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Baubeschreibung Baubeschreibung
1. Allgemeine Angaben
Auf dem Grundstück befindet sich eine unbewohnte Villa, Baujahr 1922, in erhöhter Lage auf einem kleinen Hügel in einem parkähnlichen Garten.
- Geländemittel: +53,69 m NHN
- Erdgeschoss: +54,88 m NHN (1,19 m über Geländemittel; ca. 3,46 m über Straßenniveau)
- Oberstes Geschoss mit Aufenthaltsräumen: Obergeschoss, OKFF +3,84 m (5,03 m über Geländemittel)
- Grundfläche: 447,96 m²
- Geschossfläche: 661,61 m²
- Wohnfläche: 511,32 m²
- Nutzfläche: 553,81 m²
Das Mansarddach enthält ein Obergeschoss und ein unausgebautes Dachgeschoss. Eine Bestandsgarage befindet sich auf Untergeschossniveau an der Straßenseite. Das Gebäude ist nicht denkmalgeschützt. Die geplante Nutzung ist ausschließlich Wohnen. Anforderungen nach GEG 2024 und DIN 4109 werden eingehalten.
2. Bestand und Baugeschichte
Errichtet 1922 durch einen jüdischen Kaufmann. Nach Bombenschaden im Zweiten Weltkrieg Wiederaufbau mit veränderter Dachform/-höhe und Umbau zum Mehrfamilienhaus mit innenliegendem Treppenhaus. Zuletzt nur noch eine von sechs Wohnungen zeitweise bewohnt. Gebäude und Garten in sanierungsbedürftigem Zustand.
3. Geplante Maßnahmen
3.1 Nutzung
- Zusammenlegung der fünf Wohneinheiten in Erd- und Obergeschoss zu einer Familienwohnung
- Gästewohnung im Untergeschoss (nur privat genutzt)
- Saunabereich und Lagerräume im Untergeschoss
3.2 Baukörper / Erweiterungen
- Erneuerung des Dachs wegen Schädlingsbefall, leichte Erhöhung zur Annäherung an ursprüngliche Dachform, Dachraum bleibt unausgebaut
- Erweiterung Untergeschoss Südwestseite um Garage und Technikraum; Einschnitt des Geländes für ebenerdigen Zugang
- Aufzugseinbau für barrierefreie Erschließung aller Geschosse, Niveauregulierung im Untergeschoss
- Neubau Speiseraum auf Garagendach, Anbindung an Küche, umlaufende Terrasse mit Pergola-Dach, Treppe zum Poolbereich
- Poolhaus zur Lagerung von Garten- und Terrassenmöbeln
3.3 Fassade / Fenster
- Vergrößerung/Anpassung von Fensterformaten, bodentiefe Elemente im Erdgeschoss
- Austausch aller Fenster durch moderne Dreifachverglasung
- Fassadendämmung gemäß GEG, neuer Putz unter Erhalt prägender Gestaltungselemente
4. Erschließung
- Hauptzugang über bestehende Treppe von der Musäusstraße
- Neue Gehwegüberfahrt zur Garage
- Nebeneingang für Gästewohnung an der Nordseite
- Innere Erschließung: Freitreppe zwischen EG und OG, Treppe ins UG, Treppe zum Dachboden
- Aufzug über Garage ebenerdig erreichbar, fährt alle Geschosse an
- Zweiter Rettungsweg über Anleiterfläche unter Fenster eines straßenseitigen Kinderzimmers
5. Konstruktion
5.1 Bestand
- Außen-/Innenwände: verputztes Mauerwerk
- Decken: historische Steineisendecken/Stahlsteindecken oberhalb Sockelgeschoss; Holzbalkendecken in oberen Geschossen (sanierungsbedürftig)
- Dachstuhl und Dachbodendecke: stark geschädigt (Schädlingsbefall)
5.2 Sanierung / Neubau
- Statische Ertüchtigung Holzbalkendecken, Austausch schadhafter Balken
- Vollständige Erneuerung Dachstuhl und Dacheindeckung (Tondachziegel)
- Teilweise Unterfangung UG, neue Stahlbetonbodenplatte
- Fahrstuhlschacht in Stahlbeton
- Garagenanbau als Betonkonstruktion mit Spannbetondecke
- Speiseraum- und Poolhausanbau in Holzrahmenbauweise mit raumhohen Glaselementen
5.3 Dachneigungen Mansarddach
- Obergeschoss: 74°
- Dachgeschoss: 47°
- Oberer Dachbereich: 11°, belegt mit Photovoltaik
6. Haustechnik
- Bestehende Medienversorgung bleibt über Hausanschlussraum
- Vollständige Erneuerung der Haustechnik, Stränge und Leitungen
- Wärmeerzeugung: Luft-Wärmepumpe
- Photovoltaikanlagen auf Flachdachanteilen des Mansarddachs und Garagenanbau
- Kamin im Wohnzimmer mit gemauertem Schornstein, Abgasführung firstnah über Dach gemäß BImSchG
7. Brandschutz
Gebäudeklasse 3, kein Sonderbau, Brandschutznachweis liegt vor.
