Alu-Glas-Konstruktionen
VO.B14 Wohnanlage Vorchdorf
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Ständige Vertragsbestimmung LB
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen. 1. Standardisierte Leistungsbeschreibung: Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Hochbau, Version 18, 2009-11, herausgegeben vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ), erstellt. 2. Unklarheiten, Widersprüche: Bei etwaigen Unklarheiten oder Widersprüchen in den Formulierungen gilt nachstehende Reihenfolge: 1. Folgetext einer Position (vor dem zugehörigen Grundtext) 2. Positionstext (vor den Vorbemerkungen) 3. Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe 4. Vorbemerkungen der Leistungsgruppe 5. Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung 3. Material/Erzeugnis/Type: Bauprodukte (z.B. Baumaterialien, Bauelemente, Bausysteme) werden mit dem Begriff Material bezeichnet, für technische Geräte und Anlagen wird der Begriff Erzeugnis/Type verwendet. 4. Bieterangaben zu Materialien/Erzeugnisse/Typen: Die in den Bieterlücken angebotenen Materialien/Erzeugnisse/Typen entsprechen mindestens den in der Ausschreibung bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen. Angebotene Materialien/Erzeugnisse/Typen gelten für den Fall des Zuschlages als Vertragsbestandteil. Änderungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Auf Verlangen des Auftraggebers weist der Bieter die im Leistungsverzeichnis bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen vollständig nach (Erfüllung der Mindestqualität). 5. Beispielhaft genannte Materialien/Erzeugnisse/Typen: Sind im Leistungsverzeichnis zu einzelnen Positionen zusätzlich beispielhafte Materialien/Erzeugnisse/Typen angeführt, können in der Bieterlücke gleichwertige Materialien/Erzeugnisse/Typen angeboten werden. Die Kriterien der Gleichwertigkeit sind in der Position beschrieben. Setzt der Bieter in die Bieterlücke keine Materialien/Erzeugnisse/Typen seiner Wahl ein, gelten die beispielhaft genannten Materialien/Erzeugnisse/Typen als angeboten. 6. Zulassungen: Alle verwendeten Materialien/Erzeugnisse/Typen haben alle für den projektspezifischen Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen oder CE-Kennzeichen. 7. Leistungsumfang: Jede Bezugnahme auf bestimmte technische Spezifikationen gilt grundsätzlich mit dem Zusatz, dass auch rechtlich zugelassene gleichwertige technische Spezifikationen vom Auftraggeber anerkannt werden, sofern die Gleichwertigkeit vom Auftragnehmer nachgewiesen wird. Alle beschriebenen Leistungen umfassen auch das Liefern der zugehörigen Materialien/Erzeugnisse/Typen einschließlich Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zur Einbaustelle. Sind für die Inbetrieb- oder Ingebrauchnahme einer erbrachten Leistung besondere Überprüfungen, Befunde, Abnahmen, Betriebsanleitungen oder dergleichen erforderlich, sind etwaige Kosten hierfür in die Einheitspreise einkalkuliert. 8. Nur Liefern: Ist ausdrücklich nur das Liefern vereinbart, ist der Transport bis zur vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse) und das Abladen in die Einheitspreise einkalkuliert. 9. Nur Verarbeiten oder Versetzen/Montieren: Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder Versetzen/Montieren von Materialien/Erzeugnissen/Typen vereinbart, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle oder von der Abladestelle bis zur Einbaustelle in den jeweiligen Einheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs- oder Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert. 10. Geschoße: Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der Geschoße.
Soweit in Vorbemerkungen oder
Positionstexten nicht anders angegeben,
gelten folgende Regelungen.

1. Standardisierte Leistungsbeschreibung:

Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit
der Standardisierten Leistungsbeschreibung
Hochbau, Version 18, 2009-11, herausgegeben
vom Bundesministerium für Wirtschaft,
Familie und Jugend (BMWFJ), erstellt.

