen. 3.13  Montagegerüste, auch solche mit Arbeitsbühnen       über 2,0 m einschl. Transport zur Verwendungs-       stelle, Aufstellen, Abbau und Abtransport. Die       UVV-Vorschriften für Gerüste sind zu beachten. 3.14  Die vorzusehenden Schallschutzmaßnahmen sind       in die Einheitspreise einzukalkulieren, sofern       sie im LV nicht gesondert enthalten sind. 3.15  Leistungsmessungen, soweit sie für eine       ordnungsgemäße Fertigstellung, Einregulierung und       Funktion der Anlage erforderlich sind. Sie sind       vor der Abnahme durchzuführen. 3.16  Prüfen der elektrischen Verkabelung, der       Steuer- und Regelanlage, wenn die Leistung nicht       vom AG ausgeführt wurde. 3.17  Anpassung von Anlagenteilen an nicht       maßgerecht ausgeführte Leistungen anderer Unter-       nehmer, soweit diese innerhalb der zulässigen       Bautoleranzen liegen. 3.18  Mustermontagen sind, wenn sie der AG verlangt,       unentgeltlich für den AG zu erstellen. Nach       Besichtigung und Freigabe durch den AG wird die       Mustermontage für die festgelegten Bereiche Grundage der Ausführung. Teile, die ohne ausdrück-       liche, schriftliche Freigabe bestellt, gefertigt       und eingebaut werden und nicht die gestelleten       Anforderungen erfüllen (Technik, Material,       Eigenschaften, Funktion, Form, Farbe etc.) sind       zu entfernen. 4.    Stoffe, Bauteile 4.1   Die zu verwendenden Anlagenteile und       Materialien sind entsprechend den im LV vorgege-       benen Qualitäten und Anforderungen bzw.       Herstelern und Typen anzubieten. Bei Hersteller       angaben mit dem Zusatz "oder gleichwertig"       können vom Bieter unter strenger Einhaltung der       wesentlichen Qualitätsmerkmale und der       Auslegungsdaten auch gleichwertige Hersteller       oder Typen angeboten werden. 4.2   Alternativ-Angebote werden bei der Wertung nur       berücksichtigt, wenn die erforderlichen Beschrei-       bungen und die technischen Daten, aufgelistet       analog der entsprechenden LV-Grundposition,       beigefügt sind. 4.3   Sind im LV Materialien ausgeführt, die für den       vorgesehenen Verwendungszweck ungeeignet erschei-       nen, ist dieses vom Bieter bei der Angebotsabgabe       mit Begründung schriftlich anzuzeigen. 4.4   Die Oberflächen aller Bauteile müssen ihrem       Verwendungszweck entsprechend dauerhaft       korrosionsgeschützt ausgeführt sein. Stahlteile,       bei denen eine bestimmte Art von Korrosionsschutz       nach diesem LV oder den einschlägigen Normen und       Richtlinien nicht vorgesehen ist,müssen mindestens       wie folgt geschützt sein:       -  Nicht mehr zugängliche Anlagenteile:         Korrosionsgeschützt nach DIN 18 363, Abschnitt          3.3.3.1.3 (Lackfarben auf Alkydharzbasis) bei          verzinkter Oberfläche.       -  Später zugängliche Anlagenteile:          Grundanstrich nach DIN 18 363, Abschnitt          2.5.1.3 mindestens 1 Jahr lang          nach Abnahme der eingebauten Leistung als          Untergrund für einen bauseitigen          Fertiganstrich geeignet.       Bei heißen Oberflächen sind hitzebeständige und       standfeste Lacke zu verwenden. Die Oberflächen       sind vor dem Grundanstrich einwandfrei zu       entfetten, zu entrosten und von Walzhaut und       Zunder zu befreien. 4.4   Befestigungen, Aufhängekonstruktionen       Das Befestigungssystem der Rohrleitungen ist vom       AN mit den anderem am Bau beteiligten Firmen       abzustimmen und die Freigabe durch Fachingenieure       und Bauleitung einzuholen. 4.5   Rohrleitungen, die durch Wände und Decken geführt       werden, sind bei der Montage mit einer Dämmung       zu versehen, die die Anforderungen an Schall-,      Wärme- und Brandschutz erfüllt.       Können aus technischen Gründen keine Rohrhülsen       eingebaut werden, ist die Wärmedämmung mit einer       nicht brennbaren, wasserunempflindlichen Folie       u.a.:       -  Umhüllung von Anschlußleitungen in Wand-,         Decken- oder Fußbodenbereich mit Dämm-          schläuchen, sofern im LV nichts anderes         vorgesehen ist.
