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Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Vertragsbestandteile welche beim Bieter verbleiben
1. Angaben über Sicherheitsleistungen/Nebenkosten (Seite 3),
2. Terminplanung (Seite 3),
3. Allg. Vorbemerkungen zum LV (ab Seite 3),
4. Hinweise zur Leistungserbringung (ab Seite 6)
5. Leistungsverzeichnis (Langtexte ab Seite 7),
6. Muster-Rahmenvertrag (als Anlage beigefügt),
7. Anlage 2 zum Muster-Rahmenvertrag - Gesamtaufstellung der
beauftragten Prüfeinheiten (Muster, als Anlage beigefügt),
8. Anlage 3 zum Muster-Rahmenvertrag - Prüfprotokoll + Übergabebericht
(Muster, als Anlage beigefügt),
9. Objektliste der zu überprüfenden Wohn-/Gewerbeinheiten.
Mit seiner Unterschrift inkl. Firmenstempel bestätigt der Bieter, die o.
g.
Unterlagen gelesen und verstanden zu haben sowie uneingeschränkt
anzuerkennen.
...................................... den ........................
(Ort) (Datum)
______________________________________________
Vertragsbestandteile welche mit dem Angebot einzureichen sind
1. LV-Deckblatt mit Angebotsendsumme und evtl. Nachlass/Skonto (Seite
1);
2. Bestätigung der Vertragsbestandteile welche beim Bieter verbleiben
(S. 2);
3. Leistungsverzeichnis (PDF-Kurzform) mit verbindlichen
Angebotspreisen;
4. Angebot im GAEB-Format D84;
5. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug (sofern verpflichtet),
Eintragung in die Handwerksrolle bzw. IHK;
6. Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung;
7. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen;
8. Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes als Kopie;
9. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft;
10. Subunternehmerliste (falls Sub's eingesetzt werden).
Alternativ kann anstelle der o.g. Dokumente Punkt 5-9, ein gültiger
Präqualifikationsnachweis vorgelegt werden.
Nebenkosten/ Sicherheitsleistungen
Bezogen auf die Bruttoauftragssumme:
Vertragserfüllung 5,0 %
- als Einbehalt von der 1. AR, oder
- als Bankbürgschaft vor Baubeginn
Terminplanung
Gesamtausführungszeit 01.01.2027 bis 31.12.2027
Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
Die nachfolgend aufgeführten Hinweise und Erläuterungen gelten sinngemäß
für alle in diesem Verzeichnis aufgeführten Leistungen gleichermaßen.
Die nachfolgenden Bemerkungen sind allen evtl. Nachunternehmern des
Hauptauftragnehmers für dessen Angebotsabgabe, zusätzlich zum
Leistungstext und ggf. individuellen Vorbemerkungen, komplett
auszuhändigen!
Die Abgabe des verbindlichen Angebotes erfolgt für den Auftraggeber (in
Folge auch Bauherr genannt) kostenlos und unverbindlich.
Der Teil A der VOB kommt nicht zur Anwendung.
Alle erforderlichen Nebenleistungen nach VOB Teil C sind grundsätzlich
in die Einheitspreise einzukalkulieren. Das gilt insbesondere bzw.
zusätzlich auch für:
alle Kosten welche für das Einrichten und Räumen der Baustelle notwendig
werden,
das Vorhalten der Baustelleneinrichtung einschl. der Geräte, Werkzeuge
und dergleichen,
alle Kosten, die Bestandteil der nachfolgenden Leistungsbeschriebe sind,
alle Kosten, die aus den Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheits-
maßnahmen entstehen,
alle Kosten, die durch den allgemeinen Bauablauf entstehen und mit denen
normalerweise gerechnet werden muss,
Messungen für das Ausführen und Abrechnen der Arbeiten einschl. des
Vorhaltens der Messgeräte und Lehren während der Bauausführung und des
Stellens der Arbeitskräfte,
das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen
nicht höher als 2 m über Gelände oder Fußboden liegen,
wenn dafür an entsprechender Stelle im Leistungsverzeichnis keine extra
Leistungsposition vorgesehen ist, jedoch aus Sicht des Bieters zur
Leistungs-erfüllung notwendig sein werden.
Sämtliche Leistungen sind durch den Bieter als komplette Leistung bis
zur vollständigen Funktion anzubieten. Etwaige erschwerte
Arbeitsbedingungen durch die örtliche Situation, sind grundsätzlich in
die EP einzukalkulieren und werden nicht extra vergütet.
