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Bill of Quantities
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Description
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
BVH Diverse Baufelder Am Galgenberg BVH Diverse Baufelder Am Galgenberg
LOS ELT - KGR 440
Neubau mehrerer Mehrfamilienhäuser
Bauvorhaben:
Baufeld A Am Galgenberg
Am Galgenberg 5 + 7
57074 Siegen
Bauherr:
Wohnstättengenossenschaft Siegen eG
In der Alche 7
57072 Siegen
Mit der Angebotsabgabe kennt der Unternehmer alle nachstehenden Vertragsbedingungen, Leistungsbestandteile und DIN-Vorschriften und bestätigt die Vollzähligkeit der Angebotsunterlagen an.
Außerdem bestätigt er, dass er den Inhalt der Angebotsunterlagen sorgfältig geprüft, Unklarheiten nicht festgestellt hat und somit gegen den Auftraggeber keine Ansprüche geltend gemacht werden können, die sich aus der evtl. von dem Auftragnehmer unbemerkt gebliebenen offensichtlichen Unvollständigkeit oder erkennbaren Unklarheit der Angebotsunterlagen ergeben könnten.
Ort:...................... den ........................
Der Bieter (Rechtsverbindliche Unterschrift / Stempel)
BVH Diverse Baufelder Am Galgenberg
1 Kontaktdaten 1 Bauherr und Planungsbeteiligte
Bauherr: Wohnstättengenossenschaft Siegen eG, In der Alche 7, 57072 Siegen
Ansprechpartner:
Herr Tobias Haut, Tel.: 0271/33587-14, E- Mail: t.haut@wgseg.de
Herr Björn Bathen, Tel.: 0271/33587-13, E-Mail: b.bathen@wgseg.de
Objektplanung: Architektei GmbH, Theodor-Babilon-Straße 5, 50679 Köln
Ansprechpartner:
Vicky Schreiber, Tel.: 0221 8906380-14, E-Mail: vicky.schreiber@architektei.de
ELT: ELFAS GmbH Sohlbacher Straße 87 57078 Siegen
Ansprechpartner:
Harold Hirsch, Tel.: 0271 - 31 32 43 49, E-Mail: harold.hirsch@elfas.de
Bieter:
Alle Firmen haben einen für die Baumaßnahme verantwortlichen deutschsprachige Bauleiter bzw. weisungsbefugten Projektleiter und seinen Vertreter mit Telefon/ Mobil/ Email zu benennen.
Zu seinen Leistungen gehört die interne Koordination alle Teilleistungen, Teilnahme, an Koordinationsgesprächen, Stellung eines einheitlichen Ansprechpartners mit qualifizierter Ausbildung für das Bauvorhaben, Berichtspflicht, Dokumentationspflicht einschl. Wartungsunterlagen gemäß LV-Text, ZTV, etc.
Projektleiter / Elektrofachfirma:
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Bauleiter / Elektrofachfirma:
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1 Kontaktdaten
2 Ausführungsgegenstand 2 Ausführungsgegenstand
Die Wohnstättengenossenschaft Siegen eG plant in der Straße "Am Galgenberg" 57074 Siegen den Neubau mehrerer Mehrfamilienhäuser mit mehreren Carports, zum Aufbau eines neuen Wohnquartiers "Am Galgenberg".
Die Untergeschosse werden in den tragenden Strukturen in Ortbetonbauweise ausgeführt. Alle darüber liegenden Etagen werden in Holzständerbauweise um einen massiven Treppenhauskern in Betonbauweise aufgebaut. Nicht tragende Innenwände sind als Trockenbau ausgeführt. Alle Gebäude erhalten im Treppenhauskern einen Aufzug, der alle Etagen mit einbindet.
Innerhalb der Wohnungen sind im Flurbereich alle Decken zur Aufnahme der Lüftungsleitungen auf die Höhe 2,35 OKFF abgehangen. Die Decke über dem Untergeschoss ist eine Ortbetondecke, weiter aufgehende Decken innerhalb der Wohnungen sind Brettsperrholzplatten. Diese Decken besitzen eine 30mm hohe Installationsebene. Alle Dachflächen erhalten ein PV-Anlage.
Ergänzende Vorbemerkungen:
Der Auftragnehmer hat die örtlichen Verhältnisse hinsichtlich Eignung für die Durchführung seiner Leistung zu prüfen. Für den Bereich der zu erstellenden Leistung ist ein eigenes Aufmaß, vor Ausführen der Arbeiten vom AN anzufertigen.
Sämtliche, sich aus den Vorbemerkungen ergebende zusätzliche Aufwendungen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die Arbeiten werden dem Bauablauf angepasst und in mehreren Bauabschnitten ausgeführt. Der zeitliche Versatz der Leistungen sowie die mehrfachen Anfahrten sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Bei den im LV ausgeschriebenen Leitfabrikaten handelt es sich um Kooperationspartner der Wohnstättengenossenschaft Siegen eG und diese sind favorisiert anzubieten.
2 Ausführungsgegenstand
3 Termine, Wesentliche Vertragsinhalte 3 Termine, Wesentliche Vertragsinhalte
Es werden voraussichtlich folgende Vertragsfristen vereinbart:
- Bindefrist der Angebote bis: 8 Wochen, ab Abgabe
- Voraussichtlicher Baubeginn: mit Zuschlag der Bauleistung ist die Arbeitsvorbereitung von
Werk- und Montageplan, Detailabstimmung, Termin- und
Koordinationsplanung direkt aufzunehmen
- Werk- und Montageplanung mit
Detailabstimmungen: bis 4 Wochen ab Zuschlag
- Prüfung und Freigabe der
Werk- und Montageplanung mit: bis 2 Wochen ab Erhalt der Werk- und Montageplanung
- Voraussichtliche Fertigstellung: nach Bauabfolge- und Terminkoordinationsabstimmung
mit Auftraggeber
- Submissionstermin / Angebotseröffnung:
- Für Abschlagszahlungen kann ein leistungsorientierter Zahlungsplan vereinbart werden.
- In der Regel wird eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5% und eine
Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3% des Nettopreises einer in Deutschland
zugelassenen Bank oder öffentlichen Sparkasse verlangt.
- Gewährleistung nach VOB Vereinbarung mit Auftraggeber.
- Der AN hat weiterhin seine Betriebshaftpflichtversicherung gegenüber dem AG offenzulegen.
- Der AG schließt keine Bauleistungsversicherung ab.
3 Termine, Wesentliche Vertragsinhalte
4 Anlagen LOS Elektro / Unterlagenverzeichnis, Besichtigung der Baustelle und abzugebenden Dokumenten 4 Anlagen LOS Elektro / Unterlagenverzeichnis / Abgabedokumente
Folgende Unterlagen liegen dem Leistungsverzeichnis bei und sind bei
der Angebotsbearbeitung zu beachten:
Fachplanung, einschl. Zeichnungsliste mit Stand der Ausschreibung
Besichtigung der Baustelle vor Angebotsabgabe
Der Anbieter hat sich vor der Angebotsabgabe über Art und Umfang seiner Leistungen, die Gebäudeerschließung, Art und Umfang des Arbeitsablaufes und der möglichen Transportwege mit den Zugängen in Angesicht des Bauwerkes mit möglicher Arbeitsunterbrechung an Ort und Stelle zu informieren.
Nach der Angebotsabgabe werden keine Forderungen in Folge von Unkenntnis des Baustellengeländes anerkannt. Vor Abgabe des Angebotes hat sich der Anbieter von allen preisbildenden Faktoren in Kenntnis zu setzen und diese im Angebot vollständig zu berücksichtigen. Unklarheiten über Art und Umfang sowie Unklarheiten in den Ausschreibungsunterlagen sind vor der Angebotsabgabe durch den Anbieter zu klären.
4 Anlagen LOS Elektro / Unterlagenverzeichnis, Besichtigung der Baustelle und abzugebenden Dokumenten
5 Allgemeine Informationen 5 Allgemeine Informationen
Vertragsbedingungen des Bauherrn zum Objekt gelten bei Unstimmigkeit vorrangig,
sofern sie zu den technischen Merkmalen zutreffend sind!
VOB Teil C: DIN 18299 ff.
"Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen
europäische Normen umgesetzt werden, Europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikation, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen
Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikation in Bezug genommen."
Im Allgemeinen sind die behördlichen Auflagen immer zu beachten.
01 Angaben zur Baustelle (Ergänzungen/Anmerkungen in kursiv)
Anschrift der Baustelle:
Am Galgenberg 5 + 7, 57074 Siegen
Lage des Grundstücks:
Das Grundstück befindet sich in direkter Anbindung an der Straße "Am Galgenberg" in 57074 Siegen. Die Straße "Am Galgenberg" ist über den "Volnsberger Weg" an den "Brüderweg" angebunden. Die Straße ist eine Sackgasse. Wendemöglichkeiten bestehen für größere Fahrzeuge aktuell nicht.
