Fassade
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Baubeschreibung Errichtet wird ein siebengeschossiges Premier Inn Hotel mit 202 Zimmern in Modulbauweise ab dem 1.OG. Das UG als Tiefgarage und das EG mit Gemeinschafts- und Serviceräumen werden monolithisch aus Ortbeton und Fertigteilen hergestellt. Das Neubauvorhaben befindet sich auf dem Grundstück De-Saint-Exupéry-Straße 17, in  60549 Frankfurt
Baubeschreibung
ZTV WDVS ZTV WDVS 1. Allgemeines Ein Fassadengerüst wird durch den AG gestellt. Die Reinigung der Baustelle und der Zufahrtsstraße von durch eigene Arbeiten herrührenden Schutt, Abfällen etc. hat der Unternehmer eigenverantwortlich und kostenlos und ohne Aufforderung täglich vorzunehmen, dabei sind die Abfälle bzw. Restmaterialien nur an Örtlichkeiten, die mit der örtlichen Bauleitung abgesprochen wurden, getrennt zwischenzulagern und grundsätzlich bei Arbeitsunterbrechung sofort, bei kontinuierlichen Arbeiten jedoch mindestens wöchentlich, abzufahren. Nach den jeweils gültigen kommunalen Abfallsatzungen sind die Abfälle getrennt zu entsorgen, der AN verpflichtet sich, seine eigenen Arbeitskräfte und die seiner Subunternehmer, Zulieferer auf die jeweilige Abfallsatzung hinzuweisen. Wenn der AN den vertragsgemäßen Verpflichtungen der regelmäßigen Bauschuttentsorgung nicht oder nicht vollständig nachkommt, hat die Bauleitung das Recht, Kosten für Schuttbeseitigung den Verursachern anteilig bei der Schlussrechnung in Abzug zu bringen. Der Aufteilungsschlüssel wird ausschließlich durch die Bauleitung bestimmt, er richtet sich nach der Inaugenscheinnahme und dem Verursacherprinzip. Mindestens eine Woche vor Ausführungsbeginn sind die baulichen Voraussetzungen für die Leistungserbringung des Auftragnehmers (Vorleistungen etc.) vom Auftragnehmer zu prüfen. Eventuelle Bedenken und/oder Handlungsbedarf sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 2. Mitgeltende Normen und Regeln Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18345 gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr. Gemäß VOB Teil C, Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299, gilt das Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle einschließlich der Geräte und dergleichen als Nebenleistung. Eine Baustelleneinrichtung wird somit nicht gesondert vergütet. Mannschaftscontainer, Magazincontainer o.ä. für das eigene Personal sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen. Vor Beginn und während jeglicher Montagearbeit sind alle nach den allgemein gültigen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) nötigen Sicherheitsmaßnahmen - wie z.B. seitliche Absturzsicherung, Sicherung von Dachöffnungen gegen Absturz usw. - einzuhalten und fachgerecht auszuführen. Bei jeder arbeitsbedingten Entfernung von vorhandenen Sicherungsmaßnahmen sind diese nach Beendigung der Arbeiten wieder herzustellen. Für das Bauvorhaben ist vom Bauherrn ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) beauftragt. Die Hinweise und Vorgaben des SiGeKo sind unverzüglich zu beachten und auszuführen. Alle Unterlagen, die vom SiGeKo gefordert werden, sind unverzüglich und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Kosten, die durch Zuwiderhandeln entstehen, werden mit der Schlussrechnung verrechnet. 3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Materialien sind entsprechend den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Sorten anzubieten. Es dürfen nur Bauprodukte verwendet werden, die in der aktuell gültigen Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) aufgeführt sind. Für nicht geregelte Bauprodukte ist ein Brauchbarkeitsnachweis (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder Zustimmung im Einzelfall) und ein Übereinstimmungsnachweis vorzulegen. Es dürfen nur die Produkte / Systeme eines Materialherstellers angeboten werden. Der Einsatz von Materialien unterschiedlicher Hersteller ist aus Gewährleistungsgründen und der nicht sichergestellten Verträglichkeit bzw. Haftung untereinander nicht erlaubt. Die Verwendung von Materialien unterschiedlicher Hersteller führt gegebenenfalls zum Verlust der bauaufsichtlichen Zulassung. Anzubieten und auszuführen sind die kompletten Systemaufbauten nach den Vorgaben des Herstellers, auch wenn die einzelnen Bestandteile in den Positionen nicht explizit und gesondert beschrieben sind. Eine Systembeschreibung bzw. Datenblätter des angebotenen Systems sind dem Angebot beizulegen. Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben. Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Wände und Decken ist die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR) zu beachten. Die Zulassung des Wärmedämm-Verbundsystems nach Abschnitt 2 DIN 18345 muss auf der Baustelle vorliegen. Dem Auftraggeber oder Bauleiter ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren. Die Anlieferung aller Stoffe und Bauteile des Wärmedämm-Verbundsystems muss in der Originalverpackung erfolgen. Der Nachweis zur statisch relevanten Verdübelung des WDVS nach DIN EN 1991-1-4 und die Ermittlung der notwendigen Dübelmengen im Nachweisverfahren sind ohne zusätzliche Vergütung durch den AN zu erbringen und dem AG vor Ausführungsbeginn zu übergeben. 4. Angaben zur Ausführung Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben. Sämtliche für die fachgerechte Ausführung der Leistungen notwendigen Befestigungsmittel, Dübel und diverse Schienen und Leisten sind vom AN zu liefern und einzubauen. Die Kosten sind in die jeweiligen Positionen einzurechnen. Der Auftragnehmer wird die ausgeschriebenen Leistungen als Fachunternehmen prüfen und Bedenken hinsichtlich der ausgeschriebenen Materialien, der Ausführungsart usw. mit der Abgabe seines Angebotes schriftlich mitteilen. Der Auftragnehmer übernimmt die eigenverantwortliche Fachbauleitung gemäß der gültigen Landesbauordnung für die Ausführungen der beauftragten Leistungen. Die Übernahme der Fachbauleitung schließt die volle zivilrechtliche Verantwortung des Auftragnehmers ein. Der Auftragnehmer sichert in diesem Zusammenhang die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, der DGUV Vorschrift 1, der allgemeinen und der für das Gewerk besonderen UVV zu. Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Fenster, Türzargen, Verglasungen, Sichtbeton-Bauteile und sonstige unmittelbar angrenzende Bauteile sind abzukleben. Klebebänder dürfen die Beschichtungen der Fensterrahmen und Türzargen nicht angreifen und müssen sich rückstandfrei entfernen lassen. Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen; wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen. Die Verarbeitungsvorschriften und -richtlinien der Hersteller sind zu beachten. Dem Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren. Das gilt besonders für Anzahl und Anordnung der Befestigungspunkte, Verdübelungen sowie die Fugenausbildung. In diesen Vorschriften enthaltene Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen und auszuführen, auch wenn diese in den einzelnen Positionen nicht beschrieben sind. Gegebenenfalls sind diese mit Angebotsabgabe in Zusatzpositionen anzugeben. Nachträgliche Beiputzarbeiten sind so auszuführen, dass keine Putzansätze wahrnehmbar sind. Das gleiche gilt für das Ausbessern von Putzschäden während der Bauzeit. Ausbesserungen und Beiputzarbeiten dürfen nur mit den gleichen Materialien erfolgen. Sind die Farbtöne in der Leistungsbeschreibung nicht exakt benannt, so gelten folgende Farbtonstufen: "weiß" bzw. "altweiß" - alle Weißtöne "hell getönt" - Farbtöne mit Hellbezugswert > 65 "mittel getönt" - Farbtöne mit Hellbezugswert ≥25 und ≤65 "Vollton" - Farbtöne mit Hellbezugswert < 25 5. Angaben zur Abrechnung Die Vergabe erfolgt nach freier Wahl des AG pauschal oder auf Nachweis (Einheitspreisvertrag). Alle im Leistungsverzeichnis eingetragenen Preise gelten für die fix und fertige Arbeit einschließlich Lieferung sämtlicher Materialien, Transport und Einbau sowie aller Neben- und besonderen Leistungen, die für die funktionsgerechte Leistungserstellung erforderlich sind. Kosten für eventuell erforderliche Baustelleneinrichtungen sind inbegriffen. Tagelohnarbeiten sind nur auf Anforderung durch die örtliche Bauleitung auszuführen. Die Nachweise sind werktäglich vorzulegen. Verspätet vorgelegte Tagelohnnachweise werden nicht anerkannt und vergütet. 6. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Der Auftragnehmer garantiert, dass er den Pflichten gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz und seinen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt und den Trägern der Sozialversicherung rechtzeitig und vollständig nachkommt. Eventuelle Beanstandungen der bauüberwachenden Behörde sind Sache des Auftragnehmers. Für die sofortige Beseitigung der Beanstandungen wird dieser eigenverantwortlich sorgen. Kosten hierfür sind mit den Preisen abgegolten. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Es sind für jeden Arbeitstag Bautagesberichte zu führen, die der Bauleitung wöchentlich zu übergeben sind. Die Ausführungsunterlagen werden durch den AG ausschließlich über einen Planserver zur Verfügung gestellt. Der AN erhält mit Auftragserteilung die Zugangsdaten. Der AN ist verpflichtet, eigenständig die aktuelle Planung einzusehen und sich diese herunterzuladen. Pläne und Unterlagen in Papierform werden vom AG nicht verteilt. 7. DGNB Allgemeine Einleitung zur Zertifizierung Das Gebäude wird nach DGNB-Silber zertifiziert. Der AN hat für seinen Leistungsumfang den Anforderungskatalog zu beachten. Die ZTV DGNB sowie die zugehörige Kriterienmatrix EVN1.2_Anlage 1 liegen der Ausschreibung bei. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle von ihm beauftragten Unterauftragnehmer vollumfänglich über die Vorgaben und Anforderungen der DGNB-Zertifizierung wie in den Ausschreibungsunterlagen definiert informiert sind und berücksichtigt diese im Rahmen seiner eigenen Leistungserbringung. Der Auftragnehmer wählt ausschließlich DGNB -konforme Produkte und Materialien für die Ausführung aus. Die materialökologische Produktfreigabe erfolgt über den zuständigen Auditor, siehe Anlage ZTV DGNB. Zeitnah nach Auftragserteilung holt der Auftragnehmer die erforderlichen Nachweisdokumente bei den Herstellern ein und stellt diese dem Auditor zur Prüfung und Freigabe zur Verfügung. Erst nach erfolgter materialökologischer Freigabe dürfen Materialien auf die Baustelle gebracht sowie eingebaut oder verarbeitet werden. Die ausschließliche Verwendung freigegebener Materialien ist durch eine unterzeichnete Freigabeliste zu dokumentieren und bei Baustellenkontrollen sowie der Abnahmedokumentation vorzulegen. Für die Prüfung eingereichter oder nachgereichter Produktunterlagen ist ein Prüfzeitraum von bis zu zehn Werktagen zu berücksichtigen, bevor eine Freigabe für Ausführung oder Kommissionierung erfolgen kann. Im Falle von Beanstandungen sorgt der Auftragnehmer unverzüglich für eine vertragskonforme Ausführung und veranlasst die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der Zertifizierungsziele. Die Kosten für die Bereitstellung der Unterlagen sind mit den angebotenen Einheitspreisen der einzelnen Positionen abgegolten. Gewebespezifische Anforderungen 05 - Beschichtungsstoffe für mineralische Untergründe außen Relevante Bauteile, Materialien, Flächen: Beschichtungsstoffe für mineralische Oberflächen im Außenbereich wie z. B. Beton, Mauerwerk, mineralische Mörtel und Spachtel, Putze, WDVS, Tapeten  (Fassadentapeten), Gipskartonplatten, etc. Betrachtete Stoffe / Aspekte VOC, Biozide Bezugsnorm VOC-Definition nach RL 2004/42/EG, 528/2012/EG (Biozidverordung) Vorgabe QS3 < 40 g/l Nachweis TM und/oder SDB und/oder Herstellererklärung und/oder Prüfzertifikat und/oder Begründung Biozideinsatz über UBA Merkblätter 13 - Montagekleb- und Dichtstoffe an der Fassade, Fenstern und Außentüren Relevante Bauteile, Materialien, Flächen: Klebstoff für die Herstellung der Luftdichtheit an der Fassade innen und außen: z. B. PU, PU-Hybrid, MS-Polymer, SMP, Acrylat, Silikon Betrachtete Stoffe / Aspekte VVOC, VOC, SVOC Emissionen und Gehalt an gefährlichen Stoffen Bezugsnorm Chlorparaffine / EMICODE Vorgabe QS3 Chlorparaffine (SCCPs + MCCPs + LCCPs) < 0,1 % und EMICODE EC1PLUS oder VOC < 1 % Nachweis TM und/oder SDB und/oder Herstellererklärung und/oder Prüfzertifikat Gleichwertigkeitsnachweis: Emicode: GEV-Einstufungskriterien (03/2022) Abschnitte 3. 32 - Produkte zur Passivierung von Aluminium und Edelstahl Relevante Bauteile, Materialien, Flächen: Sämtliche Aluminium und Edelstahlbauteile der Hülle. Nicht betrachtet werden Sonnenschutzlamellen, Rolladenkästen sowie Edelstahlgeländer. Betrachtete Stoffe / Aspekte Chrom-VI Vorgabe QS3 Chrom-VI-freie Passivierungsmittel Nachweis Herstellererklärung. 