Stellt der Auftragnehmer Ungereimtheiten oder Mängel am Projekt bzw.
Leistungsverzeichnis fest, oder ist der Auftragnehmer von Materialsummen
und
-mengen aus Gründen von Erfahrungswerten o.ä. nicht überzeugt, dann hat
der Auftragnehmer diese Umstände spätestens bei Abgabe des Angebotes,
jedoch immer vor Beginn der Arbeiten, schriftlich dem Auftraggeber
mitzuteilen bzw. eine Bedenklichkeitserklärung nach VOB beizufügen.
Es sind nur an sorgfältige und gründliche Arbeiten gewöhnte Facharbeiter
unter verantwortlicher, deutschsprachiger Fachbauleitung einzusetzen.
Bei An-zeichen unsachgemäßer Arbeitsausführung ist auf Anordnung des
Auftrag-gebers der Austausch von Fachkräften vorzunehmen.
Die Anwohner sind über die vorgesehenen Arbeiten und Zeiträume
spätestens
14 Tage vor Leistungserbringung mittels Ankündigungsschreiben als
Briefpost sowie zusätzlich mittels Aushang im Hauseingang über die
Prüfungstermine
- mit Angabe der Firmenbezeichung sowie
- Art und Zeitraum der vorgesehenen Arbeiten
zu informieren. Außerdem ist der Vorarbeiter bzw. ein Ansprechpartner
namentlich zu benennen. Das Ankündigungsschreiben ist im Vorfeld mit dem
Auftraggeber inhaltlich abzustimmen.
Auf der Baustelle herrscht absolutes Alkoholverbot. Außerdem ist es
nicht gestattet, innerhalb der Wohnhäuser zu rauchen.
Weiterhin ist der Betrieb von Rundfunkgeräten innerhalb geschlossener
Räume nicht gestattet.
Leistungen, welche unter "Alternativ-", oder "Eventualpositionen"
aufgelistet sind, bedürfen vor der Ausführung der schriftlichen
Zustimmung des Auftrag- gebers bzw. des von ihm eingesetzten
Bauüberwachers. Die Ausführung solcher Leistungen, ist demzufolge durch
den Auftragnehmer beim Auftrag- geber vorher anzuzeigen, ansonsten kann
u.U. keine Leistungsvergütung stattfinden.
Für die Einhaltung und Durchführung der Belange des
Arbeitsschutzgesetzes sowie aller anderen gültigen
Unfallverhütungsvorschriften, der Baustellenver- ordnung, etc. ist jeder
Auftragnehmer selbst verantwortlich.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Bauteile, Leistungsbereiche
oder Ausschreibungseinheiten teilweise oder auch komplett aus dem
Leistungs-
umfang herauszulösen oder anderweitig zu vergeben!
Stoffe und Bauteile, die der Auftragnehmer zu liefern und einzubauen
hat, die also in das Bauwerk eingehen, müssen ungebraucht sein sowie der
DIN/EN- Güte und Massenbestimmung entsprechen.
Die übergebenen Ausführungsunterlagen sowie das Leistungsverzeichnis
spiegeln die Vorstellungen des Bauherrn über das gewünschte Endprodukt
wieder, entbinden den Auftragnehmer jedoch nicht von seiner Kontroll-
und Sorgfaltspflicht bei der Prüfung aller ihm zur Verfügung gestellten
Dokumente sowie der örtlichen Situation.
Verwendete Abkürzungen:
AN = Auftragnehmer
AG = Auftraggeber
WE = Wohnungseinheit
EP = Einheitspreis
LV = Leistungsverzeichnis
o.ä. = oder ähnlich (e)
u.a. = und andere (s)
ggf. = gegebenenfalls
i.d.R. = in der Regel
u.U. = unter Umständen
evtl. = eventuell
bzw. = beziehungsweise
z.B. = zum Beispiel
usw. = und so weiter
usf. = und so fort
inkl. = inklusive
etc. = et cetera
dgl. = dergleichen
d.h. = das heißt
bzgl. = bezüglich
einschl. = einschließlich
BA = Bauabschnitt
Hinweise zur Leistungserbringung
Folgende Bestandteile der ortsfesten Elektroinstallation einer
Prüfeinheit werden durch Besichtigung, Erprobung und Messung einer
Elektro- Wiederholungsprüfung unterzogen:
Wohnungszuleitung, Zuleitung zur Gewerbeeinheit
Wohnungsverteiler/ VerteilungGewerbe inkl. Schutzschalter/ Einbaugeräte
Wohnungs-/ Gewerbeinstallation mit ortsfesten Geräten (Schalter,
Steckdosen)
Geräte, die zur Mietsache gehören, wie Elektroherde, Badstrahler,
Elektroboiler
Nebenräume (zur Wohnung gehörende Keller und Kammern)
Auf folgende technische Vorschriften wird insbesondere verwiesen:
DIN VDE 0105 Teil 100
DIN VDE 0100 Teil 600
DIN VDE 0100 Teil 700
DGUV V2
DGUV V3
BetrSichV
EN50110-1 (VDE 0105-1)
DIN VDE 1000-10
Die Prüf- und Messergebnisse sind in dem Prüfprotokoll + Übergabebericht
(Muster, Anlage 3) zu dokumentieren und dem Auftraggeber mit der
Rechnungslegung zu übergeben.