Es handelt sich bei diesem Teilbauabschnitt um zwei voll unterkellerte, separat stehende 7-Familienhäuser jeweils mit einer zentralen Aufzugsanlage. Angebaut an das Gebäude "Am Galgenberg 7" befindet sich ein zweigeschossiges Carport mit insgesamt 21 Stellplätzen
Das Gebäude gliedert sich in die Geschoss KG, EG, 1.OG und DG
KG: Kellergeschoss Keller- und Technikräume, 1 Wohnung
EG: Erdgeschoss 2 Wohnungen
1. OG: 1. Obergeschoss 2 Wohnungen
DG: Dachgeschoss 2 Wohnungen
Im Kellergeschoss befinden sich die Mieterkeller, ein Abstellbereich für Kinderwagen und Fahrräder, ein großer Technikraum für Elektro und HLS und eine Wohnung, Raumhöhe 2,50m ab OKFF
Das Erd-, das 1. Ober- und das Dachgeschoss beinhalten jeweils 2 Wohnungen, Raumhöhe 2,50m ab OKFF
01.01 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung:
Die Befahrbarkeit der anliegenden Straßen muss jederzeit gewährleistet sein (Feuerwehr, Krankenwagen,
Polizei). Breite mind. 2,5 m. Alle Wege und Zufahrten sind in einem verkehrssicheren Zustand zu unterhalten. Verschmutzungen auf den öffentlichen Straßen sind umgehend zu reinigen.
Krankentransporte sowie die Feuerwehr haben immer Vorrang, Rettungswege sind ständig freizuhalten.
Um eine zügige Abwicklung der Baulogistik zu erreichen, ist bei Lieferung sicherzustellen, dass der Empfänger der Lieferung auf der Baustelle anwesend und über den Lagerort der angelieferten Ware
kundig ist. Der Auftraggeber übernimmt in keinem Fall die Entgegennahme, das Abladen, Lagern und
den Transport von Stoffen und Bauteilen, oder stellt dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur
Verfügung. Die Entgegennahme von Materialien erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer.
Die Sicherungspflicht der Baustelle durch den Auftragnehmer für seine Maßnahmen ist mit einzurechnen.
01.02 Besondere Belastungen aus Immissionen, besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen:
Das Baustellenareal liegt eingebettet in bestehende Wohngebiete. Die Arbeiten müssen staubarm, gemäß
BGI 5047 (Berufsgenossenschaftliche Information), lärmarm (Begrenzung der Geräuschimmissionen nach
BlmSchG bzw. Bundes-Immissionsschutzgesetz) und erschütterungsarm ausgeführt werden.
Rammarbeiten sind nicht zugelassen. Lärmintensive Arbeiten, wie z.B. das Verwenden von Schlagbohrern, sind abzustimmen. Bei Bohrungen in Bauteile aus Stahlbeton, Zementestrich, Mauerwerk, Granitboden usw. sind etwaige Maßnahmen gegen ungewollte Staubentwicklung oder Verwirbelungen zu treffen. Z.B. durch den Einsatz von Nassbohrgeräte, händischem Befeuchter etc.
Nicht zu vermeidende lärmintensive Arbeiten sind im Vorfeld zur Ausführung mit der Bauleitung des AG
abzustimmen und dürfen nur in festgesetzten Zeitfenstern ausgeführt werden.
01.03 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen:
Es kann ausschließlich zum Be- und Entladen an das Baufeld herangefahren werden.
Dauerhafte Parkmöglichkeiten sind im öffentlichen Umfeld vorhanden. Durch den Bauherrn werden
keine Parkflächen für Fremdfirmen explizit vorgehalten. Es kann in den angrenzenden Straßen geparkt werden.
01.04 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für
Wasser, Energie und Abwasser:
Entnahmestellen für Strom und Wasser sind im Objekt vorhanden und können im Rahmen
der Maßnahme durch den AN genutzt werden. Etwaige weitere Baustromverteiler oder Stromverlängerungen sind durch den Bieter für sein Werk selbst zu bemessen, d.h. Baustromverteiler,
Bauverkabelung, Baubeleuchtung in den Tätigkeitsbereichen, Wasserverteilung und Leitungen etc.
sind vom AN zu liefern und sind in die jeweiligen Pos. mit für seine Bauleistung einzurechnen.
Diese Leistungen werden somit nicht separat vergütet.
Des Weiteren ist ein Strom- und Leitungskonzept vor Beginn der Arbeiten mit der Werk- und Montageplanung vorzulegen, um etwaige Stromausfälle oder Unterbrechungen im Stromnetz zu vermeiden. Bei Missbrauch kann diese Duldung jederzeit widerrufen werden.
01.05 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung
oder Mitbenutzung überlassenen Flächen, Räume:
Die für die Baustelleneinrichtung vorhandenen Lager- und Vorhalteflächen sind kaum bis nur in begrenztem
Umfang vorhanden. Die Benutzung für Materiallagerung ist nach besonderer Abstimmung mit der
Bauleitung und nur innerhalb der von der Bauleitung genehmigten Flächen möglich.
Der Auftragnehmer ist für seine Lagerung mit Transport, sowie der Mannschafts-/ Tagesunterbringung zuständig und hat die Maßnahme eigenverantwortlich sicherzustellen und mit seiner
Leistungserbringung zu berücksichtigen. Es wird jedoch für gewerkeübergreifende Nutzung ein
Sanitärbereich bauseits zur Verfügung gestellt.
Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung, Personenschutz, Maschinen, Gerüst, Montagehilfen und Gerät.
Die Lagerplätze, Einrichtungen und Schutzeinrichtungen sind so anzulegen und bei Erfordernis umzubauen,
dass auf der Baustelle jederzeit eine gute Ordnung garantiert werden kann.
01.06 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen,
Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle:
Schutz vor Verschmutzung von Bauteilen im Bestand jeglicher Art, Reinigung von verschmutzten Flächen und Schutz sowie Unterhalt von jeglichen Zwischenzuständen durch den Auftragnehmer.
Die ordnungsgemäße Entsorgung jeglicher Stoffe mit Nachweis nach den gesetzlichen Bestimmungen,
Müllmanagement und die ständige Sauberhaltung der Baustelle sind mit in der Verantwortung des Auftragnehmers zu seiner Tätigkeit bzw. beauftragten Bauleistung.
01.07 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle:
Es werden mehrere Gewerke parallel arbeiten.
02 Angaben zur Ausführung
02.01 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen- und -beschränkungen nach Art,
Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer:
Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Arbeitszeiten für diese Baumaßnahme. Abweichend wird festgelegt:
Arbeitszeiten werktäglich 07:00 - 17:15 Uhr.
In Ausnahmefällen kann länger gearbeitet werden, es ist jedoch die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Diese Arbeiten sind mindestens eine Woche im Voraus anzumelden.
Anlieferungen/Bauleistungen außerhalb der festgelegten Arbeitszeiten werden nicht akzeptiert.
Die Arbeiten sind in unterschiedlichen Bauteilen und Bauabschnitten auszuführen.
Die Ausführung der Arbeiten kann daher auch in zeitlich und örtlich getrennten Abschnitten und auch im geringen Umfang erfolgen. Mit mehrmaligen An- und Abfahrten, Einrichten der Baustelle und Geräte, An- und Ablieferungen ist zu rechnen. Diese Mehrleistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
5 Allgemeine Informationen
6 Vertragsbedingung 6 Vertragsbedingung
Vertragsbedingungen des Bauherrn zum Objekt gelten bei Unstimmigkeit vorrangig,
sofern sie zu den technischen Merkmalen zutreffend sind!
Die folgenden Vorbemerkungen der Fachausschreibung und Fachbauleitung gelten nur nachrangig und ergänzend dazu und nur soweit sie denen des Bauherren nicht widersprechen.
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die Vorbemerkungen des AG durch Unterschrift und bestätigt sich ein Bild von der Lage, der Zugänglichkeit des Baufeldes, der Nachbarbebauung, des Bestandes sowie der Art und Umfanges des Bauvorhabens und der Leistung der Vorgewerke am Ort und Stelle gemacht zu haben. Das Angebot ist für den Auftraggeber kostenlos und unverbindlich.
Allgemeines
In die Angebotssumme sind alle Leistungen einzukalkulieren, welche zur vollständigen, ordnungs- und sachgemäßen, sowie abnahmefähigen und mit der vereinbarten Beschaffenheit versehenen Ausführung der Leistung oder Lieferung nötig ist, einschl. der Hilfs.- und Betriebsstoffe, wenn nicht als besondere Leistung beschrieben ist, komplett und betriebsfertig zu berücksichtigen und in die Einheitspreise einzurechnen.
Es müssen darin auch alle Nebenleistungen gem. den einschlägigen allgemeinen technischen Vorschriften der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB, Teil C) und ferner Leistungen und Aufwendungen, die nach der gewerblichen Verkehrssitte zu der geforderten Leistung gehören, sowie nach Vorgabe des Urherstellers (Herstellervorgaben), ferner auch alle Prüf- und Nutzungsgebühren, Kosten und Gebühren für Koordination und Anmietung öffentlicher Flächen, Verkehrslenkung, etc. / und sonstige Gebühren enthalten sein, auch wenn sie im Leistungstext nicht explizit erwähnt sind. Erforderliche Genehmigungen im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung sind durch den AN einzuholen.