39 - Montageschäume für Dämmstoffe Relevante Bauteile, Materialien, Flächen: Montageschäume für die Verklebung von WDVS Betrachtete Stoffe / Aspekte Halogenierte Treibmittel Bezugsnorm REACH, SVHC Vorgabe QS3 Keine Verwendung von Montageschäumen Ausnahme: Nur in Fugen von WDVS-Dämmplatten dürfen Montageschäume ohne halogenierte Treibmittel eingesetzt werden Nachweis Nachweis des mineralischen Klebers, Fugenschaum ohne halogenierte Treibmittel (TM und/oder SDB) 40 - Kunststoffschaum-Dämmplatten für Gebäude Relevante Bauteile, Materialien, Flächen: Dämmplatten aus PU (PUR, PIR), EPS, Melaminharzschaum, an Wand, Decke, Boden (Estrich) und Dach in der Innenanwendung und XPS- und Phenolharzschaum Dämmplatten (Resolplatte) an der Gebäudehülle Betrachtete Stoffe / Aspekte SVHC: TCEP, Emissionen, Halogenierte Treibmittel Bezugsnorm POP-VO / 1907/2006/EG Vorgabe QS3 bei XPS, PU und Resolplatten: Kein Einsatz von halogenierten Treibmitteln und bei PU (PUR und PIR-Platten): TCEP ≤ 0,1 % und bei Produkten in der Innenanwendung: Einhaltung AgBB-Schema Nachweis TM und/oder Herstellererklärung Für alle Mineralfaserprodukte 40b - Dämmstoffe aus KMF in der Innenanwendung Relevante Bauteile, Materialien, Flächen: Dämmstoff-Platten und -Matten aus Künstlichen Mineralfasern (KMF) für Gebäude (ohne Haustechnik) Betrachtete Stoffe / Aspekte Gefährliche Stoffe / Emissionen Bezugsnorm GefStoffV Vorgabe QS3 RAL-Gütezeichen "Erzeugnisse aus Mineralwolle" und Einhaltung AgBB-Schema Nachweis RAL-Gütezeichen "Erzeugnisse aus Mineralwolle", Emissionsnachweis, Blauer Engel
ZTV WDVS
01 vorgehängte Fassade Fabrikat KeraTwin
01
vorgehängte Fassade Fabrikat KeraTwin
01.__.01 MW 035 160mm Lieferung, Verlegung und Befestigung von Wärmedämmung aus Mineralwolleplatten (MW) mit einseitiger schwarzer Vlieskaschierung für hinterlüftete Fassaden, Anwendungsgebiet WAB nach DIN V 4108-10, nichtbrennbar, Euroklasse A1 nach DIN EN 13501, Schmelzpunkt > 1000° C, Grenzabmaße für die Dicken T 3 und langzeitige Wasseraufnahme WL(P) nach DIN EN 13162. Die Platten sind dicht zu stoßen und an Durchdringungen, wie z.B. Teilen der Unterkonstruktion, sowie an Anschlussprofilen dicht anzuarbeiten. Bei mehrlagiger Verlegung mit versetzten Stößen verlegen. Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit 0.032 W/mK Dicke: 160 mm Fabrikat: Capatect VHF MW-Dämmplatte 032 731, ULTIMATE FSP-031 o. glw. DGNB - Anforderung Zeile 40b Dämmstoffe aus KMF in der Innenanwendung Relevante Bauteile, Materialien, Flächen: Dämmstoff-Platten und -Matten aus Künstlichen Mineralfasern (KMF) für Gebäude (ohne Haustechnik) Betrachtete Stoffe / Aspekte: Gefährliche Stoffe / Emissionen Bezugsnorm: GefStoffV Vorgabe QS3: RAL-Gütezeichen "Erzeugnisse aus Mineralwolle" und Einhaltung AgBB-Schema Nachweis: RAL-Gütezeichen "Erzeugnisse aus Mineralwolle", Emissionsnachweis, Blauer Engel
01.__.01
MW 035 160mm
267.50
m²
01.__.02 MW 035 220mm (zweilagig) Lieferung, Verlegung und Befestigung von Wärmedämmung aus Mineralwolleplatten (MW) mit einseitiger schwarzer Vlieskaschierung für hinterlüftete Fassaden, Anwendungsgebiet WAB nach DIN V 4108-10, nichtbrennbar, Euroklasse A1 nach DIN EN 13501, Schmelzpunkt > 1000° C, Grenzabmaße für die Dicken T 3 und langzeitige Wasseraufnahme WL(P) nach DIN EN 13162. Die Platten sind dicht zu stoßen und an Durchdringungen, wie z.B. Teilen der Unterkonstruktion, sowie an Anschlussprofilen dicht anzuarbeiten. Bei mehrlagiger Verlegung mit versetzten Stößen verlegen. Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit 0.032 W/mK Dicke: 220 mm Fabrikat: Capatect VHF MW-Dämmplatte 032 731, ULTIMATE FSP-031 o. glw. DGNB - Anforderung Zeile 40b Dämmstoffe aus KMF in der Innenanwendung Relevante Bauteile, Materialien, Flächen: Dämmstoff-Platten und -Matten aus Künstlichen Mineralfasern (KMF) für Gebäude (ohne Haustechnik) Betrachtete Stoffe / Aspekte: Gefährliche Stoffe / Emissionen Bezugsnorm: GefStoffV Vorgabe QS3: RAL-Gütezeichen "Erzeugnisse aus Mineralwolle" und Einhaltung AgBB-Schema Nachweis: RAL-Gütezeichen "Erzeugnisse aus Mineralwolle", Emissionsnachweis, Blauer Engel
01.__.02
MW 035 220mm (zweilagig)
1,975.81
m²
01.__.03 Unterkonstruktion und Keramikplatten, neutralgrau Unterkonstruktion aus verzinkten Metallprofilen für eine vorgehängte, hinterlüftete Fassadenbekleidung, zur Überbrückung der Dämmebene, einschließlich Befestigungsmittel liefern, montieren und ausrichten. - zweiteilige Z-Profile mit thermischer Trennung an Betonwand befestigt, Dämmungsdicke 220 mm - Tragprofil - Omegaprofil K20, beschichtet für offene Fugen mit Abstandshalter - Keramikplatten mit glatter Oberfläche, waagerecht verlegt, in unterschiedlichen Höhen von ca. 20 - 70 cm und unterschiedlichen Längen ca. 0,70 - 1,70 m, mit Hytect-Beschichtung Farbe1: neutralgrau 5 H Fabrikat: Agrob Buchtal KeraTwin DGNB - Anforderung Zeile 32 Produkte zur Passivierung von Aluminium und Edelstahl Relevante Bauteile, Materialien, Flächen: Sämtliche Aluminium und Edelstahlbauteile der Hülle. Nicht betrachtet werden Sonnenschutzlamellen, Rolladenkästen sowie Edelstahlgeländer. Betrachtete Stoffe / Aspekte: Chrom-VI Bezugsnorm: Vorgabe QS3: Chrom-VI-freie Passivierungsmittel Nachweis: Herstellererklärung. Alle relevanten Hüllbauteile wie z. B. Fassadenprofile, Verkleidungen, Attikableche mit einer Gesamtfläche als Bauteil von > 5m²
01.__.03
Unterkonstruktion und Keramikplatten, neutralgrau
420.29
m²
01.__.04 Unterkonstruktion und Keramikplatten, kalk Farbe 2 1185 Savona kalk H
01.__.04
Unterkonstruktion und Keramikplatten, kalk
H
1,250.22
m²
01.__.05 Unterkonstruktion und Keramikplatten, hellgrau Farbe 3 414 hellgrau H
01.__.05
Unterkonstruktion und Keramikplatten, hellgrau
H
572.80
m²
01.__.06 Zulage vertikale Verlegung Zulage senkrechte Verlegung als ca. 50 cm breiter Streifen. Diese Postition beinhaltet die geänderte Anordnung der Unterkonstruktion, den fachgerechter Übergang der Keramikplatten von waagerecht zu senkrecht mit angepasstem Fugenbild, sowie alle erforderlichen Nebenleistungen
01.__.06
Zulage vertikale Verlegung
359.55
m²
01.__.07 Laibung Keramikplatte Laibungsverkleidung mit Unterkonstruktion und senkrecht oder waagerecht verlegten Keramikplatten, je nach angrenzender Fassade, und Fensteranschluss herstellen. Tiefe 31 cm Entwurf siehe Plan GGF-ARC-5-FA-DT-XX-0006-B_Zimmerfenster Fassade Die Details sind noch nicht vollständig durchgeplant. Fehlende sind durch den Bieter eigenständig zu ergänzen und in diese Position einzurechnen.