Über den Umfang und die Art der Leistungserbringung entscheidet der
Auftragnehmer anhand der örtlichen Gegebenheiten, dem allgemeinen
Zustand der Anlage, der Fehlerhäufigkeit, Belastung der Anlage usw.
selbst. Überprüfungen und Messungen können auf Stichproben reduziert
werden, wenn damit eine repräsentative Aussage über den Zustand der
Anlage möglich ist.
Besonderes Augenmerk ist auf Leitungsverbindungen mit Aluminiumleiter zu
legen hinsichtlich festem Sitz der Klemmstellen, verschmorte Anschlüsse
bzw.
hoher Übergangswiderstände.
Schraubklemmstellen sind zu überprüfen und ggf. nachzuziehen,
insbesondere bei Aluminiumleiter.
Die zu überprüfende Elektroanlage beginnt an den Abgangsklemmen am
Zählerplatz der Prüfeinheit und beinhaltet auch alle zur Prüfeinheit
gehörenden und über den Prüfeinheitszähler erfassten Nebenräume, wie
Kammer, Keller,
Waschmaschinen-Stellplatz usw.
Die zur Hauslichtanlage gehörenden Teile der Elektroanlage sind nicht
Bestandteil der Leistungserbringung.
Die Überprüfungen berücksichtigen den Bestandsschutz der Anlagen,
widerspiegeln aber auch erforderlichen Handlungsbedarf z.B. bei
folgenden Schwerpunkten:
Sichere Funktion der Schutzmaßnahme, Einhaltung der Erdungsbedingungen
Vorhandensein einer zugelassenen Schutzmaßnahme für Räume, die ihre
isolierenden Eigenschaften z.B. durch Einbringen von metallenen
Rohsystemen verloren haben
Hinweis: Die vorübergehende provisorische Verbesserung des Schutzes
mittels FI-Schutzschalter 30mA nach Beiblatt 2 zu DIN VDE 0100 ist seit
2002 nicht mehr zulässig!
Vorhandensein erforderlicher Betriebsisolationen/ Abdeckungen
unsachgemäße Änderungen oder Erweiterungen an der Anlage
Überlastung von Leitungen und Stromkreisen
Mängel und Fehler an der Elektroinstallation sind mit Hinweis auf
mögliche Gefahren detailliert zu erfassen und umgehend dem Auftraggeber
zur Kenntnis
zu geben. Auf die sofortige Reparaturpflicht im Rahmen der preislichen
Vereinbarung gemäß Rahmenvertrag § 8 (2), zur Abwehr von "Gefahr in
Verzug", wird hiermit verwiesen.
Größere Gewerbeeinheiten mit mehr als 20 Stromkreisen werden nach
vorherigem Angebot geprüft.
Vertragsbestandteile welche beim Bieter verbleiben
1 Zustellung der schriftlichen Ankündigung des AG, max. 2 Anfahrten Entgegennahme und Zustellung der durch den AG
verfassten, schriftlichen Ankündigungen der Prüftermine
zu den Mietern als Postwurfsendung in den Briefkasten
des Mieters.
In den pauschalen Einheitspreis einzukalkulieren ist
eine
erneute Terminvereinbarung mit Mietern, welche den
1. Termin trotz Zustellung der schriftlichen
Ankündigung
nicht wahrnehmen konnten inkl. nochmaligem Anschreiben
auf Firmenbogen des AN, nochmalige Anfahrt und
Verteilung der zweiten Ankündigung (sh. auch Rahmen-
vertrag § 3 (1).