Die Ausschreibungstexte sowie die angegebenen Mengen oder Leitmengen in den einzelnen Positionen sind vom Bieter eigenverantwortlich anhand der beigefügten Pläne zu überprüfen.
Sollten vom Bieter andere Mengen oder Leitmengen bzw. inhaltliche Fehler festgestellt werden, ist der Bieter verpflichtet den AG auf diese Tatsache vor Angebotsabgabe hinzuweisen.
Neben den Kalkulationshinweisen sind bei der Einheitspreisermittlung auch das Schützen von vorhandenen Bauteilen und einzubauenden Bauteilen vor Verunreinigung und Beschädigungen zu berücksichtigen. Nach Anordnung der Bauleitung sind vorbeugende Brandschutzmaßnahmen einzuhalten.
Alle Gerätschaften und Baustraßen für Baustellentransporte, horizontal als auch vertikal, sind vom AN in eigener Regie, zu kalkulieren, vorzuhalten, zu warten und ggf. umzubauen und bei Erfordernis mit den anderen Baubeteiligten abzustimmen.
Diese Leistungen sind bei den jeweiligen Positionen mitzuberücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet.
Erachtet der AN die Ausschreibungsunterlagen als unvollständig, unklar oder fehlerhaft, so hat er diese in einem Nebenangebot so zu ergänzen, dass ersichtlich ist, welche Leistungen zur funktionsgerechten und in sich abgeschlossenen Ausführung seiner Auffassung nach zusätzlich notwendig sind.
Wird kein Nebenangebot eingereicht, so erkennt der AN damit die Vollständigkeit der Ausschreibungs-
unterlagen an.
Hinweise des Auftragnehmers nach Auftragserteilung auf eine unvollständige Leistungsbeschreibung und die damit zusammenhängenden Nachträge werden durch den Auftraggeber nicht akzeptiert und abgelehnt.
Ein Verschulden des Auftraggebers bei Vertragsabschluss oder in Vorbereitung des Vertrages wird damit ebenso wie Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers ausgeschlossen.
Vom AG werden Planunterlagen beigestellt und bilden die Grundlage der anzubietenden Leistungen.
Bei evtl. Unstimmigkeiten zwischen der LB und den Planunterlagen gilt grundsätzlich das Höherwertige.
Bei technisch widersprüchlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zwischen Kurztext (z.B. im AVA-Programm) und Langtext gelten die Angaben im Langtext; das gilt auch bei Angeboten.
Die Übergabe aller Planunterlagen erfolgt ausschließlich digital. Sämtliche Reprokosten trägt der AN.
Eventual- oder Bedarfspositionen dürfen grundsätzlich nur mit Genehmigung des Auftraggebers ausgeführt werden. Die gesetzlichen Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag werden davon nicht berührt.
Alle Mehraufwendungen, die dem Auftragnehmer durch Unterlassung der Prüfpflicht entstehen, gehen zu seinen eigenen Lasten.
Zusätzliche Leistungen
Werden nur auf ausdrückliche Anweisung des AG durch den AN ausgeführt und nur vergütet, wenn sie
vor Beginn vom AN schriftlich angekündigt und vom AG ausdrücklich genehmigt und beauftragt wurden.
Auf Verlangen des AG sind bei Nachtragsangeboten dem AG prüffähige Kalkulationen auszuhändigen.
Besondere Leistungen als Nebenleistungen
Folgende Leistungen gehören zur Vertragsleistung, auch wenn es sich hierbei um besondere Leistungen nach VOB C handeln sollte, und werden nicht gesondert vergütet:
Auf- und Abbauen, sowie Vorhalten von Arbeits- und Schutzgerüsten deren Arbeitsbühnen höher als 3,50 m sind sich vor Ort oder aus den Plänen zu entnehmen und einzukalkulieren.
Statischer Nachweis für Sondergerüste und dazugehörige Prüfungen, Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugtes Betreten des Arbeitsbereiches, sowie Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte Unterbrechungen der eigenen Arbeiten, Vorkehrungen gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen und Einrichtungen jeder Art, Abdecken von Bohrlöchern/ Durchbrüchen in Decken, dauerhaft gegen Verschiebungen gesichert,
Sicherungsmaßnahmen für verbleibende Bauteile und benachbarte Bauwerke, soweit die Notwendigkeit hierfür nicht vom Auftragnehmer verursacht ist.
Der AN hat auf Wunsch des AG kostenneutral Muster vorzulegen.
Umlagen
Die Strom- und Wasserentnahmestellen werden vom AG (Auftraggeber) zur Verfügung gestellt.
Weitere Bedingungen siehe 5 Allgemeine Informationen, Punkt 01.04.
Hinweise für die Ausschreibung und Vergabe
Für Ausschreibung, Vergabe, Ausführung und Abrechnung sind maßgebend die Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) in Ihrer bei Vertragsabschluss gültigen Fassung VOB Teil B DIN 1961 und VOB Teil C DIN 18299 ff., soweit einschlägig und die besonderen Vertragsbedingungen. Diese Vorschriften sind verbindlich, soweit im Leistungsverzeichnis nichts anderes bestimmt ist, ebenso die nachstehenden besonderen Bedingungen, die den allgemeinen Bedingungen übergeordnet sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Teil A der VOB kein Vertragsbestandteil wird und dem Bieter kein klagbares Recht einräumt.
Die Abgabe des Angebots erfolgt ohne Kosten oder sonstige Verbindlichkeiten für den Auftraggeber.
Der Bieter hat die Möglichkeit einzelne Lose, Los 1 Elektrotechnik, Los 2 PV-Anlage, oder komplett anzubieten. . Das Leistungsverzeichnis ist je Los vollständig auszufüllen. Nicht vollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnisse können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden.
Alle abzugebenden Preise sind mit Tinte, Tintenstift oder Schreibmaschine in Zahlen einzusetzen.
Sämtliche Preise verstehen sich, so weit im LV nicht anders angegeben, einschließlich aller notwendigen Nebenleistungen und aller Lieferungen von Materialien, um die Leistung ausführen zu können.
Das Angebot ist zusätzlich als GAEB-Datei auszuhändigen.
Änderungsvorschläge können, soweit sie eine technische Verbesserung, eine Verbilligung oder eine Beschleunigung des Bauvorhabens bedeuten, in einem Begleitschreiben, evtl. unter Beifügung von Zeichnungen und Muster, aufgeführt werden.
Hinweise zur Angebotspreisbildung
In die Angebotspreise ist alles bis zur terminlichen Fertigstellung des Werkes einzukalkulieren, was zur vollständigen, fach- und sachgemäßen sowie funktionstüchtigen/ betriebsfertigen Ausführung der Leistungen und Lieferungen unter Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik und Herstellervorgaben notwendig ist; insbesondere müssen darin auch alle Nebenleistungen und ferner alle Leistungen und Aufwendungen, die nach der Verkehrssitte, den einschlägigen Vorschriften und DlN/ EN Normen, den anerkannten Regeln der Technik, den behördlichen Vorschriften und Baugenehmigung, sowie den Vertragsanlagen zu den geforderten Leistung gehören, enthalten sein.
Erachtet der AN die Ausschreibungsunterlagen als unvollständig, unklar oder fehlerhaft, so hat er dies vor Angebotsabgabe anzuzeigen. Andernfalls erkennt der AN damit die Vollständigkeit der Ausschreibungsunterlagen an.
Es dürfen nur Baustoffe mit bauaufsichtlicher Zulassung eingebaut werden.
Der AN liefert hierzu unaufgefordert entsprechende Nachweise (sortiert und abgeheftet), 2-fach in Papierform und 1-fach vollständig in digitaler Form an die Objektüberwachung des AG.
Bei Nebenangeboten sowie Sondervorschlägen sind alle Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
Insbesondere gilt dieses im Hinblick auf die dann AN- seitig neu zu erstellende prüfbare Statik,
inkl. Prüfgebühren und der daraus resultierenden Terminabhängigkeiten sowie Kosten.
Sondervorschläge sind zusätzlich zum Hauptangebot, separat, anzubieten.
Eine Änderung, Ergänzungen oder Streichungen des LV-Textes sind nicht erlaubt.
Alle Einheitspreise verstehen sich einschließlich liefern, montieren und in Betrieb nehmen, sofern im Text nicht anders beschrieben und ausgenommen wird.
Verwendete Abkürzungen:
zur Vereinfachung des folgenden LV-Textes werden z.T.
folgende Abkürzungen verwendet:
AG = Auftraggeber
AN = Auftragnehmer
OÜ = Objektüberwachung / Bauleitung
E.i.W. = Einheitspreis in Worten
EV = Eventualposition
AP = Alternativposition
s.w.v. = sonst wie vorige Position
FR = Feuchtraumausführung
l.u.b.m. = liefern und betriebsfertig montieren
Lo = Lohn
LV = Leistungsverzeichnis
Ma = Material
OKFF = Oberkante Fertig-Fußboden
OKRF = Oberkante Roh-Fußboden
UKFD = Unterkante Fertig-Decke
UKRD = Unterkante Roh-Decke
u.P. = unter Putz Ausführung
a.P. = auf Putz - Ausführung
Dem AG ist vorbehalten, nach der Zuschlagserteilung Positionen des LV in Art und Menge zu ändern, oder aufzuheben.
