18.02_Außentüren - Alu (BT 2)
Little Loop Frankfurt - BT2 Neubau
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Deckblatt Deckblatt zum Leistungsverzeichnis Planung und Bauleitung AI+P Planungs GmbH Julius-Bausch-Straße 50, 73431 Aalen Tel. 07361/ 80467-0, 4147wlt-lyonerstrasse@ai-p.de Ausführungsfrist Voraussichtlicher Beginn -  Montage Herbst  2026 innerhalb von 5 Arbeitstagen -  Aufmaß innerhalb von 8 Arbeitstagen nach    Aufforderung -  Fertigungszeichnung innerhalb von 8 Arbeitstagen    nach Aufmaß -  Einbau innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Aufmaß Vertragsstrafe 0,15% der Netto-Auftragssumme je Werktag Insgesamt nicht mehr als 5 % der Nettoabrechnungssumme und findet auch bei Einzelfristen Anwendung. Sicherheitsleistung 5 Hundertstel der Netto-Abrechnungssumme als Sicherheit für die Gewährleistung (kann durch eine Bürgschaft abgelöst werden) 10 Hundertstel der Netto-Auftragssumme als Sicherheit für die Vertragserfüllung (kann durch eine Bürgschaft abgelöst werden) Verjährungsfrist für d. Gewährleistung Es gelten folgende Fristen (Gewährleistungsbeginn ab Datum der förmlichen Abnahme): - 5 Jahre und 6 Monate Bauwesenversicherung ist abgeschlossen. Umlage 3 Tausendstel der Netto-Abrechnungssumme Bauwasser, Baustrom, Baumüllabfuhr werden vom Bauherrn veranlasst und verauslagt. Dafür werden dem Auftragnehmer anteilig 0,5% der Netto-Abrechnungssumme abgezogen. Fachbauleitung LBO ist eingeschlossen im Angebotspreis Ausschreibende Stelle AI+P Planungs GmbH - Julius-Bausch-Str. 50, 73431 Aalen
Deckblatt
Vorbemerkungen I Vorbemerkungen I
Vorbemerkungen I
Ergänzende Angebots- und Vertragsbedingungen ERGÄNZENDE ANGEBOTS-UND VERTRAGSBEDINGUNGEN Ausführungsunterlagen zu § 3 Vor Beginn seiner Arbeiten hat der Unternehmer die Maße seiner Zeichnungen zu prüfen, die Ausführungsmaße seiner Arbeiten durch Überprüfung der Rohmaße festzustellen oder vorher durch Lehren festzulegen und merklich Unstimmigkeiten sofort vor Ausführung der Arbeit mit Vorschlägen für ihre Richtigstellung zu melden. Für Richtigkeit und Einhaltung der Maße ist der Auftragnehmer verantwortlich. Gesetzliche Unfallversicherung zu § 4 Nr. 2 Der Auftragnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift unter diesem Leistungsverzeichnis, dass er einer Berufsgenossenschaft angehört. Solange der Vertrag nicht beiderseits vollständig erfüllt ist, hat der Auftragnehmer jede Änderung hinsichtlich seiner Zugehörigkeit zu Berufsgenossenschaft sowie den Empfang einer Anordnung gemäß § 765 der Reichsversicherungsordnung unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen. Ausführung zu § 4 Alle zur ununterbrochenen Durchführung der Arbeiten erforderlichen Stoffe, soweit die bauseitige Lieferung nicht ausdrücklich vorgesehen ist, hat der Auftragnehmer rechtzeitig frei Verwendungsstelle zu liefern und alle erforderlichen Nebenarbeiten zu leisten, die zur ordnungsgemäßen Herstellung fertiger Arbeit notwendig sind. Vollständige Einrichtung der Baustelle und Schaffung der notwendigen Zufahrtswege sowie Versorgung mit Wasser und Strom ist die Sache des Auftragnehmers, soweit das Leistungsverzeichnis nichts anderes enthält. Der Rohbauunternehmer sorgt dafür, dass bis zur Fertigstellung des Bauwerkes ausreichend Wasser und Strom aus dem öffentlichen Versorgungsnetz für Roh- und Ausbaugewerke an der Baustelle vorhanden ist. Die Kosten des Verbrauchs werden von der Bauleitung anteilig auf die am Bau tätigen Firmen umgelegt. Ebenfalls anteilige Kostenumlage erfolgt für die Bauwesensversicherung, Müllcontainer, Baureinigung sowie ein evtl. aufgestelltes Bauschild. Für die Lagerung seiner Materialien und die Unterkunft seiner Arbeiter hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Vor Beginn seiner Arbeiten hat der Unternehmer zu prüfen, ob am Bau alle Voraussetzungen zur Ausführung seiner Arbeiten vollständig und einwandfrei erfüllt sind. Beanstandungen sind sofort mündlich und schriftlich vor Beginn der Arbeiten bei der Bauleitung vorzubringen. Erfolgt keine schriftliche Beanstandung durch den Unternehmer, so wird die Richtigkeit und einwandfreie Funktionsfähigkeit aller Vorleistungen unterstellt. Damit sind Mehrforderungen oder Gewährleistungseinschränkungen im Hinblick auf mangelhafte Vorleistungen ausgeschlossen. Laufende Beseitigung der Abfälle aus eigener Arbeit und Reinhaltung der Baustelle sowie mitbenützter Grundstücke ist Pflicht des Auftragnehmers. Kommt er der Aufforderung zur Erfüllung dieser Pflichten in angemessener Zeit nicht nach, so ist der Auftraggeber berechtigt, sie auf Kosten des Auftragnehmers durch andere Kräfte ausführen zu lassen. Werden die Bauarbeiten einer laufenden Baustelle unterbrochen oder ist die Baustelle nicht besetzt, so ist die Unterbrechung sowie die Wiederaufnahme der Arbeiten unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen. Die unbesetzte Baustelle ist sorgfältig abzusperren und ausreichend zu beleuchten. Die Auftragsweitergabe zu § 4 Nr. 3 Die Auftragsweitergabe oder die nachträgliche Bildung von Arbeitsgemeinschaften ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Vertretung des Auftraggebers Der mit der Oberleitung betraute Vertreter des Auftraggebers sowie der örtliche Bauführer sind berechtigt, alle notwendigen Anweisungen zu treffen, soweit der Umfang der Vertragsleistung dadurch nicht vergrößert wird und das Hausrecht auf der Baustelle auszuüben. Gerüste Die vom Auftragnehmer erstellten Gerüste dürfen von allen am Bau beschäftigten Handwerkern kostenlos mitbenützt und nur im Einverständnis mit der Bauleitung entfernt werden. Müllentsorgung auf der Baustelle Zur Entsorgung des Baurestmülls ist folgendes zu beachten: 1. Auf den Baustellen und auf den Baustellengrundstücken darf grundsätzlich kein Baurestmaterial sowie Verpackungen aller Art gelagert werden. Restabfall und Verschnitt Material sowie Verpackungen sind grundsätzlich jeden Tag von der Baustelle zu entfernen und geordnet zu entsorgen. Die Lagerung von Restmaterial darf nur mit Zustimmung der Bauleitung erfolgen. Dies gilt auch für Ausbrechmaterial wie Steinschutt von Wänden etc. 2. Auf der Baustelle und den Baugrundstücken dürfen keine Essensrestes sowie deren Verpackungen, Flaschen, Getränke, Dosen und sonstige Getränkeverpackungen abgelagert werden. Diese sind jeden Abend mitzunehmen. 3. Sollte gegen o.g. Punkte zuwidergehandelt werden, werden diese Restmaterialien ohne weitere Aufforderungen von einer Fremdfirma entsorgt. Die Kosten werden dann Ihrer Firma in Rechnung gestellt. Bei Abfall, der nicht zugeordnet werden kann, wird dies auf alle Handwerker umgelegt. Wir erwarten, dass Sie sämtliche Mitarbeiter, die auf unseren Baustellen tätig sind über diese Vorgehensweise informieren Haftung zu § 10 Der Unternehmer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er bei einer Haftpflichtversicherung ausreichend versichert ist. Der Auftragnehmer haftet für sämtliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden die schuldhaft aus Anlass seiner Arbeiten oder als deren Folge entstehen (z.B. durch unterlassen oder mangelhafte Abschrankungen oder Beleuchtung, durch Setzungen, durch Beschädigung von Leitungen oder Kabeln, durch Senkungen angrenzender Grundstücke, durch verzögerte Fertigstellung). Der Auftragnehmer verpflichtet sich ausdrücklich, den Auftraggeber von sämtlichen Schadensersatzansprüchen dritter Personen in vollem Umfang zu befreien. Abnahme zu § 12 Der Auftraggeber verlangt eine förmliche Abnahme der Leistung. Gewährleistung zu § 13 Für die vertragsmäßige Beschaffenheit der Leistungen gelten im Allgemeinen, die in § 13 Nr. 4, festgesetzten Fristen. Andere Vereinbarungen über die Gewährleistung werden in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt. Der Auftragnehmer hat unaufgefordert auf seine Kosten während der Gewährleistungszeit alle auftretenden Mängel zu beheben. Kommt er mit seiner Gewährleistungspflicht in Rückstand oder ist Gefahr im Verzug, so ist der Auftraggeber berechtigt, die Arbeit ohne vorherige Ankündigung auf Kosten des Auftragnehmers vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Nach einer Mängelbeseitigung beginnt für dies Leistung die vertragliche Gewährleistung erneut. Bei fahrlässiger oder unsachgemäßer Ausführung, bei Verwendung nicht vorschriftsmäßigen oder minderwertigen Materials, sofern dieses vom Auftragnehmer geliefert wird- bei absichtlichem Verschweigen eines Mangels und bei versteckten Schäden gelten für die Gewährleistung die Bedingungen des BGB. Mängelbeseitigung zu § 13 Die Abnahme- und Gewährleistungsmängel sowie solche die während der Bauzeit gemeldet werden müssen innerhalb 10 Tagen nach Mitteilung beseitigt werden. 1. Die Mängelbeseitigung ist wie folgt durchzuführen: 1.1. Vom Architekturbüro AI+P Planungs GmbH erhalten Sie ein Anschreiben mit beigefügter Mängelliste. 1.2. Die Mängelliste muss zur Mängelbeseitigung mitgenommen werden und nach erfolgter Beseitigung der Mängel vom Käufer/Eigentümer bzw. Bauleiter unterschrieben werden. 1.3. Die unterschriebene Mängelliste ist dann an das Architekturbüro AI+P Planungs GmbH per Fax zu übersenden. 