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Anforderungen Baubeschreibung Alu-Glaselemente Zusätzliche technische Vertragsbedingungen:
Fenster- und Metallbau- und Sonnenschutzarbeiten
Die Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen richtet sich nach den einschlägigen Normen und Richtlinien, den anerkannten Regeln der Bautechnik, den Ausführungshinweise der Fachverbände, sowie den jeweiligen Verarbeitungsrichtlinien der Vorlieferanten für alle Materialien.
Es gelten jeweils die neuesten Fassungen.
Einzukalkulieren sind alle Vorgaben und alle zusätzlichen erforderlichen Elemente und Einbauteile unter Berücksichtigung der statischen, bauphysikalischen, schall- und brandschutztechnischen Anforderungen.
Allgemein
Erdgeschoss (Haus 6):
Kompletter Einbau einer Pfosten-Riegel-Fassade sowie von Eingangselementen aus Aluminium mit
Sonnenschutzverglasung in ein Außenwandsystem mit Wärmedämmverbundsystem (WDVS)
Richtfabrikat: HUECK Trigon FS
Alle Gebäude:
Alle Eingangstürelemente im Erdgeschoss sind grundsätzlich als Eingangselemente mit Aluminium
vorzusehen und je nach Ausrichtung mit Sonnenschutzverglasung auszustatten.
Richtfabrikat: HUECK Lambda WS 075
Alle Elemente müssen ggf. durch Rahmenverbreiterungen zur Aufnahme des Wärmedämmverbundsystems (40mm je Seite) sowie der Abdichtungen (50mm je Seite)
Alle Rahmen und zugehörige Teile in Farbe Farbtöne bzw. Farbgebung innen und außen der Bauteile nach Vorgabe des Auftraggebers nach Bemusterung.
Ausführung mit möglichst schmalem Erscheinungsbild mit geschlossener Deckschale. Aufteilung, Türen
und Öffnungsflügel gemäß Angaben Planung Architekt.
Wärmeschutz - Isolierverglasung, Sicherheitsglas, Wärmedurchgangskoeffizient,
Gesamtenergiedurchlass Schalldämm-Maß gemäß Bauteilkatalog IB Sorge.
Oberflächenbeschichtung in RAL-Farbton nach Wahl des AG. Fensteranzahl, teilweise Größenangaben, Aufschlagsrichtungen und Glasteilungen (Sprossen, Pfosten
und Kämpfer) sind den Planunterlagen zu entnehmen.
Anordnung im EG an allen einteiligen Glasflächen/Fensterelementen.
Hinweis: Auch bei unterschiedlichen Schallschutzanforderungen ist bei Fenstern gleicher Art bzw. gleichen Einbauorts bzw. der gleichen Baugruppe auf der Außenseite grundsätzlich eine identische Optik herzustellen. Dieses ist dem AG vor Ausführung nachzuweisen.
Dichtungsgummis in den Glasfälzen bzw. bei Trockenverglasungen sind farblich zu bemustern.
Vor Ausführung sind dem Auftraggeber Muster vorzulegen. Die Auswahl trifft der AG. Hierzu ist ein Bemusterungs- und Freigabeprotokoll als Anlage zum GU-Vertrag zu erstellen.
Vor Ausführung sind dem Auftraggeber Muster vorzulegen. Die Auswahl trifft der AG. Hierzu ist ein Bemusterungs- und Freigabeprotokoll als Anlage zum GU- Vertrag zu erstellen.
Richtfabrikat: Hoppe Amsterdam
Angebotszeichnungen
Dem Leistungsverzeichnis beigefügte Fensterübersichten und Detailpläne dienen lediglich der optischen
Darstellung von Fensteraufteilung, Konstruktions- und Öffnungsarten.
Die tatsächlichen Fenstergrößen sind in jedem Fall vor der Fertigung an der jeweiligen Rohbausituation
durch Aufmaß zu prüfen.
Die zur Ermittlung der Profilausbildungen notwendigen Angaben (z.B. erforderliches Trägheitsmoment,
horizontale Lasten etc.) sind vom AN eigenverantwortlich zu ermitteln.