Bauablauf
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um ein Neubauobjekt.
Mögliche Arbeitsunterbrechungen aufgrund der Durchführung der Maßnahmen im laufenden Betrieb sind einzukalkulieren. Das Tagesgeschäft des Auftraggebers dürfen durch den Auftragnehmer ohne weiteres nicht beeinflusst werden.
Baustelleneinrichtung
Erforderliche Aufwendungen für das Einrichten und Räumen der Baustelle, sowie das Vorhalten der Baustelleneinrichtung für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen einschl. Aufstellen, Vorhalten und Beseitigen der erforderlichen Sicherheitseinrichtungen sind in die Einheitspreise entsprechend VOB/C, DIN 18 299 ff., einzurechnen, sofern in der Leistungsbeschreibung keine anderslautende Beschreibung enthalten ist.
Mannschaftsunterkünfte und Sanitäreinrichtungen sind vom AN nach den Regelungen der Arbeitsstättenrichtlinie in ausreichender Zahl mit dem AG abzustimmen.
Die Kosten sind in der Position Baustelleneinrichtung zu kalkulieren. Der Auftragnehmer haftet für ordnungsgemäßes Sauberhalten der von ihm benutzten Straßen und Wege. Die Kosten für die Kennzeichnung, Sicherung und Sauberhaltung der Straßen sowie Anträge für Straßensperrungen usw. sind in die entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses einzurechnen.
Weitere geringfügige Lagerflächen können nach direkter Abstimmung mit dem AG zur Verfügung gestellt werden.
Die Baustelle ist ständig in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten.
Sämtlicher während der Bauzeit anfallender Abfall (Bauschutt, Papier, Verpackungsmaterial usw.) ist laufend zu sammeln, fachgerecht zu trennen und zu entsorgen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll sind einzuhalten.
In die Einheitspreise ist das Liefern, Vorhalten und Abräumen sämtlicher Geräte, Werkzeuge, Maschinen und Baustellenleiter sowie Sicherungsmaßnahmen, einschl. Hilfs- und Betriebsstoffe,
das Vor- und Unterhalten sämtlicher Räumlichkeiten und logistischen Anwendungen während der gesamten Bauzeit sowie deren Abräumen und Abfahren nach der Fertigstellung der Baumaßnahme durch den AN eigenverantwortlich zu kalkulieren.
Baustellenordnung und Unfallverhütung
Die zur Erfüllung der beauftragten Leistungen notwendigen Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsgesetze sowie die vom Auftraggeber zu erlassende Baustellenordnung sind einzuhalten.
Dem Auftragnehmer obliegt die Pflicht, sich hiervon in geeigneter Weise eigenständig Kenntnis zu verschaffen und alle seine Arbeitnehmer vor Aufnahme der Arbeiten entsprechend einzuweisen.
Notwendige Unterlagen wie z.B. Gefährdungsbeurteilung usw. hat der Auftragnehmer vor Ausführung seiner Leistung eigenständig zu erstellen und unaufgefordert vorzulegen.
Die anerkannten Regeln der Technik und die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sind zu beachten und einzuhalten. Letzteres gilt insbesondere für alle Schutz- und Sicherungsmaßnahmen und für alle Einrichtungen zur Unfallverhütung und zum vorbeugenden Brandschutz. Sie sind eigenverantwortlich vom Auftragnehmer im Rahmen seiner Baustelleneinrichtung mit den zuständigen Behörden abzustimmen und durchzuführen.
Vom Auftragnehmer ist nach Einrichtung der Baustelle eine Ortsbesichtigung mit dem zuständigen Betriebsmitarbeiter für Arbeitssicherheit durchzuführen.
Baustellenkoordination
Der AN hat rechtzeitig -mindestens 3 Wochen vor Ausführungsbeginn zu überprüfen, ob alle zu seiner Leistung erforderlichen bauseitigen Vorleistungen erbracht wurden und diese ggfs. anzufordern, sodass er seine Arbeiten termingerecht erbringen kann. Dies betrifft insbesondere die Baufreiheit auf der Baustelle sowie die Ausführung der Vorgewerke.
Abstimmung und Koordinierung mit den anderen Auftragnehmern in Absprache mit der örtlichen Objektüberwachung werden vorausgesetzt und sind in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Vor Arbeitsaufnahme ist mit der örtlichen Objektüberwachung und dem Vertreter des Auftraggebers ein Einführungsgespräch zu führen.
Personal und Bauleitung des AN
Das Personal des Auftragnehmers muss für die ihm übertragene Arbeit geeignet sein.
Personen, die gegen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften verstoßen oder den Anweisungen des Bauherrn oder seiner Beauftragten hierzu nicht Folge leisten, sind abzuberufen und zu ersetzen.
Werden Arbeitnehmer eingesetzt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, muss ständig eine der deutschen Sprache kundigen, fachlich geeignete Person als verantwortlicher Bauleiter / Ansprechpartner vor Ort sein.
Leistungsfähigkeit des Bewerbers
Durch die Abgabe des Angebotes erklärt der Bewerber, dass er die notwendige Ausbildung und Fachkenntnis mit Zertifizierung und Zulassung besitzt und dass er die notwendigen Fachkräfte nach Auftragserteilung und Terminvereinbarung zu den genannten Terminen und Bedingungen einsetzen wird und dass er über die erforderlichen Baustoffe, Geräte und Werkzeuge verfügt.
Subunternehmer
Im Falle das ein Subunternehmer zum Einsatz kommt, ist dies vor der Abgabe des Angebots im Vorfeld mit dem AG zu klären und schriftlich zu vereinbaren.
Leistungen Dritter
Soweit in Teilbereichen Leistungen Dritter auszuführen sind, ist nachfolgendes zu beachten: Der AN hat die sich aus der Ausführung der AG-seitigen Leistungen ergebenen Auswirkungen auf seine eigenen Leistungen, bei der Planung und Kalkulation seines eigenen Bauablaufs, zu berücksichtigen, so dass seine eigenen Leistungen und die Leistungen Dritter ohne wechselseitige Behinderungen innerhalb der vereinbarten Zeiträume sowie ohne zusätzliche Kosten für den AG abgewickelt werden können.
Etwaige bauliche Störungen im Einzelfall, berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen.
Vorabstimmung
Vor Ausführung aller Anlagenteile, vor Bestellung von wichtigen Waren und in allen Zweifelsfällen ist mit der Fachbauleitung Rücksprache zunehmen. Der AN haftet für Ausführungen, die fehlerhaft oder nicht im Sinne der Ausschreibung, Planung oder Abstimmung sind.
Verantwortung für Anlagen und Termine
Die Verantwortung für die termingerechte, technisch einwandfreie, betriebsbereite Fertigstellung der Anlage trägt der AN.
Materialbestellungen
Alle Maße und Mengen sind vor Bestellung/ Fertigung am Bau eigenverantwortlich zu prüfen.
Die in der Ausschreibung erfassten Mengen und Massen der verschiedenen, einzeln aufgeführten Konstruktionen sind vom Bieter auf Vollständigkeit zu überprüfen und mit der Beschreibung und der beiliegenden Planung zu vergleichen. Unstimmigkeiten sind dem AG vor Vertragsverhandlung schriftlich mitzuteilen. Die Beschaffung von Anlagen und Material ist nur nach Abstimmung mit der Fachbauleitung zu veranlassen.
Ausführung nach Vorschriften
Für die Ausführung aller Arbeiten sind die von der Fachbauleitung genehmigten Pläne und Anweisungen maßgebend. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Sichtvermerk des Auftraggebers aufweisen.
Der AN verpflichtet sich ausdrücklich, die Arbeiten nach den ihm gemachten Angaben und Anweisungen sachgemäß, nach den anerkannten Regeln der Technik und den DIN/ EN Normen, Herstellervorgaben, sowie nach den allgemeinen, gesetzlichen und ortsüblichen behördlichen Vorschriften und Bestimmungen auszuführen.
Die Anwendung der angegebenen Normen befreit nicht von der Verantwortung für eigenes Handeln.
Der AN hat seine Leistungen so zu erbringen, dass Dritte weder gefährdet noch verletzt werden.
Entsteht einem Dritten im Zusammenhang mit der Leistung ein Schaden, für den neben dem Auftragnehmer
auch der Auftraggeber haftet, trägt der AN im Verhältnis zwischen den Vertragsteilen den Schaden allein,
es sei denn, der Schaden beruht auf einer vom Auftraggeber angeordneten Maßnahme, gegen die der AN
Bedenken angemeldet hat (§ 4 Nr. 3 VOB/B). Schutzpflichten aus § 618 treffen ausschließlich den AN.