1.4. Ohne vorliegende Unterschrift gilt der Mangel als nicht beseitigt und die Schlussrechnung kann nicht freigegeben werden. Abrechnung zu § 14 Der Auftragnehmer stellt die Abrechnung auf Grund der Aufmasspläne auf. die für die Abrechnung notwendigen Feststellungen werden dem Fortgang der Arbeit entsprechend oder unmittelbar nach Fertigstellung der Bauarbeiten gemeinsam durch je einen Vertreter des Auftraggebers und des Auftragnehmers vorgenommen. Die Messurkunde ist vom Auftragnehmer unter Einhaltung der im § 14 Nr. 3 bezeichneten Fristen aufzustellen. Kosten werden gegenseitig nicht verrechnet. Wenn nach Lieferschein oder Wiegezettel abgerechnet wird, sind die Originalscheine der Abrechnung beizufügen. Andere Unterlagen werden nicht anerkannt. Lieferscheine, welche vom Auftragnehmer selbst ausgeschrieben sind und Baustoffe ab Lager seinem Lager nachweisen sollen, werden nur anerkannt, wenn Sie vom Vertreter des Auftragnehmers bestätigt sind. Lieferscheine und Wiegezettel, welche nicht mit Datum, Unterschrift, genauer Baustellenbezeichnung und Materialangabe versehen sind, werden nicht anerkannt. Stundenlohnarbeiten zu § 15 Für die anerkannten Stunden werden die im Leistungsverzeichnis angebotenen Verrechnungssätze vergütet, höchstens jedoch die preisrechtlich zugelassenen Verrechnungssätze. Eine im Leistungsverzeichnis angegebene Zahl der Stunden ist unverbindlich. § 2 Nr. 3 gilt insoweit nicht. Vergütet werden nur die mit Zustimmung des Auftraggebers ausgeführten Arbeiten nach Maßgabe der tatsächlich geleisteten und anerkannten Arbeitsstunden. Datum, Baustelle, Berufsbezeichnung der Arbeiter (bei Bedarf Vor- und Zuname, Alter), Zahl der Arbeitsstunden, genaue Angaben über Art der Tätigkeit, ferner die verwendeten, besonders zu vergütenden Stoffe, Geräte, Gerüste, Werkzeuge, Fahrzeuge, und dgl. Bei gleichartigen Leistungen genügt ein Hinweis auf die früher in der einzelnen beschriebenen Leistung. Zahlung zu § 16 Alle Rechnungen sind in 3-facher Ausfertigung über die Bauleitung mit der Anschrift des Bauherrn einzureichen. Alle Zahlungen werden vom Bauherrn durch Überweisung geleistet. Abschlagszahlungen bis zu 90 % der geleisteten Arbeiten werden in Zeitabständen von nicht unter 14 Tagen gewährt. Die Prüfung der Schlusszahlung durch die Bauleitung und die Überweisung des Restbetrages erfolgen vorbehaltlich des endgültigen Prüfergebnisses durch die zuständigen Prüforgane. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unter Verzicht auf den Einwand der weggefallenen Bereicherung, von den Rechnungsprüfungsorganen festgestellte Überzahlungen jederzeit zurückzuerstatten. Überzahlungen sind vom Empfang der Schlusszahlung an mit 4 % zu verzinsen. Abtretung fälliger Forderungen des Auftragnehmers ist nach § 399 BGB ausgeschlossen. Sicherheitsleistungen zu § 17 Für die vertragsmäßige Durchführung der übertragenen Leistungen und die Erfüllung der Gewährleistung kann der Auftraggeber als Sicherheit bis zu 5 % der Endsumme aus der Schlussrechnung einbehalten; der Betrag wird nicht verzinst. Streitigkeiten zu § 18 Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Aalen. Vor Inanspruchnahme des Rechtswegs soll gütliche Regelung von Sachverständigen versucht werden.
Ergänzende Angebots- und Vertragsbedingungen
Zusätzliche Angebots-und Vertragsbedingungen ZUSÄTZLICHE ANGEBOTS-UND VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN UND BAULIEFERUNGEN FÜR GEBÄUDE UND FREIANLAGEN (DIN 276, KOSTENGRUPPEN 1.4/2.2/3/4/5/6 Die folgende Nummerierung richtet sich in den Hauptnummern sinngemäß nach VOB/B 1. Grundlagen des Vertrags sind im Folgenden aufgeführt, und zwar in der bei Widersprüchen gültigen Reihenfolge 1.1 die schriftliche Vertragsausfertigung 1.2. das Angebot des Auftragnehmers mit all seinen Bestandteilen 1.3. die dem Auftragnehmer übergebenen Pläne 1.4. die "Zusätzlichen Angebots- und Vertragsbedingungen für Bauleistungen- und Lieferungen", welche auf diesem Blatt vorliegen. 1.5. VOB Teil A, B und C in der jeweils zum Ausschreibungsdatum gültigen Fassung 1.6. das BGB insbesondere die Bestimmungen über den Werk- bzw. Kaufvertrag 2. Nachangebote und Auftragserweiterungen 2.1 Nachangebote und Auftragserweiterungen für nach Vertragsabschluss anzubietende neue oder erweiterte Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich eingereicht werden. Die Ausführung setzt ausdrücklich Auftrag des Bauherrn voraus. Ebenso hat der Auftragnehmer auf erkennbare Massenüberschreitungen vor Ausführung schriftlich hinzuweisen und einen Nachauftrag zu fordern. Alle Bedingungen des Bauvertrages gelten auch für Nach- und Änderungsaufträge. 2.2 Vertragspreise bleiben für die vereinbarten Fertigstellungsfristen unverändert ohne Rücksicht auf Lohnerhöhungen oder Materialpreissteigerungen. VOB/B § 2 (insbesondere Absatz 3-7) bleiben davon unberührt gültig. Gleitklauseln sind nur gültig, falls sie bei Vertragsabschluss schriftlich vereinbart sind. Ist eine Lohn- oder Materialgleitklausel vereinbart, ist die Lohn- bzw. Materialpreis- Erhöhung spätestens binnen zwei Wochen schriftlich anzuzeigen, sonst sind die Ansprüche verwirkt. Preissteigerungen, die durch Fristüberschreitung des Auftragnehmers entstehen, gehen zu seinen Lasten. 2.3Nebenleistungen und -kosten: Beschaffung von Bauwasser, Baustrom, sowie Beseitigung von Abfällen sind Nebenleistungen des Auftragnehmers, wofür er Kosten und Verantwortung zu tragen hat. Sofern der Bauherr die Bereitstellungs- und Verbrauchskosten von Bauwasser und Baustrom, sowie die Bereitstellung eines Müllcontainers und dessen Abfuhr veranlasst und kostenmäßig verauslagt, ist er berechtigt, diese Aufwendungen gegen die Ansprüche des Auftragnehmers anteilig aufzurechnen. Statt der Verteilung dieser Kosten auf Nachweis kann in der Ausschreibung bzw. im Bauvertrag ein fester Anteil in Tausendstel der Abrechnungssumme des jeweiligen Auftragnehmers vereinbart werden. 2.4 Giftmüll und Problemmüll, die bei seiner Vertragsleistung anfallen, hat der Auftragnehmer auf jeden Fall auf eigene Kosten ordnungsgemäß zu entsorgen. 2.5 Die Angebots- und Vertragspreise gelten für die fertige Leistung bzw. Lieferung frei Bau einschließlich Abladen und Verpackung. 3. Ausführungsunterlagen Es gilt VOB/B § 3 mit folgender Maßgabe: 3.1 Ausführungspläne müssen den Freigabevermerk des Architekten tragen. Sie sind für den Auftragnehmer verbindlich. Planinhalte, Maße, Dimensionen und Leistungsverzeichnisse sind vom Auftragnehmer zu prüfen; auf Unstimmigkeiten oder zu befürchtende Mängel oder Bedenken hat er den Architekten schriftlich hinzuweisen. Planlieferung entsprechend Baufortschritt. Sofern die dem Auftrag-nehmer gelieferten Pläne nach seiner Meinung nicht mit den Angebotspreisen vereinbar sind, hat der Auftragnehmer binnen 12 Werktagen nach Erhalt der Pläne, spätestens jedoch vor Beginn dieser Leistungen schriftlich seine eventuellen Mehrforderungen anzumelden, ansonsten gelten die Pläne als Vertragsbestandteil. 3.2 Baustelleneinrichtungspläne, Bauangaben für bauseitige Vorleistungen, sowie Einbaupläne für Lieferungen des Auftragnehmers sind vom Auftragnehmer auf Anforderung auf seine Kosten zu erstellen und rechtzeitig zur schriftlichen Genehmigung vorzulegen, vor allem bezüglich der bauseitig erforderlichen Vor- und Nachleistungen, Aussparungen, Schlitze, Befestigungen und Unterkonstruktionen. Bauseitige Mehrkosten durch falsche oder verspätete Bauangaben fallen dem Auftragnehmer zur Last. Anerkennung der Auftragnehmerpläne durch den Architekten befreit den Auftragnehmer nicht von der vollen Gewährleistung für seine Leistungen 3.3 Revisionspläne sowie schriftliche und mündliche Bedienungsanleitungen für technische Anlagen, Installationen usw. sind vom Auftragnehmer bei Abnahme unentgeltlich zu liefern. 3.4 Urheberschutz besteht für alle gegenseitig übergebenen Pläne, Berechnungen usw. Sie dürfen nur vertragsgemäß verwendet und nicht weitergegeben werden. 3.5 Übergabe Ausführungspläne Die in Absatz 3.1 genannten Ausführungspläne, werden dem Auftragnehmer ausschließlich digital, und nicht in Papierform übergeben. Dem Auftragnehmer wird ergänzend ein Zugang zu der genutzten Planplattform des Auftragsgebers, zur Verfügung gestellt. Entgegen VOB 3.1 werden diese nicht besonders vergütet. 4. Ausführung Es gilt VOB/B §4 mit folgender Maßgabe: 4.1 Schadens- und Unfallverhütung: Der Auftragnehmer hat für seine Leistungen alle Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Personen- und Sachschaden abzuwenden. Vor, während und nach der Arbeit sowie in den Arbeitspausen hat der Auftragnehmer von sich aus für alle Schadensverhütungsmaßnahmen zu sorgen, wie Abschrankungen, Beleuchtung, Geländer, Fanggerüste, Absteifungen, Warntafeln, Brandverhütung, Sturmsicherung aller Gegenstände, Vorschriftsmäßigkeit von elektrischen Geräten, Leitungen usw. Mängel an der Baustelle, auch an Geräten, Gerüsten usw. anderer Auftragnehmer hat der Benützer zu beanstanden. Der Auftragnehmer stellt Bauherr und Architekt ausdrücklich frei von Schadensersatzansprüchen, die er im Zusammenhang mit seinen Leistungen oder Lieferungen zu vertreten hat. 4.2 Schutz seiner aufgeführten Leistungen, auch gegen Wasser-, Frost-, Sturm- und Winterschäden sowie gegen Beschädigung, Korrosion und Verschmutzung obliegt dem Auftragnehmer ohne Aufpreis bis zur Abnahme. Ebenso obliegt ihm ohne Aufpreis Entfernung von Schnee und Eis, soweit für seine Leistungen nötig. 