Bau- und Endreinigung
Vitos - Sanierung u. Erweiterung eines Krankenpflegerwohnheimes
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Beschreibung des Bauvorhaben Das Bauvorhaben Sanierung und Erweiterung eines Krankenpflegerwohnheimes, befindet sich in 35394 Gießen, Licher Straße 106. Der Auftraggeber plant auf dem Klinikgelände der VITOS in Gießen die Errichtung eines dreigeschossigen Wohnheims für Mitarbeiter sowie ggf. externe Mieter. Das Wohnheim soll durch Sanierung des derzeit eingeschossigen Haus 5 sowie Aufstockung um zwei weitere Geschosse entstehen. Insgesamt ist so die Erstellung von 38 Wohneinheiten unterschiedlicher Typen geplant. Das Bestandsgebäude auf dem designierten Baufeld wird bis auf die Bodenplatte und die Außenwände bauseits abgerissen bzw. entkernt. Der vorhandene Anschlussraum im UG wird weiter genutzt. Die Außenwände des bestehenden EG werden mit einem lasergestützten Verfahren eingemessen und in der Folge mit seriell vorgefertigten Fassaden-Elementen aus Brettsperrholz und Holzweichfaserdämmung wärmegedämmt und vor Ort verputzt. Fenster/Türen, Durchführungen und z.B. die Außenbeleuchtung sind in diesen Elementen bereits enthalten. Die Fensteröffnungen des Bestandsgebäudes werden entsprechend der Sanierungsplanungen verschoben. Innen wird das Bestandgebäude mit seriell vorgefertigten Brettsperrholzwänden und optimiert auf die Wohnheims-Nutzung neu aufgeteilt. Hierbei entstehen 14 barrierefreie sowie sechs reguläre Wohneinheiten. Zudem wird ein Treppenhaus zur Erschließung der Obergeschosse angebaut. Die Decke des Erdgeschosses wird in Brettsperrholz auf einen neu zu erstellenden Ringanker aufgesetzt. Das EG wird im Standard KfW55 saniert, um entsprechende Fördermittel einwerben zu können. Das Obergeschoss wird als seriell vorgefertigter, elementierter Vollholzbau mit Flachdach aufgestockt. Hierbei entstehen auf zwei Etagen 18 Wohneinheiten (teilweise mit Balkon) sowie ein Gemeinschafts- und ein Wäscheraum. Der Zugang zu den beiden Obergeschossen erfolgt über das stirnseitige Treppenhaus. Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des Angebotes zu besichtigen, um evtl. Fragen oder Unklarheiten auszuschließen. Die Besichtigungen sollten im Vorhinein mit der Projektleitung abgestimmt werden. Nachforderungen aus Unkenntnis und aus nicht durchgeführten Besichtigungen sind ausgeschlossen. Grundlage der Ausschreibung sind nachfolgende Unterlagen, die dem Bieter gemeinsam mit der Ausschreibung übermittelt werden: -Ausführungsplanung Architekturbüro Halbach -EnEV -Baugenehmigung -Schadstoffkataster ILP Lenz + Gast GbR Bei Rückfragen, Ergänzungen oder Hinweisen zum LV wenden Sie sich bitte an die Projektleitung der Runkel Hochbau GmbH Herr Markus Lopata Tel . 0171-7769002 E-Mail: Markus.Lopata@runkelbau.de
Beschreibung des Bauvorhaben
ALLGEMEINE BEMERKUNGEN ALLGEMEINE BEMERKUNGEN Die Ausführungsbeschreibungen und Hinweise im nachfolgenden Teil der Vorbemerkungen sind Bestandsteil der Einheitspreise / des Angebotes und werden nicht gesondert vergütet. Für das Angebot ist in jedem Fall das beiliegende Leistungsbeschreibung auszufüllen. Alternativen und Änderungen sind auf besonderen Anlagen beizufügen und müssen zur Vergleichbarkeit einen eindeutigen Bezug zu den Positionen des Leistungsverzeichnissen heben.Änderungen an den Vorbemerkungen sowie alle Anlagen sind Bestandsteil des Angebotes und sind mit einzureichen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen,dass sich der Auftragsnehmer(AN) vor Angebotsabgabe über die örtliche Verhältnisse und die ausgeschriebenen Arbeiten eigenverantwortlich zu informieren hat. Spätere Ansprüche,die aus Unkenntnis resultieren, werden nicht anerkannt. Die komplette Baustelleneinrichtung ist in die  Einheitspreise einzurechnen. Die Preise beinhalten die Herstellung der kompletten Leistung. Dieses umfasst auch die Lieferung aller Stoffe und Bauteile, einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle,Transporte,Vorbereitungs- und Nebenarbeiten. Die Preise beinhalten auch die Vermessungsleistungen,soweit sie der AN zur Durchführung seiner Leistungen zu erbringen hat. Leistungen,die nicht im Auftrag erhalten sind, können erst nach einer schriftlichen Anordnung durch den Auftragsgeber (AG) ausgeführt werden. Vor Beginn der Arbeiten sind die notwendigen Maße und baulichen Vorraussetzungen vom AN eigenverantwortlich vor Ort zu prüfen und auf Übereinstimmung mit den Ausführungsunterlagen zu prüfen. Konstruktions-bzw. Massenänderungen sind vom AN beim AG schriftlich anzuzeigen. Vor Ausführungsbeginn hat der AN alle Ausführungsbedenken dem AG schriftlich anzuzeigen (z.B. mangelnde Fremdleistungen etc.) Baustellenbedingte Arbeitsunterbrechungen,ein mehrmaliges Anrücken zur Baustelle, Veränderungen der vorgesehenen Arbeitsabschnitte oder Arbeitsbeschränkungen sind im Rahmen der Ausführung zu berücksichtigen. Die Grundlage für die Abrechnung der erbrachten Leistungen sind die Ausführungs- bzw. Werkpläne des AG. Mit der Leistungsfertigstellung sind die Dokumentationsunterlagen nach Gliederung des AG´s zu übergeben. Die Konstruktion sowie die technische Ausführung muß den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Arbeiten über Bauart, Bauteil, Baustoffe und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und der Ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der der anerkannten Regeln der Technik und der Ausführungsbestimmungen der DIN-Normen als beschrieben. Hierbei bedeutet Bauart : das Herstellen durch Zusammenfügen der Baustoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung. Zur Vermeidung von Verschmutzungen und Beschädigung sind geeignete Maßnahmen durchzuführen. Besondere Sorgfalt ist auf das Abdecken von Glasflächen und lackierten Bauteile zu verwenden. Alle Schutzmaßnahmen sind bis zur Abnahme zu unterhalten und kurz vor der Abnahme bzw. nach Aufforderung durch die Bauleitung zu entfernen. Beschädigungen am Bestand und an Fremdgewerken, die durch den AN verursacht werden sind durch das gewährleistungstragende Unternehmen fachgerecht zu beheben. Entstehende Verschmutzungen sind zu beseitigen. Die verwendeten Materialien dürfen keine gesundheitsschädlichenStoffe enthalten oder in Verbindung untereinander gesundheitsschädliche Reaktionen verursachen. Restmaterial,Verschnitt,Verpackungsmaterial etc. ist täglich vom AN zu entfernen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Müll und Sondermüll sind streng einzuhalten. Sollte dieses nach einmaliger Aufforderung durch AG nicht erfolgen, wird der AG die Beseitigung kostenpflichtig für den AN vornehmen. Alles Lagergut muss ordentlich, übersichtlich und materialgerecht gelagert werden. Sämtliche Materialien sind gemäß Herstellervorschriften zu liefern und zu lagern sowie gegen Feuchtigkeit zu schützen. Stundenlohnarbeiten bedürfen in jedem Fall der Genehmigung durch die AG.- Bauleitung bzw. den Bauherren. Rapporte sind täglich zur schriftlichen Anerkennung der AG.- Bauleitung vorzulegen. Die entstehenden Mehrkosten die den Nachfolgegewerke bedingt durch unsachliche Ausführung oder verspätete Mängelbeseitigung gehen ebenfalls zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer übernimmt die volle Verantwortung für die Sicherheit seiner Baustelle, Tauglichkeit und Betriebssicherheit eigener und mitzubringender Geräte, Gerüste und sonstiger Baustelleneinrichtungen, sowie die Überwachung der Einhaltung aller einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen. Auf der Baustelle lagert das Material bis zur Übergabe der Anlage bzw. Schlussabnahme der Arbeiten auf alleinige Verantwortung des Auftragsnehmer. Mit den am Bau tätigen Firmen ist ein gutes Einvernehmen herzustellen. Für alle Beschädigungen, Verschmutzungen und sonstigen Sach- und Personalschäden, welche durch den AN bzw. seine Mitarbeiter oder vom AN beauftragten Personen verursacht werden, haftet der Auftragnehmer auch Dritten gegenüber. Muss die Ausführung der Arbeiten, bedingt durch Witterungseinflüsse oder aus anderen Gründenunterbrochen werden, berechtigt dies nicht zu Mehrforderungen.Die Tätigkeit anderer Firmen an derBaustelle und damit einhergehende Behinderungen im baustellenüblichen Umfang sind zu berücksichtigen. Die Abrechnung der Arbeiten erfolgt nach den tatsächlichen, örtlich gemeinsam mit der Bauleitunggemessenen Leistungen. Für die Schlussrechnung sind Bestandspläne mit prüffähigen Massenberechnungenbei der Bauleitung einzureichen. Rechnungslegung erbitten wir in zweifacher Ausfertigung .