8. Standsicherheit
Gesonderter Standsicherheitsnachweis wird nachgereicht.
9. Wärmeschutz / Energie
GEG Nachweis liegt vor
10. Stellplätze
Bestandsgarage + Garagenanbau: 4 Kfz-Stellplätze, mindestens 4 Fahrradstellplätze
11. Denkmalschutz
Kein Denkmalschutz vorhanden.
Baubeschreibung
Sicherheitseinrichtungen, Baustelleneinrichtungen Sicherheitseinrichtungen, Baustelleneinrichtungen
Sicherheitseinrichtungen, Baustelleneinrichtungen
0 Sicherheitseinrichtungen, Baustelleneinrichtungen
0
Sicherheitseinrichtungen, Baustelleneinrichtungen
Standardbesch Baustelleneinrichtungsplan Der AN legt innerhalb von 4 Wochen nach Auftragserteilung einen detaillierten Baustelleneinrichtungsplan vor, Übergabe digital, pdf-Format
Standardbesch Baustelleneinrichtungsplan
22-7Uhr Standardbesch Lärmsch. Arbeitszeit Unterlassen aller Bauarb. In der Zeit von 22 bis 7 Uhr sind Bauarbeiten nicht erlaubt.
22-7Uhr Standardbesch Lärmsch. Arbeitszeit Unterlassen aller Bauarb.
Mitnutzung Fremdgewerke Dem Auftragnehmer ist bekannt und er duldet, dass Teile der Baustelleneinrichtung, insbesondere Gerüste, Hebezeuge und Sanitäreinrichtungen auch von Fremdgewerken über die Bauzeit der Rohbauarbeiten hinaus nach Absprache genutzt werden.
Mitnutzung Fremdgewerke
Baustellensicherung/Sicherheits- und Schutzeinrichtungen Baustellensicherung/Sicherheits- und Schutzeinrichtungen
Baustellensicherung/Sicherheits- und Schutzeinrichtungen
0. 5 Baustellensicherung/Sicherheits- und Schutzeinrichtungen
0. 5
Baustellensicherung/Sicherheits- und Schutzeinrichtungen
Mauerarbeiten Mauerarbeiten
Mauerarbeiten
12 Mauerarbeiten
12
Mauerarbeiten
Bestandsgebäude Bestandsgebäude
Bestandsgebäude
12. 1 Bestandsgebäude
12. 1
Bestandsgebäude
Sonstiges Sonstiges
Sonstiges
12. 3 Sonstiges
12. 3
Sonstiges
Abbruch-, Rückbau- und Schadstoffsanierungsarbeiten Abbruch-, Rückbau- und Schadstoffsanierungsarbeiten
Abbruch-, Rückbau- und Schadstoffsanierungsarbeiten
84 Abbruch-, Rückbau- und Schadstoffsanierungsarbeiten
84
Abbruch-, Rückbau- und Schadstoffsanierungsarbeiten
Technische Vorbemerkung - Abbrucharbeiten Technische Vorbemerkung - Abbrucharbeiten
1. Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DGUV Information 201-012
Emissionsarme Verfahren nach TRGS 519 für Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien
Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
(bisher: BGI 664)
2. Angaben zur Baustelle
Allgemeine Angaben zum abzubrechenden/rückzubauenden Objekt
Art des Objekts: Wohnhaus/Villa
Baujahr: 1920er Jahre
Ehemalige Nutzung: Wohn- und Geschäftshaus
Folgende Betriebsabläufe müssen während der Ausführung aufrechterhalten werden: Keine
Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: Kellergeschoss bis Dachgeschoss
Die Hauptwindrichtung bezogen auf das Gebäude ist: West/Ost
Gerüste
Gerüste werden bauseits gestellt als Fassadengerüst:
Lastklasse: 3
Breitenklasse: 09
Höhe der obersten Gerüstlage in m: 8-10m
3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Bauschutt und andere Bauabfälle sind vor der Abfuhr gemäß den Deponieklassen bzw. Abfallschlüsseln der AVV zu separieren, getrennt abzufahren und zu entsorgen.