Allgemeine Vorbemerkungen
Funktionale Vorbemerkungen 1. Angebot Das Angebot ist zum angezeigten Termin kostenlos und unverbindlich für den Auftraggeber (AG) einzureichen. Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist nach VOB  bleibt der Bieter an sein Angebot gebunden. Dem Auftraggeber verbleibt die freie Entscheidung hinsichtlich der Vergabe des Auftrages, auch für einzelne Positionen. Die eingesetzten Preise sind somit Festpreise für die genannten Einheiten ohne Rücksicht auf Veränderung der Massen. Der Bauherr behält sich vor, einzelne Positionen auch nach Auftragsvergabe aus der Beauftragung entfallen zu lassen, die Einheitspreise des gesamten Angebotes bleiben hierdurch unverändert. Der Anbieter hat sich über das geplante Bauvorhaben zu orientieren (ggf. vor Ort). Er bestätigt mit der Abgabe des Angebotes, daß er die Grundlagen, die zur Erfüllung des Vertrages maßgeblich sind, geprüft hat. Der Auftragnehmer hat sich anhand der Positionen von der Vollständigkeit des LV´s zu überzeugen. Bei fehlenden Blättern ist der AG umgehend zu verständigen. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Massen sind berschläglich ermittelt und können nicht als Basis für Materialbestellungen oder Festpreisverhandlungen dienen. Sie sind vom Bieter verantwortlich zu prüfen. Alle Unterlagen sind beim Fachingenieur einzusehen. Der Bieter kann aus Unkenntnis der Planunterlagen und baulichen Eigenheiten  keinerlei Forderungen ableiten. Die Ausführung kann u.U. nicht kontinuierlich, sondern nur entsprechend dem Baufortschritt, durchgeführt werden. Dies berechtigt nicht zu Nachforderungen des Bieters. Sämtliche Geräte, Einrichtungsgegenstände und Armaturen sind auf Wunsch kostenlos zu bemustern. Das Angebot ist ungültig, wenn a) es nicht unterschrieben ist b) es nicht ordnungsgemäß und vollständig vom Bieter ausgefüllt wurde. Vertragsbedingungen des Bieters, auch wenn sie dem Angebot beigeheftet werden, sind für den Auftraggeber nicht bindend. Sämtliche Vertragsbedingungen dieser Ausschreibung gelten für alle Lieferungen und Leistungen des LV's sowie für Nachtragsangebote. Die im Angebot aufgeführten Alternativ-Positionen sowie die einzelnen Material- und Lohnkosten sind unbedingt auszufüllen. 2.  Ausführungsfristen Verbindlich ist der Terminplan einschl. aller Zwischentermine. Unterbrechungen der Arbeiten sind nur nach Rücksprache mit der Bauleitung möglich. 3.  Voraussetzungen Alle Bau- und Projektpläne sind verantwortlich am Ort zu prüfen und ggf. Fehler und nötige Änderungen schriftlich der Bauleitung mitzuteilen, anderenfalls wird das volle Einverständnis des Auftragnehmers (AN) mit Planung, Technik und Ausführung angenommen. Der AN ist für die Einhaltung aller Normen, Vorschriften, Verordnungen und behördlichen Auflagen innerhalb seines Leistungsbereiches alleine verantwortlich. Er hat alle Lieferungen und Leistungen im Sinne der einschlägigen Bestimmungen zu erbringen und haftet alleine für alle Schäden. Nach Auftragserteilung vor Arbeitsbeginn hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber Montage- und Detailpläne der auszuführenden Anlage vorzulegen. Der AN ist verpflichtet, innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung die Durchbrüche vor Ort zu überprüfen und evtl. Bedenken schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, und werden später Arbeiten am Bauwerk als  Voraussetzung für die Montage erforderlich, so sind diese vom AN in Abstimmung mit dem Statiker auszuführen bzw. werden für den AN kostenpflichtig ausgeführt. 