01.__.07
Laibung Keramikplatte
B
813.36
m
01.__.08 Laibung Blech Laibungsverkleidung mit Unterkonstruktion, beschichtetem Aluminiumblech und Einsteckprofil am Fensterrahmen herstellen. Tiefe 31 cm Farbton nach Wahl des AG Entwurf siehe Plan GGF-ARC-5-FA-DT-XX-0006-B_Zimmerfenster Fassade Die Details sind noch nicht vollständig durchgeplant. Fehlende sind durch den Bieter eigenständig zu ergänzen und in diese Position einzurechnen. DGNB - Anforderung Zeile 32 32 - Produkte zur Passivierung von Aluminium und Edelstahl Relevante Bauteile, Materialien, Flächen: Sämtliche Aluminium und Edelstahlbauteile der Hülle. Nicht betrachtet werden Sonnenschutzlamellen, Rolladenkästen sowie Edelstahlgeländer. Betrachtete Stoffe / Aspekte: Chrom-VI Bezugsnorm: Vorgabe QS3: Chrom-VI-freie Passivierungsmittel Nachweis: Herstellererklärung. Alle relevanten Hüllbauteile wie z. B. Fassadenprofile, Verkleidungen, Attikableche mit einer Gesamtfläche als Bauteil von > 5m²
01.__.08
Laibung Blech
A
813.36
m
01.__.09 Sturz Blech Sturzverkleidung mit Unterkonstruktion, beschichtetem Aluminiumblech und Einsteckprofil am Fensterrahmen herstellen. Tiefe 31 cm Farbton nach Wahl des AG Entwurf siehe Plan GGF-ARC-5-FA-DT-XX-0006-B_Zimmerfenster Fassade Die Details sind noch nicht vollständig durchgeplant. Fehlende sind durch den Bieter eigenständig zu ergänzen und in diese Position einzurechnen. DGNB - Anforderung Zeile 32 32 - Produkte zur Passivierung von Aluminium und Edelstahl Relevante Bauteile, Materialien, Flächen: Sämtliche Aluminium und Edelstahlbauteile der Hülle. Nicht betrachtet werden Sonnenschutzlamellen, Rolladenkästen sowie Edelstahlgeländer. Betrachtete Stoffe / Aspekte: Chrom-VI Bezugsnorm: Vorgabe QS3: Chrom-VI-freie Passivierungsmittel Nachweis: Herstellererklärung. Alle relevanten Hüllbauteile wie z. B. Fassadenprofile, Verkleidungen, Attikableche mit einer Gesamtfläche als Bauteil von > 5m²
01.__.09
Sturz Blech
393.40
m
01.__.10 Anschluss Fensterbank Anschluss an vorhandene Fensterbank herstellen Entwurf siehe Plan GGF-ARC-5-FA-DT-XX-0006-B_Zimmerfenster Fassade Die Details sind noch nicht vollständig durchgeplant. Fehlende sind durch den Bieter eigenständig zu ergänzen und in diese Position einzurechnen.
01.__.10
Anschluss Fensterbank
393.40
m
01.__.11 Unterer Abschluss Unteren Abschluss mit Unterkonstruktion, beschichtetem Aluminiumblech und Einsteckprofil an der Fassade herstellen. Tiefe 44 cm Farbton nach Wahl des AG Entwurf siehe Plan GGF-ARC-5-FA-DT-XX-0009-E_Fassade Keramik zu WDVS Die Details sind noch nicht vollständig durchgeplant. Fehlende sind durch den Bieter eigenständig zu ergänzen und in diese Position einzurechnen. DGNB - Anforderung Zeile 32 32 - Produkte zur Passivierung von Aluminium und Edelstahl Relevante Bauteile, Materialien, Flächen: Sämtliche Aluminium und Edelstahlbauteile der Hülle. Nicht betrachtet werden Sonnenschutzlamellen, Rolladenkästen sowie Edelstahlgeländer. Betrachtete Stoffe / Aspekte: Chrom-VI Bezugsnorm: Vorgabe QS3: Chrom-VI-freie Passivierungsmittel Nachweis: Herstellererklärung. Alle relevanten Hüllbauteile wie z. B. Fassadenprofile, Verkleidungen, Attikableche mit einer Gesamtfläche als Bauteil von > 5m²
01.__.11
Unterer Abschluss
147.03
m
01.__.12 zusätzliche Dämmung Mineralwolldämmung 035 120 mm als 65 cm hohen Streifen am Übergang der Keramikfassade zum WDVS einbauen. siehe Plan GGF-ARC-5-FA-DT-XX-0009-E_Fassade Keramik zu WDVS
01.__.12
zusätzliche Dämmung
147.03
m
01.__.13 Abschluss Attika Abschluss an der Attika herstellen. Die Attikaabdeckung erfolgt bauseits,
01.__.13
Abschluss Attika
147.20
m
01.__.14 Ecke Gehrung Eckausbildung mit Unterkonstruktion und Gehrungsplatten siehe Plan GGF-ARC-5-FA-DT-XX-0008-D_Eckdetail Fassade
01.__.14
Ecke Gehrung
38.58
m
01.__.15 Abdeckung freies Ende, Gehrung Abdeckung des freien Endes der vorgehängten Fassade mit Unterkonstruktion und Keramikplatten, Verlegerichtung wie die angrenzende Fassade, Ecke mit Gehrungsplatten Breite: 31 cm Entwurf siehe Plan GGF-ARC-5-FA-DT-XX-0008-D_Eckdetail Fassade Die Details sind noch nicht vollständig durchgeplant. Fehlende sind durch den Bieter eigenständig zu ergänzen und in diese Position einzurechnen.