2. Unklarheiten, Widersprüche:

Bei etwaigen Unklarheiten oder
Widersprüchen in den Formulierungen gilt
nachstehende Reihenfolge:

1. Folgetext einer Position (vor dem
zugehörigen Grundtext)
2. Positionstext (vor den Vorbemerkungen)
3. Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe
4. Vorbemerkungen der Leistungsgruppe
5. Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung

3. Material/Erzeugnis/Type:
Bauprodukte (z.B. Baumaterialien,
Bauelemente, Bausysteme) werden mit dem
Begriff Material bezeichnet, für technische
Geräte und Anlagen wird der Begriff
Erzeugnis/Type verwendet.
4. Bieterangaben zu
Materialien/Erzeugnisse/Typen:
Die in den Bieterlücken angebotenen
Materialien/Erzeugnisse/Typen entsprechen
mindestens den in der Ausschreibung
bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten
technischen Anforderungen.
Angebotene Materialien/Erzeugnisse/Typen
gelten für den Fall des Zuschlages als
Vertragsbestandteil. Änderungen sind nur
mit ausdrücklicher Zustimmung des
Auftraggebers zulässig.
Auf Verlangen des Auftraggebers weist der
Bieter die im Leistungsverzeichnis
bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten
technischen Anforderungen vollständig nach
(Erfüllung der Mindestqualität).
5. Beispielhaft genannte
Materialien/Erzeugnisse/Typen:
Sind im Leistungsverzeichnis zu einzelnen
Positionen zusätzlich beispielhafte
Materialien/Erzeugnisse/Typen angeführt,
können in der Bieterlücke gleichwertige
Materialien/Erzeugnisse/Typen angeboten
werden. Die Kriterien der Gleichwertigkeit
sind in der Position beschrieben.
Setzt der Bieter in die Bieterlücke keine
Materialien/Erzeugnisse/Typen seiner Wahl
ein, gelten die beispielhaft genannten
Materialien/Erzeugnisse/Typen als
angeboten.
6. Zulassungen:
Alle verwendeten
Materialien/Erzeugnisse/Typen haben alle
für den projektspezifischen
Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen
oder CE-Kennzeichen.
7. Leistungsumfang:
Jede Bezugnahme auf bestimmte technische
Spezifikationen gilt grundsätzlich mit dem
Zusatz, dass auch rechtlich zugelassene
gleichwertige technische Spezifikationen
vom Auftraggeber anerkannt werden, sofern
die Gleichwertigkeit vom Auftragnehmer
nachgewiesen wird.
Alle beschriebenen Leistungen umfassen auch
das Liefern der zugehörigen
Materialien/Erzeugnisse/Typen
einschließlich Abladen, Lagern und Fördern
(Vertragen) bis zur Einbaustelle.
Sind für die Inbetrieb- oder
Ingebrauchnahme einer erbrachten Leistung
besondere Überprüfungen, Befunde, Abnahmen,
Betriebsanleitungen oder dergleichen
erforderlich, sind etwaige Kosten hierfür
in die Einheitspreise einkalkuliert.
8. Nur Liefern:
Ist ausdrücklich nur das Liefern
vereinbart, ist der Transport bis zur
vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse)
und das Abladen in die Einheitspreise
einkalkuliert.
9. Nur Verarbeiten oder
Versetzen/Montieren:
Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder
Versetzen/Montieren von
Materialien/Erzeugnissen/Typen vereinbart,
ist das Fördern (Vertragen) von der
Lagerstelle oder von der Abladestelle bis
zur Einbaustelle in den jeweiligen
Einheitspreis der zugehörigen
Verarbeitungs- oder
Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert.
10. Geschoße:
Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der
Geschoße.
00.07 Allgemeine Bestimmungen BauKG
00.07
Z
Allgemeine Bestimmungen BauKG
00.11 Angebotsbestimmungen
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Angebotsbestimmungen
00.12 Umstände der Leistungserbringung
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Umstände der Leistungserbringung
00.13 Hebegeräte
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Hebegeräte
00.15 Besondere Bestimmungen des Auftraggebers
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Besondere Bestimmungen des Auftraggebers
00.16 Besondere Bestimmungen für den Einzelfall
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Besondere Bestimmungen für den Einzelfall
52 Alu-Glas-Konstruktionen
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Z
Alu-Glas-Konstruktionen
Fenster, türen und Glasfassaden als Aluminiumkonstruktion, thermisch getrennte Profile nach statischen Erfordernissen, Drehkippflügel, oder Festverglasung, oder geschlossene Paneele, alle Teile beschichtet in RAL-Farbton nach Wahl des Auftraggebers.
Fenster, türen und Glasfassaden als
Aluminiumkonstruktion, thermisch getrennte
Profile nach statischen Erfordernissen,
Drehkippflügel, oder Festverglasung, oder
geschlossene Paneele, alle Teile
beschichtet in RAL-Farbton nach Wahl des
Auftraggebers.
52.44 Pfosten-Riegel-Fassade
52.44
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Pfosten-Riegel-Fassade
52.45 AluTüren
52.45
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AluTüren