4.  Tagelohnarbeiten Tagelohnarbeiten dürfen nur im Auftrage der Bauleitung ausgeführt werden und sind bestätigungspflichtig. Vor den Ausführen der Arbeiten sind diese mit Begründung bei der Bauleitung einzureichen. Nach Fertigstellung der Arbeiten ist der Tagelohnbericht innerhalb von 5 Werktagen zur Bestätigung einzureichen. Hierbei sind alle Materialien und zusätzliche Ausführungen anzugeben. Des Weiteren sind die Tagelohnberichte mit einer fortlaufender Nummer zu versehen. Mit den Stundensätzen sind alle Nebenkosten, wie Auslösung, Fahrgeld, etc. abgegolten. Für alle anfallenden Arbeiten gelten folgende Stundensätze: Obermonteur :     .................................... Helfer :                 .................................... Monteur :             .................................... Auszubildender :  .................................... 5.  Ausführung Der AN hat innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung einen qualifizierten Fachbauleiter in Sinne der Landesbauordnung für die vom ihm auszuführenden Leistungen zu benennen und kostenlos zu stellen. Die Bauleitung ist unaufgefordert vom Auftragnehmer über die bauörtlichen Maßnahmen, Arbeitsabläufe und Termine zu unterrichten. Bei Unstimmigkeiten, gleich welcher Art und Ursache, ist der AG oder Vertreter sofort zu verständigen und eine Entscheidung einzuholen. Das Hausrecht üben auf der Baustelle Bauherr, Architekt und Bauleitung aus. Firmenangehörige oder Bauhandwerker, die auf der Baustelle durch ihr persönliches Verhalten einen ordnungsgemäßen Ablauf der Arbeiten behindern oder den Aufforderungen der Bauleitung nicht nachkommen, können von der Baustelle verwiesen werden. Bei Diebstahlverdacht hat die Bauleitung das Recht auf Kontrolle. Der AN hat die Baustelle in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und seinen anfallenden Müll und Schutt umgehend zu beseitigen. Werden Müll und Schutt, deren Beseitigung dem Auftragnehmer obliegt, nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Aufforderung durch die Bauleitung entfernt, so kann der AG die Baustelle durch Dritte zu Lasten des AN säubern lassen. 6.  Allgemeine Vorschriften der Installationen Dem Angebot liegen zugrunde und für die Durchführung der Leistungen sind maßgebend: a) DIN 18381-VOB Teil C Allg. techn. Vorschriften für Bauleistungen (Gas,  Wasser, Abwasser) b) DIN 18421-VOB Teil C Allg. techn. Vorschriften Wärmedämmarbeiten c) DIN 18380-VOB Teil C Allg. techn. Vorschriften für Bauleistungen (Heizung d) DIN 18379-VOB Teil C Allg. techn. Vorschriften für Bauleistungen (Lüftung) e) DIN 4109 -Schallschutz im Hochbau f) DIN 522107 -Luft- und Trittschalldämmung g)die einschlägigen Bestimmungen und Verordnungen sowie die  allgemein anerkannten Regeln der Technik wie z.B. DIN 1988 Trinkwasserleitungsanlagen, DIN 1986 und DIN EN 12056 Grundwasserentwässerung, Arbeitsblatt W 503 Wasserversorgung, Arbeitsblatt GW Arbeitsblatt W 551 und W 552 Trinkwassererwärmungs- und Leitungsanlagen h) DIN 1960-VOB Teil A Allg. Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen i) DIN 1961-VOB Teil B Allg. Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen j) Anschlussbedingungen des jeweiligen Versorgungsunternehmens k) DVGW Arbeitsblatt G 600 Gasinstallationen l) DIN 4751 Sicherheitstechnische  Ausrüstung -Wasserheizungsanlagen m)DIN 18017 Lüftung von innenliegenden Bad- und WC-Räumen Alle Normen und Verordnungen in der zur Zeit gültigen Fassung n) GebäudeEnergieGesetz GEG o) Heizungsanlagenverordnung HeizAnlV In die Einheitspreise ist einzukalkulieren: Alle Befestigungen, mit schall - und wärmedämmenden Einlagen aus Gummi oder geeigneten Kunststoffen in einer Mindeststärke von 4mm. In Flucht- und Rettungswegen sind die Befestigungen in Feuerwiederstandsklasse F90 auszuführen. In Wanddurchbrüchen sind die Rohrleitungen mit einer halben Dämmstärke bzw. mind. 25 mm mittels Steinwolle Brandklasse 1 zu isolieren. Vor dem dämmen der Rohrleitungen sind diese abzudrücken. Das Abdrücken ist der Bauleitung anzuzeigen so, dass die Bauleitung bei dieser Tätigkeit anwesend sein kann. Kennzeichnung der Absperrungen erfolgt mit Resolpalschildern und auf allen Rohrleitungen, mit Fliesrichtungshinweis, mit Klebefolie auf der Wärmedämmung bzw. Schutzmantel alle 5m. Die Baustelleneinrichtung ist mit der Bauleitung zu koordinieren. Beschaffung, Einrichtung und Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräume auch wenn diese nicht bauseits zur Verfügung gestellt werden könne, sind Sache des AN. Revisionsunterlagen und Montagezeichnungen sind entsprechend der nachfolgenden Auflistung in den Einheitspreisen mit einzurechnen. Montagezeichnungen: Erstellung von Montagezeichnungen bestehend aus : Grundrisszeichnungen M= 1:50 aller Geschosse, Anlagenschemata, Detailzeichnungen, elektrischen Schaltplänen, ggf. technische Unterlagen zur Erläuterung der Einbaugeräte. Diese Unterlagen sind vor der Montage zweifach der Bauleitung zur Prüfung vorzulegen. Revisionsunterlagen: - Zeichnungen aller Grundrisse mit den neusten Architekturzeichnungen,   mit Eintragung des letzten Standes der  Ausführung vor Ort einschl. der   Eintragung von Revisionsöffnungen mit Beschriftungsangabe der   Revi-Öffnung. - Strangschemata und Detailzeichnungen - Schaltschemen und Anlagenschemen - Elektrische Übersichtsschaltpläne - Anschlußplan nach DIN 40 719/T9 - Zusammenstellung der wichtigsten technischen Daten - Anlagenbeschreibung - Betriebs- und Wartungsanleitungen - Kopien Prüfbescheinigungen - Spülprotokolle - Untersuchungsbericht der Trinkwasseruntersuchung - Protokolle über Dichtheitsprüfungen - Protokolle über Einweisung des Bedienungspersonals - Protokoll über Abgasmengen - Produktnachweise aller eingebauten Materialien, Geräte und   Einrichtungen einschl. Diagramme mit Eintragung der Betriebspunkte - Einstellprotokolle mit Angaben aller Ventileinstellungen - Rohrnetzberechnung, Drosselwertberechnung mit Einstellkurven,   Auslegungsblätter, wie Pumpenauslegung, mit Darstellung der Kennlinien   im Diagramm, - Zusammenstellung der Heizflächen je Raum mit aktueller Raumnummer   mit Voreinstellwerten - Ersatzteilbeschaffungslisten