Allgemeine Vorbemerkungen Elektrotechnik ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ELEKTROTECHNIK
1. Angaben zu den Gebäuden
Der Bauherr beabsichtigt den Bau einer Industriehalle
mit Verwaltungsanbau.
Die Halle ist in Lager und Montage unterteilt.
Bauseitige Leistungen sind der Trafo, die Haupt-
zuleitung, sowie die Ladeinfrastruktur.
2. Ausführungstermine
Ausführungstermine siehe Deckblatt des AG.
Der AN verpflichtet sich mit Abgabe seines LVs, wäh-
rend der gesamten Ausführungsfrist Personal- und Ge-
räteeinsatz sowie Lieferfristen des benötigten Materi-
als zu disponieren. Zudem verpflichtet er sich, die be-
triebsfertige Ausführung der Arbeiten und Materialliefer-
ungen während der Ausführungsfrist, einzuhalten.
Bei Bedarf werden zur Koordination vom AG während
der Ausführung wöchentliche Baubesprechungen mit
den Planern und den AN vorgesehen.
3. Weitere allgemeine Vorbemerkungen
3.1
Die ausgeschriebenen Arbeiten verstehen sich stets
inkl. aller für die Erbringung der Leistung erforderlichen
Arbeiten, Werkzeuge und Materialien sowie inkl. der
fachgerechten Entsorgung des Abbruchmaterials.
Es sei denn, es ist in der jeweiligen Position anders
beschrieben. Abbruchmaterial geht ins Eigentum des
AN über.
3.2
Anfallender Schutt, Abbruchmaterial, etc., herrührend
aus den Arbeiten des AN, sind ordnungsgemäß zu ent-
sorgen. Die Entsorgung der Abfälle, des Schuttes und
des Schrottes haben entsprechend der geltenden Vor-
schriften zu erfolgen und sind mittels Nachweis der Ent-
sorgungsstellen zu belegen.
Die Kosten für die Entsorgung der Materialien sind
grundsätzlich in die betreffenden Positionen, in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
3.3
Der Auftragnehmer ist nicht von seiner eigenen Pflicht
befreit, die Massen und sonstigen Angaben sorgfältig
auf Richtigkeit hin zu überprüfen.
3.4
Verschmutzungen der öffentlichen Verkehrsfläche, ver-
ursacht durch den AN, sind umgehend zu beseitigen.
Randsteine und Platten des Gehwegs sowie andere
öffentliche Verkehrsflächen, die durch den AN beschä-
digt werden, sind nach Abschluss der Arbeiten des AN
in den Ursprungszustand zu versetzen. Vor Beginn der
Arbeiten hat eine diesbezügliche Bestandsaufnahme
mit der Bauleitung des AG zu erfolgen. Diese ist vom
AN zu verlangen.
3.5
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Aufmaß.
Abgerechnet werden nur die tatsächlich eingebauten
Mengen bzw. Massen. Verschnitt wird nicht berück-
sichtigt.
3.6
Alle etwaig anfallenden Nebenkosten, An- und Abfahrt
sowie Auslösungen sind in die jeweiligen Einheitspreise
mit einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
3.7
Hat der Bieter irgendwelche Bedenken gegen die Art
der geplanten Ausführung oder die in der Ausschrei-
bung gewählten Materialien, so hat er dies vor Ange-
botsabgabe schriftlich mitzuteilen.
3.8
Montage- und Werkpläne:
Die Anfertigung von Montage- und Werkplänen durch
den AN ist unverzüglich nach Auftragserteilung bzw.
dem aktuellen Baufortschritt folgend auszuführen. Der
AN hat rechtzeitig und schriftlich (d.h. durch Zeichnun-
gen belegt) Angaben zu machen, die bei der Erstellung
des Bauwerkes berücksichtigt werden sollen und für
die Fach- oder ordnungsgemäße Durchführung seiner
Leistungen erforderlich sind, z. B. Montageöffnungen,
Schlitze, Wand- und Deckendurchführungen, Angaben
zu Belastungen der stat. Konstruktion.
Montage und Werkpläne sind in 2-facher Ausfertigung
dem Architekten und/oder der Bauleitung so rechtzei-
tig zur Kenntnisnahme und Prüfung vorzulegen, dass
noch innerhalb von 10 Tagen vorgetragene Änderun-
gen und Ergänzungswünsche ohne Auswirkung auf
den Fertigstellungstermin berücksichtigt werden kön-
nen.
3.9
Bauleiter:
Vom AN ist ein verantwortlicher Fachbauleiter zu be-
nennen und einzusetzen. Diesem obliegt auch die Auf-
sicht zur Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften
und damit die Pflicht zur Veranlassung entsprechender
Maßnahmen zum Schutz der am Bauvorgang beteilig-
ten- und zur Vermeidung des Zutritts unbeteiligter Per-
sonen.
