Rohbauarbeiten
Umbau und Modernisierung Kaufland Wittenberge
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12 Mauerarbeiten
12
Mauerarbeiten
Technische Vorbemerkungen - Mauerarbeiten Technische Vorbemerkungen - Mauerarbeiten Die Vorgaben der Auftraggeberbaubeschreibung KaBa an Bauteile, Bauteilaufbauten und Qualitäten gemäß Punkten 3.1 bis 3.14 sowie der Leitdetails zu beachten und einzukalkulieren, auch, wenn in den nachfolgenden Leistungspositionen nicht erwähnt. Rohbauten müssen Ebenheitstoleranzen gemäß DIN 18202, Tabelle 3 - normale Anforderungen erfüllen. Die Arbeitshöhen betragen bis ca. 5,6 m. Dafür erforderliche Rüstungen sind entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und Erfordernissen durch den AN bereitzustellen, aufzubauen, vorzuhalten und wieder abzubauen, einschl. Transport und aller erforderlichen Umsetzungen. Ankerpunkte sind wieder analog Bestand fachgerecht, vollvolumig und oberflächenbündig ohne sichtbaren Übergang zu schließen. Mauersteine und -ziegel sind nur in genormten Formaten zu verwenden. Sofern Paßstücke lieferbar sind, sind diese grundsätzlich zu verwenden, wenn große Formate zum Einsatz kommen. Sind für die Ausbildung von Kanten im Außenmauerwerk bei großformatigen Zahnziegeln keine Formsteine vorhanden, sind kleinere Formate gleicher Saugfähigkeit einzubauen unter Beachtung von DIN 1053-, Abschnitt 9.3. Die gezahnte Fläche von Zahnziegeln darf nicht in der Ansichtsfläche von Außenwänden zu sehen sein. Das nachträgliche Verstreichen mit Mörtel ist ein Mangel. Das gilt analog für die entsprechenden Schnittflächen von Hochlochziegeln. Mauerwerksteile sowie alle tragenden und aussteifenden Wände sind grundsätzlich gleichzeitig im Verband hochzuführen. Grundsätzlich sind alle Stoß-, Lager- und Außenfugen satt und hohlraumfrei auszuführen. Die Fugen sind bis zur Sichtfläche zu vermörteln, soweit es sich nicht um mörtelfreie Fugen handelt. Anforderungen Industriesichtmauerwerk: -Mauerwerkssteine vollständig intakt und ohne abgebrochene Kanten, Fugen vollfugig und glatt verstrichen, Mauerwerksverband einheitlich -zu Beginn ist durch AN eine Musterfläche anzulegen, ur Bestätigung / Definition der Ausführungsqualität durch den Projektleiter KBL und der örtlichen Bauüberwachung. Alle groben Verschmutzungen am Mauerwerk sind täglich zu entfernen, bevor der Abbindeprozeß abgeschlossen ist. Spezielle Reinigungsverfahren bei starker Verschmutzung sind vor Ausführung mit dem Auftraggeber festzulegen. Löcher im Mauerwerk (z.B. entstanden durch Gerüste oder das Befestigen von Schalung) sind vor Aufbringen des Putzes oder einer anderen Außenhaut zu beseitigen. Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Bei nachträglich einzubauenden Sturzträgern sind die Auflager nicht zu stemmen, sondern zur Erhaltung der Altbausubstanz zu sägen oder zu fräsen. Ungeschützte Bauteile aus Aluminium dürfen keinen Kontakt mit Zement- oder Kalkmörtel haben. Nicht korrosionsgeschützte Stahlteile dürfen nur mit reinem Zementmörtel eingesetzt oder umhüllt werden. Bei Wänden mit Brandschutzforderungen sind unvermörtelte Stoßfugen oberseitig zu verstreichen, Grifftaschen sind mit Mörtel zu füllen. In die Preise ist auch einzurechnen: -Das Einbinden und Verankern von Zwischenwänden mit den anschließenden Böden, Wänden und Decken. -Das Glätten aller Flächen für die waagerechten  Mauerwerksabdichtungen mit reinem Zementmörtel. -Das Ausgleichen der Deckenauflager nach Angaben der Bauleitung und des Statikers (das Problem der Kantenpressung beachten). -Das Ausgleichen der äußeren und inneren Fenstersohlbänke für die Aufnahme der Sohlbankabdeckungen auf genaue Höhe mit Mörtel -Das Entfernen belassener Abdeckungen und Umwehrungen von Öffnungen nach Aufforderung durch die Bauleitung. -Das Entfernen von Halterungen für Konsolgerüste. -Das Mitbenutzen von Gerüsten des Auftragnehmers während dessen Tätigkeitszeitraumes durch andere Auftragnehmer, sofern keine Behinderungen entstehen. -Das Vorhalten von Abdeckungen und Umwehrungen bis zu 4 Wochen über  die eigene Benutzungszeit hinaus. -Das Einlegen der Dämmstreifen zum Anschluß unbelasteter Trennwände an Decken.