Anzahl der Prüfeinheiten: 188
Lage der Prüfeinheiten: sh. Objektliste als
Anlage zum LV
1
Zustellung der schriftlichen Ankündigung des AG, max. 2 Anfahrten
1.00
Psch
2 Dritte Anfahrt Dritte Anfahrt zur Terminvereinbarung und Prüfung, nach
erfolgloser, zweimaliger Ankündigung beim Mieter. Die
Anfahrten sollen gebietsweise gebündelt werden und
werden
vom Auftraggeber separat beauftragt (sh. Rahmenvertrag
§ 2 (4).
2
Dritte Anfahrt
O
1.00
St
Aufteilung der Prüfeinheiten GS 83
Aufteilung der Prüfeinheiten GS 83
3 Wiederholungsprüfung einer Prüfeinheit, 1-Raum-WE Wiederholungsprüfung einer Prüfeinheit mit einem
Verteiler und der üblichen Anzahl an Räumen
entsprechend der
Wohnungsgröße, einschließlich zugehöriger Nebenräume,
wie Kammer- und/oder Kellerräume. Überprüfen und Öffnen
des Verteilers, Überprüfen und Nachziehen der
Klemmstellen, Überprüfen von Schaltern, Steckdosen,
Verteilerdosen (soweit zugängig),
Messung des Isolations- und Schleifenwiderstandes,
Erprobung und Protokollierung einschließlich Prüfsiegel
für bestandene Anlagen.
Wohnungsgröße: 1-Raum-WE
3
Wiederholungsprüfung einer Prüfeinheit, 1-Raum-WE
12.00
St
4 Wiederholungsprüfung einer Prüfeinheit, 2-Raum-WE desgl. wie Pos. 3. nur
Wohnungsgröße: 2-Raum-WE
4
Wiederholungsprüfung einer Prüfeinheit, 2-Raum-WE
82.00
St
5 Wiederholungsprüfung einer Prüfeinheit, 3-Raum-WE desgl. wie Pos. 3. nur
Wohnungsgröße: 3-Raum-WE
5
Wiederholungsprüfung einer Prüfeinheit, 3-Raum-WE
78.00
St
6 Wiederholungsprüfung einer Prüfeinheit, 4-Raum-WE desgl. wie Pos. 3. nur
Wohnungsgröße: 4-Raum-WE
6
Wiederholungsprüfung einer Prüfeinheit, 4-Raum-WE
11.00
St
7 Wiederholungsprüfung einer Prüfeinheit, 5-Raum-WE desgl. wie Pos. 3. nur
Wohnungsgröße: 5-Raum-WE
7
Wiederholungsprüfung einer Prüfeinheit, 5-Raum-WE
3.00
St
8 Wiederholungsprüfung einer Prüfeinheit, 6-Raum-WE desgl. wie Pos. 3. nur
Wohnungsgröße: 6-Raum-WE
8
Wiederholungsprüfung einer Prüfeinheit, 6-Raum-WE
O
1.00
St
9 Überprüfung Gewerbe mit max. 5 Stromkreisen Überprüfung einer besonderen Prüfeinheit (Gewerbe) mit
maximal 5 Stromkreisen, sonst wie unter Pos. 8.
9
Überprüfung Gewerbe mit max. 5 Stromkreisen
O
1.00
St
10 Überprüfung Gewerbe mit 6 bis 10 Stromkreisen Überprüfung einer besonderen Prüfeinheit (Gewerbe) mit
6 bis 10 Stromkreisen, sonst wie unter Pos. 8.
10
Überprüfung Gewerbe mit 6 bis 10 Stromkreisen
W
1.00
St
11 Überprüfung Gewerbe mit 11 bis 15 Stromkreisen Überprüfung einer besonderen Prüfeinheit (Gewerbe) mit
11 bis 15 Stromkreisen, sonst wie unter Pos. 8.
11
Überprüfung Gewerbe mit 11 bis 15 Stromkreisen
W
1.00
St
12 Überprüfung Gewerbe mit 16 bis 20 Stromkreisen Überprüfung einer besonderen Prüfeinheit (Gewerbe) mit
11 bis 15 Stromkreisen, sonst wie unter Pos. 8.
12
Überprüfung Gewerbe mit 16 bis 20 Stromkreisen
O
1.00
St
13 Stundenverrechnungssatz für besondere Leistungen Stundenverrechnungssatz für besondere Leistungen
außerhalb der o.g. Leistungspositionen
13
Stundenverrechnungssatz für besondere Leistungen
O
1.00
h