Die Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll und Sonderabfall sowie Reststoffverwertung und örtlich festgelegte Maßnahmen für Recycling sind einzuhalten. Das Eingraben oder Verbrennen auf der Baustelle ist grundsätzlich untersagt.
Schutt-Container sind zur Vermeidung von Staub mit Planen dicht abzudecken; bei Bedarf ist ein Netzmittel zu verwenden.
4. Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Gefahrbereiche bei Abbrucharbeiten auf der Baustelle sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das erforderliche Gerät, Schutt, Container und dergleichen auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den Auftragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann.
Der Auftragnehmer hat eine eventuell erforderliche Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen.
Der Auftraggeber sorgt für die Medienfreiheit der in den Gebäuden oder baulichen Anlagen vorhandenen Leitungen für Strom, Wasser, Gas und anderer Medien.
Der Auftragnehmer hat vor Baubeginn und auch ständig während der Durchführung die tatsächliche Medienfreiheit zu kontrollieren und Mängel oder Behinderungen unverzüglich anzuzeigen.
Die Abbrucharbeiten sind mit größter Sorgfalt durchzuführen. Die Standsicherheit darf hierbei zu keiner Zeit beeinträchtigt werden. Zeigen sich trotz sorgfältigem Abbruch Risse, Setzungen etc., ist unverzüglich der Auftraggeber zu benachrichtigen. Für den weiteren Verlauf der Arbeiten sind mit dem Auftraggeber umgehend gesondert Vereinbarungen zu treffen.
Erforderliche Schutzmaßnahmen für Altbausubstanz, Nachbargrundstücke, Umwelt und Verkehr sind vom Bieter in Abhängigkeit von der von ihm vorgesehenen technologischen Lösung bei Angebotsabgabe darzulegen, sofern sie nicht mit den angebotenen Preisen abgegolten sind.
Vor Beginn der Abbrucharbeiten ist über den Zustand der benachbarten Grundstücke, Bauwerke und Verkehrswege gemeinsam mit dem Auftraggeber ein Zustandsprotokoll zu erstellen. Dabei erkannte Schäden sind zu fotografieren und zu dokumentieren.
Gut erhaltene oder erhaltungswürdige Bauteile sind vor Beginn der Abbrucharbeiten mit dem Auftraggeber bei einer Baubegehung festzulegen. Diese Bauteile sind sorgfältig vor Beschädigung zu schützen, im Falle einer im Zuge der Arbeiten notwendigen Entfernung sind solche Bauteile vorsichtig zu demontieren, abzubrechen oder anderweitig zu entfernen. Diese Bauteile sind zu sichern und fachgerecht zur späteren Wiederverwendung nach Angabe des Auftraggebers zwischenzulagern.
Bauteile, die nach der Durchführung von Renovierungsmaßnahmen wieder ihren ursprünglichen Aufbau erhalten, z.B. Fachwerk, Holzbalkendecken und dergleichen, sind beim Abbruch in ihrem Aufbauschema zu fotografieren und zu dokumentieren. Diese Unterlagen sind dem Auftraggeber jeweils spätestens nach Fertigstellung der entsprechenden Abbrucharbeiten zu übergeben.
Bei der Entfernung von Putzflächen oder Teilen von diesen sind die Putzanschlüsse zu den zu erhaltenden Bauteilen, Durchbrüchen und dergleichen durch sauberes Beschneiden der Ränder herzustellen.
Werden bei den Arbeiten kontaminierte oder asbesthaltige Materialien angetroffen, so ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Diese Verpflichtung gilt auch im Verdachtsfall.
Bauschutt ist über geschlossene Schuttrutschen abzuwerfen. Das direkte Abwerfen ist nicht gestattet.