Werk- und Montageplanung
Der AN hat unaufgefordert und rechtzeitig, jedoch spätestens 4 Wochen vor Montage der jeweiligen
Elemente eine detaillierte Werk- und Montageplanung zur Prüfung und Freigabe dem Fachplaner
vorzulegen (2 x Papier + PDF + dwg). Der Fachplaner prüft die Pläne innerhalb von 10 Arbeitstagen
auf Übereinstimmung mit den konzeptionellen Vorgaben.
Unter Berücksichtigung dieser Planlaufzeiten ist der AN alleine für die rechtzeitige Vorlage der Unterlagen
verantwortlich. Die Festlegung, für welche Leistungen eine Werk- und Montageplanung erforderlich ist,
erfolgt durch den AG/ Objektüberwachung in Abstimmung mit dem AN.
Nebenleistungen
Nebenleistungen sind zu erbringen. Mit dem Auftrag übernimmt der AN auch die Verpflichtung ohne
besondere Vergütung (die Leistungen sind in die EP`s einzurechnen) folgende Leistungen durchzuführen:
Teilnahmen an Baubesprechungen, wenn erforderlich die Abstimmung und Abnahme mit den Behörden,
der EVU, der Post / Telekom, Provider etc., Feuerwehr und der Branddirektion, sowie die Beantragung und
Einholung von Genehmigungen über die Inbetriebsetzung und Abnahme der Anlagen, Zuleitungen und
Übergabepunkte durch der EVU/ VNB, der Telekom/ Provider, Feuerwehr und der Branddirektion;
termingerechte Durcharbeitung des Projekts anhand der bauseits zuliefernden Ausführungsunterlagen;
Abstimmung und Koordinierung der Elektroarbeiten mit anderen Nachunternehmern und Fremdgewerken;
- Abgabe einer Errichterbescheinigung, dass die Anlage und alle Arbeiten nach den Richtlinien der
VDE ausgeführt wurden.
Zweifelsfragen sind vor Abgabe des Angebotes zu klären. Montageerschwernisse sind entsprechend
einzukalkulieren. Nachforderungen, die der Bewerber aus Unkenntnis der Pläne, der Vertragsunterlagen
oder der Baustelle ableitet werden abgelehnt.
Komplettsysteme
Die zuliefernden Systeme und Anlagenteile sind vollständig funktionsfähig und komplett inkl. aller
Kleinteile und Montagen anzubieten. Eventuell fehlende bzw. die Funktionsfähigkeit beeinträchtigende
Dinge sind in einem Anschreiben zu nennen und mit Preisen zu versehen.
Materiallieferung
Lieferung aller Materialien frei Einbaustelle, inkl. Verpackung, Transportversicherung o.ä.;
die Haftpflichtkosten für Schäden Dritter (für Personen- oder Sachbeschädigungen);
die Kosten des Bieters für die Versicherung des Materials auf der Baustelle gegen Diebstahl, Feuer, Wasser, Frost o.ä.; die Kosten für die von der Berufsgenossenschaft vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen zur Verhütung von Personen- und Sachschäden; das unaufgeforderte tägliche Entfernen des vom AN verursachten Bauschutts ist in Leistung des Auftragnehmers.
Arbeitsablauf
Für den Beginn der Arbeiten ist eine Abstimmung mit der Bauleitung erforderlich.
Ein Montagebeginn ist nach vereinbarten Bauzeitenplan vorzusehen.
Die Arbeiten sind einschließlich aller innerbetrieblichen Vorbereitungen innerhalb der angegebenen
Fristen fertigzustellen. Die Koordinierung, mit Vorhaltung und Bereitstellung von Mitarbeitern, für die termintreue Projektabwicklung ist eigenverantwortlich und unentgeltlich durch den AN auszuführen.
Die mängelfreie Bauherrenübergabe ist nach vereinbartem Bauzeitenplan durch den AN sicherzustellen.
Die Stellung und Bestellung der Sachverständigenabnahme erfolgt über den Auftraggeber.
Montage-/ Bauleitung / Aufsichtspersonal
Der Auftragnehmer (AN) hat unmittelbar und spätestens 10 Arbeitstagen nach Auftragserteilung schriftlich
einen kompetenten und zeichnungsberechtigten sowie der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtigen
Projekt-/ Fachbauleiter zu ernennen. Dieser muss während aller Arbeiten des Auftragnehmers auf der
Baustelle als Vertreter des AN anwesend und bevollmächtigt sein, Anordnungen der Bauleitung des
AG entgegenzunehmen und weisungsberechtigt die erforderlichen Maßnahmen ergreifen zu können.
Durch die Bauleitung wird nach Erfordernis und nach Baustellenbedarf die Termine für Bauleitungs- und Koordinationsbesprechungen eingestellt, an den Besprechungen hat der Bauleiter des Auftragnehmers teilzunehmen und darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers ausgetauscht werden. Die Vollmacht muss der Bauleitung in Schriftform vorliegen.
Die Fachbauleiteranzeigen sind bei der Objektüberwachung vor Arbeitsaufnahme einzureichen. Dieser Fachbauleiter ist für die technisch einwandfreie und unfallfreie Ausführung verantwortlich. Seine Verantwortung erstreckt sich auch auf die Überwachung der Einhaltung sämtlicher Vorschriften in neuester Fassung und der Auflagen und Vorschriften des Baurechtsamtes.
Sofern ein Zusammenarbeiten mit dem Vertreter oder anderen Arbeitnehmern des AN nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber deren sofortige Ablösung ohne Angaben von Gründen verlangen.
Baustellenbesprechungen
Die Bauleitung des Auftraggebers wird regelmäßig Baubesprechungen abhalten.
An diesen haben alle auf der Baustelle tätigen Auftragnehmer mit einem Bevollmächtigten teilzunehmen.
Von den wöchentlichen Bauleitungsbesprechungen werden durchlaufend nummerierte Baubesprechungsprotokolle angefertigt und dem Unternehmer ausgehändigt bzw. übermittelt.
Der AN hat den lückenlosen Eingang der Protokolle verantwortlich zu prüfen und den Nichterhalt eines
Protokolls spätestens 5 Tage nach der jeweiligen Besprechung schriftlich anzuzeigen.
Im Baubesprechungsprotokoll festgelegte Termine gelten als schriftlicher Leistungsabruf.
Durchführung der Arbeiten
Alle technisch möglichen Schutzvorkehrungen zur Verringerung von Staub und Lärm sind vom Auftragnehmer vorzusehen und in die Baustelleneinrichtung einzurechnen bzw. sind mit der Einrichtungsposition abgegolten. Ein Wechsel der Baustellenbesetzung, auch der gewerblichen Mitarbeiter,
ist dem Auftraggeber über die örtliche Objektüberwachung unverzüglich anzuzeigen.
Dieses gilt insbesondere für Führungspersonal wie Oberbauleiter, Bauleiter, Obermonteur. etc.
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt nach den geprüften Werk- und Montageplänen des AN unter Beachtung der übergebenen Planunterlagen. Sämtliche übergebene Planungsunterlagen sind der Ausführung zugrunde zu legen und zeitgleich auf der Baustelle vorzuhalten und gegeneinander abzugleichen bzw. zu prüfen. Abweichungen sind innerhalb von 3 AT (Arbeitstagen) nach Planerhalt anzuzeigen.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des
Auftraggebers oder der Bauüberwachung tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene
Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren.
Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Für den Einsatz eines Nachunternehmers ist die Zustimmung des Auftragnehmers erforderlich.
Der Auftragnehmer hat hierzu dem Auftraggeber den Namen, Kontaktdaten des Nachunternehmers
bekannt zu geben.
Bautagesbericht
Der Auftragnehmer hat täglich Bautagesberichte zu führen.
Diese müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
- Datum
- Witterung, falls für ausführende Arbeiten relevant
- Arbeitsbeginn und -ende mit Dauer
- Anzahl und Name der Arbeitskräfte, unterteilt
nach Qualifikation (Techniker/ Meister/ Helfer usw.)
- Verarbeitete Materialien
- Verwendete Baugeräte
- Ausgeführte Arbeiten und Ort der Ausführung
- Besonderheiten (Besuch durch Prüfstatiker, Angaben vor Ort etc.)
Die Bautagesberichte sind mindestens einmal wöchentlich der Bauleitung vorzulegen, die Vorlage erfolgt 2-fach. Benötigt der AN noch eine Ausfertigung, so erfolgt die Vorlage 3-fach.
Da es sich um eine vertraglich zu erbringende Leistung des AN handelt, wird darüber hinaus ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei fehlenden Bautagesberichten eine abschließende Prüfung der Schlussrechnung aufgrund mangelhafter Leistungen nicht erfolgen kann.
Bauterminplan
Der AN hat einen detaillierten Bauterminplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen,
anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann.
Die Festlegungen des AG zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den
übrigen Leistungsbereichen sind zu berücksichtigen.