Fertigungszeichnungen
Zeichnungen zu allen Details der Fensterkonstruktion einschl. der Anschlüsse zum Baukörper sind nach
Auftragserteilung rechtzeitig zu erstellen.
Maße
Alle erforderliche Vermessungsarbeiten sind vom AN vor Beginn der Fertigung auszuführen.
ANFORDERUNG AN DIE FENSTERKONSTRUKTION
Blitzschutz
Die Konstruktionen der Pfosten-Riegel-Fassaden müssen an die Blitzschutzanlage angeschlossen
werden. Eine Vorrüstung ist am Element einzukalkulieren, der Anschluss erfolgt bauseits.
Statische Anforderungen:
Die Fensterkonstruktionen, einschließlich deren Verbindungselemente, müssen alle planmäßig auf sie
einwirkenden Kräfte aufnehmen können. Die Elemente sind statisch ausreichend so am Baukörper zu
befestigen, dass alle auf sie planmäßig einwirkenden Kräfte in den Baukörper eingeleitet werden können.
Eine Krafteinwirkung aus dem Baukörper auf die Elemente darf nicht stattfinden.
Ein statischer Nachweis kann nach DIN 1055-4 bzw. EN 1991-1-4 der jeweils neuesten Fassung gefordert
werden.
Sofern bauphysikalisch aufgrund der Anforderungen BH40/EG40 notwendig, muss einkalkuliert werden,
dass die Fenster in der Dämmebene sitzen.
Bauphysikalische Anforderungen:
Anforderungen an den Wärme- und Feuchtigkeitsschutz Für die Anforderungen an den Wärme- und
Feuchtigkeitsschutz gelten
- Der Bauteilkatalog des IB-Sorge
- DIN EN ISO 10077 "Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und Abschlüssen /Berechnung
des Wärmedurchgangskoeffizienten" in der jeweils neuesten Fassung.
Nachzuweisen ist der Uw-Wert nach DIN EN ISO 10077-1 in der jeweils neuesten Fassung.
Die Einwirkung von Schlagregen und Tauwasser ist so zu begrenzen, dass Schäden (z.B. unzulässige
Minderung des Wärmeschutzes) vermieden werden.
Der Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung mit und ohne zusätzlichen Sonnenschutz sowie
zusätzliche erforderliche Verschattungsmaßnahmen sind gemäß den bauphysikalischen Anforderungen
auszuführen.
Für die Anforderungen an den Schallschutz gelten:
- DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" in der jeweils neuesten Fassung.
- VDI-Richtlinie 2719 "Schalldämmung von Fenstern" in der jeweils neuesten Fassung.
WERKSTOFFE
Aluminium
Es sind stranggepresste Aluminium-Profile in geeigneter Legierung zu verwenden.
Für anodisierte Aluminium-Bleche in Eloxalqualität ist die Legierung AlMg 1, halbhart, (EN AW 5005A) für
farbbeschichtete Aluminium-Bleche die Legierung AlMg 1 (EN AW 5005A) oder Al 99, 5 (EN AW 1050A)
in Normalqualität zu verwenden. HUECK Lambda WS 075
Stahl
Alle Stahlteile, für Verankerungen und Aussteifungen sowie Stahlteile, die nach dem Einbau nicht mehr
zugänglich sind, müssen mind. verzinkt werden.
Die Nachbesserung von Fehlstellen und Beschädigungen muss entsprechend DIN EN ISO 1461 erfolgen.
Bauteile aus Stahl sind an Flächen, die nach dem Einbau zugänglich bleiben, entsprechend DIN 18360
gegen Korrosion zu schützen. Die Wandstärken der Stahlaussteifungen müssen mindestens 1,5 mm
betragen.
Edelstahl
Verankerungselemente und -mittel, die einem Korrosionsangriff ausgesetzt und für Wartungen nicht
zugänglich sind, sowie alle Verbindungsteile sind grundsätzlich aus rostfreiem Edelstahl herzustellen.
Zusammenbau unterschiedlicher Metalle
Beim Zusammenbau unterschiedlicher Metalle ist die elektrochemische Spannungsreihe zu beachten.