ALLGEMEINE BEMERKUNGEN
ZTV- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Bau- und Gebäudereinigungsarbeiten ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - BAU- UND GEBÄUDEREINIGUNGSARBEITEN Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Die nachfolgenden Leistungen beschreiben die Grundreinigung und Feinreinigung bis zur Bauübergabe in allen Nutzungsbereichen.Die Wahl der Reinigungsmittel obliegt dem Bieter. Sollte die nachfolgende Materialbeschreibung zur Wahl des geeigneten Reinigungsmittel nicht ausreichen, so sind vor Ort Reinigungsversuche an unbedeutender Stelle zu unternehmen. Grundsätzlich hat jedoch der Auftragnehmer vor Beginn der Reinigungsarbeiten sein Reinigungssystem auf die bauseits vorhandenen Materialien abzustimmen und entsprechend den Pflegeanweisungen der einzelnen Materialhersteller auszuführen.Auf die Verwendung von lösemittelhaltigen bzw. gewässerbelastenden Reinigungsmittel sollte verzichtet werden soll. Sie sind daher nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung einzusetzen. Das durch die Reinigung aufgenommene Bauschuttmaterial wird Eigentum des Auftragnehmers und ist der geregelten Entsorgung zuzuführen. Die Wahl der Behälter zur Aufnahme des Bauschutts und Restmülls obliegt dem Auftragnehmer.Dies gilt sinngemäß für die An- und Abfuhr des vom Auftragnehmer gewählten Behältnisses. Wenn nicht anders beschrieben, beinhaltet die Reinigung von Bauelementen, Einrichtungsgegenständen usw. einschl. Nischen, Armaturen, Beschläge, Falzausbildungen, Rücksprünge usw. auf allen sichtbaren Flächen. So werden beispielsweise Türoberflächen beidseitig einschl. Beschläge wie Obentürschließern, Drückergarnituren, Bänder, Dichtungen, Türfalzen, Zargen usw. zu reinigen sein. Über die nachfolgende Beschreibung hinaus entsprechen die Räumlichkeiten den üblichen Standards bei Gebäuden und Betrieben dieser Art. Die Baureinigung umfasst die Entfernung von Handwerkerschmutz und Schutzfolien. Man unterscheidet zwischen der Baugrobreinigung und der Baufeinreinigung. Bei der Baugrobreinigung wird Bauschutt (z. B. Mörtel, Gips, Papiersäcke, Steine, Holzteile usw.) entfernt. Sie findet während der Bauzeit statt. Es ist in der Regel eine Trockenreinigung, die vor den Estricharbeiten  also nach dem Stuckateur durchgeführt wird. Die Baufeinreinigung erfolgt nach der Fertigstellung des Bauwerkes. Die Baufeinreinigung findet vor dem Bezug der Gebäude bzw. der Räume statt. Die zur Reinigung eingesetzten Maschinen, Geräte und Utensilien müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und sind stets funktionsfähig, sauber und hygienisch einwandfrei zu halten. Sämtliche elektrische Maschinen und Geräte sind in regelmäßigen Abständen gemäß DGUV Vorschrift 3 zu überprüfen. Für die eingesetzten Produkte sind dem Auftraggeber die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter für gefährliche Stoffe und Zubereitungen gemäß EG-Verordnung Nr. 1907/06 vorzulegen. Bei den Verträgen zur Durchführung der Baureinigung gelten die Bestimmungen der VOB, Teil A und B. Die Baureinigungsarbeiten müssen unter Berücksichtigung der Reinigungs- und Pflegeanleitungen der Hersteller erfolgen. Eingeschlossen sind die für die Durchführung der vertraglichen Leistungen notwendig werdenden Aufwendungen für Sicherheitseinrichtungen für Absperren der Gefahrenbereiche, Abdeckung von Öffnungen, regelmäßige Reinigung der Arbeitsbereiche, Absperren von Verkehrsflächen im Innen- und Außenbereich. Einrichten, vorhalten und beseitigen von Arbeitshilfsmitteln wie Gerüsten im Innenbereich, Schuttrutschen, Hebezeuge, Transportbehälter, Werkzeuge und Entsorgungsbehälter. Herstellen, vorhalten, sichern und schließen der erforderlichen Öffnungen in Böden, Wänden und Dächern für eventuelle Materiallieferungen und Transporte. Hilfseinrichtungen, aufbauen, über den für die Ausführung der Arbeiten vorgesehenen Zeitraum vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder abbauen. Arbeitsablauf bei einer Baufeinreinigung: Lose aufliegenden Schmutz entfernen von Fensterbänken, Paneelen, Heizkörpern, Ablagen und Fußböden. Reinigen der Decken. Reinigen der Rahmen, Falze und Beschläge sowie der Glasflächen selbst, der Fensterbänke innen und außen. Reinigen der Türen und Zargen, Beschläge, Schalter, Rohre, Heizkörper u. ä. Nebenarbeiten. Maschinelles Reinigen der nicht textilen Fußbodenbeläge einschl. der Sockelleisten u. Ä. Gründliches Bürstsaugen von Textilbelägen sowie der entsprechenden Sockelkanten und Leisten usw. Reinigen der Nasszellen wie WC, Bäder, Waschräume usw. einschließlich Wände, Installationseinrichtungen, Becken, Duschen, Spiegel, Ablagen, Garderoben, Beleuchtungskörper