Der Terminplan ist dem AG vorzulegen, bei einer Überarbeitung unverzüglich nach Fertigstellung,
jeweils in 2-facher Ausfertigung. Dieser Terminplan muss so weit in Einzelvorgänge aufgegliedert sein,
dass eine umfassende Beurteilung und Kontrolle des vorgesehenen Ablaufes durch den AG jederzeit
möglich ist. Kommt der AN trotz Mahnung dieser Nebenpflicht nicht nach, so ist der AG berechtigt
diesen Terminplan zu Lasten des AN selbst zu erstellen.
Der Bauterminplan und seine überarbeiteten Versionen werden nach Genehmigung durch den AG
verbindlicher Vertragsbestandteil. Bei Änderung der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen
von sonstigen Festlegungen ist der Plan innerhalb einer Woche zu überarbeiten.
Aufmaß
Die Ermittlung der Leistungen erfolgt - soweit möglich:
- nach den Planungsunterlagen / Werk- und Montageplan / Aufmaßplan, ansonsten mit Hilfe des örtlichen
Aufmaßes/ Leistungsfeststellung. Der Auftragnehmer hat zu diesem Zweck während der gesamten Bauzeit
Aufmaßpläne auf der Baustelle vorzuhalten und zu den Aufmaßblättern, zur Prüfung und Abgleich dem
Auftraggeber und Fachbauleitung zu übergeben. In diesen Zeichnungen sind der Arbeitsfortschritt
festzuhalten und die aufgemessenen Leistungen einzutragen. Der Auftragnehmer hat alle Aufmaße und
Mengenermittlungen, welche als Anlage zu Abschlags-, Teilschluss- und Schlussrechnungen zur Prüfung
eingereicht werden, sowohl in Papierform wie in elektronischer Form einzureichen. Dies hat im Datenformat
nach pdf., GAEB und ggf. dwg und ifc. zu erfolgen. Nach Abschluss der Arbeiten sind die Abrechnungs-
bzw. Revisionspläne (siehe auch Dokumentation) in 2-facher Ausfertigung, farbig angelegt, an
die Bauüberwachung des Bauherrn auszuhändigen.
Bei der Erstellung des Aufmaßes mit Unterstützung durch EDV sind folgende Grundsätze neben der
VOB unbedingt zu beachten:
- das Aufmaß ist nach den Ordnungszahlen des Aufmaßes/ Leistungsverzeichnisses zu ordnen,
- die Positionen sind chronologisch sortiert und mit Bezug zu den durchgeführten Leistungen mit Raum/
Ebene, sowie Zielstrecken prüfbar aufzuführen,
- der Rechengang muss für den Prüfenden auch ohne Kenntnis und Hilfe des jeweiligen EDV-Programmes
nachvollziehbar bleiben,
- das Programm muss die Eingabe von Erläuterungstexten und Hinweisen bzw. Querverweisen in das
Messprotokoll ermöglichen,
- bei der Übernahme von Teilergebnissen aus anderen Aufmaßpositionen muss die Quelle
ersichtlich sein.
Erfüllt ein mit Unterstützung von EDV aufgestelltes Aufmaß diese Forderungen nicht, kann die Annahme
verweigert werden. Der Rücklauf von Aufmaßblättern ist mit dem Auftraggeber und der Fachbauleitung
gesondert zu bestimmen.
Sonstiges
Der AN versichert, dass er und ggf. von ihm beauftragte NU auf der Baustelle, die Gegenstand dieses
Leistungsverzeichnisses ist, ausschließlich Mitarbeiter aus Ländern der Europäischen Union einsetzt oder
nur solche Mitarbeiter aus Drittländern, die im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels zzgl. Werkvertragsarbeit-
nehmerkarte bzw. einer Arbeitserlaubnis - EU sind, und dass alle eingesetzten Mitarbeiter ordnungsgemäß
versichert sind und den jeweiligen Mindestlohn erhalten. Alle Mitarbeiter müssen die erforderlichen
Sozialversichungsnachweise ständig mit sich führen. Die Namensliste der auf der Baustelle eingesetzten
Arbeitnehmer, sowie die gültigen Arbeitspapiere, Arbeitserlaubnisse und Sozialversicherungsnachweise
sind der örtlichen Projektleitung des AG vor Arbeitsbeginn des jeweiligen Arbeitnehmers vorzulegen.
Der AN wird für die Dauer der Baumaßnahme eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung abschließen
und dem AG vor Vertragsbeginn nachweisen. Der AG übernimmt keine Haftung für Sach- oder Personal-
schäden, die dem AN, seinen Mitarbeiter/innen, sonstigen in ihrem Auftrag Tätigen, Besuchern und
Lieferanten während der Dauer und der Nutzung auf dem überlassenen Gelände - gleich welcher Art und
Ursache - entstehen. Insbesondere übernimmt der AG keine Verkehrssicherungspflichten in Bezug auf das
überlassene Areal und die Zugangsflächen zu ihm. Weiterhin wird keine Gewähr für die Eignung des
Geländes zur Durchführung der beabsichtigten Nutzung übernommen. Sollte aufgrund gerichtlicher oder
behördlicher Anordnung die Nutzung unmöglich werden, bestehen keine Erfüllungs- oder
Schadenersatzansprüche des AN gegenüber des AG. Für den Betrieb der Baustelleneinrichtung
ist allein der AN verantwortlich.
Beseitigung der Abbruchmaterialien
Die Entsorgung von Abbruchmaterial, Schutt einschl. Schadstoffe ist Sache des AN einschl. Transport und
Entsorgungs- und Deponiegebühren. Der Entsorgungsweg ist lückenlos nachzuweisen. Zur Leistung des AN
gehört jeweils das Erstellen von Entsorgungs- und Verwertungsnachweisen sowie von Abfallbegleitpapieren
(auch elektronisch). Die einschlägigen allgemeinen und kommunalen Vorschriften über die Entsorgung von
Sonderabfall sind zu beachten. Die Entsorgung von Abfällen, Abbruchmassen und Bauschutt umfasst die
Verwertung entsprechend den Vorschriften, Satzungen des Abfallverwertungsbetriebes bzw. der Gemeinde
und behördlichen Auflagen. Eine Erhöhung der Entsorgungskosten ist seitens des AN dem AG zu
begründen, nachzuweisen und rechtzeitig anzumelden.
Die abfallrechtlichen Bestimmungen und Auflagen sind einzuhalten.
Sicherung der Baustelle
Der AN hat zu seinen Lasten und unter voller eigener Verantwortung alle zur Sicherung der Baustelle
erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Er haftet für sämtliche Schäden die dem Bauherren mittelbar oder
unmittelbar aus der Unterlassung solcher Maßnahmen erwachsen. Er ist verpflichtet, den Auftraggeber von
allen etwa gegen ihn erhobenen Ansprüchen, die auf einer ungenügenden Sicherung der Baustelle beruhen,
in vollem Umfang freizustellen. Den Auftraggeber trifft im Verhältnis zum Auftragnehmer keine eigene
Sicherungspflicht, und zwar unabhängig von der im Übrigen vorbehaltenen Bauleitung.
Übergabe des Werkes an den Bauherrn
I nbetriebnahme
Der AN führt eine geordnete Einregulierung/ Inbetriebnahme der Anlagen durch.
Mittels Funktionsprüfungen und anhand von Messungen dokumentiert der AN die geforderte
Leistungsfähigkeit der Anlagen im Rahmen der Inbetriebnahme und von Probebetrieben.
Darüber hinaus stellt der AN die gewerkeübergreifenden Funktionen der technischen Anlagen
sicher und führt im Bedarfsfall gewerkeübergreifende Tests durch. Die Ergebnisse sind unentgeltlich nach
DIN und VDE zu dokumentieren und mit den Revisionsunterlagen abzuspeichern. Im Zuge der
Inbetriebnahme führt der AN nach Erfordernis die Einregulierung der technischen Anlagen durch.
Nach Fertigstellung und Beendigung der Arbeiten ist gegen schriftliche Bestätigung eine umfassende
Einweisung des Bedienpersonals in alle Funktionen der Anlage vorzunehmen. Erforderliche
Geräteunterlagen, Teilnehmerverzeichnisse, Wartungsanleitungen und Bedienungsanweisungen sind
dem Bedienungspersonal des AG gegen unterschriebenen detaillierten Aushändigungsnachweis zu
übergeben. Dieses ist mit den Einheitspreisen abgegolten.
Abnahme
Der AN ist verpflichtet, die Abnahme schriftlich bei der Bauleitung zu beantragen, wenn die Anlage in
allen Teilen fertiggestellt ist und den vertraglichen Bedingungen entspricht. Teilabnahmen sind
ausgeschlossen. Die Rohbau-, bzw. die Fertigabnahme erfolgt durch den Bauleiter, bzw. den beratenden
Ingenieur. Der AN hat vor dieser Abnahme die erforderlichen Revisions- und Aufmaßunterlagen
bereitzustellen. Die offizielle Abnahme der Leistung gemäß VOB erfolgt danach durch den AG.
Die vollständige Revisionsdokumentation wird mit min. 21 Tage Vorlage vorausgesetzt.