mit Firmenanschrift, Telefon- und   Faxnummer aller Hersteller - Fachunternehmerbescheinigung - Die entsprechenden Funktionsschemen sind in den jeweiligen Technikzentralen farbig angelegt und dauerhaft in Kunststoffolie anzubringen, min. DIN A 2. Die aufgeführten Unterlagen sind zur Vorprüfung 8 Wochen vor dem Fertigstellungstermin zur Prüfung auf Vollständigkeit vorzulegen. Nach Prüfung sind diese Unterlagen zu ergänzen bzw. zu korregieren und 2 Wochen vor der Abnahme der Bauleitung in 3-facher Ausfertigung farbig, und 1- fach in gespeicherter Form auf DVD (Format nach Abstimmung mit dem Bauherrn) zu überreichen. 8.  Allgemeines Soweit einzelne Vereinbarungen aus den vorgenannten und folgenden Vertragsbedingungen nichtig sein sollten, so gilt an deren Stelle eine entsprechende, zulässige Vereinbarung, die dem Sinn der nichtigen Bedingung am nächsten kommt. Mit der Unterschrift erkenne ich die vorstehenden Vertragsbedingungen an und erkläre mich bereit und fähig, zum Angebotspreis eine voll funktionsfähige Anlage nach den Regeln der Technik zu erstellen. .........................................................den.................   (Ort )                                                     (Datum) ...............................................................................   (Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift )
Funktionale Vorbemerkungen
01 Fußbodenheizung
01
Fußbodenheizung
Tackersystem und Zubehör für Verkehrslasten von 5 kN/m2 bzw. 30 kN/m2 mit unterschiedlichen Rohrabständen zur individuellen Leistungsanpassung an den Heizbedarf, Wärmedämmung der Fußböden entsprechend der EnEV, DIN 4108, DIN EN 1264 und Trittschalldämmung gemäß DIN 4109, Heizebene bestehend aus nur zwei Komponenten: - Großflächiges 1,12 m2 Rohrträgerelement mit systemimmanenter Zwangsrohrführung zur normgerechten Einhaltung von Verlegeabständen sowie tiefgezogener, kraftschlüssiger Abdeckfolie zur direkten Noppen/Noppen-Überlappungsmontage und Bildung einer homogenen Abdeck- und Montageebene. - 17 x 2,0 mm als PE-Xa-Rohr mit Sauerstoffdiffusionssperre aus EVOH, mit zusätzlichen äußeren Schutzschicht in der Farbe weiß mit zwei blauen Streifen. Nach EN ISO 15875, Kunststoff-Rohrleitungssystem für Warm-und Kaltwassersysteme, vernetztes Polyethylen, sauerstoffdicht nach DIN 4726. Wahlweise mit Uponor Tecto Ausgleichselementen zum Einbau im Tür- oder Wandbereich. Fußbodenoberflächentemperaturen im wärmephysiologisch zugelassenen Bereich, zur Aufnahme von Oberböden mit einem max. Wärmedurchlasswiderstand von 0,15 m2K/W. Die Befestigung des Rohres erfolgt formschlüssig ohne Beschädigung auf der Systemplatte, entsprechend den Anforderungen der DIN 18560-2 "schwimmende Estriche" wird dabei die Funktionsfähigkeit der Dämmschicht und ihrer Abdeckung beim Einbau der Heizrohrenicht beeinträchtigt. Der Eintritt von Anmachwasser oder Fließestrich in die Dämmebene kann vollflächig vermieden werden. Die Systemkomponenten des Noppenplattensystem entsprechen folgenden Normen: Basisrohr: PE-Xa 14/17x2 mm,    hochdruckvernetzt,    DIN-CERTCO Nr. 3V372    PE-Xa: DIN 16892,    sauerstoffdicht gem. DIN 4726 Uponor Tecto Noppenplatte Element und Ausgleichselement: DIN EN 13163 