usw. Arbeitsablauf bei der Baufeinreinigung von Fenstern und sonstigen Glasflächen Beispiel für den Arbeitsablauf bei einer Baufeinreinigung von Fenstern, Rahmen und sonstigen Glasflächen: Auf den Fenster- und Rahmenflächen befinden sich häufig Gips-, Mörtel-, Farb- und Lackspritzer, Etiketten, Staub sowie Verschmierungen von Silicon-Dichtungsmasse. Bei der Baufeinreinigung der Fenster geht man in nachfolgenden Arbeitsstufen vor: Abkehren oder Absaugen der Fenster, Rahmen und Falze. Benetzen der Glasfläche mit Reinigungsflotte (Wasser mit neutralem Zusatz). Fest haftende Verschmutzungen sind in Absprache mit der Bauleitung mit geeigneten Mitteln und Verfahren zu entfernen. Glasfläche ein zweites Mal mit Einwäscher oder kratzfreiem Schwamm benetzen. Anschließend zieht man die Fensterfläche mit dem Wischer ab. Scheibenränder und Fensterrahmen werden mit dem Fensterleder oder oberflächenverträglichen Reinigungstextilien von Wasserrückständen gesäubert. Die Reinigung muss ggf. in mehreren Arbeitsschritten erfolgen. Die Mehrmalige An- und Abfahrt sowie Baustelleneinrichtung ist in die Einheitspreise mit einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. Baugrob- und/oder Baufeinreinigung nach Leistungsverzeichnis und Reinigungsturnus gemäß RAL-GZ 902 der RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e. V. Für Angebote sind nur die vorliegenden Unterlagen zu verwenden und rechtsverbindlich zu unterschreiben. Fehlende rechtsverbindliche Unterschriften führen zum sofortigen Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Unvollständige Angebote und Nebenangebote, sofern diese nicht zugelassen sind, werden nicht berücksichtigt. Eine Objektbesichtigung ist dringend zu empfehlen. Die Termine sind mit den dafür zuständigen Personen im Haus zu vereinbaren. Forderungen aus einer nicht durchgeführte Objektbesichtigung werden nicht akzeptiert. Anfragen bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Form. Die Antworten dazu werden allen Anbietern zugeleitet. Zuschlags- und Bindefrist Der Anbieter ist an sein Angebot bis zum Ende der Zuschlags- und Bindefrist gebunden. Es gilt als abgelehnt, wenn bis zum Ablauf dieser Bindefrist kein Zuschlag erteilt worden ist. Wird dem Anbieter kein Zuschlag erteilt, ist jeder Schadenersatzanspruch wegen Versagung des Zuschlages ausgeschlossen. Die angebotenen Preise sind Festpreise bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens. Für Regiearbeiten ist ein gesonderter Auftrag der zuständigen Stelle des Auftraggebers erforderlich. Arbeiten, die auf Regie abgerechnet werden, sind sofort nach Beendigung auf Regiezetteln vom Auftraggeber abzunehmen und durch eigenhändige Unterschrift zu bestätigen. Die bestätigten Regiezettel müssen der jeweiligen Rechnung beigefügt werden. Verrechnungsgrundlage sind die angebotenen Regiestundensätze. Abgerechnete Leistungen wofür keine Nachweise vorliegen werden nicht vergütet. Der Anbieter ist verpflichtet, Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel für die Arbeiten zu stellen. Ausnahmen hiervon bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Die zum Einsatz kommenden Reinigungsmittel sowie die eingesetzten Reinigungstechniken müssen dem neuesten Stand der Technik, auch in Bezug auf die Arbeitssicherheit, auf Umweltverträglichkeit und Entsorgungsmöglichkeit, entsprechen. Die Pflegehinweise für die verbauten Produkte sind zwingend einzuhalten. Resultierende Schäden aufgrund Missachtung der Pflegehinweise werden auf Kosten des Auftragnehmers behoben. Der Anbieter verpflichtet sich, nur Mitarbeiter einzusetzen, die für diese Arbeiten geeignet sind, die erforderlichen Erfahrungen haben und durch persönliche Zuverlässigkeit Gewähr dafür bieten, dass der Dienstbetrieb im Objekt nicht beeinträchtigt wird.Im Einzelfall können Nachweise vom Auftragnehmer gefordert werden, z. B. polizeiliches Führungszeugnis, Gesundheitszeugnis, Strahlenschutzzeugnis etc. Die Beschäftigung erfolgt ausschließlich nach den Bestimmungen des Lohn- und Rahmentarifvertrages des Gebäudereinigerhandwerks sowie nach den gesetzlichen Vorschriften des Arbeitnehmerentsendegesetzes. Das Reinigungspersonal ist vom Auftragnehmer mit einer einheitlichen, dem Einsatzzweck angepassten und vorgeschriebenen persönlichen Schutzausrüstung (PSA) von Auftragnehmer auszustatten. Während der Anwesenheit im Reinigungsobjekt müssen die Arbeitskräfte deutlich sichtbare Firmenausweise (auf Wunsch mit Lichtbild) tragen. Alle dem AN in Erfüllung der vorgenannten Punkte entstehenden Kosten / Aufwendungen sind mit den im LV eingetragenen Einheitspreisen / Vergütungen abgegolten, soweit diese im LV nicht gesondert vergütet werden.