01.__.15
Abdeckung freies Ende, Gehrung
38.58
m
01.__.16 Durchdringung, rund Aussparung für runde Durchdringung, Duchmesser ca. 120 mm, herstellen. Lage: Notentwässerung
01.__.16
Durchdringung, rund
10.00
St
01.__.17 Zulage nachträglicher Einbau an Gerüstanker Zulage für das nachträgliche Einbauen von Fassadenplatten an Gerüstankern. Ausführzung in Zuge des Gerüstabbaues. Die Arbeiten erfolgen zeitversetzt. Ein zusätzliche Anfahrt ist in dieser Position enthalten.
01.__.17
Zulage nachträglicher Einbau an Gerüstanker
350.00
St
01.__.18 Planung, Statik, Dokumentation Erstellen der statischen Berechnung und Fassadenfachplanung für die gesamte Fassadenbekleidung in prüffähiger Form, einschließlich aller erforderlichen Dübelsetzpläne und Ausführungs- und Detailzeichnungen, auf Grundlage der vorgegebene Planung des Architekten. Die Zeichnungen sind dem Auftraggeber rechtzeitig in digitaler Form zur Genehmigung vorzulegen. Ohne Freigabe der Planung darf nicht mit den Arbeiten begonnen werden. Dokumentation der verwendeten Materialien und der Ausführung. Übergaben an den AG.
01.__.18
Planung, Statik, Dokumentation
L
1.00
psch
02 WDVS Ostseite, Achse 20
02
WDVS Ostseite, Achse 20
02.__.01 Sockel EPS 032 200mm Silikonharzputz Komplettes WDVS im Sockelbereich liefern und herstellen: - Die Befestigung erfolgt z.T. auf bituminösem Untergrund. - Untergrund reinigen - Grundierung - Sockeldämmplatte Perimeterdämmung EPS, Anwendungstyp PW, Euroklasse E nach DIN EN 13501-1, schwer entflammbar nach DIN 4102 - Armierungsschicht mit Gewebeeinlage - Oberputz als Strukturputzlage aus eingefärbtem Silikonharz- / Siloxanputz Das Abschrägen der unteren Dämmungskante bei einem Abschluss ohne weiterführende Dämmung ist in dieser Position enthalten. Wärmeleitfähigkeit: 0,032 W/m*K Dämmungsdicke: 200 mm Körnung: 3 mm Strukturbild: Kratzputz, Rillenstruktur, Scheibenputz, nach Wahl des AG Farbton: RAL 7016 anthrazit Angenommene Sockelhöhe bezogen auf OKG von -30 cm bis + 30 cm. DGNB - Anforderung 40 - Kunststoffschaum-Dämmplatten für Gebäude (ohne Haustechnik) Relevante Bauteile, Materialien, Flächen: Dämmplatten aus PU (PUR, PIR), EPS, Melaminharzschaum, an Wand, Decke, Boden (Estrich) und Dach in der Innenanwendung und XPS- und Phenolharzschaum-Dämmplatten (Resolplatte) an der Gebäudehülle Betrachtete Stoffe / Aspekte: SVHC: TCEP, Emissionen, Halogenierte Treibmittel Bezugsnorm: POP-VO / 1907/2006/EG Vorgabe QS3_ bei XPS, PU und Resolplatten: Kein Einsatz von halogenierten Treibmitteln und bei PU (PUR und PIR-Platten): TCEP = 0,1 % und bei Produkten in der Innenanwendung: Einhaltung AgBB-Schema Nachweis: TM und/oder Herstellererklärung Geltungsbereich = Werk und Baustelle DGNB-Anforderung an Beschichtungsstoffe für mineralische Oberflächen im Außenbereich wie z. B. Beton, Mauerwerk, mineralische Mörtel und Spachtel, Putze, WDVS, Tapeten (Fassadentapeten), Gipskartonplatten, etc Betrachtete Stoffe / Aspekte: VOC, Biozide Bezugsnorm: VOC-Definition nach RL 2004/42/EG, 528/2012/EG (Biozidverordnung) DGNB-Anforderung an Montageschäume für die Verklebung von WDVS Betrachtete Stoffe / Aspekte: Halogenierte Treibmittel Bezugsnorm: REACH, SVHC Vorgabe QS3: Keine Verwendung von Montageschäumen Ausnahme: Nur in Fugen von WDVS-Dämmplatten dürfen Montageschäume ohne halogenierte Treibmittel eingesetzt werden Nachweis: Nachweis des mineralischen Klebers, Fugenschaum ohne halogenierte Treibmittel (TM und/oder SDB)
02.__.01
Sockel EPS 032 200mm Silikonharzputz
9.19
m²
02.__.02 Wand MW 035 200mm Silikonharzputz Komplettes WDVS an Wänden liefern und herstellen: - Untergrund reinigen - Dämmung Mineralwolle 035 Euroklasse A1, inkl. Verdübelung gemäß Herstellervorgaben - mit dem Kleber sind Unebenheiten und Versätze bis 7 mm auszugleichen - Armierungsschicht mit Gewebeeinlage - Oberputz als Strukturputzlage aus eingefärbtem Silikonharz- / Siloxanputz Dämmungsdicke: 200 mm Körnung: 3 mm Strukturbild: Kratzputz, Rillenstruktur, Scheibenputz, nach Wahl des AG Farbton: RAL 7016 anthrazit Lage: EG siehe Plan GGF-ARC-5-XX-SC-CC-0000-D_Schnitt CC DGNB - Anforderung 40b - Dämmstoffe aus KMF in der Innenanwendung Relevante Bauteile, Materialien, Flächen: Dämmstoff-Platten und -Matten aus Künstlichen Mineralfasern (KMF) für Gebäude (ohne Haustechnik) Betrachtete Stoffe / Aspekte: Gefährliche Stoffe / Emissionen Bezugsnorm: GefStoffV Vorgabe QS3: RAL-Gütezeichen "Erzeugnisse aus Mineralwolle" und Einhaltung AgBB-Schema Nachweis: RAL-Gütezeichen "Erzeugnisse aus Mineralwolle", Emissionsnachweis, Blauer Engel DGNB - Anforderung 05 - Beschichtungsstoffe für mineralische Oberflächen im Außenbereich wie z. B. Beton, Mauerwerk, mineralische Mörtel und Spachtel, Putze, WDVS, Tapeten (Fassadentapeten), Gipskartonplatten, etc Betrachtete Stoffe / Aspekte: VOC, Biozide Bezugsnorm: VOC-Definition nach RL 2004/42/EG, 528/2012/EG (Biozidverordnung) DGNB-Anforderung an Montageschäume für die Verklebung von WDVS Betrachtete Stoffe / Aspekte: Halogenierte Treibmittel Bezugsnorm: REACH, SVHC Vorgabe QS3: Keine Verwendung von Montageschäumen Ausnahme: Nur in Fugen von WDVS-Dämmplatten dürfen Montageschäume ohne halogenierte Treibmittel eingesetzt werden Nachweis: Nachweis des mineralischen Klebers, Fugenschaum ohne halogenierte Treibmittel (TM und/oder SDB)