Die Gebühren für eine vorgeschriebene Sicherheitsabnahme durch eine zuständige Behörde gehen,
falls erforderlich, zu Lasten des AN und sind in die EP`s einzurechnen. Die Sachverständigenbestellung
wird vom AG beauftragt und durchgeführt, jedoch ist durch Auftragnehmer ein bevollmächtigter und ortskundiger sowie qualifizierter Firmenvertreter für die Abnahme beizustellen.
Die Inbetriebnahme oder Benutzung der Anlage ersetzt nicht die Abnahme. Für die Beseitigung der bei
der Abnahme festgestellten Restmängel wird vom Abnehmenden gemeinsam mit dem AN eine Frist
vereinbart (2 Wochen, falls nichts anderes vereinbart wird). Die Beseitigung der Mängel ist schriftlich und
detailliert vom AN anzuzeigen. Werden durch Fristversäumnisse bzw. durch unvollständige Mängelbeseitigung mehrere Abnahmetermine erforderlich, werden dem AN die Kosten hierfür gesondert in Rechnung gestellt.
Rechnungsstellung
Rechnungen müssen digital per Mail an den Auftraggeber und ggf. die Bauüberwachung eingereicht werden.
Sie müssen fortlaufend nummeriert sein und je nach ihrem Zweck deutlich als Abschlagsrechnung (bei mehreren kumuliert), oder Schlussrechnung bezeichnet werden. Alle Teilleistungen der Rechnung müssen in der Reihenfolge der LV-Positionen aufgeführt sein. Sie müssen die Positionszahlen des Leistungsverzeichnisses enthalten.
Abschlagszahlungen werden nur geleistet, wenn gemäß VOB/B 16 Nr. 1 (1) ein prüfbares Aufmaß vorliegt.
Das Aufmaß ist mindestens 21 Tage vor der entsprechenden Abschlagsrechnung zusammen mit den Abrechnungsplänen in pdf., dwg. und ggf. ifc. nach Forderung einzureichen.
Die Fälligkeit einer Rechnung ist erst dann gegeben, wenn sie prüfbar, vollständig und ordnungsgemäß
vorgelegt wurde. Erst ab diesem Zeitpunkt wird der Eingang gerechnet, der u.a. für die Einhaltung von
Zahlungszielen bei Skonto-Vereinbarungen wichtig ist.
Gewährleistung
Die Gewährleistung nach VOB Teil B für die verwendeten Materialien und die ausgeführten Arbeiten.
Revisionspläne (siehe auch Dokumentation) in 2-facher Ausfertigung, farbig angelegt, an die Bauüberwachung des Bauherrn auszuhändigen.
Dokumentation
Der AN hat die farbig angelegte Dokumentationsunterlagen in Ordner gem. DIN/ EN/ VDE seiner Leistungen in 2-facher Ausführung in Papierform und vollständig in digitaler Version auf Datenträger, einschl. der CAD-
Pläne (sämtliche Dokumente in PDF und dwg./ dxf. etc. / Dateiformatsangabe ist im Vorfeld einzuholen)
zu übergeben (sofern zutreffend), sofern die Leistung in dem jeweiligen Gewerk durchgeführt wird:
- Nachweise zur Bauart, Bauartzulassungen,
- allg. bauaufsichtliche Zulassungen, Prüfzeugnisse, Zertifikate,
- Bauprodukt-, Sicherheitsdatenblätter, Zulassungen,
technische Datenblätter zu allen Materialien
welche vom AN verbaut werden,
- Bedienungs-, Wartungs- und Pflegehinweise,
- Hersteller-, Fabrikatsverzeichnisse, Ersatzteillisten,
- freigegebene Werk- und Montagepläne,
- Bestands-/ Revisionspläne,
- Dokumentation gem. den derzeit aktuellen Regeln
der Technik (VOB Teil B/C, DIN, DIN VDE, EN, ggf. VDI usw.),
- Stromkreis-, Melderkreis-, Verteilerpläne,
- Feuerwehrlaufkarten gem. DIN 14675 etc.,
- Konstruktionspläne,
- alle Entsorgungsnachweise,
- diverse Tätigkeitsprotokolle, z.B. Schweißprotokolle (wenn erfolgt),
- Einweisungsprotokolle,
- Fachunternehmerbescheinigung,
- Fachbauleiterbescheinigung und
Errichterbescheinigung,
- Konformitätserklärung/ -bescheinigung,
- Prüf- und Abnahmebescheinigungen
6 Vertragsbedingung
7 Technische Vertragsbedingung 7 Technische Vertragsbedingung
Vertragsbedingungen des Bauherrn zum Objekt bei Unstimmigkeit vorrangig,
sofern sie zu den technischen Merkmalen zutreffend sind!
Für die gesamte Anlage und Ausführung aller Leistungen sind folgende Bedingungen in der bei
Angebotsabgabe gültigen neusten Fassung zu beachten und einzuhalten:
1.) Die besonderen Vorbemerkungen und Ausführungsvorschriften;
2.) Das Leistungsverzeichnis mit den allgemeinen, technischen und objektbezogenen Vorbemerkungen;
3.) Die Bestimmungen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE) und der DIN sowie EN mit
den Nachträgen in der jeweils neusten gültigen Fassung
4.) Hierbei sind besonders zu beachten:
die allgemeinen technischen Vorschriften der VOB-Teil C,
DIN 18382 für Starkstromleitungsanlagen in Gebäuden;
DIN 18383 für Schwachstromleitungsanlagen in Gebäuden;
5.) die Sondervorschriften und Anschlussbedingungen des zuständigen Verteilnetzbetreiber VNB / EVU;
6.) die Sonderbestimmungen der zuständigen Feuerwehr, des TÜV, des Gewerbeaufsichtsamtes,
des Bauaufsichtsamtes, der zuständigen Brandschutzbehörde, der Berufsgenossenschaft;
7.) die Pläne und Zeichnungen der Architekten, Statiker und Fachingenieure;
8.) die Richtlinien und Zulassungsbedingungen der TELEKOM für Telekommunikationsanlagen
9.) die anerkannten Regeln der Technik
Korrosionsschutz:
Korrosionsschutz ist für alle Bauteile gefordert:
Alle Bauteile, Befestigungen, Kabelbahnen, Schellen, Schrauben usw. müssen voll rostgeschützt sein,
z.B. durch Verzinkung o. glw.
Rohrleitungen:
Sämtliche Leerrohre sind mit einem verzinkten Zugdraht zu verlegen, der an beiden Enden zu sichern und in
den Rohrpreis einzurechnen ist. Die Doseninnenräume sind zu säubern. Werden Rohre im flüssigen Beton verlegt, so sind sie abzufangen, auf Durchgang zu prüfen, für die Weiterführung anzumuffen, beidseitig abzudichten und gegen Volllaufen zu sichern.
Schlitz- und Stemmarbeiten:
Alle Stemmarbeiten sind nur nach vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung entsprechend den
Erfordernissen sinnvoll und unter Schonung des Bauwerks auszuführen.
Schlitze sind möglichst mit Schlitz- oder Fräsmaschinen zu erstellen. Sämtliche Schlitze sind so herzustellen,
dass mindestens 1,5 cm Putzüberdeckung gewährleistet ist.
Schutzrohre im Hand- und Gefahrenbereich:
Bei der Installation auf den Wänden bzw. unter den Decken oder bei Wand- und Deckendurchführungen ist
die Leitung im Hand- oder Gefahrenbereich (mindestens bis 1 m über OKFF) in bruchsicheren Schutzrohren
zuführen. Diese sind ggf. teilweise in offener Rohrmontage zu verlegen.
Kabelverlegung:
Sämtliche Leitungen dürfen nur in senkrechter oder waagerechter Richtung verlegt werden und möglichst
nur in den nach DIN 18015 Teil 3 vorgeschriebenen Installationszonen. Im sichtbaren Bereich sind auf-Putz-
Leitungen sauber und schnurgerade auszurichten. Hier ist die Verlegung in Führungsrohren, Installationskanälen oder Minikanälen vorzuziehen.
Brandschutztrennwände:
Führen Kabel durch Brandschutztrennwände, so sind die Durchbrüche und Bohrungen brandschutztechnisch zu verschließen.
Sicherheitsabstand:
Bei der gesamten Installation ist ein ausreichender Sicherheitsabstand (mind. 15 cm) zwischen der
Stark- und Schwachstrom-Installation und den Installationen anderer Gewerke (z.B. brandgefährdete
Lüftungskanäle o.ä.) einzuhalten. Berührungen dürfen nicht zustande kommen.
Überprüfen vor dem Tapezieren/ Verputzen:
Vor Beginn der Malerarbeiten sind alle Leitungen auf Stromdurchgang, Kurzschluss, Unterbrechung und
Isolationswiderstand zu überprüfen und dann betriebsfertig zu verklemmen und auf Funktion zu überprüfen.
Hierbei festgestellte Fehler sind sofort zu beseitigen. Spätere Beschädigungen von Tapeten und fertiggestellten Wandoberflächen gehen voll zu Lasten des AN.
Leitungsverbindungen:
Schwachstromleitungen sind mit den nach DIN dafür vorgesehenen Materialien zu verbinden.
Starkstromleitungen sind mit VDE-mäßigen Steck- oder Schraubklemmen zu verklemmen.