Technische Vorbemerkungen - Mauerarbeiten
12.02 Innenwände
12.02
Innenwände
12.03 Außenwände
12.03
Außenwände
12.04 Sonstige Mauerarbeiten
12.04
Sonstige Mauerarbeiten
13 Beton- und Stahlbetonarbeiten
13
Beton- und Stahlbetonarbeiten
Technische Vorbemerkungen - Beton-/Stahlbetonarbeiten Technische Vorbemerkungen - Beton-/Stahlbetonarbeiten Die Vorgaben der Auftraggeberbaubeschreibung KaBa an Bauteile, Bauteilaufbauten und Qualitäten gemäß Punkten 3.1 bis 3.14 sowie der Leitdetails zu beachten und einzukalkulieren, auch, wenn in den nachfolgenden Leistungspositionen nicht erwähnt. Rohbauten müssen Ebenheitstoleranzen gemäß DIN 18202, Tabelle 3 - normale Anforderungen erfüllen. Die Arbeitshöhen betragen bis ca. 5,00 m. Dafür erforderliche Rüstungen sind entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und Erfordernissen durch den AN bereitzustellen, aufzubauen, vorzuhalten und wieder abzubauen, einschl. Transport und aller erforderlichen Umsetzungen. Ankerpunkte sind wieder analog Bestand fachgerecht, vollvolumig und oberflächenbündig ohne sichtbaren Übergang zu schließen. Die Herkunft von Zement, Zuschlagstoffen, Wasser, Zusatzmitteln und Zusatzstoffen sowie Schalungstrennmitteln ist der Bauleitung auf Anforderung nachzuweisen. Eine Ausfertigung der Protokolle über die Güteprüfung des Betons (Würfelprüfung) sowie des Abnahmeprotokolls der Bewehrung ist dem Auftraggeber zu übergeben. Betonzusatzstoffe müssen genormt sein oder ein Prüfzeichen besitzen. Eine Eignungsprüfung kann verlangt werden. Sie dürfen keine korrosionsfördernden Bestandteile haben. Der Auftragnehmer hat auf Verlangen - soweit es nicht durch Vorschriften ohnehin erforderlich ist - die Prüfprotokolle für Güteprüfung und Druckfestigkeit gemäß DIN1045 als Nebenleistung zu übergeben. Bei Versäumnis dieser Obliegenheit können Prüfungen nach Nr.7.4.5 DIN1045 zu Lasten des Auftragnehmers vorgenommen werden. Alle sichtbar bleibenden Kanten sind gefast auszuführen.
Technische Vorbemerkungen - Beton-/Stahlbetonarbeiten
Hinweis Schalungen: Die im folgenden beschriebenen Betonarbeiten sind einschließlich der erforderliche Schalungen anzubieten. Eine gesonderte Vergütung der Schalungen und Sonderschalungen erfolgt nicht, sofern in den Leistungspositionen nicht gesondert benannt.
Hinweis Schalungen:
13.02 Bewehrungen
13.02
Bewehrungen
13.03 Trag- und Sauberkeitsschichten
13.03
Trag- und Sauberkeitsschichten
13.04 Einzelfundamente
13.04
Einzelfundamente
13.05 Streifenfundamente
13.05
Streifenfundamente
13.07 Sohle, Bodenplatte
13.07
Sohle, Bodenplatte
13.09 Außenwände Normalbeton (Beton, Schalung,
13.09
Außenwände Normalbeton (Beton, Schalung,
13.13 Stützen (Beton, Schalung, Öffn.)
13.13
Stützen (Beton, Schalung, Öffn.)
13.23 Kernbohrungen/ Sägearbeiten/ nachträglich
13.23
Kernbohrungen/ Sägearbeiten/ nachträglich
13.24 Sonstiges
13.24
Sonstiges
90 Baustelleneinrichtung
90
Baustelleneinrichtung
90.02 Allgemeine Baustelleneinrichtung
90.02
Allgemeine Baustelleneinrichtung