Metalle mit unterschiedlichem Spannungspotenzial sind durch geeignete Zwischenlagen so zu trennen,
dass keine Kontaktkorrosion auftreten kann.
Dichtprofile
Alle Dichtungen, die der Außenwitterung ausgesetzt sind, müssen den Güte- und Prüfbestimmungen für
Kunststoff-Fenster RAL- GZ 716 bzw. Aluminiumfenster RAL - RG 636/1 entsprechen. Dies gilt auch für
APTK (EPDM) Dichtungen.
Alle Dichtprofile müssen mit den angrenzenden Stoffen (z.B. Rahmenprofile und den Anstrichen)
verträglich sein.
Pulver-Farbbeschichtung
Die Kunststoffbeschichtung der Aluminium-Profile und/ oder -Bleche muss mit gütegesichertem Pulver
auf Polyesterbasis in einer Schichtdicke von mindestens 0,06mm erfolgen. Der ausführende
Beschichtungsbetrieb muss Inhaber des Gütezeichens der GSB International sein.
AUSFÜHRUNG DES FENSTERSYSTEMS
Allgemein
Die erforderlichen Profile sind für den gewünschten Verwendungszweck aus den Unterlagen des System-
Herstellers auszuwählen.
Die für das Profilsystem angegebenen minimalen und maximalen Flügelgrößen und -gewichte sind
einzuhalten.
Die Profil-, Zubehör-, Dichtungs- und Beschlägeauswahl muss nach den gültigen Unterlagen des System-
Herstellers erfolgen.
Besondere Einbausituationen sind bei der Bemessung der
Aluminiumfensterelemente
Das angebotene Profilsystem muss der RAL - RG 636/1 entsprechen.
Bei statischem Erfordernis sind Stahleinschubprofile vorzusehen.
Das Prinzip der Wärmedämmung ist für die gesamte Konstruktion einzuhalten.
Alle Verbundprofile sind als Mehrkammersystem auszuführen.
Der Verbund der Profile muss ohne zusätzliche Abdichtung wasserdicht und wasserbeständig sein.
Rahmenentwässerung
Eventuell anfallendes Tauwasser im Falzbereich muss unmittelbar und kontrolliert nach außen abgeführt
werden können.
Glasfalzentwässerung
Aufgrund der Garantiebedingungen der Isolierglashersteller muss der Glasfalz bei Verglasung mit
dichtstofffreiem Falzgrund Öffnungen zum Feuchtigkeitsausgleich haben und mit den Angaben der
Systembeschreibung übereinstimmen.
Falzdichtungen
Alle Dichtungsprofile müssen so angebracht sein, dass sie die Forderungen der verlangten
Beanspruchungsgruppe für die Fensterkonstruktion dauerhaft erfüllen. Die Dichtungen müssen
auswechselbar sein. Die Dichtungen dürfen nicht unterbrochen werden.
Beschläge
Die Beschläge müssen nach DIN 18357 sowie der Anforderungen der EN 13126 und den zu erwartenden
Belastungen entsprechend ausgebildet sein.
Für den Einbau sind die Vorgaben der jeweiligen Die Möglichkeit zur Wartung und ggf. einen Austausch
der Beschläge muss gegeben sein.
Es dürfen nur selbstlehrende, klemmbare und justierbare Beschläge eingebaut werden.
Alle Beschlagteile müssen dauerhaft korrosionsbeständig sein.
Motorbetriebene Türen und Tore müssen den Unfallverhütungsvorschriften und den aktuellen Europa-
Normen entsprechen.
Ecklager bei Drehkippbeschlägen müssen den Flügel bei jeder Flügelstellung sicher führen, auch wenn der Fensterflügel durch eine Windböe plötzlich aufgestoßen wird.
Der Fensterflügel muss sich im eingebauten Zustand um mindesten 90° öffnen lassen, sofern die baulichen Situationen dies zulassen.
Fenster, die bei der Öffnung an Bauteile anschlagen könnten, sind mit Öffnungsbegrenzer auszurüsten.
Die Bedienhöhen der Fenstergriffe sind in Absprache mit dem Auftraggeber festzulegen. Innerhalb eines
Raumes sind diese - soweit möglich - einheitlich auszuführen.