Wärme- und Trittschalldämmung: DIN EN 13163 bis 13165 Uponor Estrichkomponente: VD 450/450N/550N: DIN 18560 Uponor Randdämmstreifen: DIN 18560, Teil 2, und DIN 4102 Voraussetzung für den Einbau von Uponor Noppenplattensystem Tecto ist, dass der Untergrund der DIN 18202 entspricht und - soweit erforderlich - die Maßnahmen nach DIN 18195 durchgeführt sind. Die Bauleitung muss vor dem Einbringen der Fußbodenheizung informiert werden. Hier liegen die Informationen vor ob alle Installationen in der Wohnung für die Montage der Fußbodenheizung abgschlossen sind. Vor dem verlegen sind die Höhenmaße mit dem Estrichleger von jedem Raum zu überprüfen und die Maße mit Bleistift an der Wand, im bereich  Messpunkte, zu notieren. Des Weiteren sind Räume vor dem verlegen Besenrein zu erstellen. Bei Unterbrechung der Fußbodenheizungsinstallation sind alle offenen Rohre gegen Schmutz zu schützen. Es ist die Fußbodenheizung sofort mit Druckluft, gemäß Herstellerangaben, auf Dichtigkeit zu überprüfen und dieses Anhand eines Abdrückprotokoll zu bestätigen. Dieses Protokoll ist der Bauleitung, ohne zusätzliche Aufforderung, zu überreichen. Nach dem verlegen der Fußbodenheizung ist die Bauleitung darüber zu informieren damit die Wohnung sofort für Dritte gesperrt wird. Fabrikat: Uponor Typ: Tecto 5-30 kN/m² oder gleichwertig liefern und monteiren
Tackersystem und Zubehör
01.__.0060 Tecto Flächenheizungssystem zur individuellen Leistungsanpassung, Fußboden- oberflächentemperaturen im wärmephysio- logisch zugelassenen Bereich, zur Auf- nahme von Oberböden mit einem maximalen Wärmedurchlasswiderstand von 0,15 m2K/W, DIN-Reg.Nr.: 7F 010-F, bestehend aus: - Uponor Comfort Pipe Plus, PE-Xa Rohr, Dim. 17 x 2 mm, aus vernetztem Poly- ethylen nach DIN EN ISO 15875, sauer- stoffdicht nach DIN 4726, DIN-Reg.Nr.: 3V372 PE-Xa - Uponor Tecto Noppenplatte als Rohrträger mit systemimmanenter Zwangsrohrführung zur normgerechten Einhaltung von Verlegeabständen für Uponor PE-Xa Rohr und Wärme- und Trittschalldämmung mit Abdeckfolie zur direkten Noppen/Noppen-Überlappungs- montage. Hersteller: Uponor System: Tecto Modell: ND 30-2 Verlegeabstand: 10 cm oder gleichwertig liefern und montieren
01.__.0060
Tecto Flächenheizungssystem
8,117.00
m2
01.__.0070 Anbindungsrohr 17 x 2 mm Uponor Comfort Pipe Plus, PE-Xa Rohr, aus vernetztem Polyethylen nach DIN EN ISO 15875, sauerstoffdicht nach DIN 4726, DIN-Reg.Nr.: 3V372 PE-Xa Auf den Rohfuboden zu den Heizflächen installieren einschließlich Befestigung Fabrikat: Uponor Typ: Uponor Comfort Pipe Plus oder gleichwwertig liefern und montieren
01.__.0070
Anbindungsrohr 17 x 2 mm
47,000.00
m
01.__.0090 Randdämmstreifen aus nicht brennbarer Mineralwolle, zur schallisolierten Montage von Fußbodenheizungen Hersteller: Uponor oder gleichwertig liefern und montieren
01.__.0090
Randdämmstreifen
7,305.00
m
01.__.0110 Rohrführungsbogen für 17 mm Rohr aus schlagfestem Kunststoff für 90° Bo- gen zur Richtungsänderung, z.B. im Ver- teilerbereich. Hersteller: Uponor oder gleichwertig liefern und montieren
01.__.0110
Rohrführungsbogen für 17 mm Rohr
1,000.00
St
01.__.0120 Klemmringverschraubung 17 mm aus schlagfestem Kunststoff für 90° Bo- gen zur Richtungsänderung, z.B. im Ver- teilerbereich. Hersteller: Uponor oder gleichwertig liefern und montieren