Ein Stellvertreter für die Urlaubszeit oder bei Krank-
heit ist bereits zu Beginn der Ausführung zu benen-
nen.
Für seinen Gewerksumfang stellt der AN mit befrei-
ender Wirkung für den Architekten als "Bauleiter" den
"Fachbauleiter" gem. § 56, Abs.1+2 d. BauO NW.
4. Hinweis zu verwendeten Systemen und Erzeugnissen
4.1
Besteht ein angebotenes System aus mehreren Einzel-
komponenten, so ist nur die Verwendung der zum je-
weiligen System des Herstellers passenden Komponen-
ten zugelassen.
5.Stand der Technik:
Es gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Allgemeine Vorbemerkungen Elektrotechnik
01 Niederspannungsschaltanlagen
Niederspannungsschaltanlagen
01.01 Niederspannungs-Hauptverteilung
Niederspannungs-Hauptverteilung
01.02 UV 0.1
01.03 UV 0.2
01.04 UV Halle
01.05 UV 1.1
01.06 UV 1.2
01.07 Wandverteiler Halle
01.08 Außenverteiler E-Mobilität
Außenverteiler E-Mobilität
01.09 Außenverteiler Vorplatz
01.10 Außenverteiler Lagerplatz
Außenverteiler Lagerplatz
01.11 Selektivitätsnachweis
01.12 Blitzstrom- & Überspannungsschutzableiter
Blitzstrom- & Überspannungsschutzableiter
02 Niederspannungsinstallationsanlagen
Niederspannungsinstallationsanlagen
02.01 Leitungsnetz
02.02 Leitungsnetz mit geprüftem Funktionserhalt
Leitungsnetz mit geprüftem Funktionserhalt
02.03 Leitungsführung
02.04 Leitungsführung mit geprüftem Funktionserhalt
Leitungsführung mit geprüftem Funktionserhalt
02.05 Kabelrinne
02.06 Kabelleiter & C-Profilschiene
Kabelleiter & C-Profilschiene
02.07 Brüstungskanal
02.08 Unterflursystem
02.09 Installationsgeräte
02.10 Gebäudeautomation KNX/EIB
Gebäudeautomation KNX/EIB
02.11 Anschlussarbeiten
03 Beleuchtung
03.01 Innenbeleuchtung Verwaltung
Innenbeleuchtung Verwaltung
03.02 Innenbeleuchtung Halle
03.03 Außenbeleuchtung
03.04 Rettungszeichen- & Sicherheitsbeleuchtung
Rettungszeichen- & Sicherheitsbeleuchtung
04 Erzeugungsanlage
04.01 PV-Anlage
04.02 Speichersystem
04.03 Leitungsnetz
05 Blitzschutz- & Erdungsanlage
Blitzschutz- & Erdungsanlage
05.01 Fangeinrichtung
05.02 Ableitung
05.03 Allgemeinkosten
06 Informationsteschnische Anlagen
Informationsteschnische Anlagen
06.01 Datentechnik
07 Beschallungsanlage
07.01 Zentralentechnik
07.02 Lautsprecher
08 Brandmeldeanlage
08.01 Zentralentechnik
08.02 Feuerwehrperipherie
08.03 Meldertechnologie
08.04 RAS-Systeme
08.05 Alarmgeber, Ein- und Ausgabebausteine
Alarmgeber, Ein- und Ausgabebausteine
08.06 Ansteuerung vorhandener Anlagen
Ansteuerung vorhandener Anlagen
08.07 Abnahmen und Inbetriebnahme
Abnahmen und Inbetriebnahme
09 Einbruchmeldeanlage
09.01 Zentralentechnik + Übertragungseinheit
Zentralentechnik + Übertragungseinheit
09.02 Signalgeber
09.03 Bewegungsmelder
09.04 Scharfschalteinrichtung / Zutritt
Scharfschalteinrichtung / Zutritt
09.05 Fluchttürsteuerungen
09.06 Türsicherungen
09.07 Inbetriebnahme
09.08 Instandhaltung der Einbruchmeldeanlage gemäß
Instandhaltung der Einbruchmeldeanlage gemäß
09.09 Allgemeinkosten
10 Videosicherheitssystem
10.01 Zentralentechnik
10.02 Kameras
10.03 Zubehör
10.04 Software
10.05 Inbetriebnahme
10.06 Instandhaltung
10.07 Allgemeinkosten
11 Nebenarbeiten
11.01 Bohrungen und Brandschottungen
Bohrungen und Brandschottungen
11.02 Bauprovisorium/Baustellenbeleuchtung
Bauprovisorium/Baustellenbeleuchtung
11.03 Wartung der ELT-Anlagen
11.04 Allgemeinkosten