02.__.02
Wand MW 035 200mm Silikonharzputz
75.785
m²
02.__.03 Wand MW 035 160mm Silikonharzputz Komplettes WDVS an Wänden liefern und herstellen: - Untergrund reinigen - Dämmung Mineralwolle 035 Euroklasse A1, inkl. Verdübelung gemäß Herstellervorgaben - mit dem Kleber sind Unebenheiten und Versätze bis 7 mm auszugleichen - Armierungsschicht mit Gewebeeinlage - Oberputz als Strukturputzlage aus eingefärbtem Silikonharz- / Siloxanputz Dämmungsdicke: 160 mm Körnung: 3 mm Strukturbild: Kratzputz, Rillenstruktur, Scheibenputz, nach Wahl des AG Farbton: RAL 7016 anthrazit Lage: ab 1.OG siehe Plan GGF-ARC-5-XX-SC-CC-0000-D_Schnitt CC DGNB - Anforderung 40b - Dämmstoffe aus KMF in der Innenanwendung Relevante Bauteile, Materialien, Flächen: Dämmstoff-Platten und -Matten aus Künstlichen Mineralfasern (KMF) für Gebäude (ohne Haustechnik) Betrachtete Stoffe / Aspekte: Gefährliche Stoffe / Emissionen Bezugsnorm: GefStoffV Vorgabe QS3: RAL-Gütezeichen "Erzeugnisse aus Mineralwolle" und Einhaltung AgBB-Schema Nachweis: RAL-Gütezeichen "Erzeugnisse aus Mineralwolle", Emissionsnachweis, Blauer Engel DGNB-Anforderung an Beschichtungsstoffe für mineralische Oberflächen im Außenbereich wie z. B. Beton, Mauerwerk, mineralische Mörtel und Spachtel, Putze, WDVS, Tapeten (Fassadentapeten), Gipskartonplatten, etc Betrachtete Stoffe / Aspekte: VOC, Biozide Bezugsnorm: VOC-Definition nach RL 2004/42/EG, 528/2012/EG (Biozidverordnung) DGNB-Anforderung an Montageschäume für die Verklebung von WDVS Betrachtete Stoffe / Aspekte: Halogenierte Treibmittel Bezugsnorm: REACH, SVHC Vorgabe QS3: Keine Verwendung von Montageschäumen Ausnahme: Nur in Fugen von WDVS-Dämmplatten dürfen Montageschäume ohne halogenierte Treibmittel eingesetzt werden Nachweis: Nachweis des mineralischen Klebers, Fugenschaum ohne halogenierte Treibmittel (TM und/oder SDB)
02.__.03
Wand MW 035 160mm Silikonharzputz
284.003
m²
02.__.04 Laibung Fenster bündig, inkl. Profile Silikonharz Laibungen und Anschlüsse für bündig mit Außenkante Fassade montierte Fenster und Türen als bewegliche Systemanschlussfuge herstellen: - Anputzleiste als selbstklebende Kunststoffleiste, mit integriertem, komprimiertem Fugendichtband, Glasfasergewebestreifen, Schutzfolienstreifen (Putzanschlag mit Kellenschnittvorgabe), farblich passend zum Putz oder zum Fenster, Abstimmung mit AG, bei Führungsschienen von Rollläden abgewinkeltes Anschlussprofil STO Seal Roma o. glw. - Gewebe, Spachtelung, Gewebeeckwinkel - zusätzliche Armierungsgewebestreifen von 250/600 mm diagonal zur Ecke - Oberputz als Silikonharzputz, Oberfläche und Farbe wie Fassade - Egalisationsanstrich, wenn für die Fassade auch ausgeschrieben Tiefe = Dämmungsdicke Lage: Fenster, Lüftungsgitter siehe Plan GGF-ARC-5-FA-DT-XX-0010-D_Lüftungsgitter Müllraum
02.__.04
Laibung Fenster bündig, inkl. Profile Silikonharz
30.84
m
02.__.05 Sturz Fenster bündig, inkl. Profile Silikonharzputz Sturzausbildung für bündig mit Außenkante Fassade montierte Fenster in vollem Wortlaut wie Laibung Fenster bündig mit Silikonharzputz, jedoch mit Tropfkante.
02.__.05
Sturz Fenster bündig, inkl. Profile Silikonharzputz
8.10
m
02.__.06 Egalisationsanstrich Egalisationsanstrich auf Fassade und Laibungen durch 2-maliges Aufbringen einer wetterbeständigen, spannungsfreien und hochdiffusionsfähigen, gefüllten Acrylat-Fassadenfarbe, siliconharzvergütet. Farbton: RAL 7016 anthrazit DGNB - Anforderung 05 - Beschichtungsstoffe für mineralische Oberflächen im Außenbereich wie z. B. Beton, Mauerwerk, mineralische Mörtel und Spachtel, Putze, WDVS, Tapeten (Fassadentapeten), Gipskartonplatten, etc Betrachtete Stoffe / Aspekte: VOC, Biozide Bezugsnorm: VOC-Definition nach RL 2004/42/EG, 528/2012/EG (Biozidverordnung)
02.__.06
Egalisationsanstrich
371.12
m²
02.__.07 Feuchteschutz Sockel WDVS Zusätzlichen Feuchteschutz im Sockelbereich des WDVS mit einer zweilagigen Dichtschlämme liefern und von Unterkante Dämmplatte bis ca. 5 cm über OKG vollflächig auf den Oberputz streichen. Höhe: bis 50 cm
02.__.07
Feuchteschutz Sockel WDVS
15.31
m
02.__.08 Anarbeiten Durchdringungen Anarbeiten des kompletten WDVS an Durchdringungen bis 160 cm, Anschluss mit Fugendichtband. Lage: Dachentwässerung, Distanzhalter Fassadenbegrünung siehe Anlage Jakob-Rope-Systems-GreenBlock und D03847-00001_C Webnet-Trellis (Mehrfeld-Einzelseilbegrünung)
02.__.08
Anarbeiten Durchdringungen
200.00
St
02.__.09 Putzabschlussprofil Sockel Putzabschlussprofil aus Kunststoff mit Putzanschlag und Glasfasergewebestreifen liefern und am Übergang Sockel / Wand ohne Änderung der Dämmungsdicke einbauen. Die Ausführung ist optional und mit dem AG abzuklären. Der Einbau wird empfohlen, da bei einer späteren Ausbesserung des Sockels eine klare Trennung zwischen Sockel und Fassade möglich ist.