01.__.0120
Klemmringverschraubung 17 mm
1,700.00
St
01.__.0140 Trittschalldämmung WLG 035 liefern und montieren
01.__.0140
Trittschalldämmung WLG 035
8,117.00
01.__.0150 Multi Folie PE 0,2 mm zur Abdeckung der Dämmung als Schutz gem. DIN 18560, mit mind. 8 cm Überlap- pung verlegt. Bei Fließestrich mind. 10 cm. Werkstoff: Polyethylen PE-LD Liefern und montieren
01.__.0150
Multi Folie PE 0,2 mm
8,117.00
01.__.0160 Multi Klebeband 50 mm breit zur Verklebung der Folie Liefern und montieren
01.__.0160
Multi Klebeband 50 mm breit
600.00
St
01.__.0170 UP Fußboden Verteilerschrank werkseitig vorgefertigte Fußbodenheiz- kreis- Verteilstation - Edelstahl-Heizkreisverteiler, mit Flowmeter - mit Kugelhahn 1? Anschluss, horizontal - Anschlussseite Links - Verteilerschrank aus sendzimierver- zinktem Stahlblech mit Schutzkarton für Rohbauphase - mit höhenverstellbaren Standfüßen und optischer Sichtanzeige zur optimalen Anpassung an die Fußbodenaufbauhöhe, mit verstellbarer Rohrumlenkleiste. - Unterputzschrank, Tiefe 110mm - Türe weiß, ähnlich RAL 9016, tiefen- verstellbar. Be- und Entlüftungs- Öff- nungen zur Verhinderung von Stauwärme und Kondenswasser - Rahmen nach unten ausziehbar, mit Frontblende Stahlblech weiß pulverbe- schichtet RAL 9010 - Einzelraumregelung und anschlussferti- ge elektrische Verdrahtung werkseitig in der Verteilerstation vorgefertigt enthalten, bestehend aus: UPONOR BASE Flexiboard 230V UPONOR SMART STELLAN- TRIEB S 230V Hersteller: Uponor System: Comfort Port Verteilerabgänge: 4 liefern an Fa..TECE für die Vorfertigung
01.__.0170
UP Fußboden Verteilerschrank
441.00
St
01.__.0180 Thermoantriebe mit Ventiladapter M30x1,5mm in Verbin- dung mit der Uponor Smatrix Regelung, für Neu- und Altanlagen. Der Stellan- trieb ist geprüft und zugelassen. Bestehend aus: ? 1 Stellantrieb ? 1 Bajonettverteiler Ventiladapterring M30x1,5mm ? Montageanleitung Funktion: zur Ansteuerung der Rücklaufventile im Uponor Vario PLUS Verteiler, Zeigt den aktuellen Status an (offen oder geschlossen), Stromlos geschlossen mit First-Open Funktion, Spritzwasser geschützt Adaptionsliste vorhanden ... Konformität: CE, EAC Farbe blau Hublänge: 5mm Anschlusskabel: 2X 0,75mm2 X 1m Schutzklasse: IP54 Nennspannungl: 230V / 50 Hz Wirkleistung : ca.1W Temperaturbereich: 0 °C ... 60 °C Höhe: 58mm + Adapterring Durchmesser: 44,3 mm Hersteller: Uponor System: Vario PLUS liefern, montieren und eletrisch Anschließen
01.__.0180
Thermoantriebe
800.00
St
01.__.0190 Raumtemperaturregler Elektronischer P-Regler in 230 V- oder 24 V-Ausführung, mit geräuschlosem Triac-Ausgang, Temperaturbereich 5-30 °C, Klickmontage auf UP-Anschlusseinheit, nur 25 mm flach, mechanische Min./Max.-Begrenzung, LED zur Anzeige des Schaltzustands, Kontakt: Öffner Fabrikat: Uponor Typ: Basic 24 V liefern, montieren und eletrisch Anschließen
01.__.0190
Raumtemperaturregler
441.00
St
01.__.0195 Zsatzdämmung EPS DEO 035-60 Trittschalldämmung Polystyrol EPS 035, 30-2, DES sm gemäß DIN 18164, Teil 2. für die Fläche ohne Fußbodenheizung System liefern und montieren
01.__.0195
Zsatzdämmung EPS DEO 035-60
W
8,117.00
01.__.0197 Zsatzdämmung EPS DEO 035-40 liefern und montieren