VERGLASUNG
Randverbund
Der Randverbund der Fenster ist mit "warmer Kante" auszuführen
Abdichtung zum Baukörper
Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden, d.h. die Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchtigkeitsschutz, Schalldämmung und Fugenbewegung sind zu beachten.
Raumseitige Abdichtungen sind dampfdiffusionsdicht auszuführen. Diese müssen somit verhindern, dass
Feuchtigkeit zwischen Rahmen und Wand eindringen kann.
Die außenseitige Abdichtung muss schlagregendicht ausgeführt sein und einen Dampfdruckausgleich zur Außenseite ermöglichen.
Bei Abdichtungsarbeiten von Anschlussfugen mit elastischen Dichtstoffen sind die Vorgaben der DIN 18540 sinngemäß anzuwenden. Dies hat Gültigkeit sowohl für die konstruktive Fugenausbildung als auch für die zulässige Gesamtverformung des Dichtstoffes.
Dichtsysteme
Fugendichtbänder Vorkomprimierte, imprägnierte Dichtbänder aus Schaumkunststoff für äußere und
innere Abdichtungen.
Die jeweiligen Herstellervorschriften sind zu beachten.
Es dürfen nur nach DIN 18542 geprüfte und klassifizierte Systeme eingesetzt werden. Im Außenbereich
sind Dichtbänder der Beanspruchungsgruppe 1 (BG1) zugelassen. Dichtbänder der BG2 dürfen nur vor
direkter Sonnenbestrahlung geschützt eingesetzt werden.
Bei der Verarbeitung sind die Verarbeitungsrichtlinien der jeweiligen Hersteller zu beachten.
Bauabdichtungsfolien
Bauabdichtungsfolien dürfen nach DIN 52452 keine aggressiven Bestandteile beinhalten und müssen mit
den angrenzenden Baustoffen (z.B. PVC-Blendrahmen, Aluminium und den Anstrichen) verträglich sein.
Dichtfolien müssen alterungsbeständig und - soweit sie direkten Witterungseinflüssen ausgesetzt sind -
gegen diese beständig sein. Wird die Bauabdichtungsfolie verklebt, so müssen die Klebeflächen frei von
Verunreinigungen und Fremdstoffen sein. Zur Wahrung der Funktionsfähigkeit sind sie mechanisch zu
sichern. PVC-Profile dürfen nicht mit bitumenhaltigen Stoffen in Verbindung kommen, es dürfen nur
kaltverschweißbare Folien verwendet werden. Die Angaben des Herstellers sind zu beachten.
Elastische Dichtstoffe
Bei der Abdichtung von Anschlussfugen mit spritzbaren Dichtstoffen gilt weiter die DIN 18540 und DIN
18545-2 sowie die jeweiligen Herstellervorschriften. Bei der Festlegung der Fugenbreite ist die zulässige
Gesamtverformung zu berücksichtigen. Bei der Ausführung ist eine Zweiflankenhaftung sicherzustellen.
Hierzu ist ein nichtsaugendes, geschlossenzelliges Hinterfüllmaterial zu verwenden.
Weitere Hinweise zum Stand der Technik der Richtlinie Anschlüsse an Fenster und Rollläden bei Putz
und Wärmedämmverbundsystem und Trockenbau des Fachverbands der Stuckateure für Ausbau und
Fassade zu entnehmen.
Die Montagerichtlinien / Anwendungshinweise der Hersteller sind zu beachten.
Beschlagstypen
Vom AN ist selbstständig die erforderliche Art der Beschläge (Normalbeschlag, Panikbeschlag, gekröpfte
Drücker, gebogene Enden bei Türen in Fluchtwegen etc.) zu ermitteln und zu berücksichtigen
Dreh- / Kipp- Beschlag
Beschlag für Eingangstür
Die Anordnung und Anzahl der Türbänder ist unter Berücksichtigung der Lastannahmen nach den
Bemessungstabellen des Systemherstellers vorzusehen.
Die Türbänder sind vertikal, horizontal und auf Dichtungsandruck justierbar.
Einschl. Edelstahl-Rollenbänder, dreidimensional verstellbar, Schließblech, vorgerichtet für bauseitiges
Profilzylinderschloss und Zutrittskontrollsystem.