Drahtkerben beim Abisolieren ist zu vermeiden.
Vieladrige- und Schwachstromleitungen:
Die Drahtfarben sind nach einem Farbcode festzulegen und zu dokumentieren. Alle Polleitungen und
Anschlusspunkte sind bei Verbindungen gleichsinnig weiterzuführen.
Montagehöhen von Dosen, unter Einhalt der DIN 18015 Teil 3 und der DIN VDE 0833:
Folgende Montagehöhen sind einheitlich einzuhalten:
UKFD = Unterkante Fertig-Decke
OKFF = Oberkante Fertig-Fußboden
Abzweigdosen 0,3 m unter UKFD oder im zugänglichen
Zwischendeckenraum Steckdosen u.P. (tief) 0,3 m über
OKFF, Schalter neben Türen 1,05 m über OKFF, Steckdosen
über Arbeitsflächen 1,15 m über OKFF
Design und Farbe der Schalter usw.:
Schalter, Steckdosen, Anschlussdosen müssen im Design und in der Farbe untereinander gleich sein
und anhand von kostenlos vorzulegenden Mustern mit dem Bauherrn abgestimmt werden.
Spreiz- und Schraubbefestigungen:
Alle Schalter, Steckdosen, Anschlussdosen und Gerätedosen sind mit Schrauben im Dosenrand zu sichern.
Auslässe:
Alle u.P.-Auslässe wie z.B. für Wandlampen, Brandmelder, Nebenuhren usw. erhalten grundsätzlich
Abschlussdosen. Diese sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Dosenmontage:
Alle Dosen sind putzbündig und lotrecht zu montieren. Dosenmontage nur mit schnellbindendem Zement,
nicht mit Gips.
Alle Kabel kennzeichnen und dokumentieren:
Alle wichtigen Kabel wie Hauptleitungen, Stromkreiszuleitungen, Steuerkabel, Telefonkabel,
ELA- Kabel, Brandmeldekabel, Rangierkabel, Meß- und Regelleitungen, Antennenkabel,
Sprechanlagenkabel, usw. sind innerhalb der Verteiler und Dosen beidseitig mit Kabelmarkierern
dauerhaft, wischfest, unverlierbar und deutlich lesbar mit Angabe der Kabelnummer
und des Kabelzieles zu beschriften, zu kennzeichnen und auch zu dokumentieren.
Kabellisten:
Alle vorgenannten Kabel sind in Kabellisten aufzuführen mit Angabe von Kabeltyp, Aderzahl,
Querschnitt, Kabelstart und Kabelziel, Kabelnummer Aufgabe / Verwendungszweck des Kabels.
Mustervordrucke der Kabellisten sind beim Fachingenieur kostenlos zu erhalten.
Die Angabe in den Kabellisten muss genau übereinstimmen mit der tatsächlichen Beschriftung auf den Kabeln. Diese Leistungen werden nicht separat vergütet. Sie sind in die Einheitspreise mit einzurechnen.
Errichterbescheinigung:
Vom AN ist kostenlos eine Errichterbescheinigung abzugeben, aus der hervorgeht, dass die gesamte
Anlage und die ausgeführten Arbeiten nach den Richtlinien der VDE erstellt wurden.
Für Antennen- und Telekommunikations-Anlagen ist diese Errichterbescheinigung zusätzlich bzgl.
der Richtlinien der Telekom zu erstellen.
Abnahme:
Die Gesamtanlage ist nach Fertigstellung von einem zugelassenen, unabhängigen Sachverständigen
abnehmen zu lassen. Die Sachverständigenabnahme wird vom AG beauftragt und durchgeführt, jedoch ist durch Auftragnehmer ein bevollmächtigter und ortskundiger sowie qualifizierter Firmenvertreter für die Abnahme beizustellen.
7 Technische Vertragsbedingung
8 Einweisung, Baubegleitung und förmliche VOB-Abnahme 8 Einweisung und Übergabe der Anlage an den AG
Einweisung und Übergabe des Nutzers in Funktion und Bedienung der sämtlichen Anlagenteile mit Hinweis für Reparatur-, Reinigungs-, Wartungs- bzw. Austauscharbeiten nach Absprache. Die Einweisung bzw. Schulung ist vom Auftragnehmer vor der Endabnahme zu dokumentieren und durch den Auftraggeber unterschriftlich zu bestätigen.
Die Leistungen werden nicht gesondert vergütet und sind durch den Bieter mit in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Begleitung Sachverständigen Abnahme
Für die ggf. erforderliche Sachverständigenprüfung (nach der Wirksamkeit, DGUV, DIN VDE, TPrüfVO und VdS) der gesamten elektrotechnischen Anlage, welche durch den Auftragnehmer erstellt wurde, ist für die Dauer der Abnahme mindestens. ein fach- und ortskundiger, Monteur/ Techniker/ Meister und zusätzlich der Projektverantwortliche sowie weisungsbefugte Projektleiter des Auftragnehmers für die gesamte Zeit beizustellen, dazu kann die DIN VDE 0100 Teil 600, Schaltgeräte (Energieverteilungen), innere Blitzschutz,
Potentialausgleich (Schutzmaßnahme), EMV gerechte, Verkabelung, Gefahrenmeldeanlage und die
Netzersatzanlage gehören.
Bei evtl. Mängeln ist die Abnahme so lange zu wiederholen, bis die gesamte Anlage mängelfrei abgenommen wurde. Die Kosten für die SV- Abnahme werden nur einmal vom Auftraggeber getragen.
Sollten durch Mängel Wiederholungen der Abnahme nötig sein, so trägt diese Kosten der Auftragnehmer.
Die Aufwendungen über die Begleitung durch den Auftragnehmer sind den durch den Bieter eigenständig zu
bewerten und im Leistungsumfang der Einheitspositionen für den Werkerfüllung zu berücksichtigen.
Durch den Auftraggeber werden hierzu keine Kosten getragen.
Sollten durch festgestellte Mängel an Wiederholungen der Abnahme nötig sein, so fallen die
Mehrleistungen in Lasten des Auftragnehmers.
Förmliche VOB-Abnahme
Förmliche und unentgeltliche VOB-Abnahme des Leistungsumfangs im Beisein des Ingenieurbüros, des AN
und des Betreibers zur Überprüfung der technischen Eigenschaften und Daten der Anlage.
Bereitstellung von Fachpersonal und Werkzeugen für die Zeit der Abnahme.
Vor der Abnahme bzw. Übergabe der Anlage sind vom Auftragnehmer die entsprechenden Dokumentations- unterlagen bereitzustellen:
wie vor beschrieben
Abnahme bestehend aus:
Mitwirken des AN / Stellen der erforderlichen Arbeitskräfte und Messgeräte
Abnahmebericht eines zugelassenen Prüfsachverständigen (Mängelfreier Prüfbericht)
Grundlagen der Prüfung sind:
Länderbaurecht
Aktuelle Normen und Richtlinien
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft Elektrotechnik
Richtlinien des EVU
Die Abnahme der einzelnen Anlagen kann in unterschiedlichen Zeitabständen bis zur mängelfreien Abnahme erfolgen.
Bei evtl. Mängeln ist die Abnahme so lange zu wiederholen, bis die gesamte Anlage mängelfrei abgenommen wurde. Die Aufwendungen sind den durch den Auftragnehmer eigenständig zu bewerten und im Leistungsumfang der Werkerfüllung zu berücksichtigen. Durch den Auftraggeber werden hierzu keine
Kosten getragen. Sollten durch festgestellte Mängel an Wiederholungen der Abnahme nötig sein, so fallen die Mehrleistungen in Lasten des Auftragnehmers.
8 Einweisung, Baubegleitung und förmliche VOB-Abnahme
01 Elektroinstallation
01
Elektroinstallation
01.01 443 Niederspannungsschaltanlagen
01.01
443 Niederspannungsschaltanlagen
01.02 444 Niederspannungsinstallation
01.02
444 Niederspannungsinstallation
01.03 445 Beleuchtungsanlage
01.03
445 Beleuchtungsanlage
01.04 446 Potentialausgleich und Erdungsanlagen
01.04
446 Potentialausgleich und Erdungsanlagen
01.05 449 Starkstromanlagen sonstiges
01.05
449 Starkstromanlagen sonstiges
01.06 452 Such- und Signalanlagen
01.06
452 Such- und Signalanlagen
01.12 455 Fernseh- und Antennenanlagen
01.12
455 Fernseh- und Antennenanlagen
01.17 491 Baustelleneinrichtung
01.17
491 Baustelleneinrichtung
02 PV-Anlage
02
PV-Anlage
02.01 442 Eigenstromversorgungsanlagen
02.01
442 Eigenstromversorgungsanlagen
02.02 444 Niederspannungsinstallationsanlagen
02.02
444 Niederspannungsinstallationsanlagen
02.03 446 Blitzschutz- und Erdungsanalgen
02.03
446 Blitzschutz- und Erdungsanalgen
02.04 449 Starkstromanlagen sonstiges
02.04
449 Starkstromanlagen sonstiges