01.__.0197
Zsatzdämmung EPS DEO 035-40
W
8,117.00
01.__.0200 Druckprüfung der Fußbodenheizung Druckprobe der FBH nach DIN EN 1264 Vor der Estrichverlegung ist eine Dichtheitsprobe der Heizkreise mit Wasser durchzuführen, alternativ kann diese gem. DIN EN 1264-4 auch mit Druckluft erfolgen. Sie erfolgt an den fertiggestellten aber noch nicht verdeckten Rohrleitungen. Hinweise zum Prüfverfahren: Die Anlage mit filtriertem Wasser füllen und vollständig entlüften. Bei größeren Temperaturdifferenzen (ca. 10 K) zwischen Umgebungstemperatur und Füllwassertemperatur ist nach Füllen der Anlage eine Wartezeit von 30 Minuten für den Temperaturausgleich einzuhalten. Die Dichtheitsprüfung ist mit einem Druck von 0,4 MPa (4 bar), max. 0,6 MPa (6 bar), durchzuführen. Anlagenteile, die nicht für diese Druckstufen ausgelegt sind z. B. Sicherheitsventile, Ausdehnungsgefäße usw., sind von der Prüfung auszunehmen. Sichtkontrolle der Leitungsanlage, Kontrolle per Manometer, es sind Druckmessgeräte zu verwenden, die ein einwandfreies Ablesen einer Druckänderung von 100 hPa (0,1 bar) gestatten. Der Druck muss während des Einbringens des Estrichs aufrechterhalten bleiben. Einfrieren ist durch geeignete Schutzmaßnahmen, wie Raumbeheizung oder Zusatz von Frostschutzmittel zum Heizwasser, auszuschließen. Wird der Frostschutz für den Normalbetrieb nicht benötigt, muss die Anlage durch Entleeren und Spülen, mit mindestens dreimaligem Wasserwechsel, gereinigt werden. Die Wassertemperatur muss während der Prüfung konstant gehalten werden. Die Druckprüfungen erfolgen nach Baufortschritt. Vor der Druckprüfung ist die Bauleitung zu informieren damit diese bei der Drückprüfung anwesend sein kann. Nach erfolgter Druckprüfung ist ein Abdrückprotokoll mit Wohungsbezeichung, Datum und Name vom Monteur  auszufüllen und der Bauleitung zu auszuhändigen.
01.__.0200
Druckprüfung der Fußbodenheizung
L
1.00
psch
01.__.0210 Aufheizen der Fußbodenheizung mit Mobile Elektroheizzentrale mit einer Leistung von 36 kW Lieferung einer mobilen Elektroheizzentrale mit einer Wärmeleistung von 36 kW auf Mietbasis zur Erzeugung von ND Heizwasser max. 85° C. Anbindung der mobilen Elektroheizzentrale an das bestehende Wärmenetz mit Anschlussschläuchen in den erforderlichen Dimensionen und Längen. Abtransport der mobilen Elektroheizzentrale nach Beendigung der Mietzeit. Technische Daten Abmessungen Inneneinheit (L x B x H): 650 x 550 x 1.150 mm Gesamtgewicht: ca. 65 kg Stromanschluss: 400 Volt, 63 Ampere Technische Änderungen vorbehalten. Folgende Positionen sind für den reinen Heizbetrieb: mit Verbindungsleitungen je Satz VL / RL , um je 10 Meter, Elektrokabel für Heizzentrale 400V/32-63A bis 25m Im Einheitspreis sind enthalten:. - Füllen der Heizungsanlage mit Enthärteten Wasser - Mietenthärtungsanlage einschließlich Anschlussmaterial und   Enthärtungspatronen - Be. und Entlüften der Heizungsanlage Bezugsquelle Hotmobil Deutschland GmbH Zeppelinstrasse 5 78244 Gottmadingen Tel.: 07731 / 94 60 200 Fax: 07731 / 94 60 299 Email: anfrage@hotmobil.de oder gleichwertig mieten, für die Dauer der Aufheizung der Fußbodenheizung, montieren und demontieren
01.__.0210
Aufheizen der Fußbodenheizung mit
L
1.00
psch