4.3 Leistungen im Erdreich und in Bauteilen hat der Auftragnehmer zu beachten und zu schützen, bevor er dort Arbeiten vornimmt. 4.4 Ein Polier oder Vorarbeiter (bei Bedarf ein Baustelleningenieur), der fachlich und persönlich geeignet und deutschsprachig ist, muss während der Arbeitszeit anwesend sein. Er darf nur abgezogen werden, wenn mit dem bauführenden Architekten eine Vereinbarung über eine geeignete Ersatzperson erfolgt ist. Auf Anforderung hat der Auftragnehmer einen Fachbauleiter nach LBO einzusetzen, sofern im Vertrag vereinbart. 4.5 Bautagebücher hat der Auftragnehmer auf Anforderung zu führen und davon dem Architekten täglich Durchschriften zu übergeben. Die Berichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Bauausführung und Abrechnung von Bedeutung sind, insbesondere über Behinderungen. 4.6 Muster und Proben von allen Werkstoffen und Einrichtungsgegenständen sind auf Anforderung rechtzeitig dem Architekten zur Genehmigung unentgeltlich vorzulegen. Vom Bauherrn genehmigte Proben oder Muster sind zur Abnahme vorzuhalten. 4.7 Prüfung: Erforderliche Baustoffprüfungen hat der Auftragnehmer auch ohne besondere Anweisung auf seine Kosten durch staatlich anerkannte Prüfstellen durchführen zu lassen, wobei die Entscheidung der Prüfstelle für ihn verbindlich ist. Er darf nur Baustoffe und -verfahren anwenden, für die eine ordnungsgemäße Zulassung vorliegt. 4.8 Einzelne Bauschilder sind nicht zulässig. der Bauherr erstellt eine Bautafel, auf der der Auftragnehmer erwähnt wird. Dieser hat sich anteilig entsprechend der Vertragssumme an den Kosten zu beteiligen 5. Ausführungs-und Lieferfristen 5.1 Ausführungs- und Lieferfristen werden beim Abschluss des Vertrags vereinbart. Ist eine solche Vereinbarung nicht erfolgt, so gelten die dem Auftragnehmer später schriftlich bekanntgegebenen Fristen als Vertragsfristen, soweit ihnen der Auftragnehmer nicht binnen 12 Werktagen widerspricht. Auf diese Wirkung ist der Auftragnehmer bei der Bekanntgabe der Frist ausdrücklich hinzuweisen. 5.2Nachweiszettel für Tage, an denen nicht gearbeitet werden konnte, sind dem Architekten umgehend zur Unterschrift vorzulegen. 5.3Als Schlechtwetterausfalltage werden für Fristverlängerung anerkannt: Regentage mit mehr als 4-stündiger Regendauer während der Arbeitszeit und Tage mit Mittagstemperaturen unter -5°C in der Zeit vom 1. November bis 1. März, sofern keine witterungsunabhängigen Arbeiten ausgeführt werden können. 6. 6-11: siehe VOB Teil B §§ 6-11 12. Abnahme, Mängelrüge, Vertragsstrafe Hierfür gilt VOB/§12 wie folgt: 12.1 Verlangt der Auftragnehmer die förmliche Abnahme, hat der Bauherr sie binnen 12 Werktagen nach Fertigstellung der Gesamtleistung vorzunehmen, soweit nichts anderes vereinbart wird. Der Bauherr kann jedoch die Abnahme so lange verweigern, wie die Leistung wesentliche Mängel aufweist. 12.2 Ist die Leistung fertiggestellt und hat der Bauherr die Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach dem Ablauf von 12 Werktagen nach Beginn der Benutzung als stillschweigend erfolgt, es sei denn, der Bauherr erklärt ausdrücklich, dass er die Abnahme bis zur Beseitigung bestimmter wesentlicher Mängel ablehnt, oder es sei denn, dass er diese bereits anlässlich einer vorhergehenden schriftlichen Mängelrüge vorsorglich abgelehnt hatte. 12.3 Erfolgt eine stillschweigende Abnahme nach vorstehender Bestimmung, sind Vorbehalte wegen bekannter wesentlicher Mängel oder wegen Vertragsstrafen vom Bauherrn innerhalb der genannten 12 Werktage geltend zu machen, sofern sie nicht schon vorher vorsorglich schriftlich angemeldet wurden. 12.4 Die fiktive Abnahme nach VOB/B§12.5(1) und (2) ist ausdrücklich ausgeschlossen. 12.5 "Ingenieurtechnische und Bauleiter-Abnahmen" z. B. von Bewehrungen, Funktionsabnahmen durch Fachingenieure oder Behörden gelten nicht als Abnahme im Sinne dieses Vertrages. Zu dieser ist nur der Bauherr selbst berechtigt 13. Gewährleistung und Verjährung Es gilt die VOB/B§13 sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. 14. Abrechnung 14.1 Die Schlussrechnung ist vierfach mit allen erforderlichen Unterlagen zur Prüfung an den Architekten einzureichen. Projektnummern und Vertragsdatum, sowie erhaltene Abschlagszahlungen sind aufzuführen. Im Übrigen gilt VOB/B§14. 15. Stundenlohnarbeiten 15.1 Stundenlohnarbeiten sind täglich auf Nachweiszetteln in doppelter Ausfertigung dem bauführenden Architekten zur Unterschrift vorzulegen. Er erhält eine Ausfertigung. Nur Stunden, in denen wirklich gearbeitet wurde, werden anerkannt, nicht Pausen, Feiertage, Schlechtwetterzeiten usw. Bei ungenügender Arbeitsleistung bleiben entsprechende Abzüge vorbehalten. Ebenso bleibt vorbehalten die nachträgliche Prüfung, ob die nachgewiesene Leistung in Angebotspositionen enthalten und damit abgegolten ist. Zuschläge für Überstunden werden nur bezahlt, wenn Überstunden angeordnet und nicht durch (drohende) Fristüberschreitung erforderlich wurden. Im übrigen gilt VOB/B§15 16. Zahlungen Es gilt VOB/B§16 mit folgender Maßgabe: 16.1  Überzahlungen. Rückforderungen aus Überzahlungen (§812ffBGB) kann der Bauherr stellen. Der Bauherr ist insoweit berechtigt, die Auftragnehmer Rechnung auch nach der Bezahlung durch eine Prüfinstanz nachprüfen zu lassen. Im übrigen gilt § 16 VOB einschl. § 16 Abs. 3 betreffend Schlußzahlungen. 17. Sicherheitsleistung 17.1 Für die Sicherheitsleistungen gilt VOB/B §17 18. Sonstige rechtliche Regelungen 18.1 Arbeitsgemeinschaften zwischen Bietern oder Auftragnehmern bedingen: Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haben beim Angebots- bzw. Vertragsabschluß eine Mitgliedsfirma federführend schriftlich zu allen Rechtshandlungen zu bevollmächtigen mit Wirkung für und gegen die Arbeitsgemeinschaft. Der Bauherr kann aus wichtigem Grund von der Arbeitsgemeinschaft die Bestimmung einer anderen federführenden Firma verlangen, bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist. Alle Teilnehmer haften gesamtschuldnerisch. 18.2 Vom Bauherrn bevollmächtigt ist der bauführende Architekt in technischer Hinsicht. Rechtliche und/oder finanzielle Verpflichtungen sind ausschließlich Sache des Bauherrn. Vom Auftragnehmer bevollmächtigt ist sein Vertreter lt. 4.4 der vorliegenden Bestimmungen mit Wirkung für und gegen den Auftragnehmer. 18.3 Die Anlieferung bei reinen Lieferungen ist dem Bauherrn bzw. Architekten rechtzeitig anzukündigen. Übernahmezeitpunkt und -adresse sind zu vereinbaren. Die Transportgefahr geht zu Lasten des Lieferanten 18.4 Ausreichende Haftpflichtversicherung ist die Auftragsvoraussetzung. Deckungszusage - und Summe sind für die ganze Bauzeit nachzuweisen 18.5 Bauwesenversicherung bzw. Bauleistungsversicherung: Sofern der Bauherr eine Bauwesenversicherung bzw. Bauleistungsversicherung abschließt, sind die Leistungen des Auftragnehmers im Rahmen dieser Versicherung mitgedeckt. Die Kosten werden vom Bauherrn anteilig umgelegt und von der Auftragnehmer Forderung abgezogen, sofern dies in den Angebotsunterlagen oder im Vertrag festgelegt ist. 18.6 Erfüllungsort für die Verpflichtungen des Auftragnehmers aus diesem Vertrag sowie Gerichtsstand für Streitigkeiten darüber ist der Ort des Bauvorhabens. 18.7 Rechtsunwirksamkeit von Vertragsteilen berührt die übrigen nicht
Zusätzliche Angebots-und Vertragsbedingungen
Anlagenverzeichnis ANLAGENVERZEICHNIS ZUM LV 1_Lageplan Lageplan.pdf 2_Grundrisse 236_5_AR_NB_GR_00_003_V_AN#Grundriss EG.pdf 3_Schnitte-Ansichten 236_5_AR_NB_AN_NN_020_V_AG#Ansicht Nord.pdf 236_5_AR_NB_AN_OO_021_V_AG#Ansicht Ost.pdf 236_5_AR_NB_SN_AA_010_V_AG#Schnitt AA.pdf 236_5_AR_NB_SN_BB_011_V_AF#Schnitt BB.pdf 4_Details 236_5_AR_NB_DT_XO_519_V_--#EG Außentür Kinderwagen.pdf 236_5_AR_NB_DT_XO_520_V_AC#EG Eingangstür Kita.pdf 236_5_AR_NB_DT_XO_521_V_AB#EG Eingangstür Wohnen.pdf 236_5_AR_NB_DT_XO_522_V_AC#EG Ausgang Flurtür, Außenlagertür.pdf 5_Sonstige Anlagen A1_Bauteil 2-WSchN-NWG_02.pdf A2_Bauteil 2-WSchN-WG_02.pdf A3_GG_NB-So-WSchN-NWG_02.pdf A4_GG_NB-So-WSchN-WG_02.pdf A5_DGNB-QNG-Allgemeine Anforderungen und Nachweise.pdf A6_Techn.Mindestanforderungen_BEG NWG Zuschuss_463.pdf A7_Techn. Mindestanforderungen_BEG WG Zuschuss_461.pdf P691_FUE SCHREINER_Checkliste_250812_jj.pdf
Anlagenverzeichnis
Vorbemerkungen II Vorbemerkungen II
Vorbemerkungen II