Obentürschließer (Eingangselement)
Obertürschließer nach DIN EN 1154, mit CE-Kennzeichnung mit Gleitschiene, mit einstellbarer
Schließkraft und -geschwindigkeit, mit Offenhalter in Endstellung und Öffnungsbegrenzer, Fabrikat
Dorma TS 96 o.glw.
Anforderungen für leichtes Türöffnen gemäß DIN SPEC 1104, geeignet für barrierefreie Hauszugänge
nach DIN 18040
Beschlag für Automatiktüren Einzelhandel
Schiebetürelemente mit Elektroantrieb
(Notausgangsfunktion gemäß Brandschutzanforderung), incl. intelligenter, digitaler Steuerung Kategorie
2 nach DIN EN ISO 13849-1), mit allen erforderlichen Funktionen, Bewegungsmelder, Rauchmelder
(soweit erforderlich) etc. Fabr. GEZE SLIMDRIVE o.glw.
Türschwellenausbildung
Türschwellen sind grundsätzlich schwellenlos auszubilden.
Türen sind mit Absenkdichtung herzustellen, welche auf das Schwellenprofil andichtet.
Nur in Ausnahmefällen (nach Rücksprache mit dem AG) ist auch eine EPDM- Lippen- oder Bürsten-
Schleppdichtung, welche gegen eine halbmondförmige Erhebung auf der Schwelle andichtet, gestattet.
Anforderungen Baubeschreibung Alu-Glaselemente
Anforderungen Baubeschreibung PR-Fassade Pfosten-Riegel-Konstruktion aus thermisch getrennten Aluminiumprofilen, Einschl.
Stahlverstärkungslagen, soweit statisch erforderlich.
Ausführung mit möglichst schmalem Erscheinungsbild mit geschlossener Deckschale.
Aufteilung, Türen und Öffnungsflügel gemäß Angaben Planung Architekt.
Wärmeschutz - Isolierverglasung, Sicherheitsglas, Wärmedurchgangskoeffizient,
Gesamtenergiedurchlass Schalldämm-Maß gemäß Anforderung.
Oberflächenbeschichtung in RAL-Farbton nach Wahl des AG
Aluminium-Glas-Türelement
Eingangstürelementen mit thermisch getrennten Aluminiumprofilen, einschl. 1-flg/ 2flg. Drehtür,
Ausführung als Pfosten-Riegel-Konstruktion/Alu-Glas-Türkonstruktion analog sonstiger Pfosten-Riegel-
Fassade.
Sicherheitsglas, Wärmedurchgangskoeffizient, Gesamtenergiedurchlass (DIN EN 410) und Schalldämm-
Maß (DIN 4109) gemäß Bauteilkatalog IB Sorge.
Beschläge gemäß ZTV einschl. Edelstahl-Rollenbänder, Elektro- Türöffner, Obertürschließer Außentür-
Rosetten-Wechselgarnitur, mit PZ-Schlüsselrosetten, Drücker/Griffstange, Drücker innen mit
Panikfunktion, Fabr. Hoppe Amsterdam o. glw. Material: Edelstahl
Türgriff außen: Stoßgriff aus Edelstahl, geschliffen, runde Form, Höhe türhoch, Durchmesser ca. 40mm,
Oberfläche aller Aluminiumprofile pulverbeschichtet im Farbton RAL, Farbton nach Wahl des AG, innen
ggfs. anderer Farbton als außen. Öffnungsflügel ggfs. im anderen Farbton
Richtfabrikat: HUECK Trigon FS 040/050/060
Automatiktüren Bäcker
Elektrisch betriebene Drehtüranlage Aufteilung und Anzahl und Ausführung der Flügel gemäß Planvorgaben Architekt
Ausführung integriert in Pfosten-Riegel-Konstruktion. Sicherheitsglas, Wärmedurchgangskoeffizient,
Gesamtenergiedurchlass (DIN EN 410) und Schalldämm-Maß (DIN 4109) gemäß Anforderung.
Brandschutzanforderungen nach Brandschutzkonzept.