02.__.09
Putzabschlussprofil Sockel
15.31
m
02.__.10 Eckwinkel Kantenschutz mit Eckwinkel aus Kunststoff-Eckschutzschiene mit Glasfasergewebe herstellen. Vor der vollflächigen Armierung, Armierungsmörtel auftragen und Gewebewinkel einbetten. Flächenarmierungsgewebe bis zur Eckkante führen. Lage: EG
02.__.10
Eckwinkel
10.20
m
02.__.11 Winkel als seitlicher Abschluss Winkel aus verzinktem Blech, 1 mm dick, einschließlich Befestigungsmittel liefern und als seitlicher Abschluss am Übergang zur Keramikfassade montieren. siehe Plan GGF-ARC-5-FA-DT-XX-0008-D_Eckdetail Fassade
02.__.11
Winkel als seitlicher Abschluss
38.80
m
02.__.12 Anarbeiten Fensterbank Anarbeiten an vorhandene, regendichte Fensterbank mit Dämmkeil oder Anschrägen der Dämmung, Hohlräume ausschäumen oder ausstopfen, Anschluss des Oberputzes mit Fugendichtband.
02.__.12
Anarbeiten Fensterbank
9.63
m
02.__.13 Fugendichtband Schlagregendichtes, langsam expandierendes Fugendichtband liefern und am Anschluss zu Fenstern, Türen, Wandanschlüssen etc. vorkleben und Dämmplatten gegenstoßen. Armierungsschicht bis zum Fugenrand führen, Fugendichtband mit Schlussbeschichtung überdecken, Kellenschnitt herstellen.
02.__.13
Fugendichtband
15.31
m
02.__.14 Schutz Bauteile Herstellen einer Ganzabdeckung mit PVC-Abdeckfolie und Verklebung der Stöße gemäß VOB Teil C/4.2.5 DIN 18 363 und nach Gebrauch wieder entfernen. Bauteil: Fenster, Türen etc. Türen und Fenster nach Abstimmung mit der Bauleitung so bekleiden, dass sie geöffnet werden können.
02.__.14
Schutz Bauteile
2.58
m²
02.__.15 Panzergewebe Herstellen einer zusätzlichen vollflächigen Armierungsschicht mit Panzergewebe als Zulage zur normalen Systemarmierung im stoßgefährdeten Bereich. Vor der normalen Systemarmierung, die Armierungsmasse auf die Dämmplatten volldeckend auftragen. Panzergewebe eindrücken und planspachteln. Panzergewebe bündig aneinanderstoßen, nicht überlappen.
02.__.15
Panzergewebe
O
1.00
m²
02.__.16 Gerüstankerverschluss Kunststoff Schließen von Gerüstankerlöchern mit vorkomprimiertem, rundem Dichtband. Farblich abgestimmte Abdeckkappe aus Kunststoff schlagregendicht mit einer Dichtstoffmasse einsetzten. Die Arbeiten erfolgen zeitversetzt. Ein zusätzliche Anfahrt ist in dieser Position enthalten.
02.__.16
Gerüstankerverschluss Kunststoff
50.00
St
03 WDVS mit Fliesen EG
03
WDVS mit Fliesen EG
03.__.01 Sockel EPS 032 220mm Fliesen 30/60 Komplettes WDVS im Sockelbereich liefern und herstellen: - Die Befestigung erfolgt z.T. auf eine vorhandene bituminöse oder mineralische Abdichtung. - Untergrund reinigen - Grundierung - Sockeldämmplatte Perimeterdämmung EPS, Anwendungstyp PW, Euroklasse E nach DIN EN 13501-1, schwer entflammbar nach DIN 4102 vollflächig verkleben. - Verdübelung durch das Gewebe, mit bauaufsichtlich zugelassenen flächenbündig zu setzenden Thermodübeln gemäß Fachverband WDVS WZ 1 u. 2 (Binnenland) - bewehrter Unterputz - Fliesen im Buttering-Floating Verfahren - Verfugung im Einschlemmverfahren - Reinigung mit üblichem Steinreiniger - zweilagige Dichtschlämme bis 5 cm über OGK Das Abschrägen der unteren Dämmungskante bei einem Abschluss ohne weiterführende Dämmung bzw. der Anschluss an die vorhandene Keller- / Fundamentdämmung ist in dieser Position enthalten. Wärmeleitfähigkeit: 0,032 W/m*K Dämmungsdicke: 220 mm Fliesen wie Hauptposition Fassade Angenommene Sockelhöhe bezogen auf OKG von -30 cm bis + 30 cm. siehe Plan GGF-ARC-5-FA-DT-XX-0011-D_Standard Sockeldetail DGNB - Anforderung 40 - Kunststoffschaum-Dämmplatten für Gebäude (ohne Haustechnik) Relevante Bauteile, Materialien, Flächen: Dämmplatten aus PU (PUR, PIR), EPS, Melaminharzschaum, an Wand, Decke, Boden (Estrich) und Dach in der Innenanwendung und XPS- und Phenolharzschaum-Dämmplatten (Resolplatte) an der Gebäudehülle Betrachtete Stoffe / Aspekte: SVHC: TCEP, Emissionen, Halogenierte Treibmittel Bezugsnorm: POP-VO / 1907/2006/EG Vorgabe QS3: bei XPS, PU und Resolplatten: Kein Einsatz von halogenierten Treibmitteln und bei PU (PUR und PIR-Platten): TCEP = 0,1 % und bei Produkten in der Innenanwendung: Einhaltung AgBB-Schema Nachweis: TM und/oder Herstellererklärung Geltungsbereich = Werk und Baustelle DGNB-Anforderung an Beschichtungsstoffe für mineralische Oberflächen im Außenbereich wie z. B. Beton, Mauerwerk, mineralische Mörtel und Spachtel, Putze, WDVS, Tapeten (Fassadentapeten), Gipskartonplatten, etc Betrachtete Stoffe / Aspekte: VOC, Biozide Bezugsnorm: VOC-Definition nach RL 2004/42/EG, 528/2012/EG (Biozidverordnung) DGNB-Anforderung an Montageschäume für die Verklebung von WDVS Betrachtete Stoffe / Aspekte: Halogenierte Treibmittel Bezugsnorm: REACH, SVHC Vorgabe QS3: Keine Verwendung von Montageschäumen Ausnahme: Nur in Fugen von WDVS-Dämmplatten dürfen Montageschäume ohne halogenierte Treibmittel eingesetzt werden Nachweis: Nachweis des mineralischen Klebers, Fugenschaum ohne halogenierte Treibmittel (TM und/oder SDB)
03.__.01
Sockel EPS 032 220mm Fliesen 30/60
78.34
m²