ZTV- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Bau- und Gebäudereinigungsarbeiten
01 Vorbereitende Arbeiten
01
Vorbereitende Arbeiten
01.__.0001 Entfernen von bauseits vorhandenen Schutzfolien Entfernen von bauseits vorhandenen Schutzfolien und dergleichen an Fensterbänken und Leichtmetallprofilen. Lage: Kellergeschoss bis einschl. 2.Obergeschoss
01.__.0001
Entfernen von bauseits vorhandenen Schutzfolien
26.00
01.__.0002 Baumischabfälle innerhalb der Baustelle aufsammeln und entsorgen Baumischabfälle innerhalb der Baustelle aufsammeln, über die Etagen vertragen und der geregelten Entsorgung zuführen. Wahlweise Gestellung einer Absetzmulde oder direkter Entsorgung. Abrechnung der Baumischabfälle nach Gewicht mittels Wiegeschein des Entsorgungsbetriebs. Lage: Kellergeschoss bis einschl. 2.Obergeschoss
01.__.0002
Baumischabfälle innerhalb der Baustelle aufsammeln und entsorgen
0.50
t
02 Grob- und Grundreinigung von Bodenflächen
02
Grob- und Grundreinigung von Bodenflächen
02.__.0001 Grobreinigung von Beton- und Estrichflächen Grobreinigung von Beton- und Estrichflächen während der Bauzeit. Die Bodenflächen sind grob zu fegen. Vorzufindende Baustellenabfälle und kleinere Mengen an Bauschutz sind im Vorfeld aufzunehmen und in bauseits vorhandenen Abfallcontainer zu verbringen. Die Entsorgung von nicht zuzuordnender Abfälle wird auf Nachweis gesondert vergütet. Lage: Kellergeschoss bis einschl. 2.Obergeschoss
02.__.0001
Grobreinigung von Beton- und Estrichflächen
400.00
02.__.0002 Grundreinigung von Beton- und Estrichflächen Grundreinigung von Beton- und Estrichflächen nach erfolgten Bauarbeiten. Die Bodenflächen sind abzusaugen. Vorzufindende Baustellenabfälle und kleinere Mengen an Bauschutt sind im Vorfeld aufzunehmen und in bauseits vorhandenen Abfallcontainer zu verbringen. Die Entsorgung von nicht zuzuordnender Abfälle wird auf Nachweis gesondert vergütet. Lage: Kellergeschoss bis einschl. 2.Obergeschoss
02.__.0002
Grundreinigung von Beton- und Estrichflächen
1,800.00
03 Grund- und Feinreinigung von Bodenflächen
03
Grund- und Feinreinigung von Bodenflächen
03.__.0001 Keramische Bodenbeläge reinigen Grund- und Feinreinigung von Bodenbelägen aus keramischen Bodenfliesen aus Feinsteinzeug, Abmessung der Fliesen 30/ 60 cm bis 60/ 60 cm, Oberfläche grau, Rutschhemmung R 10, einschl. Reinigung der dauerelastischen Fugen aus Acryl- oder Silikonfugendichtstoff in Eckbereichen, sowie der Wandanschlüsse in Form von dauerelastischen Acryl- und Silikonfugendichtstoffen und vorgefertigten Spezialprofilen sowie An- und Abschlußschienen aus Edelstahl, Aluminium oder Messing. Reinigung vollflächig. Die seitlichen Fliesensockel h= 60 mm sind händisch zu reinigen. Diese Leistung ist in den Einheitspreis mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Lage: Kellergeschoss bis einschl. 2.Obergeschoss
03.__.0001
Keramische Bodenbeläge reinigen
256.00
03.__.0002 Keramische Bodenbeläge auf Stahlbeton-Treppenanlage reinigen Grund- und Feinreinigung von Bodenbelägen auf einer viertelgewendelten Stahlbeton- Treppenanlage aus keramischen Bodenfliesen, Steigungsverhältnis 18,3/ 27 cm, Abmessung der Fliesen 30/ 60 cm bis 60/ 60 cm, Oberfläche grau, Rutschhemmung R 10, einschl. Reinigung der dauerelastischen Fugen aus Acryl- oder Silikonfugendichtstoff in Eckbereichen, Reinigung vollflächig ( Tritt- und Setzstufe) . Die seitlichen Fliesensockel h= 60 mm sind händisch zu reinigen. Diese Leistung ist in den Einheitspreis mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Lage: Kellergeschoss bis einschl. 2.Obergeschoss
03.__.0002
Keramische Bodenbeläge auf Stahlbeton-Treppenanlage reinigen
7.00
03.__.0003 Vinylbeläge reinigen Grund- und Feinreinigung von Vinyl- Bodenbelägen. Die Beläge sind nach Pflegeanleitung und mit geeigneten Pflegemittel vollfächig zu reinigen. Das geeignete Pflegemittel ist in den Einheitspreis mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Die seitlichen Holz- Sockelleisten händisch zu reinigen. Diese Leistung ist in den Einheitspreis mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Lage: Erdgeschoss bis einschl. 2.Obergeschoss