Fenster im Erdgeschoss, welche an Lager, Müll oder Sonstige Nebenflächen anschließen sind mit Alu-
Paneelen im System der Pfostenriegelfassade zu versehen.
Anforderungen Baubeschreibung PR-Fassade
Anforderung Sonnenschutz Gewerkbeschreibung Erdgeschoss Haus 6
Sonnenschutzverglasung EG gemäß den Angaben des Bauphysikers IB Sorge.
Für den Sonnenschutz ist ein Bemusterungs- und Freigabeprotokoll als Anlage zum GU- Vertrag zu
erstellen.
Anforderung Sonnenschutz
Anforderungen Bauphysik
Anforderungen Bauphysik
DGNB Zertifizierung Allgemeine Vorbemerkung
Der Bauherr beabsichtigt das/die Gebäude nach dem Standard der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V.) zu zertifizieren. Ziel der Nachhaltigkeitszertifizierung ist es, den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes hinsichtlich ökologischer, ökonomischer und kultureller Qualitäten im Sinne der Nachhaltigkeit zu bewerten. Hierzu sind durch die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen Kriterien definiert worden, die zur Bewertung und Zertifizierung herangezogen werden. Folgende Kriteriengruppen werden bewertet:
- Ökologische Qualität
- Ökonomische Qualität
- Soziokulturelle und funktionale Qualität
- Qualität der technischen Ausführung
- Prozessqualität
- Standortqualität
Für die DGNB-Zertifizierung sowie die baubiologische Beratung, insbesondere die Prüfung, Ergänzung und Freigabe von Ausschreibungen sowie die Materialfreigabe aller bei der Baumaßnahme verwendeten Bauprodukte ist die dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH zuständig.
Sämtliche Bauprodukte sind rechtzeitig vor deren Bestellung durch das Unternehmen von der dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH auf Konformität zu den Vorgaben/Anforderungen der angestrebten DGNB-Zertifizierung zu prüfen (max. Prüfdauer: 5 Arbeitstage). Hierzu sind von dem Unternehmen alle Produkte mindestens 20 Arbeitstage vor Bestellung über das Formblatt Materialdeklaration sowie das Formblatt Holz-_Naturstein-_Betondeklaration als Excel-Datei in bearbeitbarer Form an die dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH zu übermitteln.
Die bearbeitbaren Excel-Dateien erhält das Unternehmen nach Beauftragung durch den AG. Sofern gewünscht, lässt die dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH, dem Bieter im Rahmen der Angebotserstellung die o.g. Formblätter vorab zukommen.
Wenn darüber hinaus weitere Informationen von der dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH gefordert werden, sind diese innerhalb von 5 Arbeitstagen zu liefern, um die Produktfreigabe und damit den Bauablauf nicht zu verzögern. Die dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH prüft anschließend die Produkte und nennt ggf. Alternativprodukte.
Das Formblatt Materialdeklaration und das Formblatt Holz-_Naturstein-_Betondeklaration sind unternehmerseitig vollständig ("Deklaration durch Unternehmer") auszufüllen und per E-Mail innerhalb des o.g. Zeitraums - mindestens 20 Arbeitstage vor Bestellung - an Zertifizierung@diebauingenieure.com zur Prüfung zu senden.
Bitte weiterführende Informationen zu Materialanforderungen und Hinweise zur Lärm-, staub- und abfallarmen Baustelleneinrichtung, sowie zu Boden- und Grundwasserschutz, gemäß Anlage zu diesem LV "DGNB Produktanforderungen" beachten.
Erst nach erfolgter Freigabe durch die dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH darf das jeweilige Produkt durch den Unternehmer eingebaut werden!
Bauökologische Materialanforderung - Gewerkespezifische Vorbemerkung
Fenster und Außentüren
Baustoffe, welche die unten genannten Anforderungen nicht erreichen, dürfen nicht eingesetzt werden. Die Einhaltung von DGNB-konformen Produkten ersetzt keine Materialdeklaration vor Einbau, es muss also in jedem Fall die Deklaration eingereicht werden. Alle eingesetzten Produkte müssen gemäß EU-Bauproduktverordnung über eine CE-Kennzeichnung verfügen.