Besondere technische Leistungsbeschreibung Wärmeschutz | Anforderung Besondere technische Leistungsbeschreibung  Wärmeschutz | Anforderung BEG Effizienzhaus/-gebäude 40-Standard Der Neubau des „we live towers“, Bauteil 2 in Frankfurt wird als BEG Effizienzhaus/-gebäude 40 errichtet. Beim genannten Gebäude handelt es sich um eine Mischnutzung, bei der sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäudeanteile umgesetzt werden (Wohnen = Effizienzhaus, Kita = Nichtwohnen/Effizienzgebäude). Die technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung energieeffizienter Gebäude (BEG) für Wohn- und Nichtwohngebäude zum Stand der Beantragung (12/2021) sind daher zu beachten. Alle am Bau beteiligten Firmen unterliegen in der Qualität der Ausführung und den zu verbauenden Materialien den Anforderungen und Vorgaben des BEG Effizienzhaus/-gebäude40-Standards. Der AN verpflichtet sich, die genannten Kennwerte und Forderungen des Effizienzhaus-Nachweises (WG, Stand 04.07.2024) und Effizienzgebäude-Nachweises (NWG, Stand 04.07.2024) zur Einhaltung der Effizienzhaus/-gebäude-Qualität einzuhalten. Im Speziellen betreffen dies die luftdichte und hochgedämmte Bauweise sowie der energieeffiziente Einsatz von Anlagen-technologien und den optimierten Bauablauf. Änderungen/Anpassungen müssen dem Energie-Effizienz-Experten der ina Planungsgesellschaft umgehend mitgeteilt werden. Die technischen Mindestanforderungen der BEG Wohn- und Nichtwohngebäude (Stand: 12/2021) sowie den Effizienzhaus/-gebäude-Nachweis zur Einhaltung der Effizienzhaus-Qualität erhalten Sie als Anhang zu diesem Leistungsverzeichnis. Zur Sicherstellung des richtigen Einbaus der geforderten Qualitäten sind die gewählten Produkte anhand von technischen Datenblättern und Herstellererklärungen bis spätestens vier Wochen vor Einbau vorzulegen. Der AN verpflichtet sich nach Fertigstellung der betreffenden Maßnahmen eine Fachunternehmererklärung auszufüllen, die die BEG-konforme Ausführung bestätigt. Als Anhang zum Leistungsverzeichnis erhalten Sie diese beispielhaft (noch nicht gewerkeweise) zur Kenntnis. Diese, sowie die zusätzlich erforderlichen Nachweise, sind dem Auftraggeber vor Erhalt der letzten Zahlungsrate unaufgefordert zu übergeben. Umlaufende, lückenlose Dämmschicht Die hochgedämmte Bauweise erfordert eine umlaufende, lückenlose Dämmschicht. Die Anforderungen der jeweiligen Bauteilaufbauten entnehmen Sie der Anlage 2 zum Effizienzhaus/-gebäude-Nachweis („Bauteilkatalog“). Luftdichte Bauweise Der BEG Effizienzhaus/-gebäude40-Standard erfordert eine umlaufende luftdichte Ebene. Diese wird durch die folgenden Bauteilschichten der Regelbauteile erstellt: Stahlbetondecken (Bodenplatte/Geschossdecken); Innenputz (Mauerwerk) bzw. Stahlbetonwände; Fenster. Alle Anschlussstellen bei Materialwechseln sowie Durchbrüche oder Durchdringungen der luftdichten Ebene müssen dauerhaft strömungsdicht durch zugelassene Materialien verschlossen werden, z.B. durch: Dauerhaftes verkleben durch zugelassene Klebebänder auf der Innenseite; zugelassene Kompribänder; Einsatz luftdichte Hohlwanddosen, Kabelbaum-/Rohrmanschetten; Leitungs-Installationen, Leitungsschlitze und Durchbrüche vollflächig luftdicht schließen. Vor dem Einbau der Fensterbauteile sind alle Oberflächen im Bereich der Massivbauöffnungen bzw. -anschlüsse zu reinigen und eventuelle Unebenheiten zu beheben (z.B. Glattstrich auf Mauerwerk) damit die Befestigung der luftdichten Anschlüsse möglich ist. Zur Prüfung der Luftdichtheit erfolgt ein qualitätssichernder Differenzdrucktest, sind Nachbesserungen infolge von Leckagen notwendig, die der AN zu verantworten hat, so trägt er die Kosten für sämtliche Nachbesserungen und Nacharbeiten ggf. inklusive Folgekosten sowie für ggf. erforderliche  weitere Messungen. Die geforderte Luftdichtheit von q50 ≤ 2,50 h-1 ist im Wohnbereich verpflichtend einzuhalten. Wärmebrückenfreie Bauweise Gem. GEG §11 ist der Einfluss konstruktiver Wärmebrücken so weit wie konstruktiv/ wirtschaftlich möglich zu minimieren. Zudem ist gem. §11 (bzw. DIN 4108-2) auch der Mindestwärmeschutz an Ecken und Kanten zu erfüllen. Das Wärmebrückenkonzept zum Wohnbereich ist zu Berücksichtigen und die entsprechende Anschlussdämmung, die in die Detailplanung eingeflossen ist, ist umzusetzen. Abweichungen sich, die während des Bauablaufs zeigen, sind sofort durch Rücksprache mit der Bauleitung und den Energieberatern abzustimmen. Für das NWG ( Kita) liegt ein Konzept zum Feuchteschutz vor, das ebenfalls Mindestdämmstärken für die Anschlussdetails vorsieht. Auch dieses ist zu berücksichtigen. Technische Nachweise Gebäudehülle Folgende Nachweise sind unaufgefordert spätestens vier Wochen vor Einbau vorzulegen: Technische Datenblätter zur Bestätigung der Dämmqualität (λB gem. Zulassung für den Einbauort) und der Anlageneffizienz (z.B. nWRG, Stromeffizienz, Wirkungsgrad, COP) Gefälledämmung: Berechnung nach DIN EN ISO 6946, Anh. C Uw-/Ud-Berechnung der verglasten Bauteile (mindestens Standardfenster mit umzusetzendem Rahmenanteil nach DIN EN 14351-1 + Verglasungsqualität/g-Wert, alternativ detaillierte Berechnung nach DIN EN ISO 10077-1 mit Angabe des flächengewichteten Mittelwerts) Ansprechpartner BEG/Wärmeschutz: Dipl.-Ing. Architektin Julia Jäger (dena Energie-Effizienz-Expertin) ina Planungsgesellschaft mbH Schleiermacherstraße 12 64283 Darmstadt Tel. +49 6151 785 22 40 www.ina-darmstadt.de jaeger@ina-darmstadt.de Anforderungen an DGNB-Zertifizierung Für das Projekt wird eine Zertifizierung im Nachhaltigkeitsbewertungssystem der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) durchgeführt. In der Zertifizierung erfolgt eine umfassende Gesamtbewertung des Lebenszyklus unter Berücksichtigung der ökologischen, ökonomischen, soziokulturellen Qualität des Gebäudes sowie der technischen Qualität und der Prozessqualität. In diesen Bereichen sind in insgesamt 37 Kriterien Grenzwerte einzuhalten bzw. Zielwerte zu erreichen Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen so auszuführen, dass das angestrebte Zertifizierungsziel nach Fertigstellung des Gebäudes erreicht wird und das Gebäude das DGNB-Zertifikat „Gold“ erhält. Dies erfordert zwischen allen am Bau Beteiligten eine intensive Zusammenarbeit. Ist für den Auftragnehmer erst nach Vertragsabschluss erkennbar, dass gewisse Qualitäten, Güten etc. nicht umsetzbar sind, hat er dies umgehend mitzuteilen und alternative Vorschläge zu unterbreiten. Sofern bereits während des Vergabeverfahrens Bedenken oder Zweifel hinsichtlich der Realisierbarkeit der ausgeschriebenen Qualitäten und / oder Anforderungen an die Stoffe bestehen, ist dies vom Bieter im Wege einer Bieterfrage zu klären Die für die Zertifizierung festgelegten Qualitätsniveaus, müssen im fortlaufenden Planungsprozess bzw. in der Ausführungsplanung unbedingt berücksichtigt werden. Leistungen des Auftragnehmers für die Zertifizierung Die Zertifizierung erfordert eine umfangreiche Dokumentation sowie das Erbringen zusätzlicher Nachweise über den herkömmlichen Bauprozess hinaus. Der Auftragnehmer hat diese Leistungen in seinem Angebot zu berücksichtigen. Die durch das ausführende Unternehmen zu erbringenden Nachweise sind der Anlage 1 "Anforderungen Baustoffeigenschaften" sowie der Anlage 2 "Allgemeine Anforderungen und Nachweise" zu entnehmen. Die relevanten Leistungspositionen enthalten einen ausdrücklichen Hinweis mit Verweis auf die für die betreffende Leistung spezifischen Anforderungen aus den Anlagen 1 und 2. Alle eingereichten Nachweise müssen klar dem auf der Titelseite genannten Projekt sowie ggf. dem betreffenden Produkt zuzuordnen sein. Aus jedem Dokument müssen der Aussteller (mit Stempel und Unterschrift) sowie das Ausstellungsdatum klar hervorgehen. Freigabeprozess der Überwachung und Dokumentation der eingesetzten Materialien im Rahmen der DGNB-Zertifizierung Ergänzung der Ausschreibung Alle in der seitens DGNB genannten Anforderungen an die Bauprodukte müssen gemäß dem entsprechenden Einbauort berücksichtigt werden. Sollten weitere Unterbeauftragungen abgeschlossen werden, sind diese Vorgaben auch zwingend von allen Nachunternehmern zu berücksichtigen. Die Erfüllung der Anforderungen sind anhand von Produktdatenblättern, Umweltproduktdeklarationen, Sicherheitsdatenblätter etc. nach Zuschlagserteilung und vor dem Einbau zu prüfen. Sollte es Unklarheiten bezüglich der Erfüllung geben, sind diese in Abstimmung mit dem Auditor zu klären. Freigabe von Bauprodukten vor dem Einbau Der Auftragnehmer muss nach der Zuschlagserteilung einen Bauteilkatalog vorlegen, in dem die in Anlage 1 und Anlage 2 relevanten Bauprodukte mit Produktname und Hersteller der betreffenden Bauteilschicht zugeordnet sind. Mit diesem Katalog sind zudem alle relevanten Produktdatenblätter, Umweltproduktdeklarationen, Sicherheitsdatenblätter etc. einzureichen. Die ausführenden Firmen übergeben mit einem Vorlauf von mindestens 14 Tagen vor Bestellung der Bauprodukte eine Liste mit den von Ihnen verwendeten Bauprodukten und der entsprechenden Dokumentation an den Auditor. Der Auditor prüft die Materialien hinsichtlich der Vorgaben der DGNB und gibt diese zum Einbau frei. Er informiert die Bauleitung über die Freigabe und übergibt eine Liste der freigegeben Produkte zur Prüfung beim Einbau. Ohne eine schriftliche Freigabe ist ein Einbau daher nicht gestattet. Anforderungen der DGNB an den Bauprozess Abfallarme Baustelle Der Auftragnehmer verpflichtet sich gesetzliche Mindestvorschriften zu erfüllen. Eine Abfalltrennung auf der Baustelle in mineralische Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle, Problemabfälle und gefährliche Abfälle ist vorzunehmen. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat. Lärmarme Baustelle Der Auftragnehmer verpflichtet sich die gesetzlichen Mindestvorschriften hinsichtlich des Schallschutzes auf der Baustelle zu erfüllen. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat. Staubarme Baustelle Die gesetzlichen Anforderungen sind folgendermaßen zu erfüllen: Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung versehen, Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche wird verhindert, soweit das technisch möglich ist. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung werden Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren durchgeführt. Es kommen Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben entsprechend dem aktuellen Stand der Technik zum Einsatz. Die Einrichtungen werden regelmäßig gewartet und geprüft. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat. Bodenschutz auf der Baustelle Der Auftragnehmer verpflichtet sich sicherzustellen, dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. Kontaminierte Böden sind getrennt zu behandeln. Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung ist einzuhalten. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat.