In bewohnten Gebieten dürfen nur schallarme Kompressoren (Schrauben- oder Rotationskompressoren) eingesetzt werden.
Beim Abbruch von Mineralfaserdämmstoffen sind Stäube zu vermeiden. Das Kehren ist untersagt. Für eine ausreichende Bindung durch Feuchtigkeit ist zu sorgen.
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein.
Vor Brennschneidearbeiten an Steig- und Fallleitungen muss sich der Auftragnehmer wegen der Gefahr ablaufender Schweißperlen über Verlauf und Zustand der Leitungen informieren.
Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen.
Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltener Bauteile sind Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken.
Zur Abwicklung des Bauvorhabens ist die Zusammenarbeit mit anderen Gewerken erforderlich. Deshalb sind in Absprache mit der Bauleitung die technischen Bedingungen und Zeitabläufe der betroffenen Roh- und Ausbaugewerke zu beachten.
Fertiggestellte Bereiche sind dem nachfolgenden Gewerk besenrein zur Verfügung zu stellen.
Der Auftragnehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft.
Weil die Lage vorhandener Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Vermarkungen und sonstiger Hindernisse vor der Ausführung der Arbeiten nicht angegeben werden kann, hat der Auftragnehmer das Vorhandensein und die Lage entsprechend Abschnitt 3 der ATV zu erkunden.
Diese Besondere Leistung ist in die Angebotspreise einzurechnen.
Verkehrssicherung
Gefahrbereiche bei Abbrucharbeiten im Umfeld der Baustelle sind abzusperren und zu kennzeichnen.
Der Auftragnehmer hat einen Verantwortlichen für die Verkehrssicherung mit Angabe der Eignung und Qualifikation zu benennen.
Zur Verkehrssicherung der Baustelle gehört auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten.
Verkehrsbeschränkungen, die nur während der Arbeitszeit notwendig sind, müssen in der übrigen Zeit aufgehoben werden (Beseitigen oder Ungültigmachen von Verkehrszeichen).
Es sind maximal drei Schilder oder zwei Vorschriftszeichen an einem Pfosten zulässig.
Verkehrs- und Streckenverbote sollen möglichst nur in Kombination mit Gefahrenzeichen aufgestellt werden, damit das Aufstellen von Zeichen zur Beendigung des Streckenverbotes (Zeichen 278 bis 282 StVO) vermieden werden kann.
Freistehende oder nicht gesicherte Batterien für Warnleuchten sind nicht zulässig.
Transportable Lichtsignalanlagen müssen die gleiche verkehrstechnische Sicherheit wie stationäre Anlagen aufweisen.
Vor dem rechtzeitigen Aufstellen von Beschilderungen für Halteverbote sind aus Beweisgründen die Kennzeichen der im Bereich parkenden Fahrzeuge zu protokollieren.
Aufgrabungen, Baugruben und Gräben im Bereich von Flächen des Fahrzeugverkehrs sind in ausreichendem Abstand zu sichern.
Rot-weiße Warnbänder (Flatterbänder) dürfen nur als zusätzliche optische Sicherung und nur außerhalb von Fahrbahnen im öffentlichen Raum angebracht werden.
5. Angaben zur Abrechnung
Die Abrechnungsmengen von Leistungen, die nach der Masse abzurechnen sind, sind durch Wiegen auf einer amtlich zugelassenen Waage zu ermitteln und durch amtlichen Wiegeschein zu belegen, sofern im Leistungstext nicht das Ermitteln der Masse durch Berechnung vorgegeben ist.
6. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Technische Vorbemerkung - Abbrucharbeiten
Bestandsgebäude Bestandsgebäude
Bestandsgebäude
84. 1 Bestandsgebäude
84. 1
Bestandsgebäude
Außenbereich Außenbereich
Außenbereich
84. 2 Außenbereich
84. 2
Außenbereich
Abfallentsorgung, Verwertung und Beseitigung Abfallentsorgung, Verwertung und Beseitigung
Abfallentsorgung, Verwertung und Beseitigung
87 Abfallentsorgung, Verwertung und Beseitigung
87
Abfallentsorgung, Verwertung und Beseitigung
Bestandsgebäude Bestandsgebäude
Bestandsgebäude
87. 1 Bestandsgebäude
87. 1
Bestandsgebäude
Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten
91 Stundenlohnarbeiten
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Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten
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