1.1 Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit
Folgende bauökologische Materialforderungen bestehen an Baustoffe, sofern sie im technischen LV gefordert sind:
Anforderungen
1) Dekorative Farbbeschichtung (Lacke, Lasuren und Grundierung) auf nicht mineralischen Untergründen:
falls Einsatz
- werkseitig: <100 g/l VOC aus Lösemittel; alternativ: Einhaltung 31. BImSchV (Verordnung 2010/75/EU)
- bauseitig: DE-UZ 12 a
10) Natursteinbodenbeläge; nicht filmbildende Imprägnierungen im Innenbereich; z.B. Natursteinimprägnierungen, Sandsteinverfestiger:
Lösemittelgehalt < 5 % und keine kennzeichnungspflichtigen Stoffe
11) Dichtungsmassen, Dichtstoffe und Kleber (punkt - und linienförmig) innen, z.B. PU-Kleber, SMP-Kleber:
GISCODE PU10, PU20, RS10 oder DSC20 und EMICODE EC1PLUS und LCCPs ? 0,1 % und Deklaration biozider Wirkstoffe (über SDB, sofern eingesetzt)
Die geforderten Emissionseigenschaften können (alternativ für EMICODE) auch mit dem eco-INSTITUT-Label oder der eurofins-Auszeichnung "Indoor Air Comfort Gold" nachgewiesen werden.
13) Montagekleber und Dichtstoff zur Herstellung der Luftdichtigkeit an der Gebäudehülle, z.B. PU, SMP, Silikon, Acrylat:
Chlorparaffine (SCCPs + MCCPs + LCCPs) < 0,1 % und EMICODE EC1 oder EC1PLUS oder VOC < 1 %
Die geforderten Emissionseigenschaften können (alternativ für EMICODE oder VOC < 1%) auch mit dem eco-INSTITUT-Label oder der eurofins-Auszeichnung "Indoor Air Comfort Gold" nachgewiesen werden.
19) Korrosionsschutz- und Effekt-Beschichtungen nicht tragender Metallbauteile; wenn > 10 m²:
Wasserverdünnbare Produkte mit VOC < 140 g/l (Ausnahme: Für Metalliceffektlacke nur wasserverdünnbare Produkte)
27) Öle und Wachse für Holzoberflächen; z.B. Parkett, Treppen:
GISCODE Ö10+ oder Ö10/DD+ und EMICODE EC1PLUS und Einhaltung AgBB-Schema (alternativ: abZ - allgemeine bauaufsichtliche Zulassung)
30a) Maßhaltige Holzbauteile, z.B Fenster, Türen, Zargen:
Einsatz von chemischen Holzschutzmittelwirkstoffen nicht Zulässig; Holzschutz nur konstruktiv nach DIN 68800-2 oder natürlich dauerhafte oder modifizierte Hölzer gemäß DIN 68800-1; Imprägnierung zum Bläueschutz auch nicht zulässig
30b) Nicht maßhaltige Holzbauteile innen und außen:
Einsatz von chemischen Holzschutzmittelwirkstoffen nicht zulässig, Holzschutz nur konstruktiv nach DIN 68800-2 oder natürlich dauerhafte oder modifizierte Hölzer gemäß DIN 68800-1
31) Filmgeschützte Holzlasuren:
keine Verwendung von bioziden Wirkstoffen im Innenraum mit Ausnahme von Topfkonservierungen; Ausnahme: Fenster nur mit verkehrsfähigen Biozidprodukten nach 528/2012/EG
32) Produkte zur Passivierung von Aluminium und Edelstahl der Gebäudehülle; wenn > 5 m²:
Chrom-VI-freie Passivierungsmittel
33) Beschichtungen von nichttragenden Metallbauteilen, auch Pulverbeschichtung; wenn > 100m²:
kein Einsatz von Chrom-VI-Verbindungen
38) Montageschäume in befestigender Funktion, ohne Brandschutz; z.B. Für Montage von Außentüren, -fenstern; Verklebung von Perimeter-, Kellerdecken- und Flachdachdämmung; im Innenausbau (z.B. Türzargen):
EMICODE EC1PLUS und halogenierte Treibmittel < 0,1 % und Chlorparaffine (SCCPs + MCCPs + LCCPs) < 0,1 % und TCEP < 0,1 % und weichmacherfrei und halogenierten Flammschutzmittel < 0,1 %
Außerdem: keine UF-Schäume (Harnstoff-Formaldehyd-Schäume)
Hinweis: Aktuell gibt es keine 2K Montageschäume auf dem Markt, die QS4 erfüllen können (Alternative: mechanische Befestigung).