Besondere technische Leistungsbeschreibung Wärmeschutz | Anforderung
V - Technische Vorbemerkungen Aluminium Außentüren *** Technische Vorbemerkungen für Alu- Außentüren: 1.00 Art und Umfang der Leistungen 1.01 Gegenstand dieser Ausschreibung sind Metallbauar- beiten. Die Leistung umfaßt die Herstellung, Lieferung und die Montage von Aluminium-Bauelementen. 1.02 Zusätzlicher Gegenstand dieser Ausschreibung sind die  Verglasungsarbeiten, sofern diese im Leistungsver- zeichnis gesondert  beschrieben sind.Die Leistung um- faßt dann die Lieferung, das Einsetzen und Abdichten aller Glasscheiben und Ausfachungen. 2.00 Konstruktionssystem Der Ausschreibung liegen die Konstruktionsmerkmale der SCHÜCO- Aluminium Konstruktionen zugrunde. Die Profil-, Zubehör- und Beschlägeauswahl muß nach den gültigen SCHÜCO-Unterlagen erfolgen. Das gewählte System muss die Ausführung der Türen in der Widerstandsklasse RC 2 nach DIN EN 1627 ohne Einschränkung der Funktion und der statischen Integrität ermöglichen. Gemäß Anforderung in der jeweiligen Position. Fabrikat Schüco AD UP 75 UF  1,40 oder gleichwertig:............................. 3.00 Angaben zur Leistungsbeschreibung Grundlage des Angebotes sind die Planungsunterlagen und die Leistungsbeschreibung der Architekten. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit der ausschreibenden Stelle zu klären. 3.01 Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeich- nis beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachge- rechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheindene Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer  entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen. 4.00 Nebenangebote Dem Bieter wird freigestellt, zusätzlich zu der ausge- schriebenen Konstuktion Alternativvorschläge in Form eines Nebenangebotes auszuarbeiten. Dabei ist die Gleichwertigkeit der angebotenen mit der vorgesehenen Konstruktion mit Detailzeichnungen, Muster und System- Prüfzeugnissen nachzuweisen. Die angeführten Unterlagen müssen zum Eröffnungstermin vorliegen. 5.00 Normen - Richtlinien Für die Auftragsabwicklung gelten: - VOB / B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die    Ausführung von Bauleistungen) - VOB / C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen    für Bauleistungen) - die für diese Gewerk maßgeblichen DIN-Normen - Verglasungs-Richtlinien der Isolierglashersteller - Unfallverhütungsvorschriften Die Metallbau-Konstruktionen müssen nach den Richt- linien des System-Herstellers geplant und gefertigt werden. Die Konstruktionen müssen den Güte- und Prüfbestimm- ungen Aluminiumfenster RAL - RG 636/1 entsprechen. 6.00 Werkstoff Aluminium Es sind stranggepresste Aluminium-Profile der Legierung AlMGSi 0,5 F 22 in Eloxalqualität nach DIN 1748 und DIN 17 615 zu verwenden. Für anodisierte Aluminium-Bleche in Eloxalqualität ist die Legierung AlMg 1, halbhart, für farbbeschichtete Aluminium-Bleche die Legierung ALmg 1 oder AL 99,5 in Normalqualität zu verwenden. 7.00 Werkstoff Stahl Stahlteile für Verankerungen und Aussteifungen sind in feuerverzinkter Ausführung vorzusehen. Die Nachbesserungen von Fehlstellen und Beschädigungen muß entsprechend DIN 50 976 erfolgen. 8.00 Profilauswahl Die erforderlichen Profile sind für den gewünschten Verwendungszweck aus den Unterlagen des Sysstem Herstellers auszuwählen. Bei wärmegedämmten Profilen sind nur solche zulässig, bei denen die Innen- und Aussenschalen durch Wärmedämmprofile durchgehend kraft- und formschlüssig miteinander verbunden sind. Die Profile müssen die Lasten nach DIN 1055 sicher abtragen. Die dabei zwischen Innen- und Außenschale auftretenden Schubkräfte müssen vom  Verbund zuverlässig übertragen werden. Die vom System-Hersteller angegebene wirksame Trägheitsmoments (Ix) sind für die Profilauswahl zu berücksichtigen. Das Prinzip der Wärmedämmuing ist für die gesamte Konstruktion einzuhalten. Die Aluminiumverbundprofile müssen nach DIN 4108 eingruppiert sein. Die Belüftung und Entwässerung des Falzgrundes und der Vorkammer muss so ausgebildet sein, dass anfallende Feuchtigkeit nach aussen abgeleitet wird. Sofern der Profilverbund im Falzgrund und in der Vorkammer angeordnet ist, muss dieser ohne zusätzliche Abdichtung wasserdicht und wasserbeständig sein. Die Belüftung des Falzgrundes bei  Isolierverglasungen muß nach den Richtlinien der Isolierglas-Hersteller erfolgen. 8.01 Die für das Profilsystem angegebenen minimalen und maximalen Flügelgrößen und gewichte sind einzuhalten. 8.02 Die Verglasungs-Richtlinien der Isolierglas- Her- steller sowie DIN 18 068 sind für die zulässige Durch- biegung der Riegel und Pfosten zu berücksichtigen. 9.00 Profilverbindungen Eckverbindungen müssen in ihrem Querschnitt den inneren Profilkonturen entsprechen. Bei den Gehrungen ist auf eine einwandfreie Verklebung  der Gehrungsfläche zu achten. Auch T-Stößen ist das Einsickern von Wasser in die Konstruktion - durch entsprechende Füllstücke mit dauerelastischer Abdichtung - zu verhindern. Bei wärmegedämmten Profilen muß die Dämmwirkung auch im Eck- und T-Verbindungsbereich voll erhalten bleiben. 10.00 Flügeldichtungen Alle Dichtungsprofile müssen so angebracht sein, dass sie die Forderungen der verlangten Beanspruchungsgruppen für die Fensterkonstruktion dauerhaft erfüllen. Die Dichtungen müssen auswechselbar sein. 10.01 Für Dreh-, Drehkipp-, Kipp- und Stulp-Fenster ist eine Mitteldichtung vorgeschrieben. 11.00 Entwässerung der Konstruktion Fälze und Profilnuten, in die Niederschlags- und Kondenswasser eindringen kann, müssen nach außen entwässert werden. Sichtbare Entwässerungsschlitze sind mit Kappen abzudecken. 12.00 Beschläge Für SCHÜCO-Konstruktionen sind die von SCHÜCO vorgesehenden System-Beschläge zu verwenden. Sind nicht System-gebundene Beschlägeteile vorgesehen, müssen diese unter Beachtung der DIN-Norschriften ausgewählt werden. 12.01 Sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgeschrieben ist, müssen alle Beschlagteile mit Ausnahme der Bedienungshebel und Flügelbänder, verdeckliegend angeordnet werden. 12.02 Die im Falz angeordneten Beschläge sind form- und kraftschlüssig mit den Prfilen zu verbinden. Bei Schraubverbindungen in Profilwandungen sind Einnietmuttern oder Hinterlegstücke zu verwenden. 13.00 Verglasung - Ausfachung Glaslieferung und Verglasung sind im Leistungsverzeichnis für die jeweiligen Positionen gesondert beschrieben. 13.01 Die Verglasung kann mittels Dichtungen aus EPDM oder Vorlegebändern mit dauerelastischer Falzkantenversiegelung erfolgen. Siehe hierzu die "Technischen Vorgaben". 13.02 Besonders hingewiesen wird auf die Befolgung der Verglasungs-Richtlinien der Isolierglas-Hersteller. 13.03 Die Lieferung und der Einbau von Ausfachungen ist im Leistungsverzeichnis für die jeweiligen Positionen gesondert beschrieben. 14.00 Baumasse Das Aufmaß ist vom Auftragnehomer am Bau zu nehmen. 14.01 Fordert der Auftraggeber, dass die Konstruktionen schon zu einem Zeitpunkt zur Montage bereitstehen müssen, der ein vorheriges Aufmaß unmöglich macht so sind unter Berücksichtigung der Bautoleranzen       nach DIN die Fertigmaße mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. 15.00 Ausführungszeichnungen Nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer Konstruktionszeichnungen anzufertigen und rechtzeitig zu liefern. (DIN 16 360, Zif.3.1.3) 15.01 Vom Auftragnehmer gelieferte zeichnerisch und beschriebene Darstellungen, aus denen Konstruktion, Masse, Einbau und Befestigung der Bauteile zu ersehen sind, bedürfen der Genehmigung des Auftraggebers (DIN 18 360, Zif. 3.1.2) 16.00 Einbau der Elemente Die Verankerungen der Aluminiumelemente am Bau sind so auszuführen, dass Bewegungen des Baukörpers und die der Bauelemente aufgenommen werden könne, ohne dass hieraus Belastungen auf die Aluminium-Konstruktion übertragen werden. 16.01 Die Montage der Aluminium-Bauelemente muß flucht- und lotgerecht erfolgen. Die horizontalen Einbauebenen sind nach den Meterrissen einzumessen, die in jedem Geschoss durch den Auftraggeber anzubringen sind. 16.02 Alle zur Montage erforderlichen Befestigungsmittel sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. 