03.__.0003
Vinylbeläge reinigen
1,585.00
03.__.0004 Bodenanstrich reinigen Grund- und Feinreinigung von Bodenanstrichen aus PU bzw. 2K- Epoxibeschichtung. Die Beschichtung ist nach Pflegeanleitung und mit geeigneten Pflegemittel vollfächig zu reinigen. Das geeignete Pflegemittel ist in den Einheitspreis mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Die seitlichen Randsockel aus PU bzw. 2 K- Epoxibeschichtung h= 100 mm sind ebenfalls zu reinigen. Diese Leistung ist in den Einheitspreis mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Lage: Kellergeschoss/ Technik HLS
03.__.0004
Bodenanstrich reinigen
18.00
03.__.0005 Nachreinigung von Bodenflächen im Innenbereich Nachreinigung nach erfolgter Mängelbeseitigung in einigen wenigen Teilbereichen der bereits gereinigten Bereiche. Textile Bodenbeläge komplett absaugen, Harte Böden komplett feucht nachwischen. Alle waagerechten Oberflächen von Staub entfernen. Die Abrechnung erfolgt nach Grundfläche der bereits grundgereinigten Raumfläche. Lage: Kellergeschoss bis einschl. 2.Obergeschoss
03.__.0005
Nachreinigung von Bodenflächen im Innenbereich
O
1.00
04 Grund- und Feinreinigung von Wandflächen
04
Grund- und Feinreinigung von Wandflächen
04.__.0001 Wandbeläge reinigen Grund- und Feinreinigung von Wandbelägen aus keramischen Wandfliesen sowie Fliesenspiegel aus Steingut, Abmessung der Fliesen bis 30/ 60 cm, Oberfläche weiß matt, einschl. Reinigung der dauerelastischen Fugen aus Acryl- oder Silikonfugendichtstoff in Eckbereichen. Reinigung vollflächig. Wandhöhe bis 1,25 m und im Duschbereich bis 2,50 m. Fliesenspiegelhöhe in den Küchen h= 1,00 m. Lage: Erdgeschoss bis einschl. 2.Obergeschoss
04.__.0001
Wandbeläge reinigen
598.00
04.__.0002 Kristallspiegel reinigen Grund- und Feinreinigung von Kristallspiegeln in den WC- Anlagen. Einzelabmessung bis zu l/h= 2000/1200 mm. Reinigung vollflächig. Lage: 1.Obergeschoss bis einschl. 2.Obergeschoss
04.__.0002
Kristallspiegel reinigen
52.00
05 Grund- und Feinreinigung von Tür- und Fensterflächen
05
Grund- und Feinreinigung von Tür- und Fensterflächen
05.__.0001 Fensterelemente aus Kunststoff beidseitig reinigen Grund- und Feinreinigung von Kunststoff-Fensterelementen, Höhe bis 2,35 m von OKFFB, einschl. Verglasungen, sowie aller Beschläge, Flügel und Rahmenfalze. Reinigung beidseitig. Abrechnung pro Fensterseite. Lage: Erdgeschoss bis einschl. 2.Obergeschoss
05.__.0001
Fensterelemente aus Kunststoff beidseitig reinigen
389.00
05.__.0002 Fenster-/Türelemente und Türen aus Kunststoff beidseitig reinigen Grund- und Feinreinigung von Fenster- / Türelementen sowie Türen aus Kunststoff, flächig verglast, Höhe bis 2,45 m von OKFFB, einschl. Verglasungen, sowie aller Beschläge, Flügel und Rahmenfalze. Reinigung beidseitig. Abrechnung pro Fensterseite. Lage: Erdgeschoss bis einschl. 2.Obergeschoss
05.__.0002
Fenster-/Türelemente und Türen aus Kunststoff beidseitig reinigen
203.00
05.__.0003 Raffstore-Behang aus Aluminium reinigen Raffstore-Behang aus konvex-konkav geformten, pulverbeschichteten Lamellen, oberseitig und unterseitig entstauben. Die seitlichen Führungsschienen sind nicht zu reinigen. Lage: Erdgeschoss bis einschl. 2.Obergeschoss
05.__.0003
Raffstore-Behang aus Aluminium reinigen
568.00
05.__.0004 Türblätter, einschl. Stahl-Umfassungszargen beidseitig reinigen Grund- und Feinreinigung von Röhrenspan-Türblättern, Oberfläche HPL- beschichtet, einschl. lackierten Stahl-Umfassungszargen, sowie aller Beschläge, Rossetten- Drückergarnituren und Rahmenfalze. Reinigung beidseitig. Abrechung pro Türblattseite. Lage: Erdgeschoss bis einschl. 2.Obergeschoss
05.__.0004
Türblätter, einschl. Stahl-Umfassungszargen beidseitig reinigen
20.00