40) Verbaute Dämmprodukte:
Kein Einsatz von halogenierten Treibmitteln; bei PUR/PIR: zusätzlich TCEP-Gehalt ? 0,1 %
44) Erzeugnisse aus Kunststoffen (PVC); z.B. Kunststoffrahmen/ Aufsatzkranz, Kabelummantelung, Fassadenschwert, Wandbelag oder -bekleidung, Deckenbekleidung, PVC-Sockelleiste, Kunststofftüren, Fassadenelement, Rinnen, Rohre, Kanäle, PVC-Folien zur Abdichtung von Dach und Außenwänden UG:
SVHC ? 0,1 %
45) Biozid und flammhemmend ausgerüstete Bauprodukte (Erzeugnisse); z.B. Zellulosedämmstoffe, Holzschutzmittelpräparate, behandeltes Holz und Holzwerkstoffe (für Holzkonstruktionen und Bekleidungen im Innen- und Außenbereich), Dämmstoffplatten und -matten, Einblasdämmungen aller Art, Schüttungen oder Stopfmassen
Borverbindungen ? 0,1 %, falls enthalten
1.2 Technische Aspekte
Es sind folgende Aspekte zu beachten, sofern sie im technischen LV gefordert sind:
Aspekte
- Grundsätzlich ist bei der Baustoffwahl auf die Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit zu achten.
- Befestigungen: Sofern technisch möglich, sind mechanische Befestigungen Verklebungen vorzuziehen, um die Rückbaufähigkeit zu gewährleisten
- Abfälle sind gemäß GewAbV zu bilanzieren und auszuhändigen. 70% der Abfälle werden der Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt.
- Holz: Es sind Hölzer bzw. Holzwerkstoffe zu verwenden, die FSC, PEFC oder Holz von Hier zertifiziert sind. Weiterführende Informationen sind der Anlage zu diesem LV zu entnehmen.
- Naturstein: Eingesetzter Naturstein muss WiN=WiN fairstone zertifiziert sein, sofern sämtliche Herkunfts- und Verarbeitungsorte nicht in Ländern der EU liegen.
- Verglasung / Fenster: Die Verglasungen sollten eine möglichst hohe Farbwiedergabe von Ra > 90 aufweisen.
- Fensterfugen: Die Fugendurchlässigkeitsklasse der Fenster muss der Klasse 4 entsprechen.
- Sonnenschutz: Der Sonnenschutz sollte eine Klassifizierung des Sichtkontakts nach außen sowie des Blendschutzes von Klasse 2 aufweisen.
- Fenster und Türen: Konstruktiver Einbau von Türen und Fenstern ist der Einsatz von Montageschäumen ausgeschlossen. Es sind hierfür Kompribänder zu verwenden. Bei Einsatz von Dämmschäumen ist zwingend Zeile 38 zu beachten.
- PVC-Fenster: Die Verwendung von PVC-Fenstern ist nur nach Absprache mit dem DGNB-Auditor möglich. Es sind hierfür zwingend die Recyclinganteile abzufragen und an den DGNB-Auditor auszuhändigen.
- Holzfenster: Der Verzicht auf Holzschutz-Imprägnierung ist nur durch Verwendung von Hartholz bzw. dauerhaften Hölzern zu realisieren.
1.3 Recycling- und Sekundärmaterialien
Es wird explizit die Wiederverwendung oder Nutzung von Recycling- und Sekundärmaterialien empfohlen.
DGNB Zertifizierung
03 Alu-Fenster / PR-Element
03
Alu-Fenster / PR-Element
03.08 Pfosten-Riegel-Fassade
03.08
Pfosten-Riegel-Fassade
03.09 Alu-Eingangstüren
03.09
Alu-Eingangstüren