16.03 Befestigungsmittel - wie Schrauben und Bolzen - müssen aus nichtrostendem Stahl bestehen. Verbind- ungsmittel aus Stahl müssen verzinkt sein. 16.04 Sämtliche Anschlüsse an angrenzende Bauteile sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 16.05 Die Anschlüsse müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden. Das heisst, Anforder- ungen aus Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz und Fugenbewegungen sind zu berücksichtigen. 17.00 Abdichtung zum Baukörper Erforderliche Dichtungsprofile sind aus EPDM einzu- setzen. Sie müssen in Beschaffenheit, Abmessung und Gestaltung dem vorgesehenen Verwendungszweck entsprechen. Ihre elastischen Eigenschaften müssen im vorkommenden Temperaturbereich den Anforderungen genügen. 17.01 Für Versiegelungen sind elastisch bleibende Dichtstoffe aus Silikon- oder Thiokolbasis zu ver- wenden. Die Versiegelung muss unter Berücksichtigung der konstruktiven Gegebenheiten innerhalb der vorkommenden Temperaturbereich an den anschließenden Bauteilen so haften, dass sie - unter Berücksichtigung der zuverlässigen Dehnungsbewegung der Bauteile - nicht von den Haft- lächen abreißt. PVC-Profile dürfen nicht mit bitumen- haltigen Stoffen in Verbindung kommen. Bei der Ab- dichtung von Anschlußfugen mit elastischen Dicht- ungsstoffen sind DIN 18 540 und die Verarbeit- ungs-Richtlinien des Herstellers zu befolgen. 17.02 Bei Abdichtungen der Fenster und Fassadenelemente zum Baukörper mit Bauabdichtungsfolie ist die DIN 18 195 zu beachten. Wird die Bauabdichtungsfolie verklebt, so müssen die Klebeflächen frei von Verunreinigungen und Fremdstoffen sein. Die Angaben des Herstellers sind zu beachten. 18.00 Anodische Oxidation Die anodische Oxidation der Aluminium-Profile und/oder -Bleche muß entgsprechend DIN 17 611 durchgeführt werden. Die Oberflächenbehandlung und -ausführung erfolt gemäß den im Leistungsverzeichnis gemachten angaben. 19.00 Farbbeschichtung Die Kunststoffbeschichtung der Aluminium-Profile und/oder Bleche muss mit gütegesichertem Pulver-oder nasslacker auf Polyester- oder Polyurethanbasis in einer Schichtdicke von mindestens 0,06 mm erfolgen. Der ausführende Beschichtungsbetrieb muss Inhaber des Gütezeichens der GSB ("Gütegemeinschaft für die Stückbeschichtung von Bauteilen", Marientorgraben, Nürnberg) sein. 21.00 Technische Vorgaben Soweit im Leistungsverzeichnis für einzelne Positionen keine anderen Angaben erfolgen, gelten nachstehene Vorgaben: 21.01 Wärmeschutz       Wärmeschutz der Element..... DIN 4100,       Rechenwerte der Wärmeduchgangskoeffizienten nach       Tabelle 3       Rahmenmaterialgruppe 2 21.02 Schallschutz der Elemente nach DIN 4109 bzw.        VDI-Richtlinie 2719                                         Schallschutzklasse   .......................... 21.03 Beanspruchungsgruppen          Fugendurchlässigkeit und Schlagregendichtheit           nach DIN 18 055. 21.04 Lastannahmen       Windlast nach DIN 1055, Teil 4       Gebäudehöhe        .........................m       Schneelast nach DIN 1055, Teil 5       Schneelastzone     ..........................       Höhe über NN      EG RF = 96,97 m       Waagerechte Verkehrslast (Seitenkraft)       nach DIN 1055, Teil 3 ( 1 KN / m )       Zusatzlast mit     .....................kN/m       Höhe wirkend in    ........................m 21.05 Nutzung des Gebäudes 21.06 Verformung des Bauwerks: Zu erwartende Verformungen des Bauwerks im Bereich der Fenster und Fassaden:       - durch Deckendurchbiegung ................mm       - Verschiebung der Stützen ............... mm 21.07 Raumklima       - während Betrieb erhöhte Luftfeuchtigkeit 21.08 Oberflächenbehandlung        Die Oberflächenbehandlung ist gemäß den       "Technischen Vorbemerkungen für Metallbauarbeiten         Absatz 18 und/oder Absatz 19" auszuführen. Wenn in den Positionsbeschreibungen nicht anders erklärt, ist die Oberflächenbehandlung und der Farbton wie folgt auszuführen.        a)  Anodische Oxidation - Mechanisch bzw.            chemische Vorbehandlung:            E..................            Sichtbare Beschläge   ...................        b) Farbbeschichtung            Farbton aussen:       RAL-Ton nach Wahl            Farbton innen:         "   "   "    "            Sonstige Beschläge    ...................        c) Farbbeschichtung            RAL-Farbton nach Wahl des Bauherrn. Der            endgültige RAL-Farbton wird nach der            Auftragserteilung bekanntgegeben. Die            Palette der zur Wahl stehenden Farbtöne ist            auf die RAL-Farbskala            eingegrenzt.            Metallicfarbene Beschichtungen stehen daher            nicht zur Wahl.        d) Farbbeschichtung            Farbbeschichtung auf PVDF-Basis.            Die Kunststoffbeschichtung der            Aluminium-Profile und/oder -Bleche            muss mit PVDF-Lacken des Lack-Herstellers            PRG ("DURANAR")            oder gleichwertigen Lacken vorgenommen            werden.Die Aufbringung muss nach den            Richtlinien des Lack-Herstellers erfolgen.          Der ausführende Beschichtungsbetrieb muss          Inhaber des Gütezeichens der GSB sein.          Farbton aussen:       .....................          nach PPG-Farbkarte    .........RAL ........          (in Annäherung an)          Farbton innen:        .....................          nach PPG-Farbkarte    .........RAL.........          (in Annäherung an)          Sichtbare Beschläge   ..................... 21.09 Glas Typ, "Isolierglascheibe mit          Fabrikat:...................................          Scheibenzwischenraum (SZR) 16 mm............ Die Dicken der Einzelscheiben sind unter Berücksichtig- ung der Scheibengrößen und der Lastannahmen nach den Bemessungstabellen des Glas-Herstellers zu ermitteln. 21.09 1. Abdichtung der Verglasung bzw. Ausfachung          Aussen mit Glasanliegeabdichtung aus EPDM          (schwarz)...............          Aussem mit Vorlegeband und          Farbkantenversiegelung ................... 21.09 2. Innen mit Glasanlagedichtung aus EPDM         (Schwarz) ...................          Innen mit Vorlegeband und          Farbkantenversiegelung .................... 21.09 3. Die Ecken der äußeren Dichtungsprofile sind zu               vulkanisieren 21.10 Beschreibung der Baukörperanschlüsse: 22.00  Besondere Angaben zur Baustelle - Außenwände Stahlbeton d =  20 cm bzw. - Die Fassade wird als Wärmedämmverbundsystemfassade   (WDVS) ausgeführt. - Die Türen sind Außenkante Rohbau zu montieren. 23.00 Anlagen - Siehe Anlagenverzeichnis
V - Technische Vorbemerkungen Aluminium Außentüren ***
0 V - Außeneingangstüren - Alu ***
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V - Außeneingangstüren - Alu ***
E
01 Außeneingangstüren Alu - WOHNEN -
01
Außeneingangstüren Alu - WOHNEN -
01.01 Eingang Wohnen *** Haustüranlage, Ein.- und  Ausgang Wohnen, mit folgender Ausführung / Ausstattung: - Türelement bestehend aus :          - Türflügel.          - Seitenteil fest, in Türflügelhöhe.          - Oberlicht in Elementbreite. - Größe 292,5 / 287 cm. - Einflügliger Türflügel :          - Nach außen öffnend.          - Lichter Durchgang 100 cm. - Mit unterem Fußbodeneinstandsprofil, ca. 15 cm hoch. - Mit Nullschwelle, - Mit elektrischem Türöffner mit Kabeleinzug im Rahmen. - Mit innen oben Obertürschließer, mit Feststellfunktion und   einstellbarer Schließverzögerung - Mit Rahmenverbreiterung 50 mm, links / rechts / oben, für   Anschluß WDVS Aufbau. - Mit Innen Drücker mit Ausführung als Panikschloss - außen Griffstange. - Notausgang mit Panikbeschlag ins Freie. - Einbaulage:   Außenkante Türelement = Vorderkante Rohbau bündig.   Fußbodeneinstand 1,5 cm zurückversetzt für   Abdichtungsanschluss - Tür wird bauseitig mit Profilzylinder ausgestattet. (Eingänge "Wohnen" Nordseite, Achse G / 1-2 )
01.01
Eingang Wohnen ***
1.00
Stück
01.02 Zulage Vorrüstung Zutrittskontrolle Vorrüstung des Aluminiumeinfassprofils der Ganzglastüre zur späterem Einbau eines elektronischen Beschlages / Zylinders oder ein mögliches Öffnen der Türe über einen externen Wandleser. - Das im Aluminium-Rahmenprofil verbaute   Mehrfachverriegelungsschloss ist als panikfähiges   Motorschloss mit geteilter Muss auszuführen, oder geeignet für   die Nachrüstung eines Motorschlosses. -Liefern .- und Montage eines verdeckt liegenden, Vandalismus-geschützten Kabelübergangs zur sicheren und unsichtbaren Leitungsführung vom Blendrahmen in das Flügelrahmenprofil. Die Adernzahl ist für die spätere Anbindung des elektronischen Beschlages ( mind. 4-adrig ) auszulegen. - Leitungsführung Rahmen: Vorsehen von Leerverrohrungen bzw. Kanälen innerhalb des Aluminium-Flügelprofils zur unsichtbaren Führung der Kabel vom Kabelübergang zum vorgesehenen Montagepunkt des elektronischen Bauteils (z.B. am Drücker oder Zylinder). - E-Öffner: Der bereits in der Hauptposition enthaltene E-Öffner   geeignet für den späteren Anschluss an das elektronische   Zutrittskontrollsystem. Dies ist eine Zulageposition für die zuvor beschrieben Hauseingangstüre für den Wohnteil.