05.__.0005 Türblätter, einschl. Holz-Umfassungszargen beidseitig reinigen Grund- und Feinreinigung von Röhrenspan-Türblättern, Oberfläche HPL- beschichtet, einschl. lackierten Holz-Umfassungszargen, sowie aller Beschläge, Rossetten- Drückergarnituren und Rahmenfalze. Reinigung beidseitig. Abrechung pro Türblattseite. Lage: Erdgeschoss bis einschl. 2.Obergeschoss
05.__.0005
Türblätter, einschl. Holz-Umfassungszargen beidseitig reinigen
426.00
05.__.0006 Stahlblechtüren, einschl. Blockrahmenzarge beidseitig reinigen Grund- und Feinreinigung von Stahlblechtüren einschl. lackierten Block-Umfassungszargen, einschl. aller Beschläge, Drückergarnituren und Rahmenfalze. Reinigung beidseitig. Abrechnung pro Türblattseite. Lage: Kellergeschoss
05.__.0006
Stahlblechtüren, einschl. Blockrahmenzarge beidseitig reinigen
9.00
06 Grund- und Feinreinigung von Bauteilen und Einrichtungsgegenständen
06
Grund- und Feinreinigung von Bauteilen und Einrichtungsgegenständen
06.__.0001 WC-Anlagen reinigen Grund- und Feinreinigung von WC- Anlagen, inkl. Betätigungsplatte und Befestigungen. Reinigung allseitig. Lage: Erdgeschoss bis einschl. 2.Obergeschoss
06.__.0001
WC-Anlagen reinigen
38.00
St
06.__.0002 Waschtisch reinigen Grund- und Feinreinigung von Waschtischen, inkl. Armaturen, Befestigungen und Unterschränken. Abmessung l/t= 1,50/ 0,60m. Reinigung allseitig. Lage: Erdgeschoss bis einschl. 2.Obergeschoss
06.__.0002
Waschtisch reinigen
15.00
St
06.__.0003 Waschbecken reinigen Grund- und Feinreinigung von Waschbecken, inkl. Armaturen, Befestigungen und Unterschränken. Einzelgröße des Waschbecken bis b/t= 1,00/ 0,60 m. Reinigung allseitig. Lage: Erdgeschoss bis einschl. 2.Obergeschoss
06.__.0003
Waschbecken reinigen
24.00
St
06.__.0004 Bodenrinnen reinigen Grund- und Feinreinigung zur Bauübergabe von Bodenrinnen im Bereich der Duschen in Einzelgrößen bis zu l/b/t= 130/20/15 cm, einschl. Abdeckungen, Reinigung innen- und oberseitig. Lage: Erdgeschoss bis einschl. 2.Obergeschoss
06.__.0004
Bodenrinnen reinigen
26.00
m
06.__.0005 Bodeneinläufe reinigen Grund- und Feinreinigung zur Bauübergabe von Bodeneinläufen in Einzelgrößen bis zu l/b/t= 20/20/30 cm, einschl. Abdeckungen, Reinigung innen- und oberseitig. Lage: Erdgeschoss bis einschl. 2.Obergeschoss
06.__.0005
Bodeneinläufe reinigen
5.00
St
06.__.0006 Schalt- und Verteilerschränke aussenseitig reinigen Grund- und Feinreinigung von Schalt- und Verteilerschränken, Oberfläche pulverbeschichtet oder lackiert. Einzelabmessung l/h= bis 2,50/ 2,50 m. Reinigung aussenseitig. Lage: Kellergeschoss bis einschl. 2.Obergeschoss
06.__.0006
Schalt- und Verteilerschränke aussenseitig reinigen
15.00
06.__.0007 Einbauküchen reinigen Grund- und Feinreinigung von Einbauküchen. Pro Wohneinheit wird eine Küchenzeile mit drei Elementen montiert. Verbaut werden eine Spüle mit Unterschrank, ein zweifammiges Induktionskochfeld mit Schubladen darunter sowie ein Arbeitsbereich mit Kühlschrank. Oberfläche beschichtet. Farbe weiß matt, Einzelabmessung der Einbauküche b/h/t= bis 2,20/ 2,50/ 0,62 m. Reinigung von allen äußeren und inneren Oberflächen. Lage: Kellergeschoss bis einschl. 2.Obergeschoss
06.__.0007
Einbauküchen reinigen
38.00
St
06.__.0008 Sitz-Fensterbänke im Innenbereich reinigen Grund- und Feinreinigung von Sitz- Fensterbänke in L-Form aus mitteldichter Faserplatte (MDF), Farbton weiß, Oberfläche glatt, seidenmatt, Schenkelhöhe ca. 50 mm, Einzellängen der Innenfensterbänke bis max. 2100 mm, Fensterbanktiefe bis max. 280 mm, Vorderkante der Ecke leicht gefast. Reinigung vollflächig. Lage: Erdgeschoss
06.__.0008
Sitz-Fensterbänke im Innenbereich reinigen
40.00
m
06.__.0009 Fensterbänke im Innenbereich reinigen Grund- und Feinreinigung von Fensterbänke in L-Form aus mitteldichter Faserplatte (MDF), Farbton weiß, Oberfläche glatt, seidenmatt, Schenkelhöhe ca. 50 mm, Einzellängen der Innenfensterbänke bis max. 3800 mm, Fensterbanktiefe bis max. 50 mm, Vorderkante der Ecke leicht gefast. Reinigung vollflächig. Lage: 1.Obergeschoss bis 2.Obergeschoss/ Trh.
