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16 Erweiterter Holzbau
16
Erweiterter Holzbau
Allgemeine Baubeschreibung Allgemeine Baubeschreibung
Offizielle Bezeichnung des Bauvorhabens:
Umbau und Erweiterung Grundschule Obernkirchen
Bauherr:
Stadt Obernkirchen
Marktplatz 4
31683 Obernkirchen
Lage der Baustelle und Beschreibung der Erweiterung und der Aufstockung:
Grundschule Obernkirchen am Kammweg 9 in 31683 Obernkirchen
Auf dem Grundstück der Grundschule Obernkirchen wird im Rahmen des 1. Bauabschnitts (BA 1) ein zweigeschossiger Neubau als Erweiterung der Schule errichtet. Dieser wird bauseits in Holzrahmenbauweise mit Flachdach sowie einer gedämmten Vorhangfassade aus Holz im 1. OG und mit einem WDVS im EG ausgeführt. Die Sohlplatte sowie der Treppenhauskern werden in Stahlbeton hergestellt.
Im Bestandsgebäude erfolgt im 1. Bauabschnitt (BA 1) die Sanierung des Gebäudetraktes in Etagen EG und OG sowie in den Achsen A–D / 1–3 über beide Geschosse, einschließlich der Aufstockung in Holzrahmenbauweise im Bereich der zur Zeit bestehenden Terrasse.
Die Sanierungsarbeiten erfolgen im laufenden Schulbetrieb. Sämtliche Arbeiten sind daher unter besonderer Rücksichtnahme auf den Schulbetrieb auszuführen. Lärm- und erschütterungsintensive Arbeiten sind – soweit technisch und organisatorisch möglich – außerhalb der Unterrichtszeiten sowie in Abstimmung mit der Bauleitung und der Schulleitung auszuführen.
Der Auftragnehmer hat seine Arbeiten so zu organisieren, dass Gefährdungen, Beeinträchtigungen und Verschmutzungen für Schüler, Lehrpersonal und sonstige Nutzer des Schulgeländes vermieden werden.
Die Zufahrt zum Baugrundstück erfolgt ausschließlich über den Kammweg. Verkehrswege, Feuerwehrzufahrten sowie Rettungs- und Fluchtwege sind jederzeit freizuhalten. Einschränkungen und Sperrungen sind frühzeitig mit der Bauleitung abzustimmen.
Baustromversorgung wird bauseits zur Verfügung gestellt:
Erdgeschoss Baustromverteilerkasten:
1 x 63 Amp. CEE Anschluss
1 x 32 Amp. CEE Anschluss
2 x 16 Amp. CEE Anschluss
6 x 16 Amp. Schutzkontaktsteckdosen
Obergeschoss ein Steckdosenverteiler:
2xCEE 16 A/400 V/5pol./6 h
2xCEE 32 A/400 V/5pol./6 h
6xSchutzkontaktsteckdosen 16 A/230 V/2pol.
1xFI-Schutzschalter 40/0,03 A/4pol./ pulsstromsensitiv (Typ A)
5x Leitungsschutzschalter
Baustellentoiletten sowie Bauwasseranschlüsse werden bauseits durch die Rohbaufirma unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Erforderliche Aufenthalts- und Materialcontainer sind durch den Auftragnehmer eigenständig für die auf der Baustelle eingesetzten eigenen Mitarbeiter bereitzustellen. Die hierfür anfallenden Kosten, einschließlich Anlieferung, Aufstellung, Vorhaltung, Unterhaltung und Abtransport, sind in die Angebotspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Der für die Aufstellung von Aufenthalts- und Materialcontainern sowie für die Lagerung von Materialien erforderliche Platzbedarf ist vom Auftragnehmer zu berücksichtigen. Die hierfür vorgesehenen Flächen sind den Anlagen/Lageplänen zu entnehmen.
Die Nutzung der bereitgestellten Flächen ist mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Einschränkungen aufgrund der beengten Baustellenverhältnisse sind bei der Kalkulation und Ausführung zu berücksichtigen.
Allgemeine Baubeschreibung
Übersicht der Leistungen Übersicht der Leistungen
Das LV „Erweiterter Holzbau“ umfasst folgende Gewerke:
3. WDVS - Arbeiten
3. Das WDVS beschränkt sich auf den Neubau. Im Bestandsgebäude werden die WDVS-Arbeiten bauseits ausgeführt.
Somit ist sichergestellt, dass das neue Erweiterungsgebäude sowie die neue Fenster- und Fassadengestaltung des Bestandsgebäudes einheitlich und in gleichbleibender Qualität hergestellt werden.
Hinweise Regelwerke, Förderung
Für sämtliche Leistungen dieses Leistungsverzeichnisses gelten die zum Zeitpunkt der Planung und Ausführung jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen, technischen Baubestimmungen, Normen, Richtlinien, Fachregeln sowie Herstellerangaben. Insbesondere sind die für das Bauvorhaben maßgeblichen Vorschriften des Landes Niedersachsen zu beachten.
Die Ausführung hat unter Berücksichtigung der vorliegenden Brand-, Schall- und Wärmeschutzgutachten zu erfolgen. Die darin festgelegten Anforderungen und Randbedingungen sind verbindlich einzuhalten.
Insbesondere sind, soweit für die jeweilige Konstruktion zutreffend, folgende Regelwerke zu beachten:
DIN 4102-4 – Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
MHolzBauRL 2024 – Muster-Holzbaurichtlinie
DIN 68800-1 und DIN 68800-2 – Holzschutz
DIN 4108-2 und DIN 4108-3 – Wärme- und Feuchteschutz
DIN 4109 einschließlich DIN 4109-33 und DIN 4109-35 – Schallschutz im Hochbau
Differenzierte Flankenbewertung, Informationsdienst Holz, 2020
Fachregel 01 des Zimmererhandwerks – Außenwandbekleidungen aus Holz, einschließlich Regeldetailkatalog des Informationsdienstes Holz
Sämtliche Bauteile einschließlich Anschlüsse, Befestigungen, Fugen, Durchdringungen sowie Anschluss- und Dichtstoffe sind so auszuführen, dass die geforderten Eigenschaften hinsichtlich Brand-, Schall-, Wärme-, Feuchte- und Luftdichtheitsschutz dauerhaft gewährleistet werden.
Die Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Bestandsgebäude werden durch die BAFA gefördert. Insofern sind die jeweils gültigen Anforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM), insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Bau-, Anschluss- und Dichtstoffe, einzuhalten. Die eingesetzten Materialien sind entsprechend den geltenden BAFA-Vorgaben anzuwenden.
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Für die energetischen Anforderungen ist das seit dem 29.07.2026 geltende Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.
Übersicht der Leistungen
16.03 WDVS Erweiterung
16.03
WDVS Erweiterung