01.02
Zulage Vorrüstung Zutrittskontrolle
1.00
Stück
02 Außeneingangstüren Alu - KITA -
02
Außeneingangstüren Alu - KITA -
02.03 Eingang Kindertagesstätte Haustüranlage, Ein.- und  Ausgang KiTa, mit folgender Ausführung / Ausstattung: - Türelement bestehend aus :          - Türflügel.          - Seitenteil fest, mit integrierter Kinder-Tür und             Oberlicht in Elementbreite          - Oberlicht in Elementbreite. - Größe 292,5 / 287 cm. - Einflügliger Türflügel :          - Nach innen öffnend.          - Lichter Durchgang Hauptflügel mind. 100 cm. - Der Haupt-Türflügel ist mit einem vollflächigen   Klemmschutz auf der Bandseite auszustatten - Mit unterem Fußbodeneinstandsprofil, ca. 15 cm hoch. - Mit Nullschwelle, - Mit elektrischem Türöffner mit Kabeleinzug im Rahmen. - Mit innen oben Obertürschließer, mit Feststellfunktion und   einstellbarer Schließverzögerung - Mit Rahmenverbreiterung 50 mm, links / rechts / oben, für   Anschluß WDVS Aufbau. - Mit Innen Drücker mit Ausführung als Panikschloss   nach DIN EN 179 - außen Edelstahlgriffstange, ca. 1600 mm hoch und 30-50 mm   Durchmesser - Notausgang mit Panikbeschlag ins Freie. - Einbaulage:   Außenkante Türelement = Vorderkante Rohbau bündig.   Fußbodeneinstand 1,5 cm zurückversetzt für   Abdichtungsanschluss - Tür wird bauseitig mit Profilzylinder ausgestattet. - Sicherheitstandard RC 2 nach DIN EN 1627 Integrierte Fröbel Kindertür: - Im feststehenden Seitenteil. Ausführung als separater,   umlaufend gerahmter Flügel in Alu-Rahmenkonstruktion - Abmessung ( lichtes Maß ) 60 x 80 cm (B/H). Die exakten   Maße sind vor der Vergabe noch mit dem Betreiber   abzustimmen - mechanische Verriegelung mit kindersicherer Entriegelung und   zusätzlicher, hoch angebrachter Sicherheitssperre. - mit klemmschutzsicherer Ausführung der Nebenschließkanten - Mit innen oben Obertürschließer, mit Feststellfunktion und   einstellbarer Schließverzögerung, leichtgängig für Kinder - Türöffner, stromlos geöffnet ( Ruhestrom ) Vorrüstung für Zutrittskontrollsystem: -Motorschloss/E-Öffner: Das Mehrfachverriegelungsschloss ist zur Ansteuerung über das ZKS geeignet und zwingend als Motorschloss oder mit gleichwertiger, selbstverriegelnder und ZKS-steuerbarer Verriegelung auszuführen." -Kabelübergang: Lieferung und Montage eines verdeckt liegenden, manipulationsgeschützten Kabelübergangs zur dauerhaften und sicheren Durchführung aller notwendigen Steuerungs- und Signalkabel vom Blendrahmen in das Flügelrahmenprofil. Adernzahl und Querschnitt sind nach Absprache mit der ZKS-Fachplanung festzulegen (mindestens 6-adrig). -Leerverrohrung/Leitung: Vorsehen der notwendigen Leitungsführung (Leerrohre/Kanäle) im Blendrahmen und im Flügelprofil zum Anschlusspunkt des späteren ZKS-Lesegeräts (außen) und zur Schlossmechanik. ( Eingänge "KiTa" Nordseite, Achse 2 / G-H )
02.03
Eingang Kindertagesstätte
1.00
Stück
02.04 Außentür Kinderwagenabstellraum Aluminium-Außentür, mit folgender Ausführung / Ausstattung: - Türelement bestehend aus :          - Einflüglieger Türflügel mit Blendrahmen - Größe 126 /235 cm. - Einflügliger Türflügel :          - Nach innen öffnend.          - Lichter Durchgang mind 90 cm. - Mit unterem Fußbodeneinstandsprofil, ca. 15 cm hoch. - Mit Nullschwelle, - Mit elektrischem Türöffner mit Kabeleinzug im Rahmen. - Mit innen oben Obertürschließer, mit Feststellfunktion und   einstellbarer Schließverzögerung - Mit Rahmenverbreiterung 30 mm, links / rechts / oben 50 mm , für Anschluß WDVS Aufbau, bzw. Montage OTS - Mit Innen Drücker mit Ausführung als Panikschloss - außen Knauf. - Einbaulage:   Außenkante Türelement = Vorderkante Rohbau bündig.   Fußbodeneinstand 1,5 cm zurückversetzt für   Abdichtungsanschluss - Tür wird bauseitig mit Profilzylinder ausgestattet. - Sicherheitstandard RC 2 nach DIN EN 1627 Vorrüstung für Zutrittskontrollsystem: -Motorschloss/E-Öffner: Das Mehrfachverriegelungsschloss ist zur Ansteuerung über das ZKS geeignet (als Motorschloss oder mit geeigneter Ansteuerung des E-Öffners). -Kabelübergang: Lieferung und Montage eines verdeckt liegenden, manipulationsgeschützten Kabelübergangs zur dauerhaften und sicheren Durchführung aller notwendigen Steuerungs- und Signalkabel vom Blendrahmen in das Flügelrahmenprofil. Adernzahl und Querschnitt sind nach Absprache mit der ZKS-Fachplanung festzulegen (mindestens 6-adrig). -Leerverrohrung/Leitung: Vorsehen der notwendigen Leitungsführung (Leerrohre/Kanäle) im Blendrahmen und im Flügelprofil zum Anschlusspunkt des späteren ZKS-Lesegeräts (außen) und zur Schlossmechanik (Kinderwagenraum Nordseite, Achse H / 2 )
02.04
Außentür Kinderwagenabstellraum
1.00
Stück
02.05 Außentür Flur 1 Aluminium-Außentür, mit folgender Ausführung / Ausstattung: - Türelement bestehend aus :          - Einflüglieger Türflügel mit Blendrahmen - Größe 132,5 /240 cm. - Einflügliger Türflügel :          - Nach außen öffnend.          - Lichter Durchgang mind 90 cm ( 1.RW) - Mit unterem Fußbodeneinstandsprofil, ca. 15 cm hoch. - Mit Nullschwelle, - Mit elektrischem Türöffner mit Kabeleinzug im Rahmen. - Mit innen oben Obertürschließer, mit Feststellfunktion und   einstellbarer Schließverzögerung - Mit Rahmenverbreiterung 30 mm, links / rechts / oben 50 mm , für Anschluß WDVS Aufbau, bzw. Montage OTS - Notausgangsverschluss nach DIN EN 179 - Mit Innen Drücker mit Ausführung als Panikschloss Typ D - außen Knauf - Einbaulage:   Außenkante Türelement = Vorderkante Rohbau bündig.   Fußbodeneinstand 1,5 cm zurückversetzt für   Abdichtungsanschluss - Tür wird bauseitig mit Profilzylinder ausgestattet. - Sicherheitstandard RC 2 nach DIN EN 1627 Vorrüstung für Zutrittskontrollsystem: -Motorschloss/E-Öffner: Das Mehrfachverriegelungsschloss ist zur Ansteuerung über das ZKS geeignet (als Motorschloss oder mit geeigneter Ansteuerung des E-Öffners). -Kabelübergang: Lieferung und Montage eines verdeckt liegenden, manipulationsgeschützten Kabelübergangs zur dauerhaften und sicheren Durchführung aller notwendigen Steuerungs- und Signalkabel vom Blendrahmen in das Flügelrahmenprofil. Adernzahl und Querschnitt sind nach Absprache mit der ZKS-Fachplanung festzulegen (mindestens 6-adrig). -Leerverrohrung/Leitung: Vorsehen der notwendigen Leitungsführung (Leerrohre/Kanäle) im Blendrahmen und im Flügelprofil zum Anschlusspunkt des späteren ZKS-Lesegeräts (außen) und zur Schlossmechanik (Außentür Flur 1 -  Nordseite, Achse 1 / D-E)
02.05
Außentür Flur 1
1.00
Stück
02.06 Außentür Außenlager Aluminium-Außentür, mit folgender Ausführung / Ausstattung: - Türelement bestehend aus :          - Einflüglieger Türflügel mit geschlossener,            wärmegedämmter Aluminium-Paneelfüllung - Größe 132,5 /240 cm. - Einflügliger Türflügel :          - Nach außen öffnend.          - Lichter Durchgang mind 90 cm ( 1.RW) - Mit unterem Fußbodeneinstandsprofil, ca. 15 cm hoch. - Mit Nullschwelle, - Mit elektrischem Türöffner mit Kabeleinzug im Rahmen. - Mit innen oben Obertürschließer, mit Feststellfunktion und   einstellbarer Schließverzögerung - Mit Rahmenverbreiterung 30 mm, links / rechts / oben 50 mm , für Anschluß WDVS Aufbau, bzw. Montage OTS - Mit Innen Drücker / außen Knauf - Einbaulage:   Außenkante Türelement = Vorderkante Rohbau bündig.   Fußbodeneinstand 1,5 cm zurückversetzt für   Abdichtungsanschluss - Tür wird bauseitig mit Profilzylinder ausgestattet. - Sicherheitstandard RC 2 nach DIN EN 1627 Vorrüstung für Zutrittskontrollsystem: -Motorschloss/E-Öffner: Das Mehrfachverriegelungsschloss ist zur Ansteuerung über das ZKS geeignet (als Motorschloss oder mit geeigneter Ansteuerung des E-Öffners). -Kabelübergang: Lieferung und Montage eines verdeckt liegenden, manipulationsgeschützten Kabelübergangs zur dauerhaften und sicheren Durchführung aller notwendigen Steuerungs- und Signalkabel vom Blendrahmen in das Flügelrahmenprofil. Adernzahl und Querschnitt sind nach Absprache mit der ZKS-Fachplanung festzulegen (mindestens 6-adrig). -Leerverrohrung/Leitung: Vorsehen der notwendigen Leitungsführung (Leerrohre/Kanäle) im Blendrahmen und im Flügelprofil zum Anschlusspunkt des späteren ZKS-Lesegeräts (außen) und zur Schlossmechanik (Außenlager -  Nordseite, Achse 1 / D-E)