03.__.02 Wand MW 035 220mm Fliesen 30/60 Komplettes WDVS mit Fliesen an Wänden liefern und herstellen: - Untergrund reinigen - Dämmung Mineralwolle 035 Euroklasse A1 - mit dem Kleber sind Unebenheiten und Versätze bis 7 mm auszugleichen - Verdübelung durch das Gewebe, mit bauaufsichtlich zugelassenen flächenbündig zu setzenden Thermodübeln gemäß Fachverband WDVS WZ 1 u. 2 (Binnenland) - bewehrter Unterputz - Fliesen im Buttering-Floating Verfahren - Verfugung im Einschlemmverfahren - Reinigung mit üblichem Steinreiniger Wärmeleitfähigkeit 0,032 W/m*K Dämmungsdicke: 220 mm Fliesenformat: 30/60 cm Dicke 8 mm Oberfläche glasiert, seidenmatt Farbton: neutral 2 anthrazit (Agrob Buchtal) Farbe Fuge: RAL 7016 Verband: senkrecht, Läuferverband 1/2 versetzt Fabrikat: Agrob Buchtal Serie Plural Artikelnummer 760-2112H DGNB-Anforderung an Beschichtungsstoffe für mineralische Oberflächen im Außenbereich wie z. B. Beton, Mauerwerk, mineralische Mörtel und Spachtel, Putze, WDVS, Tapeten (Fassadentapeten), Gipskartonplatten, etc Betrachtete Stoffe / Aspekte: VOC, Biozide Bezugsnorm: VOC-Definition nach RL 2004/42/EG, 528/2012/EG (Biozidverordnung) DGNB-Anforderung an Montageschäume für die Verklebung von WDVS Betrachtete Stoffe / Aspekte: Halogenierte Treibmittel Bezugsnorm: REACH, SVHC Vorgabe QS3: Keine Verwendung von Montageschäumen Ausnahme: Nur in Fugen von WDVS-Dämmplatten dürfen Montageschäume ohne halogenierte Treibmittel eingesetzt werden Nachweis: Nachweis des mineralischen Klebers, Fugenschaum ohne halogenierte Treibmittel (TM und/oder SDB)
03.__.02
Wand MW 035 220mm Fliesen 30/60
451.41
m²
03.__.03 Zulage Streifen Zulage für die Ausführung als ca. 60 cm hoher Streifen oberhalb des Eingangsbereiches siehe Plan GGF-ARC-5-FA-DT-XX-0012-A_Detail Arkade
03.__.03
Zulage Streifen
34.60
m²
03.__.04 Laibung und Sturz Fenster bündig, Fliesen + Fensteranschluss Laibungen und Sturz mit Fensteranschluss für bündig in der Fassade montierte Fenster und Türen liefern und fachgerecht als bewegliche Systemanschlussfuge herstellen: - komprimiertes Fugendichtband am Anschluss der Spachtelung und Armierung - Gewebe, Spachtelung, Gewebeeckwinkel - Anputzleiste als selbstklebende Kunststoffleiste, mit integriertem, komprimiertem Fugendichtband - zusätzliche Armierungsgewebestreifen von 250/600 mm diagonal zu den Ecken - Fliesen im Verband der angrenzenden Fassade bis zum Anschluss, einschließlich Schnitte - Fensteranschluss mit Fugenmasse auf MS-Hybrid-Polymer-Basis und Vorlegeband - Anschluss Bordstück einarbeiten Tiefe = Dämmungsdicke Lage: Fenster, Türen, Lüftungsgitter siehe Pläne GGF-ARC-5-FA-DT-XX-0001-D_Fenster Küche EG GGF-ARC-5-FA-DT-XX-0002-E_Fenster Besprechung EG GGF-ARC-5-FA-DT-XX-0010-D_Lüftungsgitter Müllraum DGNB - Anforderungen 13 - Montagekleb- und Dichtstoffe an der Fassade, Fenstern und Außentüren Relevante Bauteile, Materialien, Flächen: Klebstoff für die Herstellung der Luftdichtheit an der Fassade innen und außen: z. B. PU, PU-Hybrid, MS-Polymer, SMP, Acrylat, Silikon Betrachtete Stoffe / Aspekte: VVOC, VOC, SVOC Emissionen und Gehalt an gefährlichen Stoffen Bezugsnorm: Chlorparaffine / EMICODE Vorgabe QS3: Chlorparaffine (SCCPs + MCCPs + LCCPs) < 0,1 % und EMICODE EC1PLUS oder VOC < 1 % Nachweis: TM und/oder SDB und/oder Herstellererklärung und/oder Prüfzertifikat Gleichwertigkeitsnachweis: Emicode: GEV-Einstufungskriterien (03/2022) Abschnitte 3.2.
03.__.04
Laibung und Sturz Fenster bündig, Fliesen + Fensteranschluss
167.60
m
03.__.05 Tropfkante Tropfkantenprofil aus Kunststoff mit integriertem Gewebe liefern und einbauen. Lage: unterer Anschluss des Streifens Pos. 03.03
03.__.05
Tropfkante
27.56
m
03.__.06 Anarbeiten Fensterbank Anarbeiten an vorhandene, regendichte Fensterbank mit Dämmkeil oder Anschrägen der Dämmung, Hohlräume ausschäumen oder ausstopfen, Anschluss des Oberputzes mit Fugendichtband.
03.__.06
Anarbeiten Fensterbank
11.16
m
03.__.07 Fugendichtband Schlagregendichtes, langsam expandierendes Fugendichtband liefern und am Anschluss zu Fenstern, Türen, Wandanschlüssen etc. vorkleben und Dämmplatten gegenstoßen. Armierungsschicht bis zum Fugenrand führen, Fugendichtband mit Schlussbeschichtung überdecken, Kellenschnitt herstellen.
03.__.07
Fugendichtband
146.08
m
03.__.08 Schutz Bauteile Herstellen einer Ganzabdeckung mit PVC-Abdeckfolie und Verklebung der Stöße gemäß VOB Teil C/4.2.5 DIN 18 363 und nach Gebrauch wieder entfernen. Bauteil: Fenster, Türen etc. Türen und Fenster nach Abstimmung mit der Bauleitung so bekleiden, dass sie geöffnet werden können.
03.__.08
Schutz Bauteile
62.97
m²
03.__.09 Zulage nachträglicher Einbau an Gerüstanker Zulage für das nachträgliche Einbauen und Verfugen von Fliesen an Gerüstankern. Ausführzung in Zuge des Gerüstabbaues. Die Arbeiten erfolgen zeitversetzt. Ein zusätzliche Anfahrt ist in dieser Position enthalten.
03.__.09
Zulage nachträglicher Einbau an Gerüstanker
50.00
St
03.__.10 Runde Stütze Putzen runde Betonstützen, Durchmesser 50 cm mit einen Außenputzsystem, Körnung 3 mm, verputzen, einschließlich Vorbehandlung. ca. 1,00 m als Sockelputz ausbilden. Gerüst in diese Position mit einrechnen. Höhe: 5,00 m Farbton RAL 7016 - anthrazit
03.__.10
Runde Stütze Putzen
4.00
St