06.__.0009
Fensterbänke im Innenbereich reinigen
4.00
m
06.__.0010 Aluminium- Außen-Fensterbank, Ausladungstiefe 260 mm, im Außenbereich reinigen Grund- und Feinreinigung  von Aluminium- Außen-Fensterbänken, mehrfach gekantet, Oberfläche pulverbeschichtet im Farbton RAL 7016 mit seitlichen Abschlusstücken. Reinigung vollflächig. Die Einzellänge der Fensterbänke beträgt 0,80 m bis maximal 2,01 m mit einer Ausladungstiefe von 260 mm. Lage: Kellergeschoss bis einschl. Erdgeschoss
06.__.0010
Aluminium- Außen-Fensterbank, Ausladungstiefe 260 mm, im Außenbereich reinigen
40.00
m
06.__.0011 Aluminium- Außen-Fensterbank, Ausladungstiefe 195 mm, im Außenbereich reinigen Grund- und Feinreinigung  von Aluminium- Außen-Fensterbänken, mehrfach gekantet, Oberfläche pulverbeschichtet im Farbton RAL 7016 mit seitlichen Abschlusstücken. Reinigung vollflächig. Die Einzellänge der Fensterbänke beträgt 0,80 m bis maximal 2,01 m mit einer Ausladungstiefe von 195 mm. Lage: 1.Obergeschoss bis einschl. 2.Obergeschoss
06.__.0011
Aluminium- Außen-Fensterbank, Ausladungstiefe 195 mm, im Außenbereich reinigen
58.00
m
06.__.0012 Stahltreppenanlage über 2. Geschosse, inkl. Holzbeläge und seitlichem Treppengeländer reinigen Grund- und Feinreinigung einer Stahltreppenanlage  über 2 Geschosse mit jeweils einem Zwischenpodest im Innenbereich, sowie einem einseitigem Treppengeländer und der Treppenbeläge. Reinigung allseitig. Die Stahlwangentreppe bestehend aus genormten Stahlprofilen mit einseitigem seitlichen Treppengeländer, h=1000 mm, ges. Bauhöhe ges. 1300 mm aus lackiertem Stahl, sowie einer Rahmenkonstruktion mit Ober- und Untergurt mit horizontal der Steigung/ dem Verlauf folgenden Füllstäben aus Flachstahl 50/10 mm, Abstand der Füllstäbe untereinander< 100 mm, Geländerpfosten aus Flachstahl 50/10 mm am Fußpunkt mit einer Stahlplatte 150/100/10 mm. Grund- und Feinreinigung von Treppenbelägen sowie Haupt-, Neben- und Zwischenpodestbelägen aus Massivholz, Rutschhemmung R 10, Treppenbreite bis 1,20 m, Steigungsvehältnis bis 18,7/ 26 cm Die 36 Stück Treppenstufen ( pro Geschoss 18 Steigungen) aus Massivholz (Eiche/ Buche) sind mit entsprechenden Pflegemittel zu vollfächig zu reinigen. Das geeignete Pflegemittel ist in den Einheitspreis mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Lage: Erdgeschoss bis einschl. 3.Obergeschoss/ Gelenk
06.__.0012
Stahltreppenanlage über 2. Geschosse, inkl. Holzbeläge und seitlichem Treppengeländer reinigen
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1.00
psch
07 Stundenlohnarbeiten
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Stundenlohnarbeiten
Vorbemerkungen Verrechnungssätze für Löhne Die Verrechnungssätze für die nachstehenden Lohn- und Berufsgruppen sind unaufgegliedert anzubieten: In ihnen sind enthalten: - Lohn- und Gehaltskosten, - Lohn- und Gehaltsnebenkosten - Sozialkosten einschl. Sozialkassenbeiträge - Gemeinkostenanteile - Gewinn Zuschläge zu den Verrechnungssätzen für vom Auftraggeber angeordnete oder zu vertretende Nacht-, Sonntags, Feiertags- und Mehrarbeit (Überstunden) sind gesondert nachzuweisen; sie werden in Höhe der tariflichen Vereinbarung vergütet. Für Nacht,- Sonntags- und Feiertagsarbeit wird als Zuschlag nur der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung vergütet. Für Mehrarbeit werden zusätzlich die Sozialkosten vergütet. Beschäftigt der Bieter bei einer der nachstehenden Lohn-/ Berufsgruppen keine Arbeitskräfte, hat er dies anzugeben und statt dessen den Einsatz möglichst gleichwertiger Arbeitskräfte anzubieten. Mit der Ausführung der im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Stundenlöhne ist erst nach ausdrücklicher Anordnung des Auftraggebers zu beginnen. Der Umfang der im Einzelfall zu erbringenden Leistung wird bei der Anordnung festgelegt. Die Stundenlohnzettel sind arbeitstäglich einzureichen. Nachweisleistungen werden nur auf Anordnung der Bauleitung des AG ausgeführt und müssen von ihr direkt bestätigt werden. Die Positionen sind Eventualpositionen.
Vorbemerkungen
07.__.0001 Stundensatz Vorarbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Vorarbeiter
07.__.0001
Stundensatz Vorarbeiter
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h
07.__.0002 Stundensatz Facharbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Facharbeiter
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Stundensatz Facharbeiter
O
1.00
h
07.__.0003 Stundensatz Helfer Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Helfer
07.__.0003
Stundensatz Helfer
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1.00
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