02.06
Außentür Außenlager
1.00
Stück
03 Vogelschutz
03
Vogelschutz
0 V-Vogelschutzverglasung
[0]
V-Vogelschutzverglasung
E
03.07 Nachträglich aufgebrachter Siebdruck Vogelschutz durch nachträglich aufgebrachten Siebdruck Zur Erfüllung der Anforderungen an den Vogelschutz (insbesondere gemäß der 10x100 mm Regel) für die im Plan gekennzeichneten Glasflächen ist ein nachträglich aufgebrachtes Siebdruckmuster zu verwenden. Produkt: Es ist eine spezielle, hochresistente Folie oder ein Flüssig-Siebdrucksystem zu verwenden, das für die äußere, dem Wetter ausgesetzte Seite der Isolierglaseinheit geeignet ist. Muster und Abstand: Das aufzubringende Muster muss aus Punkten oder Linien bestehen. Der horizontale oder vertikale Abstand der Elemente darf maximal 100 mm betragen, während die Breite oder der Durchmesser der Elemente mindestens 5 mm betragen muss (in Anlehnung an die "10x100 Regel"). Beständigkeit: Das aufgebrachte Muster muss witterungsbeständig und UV-stabil sein, mit einer garantierten Haltbarkeit von mindestens [5 oder 10] Jahren gegen Abblättern oder Verblassen. Ausführung: Die Applikation ist durch geschultes Fachpersonal des Herstellers oder eines zertifizierten Partners auszuführen. Dem Angebot ist ein Leistungsnachweis über die dauerhafte Wirksamkeit der nachträglich aufgebrachten Beschichtung beizufügen. Einbauort: EG : - Einganstüre KiTa - Angebotenes  Fabr:....................
03.07
Nachträglich aufgebrachter Siebdruck
6.00
m2
03.08 Folie im Scheibenzwischenraum Vorgelschutz durch Folie im Scheibenzwischenraum: -Vogelschutzmarkierung im Scheibenzwischenraum des   Dreifach-Isolierglases -gegenüberliegend der Wärmeschutzbeschichtung   (Ebene 3). Markierung bestehend aus einem 9/90mm   bzw. 9/70mm Punktraster. -Vorderseite metallisch hochreflektierend (>85%), Rückseite schwarz. Einbauort: EG : - Werkstatt mit Materiallager/ Flur 1 / Personal-Besprechungsraum /  Differenzraum 2 ( Nord + West ) - Angebotenes  Fabr:....................
03.08
Folie im Scheibenzwischenraum
O
1.00
m2
03.09 Einlaminierte Folie im VSG - FlySafe 3 D Vogelschutzverglasung (VSG mit 3D-Folie) Zur Sicherstellung der gesetzlichen Anforderungen an den Vogelschutz (insbesondere in Anlehnung an die DIN 18008, Teil 4) ist für diverse Fenster und Türen eine spezielle Vogelschutzverglasung zu liefern und zu montieren: Ausführung: Die Verglasung muss als Verbundsicherheitsglas (VSG) ausgeführt werden, wobei die Vogelschutzfunktion durch eine im Verbund einlaminierte Folie zu gewährleisten ist. Fabrikat und Typ: Es ist die Eastman V-Lam™ FlySafe 3D Folie oder ein technisch gleichwertiges Produkt zu verwenden. Wirkprinzip: Die Folie muss ein für Vögel sichtbares, dreidimensional wirkendes Muster erzeugen, das Kollisionen effektiv verhindert, während die optische Transparenz für den Menschen weitestgehend erhalten bleibt. Montage: Die Verglasung ist in der äußeren Scheibenebene des Isolierglases zu positionieren, um die höchste Wirksamkeit zu erzielen. Nachweis: Der Bieter hat die technische Dokumentation und den Wirksamkeitsnachweis (z.B. nach den Richtlinien der Biological Station Hohenau-Ringelsdorf) für das angebotene Vogelschutzglas dem Angebot beizufügen. Einbauort: EG und 1.OG: - Werkstatt mit Materiallager/ Flur 1 / Personal-Besprechungsraum /  Differenzraum 2 ( Nord + West ) - Angebotenes  Fabr:....................
03.09
Einlaminierte Folie im VSG - FlySafe 3 D
O
1.00
m2
04 Sonstiges ***
04
Sonstiges ***
04.10 Zulage Alarm KiTa-Paniktür (95dB) - Zulage zur Position 01.02.0001 für die Ausrüstung der   Paniktür (DIN EN 179) mit einer kindersicheren Alarm- und   Sicherungsfunktion gegen unkontrolliertes Verlassen der   Einrichtung.Lieferung und Montage eines   Einhand-Türwächters   (EHW) oder eines gleichwertigen, in den Beschlag integrierten   Alarmmoduls (z.B. Doppeldrücker-System), das bei Betätigung   des Innendrückers sofort einen akustischen Alarm auslöst. - Akustik: Das Alarmvolumen muss mindestens 95 dB\ 1m (entsprechend 80 dB Norm) betragen.Funktion: Die Anlage   muss gegen unkontrolliertes Verlassen durch Kinder gesichert   sein. Der Alarm wird über eine bewusste Handlung des   Personals (z.B. über einen Profilzylinder-Schalter oder einen   separaten Taster) deaktiviert/rückgesetzt.Anschluss: Inklusive   aller notwendigen Verdrahtung und Anbindung an den im   Türrahmen vorzusehenden Kabelübergang zur Steuerung   durch  das bauseitige Zutrittskontrollsystem (ZKS).
04.10
Zulage Alarm KiTa-Paniktür (95dB)
1.00
Stück
04.11 Einsatzrahmen für Bautür *** Herstellen und liefern von Einsatzrahmen für Bautüren: - provisorischen Einsatzrahmen in die Türöffnungen der vorigen   Alu-Rohrrahmentüren für Einbau einer bauseitigen Stahlblech-   Bautür. - Der Alu-Rohrahmentürflügel ist nach der Montage der Tür-   elementes auszuhängen, abzutransportieren, beim AN zu   lagern und nach Abrufe der Bauleitung wieder einzubauen. - Einsatzrahmen bestehend aus:   - Kantholz, ca. 10/15 cm, ringsum in Rahmenstärke + Dämm-     plattenstärke Scheuerschutz, in Türöffnung eingebaut.   - Styropor, ca = ca. 30 mm, als Scheuerschutz zu Türfälzen     zwischen Kantholz und Alu-Rahmen.   - OSB -/ Spanplattenstreifen d = 21 mm, ca. 25-30 cm breit,     inne und außen auf Kantholz geschraubt, so da eine     Umfassungszarge entsteht. An Sturz schmäler damit     eingeputzt werden kann.   - Styropor-Plattenstreifen, ca. 15-25 cm breite als Scheuer-     schutz in Zarge zwischen Plattenstreifen und Alu-Rahmen     eingeklemmt, ggf. auf die Holzplatte geklebt. - Alle Holzteile mit einander verschraubt. - Verschiedene Größen für einflüglige Türen. - Der Rahmen ist so zu bauen das die Putz-, Estrich- und   WDVS-Arbeiten ausgeführt werden können. - Einbauen vorhalten und ggf. zu unterhalten nach Anforderung   auszubauen, zu verladen, abzutransportieren und zu   entsorgen.
04.11
Einsatzrahmen für Bautür ***
5.00
Stück
04.12 Bauzylinder *** Profil-Doppelzylinder für vorige Alu-Türen : - Als Bauzylinder während der Bauzeit. - Einfacher Standard-Zylinder, Messing vernickelt. - 5-Stiftig. - Ohne Not- und Gefahrenfunktion. - Ohne Anborhschutz - Alle Zylinder gleichschließend. - Zylinderlängen nach Tüblatt- / Türschildstärke. - Mit 3 Schlüssel pro Zylinder. - Angebotenes Fabrikat : .............................
04.12
Bauzylinder ***
5.00
Stück
05 Taglohnarbeiten ***
05
Taglohnarbeiten ***
0 V - Taglohnarbeiten ***
[0]
V - Taglohnarbeiten ***
E
05.13 Vorarbeiter *** Taglohnarbeiten, wie vor beschrieben, Vorarbeiter
05.13
Vorarbeiter ***
W
2.00
Std
05.14 Facharbeiter *** Taglohnarbeiten, wie vor beschrieben, Facharbeiter
05.14
Facharbeiter ***
W
2.00
Std
05.15 Helfer *** Taglohnarbeiten, wie vor beschrieben, Helfer
05.15
Helfer ***
W
2.00
Std